Informationsblatt zur Bewerbung für den berufsbegleitenden Bachelorstudiengang Soziale Arbeit (B.A. BS) Das Studium umfasst eine Regelstudienzeit von elf Studiensemestern, die berufsbegleitend durchgeführt werden, neun theoretische und zwei praktische Studiensemester. 1. Qualifikationsvoraussetzungen: Die Studienbewerber und Studienbewerberinnen müssen über eine Qualifikation für ein Studium an staatlichen Fachhochschulen des Freistaates Bayern gemäß der Qualifikationsverordnung (QualV) in der jeweiligen Fassung verfügen. Der fachgebundene Hochschulzugang für beruflich Qualifizierte nach Art. 45 Abs. 2 BayHSchG erfolgt durch ein einjähriges Probestudium. Nach dem ersten Probesemester sind 10 ECTS Credits und nach dem zweiten Probesemester insgesamt 25 Credits nachzuweisen. Zusätzlich zu den allgemeinen Qualifikationsvoraussetzungen ist für den Zugang zum Studium der Nachweis über eine abgeschlossene Ausbildung als Erzieher oder Erzieherin, Heilerziehungspfleger oder Heilerziehungspflegerin bzw. Heilpädagoge oder Heilpädagogin erforderlich. 2. Anrechnung Aufgrund der einschlägigen Fachschulausbildungen werden die ersten beiden Semester pauschal angerechnet, weshalb sich die Gesamtstudiendauer auf 9 Semester reduziert. Leistungen, die innerhalb eines anderen Hochschul- oder Universitätsstudienganges erbracht wurden, können ggf. angerechnet werden. Die Anrechnung erfolgt auf Basis einer individuellen Prüfung. Für einen Antrag auf Anrechnung müssen die Nachweise der bereits erbrachten Leistungen zu Semesterbeginn der Prüfungskommission vorgelegt werden. 3. Aufnahmeverfahren: Es können nur frist- und formgerechte Zulassungsanträge der OTH Regensburg angenommen werden. Die Anträge sind an das Referat Zulassung und Organisation zu richten. Bewerbungsfrist: Für ein Wintersemester: 01.05. – 15.07. (Ausnahme zum Start im WiSe 16/17 bis 17.8.2016) Dies ist eine Ausschlussfrist! Verspätete Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden. 4. Vorlage von Unterlagen: Es genügen Kopien. Nur die Hochschulzugangsberechtigung sowie der Nachweis über den Berufsabschluss müssen amtlich beglaubigt eingereicht werden. Fügen Sie Ihrer Bewerbung keine Originaldokumente bei! Studienbewerber/Studienbewerberinnen der OTH Regensburg müssen die Unterlagen erneut einreichen. Es ist nicht möglich, auf bereits vorgelegte Unterlagen hinzuweisen. Folgende Unterlagen sind der Bewerbung beizufügen: - Ausgedruckte und unterschriebene Onlinebewerbung Hochschulzugangsberechtigung Lebenslauf Nachweis über den Berufsabschluss (Abschlusszeugnis) Nachweis über Berufserfahrung (aktuelles Arbeitszeugnis oder Bestätigung des Arbeitgebers) Nachweis über Krankenversicherung zur Immatrikulation (gemäß der Studentenkrankenversicherungsmeldeverordnung) - Dienstzeitbescheinigung in Kopie (nur nötig bei einem NC-Studiengang) - Bescheinigung über die Teilnahme am Beratungsgespräch für beruflich Qualifizierte ‐ Exmatrikulationsbescheinigung in Kopie des letzten Hochschulstudiums in Deutschland - bei Vorlage ausländischer Abschlusszeugnisse: Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse für den Hochschulzugang in Kopie (www.oth-regensburg.de/studium/studienbewerbung/faq/10.2) 5. Teilnahmebedingungen Achtung! Der Studiengang ist zahlungspflichtig! Ich beantrage die Aufnahme in den berufsbegleitenden Bachelorstudiengang „Soziale Arbeit B.A.“ zum nächsten Studienstart nach Maßgabe meiner vorstehenden Angaben. Ich versichere, dass die 2 Angaben in der Bewerbung vollständig und richtig sind. Falsche bzw. unvollständige Angaben führen auch nach Feststellung der Zulassung zu deren Widerruf. Bei Rücktritt von der Anmeldung seitens des Bewerbers/der Bewerberin später als 6 Wochen vor Studienbeginn, werden die Gebühren für das erste Semester in voller Höhe fällig. Die OTH Regensburg behält sich vor, den Studienbeginn aus wichtigen Gründen (z.B. geringe Teilnehmerzahl, krankheitsbedingter Ausfall von Dozenten/Dozentinnen) zu verschieben oder abzusagen. Die OTH Regensburg ist in einem solchen Fall verpflichtet, die Teilnahmegebühren ohne Abzug zurückzuerstatten, sofern diese bereits entrichtet sind. Weitere Schadensersatzansprüche seitens des/der Teilnehmers/in gegen die OTH Regensburg sind ausgeschlossen. Mir ist bewusst, dass das Studium kostenpflichtig durchgeführt wird (aufgrund von Anrechnungsmöglichkeiten i.d.R. 9 Semester á 980 Euro zzgl. Studentenwerksbeitrag und RVV-Ticket). Für jedes weitere Hochschulsemester fallen folgende Kosten an: - Urlaubssemester: 250 Euro zzgl. Studentenwerksbeitrag und RVV-Ticket - ab dem 10. Semester: 250 Euro zzgl. Studentenwerksbeitrag und RVV-Ticket, wenn allein die Bachelorarbeit verfasst/korrigiert wird bzw. 450 Euro zzgl. Studentenwerksbeitrag und RVVTicket wenn neben der Bachelorarbeit weitere Prüfungsleistungen zu erbringen sind 2
© Copyright 2024 ExpyDoc