Ausschreibung 15. März 2017 für Aufenthalte im

Technische Universität Ilmenau
Akademisches Auslandsamt
Ausschreibung
Diese Ausschreibung steht unter dem Vorbehalt, dass die Fördermittel dem Akademischen
Auslandsamt im aktuellen Haushaltsjahr für Auslandsstudienaufenthalte von Studierenden der
Technischen Universität Ilmenau zur Verfügung stehen.
Diese Mittel werden als Zuwendungen zu den Aufenthaltskosten ab dem 5. Fachsemester zu
Studienzwecken im Rahmen von internationalen Hochschulpartnerschaften der TU Ilmenau
vergeben, denen ein gültiger Universitäts-, Instituts-/Fakultäts- bzw. Fachgebietsvertrag
zugrunde liegt.
Bewerbungsfrist:
15. März 2017 für Aufenthalte im Sommersemester 2017 * **
15. Juni 2017 für Aufenthalte im Wintersemester 2017/18* **
Beratung und Bewerbung:
Akademisches Auslandsamt
Haus G, Zimmer 1290
Corinna Wedekind
Ihren Bewerbungsunterlagen legen Sie bitte bei:
* Antragsformular (online unter http://www.tu-ilmenau.de/international/studierende/
studienaufenthalte/foerdermoeglichkeiten/teilstipendien-im-rahmen-von-hochschulpartnerschaften/ )
* Motivationsschreiben (1-2 A4-Seiten maximal)
* tabellarischer Lebenslauf (inkl. Kompetenzen, Studien- und gesellschaftliches Engagement, Hobbies etc.)
* aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
* Bescheinigung aller Studien- und Prüfungsleistungen
* Learning-Agreement (Formular online im Ausschreibungstext)
* Kopie des Fremdsprachennachweises für die an der Gasteinrichtung relevanten Lehrsprache/
DAAD-Sprachennachweis
* schriftliche Zusage der Partnereinrichtung
* Kopie der Flug-/Fahrkarte und der Auslandskrankenversicherung
Bitte nur mit einer Büroklammer versehen (ggf. in einer Klarsichthülle) einreichen!
Vergaberichtlinien
1. Die Höhe der finanziellen Zuwendung richtet sich (in Anlehnung an die aktuell gültigen Sätze im DAADPROMOS-Programm) nach den bewilligten Haushaltsmitteln sowie der Anzahl der für den Antragszeitraum
eingegangenen förderfähigen Anträge
2. BAföG-Empfänger und ERASMUS+ -Teilnehmer erhalten monatlich maximal 100 Euro Zuwendung
3. Bachelor- bzw. Masterarbeiten an Partnerhochschulen gelten als Studienaufenthalte und werden nach
Maßgabe von Punkt 1 gefördert.
4. Praktika an Partnerhochschulen können als „Projektarbeit“ mit monatlich 100 Euro bei ausreichend
verfügbaren Mitteln gefördert werden. Praktika in einer Firma werden grundsätzlich nicht gefördert!
* Anträge für das Sommersemester 2017 können ab Januar 2017, spätestens aber vor Beginn des Aufenthaltes (entsprechend der
jeweils gültigen Semesterzeiten der Gasteinrichtung) eingereicht werden, Bescheide ergehen aber erst im Rahmen des Auswahlverfahrens ca. 1-1,5 Monate nach Bewerbungsschluss.
Anträge, die nach dem Start des Aufenthaltes eingereicht werden, können erst ab dem Folgemonat der Einreichung berücksichtigt
werden. Anträge, die nicht fristgerecht bzw. nach einem Auslandsaufenthalt eingereicht werden, müssen von vornherein aus formalen
Gründen abgelehnt werden.
** Es können zunächst nur Aufenthalte bis Dezember des laufenden Jahres bezuschusst werden (Sonderbedingungen für Aufenthalte im
Juni 2016
WS 17/18, die erst ab Januar 2018 beginnen, werden entsprechend mitgeteilt).