Technische Universität Ilmenau Akademisches Auslandsamt Ausschreibung Diese Ausschreibung steht unter dem Vorbehalt, dass die Fördermittel dem Akademischen Auslandsamt im aktuellen Haushaltsjahr für Auslandsstudienaufenthalte von Studierenden der Technischen Universität Ilmenau zur Verfügung stehen. Diese Mittel werden als Zuwendungen zu den Aufenthaltskosten ab dem 5. Fachsemester zu Studienzwecken im Rahmen von internationalen Hochschulpartnerschaften der TU Ilmenau vergeben, denen ein gültiger Universitäts-, Instituts-/Fakultäts- bzw. Fachgebietsvertrag zugrunde liegt. Bewerbungsfrist: 15. März 2017 für Aufenthalte im Sommersemester 2017 * ** 15. Juni 2017 für Aufenthalte im Wintersemester 2017/18* ** Beratung und Bewerbung: Akademisches Auslandsamt Haus G, Zimmer 1290 Corinna Wedekind Ihren Bewerbungsunterlagen legen Sie bitte bei: * Antragsformular (online unter http://www.tu-ilmenau.de/international/studierende/ studienaufenthalte/foerdermoeglichkeiten/teilstipendien-im-rahmen-von-hochschulpartnerschaften/ ) * Motivationsschreiben (1-2 A4-Seiten maximal) * tabellarischer Lebenslauf (inkl. Kompetenzen, Studien- und gesellschaftliches Engagement, Hobbies etc.) * aktuelle Immatrikulationsbescheinigung * Bescheinigung aller Studien- und Prüfungsleistungen * Learning-Agreement (Formular online im Ausschreibungstext) * Kopie des Fremdsprachennachweises für die an der Gasteinrichtung relevanten Lehrsprache/ DAAD-Sprachennachweis * schriftliche Zusage der Partnereinrichtung * Kopie der Flug-/Fahrkarte und der Auslandskrankenversicherung Bitte nur mit einer Büroklammer versehen (ggf. in einer Klarsichthülle) einreichen! Vergaberichtlinien 1. Die Höhe der finanziellen Zuwendung richtet sich (in Anlehnung an die aktuell gültigen Sätze im DAADPROMOS-Programm) nach den bewilligten Haushaltsmitteln sowie der Anzahl der für den Antragszeitraum eingegangenen förderfähigen Anträge 2. BAföG-Empfänger und ERASMUS+ -Teilnehmer erhalten monatlich maximal 100 Euro Zuwendung 3. Bachelor- bzw. Masterarbeiten an Partnerhochschulen gelten als Studienaufenthalte und werden nach Maßgabe von Punkt 1 gefördert. 4. Praktika an Partnerhochschulen können als „Projektarbeit“ mit monatlich 100 Euro bei ausreichend verfügbaren Mitteln gefördert werden. Praktika in einer Firma werden grundsätzlich nicht gefördert! * Anträge für das Sommersemester 2017 können ab Januar 2017, spätestens aber vor Beginn des Aufenthaltes (entsprechend der jeweils gültigen Semesterzeiten der Gasteinrichtung) eingereicht werden, Bescheide ergehen aber erst im Rahmen des Auswahlverfahrens ca. 1-1,5 Monate nach Bewerbungsschluss. Anträge, die nach dem Start des Aufenthaltes eingereicht werden, können erst ab dem Folgemonat der Einreichung berücksichtigt werden. Anträge, die nicht fristgerecht bzw. nach einem Auslandsaufenthalt eingereicht werden, müssen von vornherein aus formalen Gründen abgelehnt werden. ** Es können zunächst nur Aufenthalte bis Dezember des laufenden Jahres bezuschusst werden (Sonderbedingungen für Aufenthalte im Juni 2016 WS 17/18, die erst ab Januar 2018 beginnen, werden entsprechend mitgeteilt).
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