Schulordnung der Brüder-Grimm-Schule Steinau Lehrer und Schüler der Brüder-Grimm-Schule bekunden mit dieser gemeinsam erstellten Schulordnung die feste Absicht, ihr Zusammenleben auf geregelter Grundlage möglichst konfliktfrei zu gestalten. In den nachfolgenden Abschnitten wird eine Auswahl wesentlicher Bereiche des schulischen Lebens angesprochen, ohne für jede denkbare Situation ein Handlungskonzept anzubieten. Die Mitglieder der Schulgemeinde sind aufgefordert, sich um ein der Gemeinschaft dienendes Verhalten zu bemühen. 1. Jeder Schüler kann auf eigene Gefahr mit dem Fahrrad oder ab entsprechendem Alter mit dem Mofa zur Schule kommen. Fahrräder und Mofas müssen betriebs-sicher sein und en gültigen Vorschriften entsprechen. Fahrräder und Mofas werden vor Unterrichtsbeginn vorsichtig auf dem kürzesten Weg zu den Fahrradständern gebracht. Nach Unterrichtsende verlassen Schüler, die Fahrräder oder Mofas benutzen, den Schulhof auf dem kürzesten Weg. Fußgänger haben Vorgehrecht. 2. Die auswärtigen Schüler können sich vor Unterrichtsbeginn in den Aufenthaltsraum begeben. Jeder Schüler und jeder Lehrer sollen pünktlich zum Unterrichtsbeginn in der Klasse sein. Ist ein Lehrer 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn nicht in der Klasse, erkundigt sich der Klassensprecher nach dessen Verbleib im Sekretariat. 3. Auf dem Schulhof sind die Spiele erlaubt, die keine Mitschüler gefährden. Ballspiele dürfen nur auf dem Hartplatz und auf der Kleinsportanlage gespielt werden. Bälle, die beim Spielen über die Mauer gesprungen sind, können mit Zustimmung der Aufsicht bei den Anliegern abgeholt werden. Unterlasst es bitte, schwächere Schüler zu hänseln und zu schlagen. Prügel sind keine Argumente. Zur musikalischen Unterhaltung dürfen nur Batterie betriebene Geräte eingesetzt werden, deren Lautstärke keinen Mitschüler oder Lehrer belästigen darf. Toiletten sind nur für den ureigensten Zweck gedacht. Sie sind keine Aufenthaltsräume. Rauchen und Alkoholgenuss sind in Schülern allgemein zugänglichen Räumen im Schulgelände grundsätzlich untersagt. Regenpausen und Pausen bei extremer Kälte werden durch ein bestimmtes Klingelzeichen angekündigt. Der Flur des Märchenbaus steht als Aufenthaltsraum bei diesen Fällen zur Verfügung. Bei Regen sollten sich die Schüler nur auf den geteerten Flächen aufhalten, wenn sie im Freien bleiben möchten. Die Klassenlehrer oder die aufsichtsführenden Lehrer können Schülern der Klassen 5 – 9 im Einzelfall das Verlassen des Schulhofes gestatten. Schüler der Klassen 5 – 9, die während der Pausen den Schulhof verlassen wollen, benötigen dazu das schriftliche Einverständnis der Erziehungsberechtigten. Dabei entfällt grundsätzlich die Aufsichtspflicht der Schule. Die Verantwortung für das Verhalten der Schüler außerhalb des Schulgrundstückes tragen die Erziehungsberechtigten. 4. Das Schulgelände und die Gebäude sind Teile unserer Umwelt, die wir erhalten sollten: Achtet auf die Anpflanzungen! Geht mit den Spielgeräten und Einrichtungsgegenständen sorgfältig um! Jeder ist für die Sauberkeit des Schulgeländes verantwortlich! Abfälle gehören in die ausreichend vorhandenen Papierkörbe! Die Grundstücke unterhalb der Mauer sind keine Abfalleimer! Versucht auch am Nachmittag und Abend das Schulgelände mit den Gebäuden vor Schäden zu schützen! 5. Nach Unterrichtsende räumen die Schüler ihre Klassen auf. Die Lehrer sorgen dafür, dass die Fenster und Türen geschlossen werden. Die auswärtigen Schüler können im Aufenthaltsraum auf die Abfahrt der Busse warten. Seite 1 von 2 Bei Verstößen gegen die Schulordnung wird in den aufgelisteten Fällen wie folgt vorgegangen: 1. Vergessene Hausaufgaben / Materialien (Geld) / Unterschrift Jedes Vergessen wird mit einem Strich geahndet. Ab 3 Strichen wird dem Schüler eine mündliche 6 eingetragen, sowie einen Eintrag ins Klassenbuch. Wenn der Schüler 9 Striche (= 3X mündlich 6) hat, kann er keine Note 3 im Arbeitsverhalten mehr bekommen. 2. Fehlendes Arbeitsheft Bei fehlendem Arbeitsheft wird die Note aus formalen Gründen um eine Notenstufe gesenkt. 3. Trinken im Unterricht Während des Unterrichtes dürfen keine zuckerhaltigen Getränke konsumiert werden. Wasser, Schorle und Tee sind erlaubt. Ausnahme: In den naturwissenschaftlichen Fachräumen ist das Trinken generell untersagt. 4. Zuspätkommen Schüler, die zu spät kommen, werden ins Klassenbuch eingetragen. Die Fehlzeiten werden addiert, bei einer vollen Schulstunde wird diese ins Zeugnis als unentschuldigtes Fehlen eingetragen. Die Eltern erhalten eine Mitteilung. Die Unterrichtsstunde ist nachzuholen. 5. Toilette Der Gang zur Toilette ist Schülern in der Sekundarstufe nur in den großen Pausen erlaubt. Ausnahmen sind mit dem Lehrer abzusprechen. 5. Kaugummi Das Kauen von Kaugummi im Unterricht ist grundsätzlich verboten. Bei Verstoß sind Ordnungsdienste zu leisten. 6. Handys, MP3 Player, technische Geräte Diese Geräte sind nur vor und nach der Schule erlaubt. Werden sie während der Unterrichtszeit, d.h. auch während der Pausen, benutzt, müssen sie abgenommen und von den Eltern abgeholt werden. 7. Grünanlagen Das Betreten der bepflanzten Anlagen ist verboten. Bei wiederholtem Missachten müssen die betroffenen Schüler nachmittags bei der Schulhofpflege helfen. Seite 2 von 2
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