NABU-Pressemitteilung

NABU-PRESSEMITTEILUNG | NR 42/16 | 20. Juni 2016
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NABU verurteilt Kampagne der
Taubenzüchterverbände zur Verfolgung von
Wanderfalken
Bevölkerung wird gebeten, Verdachtsfälle von Greifvogelverfolgung zu melden
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Düsseldorf – Wie alle Greifvogelarten sind auch Wanderfalken nach dem
Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt. Fangen oder Töten durfte man
Wanderfalken deshalb schon lange nicht mehr, auch wenn sie erst im Mai 2015 mit
In-Kraft-Treten des novellierten Landesjagdgesetzes endgültig aus der Liste der
jagdbaren Arten für Nordrhein-Westfalen gestrichen wurden. Dennoch häufen sich in
diesem Jahr beim Wanderfalken Verdachtsfälle illegaler Verfolgung. Der NABU
verurteilt dies auf das Schärfste und fordert die Bevölkerung auf, jeden Verdachtsfall
illegaler Verfolgung sofort zu melden
So verschwand Anfang Mai das komplette Wanderfalkengelege aus einem
Nistkasten in einem Kirchturm in Lüdinghausen im Kreis Coesfeld. Zuvor erreichte
ein anwaltliches Schreiben eines benachbarten Taubenzüchters die
Kirchengemeinde, mit dem sie aufgefordert wurde den Brutkasten der Tiere zu
entfernen. Auch in weiteren Wanderfalken-Revieren im Münsterland und im
Ruhrgebiet verzeichnete die AG Wanderfalkenschutz (AGW) im NABU NRW in
diesem Jahr Verluste, die aus Sicht der Wanderfalkenschützer in diesem Umfang
bislang nicht beobachtet wurden und ´biologisch nicht erklärbar seien´.
Im Fall des verschwundenen Geleges von Lüdinghausen wurde Anzeige erstattet,
denn jeder Fall illegaler Verfolgung müsse konsequent strafrechtlich verfolgt werden.
„Der Wanderfalkenbestand hat sich dank der ehrenamtlichen Arbeit der AGW über
einen langen Zeitraum kontinuierlich auf einen stabilen Bestand erholt. Eine
zunehmende Verfolgung durch den Menschen stellt für die Gesamtpopulation wieder
eine ernste Gefahr dar“, so Stephanie Krüßmann, Sprecherin der AGW.
Eierentnahme sei dabei nur ein illegales Vorgehen der Straftäter. Beim Wanderfalken
kämen Vergiftungen mit so genannten Kamikazetauben vor. „Das sind Zuchttauben,
die man mit Gift bestrichen fliegen lässt. Werden sie von Wanderfalken geschlagen
und gefressen verenden diese qualvoll an der tödlichen Giftdosis“, erklärt Krüßmann.
Fallenfang, Abschuss und Horstzerstörung seien weitere Methoden der
Greifvogelverfolgung.
Von 2005 bis 2015 habe es in NRW 455 registrierte Fälle illegaler Verfolgung
gegeben, im Durchschnitt also 41 Fälle pro Jahr. Die jährlichen Fallzahlen
schwanken zwischen 20 und 71 Fällen. In diesem Jahr seien bereits 16 Fälle illegaler
Verfolgung bekannt geworden. Bei den bekannt gewordenen Fällen handelt es sich
aber nur um die Spitze des Eisberges. Experten gehen davon aus, dass maximal
10% der tatsächlichen Straftaten bekannt werden.
Häufig seien Taubenzüchter in Fälle illegaler Verfolgung von Habicht und
Wanderfalke verwickelt, da sie in diesen Arten eine Gefahr für ihre Brief- oder
Zuchttauben sehen. Mit allen Mitteln versuchen die Verbände der Deutschen
Brieftaubenzüchter und des Verbandes Deutscher Rassetaubenzüchter seit Monaten
gegen die ihnen ´verhassten` Vögel vorzugehen. Unterstützung finden sie dabei
beim Bund Deutscher Rassegeflügelzüchter. Bereits Anfang des Jahres forderten die
Verbände in einem bundesweiten Schreiben an die Ministerpräsidenten der Länder
die Dezimierung der Bestände von Habicht, Sperber und Wanderfalke. Diese Arten
würden gravierende Verluste bei den Rassetauben und Rassegeflügel verursachen.
Auf Grund des strikten gesetzlichen Schutzes laufen alle diese Anstrengungen
allerdings ins Leere. Dies gilt auch für die Aufforderung an die Mitglieder der
Taubenzuchtvereinigungen bei Unteren Landschaftsbehörden in NRW Ausnahmen
für Fang, Tötung oder die Entfernung von Brutplätzen zu erreichen.
Josef Tumbrinck, Vorsitzender des NABU NRW, verurteilt das Vorgehen der
Taubenzüchter auf das Schärfste. Es zeuge von wenig Respekt gegenüber Naturund Artenschutzrecht, von dem Respekt gegenüber heimischen Lebewesen ganz zu
schweigen. Tumbrinck: „Der NABU fordert die Taubenzüchter deshalb auf, ihre
Kampagne gegen diese geschützte Arten zu beenden und den rechtliche Schutz zu
akzeptieren. Dieses aussichtslose Vorgehen der Verbände erzeuge wegen seiner
Erfolglosigkeit nur noch mehr Frust bei den Züchtern“. Vielmehr müssten die Züchter
überlegen, wie sie ihre Tiere entsprechend schützen könnten. Abgeschlossene
Gehege und Netze wie in der Rassegeflügelzucht seien da ein gutes Beispiel. An die
Bevölkerung appellierte Tumbrinck, jeden Verdachtsfall von Greifvogelverfolgung
dem NABU oder dem Komitee gegen den Vogelmord zu melden.
Ausführliche Infos zur Greifvogelverfolgung in NRW, wie man sich in einem
Verdachtsfall richtig verhält und wer in einem solchen Fall zu informieren ist, finden
sich in dem Leitfaden „Illegale Greifvogelverfolgung - Erkennen, Bekämpfen,
Verhindern“ oder online unter: https://nrw.nabu.de/natur-undlandschaft/landnutzung/jagd/greivogelverfolgung/13019.html.
Für Rückfragen:
Josef Tumbrinck, NABU-Landesvorsitzender, mobil: 0171 3867379
Stephanie Krüßmann, Sprecherin AG Wanderfalkenschutz, mobil: 0173 - 7137294
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Herausgeber: NABU Nordrhein-Westfalen, 40219 Düsseldorf
Redaktion: NABU-Pressestelle NRW, Birgit Königs (verantwortlich)
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