Einwohnergemeinde Münsingen Antrag Parlament 21.06.2016 Beilage Parlamentsbeschluss-Nr. 303/2016 Aktennummer 3.8.2 Geschäft von Sanierung Bachsgrabe - Kreditabrechnung Gemeinderat Ressort Umwelt Protokollauszug Gemeinderätin Rosmarie Münger Bauabteilung Finanzabteilung Beilage Gesamtübersicht Kreditabrechnung Aktenauflage (Einsehbar bei der Bauabteilung) Ordner Kreditabrechnung Ausgangslage Parlamentsbeschluss vom 12.03.2012 Sachverhalt Überschwemmungen führten immer wieder zu grossen Schäden an Gebäuden, Reitplatz und Einrichtungen des Grundstücks Kurt Balsiger, obere Bächlen, Münsingen. Es entstanden kumuliert hohe Schadensummen. Hochwasserschutzmassnahmen waren unumgänglich und wurden auch von der GVB gefordert. Das Parlament genehmigte am 12.03.2012 einen Kredit in der Höhe von CHF 363‘800.00 für die Sanierung Bachsgrabe. Es wurde festgelegt, den Nettobetrag von CHF 135‘800.00 der Spezialfinanzierung Mehrwertabschöpfung zu entnehmen. Die Hauptarbeiten der Hochwasserschutzmassnahmen wurden 2012 und 2013 realisiert und abgeschlossen: 02.07.2012: Beginn der Bauarbeiten für die Tieferlegung der Gasleitung 28.08.2012: Start der Bauarbeiten für den Bachbau 28.06.2013: Bauvollendung Baumeisterarbeiten (inkl. Reparaturarbeiten nach Hochwasserereignis) 28.11.2013: Abnahme Kurz nach der Fertigstellung der Sanierung Bachsgrabe, ging am Abend vom Samstag, 08.06.2013 über Münsingen ein heftiges Gewitter nieder. Die bereits vorher stark gesättigten Böden führten dazu, dass unüblich grosse Wassermassen oberflächlich abflossen. Als positives Fazit konnte ganz klar gezogen werden, dass die umgesetzten Hochwasserschutzmassnahmen vollumfänglich ihre angestrebte Wirkung erfüllten. An Feldern und Gebäuden entstanden keine Schäden. Weil die Böschungen noch nicht fest verwachsen und verwurzelt waren, entstanden einige Schäden am Bachlauf, welche im Zuge der Fertigstellungsarbeiten behoben wurden. 1 Finanzen Der Bruttokredit von CHF 363‘800.00 ist im Vergleich mit den aufgelaufenen Kosten von CHF 331‘669.90 um CHF 32‘130.10 oder 8.8% unterschritten worden. Unter Einbezug der Beiträge von CHF 181‘948.25 von Bund und Kanton sowie CHF 60‘649.45 vom Renaturierungsfonds ergeben sich Nettokosten zu Lasten der Gemeinde (Spezialfinanzierung Mehrwertabschöpfung) von CHF 89‘072.20. Die Nettokosten wurden somit um CHF 46‘727.80 oder 34.4% unterschritten. Nebst dem Hochwasserschutz wurde ein natürlicher Bachlauf von grossem ökologischem Wert geschaffen. Beschluss Der Gemeinderat beantragt dem Parlament folgenden Beschluss: Die Kreditabrechnung des Investitionskonto Nr. 750.501.05 in der Höhe von brutto CHF 331‘669.30 inkl. MwSt. mit Nettokosten z. L. Gemeinde von CHF 89‘072.00 wird zur Kenntnis genommen. Für die Richtigkeit: Parlament Münsingen Die Sekretärin: Erika Wyss 2
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