Badischer Tischtennisverband Bezirk Karlsruhe -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Regelungen für den Pokalspielbetrieb im Bezirk Karlsruhe -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Folgenden werden die für den Pokalspielbetrieb im Bezirk Karlsruhe gültigen Regelungen zusammengefasst. Für die weiterführenden Pokalwettbewerbe gelten die vom Sportausschuss bzw. dem Jugendausschuss des BaTTVs erlassenen Regelungen: 1. „Durchführungsbestimmungen für die Pokalrunde“ (WO Anhang A) sowie 2. „Regelungen für den Pokalspielbetrieb der Jungen, Mädchen, Schüler und Schülerinnen“ (s. Homepage-BaTTV->Jugend->Meisterschaften->Pokalspielbetrieb) Im Folgenden werden diese Regelungen um die nicht weiterführenden Pokalspielklassen ergänzt. 1 Spielsystem Die Pokalspiele des Bezirkes werden in dem in den „Durchführungsbestimmungen für die Pokalrunde“ festgelegten Spielsystem (s. Anhang A der WO) ausgetragen. 2 Austragungsmodus Alle Pokalwettbewerbe werden im KO-System ausgetragen. Es erfolgt keine Setzung 3 Terminierung der Pokalspiele Die Terminierung der Pokalspiele erfolgt, soweit nicht vom Pokalspielleiter festgelegt, durch eine Absprache zwischen den beteiligten Mannschaften. Hierzu übermittelt die Heimmannschaft dem Gast mindestens zwei spielfreie, innerhalb der für die Spielrunde festgelegten Zeitspanne liegende Termine. Deren Übermittlung sollte möglichst frühzeitig erfolgen, spätestens jedoch drei Wochen vor dem festgelegten Ende der Spielrunde. Der Gastverein teilt dann sowohl der Heimmannschaft als auch dem Pokalspielleiter den ausgewählten Termin mit. 4 Wettbewerbe Im Bezirk Karlsruhe kommen folgende Pokalspielwettbewerbe zur Austragung: Bei den Damen: 1. Damen A: Teilnahmeberechtigt sind die Mannschaften der Badenliga, der Verbandsliga und der Verbandsklasse 2. Damen B: Teilnahmeberechtigt sind die Mannschaften der Bezirksliga und der Bezirksklasse Beide Wettbewerbe sind weiterführend. Bei den Herren: 1. Herren A: Teilnahmeberechtigt sind die Mannschaften der Badenliga, der Verbandsliga und der Verbandsklasse 2. Herren B: Teilnahmeberechtigt sind die Mannschaften der Bezirksliga und der Bezirksklasse 3. Herren C: Teilnahmeberechtigt sind die Mannschaften der Kreisligen 4. Herren C2: Teilnahmeberechtigt sind die Mannschaften der Kreisklassen A 5. Herren C3: Teilnahmeberechtigt sind die Mannschaften der Kreisklassen B 6. Herren C4: Teilnahmeberechtigt sind die Mannschaften der Kreisklassen C und D Lediglich die Wettbewerbe Herren A, B sowie C sind weiterführend. In die Pokalspielklassen C2 bis C4 eingestuften Mannschaften werden deshalb auf Antrag als reine Herrenmannschaft in den Wettbewerb Herren C eingereiht. Im Unterschied zu den drei weiterführenden Wettbewerben Herren A, B sowie C sind in den Wettbewerben Herren C2, C3 und C4 auch gemischte Pokalmannschaften zugelassen. Bei der Jugend: 1. Mädchen: Teilnahmeberechtigt sind alle am Spielbetrieb der Jugend teilnehmenden Mannschaften. Spielberechtigt sind alle in diesen Mannschaften startberechtigten Mädchen und Schülerinnen. 2. Schülerinnen: Teilnahmeberechtigt sind alle am Spielbetrieb der Jugend teilnehmenden Mannschaften. Spielberechtigt sind alle in diesen Mannschaften startberechtigten Schülerinnen. 3. Jungen A: Teilnahmeberechtigt sind alle am Spielbetrieb der Jugend teilnehmenden Mannschaften ab Bezirksklasse aufwärts. Spielberechtigt sind alle in diesen Mannschaften startberechtigten Jungen und Schüler. 4. Schüler A: Teilnahmeberechtigt sind alle am Spielbetrieb der Jugend teilnehmenden Mannschaften ab Bezirksklasse aufwärts. Spielberechtigt sind alle in diesen Mannschaften startberechtigten Schüler. 5. Jungen B: Teilnahmeberechtigt sind alle Mannschaften der Kreisligen Jugend und Schüler sowie der Kreisklassen Jugend und Schüler. Spielberechtigt sind alle in diesen Mannschaften startberechtigten Jungen, Mädchen, Schüler und Schülerinnen. 6. Schüler B: Teilnahmeberechtigt sind alle Mannschaften der Kreisligen Jugend und Schüler sowie der Kreisklassen Jugend und Schüler. Spielberechtigt sind alle in diesen Mannschaften startberechtigten Schüler und Schülerinnen. Hiervon sind nur die Wettbewerbe Mädchen, Schülerinnen, Jungen A sowie Schüler A weiterführend. Die in die Wettbewerbe Jungen B bzw. Schüler B eingestuften Mannschaften werden deshalb auf Antrag als reine Jungen- bzw. reine Schülermannschaften in die Wettbewerbe Jungen A bzw. Schüler A eingereiht. Folgende Regelungen sind bei diesen Pokalwettbewerben der Jugend zu berücksichtigen: 1. Im regulären Spielbetrieb teilnehmende Spielgemeinschaften sind startberechtigt. 2. Die Pokalteams können mannschaftsübergreifend aus den in den aktuell gültigen Mannschaftsaufstellungen der Jugend und / oder Schüler gemeldeten Jugendlichen gebildet werden. 3. Beim aktuell gültigen Spielsystem, dem modifizierten Swaythling Cup System, ist die bestplatzierte Spielerin / der bestplatzierte Spieler an Position 1 aufzustellen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass alle Jugendmannschaften vor den Schülermannschaften einzureihen sind. Dies bedeutet, dass beim Schüler/innen-Pokal ggf. die/der Bestplatzierte der Jugendaufstellung an Position1 aufzustellen ist. 4. Die Teilnahme am Mädchen- und Schülerinnen-Pokal ist ergänzend zu einer bei der Mannschaftsmeldung unter Bemerkungen aufgeführten Meldung auch noch dem Jugendwart des Bezirkes sowie dem Pokalspielleiter mitzuteilen. Eine Mitteilung in elektronischer Form ist ausreichend. 5 Ehrungen Der Bezirk Karlsruhe nimmt folgende Ehrungen seiner Pokalsieger vor: 1. In den weiterführenden Pokalspielklassen erhalten die Sieger die Startberechtigung für den Regionspokal Süd (Bezirke Karlsruhe und Pforzheim). Im Falle eines Verzichts erhält dieses Startrecht der unterlegene Finalist. 2. Alle Pokalsieger erhalten einen vom Bezirk Karlsruhe gestifteten Pokal. 3. Alle an einem Finale beteiligten Vereine sowie alle daran beteiligten Spielerinnen und Spieler erhalten eine Ehrenurkunde des Bezirkes. - Seite 2 von 2 -
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