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Presse-Info
Bauern- und Winzerverband
Rheinland-Nassau e.V.
22.06.2016
56073 Koblenz
Telefon: 02 61 / 9885-1113
Karl-Tesche-Straße 3
Telefax: 02 61 / 9885-1300
Landwirtschaftlicher Arbeitgeberverband Rheinland-Nassau
Empfehlung zur Lohnerhöhung
Koblenz. Der Lohntarifvertrag für Landwirtschaft und Weinbau in RheinlandNassau wurde von der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU)
zum 30.06.2015 gekündigt. Üblicherweise werden vor regionalen
Tarifverhandlungen zunächst Verhandlungen auf Bundesebene aufgenommen, mit
dem Ziel, eine Bundesempfehlung abzuschließen. Diese Bundesempfehlung steht
dann unter dem Vorbehalt der Annahme durch die einzelnen Landesverbände.
Die Bundestarifverhandlungen zwischen dem Gesamtverband der Deutschen
Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände (GLFA) und der IG BAU
haben in den vergangenen Monaten zu keinem Ergebnis geführt. Die IG BAU
verdeutlichte in mehreren Verhandlungsrunden, dass sie nur dann eine
Bundesempfehlung zur Erhöhung der Löhne für die Landarbeiter abschließe,
wenn gleichzeitig ein einheitlicher Bundesrahmentarifvertrag verhandelt werde.
Bislang gibt es in jedem Bundesland einen eigenen Rahmen- bzw.
Manteltarifvertrag, der je nach Region unterschiedliche Vorgaben, z.B. zur
Urlaubsdauer, Weihnachts- und Urlaubsgeld u.a., vorsieht.
In einer Mitgliederversammlung des GLFA wurde das weitere Vorgehen
besprochen. Aufgrund der z.Zt. sehr unterschiedlichen bestehenden Regelungen in
den einzelnen Manteltarifverträgen, hat sich die überwiegende Anzahl der
Mitgliedsverbände gegen die Aufnahme von Verhandlungen über einen
bundesweiten Manteltarifvertrag ausgesprochen. Es soll vielmehr bei den
regionalen Manteltarifverträgen bleiben, die auf die jeweiligen regionalen
Verhältnisse zugeschnitten sind.
Verantwortlich: Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau e.V., Karl-Tesche-Straße 3, 56073 Koblenz
Dipl.-Ing. agr. Herbert Netter, Tel.: 0261/9885-1113 Fax: 0261/9885-1300
Internet: www.bwv-net.de, E-Mail: [email protected]
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Der GLFA hat der IG BAU sodann eine reine Lohnrunde vorgeschlagen. Dies
trägt die IG BAU jedoch nicht mit. Daher wird es in nächster Zeit keine
Verhandlungen auf Bundesebene geben. Sobald Lohntarifverhandlungen in
Rheinland-Pfalz aufgenommen werden, wird der Landwirtschaftliche
Arbeitgeberverband Rheinland-Nassau darüber informieren.
Aufgrund des nun schon seit mehr als elf Monate dauernden tariflosen Zustands
wurde arbeitgeberseitig vereinbart, eine Empfehlung zur Lohnerhöhung an
interessierte Betriebe herauszugeben. Diese lautet dahingehend, dass für die Zeit
vom 01.07.2015 bis 30.06.2016 eine Einmalzahlung von 350 € geleistet wird. Des
Weiteren sollten die Löhne ab dem 01.07.2016 um mindestens 1,5 Prozent erhöht
werden.
Die Empfehlung gilt für alle Arbeitnehmer, die dem Lohntarifvertrag für
Landwirtschaft und Weinbau in Rheinland-Nassau vom 14.05.2013 unterliegen,
also ab der Lohngruppe 1 b. Die Lohnempfehlung gilt nicht für Arbeitnehmer, die
dem Mindestlohn nach dem Mindestentgelttarifvertrag unterliegen, also
insbesondere Saisonarbeitskräfte. Für diese gilt im Jahr 2016 ein Mindestentgelt
von 8,- € brutto je Stunde.
Es bleibt jedem Unternehmen selbst überlassen, ob die Tarifempfehlung
umgesetzt wird oder nicht. Sollte es in den nächsten Monaten zu einem
Tarifabschluss in Rheinland-Pfalz kommen, kann eine solche Einmalzahlung bzw.
die Erhöhung des Lohnes auf etwaige tarifliche Erhöhungen vollständig
angerechnet werden.
Verantwortlich: Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau e.V., Karl-Tesche-Straße3, 56073 Koblenz
Dipl.-Ing. agr. Herbert Netter, Tel.: 0261/9885-1113 Fax: 0261/9885-1300
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