Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode Drucksache 17/5965

Drucksache 17/5965
Niedersächsischer Landtag – 17. Wahlperiode
Unterrichtung
Der Präsident
des Niedersächsischen Landtages
– Landtagsverwaltung –
Hannover, den 20.06.2016
Etablierung eines transparenten Erfassungs- und Verwertungssystems, das Wertstoffe wie
Verpackungen und stoffgleiche Nichtverpackungen gemeinsam erfasst
Beschluss des Landtages vom 14.12.2015 - Drs. 17/4846
Der Landtag unterstützt die Ziele der „Gemeinschaftsinitiative für eine zukünftige Wertstoffwirtschaft
ohne Duale Systeme und mit einer kommunalen Organisationszuständigkeit“ (GemIni).
Vor diesem Hintergrund fordert der Landtag die Landesregierung auf, sich bei der Bundesregierung
dafür einzusetzen, dass
1.
ein neues, bürgernah organisiertes und transparentes Erfassungs- und Verwertungssystem,
das Wertstoffe wie Verpackungen und stoffgleiche Nichtverpackungen gemeinsam erfasst,
etabliert wird,
2.
ein neues „Wertstoffgesetz“ für die Entsorgung aller Wertstoffe aus Haushalten eingeführt
wird; dieses soll die heutige Verpackungsverordnung (VerpackV) für Verkaufsverpackungen
ablösen,
3.
durch eine einheitliche Wertstofferfassung von Verpackungen und allen anderen „stoffgleichen Nichtverpackungen“ eine bessere Verständlichkeit und höhere Akzeptanz des Erfassungssystems erreicht wird,
4.
die Organisationsverantwortung den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern übertragen
wird, um duale Systeme in diesem Bereich entbehrlich zu machen,
5.
die Papier-Pappe-Karton-Fraktion (PPK) aus dem Regelungsregime des Wertstoffgesetzes
herausgenommen wird,
6.
eine in öffentlicher Verantwortung befindliche „Zentrale Stelle“ eingerichtet wird,
7.
ambitionierte, hohe Erfassungs- und Recyclingquoten eingeführt werden, um eine weitergehende stoffliche Verwertung (Recycling) der gesammelten Wertstoffe zu fördern und
8.
eine Kooperation von kommunaler und privater Entsorgungswirtschaft bei der Sammlung,
Sortierung und Aufbereitung von Wertstoffen unter Einbeziehung vorhandener Kapazitäten
und bestehenden Know-hows ermöglicht werden kann, wobei der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger die Aufträge unter Anwendung des öffentlichen Vergaberechts zu sozialverträglichen Bedingungen vergibt.
Antwort der Landesregierung vom 16.06.2016
Zu den Nummern 1 bis 8 der Landtagsentschließung wird zusammenfassend Folgendes ausgeführt:
Das Land Niedersachsen ist am 18.12.2015 dem Antrag der Länder Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein „Entschließung des Bunderates für ein effizientes, ökologisches, verbraucherfreundliches und bürgernahes Wertstoffgesetz“ (BR-Drs. 610/15) beigetreten.
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Drucksache 17/5965
Dieser Entschließungsantrag beinhaltet im Wesentlichen die vom Landtag verfolgten Ziele; er wurde vom Bundesrat in seiner Sitzung am 29.01.2016 angenommen.
Mit dieser Entschließung wird die Bundesregierung aufgefordert, die Erfassungszuständigkeit für
zukünftige Wertstoffe auf die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger zu übertragen, um so eine
gemeinwohlorientierte, kostengünstige und bürgerfreundliche Wertstoffsammlung zu ermöglichen.
Die Sortierung und Verwertung soll auf der Basis des Vergaberechts durch eine zentrale Stelle
ausgeschrieben werden. Diese zentrale Stelle soll ebenfalls für die Lizenzierung von Wertstoffen
zuständig sein.
Mit einem fortschrittlichen Wertstoffgesetz auf der Basis der Entschließung besteht die Chance, einen grundlegenden Systemwechsel einzuleiten. Sammlung, Sortierung und Verwertung von Wertstoffen müssen dauerhaft, effizient, verbraucherfreundlich und bürgernah gewährleistet sein. Diese
Auffassung hat Umweltminister Wenzel auch nochmals in einem Schreiben an die Bundesumweltministerin Dr. Hendricks zum Ausdruck gebracht.
Ministerin Dr. Hendricks kündigte ihrerseits eine Überarbeitung des vorgelegten Arbeitsentwurfes
für ein Wertstoffgesetz auf der Grundlage der Eckpunkte vom Juni 2015 an. Der Referentenentwurf
des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit ist für den Sommer
2016 angekündigt.
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(Ausgegeben am 22.06.2016)