bedingungen für die teilnahme an der einbecker aktion der kws saat

BEDINGUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER EINBECKER AKTION DER KWS
SAAT SE
Die nachfolgenden Bestimmungen regeln die Bedingungen und den Umfang der von
der KWS SAAT SE, Grimsehlstraße 31, 37574 Einbeck, durchgeführten ZugabeAktion:
1. Teilnahmevoraussetzungen
Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter der KWS Gruppe und deren
Angehörige sowie Personen unter 18 Jahren.
2. Zugabe und Bedingungen
2.1 Personen, die in der Zeit vom 27.06.2016 bis einschließlich 22.07.2016 KWS
Zuckerrübensaatgut der Sorten LISANNA KWS, DANICIA KWS, ANNELAURA KWS für die
Aussaat 2017 über das Agri-Portal der Nordzucker AG
(http://agriportal.nordzucker.de/irj/portal/nordzucker/de) bestellen und der KWS SAAT SE
anschließend bis spätestens 22.07.2016, 24:00 Uhr (Eingang bei der KWS SAAT SE) die
Bestätigung über die Bestellung von KWS Zuckerrübensaatgut der Sorten LISANNA KWS,
DANICIA KWS, ANNELAURA KWS, die sie von der Nordzucker AG erhalten haben, per EMail: [email protected] oder per Fax: 05561 311600 übersenden, erhalten von der KWS
SAAT SE eine unentgeltliche Zugabe in Form eines 5l-Fasses der Einbecker Brauerei der
Premiumsorte „Einbecker Brauherren Pils“ (nachfolgend „Zugabe“ genannt).
2.2 Bei mehreren Bestellungen einer Person erhält diese Person insgesamt nur eine
Zugabe und nicht für jede Bestellung eine Zugabe. Bei einer Aufsplittung einer an
sich einheitlichen Bestellung auf mehrere Besteller besteht nur ein Anspruch auf
insgesamt eine Zugabe und nicht ein Anspruch für jede Bestellung eine Zugabe zu
erhalten. Die Zugabe erhält dann einer der Besteller. Die KWS SAAT SE behält sich
vor, bei Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen, Teilnehmer auch nachträglich
von der Teilnahme auszuschließen.
2.3 Der Anspruch eines Bestellers auf eine Zugabe ist nicht auf eine andere Person
übertragbar. Eine Auszahlung des Wertes einer Zugabe an den Besteller anstelle der
Lieferung der Zugabe ist ausgeschlossen.
2.4 Bei Stornierung einer Bestellung, Ausübung eines gesetzlichen oder vertraglich
eingeräumten Rückgaberechts durch den Besteller hinsichtlich des bei der
Nordzucker AG bestellten KWS Zuckerrübensaatguts hat der Besteller keinen
Anspruch auf den Erhalt der Zugabe und die KWS SAAT SE ist berechtigt, bei
bereits versandter Zugabe vom Besteller deren kostenfrei Rücksendung oder, falls
die Zugabe nicht mehr vorhanden ist, vom Besteller Wertersatz zu verlangen.
3. Versand
3.1 Die Versendung der Zugabe erfolgt im August 2016 frei Haus an die in der
Bestellung bei der Nordzucker AG angegebene Wohnanschrift. Es entstehen dem
Besteller keine weiteren Kosten für den Erhalt der Zugabe.
3.2 Mit der Aushändigung der Zugabe an den Besteller wird die KWS SAAT SE von
der Leistungspflicht frei.
4. Haftung
4.1 Die KWS SAAT SE wird mit Aushändigung der Zugabe von allen Verpflichtungen
freigestellt. Insbesondere für Rechts- und/oder Sachmängel wird seitens der KWS
SAAT SE nicht gehaftet. Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und
Gesundheit entstehende Schäden haftet KWS SAAT SE lediglich, soweit diese auf
vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung
einer wesentlichen Vertragspflicht beruht. Eine darüber hinausgehende Haftung auf
Schadensersatz insbesondere für Schäden, die im Laufe des Versands der Zugabe
an den Besteller an der Zugabe entstehen, ist ausgeschlossen.
4.2 Etwaige Ansprüche des Bestellers, die sich auf die Zugabe beziehen, sind
ausschließlich an die KWS SAAT SE zu richten.
5. Datenschutz
Die der KWS SAAT SE mitgeteilten personenbezogenen Daten werden zur
Durchführung der Aktion erhoben, verarbeitet und genutzt. Die KWS SAAT SE gibt
personenbezogene Daten nur an Dienstleistungs- und Partnerunternehmen weiter,
die sie bei der Abwicklung der Aktion unterstützen. Diese Unternehmen dürfen die
personenbezogenen Daten lediglich zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Auftrag der KWS SAAT
SE nutzen und sind verpflichtet, die einschlägigen Datenschutzbestimmungen einzuhalten.
6. Sonstiges
6.1 Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
6.2 Diese Teilnahmebedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen den
Bestellern und der KWS SAAT SE unterliegen ausschließlich dem Recht der
Bundesrepublik Deutschland.
6.3 Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder
werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt.
6.4 Diese Teilnahmebedingungen können jederzeit von KWS SAAT SE ohne
gesonderte Benachrichtigung geändert werden.
Einbeck, den 22.06.2016