REHAU BRANDSCHUTZBAND Montageanleitung MONTAGEVORAUSSETZUNGEN Montage der Schallentkopplung: Die notwendige, dem Rohrumfang entsprechende, Länge des mitgelieferten Schaumstoffstreifens abschneiden (Bild 1, Tab. 2). 0 10 20 30 40 50 60 Das REHAU Brandschutzband (AbZ Nr.: Z-19.17-2139) ist für das schalldämmende Hausabflusssystem RAUPIANO PLUS, mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung Z-42.1-223, zum Deckeneinbau zugelassen. Der Einsatz ist auf die Rohrnennweiten DN 40/50 bzw. DN 75/90 begrenzt. Es ist darauf zu achten, dass das für die jeweilige Rohrnennweite zugelassene Band verwendet wird (siehe Tab. 2). Die Rohrabschottung darf nur in mindestens 15 cm dicke Decken aus Beton bzw. Stahlbeton oder Porenbeton der Feuerwiderstandsklasse F90 oder F120 eingebaut werden. 70 Der Abstand zwischen benachbarten Rohren, an denen Rohrabschottungen mit Zulassungs Nr. Z-19.17-2139 angebracht sind beträgt mindestens 10 cm. Hinsichtlich des Abstandes zu Fremdabschottungen ist die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Z-19.17-2139 bzw. die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung/Prüfzeugnisse der Fremdabschottungen zu beachten.Das Brandschutzband muss bei der Deckendurchführung innerhalb der Decke, einlagig und deckenbündig nach unten angeordnet werden. Dabei muss das Rohr senkrecht zur Bauteiloberfläche angeordnet, und so positioniert sein, dass das Band nicht im Muffenbereich des Rohres installiert wird. Zwischen Rohr und Brandschutzband bzw. Bauteil (Betondecke) muss ein maximal 5 mm dicker, normalentflammbarer (Baustoffklasse DIN 4102-B2) PE-Weichschaum-Streifen durchgängig angeordnet werden. Es muss jeweils die gemäß Tabelle 2 vorgegebene Länge Brandschutzband verwendet werden. Ø cm Bild 1 Der mitgelieferte Schaumstoff wird um das Rohr gelegt und mittels des mitgelieferten breiten Klebebandes entlang des Stoßes verschlossen (Bild 2). Die Breite des Schaumstoffes ist so bemessen, dass er mindestens der Dicke der Decke entspricht. Vor dem Einbau des Brandschutzbandes ist in jedem Fall zu kontrollieren, ob das Rohr und die Einbaubedingungen den eingangs erwähnten Voraussetzungen entsprechen. Der Deckendurchbruch sollte je nach erforderlicher Nennweite folgende Mindestöffnung haben: Tabelle 1 Rohrabmessung Mindestdurchmesser [mm] DN 40 90 DN 50 100 DN 75 130 DN 90 150 Bild 2 Sollte der mitgelieferte Schaumstoff nicht ausreichen, kann dieser durch handelsüblichen PE-Schaumstoff (Dicke 5 mm, Brennbarkeitsklasse B2) verlängert werden. Montage der Brandschutzbandes: Es ist das, für die jeweilige Nennweite zugelassene Brandschutzband auszuwählen (auch erkennbar an der Dicke des Bandes, siehe Tabelle 2). Für eine zulassungsgerechte Abschottung muss das Band innerhalb der Decke einlagig und deckenbündig nach unten angeordnet sein. Hierzu ist das Band auf die entsprechende Länge gemäß Tabelle 2 abzulängen (Bild 3). Tabelle 2 Rohrabmessung Länge des Schaumstoffstreifens [mm] Dicke des Bandes [mm] Länge des Bandes [mm] DN 40 155 5 170 DN 50 185 5 210 DN 75 260 10,5 315 Anschließend ist das Band zusammen mit dem Schaumstoffstreifen in den Deckendurchbruch zu schieben, bis die Bandunterseite bündig mit der Deckenunterseite abschließt (Bild 5). DN 90 310 10,5 350 0 10 20 30 40 50 60 70 Bild 5 Ø cm Abschließend wird der Ringspalt mit formbeständigem, nichtbrennbaren (Baustoffklasse DIN 4102-A) Baustoffen, wie z.B. Beton, Zement- oder Gipsmörtel vollständig in Bauteildicke verfüllt (Bild 6). Während und nach dem Vergießen ist der genaue Sitz des Bandes nochmals zu prüfen. Bild 3 Der Bandabschnitt wird anschließend straff um die Schaumstoffisolierung gewickelt (beim 10,5 mm dicken Band die geschlitzte Seite nach innen) und mit dem Rollenklebeband fixiert (Bild 4). Die Fixierung sollte über den Gesamtumfang des Bandes erfolgen. Dabei ist zu beachten, dass das Brandschutzband in seiner gesamten Breite auf dem Schaumstoffstreifen aufliegt. Bild 6 Hinweis: Nach Abschluss der Installation muss das Band deckenbündig zur Deckenunterseite sitzen und stirnseitig sichtbar sein. Nach erfolgter Montage des Brandschutzbandes ist das beiliegende Kennzeichnungsschild auszufüllen und neben der Rohrabschottung an der Wand/Decke zu befestigen. Die beiliegende Übereinstimmungsbestätigung ist auszufüllen und dem Bauherren auszuhändigen. Bild 4 Wichtig: Diese Montageanleitung ist eine Empfehlung. Sie gilt ausschließlich für den Einbau einer oder mehrerer Brandschutzbänder des Systems „REHAU Brandschutzband“ mit der Zulassungsnummer AbZ Z-19.17-2139. In Kombination mit anderen Abschottungssystemen können andere Abstände gelten, die den jeweiligen bauaufsichtlichen Zulassungen bzw. Prüfzeugnissen zu entnehmen sind. Die Vorgaben der Allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung Z-19.17-2139 (hinterlegt im Internet unter www.rehau.de) sind zusätzlich zu beachten und einzuhalten. Beachten Sie sorgfältig die zutreffenden Brandschutzvorschriften und die jeweils gültigen Bauordnungen/Bauvorschriften insbesondere bei -Durchdringen von Decken, -Räumen mit besonderen/verschärften Anforderungen an vorbeugende Brandschutzmaßnahmen (nationale Vorschriften beachten). Beachten Sie die gültigen Unfallverhütungs- und Sicherheitsvorschriften bei der Installation. Technische Änderungen vorbehalten. Die Unterlage ist urheberrechtlich geschützt. Die dadurch begründeten Rechte, insbesondere die der Übersetzung, des Nachdruckes, der Entnahme von Abbildungen, der Funksendungen, der Wiedergabe auf fotomechanischem oder ähnlichem Wege und der Speicherung in Datenverarbeitungsanlagen, bleiben vorbehalten. Unsere anwendungstechnische Beratung in Wort und Schrift beruht auf Erfahrung und erfolgt nach bestem Wissen, gilt jedoch als unverbindlicher Hinweis. Außerhalb unseres Einflusses liegende Arbeitsbedingungen und unterschiedliche Einsatzbedingungen schließen einen Anspruch aus unseren Angaben aus. Wir empfehlen zu prüfen, ob sich das REHAU Produkt für den vorgesehenen Einsatzzweck eignet. Anwendung, Verwendung und Verarbeitung der Produkte erfolgen außerhalb unserer Kontrollmöglichkeiten und liegen daher ausschließlich in Ihrem Verantwortungsbereich. Sollte dennoch eine Haftung in Frage kommen, richtet sich diese ausschließlich nach unseren Lieferungs- und Zahlungsbedingungen, einsehbar unter www.rehau.de/LZB. Dies gilt auch für etwaige Gewährleistungsansprüche, wobei sich die Gewährleistung auf die gleichbleibende Qualität unserer Produkte entsprechend unserer Spezifikation bezieht. 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