lesen - TT-Kreis Karlsruhe

Badischer Tischtennisverband
Bezirk Karlsruhe
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Regelungen für den Pokalspielbetrieb im Bezirk Karlsruhe
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Im Folgenden werden die für den Pokalspielbetrieb im Bezirk Karlsruhe gültigen Regelungen
zusammengefasst.
Für die weiterführenden Pokalwettbewerbe gelten die vom Sportausschuss bzw. dem Jugendausschuss
des BaTTVs erlassenen Regelungen:
1. „Durchführungsbestimmungen für die Pokalrunde“ (WO Anhang A) sowie
2. „Regelungen für den Pokalspielbetrieb der Jungen, Mädchen, Schüler und Schülerinnen“
(s. Homepage-BaTTV->Jugend->Meisterschaften->Pokalspielbetrieb)
Im Folgenden werden diese Regelungen um die nicht weiterführenden Pokalspielklassen ergänzt.
1
Spielsystem
Die Pokalspiele des Bezirkes werden in dem in den „Durchführungsbestimmungen für die
Pokalrunde“ festgelegten Spielsystem (s. Anhang A der WO) ausgetragen.
2
Austragungsmodus
Alle Pokalwettbewerbe werden im KO-System ausgetragen. Es erfolgt keine Setzung
3
Terminierung der Pokalspiele
Die Terminierung der Pokalspiele erfolgt, soweit nicht vom Pokalspielleiter festgelegt, durch eine
Absprache zwischen den beteiligten Mannschaften. Hierzu übermittelt die Heimmannschaft dem
Gast mindestens zwei spielfreie, innerhalb der für die Spielrunde festgelegten Zeitspanne liegende
Termine. Deren Übermittlung sollte möglichst frühzeitig erfolgen, spätestens jedoch drei Wochen
vor dem festgelegten Ende der Spielrunde. Der Gastverein teilt dann sowohl der Heimmannschaft
als auch dem Pokalspielleiter den ausgewählten Termin mit.
4
Wettbewerbe
Im Bezirk Karlsruhe kommen folgende Pokalspielwettbewerbe zur Austragung:
Bei den Damen:
1. Damen A: Teilnahmeberechtigt sind die Mannschaften der Badenliga, der Verbandsliga und
der Verbandsklasse
2. Damen B: Teilnahmeberechtigt sind die Mannschaften der Bezirksliga und der Bezirksklasse
Beide Wettbewerbe sind weiterführend.
Bei den Herren:
1. Herren A: Teilnahmeberechtigt sind die Mannschaften der Badenliga, der Verbandsliga
und der Verbandsklasse
2. Herren B: Teilnahmeberechtigt sind die Mannschaften der Bezirksliga und der
Bezirksklasse
3. Herren C: Teilnahmeberechtigt sind die Mannschaften der Kreisligen
4. Herren C2: Teilnahmeberechtigt sind die Mannschaften der Kreisklassen A
5. Herren C3: Teilnahmeberechtigt sind die Mannschaften der Kreisklassen B
6. Herren C4: Teilnahmeberechtigt sind die Mannschaften der Kreisklassen C und D
Lediglich die Wettbewerbe Herren A, B sowie C sind weiterführend. In die Pokalspielklassen C2 bis
C4 eingestuften Mannschaften werden deshalb auf Antrag als reine Herrenmannschaft in den
Wettbewerb Herren C eingereiht. Im Unterschied zu den drei weiterführenden Wettbewerben
Herren A, B sowie C sind in den Wettbewerben Herren C2, C3 und C4 auch gemischte
Pokalmannschaften zugelassen.
Bei der Jugend:
1. Mädchen: Teilnahmeberechtigt sind alle am Spielbetrieb der Jugend teilnehmenden
Mannschaften. Spielberechtigt sind alle in diesen Mannschaften startberechtigten
Mädchen und Schülerinnen.
2. Schülerinnen: Teilnahmeberechtigt sind alle am Spielbetrieb der Jugend teilnehmenden
Mannschaften. Spielberechtigt sind alle in diesen Mannschaften startberechtigten
Schülerinnen.
3. Jungen A: Teilnahmeberechtigt sind alle am Spielbetrieb der Jugend teilnehmenden
Mannschaften ab Bezirksklasse aufwärts. Spielberechtigt sind alle in diesen Mannschaften
startberechtigten Jungen und Schüler.
4. Schüler A: Teilnahmeberechtigt sind alle am Spielbetrieb der Jugend teilnehmenden
Mannschaften ab Bezirksklasse aufwärts. Spielberechtigt sind alle in diesen Mannschaften
startberechtigten Schüler.
5. Jungen B: Teilnahmeberechtigt sind alle Mannschaften der Kreisligen Jugend und Schüler
sowie der Kreisklassen Jugend und Schüler. Spielberechtigt sind alle in diesen
Mannschaften startberechtigten Jungen, Mädchen, Schüler und Schülerinnen.
6. Schüler B: Teilnahmeberechtigt sind alle Mannschaften der Kreisligen Jugend und Schüler
sowie der Kreisklassen Jugend und Schüler. Spielberechtigt sind alle in diesen
Mannschaften startberechtigten Schüler und Schülerinnen.
Hiervon sind nur die Wettbewerbe Mädchen, Schülerinnen, Jungen A sowie Schüler A
weiterführend. Die in die Wettbewerbe Jungen B bzw. Schüler B eingestuften Mannschaften
werden deshalb auf Antrag als reine Jungen- bzw. reine Schülermannschaften in die
Wettbewerbe Jungen A bzw. Schüler A eingereiht.
Folgende Regelungen sind bei diesen Pokalwettbewerben der Jugend zu berücksichtigen:
1. Im regulären Spielbetrieb teilnehmende Spielgemeinschaften sind startberechtigt.
2. Die Pokalteams können mannschaftsübergreifend aus den in den aktuell gültigen
Mannschaftsaufstellungen der Jugend und / oder Schüler gemeldeten Jugendlichen
gebildet werden.
3. Beim aktuell gültigen Spielsystem, dem modifizierten Swaythling Cup System, ist die
bestplatzierte Spielerin / der bestplatzierte Spieler an Position 1 aufzustellen. Hierbei ist
zu berücksichtigen, dass alle Jugendmannschaften vor den Schülermannschaften
einzureihen sind. Dies bedeutet, dass beim Schüler/innen-Pokal ggf. die/der Bestplatzierte der Jugendaufstellung an Position1 aufzustellen ist.
4. Die Teilnahme am Mädchen- und Schülerinnen-Pokal ist ergänzend zu einer bei der
Mannschaftsmeldung unter Bemerkungen aufgeführten Meldung auch noch dem
Jugendwart des Bezirkes sowie dem Pokalspielleiter mitzuteilen. Eine Mitteilung in
elektronischer Form ist ausreichend.
5
Ehrungen
Der Bezirk Karlsruhe nimmt folgende Ehrungen seiner Pokalsieger vor:
1. In den weiterführenden Pokalspielklassen erhalten die Sieger die Startberechtigung für den
Regionspokal Süd (Bezirke Karlsruhe und Pforzheim). Im Falle eines Verzichts erhält dieses
Startrecht der unterlegene Finalist.
2. Alle Pokalsieger erhalten einen vom Bezirk Karlsruhe gestifteten Pokal.
3. Alle an einem Finale beteiligten Vereine sowie alle daran beteiligten Spielerinnen und
Spieler erhalten eine Ehrenurkunde des Bezirkes.
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