Bericht und Antrag

Einwohnergemeinde
Münsingen
Antrag Parlament 21.06.2016
Beilage
Parlamentsbeschluss-Nr.
303/2016
Aktennummer
3.8.2
Geschäft
von
Sanierung Bachsgrabe - Kreditabrechnung
Gemeinderat
Ressort
Umwelt
Protokollauszug
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Gemeinderätin Rosmarie Münger
Bauabteilung
Finanzabteilung
Beilage
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Gesamtübersicht Kreditabrechnung
Aktenauflage (Einsehbar
bei der Bauabteilung)
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Ordner Kreditabrechnung
Ausgangslage
Parlamentsbeschluss vom 12.03.2012
Sachverhalt
Überschwemmungen führten immer wieder zu grossen Schäden an Gebäuden, Reitplatz und
Einrichtungen des Grundstücks Kurt Balsiger, obere Bächlen, Münsingen. Es entstanden kumuliert hohe Schadensummen. Hochwasserschutzmassnahmen waren unumgänglich und wurden
auch von der GVB gefordert.
Das Parlament genehmigte am 12.03.2012 einen Kredit in der Höhe von CHF 363‘800.00 für die
Sanierung Bachsgrabe. Es wurde festgelegt, den Nettobetrag von CHF 135‘800.00 der Spezialfinanzierung Mehrwertabschöpfung zu entnehmen.
Die Hauptarbeiten der Hochwasserschutzmassnahmen wurden 2012 und 2013 realisiert und
abgeschlossen:
02.07.2012: Beginn der Bauarbeiten für die Tieferlegung der Gasleitung
28.08.2012: Start der Bauarbeiten für den Bachbau
28.06.2013: Bauvollendung Baumeisterarbeiten (inkl. Reparaturarbeiten nach Hochwasserereignis)
28.11.2013: Abnahme
Kurz nach der Fertigstellung der Sanierung Bachsgrabe, ging am Abend vom Samstag,
08.06.2013 über Münsingen ein heftiges Gewitter nieder. Die bereits vorher stark gesättigten
Böden führten dazu, dass unüblich grosse Wassermassen oberflächlich abflossen. Als positives
Fazit konnte ganz klar gezogen werden, dass die umgesetzten Hochwasserschutzmassnahmen
vollumfänglich ihre angestrebte Wirkung erfüllten. An Feldern und Gebäuden entstanden keine
Schäden. Weil die Böschungen noch nicht fest verwachsen und verwurzelt waren, entstanden
einige Schäden am Bachlauf, welche im Zuge der Fertigstellungsarbeiten behoben wurden.
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Finanzen
Der Bruttokredit von CHF 363‘800.00 ist im Vergleich mit den aufgelaufenen Kosten von
CHF 331‘669.90 um CHF 32‘130.10 oder 8.8% unterschritten worden.
Unter Einbezug der Beiträge von CHF 181‘948.25 von Bund und Kanton sowie CHF 60‘649.45
vom Renaturierungsfonds ergeben sich Nettokosten zu Lasten der Gemeinde (Spezialfinanzierung Mehrwertabschöpfung) von CHF 89‘072.20. Die Nettokosten wurden somit um
CHF 46‘727.80 oder 34.4% unterschritten.
Nebst dem Hochwasserschutz wurde ein natürlicher Bachlauf von grossem ökologischem Wert
geschaffen.
Beschluss
Der Gemeinderat beantragt dem Parlament folgenden
Beschluss:
Die Kreditabrechnung des Investitionskonto Nr. 750.501.05 in der Höhe von brutto
CHF 331‘669.30 inkl. MwSt. mit Nettokosten z. L. Gemeinde von CHF 89‘072.00 wird zur
Kenntnis genommen.
Für die Richtigkeit:
Parlament Münsingen
Die Sekretärin:
Erika Wyss
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