GERMAN BOARD ADVISORS

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Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB
01. Bei der Übernahme eines Suchauftrags erfolgt die Berechnung
Sollte jedoch nach Beendigung des Auftrags der Mandant einen von
eines
jeweiligen
uns vorgestellten Kandidaten engagieren, wird unser vollständiges
(Startrate,
Honorar fällig. Das gleiche gilt, wenn der Mandant innerhalb von zwei
Präsentationsrate, Einstellungsrate, ggf. Abschlussrate). Bei erfolgter
Jahren nach der durch uns erfolgten Präsentation einen Kandidaten
Vertragsunterschrift
engagiert, mit dem zunächst kein Vertrag zustande gekommen war.
Beratungshonorars
Projektfortschritt
werden
mit
bereits
Gesamthonorar
im
nach
entsprechenden
eines
Abzug
dem
Projektraten
erfolgreich
geleistete
in
Standard
vermittelten
Projektraten
gebracht.
vom
Die
Kandidaten,
dann
fälligen
Beauftragung
einer
Personalsuche auf reiner Erfolgshonorarbasis ist ausgeschlossen.
07. German Board Advisors steht es ebenso frei, ein Mandat mit
einer Frist von zwei Wochen mittels schriftlicher Ankündigung zu
beenden, wenn der Mandant nach einer angemessen Frist sich in
02. Ein Beratungshonorar wird im Standard mit 30% der geplanten
bzw. an einem Projekt nicht mehr aktiv beteiligt, die vakante Position
Bruttojahresbezüge (festes Gehalt und variables Gehalt, etc.) als
eigenständig besetzt hat oder diese nicht mehr zu besetzen ist.
Basis kalkuliert. Abweichend davon, kann es unter besonderen
Gleiches gilt, sollte ein Mandant seinen Zahlungsverpflichtungen nicht
Umständen
nachkommen. Die hier unter Punkt 06. definierten Abschlussraten
und/oder
einer
erhöhten
Komplexität
zu
einem
Mehraufwand in der Beratung kommen. Hierzu bedarf es einer
gelten in diesem Fall entsprechend.
gesonderten Vereinbarung.
08. Ein Suchauftrag bezieht sich generell auf eine bestimmte, fest
03.
Es
werden
definierten
umrissene Position, die es zu besetzen gilt. Sollte während unserer
Beratungshonorars bei Auftragserteilung als Startrate berechnet.
Arbeit an diesem Projekt eine wesentliche Veränderung der
Weitere 35% werden nach der persönlichen oder fernmündlichen
Aufgabenstellung und damit einhergehend eine Veränderung des
Präsentation (Telefonat, Videokonferenz, Skype, etc.) von zwei
bisher
Kandidaten beim Mandanten als Präsentationsrate fällig; alternativ
eintreten, wird eine angemessene Anpassung des Honorars
fällt diese ebenfalls an, wenn ein vermittelter Kandidat ein
vereinbart. Falls sich aus unserer Beratungstätigkeit neue, zusätzliche
Zweitgespräch erhält. Die Einstellungsrate berechnet sich je nach
Suchaufgaben ergeben, werden diese als eigenständige Projekte
vorliegender Einzelvereinbarung abschließend mit 30% des vorab
behandelt.
geschätzten
zunächst
oder
30%
35%
des
des
hier
vorab
tatsächlich
definierten
Suchfeldes
oder
des
Schwierigkeitsgrades
vereinbarten
Bruttojahreszieleinkommens (festes Gehalt und variables Gehalt)
09.
abzüglich der dann bereits geleisteten, vorbenannten Teilraten.
Bewirtungen von Kandidaten und Kontaktpersonen, Flugtickets,
Unsere
laufenden
Spesen
wie
Telefonkosten,
Hotels,
Leihwagen, Taxis und sonstige Aufwendungen werden monatlich
04. Werden im Zusammenhang mit einem konkreten Suchauftrag
gegen
weitere Kandidaten eingestellt, so gilt für jede dieser Platzierungen im
abgerechnet. Gefahrene Kilometer werden dabei gemäß den
Beleg
zuzüglich
10%
Verwaltungskostenpauschale
Standard ein Honorar in Höhe von 25% des vereinbarten
steuerlich zulässigen Höchstsätzen mit EUR 0,60 je Kilometer
Bruttojahreszieleinkommens (festes Gehalt und variables Gehalt).
angesetzt. Hinzu kommen eventuell die bei uns liquidierten Spesen
der Kandidaten.
05. Für den Fall, dass wir die Initiative ergriffen haben und ein
Mandant dann als Folge unserer Aktivitäten
– auch ohne
10.
Alle schriftlich verhandelten Honorare und/oder sonstige
vorausgegangenen Suchauftrag – einen an ihn übermittelten
Preisangaben verstehen sich netto und werden zuzüglich der jeweils
Kandidaten verpflichtet, wird ebenfalls ein Honorar in Höhe von 30%
gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet.
des vereinbarten Bruttojahreszieleinkommens fällig. Hinzu kommen
die
durch
uns
eventuell
ausgelegten
Reisekosten
des/der
11.
Alle schriftlich übermittelten Rechnungen und sonstigen
Kandidaten.
Zahlungsaufforderungen sind stets sofort zur Zahlung fällig.
06. Dem Mandanten steht es frei, mit einer Frist von zwei Wochen
12. Sämtliche Änderungen, Nebenabreden und/oder Ergänzungen
mittels schriftlicher Ankündigung das Mandat zu beenden. Fällig wird
des Mandates/Auftrags bedürfen stets der Schriftform. Dies gilt auch
dann die entsprechend der Punkte 01.-03. jeweils im Prozess
für die Aufhebung der Schriftformabrede selbst. Ausgenommen
vorgesehene, nächst folgende Teilrate, als Abschlussrate definiert.
hiervon sind Individualabreden im Sinne von § 305b) BGB.
Substituiert diese die Präsentationsrate, wird sie zu 100% berechnet.
Ersetzt diese die Einstellungsrate, wird sie zu 80% berechnet. Dies
13. Gerichtsstand ist Bonn.
gilt ebenfalls bzw. sinngemäß, falls eine von den AGB abweichende
individuelle Honorar- und/oder Ratenhöhe/-verteilung vereinbart
wurde. Sämtliche Spesen und sonstige Auslagen für die bis zu
diesem Zeitpunkt erbrachten Dienstleistungen werden ebenfalls
berechnet. Eine weitere Verpflichtung des Mandanten besteht nicht.
AGB Stand 03_2014 V 3.0. der German Board Advisors Holding GmbH, German Board Advisors GmbH Düsseldorf, German Board Advisors GmbH Bonn