Wir beraten Sie ...neutral und kompetent Beratungsregion Westmünsterland Mastschweine und Sauenhaltung Pflanzenbau und Pflanzenschutz Kreisstelle Coesfeld / Recklinghausen Borkener Strasse 25 48653 Coesfeld Tel: 0 25 41/910 0 Fax: 0 25 41/910-333 E-mail: [email protected] E-mail: [email protected] Kooperation Stevertalsperre Mastrinder und Milchviehhaltung Kreisstelle Coesfeld / Recklinghausen Kooperation Landwirtschaft und Wasserwirtschaft im Einzugsgebiet der Stevertalsperre Einkommens und Vermögenssicherung Erwerbskombinationen, Weiterbildung, EDV, Rhetorik, Coaching Wasserkooperations Wasserrahmenrichtlinien Beratung ISBN 3-9808400-7-7 Bericht 2015 Unsere Schwerpunkte Ein Bericht über die Ergebnisse der Beratung in 2015 Kooperationsgebiet 2 1 1 3 4 4 4 1 2 3 4 Stadtwerke Coesfeld GmbH, 48653 Coesfeld, Dülmener Str. 80 Telefon: 02541 / 929-0, Fax: 02541 / 929-280, email: [email protected] Gemeindewerke Nottuln, 48301 Nottuln, Stiftsstraße 10 Telefon: 02502 / 942-411, Fax: 02502 / 942-221, email: [email protected] Stadtwerke Dülmen, 48249 Dülmen, Alter Ostdamm 21 Telefon: 02594 / 7900-0, Fax: 02594 / 7900-53, email: [email protected] Gelsenwasser AG, Wasserwerk Haltern, 45809 Gelsenkirchen, Postfach 10 09 44 Telefon: 0209 / 708-0, Telefax: 0209 / 708-650, email: [email protected] Wetterdaten Rückblick Kreisstelle Coesfeld / Recklinghausen der Landwirtschaftskammer NRW ___________________________________ Bericht 2015 Kooperation Landwirtschaft und Wasserwirtschaft im Einzugsgebiet der Stevertalsperre Herausgeberin: Kooperation Land- und Wasserwirtschaft im Einzugsgebiet der Stevertalsperre Borkener Str. 25 48653 Coesfeld www.landwirtschaftskammer.de/steverkooperation verantwortlich: Marianne Lammers erschienen: Coesfeld, im Juni 2016 1. Auflage: Preis: 800 Stück 10,- € / Exemplar Bezug: Acker- und Saatbauverein Münsterland e.V. Borkener Str. 25 48653 Coesfeld Telefon: 02541/ 9 10 –321 / -320 Telefax: 02541/ 9 10 –333 eMail: [email protected] Nachdruck und Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Herausgeberin gestattet. KOOPERATION LANDWIRTSCHAFT UND WASSERWIRTSCHAFT IM EINZUGSGEBIET DER STEVERTALSPERRE BERICHT 2015 INHALTSVERZEICHNIS Grußwort (Dr. Christian Schulze Pellengahr) 1. Organigramm der Wasserkooperation Monitoring 2. Vorkommen und Tendenzen der Nitrat- und Pflanzenschutzmittelgehalte im Stevereinzugsgebiet und deren Auswirkungen auf das Trinkwasser Haltern im Jahr 2015 (Dr. Claus Schlett, Karin Hilscher, Elke Redeker) Seite 1 Seite Seite 3 Seite 9 3. Sonderuntersuchungen zum Eintrag von Pflanzenschutzmitteln aus dem Funnegebiet (Dr. Claus Schlett, Karin Hilscher, Elke Redeker) Seite 32 4. Rückblick auf das Anbaujahr 2014/2015 - Witterung und Pflanzenschutzmittelfrachten (Martin Wirth) Seite 39 5. Späte Nmin-Aktion zu Mais 2015 (Dr. Ludger Laurenz) Seite 45 Förderung 6. Umsetzung und Stand der Förderprojekte 2015 "Zwischenfruchtanbau", "Quantofix-N-Volumeter", "Kleinstflächen-Uferrandstreifen“ und Strip-TillVerfahren im WSG Lette/Humberg (Anna Elies) Seite 49 7. Umsetzung des Pilotprojekts "Reduktion der Nicosulfuroneinträge im Wassereinzugsgebiet der Funne" (Martin Wirth) Seite 53 8. Umsetzung und Stand des Förderprogramms Pflanzenschutztechnik der Gelsenwasser AG in den Jahren 2014/2015 und aktuelles Förderprogramm 2016 (Alfred Schulze Ameling) Seite 60 Fachbeiträge 9. Die neue Düngeverordnung – welche Änderungen kommen auf die Landwirtschaft zu? (Birgit Apel) Seite 63 10. Synergie-Effekte zwischen Gewässerschutz, Biodiversitäts- und Agrarförderung heben (Marianne Lammers) Seite 69 Autorenverzeichnis Seite 86 -1- Grußwort Wer gut ist, hat schon aufgehört, besser zu werden. <Martin Hilti, 1895-1997, Unternehmer, Gründer der Hilti AG> Im Sinne des obigen Zitates arbeitet die Wasserkooperation im Stevereinzugsgebiet: Genau hinsehen, was schadet und überall dort, wo es besser werden kann, dies umsetzen. Nicht müde werden, das landwirtschaftliche Handeln und Tun zu erklären und sachgemäße Lösungen erarbeiten, um weiterhin vorbeugenden Gewässerschutz zu betreiben. Das ist das Ziel der Zusammenarbeit zwischen Landwirtschaft und Wasserwirtschaft. Doch Lösungen finden, wenn Zielkonflikte bestehen, ist nicht einfach und erfordert Kompromisse. Dies gelingt nur im gemeinsamen Tun und intensiven Austausch untereinander. Als neu gewählter Landrat im Amt ist es mir ein besonderes Anliegen, mit Wasserwirtschaft und Landwirtschaft gut zusammenzuarbeiten und sich konstruktiv zu ergänzen. Ich unterstreiche die große Bedeutung, die die Landwirtschaft für die Ernährungssicherung, Pflege der Kulturlandschaft und als Wirtschaftsmotor für unseren Kreis Coesfeld hat. Darum liegt mir viel an dem Leitmotto „Kooperation statt Konfrontation“, denn nur so können tragfähige Lösungen erarbeitet werden. Vielen Gesprächen und Tagungen habe ich entnommen, dass in den zurückliegenden 24 Jahren der Wasserkooperation schon große Erfolge erzielt wurden. Doch der gesellschaftliche Wandel mit den gestiegenen Anforderungen an Umwelt und Landwirtschaft führt zu ständig neuen Anpassungsnotwendigkeiten. Gleichzeitig ist es wichtig, dass die Landwirtschaft zu Änderungen bereit ist, aber die Gesellschaft die Landwirtschaft auch nicht überfordern darf. Denn wir alle wollen, dass hier in unserer Heimat, in unserem Kreis Coesfeld, weiterhin Landwirtschaft und Viehzucht betrieben werden kann und die landwirtschaftlichen Familien dafür geachtet werden. Dies gelingt nur mit nachhaltiger und wirtschaftlich erfolgreicher Agrarwirtschaft. Für diesen ständigen Änderungsprozess wünsche ich den Akteuren in der Wasserkooperation ein großes Durchhaltevermögen und viel Erfolg im kontinuierlichen Verbesserungsprozess. Herzliche Grüße Ihr Dr. Christian Schulze Pellengahr (Landrat des Kreises Coesfeld) jährlich Berichte zur Kooperationsarbeit Landwirtschaftskammer NRW Referenten aus Pflanzenschutz, Pflanzenbau und anderen Fachsparten nach Bedarf, Versuchsstation Merfeld, LUFA NRW Pflanzenschutzmonitoring Projektgruppe Beratung und Förderung Arbeitsgruppe Arbeitsgruppen 2 pro Ortsverein und Jahr Feldbegehungen 1 - 2-wöchig Kooperationsfax für Pflanzenbau und Pflanzenschutz Instrumente Vorstand durch Wasserversorgungsunternehmen und Industrie im Oberflächen- und Grundwasser ganzjährig ganzjährig Monitoring Pflanzenschutzmittel Regionale Pflanzenschutztagungen für Landwirte Beirat der Wasserkooperation Wasserversorgungsunternehmen • Technik • Nmin • Pflanzenschutz Förderprogramme der Erweiterter Vorstand Mitgliederversammlungen im Kooperationsgebiet und in den 7 Wasserschutzgebieten Kooperationsberater der Landwirtschaftskammer NRW Kreisstelle Coesfeld / Recklinghausen Organe, Gremien Organigramm der Kooperation Land- und Wasserwirtschaft Stevereinzugsgebiet -3- Wasserversorgunsunternehmen: Behörden: Landwirtschaft: Kreisstelle Coesfeld/Recklinghausen der Landwirtschaftskammer NRW - Pflanzenschutz: - Pflanzenbau: - Versuchstechniker: Vorsitzender: Stellvertretender Vorsitzender: Kooperation Geschäftsführung: Vorstandsmitglied: Vorstandsmitglied: Vorstandsmitglied: Vorsitzender: Stellvertretender Vorsitzender: Kooperation Geschäftsführung: regelmäßig alle 6 Wochen mindestens 2 X pro Jahr und nach Bedarf mindestens 4 X pro Jahr und nach Bedarf Anton Holz, Kreislandwirt (Coesfeld); Michael Uckelmann, Kreisverbandsvorsitzender COE; Georg Schulte-Althoff, Kreislandwirt (Recklinghausen); Friedrich Steinmann, Kreisverbandsvorsitzender RE; Burkhard Kleinhölting, Landwirt (Lette); Heinz Schemmer, Landwirt (Reken); Christoph Stockhofe, Landwirt (Haltern); Martin Ueing, Landwirt und Sprecher der Kooperations-AG Nottuln; Berthold Haarbeck, Landwirt und stellvertretender Sprecher der Kooperations-AG Nottuln Raphael van der Poel, Kreisverbandsgeschäftsführer COE; Wolfgang König, Kreisverbandsgeschäftsführer RE; Berater und Techniker der Landwirtschaftskammer NRW der Kreisstellen COE/RE, BOR, UN; Referat Pflanzenbau, Referat Pflanzenschutzdienst und andere Referate der LWK NRW nach Bedarf Stadtwerke Coesfeld GmbH, Stadtwerke Dülmen GmbH, Gemeindewerke Nottuln, Gelsenwasser AG Kreis Coesfeld, Kreis Recklinghausen, Bezirksregierung Münster, MUNLV mindestens 2 X pro Jahr *) Beiratsmitglieder siehe Adressliste „Beirat der Kooperation“ und nach Bedarf Beirat der Kooperation *) Martin Wirth, Bernd Wiesmann Anna Elies, Dr. Ludger Laurenz Hermann Ahaus, Alfred Schulze Ameling (zusammen 4 AK) Kooperationsberater Vertreter der Landwirte; Kreislandwirt Anton Holz Vertreter der Wasserwirtschaft; Ulrich Peterwitz, Gelsenwasser AG, Abteilungsleiter Marianne Lammers; Kreisstellenleiterin COE/RE der Landwirtschaftskammer NRW Wasserversorger: Stadtwerke Coesfeld GmbH, Markus Hilkenbach, Geschäftsführer Wasserversorger: Stadtwerke Dülmen GmbH, Johannes Röken, Geschäftsführer Wasserversorger: Gemeindewerke Nottuln, Peter Scheunemann, Betriebsleiter Erweiterter Vorstand Vertreter der Landwirte; Kreislandwirt Anton Holz Vertreter der Wasserwirtschaft; Ulrich Peterwitz, Gelsenwasser AG Marianne Lammers; Kreisstellenleiterin COE/RE der Landwirtschaftskammer NRW Vorstand Besetzung der Gremien der Kooperation Land- und Wasserwirtschaft Stevereinzugsgebiet -4- Internetadressen Landwirte aus dem Einzugsgebiet der Stever Landwirte der Wasserschutzgebiete Mitglieder der Wasserkooperation Martin Wirth, Bernd Wiesmann Ortwin Rodeck, Dr. Claus Schlett Marianne Lammers; Kreisstellenleiterin COE/RE der Landwirtschaftskammer NRW Harald Kramer, Günter Klingenhagen jeweils ein Vertreter der Firmen BASF, Bayer Cropscience, Syngenta Agro Projektgruppe Pflanzenschutzmittel-Monitoring Pflanzenschutz: Martin Wirth, Bernd Wiesmann, Alfred Schulze Ameling, Siegfried Eickelberg (Unna), Yvonne Katemann (Borken) Pflanzenbau: Anna Elies, Dr. Ludger Laurenz, Anja Keuck Referat Pflanzenschutzdienst: Harald Kramer, Günter Klingenhagen, Ortwin Rodeck, Bernhard Büning, Harald Gerding, Walter Schneider Marianne Lammers, Kreisstellenleiterin COE/RE der Landwirtschaftskammer NRW Norbert Menge Bernhard Brüse mindestens 2 X pro Jahr und nach Bedarf mindestens 2 X pro Jahr und nach Bedarf www.landwirtschaftskammer.de, www.gelsenwasser.de, www.stadtwerke-coesfeld.de, www.nottuln.de/werke.htm, www.stadtwerke-duelmen.de Landwirtschaft: Kreisstelle Coesfeld/Recklinghausen der Landwirtschaftskammer NRW Kooperationsberater: Wasserversorgungsunternehmen: Kooperation Geschäftsführung: Landwirtschaftskammer NRW: Pflanzenschutzindustrie: ggf. themenbezogene Gäste Landwirtschaftskammer NRW: Wasserversorgungsunternehmen: Kooperation Geschäftsführung: Vertreter des Handels: Vertreter der Lohnunternehmer : ggf. themenbezogene Gäste Kreisstelle Coesfeld/Recklinghausen der Landwirtschaftskammer NRW Kooperationsberater: Arbeitsgruppe Beratung und Förderung Besetzung der Gremien der Kooperation Land- und Wasserwirtschaft Stevereinzugsgebiet (Fortsetzung) -5- Ortwin Rodeck Dr. Claus Schlett Anton Holz Georg Schulte-Althoff Heinz Schemmer Christoph Stockhofe Burkhard Kleinhölting Martin Ueing 15. Westfälische Wasser- und Umweltanalytik GmbH, Leiter Chemie 16. Kreislandwirt Coesfeld LK NRW*, Vorsitzender der Kooperation 17. Kreislandwirt Recklinghausen LK NRW 18. Ortslandwirt LK NRW 19. Ortslandwirt LK NRW 20. Sprecher der Landwirte 21. Sprecher der Kooperations-AG Nottuln Johannes Röken 14. Gelsenwasser AG, Sachbearbeiter Landwirtschaft Stadtwerke Dülmen GmbH, Geschäftsführer 9. Bernhard Büning Ulrich Peterwitz Stadtwerke Coesfeld GmbH 8. Markus Hilkenbach 13. Gelsenwasser AG, Abteilungsleiter, Stellvertretender Vorsitzender der Kooperation Stadtwerke Coesfeld GmbH, Geschäftsführer 7. Friedhelm Kahrs-Ude Harald Gerding Kreis Recklinghausen, Leiter Fachdienst 70 - Umwelt 6. Ursula Kleine Vorholt 12. Gemeindewerke Nottuln Kreis Coesfeld 5. Dr. Johannes-Gerhard Foppe Peter Scheunemann Kreis Coesfeld, Leiter Abteilung 70 - Umwelt 4. Rudolf Fitzner-Goldstein 11. Gemeindewerke Nottuln, Betriebsleiter Bezirksregierung Münster, Dezernat 54 3. Ulf Treseler Walter Schneider Bezirksregierung Münster, Dezernat 54 2. Michéle Helle Name 10. Stadtwerke Dülmen GmbH MKUNLV Düsseldorf Institution 1. Nr. Adressenliste des Beirats der Wasserkooperation Draum 59 Letter Berg 71 In der Groll 4 Boom 4 Flaesheimer Straße 619 Dorfbauerschaft 2 Willy-Brandt-Allee 26 Postfach 10 09 44 Postfach 10 09 44 Stiftsstraße 10 Stiftsstraße 10 Alter Ostdamm 21 Alter Ostdamm 21 Dülmener Str. 80 Dülmener Str. 80 Kurt-Schumacher-Allee 1 Friedrich-Ebert-Straße 7 Friedrich-Ebert-Straße 7 Nevinghoff 22 Nevinghoff 22 Schwannstr. 3 Straße 48301 Nottuln 48653 Coesfeld-Lette 45721 Haltern-Lavesum 48734 Reken 45721 Haltern am See 59348 Lüdinghausen 45891 Gelsenkirchen 45809 Gelsenkirchen 45809 Gelsenkirchen 48301 Nottuln 48301 Nottuln 48249 Dülmen 48249 Dülmen 48653 Coesfeld 48653 Coesfeld 45657 Recklinghausen 48653 Coesfeld 48653 Coesfeld 48147 Münster 48147 Münster 40476 Düsseldorf Ort Stand: April 2016 -6- Günter Klingenhagen Yvonne Katemann Siegfried Eickelberg Marianne Lammers Josef Samberg Bernd Wiesmann Dr. Ludger Laurenz Martin Wirth Anna Elies Alfred Schulze Ameling Hermann Ahaus Anja Keuck Heribert Große Enking 30. LK NRW, Fachbereich 62 - Pflanzenschutzdienst 31. LK NRW, Kreisstelle Borken 32. LK NRW, Kreisstelle Ruhr-Lippe 33. LK NRW, Kreisstelle Coesfeld/Recklinghausen, Geschäftsführerin der Kreisstelle und der Kooperation 34. LK NRW, Kreisstelle Coesfeld/Recklinghausen, stellv. Geschäftsführer der Kreisstelle 35. LK NRW, Kreisstelle Coesfeld/Recklinghausen 36. LK NRW, Kreisstelle Coesfeld/Recklinghausen 37. LK NRW, Kreisstelle Coesfeld/Recklinghausen 38. LK NRW, Kreisstelle Coesfeld/Recklinghausen 39. LK NRW, Kreisstelle Coesfeld/Recklinghausen 40. LK NRW, Kreisstelle Coesfeld/Recklinghausen 41. LK NRW, Kreisstelle Coesfeld/Recklinghausen 42. LK NRW, Kreisstelle Coesfeld/Recklinghausen * LK NRW = Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen; ** WLV = Westfälisch-Lippischer Landwirtschaftsverband Borkener Str. 25 Borkener Str. 25 Borkener Str. 25 Borkener Str. 25 Borkener Str. 25 Borkener Str. 25 Borkener Str. 25 Borkener Str. 25 Borkener Str. 25 Borkener Str. 25 Platanenallee 56 Johann-Walling-Str. 45 Nevinghoff 40 Nevinghoff 40 Harald Kramer 29. LK NRW, Fachbereich 62 - Pflanzenschutzdienst Daldrup 110 Siebengebirgsstraße 200 Michael Uckelmann 26. WLV Kreisverband Coesfeld, Vorsitzender Borkener Str. 27 Dr. Ellen Richter Raphael van der Poel 25. WLV Kreisverband Coesfeld, Geschäftsführer Lippweg 22 28. LK NRW, Fachbereich 62 - Pflanzenschutzdienst Friedrich Steinmann 24. WLV Kreisverband Recklinghausen, Vorsitzender Börster Weg 20 Siebengebirgsstraße 200 Wolfgang König 23. WLV** Kreisverband Recklinghausen, Geschäftsführer Uphoven 1 27. LK NRW, Fachbereich 61 – Landbau, Nachwachsende Rohstoffe Josef Schmitz Berthold Haarbeck 22. Stellvertretender Sprecher der Kooperations-AG Nottuln Adressenliste des Beirats der Wasserkooperation 48653 Coesfeld 48653 Coesfeld 48653 Coesfeld 48653 Coesfeld 48653 Coesfeld 48653 Coesfeld 48653 Coesfeld 48653 Coesfeld 48653 Coesfeld 48653 Coesfeld 59425 Unna 46325 Borken 48147 Münster 48147 Münster 53229 Bonn 53229 Bonn 48249 Dülmen 48653 Coesfeld 46244 Bottrop-Kirchhellen 45657 Recklinghausen 48301 Nottuln Stand: April 2016 -7- -8Eine sichere und kundenfreundliche Trinkwasserversorgung schließt bei uns überzeugenden Service mit ein. Mit zahl reichen Betriebsstandorten und unserem Kundenservice Center bieten wir bei Fragen und Problemen vor Ort persön liche Unterstützung. Bei Bedarf auch nach Feierabend. Über unser KundenserviceCenter sind wir täglich von 7 bis 22 Uhr kostenlos für Sie erreichbar: Telefon 0800 1999910. HEIMSPIEL – PROFITIEREN SIE VON DEM SERVICE VOR ORT. Im Notfall hilft Ihnen unser 24StundenEntstörungsdienst schnell aus der Patsche: Telefon 02361 2040. WWW.GELSENWASSER.DE -9-1- 2. VORKOMMEN UND TENDENZEN DER NITRAT- UND PFLANZENSCHUTZMITTELGEHALTE IM STEVEREINZUGSGEBIET UND DEREN AUSWIRKUNGEN AUF DAS TRINKWASSER HALTERN IM JAHR 2015 DR. CLAUS SCHLETT, KARIN HILSCHER, ELKE REDEKER Seit Bekanntwerden der Einträge von Produkten aus der landwirtschaftlichen Anwendung, vornehmlich Wirkstoffe und Metabolite von Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln (PSM) sowie dem Nitrat in das Oberflächengewässer der Stever und des Halterner Mühlenbach arbeitet die Kooperation Wasserwirtschaft/Landwirtschaft Stevergebiet an einer Minimierung der Wasserbelastungen. In regelmäßigen und längerfristigen Untersuchungen wird zudem geprüft, ob und inwieweit sich die Belastungen der Stever, des Halterner Mühlenbachs und der Nebenflüsse unter dem Einfluss von Witterung, Anwendungsempfehlungen und der Praxis im Verlauf von Jahren ändern und wie weit sich die Einträge auf das Trinkwasser des Wasserwerks Haltern auswirken. Dabei ist zu berücksichtigen, dass höhere Belastungen an PSM-Komponenten im Oberflächenwasser vor einer Versickerung bereits durch eine erweiterte Aufbereitung mit PulverAktivkohle im Wasserwerk Haltern entfernt werden. Meteorologische Daten 2015 Die Höhe und die jahreszeitliche Verteilung der Niederschläge beeinflusst besonders in Gebieten mit ausgeprägter Hangneigung und Oberflächenwasserabfluss die Einträge. Dies gilt sowohl für das Nitrat als auch die PSM-Stoffe. Dies gilt besonders nach Starkniederschlägen, was in den letzten Jahren wiederholt der Fall war. In 2015 waren heftige Niederschläge im August zu verzeichnen (Bild 1). Bild 1: Niederschlagsmengen 2015 für das Wasserwerk Haltern (Grafik GELSENWASSER AG) - 10 -2Nitrat im Oberflächen- und Trinkwasser des Wasserwerks Haltern Die Entwicklung der Nitratgehalte in Stever, Halterner Mühlenbach und im Trinkwasser Haltern standen schon vor Beginn der Kooperation Stevergebiet im besonderen Fokus von Landwirtschaft und der Wasserversorgung. Die Analysenwerte für Nitrat bewegen sich für das Trinkwasser und den Halterner Mühlenbach in den letzten Jahren im Rahmen der üblichen Schwankungsbreiten (Bild 2). In der Stever werden die hohen Maximalwerte wie z. B. 2006/2007 nicht mehr erreicht. Nitrat im Oberflächen- und Trinkwasser des Wasserwerks Haltern Einzelwerte und Trendbewertung 100 Stever Halterner Mühlenbach TW Haltern 80 Nitrat [mg/L] 60 40 20 0 01 .0 6 1.8 01 .01 .88 01 .01 .90 01 .01 .92 01 .01 .94 01 .01 .96 01 .01 .98 01 .01 .00 01 .01 .02 01 .01 .04 01 .01 .06 01 .01 .08 01 .01 .10 01 .01 .12 01 .01 .14 01 .01 .16 Datum Bild 2: Nitratgehalte in Wasserproben von Stever, Halterner Mühlenbach und im Trinkwasser Haltern Bei einer Bewertung über die geometrischen Jahresmittelwerte fällt jedoch auf, dass der Nitratwert der Stever deutlich unter dem des Jahres 2014 liegt, der Mühlenbach dagegen einen etwas höheren Gehalt hat (Bild 3). Die Tendenz zu einer Zunahme im Halterner Mühlenbach hat sich somit fortgesetzt. Die Daten der nächsten Jahre müssen belegen, ob hier ein wirklicher Trend zu höheren Gehalten vorliegt. Der Mittelwert im Trinkwasser Haltern liegt auf dem Niveau der Vorjahre. Ein Trend zu einem Anstieg ist nicht zu erkennen (Bild 3). - 11 -3- Nitrat im Trink- und Oberflächenwasser des Wasserwerkes Haltern geometrische Jahresmittelwerte und gleitender Durchschnitt (av5) 35 Trinkwasser Stever Halterner Mühlenbach Trinkwasser-av5 Stever-av5 Halterner Mühlenbach-av5 30 Nitrat [mg/L] 25 20 15 10 5 0 1984 1986 1988 1990 1992 1994 1996 1998 2000 2002 2004 2006 2008 2010 2012 2014 2016 Jahr Bild 3: Geometrische Nitrat-Jahresmittelwerte und Trendbewertung PSM- Untersuchungen - Parameterumfang und Probenahme Der Umfang der PSM-Untersuchungspakete orientiert sich an den Angaben der Landwirtschaftskammer Coesfeld über die im Stever-Gebiet eingesetzten Wirkstoffe unter Berücksichtigung der physikalisch-chemischen Eigenschaften, der spezifischen Aufwandmengen und den bisherigen Befunden. Die Zusammenstellung wird regelmäßig geprüft und ggf. aktualisiert. Eine Zusammenstellung der im Einzugsgebiet relevanten Wirkstoffe sowie die Zeitfenster der landwirtschaftlichen Anwendungen ist als Anlage 1 beigefügt (Quelle: LWK Coesfeld). Darüber hinaus werden im Trinkwasser Haltern und in der Talsperre Haltern weitere PSMWirkstoffe untersucht, deren Anwendung zwar nicht empfohlen wird, deren Vorkommen jedoch nicht ausgeschlossen werden kann. Dazu gehören z. B. neben den Benzimidazolen, Neonicotinoiden auch das Glyphosat/AMPA sowie Parameter aus gaschromatografischen Analysen. Weiterhin werden in der MP Stever, in Wasserproben der Talsperre Haltern und im Trinkwasser auch die PSM-Metabolite analysiert. Diese Parameter werden jedoch in deutlich geringeren Häufigkeiten untersucht, als die nachweislich eingesetzten PSM-Komponenten. Die Parameterauswahl der einzelnen Analysenpakete liegt als Anlage 2 bei. Für die Untersuchungen im Rahmen der Kooperation sind vor allem die Komponenten aus den Paketen Basisuntersuchung, polare Herbizide und Sulfonylharnstoffe sowie Glyphosat aufgrund der Befunde von Bedeutung. - 12 -4Die Untersuchungen werden sowohl in Stich- als auch Mischproben (MP = Mischprobe) durchgeführt. An den Stellen mit der EDV-Kennnummer „33-xxx“ werden in der Regel monatlich Stichproben entnommen. Bei den Entnahmestellen mit EDV-Nr. „90-xxx“ werden Wochenmischproben analysiert, die aus Tagesmischproben erstellt wurden. Die „Eingangskontrolle“ für das Wasserwerk Haltern sind die wöchentlichen Untersuchungen der Stever (MP Hullern, EDV-Nr. 90-775) und des Halterner Mühlenbachs (MP Halterner Mühlenbach, EDV-Nr. 90-760). Dazu gehören noch Stichproben von der Stever (Zulauf Hullern, EDV-Nr.33-490). In der Wassergewinnung des Wasserwerkes Haltern bestehen weitere Entnahmestellen, die eine Verlaufskontrolle eines Stoffeintrages bis zum Trinkwasser Haltern erlauben. Die Stichproben aus dem Stevergebiet werden monatlich auf das sog. „Standardpaket“ untersucht. Ausgenommen sind einige Probestellen aus dem Funnegebiet, die nach der PSMAnwendung für einen Zeitraum von 14 Wochen wöchentlich beprobt werden. In 2015 war der Zeitrahmen bereits verlängert worden. Ab 2016 wird die Zeitdauer der Verdichtung auf 20 Wochen erweitert. Das Untersuchungsprogramm aus 2015 und die Häufigkeiten sind der Tab. 1 zu entnehmen. Die PSM-Metabolite werden nur in der Mischprobe Stever-Hullern, sowie innerhalb der Wassergewinnung des Wasserwerks und im Trinkwasser analysiert. Tab. 1: PSM-Untersuchungsprogramm der Kooperation Stevergebiet ab 2014 Probestellen Untersuchungsprogramm Häufigkeit Zeitrahmen MP Hullern/Stever MP Halterner Mühlenbach MP Funne/Selm MP Karthäuser Mühlenbach MP Stever Senden (EDV-Nr. 90-xxx) PSM Standard PSM Polare Herbizide PSM Sulfonylharnstoffe 1/Woche ganzjährig Stevereinzugsgebiet (EDV-Nr. 33-xxx) PSM Standard 1/Monat ganzjährig Probestellen Funne (Verdichtung, 7 St.) PSM Standard PSM Polare Herbizide PSM Sulfonylharnstoffe 1/Woche 14 Wochen nach Vorgaben der Kooperation Drainage PSM Standard PSM Polare Herbizide PSM Sulfonylharnstoffe Ereignis 14 Wochen nach Vorgaben der Kooperation - 13 -5PSM-Befunde im Einzugsgebiet der Stever und des Halterner Mühlenbachs Die PSM-Untersuchungspakete umfassen insgesamt ca. 60 Komponenten, die bis auf zwei Ausnahmen die Komponenten enthalten, die nach Aussage der Landwirtschaftskammer als relevant im Stevergebiet anzusehen sind (vgl. Anlage 1) In Tab. 2 sind die Stoffe aufgeführt, die in 2015 regelmäßiger und z.T. in höheren Konzentrationen nach den Anwendungen im Mais, Getreide und Raps nach der Ausbringung auftraten. Es waren weitere Komponenten nachzuweisen, die jedoch in einer geringeren Häufigkeit und relativ niedrigen Konzentrationen in den Wasserproben enthalten waren. Der Rapsanbau spielt in den letzten Jahren sowohl prozentual an den Ackerflächen, als auch in Hinblick auf PSM-Einträge eine mehr unbedeutende Rolle. Unter den Wirkstoffen waren vor allem folgende Komponenten von Bedeutung: Tab. 2: PSM-Wirkstoffe und Anwendungskulturen Wirkstoff Flufenacet (FLU) Tritosulfuron Anwendungskultur Getreide, Mais Getreide Dimethenamid (DMA) Mais Terbutylazin (TBZ) Mais Desethylterbutylazin Mais Metolachlor Mais Topramezone (TMZ) Mais Nicosulfuron (NCS) Mais Quinmerac Raps Grundsätzlich waren in den vergangenen Jahren in den Wasserproben der Stever fast immer höhere PSM-Belastungen als im Halterner Mühlenbach nachzuweisen. Aber auch an dieser Probestelle traten in den letzten Jahren deutliche Einträge auf. Sie sind - aufgrund der Tatsache, dass der Halterner Mühlenbach direkt in das Nordbecken der Talsperre Haltern mündet, besonders kritisch zu sehen und waren wiederholt Veranlassung, die Dosierung der PulverAktivkohle in Betrieb zu nehmen. Nach den Belastungen der Stever mit Nicosulfuron wurde die PSM-Anwendung neu ausgerichtet mit einer stärkeren Empfehlung von Terbutylazin und Foramsulfuron. Dies führte in 2013 in der Stever zu einem deutlichen Anstieg der Befunde an Terbutylazin (TBZ) und DMA und geringeren Konzentrationen an Nicosulfuron. In 2014 waren bereits geringere Konzentrationen festzustellen. In 2015 wurden wiederum geringere Befunde gemessen. Foramsulfuron war nur gelegentlich in geringen Gehalten in Wasserproben nachzuweisen. - 14 -6Die PSM-Befunde in Wasserproben aus 2015 lagen für alle Komponenten deutlich unter denen der Vorjahre (Bild 4, Bild 5). PSM-Wirkstoffe in Wasserproben aus der Stever (Mischprobe Hullern) 3,0 Flufenacet DMA Terbutylazin Metolachlor Topramezone Quinmerac Nicosulfuron Desethylterbutylazin Foramsulfuron Tritosulfuron 2,5 Konzentration c [µg/L] 2,0 1,5 1,0 0,5 0,0 01 .01 .12 01 .07 .12 01 .01 .13 01 .07 .13 01 .01 .14 01 .07 .14 01 .01 .15 01 .07 .15 01 .01 .16 Bild 4: PSM-Gehalte in Mischproben der Stever-Hullern PSM-Wirkstoffe in Wasserproben aus dem Halterner Mühlenbach (MP) 3,0 Flufenacet DMA Terbutylazin Metolachlor Topramezone Quinmerac Nicosulfuron Desethylterbutylazin Foramsulfuron Tritosulfuron 2,5 Konzentration c [µg/L] 2,0 1,5 1,0 0,5 0,0 01 .01 .10 01 .01 .11 01 .01 .12 01 .01 .13 01 .01 .14 Datum Bild 5: PSM-Gehalte in Mischproben des Halterner Mühlenbachs 01 .01 .15 01 .01 .16 - 15 -7- Auch in den Mischproben der Zuflüsse zur Stever wurden geringere Belastungen gemessen (Bild 6, Bild 7, Bild 8). PSM-Wirkstoffe in Wasserproben aus der Funne (MP Funne) 3,0 Flufenacet DMA Terb Metolachlor Topramezone Quinmerac Nicosulfuron Desethylterbutylazin Foramsulfuron Tritosulfuron 2,5 Konzentration c [µg/L] 2,0 1,5 1,0 0,5 0,0 01 .01 .10 01 .01 .11 01 .01 .12 01 .01 .13 01 Datum .01 .14 01 .01 .15 01 .01 .16 Bild 6: PSM-Gehalte in Mischproben der Funne PSM-Wirkstoffe in Wasserproben aus dem Karthäuser Mühlenbach (MP KMB) 3,0 Flufenacet DMA Terbutylazin Metolachlor Topramezone Quinmerac Nicosulfuron Desethylterbutylazin Foramsulfuron Tritisulfuron 2,5 Konzentration c [µg/L] 2,0 1,5 1,0 0,5 0,0 01 .01 .10 01 .01 .11 01 .01 .12 01 .01 .13 Datum 01 .01 .14 01 .01 .15 Bild 7: PSM-Gehalte in Mischproben des Karthäuser Mühlenbachs 01 .01 .16 - 16 -8PSM-Wirkstoffe in Wasserproben aus der Stever-Senden (MP Senden) 3,0 Flufenacet DMA Terbutylazin Metolachlor Topramezone Quinmerac Nicosulfuron Desethylterbutylazin Foramsulfuron Tritosulfuron 2,5 Konzentration c [µg/L] 2,0 1,5 1,0 0,5 0,0 01 .01 .10 01 .01 .11 01 .01 .12 01 .01 .13 01 .01 .14 01 .01 .15 01 .01 .16 Datum Bild 8: PSM-Gehalte in Mischproben der Stever-Senden In Tab. 3 sind die Maximalwerte der einzelnen Wirkstoffe für die einzelnen Mischproben dargestellt. Bei einem Vergleich zum Vorkommen von PSM-Wirkstoffen in den einzelnen Mischproben aus dem Stever-Einzugsgebiet lassen sich folgende Feststellungen treffen. Dabei sollen nur Befunde > 0,1 µg/L bewertet werden Flufenacet: Für diesen Wirkstoff wurden die höchsten Gehalte in der MP SteverHullern gemessen (Herbstanwendung). Die Maximalwerte in 2015 lagen über denen aus 2014. Für DMA wurden in 2015 die höchsten Werte in den Mischproben vom Karthäuser Mühlenbach und der MP Stever-Hullern gemessen Abgesehen von der MP Stever-Hullern wurden die höchsten Werte für Metolachlor, Nicosulfuron, Terbutylazin und Desethylterbutylazin in der Mischprobe vom Karthäuser Mühlenbach gemessen. Topramezone ist im Gegensatz zu den anderen nachgewiesen PSM-Komponenten praktisch das ganze Jahr in Wasserproben enthalten. Innerhalb des Einzugsgebiets gab es für diese Komponente in 2015 keinen besonderen Schwerpunkt eines Eintrags. Erstmals in 2015 ist Tritosulfuron (Anwendung im Getreide) in höheren Gehalten aufgetreten und war Veranlassung, die Aufbereitung mit Pulver-Aktivkohle im April 2015 in Betrieb zu nehmen. Der höchste Wert wurde in der MP Funne bestimmt. Die Befunde an Fluroxypyr, Isoproturon und Metribuzin sind auffällig, jedoch ohne erkennbare Auswirkungen auf die Wasserproben der Stever. - 17 -9Tab. 3: PSM-Maximalwerte 2015 in Mischproben aus dem Einzugsgebiet des WW Haltern Probestelle Wirkstoff 2,4-D Bentazon Carbetamid Chlortoluron Desethylterbutylazin Dimethenamid Diuron Fenoprop (2,4,5 TP) Flufenacet Fluroxypyr Isoproturon Isoxaflutole MCPA Mecoprop (MCPP) Mesosulfuron-methyl Mesotrione Metalaxyl Metazachlor Metolachlor Metribuzin Nicosulfuron Quinmerac Tembotrione Terbutylazin Topramezone Tritosulfuron Einheit µg/l µg/l µg/l µg/l µg/l µg/l µg/l µg/l µg/l µg/l µg/l µg/l µg/l µg/l µg/l µg/l µg/l µg/l µg/l µg/l µg/l µg/l µg/l µg/l µg/l µg/l MP Stever Hullern MP Funne MP Karth.Mühlb. MP Stever Senden 90-775 nb nb nb nb 0,23 0,16 0,03 nb 0,20 nb 0,10 nb 0,04 0,10 0,03 0,04 0,03 0,04 0,15 nb 0,20 0,07 nb 0,27 0,20 0,14 90-780 nb nb 0,03 nb 0,13 0,12 nb nb nb 0,16 nb nb nb nb 0,06 nb nb nb 0,11 0,50 0,07 0,04 0,03 0,09 0,06 0,17 90-770 0,06 nb nb 0,05 0,27 0,06 nb nb 0,12 0,03 0,42 nb 0,16 0,03 0,03 0,03 nb nb 0,15 nb 0,11 0,07 nb 0,24 0,06 0,06 90-795 nb nb nb nb 0,18 nb nb nb 0,17 nb 0,05 nb 0,08 0,09 0,03 nb nb nb nb nb 0,09 nb nb 0,09 0,06 0,09 nb = nicht bestimmbar , Wert unterhalb der Bestimmungsgrenze MP Mühlenbach Mündung 90-760 nb 0,09 nb nb nb 0,04 nb 0,05 0,12 nb 0,09 nb nb nb nb nb nb nb 0,03 nb nb nb nb 0,04 0,04 nb - 18 - 10 Die Diuron-Befunde entstammen vorwiegend nicht den landwirtschaftlichen Anwendungen, sondern sind Rückstände von privaten und kommunalen Ausbringungen als Totalherbizid. Nach den hohen Jahresmittelwerten sind die Werte seit ca. 2004 im Bereich der analytischen Bestimmungsgrenze (Ausnahme 2011). In 2015 war Diuron in der Probe MP Hullern praktisch nicht nachweisbar. arithm. Diuron-Jahresmittelwerte in der Stever 0,18 0,16 ab 2002 Mischprobe Stever-Hullern arithm Jahresmittelwert Diuron [µg/L] 0,14 0,12 0,10 0,08 0,06 0,04 0,02 0,00 1995 2000 2005 2010 2015 Jahr Bild 9: Arithmetrische Diuron-Jahresmittelwerte in Wasserproben der Stever PSM-Gehalte im Stevereinzugsgebiet (Stichproben) Bei den nach Tab. 1 dargestellten Untersuchungen werden im Stevergebiet regelmäßig PSMUntersuchungen mit unterschiedlichen Häufigkeiten durchgeführt. Das Funnegebiet ist dabei die Region mit den intensiveren und systematischen Analysen. Die Ergebnisse der Stichproben sind in Tab. 4 dargestellt. Dabei zeigt sich ein gewisser Belastungsschwerpunkt im Einzugsbereich der Funne, z. B. Metalaxyl (Schlodbach), MCPA (Rohrbach), Metolachlor (Funne Oberlauf), Terbutylazin (Schlodbach) oder Metribuzin (Dammbach). Aber auch an anderen Stellen wurden hohe Werte gemessen, wie z. B. Krukenbach (Terbutylazin) oder Weddernbach (Metolachlor). Die häufige Nennung und Befunde in der Funne sind bestimmt auch ein Resultat der dichteren Untersuchung des Untereinzugsgebiets nach der Maisanwendung. - 19 - 11 Tab. 4: PSM-Maximalwerte in Stichproben aus dem Stever-Einzugsgebiet (Auswahl) EDV-Nr. Datum Messwert (µg/L) Rohrbach/Hegebach 33-356 21.07.2015 0,55 Rohrbach/Hegebach 33-356 11.08.2015 0,44 Funne, Oberlauf 33-348 02.06.2015 0,79 Schlodbach b. Selm 33-349 18.08.2015 0,65 Dammbach, Südkirch. 33-347 18.08.2015 0,63 Funne Mündung 33-350 02.06.2015 0,09 Rohrbach/Hegebach 33-356 23.06.2015 1,50 Dammbach, Südkirch. 33-347 23.06.2015 0,58 Selmer Bach 33-355 02.06.2015 0,13 Krukenbach Hiddings 33-333 02.06.2015 0,30 Flöthbach Hiddings. 33-316 01.09.2015 0,18 Funne, Oberlauf 33-348 02.06.2015 0,29 Funne, Oberlauf 33-348 23.06.2015 0,20 Dammbach, Südkirch. 33-347 18.08.2015 0,34 Rohrbach/Hegebach 33-356 23.06.2015 5,20 Funne Mündung 33-350 02.06.2015 0,87 Funne bei Overhage 33-352 07.07.2015 0,94 Rohrbach/Hegebach 33-356 04.08.2015 0,13 Mesosulfuron-methyl Rohrbach/Hegebach 33-356 23.06.2015 0,05 Mesotrione Schlodbach b. Selm 33-349 18.08.2015 0,10 Schlodbach b. Selm 33-349 07.07.2015 1,70 Schlodbach b. Selm 33-349 16.06.2015 1,10 Funne Mündung 33-350 07.07.2015 0,23 Metamitron Rohrbach/Hegebach 33-356 23.06.2015 0,34 Metazachlor Selmer Bach 33-355 01.09.2015 0,51 Weddernbach 33-309 05.05.2015 2,40 Funne, Oberlauf 33-348 07.07.2015 2,20 Dammbach, Südkirch. 33-347 23.06.2015 2,20 Dammbach, Südkirch. 33-347 14.07.2015 0,55 Funne bei Overhage 33-352 18.08.2015 0,80 Rohrbach/Hegebach 33-356 18.08.2015 0,66 Quinmerac Rohrbach/Hegebach 33-356 23.06.2015 0,24 Simazin Selmer Bach 33-355 01.09.2015 0,18 Terbutryn Beverbach Mündung 33-340 02.06.2015 0,10 Krukenbach Hiddings 33-333 02.06.2015 1,30 Schlodbach b. Selm 33-349 18.08.2015 1,00 Weddernbach 33-309 05.05.2015 0,98 Schlodbach b. Selm 33-349 18.08.2015 0,38 Dammbach, Südkirch. 33-347 23.06.2015 0,27 Rohrbach/Hegebach 33-356 23.06.2015 0,36 Schlodbach b. Selm 33-349 18.08.2015 0,22 Parameter 2,4-D Clopyralid Desethylterbutylazin Dicamba Dimethenamid Diuron Flufenacet Fluroxypyr Foramsulfuron MCPA Mecoprop (MCPP) Metalaxyl Metolachlor Metribuzin Nicosulfuron Terbutylazin Topramezone Tritosulfuron Probestelle - 20 - 12 Neben den intensiv diskutierten PSM-Wirkstoffen fielen auch MCPA im Rohrbach(Funne), auf, sowie das Fungizid Metalaxyl (Schlodbach). PSM-Gehalte in Wasserproben aus dem Wasserwerk Haltern und Auswirkungen auf das Trinkwasser PSM-Wirkstoffe Nach den auffälligen Tritosulfuron-Werten zum Ende des März 2015 im Zufluss der Talsperre Haltern und im Nordbecken wurde zur Entfernung des PSM-Eintrags am 02.04.2015 die Dosierung von Pulver-Aktivkohle in Betrieb genommen. Durch diese erweiterte Aufbereitung konnten die Tritosulfuron-Konzentrationen so weit gesenkt werden, dass nach der Aufbereitung im Südbecken vor der Versickerung nur geringe Gehalte mit Werten < 0,1 µg/L nachweisbar waren. Im August 2015 kam es nach Starkregenfällen zum Eintrag von PSM-Stoffen aus der Anwendung im Mais, vor allem an Terbutylazin. Durch die Dosierung der Pulver-Aktivkohle ab dem 25.09.2015 am Übergang vom Nordbecken zum Südbecken der Talsperre wurden die PSMBelastungen des Südbeckenwassers unterhalb von Konzentrationen von 0,05 µg/L gesenkt (Bild 10). Die Adsorption von Topramezone durch die Aktivkohle ist dabei deutlich schlechter als bei Terbutylazin, jedoch wurden auch für diesen Wirkstoff keine Gehalte im Südbecken größer 0,1 µg/L gemessen. Gleiches gilt für die Flufenacet-Einträge nach der Herbstanwendung im Wintergetreide. Terbutylazin-Konzentrationen in der Wassergewinnung Wasserwerk Haltern 0,6 Stever - Füchtelner Mühle/B 58 Stever - Heimingshof Stever - Antoniusbrücke Halterner Mühlenbach Nordbecken - Vor Düker Südbecken - 120 m n Düker Südbecken Entnahme (33-675) Terbutylazin-Konzentration c [µg/L] 0,5 0,4 0,3 0,2 0,1 0,0 1.7 .15 1.8 .15 1.9 .15 1.1 0.1 5 1.1 1.1 5 Bild 10: Terbutylazin in Wasserproben aus dem Wasserwerk Haltern 1.1 2.1 5 1.1 .16 - 21 - 13 Aufgrund der regelmäßigen Messungen in der Wassergewinnung Haltern mit einer Anpassung der PAC-Dosiermenge an die aktuelle Wasserqualität und einer Pulver-Aktivkohle, die speziell für die Anwendung im Wasserwerk Haltern ausgewählt worden war, konnte die Gesamtmenge in 2015 auf 124 t beschränkt werden (Bild 11). Aktivkohle-Verbrauch aufgrund von PSM- Befunden im WW Haltern (Jahreswerte) 1400 Aktivkohle-Verbrauch (t/a) 1200 Atrazin IPU, CTU, Diuron, Terbutylazin 1000 Bentazon Bentazon Quinmerac Topramezone, DMA, Nicosulfuron, IPU Flufenacet 800 Terbutylazin DMA 600 Metolachlor Terbutylazin 400 Flufenacet 200 Terbutylazin Tritosulfuron Flufenacet 100 t 0 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 00 01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12 13 14 15 16 19 19 19 19 19 19 19 19 19 19 19 19 19 20 20 20 20 20 20 20 20 20 20 20 20 20 20 20 20 20 Bild 11: Dosierung von Pulver-Aktivkohle im Wasserwerk Haltern Die im Rahmen von Sonderprogrammen untersuchten Stoffe waren – abgesehen von Glyphosat - weder im Oberflächen-, noch im Trinkwasser nachweisbar. Glyphosat war nur im Nordbecken (incl. Halterner Mühlenbach) nachzuweisen. Man kann durchaus zu gewissen Zeiten eine gewisse Korrelation im Konzentrationsverlauf von Glyphosat und AMPA erkennen (Bild 12). Es ist aber auch bekannt, dass AMPA nicht nur aus Glyphosat entstammt, sondern auch durch den Abbau von Komplexbildnern entstehen kann. Das dürfte dann der Fall sein, wenn zwar AMPA in Wasserproben auftritt, jedoch kein Glyphosat nachzuweisen ist. - 22 - 14 - Glyphosat und AMPA im Wasserwerk Haltern 0,25 Nordbecken Glyphosat Nordbecken AMPA Halterner Mühlenbach Glyphosat Halterner Mühlenbach AMPA TW Haltern Glyphosat TW Haltern AMPA Konzentration c [µg/L] 0,20 0,15 0,10 0,05 0,00 1.1.13 1.5.13 1.9.13 1.1.14 1.5.14 1.9.14 1.1.15 1.5.15 1.9.15 Datum Bild 12: Glyphosat und AMPA im Oberflächenwasser und im Trinkwasser Haltern Im Trinkwasser Haltern waren weder Glyphosat, noch AMPA nachzuweisen. Zeitnahe Untersuchungsergebnisse sind auf der Webseite der GELSENWASSER AG ersichtlich. PSM-Metabolite im WW Haltern Durch den Abbau von Pflanzenschutzmitteln entstehen Metabolite, in erster Linie bei sehr vielen PSM-Wirkstoffen die sog. „ESA“ (= ethylsulfonic acid) und die „OA“ (= oxalamid)Verbindungen. Es ist durchaus möglich, dass der Wirkstoff nicht mehr in Wasserproben nachweisbar ist, jedoch die Metabolite in messbaren Größen auftreten. Die bei der Metabolisierung entstehenden Komponenten sind durchwegs besser wasserlöslich und polarer als die Ausgangsprodukte, was eine Entfernung auch z. B. bei der Bodenpassage schwieriger macht. Bei den Transformationsprodukten handelt es sich - bis auf das Desethylterbutylazin - um nicht relevante Metabolite (Definition nach Pflanzenschutzgesetz). Für die PSM-Metabolite gibt es keinen Grenzwert in der Trinkwasser-Verordnung. Das Umweltbundesamt hat jedoch für einige Komponenten sog. Gesundheitliche Orientierungswerte empfohlen, die für die aufgeführten Komponenten bei 1,0 -3,0 µg/L liegen. Desethylterbutylazin als relevanter Metabolit unterliegt dem Grenzwert der Trinkwasser-Verordnung und war im Trinkwasser Haltern nicht nachweisbar. Die Metabolite von Pflanzenschutzmitteln, die im Stevergebiet zur Anwendung kommen, werden in der MP Stever-Hullern, sowie im Nordbecken und im Trinkwasser regelmäßig analysiert. - 23 - 15 Dazu gehören u. a. die Metabolite von Flufenacet Metolachlor Metazachlor Topramezone Nicosulfuron Für den Metabolit Flufenacet-ESA werden die höchsten Gehalte kurz nach der Ausbringung gemessen (vgl. Bild 13). Der Maximalgehalt bis zum Ende 2015 lag deutlich unter denen der Vorjahre. Im Trinkwasser werden Konzentrationen bis ca. 0,1 µg/L gemessen (GOW 1,0 µg/L). Flufenacet-ESA (nrM) im Wasserwerk Haltern 1,60 MP Hullern Nordbecken Haltern Trinkwasser Haltern 1,40 Flufenacet-ESA [µg/L] 1,20 1,00 0,80 0,60 0,40 0,20 0,00 1.1 .09 1.1 .10 1.1 .11 1.1 .12 1.1 .13 1.1 .14 1.1 .15 1.1 .16 Bild 13: Flufenacet-ESA in Wasserproben aus dem Wasserwerk Haltern Bei Dimethenamid-ESA ist ein regelmäßiger Nachweis im Trinkwasser zu führen. Die hohen Gehalte in der MP Stever-Hullern wie in 2012 oder 2013 waren in den letzten Jahren nicht zu verzeichnen. Bei Metolachlor-ESA deutet sich eine ansteigende Tendenz an (Bild 14). Auffallend sind die Spitzenwerte jeweils zum Ende eines Jahres, also nicht zur Ausbringungszeit des Wirkstoffs. - 24 - 16 Metolachlor-ESA (nrM) im Wasserwerk Haltern 0,80 MP Hullern Nordbecken Haltern Trinkwasser Haltern Metolachlor-ESA [µg/L] 0,60 0,40 0,20 0,00 1.1 .09 1.1 .10 1.1 .11 1.1 .12 1.1 .13 1.1 .14 1.1 .15 1.1 .16 Bild 14: Metolachlor-ESA in Wasserproben aus dem Wasserwerk Haltern Unter den bekannten Nicosulfuron-Abbauprodukten sind im Oberflächenwasser nur die Komponenten Nicosulfuron-AUSN, -UCSN und – ASDM enthalten. Das NicosulfuronHMUD ist nicht nachweisbar. Die Gehalte von Nicosulfuron-AUSN, -UCSN und – ASDM im Oberflächenwasser gehen bis max. 0,15 µg/L, im Trinkwasser liegen Gehalte an der Bestimmungsgrenze vor. Bis auf wenige Proben sind die ESA-Metabolite ganzjährig im Trinkwasser Haltern nachzuweisen. Aber auch die OA-Komponenten von Dimethenamid, Metolachlor und Metazachlor sind praktisch immer im Trinkwasser enthalten. Die Gehalte liegen deutlich niedriger als die der „ESA“-Komponenten. Ein direkter Einfluss der zeitweise eingesetzten Pulver-Aktivkohle zur Reduzierung der Konzentrationen ist nicht erkennbar. PSM-Gehalte im Trinkwasser des Wasserwerks Haltern Bei den Untersuchungen im Trinkwasser war in 2015 nur die PSM-Wirkstoffe Topramezone (3 von 12 Untersuchungen) und Tritosulfuron (1 von 12 Untersuchungen) vereinzelt in Konzentrationen im Bereich der Bestimmungsgrenze enthalten. Alle Werte lagen unterhalb der Konzentrationen < 0,03 µg/L. Andere PSM-Wirkstoffe waren (im Rahmen der Untersuchungen) nicht nachzuweisen. PSM-Frachten im Stever-Einzugsgebiet Frachten sind eine Bewertungsgröße zum Stofftransport, der sich aus der Konzentration und den Abfluss der Gewässer berechnet. Eine aussagekräftige Deutung der Frachten ist jedoch nur möglich, wenn auch der Input vorliegt. Insgesamt gesehen sind die Frachten seit 1990 zwar gesunken, jedoch nach 2009/2010 im Vergleich zu den Vorjahren wieder angestiegen. - 25 - 17 - Bild 15: PSM-Frachten in der Mischprobe Stever-Hullern 1990 - 2015 Die höchste Fracht in 2015 wurde für Topramezone berechnet, was auf dem häufigen Nachweis dieses Stoffs in Wasserproben beruht. Die Frachten an Terbutylazin, Metolachlor und DMA sind im Vergleich zu 2013/2014 deutlich niedriger Bild 16: PSM-Frachten in der Mischprobe Stever-Hullern 2012 - 2015 - 26 - 18 Zusammenfassung Nitrat Bei den Nitratgehalten im Oberflächen- und Trinkwasser gab es keine grundlegenden Unterschiede im Vergleich zu den Vorjahren. Für eine Trendbewertung im Oberflächenwasser von Stever und Haltern Mühlenbach müssen noch die Ergebnisse von weiteren Jahren abgewartet werden. Pflanzenschutzmittel in Stever, Halterner Mühlenbach und im Trinkwasser Haltern In 2015 waren geringere Einträge an PSM-Wirkstoffen in die Gewässer festgestellt, auch wenn es wieder zur Anwendung von Pulver-Aktivkohle zur Entfernung der Komponenten aus dem Oberflächenwasser kam. Eine grundsätzliche Aussage kann jedoch erst getroffen werden, wenn sich die PSM-Gehalte über einen längeren Zeitraum auf dieses Niveau stabilisiert haben. Bild 17: PSM-Jahresmittelwerte in der Mischprobe Stever-Hullern 1990 - 2015 Tribenuron Tritosulfuron Topramezone Terbutylazin Tembotrione Sulcotrione Rimsulfuron Quinmerac Pyroxulam Prosulfuron Prosulfucarb Propyzamid Picloram Pethoxamid Pendimethalin Nicosulfuron Metsulfuron Metolachlor Metazachlor Mesotrione Mesosulfuron Mecoprop MCPA Chlortoluron Isoproturon Foramsulfuron Flurtamone Fluroxypyr Fluroxypyr Flufenacet Florasulam Dimethenamid Clopyralid Clomazone Chlortoluron Bromoxynil Bentazon Bentazon 2.4 DP / D 2.4 D Wirkstoff Jan Wintergetreide Feb Mrz Sommergetreide Apr Mai Raps Jun Zeitschema zu PSM-Anwendungen 2015 Jul Mais Aug Sep Grünland Okt Nov Dez - 27 - - 19 - Anlage 1 - 28 - 20 - Anlage 2: Probestellen im Einzugsbereich der Stever und des Halterner Mühlenbachs - 29 - 21 Anlage 3: PSM-Untersuchungsparameter und Analysenpakete Basisuntersuchung ("PSM Standard") Aclonifen Desisopropylatrazin Metamitron Atrazin Diflufenican Metazachlor Bromacil Dimefuron Methabenzthiazuron Carbetamid Dimethenamid Metolachlor Carfentrazon-Ethyl Diuron Metribuzin Chlorthalonil Fenoxaprop-ethyl Pendimethalin Chlortoluron Flufenacet Simazin Chloridazon Flurtamone Terbutryn Clodinafop-propargyl Hexazinon Terbutylazin Desethylatrazin Isoproturon Desethylterbutylazin Isoxaflutole Polare Herbizide ("PSM Polare Herbizide") 2.4-D Fenoprop Mesotrione 2.4-DB Fluroxypyr Quinmerac Bentazon Ioxynil Sulcotrion Bromoxynil Mecoprop (MCPP) Topramezone Clopyralid Metalaxyl Triclopyr Dicamba MCPA Pethoxamid MCPB Fenpropidin Dichlorprop (2.4-DP) - 30 - 22 - PSM-Sulfonylharnstoffe Amidosulfuron Iodosulfuron Prosulfuron Floramsulam Mesosulfuron-methyl Rimsulfuron Flupyrsulfuron Metsulfuron Thifensulfuron-methyl Foramsulfuron Nicosulfuron Triflusulfuron-methyl Flazasulfuron Metosulam Tritosulfuron-methyl PBSM - Sonderprogramm Clothianidin Imidacloprid Thiacloprid Thiamethoxam Carbendazim DEET Parbendazol Thiabendazol Fuberidazol Bifenox Dichlobenil Epoxiconazol Fenpropimorph Prochloraz Propyzamid Triallat Tebuconazol Glyphosat AMPA Metabolite von Chloridazon, Metamitron und Dichlobenil 2.6-Dichlorbenzamid Desaminometamitron Desphenylchloridazon Methyldesphenylchloridazon Metabolite von Tolylfluanid und Dichlofluanid Dimethylsulfamid (DMS) N,N-Dimethylaminosulfanilid (DMSA) N,N-Dimethylamino-N´-tolylsulfonyldiamid (DMST) - 31 - 23 Metabolite von Nicosulfuron, Flufenacet, Topramezone Nicosulfuron ASDM Nicosulfuron HMUD Nicosulfuron UCSN Nicosulfuron AUSN Pethoxamid-Met 42 Thiadon Topramezone-M05 Metabolite allgemeines Paket Bentazon N-methyl Chlorthalonil-M05 Chlorthalonil-M12 Dimethachlor-ESA Dimethachlor-OA Dimethenamid-ESA Dimethenamid-OA Flufenacet-ESA Flufenacet-OA Metazachlor-ESA Metazachlor-OA Metalaxylsäure-CA Metalaxylsäure Metolachlor-ESA Metolachlor-OA Quinmerac-CA Trifloxystrobin CGA 321113 Trifloxystrobin NOA 413161 Trifloxystrobrin NOA 413163 Topramezone-M01 - 32 - -1- 3. SONDERUNTERSUCHUNGEN ZUM EINTRAG VON PFLANZENSCHUTZMITTELN AUS DEM FUNNEGEBIET DR. CLAUS SCHLETT, KARIN HILSCHER, ELKE REDEKER Das Oberflächenwasser aus dem Bereich der Funne, einem Unter-Einzugsgebiet der Stever war in der Vergangenheit schon wiederholt maßgeblich an der Belastung der Stever mit PSMWirkstoffen beteiligt. Bereits im Gutachten des WaBoLu aus 1992 war auf das besondere Gefährdungspotential aus diesem Untereinzugsgebiet hingewiesen worden. Aus diesem Grund war dieses Gebiet schon wiederholt Gegenstand von besonderen Programmen zur Minderung des PSM-Eintrags (z. B. Dammbach-Projekt). Nachdem in 2012 sehr hohe Konzentrationen an Nicosulfuron in der Funne gemessen worden waren, wurden in diesem Gebiet weitere Minimierungsstrategien unter Einbeziehung von alternativen Wirkstoffen, z. B. Foramsulfuron, konzipiert. Zur Nachverfolgung von evtl. Stoffeinträgen wurde das Netz an Probestellen erweitert (Anlage 1) und es wurden auch Proben von Drainage-Abflüssen analysiert. Die Proben wurden in 2015 innerhalb eines Zeitraums von 14 Wochen untersucht. Der Parameterumfang orientiert sich an denen der sonst üblichen WWU-Komponenten. Der Termin zum Start der Untersuchungen wurde von der LWK Coesfeld geregelt. Die Untersuchungen von Wasserproben aus der Mischprobe Funne zeigen im Vergleich zu den Vorjahren deutlich geringere Belastungen auf. PSM-Wirkstoffe in Wasserproben aus der Funne (MP Funne) 3,0 Flufenacet DMA Terb Metolachlor Topramezone Quinmerac Nicosulfuron Desethylterbutylazin Foramsulfuron Tritosulfuron 2,5 Konzentration c [µg/L] 2,0 1,5 1,0 0,5 0,0 01 .01 .10 01 .01 .11 01 .01 .12 01 .01 .13 Datum 01 .01 .14 Bild 1: PSM-Konzentrationen in Wasserproben der Mischprobe Funne 01 .01 .15 01 .01 .16 - 33 - -2Eine Übersicht der Maximalwerte ist in Tab. 1 aufgeführt. Es zeigen sich einige besonders auffällige Maximalwerte: Einheit 2,4-D Bentazon Bromoxynil Clopyralid Desethylterbutylazin Dicamba Dimethenamid Diuron Florasulam Flufenacet Fluroxypyr Foramsulfuron MCPA Mecoprop (MCPP) Mesosulfuron-methyl Mesotrione Metalaxyl Metamitron Metolachlor Metribuzin Nicosulfuron Prosulfuron Quinmerac Sulcotrione Terbutylazin Topramezone Triclopyr Tritosulfuron µg/l µg/l µg/l µg/l µg/l µg/l µg/l µg/l µg/l µg/l µg/l µg/l µg/l µg/l µg/l µg/l µg/l µg/l µg/l µg/l µg/l µg/l µg/l µg/l µg/l µg/l µg/l µg/l Dammbach, Südkirch. Funne, Oberlauf Schlodbach b. Selm Funne Mündung Funne bei Overhage 33-347 nb nb 0,07 nb 0,63 nb 0,58 nb nb nb nb 0,17 nb nb nb nb 0,03 nb 0,27 2,20 0,21 0,03 nb nb 0,60 0,27 nb nb 33-348 0,05 nb 0,03 0,79 0,28 0,03 0,34 0,03 0,03 0,05 0,29 0,04 0,04 0,09 nb nb nb nb 2,20 nb 0,21 nb nb nb 0,26 0,16 nb 0,03 33-349 nb nb 0,04 nb 0,65 0,07 0,45 nb nb nb 0,04 0,13 0,61 0,08 nb 0,10 1,70 nb 0,86 nb 0,28 nb nb nb 1,00 0,38 nb 0,11 33-350 0,03 nb nb nb 0,53 0,09 0,29 0,03 nb nb 0,08 0,10 0,87 0,06 nb 0,05 0,23 nb 0,35 0,11 0,26 nb nb nb 0,62 0,25 nb 0,06 33-352 0,34 nb nb nb 0,33 nb 0,20 nb nb nb 0,04 0,04 0,18 0,94 nb nb 0,03 nb 0,94 nb 0,40 nb nb nb 0,31 0,18 0,07 0,04 Schwannen- Rohrbach/He Drainage 1 bach gebach "Eggenstein" 33-353 nb 0,04 0,03 nb 0,30 nb 0,22 nb nb nb nb 0,03 nb 0,09 nb 0,04 nb nb nb nb 0,19 nb nb nb 0,29 0,23 nb nb 33-356 0,55 0,03 0,24 nb 0,39 0,03 1,50 nb nb 0,05 0,12 0,05 5,20 0,13 0,03 0,04 nb 0,34 nb nb 0,33 0,04 0,24 0,04 0,56 0,24 nb 0,18 33-357 nb nb nb nb 0,03 nb nb nb nb nb nb nb 0,13 nb nb 0,04 nb nb 0,12 nb 0,03 nb nb nb 0,06 nb nb nb Tab. 1: PSM-Maximalwerte in Wasserproben aus dem Funnegebiet In 2015 war kein Gebiet zu identifizieren mit einer besonderen Konzentrierung der vorwiegenden Zahl an Befunden. Maximalgehalte können daher nicht nur einer Probestelle zugeordnet werden. Vielmehr sind hohe Gehalte an verschiedenen Stellen zu verzeichnen. - 34 - -3- Grafische Darstellungen der Konzentrationsverläufe innerhalb der Untersuchungsphase sind in Anlage 2 beigefügt. Es lassen sich folgende Feststellungen treffen: • • • • • • • Bei Flufenacet wurden die höchsten Werte in Wasserproben von der Funne Mündung und im Oberlauf der Funne gemessen, bei Dimethenamid vom Rohrbach, gefolgt vom Dammbach und Schlodbach. Der DMA-Maximalgehalt in Proben von Rohr- und Dammbach entsprach in etwa denen aus 2014. Bei Metolachlor wurden in der Funne im Oberlauf, in der Funne bei Overhage und im Schlodbach in 2015 hohe Werte gemessen, die über denen aus 2014 lagen. Der Maximalwert in der Funne-Mündung lag für diesen Wirkstoff in 2015 niedriger als im Vorjahr. Die Terbutylazinbelastungen des Schlodbachs sind wie im Vorjahr relativ hoch, wobei in 2015 in der Funne-Mündung (als direkter Zufluss der Stever) die Gehalte niedriger als im Vorjahr lagen. Die Nicosulfuron-Werte sind in fast allen Probestellen im Vergleich zum Vorjahr angestiegen. Für Topramezone wurde der höchste Wert – wie in 2014 – im Schlodbach bestimmt. Besonders auffällig sind die Werte an 2.4-D, Metamitron, MCPA und Metribuzin, die nicht mit einer Anwendung im Mais oder Getreide in Einklang gebracht werden können. Eine Ursachenforschung blieb ergebnislos. Die Werte für Foramsulfuron und Tritosulfuron lagen auf einem sehr niedrigen Niveau. Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die Zuflüsse aus dem Schlodbach, dem Rohrbach und Dammbach sehr wesentlich zur Gesamtbelastung beitragen. Besonders der Schlodbach war wie bereits in 2014 durch erhöhte Konzentrationen aufgefallen. - 35 - -4Anlage 1: Probestellen Sonderprogramm Funnegebiet Probestelle EDV-Nr. Funne Mündung 33-350 Schlodbach 33-349 Rohrbach/Hegebach 33-356 Dammbach 33-347 Funne Oberlauf 33-348 Schwannenbach 33-353 Funne Overhage 33-352 Funne bei Südkirchen 33-351 Mischprobe Funne 90-780 - 36 - -5Anlage 2: PSM-Gehalte in Proben aus dem Funnegebiet Flufenacet in Proben aus dem Funne-Gebiet 0,7 Dammbach Südkirchen Funne Oberlauf Schlodbach b. Selm Funne Mündung Funne b. Overhage Schwannenbach Rohrbach / Hegebach Flufenacet-Konzentration c [µg/L] 0,6 0,5 0,4 0,3 0,2 0,1 0,0 .13 .01 01 .13 .04 01 .13 .07 01 .13 .10 01 .14 .01 01 .14 .04 01 .14 .07 01 .14 .10 01 .15 .01 01 .15 .04 01 .15 .07 01 .15 .10 01 .16 .01 01 Datum DMA in Proben aus dem Funne-Gebiet 3,5 Dammbach Südkirchen Funne Oberlauf Schlodbach b. Selm Funne Mündung Funne b. Overhage Schwannenbach Rohrbach / Hegebach 3,0 DMA-Konzentration c [µg/L] 2,5 2,0 1,5 1,0 0,5 0,0 .13 .01 01 .13 .04 01 .13 .07 01 .13 .10 01 .14 .01 01 .14 .04 01 .14 .07 01 .14 .10 01 Datum .15 .01 01 .15 .04 01 .15 .07 01 .15 .10 01 .16 .01 01 - 37 - -6- Metolachlor in Proben aus dem Funne-Gebiet 3,0 Dammbach Südkirchen Funne Oberlauf Schlodbach b. Selm Funne Mündung Funne b. Overhage Schwannenbach Rohrbach / Hegebach Metolachlor-Konzentration c [µg/L] 2,5 2,0 1,5 1,0 0,5 0,0 .13 .01 01 .13 .04 01 .13 .07 01 .13 .10 01 .14 .01 01 .14 .04 01 .14 .07 01 .14 .10 01 .15 .01 01 .15 .04 01 .15 .07 01 .15 .10 01 .16 .01 01 Datum Terbutylazin in Proben aus dem Funne-Gebiet 3,5 Dammbach Südkirchen Funne Oberlauf Schlodbach b. Selm Funne Mündung Funne b. Overhage Schwannenbach Rohrbach / Hegebach Terbutylazin-Konzentration c [µg/L] 3,0 2,5 2,0 1,5 1,0 0,5 0,0 .13 .01 01 .13 .04 01 .13 .07 01 .13 .10 01 .14 .01 01 .14 .04 01 .14 .07 01 .14 .10 01 Datum .15 .01 01 .15 .04 01 .15 .07 01 .15 .10 01 .16 .01 01 - 38 - -7- Nicosulfuron in Proben aus dem Funne-Gebiet 0,5 Dammbach Südkirchen Funne Oberlauf Schlodbach b. Selm Funne Mündung Funne b. Overhage Schwannenbach Rohrbach / Hegebach Nicosulfuron-Konzentration c [µg/L] 0,4 0,3 0,2 0,1 0,0 .13 .01 01 .13 .04 01 .13 .07 01 .13 .10 01 .14 .01 01 .14 .04 01 .14 .07 01 .14 .10 01 .15 .01 01 .15 .04 01 .15 .07 01 .15 .10 01 .16 .01 01 Datum Topramezone in Proben aus dem Funne-Gebiet 0,7 Dammbach Südkirchen Funne Oberlauf Schlodbach b. Selm Funne Mündung Funne b. Overhage Schwannenbach Rohrbach / Hegebach Topramezone-Konzentration c [µg/L] 0,6 0,5 0,4 0,3 0,2 0,1 0,0 .13 .14 .13 .13 .13 .13 .14 .14 .13 .14 .14 .15 .15 .15 .14 .15 .15 .15 .16 .01 1.03 1.05 1.07 .09 1.11 1.01 1.03 1.05 1.07 .09 1.11 1.01 1.03 1.05 1.07 .09 1.11 1.01 0 01 0 01 0 0 0 0 0 0 01 0 0 01 0 0 0 0 0 Datum - 39 -1- 4. RÜCKBLICK AUF DAS ANBAUJAHR 2014/2015: WITTERUNG UND PFLANZENSCHUTZMITTELFRACHTEN MARTIN WIRTH Grafik 1 stellt die Herbizideinträge während des Anbaujahres 2014/2015 als Frachten dar und gibt damit einen Kurzüberblick über relevante Einträge. Die Frachten wurden berechnet aus den Wirkstoffgehalten der Wochenmischproben des automatischen Probenehmers „Hullern“ und dem Wasserabfluss am nahegelegenen Pegel an der Füchtelner Mühle. Ein Teil der Terbuthylazin- als auch der Topramezonefracht resultiert noch aus der Maisherbizidsaison 2014. Dieser Anteil ist in den entsprechenden Säulen mit einem schwarzen Rahmen abgesetzt kenntlich gemacht. Abkürzungen: BTZ, Bentazon CTL, Chlortoluron FFA; Flufenacet IPU, Isoproturon MTC, Metolachlor TBZ, Terbuthylazin DMA, Dimethenamid QMA, Quinmerac TPZ, Topramezone NCS, Nicosulfuron TTS,Tritosulfuron Grafik 1 Die 2 höchsten Säulen (Topramezone und Terbuthylazin) stehen für 2 im Maisanbau eingesetzte Herbizidwirkstoffe. Ein Großteil der Topramezone-Fracht stammt noch aus dem davor liegenden Anbaujahr, ebenso ein kleinerer Anteil der Terbuthylazin-Fracht. Ferner stammen die Frachten von Metolachlor, Dimethenamid und Nicosulfuron aus Herbizideinsätzen im Maisanbau, sie werden aber von der Tritosulfuron-Fracht und IPU-Fracht aus dem Frühjahr 2015 überragt. Die beiden zuletzt genannten Wirkstoffe wurden im Frühjahr 2015 zur Unkrautbekämpfung im Getreideanbau eingesetzt. Die kleine Flufenacet-Fracht rührt ausschließlich von Herbizideinsätzen im Herbst 2014 im Getreide her, obwohl der Wirkstoff auch im Mais eingesetzt wird. Herbizideinträge aus dem Maisanbau spielten also im Anbau- - 40 -2jahr 2014/2015 nicht die dominierende Rolle wie in den 3 davor liegenden Anbaujahren, und das erreichte Niveau der Herbizidfrachten aus dem Maisanbau war deutlich niedriger. Die Quinmeracfracht von 1100 g resultiert aus Herbizidbehandlungen im Raps, sie ist wie schon im Vorjahr im Vergleich zu anderen Jahren sehr niedrig. Hervorzuheben sind die „Null“-Frachten bei den Wirkstoffen Bentazon und Chortoluron, die im Kooperationsgebiet nicht empfohlen werden. Aufgrund der Herbizideinträge mussten im Wasserwerk Haltern im Kalenderjahr 2015 ca. 100 t Aktivkohle zur Trinkwasseraufbereitung aufgewendet werden. Jeweils die Hälfte war den Einträgen aus dem Getreideanbau (Tritosulfuron und IPU) und den Einträgen aus dem Maisanbau (Terbuthylazin, Topramezone, Dimethenamid, Metolachlor und Nicosulfuron) geschuldet. Aus dem Gesamtbild der Herbizideinträge ergeben sich folgende Fragen: 1) Warum ist die Flufenacet-Fracht aus dem Getreideanbau vergleichsweise niedrig (300 g)? 2) Warum fällt der Wirkstoff Tritosulfuron (enthalten im Präparat Biathlon 4 D) erstmalig im Frühjahr 2015 auf, obwohl er mehrere Jahre zuvor auch schon im Frühjahr im Getreide eingesetzt wurde? 3) Warum gibt es erstmalig nach vielen Jahren wieder IPU-Einträge aus Frühjahrsbehandlungen im Getreide, obwohl der Wirkstoff im Kooperationsgebiet nicht empfohlen wird? 4) Warum sind die Herbizideinträge aus dem Maisanbau aus dem Anbaujahr 2014/2015 relativ niedrig? Erklärungen liefert der Witterungsverlauf während des Anbaujahres. Die Fragen 1) bis 3) betreffen den Getreideanbau. Maßgeblich für die Flufenacet-Fracht ist die Witterung im Herbst 2014, da der Wirkstoff im Herbst im Getreide eingesetzt wird. Für die Frachten von Tritosulfuron und IPU ist die Witterung im Frühjahr ursächlich gewesen. Die Fragen 1) bis 3) werden mit Hilfe der Grafiken 2 und 3 beantwortet. Dafür wurden in 2 Proplant-Grafiken mit Wetterdaten die relevanten PSM - Monatsfrachten zusätzlich eingefügt, ergänzt durch die Höchstgehalte in ng/l aus der Wochenmischprobe in den jeweiligen Monaten. Grafik 2 zeigt den Witterungsverlauf von September bis Dezember 2014. Witterungsbedingt konnte im August wenig Raps bestellt werden, was aus Grafik 2 nicht ersichtlich ist. Regen am 17.9. führte aber zu kleinen Quinmerac-Frachten, ansonsten gab es im September nur noch kleine Maisherbizid-Frachten aus der Maissaison 2014. Ab 7.10.2014 konnte auf vielen Böden nach 31 mm Niederschlag nach Mais kein Weizen mehr gesät und gespritzt werden, selbst viele Gerstenflächen konnten im Herbst nicht mehr behandelt werden. Daraus resultierte eine sehr niedrige Herbstbehandlungsquote im Getreide. Im Herbst 2014 gab es deshalb keine Probleme mit Einträgen von Herbstherbiziden aus dem Getreidebau, zu verzeichnen waren noch Resteinträge von Maisherbiziden. Es handelte sich dabei aber um niedrige Frachten, da die Konzentrationen sehr niedrig lagen. - 41 -3- Grafik 2 Grafik 3 - 42 -4Grafik 3 zeigt den Witterungsverlauf von Januar bis April 2015. Im Januar und Februar gab es kleine Flufenacet-Frachten, die aufgrund der niedrigen Herbstbehandlungsquote deutlich niedriger ausfielen als in den vergangenen Jahren. Bis in den April hinein konnten immer noch geringe Einträge des im Mais eingesetzten Wirkstoffs Topramezone aus der Frühjahrsaison 2014 registriert werden. Dieser Wirkstoff fiel auch in den vergangenen Jahren schon dadurch auf, dass noch lange nach der Anwendung Einträge des Wirkstoffs in die Oberflächengewässer nachgewiesen werden konnten. In der Schönwetterphase im März fanden Behandlungen vor allem im Weizen mit Atlantis + Biathlon 4D (Wirkstoff Tritosulfuron) statt, um die ausgefallene Herbstbehandlung nachzuholen. Entgegen unserer Empfehlung wurde teilweise auch IPU eingesetzt, z.B. in im Herbst unbehandelter Gerste gegen Rispe, in Weizenspätsaaten ohne Besatz mit Ackerfuchsschwanz ebenfalls gegen Rispe. Regen ab Ende März auf die gerade behandelten Flächen führte erstmalig zu Tritosulfuron-Einträgen und nach langen Jahren erstmalig wieder zu IPUEinträgen aus Frühjahrsbehandlungen im Getreide. Der Wasserabfluss in der Stever am Pegel Hullern stieg ab 31.3. 2015 über 3 Tage auf 35 m³/s, was für eine hohe Wahrscheinlichkeit für vorangegangene Herbizideinträge durch Oberflächenabfluss spricht, verursacht durch den ab 23. März gefallenen Regen. Die unmittelbar zuvor ausgebrachten Wirkstoffe IPU und Biathlon konnten in der kurzen Zeit noch nicht abgebaut sein, sondern waren noch in vollem Umfang dem Eintrag durch Oberflächenabfluss ausgesetzt. Selbst ein geringer Anteil von Flächen, die mit dem Wirkstoff IPU behandelt wurden, konnte unter diesen Bedingungen für die festgestellten IPU-Einträge verantwortlich sein. In den letzten Jahren gab es auch nicht die Konstellation, dass Behandlungen mit dem Wirkstoff Tritosulfuron unmittelbar vor einer im Hinblick auf Herbizideinträge so kritischen Phase durchgeführt wurden. Dies erklärt die erstmalig registrierten Einträge des Wirkstoffs Tritosulfuron aus den Behandlungen im Getreide. Frage 4) nach der relativ geringen Bedeutung der Herbizideinträge aus dem Maisanbau in 2015 kann anhand von Grafik 4 erklärt werden. Grafik 4 zeigt Einträge aus dem Maisanbau am Beispiel des Wirkstoffs Terbuthylazin in 2015. Das Eintragsverhalten von Terbuthylazin kann nicht pauschal auf alle Maiswirkstoffe übertragen werden. Beim Wirkstoff Topramezone verteilen sich die Einträge zum Beispiel über einen längeren Zeitraum, da der Wirkstoff langsamer abgebaut wird. Terbuthylazin war aber der Wirkstoff mit den höchsten Frachten, deshalb wurde er für diese Grafik ausgewählt. Für den Zeitraum von Mai bis August sind die Terbuthylazin-Konzentration durch die rote Kurve in der Maßeinheit ng/l dargestellt. Die blauen Säulen stellen die Tagesniederschläge in mm der Wetterstation Lüdinghausen dar. Die grüne Linie steht für den Wasserabfluss der Stever an der Füchtelner Mühle in m³/s. Wenn dieser Wert über 5 m³/s steigt, hat es vorher so intensiv geregnet, dass Einträge über Oberflächenabfluss sehr wahrscheinlich sind. - 43 -5In 2015 gab es ein trockenes Frühjahr, die geringen Regenmengen haben bis Mitte August nicht ausgereicht, um Einträge über Oberflächenabfluss auszulösen. Einträge in die Oberflächengewässer sind ab Mitte Mai feststellbar, sie gehen ab Mitte Juni wieder zurück. Einträge bis Mitte Juni sind in 2015 den Eintragspfaden Hofabläufe (Punkteinträge) oder Abdrift zuzuschreiben, wobei keine Angaben über den jeweiligen Anteil gemacht werden können. Über die Dränagen sind in diesem Zeitraum Einträge unwahrscheinlich, diese waren trocken. Nach Mitte Juni waren die Spritzen vor der Abschlussbehandlung im Weizen gereinigt, Abdrift aus Behandlungen im Mais gab es auch nicht mehr. Die TBZ-Konzentration nimmt kontinuierlich ab. Grafik 4 Mitte August regnete es über ein komplettes Wochenende (20./21.8.2015) durch. An 2 Tagen fielen jeweils 40 mm Niederschlag, der Wasserabfluss an der Stever als Indikator für Oberflächenabfluss schnellt hoch, logischerweise auch die Terbuthyalazin-Konzentration. Zum Glück war seit der Ausbringung ab Mitte Mai bis zu den Starkniederschlägen Mitte August der Wirkstoff Terbuthylazin weitgehend abgebaut, so dass die Terbuthylazin-Konzentrationen niedrig blieben. Als Folge war auch die Terbuthylazin-Gesamtfracht relativ niedrig. - 44 -6Zusammenfassung und Schlussfolgerungen Das Anbaujahr 2014/2015 war gekennzeichnet durch relativ niedrige Herbizideinträge aus den Herbstbehandlungen im Getreide mit Flufenacet, da die Herbstbehandlungsquote im Getreide witterungsbedingt niedrig war. Das führte zu einer höheren Frühjahrsbehandlungsquote im Getreide. Der Weizen wurde schwerpunktmäßig mit Kombinationen aus den Präparaten Atlantis plus Biathlon 4 D behandelt, sowohl die Gerste als auch der Weizen teilweise mit IPU gegen Jährige Rispe. Unmittelbar auf die im März durchgeführten Behandlungen fielen Ende März stärkere Niederschläge, die zu Herbizideinträgen durch Oberflächenabfluss führten. Betroffen waren in erster Linie die Wirkstoffe Tritosulfuron (Präparat Biathlon 4D) und IPU (z.B. Präparat Arelon Top). Nach den Behandlungen im Mais ab Mitte Mai bis Mitte Juni traten keine stärkeren Niederschläge auf. Einträge in Oberflächengewässer durch Abdrift oder Hofabläufe in diesem Zeitraum konnten z.B. in geringen Terbuthylazin-Konzentrationen nachgewiesen werden. Erst die Starkniederschläge um den 20. August führten zu Einträgen durch Oberflächenabfluss. Da der Wirkstoff Terbuthylazin zu diesem Zeitpunkt weitgehend abgebaut war, konnten im Vergleich zu den Vorjahren nur noch relativ niedrige Terbuthylazin-Konzentrationen festgestellt werden. Der Witterungsverlauf nach den Herbizidbehandlungen im Mais führte im Vergleich mit den 3 vorangegangenen Jahren zu relativ niedrigen Herbizideinträgen aus dem Maisanbau. Auch dieses Jahr wurde deutlich, dass aus der Kultur Mais Herbizideinträge durch „Oberflächenabfluss“ im Vergleich zu den anderen Eintragspfaden „Abdrift“, „Punktquellen über Hofabläufe“ sowie „Einträge über Dränagen“ die größte Rolle spielen. Deshalb ist besonders im Maisanbau dafür Sorge zu tragen, dass das Wasser nach Starkregenfällen besser in der Fläche gehalten werden kann, d.h., dass die Regenverdaulichkeit der Böden erhöht wird. Eine Möglichkeit dafür besteht im optimierten Zwischenfruchtanbau vor Mais. Hier müssen Verfahren entwickelt werden, bei denen nach der Zwischenfrucht vor Mais im Frühjahr der Boden möglichst wenig bearbeitet wird, um die durch die Zwischenfrucht verbesserte Bodenstruktur weitgehend zu erhalten. Das setzt voraus, dass die Bodenbearbeitung zur Zwischenfrucht Bodenverdichtungen aus der Vorfrucht Getreide beseitigt. Zusätzlich sind entlang der Gewässer vermehrt Uferrandstreifen anzulegen. Leider gab es im Frühjahr 2015 Einträge von IPU und Tritosulfuron. IPU wurde vermutlich hauptsächlich gegen Rispe eingesetzt, die im Frühjahr in Gerste sonst nicht und im Weizen nur relativ teuer ausgeschaltet werden kann. Entgegen der Empfehlung der Kooperation wurde diese Lösung teilweise gewählt. In Jahren mit hoher Herbstbehandlungsquote ist die Rispe fast kein Thema, insofern sind die IPU-Einträge im Frühjahr 2015 zunächst als Sonderfall zu betrachten. Positiv kann auch in diesem Jahr wieder festgestellt werden, dass die Landwirte der Empfehlung der Kooperation gefolgt sind und auf den Einsatz der Wirkstoffe Bentazon im Getreide und im Mais sowie auf Chlortoluron im Getreide verzichtet haben. - 45 -1- 5. SPÄTE NMIN-AKTION ZU MAIS 2015 DR. LUDGER LAURENZ Die späte Nmin-Aktion zu Mais um den 1. Juni wurde auch im 24. Jahr der Wasserkooperation von den Landwirten im Einzugsgebiet des Halterner Stausees intensiv zur Bemessung der Stickstoffdüngung zu Mais genutzt. Mit 1780 Proben lag die Probenahmedichte ähnlich hoch wie in den Vorjahren (siehe Abb. 1). Mit 19 € je Probe haben die Landwirte etwa 50 Prozent der Kosten getragen (siehe Abb. 2). Die andere Hälfte wurde von den Wasserversorgern übernommen. Abb. 1: Anzahl der Nmin-Proben von 1992 bis 2015 - 46 -2- Abb. 2: Kosten der Nmin-Proben für die Landwirte seit 1992 Die Nmin-Werte lagen 2015 im Mittel aller Proben mit 142 kg/ha N relativ niedrig. Dieser niedrige Wert stützt den seit 1992 abnehmenden Trend (siehe Abb. 3). Abb. 3: Nmin-Gehalte um den 1. Juni seit 1992 - 47 -3Dieser Trend wird durch unterschiedliche Niederschlagssummen in den Monaten März, April und Mai beeinflusst. In Jahren mit niederschlagsreichem Frühjahr sind die Werte auswaschungsbedingt etwas niedriger, in Jahren mit trockenem Frühjahr wegen geringerer N-Verluste höher (s. Abb. 4). Charakteristisch für 2015 sind relativ niedrige Nmin-Messergebnisse, obwohl es im Frühjahr relativ wenig geregnet hat. Das deutet darauf hin, dass die Landwirte im April noch verhaltener als sonst mit Gülle und Mineraldünger gedüngt haben. Abb. 4: Einfluss der Frühjahrsniederschläge auf die Spät-Nmin-Gehalte von 2004 bis 2015 Der Trend zu einer noch knapperen Bemessung der N-Gaben zu Mais dürfte auch in den nächsten Jahren durch Novellierung der Düngeverordnung anhalten. Nach der absehbaren Novellierung der Düngeverordnung vielleicht noch in diesem Jahr gibt es für 2017 erstmalig Obergrenzen für die Stickstoffdüngergaben. Für Betriebe mit Gülle- oder Gärrestdüngung bedeutet das, dass sie neben den betriebseigenen organischen Düngern nur noch eine relativ kleine mineralische Düngermenge zukaufen dürfen, um keine ordnungsrechtlichen Konsequenzen befürchten zu müssen. Stadtwerke Coesfeld Nähe. Kraft. Bewegung. Stadtwerke Coesfeld – 365 Tage Verantwortung. Das ganze Jahr für Sie da. Stadtwerke Coesfeld GmbH Service-Center am Markt 10 48653 Coesfeld Unsere Servicezeiten: Mo.– Fr.: 9.30 – 17.00 Uhr Samstag: 9.30 – 12.30 Uhr Telefon: 02541 / 92 92 92 www.stadtwerke-coesfeld.de - 49 -1- 6. UMSETZUNG UND STAND DER FÖRDERPROJEKTE 2015 ZWISCHENFRUCHTANBAU QUANTOFIX-N-VOLUMETER KLEINSTFLÄCHEN-UFERRANDSTREIFEN STRIP-TILL-VERFAHREN IM WSG LETTE/HUMBERG ANNA ELIES Zwischenfruchtanbau Seit 10 Jahren wird in den Wasserschutzgebieten der Kooperation der Anbau von Zwischenfrüchten durch die Wasserversorgungsunternehmen gefördert. In 2015/2016 haben 56 Landwirte in den Wassersschutzgebieten auf 521 ha Zwischenfrüchte angebaut. Damit hat der Umfang der Förderfläche als auch die Anzahl der Antragsteller erneut deutlich zugenommen und sich seit 2006/2007 mehr als verdoppelt. Die Entwicklung und Verteilung des Fördervolumens in den einzelnen Wasserschutzgebieten ist der unten stehenden Abbildung und der Tabelle zu entnehmen. Abb. 1: Entwicklung Zwischenfruchtförderung 2007 bis 2016 in den Wasserschutzgebieten der Kooperation Gründe für die Zunahme sind sicherlich auch in der Einführung des „Greening auf Ackerflächen“ im vergangenen Jahr zu suchen, aber auch die zunehmende Bedeutung der Zwischenfrüchte für die Durchführung von Mulchsaat im Maisanbau und die in den Wasserschutzgebieten ohnehin im Vordergrund stehende Konservierung von Nährstoffen über die vegetationsfreie Zeit hinaus. - 50 -2- WSG 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Coesfeld 2 6 8 0 8 6 10 7 10 26 Dülmen 4 10 11 11 6 5 3 7 13 19 Haard 0 0 0 5 5 0 5 5 2 6 Halterner Stausee 14 4 6 34 7 10 8 1 29 43 HalternWest 57 36 90 50 78 89 121 71 107 112 Lette/ Humberg 106 146 190 239 181 235 232 203 259 277 Nottuln 0 1 0 0 0 12 45 26 32 53 Summe (ha) 184 204 305 339 285 356 424 318 452 536 Tab.1: Entwicklung der Zwischenfruchtförderung in ha in den Wasserschutzgebieten (WSG) der Kooperation von 2007 - 2016 WSG 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Summe Coesfeld 50 € 150 € 280 € - € 400 € 300 € 500 € 350 € 500 € 1.300 € 3.830 € Dülmen 100 € 250 € 385 € 385 € 300 € 250 € 150 € 350 € 650 € 950 € 3.770 € - € - € - € 175 € 250 € - € 250 € 250 € 100 € 300 € 1.325 € 350 € 100 € 210 € 1.190 € 350 € 500 € 400 € 50 € 1.450 € 2.150 € 6.750 € HalternWest 1.425 € 900 € 3.150 € 1.750 € 3.900 € 4.450 € 6.050 € 3.550 € 5.350 € 5.600 € 36.125 € Lette/ Humberg 2.650 € 3.650 € 6.650 € 8.365 € 9.050 € 11.750 € 11.600 € 10.150 € 12.950 € 13.850 € 90.665 € - € 25 € - € - € - € 600 € 2.250 € 1.300 € 1.600 € 2.650 € 8.425 € Haard Halterner Stausee Nottuln Tab.2: Überblick über das gesamte Fördervolumen in Euro (€) von 2007 - 2016 Insgesamt wurden in den 10 Jahren 150.890 € zur Förderung des Zwischenfruchtanbaus aufgewendet. - 51 -3- Quantofix-N-Volumeter Die Kooperation übernimmt die Beschaffung und die Kosten der Reagenzflüssigkeit für die Stickstoff-Schnellbestimmung in der Gülle mit dem sogenannten Quantofix-N-Volumeter. Handel und Genossenschaften in den WSGen erhalten das Reagenz und die Landwirte können mit den dort installierten Geräten die für eine effektive Düngung unerlässliche Schnellbestimmung des Stickstoffgehaltes vornehmen. Die Hauptnachfrage liegt in den WSGen Coesfeld, Lette/Humberg und Haltern-West. Das in 2,5- oder 5 l – Gebinden lieferbare Produkt ist in die Gefahrgutklasse 8 (Ätzende Stoffe) eingeordnet, die Preise betragen 20 € für 2,5 l Behälter und 30 € für 5 l Behältnisse. WSG 2013 2014 2015 Coesfeld 7,5 l 5,0 l 5,0 l Lette/Humberg 32,5 l 15,0 l 25,0 l Haltern-West 20,0 l 15,0 l 7,5 l Nottuln 2,5 l --Tab. 2: Bereitstellung von Reagenzflüssigkeit für das Quantofix-N-Volumeter in Liter Kleinst-Flächen-Uferrandstreifen Mit Inkrafttreten der neuen „Richtlinie zur Förderung von Agrarumweltmaßnahmen“ vom 29.10.2015 gilt für Uferrandstreifen jetzt ein Bewilligungszeitraum, der mit dem Kalenderjahr beginnt, eine Anhebung der Prämie auf 1.100 € je ha, ein auf den 1. Juli verlegter Schnitttermin und auch eine Anhebung der Bagatellgrenze auf 220 € je Antrag. Vor allem um ein Umbrechen von langjährig angelegten Uferrandstreifen, die kleiner sind als 0,2 ha, zu verhindern, wird von den Wasserversorgungsunternehmen die Förderung dieser „KleinstFlächen-Uferrandstreifen“ in ihren Gebieten übernommen. Insgesamt haben sieben Landwirte diese Möglichkeit genutzt und für insgesamt 0,89 ha Uferrandstreifen einen Antrag auf Förderung durch das Wasserversorgungsunternehmen gestellt. Strip-Till-Verfahren im WSG Lette/Humberg In 2013 und in 2014 haben die Stadtwerke Coesfeld GmbH durch die Förderung von Versuchen zur „Gülle-Unter-Fußdüngung“ im Mais wesentlich zur Verbesserung und Etablierung dieser Methode beigetragen. Seit 2015 fördern die Stadtwerke Coesfeld die Gülleausbringung mit der Strip-Till-Technik zu Mais auf allen Flächen im WSG mit 50 € je ha. Im vergangenen Jahr haben sich 6 Landwirte mit insgesamt 54,83 ha beteiligt. Auch in 2016 haben 5 Landwirte mit 43,14 ha vor, diese Methode zur Steigerung der DüngeEffizienz von Gülle, sowohl für Phosphat als auch für Stickstoff, anzuwenden und gleichzeitig die mineralische Unterfußdüngung zu reduzieren. - Kompetenz rund ums Wasser Wir machen auch die großen Wellen für Ihren Urlaub vor der Haustür Wir sorgen in Nottuln für saubere Leistungen rund ums Wasser: Gemeindewerke Nottuln Stiftsstraße 10 48301 Nottuln Tel. 02502 942 411 Email: [email protected] - 53 -1- 7. UMSETZUNG DES PILOTPROJEKTS: „REDUKTION DER NICOSULFURONEINTRÄGE IM WASSEREINZUGSGEBIET DER FUNNE“ MARTIN WIRTH Entstehungsgeschichte des Projekts Das Projekt wurde in 2013 gestartet, nachdem in 2012 Nicosulfuron-Einträge in die Oberflächengewässer des Kooperationsgebiets Probleme bei der Trinkwasseraufbereitung im Wasserwerk Haltern verursachten. Aus dem Gewässsermonitoring der Gelsenwasser konnte abgeleitet werden, dass 25 % der über die Stever eingetragenen Nicosulfuron-Fracht dem Wassereinzugsgebiet der Funne zuzuordnen waren, wo aber nur 4 % der Maisfläche im Einzugsgebiet der Stever lagen. In einer Analyse der Kooperation im Einzugsgebiet der Stevertalsperre wurden die Einträge aus dem Funne-Gebiet in 2012 im Wesentlichen auf die dort gegebenen Bodenverhältnisse, die Geländemorphologie und auf die meteorologische Situation in 2011/2012 zurückgeführt. Der Wirkstoff Nicosulfuron ist unter diesen Bedingungen sehr anfällig für Einträge in die Oberflächengewässer durch Run-off. Die starke Verbreitung von Ackerfuchsschwanz auf den Maisflächen im Einzugsgebiet der Funne erfordert dort fast immer den Einsatz eines Gräserherbizids. Bevorzugt wurde dort bis 2012 der Wirkstoff Nicosulfuron zur Gräserbekämpfung im Mais angewendet, was das Risiko von Nicosulfuron-Einträgen verstärkte. Zielsetzung und Bestandteile des Projekts Das Projekts „Reduktion der Nicosulfuroneinträge im Wassereinzugsgebiet der Funne“ verfolgt das Ziel, den Wirkstoff Nicosulfuron in diesem Teileinzugsgebiet weitgehend durch die alternativen Wirkstoffe Rimsulfuron (Cato) und Foramsulfuron (MaisTer flüssig) zu ersetzen. Um dieses Ziel zu erreichen, wurde der Mehrpreis für die Alternativen durch ein Förderprogramm ausgeglichen. In diesem Förderprogramm wurde in 2013 der Einsatz von Cato und MaisTer mit jeweils 11 €/ha gefördert. In 2014 wurde nur noch der Einsatz von MaisTer gefördert, nachdem sich das Präparat Cato in 2013 als nicht mehr ausreichend wirksam gegen den im Einzugsgebiet der Funne auftretenden Ackerfuchsschwanz erwiesen hatte. Weitere Förderbausteine des Projekts waren in beiden Jahren die Förderung einer zweiten Herbiziddurchfahrt im Mais mit 15 €/ha beim Einsatz der eigenen Pflanzenschutzspritze bzw. mit 20 €/ha bei Erledigung durch den Lohnunternehmer. Alternativ konnte dieser Betrag auch für eine Durchfahrt mit der Pflanzenschutzspritze vor der Saat zur Behandlung der Fläche mit dem Wirkstoff Glyphosat verwendet werden. Diese Förderbausteine sollten dazu dienen, den Landwirten das Arbeiten mit Spritzfolgen mit reduzierten Aufwandmengen nahezubringen bzw. die Intensität des Auftretens von Ackerfuchsschwanz durch den noch gut wirksamen Herbizdwirkstoff Glyphosat zu reduzieren. Das Maßnahmenpaket insgesamt sollte den Preisunterschied zu Nicosulfuronhaltigen Präparaten ausgleichen. In 2015 wurde wie schon in den ersten beiden Projektjahren ein großer Herbizidversuch zur Ackerfuchsschwanzbekämpfung in Mais im Projektgebiet angelegt und den Landwirten im - 54 -2Funnegebiet im Rahmen einer Versuchsbesichtigung vorgestellt, um Wirkung und Verträglichkeit der Alternativen zu Nicosulfuron-haltigen Alternativen zu demonstrieren. Monitoring zur Erfolgskontrolle Der Erfolg der Maßnahmen wurde durch ein Monitoring, das von der Gelsenwasser AG und der Westfälischen Wasser- und Umweltanalytik GmbH erarbeitet wurde, überprüft. Im gesamten Einzugsgebiet des Wasserwerkes Haltern und speziell im Funne-Gebiet wurde das Monitoring erweitert, um Einträge an relevanten Stoffen innerhalb eines ganzen Jahres zu erfassen. Die bisherigen Erfahrungen mit Topramezone und anderen PSM-Wirkstoffen, die z.T. erst Monate nach der Anwendung in den Gewässern in auffälligen Konzentrationen nachgewiesen werden, legten ein ganzjähriges Monitoring nahe. Die Relevanz von Einträgen über die Dränagen im Vergleich zu Einträgen durch Oberflächenabfluss wurde durch gezielte Untersuchung von Dränwasserproben untersucht. Durch das Monitoring sollen Erfahrungen über das Eintragsrisiko der Alternativen im Verhältnis zum Nicosulfuron gesammelt werden. Im Rahmen des Monitorings wurden neben den Wasserproben, die durch die automatischen Probenehmer genommen wurden, planmäßig Stichproben an definierten Probestellen manuell vorgenommen und analysiert. Beteiligung der Landwirte am Förderprogramm Die Beteiligung der Landwirte ist nach 3 Jahren relativ konstant geblieben, Unterschiede lassen sich durch die Lage der Maisflächen der einzelnen Landwirte innerhalb und außerhalb des Projektgebiets erklären (vgl. Tabelle 1). Durch den Wegfall der Förderung für die Alternative Cato bleibt als Nicosulfuron-Alternative nur noch MaisTer flüssig bzw. für 2016 das Nachfolgeprodukt MaisTer Power übrig. Die eher wenig beliebte Alternative MaisTer wurde in 2015 im gleichen Umfang eingesetzt wie in 2014, allerdings war die Maisfläche im Funnegebiet gegenüber 2014 um 255 ha angestiegen. Dieser Anstieg der Maisfläche war die Folge der witterungsbedingten Einschränkung der Weizenbestellung im Herbst 2014. Da die mit MaisTer behandelte Fläche konstant blieb, sank der Anteil der mit der Nicosulfuron-Alternative behandelten Fläche bei gestiegener Maisfläche auf 33 %. Tab. 1: Funneprojekt 2013 - 2015: Substitution von Nicosulfuron 2014 2015 Maisfläche Funnegebiet (ha) 975 1.047 1.302 Cato (ha, in 2014 geschätzt) 676 50 0 26 375 424 702 425 424 Flächenanteil Nicosulfuron-Alternativen (%) 72 41 33 Beteiligte Landwirte 32 26 29 MaisTer (ha) Nicosulfuron-Alternativen (ha) 2013 Die geringe Beliebtheit von MaisTer erklärt sich durch die eingeschränkte Kombinierbarkeit von MaisTer mit im Mais eingesetzten Bodenherbiziden, insbesondere dem Clio Top BMX Pack. Außerdem gelten die Nicosulfuron-haltigen Produkte als verträglicher. - 55 -3Dem aktuellen Präparat „MaisTer flüssig“ hängt in der Praxis immer noch der Ruf der etwas schlechteren Verträglichkeit an, was aber auf die andere Formulierung des Vorgängerprodukts „MaisTer WG“ zurückzuführen ist. In aktuellen Versuchen und Auswertungen zeigte MaisTer flüssig und das Nachfolgeprodukt MaisTer power diese Verträglichkeitsprobleme nicht. Der Anteil der mit Glyphosat vor der Saat behandelten Fläche, um Altpflanzen von Ackerfuchsschwanz in der Senfzwischenfrucht vor Mais oder nach dem Pflügen neu aufgelaufene Fuchsschwanzpflanzen zu beseitigen, ist im Laufe der Projektphase gestiegen (siehe Tabelle 2). Die Beratung hält diese Behandlung auf schweren Standorten mit Ackerfuchsschwanzproblemen für wichtig, um der Zunahme von schwer bekämpfbarem Ackerfuchsschwanz entgegenzuwirken. Tab. 2: Akzeptanz der weiteren Förderbausteine 2013 2014 2015 Überfahrt für Glyphosatspritzung (15 bzw. 20 €/ha) 260 ha 265 ha 324 ha1) Anteil der Flächen mit Glyphosatspritzung an der geförderten Fläche (vgl. Tab. 1) mit Nicosulfuron-Alternativen 37 % 62 % 65 % Zweite Überfahrt nach der Saat 77 ha 9 ha 76 ha Geförderte zweite Überfahrten insgesamt 337 ha 274 ha 400 ha 1) Auf 274 ha folgte MaisTer als Gräsermittel, auf 50 ha wurde kein Gräsermittel eingesetzt. In 2013 wurden im Rahmen des Funne-Projekts 12.007 € an die Landwirte ausgezahlt, in 2014 waren es 8.054 €, in 2015 insgesamt 11.213 € Auswirkungen der Projektmaßnahmen auf die Belastung der Oberflächengewässer mit den Gräserwirkstoffen Nicosulfuron und Foramsulfuron Der Flächenanteil der mit Nicosulfuron-Alternativen behandelten Fläche von 33 – 72 % in den letzten 3 Jahren (siehe Tabelle 1) hat mit Sicherheit dazu beigetragen, dass die Nicosulfuron-Maximalkonzentrationen inzwischen erheblich unter der in 2012 gemessenen Maximalkonzentration liegen (Tabelle 3). Was letztlich ausschlaggebend für die extrem hohen Nicosulfuron-Konzentrationen in 2012 war, kann nicht schlüssig erklärt werden. Tabelle 3: Nicosulfuron-Maximalkonzentrationen (ng/l) Stever Funne 2012 790 1400 2013 350 30 2014 250 83 2015 200 68 - 56 -4Die Auswirkungen des Projekts lassen sich besonders daran erkennen, dass die Maximalkonzentration von Nicosulfuron in der Funne in den letzten 3 Jahren immer deutlich unter der Maximalkonzentration von Nicosulfuron in der Stever lagen, während es in 2012 (vor Projektbeginn) umgekehrt war. Der inzwischen erreichte Anteil der mit MaisTer behandelten Fläche in Höhe von 33 % hat sich bisher nicht in kritischen Konzentrationen des MaisTer-Wirkstoffs Foramsulfuron in der Funne niedergeschlagen (Tabelle 4). Tabelle 4: Foramsulfuron-Maximalkonzentrationen (ng/l) Stever Funne 2013 29 < 25 2014 29 93 2015 < 25 < 25 Ergebnisse der Demonstrationsversuche zur Ackerfuchsschwanzbekämpfung In 2015 wurde wie in den beiden Vorjahren ein Kooperationsversuch auf 2 Standorten mit schwer bekämpfbarem Ackerfuchsschwanz angelegt. Auf diesen beiden Standorten werden auch im Weizen mit dem besten Ackerfuchsschwanzherbizid (Atlantis) in voller Aufwandmenge keine Wirkungsgrade von 100 % mehr erreicht. Auf jedem Standort gab es 2 Versuchsblöcke: 1 Block mit Spritzfolgen, 1 Block mit Einmalbehandlungen. Grafik 1 zeigt die Ergebnisse der Spritzfolgen, Grafik 2 die Ergebnisse der Einmalbehandlungen. Die dicken Balken in den beiden Grafiken geben den mit den Behandlungen erzielten durchschnittlichen Wirkungsgrad auf beiden Standorten gegen Ackerfuchsschwanz an, die kleinen grauen Balken die Spannbreite des Wirkungsgrads zwischen beiden Standorten. In der Versuchsanlage mit den Spritzfolgen wurde bei der ersten Behandlung immer eine Kombination aus Laudis + Buctril vorgelegt, bei 2 Varianten zusätzlich 1 Bodenherbizid (Aspect, Gardo Gold). Das Gräsermittel gegen Ackerfuchsfuchsschwanz (MaisTer power, MaisTer flüssig oder Motivell Forte) wurde entweder solo oder mit einem Mischpartner nachgelegt. Für das neue Präparat MaisTer power wurde in 2016 die Zulassung erwartet, deshalb wurde es in 2015 ausführlich getestet. Mittlerweile ist das Präparat zugelassen. Die wichtigsten Ergebnisse der Versuchsanlage mit den Spritzfolgen sind: Die besten Wirkungsgrade wurden mit der Nachlage von MaisTer power ohne Zusätze erzielt, Mischpartner verschlechtern die Wirksamkeit. MaisTer Power war sicherer als Motivell forte Auch bei Motivell forte kann der Zusatz von anderen Herbiziden zu Minderwirkungen führen Die Versuchsanlage mit den Einmalbehandlungen lieferte folgendes Ergebnis: Am besten schnitt die Kombination aus MaisTer power + B 235 ab. - 57 -5- Grafik 1: Versuchsanlage A: Spritzfolgen Grafik 2: Versuchsanlage B Einmalbehanldungen - 58 -6Der Vergleich der Einmalbehandlungen mit den Spritzfolgen ergab: Die beste Variante war 7 % schlechter als die beste Variante in der Spritzfolge. Ein Erklärungsansatz dafür ist, dass die Einfachbehandlung früher erfolgte als die 2. Behandlung in der Spritzfolge: Nachläufer von Ackerfuchsschwanz werden deshalb in der Spritzfolge besser erfasst. Weiterhin könnte der Grund wie in der Versuchsanlage mit den Spritzfolgen darin liegen, dass Kombinationen der Gräsermittel mit anderen Präparaten zu Minderwirkungen führen. Diese Minderwirkungen werden auch in anderen Versuchen besonders auf Standorten beobachtet, wo die Gräserherbizide im Mais an der Grenze ihrer Leistunsgfähigkeit angekommen sind. Fazit: Auf schwierigen Ackerfuchsschwanzstandorten ist die Doppelbehandlung die beste Strategie, vorzugsweise mit der Nachlage von MaisTer power solo. Schlussfolgerungen Im Wassereinzugsgebiet der Funne war die Substitution von Nicosulfuron-haltigen Präparaten in den zurückliegenden 3 Projektjahren erfolgreich. Das Programm hat im Sinne einer Risikominimierung wesentlich dazu beigetragen, dass die in 2012 aufgetretene Maximalkonzentration von Nicosulfuron in der Funne seither nicht mehr aufgetreten ist. Die Anzahl der am Projekt beteiligten Landwirte an dem Förderprogramm ist während der Projektphase relativ konstant geblieben. Der Anteil der mit Nicosulfuron-Alternativen behandelten Fläche ist nach Wegfall der Alternative Cato (Rimsulfuron) gesunken. Dass der Anteil der mit MaisTer behandelten Fläche im Projektgebiet nur bei 33 % liegt, macht die Notwendigkeit der Fortführung der Förderung deutlich. Nur so lässt sich das Ziel erreichen, den Nicosulfuron-Anteil bei den Gräserwirkstoffen im Funnegebiet möglichst niedrig zu halten. Die Gründe für die Notwendigkeit der Förderung des MaisTer-Einsatzes zur Erreichung des gesteckten Ziels sind: Herbizidvarianten mit MaisTer sind teurer als Nicosulfuron-haltige Varianten. Landwirte und Lohnunternehmer bevorzugen die einmalige Herbizidbehandlung im Mais. MaisTer ist schlechter kombinierbar mit (Boden)herbiziden; das bei den Landwirten beliebte Präparat Clio Top BMX kann in der von den Landwirten bevorzugten „Einmalbehandlung“ nicht mit MaisTer flüssig kombiniert werden. MaisTer hat immer noch den Ruf, etwas schlechter verträglich als Nicosulfuronhaltige Präparate zu sein. Durch Versuche ist hier weitere Überzeugungsarbeit zu leisten. Das Förderprogramm muss weiterhin durch Demonstrationsversuche begleitet werden, um Landwirten gute Alternativen zu den Nicosulfuron-haltigen Herbizidlösungen aufzuzeigen. Die in 2015 erzielten Ergebnisse in den Demonstrationsversuchen berechtigen zur Hoffnung, dass der Anteil der mit dem Nachfolgeprodukt MaisTer Power behandelten Fläche in den nächsten Jahren steigen wird. - 59 - kompetent persönlich vor Ort Ihr Partner für Energie und Wasser Alter Ostdamm 21 · 48249 Dülmen Tel. 02594 7900-0 Fax 02594 7900-53 [email protected] www.stadtwerke-duelmen-gmbh.de - 60 -1- 8. UMSETZUNG UND STAND DES FÖRDERPROGRAMMS PFLANZENSCHUTZTECHNIK DER GELSENWASSER AG IN DEN JAHREN 2014/2015 UND AKTUELLES FÖRDERPROGRAMM 2016 ALFRED SCHULZE AMELING Zwischen den Kooperationspartnern wurde vereinbart, dass das Förderprogramm angeboten wird, wenn im Vorjahr nicht mehr als 100 t Pulver-Aktivkohle zur Trinkwasseraufbereitung im Wasserwerk Haltern eingesetzt werden musste. Nachdem im Jahr 2013 das von der Gelsenwasser AG finanzierte Sonderförderungsprogramm Pflanzenschutztechnik wegen zu hohen Aktivkohleverbrauchs in 2012 ruhte, wurde es in den Jahren 2014 und 2015 trotz hohen Aktivkohleverbrauchs in den jeweiligen Vorjahren wieder aufgelegt, dabei jedoch auf den Bau von Spritzenwaschplätzen und die Rücknahme von unbrauchbar gewordenen Pflanzenschutzmitteln begrenzt. Zweck des Programms ist die Vermeidung punktueller Einträge von Pflanzenschutzmitteln in die Oberflächengewässer des Kooperationsgebiets. Die ordnungsgemäße Abwicklung lag in Händen der Landwirtschafskammer NRW, Kreisstelle Coesfeld/Recklinghausen. In 2014 wurden gefördert: 9 Spritzenwasch- und Befüllplätze Entsorgung von 3.085 kg alter, unbrauchbar gewordener Pflanzenschutzmittel In 2015 wurden gefördert: 7 Spritzenwasch- und Befüllplätze Entsorgung von 1.681 kg alter, unbrauchbar gewordener Pflanzenschutzmittel Nachdem in 2015 im Wasserwerk Haltern aufgrund von Pflanzenschutzmitteleinträgen nicht mehr als 100 t Pulver-Aktivkohle zur Trinkwasseraufbereitung eingesetzt werden mussten, stehen für 2016 wieder alle Fördermittel zur Verfügung. Es konnten außer der Förderung von Spritzenwaschplätzen und der Entsorgung unbrauchbar gewordener Pflanzenschutzmittel weitere Förderbausteine in das Förderprogramm aufgenommen werden. Das in 2016 erweiterte Förderprogramm zeigt Tabelle 1. Die Förderbausteine 1 und 8 wurden auch in den Jahren 2014 und 2015 realisiert. Die beigefügten Bilder zeigen einen in 2014 geförderten Spritzenwasch- und Befüllplatz und die Rücknahmeaktion für unbrauchbar gewordene Pflanzenschutzmittel in Lüdinghausen im Jahr 2014. - 61 -2- Bild 1: Spritzenwasch- und Befüllplatz Bild 2: Rücknahmeaktion unbrauchbar gewordener Pflanzenschutzmittel 2014 in Lüdinghausen Verhinderung unsachgemäßer Entsorgung Rücknahme unbrauchbar gewordener Pflanzenschutzmittel 7 6 8 Begründung Vermeidung von Punkteinträgen in Oberflächengewässer Schnelle, komfortable Innenreinigung der Pflanzenschutzspritze auf dem Feld Genauere Spritzung (Vorauflauf Getreide und Glyphosatspritzung vor Mais) und genauere Düngung (z.B. Gülle- und Mineraldüngung) keine Spritzschäden in Ausläufern Genauere Spritzung (Vorauflauf Getreide und Glyphosatspritzung vor Mais) und genauere Düngung (z.B. Gülle- und Mineraldüngung), keine Spritzschäden in Ausläufern Nachrüstung / Zusatz bei neuer Spritze Vereinfachung der Einhaltung des Elektrische Zuschaltung von 1 Randdüse Mindestgewässerabstandes inkl. Zuleitung und Randdüse (auf einer Seite des Gestänges) Versuchsentschädigung für DemonstraRun off - Vermeidungsstrategien tionsversuche Mais Bodenbearbeitung/ Bestellung im Funnegebiet Kontinuierliche Innenreinigung der Pflanzenschutzspritze Nachrüstung / Zusatz einer GPS gestützten Parallelfahreinrichtung am Schlepper. Genauigkeit +/- 20cm Nachrüstung / Zusatz einer automatischen Teilbreitenabschaltung Nachrüstung / Zusatz GPS gestützte Parallelfahreinrichtung + automatische Teilbreitenabschaltung Bauteil / Maßnahme Spritzenwasch- und Befüllplatz 5 4 3 2 1 3 €/kg + MwSt. 200 – 500 € 4.000 – 5.000 € 2.400 € 2.000 – 3.500 € 1400 - 2.000 € 14.4.2016 3 €/kg + MwSt. max. 8000 € insgesamt max. 50 % vom Rechnungsbetrag, max. 150 € max. 50 % vom Rechnungsbetrag, max. 1.000 € max. 50 % vom Rechnungsbetrag, max. 2.000 € max. 75 % vom Rechnungsbetrag, max.1.500 € max. 50 % vom Rechnungsbetrag, max.1.000 € Anschaffungskosten Förderhöchstbetrag 40 €/m², max. 65 m² Sonderförderprogramm GELSENWASSER 2016 (Kooperation Landwirtschaft und Wasserwirtschaft im Einzugsgebiet der Stevertalsperre) - 62 - - 63 -1- 9. DIE NEUE DÜNGEVERORDNUNG – WELCHE ÄNDERUNGEN KOMMEN AUF DIE LANDWIRTSCHAFT ZU? BRIGIT APEL Der Entwurf zur Novellierung der Düngeverordnung wurde im vergangenen Dezember der EU zur Notifizierung und zur Einleitung der Strategischen Umweltprüfung zugeleitet. Nach Abschluss der Verfahren wird der Bundesrat darüber beraten. Im Sinne einer zukunftsorientierten Betriebsentwicklung lohnt es, sich jetzt schon mit den vorgesehenen Neuerungen auseinanderzusetzen und die möglichen Konsequenzen für den eigenen Betrieb abzuschätzen. Vorgabe von festen Stickstoffbedarfswerten Bei der neuen Düngeverordnung wird die Bedarfsermittlung für Stickstoff und Phosphat eine zentrale Bedeutung bekommen. Für Stickstoff wird es kulturspezifische feste Bedarfswerte geben (Übersicht 1). Von diesen N-Bedarfswerten darf nur in Abhängigkeit des Ertragsniveaus der letzten drei Jahre abgewichen werden. Für Silomais liegt der N-Bedarfswert bei einem Ertragsniveau von 450 dt/ha bei 200 kg N/ha. Pro 50 dt/ha Mehrertrag im Durchschnitt der letzten drei Jahre erhöht sich der N-Bedarfswert um 10 kg N/ha. Liegt das durchschnittliche Ertragsniveau um 50 dt/ha niedriger, reduziert sich der N-Bedarfswert um 15 kg N/ha. Häufig ist die Ermittlung des konkreten Ertrags bei der betriebseigenen Futterproduktion wie bei Silomais schwierig. Das Ertragsniveau basiert meist auf Schätzwerten z.B. auf Basis der Größe des Silagelagers. Welche Nachweise über ein möglicherweise höheres Ertragsniveau geführt werden müssen, wurde bisher nicht konkretisiert. Neben der ertragsabhängigen Korrektur des N-Bedarfswertes werden für ackerbauliche Kulturen einschließlich Gemüseanbau zusätzlich folgende Zu- bzw. Abschläge vorgeschrieben sein: Nmin-Wert N-Nachlieferung aus Bodenvorrat (bei Humusgehalten >4,5 %) N-Nachlieferung aus organischer Düngung des Vorjahres N-Nachlieferung aus Vorfrucht/Zwischenfrucht Zuschlag bei Abdeckung zur Ernteverfrühung Ein Beispiel für die zukünftige N-Bedarfsermittlung zeigt die Übersicht 2. Nach ertragsbedingter Korrektur des vorgegebenen N-Bedarfswerts von 200 kg N/ha bei Winterraps müssen die oben genannten Zu- und Abschläge berücksichtigt werden. Ein bodenbedingter Abschlag ist erst ab einem Humusgehalt von > 4,5 % in Höhe von 20 kg N/ha vorgesehen. Die organische Düngung des Vorjahres wird mit 10 % der ausgebrachten Gesamt-Stickstoffmenge angerechnet. Die Höhe der Abschläge in Abhängigkeit der Vorfrucht und/oder Zwischenfrucht wird ebenfalls durch die Düngeverordnung vorgegeben werden. Zum Beispiel soll eine winterharte, im Frühjahr eingearbeitete Zwischenfrucht mit einem Mindestabschlag von 20 kg N/ha berücksichtigt werden. - 64 -2Für Grünland und mehrschnittigem Feldfutter ist bei der N-Bedarfsermittlung eine vergleichbare Vorgehensweise geplant. Es wird einen vom Ertragsniveau und Rohproteingehalt abhängigen N-Bedarfswert geben, der durch folgende Faktoren korrigiert wird: Ertragsniveau und/oder Rohproteingehalte im Durchschnitt der letzten drei Jahre N-Nachlieferung aus organischer Düngung des Vorjahres N-Nachlieferung aus Bodenvorrat N-Nachlieferung aus Leguminosen Zuschläge aufgrund nachträglich eintretender Umstände, insbesondere bezogen auf die Bestandsentwicklung oder Witterungsereignisse, sind im Ackerbau sowie Grünland möglich. Die Entscheidungskriterien für die Begründung einer Zusatzdüngung sind noch nicht weiter definiert. Dieses System der Stickstoffbedarfsermittlung aus kulturspezifischem Bedarfswert unter Berücksichtigung von Zu- und Abschlägen, im Ackerbau einschließlich Nmin-Gehalt des Bodens, entspricht im Grundsätzlichen dem bekannten, seit Jahrzehnten über die Landwirtschaftskammer NRW stetig weiterentwickelten N-Sollwert-System. Im Einzelnen können jedoch die zukünftigen Stickstoffbedarfsberechnungen von den bisherigen abweichen. Das bei uns vorgesehene Zu- und Abschlagssystem in Abhängigkeit spezifischer Anbau- und Standortverhältnisse ermöglicht in Deutschland auch zukünftig eine an die Gegebenheiten und die Ertragsleistung des Standortes angepasste Bewirtschaftung, allerdings in einem konkret vorgegebenen Rahmen. Reduzierung der zulässigen N- und P-Bilanzsalden Für die Phosphatversorgung der Pflanzen gilt weiterhin die bedarfsbezogene Mengenbemessung. Allerdings wird die Einbeziehung des aktuellen Phosphatgehaltes im Boden eine entscheidende Bedeutung bekommen. Derzeit ist vorgesehen, dass bei einer Phosphatversorgung des Boden von > 20mg P2O5 je 100 g Boden (nach CAL-Methode) maximal die Phosphatabfuhr gedüngt werden darf. Auf allen anderen Flächen wird ein P-Überhang von maximal 10 kg/ha P2O5 als gewogenes Mittel zulässig sein. Derzeit liegt das zulässige P-Bilanzsaldo bei 20 kg/ha P2O5. Den Schwächen der derzeitigen Feld-Stall-Bilanz bei Futterbaubetrieben wird die Düngeverordnung Rechnung tragen, in dem die ‚Plausibilisierte Feld-Stall-Bilanz‘ eingeführt wird. Bei dieser Form der Bilanzierung wird die Nährstoffabfuhr von den Grundfutterflächen über die Nährstoffaufnahme der gehaltenen Tiere unter Berücksichtigung möglicher Abgaben oder Aufnahmen von Grundfutter berechnet (plausibilisiert). Gleichzeitig ist eine Absenkung des zulässigen N-Saldos von derzeit 60 kg N/ha und Jahr im dreijährigen Durchschnitt auf 50 kg N/ha geplant. Die verbindliche Vorgabe zur Erstellung einer Hoftor-Bilanz wurde verschoben. Hinzu kommt, dass die Mindestanrechenbarkeit des Stickstoffs von Wirtschaftsdüngern bei der Ermittlung des N-Saldos oder der Berechnung der 170 kg N-Grenze teilweise erhöht wurden. Dies betrifft im Wesentlichen Schweinegülle und –mist sowie den Weidegang. - 65 -3So soll der beim Weidegang hinterlassene Stickstoff bei der Berechnung des Stickstoffsaldos mit 40 % und nicht mehr mit 25 % angerechnet werden. Der Stickstoff aus Schweinegülle soll bei der Berechnung der 170 kg N-Grenze sowie bei der Ermittlung des Stickstoffsaldos zukünftig mit 10 % mehr in die Berechnungen eingehen. Weitere Begrenzungen beim Einsatz organischer Dünger Die Obergrenze für den Einsatz von Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft von 170 kg N/ha und Jahr im Betriebsdurchschnitt wird sich auf alle organischen und organisch-mineralischen Düngemittel beziehen. Dies trifft insbesondere die Betriebe mit Biogasanlagen, da der pflanzliche Anteil wie z. B. Mais als Input für die Biogasproduktion in die Obergrenze einbezogen werden muss. Für den Komposteinsatz ist eine Ausnahmeregelung vorgesehen. Bei Komposteinsatz sollen innerhalb von 3 Jahren 510 kg N/ha ausgebracht werden dürfen. Gegebenenfalls kann die N-Obergrenze von 170 kg N/ha bei Einsatz von Gärrückständen auf Antrag und unter Einhaltung umfassender Auflagen überschritten werden. Die Rahmenbedingungen für eine zulässige Überschreitung und die Höhe der zulässigen N-Obergrenze wurden noch nicht konkretisiert. Auch die 2013 ausgelaufene Derogationsregelung für Grünlandbetriebe will man wieder ermöglichen. Ein weiterer zentraler Punkt bei der Novellierung ist der Nährstoffeinsatz im Herbst. Die neuen Regelungen zur Sperrfrist werden sich auf alle Düngemittel mit wesentlichem NGehalt beziehen. Dies betrifft auch die Mineraldünger. Nach aktuellem Sachstand werden folgende Sperrfristen für die Ausbringung von Düngemitteln mit wesentlichem Stickstoffgehalt gelten Ackerland: nach der Ernte der Hauptfrucht bis 31. Januar Grünland/mehrjähriges Feldfutter: 01. November bis 31. Januar. Festmist/feste Gärrückstände/Komposte: 15. November bis 31. Januar Ausnahmen von der Sperrfrist sind derzeit für die Folgekulturen Winterraps, Feldfutter, Zwischenfrüchte und Wintergerste nach Getreide geplant. In diesen Fällen dürfen N-haltige Düngemittel bis zur Höhe des Stickstoffdüngebedarfes, allerdings maximal bis 60 kg GesamtN/ha oder 30 kg Ammoniumstickstoff/ha, ausgebracht werden. Zu anderen Wintergetreidearten wie Winterweizen, Triticale wird dies nicht mehr zulässig sein. Ziel dieser stringenten Regelung ist die maximale Bindung von Rest-Nmin im Boden durch die Pflanze im Sinne des Gewässerschutzes. Generell dürfen N- oder P-haltige Stoffe nur bei Aufnahmefähigkeit des Bodens ausgebracht werden. Eine Ausbringung ist nicht bei wassergesättigten, gefrorenen oder überschwemmten Böden zulässig. Dieser Bodenzustand ist häufig nach Ablauf der Sperrfristen anzutreffen und fällt in die Zeit der ersten Düngergaben. - 66 -4Die Ausnahmemöglichkeit bei gefrorenem Boden zum Schutz des Bodens vor Strukturschäden fahren zu dürfen, wird mit der neuen Düngeverordnung weiter eingeschränkt und konkretisiert. Vorgesehen ist eine Mengenbegrenzung auf maximal 60 kg Gesamt-N/ha und eine Ausbringung nur auf eine bestehende Pflanzendecke und bei Auftauen des Bodens über Tag. Ausnahmen von der Mengenbegrenzung könnte es gegebenenfalls für die Ausbringung von Festmist, Kompost und festen Gärrückständen geben. Einarbeitungspflicht, Abstandsauflagen, Lagerdauer und Länderbefugnisse Begründet in den neuen Vorgaben der überarbeiteten NEC-Richtlinie müssen insbesondere die Ammoniakemissionen aus der Landwirtschaft weiterhin deutlich reduziert werden. Dies hat zur Konsequenz, dass in der neuen Düngeverordnung weitergehende Maßnahmen zur Reduzierung der gasförmigen N-Verluste vorgesehen sind. Auf unbestelltem Acker sind organische und organisch-mineralische Düngemittel mit wesentlichem Gehalt an verfügbaren Stickstoff und Harnstoff unverzüglich einzuarbeiten. Ausnahmeregelungen soll es für Harnstoff mit Ureasehemmer, Festmist und Kompost geben. Die im Oktober 2015 noch vorgesehene Regelung ab 2018 die Einarbeitungsfrist von 4 auf 1 Stunde zu verkürzen, wurde wieder gestrichen. Allerdings ist das Bundesministerium nun gefordert zur Einhaltung der NECRichtlinie, andere Maßnahmen zur Reduzierung der Ammoniak-Emissionen zu erarbeiten. Ein weiterer Baustein zur Absenkung der Ammoniakemissionen werden die Vorgaben zur bodennahen Ausbringung von flüssigen organischen und organisch-mineralischen Düngern wie Gülle und Gärrückstände sein. Ab 01. Februar 2020 sollen diese auf bestelltem Acker nur noch streifenförmig oder injiziert auf den Boden ausgebracht werden. Für Grünland und mehrschnittigem Feldfutterbau soll die Vorgabe ab 01. Februar 2025 gelten. Zudem sollen die P- und N-Einträge in Oberflächengewässer reduziert werden, indem man die einzuhaltenden Abstände zu Gewässern erhöht. So soll der Abstand zu Gewässern bei der Ausbringung von Stoffen mit wesentlichen Gehalten an Stickstoff oder Phosphat von 3 auf 4 m erhöht werden. Bei Ausbringtechniken, bei denen die Streubreite der Arbeitsbreite entspricht oder die mit Grenzstreueinrichtungen ausgestattet sind, vermindert sich der vorgegebene Abstand auf 1 m. Auf Flächen mit Hangneigung (10 %) sind ein Ausbringverbot im Abstand von 5 m zur Böschungsoberkante und zusätzlich in einem Streifen von 5-20 m Abstand weitergehende Maßnahmen geplant. Die Mindest-Lagerdauer für Wirtschaftsdünger soll zukünftig ebenfalls über die Düngeverordnung vorgeben werden. Vorgesehen ist eine Lagerdauer von 6 Monaten für flüssige Wirtschaftsdünger wie Gülle, Jauche, Silagesickersäfte 4 Monaten für Festmist, Komposte 9 Monaten für flüssige Wirtschaftsdünger von Betrieben mit > 3 GV oder ohne eigene Aufbringungsflächen. - 67 -5Neu ist auch die Übertragung von Länderbefugnissen, durch die die Länder weitergehende Regelungen in Risikogebieten festlegen, aber auch Erleichterungen in nicht belasteten Gebieten treffen können. Risikogebiete nach derzeitiger Definition sind Gebiete, in denen im Grundwasserkörper mehr als 40 mg Nitrat/l und eine ansteigende Tendenz oder mehr als 50 mg Nitrat/l festgestellt wurden. Zu den weitergehenden Regelungen gehören gemäß jetzigem Entwurfsstand z. B. Überschreitung des errechneten Stickstoffdüngebedarfs um maximal 10 % aufgrund nachträglich eintretender Umstände, 7-monatige Lagerdauer für flüssige Wirtschaftsdünger Vorgaben zur Nmin- , Gärrest- und Wirtschaftsdüngeranalyse, Absenkung des zulässigen N-Saldos auf 40 kg N/ha. Die Etablierung von Länderbefugnissen hat zur Konsequenz, dass die Düngeverordnung nicht mehr bundeseinheitlich gelten wird, sondern in Abhängigkeit der Länderaktivitäten deutliche Unterschiede aufweisen kann. Wie geht es weiter? Der vorliegende Entwurf zur Novellierung der Düngeverordnung wurde zwischen Landwirtschafts- und Umweltministerium abgestimmt, vom Justizministerium rechtsförmlich geprüft und am 16.12.2015 der EU zur Notifizierung und Strategischen Umweltprüfung zugeleitet. Das Notifizierungsverfahren kommt frühestens am 23.06.2016 zum Abschluss. Daran schließt sich das Bundesratsverfahren an. Voraussetzung für die Verabschiedung ist die Änderung des Düngegesetzes, dessen Novellierung bereits in die Wege geleitet wurde. Solange die neue Düngeverordnung nicht rechtskräftig verabschiedet wurde, gelten weiterhin die Regelungen der Düngeverordnung von 2007. - 68 -6Übersicht 1: Stickstoffbedarfswerte in Abhängigkeit von Kultur und Ertragsniveau nach derzeitigem Stand der Novellierung zur DüVO Kultur Ertragsniveau in dt/ha N-Bedarfswert (= „Sollwert“) in kg/ha N Winterraps 40 200 Winterweizen A+B 80 230 Winterweizen C 80 210 Wintergerste 70 180 Winterroggen 70 170 Wintertriticale 70 190 Sommergerste 50 140 Körnermais 90 200 Silomais 450 200 Zuckerrübe 650 170 Kartoffel 400 180 Übersicht 2: Stickstoffbedarfsermittlung am Beispiel Winterraps nach jetzigem Stand der Vorgaben gemäß Novellierung Düngeverordnung Stickstoffbedarfswert in kg N/ha 200 Korrekturen in Abhängigkeit von Ertrag (Mittel der letzten 3 Jahre) 45 dt/ha + 10 Nmin-Gehalt gemessen - 25 Standort/Humusgehalt >4,5 % < 4,5 % - 0 Organische Düngung Vorjahr 140 kg Gesamt-N /ha als Schweinegülle davon 10 % anzurechnen - 14 Vorfrucht Feldgras - 10 Zwischenfrucht Keine - 0 N-Düngebedarf in kg N/ha 161 - 69 -1- 10. SYNERGIE-EFFEKTE ZWISCHEN GEWÄSSERSCHUTZ, BIODIVERSITÄTS- UND AGRARFÖRDERUNG HEBEN MARIANNE LAMMERS Seit Gründung der Wasserkooperation im Stevereinzugsgebiet vor 25 Jahren haben sich Landwirtschaft und Wasserversorger der Aufgabe gestellt, gemeinsam für den vorbeugenden Gewässerschutz einzustehen und gezielt Maßnahmen zu ergreifen, ohne dabei den wirtschaftlichen Belang der Landwirte aus den Augen zu lassen. Einige Maßnahmen haben sich dabei als effektive Dauerbrenner herauskristallisiert, andere sind eher in den Hintergrund getreten. Entsprechend der aktuellen Herausforderungen in den vergangenen Jahren wandelte sich das Maßnahmenpaket und auch die Ausrichtung der finanziellen Förderung mit den stetig wachsenden und erweiterten Umweltanforderungen mit. So besteht heute neben dem konkreten Wasserschutz auch der Anspruch, gleichzeitig einen Beitrag zur Artenvielfalt zu leisten. Dies kann im Idealfall direkt kombiniert werden, gelingt jedoch manchmal aufgrund der unterschiedlichen Zielrichtung nicht. Womit und in welchen Bereichen Landwirte einen positiven Beitrag zur Biodiversität leisten können, hat die Landwirtschaftskammer auf ihren Internet-Seiten dargestellt. Unter dem Suchwort Landwirtschaftskammer und Biodiversität werden die einschlägigen Seiten direkt angezeigt: https://www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/naturschutz/biodiversitaet/index.htm - 70 -2- Darüber hinaus hat die Landwirtschaftskammer in Zusammenarbeit mit den Kreisverwaltungen der Kreise Coesfeld und Recklinghausen ein Faltblatt erarbeitet, aus dem die wesentlichen landwirtschaftlichen Fördermaßnahmen für den Wasser- und Biodiversitätsschutz entnommen werden können. Hier erfährt der Landwirt unter anderem in Kürze, wo er Anträge stellen kann, über welchen Zeitraum er sich vertraglich verpflichtet und welche Bewirtschaftungsauflagen er einhalten muss. Siehe Abbildungen der Faltblätter auf den folgenden Seiten. Auf verschiedensten Veranstaltungen, Tagungen, Seminaren und über kammerinterne FaxDienste wird den Landwirten diese Angebotspalette vorgestellt und erläutert. Dabei informiert die Landwirtschaftskammer sowohl über die Arbeit und Maßnahmen der Wasserkooperation wie auch über die Arbeit und Beratung entsprechend der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL). Beide Beratungsansätze sind durch verschiedene Kulissen von einander getrennt, so dass die fördertechnischen Möglichkeiten der Wasserkooperation nicht im WRRL-Gebiet ziehen und umgekehrt. Innerhalb der beratenden Arbeit der Landwirtschaftskammer zur WRRL wird nach Oberflächengewässern und Grundwasser unterschieden. Basis- und Intensivberatung, Modellbetrieb-Betreuung und Mitarbeit bei Runden Tischen zur Morphologie /Durchgängigkeit der Gewässer gehören zu den Tätigkeiten der WRRL-Berater. Daneben beteiligt sich die Kammer in mehreren Förderprojekten mit verschiedenen Schwerpunkten: *) Förderrichtlinie für den Kiebitzschutz wird neu gefasst *) - 71 -3- - 72 -4- *) Förderrichtlinie für den Kiebitzschutz wird neu gefasst *) - 73 -5- - 74 -6- - 75 -7- - 76 -8- Auch Programme der EU-Agrarförderungen leisten einen indirekten Beitrag zur Artenvielfalt, indem z.B. die Gülleausbringung möglichst „unter Flur“ durch Einschlitzen oder –ritzen erfolgen soll. Hierdurch können Ackerflächen z. B. trotz Gülledüngung für Brachbrüter und diverse Arten im Frühjahr attraktive Brutstätten bieten. Durch Immissionsminderung bei den Güllelagern kann ebenfalls ein Beitrag erzielt werden, die Stickstofffrachten in die Umwelt zu minimieren. - 77 -9- Nachdem im Dezember 2014 die Bauernverbände (RLV, WLV), die Landwirtschaftskammer und das Landwirtschaftsministerium (MKULNV) eine Rahmenvereinbarung zur Förderung der Biodiversität getroffen haben, sind erste konkrete Beratungsleistungen durch die Landwirtschaftskammer auf den Weg gebracht (Modellbetrieb-Betreuung als Leuchtturmprojekte und Einzelbetriebliche Beratung mit 1 AK). Die einzelbetriebliche Ansprache für die Einwerbung biodiversitätsfördernder Maßnahmen hat sich in einem Vorab-Testprojekt bewährt. So setzten Landwirte mehr konkrete Artenvielfalt fördernde Möglichkeiten um, als Betriebe die keine beratende Unterstützung erhalten hatten. Dies ist sicher auch der oft umständlichen Bürokratie bei der Antragstellung der Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) und des Agrarvertragsnaturschutzes so wie der Einarbeitung solcher Maßnahmen in die EU-Antragstellung und in das dort verpflichtend einzuhaltende Greening geschuldet. - 78 - 10 - - 79 - 11 - Da alle landwirtschaftlichen Biodiversitätsmaßnahmen in der Regel auf landwirtschaftlichen Flächen stattfinden, müssen solche Maßnahmen für den Landwirt fehlerfrei in das EUAntragsverfahren eingebaut werden, um Anlastungen und Prämienkürzungen zu vermeiden. Dies gelingt unter Hinzuziehung eines geschulten Beraters besser als wenn der Landwirt mit den Regelwerken allein gelassen ist. Das bisherige EU-Antragsverfahren zeigte, dass Landwirte in NRW bisher durch das Greening die geforderten 5% ökologische Vorrangfläche (ÖVF) auf Ackerflächen schon übertroffen haben. Die gesamte Greening-Fläche liegt bei 6%. Hinsichtlich der ökologischen Wertigkeit der ÖVF ist erklärtes Ziel der Rahmenvereinbarung, zwischen Landwirtschaft und Ministerium hier möglichst auf einen Prozentsatz von 40% höherwertiger Maßnahmen zu kommen. Das heißt, dass aus der Angebotspalette der ÖVFMaßnahmen möglichst mindestens 40% einen ökologisch hohen Wertigkeitsfaktor (2,0 bis 1,0) aufweisen. Somit werden Randstreifen (Waldrand, Pufferstreifen, Feldrand und zzgl. AUKM Blüh- und Uferrandstreifen) höherwertig für die Artenvielfaltförderung eingestuft als Zwischenfruchtanbau, Untersaat oder Leguminosen-Anbau, Jede Maßnahme für sich erfüllt allerdings wichtige spezifische Aufgaben wie z.B. Gewässerschutz (Vermeidung von Bodenabtrieb, Erosionsschutz, Starkregen-Aufnahmespeicherungsvermögen, alternative EiweißFutteranbaufläche) Im letzten Jahr lag die Landwirtschaft in NRW bei 30%. Insofern können noch Potentiale zur Artenvielfalt-Verbesserung gehoben werden. - 80 - 12 - In den letzten Winterversammlungen der landwirtschaftlichen Vereine hat die Landwirtschaftskammer dieses Thema Biodiversitätsförderung zum Schwerpunkt gewählt und so erhebliche Werbung für die höherwertigen Greening-Maßnahmen (ÖVF) und auch für weitere Neuabschlüsse von AUKM-Maßnahmen und Vertragsnaturschutz gemacht. Die gestiegene Nachfrage nach solchen Neuverträgen belegt, dass die Angebote angenommen werden. Wichtig ist es nun, dass diese vertrauenswerbenden Maßnahmen nicht durch hohe bürokratische Hürden und pedantische Kontrollen ins Gegenteil gekehrt werden. Leichte Handhabung und durchgängige Fehlerlosigkeit in allen Fachbereichen ist dafür zwingende Voraussetzung. Hier kann und muss noch erhebliche politische und verwaltungstechnische Zuarbeit geleistet werden. Dass die Landwirte die AUKM- und Vertragsnaturschutz-Maßnahmen in großer Zahl annehmen und umsetzen, zeigt folgende Tabelle, aus der die schon laufenden, immer 5-jährig abzuschließenden, Verträge (Auszahlungsanträge 2015) zu entnehmen sind. Daneben sind die Neuantragsteller ab 2016 aufgeführt. - 81 - 13 - Die ha-Anzahl ist in Coesfeld und Recklinghausen unterschiedlich, da diese Maßnahmen nur auf Ackerland umgesetzt werden dürfen. Coesfeld hat ca. 2,7 mal mehr Ackerland als Recklinghausen. - 82 - 14 - Allein die Kreise COE und RE weisen in NRW eine große Menge an Landschaftselementen auf. Die Kreise sind damit wichtige Größen für ganz NRW, weil hier schon ein Grundstein für die Artenvielfalt geleistet wird. Im Folgenden sind die wichtigsten und am häufigsten angefragten Maßnahmen im Kurzüberblick dargestellt und zeigen, welche Auflagen der Landwirt unter anderem einzuhalten hat. - 83 - 15 - - 84 - 16 - Maßnahmen zur Biodiversität müssen freiwillig - verlässlich - einfach sein, nur so können Landwirte dafür gewonnen werden. Der stete Wandel ist gewiss. Und Bauern haben bewiesen, dass sie flexibel und innovativ sind. Gemeinsam geht‘s am besten –möglichst mit geringster Bürokratie. - 85 - - 86 -1- AUTORENVERZEICHNIS (in der Reihenfolge der Beiträge) DR. CLAUS SCHLETT Westfälische Wasser- und Umweltanalytik GmbH Willy-Brandt-Allee 26, 45891 Gelsenkirchen KARIN HILSCHER Westfälische Wasser- und Umweltanalytik GmbH Willy-Brandt-Allee 26, 45891 Gelsenkirchen ELKE REDEKER Westfälische Wasser- und Umweltanalytik GmbH Willy-Brandt-Allee 26, 45891 Gelsenkirchen MARTIN WIRTH Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen Kreisstelle Coesfeld/Recklinghausen Borkener Straße 25, 48653 Coesfeld DR. LUDGER LAURENZ Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen Kreisstelle Coesfeld/Recklinghausen Borkener Straße 25, 48653 Coesfeld ANNA ELIES Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen Kreisstelle Coesfeld/Recklinghausen Borkener Straße 25, 48653 Coesfeld ALFRED SCHULZE AMELING Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen Kreisstelle Coesfeld/Recklinghausen Borkener Straße 25, 48653 Coesfeld BIRGIT APEL Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen Fachbereich 61, Landbau, Nachwachsende Rohstoffe Siebengebirgsstraße 200, 53229 Bonn MARIANNE LAMMERS Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen Kreisstelle Coesfeld/Recklinghausen Borkener Straße 25, 48653 Coesfeld schriftliche Gestaltung HERMANN AHAUS Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen Kreisstelle Coesfeld/Recklinghausen Borkener Straße 25, 48653 Coesfeld Kooperationsgebiet 2 1 1 3 4 4 4 1 2 3 4 Stadtwerke Coesfeld GmbH, 48653 Coesfeld, Dülmener Str. 80 Telefon: 02541 / 929-0, Fax: 02541 / 929-280, email: [email protected] Gemeindewerke Nottuln, 48301 Nottuln, Stiftsstraße 10 Telefon: 02502 / 942-411, Fax: 02502 / 942-221, email: [email protected] Stadtwerke Dülmen, 48249 Dülmen, Alter Ostdamm 21 Telefon: 02594 / 7900-0, Fax: 02594 / 7900-53, email: [email protected] Gelsenwasser AG, Wasserwerk Haltern, 45809 Gelsenkirchen, Postfach 10 09 44 Telefon: 0209 / 708-0, Telefax: 0209 / 708-650, email: [email protected] Wetterdaten Rückblick Wir beraten Sie ...neutral und kompetent Beratungsregion Westmünsterland Mastschweine und Sauenhaltung Pflanzenbau und Pflanzenschutz Kreisstelle Coesfeld / Recklinghausen Borkener Strasse 25 48653 Coesfeld Tel: 0 25 41/910 0 Fax: 0 25 41/910-333 E-mail: [email protected] E-mail: [email protected] Kooperation Stevertalsperre Mastrinder und Milchviehhaltung Kreisstelle Coesfeld / Recklinghausen Kooperation Landwirtschaft und Wasserwirtschaft im Einzugsgebiet der Stevertalsperre Einkommens und Vermögenssicherung Erwerbskombinationen, Weiterbildung, EDV, Rhetorik, Coaching Wasserkooperations Wasserrahmenrichtlinien Beratung ISBN 3-9808400-7-7 Bericht 2015 Unsere Schwerpunkte Ein Bericht über die Ergebnisse der Beratung in 2015
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