Zusätzliche Vertragsbedingungen (PRM)

Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen
1
Vertragsbestandteile
1.1
Art und Umfang der Lieferungen und Leistungen
Nr. 1) Art und Umfang der beiderseitigen Leistungen werden durch den Vertrag bestimmt.
Nr. 2) Bei Widersprüchen im Vertrag gelten nacheinander:
1.2
a)
Die Leistungsbeschreibung mit Vorrang gegenüber Plänen/Zeichnungen
b)
Besondere Vertragsbedingungen
c)
etwaige Ergänzende Vertragsbestimmungen
d)
etwaige Zusätzliche Vertragsbedingungen
e)
etwaige allgemeine Technische Vertragsbedingungen
f)
die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B)
Anderslautende Geschäfts-, Liefer-, oder Zahlungsbedingungen der Auftragnehmerin
oder des Auftragnehmers werden nicht Bestandteil des Vertrags. Abweichungen von
den in Nr. 1.1 angegebenen Vertragsbestandteilen wie auch mündliche Abreden gelten
nur, wenn der Auftraggeber sie schriftlich bestätigt hat. Dies gilt nicht für einen
angebotenen Skontoabzug.
1.3
Durch die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen wird die Wirksamkeit des
Vertrags im Übrigen nicht berührt.
2
Preise
Bei Auftragsvergabe hat der Auftragnehmer dem Auftragnehmer die Urkalkulation umgehend
in einem verschlossenen Umschlag zur evtl. Überprüfung der Nachträge zur Verfügung zu
stellen.
3
Änderung der Vergütung
Beansprucht die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer auf Grund von § 2 Nr. 3 VOL/B
eine erhöhte Vergütung, muss sie bzw. er dies dem Auftraggeber unverzüglich - möglichst vor
Ausführung der Leistung und möglichst der Höhe nach - anzeigen. Die Auftragnehmerin oder
der Auftragnehmer hat auf Verlangen die durch die Änderung der Leistung bedingten Mehroder Minderkosten nachzuweisen.
4
Ausführung der Leistungen
1
4.1
Die Waren sind in der angebotenen Ausführung zu liefern und müssen den anerkannten
Regeln der Technik, insbesondere den gesetzlichen Vorschriften und behördlichen
Bestimmungen sowie den im Anhang TS der VOL/A aufgeführten technischen
Spezifikationen entsprechen.
4.2
Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer hat die für die Prüfung der Einhaltung der
anerkannten Regeln der Technik und der anderen in Ziffer 6.1 genannten Umstände
erforderlichen Unterlagen (Schaltbilder, Funktionsbeschreibungen usw. in deutscher
Sprache) dem Auftraggeber zur Verfügung zu stellen. Sollte sich bei der Überprüfung
herausstellen, dass Ziffer 6.1 nicht beachtet wurde, so hat die Auftragnehmerin bzw. der
Auftragnehmer die Kosten der Überprüfung zu übernehmen und den ordnungsgemäßen
Zustand der Geräte und Anlagen auf ihre bzw. seine Kosten unverzüglich herzustellen.
Ist die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer mit der Beseitigung des Mangels im
Verzuge, so kann der Auftraggeber den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der
erforderlichen Aufwendungen verlangen. Die gesetzlichen Gewährleistungs-Ansprüche
des Auftraggebers bleiben unberührt. Der Auftraggeber ist berechtigt, sich von der
vertragsgemäßen Ausführung der Leistung zu unterrichten. Dazu sind ihm auf Wunsch
die Ausführungsunterlagen zur Einsicht vorzulegen, die erforderlichen Auskünfte zu
erteilen sowie Zutritt zu den in Betracht kommenden Arbeitsplätzen, Werkstätten und
Lagerräumen zu gewähren.
4.3
Beschreibungen, Zeichnungen oder Muster, die die Auftragnehmerin oder der
Auftragnehmer erhalten hat, bleiben Eigentum des Auftraggebers. Sie sind dem
Auftraggeber nach Ausführung des Auftrags auf Verlangen kostenfrei zurückzugeben.
4.4
Betriebs-, Bedienungs-, Gebrauchsanweisungen und dergleichen sind auch ohne
besondere Vereinbarung der zu erbringenden Leistung beizufügen.
4.5
Es wird davon ausgegangen, dass der Auftragnehmer von Dienstleistungen (inklusive
seiner etwaigen Nachunternehmer) den tariflichen Mindestlohn, mindestens jedoch ein
Bruttoarbeitsentgelt von 8,50 € / Std. zahlt. Ausgenommen hiervon sind Ausbildungsund Praktikumsverträge.
4.6
Zum Schutz der Umwelt, der Landschaft und der Gewässer hat der Auftragnehmer die
durch die Arbeiten hervorgerufenen Beeinträchtigungen auf das unvermeidbare Maß
einzuschränken.
4.7
Der Auftragnehmer bestätigt mit Abgabe seines Angebotes, dass keine Waren
Gegenstand der Leistung sind, die unter Missachtung der in den Kernarbeitsnormen der
Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) festgelegten Mindestanforderungen gewonnen
oder hergestellt worden sind.
5
Sprache
Alle schriftlichen Äußerungen der Auftragnehmerin oder des Auftragnehmers müssen in
deutscher Sprache abgefasst sein. Fremdsprachliche schriftliche Äußerungen Dritter (z. B.
2
Bescheinigungen, sonstige Unterlagen von Behörden und Privaten) sind mit deutscher
Übersetzung einzureichen. Die Übersetzung behördlicher Bescheinigungen muss vom
Konsulat beglaubigt sein.
6
Unterauftragnehmer (Nachunternehmer)
6.1
Die
Auftragnehmerin
oder
der
Auftragnehmer
darf
Leistungen
nur
an
Unterauftragnehmer übertragen, die die gewerbe- und handwerksrechtlichen
Voraussetzungen für die Ausführung des zu vergebenden Auftrags erfüllen. Sie bzw. er
ist gehalten, zu Unteraufträgen mittlere und kleine Unternehmen in dem Umfang
heranzuziehen, wie es mit der vertragsgemäßen Ausführung der Leistungen zu
vereinbaren ist.
Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer hat der Beauftragung von
Unterauftragnehmern die §§ 2,8,9,11 bis 14 sowie 24 und 25 VOL/A zugrunde zu legen
und VOL/B zum Vertragsinhalt zu machen. Dem Nachunternehmer dürfen –
insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise, Gewährleistung und Vertragsstrafe keine ungünstigeren Bedingungen auferlegt werden als zwischen Auftraggeber und
Auftragnehmer vereinbart sind.
6.2
Die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer hat vor der beabsichtigten Übertragung
Art und Umfang der Leistungen sowie Namen, Anschrift und Berufsgenossenschaft
(einschließlich Mitgliedsnummer) des hierfür vorgesehenen Unterauftragnehmers
schriftlich bekannt - zugeben. Beabsichtigt die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer
Leistungen zu übertragen, auf die ihr bzw. sein Betrieb eingerichtet ist, hat sie bzw. er
vorher die schriftliche Zustimmung gemäß § 4 Nr. 4 VOL/B einzuholen.
7
Abnahme
7.1
Leistungs- und Erfüllungsort ist – wenn nichts anderes vereinbart ist – der Sitz des
Auftraggebers.
7.2
Die Liefergegenstände sind - wenn nichts anderes vereinbart ist – auf Gefahr der
Auftragnehmerin bzw.
des Auftragnehmers frei Verwendungsstelle
zu
liefern.
Liefertermine sind mit dem Auftraggeber rechtzeitig abzustimmen.
7.3
Teilleistungen sind nur mit Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
7.4
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und einer zufälligen
Verschlechterung geht
erst auf den Auftraggeber über, wenn die oder der zuständige Mitarbeiter des
Auftraggebers die Leistung der Auftragnehmerin oder des Auftragnehmers
abgenommen oder, wenn eine Abnahme weder gesetzlich vorgesehen noch vertraglich
vereinbart ist, die Lieferung des Auftragnehmers angenommen ist.
8
Auftragsentziehung - Kündigung oder Rücktritt
3
8.1
Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen oder von ihm zurückzutreten,
wenn die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer Personen, die auf Seiten des
Auftraggebers mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des
Vertrages befasst sind oder ihnen nahestehenden Personen Vorteile (§§ 331 ff StGB)
anbietet, verspricht oder gewährt. Solchen Handlungen der Auftragnehmerin bzw. des
Auftragnehmers selbst stehen Handlungen von Personen gleich, die auf seiten der
Auftragnehmerin oder des Auftragnehmers mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder
der Durchführung des Vertrages befasst sind.
8.2
Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen oder von ihm zurückzutreten,
wenn die Auftragnehmerin oder der Auftragnehmer aus Anlass der Vergabe
nachweislich
eine
Abrede
getroffen
hat,
die
eine
unzulässige
Wettbewerbsbeschränkung darstellt:
Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen sind insbesondere wettbewerbswidrige
Verhandlungen und Verabredungen mit anderen Bietern über
-
Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten,
-
Die zu fordernden Preise,
-
Bindungen sonstiger Entgelte,
Gewinnaufschläge,
-
Verarbeitungsspannen und andere Preisbestandteile,
-
Zahlungs-, Lieferungs- und andere Bedingungen, soweit sie unmittelbar den
Preis beeinflussen,
-
Entrichtung von Ausfallentschädigungen oder Abstandszahlungen,
-
Gewinnbeteiligung oder andere Abgaben
Sowie Empfehlungen, es sei denn, dass sie nach § 38 Abs. 2 des Gesetzes
gegen Wettbewerbsbeschränkungen – GWB - zulässig sind. Solchen
Handlungen der Auftragnehmerin oder des Auftragnehmers selbst stehen
Handlungen von Personen gleich, die von ihr bzw. ihm beauftragt oder für sie
bzw. ihn tätig sind.
8.3
Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag zu kündigen oder von ihm zurückzutreten,
wenn die Auftragnehmerin bzw. der Auftragnehmer
-
Straftaten
und
Beschäftigung,
8.4
Ordnungswidrigkeiten
Schwarzarbeit
und
im
Zusammenhang
Verstößen
gegen
-
vorgeschriebene Mindestlöhne,
Steuerhinterziehung,
-
Weitere
-
Urkundenfälschung
begangen hat.
-
erheblich gegen die im Vertrag geregelten Pflichten verstößt
Straftaten
im
Geschäftsverkehr
wie
mit
Betrug,
illegaler
gesetzlich
Untreue
und
Tritt der Auftraggeber gemäß Nr. 8.1, 8.2 oder 8.3 vom Vertrag zurück, so finden die
gesetzlichen Bestimmungen Anwendung. Im Falle der Kündigung ist die bisherige
4
Leistung, soweit der Auftraggeber für sie Verwendung hat, nach den Vertragspreisen
oder nach dem Verhältnis des geleisteten Teils zu der gesamten vertraglichen Leistung
auf der Grundlage der Vertragspreise abzurechnen; die nicht verwendbare Leistung
wird der Auftragnehmerin bzw. dem Auftragnehmer auf dessen Kosten zurückgewährt.
9
Vertragsbeendigung und/oder -einschränkungen wegen Änderung der gesetzlichen
Verantwortlichkeit oder sonstiger Sachgründe
Wird während der Laufzeit des Vertrages eine rechtsverbindliche andere Zuständigkeit oder
Aufgabenzuweisung für die in dieser Leistungsbeschreibung ausgeschriebenen Aufgaben
durch Gesetz, Rechtsprechung oder sonstige Gründe festgestellt oder gibt es eine sonstige
andere dem geltenden Recht entsprechende Art der Anwendung einzelner hier beschriebener
Maßnahmen, entfällt für den AG und damit auch für den AN die Ausführungspflicht. Ein Recht
auf Fortführung der Leistung durch den AN besteht nicht.
Die Anzahl und/oder Ausführung der PRM-Einsätze können sich während der vertraglichen
Laufzeit ohne Einholung der Zustimmung des AN ändern, eingeschränkt bzw. auch ersatzlos
aufgehoben werden, soweit eine Einschränkung aus Sicht des AG aus fachlichen und
sachlichen Gründen geboten ist.
Unter Berücksichtigung der ständigen Weiterentwicklung technischer und automatisierter
Möglichkeiten zur Erfüllung der Aufgaben gemäß Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 behält sich
der AG das Recht vor, auch während der Vertragslaufzeit Aufbau- und Ablauforganisation
einer Nutzung neuer Technologien und Arbeitsmittel anzupassen.
Jedwede Änderungen in der Leistungsbeauftragung werden dem AN zeitgerecht vorab
schriftlich mitgeteilt. Eine Änderung des Vertrages bzw. der aktuell gültigen
Leistungsbeschreibung ist hierbei nicht notwendig. Eine Veränderung der vertraglich
vereinbarten Preise ist hierbei ausgeschlossen.
10
Rechnung
10.1
Die Rechnung ist auf den Auftraggeber auszustellen.
10.2
Bei Teilrechnungen aufgrund von Teillieferungen müssen gelieferte
Mengen klar ersichtlich sein. Die letzte Teilrechnung ist als
und restliche
solche und als
Schlussrechnung zu kennzeichnen.
10.3
Ein Anspruch auf Bezahlung der Rechnung besteht nur, wenn ihr prüfungsfähige
Unterlagen über die Lieferung/Leistung an die Empfangsstelle beigefügt sind; dies
11
geschieht in der Regel mit Hilfe quittierter Lieferscheine bzw. Leistungsnachweise.
Bezahlung, Abtretung
11.1 Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt nach Erfüllung der Leistung, und soweit
nichts anderes vereinbart ist, nach Wahl des Auftraggebers innerhalb von 14 Tagen
5
unter Abzug eines ggf. vereinbarten Skontos oder innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug.
Sie kann früher gemäß den vereinbarten Zahlungsbedingungen erfolgen.
11.2 Die Zahlungs- und Skontofrist beginnt mit dem Eingang der prüfungsfähigen Rechnung
bei der benannten
Gefahrenübergangs.
Dienststelle,
frühestens
jedoch
mit
dem
11.3 Die Zahlung gilt als geleistet
- bei Übergabe oder Übersendung von Zahlungsmitteln mit dem Tag
Zeitpunkt
des
der Übergabe
oder der Einlieferung,
-
bei Überweisung oder Auszahlung von einem Konto des Auftraggebers mit dem
Tag des Zugangs des Überweisungsauftrages beim Geldinstitut des
Auftraggebers.
11.4 Eine Abtretung der Forderung der Auftragnehmerin oder des Auftragnehmers ist nur mit
vorheriger Zustimmung des Auftraggebers rechtswirksam.
12
Vertragsänderungen
Jede Änderung des Vertrages bedarf der Schriftform.
13
Vertraulichkeit
Alle im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis oder der Angebotsbearbeitung
stehenden und übermittelten Informationen, Unterlagen und Erkenntnisse sind vertraulich zu
behandeln. Die erhaltenen Informationen, Unterlagen und sonstigen Erkenntnisse sind
ausschließlich für eine etwaige Durchführung der im Zusammenhang mit der
Leistungserbringung stehenden Arbeit zu verwenden. Eine Weitergabe der vorgenannten
Informationen, Unterlagen bzw. Erkenntnisse an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen
Zustimmung der Flughafen Hannover-Langenhagen GmbH. Ausgenommen von der
Geheimhaltung sind solche Informationen, die bereits öffentlich bekannt sind. Die
übergebenen Unterlagen sind gesichert vor dem Zugriff Unbefugter aufzubewahren.
14
Einhaltung des Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetzes
Diese Regelung gilt für jegliche Dienstleistung ab einem Auftragswert von 10.000,-- €, sofern
es sich um Leistungen zur Auftragsausführung handelt, welche innerhalb des Gebietes der
Bundesrepublik Deutschland erbracht werden. Folgende Regularien sind einzuhalten:
•
Der Bieter hat schriftlich zu erklären, dass er seinen Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung mindestens ein Mindestentgelt
entsprechend dem für allgemeinverbindlich erklärten Tarifvertrag, der dem
Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes unterfällt bzw. für deren
Erbringung
Mindestentgelte
durch
Rechtsverordnung
des
Mindestarbeitsbedingungsgesetzes festgesetzt sind, zahlt. Für die Ausführung der
Leistung ist mindestens ein Entgelt in Höhe von 8,50 € (brutto) je Stunde zu zahlen.
6
Soweit Nachunternehmen bei der Auftragserfüllung eingesetzt werden, hat der
•
Auftragnehmer dafür Sorge zu tragen, dass die o.g. Mindestentgelte gezahlt werden.
Der Bieter verpflichtet sich, im Fall der Auftragserteilung dem Auftraggeber
vollständige und prüffähige Unterlagen vorzuhalten, um eine Überprüfung, ob die vom
Bieter im Hinblick auf das Nieders. Tariftreue und Vergabegesetz übernommenen
vergaberechtlichen Verpflichtungen eingehalten wurden, möglich zu machen.
•
Bei schuldhaftem Verstoß wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 % des
Auftragswertes für jeden schuldhaften Verstoß gegen dieses Gesetz vereinbart. Bei
mehreren Verstößen ist die Summe der Vertragsstrafen auf 10 % begrenzt. Diese
Vertragsstrafe gilt auch für Verstöße, welche durch Nachunternehmer bzw. Verleiher
von Arbeitskräften begangen wird.
15
Luftsicherheitsbestimmungen
Die Ausführungen der Dienstleistung können gewissen Einschränkungen durch den
Flugverkehr
und
Personenverkehr
sowie
durch
öffentlichen
und
nichtöffentlichen
Straßenverkehr, die vor Beginn im einzelnen durch den Beauftragten AN mit dem
Beauftragten AG zusammen und den jeweiligen Organisationsstellen der FHG abgesprochen
werden müssen, unterliegen.
Das Vorfeld darf nur mit einem zu beantragenden Ausweis betreten und befahren werden. Die
Bestimmungen über das Befahren des Abfertigungsvorfeldes sind strikt einzuhalten.
Für das Betreten und Befahren der Flugbetriebsflächen sind besondere Ausweise erforderlich.
Diese sind rechtzeitig vor Arbeitsbeginn für das Ausführungspersonal schriftlich zu
beantragen.
Ausführliche Informationen sind der Leistungsbeschreibung, vorrangig unter den Ziffern 8.3.4.
c), 9.2. und 9.4.5., zu entnehmen.
16
Option Vertragsverlängerung
Der Auftraggeber behält sich optional vor den Vertrag für den Zeitraum 01.02.2020 bis
31.01.2021 zu verlängern.
Die Vertragspreise sind Festpreise während der Vertragsdauer. Die Vertragspreise können
nur für den Zeitraum der optionalen Vertragsverlängerung von 12 Monaten angepasst werden
und ausschließlich bei einer Änderung der den Vertragspreisen zugrunde liegenden
Lohnkosten aufgrund neu abgeschlossener Lohn- und Rahmentarifverträge, die für den
Auftragnehmer gelten oder wenn durch Rechtsvorschriften Änderungen der Sozialleistungen
und deren Beitragssätze bestimmt werden. Eine Preisanpassung für die optionale
Verlängerung erfolgt nach folgenden Festlegungen:
•
Der Auftragnehmer hat die Änderung des Entgelts zu beantragen und detailliert im
Preisblatt darzulegen.
7
•
17
Anstelle des bisherigen tariflichen Grundlohns tritt der neue tarifliche Grundlohn.
Vertragserfüllungsbürgschaft
Als Sicherheit für die Vertragserfüllung hat der Auftragnehmer eine Bürgschaft eines
zugelassenen Kreditinstitutes bzw. Kreditversicherers in Höhe von 3% der Auftragssumme zu
übergeben.
18
Gerichtsstand
Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten über die Gültigkeit des Vertrages sowie aus dem
Vertragsverhältnis richtet sich ausschließlich nach dem Sitz der für die Prozessvertretung des
Auftraggebers zuständigen Stelle.
8