Betriebskonzept und pädagogische Grundsätze

Betriebskonzept und
pädagogische Grundsätze
Verein Kindervilla Abraxas
Saumstrasse 27
8003 Zürich
Version Juni 2014
Inhaltsverzeichnis
1. BETRIEBLICHES.................................................................................................................................. 4
1.1. Identität und Zweck...................................................................................................................... 4
1.2. Trägerschaft ................................................................................................................................. 4
1.3. Angebot......................................................................................................................................... 4
1.4. Räumlichkeiten............................................................................................................................. 4
1.5. Betreuungsumfang und Zusatztage ........................................................................................... 4
1.6. Anmelde- und Aufnahmeverfahren ............................................................................................ 5
1.7. Mitbringsel .................................................................................................................................... 5
1.8. Eingewöhnung ............................................................................................................................. 6
1.9. Bringen und Abholen der Kinder................................................................................................ 6
1.10. Betriebsferien und Feiertage .................................................................................................... 6
1.11. Abwesenheiten und Absenzen der Kinder .............................................................................. 7
1.12. Krankheit und Unfall .................................................................................................................. 7
1.13. Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten................................................................. 7
1.14. Krippentarife ............................................................................................................................... 8
1.15. Ausschluss und Wegweisung ................................................................................................ 10
1.16. Kündigung ................................................................................................................................ 10
1.17. Betrieb ....................................................................................................................................... 10
1.18. Sicherheit .................................................................................................................................. 11
2. SUBVENTIONIERTE PLÄTZE ........................................................................................................... 12
2.1. Zusammenarbeit mit dem Sozialdepartement der Stadt Zürich ............................................ 12
2.2. Vergabe eines subventinierten Krippenplatzes ...................................................................... 12
2.3. Elternbeiträge ............................................................................................................................. 12
2.4. Vertrag......................................................................................................................................... 13
2.5. Vorgehen / Ablauf ...................................................................................................................... 13
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3. PÄDAGOGISCHE GRUNDSÄTZE ..................................................................................................... 15
3.1. Alltag in der Kindervilla Abraxas .............................................................................................. 15
3.2. Essen und Trinken ..................................................................................................................... 16
3.3. Schlafen ...................................................................................................................................... 16
3.4. Bewegung, Erfahren von Raum und Umwelt .......................................................................... 17
3.5. Spiel, Kreativität und Förderung .............................................................................................. 17
3.6. Sicherheit, Geborgenheit, Rituale ............................................................................................ 18
3.7. Körperpflege und Gesundheit .................................................................................................. 18
3.8. Soziale Erfahrungen und soziales Lernen ............................................................................... 18
3.9. Umgang mit Kleinkindern.......................................................................................................... 19
3.10. Selbständigkeit und Selbstvertrauen ..................................................................................... 19
3.11. Elternarbeit ............................................................................................................................... 19
3.12. Eingewöhnungszeit ................................................................................................................. 20
4. ANHÄNGE .......................................................................................................................................... 24
1. Anhang I: Übersicht: „Beantragen eines subventionierten Kitaplatzes“ ................................ 24
2. Anhang II: Kriterien: „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ ................................................... 25
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1. BETRIEBLICHES
1.1. Identität und Zweck
Die Kindervilla Abraxas ist eine private Kindertagesstätte in der Stadt Zürich und betreut Kinder ab 3
Monaten bis zum Kindergartenalter. Sie bietet eine professionelle pädagogische Tagesbetreuung an.
Die Kindervilla Abraxas nimmt Kinder auf, deren Eltern bzw. Mütter und Väter sich aus irgendwelchen
Gründen nicht vollumfänglich der Kinderbetreuung widmen können oder möchten. Sie steht allen Kindern offen. Die Aufnahme erfolgt unabhängig von Herkunft, Konfession, Nationalität und Einkommensverhältnissen.
1.2. Trägerschaft
Die Kindervilla Abraxas wird vom Verein Kindervilla Abraxas getragen, welcher am 23.05.2006 gegründet wurde.
Die Mitgliedschaft steht einerseits Eltern von in der Krippe betreuten Kindern offen und andererseits
allen Personen, welche die Ziele und die Interessen des Vereins unterstützen wollen.
1.3. Angebot
Die Kindervilla Abraxas bietet maximal 32 Krippenplätze an. Die Kinder werden in drei altersgemischten
Gruppen bis zum Kindergarteneintritt betreut. Säuglinge werden mit 1,5 Plätzen gewichtet. Je nach der
Anzahl Säuglinge variiert demnach die Kinderanzahl auf den Gruppen.
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Gruppe Hexen: max. 11 Kinder (im Erdgeschoss)
Gruppe Zauberer: max. 10 Kinder (im Erdgeschoss)
Gruppe Drachen: max. 11 Kinder (im 2. Stock)
Die Kindervilla hat von Montag bis Freitag von 7.15 – 18.30 Uhr geöffnet.
1.4. Räumlichkeiten
Die Kindervilla Abraxas verfügt über grosszügige Räumlichkeiten sowie Spielmöglichkeiten im Freien,
um den verschiedenen Bedürfnissen der Kinder gerecht zu werden. In unmittelbarer Nähe stehen der
Kinderkrippe zudem diverse Spielplätze und Grünflächen zur Verfügung. Auch der Wald ist nicht weit
entfernt. Die öffentlichen Verkehrsmittel sind mühelos erreichbar und können für Ausflüge genutzt werden. Die Räume sind so gestaltet, dass sie Spielsituationen in grösseren und kleineren Gruppen, Einzelaktivitäten, Bewegung und Rückzug ermöglichen.
1.5. Betreuungsumfang und Zusatztage
Die Kinder kommen an fixen ganzen Betreuungstagen in die Krippe. Die Kindervilla Abraxas bietet keine Halbtagesbetreuung an. Der Mindestaufenthalt beträgt einen Tag pro Woche. Empfehlenswert ist
aus pädagogischen Gründen jedoch eine Betreuung von 2 Tagen pro Woche. In Einzelfällen liegt es im
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Ermessen der Krippenleitung zu entscheiden, ob für die Integration eines Kindes ein Betreuungstag pro
Woche ausreichend ist.
Je nach Kapazität und in Absprache mit der entsprechenden Teamleitung ist es möglich, Kinder für
zusätzliche Betreuungstage in die Krippe zu bringen. Diese Zusatztage werden separat abgerechnet
und im Folgemonat in Rechnung gestellt.
1.6. Anmelde- und Aufnahmeverfahren
Eltern, die an einem Krippenplatz für ihre Kinder interessiert sind, melden sich mittels Anmeldeformular
auf unserer Website für die Warteliste an. Anmeldungen auf unserer Warteliste sind kostenlos.
Eintritte sind grundsätzlich jederzeit möglich. Für den Eintritt in die Kindervilla Abraxas ist jedoch das
Freiwerden eines Platzes, das Datum der Anmeldung, das Alter des Kindes sowie die wöchentlich gewünschte Betreuungszeit entscheidend. Geschwister von bereits platzierten Kindern werden bevorzugt
behandelt.
Wird ein Platz frei, tritt die Kindervilla Abraxas mit den Eltern in Kontakt und lädt die Eltern zu einer Besichtigung ein. Dabei können auch noch offene Fragen geklärt werden.
Die Aufnahme des Kindes wird definitiv, sobald ein Betreuungsvertrag von den Parteien unterzeichnet
ist. Mit der Unterzeichnung des Vertrages erklären sich die Eltern mit den im vorliegenden Betriebskonzept erläuterten Regeln und den pädagogischen Grundsätzen einverstanden. Die 3-monatige Kündigungsfrist gilt auch bei Nichtantreten des Krippenplatzes.
1.7. Mitbringsel
Für den Aufenthalt in der Kinderkrippe benötigen die Kinder:
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Finken
Ersatzkleider (Unterwäsche, Socken, Strumpfhosen, Pulli, etc.)
Wettergerechte Kleidung: Je nach Wetter; Regenbekleidung, Sonnenhut, Badekleidung
Nuggi, Nuscheli und/oder Trösterli
Trinkflasche
Windeln, Feuchttücher, gängige Pflegecremes, Zahnbürsten und Zahnpasta werden durch die Kindervilla Abraxas zur Verfügung gestellt.
Falls Sonderwünsche betreffend Windeln, Schoppenpulver, Breis und Ernährung bestehen, sind die
Eltern für den Einkauf selber verantwortlich.
Die Utensilien werden von den Eltern in Absprache mit den TeamleiterInnen entweder jedes Mal von zu
Hause mitgebracht oder in der Krippe deponiert. Ausser dem Lieblingsschlaftier, Nuggi und Nuscheli
dürfen keine eigenen Spielsachen mitgebracht werden.
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1.8. Eingewöhnung
Dauer und Form der Eingewöhnungszeit richten sich einerseits nach den Bedürfnissen und Anliegen
aller Beteiligten, anderseits nach dem Verlauf der Eingewöhnung. Sie werden fortlaufend mit der dafür
zuständigen Bezugsperson vereinbart. Grundsätzlich kann für die Eingewöhnungsphase von einer zweibis vierwöchigen Dauer ausgegangen werden. Individuelle Schwankungen sind möglich. Eine detaillierte Beschreibung des Ablaufs der Eingewöhnung befindet sich im pädagogischen Teil dieses Konzepts
unter Punkt 2.12.
Die Eingewöhnung beginnt am ersten Tag des mit den Eltern vereinbarten Betreuungsarrangements.
Für die Eingewöhnungsphase gilt derselbe monatliche Elternbeitrag wie nach der Eingewöhnungsphase.
1.9. Bringen und Abholen der Kinder
Die Bringzeit am Morgen dauert von 7:15 Uhr bis 9 Uhr. Für die Integration des Kindes und damit wir
mit den Kindern ein sinnvolles und spannendes Tagesprogramm gestalten können, ist es wichtig, dass
sich alle Eltern bis 9 Uhr von ihren Kindern verabschiedet und die Krippe verlassen haben.
Die Abholzeit am Abend beginnt ab 16 Uhr und dauert bis 18.20 Uhr. Um 18.20 Uhr sollten alle Kinder
abgeholt sein. Für eine angemessene Loslösung der Kinder von der Krippe und für den Informationsaustausch der Eltern und der BetreuerInnen sollten die Eltern idealerweise vor 18.15 Uhr in der Krippe
eintreffen. Die Kindervilla Abraxas schliesst ihre Türen spätestens um 18.30 Uhr. Bei verspäteter Abholung ab 18.30 Uhr müssen die Eltern pro 5 Minuten einen Betrag von CHF 5.- in die Kaffeekasse zahlen.
Falls das Kind vor 16 Uhr abgeholt wird, sind die TeamleiterInnen am Morgen entsprechend zu informieren.
Wird ein Kind ausnahmsweise nicht von den Erziehungsberechtigten abgeholt, sind die TeamleiterInnen
am Morgen darüber zu orientieren. Die Person muss sich beim Abholen des Kindes ausweisen können.
Die Krippenleitung muss informiert werden, wenn ein Kind bestimmten Personen nicht mitgegeben werden darf.
1.10. Betriebsferien und Feiertage
Die Kindervilla Abraxas ist zwischen Weihnachten und Neujahr und während einer Woche in den
Zürcher Schulsommerferien aufgrund Betriebsferien geschlossen.
Je nachdem wie die Feiertage fallen, behalten wir uns vor,
•
•
einen zusätzlichen Schliessungstag nach Auffahrt vorzusehen und / oder
an den städtischen Feiertagen (Sechseläuten und Knabenschiessen) die Krippe für die interne Weiterbildung des Personals während eines halben bis ganzen Tages zu schliessen.
Insgesamt bleibt die Krippe während maximal 10 Betriebsferientagen im Jahr geschlossen.
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Ebenfalls geschlossen ist die Krippe an den eidgenössischen gesetzlichen Feiertagen (Karfreitag,
Ostermontag, 1. Mai, Auffahrt, Pfingstmontag, 1. August, Weihnachten usw.).
An den Vortagen vor Feiertagen schliesst die Kindervilla Abraxas um 16.00 Uhr.
Die Tage, an welchen die Krippe geschlossen hat, werden den Eltern frühzeitig kommuniziert.
1.11. Abwesenheiten und Absenzen der Kinder
Wenn die Kinder nicht in die Krippe kommen, weil sie in die Ferien verreisen, sind die Kinder zwei Wochen im Voraus abzumelden. Das erleichtert dem Personal die Planung.
Kurzfristige Absenzen infolge Krankheit oder anderen Gründen sind bis spätestens 8 Uhr des jeweiligen
Tages bekannt zu geben.
1.12. Krankheit und Unfall
Bei ansteckender Krankheit und/oder Fieber über 38.5º C dürfen die Kinder nicht in die Krippe gebracht
werden.
Erkrankt ein Kind während des Tages, werden die Eltern benachrichtigt. Das Kind muss in diesem Fall
abgeholt werden. Muss ein Kind Medikamente einnehmen, sind diese von zu Hause mitzubringen und
die BetreuerInnen – ausschliesslich nur das ausgebildete Personal – sachgemäss zu instruieren.
Die BetreuerInnen der Kindervilla Abraxas verabreichen keine fiebersenkenden Mittel. Bei der Verabreichung von ärztlich verordneten Arzneimitteln muss eine Instruktion vom Arzt vorliegen. Medikamente,
welche in der Apotheke frei zu beziehen sind, sind mit einer Dosierung der/des Apothekerin/s zu versehen und bei homöopathischer Arznei ist von den Eltern eine genaue Beschreibung vorzulegen. Die
Krippenleitung behält sich vor, bei nicht sachgemässer Anleitung, das Medikament nicht verabreichen
zu lassen.
Sollte ein Kind in der Krippe verunfallen, werden die Eltern umgehend benachrichtigt. Die Eltern entscheiden, ob die Ambulanz gerufen werden soll oder sie selbst den Transport in die nächste Notfallstation übernehmen. Sind die Eltern nicht zu erreichen, entscheidet die verantwortliche Teamleitung, ob die
Ambulanz gerufen wird.
1.13. Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten
Zum Wohle der Kinder ist es uns wichtig, mit den Eltern eine offene, partnerschaftliche und vertrauensvolle Zusammenarbeit zu entwickeln und zu pflegen.
Um eine optimale Betreuung der Kinder zu gewährleisten, ist es erforderlich, dass die Krippenleitung
über Veränderungen in der Familie informiert wird. So können Rückschlüsse auf Verhaltensauffälligkeiten der Kinder gezogen und entsprechende Massnahmen ergriffen werden.
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Auf Wunsch der Eltern oder der Team- bzw. Krippenleitung finden jährlich Gespräche statt, um den
Entwicklungsstand des Kindes und sein Wohlergehen zu besprechen. Falls erwünscht, übernimmt die
Krippenleitung beratende Funktion. Für weitergehende Anliegen der Eltern vermittelt die Teamleitung
Hilfestellung bei der Auswahl und der Zusammenarbeit mit Fachstellen.
Rechte der Erziehungsberechtigten sind:
• Periodische Informationen und regelmässiger Austausch über die Situation des Kindes
• Akzeptanz der kulturellen und sozialen Unterschiede sowie gegenseitige Rücksichtnahme
• Wahrung der Persönlichkeit der Kinder und Verschwiegenheit des Krippenpersonals bezüglich Informationen und Vorkommnissen in der Krippe
Demgegenüber verpflichten sich die Erziehungsberechtigten gegenüber der Krippe zur
• Einhaltung der vertraglichen Vereinbarungen
• Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem Krippenpersonal im Interesse des Kindes
1.14. Krippentarife
Depot
Nach Vertragsunterzeichnung, aber vor dem definitiven Eintrittsdatum des Kindes in die Kinderkrippe
(spätestens 7 Tage vor Eintrittsdatum), ist ein Depot von CHF 600.- zu entrichten (bei 2 und mehr Kindern CHF 400.- pro Kind). Das Depot kann für Verbindlichkeiten des Betreuungsvertrags verwendet
werden. Seitens der Eltern kann das Depot nicht mit den geschuldeten Krippentarifen verrechnet werden. Sofern alle Verbindlichkeiten gegenüber der Krippe erfüllt sind, wird das Depot nach dem Austritt
ohne Verzinsung zurückerstattet.
Monatlicher Elternbeitrag (Pauschale)
Die Betreuungsleistung wird von den Eltern über die Bezahlung des monatlichen Elternbeitrags vergütet. Die Vergütung erfolgt im Voraus, also bevor die Leistung erbracht wird. Sie ist am 25. Tag des Vormonats für den Folgemonat per Bank- oder Postüberweisung zu begleichen. Fällt dieser Tag auf einen
Sonn- oder Feiertag, ist der Betrag am vorhergehenden Wochentag zu entrichten.
Der Tagestarif pro Kind ist auf CHF 120.- und pro Säugling (bis und mit dem Monat, in welchem der
Säugling 18 Monate alt wird) auf CHF 140.- festgesetzt.
Bei Krankheit, Ferienabwesenheit und sonstigem Fernbleiben erfolgt keine Rückvergütung. Die Monatspauschale ist vollumfänglich zu bezahlen.
Die Monatspauschale gilt auch während unserer Betriebsferien (max. 10 Tage im Jahr).
Berechnung der Beiträge
Jeder Monat hat 21 Betreuungstage, gleichgültig wie das Kind effektiv pro Woche platziert ist. Die
durchschnittliche Anzahl Wochen eines Monates beträgt somit immer 4,2 (analog Berechnung Sozialdepartement Zürich, Abzug Feiertage inklusive).
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Bsp. Ein Kind (3 Jahre alt) ist 2 Tage pro Woche in der Kindervilla Abraxas platziert:
120.- x 4,2 = 504.- x 2 Tage = CHF 1’008.-
Tarife:
Kinder über 18 Monaten (CHF 120.-)
Säuglinge unter 18 Monaten (CHF 140.-)
Platzierte
Tage
Monatspauschale
Platzierte
Tage
1 Tag
2 Tage
3 Tage
4 Tage
5 Tage
504.00
1'008.00
1'512.00
2'016.00
2'520.00
1 Tag
2 Tage
3 Tage
4 Tage
5 Tage
Monatspauschale
588.00
1'176.00
1'764.00
2'352.00
2'940.00
Verrechnung der Eingewöhnungszeit
Für die Eingewöhnungszeit gilt unabhängig von der Intensität und der Dauer der Eingewöhnung die
normale Monatspauschale. Diese wird jedoch erst ab dem 1. Eingewöhnungstag verrechnet. Da dieses
Datum variiert, erfolgt die erstmalige Rechnungsstellung erst mit Eintritt des Kindes in die Krippe. Für
die Zeit nach der Eingewöhnung gilt die oben erwähnte Regelung der Vorauszahlung.
Subventionierte Krippenplätze
Bei subventionierten Plätzen gilt die Monatspauschale gemäss Elternbeitragsberechnung des Sozialdepartements der Stadt Zürich.
Verrechnung von Zusatztagen
Zusatztage werden (auch bei subventionierten Plätzen) zum Normaltarif verrechnet und sind nur in Absprache mit der zuständigen TeamleiterIn bei vorhandener Kapazität möglich.
Rechnungszahlung und Mahnwesen
Die Eltern verpflichten sich über die Elternbeitrags- und Betreuungsvereinbarung zur pünktlichen Bezahlung des Elternbeitrags vor Bezug der Betreuungsleistung. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage.
Bei Zahlungsverzug wird die 1. Mahnung ausgelöst. Die Zahlungsfrist der 1. Mahnung beträgt 30 Tage.
Bei erneutem Zahlungsverzug wird eine 2. Mahnung ausgestellt. Die Zahlungsfrist der 2. Mahnung beträgt 10 Tage. Die 2. Mahnung hat einen Verzugszins von 5% des ursprünglichen Elternbeitrags zur
Folge.
Bei Nichtbezahlung der 2. Mahnung wird die Betreuungsleistung mit Ablauf der Zahlungsfrist per sofort
eingestellt. Zudem wird die Betreuungsvereinbarung fristlos gekündigt.
Die Nichtbezahlung der 2. Mahnung hat die Auslösung des Betreibungsverfahrens zur Folge.
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1.15. Ausschluss und Wegweisung
Wenn ein Kind mehrmals unentschuldigt der Krippe fernbleibt oder wenn seine erzieherischen Bedürfnisse die Möglichkeiten der Krippe übersteigen, wird das Gespräch mit den Erziehungsberechtigten
gesucht. Bei Bedarf wird die Trägerschaft der Krippe beigezogen.
Tritt keine Verhaltensänderung ein, kann die Kindervilla Abraxas eine dauernde oder vorübergehende
Wegweisung des Kindes aus der Krippe verfügen. Mit der Wegweisung wird der Vertrag nicht gekündigt. Der Tarif muss auch für die Zeit der Wegweisung bezahlt werden.
Sollten die Erziehungsberechtigten bei der Anmeldung falsche Angaben gemacht oder wichtige Tatsachen verschwiegen haben, kann das Kind ebenfalls weggewiesen werden. Über die Wegweisung werden die Erziehungsberechtigten rechtzeitig schriftlich informiert.
1.16. Kündigung
Der Krippenplatz kann ausschliesslich schriftlich per Monatsende mit einer Frist von drei Monaten gekündigt werden.
Wird ein Krippenplatz ohne Kündigung oder vor Ablauf der Kündigungsfrist nicht mehr beansprucht,
muss der Tarif für die nachfolgenden drei Monate gleichwohl bezahlt werden.
Eine Reduzierung des Betreuungsumfangs muss ebenfalls mindestens drei Monate im Voraus schriftlich angemeldet werden.
1.17. Betrieb
Zusammenarbeit zwischen Trägerschaft und Krippenleitung
Die Krippenleitung nimmt an den regulären Vorstandssitzungen teil und informiert dabei über aktuelle
Vorkommnisse im Krippenbetrieb. Der Vorstand leistet allgemeine Hilfestellung und nimmt in regelmässigen Abständen Einblick in den Krippenalltag.
Personal
Die Krippenleitung trägt die Verantwortung für den Krippenbetrieb. Ihr fachlich unterstellt sind alle weiteren BetreuerInnen. Das Personal - ausgenommen PraktikantInnen, Lernende und teilweise SpringerInnen - verfügen über entsprechende Qualifikationen und Ausbildungen.
Vertrauen untereinander und gegenseitige Akzeptanz bilden die Basis für eine erfolgreiche Teamarbeit.
Da die Erwachsenen für die Kinder Vorbilder sind, streben alle Teammitglieder eine konstruktive Zusammenarbeit an.
Ausbildung, Praktikum und Schnupperlehrstellen
Die Kindervilla Abraxas engagiert sich als Lehrbetrieb in der Ausbildung von Lernenden und bildet
Fachfrauen / Fachmänner Betreuung sowie StudentInnen der Kindererziehung HF aus. Personen, die
während einem Jahr Einblick in einen Krippenbetrieb erhalten wollen, haben die Möglichkeit, ein pädagogisches Praktikum zu absolvieren. Darüber hinaus bietet die Kindervilla Abraxas regelmässig
Schnupperlehrstellen an. Die verschiedenen Ausbildungsformen und -inhalte, welche die Kindervilla
Abraxas anbietet, sind in einem separaten Ausbildungskonzept geregelt.
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1.18. Sicherheit
Versicherung und Haftung
Die Kinder müssen gegen Unfall und Krankheit versichert sein. Die entsprechenden Kopien sind mit der
Vertragsunterzeichnung abzugeben.
Verursacht ein Kind einen Schaden, haften die Erziehungsberechtigten bzw. deren Haftpflichtversicherung. Falls keine entsprechende Versicherung existiert, schliessen die Eltern vor dem Eintritt in die Kindervilla Abraxas eine Haftpflichtversicherung für ihr Kind ab.
Für verloren gegangene oder beschädigte private Gegenstände übernimmt die Krippen- sowie Vereinsleitung keinerlei Haftung.
Die Kindervilla Abraxas verfügt über eine Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung sowie über eine
Unternehmenssachversicherung.
Brandschutz
Die gesetzlichen Bau- und Brandschutzvorschriften im Krippengebäude sind erfüllt. Für das Personal
existiert ein umfassendes Sicherheitskonzept, das den Umgang mit Brandfällen und weiteren Unfällen
regelt.
Hygiene
Die Hygienevorschriften in der Kindervilla Abraxas sind gemäss den kantonalen Richtlinien von Zürich
erfüllt. Darüber hinaus wird in einem umfangreichen Hygienekonzept die spezielle Handhabung im Alltag geregelt.
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2. SUBVENTIONIERTE PLÄTZE
Es ist uns ein grosses Anliegen, auch finanziell schlechter gestellten Familien einen Platz in der Kindervilla Abraxas anbieten zu können. Zu diesem Zweck arbeiten wir mit dem Sozialdepartement der Stadt
Zürich zusammen. Die Stadt Zürich übernimmt im Falle einer Anspruchsberechtigung einen Teil der
Betreuungskosten.
2.1. Zusammenarbeit mit dem Sozialdepartement der Stadt Zürich
Wir haben einen Kontrakt mit dem Sozialdepartement der Stadt Zürich. Dieses subventioniert einen Teil
der Betreuungskosten von finanziell schlechter gestellten Familien. Die Anzahl subventionierter Plätze
in der Kindervilla Abraxas ist beschränkt und wird vom Sozialdepartement vorgegeben.
2.2. Vergabe eines subventionierten Krippenplatzes
Die Vergabe der subventionierten Krippenplätze basiert auf folgenden Kriterien:
•
•
•
•
•
Verfügbarkeit von subventionierten Plätzen
Einkommen/Vermögen der AntragstellerIn
Eingang der Anmeldung
Bevorzugung von Familien, welche bereits intern auf einen subventionierten Platz warten
Bevorzugung von Geschwistern von betreuten Kindern
Wir führen zwei Wartelisten. Eine Warteliste für subventionierte Krippenplätze und eine andere für nichtsubventionierte Krippenplätze. Die Warteliste für einen subventionierten Platz ist in der Regel wesentlich länger.
Keinen Anspruch auf einen subventionierten Krippenplatz haben Eltern/Erziehungsberechtigte, bei welchen der individuelle Beitragsfaktor auf der Subventionsbestätigung 41 % übersteigt. Dies interne Regelung wurde durch den Verein Kindervilla Abraxas festgelegt um sicherstellen, dass die subventionierten
Plätze auch wirklich an diejenigen Familien vergeben werden, die sie am dringendsten benötigen.
2.3. Elternbeiträge
Auf folgender Internetseite der Stadt Zürich gibt es ein Berechnungstool, bei dem der erwartete Beitrag
für einen subventionierten Platz berechnet werden kann:
https://www.stadt-zuerich.ch/ssd/de/index/volksschule/betreuung_horte/kosten/beitragsrechner_a.html
Faktoren für die Berechnung sind:
- Anzahl Erwachsene in einem Haushalt
- Anzahl Kinder in einem Haushalt
- Steuerbares Einkommen
- Vermögen
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2.4. Vertrag
Wer in der Kindervilla Abraxas einen subventionierten Platz erhält, besitzt am Ende drei Dokumente:
- Vertrag mit der Kindervilla Abraxas
- Subventionsbestätigung vom Schul- und Sportdepartement (SSD)
- Elternbeitragsvereinbarung (EBV) vom Sozialdepartement der Stadt Zürich (SD)
Die Betreuungsverträge von subventionierten Krippenplätzen sind befristete Verträge. Die Beitragsberechtigung endet mit dem Kindergarteneintrittsalter auch wenn das Kind aus bestimmten Gründen länger in der Kindervilla Abraxas bleiben sollte. Nach Ablauf des befristeten Betreuungsvertrages eines
subventionierten Krippenplatzes ist es möglich, seitens der Eltern oder Erziehungsberechtigen den Betreuungsvertrag zu den normalen Konditionen zu verlängern, bis der Übertritt des Kindes in den Kindergarten gewünscht wird. Dies muss aber unbedingt frühzeitig mit der Krippenleitung abgesprochen werden.
Der Entscheid über die Vergabe von subventionierten Plätzen ist alleinige Sache der Kindervilla Abraxas und kann nicht angefochten werden.
2.5. Vorgehen / Ablauf
Eine anschauliche Übersicht ist am Ende dieses Konzepts zu finden (Anhang I)
1. Eltern / Schul- und Sportdepartement (SSD):
Ausfüllen des Formulars „Bestellung eines Subventionsantrages“ und Einreichung an das
SSD. Herunterladen unter: https://www.stadt-zuerich.ch/ssd/de/index/volksschule/betreuung_horte/
kosten/subventionsantrag_ssl.html
und entweder online ausfüllen oder per Post an das SSD schicken.
b. Daraufhin erstellt das SSD den „Subventionsantrag Kinderbetreuung“ und sendet diesen den Eltern zur Unterschrift.
c. Das SSD stellt dann die „Subventionsbestätigung“ aus, in welcher der individuelle Beitragsfaktor vermerkt ist.
d. Achtung: Subventionen werden frühestens ab dem Bestelldatum des Subventionsantrages ausbezahlt. Wenn das Kind schon vorher betreut wurde, muss bis dahin der volle Krippentarif bezahlt werden.
2. Eltern / Kindervilla Abraxas:
a. Mit der Subventionsbestätigung vom SSD in der Tasche können sich die Eltern bei
uns um einen subventionierten Platz bewerben.
b. Die Kindervilla Abraxas spricht der Familie einen subventionierten Platz zu. Neben den
erwähnten Kriterien der Kindervilla Abraxas müssen dazu zudem die Kriterien des SD
erfüllt sein: „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“ (Anhang II)
c. Die Kindervilla Abraxas benötigt von den Eltern ausserdem einen schriftlichen Nachweis über die Notwendigkeit eines Krippenplatzes (z.B. Erwerbstätigkeitsnachweis,
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Ausbildungssituation oder Erhaltung der Vermittlungsfähigkeit gemäss Arbeitslosenversicherungsgesetz. vgl. Kriterien in Anhang II.)
3. Kindervilla Abraxas / Sozialdepartement der Stadt Zürich (SD):
a. Die Kindervilla Abraxas reicht den Finanzierungsantrag zusammen mit der Subventionsbestätigung dem Sozialdepartement ein zur Berechnung des Elternbeitrags.
b. Das SD erstellt die Elternbeitragsberechnung aufgrund derer die Kindervilla Abraxas
den Eltern die monatliche Rechnung stellt.
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3. PÄDAGOGISCHE GRUNDSÄTZE
Der pädagogische Teil in diesem Konzept wurde durch das Betreuungsteam der Kindervilla Abraxas
erarbeitet. Er steht für die Werte und Normen, nach denen die Kinder in der Kindervilla Abraxas betreut
und in ihrem Alltag begleitet werden. Alle MitarbeiterInnen des Betreuungsteams orientieren sich in ihrer
täglichen Arbeit daran. Das pädagogische Konzept macht die pädagogische Arbeit und Grundhaltung
nach aussen transparent und nachvollziehbar.
3.1. Alltag in der Kindervilla Abraxas
Der Alltag in der Kindervilla Abraxas wird von einem wiederkehrenden Rhythmus bestimmt. Dieser
Rhythmus ist für die Kinder bedeutungsvoll. Durch ihn wird das Kind in seiner Entwicklung geprägt. Es
gewinnt an Sicherheit und Selbstvertrauen, wodurch es sich wohl fühlt.
Wir bieten den Kindern einen sicheren Rahmen in einem geordneten und strukturierten Tagesablauf.
Ein typischer Tag in der Kindervilla Abraxas sieht wie folgt aus:
Zeit
Bemerkungen
7.15
Der Tag beginnt! Die ersten Kinder werden empfangen und je nach Bedarf betreut.
9.00
Jetzt sind alle Kinder eingetroffen und auf ihren Gruppen. Gemeinsam wird der
Morgenkreis mit anschliessendem Singen geleitet. Dann essen wir Früchte zum
Znüni. So beginnen wir den Tag gemeinsam als Gruppe. Wir besprechen den
bevorstehenden Tag.
ab 9.15
Die geplanten Aktivitäten können beginnen (spazieren, geführte Sequenzen,
Freispiel, Basteln, etc.).
ca. 11.00
Wickeln der Kinder, Hände waschen.
Zw. 11.15 – 12.00
Mittagessen
12.00
Zähneputzen, Hände und Mund waschen. Erholung ist angesagt. Einige Kinder
nutzen die Zeit für einen Mittagsschlaf, um erholt den Nachmittag geniessen zu
können. Für andere reicht es aus, sich bei ruhiger Musik einen kurzen Moment
auszuruhen. Babies werden nach ihrem eigenen Schlafrhythmus hingelegt.
14.00
Die Kinder werden aufgenommen, gewickelt und angezogen. Die Kinder sind
nun wieder bereit, sei es zum Spielen, Basteln, Singen, im Winter zum Schlitteln,
im Sommer zum Baden.
15.30
Wir essen Zvieri.
16.00
Wickeln, Mund und Hände waschen.
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16.00 – 18.20
Die ersten Kinder werden abgeholt. Sofern die Eltern vor 18.15 Uhr kommen,
bleibt noch genügend Zeit, um vom vergangenen Tag zu erzählen.
18.20
Alle Kinder sollten jetzt abgeholt sein und die ErzieherInnen treffen Vorbereitungen für den nächsten Tag.
18.30
Der Krippentag ist zu Ende und die Tür wird hinter den Kindern geschlossen.
3.2. Essen und Trinken
Wir legen Wert auf ein gemütliches Zusammensein während der Essenssituation und eine angenehme
Tischatmosphäre. Wir geben den Kindern genügend Zeit zum Essen. Die Essenssituationen sollen für
die Kinder ein positives Erlebnis sein.
Eine gesunde, ausgewogene, fettarme Ernährung ist die Grundlage für kindergerechte Speisen. Zum
Znüni servieren wir den Kindern verschiedene Früchte. Auch beim Zvieri gibt es immer Früchte dazu.
Süssigkeiten werden im Mass gehalten und nur einmal pro Woche durch uns angeboten. Geburtstagskuchen oder sonstige Schlemmereien sind aber selbstverständlich jederzeit willkommen.
Damit die Kinder die verschiedenen Speisen kennen lernen, ermuntern wir sie, alles zu probieren. Sollte
ihnen der Geschmack einer bestimmten Speise nicht zusagen, wird das von uns akzeptiert. Wir kennen
keinen Esszwang.
Wir bieten keine speziellen Alternativspeisen an. Jedoch servieren wir die Nahrungsmittel in separaten
Schüsseln, damit ein Kind auf einzelne Speisen verzichten kann.
Während des gemeinsamen Essens fördern wir die Selbständigkeit und die Eigenverantwortung der
Kinder. Dies tun wir unter anderem, indem die Kinder je nach Fähigkeiten alleine schöpfen und die
Mengen selber bestimmen.
Die Vorbildfunktion der Erwachsenen ist von grosser Bedeutung, da das Ernährungsverhalten der Kinder entscheidend dadurch geprägt wird, wie sich die ErzieherInnen in Essenssituationen verhalten.
Somit lernen die Kinder die Tischsitten am Vorbild der Erwachsenen und der anderen Kinder.
Die Kinder müssen jederzeit genügend trinken können, denn sie sind öfters in Bewegung und ihr Körper
braucht viel Flüssigkeit. Deshalb bieten wir täglich ungesüssten Tee und Wasser an. Jedes Kind verfügt
über seine eigene Trinkflasche, welche jederzeit für das Kind zugänglich ist.
3.3. Schlafen
Rückzugsmöglichkeiten und Ruhepausen sind für jedes einzelne Kind sehr wichtig. Dieser individuelle
Rhythmus der Kinder zwischen Bewegung und Ruhe wird von den ErzieherInnen akzeptiert. Ebenfalls
ist ausreichender Schlaf eine wichtige Voraussetzung für die gesunde Entwicklung des Kindes.
16
Auf die individuellen Schlafbedürfnisse der Kinder nehmen wir Rücksicht. Es besteht kein Schlafzwang.
Für die älteren Kinder gilt diese Zeit als Ruhezeit. Das heisst, sie legen sich in der Kuschelecke etwas
hin oder spielen ruhig für sich (Tischspiele, Bücher anschauen, etc.).
Unsere Ruheräume sind so eingerichtet, dass sich die Kinder darin wohl und geborgen fühlen können.
Durch Rituale wie Singen und Erzählen erleichtern die BetreuerInnen den Kindern das Einschlafen.
3.4. Bewegung, Erfahren von Raum und Umwelt
Schon Säuglinge nehmen ihre Umwelt intensiv wahr. Für eine gesunde Entwicklung sind sie auf vielfältige Reize wie Farben, Gerüche, Formen, Geschmäcker oder Geräusche angewiesen. Äussere Reize
stimulieren Säuglinge und Kleinkinder, sich zu bewegen, Räume zu erforschen sowie grob- und feinmotorische Fähigkeiten zu entwickeln. Die Gestaltung unserer Krippenräume ist auf diese Bedürfnisse
ausgerichtet. Die Räume sind kindergerecht eingerichtet, doch darf ein Kind auch lernen, Gefahren
selber einzuschätzen.
Insbesondere in den ersten Lebensjahren ist es von grundlegender Bedeutung, dem Bewegungsbedürfnis der Kinder gerecht zu werden. Daher achten wir darauf, dass die Kinder in der Krippe und im
Freien vielfältige Bewegungsmöglichkeiten haben.
Mit Spaziergängen und Ausflügen entdecken und erleben die Kinder die Natur und die Jahreszeiten.
Wir achten darauf, dass wir täglich Zeit im Freien verbringen.
Für Kurzausflüge in die Umgebung werden die Kinder mit dem öffentlichen Verkehr transportiert.
3.5. Spiel, Kreativität und Förderung
Beim Spielen achten wir auf einen grossen Freiraum mit klaren Grenzen. Wir bieten den Kindern Spielmaterial, das ihrem Alter entspricht und ihre Phantasie anregt.
Wir ermöglichen sowohl altersgleiche wie auch altersgemischte Spielpartnerschaften. Das bedeutet,
dass die Kleinkinder und die älteren Kinder vielfältige Gelegenheiten erhalten, untereinander in Kontakt
zu treten. Auf diese Weise lernen die Kinder voneinander.
Kinder sind selber tätig und müssen nicht andauernd beschäftigt werden. Daher legen wir Wert auf eine
gute Balance zwischen dem sogenannten Freispiel und geführten Angeboten.
Immer wieder bilden wir Kleingruppen, um den Bedürfnissen, Interessen und dem Entwicklungsstand
der Kinder gerecht zu werden. Diese Kleingruppen ermöglichen uns eine individuelle und gezielte Förderung der einzelnen Kinder.
Im Vermitteln von Liedern, Versen, Kreisspielen, Geschichten und unserem eigenen Sprachverhalten
fördern wir die Sprachentwicklung der Kinder. Mit musischen Angeboten schaffen wir Anreize für die
Entwicklung von Kreativität.
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3.6. Sicherheit, Geborgenheit, Rituale
Damit sich ein Kind psychisch und physisch gesund entwickeln kann, braucht es Sicherheit, Geborgenheit und Vertrauen. Nur ein selbstsicheres Kind kann seine Persönlichkeit entfalten. Durch eine positive
und liebevolle Grundhaltung bauen wir zu jedem einzelnen Kind Vertrauen auf.
Ein kontinuierlicher Tagesablauf und verschiedene Rituale geben dem Krippenalltag eine Struktur und
dem Kind Halt, Sicherheit und ein Zeitgefühl. Die Räume in der Krippe sind so gegliedert und eingerichtet, dass die Kinder vertraute Dinge am vertrauten Ort wieder finden.
Gerade Säuglinge brauchen besondere Zuwendung und Pflege. Um ihre Grundbedürfnisse decken zu
können, nehmen wir auf ihren individuellen Rhythmus Rücksicht. Auch Säuglinge haben ein grosses
Bedürfnis an altersgerechten Spielsequenzen und am direkten Austausch mit einer Bezugsperson. Die
ErzieherInnen schaffen deshalb eine Atmosphäre der Geborgenheit, welche diesen Bedürfnissen gerecht wird.
Physische und/oder psychische Bestrafungen jeglicher Art akzeptieren wir nicht.
3.7. Körperpflege und Gesundheit
Die Körperpflege ist ein wesentlicher Bestandteil einer gesunden Lebensweise. Im Zusammenleben mit
den Erwachsenen erlebt das Kind die richtige Körperpflege als alltägliche Normalität.
Es ist uns ein Anliegen, dass die Kinder lernen, ihren Körper bewusst wahrzunehmen. Die Kinder sollen
die Pflege ihres Körpers als etwas Angenehmes erleben. Die Intimsphäre des Kindes wird dabei jederzeit gewahrt. Durch offene Türen und transparente Handlungsabläufe besteht für Übergriffe jeglicher Art
keine Möglichkeit.
Die Kinder lernen spielerisch die regelmässige Körperpflege wie Zähne putzen, Hände und Gesicht
waschen und führen diese nach Möglichkeit selbständig aus. Die Vorbildwirkung der Erwachsenen ist
auch hier von grosser Bedeutung. Denn weniger die Worte und Belehrungen der Erwachsenen beeinflussen das Kind, als vielmehr das, was diese ihm vorleben.
3.8. Soziale Erfahrungen und soziales Lernen
Kinder brauchen und mögen andere Kinder. Ihr Alltag ist reich an mitmenschlichen Erfahrungen beim
Spielen, Essen, Toben und im täglichen Umgang miteinander. Durch das Spielen und durch gemeinsame Vorhaben, an denen alle Spass haben, entwickeln sich ein Zusammengehörigkeits- und Gemeinschaftsgefühl.
Die Krippe bietet Raum für soziales Lernen wie streiten, nachgeben, sich durchsetzen, Freundschaften
schliessen, Konflikte austragen, Kräfte messen, eigene Grenzen wahren, andere respektieren und eigene Gegenstände teilen.
Negative Gefühle wie Hass und Wut werden zugelassen und angenommen, wobei der gewaltfreie Umgang mit diesen Gefühlen gelernt werden soll. Wir stellen Mittel zur Verfügung, welche zum Abreagieren
dienen.
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Die BetreuerInnen beobachten das soziale Verhalten der Kinder untereinander und bieten je nach Situation Unterstützung.
Kindern aus anderen Kulturen und Religionsgemeinschaften begegnen wir mit gleichem Respekt wie
Kindern aus unserem eigenen Kulturkreis
3.9. Umgang mit Kleinkindern
Da in jeder Gruppe Babyplätze zur Verfügung stehen, kommt dem Umgang mit Kleinkindern ein besonderer Stellenwert zu. Kleinkinder haben ein erhöhtes Bedürfnis nach Ruhe, Schutz und Rückzug. Deshalb achten wir in der Gestaltung des Alltags und der Räume auf eine ihnen angemessene Betreuung.
Die Pflegesituation nehmen wir als Gelegenheit wahr, mit den Kindern in einem geschützten und ruhigen Rahmen in Beziehung zu treten. Wir beziehen die Kleinkinder spielerisch in die Pflegehandlungen
mit ein und nehmen Rücksicht auf die individuellen Grenzen jedes Kindes. Unsere Pflegehandlungen
verbalisieren wir, so dass die Kleinkinder Anregungen für ihre sprachliche Entwicklung erhalten.
In der Nutzung und Gestaltung unserer Räume achten wir auf ein altersgerechtes Spiel- und Materialangebot. Wir sorgen für Rückzugsmöglichkeiten, Nischen und Kuschelecken. Gleichzeitig schaffen wir
Gelegenheiten für die fein- und grobmotorische Entwicklung der Kleinkinder.
Wir legen Wert darauf, den Kleinkindern bereits im frühen Alter phasenweise und gezielt den Austausch
und das Zusammensein mit älteren Kindern zu ermöglichen. Jüngere und ältere Kinder lernen voneinander, so dass sie vielfältig voneinander profitieren können.
3.10. Selbständigkeit und Selbstvertrauen
Der Drang selbständig zu werden und die eigenen Kräfte zu erproben, ist bei jedem gesunden Kind
vorhanden. Die ErzieherInnen greifen die Initiative und das Selbständigkeitsstreben der Kinder auf. Sie
ermutigen und unterstützen die Kinder, so dass diese spüren, dass ihnen etwas zugetraut wird.
Damit die Kinder die Entwicklung von Selbständigkeit üben können, nutzen wir z.B. folgende Gelegenheiten des Alltags:
•
•
•
•
•
•
Die Fähigkeiten der Kinder hervorheben
Das Kind immer wieder ermutigen und positiv bestärken
Ständig zur Selbstentscheidung anregen
Dem Kind bewusst Verantwortung übergeben
Dem Kind genügend Zeit lassen, um seine eigenen Fähigkeiten zu erproben
Vom Kind gemachte Arbeiten nicht kritisieren oder vor ihm vervollständigen
3.11. Elternarbeit
Die Zusammenarbeit mit den Eltern – als wichtigste Bezugspersonen der Kinder – ist eine wichtige Voraussetzung für unsere pädagogische Arbeit.
Wir streben eine partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Eltern an. Wir wünschen uns, dass sich
die Eltern, egal welcher Religion oder Herkunft, bei uns wohl und ernst genommen fühlen.
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In der Gemeinschaft einer Kinderkrippe verhält sich das Kind oft anders als zu Hause. Deshalb spielt
der Informationsaustausch zwischen ErzieherInnen und Eltern eine grosse Rolle. Auch um individuell
auf jedes Kind eingehen zu können, sind die BetreuerInnen auf eine gute Kommunikation mit den Eltern
angewiesen.
Für den kurzen Informationsaustausch eignet sich die Zeit beim Bringen und Holen der Kinder. Für einen ausführlichen Austausch bieten wir auf Anfrage einmal jährlich ein Gespräch über die Entwicklung
der Kinder an. In diesem lassen sich der Entwicklungsstand des Kindes und andere Themen besprechen.
Durch regelmässig stattfindende Elternabende geben wir den Eltern Einblick in die pädagogische Arbeit
der Kindervilla Abraxas und Gelegenheit, Fragen zu stellen und Anliegen einzubringen.
Wir engagieren uns für das Wohl und Interesse der Kinder. Falls erwünscht übernehmen wir gerne auch
erziehungsberatende Funktion. Bei weitergehenden Anliegen der Eltern leiten wir diese an qualifizierte
Fachstellen weiter.
3.12. Eingewöhnungszeit
Mit dem Eintritt in eine Kindertagesstätte beginnt für Ihr Kind und Sie ein neuer Abschnitt. Wir möchten
Ihnen dazu einige Informationen und Hinweise geben, die Ihnen, Ihrem Kind und auch uns den Anfang
sehr erleichtern können.
So wie es für uns Erwachsene schwierig sein kann, sich nach einem Umzug in der neuen Umgebung
heimisch zu fühlen, wird es Ihrem Kind nicht von heute auf morgen gelingen, sich in einer neuen Gruppe mit neuen Menschen anzufreunden. Ihr Kind wird sich deshalb bei uns schneller zuhause fühlen,
wenn Sie ihm Zeit lassen, das neue Umfeld kennen zu lernen. Dazu gehören natürlich auch die Betreuungspersonen der Krippengruppe, von denen Ihr Kind betreut wird.
Für uns ist es wichtig, dass sich Ihr Kind mit uns, der Gruppe, den Regeln und den Abläufen vertraut
machen kann. Das Gleiche gilt aber auch für Sie. Denn wenn Sie den Eindruck gewonnen haben, dass
Ihr Kind bei uns gut aufgehoben ist, wird auch für Sie die Trennung einfacher sein. Damit wiederum
erleichtern Sie Ihrem Kind, sich gut einzuleben.
Kinder reagieren sehr empfindlich auf abrupte Trennung von den vertrauten Bezugspersonen, zu denen
sie eine enge Bindung haben. Für eine gesunde Entwicklung Ihres Kindes ist es aus diesem Grund
sinnvoll, dass sich die Eingewöhnung in die neue Gruppe allmählich und mit genügend Zeit vollzieht.
Deshalb gilt als oberster Grundsatz für die Eingewöhnungsphase: Nehmen Sie sich genügend Zeit!
Damit ist erfahrungsgemäss ein Zeitraum von ca. 2 Wochen gemeint. Allerdings ist jedes Kind wieder
anders – es kann manchmal schneller gehen, manchmal braucht es ein paar Tage mehr.
Organisieren und planen Sie die Eingewöhnungsphase für einen optimalen Start in der Kinderkrippe unbedingt so, dass Sie Zeit haben. Sie sollten flexibel auf die verschiedenen Erfordernisse, die zu einer Eingewöhnung gehören, reagieren können.
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In diesem Sinne zeigen wir Ihnen nun nachfolgend Schritt für Schritt auf, wie eine Eingewöhnung im
Idealfall aussieht. Dabei begleitet ein Elternteil – wenn möglich ist das immer die gleiche Person - das
Kind. Wenn Ihr Kind eine enge Beziehung zur Grossmutter oder einer anderen Bezugsperson hat, kann
auch sie diese Rolle übernehmen. Wir möchten Sie aber darauf aufmerksam machen, dass Anpassungen an die Idealversion manchmal notwendig sind.
1. Tag
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►
►
►
►
2. Tag
►
►
►
►
Sie besuchen gemeinsam mit Ihrem Kind für 1 Stunde die betreffende Gruppe.
Die zuständige Betreuungsperson reagiert auf Kontaktversuche des Kindes.
Sie tritt ihrerseits nur mit kleinen Spielangeboten in Kontakt mit dem Kind. Sie
nimmt von sich aus keinen Körperkontakt auf.
Sie als Eltern übernehmen die Rolle des teilnehmenden Beobachters. Sie setzen sich in eine stille Ecke des Raumes und verhalten sich grundsätzlich passiv. Bitte spielen Sie nicht mit anderen Kindern. Nehmen Sie auch keine Dinge
mit, um sich damit zu beschäftigen (z.B. Lesematerial, Strickwaren usw.). Seien
Sie einfach aufmerksam und nehmen Sie wahr, was geschieht. Reagieren Sie
auf Ihr Kind, insbesondere auf seine Annäherungsversuche, seinen Blickkontakt und ähnliches. Ergreifen Sie jedoch keine Initiative von sich aus. Ihre Aufgabe ist es, für Ihr Kind eine sichere Basis bei dessen Erkundung der neuen
Umgebung zu sein. Falls nötig, kann Ihr Kind jederzeit in den geschützten Hafen, den Sie für es darstellen, zurückkommen.
Ihr Kind wird von Ihnen am 1. Tag in der Gruppe weder gewickelt noch verpflegt.
Es finden keine Trennungsversuche statt.
Der Ablauf ist ähnlich wie am 1. Tag.
Sie besuchen gemeinsam mit Ihrem Kind für 1 Stunde die Krippengruppe.
Die Betreuungsperson achtet und reagiert aufmerksam auf die Kontaktversuche durch Ihr Kind. Sie unternimmt ihrerseits behutsame Versuche zur Kontaktaufnahme mit Ihrem Kind.
Sie beginnen heute damit, Ihr Kind zu verpflegen und zu wickeln. Die Betreuungsperson nimmt beobachtend und passiv an den Pflegehandlungen teil.
3. Tag
►
Der 3. Tag ist identisch mit dem 2. Tag. Durch die Wiederholung von Inhalt und
Ablauf kann das Kind Sicherheit und Vertrauen aufbauen.
4. Tag
►
An diesem Tag unternehmen Sie einen ersten Trennungsversuch von Ihrem
Kind.
Gleich nach der Ankunft in der Gruppe warten Sie den Zeitpunkt ab, an dem
sich Ihr Kind von Ihnen ab- und der neuen Situation zuwendet. Sie gehen dann
zu Ihrem Kind, verabschieden sich kurz von ihm und verlassen dann den
Raum. Das tun Sie auch dann, wenn Ihr Kind protestiert. Bleiben Sie in der
Nähe und kehren Sie in die Gruppe zurück, falls sich Ihr Kind von der Betreuungsperson nicht beruhigen lässt. In einem solchen Fall werden Sie von dieser
gerufen. Falls Ihr Kind keine oder nur eine geringe Reaktion zeigt, kehren Sie
erst nach ca. 30 Minuten zurück.
Nach Ihrer Rückkehr wickeln und verpflegen Sie Ihr Kind. Falls das möglich ist,
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►
21
►
5. Tag
►
►
►
►
6.–10.
Tag
►
übernimmt nach einigen Minuten die Betreuungsperson in Ihrer Anwesenheit
diese Handlungen. Durch Ihre Anwesenheit geben Sie Ihrem Kind Sicherheit.
Beruhigen Sie es, falls es sich ängstlich zeigt.
Die Betreuungsperson übernimmt nun mehr und mehr die Versorgung des Kindes und bietet sich ihm als Spielpartner an. Die Eltern überlassen ihr mehr und
mehr die Verantwortung, als erste auf die Signale des Kindes zu reagieren.
Der Ablauf entspricht weitgehend dem 4. Tag. Hat das Kind am 4. Tag die
Trennung gut überstanden und war es beim Wickeln und Verpflegen durch die
Betreuungsperson nicht beunruhigt, können 3 Erweiterungen eingeführt werden:
Die Betreuungsperson übernimmt die gesamte Pflege in Ihrer Anwesenheit.
Sie können die Gruppe heute für ca. 1 Stunde verlassen.
Sie können Ihr Kind versuchsweise in der Gruppe schlafen legen.
Falls die ersten Tage erfolgreich verlaufen sind, können Sie nun davon ausgehen, dass das Kind den 1. Schritt zu einer guten Bindungsbeziehung mit der
Betreuungsperson gemacht hat. Nun soll versucht werden, die Beziehung zwischen dem Kind und der Betreuungsperson weiter zu vertiefen. Macht das Kind
einen ausgeglichenen Eindruck, können Sie bei den Pflegehandlungen die Distanz zum Kind vergrössern, das Schlafengehen langsam der Betreuungsperson übergeben und die Abwesenheitszeiten in Absprache mit ihr verlängern.
Hierbei wird auf das individuelle Tempo des Kindes Rücksicht genommen. Es
ist durchaus möglich, dass sich z.B. nach einem Wochenende bei Ihrem Kind
noch Unsicherheiten zeigen. Auch Rückschritte können auftreten.
Wenn immer möglich erfolgt der oben beschriebene Ablauf an aufeinanderfolgenden Tagen. Als optimal
haben sich Blöcke von jeweils 4 Tagen erwiesen, d.h. in der 1. und 2. Woche zum Beispiel die Tage von
Dienstag bis Freitag. Die verschiedenen Termine werden zusammen mit der zuständigen Betreuungsperson vor Beginn der Eingewöhnungsphase geplant.
Ferien unmittelbar nach oder im Verlauf der Eingewöhnung sind nicht sinnvoll.
In der Schlussphase der Eingewöhnung halten Sie sich nicht mehr gemeinsam mit Ihrem Kind in der
Gruppe auf. Sie sind jedoch jederzeit erreichbar, falls die Tragfähigkeit der neuen Beziehung zur Betreuungsperson noch nicht ausreicht, um das Kind in besonderen Fällen aufzufangen.
Die Eingewöhnung ist grundsätzlich dann abgeschlossen, wenn das Kind die Betreuungsperson als
sichere Basis akzeptiert hat und sich von ihr trösten lässt. Dabei kann es durchaus vorkommen, dass
das Kind gegen den Weggang seiner Eltern protestiert. Entscheidend ist aber, dass es sich von der
Betreuungsperson beruhigen lässt und sich danach in guter Stimmung der neuen Umgebung zuwendet.
Nicht immer ist es möglich, eine Eingewöhnung nach diesem idealtypischen Muster durchzuführen. Sei
es aus familiären und/oder beruflichen Gründen auf Ihrer Seite, oder aus betrieblichen, organisatorischen und pädagogischen Gründen auf unserer Seite, manchmal sind Anpassungen notwendig. Das
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erfordert von Ihnen wie von uns eine flexible und offene Haltung. Gegenstand des ersten OrientierungsGesprächs wird deshalb auch die Frage sein, mit welchen Anpassungen an die Idealversion die Eingewöhnung geplant werden soll.
Aber noch einmal: Gehen Sie in jedem Fall von einer mindestens 2-wöchigen Eingewöhnungsphase aus. Planen Sie dafür genügend zeitliche Spielräume ein!
Abschliessend möchten wir Ihnen noch 3 andere wichtige Grundsätze mit auf den Weg geben:
Verabschieden Sie sich jedes Mal von Ihrem Kind. Schleichen Sie sich nicht davon! Das könnte
das Vertrauensverhältnis zwischen Ihnen und Ihrem Kind beeinträchtigen.
Ihr Kind kann nach dem Aufenthalt in der Gruppe sehr müde sein, da es viele Eindrücke zu verarbeiten hat. Bitte berücksichtigen Sie das beim Abholen des Kindes.
Bitte bringen und holen Sie Ihr Kind regelmässig zu den vereinbarten Zeiten.
Die Betreuungspersonen geben Ihnen regelmässig Auskunft darüber, wie Ihr Kind bei uns die Zeit verbracht und wie es sich gefühlt hat. Falls Sie Fragen haben oder Sie etwas beschäftigt, können Sie sich
jederzeit an die zuständige Betreuungsperson wenden. Falls Sie ein längeres Gespräch wünschen,
vereinbaren wir im Rahmen unserer zeitlichen Kapazitäten gerne einen Termin mit Ihnen.
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4. ANHÄNGE
1. Anhang I: Übersicht: „Beantragen eines subventionierten Kitaplatzes“
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2. Anhang II: Kriterien: „Vereinbarkeit von Familie und Beruf“
Die Überprüfung des Nachweises über die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist Aufgabe der Kindertagesstätten. Das Sozialdepartement führt jedes Jahr bei einigen Einrichtungen Kontrollen durch. Für
25
diese Kontrollen geben die Einrichtungen dem Sozialdepartement Einsicht in die eingereichten Unterlagen der Eltern.
Merkblatt zur Vergabe von subventionierten Plätzen in privaten Betreuungsangeboten1, die einen Kontrakt mit dem Sozialdepartement
haben
1. Kriterien für die Vergabe von subventionierten Plätzen und deren Nachweis
Art. 2 Abs. 3 der Verordnung legt den Grundsatz fest, dass sich die Beteiligung der Eltern an
den Betreuungskosten grundsätzlich nach deren wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit richtet.
Eltern, deren massgebender Betrag (Gesamteinkommen minus Abzüge) den Grenzbetrag
von Franken 100'000.- erreicht oder übersteigt, erhalten keine Beiträge an die Betreuungskosten (Art. 8 Abs. 2). Alle anderen in der Stadt Zürich wohnhaften Eltern können Subventionen bekommen, sofern sie eines der nachfolgenden Kriterien erfüllen und einen subventionierten Platz in einer Kita haben.
Der Art. 18 Abs. 3 der Verordnung sieht vor, dass die privaten Einrichtungen von den Eltern
den Nachweis verlangen müssen, dass diese aufgrund ihrer Berufstätigkeit, Ausbildungssituation oder zur Erhaltung der Vermittlungsfähigkeit gemäss Arbeitslosenversicherungsgesetz, auf eine Fremdbetreuung ihres Kindes/ihrer Kinder angewiesen sind. Die Vorsteherin
oder der Vorsteher des Sozialdepartements regelt die Einzelheiten und kann dabei auch
weitere Kriterien zur Überprüfung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf festlegen. Die
nachfolgende Tabelle regelt diese Kriterien.
1
Kriterien und Beschreibung
Nachweis der Vereinbarkeit
1.
Berufstätigkeit
Beschreibung: Der Betreuungsumfang
steht in einem adäquaten Verhältnis zum
Erwerbspensum
Bestätigung des Arbeitspensums
durch Arbeitgeberin, durch Arbeitgeber
2.
Ausbildungssituation
Bestätigung durch Ausbildungsort,
Berufsberatung
Beschreibung: Ausbildung durch einen
anerkannten Ausbildungsort. Weiter fallen
darunter auch die Planung für den Wiedereinstieg und/oder Kurse für den Wiedereinstieg.
3.
Erhaltung der Vermittlungsfähigkeit
Bestätigung durch RAV oder durch
die Sozialen Dienste
Kitas oder Tagesfamilien
26
4.
Freiwilligenarbeit des betreuenden Eltern- Bestätigung durch Vereinsvorstand
teils. Die Betreuungsdauer steht in einem oder gemeinnützige Organisationen
adäquaten Verhältnis zur Freiwilligenarbeit mit Beschreibung der Tätigkeit
Beschreibung: Vorstandsarbeit, regelmässige freiwillige Tätigkeiten mit gemeinnützigem Charakter
5.
Sprachliche Integration des Kindes / der
Kinder (Beschränkung auf max. 3
Betreuungstage pro Woche)
Entscheid durch Krippenleitung im
Aufnahmegespräch und jährliche
Überprüfung der Notwendigkeit
Beschreibung: Fremdsprachiges Kind mit
keinen oder geringen Deutschkenntnissen
6. * Physische oder psychische Überbelastung
2
der Eltern oder des betreuenden Elternteils
Beschreibung: notwendige Entlastung der
gesamten Familie zur Vermeidung von
sozialen Folgekosten
Ausnahme: Falls der Kita-Platz aufgrund
einer dringenden Kindsschutzmassnahme
beansprucht wird, wird dieser von den
Sozialen Diensten finanziert und belastet
das Kontingent nicht!
Nachweis durch betreuenden Elternteil mit Begründung der Überbelastung
- Bestätigung durch Ärztin/Arzt
- Psychologin/Psychologe
- Psychiaterin/Psychiater
- Fachstellen (Elternnotruf, Mütterhilfe, Soziale Dienste, etc.)
Wichtig:
Die Überprüfung des Nachweises ist gemäss Art. 18 Abs. 3 der Verordnung Aufgabe der
Kitas. Das Sozialdepartement führt jedes Jahr bei einigen Einrichtungen Kontrollen durch.
Für diese Kontrollen geben die Einrichtungen dem Sozialdepartement Einsicht in die eingereichten Unterlagen der Eltern. Die Unterlagen der Eltern dürfen nicht älter als ein Jahr sein.
2. Häufige Fragen im Zusammenhang mit der Vergabe von subventionierten Plätzen
Mutterschaftsurlaub – kann das erste Kind in der Kindertagesstätte bleiben?
Der Mutterschaftsurlaub wird der Arbeit gleich gestellt. Das heisst, dass das erste Kind während 14 Wochen im gleichen Umfang weiter subventioniert wird. Wird der Mutterschaftsurlaub verlängert, kann die Betreuung auf insgesamt sechs Monate nach der Niederkunft ausgedehnt werden. Wird die Arbeit nach sechs Monaten nicht wieder aufgenommen und wird
*Eine Platzierung von mehr als 3 Tagen pro Woche wird von der Krippenleitung im Begleitschreiben
ausdrücklich beim Sozialdepartement (Zentrale Verwaltung, Kontraktmanagement, Werdstrasse 75
Postfach, 8036 Zürich) beantragt. Dieses Begleitschreiben ist von einer unterschriftsberechtigten Person der Trägerschaft gegengezeichnet (insgesamt zwei Unterschriften).
27
3/4
kein anderes der oben genannten Kriterien erfüllt, entfällt der Anspruch auf einen subventionierten Platz. Wird die Arbeit in einem anderen Pensum als vor dem Mutterschaftsurlaub
wieder aufgenommen, wird der Anspruch auf einen subventionierten Platz den neuen Verhältnissen angepasst.
Vorübergehender Aufenthalt im Ausland – kann der Platz freigehalten werden?
Eltern, welche sich mit ihren Kindern für längere Zeit im Ausland aufhalten, haben in dieser
Zeit keinen Anspruch auf einen subventionierten Platz (z.B. Auslandssemester Studium, Auftrag im Ausland, unbezahlter Urlaub). Die Kosten für eine allfällige Platzfreihaltung in der Kita
muss von den Eltern vollumfänglich übernommen werden.
Vereinbarkeit von Familie und Beruf – ist die Höhe des Arbeitspensums ausschlaggebend für
die Anzahl subventionierter Betreuungstage?
Die Anzahl subventionierter Betreuungstage soll die Vereinbarkeit von Familie und Beruf
gewährleisten und in einem adäquaten Verhältnis zum Erwerbspensum stehen.
Bei unregelmässigen Arbeitszeiten infolge Arbeit auf Abruf von bis zu 50 Arbeitsstunden pro
Monat (30 Stellenprozente) sind die Betreuungstage auf maximal 3 ganze Tage, bei einem
Arbeitspensum von mehr als 50 und maximal 67 Stunden (31 bis 40 Stellenprozente) auf 4
ganze Tage beschränkt. Weicht der Betreuungsbedarf von diesen Richtwerten ab, ist dem
Kontraktmanagement ein begründetes Gesuch**3einzureichen.
Übertritt in den Kindergarten – kann das Kind weiterhin subventioniert in der Kita betreut
werden?
Besuchen Kinder seit mindestens einem Jahr eine Kita und erreichen das Kindergartenalter,
so können sie bis zum Eintritt in die 1. Klasse weiterhin ihre gewohnte Kita besuchen. Wechselt ein Kind mit dem Kindergarteneintritt von einer Kita in eine andere, braucht es für die
Subventionierung das Einverständnis der Stadt. Die Kitas wenden sich in solchen Fällen vor
der Vergabe des subventionierten Platzes ans Kontraktmanagement. Kinder, welche mit
dem Kindergarteneinritt erstmals eine Kita besuchen, haben kein Anrecht auf einen subventionierten Betreuungsplatz in einer Kita. Ihnen stehen subventionierte Plätze in den städtischen Horten zur Verfügung.
**Das begründete Gesuch ist durch die Krippenleitung an das Sozialdepartement (Zentrale Verwaltung, Kontraktmanagement, Werdstrasse 75, Postfach, 8036 Zürich) zu richten und von einer unterschriftsberechtigten Person der Trägerschaft gegengezeichnet (insgesamt zwei Unterschriften).
28
4/4
Vergabe der subventionierten Betreuungsplätzen – welchen Familien haben Vorrang?
Die Kitas sind bei der Vergabe der subventionierten Betreuungsplätze frei. Das Sozialdepartement empfiehlt bei mehreren gleichzeitigen Anfragen die Plätze nach sozialer Dringlichkeit
zu verteilen. Es ist im Sinne des Sozialdepartements, dass das bezogene Kontingent ausgeschöpft wird und keine weiteren Zulassungsbeschränkungen für subventionierte Plätze eingeführt werden.
Wie wird bei der Platzierung von Kindern, deren Eltern bei den Sozialen Diensten der Stadt
Zürich anhängig sind, vorgegangen?
Sie sind allen anderen in der Stadt Zürich wohnhaften Eltern gleichgestellt. Falls eines der
oben genannten Kriterien erfüllt und ein subventionierter Platz verfügbar ist, können auch sie
diesen beanspruchen. Ist ein Kriterium für einen subventionierten Betreuungsplatz erfüllt,
aber aktuell kein Platz verfügbar, so können die Sozialen Dienste in dringenden Fällen Betreuungsplätze zum individuellen Kostensatz finanzieren, bis ein subventionierter Platz zur
Verfügung steht.
Ausnahme: Nur falls der Kita-Platz aufgrund einer dringenden Kindsschutzmassnahme beansprucht wird, wird dieser von den Sozialen Diensten finanziert und belastet das Kontingent
nicht.
Kontraktmanagement und Soziale Dienste
Zürich, Mai 2014
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