Fragen und Antworten

Stand 22.06.2016
Fragen & Antworten
SBH VOB Ö 042-16 G
Ahrensburger Weg 30, Los 2 Fenster und Türen
Frage 1:
Ich möchte Sie bitten, mir eine Frage zu der Position 1.1.100. zu beantworten. Es geht um
die Fensterbauarbeiten.
Sind die Außenmaße im LV (1510mm x 635mm) der Position korrekt? Das würde rein
optisch der Ansichtsskizze und der Bemaßung im Grundriss wiedersprechen.
Antwort:
Die Abmessungen im Kurztext sind falsch.
Die Abmessungen des Langtextes sind korrekt (188,5 x 373,5 cm).
Frage 2:
Weiterhin ist mir aufgefallen, dass die Position 1.1.170 nicht, wie ausgeschrieben mit der
Pos. 1.1.190. gekoppelt wird, sondern mit der Pos 1.1.160. laut Grundriss.
Antwort:
Das ist richtig, die Pos. 1.1.170 wird mit der Position 1.1.160 gekoppelt!
Frage 3:
Ist es gewünscht, dass die gewerkefremde Verkabelung im Gebäude und zum Windwächter
durch den Fensterbauer ausgeführt wird?
Sollte dies der Fall sein, müsste die durch diesen an entsprechende Nachunternehmer
weitervergeben werden. Um diese Leistung abfragen zu können werden dann jedoch
weiterführende Unterlagen für das Gewerk Elektro benötigt, in denen diese Leistung
erschöpfend beschrieben wird.
Antwort:
Es ist gewünscht und üblich, dass die Verantwortlichkeit für die Funktion der RWA- Anlagen
beim Lieferanten/ Montagebetrieb der Fenster (in diesem Fall Lamellenfenster) bleibt.
Schnittstellen zwischen bauseitigem Elektriker und Fassadenbauer haben in der
Vergangenheit auch nach (scheinbar) klarer Schnittstellendefinition ständig zur
Verschiebung von Verantwortlichkeiten geführt. Es ist uns bewusst, dass der Fensterbauer
zur Verkabelung und Verdrahtung i.d.R. einen Nachunternehmer beauftragen muss. Der
Kabelweg vom Steuergerät zum Dach (auf dem der Windwächter i.d.R. montiert wird) ist
kalkulierbar. Die Kabelart und sonstige Komponenten sind bekannt.
Frage 4:
Im Vortext wird die Klassifizierung der Lamellenfenster als zertifiziertes NRWG-Element
beschrieben, in den Positionen dann nur noch als RWA-Lamellenfenster.
Welche Ausführung soll hier angeboten werden?
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Stand 22.06.2016
Antwort:
Die Abkürzung NRWG steht für „natürliches Rauch- und Wärme-Abzugsgerät“ und ist in
diesem Fall gleichbedeutend mit RWA (Rauch- und Wärme-Abzug). In diesem Fall ist ein
elektrisch zu öffnendes Fenster anzubieten, dass im geöffneten Zustand Rauch und Wärme
auf natürliche Weise abziehen lässt.
Frage 5:
Hier bezugnehmend auf Ihre Antwort zur Frage 3.
Wir verstehen Ihre Antwort so, dass die Verkabelung (Verlegung der Kabel Unterputz im
Gebäude) für die RWA-Anlagen zwischen Fenstern, Tastern und RWA-Zentrale durch das
Gewerk Elektro ausgeführt wird. Der Fensterbauer ist dann für die Verlegung des Kabels
zwischen Motor und Übergabedose am Fenster, den Anschluss in der Übergabedose und
die Verdrahtung der entsprechenden bauseits verlegten Kabel mit der RWA-Zentrale
zuständig. Weiterhin muss der Fensterbauer das Kabel zwischen RWA-Zentrale und dem
Windwächter liefern, verlegen und verdrahten.
Ist diese Interpretation korrekt?
Antwort:
Die hier mit der Frage 5 formulierte Interpretation der Antwort ist nicht richtig.
Die Lamellenfenster mit RWA-Funktion können mit einem oder mehreren Steuergeräten
betrieben werden. Die Lage der Steuergeräte kann im Nahbereich oder entfernt von den
Motoren sein.
Die v.g. Bedingungen sind fabrikatsabhängig und können vom Bieter frei gewählt werden.
Die Einzeltaster sind den Fenstern zuzuordnen. Der zentrale RWA Taster ist dem
Eingangsbereich zuzuordnen. Der Windwächter sollte im Dachbereich platziert werden.
Das Gewerk Elektro liefert zu einem oder mehreren Steuergeräten (Anzahl und Standort
nach Wahl des Bieters) elektrische Zuleitungen 230V, nach Vorgabe des Bieters.
Bestandteil der Angebotsgrundlagen sind Pläne aus denen der Standort der Fenster und
Taster nachvollzogen werden kann. Den Standort/ die Standorte des/ der Steuergeräte kann
der Bieter festlegen.
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