Newsletter Juni 2016 Per E-Mail senden Formular drucken Newsletter International Hinweise und Informationen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht der Industrie- und Handelskammer Südthüringen Inhalt Länder und Märkte Zoll- und Außenwirtschaftsrecht Verschiedenes Publikationen Termine Die Informationen werden mit größter Sorgfalt zusammengetragen, recherchiert und verarbeitet. Eine Gewähr für die Richtigkeit der in diesem Newsletter enthaltenen Angaben kann die IHK Südthüringen trotz sorgfältiger Prüfung jedoch nicht übernehmen. 1 Newsletter Juni 2016 Länder und Märkte Afrika: Reisefreiheit in Subsahara Deutsche Staatsbürger können nicht in jeden der 55 Staaten Afrikas ohne Visum einreisen. 30 afrikanische Länder verlangen eine Einreiseerlaubnis, die vor der Abreise oder wenigstens an ihren Grenzen zu beantragen ist. Welche dies sind und wie es um die innerafrikanische Reisefreiheit insgesamt steht, schildert der blog:subsahara-afrika. Lesen Sie weiter auf der Internetseite des Außenwirtschaftsportals Bayern. Finnland: Neues Arbeitnehmer-Entsendegesetz Das neue Gesetz ermöglicht eine noch umfassendere Kontrolle der Arbeitsbedingungen nach Finnland entsandter Arbeitnehmer. Zu beachten ist vor allem die Pflicht ausländischer Unternehmen, Entsendungen über ein elektronisches Formular bei der finnischen Arbeitsschutzbehörde anzuzeigen. Grundlegendes Ziel des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes ist es nach wie vor, die Geltung der finnischen arbeitsrechtlichen Mindeststandards auf Arbeitnehmer zu erstrecken, die aus einem anderen EU-Land nach Finnland entsandt werden. Im Wesentlichen unverändert bleiben daher die Kernvorschriften des Gesetzes. So verweist es wie bisher für die einzuhaltenden Mindestlöhne, Arbeitszeiten und Arbeitsschutzbestimmungen auf die entsprechenden finnischen Gesetze und – in der Praxis von großer Bedeutung – auf allgemeinverbindliche Tarifverträge, von denen es derzeit in Finnland ca. 160 gibt. In Kraft treten wird das Gesetz voraussichtlich am 18. Juni 2016. Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Deutsch-Finnischen Handelskammer (AHK Finnland) Großbritannien - Folgeabschätzungen für den Brexit Falls am 23.06.2016 die Mehrheit der Briten für einen EU-Ausstieg ihres Landes stimmen sollte, würde sich unmittelbar für deutsche Unternehmen wenig ändern: Zunächst müsste Großbritannien gemäß § 50, Abs.2 des Lissabon Vertrags seine Austrittsabsicht dem Europäischen Rat mitteilen. Die EU und Großbritannien müssten dann die Einzelheiten des Austritts verhandeln. Hierfür ist zunächst ein Zeitraum von bis zu zwei Jahren vorgesehen. Diese Zeit kann aber auch verlängert werden (§ 50, Abs. 3 Lissabon Vertrag). Auch EU-Richtlinien und EUVerordnungen würden in Großbritannien zunächst weiter ihre Gültigkeit behalten, so Stuart Miller, rechtlicher Berater bei ebl miller rosenfalck, im Magazin Êinitiative“ 01/16 der DeutschBritischen Industrie- und Handelskammer (AHK UK). Die Mehrheit der europäischen Bestimmungen sind EU-Richtlinien. Diese wurden in nationale britische Gesetze umgewandelt und bleiben solange in Kraft, bis sie aufgehoben oder geändert werden. Das EU-Recht im Vereinigten Königreich geht auf das Europäische Gemeinschaft-Gesetz von 1972 zurück. Dieses aufzuheben würde einige Zeit in Anspruch nehmen. Anders verhält es sich bei EU-Verordnungen, die bei den Mitgliedstaaten automatisch Anwendung finden. Sie würden beim Ausstieg Großbritanniens aus der EU ihren Rechtscharakter verlieren. Als Folge eines möglichen Brexits behalten die meisten Geschäftsvereinbarungen und Verträge ihre Gültigkeit. Verträge, die auf EU-Recht basieren, sollten jedoch überprüft werden. Hierzu zählen beispielsweise Vereinbarungen, die Verbraucherrecht zugrunde legen, die vom EU-Recht abgeleitet sind. Wie könnten die Beziehungen zwischen Großbritannien und der EU nach einem vollzogenen Ausstieg aussehen? Hierzu werden in Großbritannien bisher vier Szenarien diskutiert: „Norwegisches Modell“: Mitgliedschaft Großbritanniens im europäischen Wirtschaftsraum (EWR). Bei diesem Modell fänden EU-Regelungen in Großbritannien weiterhin Anwendung, allerdings ohne dass Großbritannien die Regeln mit entwickeln könnte. „Schweizer Modell“: Großbritannien erhielte Zugang zum EU-Binnenmarkt, allerdings auch nicht mehr. Wie weitgehend der Zugang wäre, müsste in bilateralen Abkommen festgelegt werden. „Modell Türkei“: eine reine Zollunion. „WTO-Modell“: Der britische Zugang zum EU-Binnenmarkt auf Basis der Mitgliedschaft in der Welthandelsorganisation (WTO) entspräche beispielsweise jenem von Russland oder Brasilien. Wachstumsverluste: Das britische 2 Newsletter Juni 2016 Finanzministerium hat die wirtschaftlichen Folgen aller vier Modelle durchgerechnet. Je nach Wahl des Modells würde das Bruttoinlandsprodukt Großbritanniens langfristig zwischen 3,4 und 9,5 Prozent geringer ausfallen, als bei einem Verbleib in der Europäischen Union. Am wirtschaftlich unattraktivsten wäre das ÊWTO-Modell“. Jeder britische Haushalt verlöre beim WTO-Modelljährlich rund 5.200 Pfund (rund 6.400 Euro). Korea: AHK eröffnet Servicedesk für deutsche Exporteure Durch das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Korea können die meisten Produkte mittlerweile zollfrei nach Korea exportiert werden. Doch um die Waren auf den koreanischen Markt zu bringen, sind oftmals umfangreiche Zulassungsverfahren erforderlich. Die Deutsche Auslandshandelskammer (AHK) Korea hat deshalb ein Servicedesk eröffnet, um deutschen Firmen kostenlose Erstinformationen über die Zulassungsbestimmungen und Zollregeln in Korea zu bieten. Ansprechpartnerin ist Frau Min-Seo Kang (deutschsprachig), E-Mail: [email protected], Tel. 0082 2 37804-645. (DIHK). Ukraine: Merkblatt über gewerbliche Wareneinfuhren Das GTAI-Merkblatt bietet einen Überblick über die Voraussetzungen zur gewerblichen Wareneinfuhr. Berücksichtigung gefunden haben die durch das Assoziierungsabkommen mit der EU entstandenen Änderungen im Einfuhrverfahren aber auch Informationen über derzeit erhobene Einfuhrabgaben sowie Einfuhrverbote und nichttarifäre Handelshemmnisse, wie Zertifizierungs- und Lizenzierungserfordernisse. Das Merkblatt Ukraine kann kostenlos auf der Internetseite der Germany Trade and Invest (GTAI) runtergeladen werden. (GTAI) Vietnam: Freihandelsabkommen steigern Attraktivität des Standorts Vietnam bleibt auch 2016 ein Favorit bei internationalen Investoren. Insbesondere die Nachbarn aus den ASEAN-Staaten engagieren sich verstärkt. Die größten Kapitalgeber bleiben aber Südkorea, Japan und Taiwan, die Teile der Produktionsnetzwerke von China verlagern. Die gesteigerte Investitionstätigkeit bietet Zulieferchancen auch für ausländische Firmen. Weitere Informationen zum Thema enthält ein Artikel von Germany Trade & Invest (GTAI). VR China: Online-Kooperationsbörse zur Suche von chinesischen Geschäftspartnern eingerichtet Die AHK Greater China hat vor kurzem eine Online-Kooperationsbörse eingerichtet, über die deutsche Unternehmen aller Branchen und Größen schnell, effektiv und kostengünstig Geschäfts- und Kooperationspartner in China finden können. Über ein Online-Formular auf der Webseite der AHK Greater China können interessierte Unternehmen ein Firmenprofil anlegen und ihre Anzeige online einstellen. Alle Angaben werden ins Chinesische übersetzt und zweisprachig auf der Kooperationsbörse für sechs Monate geschaltet. Interessierte chinesische Unternehmen informieren sich auf der Börse über mögliche deutsche Koop erationspartner und treten mit diesen direkt in Kontakt. Bei der Einstellung einer Anzeige in den kommenden beiden Monaten profitieren deutsche Unternehmen von einer um zwei Monate verlängerten Veröffentlichung sowie einer umfangreichen Werbekampagne in China. Die Online-Kooperationsbörse sowie weiterführende Informationen finden Sie hier: http://china.ahk.de/de/dienstleistungen/online-kooperationsboerse (AHK) VR China: Verschlechterung der Zahlungsmoral Zwei aktuelle Studien von Euler Hermes und Coface zeigen, dass sich das verlangsamte Wirtschaftswachstum Chinas ungünstig auf die Nachfrage und auf die Zahlungsmoral chinesischer Unternehmen auswirkt. Die anhaltende Konsolidierung des Marktes führt gleichzeitig zu mehr Insolvenzen. Die Risiken für deutsche Unternehmen in China steigen. Weitere Informationen sind auf der Internetseite der AHK Greater China zu finden. (AHK China) 3 Newsletter Juni 2016 VR China: Erleichterungen beim elektronischen Handel ausgeweitet Der Kreis der Waren, die ohne Vorlage von Einfuhrlizenzen oder ohne Quarantäneprüfungen in die Volksrepublik China eingeführt werden können, wurde in einem Erlass des chinesischen Finanzministeriums um 151 Zolltarifpositionen erweitert. (GTAI) Ihr Kommentar: Zurück zur Inhaltsübersicht Zoll- und Außenwirtschaftsrecht AEO: Fragenkatalog zur Selbstbewertung veröffentlicht Im Rahmen der Antragstellung auf Erteilung einer AEO-Bewilligung ist neben dem Antragsformular auch ein sog. Fragebogen zur Selbstbewertung beim zuständigen Hauptzollamt einzureichen. Die Zollverwaltung hat auf ihrer Internetseite aktualisierte Fassungen veröffentlicht. Antrag und Fragebogen bilden nun auch die Forderungen des seit 1. Mai 2016 geltenden Zollkodex der Union ab. Nach Art. 39 Buchstabe d UZK setzt die Bewilligung eines AEO C (zollrechtliche Vereinfachungen) den Nachweis der praktischen und beruflichen Befähigungen voraus, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der ausgeübten Tätigkeit stehen. Ausfüllhinweise und den aktualisierten Fragebogen und Antrag können über die Internetseite der Zollverwaltung abgerufen werden. (zoll.de) Einfuhr bestimmter Eisen- und Stahlerzeugnisse Die EU Kommission hat mit der Durchführungsverordnung (EU) 2016/670 vom 28. April 2016 die Einführung einer vorherigen Überwachung von Einfuhren bestimmter Eisen- und Stahlerzeugnisse mit Ursprung in bestimmten Drittländern erlassen. Um Verzögerungen bei der Einfuhrabfertigung zu vermeiden, hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eine Übergangsregelung, die bis zum 1. Juli 2016 befristet ist, getroffen. Weitere Informationne stehen auf der Internetseite der Zollverwaltung zur Verfügung. Ihr Kommentar: Zurück zur Inhaltsübersicht 4 Newsletter Juni 2016 Verschiedenes IHK bietet Exportinfos als kostenlose App Um ihre auslandsaktiven Mitgliedsbetriebe noch besser unterstützen zu können, bietet die Industrie- und Handelskammer (IHK) Region Stuttgart ab sofort eine kostenlose Export-App an. Die Export-App gibt es kostenlos im Google Play Store, im App Store von Apple sowie als mobile Web-Version. Die IHK Stuttgart stellt weitere Informationen in einer Pressemeldung zur Verfügung. (IHK Region Stuttgart) Auslandsmesseprogramm 2017 festgelegt Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) plant zur Unterstützung deutscher Unternehmen im nächsten Jahr 221 Messebeteiligungen in 45 Ländern. Das Auslandsmesseprogramm ist ein Bundesprogramm zur Förderung des Exports im deutschen Mittelstand. Im Rahmen dieses Programms können sich deutsche Unternehmen zu günstigen Bedingungen an Auslandsmessen beteiligen. In der Regel werden Firmengemeinschaftsbeteiligungen unter der Dachmarke „Made in Germany“ organisiert. Mehr Informationen (AUMA) Ihr Kommentar: Zurück zur Inhaltsübersicht Publikationen Merkblatt über die Überführung von Waren in das Ausfuhrverfahren nach dem Unionszollkodex Die Zollverwaltung hat ein neues Merkblatt veröffentlicht, das die Unterschiede der Verfahrensvereinfachungen bei der Überführung von Waren in das Ausfuhrverfahren nach dem Unionszollkodex erläutern. Mehr Informationen stehen auf der Website der Zollverwaltung zum Download bereit. (Zoll.de) Bundesanzeiger Verlag: Business-Guide Mexiko Der Business-Guide Mexiko bietet umfangreiche Informationen zu Geschäftspraxis, Gesellschaftsgründung und Vertriebsorganisation. Er hilft Ihnen, sich vertrieblich, rechtlich und steuerlich erfolgreich zu positionieren und Ihr Geschäft in Mexiko erfolgreich auf- und auszubauen. Weitere Informationen und eine Bestellmöglichkeit finden sich auf der Internetseite des Bundesanzeiger Verlag. (Bundesanzeiger Verlag) Übersicht über EU-Informationsdienste für Unternehmen bei grenzüberschreitenden Geschäften Um insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen den Einstieg ins Auslandsgeschäft zu erleichtern, bietet die EU eine Reihe von Online-Informationsportalen an. Die wichtigsten EUgestützten Informationsdienste zum Binnenmarkt hat der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) zusammengestellt und seit Ende April 2016 in einer neuen und aktualisierten Fassung veröffentlicht. Das Dokument liefert Kontakte zu zahlreichen nützlichen Ansprechpartnern, die bei speziellen Fragen der europäischen Wirtschaft weiterhelfen. Das Dokument stellt der DIHK auf seiner Website zum Download bereit. (DIHK) 5 Newsletter Juni 2016 VDMA Studie Produktpiraterie 2016 Die Ergebnisse der Umfrage zu Produktpiraterie unter den mehr als 3.100 Mitgliedern des Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V. (VDMA) zeigen, dass sich die Bedrohung durch Produktpiraterie auf relativ hohem Niveau befindet. Die Volksrepublik China ist mit 83 Prozent weiterhin unangefochten auf Platz 1 der Herstellungsländer. Auf dem zweiten Platz folgen erneut Plagiate aus Deutschland mit 24 Prozent. Die Ergebnisse der Studie hat der VDMA auf seiner Internetseite veröffentlicht. (VDMA) Ihr Kommentar: Zurück zur Inhaltsübersicht Termine Außenwirtschaftsseminare der IHK Südthüringen: Thema Datum Das ABC des ExportGeschäfts Einsteigerveranstaltung in 3 Modulen (als Paket oder einzeln buchbar) Ort Zeit Bildungszentrum IHK Südthüringen Teilnehmerentgelt Paketpreis: 250,00 € Modul 1: Einführung in die Besonderheiten und speziellen Risiken bei Auslandsgeschäften 21.09.2016 Raum 202 13:30 - 17:00 Uhr 100,00 € Modul 2: Zahlungssicherung durch praxisgerechte Anwendung von Liefer- und Zahlungsbedingungen 22.09.2016 Raum 202 9:00 - 12:30 Uhr 100,00 € Modul 3: Das Export Dokumentengeschäft – Dokumenten-Inkasso und Exportakkreditiv in der praktischen Anwendung 22.09.2016 Raum 202 13:30 -17:00 Uhr 100,00 € Weitere Termine finden Sie auf unserer Website Ihr Kommentar: Zurück zur Inhaltsübersicht Ansprechpartner: Corinna Katzung, Tel. 03681 362-232, E-Mail: [email protected] 6
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