16050619_123 23. Juni 2016 pld – Pressedienst der Landeshauptstadt Düsseldorf Im Rhein herrscht Lebensgefahr! Herausgegeben vom Amt für Kommunikation Rathaus - Marktplatz 2 Feuerwehr, DLRG, Wasserwacht und Wasserschutzpolizei Postfach 101120 40002 Düsseldorf Telefon: +49. 211/ 89-93131 Fax: +49. 211/ 89-94179 [email protected] www.duesseldorf.de/presse www.facebook.com/duesseldorf www.twitter.com/duesseldorf Redaktionsteam: mb - Michael Bergmann - 97298 bla - Manfred Blasczyk - 93132 bu - Michael Buch - 93134 br - Anne Braun - 93138 fri - Michael Frisch - 93115 jäk - Kerstin Jäckel - 93131 vm - Valentina Meissner - 93111 pau - Volker Paulat - 93101 appellieren an die Erholungssuchenden am Wasser Hochsommerliche Temperaturen werden derzeit wieder so manchen Menschen zum Bad ins kühle Nass locken. Doch das erfrischende Vergnügen birgt in freien Gewässern große Gefahren. Die Vertreter von Feuerwehr, Deutsche Lebensrettungs-Gesellschaft (DLRG), Wasserwacht und Wasserschutzpolizei betonen: "Auch geübte Schwimmer können bei Unterströmungen in Not geraten." In den vergangenen Jahren wurde der Rhein immer wieder zur Todesfalle – im Rhein herrscht Lebensgefahr! Immer wieder sterben Menschen im Rhein Im Jahr 2016 musste die Düsseldorfer Feuerwehr bereits zwölf Mal zur Personenrettung an den Rhein ausrücken. Zwei Menschen mussten dabei reanimiert werden. Im Mai 2015 verunglückte ein Mönchengladbacher im Rhein – er starb später in der Uniklinik Düsseldorf. Auch 2014 starben ein Mann im Rhein und einer im Angermunder Baggersee. Die meisten Unfälle dieser Art verzeichnete die Feuerwehr im heißen Sommer 2003 – fünf Menschen kamen dabei ums Leben. Im Rhein ist das Schwimmen nach der Verordnung über das Baden in den Bundeswasserstraßen Rhein und Schifffahrtsweg Rhein-Kleve in bestimmten Zonen generell verboten. So gelten 100 Meter oberhalb und unterhalb von Rheinhäfen Badeverbot. An Brücken, Schiffs- und Fährlandestellen, Schleusen, Vorhäfen, Umschlagstellen und Werften darf ebenfalls nicht geschwommen werden. Auch andernorts ist Baden im Rhein lebensgefährlich. Beispielsweise an so genannten Kribben – ins Wasser ragende Kiesflächen – bilden sich oft tückische Strudel und Strömungen. Strömung herrscht auch in der Fahrrinne. Wenn ein Schiff vorbeifährt, zieht dies das Wasser an. Der Eindruck des niedrigeren Wasserstandes verlockt Kinder, in den Fluss zu waten. Unterschätzt wird ... Im Rhein herrscht Lebensgefahr! -2- hierbei aber die Gefahr des "Rückschwalles": Das Wasser kehrt in Wellen zurück. Weitere Informationen zum Thema gibt es im Internet unter: www.duesseldorf.de, Unterpunkt Freizeit. An bewachten Stränden des Unterbacher Sees ist Baden erlaubt Baden ist erlaubt, wo Aufsicht vorhanden ist, also am Unterbacher See. Für alle anderen Baggerseen gilt Badeverbot, also für: • • • • Angermunder Baggerseen westlich und östlich des Heiderweges Suitbertussee Fliednersee Lambertussee in Kaiserswerth • • • • Lichtenbroicher Baggersee am Flughafen Südpark-See Unisee Elbsee Süd und Nord Generell die Baderegeln beachten Generell sollten Menschen, die zum Baden gehen, einige Regeln beachten. Die Feuerwehr der Landeshauptstadt, die DLRG, die DRKWasserwacht und die Wasserschutzpolizei appellieren, die Baderegeln einzuhalten: • Nie überhitzt ins Wasser gehen, • nie alkoholisiert schwimmen gehen, • nie mit vollem Magen ins Wasser gehen, • nie mit ganz leerem Magen Schwimmen gehen. Eltern sollten ihre Kinder an den Gewässern immer im Auge behalten! (fri)
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