GERMAN BOARD ADVISORS Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB 01. Bei der Übernahme eines Suchauftrags erfolgt die Berechnung Sollte jedoch nach Beendigung des Auftrags der Mandant einen von eines jeweiligen uns vorgestellten Kandidaten engagieren, wird unser vollständiges (Startrate, Honorar fällig. Das gleiche gilt, wenn der Mandant innerhalb von zwei Präsentationsrate, Einstellungsrate, ggf. Abschlussrate). Bei erfolgter Jahren nach der durch uns erfolgten Präsentation einen Kandidaten Vertragsunterschrift engagiert, mit dem zunächst kein Vertrag zustande gekommen war. Beratungshonorars Projektfortschritt werden mit bereits Gesamthonorar im nach entsprechenden eines Abzug dem Projektraten erfolgreich geleistete in Standard vermittelten Projektraten gebracht. vom Die Kandidaten, dann fälligen Beauftragung einer Personalsuche auf reiner Erfolgshonorarbasis ist ausgeschlossen. 07. German Board Advisors steht es ebenso frei, ein Mandat mit einer Frist von zwei Wochen mittels schriftlicher Ankündigung zu beenden, wenn der Mandant nach einer angemessen Frist sich in 02. Ein Beratungshonorar wird im Standard mit 30% der geplanten bzw. an einem Projekt nicht mehr aktiv beteiligt, die vakante Position Bruttojahresbezüge (festes Gehalt und variables Gehalt, etc.) als eigenständig besetzt hat oder diese nicht mehr zu besetzen ist. Basis kalkuliert. Abweichend davon, kann es unter besonderen Gleiches gilt, sollte ein Mandant seinen Zahlungsverpflichtungen nicht Umständen nachkommen. Die hier unter Punkt 06. definierten Abschlussraten und/oder einer erhöhten Komplexität zu einem Mehraufwand in der Beratung kommen. Hierzu bedarf es einer gelten in diesem Fall entsprechend. gesonderten Vereinbarung. 08. Ein Suchauftrag bezieht sich generell auf eine bestimmte, fest 03. Es werden definierten umrissene Position, die es zu besetzen gilt. Sollte während unserer Beratungshonorars bei Auftragserteilung als Startrate berechnet. Arbeit an diesem Projekt eine wesentliche Veränderung der Weitere 35% werden nach der persönlichen oder fernmündlichen Aufgabenstellung und damit einhergehend eine Veränderung des Präsentation (Telefonat, Videokonferenz, Skype, etc.) von zwei bisher Kandidaten beim Mandanten als Präsentationsrate fällig; alternativ eintreten, wird eine angemessene Anpassung des Honorars fällt diese ebenfalls an, wenn ein vermittelter Kandidat ein vereinbart. Falls sich aus unserer Beratungstätigkeit neue, zusätzliche Zweitgespräch erhält. Die Einstellungsrate berechnet sich je nach Suchaufgaben ergeben, werden diese als eigenständige Projekte vorliegender Einzelvereinbarung abschließend mit 30% des vorab behandelt. geschätzten zunächst oder 30% 35% des des hier vorab tatsächlich definierten Suchfeldes oder des Schwierigkeitsgrades vereinbarten Bruttojahreszieleinkommens (festes Gehalt und variables Gehalt) 09. abzüglich der dann bereits geleisteten, vorbenannten Teilraten. Bewirtungen von Kandidaten und Kontaktpersonen, Flugtickets, Unsere laufenden Spesen wie Telefonkosten, Hotels, Leihwagen, Taxis und sonstige Aufwendungen werden monatlich 04. Werden im Zusammenhang mit einem konkreten Suchauftrag gegen weitere Kandidaten eingestellt, so gilt für jede dieser Platzierungen im abgerechnet. Gefahrene Kilometer werden dabei gemäß den Beleg zuzüglich 10% Verwaltungskostenpauschale Standard ein Honorar in Höhe von 25% des vereinbarten steuerlich zulässigen Höchstsätzen mit EUR 0,60 je Kilometer Bruttojahreszieleinkommens (festes Gehalt und variables Gehalt). angesetzt. Hinzu kommen eventuell die bei uns liquidierten Spesen der Kandidaten. 05. Für den Fall, dass wir die Initiative ergriffen haben und ein Mandant dann als Folge unserer Aktivitäten – auch ohne 10. Alle schriftlich verhandelten Honorare und/oder sonstige vorausgegangenen Suchauftrag – einen an ihn übermittelten Preisangaben verstehen sich netto und werden zuzüglich der jeweils Kandidaten verpflichtet, wird ebenfalls ein Honorar in Höhe von 30% gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet. des vereinbarten Bruttojahreszieleinkommens fällig. Hinzu kommen die durch uns eventuell ausgelegten Reisekosten des/der 11. Alle schriftlich übermittelten Rechnungen und sonstigen Kandidaten. Zahlungsaufforderungen sind stets sofort zur Zahlung fällig. 06. Dem Mandanten steht es frei, mit einer Frist von zwei Wochen 12. Sämtliche Änderungen, Nebenabreden und/oder Ergänzungen mittels schriftlicher Ankündigung das Mandat zu beenden. Fällig wird des Mandates/Auftrags bedürfen stets der Schriftform. Dies gilt auch dann die entsprechend der Punkte 01.-03. jeweils im Prozess für die Aufhebung der Schriftformabrede selbst. Ausgenommen vorgesehene, nächst folgende Teilrate, als Abschlussrate definiert. hiervon sind Individualabreden im Sinne von § 305b) BGB. Substituiert diese die Präsentationsrate, wird sie zu 100% berechnet. Ersetzt diese die Einstellungsrate, wird sie zu 80% berechnet. Dies 13. Gerichtsstand ist Bonn. gilt ebenfalls bzw. sinngemäß, falls eine von den AGB abweichende individuelle Honorar- und/oder Ratenhöhe/-verteilung vereinbart wurde. Sämtliche Spesen und sonstige Auslagen für die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Dienstleistungen werden ebenfalls berechnet. Eine weitere Verpflichtung des Mandanten besteht nicht. AGB Stand 03_2014 V 3.0. der German Board Advisors Holding GmbH, German Board Advisors GmbH Düsseldorf, German Board Advisors GmbH Bonn
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