Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Weser-Ems 1 KURZGEFASST Nachrichten der GEW-Fraktion im Schulbezirkspersonalrat der Nds.Landesschulbehörde Regionalabteilung Osnabrück Die Inhalte dieser Ausgabe: 1. Schulbezirkspersonalrat 2. PM sollten Befristungsgründe in Förderschulen prüfen 3. Weitere Sozialpädagogenstellen für Schulen 4. Schwierige Bewerberlage an den Schulen 5. In eigener Sache 1. Schulbezirkspersonalrat Osnabrück – GEW Fraktion die gestaltende Kraft Bereits seit dem 27. April 2016 arbeitet der neu zusammengesetzte Schulbezirkspersonalrat in Osnabrück. Nach den Änderungen des Personalvertretungsgesetzes wurde aber nicht mehr in den bisherigen Fachgruppen (das sind die Schulformen und das nichtlehrende Schulpersonal) gewählt, sondern die Wahl zum Schulbezirkspersonalrat wurde nach dem Statusgruppenprinzip durchgeführt. Es wird jetzt nur noch in den beiden Gruppen: Beamte/Beamtinnen und Arbeitnehmer/Arbeitnehmerinnen gewählt. Die GEW Fraktion hat sich direkt nach der Wahl entschieden, für jede vorhandene Schulform und den Bereich der Tarifbeschäftigten Arbeitsgruppen einzurichten. Damit werden auch zukünftig kompetente Ansprechpartner*Innen für jede Schulform im Schulbezirkspersonalrat für Ratsuchende zur Verfügung stehen. Darüber hinaus wird es auch weiterhin Arbeitsgruppen für Spezialthemen (z.B. Gesundheitsschutz, Versetzungen oder Abordnungen) geben. Eine Übersicht der Ansprechpartner*Innen, Aufgaben und Erreichbarkeiten wird derzeit erstellt und in Kürze an alle Schulen versendet. Gleichzeitig soll auch an die ausgeschiedenen langjährigen Mitglieder erinnert werden. Festzuhalten bleibt aber: Die gestaltende Kraft im Schulbezirkspersonalrat ist die GEW. Denn die GEW hat die neuen Arbeitsstrukturen entwickelt, Arbeitszusammenhänge beschrieben, personelle und inhaltliche Zuordnungen geschaffen und alles bis zur Reife vorangetrieben. Nur die GEW hat überhaupt umfassende Arbeitskonzepte für die zukünftige Arbeit im SBPR erarbeitet. Schließlich werden diese jetzt auch von den Personalräten aus dem Verband im Schulbezirkspersonalrat Osnabrück mitgetragen und so wie von der GEW vorgeschlagen auch umgesetzt. Es hat sich ausgezeichnet, dass die GEW schon bei der Listenaufstellung kompetente und engagierte Kandidatinnen und Kandidaten aller Schulformen aufgestellt hatte und daher nach der Wahl sehr schnell arbeits- und gestaltungsfähig war. „Es kommt nicht darauf an mit dem Kopf durch die Wand zu rennen, sondern mit den Augen die Tür zu finden.“ 1 2 2. PM sollten Befristungsgründe in Förderschulen prüfen Viele Beschäftigungsverhältnisse werden befristet geschlossen. So auch in den Förderschulen für die therapeutischen oder pädagogischen Fachkräfte. Ein befristet beschäftigter Logopäde einer Förderschule hat gegen den vorliegenden Befristungsgrund geklagt und in zweiter Instanz Recht bekommen. Das Landesarbeitsgericht hat festgestellt, dass bei einer befristeten Vertretung für eine andere PM ein konkreter „Sachgrund“, ein „Kausalzusammenhang“ oder eine schlüssige „Vertretungskette“ vorliegen muss. Nach diesem Urteil ist es z.B. nicht möglich, dass für eine beurlaubte Ergotherapeutin ein Logopäde befristet eingestellt wird. Hierbei handelt es sich dann nicht mehr um einen „Kausalzusammenhang“, da ein Logopäde nicht die Tätigkeiten einer Ergotherapeutin übernehmen kann. Nach Ansicht des Landearbeitsgerichts ist klar: „Der Sachgrund der Vertretung erfordert, dass die Vertretungskraft gerade wegen des durch den zeitweiligen Ausfall des zu vertretenden Mitarbeiters entstandenen vorübergehenden Beschäftigungsbedarfs eingestellt worden ist.“ Oder einfacher ausgedrückt: Wird für eine Ergotherapeutin eine befristete Ersatzkraft eingestellt – muss diese ebenfalls Ergotherapeutin/Ergotherapeut sein. Diese Grundregel gilt für alle befristeten Beschäftigungen und Professionen in den Förderschulen. PM, die sich in einem befristeten Beschäftigungsverhältnis befinden, sollten jetzt überprüfen, ob die Sachgründe rechtskonform sind und der Einsatz tatsächlich für eine Person mit der gleichen Ausbildung und Tätigkeit erfolgt. Sollte hier ein falscher Sachgrund vorliegen, dann muss dieser Vertrag entfristet werden! Dafür ist es in einem ersten Schritt notwendig, die Landesschulbehörde anzuschreiben und auf das Urteil des Landesarbeitsgerichts (16 SA 280/14) aufmerksam zu machen. Allerdings müssen die PM auch die Bereitschaft aufbringen, um bei einer fehlerhaften Befristung gegebenenfalls auch das Arbeitsgericht anzurufen – wenn die Eingabe bei der Landesschulbehörde nicht zum Erfolg geführt hat! Dies ist allerdings nur in einer vorgegebenen Frist bis maximal 3 Wochen nach Ende des Arbeitsverhältnisses möglich (siehe auch § 17 Teilzeitund Befristungsgesetz). Danach ist es nicht mehr möglich eine fehlerhafte Befristung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis zu verändern. 3. Weitere Sozialpädagogenstellen für Schulen Nachdem bereits sozialpädagogische Fachkräfte in etlichen Grundschulen eingestellt worden sind, werden nunmehr die Hauptschulen, Realschulen, Oberschulen, Kooperativen Gesamtschulen und Integrierten Gesamtschulen mit sozialpädagogischen Fachkräften ausgestattet. Dabei handelt es sich jedoch nicht um eine flächendeckende Einstellung, sondern um „ausgewählte“ Schulen. Bevorzugt sollen Ganztagsschulen versorgt werden. Die Stellen werden über die nds. Landesschulbehörde ausgeschrieben und richten sich an Sozialpädagoginnen/-pädagogen (FH Bachelor) und Sozialarbeiter/-innen (FH Bachelor) mit staatlicher Anerkennung oder Personen mit einer vergleichbaren Ausbildung und langjähriger Praxiserfahrung in der schulischen Sozialarbeit (langjährig wird hier mit mindestens drei Jahren veranschlagt!). Die Landesregierung strebt zwar dauerhafte Beschäftigungen an, zur Zeit werden diese Stellen jedoch noch überwiegend befristet für zwei Jahre ausgeschrieben. Das Beschäftigungsvolumen wird mit 100% (=39,5 Std.), 75% (=29,85 Std.) oder 50 % (=18,9 Std.) festgelegt. 2 3 An Integrierten Gesamtschulen können diese Stellen sofort ausgeschrieben und besetzt werden. Schulen, die bisher eine sozialpädagogische Fachkraft aus dem Hauptschulprofilierungsprogramm erhalten haben, können diese neuen Stellen erst zum 01.01.2017 besetzen, denn das Hauptschulprofilierungsprogramm läuft noch bis zum 31.12.2016. Alle Schulen, die für die Einstellung einer sozialpädagogischen Fachkraft ausgewählt worden sind, sind bereits angeschrieben worden. Dabei handelt es sich in der Regionalabteilung Osnabrück um 34 Schulen aus dem Hauptschulsektor (HS, HRS GHS), 106 Oberschulen (OBS + GOBS) und 15 reine Realschulen. Die Stellen werden in Kürze bei der Arbeitsagentur eingestellt. 4. Schwierige Bewerberlage in den Schulen Es gibt eigentlich reichlich Stellen für die verschiedenen Schulformen in Weser-Ems – aber leider sind diese längst nicht alle besetzbar. Die Bewerberlage ist dünn. In einigen Regionen (z.B. Wesermarsch, Emsland oder Ostfriesland) verzweifeln die Schulleitungen bereits. Die Bewerber ziehen hier die städtischen Bereiche Oldenburg und Osnabrück und deren Speckgürtel rundherum ganz klar vor. Angesichts des Mangels können sich die zukünftigen Lehrkräfte die Stellen nahezu aussuchen. Randregionen gehen dabei oftmals leer aus. In den Schulen „auf dem Land“ führt dieser Mangel zu prekären Unterrichtsversorgungen, die nur mühsam über Abordnungen ausgeglichen werden können. Es versteht sich fast von selbst, dass Versetzungen immer seltener realisiert werden können. Auch dringende Versetzungswünsche werden aus Gründen der Unterrichtsversorgungen nur noch in Ausnahmefällen umgesetzt. Persönliche Schicksale geraten zunehmend in den Hintergrund. Auch Inklusionsstunden können durch die Förderschulen nicht in vollem Umfang zur Verfügung gestellt werden. Schulleitungsstellen sind nicht mehr besetzbar und damit steigt und steigt die Belastungen der Restkollegien. Auffangen können die Schulen vor Ort diesen Mangel nicht mehr. Hier ist die Politik schon lange gefordert die Rahmenbedingungen zu verbessern, die Attraktivität des Lehrerberufs zu steigern, Anreize für Randregionen zu schaffen, die Besoldung zu verbessern und, und, und. 5. In eigener Sache Geplant war es so nicht und der Zeitpunkt ist vielleicht auch suboptimal, aber leider müssen mitunter Entscheidungen getroffen werden, die nicht immer lange planbar sind: Nach über 11 Jahren werde ich zum 31.07.2016 aus familiären Gründen den Schulbezirkspersonalrat verlassen. Neben vielen Tätigkeiten für den Bereich des nichtlehrenden Schulpersonals bildeten das Referat Recht, der Arbeitsplatz Schule und natürlich das Kurzgefasst meine Arbeitsschwerpunkte. Andere aus dem SBPR werden diese Aufgaben nun übernehmen, hoffentlich weiterentwickeln und verbessern. Hiermit liefere ich nunmehr mein letztes Kurzgefasst ab und verabschiede mich. Impressum: Kurzgefasst wird in unregelmäßigen Abständen von der GEW-Fraktion des Schulbezirkspersonalrats Osnabrück herausgegeben – Juni 2016; Enno Emken GEW Weser-Ems, Staugraben 4a, 26122 Oldenburg, Tel.: 0441-24013, [email protected] 3
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