Einmaleinlage (Ãœbergangsbestimmungen 2017)

Für aktive Versicherte, die am 31. Dezember 2016 in der Kasse versichert waren, haben
Anspruch auf eine einmalige Einlage in ihr persönliches Sparkonto (Altersguthaben). Ziel der
Einlage ist es, die Senkung der Umwandlungssätze abzufedern. Die Einlage entspricht in
Abhängigkeit vom Jahrgang des Versicherten den folgenden Prozentsätzen des
massgebenden Sparguthabens per 31.12.2016.
Die Einlage entspricht in Abhängigkeit vom Jahrgang des Versicherten den folgen-den
Prozentsätzen des massgebenden Sparguthabens.
Jahrgang
1952 - 1954
1955
1956 - 1959
1960 - 1961
1962 - 1973
1974 - 1975
1976
1977 - 1978
1979 - 1980
1981 - 1982
1983
1984 - 1999
Prozentsatz
0
4
6
7
8
7
6
5
4
3
2
0
Der Frankenbetrag der Einlage wird per 1. Januar 2017 ermittelt und in fünf Teil-beträge
(Tranchen) gleicher Höhe geteilt. Für Versicherte mit Jahrgang 1955 wird die Einlage in
vier jährliche Teilbeträge aufgeteilt.