Vergabeunterlagen - Bayerisches Staatsministerium für Bildung und

Öffentliche Ausschreibung
„Druck der Taschenbuchausgabe „Verfassung des Freistaates Bayern + Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“ Vergabeunterlagen vom 20.06.2016
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Vergabeunterlagen
Öffentliche Ausschreibung des Auftrags
„Druck der Taschenbuchausgabe „Verfassung des Freistaates Bayern + Grundgesetz für
die Bundesrepublik Deutschland““
Az.: LZ 1 – B3023.1/2/1
Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
Inhaltsverzeichnis
1
Einführung .............................................................................................................................................. 4
2
Ausschreibungsbestimmungen ............................................................................................................ 5
2.1
Grundsätzliche Bestimmungen ................................................................................................................ 5
2.2
Ausschreibende Stelle, Auftraggeber ....................................................................................................... 5
2.2.1 Ausschreibende Stelle, Auftraggeber und somit Vertragspartner ............................................................ 5
2.2.2 Ansprechpartnerin .................................................................................................................................... 5
2.3
Lose .......................................................................................................................................................... 6
2.4
Angebots – und Zuschlagsfrist; Fragen zur Ausschreibung .................................................................... 6
2.4.1 Angebotsfrist............................................................................................................................................. 6
2.4.2 Zuschlagsfrist, Angebotsbindefrist ........................................................................................................... 6
2.4.3 Fragefrist / Behandlung von Fragen zur Öffentlichen Ausschreibung ..................................................... 6
2.5
Erläuterungen zur Angebotserstellung ..................................................................................................... 7
2.5.1 Form des Angebots .................................................................................................................................. 7
2.5.2 Einreichung des Angebots ....................................................................................................................... 7
2.5.3 Inhalt und Aufbau des Angebots .............................................................................................................. 8
2.5.4 Berichtigungen, Änderungen oder Rücknahme des Angebots ................................................................ 9
2.5.5 Kennzeichnung von Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen sowie in Bezug auf
Schutzrechte des Auftragnehmers ........................................................................................................... 9
2.6
Nebenangebote ........................................................................................................................................ 9
2.7
Unterauftragnehmer / Subunternehmer ................................................................................................... 9
2.8
Bietergemeinschaften .............................................................................................................................10
3
Hinweise zur Prüfung der Angebote (nicht abschließend): .............................................................11
3.1
Formelle Prüfung der Angebote .............................................................................................................11
3.2
Eignungsprüfung ....................................................................................................................................11
4
Zuschlagskriterien und Zuschlagserteilung ......................................................................................13
4.1
Zuschlagskriterium gem. § 18 Abs. 1 VOL/A .........................................................................................13
4.2
Preisprüfung ...........................................................................................................................................13
5
Sonstiges ..............................................................................................................................................14
5.1
Angebotserstellungskosten ....................................................................................................................14
5.2
Rückgabe von Unterlagen ......................................................................................................................14
5.3
Verwendung der Vergabeunterlagen und deren Vertraulichkeit ............................................................14
5.4
Verschwiegenheit ...................................................................................................................................14
5.5
Rechte Dritter .........................................................................................................................................14
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5.6
Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen .....................................................14
5.7
Mitteilung über nicht berücksichtigte Angebote, § 19 Abs. 1 VOL/A ......................................................15
5.8
Aufhebung der Ausschreibung ...............................................................................................................15
6
Leistungsbeschreibung .......................................................................................................................16
7
Preiszusammenstellung ......................................................................................................................18
8
Rechtliche Grundlagen ........................................................................................................................19
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Einführung
Das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vertreten durch
die Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit beabsichtigt die Publikation „Verfassung des Freistaates Bayern + Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland - TaschenSonderausgabe“ heraus zu geben. Diese reine Textversion soll als Hilfsmittel für Prüfungen dienen.
Druck, Herstellung und Lieferung sollen mit einer Auflage von 50.000 Stück vergeben werden.
Wichtige Hinweise für die Angebotserstellung
1.1.
Bitte lesen Sie diese Vergabeunterlagen, den Vertragsentwurf sowie die für die
Angebotserstellung zu verwendenden Unterlagen einschließlich aller Anlagen
sorgfältig durch.
Das Angebot muss alle dort geforderten Informationen, Angaben und Anlagen enthalten. Die Unterlagen finden sie eingestellt auf der Homepage des Ministeriums
unter http://www.km.bayern.de/ministerium/recht/vergabe.html
1.2.
Bitte achten Sie darauf, dass Sie Ihr Angebot und - soweit gefordert - die weiteren
Anlagen unterschreiben!
1.3.
Sie müssen auf die Konditionen wie vorgegeben bieten und dürfen diese nicht –
beispielsweise auch durch Vorlage Ihrer AGB – ändern.
1.4.
Alle geforderten Unterlagen und Angaben müssen – sofern hiervon nicht ausdrücklich befreit wird – auch von denjenigen Bietern übermittelt werden, die sich bereits
an Vergabeverfahren des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus,
Wissenschaft und Kunst (vormals Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und
Kultus –StMUK und Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung
und Kunst - StMWFK) beteiligt bzw. schon Aufträge für dieses Ministerium abgewickelt haben.
Fehler in der Angebotserstellung können zum Ausschluss Ihres Angebots führen!
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2.1
Ausschreibungsbestimmungen
Grundsätzliche Bestimmungen
Der Auftraggeber verfährt im Ausschreibungsverfahren nach Abschnitt 1 des Teiles A der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/A) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20.
November 2009 (BAnz. Nr. 196a vom 29. Dezember 2009), geändert durch Bekanntmachung vom
19. Februar 2010 (BAnz. Nr. 32 vom 26. Februar 2010, BAnz. S. 755).
Auf den Vertragspreis findet die Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen vom 21. November 1953 in der Fassung vom 29. Oktober 2001 (BGBI l, S. 2857), zuletzt geändert durch Gesetz vom 8. Dezember 2010 (BGBI l, S. 1864), Anwendung.
Die maßgeblichen rechtlichen Bedingungen ergeben sich aus Kapitel 8.
Es gilt deutsches Recht.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bieters finden keine Anwendung.
2.2
2.2.1
Ausschreibende Stelle, Auftraggeber
Ausschreibende Stelle, Auftraggeber und somit Vertragspartner
Freistaat Bayern,
vertreten durch Herrn Ministerialdirektor Dr. Müller für das Bayerische Staatsministerium
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
dieser vertreten durch den Direktor Herrn Dr. Parigger für die Bayerische Landeszentrale
für politische Bildungsarbeit
Salvatorstraße 2
80333 München
Deutschland
2.2.2
Ansprechpartnerin
Name:
Frau Regierungsrätin Anja Stiegler
Telefon:
(0049) 089 2186 2129 (montags vormittags)
(0049) 08453 334939 (dienstags, donnerstags und freitags jeweils
vormittags)
Fax:
(0049) 089 2186 3129
E-Mail:
[email protected]
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Postanschrift:
Salvatorstraße 2
80333 München
Deutschland
2.3
Lose
Eine Aufteilung in Lose wird nicht vorgenommen.
2.4
Angebots – und Zuschlagsfrist; Fragen zur Ausschreibung
2.4.1
Angebotsfrist
Die Angebotsfrist endet am
Dienstag, den 12.07.2016, 12.00 Uhr.
Bis zu diesem Zeitpunkt muss das Angebot einschließlich aller Unterlagen im Bayerischen
Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst eingegangen sein.
Angebote, die nicht bis zu diesem Termin eingegangen sind, können nicht mehr berücksichtigt
werden, es sei denn, der Bieter weist nach, dass er die Verspätung nicht zu vertreten hat.
Der Bieter kann sein Angebot nur bis zum Ablauf der Angebotsfrist schriftlich berichtigen oder zurückziehen (siehe hierzu 2.5.4).
2.4.2
Zuschlagsfrist, Angebotsbindefrist
Der Auftraggeber wird den Zuschlag bis spätestens zum 26.07.2016 erteilen.
Der Bieter ist bis zum Ablauf dieser Zuschlagsfrist an sein Angebot gebunden.
Der Bieter kann sein Angebot nur bis zum Ablauf der Angebotsfrist schriftlich berichtigen oder zurückziehen (siehe hierzu Ziffer 2.5.4). Das Angebot kann nach Ablauf der Angebotsfrist nicht geändert oder zurückgezogen werden.
2.4.3
Fragefrist / Behandlung von Fragen zur Öffentlichen Ausschreibung
Fragen zu den Vergabeunterlagen oder zu dieser Öffentlichen Ausschreibung im Allgemeinen
können bis 05.07.2016, 12:00 Uhr ausschließlich per E-Mail ([email protected])
oder Fax an die unter Ziffer 2.2.2 genannte Ansprechpartnerin gestellt werden. Später eingehende
Fragen werden nicht berücksichtigt.
Bitte beachten Sie:
Die Fragen werden ausschließlich auf der Homepage des Kultusministeriums beantwortet!
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Dazu werden sowohl die Frage als auch die Antwort des Auftraggebers in anonymisierter Form auf
der Homepage des StMBW unter http://www.km.bayern.de/ministerium/recht/vergabe.html eingestellt. Es obliegt alleine den Bietern, sich auf der Homepage des StMBW über den aktuellen Stand
an gestellten Fragen und erteilten Antworten zu informieren.
Der Auftraggeber behält sich in diesem Zusammenhang vor, Konkretisierungen der Vergabeunterlagen vorzunehmen und auf der genannten Homepage einzustellen.
Fragen und Antworten sowie eventuelle Konkretisierungen, die auf der Homepage eingestellt sind,
sind für das Vergabeverfahren und die zu erbringende Leistung verbindlich.
Die letzte Aktualisierung der Fragen und Antworten wird - soweit erforderlich - am 06.07.2016
erfolgen.
Bei Störungen der Homepage und des Zugriffs auf die Homepage obliegt es den Bietern, sich umgehend mit der unter Ziffer 2.2.2 genannten Ansprechpartnerin in Verbindung zu setzen.
2.5
Erläuterungen zur Angebotserstellung
2.5.1
Form des Angebots
Das Angebot ist unter Verwendung des vorformulierten Angebotsschreibens und der erforderlichen Anlagen (auf der Homepage http://www.km.bayern.de/ministerium/recht/vergabe.html
eingestellt) in deutscher Sprache abzufassen. Ein zusätzliches Anschreiben des Bieters ist
nicht erforderlich.
Der Schriftverkehr mit der ausschreibenden Stelle bzw. dem Ansprechpartner ist in deutscher
Sprache zu führen.
2.5.2
Einreichung des Angebots
Das komplette Angebot ist verschlossen (fensterloser Umschlag oder Paket) in Papierform einzureichen.
Auf der inneren Umschließung, die das Angebot einschließlich aller Anlagen enthält, ist folgende
Aufschrift anzubringen:
„Nicht öffnen!
Angebot zur öffentlichen Ausschreibung
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Diese Umschließung wiederum ist in einem (äußeren) Umschlag bzw. (äußeren) Paket unterzubringen und wie folgt zu adressieren:
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Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus,
Wissenschaft und Kunst
z. Hd. Frau RRin Anja Stiegler
Angebot zur öffentlichen Ausschreibung
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Salvatorstraße 2
80333 München
Die Angebote können per Post, Paketdienst, aber auch unmittelbar durch Abgabe im Bayerischen
Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst zugestellt werden. Andere Zustellungsformen (z. B. elektronische Post, Telefax etc.) sind nicht möglich.
Das Angebot muss unterschrieben sein. Faksimile, Fax, E-Mail oder Fotokopien genügen nicht.
Das Gleiche gilt für alle weiteren geforderten Unterschriften.
Nicht unterschriebene Erklärungen gelten als nicht abgegeben und führen ggf. zum Ausschluss
des Angebots (§ 16 Abs. 3 lit. b VOL/A). Außerdem sind Erklärungen mit der Firmenadresse (Firmenstempel) und Datum zu versehen.
2.5.3
Inhalt und Aufbau des Angebots
Das Angebot soll entsprechend nachfolgender Struktur aufgebaut sein:

vollständig ausgefülltes Angebotsschreiben mit Datum, Unterschrift, Firmenstempel,

ausgefülltes Formblatt „Eignungsprüfung“ mit Datum, Unterschrift, Firmenstempel (= Anlage 1 zum Angebot)

unterschriebener Vertragsentwurf (= Anlage 2 zum Angebot)

Bei Bietergemeinschaften ist eine Erklärung über die Bildung einer Bietergemeinschaft
nach Kapitel 2.8 mit dem Angebot abzugeben.

Sonstige Anlagen
Wichtiger Hinweis:
Es dürfen an den vorgegebenen Texten keine Zusätze angebracht oder Änderungen vorgenommen werden; vom Bieter ausdrücklich geforderte Angaben, Eintragungen und sonstige Erklärungen sind davon selbstverständlich ausgenommen. Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei, d.h. in der Regel mit Datum und Kürzel versehen sein.
Preisangaben sind in Euro zu beziffern.
Die Abgabe von Angeboten für Teilleistungen ist nicht möglich. Das Angebot muss sich immer auf
den ganzen Auftrag (ggf. das jeweilige Los) beziehen.
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Fehlende oder unvollständige Unterlagen können zum Ausschluss des Angebots führen!
2.5.4
Berichtigungen, Änderungen oder Rücknahme des Angebots
Nachträgliche Berichtigungen oder Änderungen des Angebots werden nur bis zum Ablauf der Angebotsfrist berücksichtigt. Hierfür gelten die gleichen Formanforderungen wie für das Angebot
selbst (siehe Ziffer 2.5.2 und 2.5.3).
Die Zustellung hat gem. Ziffer 2.5.2 (Einreichung des Angebots) unter Angabe des folgenden Vermerks zu erfolgen.
„Nicht öffnen!
Angebot zur öffentlichen Ausschreibung
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Eine Rücknahme des Angebots muss bis zum Ablauf der Angebotsfrist schriftlich beim Ansprechpartner der ausschreibenden Stelle unter Angabe des Aktenzeichens Az.: LZ 1 – B3023.1/2/1 erfolgen.
2.5.5
Kennzeichnung von Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen
sowie in Bezug auf Schutzrechte des Auftragnehmers
Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse in den Angebotsunterlagen sind als solche
deutlich zu kennzeichnen.
Wenn für den Gegenstand des Angebots gewerbliche Schutzrechte bestehen oder von dem Bieter
oder anderen beantragt sind, hat der Bieter dies im Angebot anzugeben. Weiterhin hat der Bieter
anzugeben, ob er erwägt, Angaben aus seinem Angebot für die Anmeldung eines gewerblichen
Schutzrechtes zu verwerten
2.6
Nebenangebote
Nebenangebote sind nicht zugelassen.
2.7
Unterauftragnehmer / Subunternehmer
Die Übertragung der Leistung oder geschuldeter Leistungsteile an Unterauftragnehmer ist nur in
Generalunternehmerschaft des Bieters zulässig und bedarf – sofern die Übertragung nachträglich
erfolgen soll – der schriftlichen Zustimmung der ausschreibenden Stelle.
Der Bieter hat in diesem Fall im Angebotsschreiben (siehe Vordruck) Art und Umfang der Leistungsteile anzugeben, die er auf Unterauftragnehmer übertragen wird.
Der Auftraggeber weist ferner darauf hin, dass verbundene Unternehmen, wie z.B. Schwester- und
Tochterunternehmen des Bieters, auch Unterauftragnehmer im Sinn dieser Ausschreibung sind.
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Für den Fall der Weitervergabe von Leistungen hat der Auftragnehmer

bei der Einholung von Angeboten regelmäßig kleine und mittlere Unternehmen zu beteiligen und die §§ 2, 8, 9, 15, 16 Abs. 3 bis 6, 18 Abs. 1 VOL/A zu beachten,

gegenüber den Nachunternehmern die VOL/B zum Vertragsbestandteil zu machen,

den Nachunternehmern - insbesondere hinsichtlich Gewährleistung, Vertragsstrafe, Zahlungsweise und Sicherheitsleistungen - keine ungünstigeren Bedingungen aufzuerlegen,
als zwischen ihm und dem Auftraggeber vereinbart sind, und

die Beachtung der vorstehenden Verpflichtungen dem Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen.
Der Bieter hat die Eignung des Unterauftragnehmers entsprechend der im Formblatt „Eignungsprüfung“ gestellten Anforderungen zu prüfen.
Des Weiteren sind die Bestimmungen des Vertragsentwurfs über die Ausführung von Leistungen
durch Dritte zu beachten.
2.8
Bietergemeinschaften
Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftlichen Bieter sind Einzelbewerbern gleichgestellt.
Bietergemeinschaften und andere gemeinschaftlichen Bieter haben mit ihrem Angebot eine von
allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben,

in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfalle erklärt ist,

in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,

dass der bevollmächtigte Vertreter alle Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,

dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Fehlt eine dieser Angaben im Angebot, so ist sie vor der Zuschlagserteilung beizubringen.
In Verträgen zwischen Mitgliedern von Arbeitsgemeinschaften sind die Belange kleinerer und mittlerer Unternehmen angemessen zu berücksichtigen. Dies ist dem Auftraggeber auf Verlangen
nachzuweisen.
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3
Hinweise zur Prüfung der Angebote (nicht abschließend):
3.1
Formelle Prüfung der Angebote
Es werden die Angebote mit inhaltlichen und formellen Mängeln ermittelt und ggf. ausgeschlossen.
Die Angebote werden auf Vollständigkeit sowie auf fachliche und rechnerische Richtigkeit überprüft (§ 16 Abs. 1 VOL/A).
Zu beachten sind insbesondere auch die Ausschlussgründe des § 16 Abs. 3 VOL/A sowie §
57 VgV:
Danach werden ausgeschlossen:

Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und Nachweise enthalten,

Angebote, die nicht unterschrieben sind,

Angebote, in denen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei sind,

Angebote, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vertragsunterlagen vorgenommen worden sind,

Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, es sei denn, der Bieter hat
dies nicht zu vertreten,

Angebote von Bietern, die in Bezug auf die Vergabe eine unzulässige, wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen haben,

Insbesondere
unzulässig
-Gewinnaufschläge,
-Gewinnbeteiligung,
-die zu fordernden Preise,

Entrichtung von Ausfallentschädigungen oder Abstandszahlungen u. ä.,

nicht zugelassene Nebenangebote
sind
Verabredungen
oder
Empfehlungen
über
Gemäß § 16 Abs. 4 VOL/A können Angebote von Bietern ausgeschlossen werden, die auch als
Bewerber von der Teilnahme am Wettbewerb hätten ausgeschlossen werden können.
Die vorsätzliche Abgabe unzutreffender Erklärungen, insbesondere in Bezug auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit, hat den Ausschluss des Angebots zur Folge (siehe § 6 Abs. 5
lit. e VOL/A).
3.2
Eignungsprüfung
Bei der Auswahl der Angebote, die für den Zuschlag in Betracht kommen, sind nur Bieter zu berücksichtigen, die die erforderliche Eignung für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen besitzen (§ 16 Abs. 5 VOL/A).
Näheres hierzu ergibt sich aus dem Formblatt „Eignungsprüfung“, das auszufüllen, zu unterschreiben und dem Angebot beizufügen ist.
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Auf folgende – dort enthaltene - Kriterien wird hingewiesen:
Folgende Erklärungen müssen vom Bieter positiv abgegeben werden bzw. folgende Eignungskriterien müssen erfüllt sein, damit ein Bieter seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit
(Eignung) nachgewiesen hat (siehe auch Formblatt „Eignungsprüfung’“):

Erklärung über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens/der Liquidation; falls diese Erklärung nicht abgegeben werden kann, ist die Anschrift des Insolvenzverwalters anzugeben,

Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie von Sozialversicherungsbeiträgen,

Erklärung im Zusammenhang mit dem Ausschluss von öffentlichen Aufträgen nach §§ 21
Abs. 1, 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz

Erklärung in Bezug auf eine rechtskräftige Verurteilung wegen einer der in §§ 123 und 124
GWB genannten Normen,

Erklärung zur Pflichtmitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft

Erklärung zu Eintragungen im Gewerbezentralregister (Die ausschreibende Stelle behält
sich vor, vor Erteilung des Zuschlags eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach
§ 150a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 und Satz 2 GewO einzuholen.)
Ist dem Bieter die Erfüllung eines der in den vorgenannten 6 Spiegelstrichen aufgeführten Kriterien nicht möglich, so ist dies in Anlage 1 „Eignungsformblatt“ anzugeben und ggf. auf einem
Beiblatt zu begründen

Erklärungen zu Referenzaufträgen
Erklärung, dass der Bieter mindestens einen vergleichbaren Referenzauftrag in den letzten
drei Jahren erbracht hat

Erklärung, dass der durchschnittliche Jahresumsatz des Unternehmens des Bieters in den
vergangenen drei Jahren mindestens das Zweifache des Auftragsvolumens betragen hat,
für das ein Angebot abgegeben wird. Im Falle von Bietergemeinschaften kommt es hinsichtlich der Leistungsfähigkeit auf den durchschnittlichen Jahresumsatz aller Unternehmen
der
Bietergemeinschaft
in
den
vergangenen
drei
Jahren
an.
Ist dem Bieter die Erfüllung dieses Kriteriums nicht möglich (z.B. „Newcomer“), so hat er
auf einem Beiblatt die Gründe hierfür sowie seine Umsätze im Übrigen darzulegen. Der
Auftraggeber wird in diesen Fällen eine ermessensgetragene Einzelfallprüfung der Leistungsfähigkeit vornehmen.

Im Falle der Einschaltung von Subunternehmern ist die Eignung des Subunternehmers entsprechend den o.g. geforderten Erklärungen zu prüfen.
Eignungsnachweise, die durch ein Präqualifizierungsverfahren erworben wurden, werden ebenfalls
zugelassen. Nichtsdestotrotz haben auch Bieter, die ihre Eignungsnachweise im Übrigen durch ein
Präqualifizierungsverfahren erworben haben, die Erklärung zum durchschnittlichen Jahresumsatz
abzugeben und ihre Fachkunde und Leistungsfähigkeit durch die geforderten Referenzen zu belegen.
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4
Zuschlagskriterien und Zuschlagserteilung
Die Entscheidung über den Zuschlag (Zuschlagserteilung) wird innerhalb der Zuschlagsfrist (Ziff.
2.4.2) schriftlich mitgeteilt. Der Zuschlag ergeht gemäß § 18 Abs. 1 VOL/A an das wirtschaftlichste Angebot. Das wirtschaftlichste Angebot wird unter Berücksichtigung der Bekanntmachung der
Bayerischen Staatsregierung über die Richtlinien für die Berücksichtigung bevorzugter Bewerber
bei der Vergabe öffentlicher Aufträge - Spätaussiedler, Werkstätten für Behinderte und Blindenwerkstätten, Verfolgte-, vom 30. November 1993 Az.: B III 2-519-9-23 (StAnZ Nr. 48, AIIMBl S.
1308), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 6. November 2001 (AIIMBl S. 666), ermittelt.
Wird der Zuschlag auf das Angebot rechtzeitig und ohne Änderung erteilt, ist der Vertrag zu den
Vorgaben dieser Auftragsvergabe auf der Grundlage des Angebots rechtsverbindlich zustande
gekommen; dies gilt unbeschadet einer evtl. späteren urkundlichen Festlegung.
4.1
Zuschlagskriterium gem. § 18 Abs. 1 VOL/A
Alleiniges Kriterium für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ist der günstigste Preis.
4.2
Preisprüfung
Die Vergabestelle behält sich vor, eine Preisprüfung nach der Verordnung über Preise VO PR
Nr. 30/53 durchführen zu lassen. Diese erfolgt durch die zuständigen Preisprüfungsstellen.
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5
5.1
Sonstiges
Angebotserstellungskosten
Für die Erstellung des Angebots oder anderer Unterlagen für diese Ausschreibung wird keine Vergütung gewährt. Das Angebot und weitere Unterlagen sind auf Kosten des Bieters zuzustellen.
5.2
Rückgabe von Unterlagen
Wünscht der Bieter die Rückgabe von Unterlagen, so hat er dieses innerhalb von 15 Werktagen
nach Ablauf der Zuschlagsfrist zu fordern.
5.3
Verwendung der Vergabeunterlagen und deren Vertraulichkeit
Die Vergabeunterlagen der Vergabestelle dürfen nur zur Erstellung des Angebots und zur Erfüllung des evtl. folgenden Auftrags benutzt werden und sind vertraulich zu behandeln. Jede Benutzung für andere Zwecke, jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) oder Weitergabe an Dritte ist
ohne die ausdrückliche Genehmigung der ausschreibenden Stelle nicht statthaft. Sich hieraus ergebende Patente oder ein Gebrauchsmusterschutz bleiben Eigentum des Freistaats Bayern.
5.4
Verschwiegenheit
Jeder Bieter hat - auch nach Beendigung des Vergabeverfahrens - über die ihm dabei bekannt
gewordenen Angelegenheiten Verschwiegenheit zu bewahren. Er hat hierzu auch die mit der Sache befassten Mitarbeiter zu verpflichten.
5.5
Rechte Dritter
Der Auftragnehmer garantiert, dass das vom Auftragnehmer erbrachte Werk für den Auftraggeber
frei und ohne Verstoß gegen Schutzrechte Dritter nutzbar ist. Sollten derartige Schutzrechte Dritter
bestehen, wird der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein für den Auftraggeber kostenfreies zeitlich
unbeschränktes Nutzungsrecht verschaffen.
5.6
Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen
Ein förmliches Nachprüfungsverfahren gemäß §§ 155ff. GWB ist beim vorliegenden Vergabeverfahren unterhalb der Schwellenwerte nicht zulässig.
Der Bieter kann sich zur Prüfung etwaiger Verstöße an Aufsichtsbehörden wenden. Eine Vergabeprüfstelle für den Anwendungsbereich der VOL/A wurde im Freistaat Bayern bislang nicht eingerichtet.
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5.7
Mitteilung über nicht berücksichtigte Angebote, § 19 Abs. 1
VOL/A
Der Auftraggeber teilt den nicht berücksichtigten Bietern unverzüglich, spätestens innerhalb von 15
Tagen nach Eingang eines entsprechenden Antrags, die Gründe für die Ablehnung ihres Angebots, die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen
Bieters und den nicht berücksichtigten Bewerbern die Gründe für ihre Nichtberücksichtigung mit.
5.8
Aufhebung der Ausschreibung
Sollte eine Aufhebung der Ausschreibung (ganz oder teilweise) erfolgen, so wird dies den Bietern
schriftlich mitgeteilt werden.
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6
Leistungsbeschreibung
Die geschuldete Leistung umfasst den Druck, die Bindung, die Verpackung und den Versand der
Publikation „Verfassung des Freistaates Bayern + Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland – Taschen-Sonderausgabe“.
Technische Grunddaten:
Auflage:
50.000 Exemplare (keine Mehrlieferung zulässig)
Umfang:
4 Seiten Umschlag; 232 Seiten Innenteil
Format:
geschlossen 9,5 x 14,8 cm, Hochformat
Druck:
Umschlag 5/0-farbig (Euroskala + Schutzlack)
Innenteil 1/1-farbig
Papier:
Umschlag: Karton 170 g/m², holzfrei, weiß
Innenteil: Papier 80 g/m², holzfrei, weiß
Verarbeitung: Broschur in Klebebindung; Umschlag 2-fach gerillt, 3-seitig beschnitten
Verpackung: Verpackung in handlichen (max. 8 kg) Gebinden, Kartons beschriftet mit Titel und
Stückzahl, Abgesetzt auf EURO-Palette, Höhe max. 120 cm mit Deckel und Folie;
Beschriftung mit Titel und Stückzahl auf allen 4 Seiten.
Lieferung:
(A)
49.000 Exemplare an
Druck + Verlag Ernst Vögel GmbH
Kalvarienbergstraße 22
93491 Stamsried/Oberpfalz
Lieferung bitte 24 Stunden vorher anmelden per Telefon 09466/9400-0, Fax 09466/1276 oder EMail [email protected]
Anlieferung zu folgenden Annahmezeiten:
Mo – Do 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr
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Fr 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten ist die Annahme der Sendung nicht gewährleistet.
(B)
1.000 Exemplare an
Bayerische Landeszentrale für politische Bildungsarbeit
Praterinsel 2
80538 München
Ansprechpartner für evtl. Rückfragen:
Fr. Kempe / Hr. Obersteiner, Tel. 089/2186-2191 od. -2192
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Anlieferzeiten:
Mo – Do 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und
13.00 Uhr bis 15.00 Uhr
Fr 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr.
Druckdaten der Publikation
Die Druckdaten werden dem Auftragnehmer unmittelbar nach Zuschlagserteilung vom Auftraggeber oder einem beauftragtem Dritten zur Verfügung gestellt. Der Auftragnehmer hat nach Erhalt
der Druckdaten einen Korrekturabzug des Innenteils (Blaupause) und einen farbverbindlichen
Proof für den Umschlag zu erstellen und diesen unverzüglich jeweils einfach beim Auftraggeber
zur Korrektur vorzulegen. Sofern sich keine Beanstandungen ergeben, erteilt der Auftraggeber die
Freigabe für Druck und Lieferung. Sollten Korrekturen notwendig sein, erhält der Auftragnehmer
die (korrigierten) Druckdaten erneut. Nach Erteilung der Druckfreigabe hat der Auftragnehmer den
Druck der Publikation in der Weise durchzuführen, dass er in der Lage ist, die Gesamtauflage
schnellstmöglich nach Zuschlagserteilung, spätestens jedoch bis zum 31.08.2016 an die genannten Lieferadressen zu versenden.
Öffentliche Ausschreibung
„Druck der Taschenbuchausgabe „Verfassung des Freistaates Bayern + Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“ Vergabeunterlagen vom 20.06.2016
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Preiszusammenstellung
Im Angebotsschreiben finden Sie unter Ziffer 3 eine Bepreisungstabelle. Dort sind die Preise Ihres Angebots wie gefordert einzutragen.

Die Preise Ihres Angebots müssen

als Festpreise angegeben sein

sämtliche Nebenkosten einschließlich evt. anfallende Verpackungs- und Portokosten enthalten,

für die gesamte Vertragslaufzeit gelten und

zutreffend berechnet sein.
Öffentliche Ausschreibung
„Druck der Taschenbuchausgabe „Verfassung des Freistaates Bayern + Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“ Vergabeunterlagen vom 20.06.2016
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Rechtliche Grundlagen
Die Leistungen des Auftragnehmers sind gemäß folgender vertraglicher Regelungen zu erbringen,
die allesamt Bestandteil der Vergabeunterlagen in der aufgelisteten Reihenfolge sind:

dem Vertragsentwurf

diesen Vergabeunterlagen vom 20.06.2016

dem Angebotsschreiben des Bieters

den VOL/B in der jeweils gültigen Fassung bei Vertragsschluss,

gesetzliche Vorschriften,

Normen und Standards.
Es gilt deutsches Recht.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bieters finden keine Anwendung.
Bitte machen Sie in Ihrem Angebot deutlich, dass Sie auf die Konditionen der Vergabeunterlagen bieten. Die Vergabeunterlagen dürfen nicht abgeändert werden. Eine Änderung der
Vergabeunterlagen führt zwingend zum Ausschluss Ihres Angebots. Die Vorlage Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) stellt eine Veränderung der Vergabeunterlagen
dar. Stellen Sie daher sicher, dass

Ihrem Angebot keine AGB beigefügt sind und

in Ihrem Angebot an keiner Stelle auf Ihre AGB Bezug genommen wird!
Anhang: Liste der geforderten Erklärungen und Nachweise:
1. Angebotsschreiben mit Abfragen zu Subunternehmern und bevorzugten Bietern
2. Formblatt „Eignungsprüfung“ (Anlage 1) mit

Erklärung über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens/der Liquidation; falls diese Erklärung nicht abgegeben werden kann, ist die Anschrift des Insolvenzverwalters anzugeben,

Erklärung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie von Sozialversicherungsbeiträgen,

Erklärung im Zusammenhang mit dem Ausschluss von öffentlichen Aufträgen nach §§ 21
Abs. 1, 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz

Erklärung in Bezug auf eine rechtskräftige Verurteilung wegen einer der in §§123 und 124
GWB genannten Normen,

Erklärung zur Pflichtmitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft

Erklärung zu Eintragungen im Gewerbezentralregister (Die ausschreibende Stelle behält
sich vor, vor Erteilung des Zuschlags eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach
§ 150a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 und Satz 2 GewO einzuholen.)
Öffentliche Ausschreibung
„Druck der Taschenbuchausgabe „Verfassung des Freistaates Bayern + Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland“ Vergabeunterlagen vom 20.06.2016
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Ist dem Bieter die Erfüllung eines der in den vorgenannten 6 Spiegelstrichen aufgeführten Kriterien nicht möglich, so ist dies in Anlage 1 „Eignungsformblatt“ anzugeben und ggf. auf einem
Beiblatt zu begründen

Erklärungen zu Referenzaufträgen
Erklärung, dass der Bieter mindestens einen vergleichbaren Referenzauftrag in den letzten
drei Jahren erbracht hat.

Erklärung, dass der durchschnittliche Jahresumsatz des Unternehmens des Bieters in den
vergangenen drei Jahren mindestens das Zweifache des Auftragsvolumens betragen hat,
für das ein Angebot abgegeben wird. Im Falle von Bietergemeinschaften kommt es hinsichtlich der Leistungsfähigkeit auf den durchschnittlichen Jahresumsatz aller Unternehmen
der Bietergemeinschaft in den vergangenen drei Jahren an.
Ist dem Bieter die Erfüllung dieses Kriteriums nicht möglich (z.B. „Newcomer“), so hat er
auf einem Beiblatt die Gründe hierfür sowie seine Umsätze im Übrigen darzulegen. Der
Auftraggeber wird in diesen Fällen eine ermessensgetragene Einzelfallprüfung der Leistungsfähigkeit vornehmen.

Im Falle der Einschaltung von Subunternehmern ist die Eignung des Subunternehmers
entsprechend den o.g. geforderten Erklärungen zu prüfen.
3. Unterzeichneter Vertragsentwurf (Anlage 2)
4. Soweit einschlägig: Erklärung zur Bietergemeinschaft
5. Sonstige Anlagen des Bieters