Presse-Info Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau e.V. 22.06.2016 56073 Koblenz Telefon: 02 61 / 9885-1113 Karl-Tesche-Straße 3 Telefax: 02 61 / 9885-1300 Landwirtschaftlicher Arbeitgeberverband Rheinland-Nassau Empfehlung zur Lohnerhöhung Koblenz. Der Lohntarifvertrag für Landwirtschaft und Weinbau in RheinlandNassau wurde von der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) zum 30.06.2015 gekündigt. Üblicherweise werden vor regionalen Tarifverhandlungen zunächst Verhandlungen auf Bundesebene aufgenommen, mit dem Ziel, eine Bundesempfehlung abzuschließen. Diese Bundesempfehlung steht dann unter dem Vorbehalt der Annahme durch die einzelnen Landesverbände. Die Bundestarifverhandlungen zwischen dem Gesamtverband der Deutschen Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände (GLFA) und der IG BAU haben in den vergangenen Monaten zu keinem Ergebnis geführt. Die IG BAU verdeutlichte in mehreren Verhandlungsrunden, dass sie nur dann eine Bundesempfehlung zur Erhöhung der Löhne für die Landarbeiter abschließe, wenn gleichzeitig ein einheitlicher Bundesrahmentarifvertrag verhandelt werde. Bislang gibt es in jedem Bundesland einen eigenen Rahmen- bzw. Manteltarifvertrag, der je nach Region unterschiedliche Vorgaben, z.B. zur Urlaubsdauer, Weihnachts- und Urlaubsgeld u.a., vorsieht. In einer Mitgliederversammlung des GLFA wurde das weitere Vorgehen besprochen. Aufgrund der z.Zt. sehr unterschiedlichen bestehenden Regelungen in den einzelnen Manteltarifverträgen, hat sich die überwiegende Anzahl der Mitgliedsverbände gegen die Aufnahme von Verhandlungen über einen bundesweiten Manteltarifvertrag ausgesprochen. Es soll vielmehr bei den regionalen Manteltarifverträgen bleiben, die auf die jeweiligen regionalen Verhältnisse zugeschnitten sind. Verantwortlich: Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau e.V., Karl-Tesche-Straße 3, 56073 Koblenz Dipl.-Ing. agr. Herbert Netter, Tel.: 0261/9885-1113 Fax: 0261/9885-1300 Internet: www.bwv-net.de, E-Mail: [email protected] /2 2 Der GLFA hat der IG BAU sodann eine reine Lohnrunde vorgeschlagen. Dies trägt die IG BAU jedoch nicht mit. Daher wird es in nächster Zeit keine Verhandlungen auf Bundesebene geben. Sobald Lohntarifverhandlungen in Rheinland-Pfalz aufgenommen werden, wird der Landwirtschaftliche Arbeitgeberverband Rheinland-Nassau darüber informieren. Aufgrund des nun schon seit mehr als elf Monate dauernden tariflosen Zustands wurde arbeitgeberseitig vereinbart, eine Empfehlung zur Lohnerhöhung an interessierte Betriebe herauszugeben. Diese lautet dahingehend, dass für die Zeit vom 01.07.2015 bis 30.06.2016 eine Einmalzahlung von 350 € geleistet wird. Des Weiteren sollten die Löhne ab dem 01.07.2016 um mindestens 1,5 Prozent erhöht werden. Die Empfehlung gilt für alle Arbeitnehmer, die dem Lohntarifvertrag für Landwirtschaft und Weinbau in Rheinland-Nassau vom 14.05.2013 unterliegen, also ab der Lohngruppe 1 b. Die Lohnempfehlung gilt nicht für Arbeitnehmer, die dem Mindestlohn nach dem Mindestentgelttarifvertrag unterliegen, also insbesondere Saisonarbeitskräfte. Für diese gilt im Jahr 2016 ein Mindestentgelt von 8,- € brutto je Stunde. Es bleibt jedem Unternehmen selbst überlassen, ob die Tarifempfehlung umgesetzt wird oder nicht. Sollte es in den nächsten Monaten zu einem Tarifabschluss in Rheinland-Pfalz kommen, kann eine solche Einmalzahlung bzw. die Erhöhung des Lohnes auf etwaige tarifliche Erhöhungen vollständig angerechnet werden. Verantwortlich: Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau e.V., Karl-Tesche-Straße3, 56073 Koblenz Dipl.-Ing. agr. Herbert Netter, Tel.: 0261/9885-1113 Fax: 0261/9885-1300 Internet: www.bwv-net.de, E-Mail: [email protected]
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