Stand 22.06.2016 Fragen & Antworten SBH VOB Ö 042-16 G Ahrensburger Weg 30, Los 2 Fenster und Türen Frage 1: Ich möchte Sie bitten, mir eine Frage zu der Position 1.1.100. zu beantworten. Es geht um die Fensterbauarbeiten. Sind die Außenmaße im LV (1510mm x 635mm) der Position korrekt? Das würde rein optisch der Ansichtsskizze und der Bemaßung im Grundriss wiedersprechen. Antwort: Die Abmessungen im Kurztext sind falsch. Die Abmessungen des Langtextes sind korrekt (188,5 x 373,5 cm). Frage 2: Weiterhin ist mir aufgefallen, dass die Position 1.1.170 nicht, wie ausgeschrieben mit der Pos. 1.1.190. gekoppelt wird, sondern mit der Pos 1.1.160. laut Grundriss. Antwort: Das ist richtig, die Pos. 1.1.170 wird mit der Position 1.1.160 gekoppelt! Frage 3: Ist es gewünscht, dass die gewerkefremde Verkabelung im Gebäude und zum Windwächter durch den Fensterbauer ausgeführt wird? Sollte dies der Fall sein, müsste die durch diesen an entsprechende Nachunternehmer weitervergeben werden. Um diese Leistung abfragen zu können werden dann jedoch weiterführende Unterlagen für das Gewerk Elektro benötigt, in denen diese Leistung erschöpfend beschrieben wird. Antwort: Es ist gewünscht und üblich, dass die Verantwortlichkeit für die Funktion der RWA- Anlagen beim Lieferanten/ Montagebetrieb der Fenster (in diesem Fall Lamellenfenster) bleibt. Schnittstellen zwischen bauseitigem Elektriker und Fassadenbauer haben in der Vergangenheit auch nach (scheinbar) klarer Schnittstellendefinition ständig zur Verschiebung von Verantwortlichkeiten geführt. Es ist uns bewusst, dass der Fensterbauer zur Verkabelung und Verdrahtung i.d.R. einen Nachunternehmer beauftragen muss. Der Kabelweg vom Steuergerät zum Dach (auf dem der Windwächter i.d.R. montiert wird) ist kalkulierbar. Die Kabelart und sonstige Komponenten sind bekannt. Frage 4: Im Vortext wird die Klassifizierung der Lamellenfenster als zertifiziertes NRWG-Element beschrieben, in den Positionen dann nur noch als RWA-Lamellenfenster. Welche Ausführung soll hier angeboten werden? 1 Stand 22.06.2016 Antwort: Die Abkürzung NRWG steht für „natürliches Rauch- und Wärme-Abzugsgerät“ und ist in diesem Fall gleichbedeutend mit RWA (Rauch- und Wärme-Abzug). In diesem Fall ist ein elektrisch zu öffnendes Fenster anzubieten, dass im geöffneten Zustand Rauch und Wärme auf natürliche Weise abziehen lässt. Frage 5: Hier bezugnehmend auf Ihre Antwort zur Frage 3. Wir verstehen Ihre Antwort so, dass die Verkabelung (Verlegung der Kabel Unterputz im Gebäude) für die RWA-Anlagen zwischen Fenstern, Tastern und RWA-Zentrale durch das Gewerk Elektro ausgeführt wird. Der Fensterbauer ist dann für die Verlegung des Kabels zwischen Motor und Übergabedose am Fenster, den Anschluss in der Übergabedose und die Verdrahtung der entsprechenden bauseits verlegten Kabel mit der RWA-Zentrale zuständig. Weiterhin muss der Fensterbauer das Kabel zwischen RWA-Zentrale und dem Windwächter liefern, verlegen und verdrahten. Ist diese Interpretation korrekt? Antwort: Die hier mit der Frage 5 formulierte Interpretation der Antwort ist nicht richtig. Die Lamellenfenster mit RWA-Funktion können mit einem oder mehreren Steuergeräten betrieben werden. Die Lage der Steuergeräte kann im Nahbereich oder entfernt von den Motoren sein. Die v.g. Bedingungen sind fabrikatsabhängig und können vom Bieter frei gewählt werden. Die Einzeltaster sind den Fenstern zuzuordnen. Der zentrale RWA Taster ist dem Eingangsbereich zuzuordnen. Der Windwächter sollte im Dachbereich platziert werden. Das Gewerk Elektro liefert zu einem oder mehreren Steuergeräten (Anzahl und Standort nach Wahl des Bieters) elektrische Zuleitungen 230V, nach Vorgabe des Bieters. Bestandteil der Angebotsgrundlagen sind Pläne aus denen der Standort der Fenster und Taster nachvollzogen werden kann. Den Standort/ die Standorte des/ der Steuergeräte kann der Bieter festlegen. 2
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