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Juni 2016
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Hinweise und Informationen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht
der Industrie- und Handelskammer Südthüringen
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Länder und Märkte
Zoll- und Außenwirtschaftsrecht
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Die Informationen werden mit größter Sorgfalt zusammengetragen, recherchiert und verarbeitet. Eine Gewähr für die Richtigkeit der in diesem Newsletter enthaltenen Angaben kann die IHK Südthüringen trotz sorgfältiger Prüfung jedoch nicht übernehmen.
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Länder und Märkte
Afrika: Reisefreiheit in Subsahara
Deutsche Staatsbürger können nicht in jeden der 55 Staaten Afrikas ohne Visum einreisen. 30
afrikanische Länder verlangen eine Einreiseerlaubnis, die vor der Abreise oder wenigstens an
ihren Grenzen zu beantragen ist. Welche dies sind und wie es um die innerafrikanische Reisefreiheit insgesamt steht, schildert der blog:subsahara-afrika.
Lesen Sie weiter auf der Internetseite des Außenwirtschaftsportals Bayern.
Finnland: Neues Arbeitnehmer-Entsendegesetz
Das neue Gesetz ermöglicht eine noch umfassendere Kontrolle der Arbeitsbedingungen nach
Finnland entsandter Arbeitnehmer. Zu beachten ist vor allem die Pflicht ausländischer Unternehmen, Entsendungen über ein elektronisches Formular bei der finnischen Arbeitsschutzbehörde anzuzeigen. Grundlegendes Ziel des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes ist es nach wie
vor, die Geltung der finnischen arbeitsrechtlichen Mindeststandards auf Arbeitnehmer zu erstrecken, die aus einem anderen EU-Land nach Finnland entsandt werden. Im Wesentlichen
unverändert bleiben daher die Kernvorschriften des Gesetzes. So verweist es wie bisher für
die einzuhaltenden Mindestlöhne, Arbeitszeiten und Arbeitsschutzbestimmungen auf die entsprechenden finnischen Gesetze und – in der Praxis von großer Bedeutung – auf allgemeinverbindliche Tarifverträge, von denen es derzeit in Finnland ca. 160 gibt. In Kraft treten wird
das Gesetz voraussichtlich am 18. Juni 2016.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Deutsch-Finnischen Handelskammer
(AHK Finnland)
Großbritannien - Folgeabschätzungen für den Brexit
Falls am 23.06.2016 die Mehrheit der Briten für einen EU-Ausstieg ihres Landes stimmen sollte, würde sich unmittelbar für deutsche Unternehmen wenig ändern: Zunächst müsste Großbritannien gemäß § 50, Abs.2 des Lissabon Vertrags seine Austrittsabsicht dem Europäischen
Rat mitteilen. Die EU und Großbritannien müssten dann die Einzelheiten des Austritts verhandeln. Hierfür ist zunächst ein Zeitraum von bis zu zwei Jahren vorgesehen. Diese Zeit kann
aber auch verlängert werden (§ 50, Abs. 3 Lissabon Vertrag). Auch EU-Richtlinien und EUVerordnungen würden in Großbritannien zunächst weiter ihre Gültigkeit behalten, so Stuart
Miller, rechtlicher Berater bei ebl miller rosenfalck, im Magazin Êinitiative“ 01/16 der DeutschBritischen Industrie- und Handelskammer (AHK UK). Die Mehrheit der europäischen Bestimmungen sind EU-Richtlinien. Diese wurden in nationale britische Gesetze umgewandelt und
bleiben solange in Kraft, bis sie aufgehoben oder geändert werden. Das EU-Recht im Vereinigten Königreich geht auf das Europäische Gemeinschaft-Gesetz von 1972 zurück. Dieses
aufzuheben würde einige Zeit in Anspruch nehmen.
Anders verhält es sich bei EU-Verordnungen, die bei den Mitgliedstaaten automatisch Anwendung finden. Sie würden beim Ausstieg Großbritanniens aus der EU ihren Rechtscharakter verlieren. Als Folge eines möglichen Brexits behalten die meisten Geschäftsvereinbarungen und Verträge ihre Gültigkeit. Verträge, die auf EU-Recht basieren, sollten jedoch überprüft werden. Hierzu zählen beispielsweise Vereinbarungen, die Verbraucherrecht zugrunde
legen, die vom EU-Recht abgeleitet sind. Wie könnten die Beziehungen zwischen Großbritannien und der EU nach einem vollzogenen Ausstieg aussehen? Hierzu werden in Großbritannien bisher vier Szenarien diskutiert: „Norwegisches Modell“: Mitgliedschaft Großbritanniens
im europäischen Wirtschaftsraum (EWR). Bei diesem Modell fänden EU-Regelungen in Großbritannien weiterhin Anwendung, allerdings ohne dass Großbritannien die Regeln mit entwickeln könnte. „Schweizer Modell“: Großbritannien erhielte Zugang zum EU-Binnenmarkt, allerdings auch nicht mehr. Wie weitgehend der Zugang wäre, müsste in bilateralen Abkommen
festgelegt werden. „Modell Türkei“: eine reine Zollunion. „WTO-Modell“: Der britische Zugang
zum EU-Binnenmarkt auf Basis der Mitgliedschaft in der Welthandelsorganisation (WTO) entspräche beispielsweise jenem von Russland oder Brasilien. Wachstumsverluste: Das britische
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Finanzministerium hat die wirtschaftlichen Folgen aller vier Modelle durchgerechnet. Je nach
Wahl des Modells würde das Bruttoinlandsprodukt Großbritanniens langfristig zwischen 3,4
und 9,5 Prozent geringer ausfallen, als bei einem Verbleib in der Europäischen Union. Am
wirtschaftlich unattraktivsten wäre das ÊWTO-Modell“. Jeder britische Haushalt verlöre beim
WTO-Modelljährlich rund 5.200 Pfund (rund 6.400 Euro).
Korea: AHK eröffnet Servicedesk für deutsche Exporteure
Durch das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Korea können die meisten Produkte
mittlerweile zollfrei nach Korea exportiert werden. Doch um die Waren auf den koreanischen
Markt zu bringen, sind oftmals umfangreiche Zulassungsverfahren erforderlich. Die Deutsche
Auslandshandelskammer (AHK) Korea hat deshalb ein Servicedesk eröffnet, um deutschen
Firmen kostenlose Erstinformationen über die Zulassungsbestimmungen und Zollregeln in
Korea zu bieten. Ansprechpartnerin ist Frau Min-Seo Kang (deutschsprachig), E-Mail: [email protected], Tel. 0082 2 37804-645. (DIHK).
Ukraine: Merkblatt über gewerbliche Wareneinfuhren
Das GTAI-Merkblatt bietet einen Überblick über die Voraussetzungen zur gewerblichen Wareneinfuhr. Berücksichtigung gefunden haben die durch das Assoziierungsabkommen mit der
EU entstandenen Änderungen im Einfuhrverfahren aber auch Informationen über derzeit erhobene Einfuhrabgaben sowie Einfuhrverbote und nichttarifäre Handelshemmnisse, wie Zertifizierungs- und Lizenzierungserfordernisse.
Das Merkblatt Ukraine kann kostenlos auf der Internetseite der Germany Trade and Invest
(GTAI) runtergeladen werden. (GTAI)
Vietnam: Freihandelsabkommen steigern Attraktivität des Standorts
Vietnam bleibt auch 2016 ein Favorit bei internationalen Investoren. Insbesondere die Nachbarn aus den ASEAN-Staaten engagieren sich verstärkt. Die größten Kapitalgeber bleiben
aber Südkorea, Japan und Taiwan, die Teile der Produktionsnetzwerke von China verlagern.
Die gesteigerte Investitionstätigkeit bietet Zulieferchancen auch für ausländische Firmen.
Weitere Informationen zum Thema enthält ein Artikel von Germany Trade & Invest (GTAI).
VR China: Online-Kooperationsbörse zur Suche von chinesischen Geschäftspartnern
eingerichtet
Die AHK Greater China hat vor kurzem eine Online-Kooperationsbörse eingerichtet, über die deutsche Unternehmen aller Branchen und Größen schnell, effektiv und kostengünstig Geschäfts- und
Kooperationspartner in China finden können.
Über ein Online-Formular auf der Webseite der AHK Greater China können interessierte Unternehmen ein Firmenprofil anlegen und ihre Anzeige online einstellen. Alle Angaben werden ins Chinesische übersetzt und zweisprachig auf der Kooperationsbörse für sechs Monate geschaltet. Interessierte chinesische Unternehmen informieren sich auf der Börse über mögliche deutsche Koop erationspartner und treten mit diesen direkt in Kontakt. Bei der Einstellung einer Anzeige in den
kommenden beiden Monaten profitieren deutsche Unternehmen von einer um zwei Monate verlängerten Veröffentlichung sowie einer umfangreichen Werbekampagne in China.
Die Online-Kooperationsbörse sowie weiterführende Informationen finden Sie hier:
http://china.ahk.de/de/dienstleistungen/online-kooperationsboerse (AHK)
VR China: Verschlechterung der Zahlungsmoral
Zwei aktuelle Studien von Euler Hermes und Coface zeigen, dass sich das verlangsamte
Wirtschaftswachstum Chinas ungünstig auf die Nachfrage und auf die Zahlungsmoral chinesischer Unternehmen auswirkt. Die anhaltende Konsolidierung des Marktes führt gleichzeitig zu
mehr Insolvenzen. Die Risiken für deutsche Unternehmen in China steigen.
Weitere Informationen sind auf der Internetseite der AHK Greater China zu finden.
(AHK China)
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VR China: Erleichterungen beim elektronischen Handel ausgeweitet
Der Kreis der Waren, die ohne Vorlage von Einfuhrlizenzen oder ohne Quarantäneprüfungen
in die Volksrepublik China eingeführt werden können, wurde in einem Erlass des chinesischen
Finanzministeriums um 151 Zolltarifpositionen erweitert. (GTAI)
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Zoll- und Außenwirtschaftsrecht
AEO: Fragenkatalog zur Selbstbewertung veröffentlicht
Im Rahmen der Antragstellung auf Erteilung einer AEO-Bewilligung ist neben dem Antragsformular auch ein sog. Fragebogen zur Selbstbewertung beim zuständigen Hauptzollamt einzureichen. Die Zollverwaltung hat auf ihrer Internetseite aktualisierte Fassungen veröffentlicht.
Antrag und Fragebogen bilden nun auch die Forderungen des seit 1. Mai 2016 geltenden
Zollkodex der Union ab. Nach Art. 39 Buchstabe d UZK setzt die Bewilligung eines AEO C
(zollrechtliche Vereinfachungen) den Nachweis der praktischen und beruflichen Befähigungen
voraus, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der ausgeübten Tätigkeit stehen.
Ausfüllhinweise und den aktualisierten Fragebogen und Antrag können über die Internetseite
der Zollverwaltung abgerufen werden. (zoll.de)
Einfuhr bestimmter Eisen- und Stahlerzeugnisse
Die EU Kommission hat mit der Durchführungsverordnung (EU) 2016/670 vom 28. April 2016
die Einführung einer vorherigen Überwachung von Einfuhren bestimmter Eisen- und Stahlerzeugnisse mit Ursprung in bestimmten Drittländern erlassen.
Um Verzögerungen bei der Einfuhrabfertigung zu vermeiden, hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eine Übergangsregelung, die bis zum 1. Juli 2016 befristet
ist, getroffen.
Weitere Informationne stehen auf der Internetseite der Zollverwaltung zur Verfügung.
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Verschiedenes
IHK bietet Exportinfos als kostenlose App
Um ihre auslandsaktiven Mitgliedsbetriebe noch besser unterstützen zu können, bietet die
Industrie- und Handelskammer (IHK) Region Stuttgart ab sofort eine kostenlose Export-App
an. Die Export-App gibt es kostenlos im Google Play Store, im App Store von Apple sowie als
mobile Web-Version. Die IHK Stuttgart stellt weitere Informationen in einer Pressemeldung zur
Verfügung. (IHK Region Stuttgart)
Auslandsmesseprogramm 2017 festgelegt
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) plant zur Unterstützung deutscher
Unternehmen im nächsten Jahr 221 Messebeteiligungen in 45 Ländern. Das Auslandsmesseprogramm ist ein Bundesprogramm zur Förderung des Exports im deutschen Mittelstand.
Im Rahmen dieses Programms können sich deutsche Unternehmen zu günstigen Bedingungen an Auslandsmessen beteiligen. In der Regel werden Firmengemeinschaftsbeteiligungen
unter der Dachmarke „Made in Germany“ organisiert. Mehr Informationen (AUMA)
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Publikationen
Merkblatt über die Überführung von Waren in das Ausfuhrverfahren nach dem Unionszollkodex
Die Zollverwaltung hat ein neues Merkblatt veröffentlicht, das die Unterschiede der Verfahrensvereinfachungen bei der Überführung von Waren in das Ausfuhrverfahren nach dem Unionszollkodex erläutern. Mehr Informationen stehen auf der Website der Zollverwaltung zum
Download bereit. (Zoll.de)
Bundesanzeiger Verlag: Business-Guide Mexiko
Der Business-Guide Mexiko bietet umfangreiche Informationen zu Geschäftspraxis, Gesellschaftsgründung und Vertriebsorganisation. Er hilft Ihnen, sich vertrieblich, rechtlich und steuerlich erfolgreich zu positionieren und Ihr Geschäft in Mexiko erfolgreich auf- und auszubauen.
Weitere Informationen und eine Bestellmöglichkeit finden sich auf der Internetseite des Bundesanzeiger Verlag. (Bundesanzeiger Verlag)
Übersicht über EU-Informationsdienste für Unternehmen bei grenzüberschreitenden
Geschäften
Um insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen den Einstieg ins Auslandsgeschäft zu
erleichtern, bietet die EU eine Reihe von Online-Informationsportalen an. Die wichtigsten EUgestützten Informationsdienste zum Binnenmarkt hat der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) zusammengestellt und seit Ende April 2016 in einer neuen und aktualisierten Fassung veröffentlicht. Das Dokument liefert Kontakte zu zahlreichen nützlichen Ansprechpartnern, die bei speziellen Fragen der europäischen Wirtschaft weiterhelfen.
Das Dokument stellt der DIHK auf seiner Website zum Download bereit. (DIHK)
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VDMA Studie Produktpiraterie 2016
Die Ergebnisse der Umfrage zu Produktpiraterie unter den mehr als 3.100 Mitgliedern des
Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V. (VDMA) zeigen, dass sich die Bedrohung durch Produktpiraterie auf relativ hohem Niveau befindet. Die Volksrepublik China ist mit
83 Prozent weiterhin unangefochten auf Platz 1 der Herstellungsländer. Auf dem zweiten
Platz folgen erneut Plagiate aus Deutschland mit 24 Prozent. Die Ergebnisse der Studie hat
der VDMA auf seiner Internetseite veröffentlicht. (VDMA)
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Termine
Außenwirtschaftsseminare der IHK Südthüringen:
Thema
Datum
Das ABC des ExportGeschäfts
Einsteigerveranstaltung
in 3 Modulen
(als Paket oder einzeln
buchbar)
Ort
Zeit
Bildungszentrum
IHK Südthüringen
Teilnehmerentgelt
Paketpreis:
250,00 €

Modul 1: Einführung in
die Besonderheiten
und speziellen Risiken
bei Auslandsgeschäften
21.09.2016
Raum 202
13:30 - 17:00 Uhr
100,00 €

Modul 2: Zahlungssicherung durch praxisgerechte Anwendung
von Liefer- und Zahlungsbedingungen
22.09.2016
Raum 202
9:00 - 12:30 Uhr
100,00 €

Modul 3: Das Export
Dokumentengeschäft –
Dokumenten-Inkasso
und Exportakkreditiv in
der praktischen Anwendung
22.09.2016
Raum 202
13:30 -17:00 Uhr
100,00 €
Weitere Termine finden Sie auf unserer Website
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Ansprechpartner: Corinna Katzung, Tel. 03681 362-232, E-Mail: [email protected]
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