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Bewerbung von Studieninteressenten/-innen mit ausländischen
Zeugnissen an der Fachhochschule Bielefeld
Wir freuen uns, dass Sie Interesse an einem Studium an der Fachhochschule Bielefeld haben. Bitte lesen Sie sorgfältig die folgenden Bewerberinformationen:
1. Wo bewerbe ich mich?
Dies hängt davon ab, welchen „Status“ Sie selber haben und was Sie studieren möchten:
a) Ausländer, die ihr Studium im von vorn, d.h. im 1. Fachsemester beginnen und noch nicht an einer deutschen
Universität oder Fachhochschule eingeschrieben waren:
Bitte senden Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen, sofern Sie Ihre schulischen Vorbildungsnachweise im Ausland
erworben haben, an die Servicestelle uni-assist e.V. in Berlin. Die Bewerbung können Sie mittlerweile online unter
www.uni-assist.de vornehmen. Am Ende der online-Bewerbung wird Ihnen dann mitgeteilt, welche Unterlagen Sie noch
in beglaubigter Kopie an uni-assist e.V. schicken müssen.
Unter dieser Adresse finden Sie auch detaillierte Infos zu uni-assist sowie das Bewerbungsformular für die schriftliche
Bewerbung. Bitte beachten Sie, dass für die erste Bewerbung eine Gebühr in Höhe von 55 € (30 € für Bewerber aus der
EU) sowie für jede weitere Bewerbung eine Gebühr von 15 € erhoben wird.
b) Deutsche mit ausländischen (Abitur-)Zeugnissen (ohne Studiengänge mit ZVS-Verfahren):
Bitte senden Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen, sofern Sie Ihre schulischen Vorbildungsnachweise im Ausland
erworben haben, an die Servicestelle uni-assist e.V. in Berlin. Die Bewerbung können Sie mittlerweile online unter
www.uni-assist.de vornehmen. Am Ende der online-Bewerbung wird Ihnen dann mitgeteilt, welche Unterlagen Sie noch
in beglaubigter Kopie an uni-assist e.V. schicken müssen.
Unter dieser Adresse finden Sie auch detaillierte Infos zu uni-assist sowie das Bewerbungsformular für die schriftliche
Bewerbung. Bitte beachten Sie, dass für die erste Bewerbung eine Gebühr in Höhe von 55 € (30 € für Bewerber aus der
EU) sowie für jede weitere Bewerbung eine Gebühr von 15 € erhoben wird.
Dies gilt allerdings nicht für die Zulassung für die folgenden zulassungsbeschränkten Studiengänge:
Betriebswirtschaftslehre, Wirtschaftsrecht, Pädagogik der Kindheit, Soziale Arbeit und Architektur (jeweils für das 1. Fachsemester). Die Plätze in diesen Studiengängen werden durch die ZVS vergeben. In diesem Fall gehen Sie bitte wie unter
c) beschrieben vor.
c) EU-Staatsangehörige, die sich für zulassungsbeschränkte Studiengänge bewerben:
Alle EU-Staatsangehörige (also auch Deutsche), welche sich für die zulassungsbeschränkten Studiengänge Betriebswirtschaftslehre, Wirtschaftsrecht, Pädagogik der Kindheit, Soziale Arbeit und Architektur im 1. Fachsemester bewerben
möchten, müssen ihre Bewerbung an die ZVS richten.
Die Bewerbung dort ist mittlerweile nur noch online über www.zvs.de möglich.
d) Bewerber/-innen für ein höheres Fachsemester:
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Sofern Sie (nach dem Erwerb Ihres vergleichbaren ausländischen Abiturs) bereits in Deutschland oder ggf. auch im Ausland in der gleichen oder einer ähnlichen Fachrichtung studiert und dabei bereits Leistungen erbracht haben, besteht die
Möglichkeit, dass Sie Ihr Studium in einem höheren Fachsemester beginnen können. Über eine Einstufung in ein höheres Fachsemester muss bereits vor Ihrer Zulassung entschieden werden, d.h. Sie müssen Ihrer Bewerbung zusätzlich
einen Notenspiegel oder einen anderen Nachweis über die bislang erbrachten Leistungen beifügen.
Eine Anrechnung dieser Studienleistungen kann erst nach Ihrer Einschreibung erfolgen, da die Möglichkeit einer Anrechnung für jede erbrachte Leistung einzeln geprüft werden muss.
In jeden Fall sollten Sie rechtzeitig vor Ende des Bewerbungszeitraumes Ihre Unterlagen direkt an die FH Bielefeld senden
(Adresse siehe unter 6. auf der letzten Seite). Falls Sie nicht sicher sind, ob Ihre erbrachten Leistungen für ein höheres Fachsemester ausreichen (z.B. wenn Sie bislang weniger als fünf Prüfungsleistungen erbracht haben), sollten
Sie sich parallel für das erste Fachsemester bewerben. Gehen Sie dazu bitte wie unter a) – c) beschrieben vor.
e) Wechsler von einer deutschen Hochschule:
Wenn Sie bereits an einer deutschen Hochschule studiert haben, können Sie sich ebenfalls direkt an der Fachhochschule
Bielefeld bewerben (Adresse siehe unter 6. auf der letzten Seite).
Falls Sie in einem höheren Fachsemester beginnen möchten, beachten Sie bitte die Hinweise unter d).
f) Absolventen eines Studienkollegs bzw. der Feststellungsprüfung:
Haben Sie ein Studienkollegsabschluss gemacht bzw. die Feststellungsprüfung bestanden, müssen Sie sich bei uniassist e.V. bewerben. Alles Weitere hierzu siehe oben unter a).
2. Wie bewerbe ich mich?
Damit Sie zugelassen werden können, müssen Sie die schulischen Voraussetzungen (Hochschulzugangsberechtigung) und die sprachlichen Voraussetzungen (Nachweise ausreichender Deutschkenntnisse) erfüllen.
Bei einer Bewerbung für einige der angebotenen Studiengänge sind außerdem praktische Erfahrungen (Grund- bzw.
Fachpraktikum) erforderlich. Genaueres können Sie der auf der letzten Seite abgedruckten Tabelle entnehmen.
Chinesische Studienbewerber benötigen außerdem das Zertifikat bzw. die Bescheinigung der Akademischen Prüfstelle
(APS) in Peking.
Darüber hinaus müssen Sie, um zum Studiengang Gestaltung zugelassen zu werden, eine künstlerische Eignungsprüfung ablegen (siehe unten!).
Bewerbungsschluss:
zum Wintersemester: 15. Juli (für alle Studiengänge) eines jeden Jahres, und außerdem
zum Sommersemester: 15. Januar (nur für die Studiengänge Betriebswirtschaftslehre, Wirtschaftsrecht, Soziale Arbeit und Pädagogik der Kindheit; alle übrigen Studiengänge werden nur zum Wintersemester eines Jahres angeboten).
Bewerbungen sind ab 15.05. (für das Wintersemester) bzw. 15.11. (für das Sommersemester) möglich!
Beachten Sie bitte, dass es bei der ZVS (siehe 1.c.) besondere Bewerbungsfristen gibt. Diese erfahren Sie unter
www.zvs.de!!!
2.1 Hochschulzugangsberechtigung
Die Zulassungsstelle (d.h. im Regelfall uni-assist in Berlin) prüft, ob Sie die schulischen Voraussetzungen für ein Studium
an einer Fachhochschule erfüllen. Dabei werden je nach Herkunftsland unterschiedliche Bewertungskriterien zu Grunde
gelegt. Sie haben dann die Hochschulzugangsberechtigung, wenn Ihre im Ausland erworbenen Vorbildungsnachweise
vergleichbar sind mit der deutschen Fachhochschulreife oder dem deutschen Abitur.
Die Bewerbungsunterlagen sollten also beinhalten (jeweils als amtlich beglaubigte Kopie; eine beglaubigte Übersetzung
ist nötig, wenn das Original nicht in deutscher, englischer oder französischer Sprache abgefasst ist):
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Sekundarschulabschlusszeugnis / Secondary School Leaving Certificate
Nachweis über bisherige Studienzeiten und Studienleistungen einschließlich eventuell schon verliehener akademischer Grade, sofern Sie in Ihrem Heimatland schon studiert haben.
Nachweis über die bestandene Hochschulaufnahmeprüfung (Entrance Examination), wenn in Ihrem Heimatland
das Bestehen einer solchen Prüfung vor der Aufnahme des Studiums verlangt wird.
Unter www.anabin.de können Sie bereits vorab prüfen, ob Ihre im Ausland erworbenen Schulzeugnisse zu einem Studium
in Deutschland berechtigen bzw. welche weiteren Voraussetzungen Sie dafür erfüllen müssten.
Sofern Ihre schulischen Vorbildungsnachweise nicht ausreichend sein sollten, um damit direkt die Zulassung zum Fachstudium zu bekommen, besteht in vielen Fällen die Möglichkeit, das erforderliche Studienniveau an einem Studienkolleg
für ausländische Studienbewerber zu erwerben. Mit Bestehen der abschließenden Feststellungsprüfung besitzen Sie
außerdem einen Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse für eine Zulassung zum Fachstudium. Nähere Informationen
und Adressen finden Sie unter www.studienkollegs.de.
Für diesen in der Regel zweisemestrigen Kurs am Studienkolleg bewerben Sie sich bitte in Nordrhein-Westfalen bei
der Bezirksregierung Düsseldorf, Postfach 30 08 65, 40408 Düsseldorf.
2.2 Praktikum
Fachhochschulen in Deutschland sind gegenüber Universitäten mehr praxisorientiert. Deshalb wird für einige der
angebotenen Studiengänge vor Beginn des Studiums ein Nachweis über die Ableistung eines meist dreimonatigen
Grundpraktikums verlangt. Für einige Studiengänge ist außerdem ein Fachpraktikum von ebenfalls meist dreimonatiger Dauer nötig. Ein Nachweis darüber muss aber erst in einem höheren (im Regelfall bis zum vierten) Fachsemester erbracht werden.
Der Nachweis über die Ableistung des Grund-/Fachpraktikums sollte Informationen enthalten über:
die Firma /Institution /Behörde, bei der das Praktikum gemacht wurde,
den Zeitraum, in dem das Praktikum stattgefunden hat,
die Tätigkeiten (detailliert), die während des Praktikums ausgeübt wurden.
Die erforderlichen Praktika können grundsätzlich auch im Heimatland abgeleistet worden sein. In diesem Fall entscheidet
der Dekan des jeweiligen Fachbereichs über eine Anerkennung. Ist der Praktikumsnachweis nicht in deutscher oder englischer Sprache geschrieben, ist zusätzlich eine amtlich beglaubigte Übersetzung notwendig! Bitte erkundigen Sie sich
rechtzeitig, ob für den gewünschten Studiengang ein Praktikum nötig ist (siehe letzte Seite)!
2.3 Deutschkenntnisse
2.3.1 Zulassung zum Fachstudium
Um in Deutschland in den meist deutschsprachigen Studiengängen erfolgreich studieren zu können, müssen Studienbewerber mit ausländischen Zeugnissen einen Nachweis ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache erbringen. Dazu
müssen Sie eine der folgenden Prüfungen bestehen, die Ihnen jeweils Oberstufen-Niveau bescheinigen:
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DSH-2 - Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH-1 für den Studiengang Gestaltung)
Großes / Kleines Deutsches Sprachdiplom des Goethe Institutes
ZOP - Zentrale Oberstufenprüfung des Goethe-Institutes
Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg für ausländische Studienbewerber (siehe oben)
DSD II - Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz (Stufe II)
TestDaF - Test Deutsch als Fremdsprache (mit der Durchschnittsnote 4,0; für den Studiengang Gestaltung reicht die
Durchschnittsnote 3,0) – TestDaF-Prüfungs-Zentrum in Bielefeld ist die Sprachschule bibis (www.bibis.com), welche
auch entsprechende Vorbereitungskurse anbietet.
Absolventen des Studienkollegs können ebenfalls direkt zum Fachstudium zugelassen werden, wenn die dort abgelegte Feststellungsprüfung auch das Fach „Deutsch“ umfasst.
Hinweis für Wechsler von deutschen Hochschulen: sind Sie bereits an einer deutschen Hochschule eingeschrieben, an der Sie keine Oberstufenkenntnisse nachweisen mussten (z.B. Fachhochschule Osnabrück), ist ein Wechsel an die Fachhochschule Bielefeld nur unter der Bedingung möglich, dass Sie diese Sprachkenntnisse innerhalb
eines Jahres nach der Einschreibung vorlegen, z.B. durch den Besuch eines privaten Sprachkurses bei bibis. Darauf
kann nur verzichtet werden, wenn Sie bereits einen deutschen Studienabschluss oder zumindest eine Studienzeit
von mindestens acht Semestern vorweisen können.
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2.3.2. Zulassung zum Deutschkurs
Fachhochschule Bielefeld, Universität Bielefeld und bibis bieten in Kooperation zwei kostenpflichtige Deutschkurse
an, welche an der Universität Bielefeld durchgeführt werden und 10 bzw. 20 Wochen (200 bzw. 400 Unterrichtsstunden) umfassen. Dieser beginnt mit einem Einstufungstest, in dessen Anschluss Sie – je nach vorhandenen Vorkenntnissen – auf einen der beiden Kurse aufgeteilt werden. Die Sprachkurse kosten derzeit 625 (für zehn Wochen)
bzw. 1250 Euro (für 20 Wochen). Am Ende der Sprachkurse müssen Sie die TestDaF-Prüfung ablegen, für welche
150 Euro zu entrichten sind.
Für die Dauer des jeweiligen Kurses erhalten Sie den Status eines Deutsch-Studierenden an der Fachhochschule
Bielefeld. Dies berechtigt jedoch ausschließlich zur Teilnahme an dem Deutschkurs und nicht zum Studium des von
Ihnen gewünschten Studiengangs. Erst nach Bestehen der TestDaF-Prüfung ist eine Zulassung zum Fachstudium
möglich! Allerdings können wir nicht garantieren, ob Sie im Anschluss an die TestDaF-Prüfung einen Studienplatz
erhalten, weil dies einerseits von den vorhandenen Kapazitäten und andererseits von der Frage abhängt, ob Ihr gewünschter Studiengang im jeweiligen Semester überhaupt angeboten wird.
Der Einstufungstest findet im September statt und kann daher nur für das Wintersemester eines Jahres angeboten
werden. Eine Teilnahme an diesem Einstufungstest ist Pflicht, wenn Sie im Anschluss daran an einem Deutschkurs
teilnehmen möchten.
Bewerbungsschluss für die Zulassung zum Einstufungstest und Deutschstudium ist ebenfalls der 15. Juli eines
jeden Jahres.
Voraussetzung für die Zulassung zum Eignungstest ist, dass Sie
schon die schulischen Voraussetzungen (Hochschulzugangsberechtigung) für den gewünschten Studiengang
erfüllen und
schon mindestens über Deutschkenntnisse auf Mittelstufen-Niveau verfügen und diese entsprechend nachweisen können!
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Inwieweit die Voraussetzungen vorliegen, wird durch die Service-Stelle uni-assist bei Abgabe Ihrer Bewerbung geprüft.
Mittelstufen-Kenntnisse werden in der Regel durch das Vorlegen von Teilnahmebescheinigungen an entsprechenden Sprachkursen oder Zertifikaten (z.B. ZMP - Zentrale Mittelstufenprüfung) nachgewiesen. Allerdings genügt der
Fachhochschule Bielefeld eine Teilnahmebescheinigung! Das Bestehen einer Abschlussprüfung bei einem Mittelstufen-Kurs ist nicht erforderlich!
Eine Sprachkurs-Bescheinigung muss Informationen enthalten über
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das Niveau des Kurses (Grundstufe 1-6; Mittelstufe 1, 2; Aufbaukurs, Oberstufe, etc.)
die Einrichtung/Schule/Institut, die den Kurs durchführt
die Dauer des Kurses
die Anzahl der Unterrichtsstunden
die benutzten Lehrbücher
Ihre Leistung/ Ihren Lernerfolg
Studienbewerber, die nur über Grundstufen-Kenntnisse verfügen, werden grundsätzlich nicht zugelassen. Allerdings
ist für diejenigen, welche die Grundstufen-Abschlussprüfung Zertifikat Deutsch als Fremdsprache (ZdaF) mit mindestens der Note “gut” bestanden haben, die Zulassung zum Einstufungstest / Deutschkurs möglich!
Bewerber, die nachweisen können, dass sie in Deutschland einige Jahre eine deutschsprachige Schule oder Ausbildungseinrichtung besucht haben, können ebenfalls zum Einstufungstest zugelassen werden.
Fehlende Sprachkenntnisse können Sie in Deutschland in Intensivsprachkursen erwerben. Speziell für diesen Aufenthaltszweck können Sie bei der Deutschen Botschaft oder einem deutschen Konsulat in Ihrem Heimatland ein
Visum beantragen. Ein Intensivsprachkurs muss mindestens 18 Unterrichtsstunden pro Woche umfassen.
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3. Wie werde ich zugelassen?
3.1. Zulassung
Ist Ihre Bewerbung vollständig und erfüllen Sie alle Voraussetzungen zum Studium in der von Ihnen gewünschten Studienrichtung, nehmen Sie am Zulassungsverfahren teil. Aufgrund der begrenzten Anzahl an Studienplätzen können nicht immer alle Bewerber zugelassen werden.
Wenn Sie zugelassen werden, erhalten Sie einen Zulassungsbescheid mit der Aufforderung zur Einschreibung. Dieser
Bescheid wird zum Wintersemester im Regefall in der ersten Augusthälfte und zum Sommersemester in der ersten Februarhälfte eines Jahres verschickt. Vorher kann Ihnen leider keine Zulassungszusage gegeben werden.
3.2. Einschreibung
Nach Ihrer Zulassung können Sie sich im Studierendensekretäriat der Fachhochschule Bielefeld einschreiben. Die Einschreibung für das Wintersemester findet im August/September, für das Sommersemester im Februar/März statt. Wir sind
Ihnen gerne bei der Erledigung dieser Formalitäten behilflich. Zur Einschreibung müssen Sie persönlich erscheinen und
dabei die zur Bewerbung eingereichten Unterlagen im Original mitbringen. Direkt nach der Einschreibung erhalten Sie
einen Zahlschein bzw. Überweisungsträger, mit dem Sie unter 4.1 genannten Gebühren überweisen können. Sobald dieses Geld auf dem Konto der Fachhochschule Bielefeld eingegangen ist, wird Ihr Studentenausweis (der gleichzeitig das
Semesterticket ist) gedruckt. Eine Barzahlung sowie eine vorherige Ausstellung des Studentenausweises sind nicht möglich.
4. Was ist außerdem wichtig?
4.1 Semesterbeitrag und Semesterticket, Studiengebühren
Der Semesterbeitrag ist ein Sozialbeitrag, den jeder Studierende der Fachhochschule Bielefeld bei der Einschreibung und
bei der Rückmeldung zu jedem Semester zu zahlen hat. Er liegt zurzeit bei etwa 155 Euro pro Semester. Es handelt sich
hierbei nicht um eine Studiengebühr! Im Semesterbeitrag ist das Semesterticket enthalten. Dadurch ist Ihr Studentenausweis gleichzeitig eine Fahrkarte, mit der Sie alle öffentlichen Verkehrsmittel (Stadtbahn, Bus) im Großraum Bielefeld nutzen können.
Neben den Semesterbeiträgen sind von allen – auch von den ausländischen – Studierenden daneben noch Studienbeiträge in Höhe von 500 Euro pro Semester zu zahlen. Eine Befreiung hiervon ist nur bei Kindererziehung,
Praxis- oder Auslandssemester, schwerer Krankheit usw. möglich; nicht jedoch aufgrund einer wirtschaftlichen
Notlage!
4.2 Versicherungen
Krankenversicherung
Es gibt in Deutschland zwei verschiedene Arten der Krankenversicherung: die private Versicherung und die gesetzliche
Krankenversicherung. Als Studentin bzw. Student sind sie verpflichtet, sich zumindest gesetzlich zu versichern. Die Kosten betragen ungefähr 60 Euro pro Monat. Manche Länder verfügen über ein Abkommen mit Deutschland, das vorsieht,
daß ihnen der Versicherungsschutz in Deutschland durch Ihre Versicherung im Heimatland gewährt wird. Solche Abkommen bestehen mit allen EU-Staaten, der Schweiz und der Türkei.
In einem solchen Fall müssen Sie eine Versicherungsbescheinigung ihrer Krankenkasse im Heimatland und ein ECBewerbungsformular (zum Beispiel das Formblatt E 111, ebenfalls bei Ihrer heimischen Krankenkasse erhältlich) bei einer
deutschen Krankenversicherung vorlegen. Alle anderen Studierenden sind dazu verpflichtet, hier in Deutschland die Krankenversicherung abzuschließen. Ansonsten können Sie nicht als Studierender eingeschrieben werden.
Sonstige Versicherungen
Sie sollten eine Reiseversicherung für Ihren Weg nach Deutschland und zurück nach Hause abschließen.
Es ist weiterhin ratsam, eine Haftpflichtversicherung für eventuelle Schäden, die sie während ihres Aufenthaltes in
Deutschland anrichten könnten, abzuschließen. Falls sie vorhaben, in Deutschland ein Auto zu nutzen, sind sie vom Gesetzgeber dazu verpflichtet, eine Unfallversicherung abzuschließen.
4.3 Visum
Sofern Sie sich noch im Ausland aufhalten, müssen Sie, bevor Sie in Deutschland Ihr Studium aufnehmen können, ein
Visum für Studienzwecke erhalten haben. Dieses wird von der Deutschen Botschaft oder einem Deutschen Konsulat in
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Ihrem Heimatland ausgestellt. Ein Touristenvisum kann in Deutschland nicht in ein Visum für Studienzwecke umgewandelt
werden!
Bei der Beantragung des Visums fügen Sie bitte das Zulassungsschreiben oder eine Bewerberbestätigung der Fachhochschule Bielefeld bei. Falls Sie vorhaben, vor Beginn Ihres Studiums in Deutschland einen Intensivsprachkurs zu besuchen, beantragen Sie ein Visum für die Teilnahme an einem Sprachkurs und für Studienzwecke! Die rechtlichen Formalitäten, die sie einhalten müssen werden, werden je nach Ihrem Herkunftsland unterschiedlich sein. Bürgerinnen und Bürger der EU, den EFTA-Staaten und den USA benötigen kein Studentenvisum, um in die Bundesrepublik Deutschland einreisen zu können.
4.4 Unterkunft / Wohnmöglichkeiten
Die Fachhochschule Bielefeld kann sich nicht um ein Zimmer oder eine Wohnung für Sie kümmern!
Deshalb müssen Sie sich selber eine Unterkunft in privat vermieteten Wohnungen oder Wohnheimen suchen.
Das Studentenwerk Bielefeld verwaltet mehrere Studentenwohnheime in Bielefeld. Informationen über die einzelnen
Unterkünfte erhalten Sie direkt vom Studentenwerk Bielefeld, Postfach 10 02 03, 33502 Bielefeld oder im Internet unter
www.studentenwerk-bielefeld.de.
Ansonsten wird empfohlen, sich über Zeitungen, die sog. „schwarzen Bretter“ (insbesondere an der Universität Bielefeld)
und über das Internet über das Wohnungsangebot in Bielefeld zu informieren.
5. Nur für Bewerber des Studiengangs Gestaltung
Künstlerisch-gestalterische Eignungs- oder Begabungsprüfung (Eignungsprüfung)
Von Bewerbern für die Studienrichtungen Grafik u. Kommunikationsdesign, Mode sowie Fotografie u. Medien wird das
Bestehen der künstlerisch-gestalterischen Eignungsprüfung verlangt. Diese Prüfung findet in Bielefeld zweimal im Jahr
statt. Bewerbungstermine hierfür sind der 01.05. und der 01.12. eines jeden Jahres (das Anmeldeformular finden Sie auf
den Internetseiten des Fachbereichs Gestaltung unter www.fh-bielefeld.de)
Die Prüfung beinhaltet das Anfertigen einer Mappe, das Lösen einer Hausaufgabe und das Bestehen einer Klausur.
Falls Sie in Ihrem Heimatland schon eine künstlerisch-gestalterische Hochschulaufnahmeprüfung, die für das Studium
erforderlich war, abgelegt haben, kann eventuell auf die Eignungsprüfung an der Fachhochschule Bielefeld verzichtet
werden. Hierüber entscheidet der Dekan des Fachbereichs Gestaltung.
Das Bestehen der künstlerisch-gestalterischen Eignungsprüfung ist noch keine Garantie für einen Studienplatz, da die
Vergabe der zur Verfügung stehenden Studienplätze im Rahmen der vorhandenen Kapazität erfolgt.
6. Beratung / persönliche Bewerbung
Falls Sie sich bereits in Deutschland aufhalten, können Sie selbstverständlich auch im Studierendensekretariat persönlich
erscheinen, um Ihre Bewerbung abzugeben (jedoch nur für höhere Fachsemester) oder um Fragen zum Zulassungsverfahren zu stellen. Dies sind die Kontaktmöglichkeiten:
Fachhochschule Bielefeld
Gebäude D, Raum 24
Roland Vornholt
Tel.: 0521 / 106-7746
Kurt-Schumacher-Str. 6
Fax: 0521 / 106-7794
33615 Bielefeld
E-Mail: [email protected]
Von Montag bis Freitag 09.00–11.30 Uhr und zusätzlich Dienstag 13.30-15.00 Uhr stehen wir für Sie in der Sprechstunde zur Verfügung.
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