Schulordnung der Brüder-Grimm

Schulordnung der Brüder-Grimm-Schule Steinau
Lehrer und Schüler der Brüder-Grimm-Schule bekunden mit dieser gemeinsam erstellten
Schulordnung die feste Absicht, ihr Zusammenleben auf geregelter Grundlage möglichst
konfliktfrei zu gestalten.
In den nachfolgenden Abschnitten wird eine Auswahl wesentlicher Bereiche des
schulischen
Lebens
angesprochen,
ohne
für
jede
denkbare
Situation
ein
Handlungskonzept anzubieten.
Die Mitglieder der Schulgemeinde sind aufgefordert, sich um ein der Gemeinschaft
dienendes Verhalten zu bemühen.
1. Jeder Schüler kann auf eigene Gefahr mit dem Fahrrad oder ab entsprechendem Alter
mit dem Mofa zur Schule kommen. Fahrräder und Mofas müssen betriebs-sicher sein
und en gültigen Vorschriften entsprechen. Fahrräder und Mofas werden vor
Unterrichtsbeginn vorsichtig auf dem kürzesten Weg zu den Fahrradständern
gebracht. Nach Unterrichtsende verlassen Schüler, die Fahrräder oder Mofas
benutzen, den Schulhof auf dem kürzesten Weg. Fußgänger haben Vorgehrecht.
2. Die auswärtigen Schüler können sich vor Unterrichtsbeginn in den Aufenthaltsraum
begeben. Jeder Schüler und jeder Lehrer sollen pünktlich zum Unterrichtsbeginn in
der Klasse sein. Ist ein Lehrer 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn nicht in der Klasse,
erkundigt sich der Klassensprecher nach dessen Verbleib im Sekretariat.
3. Auf dem Schulhof sind die Spiele erlaubt, die keine Mitschüler gefährden. Ballspiele
dürfen nur auf dem Hartplatz und auf der Kleinsportanlage gespielt werden. Bälle, die
beim Spielen über die Mauer gesprungen sind, können mit Zustimmung der Aufsicht
bei den Anliegern abgeholt werden. Unterlasst es bitte, schwächere Schüler zu
hänseln und zu schlagen. Prügel sind keine Argumente.
Zur musikalischen Unterhaltung dürfen nur Batterie betriebene Geräte eingesetzt
werden, deren Lautstärke keinen Mitschüler oder Lehrer belästigen darf.
Toiletten sind nur für den ureigensten Zweck gedacht. Sie sind keine
Aufenthaltsräume.
Rauchen und Alkoholgenuss sind in Schülern allgemein zugänglichen Räumen im
Schulgelände grundsätzlich untersagt.
Regenpausen und Pausen bei extremer Kälte werden durch ein bestimmtes
Klingelzeichen angekündigt. Der Flur des Märchenbaus steht als Aufenthaltsraum bei
diesen Fällen zur Verfügung. Bei Regen sollten sich die Schüler nur auf den geteerten
Flächen aufhalten, wenn sie im Freien bleiben möchten.
Die Klassenlehrer oder die aufsichtsführenden Lehrer können Schülern der Klassen 5
– 9 im Einzelfall das Verlassen des Schulhofes gestatten. Schüler der Klassen 5 – 9,
die während der Pausen den Schulhof verlassen wollen, benötigen dazu das
schriftliche Einverständnis der Erziehungsberechtigten. Dabei entfällt grundsätzlich
die Aufsichtspflicht der Schule. Die Verantwortung für das Verhalten der Schüler
außerhalb des Schulgrundstückes tragen die Erziehungsberechtigten.
4. Das Schulgelände und die Gebäude sind Teile unserer Umwelt, die wir erhalten
sollten:
Achtet auf die Anpflanzungen!
Geht mit den Spielgeräten und Einrichtungsgegenständen sorgfältig um!
Jeder ist für die Sauberkeit des Schulgeländes verantwortlich!
Abfälle gehören in die ausreichend vorhandenen Papierkörbe!
Die Grundstücke unterhalb der Mauer sind keine Abfalleimer!
Versucht auch am Nachmittag und Abend das Schulgelände mit den Gebäuden vor
Schäden zu schützen!
5. Nach Unterrichtsende räumen die Schüler ihre Klassen auf.
Die Lehrer sorgen dafür, dass die Fenster und Türen geschlossen werden.
Die auswärtigen Schüler können im Aufenthaltsraum auf die Abfahrt der Busse
warten.
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Bei Verstößen gegen die Schulordnung wird in den
aufgelisteten Fällen wie folgt vorgegangen:
1.
Vergessene Hausaufgaben / Materialien (Geld) / Unterschrift
Jedes Vergessen wird mit einem Strich geahndet. Ab 3 Strichen wird dem Schüler
eine mündliche 6 eingetragen, sowie einen Eintrag ins Klassenbuch.
Wenn der Schüler 9 Striche (= 3X mündlich 6) hat, kann er keine Note 3 im
Arbeitsverhalten mehr bekommen.
2.
Fehlendes Arbeitsheft
Bei fehlendem Arbeitsheft wird die Note aus formalen Gründen um eine
Notenstufe gesenkt.
3.
Trinken im Unterricht
Während des Unterrichtes dürfen keine zuckerhaltigen Getränke konsumiert
werden. Wasser, Schorle und Tee sind erlaubt. Ausnahme: In den
naturwissenschaftlichen Fachräumen ist das Trinken generell untersagt.
4.
Zuspätkommen
Schüler, die zu spät kommen, werden ins Klassenbuch eingetragen. Die Fehlzeiten
werden
addiert,
bei
einer
vollen
Schulstunde
wird
diese
ins
Zeugnis
als
unentschuldigtes Fehlen eingetragen. Die Eltern erhalten eine Mitteilung.
Die Unterrichtsstunde ist nachzuholen.
5.
Toilette
Der Gang zur Toilette ist Schülern in der Sekundarstufe nur in den großen Pausen
erlaubt. Ausnahmen sind mit dem Lehrer abzusprechen.
5.
Kaugummi
Das Kauen von Kaugummi im Unterricht ist grundsätzlich verboten. Bei Verstoß
sind Ordnungsdienste zu leisten.
6.
Handys, MP3 Player, technische Geräte
Diese Geräte sind nur vor und nach der Schule erlaubt. Werden sie während der
Unterrichtszeit, d.h. auch während der Pausen, benutzt, müssen sie abgenommen
und von den Eltern abgeholt werden.
7.
Grünanlagen
Das Betreten der bepflanzten Anlagen ist verboten. Bei wiederholtem Missachten
müssen die betroffenen Schüler nachmittags bei der Schulhofpflege helfen.
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