Sitzungspolizeiliche Verfügung für die

Amtsgericht Schwerin
Sitzungspolizeiliche Verfügung für die Gläubigerversammlungen im
Insolvenzverfahren der German Pellets GmbH nach dem
Schuldverschreibungsgesetz (SchVG)
am 05.07.2016, 06.07.2016, 07.07.2016, 08.07.2016
Die Gläubigerversammlungen im Insolvenzverfahren der German Pellets GmbH nach dem
Schuldverschreibungsgesetz finden am 05.07.2016, um 10:30 Uhr; am 06.07.2016, um 10:30 Uhr;
am 07.07.2016, um 10:30 Uhr und am 08.07.2016, um 10:30 Uhr jeweils in der Sport- und
Kongresshalle Schwerin statt. Für diese Gläubigerversammlungen hat das Amtsgericht Schwerin
folgende sitzungspolizeiliche Verfügung erlassen:
1. Die genannten Gläubigerversammlungen finden jeweils um 10:30 Uhr (Einlass 08:30 Uhr)
in der Sport- und Kongresshalle Schwerin, Wittenburger Str. 118, 19059 Schwerin statt.
2. Die Gläubigerversammlung ist nicht öffentlich.
3. Gemäß § 176 GVG wird zugelassen, dass 1 Stunde vor Versammlungsbeginn Film- und
Bildaufnahmen am 05.07.2016 im Saal stattfinden können, unter Aufsicht des Pressesprechers des Amtsgerichts Schwerin. Die Genehmigung wird vorbehaltlich der Rechte Dritter
erteilt. Die Anfertigung von Film- und Bildaufnahmen ist 30 Minuten vor Beginn des Termins einzustellen. Die Medienvertreter haben sich durch Vorlage gültiger Presseausweise
mit Lichtbild auszuweisen.
4. Interviews mit Verfahrensbeteiligten können vor oder nach den Terminen vor dem Eingangsbereich der Einlasskontrolle mit Einverständnis der Interviewpartner erfolgen.
5. Eine Teilnahme der Medienvertreter an den nicht öffentlichen Gläubigerversammlungen ist
nicht gestattet.
6. Die Mitnahme von Laptops in den Sitzungssaal ist nicht erlaubt. Mobiltelefone sind im Saal
abzuschalten; eine Stummschaltung genügt nicht. Während der Sitzung sind Film- und Fotokameras und jedwede Geräte, die zu Tonaufnahmen geeignet sind, im Saal nicht erlaubt.
Es wird angeordnet, dass die Justizwachtmeister befugt sind, während der Versammlungen
Mobiltelefone, Kameras und ähnliche Geräte bei Zuwiderhandlung sofort einzuziehen. Diese werden Ende der Gläubigerversammlungen wieder an den Eigentümer ausgehändigt.
Hausanschrift
Amtsgericht Schwerin
Demmlerplatz 1-2
19053 Schwerin
Kommunikation
Telefon: 0385/7415-0
Telefax: 0385/7415-514
Internet: www.mv-justiz.de
7. Der Einlass erfolgt in der Reihenfolge des Erscheinens.
8. Die Einlasskontrolle erfolgt durch die Justizwachtmeister. Vor dem Betreten des Saals haben
sich alle Beteiligten (mit Ausnahme der Rechtsanwälte, die sich mit einem Rechtsanwaltsausweis ausweisen können) auf Waffen und gefährliche Werkzeuge mittels einer Metallsuchsonde/Metalldetektors und im Bedarfsfall durch Abtasten der Kleidung untersuchen zu
lassen. Die eingesetzten Bediensteten dürfen verlangen, dass der Inhalt von Taschen vorgezeigt wird.
9. Begleitpersonen von Anleihegläubigern ist der Zutritt in den Sitzungssaal nicht zu gewähren.
10. Waffen, die waffenscheinpflichtig sind, sind den Bediensteten auszuhändigen.
11. Die hinterlegten Gegenstände werden nach Verlassen des Sitzungssaales wieder ausgehändigt, sofern ihr Besitz nicht gegen Rechtsvorschriften verstößt.
12. Personen, die sich weigern, sich den vorgenannten Maßnahmen zu unterziehen, sind
zurückzuweisen.
13. Den Anweisungen der Justizwachtmeister/-innen ist Folge zu leisten.
14. Im Zweifelsfall ist die Entscheidung der Vorsitzenden herbeizuführen.
15. Die ständige Anwesenheit von Justizwachtmeistern im Sitzungssaal wird angeordnet.
Das Amtsgericht weist darauf hin, dass Auslagen (Fahrtkosten, Übernachtungskosten usw.)
nicht erstattet werden.
Da während der Termine Bild- und Tonaufnahmen nicht erlaubt sind, sollte die Mitnahme
von Kameras, Mobiltelefonen, Laptops und ähnliche Geräten unterbleiben. Diese Geräte werden gegebenenfalls für die Dauer der Sitzung eingezogen.
Hinweise zur Zulassung von Pressevertretern:
Pressevertreter werden gebeten, sich bis Freitag, 01.07.2016, 12:00 Uhr, per E-Mail bei der Pressestelle/Verwaltung des Amtsgerichts Schwerin unter [email protected] zu akkreditieren.
Schwerin, den 20.06.2016
Hochfeld
Rechtspflegerin
Hausanschrift
Amtsgericht Schwerin
Demmlerplatz 1-2
19053 Schwerin
Kommunikation
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Telefax: 0385/7415-514
Internet: www.mv-justiz.de