Einladung Schiedsrichteranwärterlehrgang

Hessischer Handball-Verband e.V.
Bezirk Wiesbaden – Frankfurt am Main
Bezirksschiedsrichterlehrwart Felix Rohs
Telefon: +49 (0) 61 96 / 76 73 49
Mobil: +49 (0) 17 8 / 92 77 91 6
[email protected]
Ausschreibung Schiedsrichteranwärterlehrgang
Handball Bezirk Wiesbaden–Frankfurt am Main
2016/2017
1 Anmeldung und Gebühr
1.1 Zur Anmeldung der Schiedsrichterausbildung wird zugelassen, wer Mitglied in einem dem
Landesverband Hessen angehörigen Verein, sowie charakterlich und körperlich geeignet ist
(siehe zu weiteren Fragen der Zuständigkeiten, Voraussetzung und des Einsatzes die
entsprechenden Ordnungen und Satzungen.
Schiedsrichterordnung: http://www.hessen-handball.de/ordnung.html
Ausbildungsordnung: http://www.hessen-handball.de/neulingsausbildung.html
Satzungen: http://www.hessen-handball.de/satzung-343.html).
1.2 Das Mindestalter der Anwärter soll 16 Jahre betragen (Stichtag: 20. Februar 2017).
1.3 Die Teilnehmerzahl ist auf 35 Personen begrenzt. Anmeldeschluss ist der 5. Mai 2016.
Vereine des Bezirks Wiesbaden-Frankfurt am Main, die ihr Schiedsrichtersoll nicht erfüllt haben,
können bis zum 5. Mai 2016 vorrangig anmelden. Danach entscheidet die Reihenfolge des
Eingangs der Anmeldungen per Poststempel unter Bevorzugung der Anwärter aus dem Bezirk
Wiesbaden-Frankfurt am Main.
1.4 Der Anmeldebogen ist im Original, an die auf dem Anmeldebogen angegebene Adresse zu
senden. Anmeldungen Minderjähriger können nur mit der bestätigenden Unterschrift eines
Erziehungsberechtigten/Sorgeberechtigten angenommen werden. Die Anmeldung wird durch
den vollständig ausgefüllten Bogen gültig und gilt als verbindlich und angenommen. Eine
Bestätigung der Anmeldung erhalten die Anwärter per Mail. Der Regelversand von Informationen
erfolgt per Mail und durch Veröffentlichung auf der Homepage des Bezirks Wiesbaden-Frankfurt
am Main.
1.5 Letzte Möglichkeit zur Anmeldung ist der 5. Mai 2016
(Datum des Poststempels zum Versand des im Original unterzeichneten und mit dem
Vereinsstempel versehenen Anmeldebogens, mit den Angaben zu Schiedsrichteranwärter und
Neulingsansprechpartner im Verein).
1.6 Es ist ausschließlich das bereitgestellte Anmeldeformular zu benutzen. Für jeden Anwärter ist
ein eigenes Anmeldeformular zu verwenden.
1.7 Das Anmeldeformular ist leserlich auszufüllen und von folgenden Personen zu
unterschreiben:
a) Schiedsrichteranwärter
b) Vereinsvertreter (Mitglied des geschäftsführenden Vorstands)
c) Erziehungs- und / oder Sorgeberechtigten (nur bei Minderjährigen)
Mit den Unterschriften wird durch die anmeldenden Vereine versichert, dass die Anwärter durch
ihren Verein betreut werden und zu Spielen und Lehrgängen fahren können oder gefahren
werden können. Die Anwärter stehen bei erfolgreich bestandenem Lehrgangsbesuch und
abgelegter Bezirksprüfung in der kommenden Hallenrunde (vorgesehen und Regel ist zunächst
bis 20. Februar 2017) für mindestens fünf Pflichtspiele zur Verfügung. Anschließend erfolgt die
HHV - Prüfung. Nach der HHV - Prüfung stehen sie ebenfalls bis Saisonende und für die Zeit der
Jugendqualifikation für Spielleitungen zur Verfügung.
1.8 Die Lehrgangsgebühr beträgt je Anwärter 165,00 €. Darin enthalten sind die Kursgebühren,
die Seminarunterlage und Mittagessen bei Ganztagsveranstaltungen.
1.9 Der Verein meldet mit der Anmeldung einen oder mehrere
Neulingsansprechpartner/Vereinspaten. Hiermit soll gewährleistet werden, dass der zuständige
Schiedsrichter-Ansetzer kurzfristig unklare Sachverhalte klären kann. Dieser
Neulingsansprechpartner/Vereinspate ist mit der Anmeldung anzugeben. Ein Pate kann maximal
zwei Gespanne oder entsprechend zwei Neulingseinzelschiedsrichter oder ein Neulingsgespann
und einen Neulingsschiedsrichter betreuen, meldet ein Verein mehr als zwei Gespanne oder
zwei Einzelschiedsrichter an sind entsprechend mehr Paten zu benennen. Wenn der
angegebene Pate an dem Termin des Spiels den oder die entsprechenden Neulinge nicht
begleiten kann, ist rechtzeitig (14 Tage vor der Ansetzung der Neulinge/des Neulingsgespanns)
dem entsprechenden Einteiler dies mitzuteilen. Der Einteiler wird dann einen neutralen Paten
ansetzen, die Kosten hierfür hat der entsprechende Verein zu tragen, über eine weitere
Konsequenz und/oder Bestrafung, vor allem bei Absage der Betreuung durch einen Vereinspaten
weniger als 14 Tage vor der Spielansetzung, entscheidet der AK Schiedsrichter.
1.10 Die Anmeldebestätigung erfolgt nach dem Anmeldeschluss an den Anwärter mit den Namen
und Adressen der anderen Anwärter zur Bildung von Fahrtgemeinschaften und weiteren
Absprachen.
Termine:
(Änderungen vorbehalten, die Termine enden mit der Beendigung durch die
Lehrgangsleitung)
Theorie:
Sporthalle TV Sindlingen Mockstädter Straße 12 65931 Frankfurt-Sindlingen
Freitag
20.05.2016 19:00 Uhr bis 22:00 Uhr
Samstag 21.05.2016 09:30 Uhr bis 17:00 Uhr
Sonntag 22.05.2016 09:30 Uhr bis 17:00 Uhr
Montag 30.05.2016 19:00 Uhr bis 22:00 Uhr
Ort wird noch bekannt gegeben.
Mittwoch 01.06.2016 19:00 Uhr bis 22:00 Uhr
Praxis:
Ort wird noch bekannt gegeben.
04./05.06.2016
(an einem der aufgeführten Tage, genauer Termin wird im Lehrgang besprochen)
Bezirksprüfung:
Sporthalle TV Sindlingen Mockstädter Straße 12 65931 Frankfurt-Sindlingen
Montag 20.06.2016 19:00 Uhr bis 22:00 Uhr
Modul 2: (Schiedsrichter im Blickpunkt)
Ort wird noch bekannt gegeben.
Samstag 07.01.2017 10:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Prüfungsvorbereitung:
Sporthalle TV Sindlingen Mockstädter Straße 12 65931 Frankfurt-Sindlingen
Montag 30.01.2017 19:00 Uhr bis 22:00 Uhr
HHV - Prüfung:
Ort wird noch bekannt gegeben.
Montag 20.02.2017 19:00 Uhr bis 22:00 Uhr
2 Zurückziehen der Anmeldung
2.1 Bis zum Anmeldeschluss können Anwärter vom Verein schriftlich vom Vereinsvertreter, der
auf der Anmeldung vermerkt ist, beim Bezirksschiedsrichterlehrwart zurückgezogen werden. Es
gilt das Datum des Poststempels. Eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 25,00 € wird fällig.
2.2 Die Abmeldebestätigung erfolgt durch den Bezirksschiedsrichterlehrwart an den
anmeldenden Verein über den Vereinsvertreter, der auf der Anmeldung vermerkt ist.
2.3 Es erfolgt keine Erstattung der Lehrgangsgebühr für Anwärter, die nach Anmeldeschluss von
den Vereinen zurückgezogen werden, den Lehrgang nicht antreten oder ihn vorzeitig abbrechen
oder ausgeschlossen werden.
3 Grundsätzliches und Zulassung zur Bezirksprüfung
3.1 Es werden nur die Anwärter zur Bezirksprüfung zugelassen, die alle Module und Inhalte des
Lehrgangs besucht haben. Bei entschuldbaren Verhinderungen (Krankheit und / oder berufliche
Verhinderung) ist der Lehrinhalt in einem anderen Bezirk des HHV zu besuchen. Dies hat der
Anwärter selbst zu organisieren. Über die Möglichkeit der Entschuldigung befindet der
Bezirksschiedsrichterlehrwart Bezirk Frankfurt-Wiesbaden am Main oder ein Vertreter. Der
Nachweis der Teilnahme an einem Lehrinhalt / Modul in einem anderen Bezirk des HHV ist durch
den Anwärter zu erbringen. In jedem Fall ist der Bezirksschiedsrichterlehrwart WiesbadenFrankfurt am Main oder ein Vertreter darüber vorher zu informieren.
3.2 Während des Lehrgangs wird eine aktive und konstruktive Mitarbeit erwartet. Den Ausbildern
steht das Recht zu, Anwärter, die den Lehrgang stören, zu ermahnen und auszuschließen. Ein
Ausschluss vom Lehrgang kann das Ende der Teilnahme am Lehrgang zur Folge haben und wird
dann durch den Bezirksschiedsrichterlehrwart Wiesbaden-Frankfurt am Main ausgesprochen.
Eine Erstattung von Gebühren ist in diesem Fall nicht möglich. Die absolvierten Inhalte und
Module werden als nicht belegt gewertet.
3.3 Anwärter, die sich während der Ausbildung, wie bei Lernzielkontrollen, als ungeeignet
erweisen, können nicht zur Prüfung zugelassen werden und / oder werden von einer weiteren
Teilnahme ausgeschlossen. Dies wird dann durch den Bezirksschiedsrichterlehrwart WiesbadenFrankfurt am Main ausgesprochen. Eine Erstattung von Gebühren ist in diesem Fall nicht
möglich. Die absolvierten Inhalte und Module werden als nicht belegt gewertet.
3.4 Lernzielkontrollen sind während der Ausbildung zur Überprüfung des Erreichens des
Lernzieles abzugeben. Nicht abgegebene Lösungsbögen bei Lernzielkontrollen werden mit 0
Punkten bewertet und der Anwärter wird nicht zur Prüfung zugelassen.
3.5 Es gelten die aktuellen und auf der Homepage des HHV veröffentlichten Ausbildungs- und
Prüfungsordnungen des Hessischen Handballverbandes http://www.hessen-handball.de.
3.6 Nähere Informationen und Änderungen der Ordnungen, beziehungsweise deren neueste
Versionen sind unter www.hessen-handball.de und www.hhv-wiesbaden-frankfurt.de zu finden.
4 Zulassung zur HHV-Prüfung
4.1 Es werden nur Anwärter zugelassen, die den Lehrgang erfolgreich absolviert und mindestens
fünf Pflichtspiele bis 20. Februar 2017 oder auch Spiele mit verkürzter Spielzeit auf
Turnierveranstaltungen geleitet haben. Die Leitung von mindestens drei Spielen im Rahmen
eines Turniers wird wie eine Spielleitung gezählt.
4.2 Die Anwärter haben einen entsprechenden Personal- und Verhinderungsbogen auszufüllen
und an die im Personalbogen vermerkte Adresse bis zur Bezirksprüfung am 20.06.2016
abzugeben. Es wird versucht, auf Spiele (als Spieler und / oder Trainer) der
Schiedsrichteranwärter Rücksicht zu nehmen.
4.3 Der schriftliche Nachweis über die geleiteten Spiele ist mit dem Termin der Verbandsprüfung
durch die Kandidaten zu erbringen.
4.4 Alle Spiele werden durch vereinseigene Paten betreut. (siehe 1.10 und 1.11)
4.5 Bei allen Spielen ist durch den Vereinspaten ein Beobachtungsbogen zu erstellen. Die
Ansetzung erfolgt durch einen dafür Beauftragten.
4.6 Die Anwärter müssen nach bestandener Abschlussprüfung im zweiten Lehrabschnitt eine der
Lehrveranstaltungen besuchen. Hat ein Schiedsrichteranwärter im zweiten Lehrabschnitt keine
Lehrveranstaltung besucht, kann er in der darauf folgenden Saison nicht als Schiedsrichter für
den angegebenen Verein zählen. Sollte der Anwärter nach bestandener Prüfung einen
Lehrabend im zweiten Lehrabschnitt nicht besuchen, möchte aber weiterhin als Schiedsrichter
tätig sein, sind gegebenenfalls Ausbildung und Prüfung zu wiederholen. Die Vereine sind
verantwortlich dafür, Ihre Schiedsrichter über die Termine und ihre Teilnahmepflicht zu
informieren. Die Teilnahme an einem Lehrgang ist eine Pflicht, die in der aktuell gültigen
Schiedsrichterordnung geregelt ist.
4.7 In Härtefällen bezüglich des Ausschlusses vom Lehrgang kann der Vertreter des Vereins, der
auf der Anmeldung vermerkt ist, sich für den Anwärter an den Bezirksschiedsrichterlehrwart
Bezirk Wiesbaden-Frankfurt am Main wenden. Eine Entscheidung wird der AK - SR Bezirk
Wiesbaden-Frankfurt am Main fällen.
Sulzbach den 26.02.2016
Felix Rohs
Bezirksschiedsrichterlehrwart
Bezirk Wiesbaden-Frankfurt am Main
Sally Kulemann
Bezirksschiedsrichterwartin
Bezirk Wiesbaden-Frankfurt am Main