Im Rhein herrscht Lebensgefahr!

16050619_123
23. Juni 2016
pld – Pressedienst der
Landeshauptstadt Düsseldorf
Im Rhein herrscht Lebensgefahr!
Herausgegeben vom
Amt für Kommunikation
Rathaus - Marktplatz 2
Feuerwehr, DLRG, Wasserwacht und Wasserschutzpolizei
Postfach 101120
40002 Düsseldorf
Telefon: +49. 211/ 89-93131
Fax: +49. 211/ 89-94179
[email protected]
www.duesseldorf.de/presse
www.facebook.com/duesseldorf
www.twitter.com/duesseldorf
Redaktionsteam:
mb - Michael Bergmann - 97298
bla - Manfred Blasczyk - 93132
bu - Michael Buch - 93134
br - Anne Braun - 93138
fri - Michael Frisch - 93115
jäk - Kerstin Jäckel - 93131
vm - Valentina Meissner - 93111
pau - Volker Paulat - 93101
appellieren an die Erholungssuchenden am Wasser
Hochsommerliche Temperaturen werden derzeit wieder so manchen
Menschen zum Bad ins kühle Nass locken. Doch das erfrischende Vergnügen birgt in freien Gewässern große Gefahren. Die Vertreter von
Feuerwehr, Deutsche Lebensrettungs-Gesellschaft (DLRG), Wasserwacht
und Wasserschutzpolizei betonen: "Auch geübte Schwimmer können bei
Unterströmungen in Not geraten." In den vergangenen Jahren wurde der
Rhein immer wieder zur Todesfalle – im Rhein herrscht Lebensgefahr!
Immer wieder sterben Menschen im Rhein
Im Jahr 2016 musste die Düsseldorfer Feuerwehr bereits zwölf Mal zur
Personenrettung an den Rhein ausrücken. Zwei Menschen mussten
dabei reanimiert werden. Im Mai 2015 verunglückte ein Mönchengladbacher im Rhein – er starb später in der Uniklinik Düsseldorf. Auch 2014
starben ein Mann im Rhein und einer im Angermunder Baggersee. Die
meisten Unfälle dieser Art verzeichnete die Feuerwehr im heißen
Sommer 2003 – fünf Menschen kamen dabei ums Leben.
Im Rhein ist das Schwimmen nach der Verordnung über das Baden in
den Bundeswasserstraßen Rhein und Schifffahrtsweg Rhein-Kleve in
bestimmten Zonen generell verboten. So gelten 100 Meter oberhalb und
unterhalb von Rheinhäfen Badeverbot. An Brücken, Schiffs- und Fährlandestellen, Schleusen, Vorhäfen, Umschlagstellen und Werften darf
ebenfalls nicht geschwommen werden. Auch andernorts ist Baden im
Rhein lebensgefährlich. Beispielsweise an so genannten Kribben – ins
Wasser ragende Kiesflächen – bilden sich oft tückische Strudel und
Strömungen. Strömung herrscht auch in der Fahrrinne. Wenn ein Schiff
vorbeifährt, zieht dies das Wasser an. Der Eindruck des niedrigeren
Wasserstandes verlockt Kinder, in den Fluss zu waten. Unterschätzt wird
...
Im Rhein herrscht Lebensgefahr!
-2-
hierbei aber die Gefahr des "Rückschwalles": Das Wasser kehrt in Wellen
zurück. Weitere Informationen zum Thema gibt es im Internet unter:
www.duesseldorf.de, Unterpunkt Freizeit.
An bewachten Stränden des Unterbacher Sees ist Baden erlaubt
Baden ist erlaubt, wo Aufsicht vorhanden ist, also am Unterbacher See.
Für alle anderen Baggerseen gilt Badeverbot, also für:
•
•
•
•
Angermunder Baggerseen westlich und östlich des Heiderweges
Suitbertussee
Fliednersee
Lambertussee in Kaiserswerth
•
•
•
•
Lichtenbroicher Baggersee am Flughafen
Südpark-See
Unisee
Elbsee Süd und Nord
Generell die Baderegeln beachten
Generell sollten Menschen, die zum Baden gehen, einige Regeln
beachten. Die Feuerwehr der Landeshauptstadt, die DLRG, die DRKWasserwacht und die Wasserschutzpolizei appellieren, die Baderegeln
einzuhalten:
• Nie überhitzt ins Wasser gehen,
• nie alkoholisiert schwimmen gehen,
• nie mit vollem Magen ins Wasser gehen,
• nie mit ganz leerem Magen Schwimmen gehen.
Eltern sollten ihre Kinder an den Gewässern immer im Auge behalten!
(fri)