Geltende Förderraten

Anhang IV zur Finanzhilfevereinbarung 2016
Geltende Förderraten
LEITAKTION 1 – MOBILITÄT VON EINZELPERSONEN
Mobilität zwischen Programmländern (KA103)
Zu beachten sind die Bestimmungen im Anhang III der Finanzhilfevereinbarung:
Finanz- und Vertragsbedingungen
1. Fahrtkosten
ST – Personalmobilität zu Lehr-, Fort- und Weiterbildungszwecken
einfache Entfernung
gemäß Distanzrechner
Betrag (Kosten je Einheit) pro
Mobilitätsmaßnahme/-aktivität
(= Hin- und Rückfahrt)
<100 km
entfällt
100 bis 499 km
180 Euro
500 bis 1.999 km
275 Euro
2.000 bis 2.999 km
360 Euro
3.000 bis 3.999 km
530 Euro
4.000 bis 7.999 km
820 Euro
8.000 km und mehr
1.100 Euro
Hinweis:
Die Entfernungen werden mit dem Entfernungsrechner der Kommission ermittelt
(http://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/tools/distance_de.htm).
Die Entfernung der einfachen Strecke ist die Grundlage für die Berechnung der Höhe der EU-Finanzhilfe
für die Reise hin und zurück.
2. Individuelle Unterstützung
ST - Personalmobilität zu Lehr-, Fort- und Weiterbildungszwecken
Betrag (Kosten je Einheit)
bis zum 14. Tag der
Aktivität
pro Monat
Betrag (Kosten je
Einheit) vom 15. - 60.
Tag der Aktivität
pro Monat
Dänemark, Irland, Niederlande, Schweden,
Vereinigtes Königreich
160 Euro
112 Euro
Belgien, Bulgarien, Finnland, Frankreich,
Griechenland, Island, Italien, Lichtenstein,
Luxemburg, Norwegen, Österreich, Polen, Rumänien,
Tschechien, Türkei, Ungarn, Zypern
140 Euro
98 Euro
Deutschland, Lettland, Malta, Mazedonien (FYROM),
Portugal, Slowakei, Spanien
120 Euro
84 Euro
Estland, Kroatien, Litauen, Slowenien
100 Euro
70 Euro
Zielland
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Anhang IV zur Finanzhilfevereinbarung 2016
Hinweis:
Auslandsaufenthalte von Personal werden bis zum 14. Fördertag der Mobilität mit dem vollen
Tagessatz gefördert. Zwischen dem 15. und dem 60. Fördertag der Personalmobilität entspricht die
Förderung 70% des Tagessatzes.
SM - Studierendenmobilität (und SMP für Graduierte)
Gruppe
Zielland
Erasmus+ Zuschuss pro Monat
(30 Tage) für
Studienaufenthalte (SMS)
mindestens 250 Euro,
Gruppe 1
Dänemark, Finnland,
Frankreich, Irland, Italien,
Liechtenstein, Norwegen,
Österreich, Schweden,
Vereinigtes Königreich
höchstens 500 Euro
zzgl. min. 50 Euro gegenüber
Gruppe 2;
Erasmus+ Zuschuss pro
Monat (30 Tage) für
Praktika (SMP)1
mindestens 350 Euro,
höchstens 700 Euro
zzgl. festgelegter
einheitlicher Betrag
zwischen 100 Euro und 200
Euro für alle 3 Gruppen;
mindestens 300 Euro,
Gruppe 2
Belgien, Deutschland,
Griechenland, Island,
Kroatien, Luxemburg,
Niederlande, Portugal,
Slowenien, Spanien,
Tschechien, Türkei, Zypern
höchstens 650 Euro
mindestens 200 Euro,
höchstens 450 Euro
mindestens 150 Euro,
Gruppe 3
Bulgarien, Estland, Lettland,
Litauen, Malta,
Mazedonien (FYROM),
Polen, Rumänien, Slowakei,
Ungarn
höchstens 400 Euro
abzgl. min. 50 Euro gegenüber
Gruppe 2;
zzgl. festgelegter
einheitlicher Betrag
zwischen 100 Euro und 200
Euro für alle 3 Gruppen;
mindestens 250 Euro,
höchstens 600 Euro
zzgl. festgelegter
einheitlicher Betrag
zwischen 100 Euro und 200
Euro für alle 3 Gruppen;
Hinweis:
Studierendenmobilität (Studienaufenthalte)
Alleinerziehende Studierende mit einem oder mehreren Kindern im Ausland erhalten (nach
Beantragung durch die entsendende Hochschule) zusätzlich zur EU-Förderung einen Betrag in Höhe
von 200 Euro pro Monat.
3. Organisatorische Unterstützung (OS)
Bis zur 100. Mobilität: 350 Euro pro Mobilitätsmaßnahme
Ab dem 101. Mobilität: 200 Euro für jede weitere Mobilitätsmaßnahme
1
Es gelten die gleichen Zuschüsse für Graduiertenpraktika.
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