Für aktive Versicherte, die am 31. Dezember 2016 in der Kasse versichert waren, haben Anspruch auf eine einmalige Einlage in ihr persönliches Sparkonto (Altersguthaben). Ziel der Einlage ist es, die Senkung der Umwandlungssätze abzufedern. Die Einlage entspricht in Abhängigkeit vom Jahrgang des Versicherten den folgenden Prozentsätzen des massgebenden Sparguthabens per 31.12.2016. Die Einlage entspricht in Abhängigkeit vom Jahrgang des Versicherten den folgen-den Prozentsätzen des massgebenden Sparguthabens. Jahrgang 1952 - 1954 1955 1956 - 1959 1960 - 1961 1962 - 1973 1974 - 1975 1976 1977 - 1978 1979 - 1980 1981 - 1982 1983 1984 - 1999 Prozentsatz 0 4 6 7 8 7 6 5 4 3 2 0 Der Frankenbetrag der Einlage wird per 1. Januar 2017 ermittelt und in fünf Teil-beträge (Tranchen) gleicher Höhe geteilt. Für Versicherte mit Jahrgang 1955 wird die Einlage in vier jährliche Teilbeträge aufgeteilt.
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