RAUPIANO PLUS Brandschutzband

REHAU BRANDSCHUTZBAND
Montageanleitung
MONTAGEVORAUSSETZUNGEN
Montage der Schallentkopplung:
Die notwendige, dem Rohrumfang entsprechende, Länge des
mitgelieferten Schaumstoffstreifens abschneiden (Bild 1, Tab. 2).
0
10
20
30
40
50
60
Das REHAU Brandschutzband (AbZ Nr.: Z-19.17-2139) ist für das
schalldämmende Hausabflusssystem RAUPIANO PLUS, mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung Z-42.1-223, zum Deckeneinbau
zugelassen. Der Einsatz ist auf die Rohrnennweiten DN 40/50 bzw.
DN 75/90 begrenzt. Es ist darauf zu achten, dass das für die jeweilige
Rohrnennweite zugelassene Band verwendet wird (siehe Tab. 2).
Die Rohrabschottung darf nur in mindestens 15 cm dicke Decken aus
Beton bzw. Stahlbeton oder Porenbeton der Feuerwiderstandsklasse
F90 oder F120 eingebaut werden.
70
Der Abstand zwischen benachbarten Rohren, an denen Rohrabschottungen mit Zulassungs Nr. Z-19.17-2139 angebracht sind beträgt
mindestens 10 cm. Hinsichtlich des Abstandes zu Fremdabschottungen ist die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Z-19.17-2139 bzw.
die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung/Prüfzeugnisse der
Fremdabschottungen zu beachten.Das Brandschutzband muss bei der
Deckendurchführung innerhalb der Decke, einlagig und deckenbündig
nach unten angeordnet werden. Dabei muss das Rohr senkrecht zur
Bauteiloberfläche angeordnet, und so positioniert sein, dass das Band
nicht im Muffenbereich des Rohres installiert wird. Zwischen Rohr und
Brandschutzband bzw. Bauteil (Betondecke) muss ein maximal 5 mm
dicker, normalentflammbarer (Baustoffklasse DIN 4102-B2)
PE-Weichschaum-Streifen durchgängig angeordnet werden.
Es muss jeweils die gemäß Tabelle 2 vorgegebene Länge Brandschutzband verwendet werden.
Ø cm
Bild 1
Der mitgelieferte Schaumstoff wird um das Rohr gelegt und mittels
des mitgelieferten breiten Klebebandes entlang des Stoßes verschlossen (Bild 2). Die Breite des Schaumstoffes ist so bemessen, dass er
mindestens der Dicke der Decke entspricht.
Vor dem Einbau des Brandschutzbandes ist in jedem Fall zu kontrollieren, ob das Rohr und die Einbaubedingungen den eingangs erwähnten
Voraussetzungen entsprechen. Der Deckendurchbruch sollte je nach
erforderlicher Nennweite folgende Mindestöffnung haben:
Tabelle 1
Rohrabmessung
Mindestdurchmesser [mm]
DN 40
90
DN 50
100
DN 75
130
DN 90
150
Bild 2
Sollte der mitgelieferte Schaumstoff nicht ausreichen, kann dieser
durch handelsüblichen PE-Schaumstoff (Dicke 5 mm, Brennbarkeitsklasse B2) verlängert werden.
Montage der Brandschutzbandes:
Es ist das, für die jeweilige Nennweite zugelassene Brandschutzband
auszuwählen (auch erkennbar an der Dicke des Bandes, siehe
Tabelle 2). Für eine zulassungsgerechte Abschottung muss das Band
innerhalb der Decke einlagig und deckenbündig nach unten angeordnet sein. Hierzu ist das Band auf die entsprechende Länge gemäß
Tabelle 2 abzulängen (Bild 3).
Tabelle 2
Rohrabmessung
Länge des Schaumstoffstreifens [mm]
Dicke des Bandes [mm]
Länge des Bandes [mm]
DN 40
155
5
170
DN 50
185
5
210
DN 75
260
10,5
315
Anschließend ist das Band zusammen mit dem Schaumstoffstreifen in
den Deckendurchbruch zu schieben, bis die Bandunterseite bündig
mit der Deckenunterseite abschließt (Bild 5).
DN 90
310
10,5
350
0
10
20
30
40
50
60
70
Bild 5
Ø cm
Abschließend wird der Ringspalt mit formbeständigem, nichtbrennbaren (Baustoffklasse DIN 4102-A) Baustoffen, wie z.B. Beton,
Zement- oder Gipsmörtel vollständig in Bauteildicke verfüllt (Bild 6).
Während und nach dem Vergießen ist der genaue Sitz des Bandes
nochmals zu prüfen.
Bild 3
Der Bandabschnitt wird anschließend straff um die Schaumstoffisolierung gewickelt (beim 10,5 mm dicken Band die geschlitzte Seite nach
innen) und mit dem Rollenklebeband fixiert (Bild 4). Die Fixierung
sollte über den Gesamtumfang des Bandes erfolgen. Dabei ist zu
beachten, dass das Brandschutzband in seiner gesamten Breite auf
dem Schaumstoffstreifen aufliegt.
Bild 6
Hinweis: Nach Abschluss der Installation muss das Band
deckenbündig zur Deckenunterseite sitzen und stirnseitig
sichtbar sein.
Nach erfolgter Montage des Brandschutzbandes ist das beiliegende
Kennzeichnungsschild auszufüllen und neben der Rohrabschottung an
der Wand/Decke zu befestigen.
Die beiliegende Übereinstimmungsbestätigung ist auszufüllen und
dem Bauherren auszuhändigen.
Bild 4
Wichtig:
Diese Montageanleitung ist eine Empfehlung. Sie gilt ausschließlich
für den Einbau einer oder mehrerer Brandschutzbänder des
Systems „REHAU Brandschutzband“ mit der Zulassungsnummer
AbZ Z-19.17-2139. In Kombination mit anderen Abschottungssystemen können andere Abstände gelten, die den jeweiligen bauaufsichtlichen Zulassungen bzw. Prüfzeugnissen zu entnehmen sind.
Die Vorgaben der Allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung
Z-19.17-2139 (hinterlegt im Internet unter www.rehau.de) sind
zusätzlich zu beachten und einzuhalten.
Beachten Sie sorgfältig die zutreffenden Brandschutzvorschriften und
die jeweils gültigen Bauordnungen/Bauvorschriften insbesondere bei
-Durchdringen von Decken,
-Räumen mit besonderen/verschärften Anforderungen an vorbeugende Brandschutzmaßnahmen (nationale Vorschriften beachten).
Beachten Sie die gültigen Unfallverhütungs- und Sicherheitsvorschriften bei der Installation.
Technische Änderungen vorbehalten.
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Unsere anwendungstechnische Beratung in Wort und Schrift beruht auf Erfahrung und erfolgt nach bestem Wissen, gilt
jedoch als unverbindlicher Hinweis. Außerhalb unseres Einflusses liegende Arbeitsbedingungen und unterschiedliche
Einsatzbedingungen schließen einen Anspruch aus unseren Angaben aus. Wir empfehlen zu prüfen, ob sich das REHAU
Produkt für den vorgesehenen Einsatzzweck eignet. Anwendung, Verwendung und Verarbeitung der Produkte erfolgen
außerhalb unserer Kontrollmöglichkeiten und liegen daher ausschließlich in Ihrem Verantwortungsbereich. Sollte dennoch
eine Haftung in Frage kommen, richtet sich diese ausschließlich nach unseren Lieferungs- und Zahlungsbedingungen,
einsehbar unter www.rehau.de/LZB. Dies gilt auch für etwaige Gewährleistungsansprüche, wobei sich die Gewährleistung
auf die gleichbleibende Qualität unserer Produkte entsprechend unserer Spezifikation bezieht.
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314601 DE 04.2015