Anhang IV zur Finanzhilfevereinbarung 2016 Geltende Förderraten LEITAKTION 1 – MOBILITÄT VON EINZELPERSONEN Mobilität zwischen Programmländern (KA103) Zu beachten sind die Bestimmungen im Anhang III der Finanzhilfevereinbarung: Finanz- und Vertragsbedingungen 1. Fahrtkosten ST – Personalmobilität zu Lehr-, Fort- und Weiterbildungszwecken einfache Entfernung gemäß Distanzrechner Betrag (Kosten je Einheit) pro Mobilitätsmaßnahme/-aktivität (= Hin- und Rückfahrt) <100 km entfällt 100 bis 499 km 180 Euro 500 bis 1.999 km 275 Euro 2.000 bis 2.999 km 360 Euro 3.000 bis 3.999 km 530 Euro 4.000 bis 7.999 km 820 Euro 8.000 km und mehr 1.100 Euro Hinweis: Die Entfernungen werden mit dem Entfernungsrechner der Kommission ermittelt (http://ec.europa.eu/programmes/erasmus-plus/tools/distance_de.htm). Die Entfernung der einfachen Strecke ist die Grundlage für die Berechnung der Höhe der EU-Finanzhilfe für die Reise hin und zurück. 2. Individuelle Unterstützung ST - Personalmobilität zu Lehr-, Fort- und Weiterbildungszwecken Betrag (Kosten je Einheit) bis zum 14. Tag der Aktivität pro Monat Betrag (Kosten je Einheit) vom 15. - 60. Tag der Aktivität pro Monat Dänemark, Irland, Niederlande, Schweden, Vereinigtes Königreich 160 Euro 112 Euro Belgien, Bulgarien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lichtenstein, Luxemburg, Norwegen, Österreich, Polen, Rumänien, Tschechien, Türkei, Ungarn, Zypern 140 Euro 98 Euro Deutschland, Lettland, Malta, Mazedonien (FYROM), Portugal, Slowakei, Spanien 120 Euro 84 Euro Estland, Kroatien, Litauen, Slowenien 100 Euro 70 Euro Zielland Seite 1 von 2 Anhang IV zur Finanzhilfevereinbarung 2016 Hinweis: Auslandsaufenthalte von Personal werden bis zum 14. Fördertag der Mobilität mit dem vollen Tagessatz gefördert. Zwischen dem 15. und dem 60. Fördertag der Personalmobilität entspricht die Förderung 70% des Tagessatzes. SM - Studierendenmobilität (und SMP für Graduierte) Gruppe Zielland Erasmus+ Zuschuss pro Monat (30 Tage) für Studienaufenthalte (SMS) mindestens 250 Euro, Gruppe 1 Dänemark, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Liechtenstein, Norwegen, Österreich, Schweden, Vereinigtes Königreich höchstens 500 Euro zzgl. min. 50 Euro gegenüber Gruppe 2; Erasmus+ Zuschuss pro Monat (30 Tage) für Praktika (SMP)1 mindestens 350 Euro, höchstens 700 Euro zzgl. festgelegter einheitlicher Betrag zwischen 100 Euro und 200 Euro für alle 3 Gruppen; mindestens 300 Euro, Gruppe 2 Belgien, Deutschland, Griechenland, Island, Kroatien, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Slowenien, Spanien, Tschechien, Türkei, Zypern höchstens 650 Euro mindestens 200 Euro, höchstens 450 Euro mindestens 150 Euro, Gruppe 3 Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Malta, Mazedonien (FYROM), Polen, Rumänien, Slowakei, Ungarn höchstens 400 Euro abzgl. min. 50 Euro gegenüber Gruppe 2; zzgl. festgelegter einheitlicher Betrag zwischen 100 Euro und 200 Euro für alle 3 Gruppen; mindestens 250 Euro, höchstens 600 Euro zzgl. festgelegter einheitlicher Betrag zwischen 100 Euro und 200 Euro für alle 3 Gruppen; Hinweis: Studierendenmobilität (Studienaufenthalte) Alleinerziehende Studierende mit einem oder mehreren Kindern im Ausland erhalten (nach Beantragung durch die entsendende Hochschule) zusätzlich zur EU-Förderung einen Betrag in Höhe von 200 Euro pro Monat. 3. Organisatorische Unterstützung (OS) Bis zur 100. Mobilität: 350 Euro pro Mobilitätsmaßnahme Ab dem 101. Mobilität: 200 Euro für jede weitere Mobilitätsmaßnahme 1 Es gelten die gleichen Zuschüsse für Graduiertenpraktika. Seite 2 von 2
© Copyright 2024 ExpyDoc