Bewerbung von Studieninteressenten/-innen mit ausländischen Zeugnissen an der Fachhochschule Bielefeld Wir freuen uns, dass Sie Interesse an einem Studium an der Fachhochschule Bielefeld haben. Bitte lesen Sie sorgfältig die folgenden Bewerberinformationen: 1. Wo bewerbe ich mich? Dies hängt davon ab, welchen „Status“ Sie selber haben und was Sie studieren möchten: a) Ausländer, die ihr Studium im von vorn, d.h. im 1. Fachsemester beginnen und noch nicht an einer deutschen Universität oder Fachhochschule eingeschrieben waren: Bitte senden Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen, sofern Sie Ihre schulischen Vorbildungsnachweise im Ausland erworben haben, an die Servicestelle uni-assist e.V. in Berlin. Die Bewerbung können Sie mittlerweile online unter www.uni-assist.de vornehmen. Am Ende der online-Bewerbung wird Ihnen dann mitgeteilt, welche Unterlagen Sie noch in beglaubigter Kopie an uni-assist e.V. schicken müssen. Unter dieser Adresse finden Sie auch detaillierte Infos zu uni-assist sowie das Bewerbungsformular für die schriftliche Bewerbung. Bitte beachten Sie, dass für die erste Bewerbung eine Gebühr in Höhe von 55 € (30 € für Bewerber aus der EU) sowie für jede weitere Bewerbung eine Gebühr von 15 € erhoben wird. b) Deutsche mit ausländischen (Abitur-)Zeugnissen (ohne Studiengänge mit ZVS-Verfahren): Bitte senden Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen, sofern Sie Ihre schulischen Vorbildungsnachweise im Ausland erworben haben, an die Servicestelle uni-assist e.V. in Berlin. Die Bewerbung können Sie mittlerweile online unter www.uni-assist.de vornehmen. Am Ende der online-Bewerbung wird Ihnen dann mitgeteilt, welche Unterlagen Sie noch in beglaubigter Kopie an uni-assist e.V. schicken müssen. Unter dieser Adresse finden Sie auch detaillierte Infos zu uni-assist sowie das Bewerbungsformular für die schriftliche Bewerbung. Bitte beachten Sie, dass für die erste Bewerbung eine Gebühr in Höhe von 55 € (30 € für Bewerber aus der EU) sowie für jede weitere Bewerbung eine Gebühr von 15 € erhoben wird. Dies gilt allerdings nicht für die Zulassung für die folgenden zulassungsbeschränkten Studiengänge: Betriebswirtschaftslehre, Wirtschaftsrecht, Pädagogik der Kindheit, Soziale Arbeit und Architektur (jeweils für das 1. Fachsemester). Die Plätze in diesen Studiengängen werden durch die ZVS vergeben. In diesem Fall gehen Sie bitte wie unter c) beschrieben vor. c) EU-Staatsangehörige, die sich für zulassungsbeschränkte Studiengänge bewerben: Alle EU-Staatsangehörige (also auch Deutsche), welche sich für die zulassungsbeschränkten Studiengänge Betriebswirtschaftslehre, Wirtschaftsrecht, Pädagogik der Kindheit, Soziale Arbeit und Architektur im 1. Fachsemester bewerben möchten, müssen ihre Bewerbung an die ZVS richten. Die Bewerbung dort ist mittlerweile nur noch online über www.zvs.de möglich. d) Bewerber/-innen für ein höheres Fachsemester: 2 Sofern Sie (nach dem Erwerb Ihres vergleichbaren ausländischen Abiturs) bereits in Deutschland oder ggf. auch im Ausland in der gleichen oder einer ähnlichen Fachrichtung studiert und dabei bereits Leistungen erbracht haben, besteht die Möglichkeit, dass Sie Ihr Studium in einem höheren Fachsemester beginnen können. Über eine Einstufung in ein höheres Fachsemester muss bereits vor Ihrer Zulassung entschieden werden, d.h. Sie müssen Ihrer Bewerbung zusätzlich einen Notenspiegel oder einen anderen Nachweis über die bislang erbrachten Leistungen beifügen. Eine Anrechnung dieser Studienleistungen kann erst nach Ihrer Einschreibung erfolgen, da die Möglichkeit einer Anrechnung für jede erbrachte Leistung einzeln geprüft werden muss. In jeden Fall sollten Sie rechtzeitig vor Ende des Bewerbungszeitraumes Ihre Unterlagen direkt an die FH Bielefeld senden (Adresse siehe unter 6. auf der letzten Seite). Falls Sie nicht sicher sind, ob Ihre erbrachten Leistungen für ein höheres Fachsemester ausreichen (z.B. wenn Sie bislang weniger als fünf Prüfungsleistungen erbracht haben), sollten Sie sich parallel für das erste Fachsemester bewerben. Gehen Sie dazu bitte wie unter a) – c) beschrieben vor. e) Wechsler von einer deutschen Hochschule: Wenn Sie bereits an einer deutschen Hochschule studiert haben, können Sie sich ebenfalls direkt an der Fachhochschule Bielefeld bewerben (Adresse siehe unter 6. auf der letzten Seite). Falls Sie in einem höheren Fachsemester beginnen möchten, beachten Sie bitte die Hinweise unter d). f) Absolventen eines Studienkollegs bzw. der Feststellungsprüfung: Haben Sie ein Studienkollegsabschluss gemacht bzw. die Feststellungsprüfung bestanden, müssen Sie sich bei uniassist e.V. bewerben. Alles Weitere hierzu siehe oben unter a). 2. Wie bewerbe ich mich? Damit Sie zugelassen werden können, müssen Sie die schulischen Voraussetzungen (Hochschulzugangsberechtigung) und die sprachlichen Voraussetzungen (Nachweise ausreichender Deutschkenntnisse) erfüllen. Bei einer Bewerbung für einige der angebotenen Studiengänge sind außerdem praktische Erfahrungen (Grund- bzw. Fachpraktikum) erforderlich. Genaueres können Sie der auf der letzten Seite abgedruckten Tabelle entnehmen. Chinesische Studienbewerber benötigen außerdem das Zertifikat bzw. die Bescheinigung der Akademischen Prüfstelle (APS) in Peking. Darüber hinaus müssen Sie, um zum Studiengang Gestaltung zugelassen zu werden, eine künstlerische Eignungsprüfung ablegen (siehe unten!). Bewerbungsschluss: zum Wintersemester: 15. Juli (für alle Studiengänge) eines jeden Jahres, und außerdem zum Sommersemester: 15. Januar (nur für die Studiengänge Betriebswirtschaftslehre, Wirtschaftsrecht, Soziale Arbeit und Pädagogik der Kindheit; alle übrigen Studiengänge werden nur zum Wintersemester eines Jahres angeboten). Bewerbungen sind ab 15.05. (für das Wintersemester) bzw. 15.11. (für das Sommersemester) möglich! Beachten Sie bitte, dass es bei der ZVS (siehe 1.c.) besondere Bewerbungsfristen gibt. Diese erfahren Sie unter www.zvs.de!!! 2.1 Hochschulzugangsberechtigung Die Zulassungsstelle (d.h. im Regelfall uni-assist in Berlin) prüft, ob Sie die schulischen Voraussetzungen für ein Studium an einer Fachhochschule erfüllen. Dabei werden je nach Herkunftsland unterschiedliche Bewertungskriterien zu Grunde gelegt. Sie haben dann die Hochschulzugangsberechtigung, wenn Ihre im Ausland erworbenen Vorbildungsnachweise vergleichbar sind mit der deutschen Fachhochschulreife oder dem deutschen Abitur. Die Bewerbungsunterlagen sollten also beinhalten (jeweils als amtlich beglaubigte Kopie; eine beglaubigte Übersetzung ist nötig, wenn das Original nicht in deutscher, englischer oder französischer Sprache abgefasst ist): 3 - Sekundarschulabschlusszeugnis / Secondary School Leaving Certificate Nachweis über bisherige Studienzeiten und Studienleistungen einschließlich eventuell schon verliehener akademischer Grade, sofern Sie in Ihrem Heimatland schon studiert haben. Nachweis über die bestandene Hochschulaufnahmeprüfung (Entrance Examination), wenn in Ihrem Heimatland das Bestehen einer solchen Prüfung vor der Aufnahme des Studiums verlangt wird. Unter www.anabin.de können Sie bereits vorab prüfen, ob Ihre im Ausland erworbenen Schulzeugnisse zu einem Studium in Deutschland berechtigen bzw. welche weiteren Voraussetzungen Sie dafür erfüllen müssten. Sofern Ihre schulischen Vorbildungsnachweise nicht ausreichend sein sollten, um damit direkt die Zulassung zum Fachstudium zu bekommen, besteht in vielen Fällen die Möglichkeit, das erforderliche Studienniveau an einem Studienkolleg für ausländische Studienbewerber zu erwerben. Mit Bestehen der abschließenden Feststellungsprüfung besitzen Sie außerdem einen Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse für eine Zulassung zum Fachstudium. Nähere Informationen und Adressen finden Sie unter www.studienkollegs.de. Für diesen in der Regel zweisemestrigen Kurs am Studienkolleg bewerben Sie sich bitte in Nordrhein-Westfalen bei der Bezirksregierung Düsseldorf, Postfach 30 08 65, 40408 Düsseldorf. 2.2 Praktikum Fachhochschulen in Deutschland sind gegenüber Universitäten mehr praxisorientiert. Deshalb wird für einige der angebotenen Studiengänge vor Beginn des Studiums ein Nachweis über die Ableistung eines meist dreimonatigen Grundpraktikums verlangt. Für einige Studiengänge ist außerdem ein Fachpraktikum von ebenfalls meist dreimonatiger Dauer nötig. Ein Nachweis darüber muss aber erst in einem höheren (im Regelfall bis zum vierten) Fachsemester erbracht werden. Der Nachweis über die Ableistung des Grund-/Fachpraktikums sollte Informationen enthalten über: die Firma /Institution /Behörde, bei der das Praktikum gemacht wurde, den Zeitraum, in dem das Praktikum stattgefunden hat, die Tätigkeiten (detailliert), die während des Praktikums ausgeübt wurden. Die erforderlichen Praktika können grundsätzlich auch im Heimatland abgeleistet worden sein. In diesem Fall entscheidet der Dekan des jeweiligen Fachbereichs über eine Anerkennung. Ist der Praktikumsnachweis nicht in deutscher oder englischer Sprache geschrieben, ist zusätzlich eine amtlich beglaubigte Übersetzung notwendig! Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig, ob für den gewünschten Studiengang ein Praktikum nötig ist (siehe letzte Seite)! 2.3 Deutschkenntnisse 2.3.1 Zulassung zum Fachstudium Um in Deutschland in den meist deutschsprachigen Studiengängen erfolgreich studieren zu können, müssen Studienbewerber mit ausländischen Zeugnissen einen Nachweis ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache erbringen. Dazu müssen Sie eine der folgenden Prüfungen bestehen, die Ihnen jeweils Oberstufen-Niveau bescheinigen: - DSH-2 - Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH-1 für den Studiengang Gestaltung) Großes / Kleines Deutsches Sprachdiplom des Goethe Institutes ZOP - Zentrale Oberstufenprüfung des Goethe-Institutes Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg für ausländische Studienbewerber (siehe oben) DSD II - Deutsches Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz (Stufe II) TestDaF - Test Deutsch als Fremdsprache (mit der Durchschnittsnote 4,0; für den Studiengang Gestaltung reicht die Durchschnittsnote 3,0) – TestDaF-Prüfungs-Zentrum in Bielefeld ist die Sprachschule bibis (www.bibis.com), welche auch entsprechende Vorbereitungskurse anbietet. Absolventen des Studienkollegs können ebenfalls direkt zum Fachstudium zugelassen werden, wenn die dort abgelegte Feststellungsprüfung auch das Fach „Deutsch“ umfasst. Hinweis für Wechsler von deutschen Hochschulen: sind Sie bereits an einer deutschen Hochschule eingeschrieben, an der Sie keine Oberstufenkenntnisse nachweisen mussten (z.B. Fachhochschule Osnabrück), ist ein Wechsel an die Fachhochschule Bielefeld nur unter der Bedingung möglich, dass Sie diese Sprachkenntnisse innerhalb eines Jahres nach der Einschreibung vorlegen, z.B. durch den Besuch eines privaten Sprachkurses bei bibis. Darauf kann nur verzichtet werden, wenn Sie bereits einen deutschen Studienabschluss oder zumindest eine Studienzeit von mindestens acht Semestern vorweisen können. 4 2.3.2. Zulassung zum Deutschkurs Fachhochschule Bielefeld, Universität Bielefeld und bibis bieten in Kooperation zwei kostenpflichtige Deutschkurse an, welche an der Universität Bielefeld durchgeführt werden und 10 bzw. 20 Wochen (200 bzw. 400 Unterrichtsstunden) umfassen. Dieser beginnt mit einem Einstufungstest, in dessen Anschluss Sie – je nach vorhandenen Vorkenntnissen – auf einen der beiden Kurse aufgeteilt werden. Die Sprachkurse kosten derzeit 625 (für zehn Wochen) bzw. 1250 Euro (für 20 Wochen). Am Ende der Sprachkurse müssen Sie die TestDaF-Prüfung ablegen, für welche 150 Euro zu entrichten sind. Für die Dauer des jeweiligen Kurses erhalten Sie den Status eines Deutsch-Studierenden an der Fachhochschule Bielefeld. Dies berechtigt jedoch ausschließlich zur Teilnahme an dem Deutschkurs und nicht zum Studium des von Ihnen gewünschten Studiengangs. Erst nach Bestehen der TestDaF-Prüfung ist eine Zulassung zum Fachstudium möglich! Allerdings können wir nicht garantieren, ob Sie im Anschluss an die TestDaF-Prüfung einen Studienplatz erhalten, weil dies einerseits von den vorhandenen Kapazitäten und andererseits von der Frage abhängt, ob Ihr gewünschter Studiengang im jeweiligen Semester überhaupt angeboten wird. Der Einstufungstest findet im September statt und kann daher nur für das Wintersemester eines Jahres angeboten werden. Eine Teilnahme an diesem Einstufungstest ist Pflicht, wenn Sie im Anschluss daran an einem Deutschkurs teilnehmen möchten. Bewerbungsschluss für die Zulassung zum Einstufungstest und Deutschstudium ist ebenfalls der 15. Juli eines jeden Jahres. Voraussetzung für die Zulassung zum Eignungstest ist, dass Sie schon die schulischen Voraussetzungen (Hochschulzugangsberechtigung) für den gewünschten Studiengang erfüllen und schon mindestens über Deutschkenntnisse auf Mittelstufen-Niveau verfügen und diese entsprechend nachweisen können! - Inwieweit die Voraussetzungen vorliegen, wird durch die Service-Stelle uni-assist bei Abgabe Ihrer Bewerbung geprüft. Mittelstufen-Kenntnisse werden in der Regel durch das Vorlegen von Teilnahmebescheinigungen an entsprechenden Sprachkursen oder Zertifikaten (z.B. ZMP - Zentrale Mittelstufenprüfung) nachgewiesen. Allerdings genügt der Fachhochschule Bielefeld eine Teilnahmebescheinigung! Das Bestehen einer Abschlussprüfung bei einem Mittelstufen-Kurs ist nicht erforderlich! Eine Sprachkurs-Bescheinigung muss Informationen enthalten über - das Niveau des Kurses (Grundstufe 1-6; Mittelstufe 1, 2; Aufbaukurs, Oberstufe, etc.) die Einrichtung/Schule/Institut, die den Kurs durchführt die Dauer des Kurses die Anzahl der Unterrichtsstunden die benutzten Lehrbücher Ihre Leistung/ Ihren Lernerfolg Studienbewerber, die nur über Grundstufen-Kenntnisse verfügen, werden grundsätzlich nicht zugelassen. Allerdings ist für diejenigen, welche die Grundstufen-Abschlussprüfung Zertifikat Deutsch als Fremdsprache (ZdaF) mit mindestens der Note “gut” bestanden haben, die Zulassung zum Einstufungstest / Deutschkurs möglich! Bewerber, die nachweisen können, dass sie in Deutschland einige Jahre eine deutschsprachige Schule oder Ausbildungseinrichtung besucht haben, können ebenfalls zum Einstufungstest zugelassen werden. Fehlende Sprachkenntnisse können Sie in Deutschland in Intensivsprachkursen erwerben. Speziell für diesen Aufenthaltszweck können Sie bei der Deutschen Botschaft oder einem deutschen Konsulat in Ihrem Heimatland ein Visum beantragen. Ein Intensivsprachkurs muss mindestens 18 Unterrichtsstunden pro Woche umfassen. 5 3. Wie werde ich zugelassen? 3.1. Zulassung Ist Ihre Bewerbung vollständig und erfüllen Sie alle Voraussetzungen zum Studium in der von Ihnen gewünschten Studienrichtung, nehmen Sie am Zulassungsverfahren teil. Aufgrund der begrenzten Anzahl an Studienplätzen können nicht immer alle Bewerber zugelassen werden. Wenn Sie zugelassen werden, erhalten Sie einen Zulassungsbescheid mit der Aufforderung zur Einschreibung. Dieser Bescheid wird zum Wintersemester im Regefall in der ersten Augusthälfte und zum Sommersemester in der ersten Februarhälfte eines Jahres verschickt. Vorher kann Ihnen leider keine Zulassungszusage gegeben werden. 3.2. Einschreibung Nach Ihrer Zulassung können Sie sich im Studierendensekretäriat der Fachhochschule Bielefeld einschreiben. Die Einschreibung für das Wintersemester findet im August/September, für das Sommersemester im Februar/März statt. Wir sind Ihnen gerne bei der Erledigung dieser Formalitäten behilflich. Zur Einschreibung müssen Sie persönlich erscheinen und dabei die zur Bewerbung eingereichten Unterlagen im Original mitbringen. Direkt nach der Einschreibung erhalten Sie einen Zahlschein bzw. Überweisungsträger, mit dem Sie unter 4.1 genannten Gebühren überweisen können. Sobald dieses Geld auf dem Konto der Fachhochschule Bielefeld eingegangen ist, wird Ihr Studentenausweis (der gleichzeitig das Semesterticket ist) gedruckt. Eine Barzahlung sowie eine vorherige Ausstellung des Studentenausweises sind nicht möglich. 4. Was ist außerdem wichtig? 4.1 Semesterbeitrag und Semesterticket, Studiengebühren Der Semesterbeitrag ist ein Sozialbeitrag, den jeder Studierende der Fachhochschule Bielefeld bei der Einschreibung und bei der Rückmeldung zu jedem Semester zu zahlen hat. Er liegt zurzeit bei etwa 155 Euro pro Semester. Es handelt sich hierbei nicht um eine Studiengebühr! Im Semesterbeitrag ist das Semesterticket enthalten. Dadurch ist Ihr Studentenausweis gleichzeitig eine Fahrkarte, mit der Sie alle öffentlichen Verkehrsmittel (Stadtbahn, Bus) im Großraum Bielefeld nutzen können. Neben den Semesterbeiträgen sind von allen – auch von den ausländischen – Studierenden daneben noch Studienbeiträge in Höhe von 500 Euro pro Semester zu zahlen. Eine Befreiung hiervon ist nur bei Kindererziehung, Praxis- oder Auslandssemester, schwerer Krankheit usw. möglich; nicht jedoch aufgrund einer wirtschaftlichen Notlage! 4.2 Versicherungen Krankenversicherung Es gibt in Deutschland zwei verschiedene Arten der Krankenversicherung: die private Versicherung und die gesetzliche Krankenversicherung. Als Studentin bzw. Student sind sie verpflichtet, sich zumindest gesetzlich zu versichern. Die Kosten betragen ungefähr 60 Euro pro Monat. Manche Länder verfügen über ein Abkommen mit Deutschland, das vorsieht, daß ihnen der Versicherungsschutz in Deutschland durch Ihre Versicherung im Heimatland gewährt wird. Solche Abkommen bestehen mit allen EU-Staaten, der Schweiz und der Türkei. In einem solchen Fall müssen Sie eine Versicherungsbescheinigung ihrer Krankenkasse im Heimatland und ein ECBewerbungsformular (zum Beispiel das Formblatt E 111, ebenfalls bei Ihrer heimischen Krankenkasse erhältlich) bei einer deutschen Krankenversicherung vorlegen. Alle anderen Studierenden sind dazu verpflichtet, hier in Deutschland die Krankenversicherung abzuschließen. Ansonsten können Sie nicht als Studierender eingeschrieben werden. Sonstige Versicherungen Sie sollten eine Reiseversicherung für Ihren Weg nach Deutschland und zurück nach Hause abschließen. Es ist weiterhin ratsam, eine Haftpflichtversicherung für eventuelle Schäden, die sie während ihres Aufenthaltes in Deutschland anrichten könnten, abzuschließen. Falls sie vorhaben, in Deutschland ein Auto zu nutzen, sind sie vom Gesetzgeber dazu verpflichtet, eine Unfallversicherung abzuschließen. 4.3 Visum Sofern Sie sich noch im Ausland aufhalten, müssen Sie, bevor Sie in Deutschland Ihr Studium aufnehmen können, ein Visum für Studienzwecke erhalten haben. Dieses wird von der Deutschen Botschaft oder einem Deutschen Konsulat in 6 Ihrem Heimatland ausgestellt. Ein Touristenvisum kann in Deutschland nicht in ein Visum für Studienzwecke umgewandelt werden! Bei der Beantragung des Visums fügen Sie bitte das Zulassungsschreiben oder eine Bewerberbestätigung der Fachhochschule Bielefeld bei. Falls Sie vorhaben, vor Beginn Ihres Studiums in Deutschland einen Intensivsprachkurs zu besuchen, beantragen Sie ein Visum für die Teilnahme an einem Sprachkurs und für Studienzwecke! Die rechtlichen Formalitäten, die sie einhalten müssen werden, werden je nach Ihrem Herkunftsland unterschiedlich sein. Bürgerinnen und Bürger der EU, den EFTA-Staaten und den USA benötigen kein Studentenvisum, um in die Bundesrepublik Deutschland einreisen zu können. 4.4 Unterkunft / Wohnmöglichkeiten Die Fachhochschule Bielefeld kann sich nicht um ein Zimmer oder eine Wohnung für Sie kümmern! Deshalb müssen Sie sich selber eine Unterkunft in privat vermieteten Wohnungen oder Wohnheimen suchen. Das Studentenwerk Bielefeld verwaltet mehrere Studentenwohnheime in Bielefeld. Informationen über die einzelnen Unterkünfte erhalten Sie direkt vom Studentenwerk Bielefeld, Postfach 10 02 03, 33502 Bielefeld oder im Internet unter www.studentenwerk-bielefeld.de. Ansonsten wird empfohlen, sich über Zeitungen, die sog. „schwarzen Bretter“ (insbesondere an der Universität Bielefeld) und über das Internet über das Wohnungsangebot in Bielefeld zu informieren. 5. Nur für Bewerber des Studiengangs Gestaltung Künstlerisch-gestalterische Eignungs- oder Begabungsprüfung (Eignungsprüfung) Von Bewerbern für die Studienrichtungen Grafik u. Kommunikationsdesign, Mode sowie Fotografie u. Medien wird das Bestehen der künstlerisch-gestalterischen Eignungsprüfung verlangt. Diese Prüfung findet in Bielefeld zweimal im Jahr statt. Bewerbungstermine hierfür sind der 01.05. und der 01.12. eines jeden Jahres (das Anmeldeformular finden Sie auf den Internetseiten des Fachbereichs Gestaltung unter www.fh-bielefeld.de) Die Prüfung beinhaltet das Anfertigen einer Mappe, das Lösen einer Hausaufgabe und das Bestehen einer Klausur. Falls Sie in Ihrem Heimatland schon eine künstlerisch-gestalterische Hochschulaufnahmeprüfung, die für das Studium erforderlich war, abgelegt haben, kann eventuell auf die Eignungsprüfung an der Fachhochschule Bielefeld verzichtet werden. Hierüber entscheidet der Dekan des Fachbereichs Gestaltung. Das Bestehen der künstlerisch-gestalterischen Eignungsprüfung ist noch keine Garantie für einen Studienplatz, da die Vergabe der zur Verfügung stehenden Studienplätze im Rahmen der vorhandenen Kapazität erfolgt. 6. Beratung / persönliche Bewerbung Falls Sie sich bereits in Deutschland aufhalten, können Sie selbstverständlich auch im Studierendensekretariat persönlich erscheinen, um Ihre Bewerbung abzugeben (jedoch nur für höhere Fachsemester) oder um Fragen zum Zulassungsverfahren zu stellen. Dies sind die Kontaktmöglichkeiten: Fachhochschule Bielefeld Gebäude D, Raum 24 Roland Vornholt Tel.: 0521 / 106-7746 Kurt-Schumacher-Str. 6 Fax: 0521 / 106-7794 33615 Bielefeld E-Mail: [email protected] Von Montag bis Freitag 09.00–11.30 Uhr und zusätzlich Dienstag 13.30-15.00 Uhr stehen wir für Sie in der Sprechstunde zur Verfügung. 7
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