Antragsbuch - JEF Thüringen eV

Landesversammlung 2016
— Antragsbuch —
Antragsbereich I Initiativanträge
Stand: 18. Juni 2016
Platz für Notizen
Inhaltsverzeichnis
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Flüchtlingspapier der JEF Thüringen und der Europa-Union Thüringen .... 3
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Platz für Notizen
Flüchtlingspapier der JEF Thüringen
und der Europa-Union Thüringen
Antragsteller*innen: Ruben Alemán, Paul Meyer-Bussian, Katja Michel,
Marius Mortsiefer, Silke Zienicke
Die Landesversammlung hat beschlossen:
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Die JEF Thüringen/EUD Thüringen,
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feststellend, dass die Europäische Union, wie es schon in der Präambel des
Vertrages über die Europäische Union1 geschrieben steht, auf dem Bekenntnis zu Freiheit, Demokratie, Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten, sowie Rechtsstaatlichkeit gegründet ist, woraus sich auch Recht auf Asyl,
Religionsfreiheit und Bildung, sowie Nicht-Diskriminierung von LGBTIAQ*2
und ethnischen Minderheiten ableiten lassen,
zur Kenntnis nehmend, dass die europäischen Staaten, insbesondere die Visegrad-Staaten3, keine Bereitschaft zeigen, Geflüchtetenkontingente aufzunehmen,
darauf verweisend, dass diese humanitären Herausforderungen nur gemeinsam geschultert werden können,
bemerkend, dass das Dublin-Verordnung nur den Binnenstaaten nutzt und
die Länder an der Außengrenze der EU alleine gelassen werden,
feststellend, dass die bisherigen Möglichkeit der Bildungs- und Integrationsangebote Flüchtlinge betreffend in keiner Weise dem Bedarf entsprechen,
besorgt über die wachsenden rassistischen Tendenzen innerhalb der Bevölkerung, die jeder Verständigung im Wege stehen,
anmerkend, dass die Integration der Bereitschaft beider Seiten, der Ankommenden, sowie der Aufnehmenden, bedarf und somit gegenseitige Aufklärung und Akzeptanz erfordert, um die Herausforderung der Schaffung einer
gerechten und sozialen Gesellschaft zu schultern,
feststellend, dass die offenen Grenzen die größte Errungenschaft der EU darstellen und dass die Schließung der Grenzen und die damit verbundene Aufweichung des Schengener Abkommens weder den Flüchtlingsstrom aufhalten, noch Sicherheit gewährleisten kann.
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FORDERN,
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1. das ausnahmslose Offenhalten der Binnengrenzen in jedem Fall,
2. dass Asylrecht zur alleinigen Unionskompetenz wird,
3. dass bei dem geringsten Verdacht auf Lebensgefahr für Antragsstellende die
legale Einreise in die Europäische Union innerhalb kürzester Zeit gewährt
wird, indem ein eGovernance-System geschaffen wird, mit dessen Hilfe Menschen auf der Suche nach Schutz online eine Einreise in die Europäische Union
beantragen können,
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http://europa.eu/eu-law/decision-making/treaties/pdf/treaty_on_european_union/treaty_on_european_union_de.pdf
2 Lesbian, Gay, Bi-, Transgender bzw. Trans-, Inter-, Asexuell, Queer und andere
3 Polen, Tschechien, Slowakei und Ungarn
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4. die Schaffung von Einreisemöglichkeiten in die EU über den Landweg, bei dem
Menschen auf der Flucht beim Passieren der Außengrenze direkt einen Asylantrag stellen können,
5. eine bessere parlamentarische Kontrolle von Frontex, die Menschenrechtsverletzungen an den EU-Außengrenzen ein Ende setzen soll,
6. die Bereitstellung finanzieller und personeller Ressourcen durch die Mitgliedsstaaten, die eine schnellere Bearbeitung von Asylanträgen überall in der
Europäischen Union gewährleisten, falls Asylrecht Unionskompetenz wird,
7. die Europäische Kommission dazu auf, einen Gesetzesvorschlag auf den Weg
zu bringen, nach welchem neuen Einwohner*innen der Europäischen Union
nach Annahme des Asylantrages vom Recht auf Freizügigkeit innerhalb der
Union unter den gleichen Voraussetzungen wie EU-Bürger*innen Gebrauch
machen können,
8. dass sich alle europäischen Staaten gleichermaßen nach ihren Möglichkeiten
an der europaweiten Verteilung der Flüchtenden beteiligen müssen, indem
das Dublin-Verordnung durch einen europäischen Verteilungsschlüssel abgelöst wird. Dabei sollten Wünsche der Flüchtenden nach Möglichkeit berücksichtigt werden,
9. die Berücksichtigung von Diskriminierung aufgrund Ethnie, Religion oder Zugehörigkeit zu LGBTIAQ*, auch wenn dies primär auf gesellschaftlicher und
nicht juristischer Ebene stattfindet. Die genannten Faktoren sollen auch bei
Asylsuchenden aus sog. „sicheren Herkunftsländern“ berücksichtigt werden,
10. dass Geflüchtete nicht auf die Länder verteilt werden dürfen, wenn sie Diskriminierung aus den oben genannten Punkten zu befürchten haben,
11. freien Zugang zu kostenlosen Sprachkursen für alle Geflüchteten von Anfang
an,
12. die Bereitstellung von qualifiziertem Lehrpersonal und Unterrichtsmaterial
für Deutschkurse, sowohl für Erwachsene als auch für schulpflichtige Kinder
parallel zum eigentlichen Fachunterricht,
13. den erleichterten Zugang zu Studium, Aus- und Weiterbildung, vor allem
durch die beschleunigte Anerkennung von Schul- und Bildungsabschlüssen
sowie die Möglichkeit, diese in Deutschland schnellstmöglich nachzuholen,
14. ein umfangreiches Angebot an kostenfreien Integrationskursen, die Rücksicht
auf besondere Bedarfssituationen (z.B. familiäre Situation, Bildung etc.) nehmen,
15. die Bereitstellung und Förderung von Projekten und Initiativen zur Bekämpfung von Rassismus, um Ängsten und Vorurteilen in der Bevölkerung entgegenzuwirken.
Begründung:
(erfolgt mündlich)
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