Umschlag LWL Bericht 2015.indd

Wir beraten Sie
...neutral und kompetent
Beratungsregion
Westmünsterland
Mastschweine und Sauenhaltung
Pflanzenbau
und Pflanzenschutz
Kreisstelle
Coesfeld / Recklinghausen
Borkener Strasse 25
48653 Coesfeld
Tel: 0 25 41/910 0
Fax: 0 25 41/910-333
E-mail: [email protected]
E-mail: [email protected]
Kooperation Stevertalsperre
Mastrinder und Milchviehhaltung
Kreisstelle Coesfeld / Recklinghausen
Kooperation
Landwirtschaft und Wasserwirtschaft
im Einzugsgebiet der
Stevertalsperre
Einkommens und Vermögenssicherung
Erwerbskombinationen,
Weiterbildung, EDV,
Rhetorik, Coaching
Wasserkooperations Wasserrahmenrichtlinien Beratung
ISBN 3-9808400-7-7
Bericht 2015
Unsere Schwerpunkte
Ein Bericht über die Ergebnisse
der Beratung in
2015
Kooperationsgebiet
2
1
1
3
4
4
4
1
2
3
4
Stadtwerke Coesfeld GmbH, 48653 Coesfeld, Dülmener Str. 80
Telefon: 02541 / 929-0, Fax: 02541 / 929-280, email: [email protected]
Gemeindewerke Nottuln, 48301 Nottuln, Stiftsstraße 10
Telefon: 02502 / 942-411, Fax: 02502 / 942-221, email: [email protected]
Stadtwerke Dülmen, 48249 Dülmen, Alter Ostdamm 21
Telefon: 02594 / 7900-0, Fax: 02594 / 7900-53, email: [email protected]
Gelsenwasser AG, Wasserwerk Haltern, 45809 Gelsenkirchen, Postfach 10 09 44
Telefon: 0209 / 708-0, Telefax: 0209 / 708-650, email: [email protected]
Wetterdaten Rückblick
Kreisstelle Coesfeld / Recklinghausen
der Landwirtschaftskammer NRW
___________________________________
Bericht 2015
Kooperation
Landwirtschaft und Wasserwirtschaft
im Einzugsgebiet der
Stevertalsperre
Herausgeberin:
Kooperation Land- und Wasserwirtschaft
im Einzugsgebiet der Stevertalsperre
Borkener Str. 25
48653 Coesfeld
www.landwirtschaftskammer.de/steverkooperation
verantwortlich:
Marianne Lammers
erschienen:
Coesfeld, im Juni 2016
1. Auflage:
Preis:
800 Stück
10,- € / Exemplar
Bezug:
Acker- und Saatbauverein Münsterland e.V.
Borkener Str. 25
48653 Coesfeld
Telefon: 02541/ 9 10 –321 / -320
Telefax: 02541/ 9 10 –333
eMail: [email protected]
Nachdruck und Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Herausgeberin gestattet.
KOOPERATION LANDWIRTSCHAFT UND WASSERWIRTSCHAFT IM EINZUGSGEBIET DER
STEVERTALSPERRE
BERICHT 2015
INHALTSVERZEICHNIS
Grußwort
(Dr. Christian Schulze Pellengahr)
1. Organigramm der Wasserkooperation
Monitoring
2. Vorkommen und Tendenzen der Nitrat- und Pflanzenschutzmittelgehalte im
Stevereinzugsgebiet und deren Auswirkungen auf das Trinkwasser Haltern
im Jahr 2015
(Dr. Claus Schlett, Karin Hilscher, Elke Redeker)
Seite 1
Seite
Seite 3
Seite 9
3. Sonderuntersuchungen zum Eintrag von Pflanzenschutzmitteln aus dem Funnegebiet
(Dr. Claus Schlett, Karin Hilscher, Elke Redeker)
Seite 32
4. Rückblick auf das Anbaujahr 2014/2015 - Witterung und
Pflanzenschutzmittelfrachten
(Martin Wirth)
Seite 39
5. Späte Nmin-Aktion zu Mais 2015
(Dr. Ludger Laurenz)
Seite 45
Förderung
6. Umsetzung und Stand der Förderprojekte 2015 "Zwischenfruchtanbau",
"Quantofix-N-Volumeter", "Kleinstflächen-Uferrandstreifen“ und Strip-TillVerfahren im WSG Lette/Humberg
(Anna Elies)
Seite 49
7. Umsetzung des Pilotprojekts "Reduktion der Nicosulfuroneinträge im
Wassereinzugsgebiet der Funne"
(Martin Wirth)
Seite 53
8. Umsetzung und Stand des Förderprogramms Pflanzenschutztechnik der Gelsenwasser
AG in den Jahren 2014/2015 und aktuelles Förderprogramm 2016
(Alfred Schulze Ameling)
Seite 60
Fachbeiträge
9. Die neue Düngeverordnung – welche Änderungen kommen auf die Landwirtschaft
zu? (Birgit Apel)
Seite 63
10. Synergie-Effekte zwischen Gewässerschutz, Biodiversitäts- und Agrarförderung
heben
(Marianne Lammers)
Seite 69
Autorenverzeichnis
Seite 86
-1-
Grußwort
Wer gut ist, hat schon aufgehört, besser zu werden.
<Martin Hilti, 1895-1997, Unternehmer, Gründer der Hilti AG>
Im Sinne des obigen Zitates arbeitet die Wasserkooperation im Stevereinzugsgebiet:
Genau hinsehen, was schadet und überall dort, wo es besser werden kann, dies umsetzen. Nicht müde werden, das landwirtschaftliche Handeln und Tun zu erklären
und sachgemäße Lösungen erarbeiten, um weiterhin vorbeugenden Gewässerschutz
zu betreiben. Das ist das Ziel der Zusammenarbeit zwischen Landwirtschaft und
Wasserwirtschaft.
Doch Lösungen finden, wenn Zielkonflikte bestehen, ist nicht einfach und erfordert
Kompromisse. Dies gelingt nur im gemeinsamen Tun und intensiven Austausch
untereinander.
Als neu gewählter Landrat im Amt ist es mir ein besonderes Anliegen, mit Wasserwirtschaft und Landwirtschaft gut zusammenzuarbeiten und sich konstruktiv zu
ergänzen.
Ich unterstreiche die große Bedeutung, die die Landwirtschaft für die Ernährungssicherung, Pflege der Kulturlandschaft und als Wirtschaftsmotor für unseren Kreis
Coesfeld hat. Darum liegt mir viel an dem Leitmotto „Kooperation statt Konfrontation“,
denn nur so können tragfähige Lösungen erarbeitet werden.
Vielen Gesprächen und Tagungen habe ich entnommen, dass in den zurückliegenden 24 Jahren der Wasserkooperation schon große Erfolge erzielt wurden. Doch
der gesellschaftliche Wandel mit den gestiegenen Anforderungen an Umwelt und
Landwirtschaft führt zu ständig neuen Anpassungsnotwendigkeiten.
Gleichzeitig ist es wichtig, dass die Landwirtschaft zu Änderungen bereit ist, aber die
Gesellschaft die Landwirtschaft auch nicht überfordern darf. Denn wir alle wollen,
dass hier in unserer Heimat, in unserem Kreis Coesfeld, weiterhin Landwirtschaft und
Viehzucht betrieben werden kann und die landwirtschaftlichen Familien dafür
geachtet werden. Dies gelingt nur mit nachhaltiger und wirtschaftlich erfolgreicher
Agrarwirtschaft.
Für diesen ständigen Änderungsprozess wünsche ich den Akteuren in der Wasserkooperation ein großes Durchhaltevermögen und viel Erfolg im kontinuierlichen
Verbesserungsprozess.
Herzliche Grüße
Ihr
Dr. Christian Schulze Pellengahr
(Landrat des Kreises Coesfeld)
jährlich
Berichte zur
Kooperationsarbeit
Landwirtschaftskammer NRW
Referenten aus Pflanzenschutz,
Pflanzenbau und anderen
Fachsparten nach Bedarf,
Versuchsstation Merfeld,
LUFA NRW
Pflanzenschutzmonitoring
Projektgruppe
Beratung und Förderung
Arbeitsgruppe
Arbeitsgruppen
2 pro Ortsverein und Jahr
Feldbegehungen
1 - 2-wöchig
Kooperationsfax
für Pflanzenbau und
Pflanzenschutz
Instrumente
Vorstand
durch Wasserversorgungsunternehmen und Industrie
im Oberflächen- und
Grundwasser
ganzjährig
ganzjährig
Monitoring
Pflanzenschutzmittel
Regionale
Pflanzenschutztagungen
für Landwirte
Beirat
der
Wasserkooperation
Wasserversorgungsunternehmen
• Technik
• Nmin
• Pflanzenschutz
Förderprogramme der
Erweiterter Vorstand
Mitgliederversammlungen
im Kooperationsgebiet
und
in den 7 Wasserschutzgebieten
Kooperationsberater der
Landwirtschaftskammer NRW
Kreisstelle
Coesfeld / Recklinghausen
Organe, Gremien
Organigramm der Kooperation Land- und Wasserwirtschaft Stevereinzugsgebiet
-3-
Wasserversorgunsunternehmen:
Behörden:
Landwirtschaft:
Kreisstelle Coesfeld/Recklinghausen
der Landwirtschaftskammer NRW
- Pflanzenschutz:
- Pflanzenbau:
- Versuchstechniker:
Vorsitzender:
Stellvertretender Vorsitzender:
Kooperation Geschäftsführung:
Vorstandsmitglied:
Vorstandsmitglied:
Vorstandsmitglied:
Vorsitzender:
Stellvertretender Vorsitzender:
Kooperation Geschäftsführung:
regelmäßig alle
6 Wochen
mindestens 2 X pro Jahr
und nach Bedarf
mindestens 4 X pro Jahr
und nach Bedarf
Anton Holz, Kreislandwirt (Coesfeld); Michael Uckelmann, Kreisverbandsvorsitzender COE;
Georg Schulte-Althoff, Kreislandwirt (Recklinghausen); Friedrich Steinmann, Kreisverbandsvorsitzender RE;
Burkhard Kleinhölting, Landwirt (Lette); Heinz Schemmer, Landwirt (Reken); Christoph Stockhofe, Landwirt (Haltern);
Martin Ueing, Landwirt und Sprecher der Kooperations-AG Nottuln; Berthold Haarbeck, Landwirt
und stellvertretender Sprecher der Kooperations-AG Nottuln
Raphael van der Poel, Kreisverbandsgeschäftsführer COE; Wolfgang König, Kreisverbandsgeschäftsführer RE;
Berater und Techniker der Landwirtschaftskammer NRW der Kreisstellen COE/RE, BOR, UN;
Referat Pflanzenbau, Referat Pflanzenschutzdienst und andere Referate der LWK NRW nach Bedarf
Stadtwerke Coesfeld GmbH, Stadtwerke Dülmen GmbH, Gemeindewerke Nottuln, Gelsenwasser AG
Kreis Coesfeld, Kreis Recklinghausen, Bezirksregierung Münster, MUNLV
mindestens 2 X pro Jahr
*) Beiratsmitglieder siehe Adressliste „Beirat der Kooperation“
und nach Bedarf
Beirat der Kooperation *)
Martin Wirth, Bernd Wiesmann
Anna Elies, Dr. Ludger Laurenz
Hermann Ahaus, Alfred Schulze Ameling
(zusammen 4 AK)
Kooperationsberater
Vertreter der Landwirte; Kreislandwirt Anton Holz
Vertreter der Wasserwirtschaft; Ulrich Peterwitz, Gelsenwasser AG, Abteilungsleiter
Marianne Lammers; Kreisstellenleiterin COE/RE der Landwirtschaftskammer NRW
Wasserversorger: Stadtwerke Coesfeld GmbH, Markus Hilkenbach, Geschäftsführer
Wasserversorger: Stadtwerke Dülmen GmbH, Johannes Röken, Geschäftsführer
Wasserversorger: Gemeindewerke Nottuln, Peter Scheunemann, Betriebsleiter
Erweiterter Vorstand
Vertreter der Landwirte; Kreislandwirt Anton Holz
Vertreter der Wasserwirtschaft; Ulrich Peterwitz, Gelsenwasser AG
Marianne Lammers; Kreisstellenleiterin COE/RE der Landwirtschaftskammer NRW
Vorstand
Besetzung der Gremien der Kooperation Land- und Wasserwirtschaft Stevereinzugsgebiet
-4-
Internetadressen
Landwirte aus dem Einzugsgebiet der Stever
Landwirte der Wasserschutzgebiete
Mitglieder der Wasserkooperation
Martin Wirth, Bernd Wiesmann
Ortwin Rodeck, Dr. Claus Schlett
Marianne Lammers; Kreisstellenleiterin COE/RE der Landwirtschaftskammer NRW
Harald Kramer, Günter Klingenhagen
jeweils ein Vertreter der Firmen BASF, Bayer Cropscience, Syngenta Agro
Projektgruppe Pflanzenschutzmittel-Monitoring
Pflanzenschutz: Martin Wirth, Bernd Wiesmann, Alfred Schulze Ameling,
Siegfried Eickelberg (Unna), Yvonne Katemann (Borken)
Pflanzenbau:
Anna Elies, Dr. Ludger Laurenz, Anja Keuck
Referat Pflanzenschutzdienst: Harald Kramer, Günter Klingenhagen,
Ortwin Rodeck, Bernhard Büning, Harald Gerding, Walter Schneider
Marianne Lammers, Kreisstellenleiterin COE/RE der Landwirtschaftskammer NRW
Norbert Menge
Bernhard Brüse
mindestens 2 X pro Jahr
und nach Bedarf
mindestens 2 X pro Jahr
und nach Bedarf
www.landwirtschaftskammer.de, www.gelsenwasser.de, www.stadtwerke-coesfeld.de, www.nottuln.de/werke.htm, www.stadtwerke-duelmen.de
Landwirtschaft:
Kreisstelle Coesfeld/Recklinghausen
der Landwirtschaftskammer NRW
Kooperationsberater:
Wasserversorgungsunternehmen:
Kooperation Geschäftsführung:
Landwirtschaftskammer NRW:
Pflanzenschutzindustrie:
ggf. themenbezogene Gäste
Landwirtschaftskammer NRW:
Wasserversorgungsunternehmen:
Kooperation Geschäftsführung:
Vertreter des Handels:
Vertreter der Lohnunternehmer :
ggf. themenbezogene Gäste
Kreisstelle Coesfeld/Recklinghausen
der Landwirtschaftskammer NRW
Kooperationsberater:
Arbeitsgruppe Beratung und Förderung
Besetzung der Gremien der Kooperation Land- und Wasserwirtschaft Stevereinzugsgebiet (Fortsetzung)
-5-
Ortwin Rodeck
Dr. Claus Schlett
Anton Holz
Georg Schulte-Althoff
Heinz Schemmer
Christoph Stockhofe
Burkhard Kleinhölting
Martin Ueing
15. Westfälische Wasser- und Umweltanalytik GmbH,
Leiter Chemie
16. Kreislandwirt Coesfeld LK NRW*, Vorsitzender der Kooperation
17. Kreislandwirt Recklinghausen LK NRW
18. Ortslandwirt LK NRW
19. Ortslandwirt LK NRW
20. Sprecher der Landwirte
21. Sprecher der Kooperations-AG Nottuln
Johannes Röken
14. Gelsenwasser AG, Sachbearbeiter Landwirtschaft
Stadtwerke Dülmen GmbH, Geschäftsführer
9.
Bernhard Büning
Ulrich Peterwitz
Stadtwerke Coesfeld GmbH
8.
Markus Hilkenbach
13. Gelsenwasser AG, Abteilungsleiter,
Stellvertretender Vorsitzender der Kooperation
Stadtwerke Coesfeld GmbH, Geschäftsführer
7.
Friedhelm Kahrs-Ude
Harald Gerding
Kreis Recklinghausen, Leiter Fachdienst 70 - Umwelt
6.
Ursula Kleine Vorholt
12. Gemeindewerke Nottuln
Kreis Coesfeld
5.
Dr. Johannes-Gerhard Foppe
Peter Scheunemann
Kreis Coesfeld, Leiter Abteilung 70 - Umwelt
4.
Rudolf Fitzner-Goldstein
11. Gemeindewerke Nottuln, Betriebsleiter
Bezirksregierung Münster, Dezernat 54
3.
Ulf Treseler
Walter Schneider
Bezirksregierung Münster, Dezernat 54
2.
Michéle Helle
Name
10. Stadtwerke Dülmen GmbH
MKUNLV Düsseldorf
Institution
1.
Nr.
Adressenliste des Beirats der Wasserkooperation
Draum 59
Letter Berg 71
In der Groll 4
Boom 4
Flaesheimer Straße 619
Dorfbauerschaft 2
Willy-Brandt-Allee 26
Postfach 10 09 44
Postfach 10 09 44
Stiftsstraße 10
Stiftsstraße 10
Alter Ostdamm 21
Alter Ostdamm 21
Dülmener Str. 80
Dülmener Str. 80
Kurt-Schumacher-Allee 1
Friedrich-Ebert-Straße 7
Friedrich-Ebert-Straße 7
Nevinghoff 22
Nevinghoff 22
Schwannstr. 3
Straße
48301 Nottuln
48653 Coesfeld-Lette
45721 Haltern-Lavesum
48734 Reken
45721 Haltern am See
59348 Lüdinghausen
45891 Gelsenkirchen
45809 Gelsenkirchen
45809 Gelsenkirchen
48301 Nottuln
48301 Nottuln
48249 Dülmen
48249 Dülmen
48653 Coesfeld
48653 Coesfeld
45657 Recklinghausen
48653 Coesfeld
48653 Coesfeld
48147 Münster
48147 Münster
40476 Düsseldorf
Ort
Stand: April 2016
-6-
Günter Klingenhagen
Yvonne Katemann
Siegfried Eickelberg
Marianne Lammers
Josef Samberg
Bernd Wiesmann
Dr. Ludger Laurenz
Martin Wirth
Anna Elies
Alfred Schulze Ameling
Hermann Ahaus
Anja Keuck
Heribert Große Enking
30. LK NRW, Fachbereich 62 - Pflanzenschutzdienst
31. LK NRW, Kreisstelle Borken
32. LK NRW, Kreisstelle Ruhr-Lippe
33. LK NRW, Kreisstelle Coesfeld/Recklinghausen,
Geschäftsführerin der Kreisstelle und der Kooperation
34. LK NRW, Kreisstelle Coesfeld/Recklinghausen,
stellv. Geschäftsführer der Kreisstelle
35. LK NRW, Kreisstelle Coesfeld/Recklinghausen
36. LK NRW, Kreisstelle Coesfeld/Recklinghausen
37. LK NRW, Kreisstelle Coesfeld/Recklinghausen
38. LK NRW, Kreisstelle Coesfeld/Recklinghausen
39. LK NRW, Kreisstelle Coesfeld/Recklinghausen
40. LK NRW, Kreisstelle Coesfeld/Recklinghausen
41. LK NRW, Kreisstelle Coesfeld/Recklinghausen
42. LK NRW, Kreisstelle Coesfeld/Recklinghausen
* LK NRW = Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen; ** WLV = Westfälisch-Lippischer Landwirtschaftsverband
Borkener Str. 25
Borkener Str. 25
Borkener Str. 25
Borkener Str. 25
Borkener Str. 25
Borkener Str. 25
Borkener Str. 25
Borkener Str. 25
Borkener Str. 25
Borkener Str. 25
Platanenallee 56
Johann-Walling-Str. 45
Nevinghoff 40
Nevinghoff 40
Harald Kramer
29. LK NRW, Fachbereich 62 - Pflanzenschutzdienst
Daldrup 110
Siebengebirgsstraße 200
Michael Uckelmann
26. WLV Kreisverband Coesfeld, Vorsitzender
Borkener Str. 27
Dr. Ellen Richter
Raphael van der Poel
25. WLV Kreisverband Coesfeld, Geschäftsführer
Lippweg 22
28. LK NRW, Fachbereich 62 - Pflanzenschutzdienst
Friedrich Steinmann
24. WLV Kreisverband Recklinghausen, Vorsitzender
Börster Weg 20
Siebengebirgsstraße 200
Wolfgang König
23. WLV** Kreisverband Recklinghausen, Geschäftsführer
Uphoven 1
27. LK NRW, Fachbereich 61 – Landbau, Nachwachsende Rohstoffe Josef Schmitz
Berthold Haarbeck
22. Stellvertretender Sprecher der Kooperations-AG Nottuln
Adressenliste des Beirats der Wasserkooperation
48653 Coesfeld
48653 Coesfeld
48653 Coesfeld
48653 Coesfeld
48653 Coesfeld
48653 Coesfeld
48653 Coesfeld
48653 Coesfeld
48653 Coesfeld
48653 Coesfeld
59425 Unna
46325 Borken
48147 Münster
48147 Münster
53229 Bonn
53229 Bonn
48249 Dülmen
48653 Coesfeld
46244 Bottrop-Kirchhellen
45657 Recklinghausen
48301 Nottuln
Stand: April 2016
-7-
-8Eine sichere und kundenfreundliche Trinkwasserversorgung
schließt bei uns überzeugenden Service mit ein. Mit zahl­
reichen Betriebsstandorten und unserem Kundenservice­
Center bieten wir bei Fragen und Problemen vor Ort persön­
liche Unterstützung. Bei Bedarf auch nach Feierabend.
Über unser Kundenservice­Center sind wir täglich von 7 bis
22 Uhr kostenlos für Sie erreichbar: Telefon 0800 1999910.
HEIMSPIEL –
PROFITIEREN
SIE VON DEM
SERVICE VOR ORT.
Im Notfall hilft Ihnen unser 24­Stunden­Entstörungsdienst
schnell aus der Patsche: Telefon 02361 204­0.
WWW.GELSENWASSER.DE
-9-1-
2. VORKOMMEN UND TENDENZEN DER NITRAT- UND
PFLANZENSCHUTZMITTELGEHALTE IM STEVEREINZUGSGEBIET UND DEREN
AUSWIRKUNGEN AUF DAS TRINKWASSER HALTERN IM JAHR 2015
DR. CLAUS SCHLETT, KARIN HILSCHER, ELKE REDEKER
Seit Bekanntwerden der Einträge von Produkten aus der landwirtschaftlichen Anwendung,
vornehmlich Wirkstoffe und Metabolite von Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmitteln (PSM) sowie dem Nitrat in das Oberflächengewässer der Stever und des Halterner
Mühlenbach arbeitet die Kooperation Wasserwirtschaft/Landwirtschaft Stevergebiet an einer
Minimierung der Wasserbelastungen.
In regelmäßigen und längerfristigen Untersuchungen wird zudem geprüft, ob und inwieweit
sich die Belastungen der Stever, des Halterner Mühlenbachs und der Nebenflüsse unter dem
Einfluss von Witterung, Anwendungsempfehlungen und der Praxis im Verlauf von Jahren
ändern und wie weit sich die Einträge auf das Trinkwasser des Wasserwerks Haltern auswirken. Dabei ist zu berücksichtigen, dass höhere Belastungen an PSM-Komponenten im Oberflächenwasser vor einer Versickerung bereits durch eine erweiterte Aufbereitung mit PulverAktivkohle im Wasserwerk Haltern entfernt werden.
Meteorologische Daten 2015
Die Höhe und die jahreszeitliche Verteilung der Niederschläge beeinflusst besonders in
Gebieten mit ausgeprägter Hangneigung und Oberflächenwasserabfluss die Einträge. Dies gilt
sowohl für das Nitrat als auch die PSM-Stoffe.
Dies gilt besonders nach Starkniederschlägen, was in den letzten Jahren wiederholt der Fall
war.
In 2015 waren heftige Niederschläge im August zu verzeichnen (Bild 1).
Bild 1: Niederschlagsmengen 2015 für das Wasserwerk Haltern (Grafik
GELSENWASSER AG)
- 10 -2Nitrat im Oberflächen- und Trinkwasser des Wasserwerks Haltern
Die Entwicklung der Nitratgehalte in Stever, Halterner Mühlenbach und im Trinkwasser Haltern standen schon vor Beginn der Kooperation Stevergebiet im besonderen Fokus von
Landwirtschaft und der Wasserversorgung.
Die Analysenwerte für Nitrat bewegen sich für das Trinkwasser und den Halterner Mühlenbach in den letzten Jahren im Rahmen der üblichen Schwankungsbreiten (Bild 2). In der Stever werden die hohen Maximalwerte wie z. B. 2006/2007 nicht mehr erreicht.
Nitrat im Oberflächen- und Trinkwasser des Wasserwerks Haltern
Einzelwerte und Trendbewertung
100
Stever
Halterner Mühlenbach
TW Haltern
80
Nitrat [mg/L]
60
40
20
0
01
.0
6
1.8
01
.01
.88
01
.01
.90
01
.01
.92
01
.01
.94
01
.01
.96
01
.01
.98
01
.01
.00
01
.01
.02
01
.01
.04
01
.01
.06
01
.01
.08
01
.01
.10
01
.01
.12
01
.01
.14
01
.01
.16
Datum
Bild 2: Nitratgehalte in Wasserproben von Stever, Halterner Mühlenbach und im Trinkwasser
Haltern
Bei einer Bewertung über die geometrischen Jahresmittelwerte fällt jedoch auf, dass der Nitratwert der Stever deutlich unter dem des Jahres 2014 liegt, der Mühlenbach dagegen einen
etwas höheren Gehalt hat (Bild 3). Die Tendenz zu einer Zunahme im Halterner Mühlenbach
hat sich somit fortgesetzt.
Die Daten der nächsten Jahre müssen belegen, ob hier ein wirklicher Trend zu höheren
Gehalten vorliegt.
Der Mittelwert im Trinkwasser Haltern liegt auf dem Niveau der Vorjahre. Ein Trend zu
einem Anstieg ist nicht zu erkennen (Bild 3).
- 11 -3-
Nitrat im Trink- und Oberflächenwasser des Wasserwerkes Haltern
geometrische Jahresmittelwerte und gleitender Durchschnitt (av5)
35
Trinkwasser
Stever
Halterner Mühlenbach
Trinkwasser-av5
Stever-av5
Halterner Mühlenbach-av5
30
Nitrat [mg/L]
25
20
15
10
5
0
1984
1986
1988
1990
1992
1994
1996
1998
2000
2002
2004
2006
2008
2010
2012
2014
2016
Jahr
Bild 3: Geometrische Nitrat-Jahresmittelwerte und Trendbewertung
PSM- Untersuchungen - Parameterumfang und Probenahme
Der Umfang der PSM-Untersuchungspakete orientiert sich an den Angaben der Landwirtschaftskammer Coesfeld über die im Stever-Gebiet eingesetzten Wirkstoffe unter Berücksichtigung der physikalisch-chemischen Eigenschaften, der spezifischen Aufwandmengen und
den bisherigen Befunden. Die Zusammenstellung wird regelmäßig geprüft und ggf. aktualisiert.
Eine Zusammenstellung der im Einzugsgebiet relevanten Wirkstoffe sowie die Zeitfenster der
landwirtschaftlichen Anwendungen ist als Anlage 1 beigefügt (Quelle: LWK Coesfeld).
Darüber hinaus werden im Trinkwasser Haltern und in der Talsperre Haltern weitere PSMWirkstoffe untersucht, deren Anwendung zwar nicht empfohlen wird, deren Vorkommen
jedoch nicht ausgeschlossen werden kann. Dazu gehören z. B. neben den Benzimidazolen,
Neonicotinoiden auch das Glyphosat/AMPA sowie Parameter aus gaschromatografischen
Analysen. Weiterhin werden in der MP Stever, in Wasserproben der Talsperre Haltern und im
Trinkwasser auch die PSM-Metabolite analysiert. Diese Parameter werden jedoch in deutlich
geringeren Häufigkeiten untersucht, als die nachweislich eingesetzten PSM-Komponenten.
Die Parameterauswahl der einzelnen Analysenpakete liegt als Anlage 2 bei.
Für die Untersuchungen im Rahmen der Kooperation sind vor allem die Komponenten aus
den Paketen Basisuntersuchung, polare Herbizide und Sulfonylharnstoffe sowie Glyphosat
aufgrund der Befunde von Bedeutung.
- 12 -4Die Untersuchungen werden sowohl in Stich- als auch Mischproben (MP = Mischprobe)
durchgeführt. An den Stellen mit der EDV-Kennnummer „33-xxx“ werden in der Regel
monatlich Stichproben entnommen. Bei den Entnahmestellen mit EDV-Nr. „90-xxx“ werden
Wochenmischproben analysiert, die aus Tagesmischproben erstellt wurden.
Die „Eingangskontrolle“ für das Wasserwerk Haltern sind die wöchentlichen Untersuchungen
der Stever (MP Hullern, EDV-Nr. 90-775) und des Halterner Mühlenbachs (MP Halterner
Mühlenbach, EDV-Nr. 90-760). Dazu gehören noch Stichproben von der Stever (Zulauf
Hullern, EDV-Nr.33-490). In der Wassergewinnung des Wasserwerkes Haltern bestehen
weitere Entnahmestellen, die eine Verlaufskontrolle eines Stoffeintrages bis zum Trinkwasser
Haltern erlauben.
Die Stichproben aus dem Stevergebiet werden monatlich auf das sog. „Standardpaket“ untersucht. Ausgenommen sind einige Probestellen aus dem Funnegebiet, die nach der PSMAnwendung für einen Zeitraum von 14 Wochen wöchentlich beprobt werden. In 2015 war der
Zeitrahmen bereits verlängert worden. Ab 2016 wird die Zeitdauer der Verdichtung auf 20
Wochen erweitert.
Das Untersuchungsprogramm aus 2015 und die Häufigkeiten sind der Tab. 1 zu entnehmen.
Die PSM-Metabolite werden nur in der Mischprobe Stever-Hullern, sowie innerhalb der Wassergewinnung des Wasserwerks und im Trinkwasser analysiert.
Tab. 1: PSM-Untersuchungsprogramm der Kooperation Stevergebiet ab 2014
Probestellen
Untersuchungsprogramm
Häufigkeit
Zeitrahmen
MP Hullern/Stever
MP Halterner Mühlenbach
MP Funne/Selm
MP Karthäuser Mühlenbach
MP Stever Senden
(EDV-Nr. 90-xxx)
PSM Standard
PSM Polare Herbizide
PSM Sulfonylharnstoffe
1/Woche
ganzjährig
Stevereinzugsgebiet
(EDV-Nr. 33-xxx)
PSM Standard
1/Monat
ganzjährig
Probestellen Funne
(Verdichtung, 7 St.)
PSM Standard
PSM Polare Herbizide
PSM Sulfonylharnstoffe
1/Woche
14 Wochen
nach
Vorgaben
der
Kooperation
Drainage
PSM Standard
PSM Polare Herbizide
PSM Sulfonylharnstoffe
Ereignis
14 Wochen
nach
Vorgaben
der
Kooperation
- 13 -5PSM-Befunde im Einzugsgebiet der Stever und des Halterner Mühlenbachs
Die PSM-Untersuchungspakete umfassen insgesamt ca. 60 Komponenten, die bis auf zwei
Ausnahmen die Komponenten enthalten, die nach Aussage der Landwirtschaftskammer als
relevant im Stevergebiet anzusehen sind (vgl. Anlage 1)
In Tab. 2 sind die Stoffe aufgeführt, die in 2015 regelmäßiger und z.T. in höheren
Konzentrationen nach den Anwendungen im Mais, Getreide und Raps nach der Ausbringung
auftraten. Es waren weitere Komponenten nachzuweisen, die jedoch in einer geringeren Häufigkeit und relativ niedrigen Konzentrationen in den Wasserproben enthalten waren.
Der Rapsanbau spielt in den letzten Jahren sowohl prozentual an den Ackerflächen, als auch
in Hinblick auf PSM-Einträge eine mehr unbedeutende Rolle.
Unter den Wirkstoffen waren vor allem folgende Komponenten von Bedeutung:
Tab. 2: PSM-Wirkstoffe und Anwendungskulturen
Wirkstoff
Flufenacet (FLU)
Tritosulfuron
Anwendungskultur
Getreide, Mais
Getreide
Dimethenamid (DMA)
Mais
Terbutylazin (TBZ)
Mais
Desethylterbutylazin
Mais
Metolachlor
Mais
Topramezone (TMZ)
Mais
Nicosulfuron (NCS)
Mais
Quinmerac
Raps
Grundsätzlich waren in den vergangenen Jahren in den Wasserproben der Stever fast immer
höhere PSM-Belastungen als im Halterner Mühlenbach nachzuweisen. Aber auch an dieser
Probestelle traten in den letzten Jahren deutliche Einträge auf. Sie sind - aufgrund der Tatsache, dass der Halterner Mühlenbach direkt in das Nordbecken der Talsperre Haltern mündet,
besonders kritisch zu sehen und waren wiederholt Veranlassung, die Dosierung der PulverAktivkohle in Betrieb zu nehmen.
Nach den Belastungen der Stever mit Nicosulfuron wurde die PSM-Anwendung neu ausgerichtet mit einer stärkeren Empfehlung von Terbutylazin und Foramsulfuron.
Dies führte in 2013 in der Stever zu einem deutlichen Anstieg der Befunde an Terbutylazin
(TBZ) und DMA und geringeren Konzentrationen an Nicosulfuron. In 2014 waren bereits
geringere Konzentrationen festzustellen. In 2015 wurden wiederum geringere Befunde
gemessen. Foramsulfuron war nur gelegentlich in geringen Gehalten in Wasserproben nachzuweisen.
- 14 -6Die PSM-Befunde in Wasserproben aus 2015 lagen für alle Komponenten deutlich unter
denen der Vorjahre (Bild 4, Bild 5).
PSM-Wirkstoffe in Wasserproben aus der Stever (Mischprobe Hullern)
3,0
Flufenacet
DMA
Terbutylazin
Metolachlor
Topramezone
Quinmerac
Nicosulfuron
Desethylterbutylazin
Foramsulfuron
Tritosulfuron
2,5
Konzentration c [µg/L]
2,0
1,5
1,0
0,5
0,0
01
.01
.12
01
.07
.12
01
.01
.13
01
.07
.13
01
.01
.14
01
.07
.14
01
.01
.15
01
.07
.15
01
.01
.16
Bild 4: PSM-Gehalte in Mischproben der Stever-Hullern
PSM-Wirkstoffe in Wasserproben aus dem Halterner Mühlenbach (MP)
3,0
Flufenacet
DMA
Terbutylazin
Metolachlor
Topramezone
Quinmerac
Nicosulfuron
Desethylterbutylazin
Foramsulfuron
Tritosulfuron
2,5
Konzentration c [µg/L]
2,0
1,5
1,0
0,5
0,0
01
.01
.10
01
.01
.11
01
.01
.12
01
.01
.13
01
.01
.14
Datum
Bild 5: PSM-Gehalte in Mischproben des Halterner Mühlenbachs
01
.01
.15
01
.01
.16
- 15 -7-
Auch in den Mischproben der Zuflüsse zur Stever wurden geringere Belastungen gemessen
(Bild 6, Bild 7, Bild 8).
PSM-Wirkstoffe in Wasserproben aus der Funne (MP Funne)
3,0
Flufenacet
DMA
Terb
Metolachlor
Topramezone
Quinmerac
Nicosulfuron
Desethylterbutylazin
Foramsulfuron
Tritosulfuron
2,5
Konzentration c [µg/L]
2,0
1,5
1,0
0,5
0,0
01
.01
.10
01
.01
.11
01
.01
.12
01
.01
.13
01
Datum
.01
.14
01
.01
.15
01
.01
.16
Bild 6: PSM-Gehalte in Mischproben der Funne
PSM-Wirkstoffe in Wasserproben aus dem Karthäuser Mühlenbach (MP KMB)
3,0
Flufenacet
DMA
Terbutylazin
Metolachlor
Topramezone
Quinmerac
Nicosulfuron
Desethylterbutylazin
Foramsulfuron
Tritisulfuron
2,5
Konzentration c [µg/L]
2,0
1,5
1,0
0,5
0,0
01
.01
.10
01
.01
.11
01
.01
.12
01
.01
.13
Datum
01
.01
.14
01
.01
.15
Bild 7: PSM-Gehalte in Mischproben des Karthäuser Mühlenbachs
01
.01
.16
- 16 -8PSM-Wirkstoffe in Wasserproben aus der Stever-Senden (MP Senden)
3,0
Flufenacet
DMA
Terbutylazin
Metolachlor
Topramezone
Quinmerac
Nicosulfuron
Desethylterbutylazin
Foramsulfuron
Tritosulfuron
2,5
Konzentration c [µg/L]
2,0
1,5
1,0
0,5
0,0
01
.01
.10
01
.01
.11
01
.01
.12
01
.01
.13
01
.01
.14
01
.01
.15
01
.01
.16
Datum
Bild 8: PSM-Gehalte in Mischproben der Stever-Senden
In Tab. 3 sind die Maximalwerte der einzelnen Wirkstoffe für die einzelnen Mischproben
dargestellt.
Bei einem Vergleich zum Vorkommen von PSM-Wirkstoffen in den einzelnen Mischproben
aus dem Stever-Einzugsgebiet lassen sich folgende Feststellungen treffen. Dabei sollen nur
Befunde > 0,1 µg/L bewertet werden
 Flufenacet: Für diesen Wirkstoff wurden die höchsten Gehalte in der MP SteverHullern gemessen (Herbstanwendung). Die Maximalwerte in 2015 lagen über denen
aus 2014.
 Für DMA wurden in 2015 die höchsten Werte in den Mischproben vom Karthäuser
Mühlenbach und der MP Stever-Hullern gemessen
 Abgesehen von der MP Stever-Hullern wurden die höchsten Werte für Metolachlor,
Nicosulfuron, Terbutylazin und Desethylterbutylazin in der Mischprobe vom Karthäuser Mühlenbach gemessen.
 Topramezone ist im Gegensatz zu den anderen nachgewiesen PSM-Komponenten
praktisch das ganze Jahr in Wasserproben enthalten. Innerhalb des Einzugsgebiets gab
es für diese Komponente in 2015 keinen besonderen Schwerpunkt eines Eintrags.
 Erstmals in 2015 ist Tritosulfuron (Anwendung im Getreide) in höheren Gehalten
aufgetreten und war Veranlassung, die Aufbereitung mit Pulver-Aktivkohle im April
2015 in Betrieb zu nehmen. Der höchste Wert wurde in der MP Funne bestimmt.
 Die Befunde an Fluroxypyr, Isoproturon und Metribuzin sind auffällig, jedoch ohne
erkennbare Auswirkungen auf die Wasserproben der Stever.
- 17 -9Tab. 3: PSM-Maximalwerte 2015 in Mischproben aus dem Einzugsgebiet des WW Haltern
Probestelle
Wirkstoff
2,4-D
Bentazon
Carbetamid
Chlortoluron
Desethylterbutylazin
Dimethenamid
Diuron
Fenoprop (2,4,5 TP)
Flufenacet
Fluroxypyr
Isoproturon
Isoxaflutole
MCPA
Mecoprop (MCPP)
Mesosulfuron-methyl
Mesotrione
Metalaxyl
Metazachlor
Metolachlor
Metribuzin
Nicosulfuron
Quinmerac
Tembotrione
Terbutylazin
Topramezone
Tritosulfuron
Einheit
µg/l
µg/l
µg/l
µg/l
µg/l
µg/l
µg/l
µg/l
µg/l
µg/l
µg/l
µg/l
µg/l
µg/l
µg/l
µg/l
µg/l
µg/l
µg/l
µg/l
µg/l
µg/l
µg/l
µg/l
µg/l
µg/l
MP Stever
Hullern
MP Funne
MP
Karth.Mühlb.
MP Stever
Senden
90-775
nb
nb
nb
nb
0,23
0,16
0,03
nb
0,20
nb
0,10
nb
0,04
0,10
0,03
0,04
0,03
0,04
0,15
nb
0,20
0,07
nb
0,27
0,20
0,14
90-780
nb
nb
0,03
nb
0,13
0,12
nb
nb
nb
0,16
nb
nb
nb
nb
0,06
nb
nb
nb
0,11
0,50
0,07
0,04
0,03
0,09
0,06
0,17
90-770
0,06
nb
nb
0,05
0,27
0,06
nb
nb
0,12
0,03
0,42
nb
0,16
0,03
0,03
0,03
nb
nb
0,15
nb
0,11
0,07
nb
0,24
0,06
0,06
90-795
nb
nb
nb
nb
0,18
nb
nb
nb
0,17
nb
0,05
nb
0,08
0,09
0,03
nb
nb
nb
nb
nb
0,09
nb
nb
0,09
0,06
0,09
nb = nicht bestimmbar , Wert unterhalb der Bestimmungsgrenze
MP
Mühlenbach
Mündung
90-760
nb
0,09
nb
nb
nb
0,04
nb
0,05
0,12
nb
0,09
nb
nb
nb
nb
nb
nb
nb
0,03
nb
nb
nb
nb
0,04
0,04
nb
- 18 - 10 Die Diuron-Befunde entstammen vorwiegend nicht den landwirtschaftlichen Anwendungen,
sondern sind Rückstände von privaten und kommunalen Ausbringungen als Totalherbizid.
Nach den hohen Jahresmittelwerten sind die Werte seit ca. 2004 im Bereich der analytischen
Bestimmungsgrenze (Ausnahme 2011). In 2015 war Diuron in der Probe MP Hullern praktisch nicht nachweisbar.
arithm. Diuron-Jahresmittelwerte in der Stever
0,18
0,16
ab 2002 Mischprobe Stever-Hullern
arithm Jahresmittelwert Diuron [µg/L]
0,14
0,12
0,10
0,08
0,06
0,04
0,02
0,00
1995
2000
2005
2010
2015
Jahr
Bild 9: Arithmetrische Diuron-Jahresmittelwerte in Wasserproben der Stever
PSM-Gehalte im Stevereinzugsgebiet (Stichproben)
Bei den nach Tab. 1 dargestellten Untersuchungen werden im Stevergebiet regelmäßig PSMUntersuchungen mit unterschiedlichen Häufigkeiten durchgeführt. Das Funnegebiet ist dabei
die Region mit den intensiveren und systematischen Analysen. Die Ergebnisse der Stichproben sind in Tab. 4 dargestellt.
Dabei zeigt sich ein gewisser Belastungsschwerpunkt im Einzugsbereich der Funne, z. B.
Metalaxyl (Schlodbach), MCPA (Rohrbach), Metolachlor (Funne Oberlauf), Terbutylazin
(Schlodbach) oder Metribuzin (Dammbach). Aber auch an anderen Stellen wurden hohe
Werte gemessen, wie z. B. Krukenbach (Terbutylazin) oder Weddernbach (Metolachlor). Die
häufige Nennung und Befunde in der Funne sind bestimmt auch ein Resultat der dichteren
Untersuchung des Untereinzugsgebiets nach der Maisanwendung.
- 19 - 11 Tab. 4: PSM-Maximalwerte in Stichproben aus dem Stever-Einzugsgebiet (Auswahl)
EDV-Nr.
Datum
Messwert
(µg/L)
Rohrbach/Hegebach
33-356
21.07.2015
0,55
Rohrbach/Hegebach
33-356
11.08.2015
0,44
Funne, Oberlauf
33-348
02.06.2015
0,79
Schlodbach b. Selm
33-349
18.08.2015
0,65
Dammbach, Südkirch.
33-347
18.08.2015
0,63
Funne Mündung
33-350
02.06.2015
0,09
Rohrbach/Hegebach
33-356
23.06.2015
1,50
Dammbach, Südkirch.
33-347
23.06.2015
0,58
Selmer Bach
33-355
02.06.2015
0,13
Krukenbach Hiddings
33-333
02.06.2015
0,30
Flöthbach Hiddings.
33-316
01.09.2015
0,18
Funne, Oberlauf
33-348
02.06.2015
0,29
Funne, Oberlauf
33-348
23.06.2015
0,20
Dammbach, Südkirch.
33-347
18.08.2015
0,34
Rohrbach/Hegebach
33-356
23.06.2015
5,20
Funne Mündung
33-350
02.06.2015
0,87
Funne bei Overhage
33-352
07.07.2015
0,94
Rohrbach/Hegebach
33-356
04.08.2015
0,13
Mesosulfuron-methyl
Rohrbach/Hegebach
33-356
23.06.2015
0,05
Mesotrione
Schlodbach b. Selm
33-349
18.08.2015
0,10
Schlodbach b. Selm
33-349
07.07.2015
1,70
Schlodbach b. Selm
33-349
16.06.2015
1,10
Funne Mündung
33-350
07.07.2015
0,23
Metamitron
Rohrbach/Hegebach
33-356
23.06.2015
0,34
Metazachlor
Selmer Bach
33-355
01.09.2015
0,51
Weddernbach
33-309
05.05.2015
2,40
Funne, Oberlauf
33-348
07.07.2015
2,20
Dammbach, Südkirch.
33-347
23.06.2015
2,20
Dammbach, Südkirch.
33-347
14.07.2015
0,55
Funne bei Overhage
33-352
18.08.2015
0,80
Rohrbach/Hegebach
33-356
18.08.2015
0,66
Quinmerac
Rohrbach/Hegebach
33-356
23.06.2015
0,24
Simazin
Selmer Bach
33-355
01.09.2015
0,18
Terbutryn
Beverbach Mündung
33-340
02.06.2015
0,10
Krukenbach Hiddings
33-333
02.06.2015
1,30
Schlodbach b. Selm
33-349
18.08.2015
1,00
Weddernbach
33-309
05.05.2015
0,98
Schlodbach b. Selm
33-349
18.08.2015
0,38
Dammbach, Südkirch.
33-347
23.06.2015
0,27
Rohrbach/Hegebach
33-356
23.06.2015
0,36
Schlodbach b. Selm
33-349
18.08.2015
0,22
Parameter
2,4-D
Clopyralid
Desethylterbutylazin
Dicamba
Dimethenamid
Diuron
Flufenacet
Fluroxypyr
Foramsulfuron
MCPA
Mecoprop (MCPP)
Metalaxyl
Metolachlor
Metribuzin
Nicosulfuron
Terbutylazin
Topramezone
Tritosulfuron
Probestelle
- 20 - 12 Neben den intensiv diskutierten PSM-Wirkstoffen fielen auch MCPA im Rohrbach(Funne),
auf, sowie das Fungizid Metalaxyl (Schlodbach).
PSM-Gehalte in Wasserproben aus dem Wasserwerk Haltern und Auswirkungen auf
das Trinkwasser
PSM-Wirkstoffe
Nach den auffälligen Tritosulfuron-Werten zum Ende des März 2015 im Zufluss der Talsperre Haltern und im Nordbecken wurde zur Entfernung des PSM-Eintrags am 02.04.2015
die Dosierung von Pulver-Aktivkohle in Betrieb genommen. Durch diese erweiterte Aufbereitung konnten die Tritosulfuron-Konzentrationen so weit gesenkt werden, dass nach der
Aufbereitung im Südbecken vor der Versickerung nur geringe Gehalte mit Werten < 0,1 µg/L
nachweisbar waren.
Im August 2015 kam es nach Starkregenfällen zum Eintrag von PSM-Stoffen aus der Anwendung im Mais, vor allem an Terbutylazin. Durch die Dosierung der Pulver-Aktivkohle ab dem
25.09.2015 am Übergang vom Nordbecken zum Südbecken der Talsperre wurden die PSMBelastungen des Südbeckenwassers unterhalb von Konzentrationen von 0,05 µg/L gesenkt
(Bild 10).
Die Adsorption von Topramezone durch die Aktivkohle ist dabei deutlich schlechter als bei
Terbutylazin, jedoch wurden auch für diesen Wirkstoff keine Gehalte im Südbecken größer
0,1 µg/L gemessen. Gleiches gilt für die Flufenacet-Einträge nach der Herbstanwendung im
Wintergetreide.
Terbutylazin-Konzentrationen in der Wassergewinnung Wasserwerk Haltern
0,6
Stever - Füchtelner Mühle/B 58
Stever - Heimingshof
Stever - Antoniusbrücke
Halterner Mühlenbach
Nordbecken - Vor Düker
Südbecken - 120 m n Düker
Südbecken Entnahme (33-675)
Terbutylazin-Konzentration c [µg/L]
0,5
0,4
0,3
0,2
0,1
0,0
1.7
.15
1.8
.15
1.9
.15
1.1
0.1
5
1.1
1.1
5
Bild 10: Terbutylazin in Wasserproben aus dem Wasserwerk Haltern
1.1
2.1
5
1.1
.16
- 21 - 13 Aufgrund der regelmäßigen Messungen in der Wassergewinnung Haltern mit einer Anpassung der PAC-Dosiermenge an die aktuelle Wasserqualität und einer Pulver-Aktivkohle, die
speziell für die Anwendung im Wasserwerk Haltern ausgewählt worden war, konnte die
Gesamtmenge in 2015 auf 124 t beschränkt werden (Bild 11).
Aktivkohle-Verbrauch aufgrund von PSM- Befunden im WW Haltern
(Jahreswerte)
1400
Aktivkohle-Verbrauch (t/a)
1200
Atrazin
IPU, CTU, Diuron, Terbutylazin
1000
Bentazon
Bentazon
Quinmerac
Topramezone, DMA,
Nicosulfuron, IPU
Flufenacet
800
Terbutylazin
DMA
600
Metolachlor
Terbutylazin
400
Flufenacet
200
Terbutylazin
Tritosulfuron
Flufenacet
100 t
0
87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 00 01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12 13 14 15 16
19 19 19 19 19 19 19 19 19 19 19 19 19 20 20 20 20 20 20 20 20 20 20 20 20 20 20 20 20 20
Bild 11: Dosierung von Pulver-Aktivkohle im Wasserwerk Haltern
Die im Rahmen von Sonderprogrammen untersuchten Stoffe waren – abgesehen von
Glyphosat - weder im Oberflächen-, noch im Trinkwasser nachweisbar.
Glyphosat war nur im Nordbecken (incl. Halterner Mühlenbach) nachzuweisen. Man kann
durchaus zu gewissen Zeiten eine gewisse Korrelation im Konzentrationsverlauf von
Glyphosat und AMPA erkennen (Bild 12). Es ist aber auch bekannt, dass AMPA nicht nur aus
Glyphosat entstammt, sondern auch durch den Abbau von Komplexbildnern entstehen kann.
Das dürfte dann der Fall sein, wenn zwar AMPA in Wasserproben auftritt, jedoch kein
Glyphosat nachzuweisen ist.
- 22 - 14 -
Glyphosat und AMPA im Wasserwerk Haltern
0,25
Nordbecken Glyphosat
Nordbecken AMPA
Halterner Mühlenbach Glyphosat
Halterner Mühlenbach AMPA
TW Haltern Glyphosat
TW Haltern AMPA
Konzentration c [µg/L]
0,20
0,15
0,10
0,05
0,00
1.1.13
1.5.13
1.9.13
1.1.14
1.5.14
1.9.14
1.1.15
1.5.15
1.9.15
Datum
Bild 12: Glyphosat und AMPA im Oberflächenwasser und im Trinkwasser Haltern
Im Trinkwasser Haltern waren weder Glyphosat, noch AMPA nachzuweisen. Zeitnahe Untersuchungsergebnisse sind auf der Webseite der GELSENWASSER AG ersichtlich.
PSM-Metabolite im WW Haltern
Durch den Abbau von Pflanzenschutzmitteln entstehen Metabolite, in erster Linie bei sehr
vielen PSM-Wirkstoffen die sog. „ESA“ (= ethylsulfonic acid) und die „OA“ (= oxalamid)Verbindungen. Es ist durchaus möglich, dass der Wirkstoff nicht mehr in Wasserproben
nachweisbar ist, jedoch die Metabolite in messbaren Größen auftreten. Die bei der Metabolisierung entstehenden Komponenten sind durchwegs besser wasserlöslich und polarer als die
Ausgangsprodukte, was eine Entfernung auch z. B. bei der Bodenpassage schwieriger macht.
Bei den Transformationsprodukten handelt es sich - bis auf das Desethylterbutylazin - um
nicht relevante Metabolite (Definition nach Pflanzenschutzgesetz).
Für die PSM-Metabolite gibt es keinen Grenzwert in der Trinkwasser-Verordnung. Das Umweltbundesamt hat jedoch für einige Komponenten sog. Gesundheitliche Orientierungswerte
empfohlen, die für die aufgeführten Komponenten bei 1,0 -3,0 µg/L liegen. Desethylterbutylazin als relevanter Metabolit unterliegt dem Grenzwert der Trinkwasser-Verordnung und war
im Trinkwasser Haltern nicht nachweisbar.
Die Metabolite von Pflanzenschutzmitteln, die im Stevergebiet zur Anwendung kommen,
werden in der MP Stever-Hullern, sowie im Nordbecken und im Trinkwasser regelmäßig
analysiert.
- 23 - 15 Dazu gehören u. a. die Metabolite von
Flufenacet
Metolachlor
Metazachlor
Topramezone
Nicosulfuron





Für den Metabolit Flufenacet-ESA werden die höchsten Gehalte kurz nach der Ausbringung
gemessen (vgl. Bild 13). Der Maximalgehalt bis zum Ende 2015 lag deutlich unter denen der
Vorjahre. Im Trinkwasser werden Konzentrationen bis ca. 0,1 µg/L gemessen (GOW 1,0
µg/L).
Flufenacet-ESA (nrM) im Wasserwerk Haltern
1,60
MP Hullern
Nordbecken Haltern
Trinkwasser Haltern
1,40
Flufenacet-ESA [µg/L]
1,20
1,00
0,80
0,60
0,40
0,20
0,00
1.1
.09
1.1
.10
1.1
.11
1.1
.12
1.1
.13
1.1
.14
1.1
.15
1.1
.16
Bild 13: Flufenacet-ESA in Wasserproben aus dem Wasserwerk Haltern
Bei Dimethenamid-ESA ist ein regelmäßiger Nachweis im Trinkwasser zu führen. Die hohen
Gehalte in der MP Stever-Hullern wie in 2012 oder 2013 waren in den letzten Jahren nicht zu
verzeichnen.
Bei Metolachlor-ESA deutet sich eine ansteigende Tendenz an (Bild 14). Auffallend sind die
Spitzenwerte jeweils zum Ende eines Jahres, also nicht zur Ausbringungszeit des Wirkstoffs.
- 24 - 16 Metolachlor-ESA (nrM) im Wasserwerk Haltern
0,80
MP Hullern
Nordbecken Haltern
Trinkwasser Haltern
Metolachlor-ESA [µg/L]
0,60
0,40
0,20
0,00
1.1
.09
1.1
.10
1.1
.11
1.1
.12
1.1
.13
1.1
.14
1.1
.15
1.1
.16
Bild 14: Metolachlor-ESA in Wasserproben aus dem Wasserwerk Haltern
Unter den bekannten Nicosulfuron-Abbauprodukten sind im Oberflächenwasser nur die
Komponenten Nicosulfuron-AUSN, -UCSN und – ASDM enthalten. Das NicosulfuronHMUD ist nicht nachweisbar. Die Gehalte von Nicosulfuron-AUSN, -UCSN und – ASDM
im Oberflächenwasser gehen bis max. 0,15 µg/L, im Trinkwasser liegen Gehalte an der
Bestimmungsgrenze vor.
Bis auf wenige Proben sind die ESA-Metabolite ganzjährig im Trinkwasser Haltern nachzuweisen. Aber auch die OA-Komponenten von Dimethenamid, Metolachlor und Metazachlor
sind praktisch immer im Trinkwasser enthalten. Die Gehalte liegen deutlich niedriger als die
der „ESA“-Komponenten. Ein direkter Einfluss der zeitweise eingesetzten Pulver-Aktivkohle
zur Reduzierung der Konzentrationen ist nicht erkennbar.
PSM-Gehalte im Trinkwasser des Wasserwerks Haltern
Bei den Untersuchungen im Trinkwasser war in 2015 nur die PSM-Wirkstoffe
Topramezone (3 von 12 Untersuchungen) und Tritosulfuron (1 von 12 Untersuchungen)
vereinzelt in Konzentrationen im Bereich der Bestimmungsgrenze enthalten. Alle Werte
lagen unterhalb der Konzentrationen < 0,03 µg/L. Andere PSM-Wirkstoffe waren (im
Rahmen der Untersuchungen) nicht nachzuweisen.
PSM-Frachten im Stever-Einzugsgebiet
Frachten sind eine Bewertungsgröße zum Stofftransport, der sich aus der Konzentration und
den Abfluss der Gewässer berechnet. Eine aussagekräftige Deutung der Frachten ist jedoch
nur möglich, wenn auch der Input vorliegt.
Insgesamt gesehen sind die Frachten seit 1990 zwar gesunken, jedoch nach 2009/2010 im
Vergleich zu den Vorjahren wieder angestiegen.
- 25 - 17 -
Bild 15: PSM-Frachten in der Mischprobe Stever-Hullern 1990 - 2015
Die höchste Fracht in 2015 wurde für Topramezone berechnet, was auf dem häufigen Nachweis dieses Stoffs in Wasserproben beruht. Die Frachten an Terbutylazin, Metolachlor und
DMA sind im Vergleich zu 2013/2014 deutlich niedriger
Bild 16: PSM-Frachten in der Mischprobe Stever-Hullern 2012 - 2015
- 26 - 18 Zusammenfassung
Nitrat
Bei den Nitratgehalten im Oberflächen- und Trinkwasser gab es keine grundlegenden Unterschiede im Vergleich zu den Vorjahren. Für eine Trendbewertung im Oberflächenwasser von
Stever und Haltern Mühlenbach müssen noch die Ergebnisse von weiteren Jahren abgewartet
werden.
Pflanzenschutzmittel in Stever, Halterner Mühlenbach und im Trinkwasser Haltern
In 2015 waren geringere Einträge an PSM-Wirkstoffen in die Gewässer festgestellt, auch
wenn es wieder zur Anwendung von Pulver-Aktivkohle zur Entfernung der Komponenten aus
dem Oberflächenwasser kam.
Eine grundsätzliche Aussage kann jedoch erst getroffen werden, wenn sich die PSM-Gehalte
über einen längeren Zeitraum auf dieses Niveau stabilisiert haben.
Bild 17: PSM-Jahresmittelwerte in der Mischprobe Stever-Hullern 1990 - 2015
Tribenuron
Tritosulfuron
Topramezone
Terbutylazin
Tembotrione
Sulcotrione
Rimsulfuron
Quinmerac
Pyroxulam
Prosulfuron
Prosulfucarb
Propyzamid
Picloram
Pethoxamid
Pendimethalin
Nicosulfuron
Metsulfuron
Metolachlor
Metazachlor
Mesotrione
Mesosulfuron
Mecoprop
MCPA
Chlortoluron
Isoproturon
Foramsulfuron
Flurtamone
Fluroxypyr
Fluroxypyr
Flufenacet
Florasulam
Dimethenamid
Clopyralid
Clomazone
Chlortoluron
Bromoxynil
Bentazon
Bentazon
2.4 DP / D
2.4 D
Wirkstoff
Jan
Wintergetreide
Feb
Mrz
Sommergetreide
Apr
Mai
Raps
Jun
Zeitschema zu PSM-Anwendungen 2015
Jul
Mais
Aug
Sep
Grünland
Okt
Nov
Dez
- 27 -
- 19 -
Anlage 1
- 28 - 20 -
Anlage 2: Probestellen im Einzugsbereich der Stever und des Halterner Mühlenbachs
- 29 - 21 Anlage 3: PSM-Untersuchungsparameter und Analysenpakete
Basisuntersuchung ("PSM Standard")
Aclonifen
Desisopropylatrazin
Metamitron
Atrazin
Diflufenican
Metazachlor
Bromacil
Dimefuron
Methabenzthiazuron
Carbetamid
Dimethenamid
Metolachlor
Carfentrazon-Ethyl
Diuron
Metribuzin
Chlorthalonil
Fenoxaprop-ethyl
Pendimethalin
Chlortoluron
Flufenacet
Simazin
Chloridazon
Flurtamone
Terbutryn
Clodinafop-propargyl
Hexazinon
Terbutylazin
Desethylatrazin
Isoproturon
Desethylterbutylazin
Isoxaflutole
Polare Herbizide ("PSM Polare Herbizide")
2.4-D
Fenoprop
Mesotrione
2.4-DB
Fluroxypyr
Quinmerac
Bentazon
Ioxynil
Sulcotrion
Bromoxynil
Mecoprop (MCPP)
Topramezone
Clopyralid
Metalaxyl
Triclopyr
Dicamba
MCPA
Pethoxamid
MCPB
Fenpropidin
Dichlorprop (2.4-DP)
- 30 - 22 -
PSM-Sulfonylharnstoffe
Amidosulfuron
Iodosulfuron
Prosulfuron
Floramsulam
Mesosulfuron-methyl
Rimsulfuron
Flupyrsulfuron
Metsulfuron
Thifensulfuron-methyl
Foramsulfuron
Nicosulfuron
Triflusulfuron-methyl
Flazasulfuron
Metosulam
Tritosulfuron-methyl
PBSM - Sonderprogramm
Clothianidin
Imidacloprid
Thiacloprid
Thiamethoxam
Carbendazim
DEET
Parbendazol
Thiabendazol
Fuberidazol
Bifenox
Dichlobenil
Epoxiconazol
Fenpropimorph
Prochloraz
Propyzamid
Triallat
Tebuconazol
Glyphosat
AMPA
Metabolite von Chloridazon, Metamitron und Dichlobenil
2.6-Dichlorbenzamid
Desaminometamitron
Desphenylchloridazon
Methyldesphenylchloridazon
Metabolite von Tolylfluanid und Dichlofluanid
Dimethylsulfamid (DMS)
N,N-Dimethylaminosulfanilid (DMSA)
N,N-Dimethylamino-N´-tolylsulfonyldiamid (DMST)
- 31 - 23 Metabolite von Nicosulfuron, Flufenacet, Topramezone
Nicosulfuron ASDM
Nicosulfuron HMUD
Nicosulfuron UCSN
Nicosulfuron AUSN
Pethoxamid-Met 42
Thiadon
Topramezone-M05
Metabolite allgemeines Paket
Bentazon N-methyl
Chlorthalonil-M05
Chlorthalonil-M12
Dimethachlor-ESA
Dimethachlor-OA
Dimethenamid-ESA
Dimethenamid-OA
Flufenacet-ESA
Flufenacet-OA
Metazachlor-ESA
Metazachlor-OA
Metalaxylsäure-CA
Metalaxylsäure
Metolachlor-ESA
Metolachlor-OA
Quinmerac-CA
Trifloxystrobin CGA
321113
Trifloxystrobin NOA
413161
Trifloxystrobrin NOA
413163
Topramezone-M01
- 32 -
-1-
3. SONDERUNTERSUCHUNGEN ZUM EINTRAG VON PFLANZENSCHUTZMITTELN
AUS DEM FUNNEGEBIET
DR. CLAUS SCHLETT, KARIN HILSCHER, ELKE REDEKER
Das Oberflächenwasser aus dem Bereich der Funne, einem Unter-Einzugsgebiet der Stever
war in der Vergangenheit schon wiederholt maßgeblich an der Belastung der Stever mit PSMWirkstoffen beteiligt. Bereits im Gutachten des WaBoLu aus 1992 war auf das besondere
Gefährdungspotential aus diesem Untereinzugsgebiet hingewiesen worden. Aus diesem
Grund war dieses Gebiet schon wiederholt Gegenstand von besonderen Programmen zur
Minderung des PSM-Eintrags (z. B. Dammbach-Projekt).
Nachdem in 2012 sehr hohe Konzentrationen an Nicosulfuron in der Funne gemessen worden
waren, wurden in diesem Gebiet weitere Minimierungsstrategien unter Einbeziehung von
alternativen Wirkstoffen, z. B. Foramsulfuron, konzipiert.
Zur Nachverfolgung von evtl. Stoffeinträgen wurde das Netz an Probestellen erweitert (Anlage 1) und es wurden auch Proben von Drainage-Abflüssen analysiert.
Die Proben wurden in 2015 innerhalb eines Zeitraums von 14 Wochen untersucht. Der Parameterumfang orientiert sich an denen der sonst üblichen WWU-Komponenten. Der Termin
zum Start der Untersuchungen wurde von der LWK Coesfeld geregelt.
Die Untersuchungen von Wasserproben aus der Mischprobe Funne zeigen im Vergleich zu
den Vorjahren deutlich geringere Belastungen auf.
PSM-Wirkstoffe in Wasserproben aus der Funne (MP Funne)
3,0
Flufenacet
DMA
Terb
Metolachlor
Topramezone
Quinmerac
Nicosulfuron
Desethylterbutylazin
Foramsulfuron
Tritosulfuron
2,5
Konzentration c [µg/L]
2,0
1,5
1,0
0,5
0,0
01
.01
.10
01
.01
.11
01
.01
.12
01
.01
.13
Datum
01
.01
.14
Bild 1: PSM-Konzentrationen in Wasserproben der Mischprobe Funne
01
.01
.15
01
.01
.16
- 33 -
-2Eine Übersicht der Maximalwerte ist in Tab. 1 aufgeführt. Es zeigen sich einige besonders
auffällige Maximalwerte:
Einheit
2,4-D
Bentazon
Bromoxynil
Clopyralid
Desethylterbutylazin
Dicamba
Dimethenamid
Diuron
Florasulam
Flufenacet
Fluroxypyr
Foramsulfuron
MCPA
Mecoprop (MCPP)
Mesosulfuron-methyl
Mesotrione
Metalaxyl
Metamitron
Metolachlor
Metribuzin
Nicosulfuron
Prosulfuron
Quinmerac
Sulcotrione
Terbutylazin
Topramezone
Triclopyr
Tritosulfuron
µg/l
µg/l
µg/l
µg/l
µg/l
µg/l
µg/l
µg/l
µg/l
µg/l
µg/l
µg/l
µg/l
µg/l
µg/l
µg/l
µg/l
µg/l
µg/l
µg/l
µg/l
µg/l
µg/l
µg/l
µg/l
µg/l
µg/l
µg/l
Dammbach,
Südkirch.
Funne,
Oberlauf
Schlodbach
b. Selm
Funne
Mündung
Funne bei
Overhage
33-347
nb
nb
0,07
nb
0,63
nb
0,58
nb
nb
nb
nb
0,17
nb
nb
nb
nb
0,03
nb
0,27
2,20
0,21
0,03
nb
nb
0,60
0,27
nb
nb
33-348
0,05
nb
0,03
0,79
0,28
0,03
0,34
0,03
0,03
0,05
0,29
0,04
0,04
0,09
nb
nb
nb
nb
2,20
nb
0,21
nb
nb
nb
0,26
0,16
nb
0,03
33-349
nb
nb
0,04
nb
0,65
0,07
0,45
nb
nb
nb
0,04
0,13
0,61
0,08
nb
0,10
1,70
nb
0,86
nb
0,28
nb
nb
nb
1,00
0,38
nb
0,11
33-350
0,03
nb
nb
nb
0,53
0,09
0,29
0,03
nb
nb
0,08
0,10
0,87
0,06
nb
0,05
0,23
nb
0,35
0,11
0,26
nb
nb
nb
0,62
0,25
nb
0,06
33-352
0,34
nb
nb
nb
0,33
nb
0,20
nb
nb
nb
0,04
0,04
0,18
0,94
nb
nb
0,03
nb
0,94
nb
0,40
nb
nb
nb
0,31
0,18
0,07
0,04
Schwannen- Rohrbach/He Drainage 1
bach
gebach "Eggenstein"
33-353
nb
0,04
0,03
nb
0,30
nb
0,22
nb
nb
nb
nb
0,03
nb
0,09
nb
0,04
nb
nb
nb
nb
0,19
nb
nb
nb
0,29
0,23
nb
nb
33-356
0,55
0,03
0,24
nb
0,39
0,03
1,50
nb
nb
0,05
0,12
0,05
5,20
0,13
0,03
0,04
nb
0,34
nb
nb
0,33
0,04
0,24
0,04
0,56
0,24
nb
0,18
33-357
nb
nb
nb
nb
0,03
nb
nb
nb
nb
nb
nb
nb
0,13
nb
nb
0,04
nb
nb
0,12
nb
0,03
nb
nb
nb
0,06
nb
nb
nb
Tab. 1: PSM-Maximalwerte in Wasserproben aus dem Funnegebiet
In 2015 war kein Gebiet zu identifizieren mit einer besonderen Konzentrierung der vorwiegenden Zahl an Befunden. Maximalgehalte können daher nicht nur einer Probestelle zugeordnet werden. Vielmehr sind hohe Gehalte an verschiedenen Stellen zu verzeichnen.
- 34 -
-3-
Grafische Darstellungen der Konzentrationsverläufe innerhalb der Untersuchungsphase sind
in Anlage 2 beigefügt.
Es lassen sich folgende Feststellungen treffen:
•
•
•
•
•
•
•
Bei Flufenacet wurden die höchsten Werte in Wasserproben von der Funne Mündung
und im Oberlauf der Funne gemessen, bei Dimethenamid vom Rohrbach, gefolgt vom
Dammbach und Schlodbach. Der DMA-Maximalgehalt in Proben von Rohr- und
Dammbach entsprach in etwa denen aus 2014.
Bei Metolachlor wurden in der Funne im Oberlauf, in der Funne bei Overhage und im
Schlodbach in 2015 hohe Werte gemessen, die über denen aus 2014 lagen. Der Maximalwert in der Funne-Mündung lag für diesen Wirkstoff in 2015 niedriger als im
Vorjahr.
Die Terbutylazinbelastungen des Schlodbachs sind wie im Vorjahr relativ hoch, wobei
in 2015 in der Funne-Mündung (als direkter Zufluss der Stever) die Gehalte niedriger
als im Vorjahr lagen.
Die Nicosulfuron-Werte sind in fast allen Probestellen im Vergleich zum Vorjahr
angestiegen.
Für Topramezone wurde der höchste Wert – wie in 2014 – im Schlodbach bestimmt.
Besonders auffällig sind die Werte an 2.4-D, Metamitron, MCPA und Metribuzin, die
nicht mit einer Anwendung im Mais oder Getreide in Einklang gebracht werden können. Eine Ursachenforschung blieb ergebnislos.
Die Werte für Foramsulfuron und Tritosulfuron lagen auf einem sehr niedrigen
Niveau.
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die Zuflüsse aus dem Schlodbach, dem Rohrbach und Dammbach sehr wesentlich zur Gesamtbelastung beitragen. Besonders der Schlodbach war wie bereits in 2014 durch erhöhte Konzentrationen aufgefallen.
- 35 -
-4Anlage 1: Probestellen Sonderprogramm Funnegebiet
Probestelle
EDV-Nr.
Funne Mündung
33-350
Schlodbach
33-349
Rohrbach/Hegebach
33-356
Dammbach
33-347
Funne Oberlauf
33-348
Schwannenbach
33-353
Funne Overhage
33-352
Funne bei Südkirchen
33-351
Mischprobe Funne
90-780
- 36 -
-5Anlage 2: PSM-Gehalte in Proben aus dem Funnegebiet
Flufenacet in Proben aus dem Funne-Gebiet
0,7
Dammbach Südkirchen
Funne Oberlauf
Schlodbach b. Selm
Funne Mündung
Funne b. Overhage
Schwannenbach
Rohrbach / Hegebach
Flufenacet-Konzentration c [µg/L]
0,6
0,5
0,4
0,3
0,2
0,1
0,0
.13
.01
01
.13
.04
01
.13
.07
01
.13
.10
01
.14
.01
01
.14
.04
01
.14
.07
01
.14
.10
01
.15
.01
01
.15
.04
01
.15
.07
01
.15
.10
01
.16
.01
01
Datum
DMA in Proben aus dem Funne-Gebiet
3,5
Dammbach Südkirchen
Funne Oberlauf
Schlodbach b. Selm
Funne Mündung
Funne b. Overhage
Schwannenbach
Rohrbach / Hegebach
3,0
DMA-Konzentration c [µg/L]
2,5
2,0
1,5
1,0
0,5
0,0
.13
.01
01
.13
.04
01
.13
.07
01
.13
.10
01
.14
.01
01
.14
.04
01
.14
.07
01
.14
.10
01
Datum
.15
.01
01
.15
.04
01
.15
.07
01
.15
.10
01
.16
.01
01
- 37 -
-6-
Metolachlor in Proben aus dem Funne-Gebiet
3,0
Dammbach Südkirchen
Funne Oberlauf
Schlodbach b. Selm
Funne Mündung
Funne b. Overhage
Schwannenbach
Rohrbach / Hegebach
Metolachlor-Konzentration c [µg/L]
2,5
2,0
1,5
1,0
0,5
0,0
.13
.01
01
.13
.04
01
.13
.07
01
.13
.10
01
.14
.01
01
.14
.04
01
.14
.07
01
.14
.10
01
.15
.01
01
.15
.04
01
.15
.07
01
.15
.10
01
.16
.01
01
Datum
Terbutylazin in Proben aus dem Funne-Gebiet
3,5
Dammbach Südkirchen
Funne Oberlauf
Schlodbach b. Selm
Funne Mündung
Funne b. Overhage
Schwannenbach
Rohrbach / Hegebach
Terbutylazin-Konzentration c [µg/L]
3,0
2,5
2,0
1,5
1,0
0,5
0,0
.13
.01
01
.13
.04
01
.13
.07
01
.13
.10
01
.14
.01
01
.14
.04
01
.14
.07
01
.14
.10
01
Datum
.15
.01
01
.15
.04
01
.15
.07
01
.15
.10
01
.16
.01
01
- 38 -
-7-
Nicosulfuron in Proben aus dem Funne-Gebiet
0,5
Dammbach Südkirchen
Funne Oberlauf
Schlodbach b. Selm
Funne Mündung
Funne b. Overhage
Schwannenbach
Rohrbach / Hegebach
Nicosulfuron-Konzentration c [µg/L]
0,4
0,3
0,2
0,1
0,0
.13
.01
01
.13
.04
01
.13
.07
01
.13
.10
01
.14
.01
01
.14
.04
01
.14
.07
01
.14
.10
01
.15
.01
01
.15
.04
01
.15
.07
01
.15
.10
01
.16
.01
01
Datum
Topramezone in Proben aus dem Funne-Gebiet
0,7
Dammbach Südkirchen
Funne Oberlauf
Schlodbach b. Selm
Funne Mündung
Funne b. Overhage
Schwannenbach
Rohrbach / Hegebach
Topramezone-Konzentration c [µg/L]
0,6
0,5
0,4
0,3
0,2
0,1
0,0
.13
.14
.13
.13
.13
.13
.14
.14
.13
.14
.14
.15
.15
.15
.14
.15
.15
.15
.16
.01 1.03 1.05 1.07
.09 1.11 1.01 1.03 1.05 1.07
.09 1.11 1.01 1.03 1.05 1.07
.09 1.11 1.01
0
01
0
01
0
0
0
0
0
0
01
0
0
01
0
0
0
0
0
Datum
- 39 -1-
4. RÜCKBLICK AUF DAS ANBAUJAHR 2014/2015: WITTERUNG UND
PFLANZENSCHUTZMITTELFRACHTEN
MARTIN WIRTH
Grafik 1 stellt die Herbizideinträge während des Anbaujahres 2014/2015 als Frachten dar und
gibt damit einen Kurzüberblick über relevante Einträge. Die Frachten wurden berechnet aus
den Wirkstoffgehalten der Wochenmischproben des automatischen Probenehmers „Hullern“
und dem Wasserabfluss am nahegelegenen Pegel an der Füchtelner Mühle. Ein Teil der Terbuthylazin- als auch der Topramezonefracht resultiert noch aus der Maisherbizidsaison 2014.
Dieser Anteil ist in den entsprechenden Säulen mit einem schwarzen Rahmen abgesetzt
kenntlich gemacht.
Abkürzungen:
BTZ, Bentazon
CTL, Chlortoluron
FFA; Flufenacet
IPU, Isoproturon
MTC, Metolachlor
TBZ, Terbuthylazin
DMA, Dimethenamid
QMA, Quinmerac
TPZ, Topramezone
NCS, Nicosulfuron
TTS,Tritosulfuron
Grafik 1
Die 2 höchsten Säulen (Topramezone und Terbuthylazin) stehen für 2 im Maisanbau eingesetzte Herbizidwirkstoffe. Ein Großteil der Topramezone-Fracht stammt noch aus dem davor
liegenden Anbaujahr, ebenso ein kleinerer Anteil der Terbuthylazin-Fracht. Ferner stammen
die Frachten von Metolachlor, Dimethenamid und Nicosulfuron aus Herbizideinsätzen im
Maisanbau, sie werden aber von der Tritosulfuron-Fracht und IPU-Fracht aus dem Frühjahr
2015 überragt. Die beiden zuletzt genannten Wirkstoffe wurden im Frühjahr 2015 zur Unkrautbekämpfung im Getreideanbau eingesetzt. Die kleine Flufenacet-Fracht rührt ausschließlich von Herbizideinsätzen im Herbst 2014 im Getreide her, obwohl der Wirkstoff
auch im Mais eingesetzt wird. Herbizideinträge aus dem Maisanbau spielten also im Anbau-
- 40 -2jahr 2014/2015 nicht die dominierende Rolle wie in den 3 davor liegenden Anbaujahren, und
das erreichte Niveau der Herbizidfrachten aus dem Maisanbau war deutlich niedriger.
Die Quinmeracfracht von 1100 g resultiert aus Herbizidbehandlungen im Raps, sie ist wie
schon im Vorjahr im Vergleich zu anderen Jahren sehr niedrig.
Hervorzuheben sind die „Null“-Frachten bei den Wirkstoffen Bentazon und Chortoluron, die
im Kooperationsgebiet nicht empfohlen werden.
Aufgrund der Herbizideinträge mussten im Wasserwerk Haltern im Kalenderjahr 2015 ca.
100 t Aktivkohle zur Trinkwasseraufbereitung aufgewendet werden. Jeweils die Hälfte war
den Einträgen aus dem Getreideanbau (Tritosulfuron und IPU) und den Einträgen aus dem
Maisanbau (Terbuthylazin, Topramezone, Dimethenamid, Metolachlor und Nicosulfuron)
geschuldet.
Aus dem Gesamtbild der Herbizideinträge ergeben sich folgende Fragen:
1) Warum ist die Flufenacet-Fracht aus dem Getreideanbau vergleichsweise niedrig
(300 g)?
2) Warum fällt der Wirkstoff Tritosulfuron (enthalten im Präparat Biathlon 4 D) erstmalig im Frühjahr 2015 auf, obwohl er mehrere Jahre zuvor auch schon im Frühjahr im
Getreide eingesetzt wurde?
3) Warum gibt es erstmalig nach vielen Jahren wieder IPU-Einträge aus
Frühjahrsbehandlungen im Getreide, obwohl der Wirkstoff im Kooperationsgebiet
nicht empfohlen wird?
4) Warum sind die Herbizideinträge aus dem Maisanbau aus dem Anbaujahr 2014/2015
relativ niedrig?
Erklärungen liefert der Witterungsverlauf während des Anbaujahres. Die Fragen 1) bis 3)
betreffen den Getreideanbau. Maßgeblich für die Flufenacet-Fracht ist die Witterung im
Herbst 2014, da der Wirkstoff im Herbst im Getreide eingesetzt wird. Für die Frachten von
Tritosulfuron und IPU ist die Witterung im Frühjahr ursächlich gewesen.
Die Fragen 1) bis 3) werden mit Hilfe der Grafiken 2 und 3 beantwortet. Dafür wurden in 2
Proplant-Grafiken mit Wetterdaten die relevanten PSM - Monatsfrachten zusätzlich eingefügt,
ergänzt durch die Höchstgehalte in ng/l aus der Wochenmischprobe in den jeweiligen Monaten.
Grafik 2 zeigt den Witterungsverlauf von September bis Dezember 2014. Witterungsbedingt
konnte im August wenig Raps bestellt werden, was aus Grafik 2 nicht ersichtlich ist. Regen
am 17.9. führte aber zu kleinen Quinmerac-Frachten, ansonsten gab es im September nur
noch kleine Maisherbizid-Frachten aus der Maissaison 2014. Ab 7.10.2014 konnte auf vielen
Böden nach 31 mm Niederschlag nach Mais kein Weizen mehr gesät und gespritzt werden,
selbst viele Gerstenflächen konnten im Herbst nicht mehr behandelt werden. Daraus resultierte eine sehr niedrige Herbstbehandlungsquote im Getreide. Im Herbst 2014 gab es deshalb
keine Probleme mit Einträgen von Herbstherbiziden aus dem Getreidebau, zu verzeichnen
waren noch Resteinträge von Maisherbiziden. Es handelte sich dabei aber um niedrige Frachten, da die Konzentrationen sehr niedrig lagen.
- 41 -3-
Grafik 2
Grafik 3
- 42 -4Grafik 3 zeigt den Witterungsverlauf von Januar bis April 2015. Im Januar und Februar gab es
kleine Flufenacet-Frachten, die aufgrund der niedrigen Herbstbehandlungsquote deutlich
niedriger ausfielen als in den vergangenen Jahren. Bis in den April hinein konnten immer
noch geringe Einträge des im Mais eingesetzten Wirkstoffs Topramezone aus der Frühjahrsaison 2014 registriert werden. Dieser Wirkstoff fiel auch in den vergangenen Jahren schon
dadurch auf, dass noch lange nach der Anwendung Einträge des Wirkstoffs in die Oberflächengewässer nachgewiesen werden konnten.
In der Schönwetterphase im März fanden Behandlungen vor allem im Weizen mit Atlantis +
Biathlon 4D (Wirkstoff Tritosulfuron) statt, um die ausgefallene Herbstbehandlung nachzuholen. Entgegen unserer Empfehlung wurde teilweise auch IPU eingesetzt, z.B. in im
Herbst unbehandelter Gerste gegen Rispe, in Weizenspätsaaten ohne Besatz mit Ackerfuchsschwanz ebenfalls gegen Rispe. Regen ab Ende März auf die gerade behandelten Flächen
führte erstmalig zu Tritosulfuron-Einträgen und nach langen Jahren erstmalig wieder zu IPUEinträgen aus Frühjahrsbehandlungen im Getreide. Der Wasserabfluss in der Stever am Pegel
Hullern stieg ab 31.3. 2015 über 3 Tage auf 35 m³/s, was für eine hohe Wahrscheinlichkeit für
vorangegangene Herbizideinträge durch Oberflächenabfluss spricht, verursacht durch den ab
23. März gefallenen Regen. Die unmittelbar zuvor ausgebrachten Wirkstoffe IPU und Biathlon konnten in der kurzen Zeit noch nicht abgebaut sein, sondern waren noch in vollem Umfang dem Eintrag durch Oberflächenabfluss ausgesetzt. Selbst ein geringer Anteil von Flächen, die mit dem Wirkstoff IPU behandelt wurden, konnte unter diesen Bedingungen für die
festgestellten IPU-Einträge verantwortlich sein. In den letzten Jahren gab es auch nicht die
Konstellation, dass Behandlungen mit dem Wirkstoff Tritosulfuron unmittelbar vor einer im
Hinblick auf Herbizideinträge so kritischen Phase durchgeführt wurden. Dies erklärt die
erstmalig registrierten Einträge des Wirkstoffs Tritosulfuron aus den Behandlungen im
Getreide.
Frage 4) nach der relativ geringen Bedeutung der Herbizideinträge aus dem Maisanbau in
2015 kann anhand von Grafik 4 erklärt werden.
Grafik 4 zeigt Einträge aus dem Maisanbau am Beispiel des Wirkstoffs Terbuthylazin in
2015. Das Eintragsverhalten von Terbuthylazin kann nicht pauschal auf alle Maiswirkstoffe
übertragen werden. Beim Wirkstoff Topramezone verteilen sich die Einträge zum Beispiel
über einen längeren Zeitraum, da der Wirkstoff langsamer abgebaut wird. Terbuthylazin war
aber der Wirkstoff mit den höchsten Frachten, deshalb wurde er für diese Grafik ausgewählt.
Für den Zeitraum von Mai bis August sind die Terbuthylazin-Konzentration durch die rote
Kurve in der Maßeinheit ng/l dargestellt. Die blauen Säulen stellen die Tagesniederschläge in
mm der Wetterstation Lüdinghausen dar. Die grüne Linie steht für den Wasserabfluss der
Stever an der Füchtelner Mühle in m³/s. Wenn dieser Wert über 5 m³/s steigt, hat es vorher so
intensiv geregnet, dass Einträge über Oberflächenabfluss sehr wahrscheinlich sind.
- 43 -5In 2015 gab es ein trockenes Frühjahr, die geringen Regenmengen haben bis Mitte August
nicht ausgereicht, um Einträge über Oberflächenabfluss auszulösen. Einträge in die Oberflächengewässer sind ab Mitte Mai feststellbar, sie gehen ab Mitte Juni wieder zurück. Einträge
bis Mitte Juni sind in 2015 den Eintragspfaden Hofabläufe (Punkteinträge) oder Abdrift zuzuschreiben, wobei keine Angaben über den jeweiligen Anteil gemacht werden können. Über
die Dränagen sind in diesem Zeitraum Einträge unwahrscheinlich, diese waren trocken. Nach
Mitte Juni waren die Spritzen vor der Abschlussbehandlung im Weizen gereinigt, Abdrift aus
Behandlungen im Mais gab es auch nicht mehr. Die TBZ-Konzentration nimmt kontinuierlich
ab.
Grafik 4
Mitte August regnete es über ein komplettes Wochenende (20./21.8.2015) durch. An 2 Tagen
fielen jeweils 40 mm Niederschlag, der Wasserabfluss an der Stever als Indikator für Oberflächenabfluss schnellt hoch, logischerweise auch die Terbuthyalazin-Konzentration. Zum Glück
war seit der Ausbringung ab Mitte Mai bis zu den Starkniederschlägen Mitte August der
Wirkstoff Terbuthylazin weitgehend abgebaut, so dass die Terbuthylazin-Konzentrationen
niedrig blieben. Als Folge war auch die Terbuthylazin-Gesamtfracht relativ niedrig.
- 44 -6Zusammenfassung und Schlussfolgerungen
Das Anbaujahr 2014/2015 war gekennzeichnet durch relativ niedrige Herbizideinträge aus
den Herbstbehandlungen im Getreide mit Flufenacet, da die Herbstbehandlungsquote im
Getreide witterungsbedingt niedrig war. Das führte zu einer höheren Frühjahrsbehandlungsquote im Getreide. Der Weizen wurde schwerpunktmäßig mit Kombinationen aus den Präparaten Atlantis plus Biathlon 4 D behandelt, sowohl die Gerste als auch der Weizen teilweise
mit IPU gegen Jährige Rispe. Unmittelbar auf die im März durchgeführten Behandlungen
fielen Ende März stärkere Niederschläge, die zu Herbizideinträgen durch Oberflächenabfluss
führten. Betroffen waren in erster Linie die Wirkstoffe Tritosulfuron (Präparat Biathlon 4D)
und IPU (z.B. Präparat Arelon Top).
Nach den Behandlungen im Mais ab Mitte Mai bis Mitte Juni traten keine stärkeren Niederschläge auf. Einträge in Oberflächengewässer durch Abdrift oder Hofabläufe in diesem Zeitraum konnten z.B. in geringen Terbuthylazin-Konzentrationen nachgewiesen werden. Erst die
Starkniederschläge um den 20. August führten zu Einträgen durch Oberflächenabfluss. Da der
Wirkstoff Terbuthylazin zu diesem Zeitpunkt weitgehend abgebaut war, konnten im Vergleich zu den Vorjahren nur noch relativ niedrige Terbuthylazin-Konzentrationen festgestellt
werden. Der Witterungsverlauf nach den Herbizidbehandlungen im Mais führte im Vergleich
mit den 3 vorangegangenen Jahren zu relativ niedrigen Herbizideinträgen aus dem Maisanbau.
Auch dieses Jahr wurde deutlich, dass aus der Kultur Mais Herbizideinträge durch
„Oberflächenabfluss“ im Vergleich zu den anderen Eintragspfaden „Abdrift“, „Punktquellen
über Hofabläufe“ sowie „Einträge über Dränagen“ die größte Rolle spielen. Deshalb ist
besonders im Maisanbau dafür Sorge zu tragen, dass das Wasser nach Starkregenfällen besser
in der Fläche gehalten werden kann, d.h., dass die Regenverdaulichkeit der Böden erhöht
wird. Eine Möglichkeit dafür besteht im optimierten Zwischenfruchtanbau vor Mais. Hier
müssen Verfahren entwickelt werden, bei denen nach der Zwischenfrucht vor Mais im Frühjahr der Boden möglichst wenig bearbeitet wird, um die durch die Zwischenfrucht verbesserte
Bodenstruktur weitgehend zu erhalten. Das setzt voraus, dass die Bodenbearbeitung zur Zwischenfrucht Bodenverdichtungen aus der Vorfrucht Getreide beseitigt. Zusätzlich sind entlang
der Gewässer vermehrt Uferrandstreifen anzulegen.
Leider gab es im Frühjahr 2015 Einträge von IPU und Tritosulfuron. IPU wurde vermutlich
hauptsächlich gegen Rispe eingesetzt, die im Frühjahr in Gerste sonst nicht und im Weizen
nur relativ teuer ausgeschaltet werden kann. Entgegen der Empfehlung der Kooperation
wurde diese Lösung teilweise gewählt. In Jahren mit hoher Herbstbehandlungsquote ist die
Rispe fast kein Thema, insofern sind die IPU-Einträge im Frühjahr 2015 zunächst als Sonderfall zu betrachten. Positiv kann auch in diesem Jahr wieder festgestellt werden, dass die Landwirte der Empfehlung der Kooperation gefolgt sind und auf den Einsatz der Wirkstoffe
Bentazon im Getreide und im Mais sowie auf Chlortoluron im Getreide verzichtet haben.
- 45 -1-
5. SPÄTE NMIN-AKTION ZU MAIS 2015
DR. LUDGER LAURENZ
Die späte Nmin-Aktion zu Mais um den 1. Juni wurde auch im 24. Jahr der
Wasserkooperation von den Landwirten im Einzugsgebiet des Halterner Stausees intensiv zur
Bemessung der Stickstoffdüngung zu Mais genutzt. Mit 1780 Proben lag die
Probenahmedichte ähnlich hoch wie in den Vorjahren (siehe Abb. 1). Mit 19 € je Probe haben
die Landwirte etwa 50 Prozent der Kosten getragen (siehe Abb. 2). Die andere Hälfte wurde
von den Wasserversorgern übernommen.
Abb. 1: Anzahl der Nmin-Proben von 1992 bis 2015
- 46 -2-
Abb. 2: Kosten der Nmin-Proben für die Landwirte seit 1992
Die Nmin-Werte lagen 2015 im Mittel aller Proben mit 142 kg/ha N relativ niedrig. Dieser
niedrige Wert stützt den seit 1992 abnehmenden Trend (siehe Abb. 3).
Abb. 3: Nmin-Gehalte um den 1. Juni seit 1992
- 47 -3Dieser Trend wird durch unterschiedliche Niederschlagssummen in den Monaten März, April
und Mai beeinflusst. In Jahren mit niederschlagsreichem Frühjahr sind die Werte auswaschungsbedingt etwas niedriger, in Jahren mit trockenem Frühjahr wegen geringerer N-Verluste höher (s. Abb. 4). Charakteristisch für 2015 sind relativ niedrige Nmin-Messergebnisse,
obwohl es im Frühjahr relativ wenig geregnet hat. Das deutet darauf hin, dass die Landwirte
im April noch verhaltener als sonst mit Gülle und Mineraldünger gedüngt haben.
Abb. 4: Einfluss der Frühjahrsniederschläge auf die Spät-Nmin-Gehalte von 2004 bis 2015
Der Trend zu einer noch knapperen Bemessung der N-Gaben zu Mais dürfte auch in den
nächsten Jahren durch Novellierung der Düngeverordnung anhalten. Nach der absehbaren
Novellierung der Düngeverordnung vielleicht noch in diesem Jahr gibt es für 2017 erstmalig
Obergrenzen für die Stickstoffdüngergaben. Für Betriebe mit Gülle- oder Gärrestdüngung
bedeutet das, dass sie neben den betriebseigenen organischen Düngern nur noch eine relativ
kleine mineralische Düngermenge zukaufen dürfen, um keine ordnungsrechtlichen
Konsequenzen befürchten zu müssen.
Stadtwerke
Coesfeld
Nähe. Kraft. Bewegung.
Stadtwerke Coesfeld –
365 Tage Verantwortung.
Das ganze Jahr für Sie da.
Stadtwerke Coesfeld GmbH
Service-Center am Markt 10
48653 Coesfeld
Unsere Servicezeiten:
Mo.– Fr.: 9.30 – 17.00 Uhr
Samstag: 9.30 – 12.30 Uhr
Telefon: 02541 / 92 92 92
www.stadtwerke-coesfeld.de
- 49 -1-
6. UMSETZUNG UND STAND DER FÖRDERPROJEKTE 2015
 ZWISCHENFRUCHTANBAU
 QUANTOFIX-N-VOLUMETER
 KLEINSTFLÄCHEN-UFERRANDSTREIFEN
 STRIP-TILL-VERFAHREN IM WSG LETTE/HUMBERG
ANNA ELIES
Zwischenfruchtanbau
Seit 10 Jahren wird in den Wasserschutzgebieten der Kooperation der Anbau von
Zwischenfrüchten durch die Wasserversorgungsunternehmen gefördert.
In 2015/2016 haben 56 Landwirte in den Wassersschutzgebieten auf 521 ha Zwischenfrüchte
angebaut. Damit hat der Umfang der Förderfläche als auch die Anzahl der Antragsteller
erneut deutlich zugenommen und sich seit 2006/2007 mehr als verdoppelt. Die Entwicklung
und Verteilung des Fördervolumens in den einzelnen Wasserschutzgebieten ist der unten
stehenden Abbildung und der Tabelle zu entnehmen.
Abb. 1: Entwicklung Zwischenfruchtförderung 2007 bis 2016 in den Wasserschutzgebieten
der Kooperation
Gründe für die Zunahme sind sicherlich auch in der Einführung des „Greening auf
Ackerflächen“ im vergangenen Jahr zu suchen, aber auch die zunehmende Bedeutung der
Zwischenfrüchte für die Durchführung von Mulchsaat im Maisanbau und die in den
Wasserschutzgebieten ohnehin im Vordergrund stehende Konservierung von Nährstoffen
über die vegetationsfreie Zeit hinaus.
- 50 -2-
WSG
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
Coesfeld
2
6
8
0
8
6
10
7
10
26
Dülmen
4
10
11
11
6
5
3
7
13
19
Haard
0
0
0
5
5
0
5
5
2
6
Halterner
Stausee
14
4
6
34
7
10
8
1
29
43
HalternWest
57
36
90
50
78
89
121
71
107
112
Lette/
Humberg
106
146
190
239
181
235
232
203
259
277
Nottuln
0
1
0
0
0
12
45
26
32
53
Summe
(ha)
184
204
305
339
285
356
424
318
452
536
Tab.1: Entwicklung der Zwischenfruchtförderung in ha in den Wasserschutzgebieten (WSG)
der Kooperation von 2007 - 2016
WSG
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
2014
2015
2016
Summe
Coesfeld
50 €
150 €
280 €
- €
400 €
300 €
500 €
350 €
500 €
1.300 €
3.830 €
Dülmen
100 €
250 €
385 €
385 €
300 €
250 €
150 €
350 €
650 €
950 €
3.770 €
- €
- €
- €
175 €
250 €
- €
250 €
250 €
100 €
300 €
1.325 €
350 €
100 €
210 €
1.190 €
350 €
500 €
400 €
50 €
1.450 €
2.150 €
6.750 €
HalternWest
1.425 €
900 €
3.150 €
1.750 €
3.900 €
4.450 €
6.050 €
3.550 €
5.350 €
5.600 €
36.125 €
Lette/
Humberg
2.650 €
3.650 €
6.650 €
8.365 €
9.050 €
11.750 €
11.600 €
10.150 €
12.950 €
13.850 €
90.665 €
- €
25 €
- €
- €
- €
600 €
2.250 €
1.300 €
1.600 €
2.650 €
8.425 €
Haard
Halterner
Stausee
Nottuln
Tab.2: Überblick über das gesamte Fördervolumen in Euro (€) von 2007 - 2016
Insgesamt wurden in den 10 Jahren 150.890 € zur Förderung des Zwischenfruchtanbaus
aufgewendet.
- 51 -3-
Quantofix-N-Volumeter
Die Kooperation übernimmt die Beschaffung und die Kosten der Reagenzflüssigkeit für die
Stickstoff-Schnellbestimmung in der Gülle mit dem sogenannten Quantofix-N-Volumeter.
Handel und Genossenschaften in den WSGen erhalten das Reagenz und die Landwirte können
mit den dort installierten Geräten die für eine effektive Düngung unerlässliche
Schnellbestimmung des Stickstoffgehaltes vornehmen. Die Hauptnachfrage liegt in den
WSGen Coesfeld, Lette/Humberg und Haltern-West. Das in 2,5- oder 5 l – Gebinden
lieferbare Produkt ist in die Gefahrgutklasse 8 (Ätzende Stoffe) eingeordnet, die Preise
betragen 20 € für 2,5 l Behälter und 30 € für 5 l Behältnisse.
WSG
2013
2014
2015
Coesfeld
7,5 l
5,0 l
5,0 l
Lette/Humberg
32,5 l 15,0 l 25,0 l
Haltern-West
20,0 l 15,0 l
7,5 l
Nottuln
2,5 l
--Tab. 2: Bereitstellung von Reagenzflüssigkeit für das Quantofix-N-Volumeter in Liter
Kleinst-Flächen-Uferrandstreifen
Mit Inkrafttreten der neuen „Richtlinie zur Förderung von Agrarumweltmaßnahmen“ vom
29.10.2015 gilt für Uferrandstreifen jetzt ein Bewilligungszeitraum, der mit dem Kalenderjahr
beginnt, eine Anhebung der Prämie auf 1.100 € je ha, ein auf den 1. Juli verlegter
Schnitttermin und auch eine Anhebung der Bagatellgrenze auf 220 € je Antrag. Vor allem um
ein Umbrechen von langjährig angelegten Uferrandstreifen, die kleiner sind als 0,2 ha, zu
verhindern, wird von den Wasserversorgungsunternehmen die Förderung dieser „KleinstFlächen-Uferrandstreifen“ in ihren Gebieten übernommen.
Insgesamt haben sieben Landwirte diese Möglichkeit genutzt und für insgesamt 0,89 ha
Uferrandstreifen einen Antrag auf Förderung durch das Wasserversorgungsunternehmen
gestellt.
Strip-Till-Verfahren im WSG Lette/Humberg
In 2013 und in 2014 haben die Stadtwerke Coesfeld GmbH durch die Förderung von
Versuchen zur „Gülle-Unter-Fußdüngung“ im Mais wesentlich zur Verbesserung und
Etablierung dieser Methode beigetragen.
Seit 2015 fördern die Stadtwerke Coesfeld die Gülleausbringung mit der Strip-Till-Technik
zu Mais auf allen Flächen im WSG mit 50 € je ha.
Im vergangenen Jahr haben sich 6 Landwirte mit insgesamt 54,83 ha beteiligt.
Auch in 2016 haben 5 Landwirte mit 43,14 ha vor, diese Methode zur Steigerung der DüngeEffizienz von Gülle, sowohl für Phosphat als auch für Stickstoff, anzuwenden und
gleichzeitig die mineralische Unterfußdüngung zu reduzieren.
- Kompetenz rund ums Wasser
Wir machen auch die
großen Wellen
für Ihren Urlaub vor der
Haustür
Wir sorgen in Nottuln für saubere Leistungen rund ums Wasser:
Gemeindewerke Nottuln Stiftsstraße 10 48301 Nottuln
Tel. 02502 942 411 Email: [email protected]
- 53 -1-
7. UMSETZUNG DES PILOTPROJEKTS: „REDUKTION DER
NICOSULFURONEINTRÄGE IM WASSEREINZUGSGEBIET DER FUNNE“
MARTIN WIRTH
Entstehungsgeschichte des Projekts
Das Projekt wurde in 2013 gestartet, nachdem in 2012 Nicosulfuron-Einträge in die Oberflächengewässer des Kooperationsgebiets Probleme bei der Trinkwasseraufbereitung im Wasserwerk Haltern verursachten. Aus dem Gewässsermonitoring der Gelsenwasser konnte
abgeleitet werden, dass 25 % der über die Stever eingetragenen Nicosulfuron-Fracht dem
Wassereinzugsgebiet der Funne zuzuordnen waren, wo aber nur 4 % der Maisfläche im Einzugsgebiet der Stever lagen.
In einer Analyse der Kooperation im Einzugsgebiet der Stevertalsperre wurden die Einträge
aus dem Funne-Gebiet in 2012 im Wesentlichen auf die dort gegebenen Bodenverhältnisse,
die Geländemorphologie und auf die meteorologische Situation in 2011/2012 zurückgeführt.
Der Wirkstoff Nicosulfuron ist unter diesen Bedingungen sehr anfällig für Einträge in die
Oberflächengewässer durch Run-off. Die starke Verbreitung von Ackerfuchsschwanz auf den
Maisflächen im Einzugsgebiet der Funne erfordert dort fast immer den Einsatz eines Gräserherbizids. Bevorzugt wurde dort bis 2012 der Wirkstoff Nicosulfuron zur Gräserbekämpfung
im Mais angewendet, was das Risiko von Nicosulfuron-Einträgen verstärkte.
Zielsetzung und Bestandteile des Projekts
Das Projekts „Reduktion der Nicosulfuroneinträge im Wassereinzugsgebiet der Funne“ verfolgt das Ziel, den Wirkstoff Nicosulfuron in diesem Teileinzugsgebiet weitgehend durch die
alternativen Wirkstoffe Rimsulfuron (Cato) und Foramsulfuron (MaisTer flüssig) zu ersetzen.
Um dieses Ziel zu erreichen, wurde der Mehrpreis für die Alternativen durch ein Förderprogramm ausgeglichen.
In diesem Förderprogramm wurde in 2013 der Einsatz von Cato und MaisTer mit jeweils
11 €/ha gefördert. In 2014 wurde nur noch der Einsatz von MaisTer gefördert, nachdem sich
das Präparat Cato in 2013 als nicht mehr ausreichend wirksam gegen den im Einzugsgebiet
der Funne auftretenden Ackerfuchsschwanz erwiesen hatte. Weitere Förderbausteine des
Projekts waren in beiden Jahren die Förderung einer zweiten Herbiziddurchfahrt im Mais mit
15 €/ha beim Einsatz der eigenen Pflanzenschutzspritze bzw. mit 20 €/ha bei Erledigung
durch den Lohnunternehmer. Alternativ konnte dieser Betrag auch für eine Durchfahrt mit der
Pflanzenschutzspritze vor der Saat zur Behandlung der Fläche mit dem Wirkstoff Glyphosat
verwendet werden. Diese Förderbausteine sollten dazu dienen, den Landwirten das Arbeiten
mit Spritzfolgen mit reduzierten Aufwandmengen nahezubringen bzw. die Intensität des Auftretens von Ackerfuchsschwanz durch den noch gut wirksamen Herbizdwirkstoff Glyphosat
zu reduzieren. Das Maßnahmenpaket insgesamt sollte den Preisunterschied zu Nicosulfuronhaltigen Präparaten ausgleichen.
In 2015 wurde wie schon in den ersten beiden Projektjahren ein großer Herbizidversuch zur
Ackerfuchsschwanzbekämpfung in Mais im Projektgebiet angelegt und den Landwirten im
- 54 -2Funnegebiet im Rahmen einer Versuchsbesichtigung vorgestellt, um Wirkung und Verträglichkeit der Alternativen zu Nicosulfuron-haltigen Alternativen zu demonstrieren.
Monitoring zur Erfolgskontrolle
Der Erfolg der Maßnahmen wurde durch ein Monitoring, das von der Gelsenwasser AG und
der Westfälischen Wasser- und Umweltanalytik GmbH erarbeitet wurde, überprüft. Im gesamten Einzugsgebiet des Wasserwerkes Haltern und speziell im Funne-Gebiet wurde das
Monitoring erweitert, um Einträge an relevanten Stoffen innerhalb eines ganzen Jahres zu
erfassen. Die bisherigen Erfahrungen mit Topramezone und anderen PSM-Wirkstoffen, die
z.T. erst Monate nach der Anwendung in den Gewässern in auffälligen Konzentrationen nachgewiesen werden, legten ein ganzjähriges Monitoring nahe. Die Relevanz von Einträgen über
die Dränagen im Vergleich zu Einträgen durch Oberflächenabfluss wurde durch gezielte
Untersuchung von Dränwasserproben untersucht. Durch das Monitoring sollen Erfahrungen
über das Eintragsrisiko der Alternativen im Verhältnis zum Nicosulfuron gesammelt werden.
Im Rahmen des Monitorings wurden neben den Wasserproben, die durch die automatischen
Probenehmer genommen wurden, planmäßig Stichproben an definierten Probestellen manuell
vorgenommen und analysiert.
Beteiligung der Landwirte am Förderprogramm
Die Beteiligung der Landwirte ist nach 3 Jahren relativ konstant geblieben, Unterschiede lassen sich durch die Lage der Maisflächen der einzelnen Landwirte innerhalb und außerhalb des
Projektgebiets erklären (vgl. Tabelle 1). Durch den Wegfall der Förderung für die Alternative
Cato bleibt als Nicosulfuron-Alternative nur noch MaisTer flüssig bzw. für 2016 das Nachfolgeprodukt MaisTer Power übrig. Die eher wenig beliebte Alternative MaisTer wurde in
2015 im gleichen Umfang eingesetzt wie in 2014, allerdings war die Maisfläche im Funnegebiet gegenüber 2014 um 255 ha angestiegen. Dieser Anstieg der Maisfläche war die Folge
der witterungsbedingten Einschränkung der Weizenbestellung im Herbst 2014. Da die mit
MaisTer behandelte Fläche konstant blieb, sank der Anteil der mit der Nicosulfuron-Alternative behandelten Fläche bei gestiegener Maisfläche auf 33 %.
Tab. 1:
Funneprojekt 2013 - 2015: Substitution von Nicosulfuron
2014
2015
Maisfläche Funnegebiet (ha)
975 1.047
1.302
Cato (ha, in 2014 geschätzt)
676
50
0
26
375
424
702
425
424
Flächenanteil Nicosulfuron-Alternativen (%)
72
41
33
Beteiligte Landwirte
32
26
29
MaisTer (ha)
Nicosulfuron-Alternativen (ha)
2013
Die geringe Beliebtheit von MaisTer erklärt sich durch die eingeschränkte Kombinierbarkeit
von MaisTer mit im Mais eingesetzten Bodenherbiziden, insbesondere dem Clio Top BMX
Pack. Außerdem gelten die Nicosulfuron-haltigen Produkte als verträglicher.
- 55 -3Dem aktuellen Präparat „MaisTer flüssig“ hängt in der Praxis immer noch der Ruf der etwas
schlechteren Verträglichkeit an, was aber auf die andere Formulierung des Vorgängerprodukts
„MaisTer WG“ zurückzuführen ist. In aktuellen Versuchen und Auswertungen zeigte MaisTer
flüssig und das Nachfolgeprodukt MaisTer power diese Verträglichkeitsprobleme nicht.
Der Anteil der mit Glyphosat vor der Saat behandelten Fläche, um Altpflanzen von Ackerfuchsschwanz in der Senfzwischenfrucht vor Mais oder nach dem Pflügen neu aufgelaufene
Fuchsschwanzpflanzen zu beseitigen, ist im Laufe der Projektphase gestiegen (siehe Tabelle
2). Die Beratung hält diese Behandlung auf schweren Standorten mit Ackerfuchsschwanzproblemen für wichtig, um der Zunahme von schwer bekämpfbarem Ackerfuchsschwanz
entgegenzuwirken.
Tab. 2: Akzeptanz der weiteren Förderbausteine
2013
2014
2015
Überfahrt für Glyphosatspritzung (15 bzw. 20 €/ha)
260 ha
265 ha
324 ha1)
Anteil der Flächen mit Glyphosatspritzung an der geförderten Fläche (vgl. Tab. 1) mit Nicosulfuron-Alternativen
37 %
62 %
65 %
Zweite Überfahrt nach der Saat
77 ha
9 ha
76 ha
Geförderte zweite Überfahrten insgesamt
337 ha
274 ha
400 ha
1)
Auf 274 ha folgte MaisTer als Gräsermittel, auf 50 ha wurde kein Gräsermittel eingesetzt.
In 2013 wurden im Rahmen des Funne-Projekts 12.007 € an die Landwirte ausgezahlt, in
2014 waren es 8.054 €, in 2015 insgesamt 11.213 €
Auswirkungen der Projektmaßnahmen auf die Belastung der Oberflächengewässer mit
den Gräserwirkstoffen Nicosulfuron und Foramsulfuron
Der Flächenanteil der mit Nicosulfuron-Alternativen behandelten Fläche von 33 – 72 % in
den letzten 3 Jahren (siehe Tabelle 1) hat mit Sicherheit dazu beigetragen, dass die Nicosulfuron-Maximalkonzentrationen inzwischen erheblich unter der in 2012 gemessenen Maximalkonzentration liegen (Tabelle 3). Was letztlich ausschlaggebend für die extrem hohen
Nicosulfuron-Konzentrationen in 2012 war, kann nicht schlüssig erklärt werden.
Tabelle 3: Nicosulfuron-Maximalkonzentrationen (ng/l)
Stever
Funne
2012
790
1400
2013
350
30
2014
250
83
2015
200
68
- 56 -4Die Auswirkungen des Projekts lassen sich besonders daran erkennen, dass die Maximalkonzentration von Nicosulfuron in der Funne in den letzten 3 Jahren immer deutlich unter der
Maximalkonzentration von Nicosulfuron in der Stever lagen, während es in 2012 (vor Projektbeginn) umgekehrt war.
Der inzwischen erreichte Anteil der mit MaisTer behandelten Fläche in Höhe von 33 % hat
sich bisher nicht in kritischen Konzentrationen des MaisTer-Wirkstoffs Foramsulfuron in der
Funne niedergeschlagen (Tabelle 4).
Tabelle 4: Foramsulfuron-Maximalkonzentrationen (ng/l)
Stever
Funne
2013
29
< 25
2014
29
93
2015
< 25
< 25
Ergebnisse der Demonstrationsversuche zur Ackerfuchsschwanzbekämpfung
In 2015 wurde wie in den beiden Vorjahren ein Kooperationsversuch auf 2 Standorten mit
schwer bekämpfbarem Ackerfuchsschwanz angelegt. Auf diesen beiden Standorten werden
auch im Weizen mit dem besten Ackerfuchsschwanzherbizid (Atlantis) in voller Aufwandmenge keine Wirkungsgrade von 100 % mehr erreicht.
Auf jedem Standort gab es 2 Versuchsblöcke: 1 Block mit Spritzfolgen, 1 Block mit Einmalbehandlungen. Grafik 1 zeigt die Ergebnisse der Spritzfolgen, Grafik 2 die Ergebnisse der
Einmalbehandlungen. Die dicken Balken in den beiden Grafiken geben den mit den Behandlungen erzielten durchschnittlichen Wirkungsgrad auf beiden Standorten gegen Ackerfuchsschwanz an, die kleinen grauen Balken die Spannbreite des Wirkungsgrads zwischen beiden
Standorten.
In der Versuchsanlage mit den Spritzfolgen wurde bei der ersten Behandlung immer eine
Kombination aus Laudis + Buctril vorgelegt, bei 2 Varianten zusätzlich 1 Bodenherbizid
(Aspect, Gardo Gold). Das Gräsermittel gegen Ackerfuchsfuchsschwanz (MaisTer power,
MaisTer flüssig oder Motivell Forte) wurde entweder solo oder mit einem Mischpartner
nachgelegt. Für das neue Präparat MaisTer power wurde in 2016 die Zulassung erwartet, deshalb wurde es in 2015 ausführlich getestet. Mittlerweile ist das Präparat zugelassen.
Die wichtigsten Ergebnisse der Versuchsanlage mit den Spritzfolgen sind:
 Die besten Wirkungsgrade wurden mit der Nachlage von MaisTer power ohne Zusätze
erzielt, Mischpartner verschlechtern die Wirksamkeit.
 MaisTer Power war sicherer als Motivell forte
 Auch bei Motivell forte kann der Zusatz von anderen Herbiziden zu Minderwirkungen
führen
Die Versuchsanlage mit den Einmalbehandlungen lieferte folgendes Ergebnis:
 Am besten schnitt die Kombination aus MaisTer power + B 235 ab.
- 57 -5-
Grafik 1: Versuchsanlage A: Spritzfolgen
Grafik 2: Versuchsanlage B Einmalbehanldungen
- 58 -6Der Vergleich der Einmalbehandlungen mit den Spritzfolgen ergab:
 Die beste Variante war 7 % schlechter als die beste Variante in der Spritzfolge. Ein
Erklärungsansatz dafür ist, dass die Einfachbehandlung früher erfolgte als die
2. Behandlung in der Spritzfolge: Nachläufer von Ackerfuchsschwanz werden deshalb
in der Spritzfolge besser erfasst. Weiterhin könnte der Grund wie in der Versuchsanlage mit den Spritzfolgen darin liegen, dass Kombinationen der Gräsermittel mit anderen Präparaten zu Minderwirkungen führen. Diese Minderwirkungen werden auch in
anderen Versuchen besonders auf Standorten beobachtet, wo die Gräserherbizide im
Mais an der Grenze ihrer Leistunsgfähigkeit angekommen sind.
Fazit: Auf schwierigen Ackerfuchsschwanzstandorten ist die Doppelbehandlung die beste
Strategie, vorzugsweise mit der Nachlage von MaisTer power solo.
Schlussfolgerungen
Im Wassereinzugsgebiet der Funne war die Substitution von Nicosulfuron-haltigen Präparaten
in den zurückliegenden 3 Projektjahren erfolgreich. Das Programm hat im Sinne einer Risikominimierung wesentlich dazu beigetragen, dass die in 2012 aufgetretene Maximalkonzentration von Nicosulfuron in der Funne seither nicht mehr aufgetreten ist.
Die Anzahl der am Projekt beteiligten Landwirte an dem Förderprogramm ist während der
Projektphase relativ konstant geblieben. Der Anteil der mit Nicosulfuron-Alternativen behandelten Fläche ist nach Wegfall der Alternative Cato (Rimsulfuron) gesunken. Dass der Anteil
der mit MaisTer behandelten Fläche im Projektgebiet nur bei 33 % liegt, macht die Notwendigkeit der Fortführung der Förderung deutlich. Nur so lässt sich das Ziel erreichen, den
Nicosulfuron-Anteil bei den Gräserwirkstoffen im Funnegebiet möglichst niedrig zu halten.
Die Gründe für die Notwendigkeit der Förderung des MaisTer-Einsatzes zur Erreichung des
gesteckten Ziels sind:

Herbizidvarianten mit MaisTer sind teurer als Nicosulfuron-haltige Varianten.

Landwirte und Lohnunternehmer bevorzugen die einmalige Herbizidbehandlung im
Mais.

MaisTer ist schlechter kombinierbar mit (Boden)herbiziden; das bei den Landwirten
beliebte Präparat Clio Top BMX kann in der von den Landwirten bevorzugten „Einmalbehandlung“ nicht mit MaisTer flüssig kombiniert werden.

MaisTer hat immer noch den Ruf, etwas schlechter verträglich als Nicosulfuronhaltige Präparate zu sein. Durch Versuche ist hier weitere Überzeugungsarbeit zu
leisten.
Das Förderprogramm muss weiterhin durch Demonstrationsversuche begleitet werden, um
Landwirten gute Alternativen zu den Nicosulfuron-haltigen Herbizidlösungen aufzuzeigen.
Die in 2015 erzielten Ergebnisse in den Demonstrationsversuchen berechtigen zur Hoffnung,
dass der Anteil der mit dem Nachfolgeprodukt MaisTer Power behandelten Fläche in den
nächsten Jahren steigen wird.
- 59 -
kompetent
persönlich
vor Ort
Ihr Partner für Energie und Wasser
Alter Ostdamm 21 · 48249 Dülmen
Tel. 02594 7900-0
Fax 02594 7900-53
[email protected]
www.stadtwerke-duelmen-gmbh.de
- 60 -1-
8. UMSETZUNG UND STAND DES FÖRDERPROGRAMMS
PFLANZENSCHUTZTECHNIK DER GELSENWASSER AG IN DEN JAHREN
2014/2015 UND AKTUELLES FÖRDERPROGRAMM 2016
ALFRED SCHULZE AMELING
Zwischen den Kooperationspartnern wurde vereinbart, dass das Förderprogramm angeboten
wird, wenn im Vorjahr nicht mehr als 100 t Pulver-Aktivkohle zur Trinkwasseraufbereitung
im Wasserwerk Haltern eingesetzt werden musste. Nachdem im Jahr 2013 das von der
Gelsenwasser AG finanzierte Sonderförderungsprogramm Pflanzenschutztechnik wegen zu
hohen Aktivkohleverbrauchs in 2012 ruhte, wurde es in den Jahren 2014 und 2015 trotz
hohen Aktivkohleverbrauchs in den jeweiligen Vorjahren wieder aufgelegt, dabei jedoch auf
den Bau von Spritzenwaschplätzen und die Rücknahme von unbrauchbar gewordenen
Pflanzenschutzmitteln begrenzt.
Zweck des Programms ist die Vermeidung punktueller Einträge von Pflanzenschutzmitteln in
die Oberflächengewässer des Kooperationsgebiets.
Die ordnungsgemäße Abwicklung lag in Händen der Landwirtschafskammer NRW,
Kreisstelle Coesfeld/Recklinghausen.
In 2014 wurden gefördert:
 9 Spritzenwasch- und Befüllplätze
 Entsorgung von 3.085 kg alter, unbrauchbar gewordener Pflanzenschutzmittel
In 2015 wurden gefördert:
 7 Spritzenwasch- und Befüllplätze
 Entsorgung von 1.681 kg alter, unbrauchbar gewordener Pflanzenschutzmittel
Nachdem in 2015 im Wasserwerk Haltern aufgrund von Pflanzenschutzmitteleinträgen nicht
mehr als 100 t Pulver-Aktivkohle zur Trinkwasseraufbereitung eingesetzt werden mussten,
stehen für 2016 wieder alle Fördermittel zur Verfügung. Es konnten außer der Förderung von
Spritzenwaschplätzen und der Entsorgung unbrauchbar gewordener Pflanzenschutzmittel
weitere Förderbausteine in das Förderprogramm aufgenommen werden.
Das in 2016 erweiterte Förderprogramm zeigt Tabelle 1. Die Förderbausteine 1 und 8 wurden
auch in den Jahren 2014 und 2015 realisiert.
Die beigefügten Bilder zeigen einen in 2014 geförderten Spritzenwasch- und Befüllplatz und
die Rücknahmeaktion für unbrauchbar gewordene Pflanzenschutzmittel in Lüdinghausen im
Jahr 2014.
- 61 -2-
Bild 1: Spritzenwasch- und Befüllplatz
Bild 2: Rücknahmeaktion unbrauchbar gewordener Pflanzenschutzmittel 2014 in
Lüdinghausen
Verhinderung unsachgemäßer Entsorgung
Rücknahme unbrauchbar gewordener
Pflanzenschutzmittel
7
6
8
Begründung
Vermeidung von Punkteinträgen in
Oberflächengewässer
Schnelle, komfortable Innenreinigung der
Pflanzenschutzspritze auf dem Feld
Genauere Spritzung (Vorauflauf Getreide und
Glyphosatspritzung vor Mais) und genauere
Düngung (z.B. Gülle- und Mineraldüngung)
keine Spritzschäden in Ausläufern
Genauere Spritzung (Vorauflauf Getreide und
Glyphosatspritzung vor Mais) und genauere
Düngung (z.B. Gülle- und Mineraldüngung),
keine Spritzschäden in Ausläufern
Nachrüstung / Zusatz bei neuer Spritze
Vereinfachung der Einhaltung des
Elektrische Zuschaltung von 1 Randdüse Mindestgewässerabstandes
inkl. Zuleitung und Randdüse (auf einer
Seite des Gestänges)
Versuchsentschädigung für DemonstraRun off - Vermeidungsstrategien
tionsversuche Mais Bodenbearbeitung/
Bestellung im Funnegebiet
Kontinuierliche Innenreinigung der
Pflanzenschutzspritze
Nachrüstung / Zusatz einer GPS
gestützten Parallelfahreinrichtung am
Schlepper. Genauigkeit +/- 20cm
Nachrüstung / Zusatz einer
automatischen Teilbreitenabschaltung
Nachrüstung / Zusatz GPS gestützte
Parallelfahreinrichtung + automatische
Teilbreitenabschaltung
Bauteil / Maßnahme
Spritzenwasch- und Befüllplatz
5
4
3
2
1
3 €/kg + MwSt.
200 – 500 €
4.000 – 5.000 €
2.400 €
2.000 – 3.500 €
1400 - 2.000 €
14.4.2016
3 €/kg + MwSt.
max. 8000 € insgesamt
max. 50 % vom Rechnungsbetrag,
max. 150 €
max. 50 % vom Rechnungsbetrag, max.
1.000 €
max. 50 % vom Rechnungsbetrag, max.
2.000 €
max. 75 % vom Rechnungsbetrag,
max.1.500 €
max. 50 % vom Rechnungsbetrag,
max.1.000 €
Anschaffungskosten Förderhöchstbetrag
40 €/m², max. 65 m²
Sonderförderprogramm GELSENWASSER 2016
(Kooperation Landwirtschaft und Wasserwirtschaft im Einzugsgebiet der Stevertalsperre)
- 62 -
- 63 -1-
9. DIE NEUE DÜNGEVERORDNUNG – WELCHE ÄNDERUNGEN KOMMEN AUF DIE
LANDWIRTSCHAFT ZU?
BRIGIT APEL
Der Entwurf zur Novellierung der Düngeverordnung wurde im vergangenen Dezember der
EU zur Notifizierung und zur Einleitung der Strategischen Umweltprüfung zugeleitet. Nach
Abschluss der Verfahren wird der Bundesrat darüber beraten. Im Sinne einer zukunftsorientierten Betriebsentwicklung lohnt es, sich jetzt schon mit den vorgesehenen Neuerungen auseinanderzusetzen und die möglichen Konsequenzen für den eigenen Betrieb abzuschätzen.
Vorgabe von festen Stickstoffbedarfswerten
Bei der neuen Düngeverordnung wird die Bedarfsermittlung für Stickstoff und Phosphat eine
zentrale Bedeutung bekommen. Für Stickstoff wird es kulturspezifische feste Bedarfswerte
geben (Übersicht 1). Von diesen N-Bedarfswerten darf nur in Abhängigkeit des Ertragsniveaus der letzten drei Jahre abgewichen werden. Für Silomais liegt der N-Bedarfswert bei
einem Ertragsniveau von 450 dt/ha bei 200 kg N/ha. Pro 50 dt/ha Mehrertrag im Durchschnitt
der letzten drei Jahre erhöht sich der N-Bedarfswert um 10 kg N/ha. Liegt das durchschnittliche Ertragsniveau um 50 dt/ha niedriger, reduziert sich der N-Bedarfswert um 15 kg N/ha.
Häufig ist die Ermittlung des konkreten Ertrags bei der betriebseigenen Futterproduktion wie
bei Silomais schwierig. Das Ertragsniveau basiert meist auf Schätzwerten z.B. auf Basis der
Größe des Silagelagers. Welche Nachweise über ein möglicherweise höheres Ertragsniveau
geführt werden müssen, wurde bisher nicht konkretisiert.
Neben der ertragsabhängigen Korrektur des N-Bedarfswertes werden für ackerbauliche Kulturen einschließlich Gemüseanbau zusätzlich folgende Zu- bzw. Abschläge vorgeschrieben
sein:





Nmin-Wert
N-Nachlieferung aus Bodenvorrat (bei Humusgehalten >4,5 %)
N-Nachlieferung aus organischer Düngung des Vorjahres
N-Nachlieferung aus Vorfrucht/Zwischenfrucht
Zuschlag bei Abdeckung zur Ernteverfrühung
Ein Beispiel für die zukünftige N-Bedarfsermittlung zeigt die Übersicht 2. Nach ertragsbedingter Korrektur des vorgegebenen N-Bedarfswerts von 200 kg N/ha bei Winterraps müssen
die oben genannten Zu- und Abschläge berücksichtigt werden. Ein bodenbedingter Abschlag
ist erst ab einem Humusgehalt von > 4,5 % in Höhe von 20 kg N/ha vorgesehen. Die organische Düngung des Vorjahres wird mit 10 % der ausgebrachten Gesamt-Stickstoffmenge angerechnet. Die Höhe der Abschläge in Abhängigkeit der Vorfrucht und/oder Zwischenfrucht
wird ebenfalls durch die Düngeverordnung vorgegeben werden. Zum Beispiel soll eine winterharte, im Frühjahr eingearbeitete Zwischenfrucht mit einem Mindestabschlag von 20 kg
N/ha berücksichtigt werden.
- 64 -2Für Grünland und mehrschnittigem Feldfutter ist bei der N-Bedarfsermittlung eine vergleichbare Vorgehensweise geplant. Es wird einen vom Ertragsniveau und Rohproteingehalt abhängigen N-Bedarfswert geben, der durch folgende Faktoren korrigiert wird:




Ertragsniveau und/oder Rohproteingehalte im Durchschnitt der letzten drei Jahre
N-Nachlieferung aus organischer Düngung des Vorjahres
N-Nachlieferung aus Bodenvorrat
N-Nachlieferung aus Leguminosen
Zuschläge aufgrund nachträglich eintretender Umstände, insbesondere bezogen auf die Bestandsentwicklung oder Witterungsereignisse, sind im Ackerbau sowie Grünland möglich.
Die Entscheidungskriterien für die Begründung einer Zusatzdüngung sind noch nicht weiter
definiert.
Dieses System der Stickstoffbedarfsermittlung aus kulturspezifischem Bedarfswert unter Berücksichtigung von Zu- und Abschlägen, im Ackerbau einschließlich Nmin-Gehalt des Bodens, entspricht im Grundsätzlichen dem bekannten, seit Jahrzehnten über die Landwirtschaftskammer NRW stetig weiterentwickelten N-Sollwert-System. Im Einzelnen können
jedoch die zukünftigen Stickstoffbedarfsberechnungen von den bisherigen abweichen. Das bei
uns vorgesehene Zu- und Abschlagssystem in Abhängigkeit spezifischer Anbau- und Standortverhältnisse ermöglicht in Deutschland auch zukünftig eine an die Gegebenheiten und die
Ertragsleistung des Standortes angepasste Bewirtschaftung, allerdings in einem konkret vorgegebenen Rahmen.
Reduzierung der zulässigen N- und P-Bilanzsalden
Für die Phosphatversorgung der Pflanzen gilt weiterhin die bedarfsbezogene Mengenbemessung. Allerdings wird die Einbeziehung des aktuellen Phosphatgehaltes im Boden eine entscheidende Bedeutung bekommen. Derzeit ist vorgesehen, dass bei einer Phosphatversorgung
des Boden von > 20mg P2O5 je 100 g Boden (nach CAL-Methode) maximal die Phosphatabfuhr gedüngt werden darf. Auf allen anderen Flächen wird ein P-Überhang von maximal 10
kg/ha P2O5 als gewogenes Mittel zulässig sein. Derzeit liegt das zulässige P-Bilanzsaldo bei
20 kg/ha P2O5.
Den Schwächen der derzeitigen Feld-Stall-Bilanz bei Futterbaubetrieben wird die Düngeverordnung Rechnung tragen, in dem die ‚Plausibilisierte Feld-Stall-Bilanz‘ eingeführt wird. Bei
dieser Form der Bilanzierung wird die Nährstoffabfuhr von den Grundfutterflächen über die
Nährstoffaufnahme der gehaltenen Tiere unter Berücksichtigung möglicher Abgaben oder
Aufnahmen von Grundfutter berechnet (plausibilisiert). Gleichzeitig ist eine Absenkung des
zulässigen N-Saldos von derzeit 60 kg N/ha und Jahr im dreijährigen Durchschnitt auf 50 kg
N/ha geplant. Die verbindliche Vorgabe zur Erstellung einer Hoftor-Bilanz wurde verschoben.
Hinzu kommt, dass die Mindestanrechenbarkeit des Stickstoffs von Wirtschaftsdüngern bei
der Ermittlung des N-Saldos oder der Berechnung der 170 kg N-Grenze teilweise erhöht wurden. Dies betrifft im Wesentlichen Schweinegülle und –mist sowie den Weidegang.
- 65 -3So soll der beim Weidegang hinterlassene Stickstoff bei der Berechnung des Stickstoffsaldos
mit 40 % und nicht mehr mit 25 % angerechnet werden. Der Stickstoff aus Schweinegülle soll
bei der Berechnung der 170 kg N-Grenze sowie bei der Ermittlung des Stickstoffsaldos zukünftig mit 10 % mehr in die Berechnungen eingehen.
Weitere Begrenzungen beim Einsatz organischer Dünger
Die Obergrenze für den Einsatz von Wirtschaftsdüngern tierischer Herkunft von 170 kg N/ha
und Jahr im Betriebsdurchschnitt wird sich auf alle organischen und organisch-mineralischen
Düngemittel beziehen. Dies trifft insbesondere die Betriebe mit Biogasanlagen, da der pflanzliche Anteil wie z. B. Mais als Input für die Biogasproduktion in die Obergrenze einbezogen
werden muss. Für den Komposteinsatz ist eine Ausnahmeregelung vorgesehen. Bei Komposteinsatz sollen innerhalb von 3 Jahren 510 kg N/ha ausgebracht werden dürfen.
Gegebenenfalls kann die N-Obergrenze von 170 kg N/ha bei Einsatz von Gärrückständen auf
Antrag und unter Einhaltung umfassender Auflagen überschritten werden. Die Rahmenbedingungen für eine zulässige Überschreitung und die Höhe der zulässigen N-Obergrenze wurden
noch nicht konkretisiert. Auch die 2013 ausgelaufene Derogationsregelung für Grünlandbetriebe will man wieder ermöglichen.
Ein weiterer zentraler Punkt bei der Novellierung ist der Nährstoffeinsatz im Herbst. Die
neuen Regelungen zur Sperrfrist werden sich auf alle Düngemittel mit wesentlichem NGehalt beziehen. Dies betrifft auch die Mineraldünger. Nach aktuellem Sachstand werden
folgende Sperrfristen für die Ausbringung von Düngemitteln mit wesentlichem Stickstoffgehalt gelten



Ackerland:
nach der Ernte der Hauptfrucht bis 31. Januar
Grünland/mehrjähriges Feldfutter:
01. November bis 31. Januar.
Festmist/feste Gärrückstände/Komposte: 15. November bis 31. Januar
Ausnahmen von der Sperrfrist sind derzeit für die Folgekulturen Winterraps, Feldfutter, Zwischenfrüchte und Wintergerste nach Getreide geplant. In diesen Fällen dürfen N-haltige Düngemittel bis zur Höhe des Stickstoffdüngebedarfes, allerdings maximal bis 60 kg GesamtN/ha oder 30 kg Ammoniumstickstoff/ha, ausgebracht werden. Zu anderen Wintergetreidearten wie Winterweizen, Triticale wird dies nicht mehr zulässig sein. Ziel dieser stringenten
Regelung ist die maximale Bindung von Rest-Nmin im Boden durch die Pflanze im Sinne des
Gewässerschutzes.
Generell dürfen N- oder P-haltige Stoffe nur bei Aufnahmefähigkeit des Bodens ausgebracht
werden. Eine Ausbringung ist nicht bei wassergesättigten, gefrorenen oder überschwemmten
Böden zulässig. Dieser Bodenzustand ist häufig nach Ablauf der Sperrfristen anzutreffen und
fällt in die Zeit der ersten Düngergaben.
- 66 -4Die Ausnahmemöglichkeit bei gefrorenem Boden zum Schutz des Bodens vor Strukturschäden fahren zu dürfen, wird mit der neuen Düngeverordnung weiter eingeschränkt und konkretisiert. Vorgesehen ist eine Mengenbegrenzung auf maximal 60 kg Gesamt-N/ha und eine
Ausbringung nur auf eine bestehende Pflanzendecke und bei Auftauen des Bodens über Tag.
Ausnahmen von der Mengenbegrenzung könnte es gegebenenfalls für die Ausbringung von
Festmist, Kompost und festen Gärrückständen geben.
Einarbeitungspflicht, Abstandsauflagen, Lagerdauer und Länderbefugnisse
Begründet in den neuen Vorgaben der überarbeiteten NEC-Richtlinie müssen insbesondere
die Ammoniakemissionen aus der Landwirtschaft weiterhin deutlich reduziert werden. Dies
hat zur Konsequenz, dass in der neuen Düngeverordnung weitergehende Maßnahmen zur Reduzierung der gasförmigen N-Verluste vorgesehen sind. Auf unbestelltem Acker sind organische und organisch-mineralische Düngemittel mit wesentlichem Gehalt an verfügbaren Stickstoff und Harnstoff unverzüglich einzuarbeiten. Ausnahmeregelungen soll es für Harnstoff
mit Ureasehemmer, Festmist und Kompost geben. Die im Oktober 2015 noch vorgesehene
Regelung ab 2018 die Einarbeitungsfrist von 4 auf 1 Stunde zu verkürzen, wurde wieder gestrichen. Allerdings ist das Bundesministerium nun gefordert zur Einhaltung der NECRichtlinie, andere Maßnahmen zur Reduzierung der Ammoniak-Emissionen zu erarbeiten.
Ein weiterer Baustein zur Absenkung der Ammoniakemissionen werden die Vorgaben zur
bodennahen Ausbringung von flüssigen organischen und organisch-mineralischen Düngern
wie Gülle und Gärrückstände sein. Ab 01. Februar 2020 sollen diese auf bestelltem Acker
nur noch streifenförmig oder injiziert auf den Boden ausgebracht werden. Für Grünland und
mehrschnittigem Feldfutterbau soll die Vorgabe ab 01. Februar 2025 gelten.
Zudem sollen die P- und N-Einträge in Oberflächengewässer reduziert werden, indem man
die einzuhaltenden Abstände zu Gewässern erhöht. So soll der Abstand zu Gewässern bei der
Ausbringung von Stoffen mit wesentlichen Gehalten an Stickstoff oder Phosphat von 3 auf 4
m erhöht werden. Bei Ausbringtechniken, bei denen die Streubreite der Arbeitsbreite entspricht oder die mit Grenzstreueinrichtungen ausgestattet sind, vermindert sich der vorgegebene Abstand auf 1 m. Auf Flächen mit Hangneigung (10 %) sind ein Ausbringverbot im Abstand von 5 m zur Böschungsoberkante und zusätzlich in einem Streifen von 5-20 m Abstand
weitergehende Maßnahmen geplant.
Die Mindest-Lagerdauer für Wirtschaftsdünger soll zukünftig ebenfalls über die Düngeverordnung vorgeben werden. Vorgesehen ist eine Lagerdauer von



6 Monaten für flüssige Wirtschaftsdünger wie Gülle, Jauche, Silagesickersäfte
4 Monaten für Festmist, Komposte
9 Monaten für flüssige Wirtschaftsdünger von Betrieben mit > 3 GV oder
ohne eigene Aufbringungsflächen.
- 67 -5Neu ist auch die Übertragung von Länderbefugnissen, durch die die Länder weitergehende
Regelungen in Risikogebieten festlegen, aber auch Erleichterungen in nicht belasteten Gebieten treffen können. Risikogebiete nach derzeitiger Definition sind Gebiete, in denen im
Grundwasserkörper mehr als 40 mg Nitrat/l und eine ansteigende Tendenz oder mehr als 50
mg Nitrat/l festgestellt wurden. Zu den weitergehenden Regelungen gehören gemäß jetzigem
Entwurfsstand z. B.




Überschreitung des errechneten Stickstoffdüngebedarfs um maximal 10 % aufgrund
nachträglich eintretender Umstände,
7-monatige Lagerdauer für flüssige Wirtschaftsdünger
Vorgaben zur Nmin- , Gärrest- und Wirtschaftsdüngeranalyse,
Absenkung des zulässigen N-Saldos auf 40 kg N/ha.
Die Etablierung von Länderbefugnissen hat zur Konsequenz, dass die Düngeverordnung nicht
mehr bundeseinheitlich gelten wird, sondern in Abhängigkeit der Länderaktivitäten deutliche
Unterschiede aufweisen kann.
Wie geht es weiter?
Der vorliegende Entwurf zur Novellierung der Düngeverordnung wurde zwischen Landwirtschafts- und Umweltministerium abgestimmt, vom Justizministerium rechtsförmlich geprüft
und am 16.12.2015 der EU zur Notifizierung und Strategischen Umweltprüfung zugeleitet.
Das Notifizierungsverfahren kommt frühestens am 23.06.2016 zum Abschluss. Daran schließt
sich das Bundesratsverfahren an. Voraussetzung für die Verabschiedung ist die Änderung des
Düngegesetzes, dessen Novellierung bereits in die Wege geleitet wurde. Solange die neue
Düngeverordnung nicht rechtskräftig verabschiedet wurde, gelten weiterhin die Regelungen
der Düngeverordnung von 2007.
- 68 -6Übersicht 1: Stickstoffbedarfswerte in Abhängigkeit von Kultur und Ertragsniveau nach derzeitigem Stand der Novellierung zur DüVO
Kultur
Ertragsniveau
in dt/ha
N-Bedarfswert
(= „Sollwert“)
in kg/ha N
Winterraps
40
200
Winterweizen A+B
80
230
Winterweizen C
80
210
Wintergerste
70
180
Winterroggen
70
170
Wintertriticale
70
190
Sommergerste
50
140
Körnermais
90
200
Silomais
450
200
Zuckerrübe
650
170
Kartoffel
400
180
Übersicht 2: Stickstoffbedarfsermittlung am Beispiel Winterraps nach jetzigem
Stand der Vorgaben gemäß Novellierung Düngeverordnung
Stickstoffbedarfswert in kg N/ha
200
Korrekturen in Abhängigkeit von
Ertrag (Mittel der letzten 3 Jahre)
45 dt/ha
+ 10
Nmin-Gehalt
gemessen
-
25
Standort/Humusgehalt >4,5 %
< 4,5 %
-
0
Organische Düngung Vorjahr
140 kg Gesamt-N /ha
als Schweinegülle
davon 10 % anzurechnen
-
14
Vorfrucht
Feldgras
-
10
Zwischenfrucht
Keine
-
0
N-Düngebedarf in kg N/ha
161
- 69 -1-
10. SYNERGIE-EFFEKTE ZWISCHEN GEWÄSSERSCHUTZ, BIODIVERSITÄTS- UND
AGRARFÖRDERUNG HEBEN
MARIANNE LAMMERS
Seit Gründung der Wasserkooperation im Stevereinzugsgebiet vor 25 Jahren haben sich
Landwirtschaft und Wasserversorger der Aufgabe gestellt, gemeinsam für den vorbeugenden
Gewässerschutz einzustehen und gezielt Maßnahmen zu ergreifen, ohne dabei den wirtschaftlichen Belang der Landwirte aus den Augen zu lassen. Einige Maßnahmen haben sich dabei
als effektive Dauerbrenner herauskristallisiert, andere sind eher in den Hintergrund getreten.
Entsprechend der aktuellen Herausforderungen in den vergangenen Jahren wandelte sich das
Maßnahmenpaket und auch die Ausrichtung der finanziellen Förderung mit den stetig wachsenden und erweiterten Umweltanforderungen mit. So besteht heute neben dem konkreten
Wasserschutz auch der Anspruch, gleichzeitig einen Beitrag zur Artenvielfalt zu leisten. Dies
kann im Idealfall direkt kombiniert werden, gelingt jedoch manchmal aufgrund der unterschiedlichen Zielrichtung nicht.
Womit und in welchen Bereichen Landwirte einen positiven Beitrag zur Biodiversität leisten
können, hat die Landwirtschaftskammer auf ihren Internet-Seiten dargestellt. Unter dem
Suchwort Landwirtschaftskammer und Biodiversität werden die einschlägigen Seiten direkt
angezeigt:
https://www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/naturschutz/biodiversitaet/index.htm
- 70 -2-
Darüber hinaus hat die Landwirtschaftskammer in Zusammenarbeit mit den Kreisverwaltungen der Kreise Coesfeld und Recklinghausen ein Faltblatt erarbeitet, aus dem die
wesentlichen landwirtschaftlichen Fördermaßnahmen für den Wasser- und Biodiversitätsschutz entnommen werden können. Hier erfährt der Landwirt unter anderem in Kürze, wo er
Anträge stellen kann, über welchen Zeitraum er sich vertraglich verpflichtet und welche
Bewirtschaftungsauflagen er einhalten muss.
Siehe Abbildungen der Faltblätter auf den folgenden Seiten.
Auf verschiedensten Veranstaltungen, Tagungen, Seminaren und über kammerinterne FaxDienste wird den Landwirten diese Angebotspalette vorgestellt und erläutert.
Dabei informiert die Landwirtschaftskammer sowohl über die Arbeit und Maßnahmen der
Wasserkooperation wie auch über die Arbeit und Beratung entsprechend der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL). Beide Beratungsansätze sind durch verschiedene Kulissen von
einander getrennt, so dass die fördertechnischen Möglichkeiten der Wasserkooperation nicht
im WRRL-Gebiet ziehen und umgekehrt. Innerhalb der beratenden Arbeit der Landwirtschaftskammer zur WRRL wird nach Oberflächengewässern und Grundwasser unterschieden.
Basis- und Intensivberatung, Modellbetrieb-Betreuung und Mitarbeit bei Runden Tischen zur
Morphologie /Durchgängigkeit der Gewässer gehören zu den Tätigkeiten der WRRL-Berater.
Daneben beteiligt sich die Kammer in mehreren Förderprojekten mit verschiedenen
Schwerpunkten:
*) Förderrichtlinie für den Kiebitzschutz wird neu gefasst
*)
- 71 -3-
- 72 -4-
*) Förderrichtlinie für den Kiebitzschutz wird neu gefasst
*)
- 73 -5-
- 74 -6-
- 75 -7-
- 76 -8-
Auch Programme der EU-Agrarförderungen leisten einen indirekten Beitrag zur Artenvielfalt,
indem z.B. die Gülleausbringung möglichst „unter Flur“ durch Einschlitzen oder –ritzen
erfolgen soll. Hierdurch können Ackerflächen z. B. trotz Gülledüngung für Brachbrüter und
diverse Arten im Frühjahr attraktive Brutstätten bieten. Durch Immissionsminderung bei den
Güllelagern kann ebenfalls ein Beitrag erzielt werden, die Stickstofffrachten in die Umwelt zu
minimieren.
- 77 -9-
Nachdem im Dezember 2014 die Bauernverbände (RLV, WLV), die Landwirtschaftskammer
und das Landwirtschaftsministerium (MKULNV) eine Rahmenvereinbarung zur Förderung
der Biodiversität getroffen haben, sind erste konkrete Beratungsleistungen durch die Landwirtschaftskammer auf den Weg gebracht (Modellbetrieb-Betreuung als Leuchtturmprojekte
und Einzelbetriebliche Beratung mit 1 AK).
Die einzelbetriebliche Ansprache für die Einwerbung biodiversitätsfördernder Maßnahmen
hat sich in einem Vorab-Testprojekt bewährt. So setzten Landwirte mehr konkrete Artenvielfalt fördernde Möglichkeiten um, als Betriebe die keine beratende Unterstützung erhalten
hatten. Dies ist sicher auch der oft umständlichen Bürokratie bei der Antragstellung der
Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) und des Agrarvertragsnaturschutzes so wie
der Einarbeitung solcher Maßnahmen in die EU-Antragstellung und in das dort verpflichtend
einzuhaltende Greening geschuldet.
- 78 - 10 -
- 79 - 11 -
Da alle landwirtschaftlichen Biodiversitätsmaßnahmen in der Regel auf landwirtschaftlichen
Flächen stattfinden, müssen solche Maßnahmen für den Landwirt fehlerfrei in das EUAntragsverfahren eingebaut werden, um Anlastungen und Prämienkürzungen zu vermeiden.
Dies gelingt unter Hinzuziehung eines geschulten Beraters besser als wenn der Landwirt mit
den Regelwerken allein gelassen ist.
Das bisherige EU-Antragsverfahren zeigte, dass Landwirte in NRW bisher durch das
Greening die geforderten 5% ökologische Vorrangfläche (ÖVF) auf Ackerflächen schon
übertroffen haben. Die gesamte Greening-Fläche liegt bei 6%.
Hinsichtlich der ökologischen Wertigkeit der ÖVF ist erklärtes Ziel der Rahmenvereinbarung,
zwischen Landwirtschaft und Ministerium hier möglichst auf einen Prozentsatz von 40%
höherwertiger Maßnahmen zu kommen. Das heißt, dass aus der Angebotspalette der ÖVFMaßnahmen möglichst mindestens 40% einen ökologisch hohen Wertigkeitsfaktor (2,0 bis
1,0) aufweisen. Somit werden Randstreifen (Waldrand, Pufferstreifen, Feldrand und zzgl.
AUKM Blüh- und Uferrandstreifen) höherwertig für die Artenvielfaltförderung eingestuft als
Zwischenfruchtanbau, Untersaat oder Leguminosen-Anbau, Jede Maßnahme für sich erfüllt
allerdings wichtige spezifische Aufgaben wie z.B. Gewässerschutz (Vermeidung von Bodenabtrieb, Erosionsschutz, Starkregen-Aufnahmespeicherungsvermögen, alternative EiweißFutteranbaufläche) Im letzten Jahr lag die Landwirtschaft in NRW bei 30%. Insofern können
noch Potentiale zur Artenvielfalt-Verbesserung gehoben werden.
- 80 - 12 -
In den letzten Winterversammlungen der landwirtschaftlichen Vereine hat die Landwirtschaftskammer dieses Thema Biodiversitätsförderung zum Schwerpunkt gewählt und so
erhebliche Werbung für die höherwertigen Greening-Maßnahmen (ÖVF) und auch für weitere
Neuabschlüsse von AUKM-Maßnahmen und Vertragsnaturschutz gemacht.
Die gestiegene Nachfrage nach solchen Neuverträgen belegt, dass die Angebote angenommen
werden. Wichtig ist es nun, dass diese vertrauenswerbenden Maßnahmen nicht durch hohe
bürokratische Hürden und pedantische Kontrollen ins Gegenteil gekehrt werden. Leichte
Handhabung und durchgängige Fehlerlosigkeit in allen Fachbereichen ist dafür zwingende
Voraussetzung. Hier kann und muss noch erhebliche politische und verwaltungstechnische
Zuarbeit geleistet werden.
Dass die Landwirte die AUKM- und Vertragsnaturschutz-Maßnahmen in großer Zahl annehmen und umsetzen, zeigt folgende Tabelle, aus der die schon laufenden, immer 5-jährig abzuschließenden, Verträge (Auszahlungsanträge 2015) zu entnehmen sind. Daneben sind die
Neuantragsteller ab 2016 aufgeführt.
- 81 - 13 -
Die ha-Anzahl ist in Coesfeld und Recklinghausen unterschiedlich, da diese Maßnahmen nur
auf Ackerland umgesetzt werden dürfen. Coesfeld hat ca. 2,7 mal mehr Ackerland als
Recklinghausen.
- 82 - 14 -
Allein die Kreise COE und RE weisen in NRW eine große Menge an Landschaftselementen
auf. Die Kreise sind damit wichtige Größen für ganz NRW, weil hier schon ein Grundstein für
die Artenvielfalt geleistet wird.
Im Folgenden sind die wichtigsten und am häufigsten angefragten Maßnahmen im Kurzüberblick dargestellt und zeigen, welche Auflagen der Landwirt unter anderem einzuhalten hat.
- 83 - 15 -
- 84 - 16 -
Maßnahmen zur Biodiversität müssen freiwillig - verlässlich - einfach sein,
nur so können Landwirte dafür gewonnen werden.
Der stete Wandel ist gewiss. Und Bauern haben bewiesen, dass sie flexibel und innovativ
sind.
Gemeinsam geht‘s am besten –möglichst mit geringster Bürokratie.
- 85 -
- 86 -1-
AUTORENVERZEICHNIS
(in der Reihenfolge der Beiträge)
DR. CLAUS SCHLETT
Westfälische Wasser- und Umweltanalytik GmbH
Willy-Brandt-Allee 26, 45891 Gelsenkirchen
KARIN HILSCHER
Westfälische Wasser- und Umweltanalytik GmbH
Willy-Brandt-Allee 26, 45891 Gelsenkirchen
ELKE REDEKER
Westfälische Wasser- und Umweltanalytik GmbH
Willy-Brandt-Allee 26, 45891 Gelsenkirchen
MARTIN WIRTH
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Kreisstelle Coesfeld/Recklinghausen
Borkener Straße 25, 48653 Coesfeld
DR. LUDGER LAURENZ
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Kreisstelle Coesfeld/Recklinghausen
Borkener Straße 25, 48653 Coesfeld
ANNA ELIES
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Kreisstelle Coesfeld/Recklinghausen
Borkener Straße 25, 48653 Coesfeld
ALFRED SCHULZE AMELING
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Kreisstelle Coesfeld/Recklinghausen
Borkener Straße 25, 48653 Coesfeld
BIRGIT APEL
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Fachbereich 61, Landbau, Nachwachsende Rohstoffe
Siebengebirgsstraße 200, 53229 Bonn
MARIANNE LAMMERS
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Kreisstelle Coesfeld/Recklinghausen
Borkener Straße 25, 48653 Coesfeld
schriftliche Gestaltung
HERMANN AHAUS
Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen
Kreisstelle Coesfeld/Recklinghausen
Borkener Straße 25, 48653 Coesfeld
Kooperationsgebiet
2
1
1
3
4
4
4
1
2
3
4
Stadtwerke Coesfeld GmbH, 48653 Coesfeld, Dülmener Str. 80
Telefon: 02541 / 929-0, Fax: 02541 / 929-280, email: [email protected]
Gemeindewerke Nottuln, 48301 Nottuln, Stiftsstraße 10
Telefon: 02502 / 942-411, Fax: 02502 / 942-221, email: [email protected]
Stadtwerke Dülmen, 48249 Dülmen, Alter Ostdamm 21
Telefon: 02594 / 7900-0, Fax: 02594 / 7900-53, email: [email protected]
Gelsenwasser AG, Wasserwerk Haltern, 45809 Gelsenkirchen, Postfach 10 09 44
Telefon: 0209 / 708-0, Telefax: 0209 / 708-650, email: [email protected]
Wetterdaten Rückblick
Wir beraten Sie
...neutral und kompetent
Beratungsregion
Westmünsterland
Mastschweine und Sauenhaltung
Pflanzenbau
und Pflanzenschutz
Kreisstelle
Coesfeld / Recklinghausen
Borkener Strasse 25
48653 Coesfeld
Tel: 0 25 41/910 0
Fax: 0 25 41/910-333
E-mail: [email protected]
E-mail: [email protected]
Kooperation Stevertalsperre
Mastrinder und Milchviehhaltung
Kreisstelle Coesfeld / Recklinghausen
Kooperation
Landwirtschaft und Wasserwirtschaft
im Einzugsgebiet der
Stevertalsperre
Einkommens und Vermögenssicherung
Erwerbskombinationen,
Weiterbildung, EDV,
Rhetorik, Coaching
Wasserkooperations Wasserrahmenrichtlinien Beratung
ISBN 3-9808400-7-7
Bericht 2015
Unsere Schwerpunkte
Ein Bericht über die Ergebnisse
der Beratung in
2015