Weitere Bedarfe CO nach Dezernaten Haushalt 2016 / 2017 Finanzdezernat Wiesbaden www.wiesbaden.de Belege "Weitere Bedarfe" CO Dez. I I I I I I I I I I I I Amt Bezeichnung Eckwertkorrektur wegen Wegfall von Mieteinnahmen in der 10 OV Naurod gemäß Vereinbarung im Kämmerergespräch Zusammenlegung der Ortsverwaltung Schierstein mit der 10 Ortsverwaltung Dotzheim Zusammenlegung der Ortsverwaltung Sonnenberg / Rambach 10 mit der Ortsverwaltung Bierstadt Zusammenlegung der Ortsverwaltung Medenbach mit der 10 Ortsverwaltung Breckenheim Zusammenlegung der Ortsverwaltung Naurod mit der 10 Ortsverwaltung Auringen Zusammenlegung der Ortsverwaltung Nordenstadt und der 10 Ortsverwaltung Delkenheim 10 Konsolidierung der OBR Verfügungsmittel 14 Aufwendungen für Steuerberatung/Wirtschaftsprüfung Personalmehrbedarf zur Erfüllung der gesetzlichen 14 Prüfpflichten 16 Fahrkarten für Ehrenbürger und Stadtälteste Projekt Gedenkstätte für Opfer des NS-Widerstandes und im 16 Dienst Umgekommener 16 Zuwendung Fraktionen Stand 31.08.2015 2016 Budget- 2017 BudgetFolgekosten bedarf bedarf Belegnr. 5.160 5.160 0 557 99.350 100.050 0 559 68.670 69.200 0 560 70.870 71.330 0 590 66.080 66.560 0 600 120.620 35.710 45.000 121.450 35.760 45.000 0 0 0 606 614 278 100.000 9.000 100.000 9.000 0 0 873 137 50.000 79.420 2.000 79.050 2.000 0 156 637 923.680 928.540 0 874 200.000 0 6.450 12.750 200.000 37.300 6.450 12.750 200.000 0 0 0 689 134 135 137 I I I I 37 Vermeidung Absenkung Sicherheitsstandards bei Feuerwehr Beibehaltung des Leistungsstandards auf den Sportplätzen mit 52 eigenem Platzwart 91 Verleihung des Ludwig-Beck-Preises 2017 91 Verleihung des Preises für Bürgermut 91 Fahrkarten für Ehrenbürger und Stadtälteste I 91 Laptopausstattung der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder 6.750 6.750 6.750 138 I Beibehaltung des Leistungsstandards der Protokollabteilung 91 bei Empfängen und Veranstaltungen 12.500 12.500 0 140 I I Projektmittel für das Projekt "Medizinische Akutversorgung 91 nach Vergewaltigung ohne Anzeige in Wiesbaden". 91 Erhöhung Betriebskostenzuschuss Mattiaqua 10.000 1.997.000 10.000 2.582.000 0 0 846 928 250.000 0 0 929 80.000 110.000 0 930 0 590.000 0 931 0 22.800 30.000 6.600 250 4.000 2.500 1.637.000 22.800 0 0 250 4.000 2.500 0 22.800 0 0 0 0 0 932 1115 571 512 515 516 517 20.000 20.000 15.000 100.000 60.000 0 20.000 15.000 100.000 60.000 0 0 0 0 0 536 537 563 612 692 4.300 0 4.300 28.940 0 0 697 714 I I II II II II II II Erhöhung Betriebskostenzuschuss Mattiaqua für eine neue 91 Folienauskleidung des Schwimmbeckens im Opelbad Erhöhung Betriebskostenzuschuss Mattiaqua für mehrere 91 Instandhaltungsmaßnahmen im Opelbad Erhöhung Betriebskostenzuschuss Mattiaqua für die Sanierung 91 des Kinderplanschbeckens Kallebad Erhöhung Betriebskostenzuschuss Mattiaqua für die Sanierung 91 des Schwimmerbeckens Kleinfeldchen 30 Produktivnahme eAkte 30 Ausschreibung Versicherungsleistungen 36 Upgrade PM-10-Analysator 36 Aufwandsentschädigung Naturschutzbund 36 Miete Umweltladen 36 Fremdreinigung Umweltladen II II II II II 36 36 36 36 36 I I I II II Erweiterung des Ansatzes Ingenieur- und Gutachterleistungen Grundpflege Naturdenkmäler Ausweitung ÖkoProfit Erweiterung des Ansatzes Streuobstwiesen Unterhaltung Verkehrssicherung Zusätzlicher Reinigungsaufwand für Projekt Verbesserung der 36 Stadtsauberkeit 36 Zuschuss ELW Verlust Photovoltaik Belege "Weitere Bedarfe" CO Dez. Amt Bezeichnung II II II II 36 36 36 36 Zusätzlicher Reinigungsaufwand für Projekt Verbesserung der Stadtsauberkeit Mehrbedarf Personalkosten Zusätzliche befristete Stelle Klimamanager Pflege Unterhaltung unbebaute Grundstücke WI II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II 36 36 36 36 36 36 36 36 50 50 50 51 51 51 51 51 51 51 51 51 51 51 51 51 51 51 51 51 51 51 51 51 51 51 51 51 51 51 51 51 51 51 51 51 51 51 51 51 51 51 51 51 51 51 51 51 Mitgliedsbeitrag Zweckverband Naturpark Rheintaunus Aufstockung Förderprogramm Streuobstwiesen Wiesbadener Umweltpreis Gutachten Bebauungsplan Teilnahme ReWoBe unbebaute Grundstücke unbebaute Grundstücke AKK Mitgliedsbeitrag KABS Schnakenplage ESWE Karten für Transferleistungsempfänger Ausbildung WJW im Bereich SGB II Ausbildung WJW im Bereich SGB II Ausbau Krippenbetreuung 48 % Barrierefreies Wohnen-Musterwhg. Betreuerhonorar Mindestlohn Jugendarbeit Personalbedarf Betreuungsbehörde EDV Wartungskosten Software EDV Zusatzausstattung Wivertis Info Eltern Neugeborene Hausbesuche Erziehungsberatung freie Träger Förderprogramm Bund Schelmengraben Jugend stärken Schelmengraben Kath. Kirche neuer Leistungsvertrag Kitas Personalstand HessKiföG Anmietung Büros Weidenbornstr. 8a Neueinrichtung BGS Freiherr-v-Stein-Schule Personalbedarf Flüchtlingswesen Personalkost. für unbegl. mind. Flüchtlinge Ausbau Krippenplätze in Tagespflege Stadtteilarbeit Soziale Stadt Betriebsmittelüberprüfung KiJuZ Betriebsmittelüberprüfung Kitas Wiesbaden barrierefrei Altenarbeit Belle WI Ausbau Krippenbetreuung 48 % Altenarbeit Belle WI Ausweitung CC-Servicebüro Jugendarbeit Ausweitung Elternbildung Erhöhung Pauschalzuschüsse Einm. Kosten Online Bezahlsystem Jugendarbeit Förderprogramme Flüchtlinge KO-Finanz. Instandhaltung Bücherkästen Stellenneuschaffung Intern. Jugendarbeit Ausweitung Jugendarbeit Ferienprogramm Schulungsveranstaltung Ausbau Kinder-Eltern-Zentren KiEZ Planstelle Behindertenarbeit Novellierung Wohngeldgesetz Org.aufbau Beratungstellen altenarbeit Personalbedarf Flüchtlingwesen Personal Sozialdienst Vollzeitpflege Altenarbeit Angebote freier Träger Sanierung KT Hessenring Planungskosten barrierefrei Personalbedarf Wirtschaftl. Jugendhilfe Zuschusserhöhung freie Träger SD+JA Altentelefon Stand 31.08.2015 2016 Budget- 2017 BudgetFolgekosten bedarf bedarf Belegnr. 3.000 115.750 29.000 326.580 3.000 115.750 29.000 252.640 0 0 0 0 743 981 982 1034 0 80.000 5.000 165.000 10.000 25.000 30.000 93.000 690.430 458.920 1.595.960 5.460.120 66.010 18.000 119.160 307.720 114.730 225.000 78.000 37.490 19.920 1.761.780 3.770.960 33.850 154.360 1.419.390 180.670 88.340 172.400 20.000 53.900 20.000 23.000 1.972.820 5.300 17.700 70.000 10.000 0 40.000 5.000 19.060 17.500 2.500 46.500 57.520 180.430 134.640 513.560 20.990 91.970 64.000 10.000 68.780 120.340 100.000 67.500 80.000 0 165.000 10.000 25.000 30.000 93.000 690.430 789.140 2.667.390 5.456.660 66.010 18.000 119.160 350.670 178.580 390.000 78.000 37.490 19.920 1.761.780 3.770.960 33.850 154.360 1.419.390 180.670 180.140 172.400 20.000 53.900 20.000 23.000 5.971.110 5.300 17.700 100.000 10.000 45.000 40.000 5.000 19.060 17.500 2.500 93.000 57.520 180.430 134.640 1.540.680 20.990 91.970 132.900 10.000 68.780 120.340 100.000 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1155 1156 1157 1158 1178 568 615 1179 1047 1048 1052 202 203 204 205 206 207 208 209 210 211 212 213 214 215 216 217 218 219 220 221 223 226 228 229 230 231 232 234 235 236 237 238 239 240 241 242 243 244 246 247 250 251 252 253 1045 Belege "Weitere Bedarfe" CO Dez. Amt Bezeichnung Stand 31.08.2015 2016 Budget- 2017 BudgetFolgekosten bedarf bedarf Belegnr. II II II II II II 51 51 51 51 51 51 Schulsozialarbeit Herm.-Ehlers-Schule und IGS Kastellstr. Öffnungszeiten Elementarbereich Kitas Geschwisterbeitragsreduzierung in Kitas Personal Haus des Jugendrechts Jugendarbeit Zuschüsse freie Träger Jugendarbeit Zuschüsse freie Träger 203.790 1.020.600 1.417.450 115.040 99.890 172.550 205.290 1.020.600 1.417.450 115.040 100.140 173.320 0 0 0 0 0 0 1049 1050 1051 1053 1054 1055 II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II II 51 51 51 51 51 51 51 51 51 51 51 51 51 51 51 51 51 51 51 51 51 51 51 51 51 51 51 51 51 78.620 75.000 16.320 171.520 33.660 42.440 25.000 164.000 293.670 50.000 11.050 14.500 272.050 351.220 516.840 258.840 280.000 34.230 1.300.000 1.586.900 67.320 1.467.900 290.160 1.215.980 50.000 996.720 186.840 27.720 182.750 82.330 75.000 16.320 171.520 33.660 42.440 25.000 164.000 299.370 50.000 11.050 14.500 276.020 348.310 516.840 258.840 280.000 32.760 1.300.000 1.544.650 67.320 1.467.900 290.160 1.215.980 50.000 996.720 186.840 27.720 182.750 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1056 1057 1058 1059 1060 1061 1062 1063 1064 1065 1066 1067 1068 1071 1072 1073 1077 1084 1088 1089 1093 1094 1097 1098 1111 1101 1104 1106 1108 III 11 309.160 308.250 0 1019 III III III 11 11 11 343.360 64.230 132.130 358.300 99.120 128.600 0 0 0 1020 1021 1022 III 11 60.000 60.000 0 1024 III 11 192.420 197.070 0 1026 III 11 491.300 90.060 0 1027 III III III III III III III III III III III III 11 11 80 90 90 90 90 90 90 90 90 90 Jugendarbeit Zuschüsse freie Träger Nachbarschaftshaus Jugendarbeit Zuschüsse freie Träger Ferienprogramm Geschwisterbeitragsreduzierung in BGS Betreuende Grundschule (BGS) Schließung Personal BGS Zuschuss AWO Schülerhilfe Bündnis für Familie Altenarbeit Häusliche Hilfen Altenarbeit Zuschüsse freie Träger Seniorentreff Adlerstraße Freizeitgestaltung Behinderter Tagesmüttervermittlung Ev. Fam.bildungsstätte Zuschüsse freie Träger Sozialdienst Personal Kindertagesstätten Geschwisterbeitragsreduzierung in Kitas Stellen Schulsozialarbeit Personal Erziehungsberatung Zuschuss Goldene Lilie Tariferhöhung Beschäftigte 51 und 50 Tarifsteigerung aus Verträgen BEP und Schwerpunkt KT Hess. KiföG Personal Umsetzung KiföG Personalerhöhung Gebührenerhöhung Kitas freie Träger Krippe Gebührenerhöhung Kitas freie Träger Elementar Zuschuss Pro Familia Erhöhung Essensgeld städt. Kitas Gebührenerhöhung städt. Kitas Krippenplätze Gebührenerhöhung städt. Kitas Elementarplätze Einführung Gebühren Halbtagsplatz BGS Bedarf über Eckwert Kostenstelle 1100079 Personalbetreuung, Personalabrechnung Bedarf über Eckwert Kostenstelle 1100080 Personalwirtschaft, Aufgaben der Dienststelle Bedarf über Eckwert Jobticket Integriertes Gesundheitsmanagement Bedarf über Eckwert Kostenstelle 1100083 Organisation, Amtssteuerungsunterstützung Bedarf über Eckwert Kostenstelle 1100084 Personalentwicklung, Aus- und Fortbildung Ausbildung - Bedarf über Eckwert Kostenstelle 1100085 Nachwuchskräfte Ausbildung - Bedarf über Eckwert Kostenstelle 1100085 Nachwuchskräfte Personalgestellungen BgA Mittel der Beschäftigungsförderung Personalaufwendungen GPR Aufwendungen für Fort-und Weiterbildung Zusatzausstattung Wivertis Aufwendungen Büromaterial und Drucksachen Aufwendungen für Zeitung u. Fachliteratur Weiterer Sachkostenbedarf Personalaufwendungen Personalräte Aufwendungen für Fort-und Weiterbildung Mieten, Pachten, Erbbauz. 0 0 1.365.950 138.810 70.200 1.550 1.950 790 0 77.080 37.700 2.180 10 0 1.365.950 145.370 62.400 1.560 1.940 760 610 84.570 31.200 2.180 0 0 2.865.950 0 0 0 0 0 0 0 0 0 1035 1028 200 122 123 124 125 126 127 129 130 131 Belege "Weitere Bedarfe" CO Dez. Amt Bezeichnung IV 90 Aufwendungen Büromaterial u.Drucksachen 90 Aufwendungen für Zeitung u.Fachliteratur 90 weitere Sachkosten Personalräte Wiederkehrende Sicherheitsprüfungen von Sonderbauten der Landeshauptstadt Wiesbaden (Personalkosten 175.000, 64 Sachkosten 55.000 pro Jahr) Einführung und Betrieb eines IT-gestützten Fachverfahrens für 64 den Gebäudebetrieb Miet- und Nebenkosten für das Verwaltungsgebäude 64 Schwalbacher Straße 26-28 IV 64 Miet- und Nebenkostenzahlungen der Verwaltungsgebäude IV IV 64 zusätzlicher Bedarf CAFM-Personal- und Arbeitsplatzkosten Sachkonto 616700 Grünpflege, Betrieb von Wegen Wiesbaden 66 und AKK Sachkonto 617300 Fremdreinigung, Betrieb von Straßen und 66 Wegen Wiesbaden und AKK IV Personalkosten Dezernat IV; Fehlende Mittel im Eckwert für 94 die Tariferhöhung und durch verspätete Wiederbesetzungen IV 94 Personalkosten Dezernat IV - finanziert aus Sachkosten; V V V V 33 Zusetzung von Sachkosten für die Einführung der e-Akte Zusetzung von Sachkosten, SV 15-V-33-0001, Beschluss der 33 STVV Nr. 0073 Zusetzung von Personalkosten. SV 15-V-33-0001, Beschluss der 33 STVV Nr.73 Zusetzung von Sachkosten für Maßnahmen im Rahmen der Plattform 33 Extremismus Prävention, Salafismus 33 Zusetzung von Personalkostenbudget 33 Reduzierung von Erträgen bei der Ausländerbehörde Zusetzung von Sachkosten für den laufenden Betrieb des IT33 Verfahren Terminvergabe/Kundensteuerung 40 603000 - Betriebsstoffe 40 603098 - Schulbudget 40 605100 - Stromkosten 40 605200 - Gaskosten 40 605300 - Fernwärmekosten 40 605500 - Treibstoffe 40 605600 - Wasser-Abwasser-Kosten Beschaffung von Feuerlöschern und Feuerlöscherhüllen 40 Sachkonto 606100 606300 Beschaffung Schulmobiliar CO, 606300 Beschaffung 40 von IT, 606300 Beschaffung von Handys für Hausmeister 40 610210 Gastschulbeiträge 40 610810 Ersatzschulfinanzierung 40 Schülerbeförderung 40 613900 sonstige weitere Fremdleistungen Schulhofreparaturen und Zaunreparaturen nehmen, Reparatur 40 der Spielgeräte 40 Grünpflege inklusive Sportplatzpflege 40 617100 Fremdentsorgung V V V V V 40 40 40 40 40 III III III IV IV IV V V V V V V V V V V V V V V V V V V V Verträge mit den Caterern für das Mittagessen in Schulen etc. Zusatzausstattung Wivertis 670500 Miete für Container 617300 - Fremdreinigung Mieten macht Schule Stand 31.08.2015 2016 Budget- 2017 BudgetFolgekosten bedarf bedarf Belegnr. 1.710 400 1.260 1.710 400 1.550 0 0 0 132 133 136 230.000 230.000 230.000 949 614.150 623.350 627.250 952 580.430 696.510 696.510 995 200.000 200.000 0 1109 85.000 339.700 339.700 1204 240.000 240.000 0 1012 200.000 200.000 0 1013 1.002.130 1.311.170 0 953 697.690 706.930 0 1194 45.000 45.000 45.000 257 38.800 38.800 0 258 248.550 248.550 0 259 60.000 286.670 80.000 60.000 251.620 80.000 0 251.620 0 261 285 956 32.690 5.590 39.840 652.380 0 0 2.640 0 32.690 5.590 39.650 1.282.890 50.330 9.600 3.420 10.570 32.690 0 0 0 0 0 0 0 966 663 671 672 674 675 676 677 5.000 5.000 0 678 1.128.700 51.640 141.950 743.660 201.320 2.880.440 51.560 141.790 842.560 201.320 0 0 0 0 0 679 680 681 682 683 4.910 10.190 25.000 4.910 10.190 39.500 0 0 0 688 690 691 317.410 108.530 32.480 804.680 740.020 317.270 108.490 39.680 1.306.790 1.569.300 0 0 0 0 0 693 694 695 700 702 Belege "Weitere Bedarfe" CO Dez. Amt Bezeichnung Stand 31.08.2015 2016 Budget- 2017 BudgetFolgekosten bedarf bedarf Belegnr. 22.560 4.690 65.210 236.240 1.330 36.990 4.670 65.030 493.110 1.330 0 0 0 0 0 703 704 705 709 711 V V V V 40 40 40 40 umgelegte Mietnebenkosten Schwimmbadgebühren für Schulsport Leistungsvertrag Wivertis 67900 sons. Inanspruchnahme von Dienstleistungen Internetanschlüsse Übertragung der Hausalarmanlagen über ein GSM -Netz, Telefongebühren für die Sozialpädagogen in der Schulkinderbetreuung Gebäudebezogene Versicherungsprämie Geschenke ab 40 Euro Schülerversicherung 23.900 15.210 870 160.440 26.410 18.420 870 237.410 0 0 0 0 713 715 717 723 V 761.760 761.760 0 865 8.170 8.170 0 866 256.960 256.440 0 867 533.870 533.620 0 868 37.590 37.580 0 869 V 40 Innenauftrag 102864; Betreuung Grundschulen allgemein Miete für Containerstellung oder Anmietung von Räumen zur 40 Nutzung durch die Betreuung Zahlung von städtischen Zuschüssen für die Betreuung der 40 Grundschulkinder Zahlung von städtischen Zuschüssen für die Betreuung der 40 Grundschulkinder Ergänzende städtische Zuschüsse für die 40 Nachmittagsbetreuung Auszahlung von Landeszuschüssen des HKM an ganztägig 40 arbeitende Schulen 108.750 108.650 0 870 V 40 Aufwendungen für ganztägig arbeitende Schulen in AKK 5.230 5.210 0 871 V V V 40 Aufwendungen für ganztägig arbeitende Schulen in Wiesbaden 40 630098/640098 Personal- und Versorgungsaufwand 40 606350 Schulbudget GWG Materialaufwand 51.810 1.788.260 385.000 51.800 2.032.910 385.000 0 0 872 900 1016 V 40 Aufwendungen für ganztägig arbeitende Schulen in Wiesbaden 2.500 2.500 0 1017 V V V V V 40 41 41 41 41 5.000 1.786.170 0 321.640 250.000 5.000 1.786.170 40.550 311.340 250.000 0 0 54.070 0 0 1160 392 394 395 396 V V V V V V 41 41 41 41 41 41 617100 Fremdentsorgung/Chemikalienentsorgung in Schulen Hessisches Staatstheater Wiesbaden Kulturzentrum Schlachthof Volkshochschule Wiesbaden Wiesbadener Musik- und Kunstschule Veränderung des Stellenumfangs im Produktbereich 4103 (Bildende Kunst) Betriebskostenumlage Musikakademie Lehraufträge/ Re-Akkreditierung Musikakademie Gedenkstättenarbeit des Stadtarchivs Zusatzbedarfe des Stadtarchivs Herausgabe des Wiesbadener Stadtlexikons 41.230 44.500 25.000 8.680 37.040 25.160 41.230 44.500 33.000 8.680 59.780 0 41.230 0 0 0 0 0 398 399 400 402 403 404 V 50.000 0 0 405 V V V V V VI VI VI VI VI 41 90jähriges Jubiläum Lichtspielhaus am Marktplatz 9 (Caligari) Teilzeitstelle (19,5 Wochenstunden) für das Literaturreferat 41 4109 41 Richtfunkanbindung Literaturhaus Villa Clementine 41 Umzug Büroräume Literaturhaus 41 Miet- und Mietnebenkosten Kulturamt 41 Personalkosten Kulturamt 20 Zusätzlicher Personalaufwand 20 Zusätzlicher Aufwand Ball des Sportes 20 Betriebskostenzuschuss TriWiCon 20 Verlustübernahme TriWiCon 20 Reimplementierung Winkosi und PiWi 29.900 6.200 10.000 46.010 329.500 83.540 77.320 163.470 0 400.000 29.900 3.600 0 45.920 331.480 79.420 77.200 162.710 345.770 400.000 29.900 3.600 0 0 0 0 0 0 0 150.000 406 407 408 409 410 823 824 825 826 827 829 VI VI VI 20 Porjektkosten zur Einführung neuer Methoden und Techniken 20 Upgrades von Sicherheitsinfrastruktur und Virenschutz 20 Zukunftsprojekte 75.000 41.150 260.000 75.000 50.680 160.000 15.000 50.000 260.000 V V V V V 40 40 40 40 40 V V V V 830 831 Belege "Weitere Bedarfe" CO Dez. Amt Bezeichnung Stand 31.08.2015 2016 Budget- 2017 BudgetFolgekosten bedarf bedarf Belegnr. 832 VI VI VI VI VI VI VI VI 20 Vertragliche Wartungskosten für zentrale vorh. Projektlizenzen 20 Infrastrukturen eAkte Projekt und SOA 20 Notwendige Migration Documentum und Citrix Anbindung von Fachverfahren Implementierung eAkte sowie 20 zentrlae stadtweite Tools 20 Betriebskostenzuschüsse Mattiaqua 20 Verlustübernahme Mattiaqua 20 Ausbildung für Prozessmanagement 20 Ausbau des Solution Managers 39 Personalkosten 39 Kostenerstattung Unterbringung von Tieren 53 Personal- und Versorgungsaufwendungen VI VI 53 Zusätzliche Bedarf schulärztliche Untersuchungen Flüchtlinge 53 Beratungsangebot für Glückspielsüchtige 54.900 960 54.900 950 0 0 814 815 VI VI VI 53 Aufstockung des Zuschussbedarfs für freie Träger HGöGD 53 Rufbereitschaft des Gesundheitsamtes 96 Personalaufwendungen Dezernatsbüro Amt 21 - Besetzung der Abteilungsleitungsstelle im 21 Fachbereich Steuern Amt 21 - Besetzung der Stelle für steuerliche Angelegenheiten 21 der Landeshauptstadt Wiesbaden 19.030 35.000 11.670 18.960 35.000 11.770 0 0 0 816 1118 821 100.000 101.000 102.000 724 94.200 95.140 96.000 728 84.060 150.000 84.900 151.500 85.750 153.000 729 730 100.000 50.000 0 731 7.500 0 0 732 30.000 5.500 5.500 733 4.400 4.400 4.400 734 11.000 12.000 0 735 1.000 1.000 0 736 VI VI VI VII VII VII VII VII VII VII 21 Amt 21 - Besetzung der Gewerbesteuermitwirkungsstelle 21 Amt 21 - Personalkosten vorhandenes Personal Beratungsleistungen aufgrund der vorliegenden Ergebnisse der 21 Mitarbeitendenbefragung bei Amt 21 21 Versand der neuen Hundesteuermarken im Januar 2016 Einführung von GES Aktive Forms zur Bearbeitung der Grund-, 21 Hunde- und Spielapparatesteuer 305.000 396.520 100.000 305.000 396.520 100.000 305.000 390.000 0 115.000 324.720 1.764.230 16.000 80.000 93.710 9.000 412.670 115.000 323.190 889.750 16.000 80.000 94.490 9.000 376.180 115.000 0 0 0 0 0 0 0 836 837 838 839 808 809 812 833 834 835 VII Einsatz des Programms "Übrig wiederkehrende Einnahmen" (ÜWE) der Fa. GES Umsetzung bei der Systemhaus GmbH & Co. KG zur datentechnischen Umsetzung bei der Einführung der 21 Zweitwohnungssteuer bei der LHW. Mehrkosten durch flächendeckende Umstellung auf die elektronische Akte und neuer Scanner für die Bearbeitung der 21 beleglosen Rechnungsprüfung Ergonomische Ausstattung von Arbeitsplätzen im Rahmen von 21 BEM VII Austausch der Monitore im Rahmen des flächendeckenden 21 Einsatzes der elektronischen Aktenführung bei Amt 21 13.000 13.000 13.000 737 VII Unterstützende Beratung für den Bereich Steuerberatung der 21 Betriebe gewerblicher Art der Landeshauptstadt Wiesbaden 17.000 17.000 17.000 738 VII IT-Softwareentwicklung für die Gewerbesteuermitwirkung der 21 Landeshauptstadt Wiesbaden. 28.500 0 0 739 VII VII 7.500 7.500 7.500 740 VII VII VII VII VII 21 Zusätzliche Kosten für externe dienstliche Veranstaltungen Ausrichtung der Steueramtsleitertagung (Hessischer Städtetag) 21 in 2016 31 Amt 31 - Einstellung 5 Ordnungspolizeibeamte 31 Amt 31 - Personalkosten vorhandenes Personal 34 Amt 34 - Personalkosten vorhandenes Personal 34 Amt 34 - Wahlkosten 2016 / 2017 6.000 232.500 270.000 150.000 510.000 0 229.500 272.700 151.500 190.000 0 232.000 275.500 153.000 741 513 638 654 655 VII 67 Personalaufwand 67, Mehrkosten aufgrund Hochrechnung 895.060 902.950 902.950 699 VII Belege "Weitere Bedarfe" CO Dez. VII VII VII VII VII VII VII VII VII Amt Bezeichnung Bereich Forsten - Budget zur Vergabe der alle 10 Jahre 67 anstehenden Forsteinrichtung 67 Bereich Forsten - soziale Funktion des Waldes 67 Bereich Forsten - Bestattungswald 67 Instandhaltung Kfz und Maschinen Pflege von Altbaumbeständen im gründerzeitlichen 67 Geschosswohnungsbau Verkehrssicherungspflicht bei Straßenbäumen sowie beim Baumbestand in den öffentlichen Grünanlagen und 67 Kinderspielplätzen Einführung einer Grünflächeninformationssystems (GRIS) Mehrbedarf durch erforderliche Flächenerfassung sowie 67 Wartungskosten 97 Erhöhung des Stadtanteils Straßenentwässerung 97 Erhöhung des Stadtanteils Straßenreinigung Stand 31.08.2015 2016 Budget- 2017 BudgetFolgekosten bedarf bedarf Belegnr. 160.000 45.000 30.000 0 45.000 40.000 0 45.000 0 701 707 710 49.000 49.000 49.000 712 120.000 120.000 120.000 720 239.000 239.000 239.000 725 51.000 552.250 1.331.450 41.000 552.250 1.331.450 31.000 552.250 1.331.450 855 1187 1188 69.530.000 82.573.280 11.149.370 Weitere Bedarfe CO Dezernat I Finanzdezernat Wiesbaden www.wiesbaden.de Dezernat I Bezeichnung des Bedarfs Verleihung des Ludwig-Beck-Preises in 2017 Beschreibung Mit dem Ludwig-Beck-Preis werden alle zwei Jahre lebende Personen, Institutionen und Vereinigungen ausgezeichnet, die durch ihr persönliches Verhalten bzw. ihre Arbeit besondere Zivilcourage gezeigt haben. Aus Kostengründen soll in 2017 auf die Preisverleihung verzichtet werden. Begründung / Ziel / Wirkung Die Maßnahme dient der Sicherstellung der Verleihung des Preises, der ansonsten der Konsolidierung zum Opfer fallen würde. Die Politik hat hier die Möglichkeit, durch Zusetzung der erforderlichen Mittel die Veränderung zu verhindern. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 0 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 37.300 Folgekosten in Euro Belegnr.: 134 Dezernat I Bezeichnung des Bedarfs Verleihung des Preises für Bürgermut Beschreibung Mit dem Preis für Bürgermut können lebende Personen, Institutionen oder Vereinigungen aus Wiesbaden geehrt werden, die sich in besonders engagierter Weise für Andere eingesetzt haben. Der Preis wird mindestens alle zwei Jahre vergeben. Aus Kostengründen soll in 2016/2017 auf die Preisverleihung verzichtet werden. Begründung / Ziel / Wirkung Die Maßnahme dient der Sicherstellung der Verleihung des Preises, der ansonsten der Konsolidierung zum Opfer fallen würde. Die Politik hat hier die Möglichkeit, durch Zusetzung der erforderlichen Mittel die Veränderung zu verhindern. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 6.450 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 6.450 Folgekosten in Euro Belegnr.: 135 Dezernat I Bezeichnung des Bedarfs I/Mag und Amt 16: Fahrkarten für Ehrenbürger und Stadtälteste Beschreibung Die Ehrenbürger und Stadtälteste erhalten jedes Jahr kostenfrei eine ESWE-Jahresfahrkarte. Diese ist frei übertragbar. Es ist notwendig, diese Vergünstigung ab 2016 abzuschaffen, um andere Fixkosten, die nicht über den Eckwert abgedeckt sind, zu finanzieren. Begründung / Ziel / Wirkung Aufgrund der Konsolidierungsvorgaben müssen zur Finanzierung der unabweisbaren Fixkosten andere freiwillige Maßnahmen gekürzt/ gestrichen werden. Die Politik hat hier die Möglichkeit, durch Zusetzung der erforderlichen Mittel die Veränderung zu verhindern. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 12.750 Euro Büro des Magistrats 9.000 Euro Amt der Stadtverordnetenversammlung Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 12.750 Euro Büro des Magistrats 9.000 Euro Amt der Stadtverordnetenversammlung Folgekosten in Euro Belegnr.: 137 Dezernat I Bezeichnung des Bedarfs I/Büro des Magistrats: Laptopausstattung der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder Beschreibung Da offensichtlich fast jedes ehrenamtliche Magistratsmitglied über eine eigene PC-Ausstattung verfügt und die zur Verfügung gestellten Laptops nicht so intensiv genutzt werden wie ursprünglich angenommen, sollen die Magistratsmitglieder zukünftig einen Zugang ins städtische Netz über ihre privaten Endgeräte erhalten (Checkpoint Mobile Access). Magistratsmitglieder, die über keine eigene Hardware verfügen, werden weiterhin entsprechend versorgt. Sollte dies nicht gewünscht sein, müssten die notwendigen Mittel zum Erhalt des Status Quo zugesetzt werden. Begründung / Ziel / Wirkung Aufgrund der Konsolidierungsvorgaben müssen zur Finanzierung der unabweisbaren Fixkosten andere freiwillige Maßnahmen gekürzt/ gestrichen werden. Die Politik hat hier die Möglichkeit, durch Zusetzung der erforderlichen Mittel die Veränderung zu verhindern. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 6.750 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 6.750 Folgekosten in Euro 6.750 Euro p.a. Belegnr.: 138 Dezernat I Bezeichnung des Bedarfs Beibehaltung des Leistungsstandards der Protokollabteilung bei Empfängen und Veranstaltungen Beschreibung Aufgrund der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel 2016/17 (Eckwert auf Basis Plan 2015, zu erbringender Konsolidierungsbeitrag) können zukünftig die Empfänge und Veranstaltungen nur noch in reduzierter Form angeboten werden. Sollte die Politik dies nicht wünschen, sondern den bisherigen Standard z. B. aus Image-Gründen beibehalten wollen, müssten die fehlenden Mittel zugesetzt werden. Begründung / Ziel / Wirkung - Wegfall bzw. Reduzierung von Blumengestecken - ggf. Kauf oder Miete von 2 Grünpflanzen für den Festsaal ggf. mit Dauerauftrag zur Pflege analog Balkonbepflanzung - Laugengebäck als Standard für kleinere Empfänge - Geringerer Standard des Caterings bei allen Empfängen - Bei kleineren Empfängen (Schülerempfänge und ähnliches) kann auf Servicepersonal verzichtet werden (Selbstbedienung vorbereiteter Getränke und Speisen) - Reduzierung des Servicepersonals bei Empfängen bei allen anderen Empfängen (ggf. dauert es länger, bis Gläser wieder gefüllt bzw. abgeräumt sind) - Reduziertes Nachschenken von Wein/ Sekt bei Empfängen Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 12.500 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 12.500 Folgekosten in Euro Belegnr.: 140 Dezernat I Bezeichnung des Bedarfs Amt 16/ Stvv: Projekt Gedenkstätte für Opfer des NS-Widerstandes und im Dienst Umgekommener Beschreibung Der Ältestenausschuss hat mit Beschlussnummer 0017 vom 19.03.2015 die Grundsatzentscheidung für die Einrichtung einer Gedenkstätte im Rathaus-Foyer getroffen. Begründung / Ziel / Wirkung Im Foyer sollen zwei künstlerisch gestaltete Touchscreens installiert werden. Die Aufteilung in Kosten für den Künstler und Bau- und Unterhaltungskosten ist noch offen, daher erfolgt die Anmeldung des voraussichtlichen Gesamtbedarfs in CO. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 50.000 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 2.000 Unterhaltungskosten Folgekosten in Euro 2.000 jährlich Belegnr.: 156 Dezernat I Bezeichnung des Bedarfs Amt 14: Aufwendungen für Steuerberatung/Wirtschaftsprüfung Beschreibung Mittel für die Beauftragung Dritter zur Prüfungsunterstützung Begründung / Ziel / Wirkung Für die Jahres- und Gesamtabschlussprüfung stehen dem Amt keine Mittel zur Beauftragung Dritter zur Prüfungsunterstützung des vorhandenen Personals zur Verfügung. Um eine Prüfung und damit Entlastung des Magistrates für die Haushaltsjahre 2014 - 2016 gewährleisten zu können, ist es erforderlich, die Prüfung mit externer Unterstützung durchzuführen. Hierfür werden Mittel in Höhe von 45.000 Euro benötigt. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 45.000 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 45.000 Folgekosten in Euro keine Belegnr.: 278 Dezernat I Belegnr.: 557 Bezeichnung des Bedarfs Amt 10: Eckwertkorrektur wegen Wegfall von Mieteinnahmen in der OV Naurod gemäß Vereinbarung im Kämmerergespräch Beschreibung Auszug der Mieterin als Betreiberin der Postfiliale aus dem Gebäude Ortsverwaltung Naurod zum 01.02.2015. Begründung / Ziel / Wirkung Die Mieterin der Räume der Poststelle in der Ortsverwaltung Naurod hat zum 01.02.2015 das Mietverhältnis beendet und ist ausgezogen. Aufgrund der geplanten Sanierung der Ortsverwaltung können diese Erträge in 2016/17 nicht mehr erwirtschaftet werden. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 5.160 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 5.160 Folgekosten in Euro Dezernat I Belegnr.: 559 Bezeichnung des Bedarfs Amt 10: Zusammenlegung der Ortsverwaltung Schierstein mit der Ortsverwaltung Dotzheim Beschreibung Ein Erreichen der Konsolidierungsvorgaben ist durch Optimierung im laufenden Betrieb nicht mehr möglich. Eine Einhaltung des Eckwertes des Hauptamtes ist nur unter der Bedingung gleichzeitiger Leistungsreduzierung erreichbar. Die Ortsverwaltungen Dotzheim und Schierstein stehen bereits unter der Regie eines Leiters der Ortsverwaltung. Bereits im Jahre 2004 wurden umfangreiche Stellenreduzierungen vorgenommen, eine weitere Optimierung der Arbeitsabläufe ist nicht mehr machbar. Begründung / Ziel / Wirkung Im Hinblick auf den Neubau des Hauses der Vereine Dotzheim mit dem Einzug der Ortsverwaltung Dotzheim stehen ausreichende und moderne Räume für die zusammengefasste Ortsverwaltung zur Verfügung. Eine Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes der Ortsverwaltung Schierstein ist nur durch eine Zusetzung zum Eckwert möglich. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 99.350 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 100.050 Folgekosten in Euro Dezernat I Bezeichnung des Bedarfs Amt 10: Zusammenlegung der Ortsverwaltung Sonnenberg / Rambach mit der Ortsverwaltung Bierstadt Beschreibung Ein Erreichen der Konsolidierungsvorgaben ist durch Optimierung im laufenden Betrieb nicht mehr möglich. Eine Einhaltung des Eckwertes des Hauptamtes ist nur unter der Bedingung gleichzeitiger Leistungsreduzierung erreichbar. Bereits im Jahre 2004 wurden umfangreiche Stellenreduzierungen vorgenommen, eine weitere Optimierung der Arbeitsabläufe ist nicht mehr machbar. Bereits jetzt werden die Ortsverwaltungen Sonnenberg / Rambach und Bierstadt von einem Leiter der Ortsverwaltung geführt. Begründung / Ziel / Wirkung Sowohl die Fallzahlen als auch das Raumangebot weisen eindeutig auf eine Zusammenlegung unter dem Dach der Ortsverwaltung Bierstadt hin. Die Ortsverwaltung Sonnenberg ist nur über eine Treppenanlage erreichbar, die es Menschen mit Einschränkung erschwert, die Ortsverwaltung aufzusuchen. In Bierstadt ist das Erdgeschoss und somit der überwiegend publikumsrelevante Teil der Ortsverwaltung barrierefrei erreichbar. Eine Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes der OV Sonnenberg ist nur durch eine Zusetzung zum Eckwert möglich. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 68.670 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 69.200 Folgekosten in Euro Belegnr.: 560 Dezernat I Bezeichnung des Bedarfs Amt 10: Zusammenlegung der Ortsverwaltung Medenbach mit der Ortsverwaltung Breckenheim Beschreibung Ein Erreichen der Konsolidierungsvorgaben ist durch Optimierung im laufenden Betrieb nicht mehr möglich. Eine Einhaltung des Eckwertes des Hauptamtes ist nur unter der Bedingung gleichzeitiger Leistungsreduzierung erreichbar. Bereits im Jahre 2004 wurden umfangreiche Stellenreduzierungen vorgenommen, eine weitere Optimierung der Arbeitsabläufe ist nicht mehr machbar. Schon jetzt werden die Ortsverwaltungen Breckenheim und Medenbach von einem Leiter der Ortsverwaltung geführt. Begründung / Ziel / Wirkung Die Zusammenlegung der OV Breckenheim und Medenbach wurde u.a. unter Berücksichtigung der Fallzahlen getroffen. So besuchen mehr Bürgerinnen und Bürger die Ortsverwaltung Breckenheim. Gleichzeitig ist das Gebäude der Ortsverwaltung Breckenheim durch bisher durchgeführte Renovierungsarbeiten in einem besseren Grundzustand. Eine Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes der OV Medenbach ist nur durch eine Zusetzung zum Eckwert möglich. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 70.870 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 71.330 Folgekosten in Euro Belegnr.: 590 Dezernat I Belegnr.: 600 Bezeichnung des Bedarfs Amt 10: Zusammenlegung der Ortsverwaltung Naurod mit der Ortsverwaltung Auringen Beschreibung Ein Erreichen der Konsolidierungsvorgaben ist durch Optimierung im laufenden Betrieb nicht mehr möglich. Eine Einhaltung des Eckwertes des Hauptamtes ist nur unter der Bedingung gleichzeitiger Leistungsreduzierung erreichbar. Bereits im Jahre 2004 wurden umfangreiche Stellenreduzierungen vorgenommen, eine weitere Optimierung der Arbeitsabläufe ist nicht mehr machbar. Schon jetzt werden die Ortsverwaltungen Naurod und Auringen von einem Leiter der Ortsverwaltung geführt. Begründung / Ziel / Wirkung Die Zusammenlegung der Ortsverwaltung Naurod und Auringen wurde u.a. unter Berücksichtigung der Fallzahlen getroffen. So ist der Besuch von beiden Ortsverwaltung für sich betrachtet unterdurchschnittlich. Durch eine Zusammenlegung der beiden Ortsverwaltungen darf mit einer höheren Auslastung der Sprechzeiten gerechnet werden. Gleichzeitig ist das Gebäude der Ortsverwaltung Naurod sanierungsbedürftig. Die Ortsverwaltung Naurod ist für Menschen mit Einschränkungen schwierig erreichbar. In der Ortsmitte stehen auch keinerlei Kundenparkplätze zur Verfügung. In Auringen steht eine sanierte Ortsverwaltung zur Verfügung. Diese ist bis ins Erdgeschoss barrierefrei erschlossen. Eine Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes der Ortsverwaltung Naurod ist nur durch eine Zusetzung zum Eckwert möglich. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 66.080 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 66.560 Folgekosten in Euro Dezernat I Belegnr.: 606 Bezeichnung des Bedarfs Amt 10: Zusammenlegung der Ortsverwaltung Nordenstadt und der Ortsverwaltung Delkenheim Beschreibung Ein Erreichen der Konsolidierungsvorgaben ist durch Optimierung im laufenden Betrieb nicht mehr möglich. Eine Einhaltung des Eckwertes des Hauptamtes ist nur unter der Bedingung gleichzeitiger Leistungsreduzierung erreichbar. Bereits im Jahre 2004 wurden umfangreiche Stellenreduzierungen vorgenommen, eine weitere Optimierung der Arbeitsabläufe ist nicht mehr machbar. Schon jetzt werden die Ortsverwaltungen Nordenstadt und Delkenheim von einem Leiter der Ortsverwaltung geführt. Begründung / Ziel / Wirkung Die Zusammenlegung der Ortsverwaltung Nordenstadt und Delkenheim wurde u.a. unter Berücksichtigung der Fallzahlen getroffen. Durch eine Zusammenlegung der beiden Ortsverwaltungen darf mit einer höheren Auslastung der Sprechzeiten gerechnet werden. Gleichzeitig ist das Gebäude der Ortsverwaltung Nordenstadt sanierungsbedürftig. Das Gebäude steht im Eigentum des Amtes für Wirtschaft und Liegenschaften. Die von der Ortsverwaltung genutzten Räume entsprechen nicht mehr den einschlägigen Arbeitsstättenrichtlinien. Um diese Vorschriften zukünftig einzuhalten, wären umfangreiche Sanierungsmaßnahmen erforderlich. Dies wiederum ist nicht deckungsgleich mit Umzugsplanungen in Verbindung mit dem Neubaugebiet "Hainweg". Die Ortsverwaltung Delkenheim wurde in den vergangenen Jahren saniert und ist barrierefrei für den Publikumsverkehr erschlosen. Eine Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes der OV Nordenstadt ist nur durch eine Zusetzung zum Eckwert möglich. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 120.620 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 121.450 Folgekosten in Euro Belegnr.: 606 Dezernat I Bezeichnung des Bedarfs Amt 10: Konsolidierung der OBR Verfügungsmittel Beschreibung Auch die Verfügungsmittel der Ortsbeiräte unterliegen der Konsolidierung des Kämmerers von 4,27%/ 4,25%. Die Ansätze je Ortsbeirat wurden entsprechend gekürzt Begründung / Ziel / Wirkung Sofern die Höhe der Verfügungsmittel in 2016/17 wie in den vergangenen Jahren beibehalten werden soll, müssen die Mittel von der Politik zugesetzt werden. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 35.710 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 35.760 Folgekosten in Euro Belegnr.: 614 Dezernat I Bezeichnung des Bedarfs Amt 16: Zuwendung an Fraktionen Beschreibung Von der Konsolidierungsvorgabe sind auch die Zuwendungen an die Fraktionen betroffen. Es wurden vom Planansatz 2015 4,27/ 4,25% abgesetzt. Begründung / Ziel / Wirkung Sofern die städtischen Gremien eine Beibehaltung der bisherigen Höhe der Fraktionszuwendungen wünschen, müssen die entsprechenden Mittel als Mehrbedarf bereit gestellt werden. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 79.420 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 79.050 Folgekosten in Euro Belegnr.: 637 Dezernat I Belegnr.: 689 Bezeichnung des Bedarfs Amt 52: Beibehaltung des Leistungsstandards auf den Sportplätzen mit eigenem Platzwart Beschreibung 12 Sportplätze werden durch eigene Platzwarte betreut. Die Intensität der Pflege der Anlage ist gegenüber der Kolonnenpflege entsprechend höher. Dem Sportamt fehlen im Personalbudget (Konso und fehlende Tarifsteigerung 2015) ca. 200 Tsd. Euro. Durch Ausnutzung von Fluktuationen werden die Platzwarte Zug um Zug abgebaut. Die Arbeiten werden dann durch die Kolonne übernommen. Dies führt zwangsläufig dazu, dass auch auf den Plätzen ohne eigenen Platzwart die Pflegehäufigkeit reduziert werden muss. Somit leidet die Qualität auf allen städtischen Sportplätzen und es ist davon auszugehen, dass die mit ca. 15 Jahren angesetzte Haltbarkeit für einen Kunstrasenplatz sich erheblich reduziert und ein früherer Austausch notwendig wird. Alternativ wird geprüft, ob die jeweilige Anlage an den dort ansässigen Verein zur Betreuung abgegeben werden kann. In der Vergangenheit sind Versuche einer Pflege durch Vereine bereits gescheitert (z.B. SP Frauenstein). Vereinseigene Plätze (z.B. Kastel + Freie Turner) zeigen bereits nach kurzer Zeit einen erheblichen Verschleiß auf. Demgegenüber befinden sich städtische Plätze aus dem gleichen Baujahr nach wie vor in einem absolut altersgerechten Zustand. Betroffen sind die folgenden Plätze: - Helmut-Schön-Sportplatz (2 VZÄ) - SP Kleinfeldchen (1 VZÄ) - SP Rheinhöhe, SP Erlenweg, SP Waldstraße und Rollschuhbahn am 2. Ring (2 VZÄ) - SP Schelmengraben und SP Niederfeld (2 VZÄ) - Bezirkssportanlage Kastel und Amöneburg (2 VZÄ) - SP Bierstadt und SP Sonnenberg (1 VZÄ) Begründung / Ziel / Wirkung Eine Umstellung von Platzwarten auf Sportplatzkolonne ist mit massiven Leistungseinschränkungen verbunden. Es ist kein fester Ansprechpartner mehr vor Ort. Wenn die städtischen Gremien diesen hohen Leistungsstandard beibehalten wollen, müssen entsprechende Personalmittel zugesetzt werden. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 200.000 Belegnr.: 689 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 200.000 Folgekosten in Euro 200.000 p.a. Dezernat I Bezeichnung des Bedarfs I/F: Projektmittel für das Projekt "Medizinische Akutversorgung nach Vergewaltigung ohne Anzeige in Wiesbaden" Beschreibung Das Projekt gilt der Verbesserung der medizinischen Akutversorgung von Personen nach einer Vergewaltigung in Wiesbaden. Projektbestandteile: - Einrichtung eines niedrigschwelligen Angebots zur medizinischen Versorgung von Opfern einer Vergewaltigung in Wiesbaden in Kooperation mit Kliniken, Ärztinnen und Ärzten und dem Gesundheitsamt analog des bewährten Projektes und hessenweit implementierten Angebots des Frauennotrufes Frankfurt (siehe: www.soforthilfe-nach-vergewaltigung.de) - Erstellen und Verteilen von Informations- und Dokumentationsmaterialien an Wiesbadener Kliniken, Ärztinnen und Ärzte sowie zur Verfügung stellen von Sicherungskits, die der medizinischen Versorgung, Dokumentation und Befundsicherung gelten. - Durchführen einer Plakatkampagne, diverser Veranstaltungen und Erstellen und Verteilen von Öffentlichkeitsarbeitsmaterialien zur stadtweiten Bewerbung des Angebots und gezielten Information über Soforthilfemöglichkeiten für Opfer sexueller Gewalt im sozialen Umfeld von Betroffenen. - Durchführung des Projektes durch I/F mit diversen Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartnern. Begründung / Ziel / Wirkung Die Durchführung des Projektes ist erforderlich, kann jedoch zugunsten anderer notwendiger Projekte des Frauenreferats nicht aus dem Eckwert finanziert werden. Wenn hierfür keine gesonderten Mittel zur Verfügung gestellt werden, kann das Projekt in 2016/17 nicht durchgeführt werden. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 10.000 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 10.000 Folgekosten in Euro Belegnr.: 846 Dezernat I Bezeichnung des Bedarfs Amt 14: Personalmehrbedarf zur Erfüllung der gesetzlichen Prüfpflichten Beschreibung Das Ergebnis 2014 - als Referenz für die Ansätze 2016/17 - war aufgrund von unbesetzten Stellen im Revisionsamt extrem niedrig (1,565 Mio. Euro). Bedingt durch die Konsolidierung konnten nur noch 1,514 Mio. Euro bzw. 1,529 Mio. Euro für 2016/17 angemeldet werden. Zwischenzeitlich konnten einige Stellen nach langer Zeit wiederbesetzt werden. Die aktuelle Hochrechnung zeigt - auch unter Berücksichtigung der Tarifsteigerung in 2015 - einen Finanzbedarf für 2015 von 1,695 Mio. Euro auf. Damit fehlen dem Revisionsamt in 2016/17 ca. 180 Tsd. Euro an Personalkosten. Begründung / Ziel / Wirkung 180 Tsd. Euro bedeuten einen erneuten Stellenabbau von 3 VZÄ. Die Arbeit des Revisionsamtes unterliegt gesetzlichen Vorgaben und ist z. B. im Hinblick auf den Jahresabschluss zeitkritisch. Fehlendes Personal führt zwangsläufig zu einer verminderten Prüfungstätigkeit und Verzögerungen beim Jahresabschluss. Um den drohenden Stellenabbau zu vermeiden, wird eine teilweise Zusetzung des fehlenden Betrages beantragt. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 100.000 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 100.000 Folgekosten in Euro Belegnr.: 873 Dezernat I Bezeichnung des Bedarfs Amt 37: Vermeidung der Absenkung des Sicherheitsstandards bei der Feuerwehr Beschreibung Die Stvv hat in 1998 eine Mindestfunktionsstärke von 45 Funktionen (ohne Leitstelle) für die Feuerwehr festgelegt. Dem liegen zeitgleich zwei Wohnungsbrände und ein schweres Unfallereignis als Szenarien zugrunde. Die gesetzliche Hilfsfrist von 10 Minuten muss dabei eingehalten werden. Daraus ergibt sich für die Einhaltung dieses Sicherheitsstandards eine errechnete Personalstärke von derzeit 243 Stellen. Begründung / Ziel / Wirkung Bei einer Konsolidierung der Personalkosten um 923 Tsd. Euro müssen ca. 13 Stellen abgebaut werden. Dies ist nur realisierbar, wenn die Stvv den Sicherheitsstandard absenkt, indem die Mindestfunktionsstärke um 2-3 Funktionsstellen reduziert wird. Sofern die Politik den aktuellen Sicherheitsstandard beibehalten möchte, müssen zur Aufrechterhaltung der Funktionsstärken die entsprechenden Mittel zugesetzt werden. Die Zusetzung entspricht dem Konsobetrag. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 923.680 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 928.540 Folgekosten in Euro Belegnr.: 874 Dezernat I Belegnr.: 928 Bezeichnung des Bedarfs Erhöhung Betriebskostenzuschuss Mattiaqua Beschreibung Es wird vorgeschlagen, für die Jahre 2016/ 17 einen Betriebskostenzuschuss in Höhe des Fehlbetrages laut Wirtschaftsplan 2016/17 zu planen. Begründung / Ziel / Wirkung Der Betriebskostenzuschuss von Mattiaqua bewegt sich seit 2010 nahezu konstant auf 7,6 Mio. Euro. Preissteigerungsraten und Tarifsteigerungen fanden in den vergangenen Haushaltsplanaufstellungen keinen Einfluss auf die Höhe des Zuschusses. Der jährliche Fehlbetrag steigt trotz Ausnutzung jeglicher Spar- und Optimierungsmöglichkeiten immer weiter an. Nicht gedeckte Fehlbeträge müssen nach 5 Jahren von der Stadt Wiesbaden ausgeglichen werden. Der Wirtschaftsplan sieht einen Fehlbetrag von 10,102 Mio. Euro in 2016 und 10,687 Mio. Euro in 2017 vor. Neben dem Betriebskostenzuschuss von 7,6 Mio. Euro (7,280 Mio. Euro konsolidiert, Restbetrag als weiterer Bedarf) ist noch - als Vorabdotierung im Haushalt - ein Zusatzbetrag von 500 Tsd. Euro p.a. vorgesehen. Der Betriebskostenzuschuss müsste sich daher um 1,997 Mio. Euro in 2016 und 2,582 Mio. Euro in 2017 erhöhen, um die Fehlbeträge der Wirtschaftsplanung 2016/17 zu decken. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 1.997.000 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 2.582.000 Folgekosten in Euro Dezernat I Belegnr.: 929 Bezeichnung des Bedarfs Erhöhung Betriebskostenzuschuss Mattiaqua für eine neue Folienauskleidung des Schwimmbeckens im Opelbad Beschreibung Die Beckenanlage ist im Opelbad mit einer Folie ausgekleidet. Die Folie ist ca. 15Jahre alt und kann mittlerweile kaum noch Instand gesetzt werden. Eine neue Auskleidung ist die minimalste Maßnahme um den Betrieb des Schwimmbeckens zu garantieren. Begründung / Ziel / Wirkung Im Zuge der Haushaltsplanungen wurde auch der Wirtschaftsplan von Mattiaqua nach Einsparmöglichkeiten durchforstet und um große Instandhaltungsmaßnahmen bereinigt. Die Finanzierung der 0,250 Mio. Euro teuren Maßnahme aus dem laufenden Wirtschaftsplan würde den Fehlbetrag des Eigenbetriebes noch weiter erhöhen. Werden die Mittel nicht über einen erhöhten Betriebskostenzuschuss zugeführt, wird die Sanierung auf einen späteren Zeitpunkt geschoben - auch auf die Gefahr hin, dass es bei einer Verschlechterung des Zustandes zu einer Teilschließung in dem Bad kommen könnte. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 250.000 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 0 Folgekosten in Euro Dezernat I Belegnr.: 930 Bezeichnung des Bedarfs Erhöhung Betriebskostenzuschuss Mattiaqua für mehrere Instandhaltungsmaßnahmen im Opelbad Beschreibung Im Opelbad stehen folgende dringende Sanierungsmaßnahmen an: neue Duscharmaturen und Verrohrungen (80.000 Euro) Anpassung an die gültige Trinkwasserverordnung; Einbau von neuen Armaturen die mit Heißwasser, Kaltwasser (also kein Mischwasser) betrieben werden. Die Armaturen beinhalten einen Verbrühungsschutz und Steuerungen zur Hygienespülung und thermischer Desinfektion. Für den Betrieb müsste das Rohrsystem angepasst werden. Erneuerung der Absorbersolaranlage (70.000 Euro) Die Absorbersolaranlage besteht aus einer Dachauslegung von PE-Schlauchsystemen. Die Schläuche sind porös und können auch nicht weiter repariert werden. Bei einer Erneuerung der Solaranlage müsste auch der Unterbau auf der Dachfläche saniert werde. Dieser besteht aus Holzbalken, die stark angegriffen sind. Fliesenerneuerung Duschen (40.000 Euro) Der Fliesenbelag ist ca. 10 Jahre alt. Aus der Politik wurde die Sanierung der Wand- und Bodenverfliesung schon angefragt. Begründung / Ziel / Wirkung Im Zuge der Haushaltsplanungen wurde auch der Wirtschaftsplan von Mattiaqua nach Einsparmöglichkeiten durchforstet und um große Instandhaltungsmaßnahmen bereinigt. Die Finanzierung der insgesamt 0,190 Mio. Euro teuren Maßnahme aus dem laufenden Wirtschaftsplan würde den Fehlbetrag des Eigenbetriebes noch weiter erhöhen. Werden die Mittel nicht über einen erhöhten Betriebskostenzuschuss zugeführt, wird die Sanierung auf einen späteren Zeitpunkt geschoben - auch auf die Gefahr hin, dass es bei einer Verschlechterung des Zustandes zu einer Teilschließung in dem Bad kommen könnte. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 80.000 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 110.000 Folgekosten in Euro Belegnr.: 930 Dezernat I Belegnr.: 931 Bezeichnung des Bedarfs Erhöhung Betriebskostenzuschuss Mattiaqua für die Sanierung des Kinderplanschbeckens Kallebad Beschreibung Das Kinderplanschbecken im Kallebad besteht aus mehreren Beckenbestandteile, die sich ergänzen. Der Beckenkörper besteht aus Beton mit keramischem Belag. Die verbauten Fliesen sind nicht mehr lieferbar. Die Chlor- und Hygienewerte wurden bereits mehrmals während der Saison beanstandet. Der konstruktive Aufbau des Beckens incl. Überlaufsystem entspricht nicht der DIN 19643 von November/2012. Aufgrund des Infektionsschutzgesetzes und der gültigen DIN müsste das Becken angepasst werden. Geplante Ausführung: Einbau einer kompletten Edelstahlwanne mit Einströmkanälen, vertikaler Wasserdurchströmung, oben liegender Wasserspiegel mit Rinnensystem. Begründung / Ziel / Wirkung Im Zuge der Haushaltsplanungen wurde auch der Wirtschaftsplan von Mattiaqua nach Einsparmöglichkeiten durchforstet und um große Instandhaltungsmaßnahmen bereinigt. Die Finanzierung der 0,590 Mio. Euro teuren Maßnahme aus dem laufenden Wirtschaftsplan würde den Fehlbetrag des Eigenbetriebes noch weiter erhöhen. Werden die Mittel nicht über einen erhöhten Betriebskostenzuschuss zugeführt, wird die Sanierung auf einen späteren Zeitpunkt geschoben - auch auf die Gefahr hin, dass es bei einer Verschlechterung des Zustandes zu einer Teilschließung in dem Bad kommen könnte. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 0 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 590.000 Folgekosten in Euro Dezernat I Belegnr.: 932 Bezeichnung des Bedarfs Erhöhung Betriebskostenzuschuss Mattiaqua für die Sanierung des Schwimmerbeckens Kleinfeldchen Beschreibung Das Schwimmerbecken im Kleinfeldchen ist ein reines Betonbecken Baujahr 1953. Der Beton ist verschlissen, das Becken ist undicht, Wasserverlust ca. 1000 m3 im Jahr, entspricht ca. 5000 Euro. Der Konstruktive Aufbau des Beckens incl. Überlaufsystem entspricht nicht der DIN 19643 von November/2012. Aufgrund des Infektionsschutzgesetzes und der gültigen DIN müsste das Becken angepasst werden. Geplante Ausführung: Einbau einer kompletten Edelstahlwanne mit Einströmkanälen, vertikaler Wasserdurchströmung, oben liegender Wasserspiegel mit großem Rinnensystem. Mit der Sanierung würde der Anschluss an die vorhandene neue Schwimmbadtechnik erfolgen, gleichzeitig würde der Beckenumgang erneuert werden. Begründung / Ziel / Wirkung Im Zuge der Haushaltsplanungen wurde auch der Wirtschaftsplan von Mattiaqua nach Einsparmöglichkeiten durchforstet und um große Instandhaltungsmaßnahmen bereinigt. Die Finanzierung der 1,6 Mio. Euro teuren Maßnahme aus dem laufenden Wirtschaftsplan würde den Fehlbetrag des Eigenbetriebes noch weiter erhöhen. Werden die Mittel nicht über einen erhöhten Betriebskostenzuschuss zugeführt, wird die Sanierung auf einen späteren Zeitpunkt geschoben - auch auf die Gefahr hin, dass es bei einer Verschlechterung des Zustandes zu einer Teilschließung in dem Bad kommen könnte. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 0 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 1.637.000 Folgekosten in Euro Weitere Bedarfe CO Dezernat II Finanzdezernat Wiesbaden www.wiesbaden.de Dezernat II Belegnr.: 202 Bezeichnung des Bedarfs konkret beschlossene Maßnahmen im Rahmen des Ausbaus der Kinderbetreuung u3 auf eine Versorgungsquote auf 48% Beschreibung Die Stadtverordnetenversammlung hat die hier kalkulierten Maßnahmen mit Beschluss Nr. 0789 am 21.12.2011 in Auftrag gegeben. Über eine Reihe einzelner Sitzungsvorlagen wurde die Inbetriebnahme der zusätzlichen Kinderbetreuungsplätze genehmigt. Für den Betrieb dieser zusätzlichen Plätze werden in den Folgejahren die Mittel gebraucht. Mit der Umsetzung dieser Maßnahme wurde der Magistrat durch eine Vielzahl verschiedener Einzelbeschlüsse beauftragt. Begründung / Ziel / Wirkung Die Erfassung der notwendigen Mittel in der Planvariante A/d00 ist aufgrund der Eckdatenverfügung nicht möglich. Über die Aufnahme der Mittel in den Haushalt ist zu entscheiden Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 5.460.120 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 5.456.660 Folgekosten in Euro Dezernat II Belegnr.: 203 Bezeichnung des Bedarfs Barrierefreies Wohnen- Kosten Musterwohnung Beschreibung Im kommunalen Aktionsplan, der die Ziele der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (BRK) auf kommunaler Ebene umsetzt, ist eine Musterausstellung zu barrierefreiem Wohnen und hilfreicher Technik vorgesehen. Die barrierefreie Gestaltung der Umwelt ist die Grundvoraussetzung für die Inklusion von Menschen mit Behinderungen nach der BRK und von großer Bedeutung für die Herausforderungen des demografischen Wandels. Die Musterausstellung zeigt Lösungen für die barrierefreie Wohnumgebung auf. Zielgruppen sind neben Bürgerinnen und Bürgern auch Planer, Handwerker, Wohnungswirtschaft, Studierende, Schüler, u.a. Der AK der Behindertenorganisationen, der Seniorenbeirat, Vertreter des Handwerks und der Wohnungsgesellschaften sowie die Hochschule RheinMain begrüßen die Einrichtung einer Musterausstellung, um die oben genannten Zielgruppen für die Themen zu sensibilisieren und zur Umsetzung von Maßnahmen zu bewegen. Ferner ist die Musterausstellung von zentraler Bedeutung, um die Beratung zu hilfreicher Technik nach Ende der Projektlaufzeit "Belle Wi - Besser leben im Alter" in Wiesbaden dauerhaft zu etablieren. Mit der Umsetzung dieser Maßnahme wurde der Magistrat durch STVV-Beschluss Nr. 0168 am 25.03.2010 und Nr. 0016 am 07.02.2013 beauftragt. Begründung / Ziel / Wirkung Die Erfassung der notwendigen Mittel in der Planvariante A/d00 ist aufgrund der Eckdatenverfügung nicht möglich. Über die Aufnahme der Mittel in den Haushalt ist zu entscheiden. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 66.010 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 66.010 Folgekosten in Euro Dezernat II Bezeichnung des Bedarfs Betreuerhonorar Mindestlohn im Bereich Jugendarbeit Beschreibung Erhöhung von einem bisherigen Stundenlohn von 5,80 Euro oder 7,50 Euro auf komplett 8,50 Euro für Betreuer im Rahmen der Jugendarbeit durch das Gesetz zur Einführung des Mindestlohns. Mit der Umsetzung dieser Maßnahme wurde der Magistrat durch STVV-Beschluss Nr. 0130 am 24.02.2015 beauftragt. Begründung / Ziel / Wirkung Die Erfassung der notwendigen Mittel in der Planvariante A/d00 ist aufgrund der Eckdatenverfügung nicht möglich. Über die Aufnahme der Mittel in den Haushalt ist zu entscheiden. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 18.000 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 18.000 Folgekosten in Euro Belegnr.: 204 Dezernat II Bezeichnung des Bedarfs Betreuungsbehörde - Personalbedarf Beschreibung Das Gesetz zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde ist zum 1. Juli 2014 in Kraft getreten. Hiermit werden Änderungen im Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG), des Betreuungsbehördengesetzes (BtBG) sowie des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) vorgenommen, die zu einem beträchtlichen Aufgabenzuwachs bei den kommunalen Betreuungsbehörden führen. Bisher konnten diese Stellen aufgrund fehlender HH-Mittel nicht besetzt werden. Eine Verweigerung der Umsetzung dieser Maßnahme stellt einen Verstoß gegen einen eindeutigen gesetzlichen Auftrag dar. Mit der Umsetzung dieser Maßnahme wurde der Magistrat durch STVV-Beschluss Nr. 0449 am 20.11.2014 beauftragt. Begründung / Ziel / Wirkung Die Erfassung der notwendigen Mittel in der Planvariante A/d00 ist aufgrund der Eckdatenverfügung nicht möglich. Über die Aufnahme der Mittel in den Haushalt ist zu entscheiden. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 119.160 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 119.160 Folgekosten in Euro Belegnr.: 205 Dezernat II Belegnr.: 206 Bezeichnung des Bedarfs EDV Wartungskosten Software Beschreibung Wartungskosten Vertragserhöhungen und Neuabschlüsse für versch. Software z. B. Prosoz, Mamba, Wikita, E-Akte Der Mittelbedarf für EDV-Wartungskosten Software erhöht sich durch die Inproduktivnahme von weiteren Fachbereichen in die eAkte gem. Projektzeitplan, die Einführung des Verfahrens WIKITA-Zentrales elektronisches Kitaplatz Vormerksystem und den sich daraus ergebenden Dienstleistungen. Mit der Umsetzung dieser Maßnahme wurde der Magistrat durch Beschluss Nr. 0617 am 19.08.2014 beauftragt. Begründung / Ziel / Wirkung Die Erfassung der notwendigen Mittel in der Planvariante A/d00 ist aufgrund der Eckdatenverfügung nicht möglich. Über die Aufnahme der Mittel in den Haushalt ist zu entscheiden. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 307.720 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 350.670 Folgekosten in Euro Dezernat II Bezeichnung des Bedarfs EDV Zusatzausstattung Wivertis Beschreibung Zusatzausstattung Wivertis Preisanpassungen Der Mittelbedarf für die Zusatzausstattung Wivertis erhöht sich im Wesentlichen durch die Inproduktivnahme von weiteren Fachbereichen in die eAkte gem. Projektzeitplan und dem Mitarbeiterzuwachs im Bereich 5001 Sozialhilfe und Flüchtlinge und 5108 Wohnen (Wiedereinführung der Fehlbelegungsabgabe & Novelle des Wohngeldrechts). Mit der Umsetzung dieser Maßnahme wurde der Magistrat durch Beschluss Nr. 0617 am 19.08.2014 beauftragt. Begründung / Ziel / Wirkung Die Erfassung der notwendigen Mittel in der Planvariante A/d00 ist aufgrund der Eckdatenverfügung nicht möglich. Über die Aufnahme der Mittel in den Haushalt ist zu entscheiden. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 114.730 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 178.580 Folgekosten in Euro Belegnr.: 207 Dezernat II Bezeichnung des Bedarfs Elternbildung - Informations- und Hausbesuchsprogramm zur Information aller Eltern mit Neugeborenen Beschreibung Das Bundeskinderschutzgesetz verpflichtet die Kommunen zur flächendeckenden auch aufsuchenden Information (werdender) Eltern über Unterstützungsangebote in Fragen der Kindesentwicklung als Regelleistung. Eine Verweigerung der Umsetzung dieser Maßnahme stellt einen Verstoß gegen einen eindeutigen gesetzlichen Auftrag aus § 3 Bundeskinderschutzgesetz dar. Mit der Umsetzung dieser Maßnahme wurde der Magistrat durch § 3 Bundeskinderschutzgesetz beauftragt. Begründung / Ziel / Wirkung Die Erfassung der notwendigen Mittel in der Planvariante A/d00 ist aufgrund der Eckdatenverfügung nicht möglich. Über die Aufnahme der Mittel in den Haushalt ist zu entscheiden. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 225.000 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 390.000 Folgekosten in Euro Belegnr.: 208 Dezernat II Bezeichnung des Bedarfs Erziehungsberatung bei freien Trägern Beschreibung Zuschüsse gem. Vertrag für freie Träger: 40.000 Euro Zentrum für Beratung und Therapie (ZBT) Erziehungsberatung Ersatz städt. Personal ZBT 38.000 Euro Caritasverband Erziehungsberatung Reduzierung Eigenanteil Träger Mit der Umsetzung dieser Maßnahme wurde der Magistrat durch den Kooperationsvertrag Diak. Werk - LHW beauftragt. Begründung / Ziel / Wirkung Die Erfassung der notwendigen Mittel in der Planvariante A/d00 ist aufgrund der Eckdatenverfügung nicht möglich. Über die Aufnahme der Mittel in den Haushalt ist zu entscheiden. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 78.000 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 78.000 Folgekosten in Euro Belegnr.: 209 Dezernat II Belegnr.: 210 Bezeichnung des Bedarfs ESF Bundesprogramm "Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier" im Stadtteil Schelmengraben (BIWAQ) Beschreibung Einrichtung einer üpl. Stelle 0,66 VZÄ E 9Einrichtung einer üpl. Stelle 0,66 VZÄ E 9 Das Amt für Soziale Arbeit hat sich mit dem Konzept "EIS Erwerbsintegration Schelmengraben" an der Interessensbekundung zum Bundesprogramm "Bildung, Wirtschaft und Arbeit im Quartier" (BIWAQ) beteiligt. Dieses Konzept unterstützt das zentrale Handlungsfeld "Steigerung der Erwerbsbeteiligung im Stadtteil Schelmengraben" des Programms "Soziale Stadtplus". Die Gesamtkosten für das Vorhaben betragen für den Zeitraum 07/2015 bis 03/2019 2.002.815,00 Euro. Hiervon erhält die Landeshauptstadt Wiesbaden, im Falle einer Aufnahme in das Programm BIWAQ, im Zeitraum von Juli 2015 bis Dezember 2018 eine Fördersumme in Höhe von 1.771.883 Euro zweckgebunden für das Vorhaben "EIS - Erwerbsintegration Schelmengraben" zur Einrichtung einer niedrigschwelligen Beratungsstelle sowie zur Durchführung verschiedener Qualifizierungs- und Beschäftigungsmaßnahmen. Mit der Umsetzung dieser Maßnahme wurde der Magistrat durch Beschluss Nr. 0129 am 21.02.2015 beauftragt. Begründung / Ziel / Wirkung Die Erfassung der notwendigen Mittel in der Planvariante A/d00 ist aufgrund der Eckdatenverfügung nicht möglich. Über die Aufnahme der Mittel in den Haushalt ist zu entscheiden. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 37.490 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 37.490 Folgekosten in Euro Dezernat II Bezeichnung des Bedarfs JUGEND STÄRKEN im Quartier- Bedarfsgerechter Ausbau der Schulsozialarbiet an den beruflichen Schulen - Mikroprojekte im Stadtteil Schelmengraben Beschreibung Das Bundesministerium stellt bis 2018 der Landeshauptstadt Wiesbaden bis zu 800.000 Euro zweckgebunden zur Verfügung, um Schulsozialarbeit an beruflichen Schulen bedarfsgerecht auszubauen und Mikroprojekte mit berufsorientierender Ausrichtung am Beispiel von "Soziale Stadt" im Stadtteil Schelmengraben zu entwickeln. Mit der Umsetzung dieser Maßnahme wurde der Magistrat durch STVV-Beschluss Nr. 0061 am 26.03.2015 beauftragt. Begründung / Ziel / Wirkung Die Erfassung der notwendigen Mittel in der Planvariante A/d00 ist aufgrund der Eckdatenverfügung nicht möglich. Über die Aufnahme der Mittel in den Haushalt ist zu entscheiden. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 19.920 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 19.920 Folgekosten in Euro Belegnr.: 211 Dezernat II Bezeichnung des Bedarfs Kath. Kirche - neuer Leistungsvertrag für Kindertagesstätten freier Träger Beschreibung Für die Kitas der Kath. Kirche in Wiesbaden wurde im Auftrag der StVV ein neuer Leistungsvertrag abgeschlossen. Dabei entstehen im Vergleich zum Rechnungsergebnis 2014 deutliche Mehrkosten, weil die Kitas künftig mehr Ganztagsplätze anbieten und ab dem 01.09.2015 die Personalanforderungen des HessKiFöG erfüllen müssen. Diese Mehrkosten sind Teil des abgeschlossenen Leistungsvertrages. Bei Nichtbereitstellung der Mittel kann der rechtsgültige Vertrag nicht eingehalten werden. Mit der Umsetzung dieser Maßnahme wurde der Magistrat durch STVV-Beschluss Nr. 0010 am 12.02.2015 beauftragt. Begründung / Ziel / Wirkung Die Erfassung der notwendigen Mittel in der Planvariante A/d00 ist aufgrund der Eckdatenverfügung nicht möglich. Über die Aufnahme der Mittel in den Haushalt ist zu entscheiden. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 1.761.780 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 1.761.780 Folgekosten in Euro Belegnr.: 212 Dezernat II Belegnr.: 213 Bezeichnung des Bedarfs Kindertagesstätten freier Träger- neuer Personalstandard nach HessKiFöG Beschreibung Das HessKiFöG hat die Landeszuschüsse für die Kinderbetreuung erhöht und die personelle Ausstattung verbessert. Eine Verweigerung der Umsetzung dieser Maßnahmen stellt einen Verstoß gegen einen eindeutigen gesetzlichen Auftrag dar. Mit der Umsetzung dieser Maßnahme wurde der Magistrat durch HessKiFöG beauftragt. Begründung / Ziel / Wirkung Die Erfassung der notwendigen Mittel in der Planvariante A/d00 ist aufgrund der Eckdatenverfügung nicht möglich. Über die Aufnahme der Mittel in den Haushalt ist zu entscheiden. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 3.770.960 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 3.770.960 Dezernat II Belegnr.: 214 Bezeichnung des Bedarfs Anmietung von Büroflächen in der Weidenbornstr. 8a für die Abt. Schulsozialarb. u. Betreuende Grundschulen(ca.26.900 Euro), Nebenkosten in OV Dotzheim für die Abt. Sozialhilfe u. Flüchtlinge (ca.7.000 Euro) Beschreibung Ausbau von Leistungen auf kommunaler Ebene und damit verbundene unumgängliche Personal- und Flächenmehrbedarfe zur notwendigen Aufgabenerfüllung. Die Anmietung von 215,53 m² Bürofläche in der Weidenbornstr. 8 a für die neu einzurichtenden Sachgebiete der Abt. Schulsozialarbeit und Betreuende Grundschulen war zwingend erforderlich. Die AG Mieten hat der Anmietung zugestimmt. Mit der Umsetzung dieser Maßnahme wurde der Magistrat durch STVV-Beschluss Nr. 1175 am 17.12.2013, Magistratsbeschluss Nr. 0301 vom 05.05.2015 und Nutzungsvereinbarung mit der OV Dotzheim beauftragt. Begründung / Ziel / Wirkung Die Erfassung der notwendigen Mittel in der Planvariante A/d00 ist aufgrund der Eckdatenverfügung nicht möglich. Über die Aufnahme der Mittel in den Haushalt ist zu entscheiden. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 33.850 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 33.850 Folgekosten in Euro Dezernat II Bezeichnung des Bedarfs Neueinrichtung der Betreuenden Grundschule an der Freiherr-vom-Stein-Schule Beschreibung Die Maßnahme folgt dem Auftrag der StVV, in allen Stadtteilen mit hohen sozialen Bedarfslagen eine Betreuende Grundschule einzurichten. Mit Realisierung dieser Maßnahme ist die letzte Lücke geschlossen. Die Schulsozialarbeit ist ein in Wiesbaden seit Ende der 70er Jahre erfolgreiches Angebot der Jugendhilfe, das nachweislich die Anzahl der Schulabgänger ohne Schulabschluss in Wiesbaden reduziert und vielen Schülerinnen und Schülern das Erreichen eines Ausbildungsplatzes bzw. eines Realschulabschlusses ermöglicht. Durch den Ausbau der Schulsozialarbeit soll in Wiesbaden eine weitere Reduzierung der Schulabbrecherquote erreicht und die Perspektiven von Jugendlichen auf dem Arbeitsmarkt weiter verbessert werden. Mit der Umsetzung dieser Maßnahme wurde der Magistrat durch STVV-Beschluss Nr. 0090 am 09.02.2012 beauftragt. Begründung / Ziel / Wirkung Die Erfassung der notwendigen Mittel in der Planvariante A/d00 ist aufgrund der Eckdatenverfügung nicht möglich. Über die Aufnahme der Mittel in den Haushalt ist zu entscheiden. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 154.360 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 154.360 Folgekosten in Euro Belegnr.: 215 Dezernat II Bezeichnung des Bedarfs Personalaufstockung wegen steigender Flüchtlingszahlen Beschreibung 24 Stellen (6 E9; 12 S 14 und 6 E10/A10) Die Personalbedarfsrechnung geht von 1.500 Zuweisungen von Flüchtlingen ab 2015 aus. Zur Bewältigung dieser Aufgabe ist der bereits beschlossene Personalausbau unumgänglich. Die pauschale Landeserstattung deckt etwa 50% der Aufwendungen ab; für eine Erhöhung des Landesanteiles gibt es mit unserer Unterstützung laufende Bestrebungen des Hess. Städtetages. Mit der Umsetzung dieser Maßnahme wurde der Magistrat durch STVV-Beschluss Nr. 0140 am 13.05.2015 und Beschluss Lenkungsgruppe 03.11.2014 beauftragt. Begründung / Ziel / Wirkung Die Erfassung der notwendigen Mittel in der Planvariante A/d00 ist aufgrund der Eckdatenverfügung nicht möglich. Über die Aufnahme der Mittel in den Haushalt ist zu entscheiden. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 1.419.390 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 1.419.390 Folgekosten in Euro Belegnr.: 216 Dezernat II Bezeichnung des Bedarfs Personalkosten für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge Beschreibung Wie im Bereich der Aufnahme von Flüchtlingen bei 50 Amt für Grundsicherung und Flüchtlinge ist auch bei 51 Amt für Soziale Arbeit ein deutlicher Anstieg unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge zu bewältigen. Im Interesse einer weiterhin humanen und sozialverträglichen Flüchtlingsaufnahme kann auf die Maßnahme nicht verzichtet werden. Mit der Umsetzung dieser Maßnahme wurde der Magistrat durch STVV-Beschluss Nr. 0140 am 13.05.2015 beauftragt. Begründung / Ziel / Wirkung Die Erfassung der notwendigen Mittel in der Planvariante A/d00 ist aufgrund der Eckdatenverfügung nicht möglich. Über die Aufnahme der Mittel in den Haushalt ist zu entscheiden. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 180.670 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 180.670 Folgekosten in Euro Belegnr.: 217 Dezernat II Bezeichnung des Bedarfs Platzausbau U3 Tagespflege Beschreibung Platzausbau Tagespflege jährlich zusätzlich 10 Tagesmütter für 25 neue Plätze Der Platzausbau in der Tagespflege ist Bestandteil der Ausbauprogramms 48. Mit den angemeldeten Mitteln soll die von der StVV beschlossene Versorgungsquote in der Kinderbetreuung in Höhe von 48% erreicht werden. Der beschlossenen Quote liegt die Annahme zugrunde, dass die Nachfrage nach U3-Betreuung auf diesem Niveau zu befriedigen ist. Sollte sie aber weiter anhalten, wäre die Quote soweit zu erhöhen, bis der Rechtsanspruch erfüllt ist. Mit der Umsetzung dieser Maßnahme wurde der Magistrat durch STVV-Beschluss Nr. 0789 am 21.12.2011 beauftragt. Begründung / Ziel / Wirkung Die Erfassung der notwendigen Mittel in der Planvariante A/d00 ist aufgrund der Eckdatenverfügung nicht möglich. Über die Aufnahme der Mittel in den Haushalt ist zu entscheiden. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 88.340 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 180.140 Folgekosten in Euro Belegnr.: 218 Dezernat II Belegnr.: 219 Bezeichnung des Bedarfs Stadtteilarbeit - Soziale Stadt Beschreibung Nachhaltigkeit des Programms Soziale Stadt muss durch Kommune gesichert werden - expliziter Auftrag im Fördervertrag zwischen Kommune und Zuschussgeber Land. Mit Beantragung Aufnahme ins Förderprogramm, Annahme der Förderbescheide sowie Abgabe Nachhaltigkeitskonzept hat sich die Kommune dazu verpflichtet das Stadtteilmangement / GWA von BauHof und kubis nachhaltig zu fördern und zu bezuschussen. In 2014/15 erfolgte die Finanzierung durch Restmittel Soziale Stadt über die SEG.Die Stadtteilentwicklungsprojekte "Biebrich Süd-Ost" und "Inneres Westend" als Städtebauförderungsmaßnahmen wurden in das Bund-Länder-Programm "Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - die Soziale Stadt" aufgenommen. Mit der Umsetzung dieser Maßnahme wurde der Magistrat durch STVV-Beschluss Nr. 0293 am 11.11.1999, 0032 am 03.02.2000, 0079 am 15.01.2002, 0361 am 17.09.2009, 0399 am 06.09.2012 beauftragt. Begründung / Ziel / Wirkung Die Erfassung der notwendigen Mittel in der Planvariante A/d00 ist aufgrund der Eckdatenverfügung nicht möglich. Über die Aufnahme der Mittel in den Haushalt ist zu entscheiden. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 172.400 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 172.400 Folgekosten in Euro Dezernat II Belegnr.: 220 Bezeichnung des Bedarfs Überprüfung ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel in den Kinderund Jugendzentren Beschreibung Es besteht eine gesetzliche Verpflichtung die ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel jährlich überprüfen zu lassen. Diese Aufgabe hat in der Vergangenheit Amt 64 übernommen. Laut eines Schreibens Amt 64 aus 12/2014 ist dies in Zukunft nicht mehr möglich. Hierzu muss eine Fremdfirma beauftragt werden. Kalkulation lt. Amt 64. Eine Verweigerung der Umsetzung dieser Maßnahme stellt einen Verstoß gegen einen eindeutigen gesetzlichen Auftrag dar. Mit der Umsetzung dieser Maßnahme wurde der Magistrat durch DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) und BetrSichV beauftragt. Begründung / Ziel / Wirkung Die Erfassung der notwendigen Mittel in der Planvariante A/d00 ist aufgrund der Eckdatenverfügung nicht möglich. Über die Aufnahme der Mittel in den Haushalt ist zu entscheiden. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 20.000 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 20.000 Folgekosten in Euro Dezernat II Belegnr.: 221 Bezeichnung des Bedarfs Überprüfung ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel in den Kindertagesstätten Beschreibung Es besteht eine gesetzliche Verpflichtung die ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel jährlich überprüfen zu lassen. Diese Aufgabe hat in der Vergangenheit Amt 64 übernommen. Laut eines Schreibens Amt 64 aus 12/2014 ist dies in Zukunft nicht mehr möglich. Hierzu muss eine Fremdfirma beauftragt werden. Kalkulation lt. Amt 64. Eine Verweigerung der Umsetzung dieser Maßnahme stellt einen Verstoß gegen einen eindeutigen gesetzlichen Auftrag dar. Mit der Umsetzung dieser Maßnahme wurde der Magistrat durch DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) und BetrSichV beauftragt. Begründung / Ziel / Wirkung Die Erfassung der notwendigen Mittel in der Planvariante A/d00 ist aufgrund der Eckdatenverfügung nicht möglich. Über die Aufnahme der Mittel in den Haushalt ist zu entscheiden. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 53.900 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 53.900 Folgekosten in Euro Dezernat II Bezeichnung des Bedarfs Wiesbaden barrierefrei Ausbau und Aktualisierung der Internetseite und der App Beschreibung Erstellung von barrierefreien Informationen, Produktion von Gebärdenvideos, Übersetzung in leichte Sprache. www.wiesbaden-barrierefrei.de ist eine Informations-Website rund um das Thema Barrierefreiheit und Behinderung und steht daher in Verbindung mit der Behindertenrechtskonvention - BRK (barrierefreie Informationsvermittlung, Beratungsangebote, Teilhabe). Es ist geplant, auf der Website Informationen über die Musterausstellung in der Musterwohnung (siehe auch Beleg-Nr. 203) einzustellen und die Ausstellung zu bewerben. Mit der Umsetzung dieser Maßnahme wurde der Magistrat durch STVV-Beschluss Nr. 0578 am 19.12.2015 beauftragt. Begründung / Ziel / Wirkung Die Erfassung der notwendigen Mittel in der Planvariante A/d00 ist aufgrund der Eckdatenverfügung nicht möglich. Über die Aufnahme der Mittel in den Haushalt ist zu entscheiden. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 20.000 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 20.000 Folgekosten in Euro Belegnr.: 223 Dezernat II Bezeichnung des Bedarfs Altenarbeit - Belle WI (Besser leben im Alter durch Technik) Beschreibung Der Aufbau kommunaler Beratungsstrukturen "Besser leben im Alter durch Technik" wurde vom Bundesministerium für Bildung und Forschung gefördert. Die Anschubfinanzierung läuft aus. Es gibt jedoch einen notwendigen Bedarf, die Beratung und begonnenen Aktivitäten des Projektes fortzuführen. Die Ziele des Projektes "Belle Wi - Besser leben im Alter" sind: Fundiertes Wissen über techn. Hilfs- und Assistenzsysteme zu bündeln und zu systematisieren; die Informationsweitergabe und die Beratung zu techn. Hilfs- und Assistenzsystemen in Wiesbaden zu verstetigen; die selbstbestimmte und selbstständige Lebens- führung älterer Menschen und Menschen mit Behinderungen zu unterstützen, um diesen einen möglichst langen Verbleib in der eigenen Häuslichkeit zu ermöglichen; Zugänge zu "hilfreicher Technik" zu ebnen und die Akzeptanz durch Einzelberatungen und Veranstaltungen bei Bürgerinnen und Bürgern, sowie bei den Multiplikatoren zu erhöhen; Aktivitäten zum Thema "Alter, Lebensqualität und Technik" in Wiesbaden zu vernetzen und zu koordinieren. Eine Sitzungsvorlage zu dieser Maßnahme ist im Entstehen oder im Geschäftsgang. Begründung / Ziel / Wirkung Die Erfassung der notwendigen Mittel in der Planvariante A/d00 ist aufgrund der Eckdatenverfügung nicht möglich. Über die Aufnahme der Mittel in den Haushalt ist zu entscheiden. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 23.000 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 23.000 Folgekosten in Euro Belegnr.: 226 Dezernat II Belegnr.: 228 Bezeichnung des Bedarfs weiterer Ausbau der Kinderbetreuung u3 auf eine Versorgungsquote von 48% über die bereits konkret beschlossenen Maßnahmen hinaus und weiterer Ausbau der ü3 Plätze, um die Quote 85% zu erhalten Beschreibung Annahme,um das Planziel 48% in u3 und 85% in ü3 zu erreichen: zusätzlicher Bedarf Krippengruppen neu in 2016: 24 Gruppen, neu in 2017 25 Gruppen, Elementargruppen neu in 2016: 10 Gruppen, neu in 2017: 10 Gruppen, Unterstellung für HH: je 50% der Plätze gehen unterjährig auf 6 Monate berechnet) ans Netz Sitzungsvorlagen zu diesen Maßnahmen sind im Entstehen oder im Geschäftsgang. Begründung / Ziel / Wirkung Die Erfassung der notwendigen Mittel in der Planvariante A/d00 ist aufgrund der Eckdatenverfügung nicht möglich. Über die Aufnahme der Mittel in den Haushalt ist zu entscheiden. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 1.972.820 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 5.971.110 Folgekosten in Euro Dezernat II Belegnr.: 229 Bezeichnung des Bedarfs Barrierefreies Wohnen - Belle WI (Besser Leben im Alter durch Technik) Beschreibung Im kommunalen Aktionsplan, der die Ziele der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (BRK) auf kommunaler Ebene umsetzt, ist festgeschrieben, dass Bürgerinnen und Bürger über die Möglichkeiten barrierefreier Umbauten bzw. barrierefreier Ausstattung fortlaufend informiert werden. Hinzu kommt die kontinuierliche Sensibilisierung für das Thema hilfreiche Technik, das erfolgreich durch das Bundesprojekt "Belle Wi" in Wiesbaden eingeführt wurde. Ebenso ist es wichtig ist es, Mitarbeitende aus den technischen Ämtern weiterzubilden, damit öffentliche Gebäude und die städtische Infrastruktur sukzessive barrierefrei gestaltet werden. Folgende Ziele sind: - Die selbstbestimmte und selbstständige Lebensführung älterer Menschen und Menschen mit Behinderungen zu unterstützen, um diesen einen möglichst langen Verbleib in der eigenen Häuslichkeit zu ermöglichen - Mehr barrierefreien Wohnraum im Bestand und im Neubau zu schaffen, der auch aufgrund des demografischen Wandels dringend benötigt wird - Die städtische Infrastruktur barrierefrei zu gestalten, um hiermit einen Beitrag zu Inklusion von Menschen mit Behinderungen zu leisten und den Herausforderungen des demografischen Wandels Rechnung zu begegnen. Eine Sitzungsvorlage zu dieser Maßnahme ist im Entstehen oder im Geschäftsgang. Begründung / Ziel / Wirkung Die Erfassung der notwendigen Mittel in der Planvariante A/d00 ist aufgrund der Eckdatenverfügung nicht möglich. Über die Aufnahme der Mittel in den Haushalt ist zu entscheiden. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 5.300 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 5.300 Folgekosten in Euro Dezernat II Bezeichnung des Bedarfs Ausweitung Aufgabenbereich CC-Servicebüro (Corporate Citizenship)im Bereich Jugendarbeit um 12 Stunden Beschreibung Die Förderung des gesellschaftlichen Engagements von Unternehmen am Standort wird vom Corporate Citizenship Servicebüro durchgeführt. Konkrete Maßnahmen sind die Aktionswoche "Wiesbaden engagiert"; die Auszeichnung für engagierte Unternehmen "Die Goldene Lilie"; der Förderunterricht "WiesPaten" für bildungsbenachteiligte Jugendliche, finanziert durch Wiesbadener Unternehmen; das Projekt "CSR Regio.Net", ein Netzwerk für Verantwortliche Unternehmensführung sowie das Projekt "gemeinsam aktiv. Unternehmen Schelmengraben", ein Pilotprojekt der nationalen Stadtentwicklungspolitik. Da sich in diesen Projekten immer mehr Unternehmen engagieren, entsteht ein zusätzlicher Zeitaufwand für die Organisation der Projekte. Eine Sitzungsvorlage zu dieser Maßnahme ist im Entstehen oder im Geschäftsgang. Begründung / Ziel / Wirkung Die Erfassung der notwendigen Mittel in der Planvariante A/d00 ist aufgrund der Eckdatenverfügung nicht möglich. Über die Aufnahme der Mittel in den Haushalt ist zu entscheiden. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 17.700 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 17.700 Folgekosten in Euro Belegnr.: 230 Dezernat II Belegnr.: 231 Bezeichnung des Bedarfs Ausweitung Elternbildung auf Schulkinder Beschreibung Seit 2006 entwickelt die Fachstelle Elternbildung im Amt für Soziale Arbeit in Kooperation mit vielen anderen Trägern zielgruppenorientierte Elternbildungsangebote. Über besondere Angebotsformen und Zugänge werden insbesondere viele Eltern erreicht, die aufgrund schwieriger Lebenslagen die Angebote der Familienbildung bisher nicht genutzt haben. Im Rahmen der zielgruppenorientierten Elternbildung werden zum Beispiel Elterncafés, Spiel- und Krabbelgruppen oder unterschiedliche Elternkurse in vielen verschieden Stadtteilen und in allen KinderElternZentren (KiEZ) durchgeführt. In einem weiteren Schritt sollen nun Angebote entwickelt und etabliert werden, die sich an Eltern von Schulkindern richten. Eine Sitzungsvorlage zu dieser Maßnahme ist im Entstehen oder im Geschäftsgang. Begründung / Ziel / Wirkung Die Erfassung der notwendigen Mittel in der Planvariante A/d00 ist aufgrund der Eckdatenverfügung nicht möglich. Über die Aufnahme der Mittel in den Haushalt ist zu entscheiden. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 70.000 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 100.000 Folgekosten in Euro Dezernat II Bezeichnung des Bedarfs Mieterhöhungen bei Elterninitiativen von Kindertagesstätten im Elementarbereich bei Pauschalträgern gemäß den Regelungen der Pauschalbezuschussung Beschreibung Elterninitiativen erhalten die Mietkosten als Pauschale bis zu einer Höhe von 11.090 Euro pro Gruppe und Jahr von der Stadt finanziert. Elterninitiativen, die zurzeit diese Höhe nicht erreichen, haben ein Anrecht auf die maximale Pauschale von 11.090 Euro im Falle einer Mieterhöhung. Es wurde eine pauschale Summe vorgesehen, um so entstehende Mehrkosten finanzieren zu können. Eine Sitzungsvorlage zu dieser Maßnahme ist im Entstehen oder im Geschäftsgang. Begründung / Ziel / Wirkung Die Erfassung der notwendigen Mittel in der Planvariante A/d00 ist aufgrund der Eckdatenverfügung nicht möglich. Über die Aufnahme der Mittel in den Haushalt ist zu entscheiden. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 10.000 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 10.000 Folgekosten in Euro Belegnr.: 232 Dezernat II Belegnr.: 234 Bezeichnung des Bedarfs Einmalige Kosten zur Einrichtung eines Online Bezahlsystem im bestehenden Ferienprogrammbuchungssystem im Bereich der Jugendarbeit Beschreibung Der bisheriger Aufwand für die Vereinnahmung der Kostenbeiträge ist durch das stetig wachsende Programm unverhältnismäßig geworden und durch das vorhandene Personal nicht mehr zu gewährleisten. Die Alternative wäre eine dauerhafte Erhöhung des Personals. Eine Sitzungsvorlage zu dieser Maßnahme ist im Entstehen oder im Geschäftsgang. Begründung / Ziel / Wirkung Die Erfassung der notwendigen Mittel in der Planvariante A/d00 ist aufgrund der Eckdatenverfügung nicht möglich. Über die Aufnahme der Mittel in den Haushalt ist zu entscheiden. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 0 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 45.000 Folgekosten in Euro Dezernat II Belegnr.: 235 Bezeichnung des Bedarfs spezielle Förderprogramme für Flüchtlinge mit Ko-Finanzierung (kommunal aufgebrachte Mittel können so verdoppelt werden) Beschreibung Steigende Flüchtlingszahlen (in 2015 werden mindestens 1.500 Zuweisungen an die Stadt Wiesbaden im Rahmen des AsylVfG/LAG erwartet) sowie gesetzliche Änderungen bezüglich der Integration von Flüchtlingen (Erleichterung des Zugangs zum Arbeitsmarkt) erfordern eine schnelle Reaktion. Hierzu sind Mittel - insbesondere zur Installation von Deutschkursen - in erheblichem Umfang erforderlich. Es gibt ferner neuerdings Förderprogramme speziell für Flüchtlinge in nicht unerheblichem Umfang. Diese verlangen eine Ko-Finanzierung, für die Mittel bereitgestellt werden müssen. Die Höhe der Mittel ist programm- und projektabhängig. Förderungsmöglichkeiten bestehen im Rahmen von 1. EKHN-Flüchtlingsfonds: 2. AMIF - Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds 3. ESF-Integrationsrichtlinie Bund zur Förderung von Projekten zur Integration von Asylbewerber/innen und Flüchtlingen (IvAF) Eine Sitzungsvorlage zu dieser Maßnahme ist im Entstehen oder im Geschäftsgang. Begründung / Ziel / Wirkung Die Erfassung der notwendigen Mittel in der Planvariante A/d00 ist aufgrund der Eckdatenverfügung nicht möglich. Über die Aufnahme der Mittel in den Haushalt ist zu entscheiden. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 40.000 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 40.000 Folgekosten in Euro Dezernat II Bezeichnung des Bedarfs Instandhaltung der Bücherkästen Beschreibung Instandhaltung der 8 Bücherkästen im Wiesbadener Stadtgebiet durch BauHaus Werkstätten Eine Sitzungsvorlage zu dieser Maßnahme ist im Entstehen oder im Geschäftsgang. Begründung / Ziel / Wirkung Die Erfassung der notwendigen Mittel in der Planvariante A/d00 ist aufgrund der Eckdatenverfügung nicht möglich. Über die Aufnahme der Mittel in den Haushalt ist zu entscheiden. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 5.000 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 5.000 Folgekosten in Euro Belegnr.: 236 Dezernat II Belegnr.: 237 Bezeichnung des Bedarfs Stellenneuschaffung für die Internationale Jugendarbeit (Umfang von 25,5 Stunden wöchentlich) Beschreibung Die internationale Jugendarbeit wurde auf die Zielgruppe Kinder ausgeweitet. Konkrete Partnerschaften bestehen zwischen dem Kinderzentrum Biebrich und der Partnergemeinde Glarus/ Schweiz sowie dem Stadtteilzentrum Klarenthal und einem Theaterprojekt in Breslau/Polen. "WiesPaten" ist ein Förderunterricht für Schülerinnen und Schüler. Die Honorare der Förderlehrer werden von Wiesbadener Unternehmen, den WiesPaten, finanziert. In diesem Kontext wird angestrebt, wichtige Schlüsselkompetenzen, wie Interkulturelle-, Sprach- und Mobilitätskompetenzen zu stärken. Aus diesem Grund wurde der Förderunterricht um die Internationale Jugendarbeit erweitert. Eine Sitzungsvorlage zu dieser Maßnahme ist im Entstehen oder im Geschäftsgang. Begründung / Ziel / Wirkung Die Erfassung der notwendigen Mittel in der Planvariante A/d00 ist aufgrund der Eckdatenverfügung nicht möglich. Über die Aufnahme der Mittel in den Haushalt ist zu entscheiden. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 19.060 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 19.060 Folgekosten in Euro Dezernat II Bezeichnung des Bedarfs Ausweitung der Jugendarbeit im Bereich "Schöne Ferien vor Ort" Beschreibung Das Programm "Schöne Ferien vor Ort" in den Wiesbadener Stadtteilen mit hohen sozialen Bedarfslagen soll von 36 Angebotstagen auf 50 ausgeweitet werden. Eine Sitzungsvorlage zu dieser Maßnahme ist im Entstehen oder im Geschäftsgang. Begründung / Ziel / Wirkung Die Erfassung der notwendigen Mittel in der Planvariante A/d00 ist aufgrund der Eckdatenverfügung nicht möglich. Über die Aufnahme der Mittel in den Haushalt ist zu entscheiden. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 17.500 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 17.500 Folgekosten in Euro Belegnr.: 238 Dezernat II Bezeichnung des Bedarfs Jugendhilfeausschuss Schulungsveranstaltung Beschreibung Für die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses sind zwei Schulungen/ Fortbildungen vorgesehen. Eine Sitzungsvorlage zu dieser Maßnahme ist im Entstehen oder im Geschäftsgang. Begründung / Ziel / Wirkung Die Erfassung der notwendigen Mittel in der Planvariante A/d00 ist aufgrund der Eckdatenverfügung nicht möglich. Über die Aufnahme der Mittel in den Haushalt ist zu entscheiden. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 2.500 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 2.500 Folgekosten in Euro Belegnr.: 239 Dezernat II Bezeichnung des Bedarfs Ausbau der Kinder-Eltern-Zentren (KiEZ) Beschreibung Einrichtung je eines weiteren KiEZ in 2016 und in 2017 als Baustein zum Abbau herkunftsbedingter Bildungsbenachteiligung. Eine Sitzungsvorlage zu dieser Maßnahme ist im Entstehen oder im Geschäftsgang. Begründung / Ziel / Wirkung Die Erfassung der notwendigen Mittel in der Planvariante A/d00 ist aufgrund der Eckdatenverfügung nicht möglich. Über die Aufnahme der Mittel in den Haushalt ist zu entscheiden. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 46.500 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 93.000 Folgekosten in Euro Belegnr.: 240 Dezernat II Belegnr.: 241 Bezeichnung des Bedarfs Schaffung einer neuen Planstelle im Fallmanagament im Bereich Koordinationsstelle für Behindertenarbeit Beschreibung Die Anzahl der Kinder, die aufgrund einer Behinderung oder drohenden Behinderung für die Integration in KiTa und Schule eine Integrationsmaßnahme benötigen, steigt seit 2007 stetig an. Folglich sind die Fallzahlen und die damit verbundenen Bearbeitungs- und Hilfeplanverfahren des Fallmanagements bei 5107 im gleichen Umfang gestiegen. Um diesem wachsenden Arbeitsaufkommen gerecht zu werden, wird eine Stellenerweiterung im Fallmanagement erforderlich. Mit der Stellenerweiterung werden die Voraussetzungen geschaffen die Hilfeplanung im Sinne des Gesamtplanes nach § 58 SGB XII weiter durchzuführen. Gleichzeitig dient die Stellenerweiterung dazu, die im Beschluss 0437 der Stadtverordnetenversammlung vom 17.11.2005 angestrebte Kostenreduzierung weiter konsequent umzusetzen. Eine Sitzungsvorlage zu dieser Maßnahme ist im Entstehen oder im Geschäftsgang. Begründung / Ziel / Wirkung Die Erfassung der notwendigen Mittel in der Planvariante A/d00 ist aufgrund der Eckdatenverfügung nicht möglich. Über die Aufnahme der Mittel in den Haushalt ist zu entscheiden. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 57.520 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 57.520 Folgekosten in Euro Dezernat II Belegnr.: 242 Bezeichnung des Bedarfs Novellierung des Wohngeldgesetzes - steigender Personalbedarf Beschreibung Änderungen in § 8 des Gesetzes- daraus resultieren mehr Anspruchsberechtigte und damit steigender Personalbedarf 3,5 VZÄ E8 Die derzeitige Bundesregierung plant für Januar 2016 eine Überarbeitung des Wohngeldgesetzes (WoGG). Insbesondere die Anpassung des Wohngeldniveaus an die Miet- und Einkommensgrenzen (letzte Anpassung zum 01.01.2009) wird zu einer Erhöhung des Wohngeldniveaus und damit zu einer erhöhten Anzahl von Empfängerhaushalten führen. Erste Schätzungen des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) gehen von einer Steigerung der Zahl der Empfängerhaushalte um 58 % aus. Auf dieser Basis ist ein Anstieg der zu bewältigenden Arbeitsmengen zwischen 35 % und 40 % im Minimum anzunehmen. Dies entspricht einem Personalmehrbedarf von 3,5 VZÄ. Eine Sitzungsvorlage zu dieser Maßnahme ist im Entstehen oder im Geschäftsgang. Begründung / Ziel / Wirkung Die Erfassung der notwendigen Mittel in der Planvariante A/d00 ist aufgrund der Eckdatenverfügung nicht möglich. Über die Aufnahme der Mittel in den Haushalt ist zu entscheiden. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 180.430 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 180.430 Folgekosten in Euro Dezernat II Belegnr.: 243 Bezeichnung des Bedarfs Organisationsaufbau 510603 Beratungsstellen für selbständiges Leben im Alter Beschreibung Im Bereich 510603 soll eine Organisationsveränderung stattfinden. Die Standorte Nord (Taunusstraße und Wellritzstraße), Süd, Ost und West sollen Arbeitsgruppenleitungen erhalten. Es ist je eine Arbeitsgruppenleitungsstelle mit einem Umfang von 0,5 eines VZÄ pro Standort einzurichten. Um diese Stellen zu besetzen, werden zwei neue Stellen benötigt. Aufgrund der immer komplexeren Gesetzeslagen und Fallkonstellationen nimmt der zeitliche und fachliche Anspruch im Beratungsfall zu und die Rückkopplung mit Vorgesetzten wird notwendiger. Darüber hinaus haben sich die Anforderungen an Führungskräfte verändert (Jahresgespräche, das Beurteilungswesen, die leistungsorientierten Bezahlung). Sowohl für die quantitative als auch qualitative Umsetzung dieser Vorgaben ist eine präsente Führungskraft in den Standorten unabdingbar. Es wird auf den Grundlagenbericht zur Altenhilfeplanung Nr. 34/2014 sowie auf den STVV-Beschluss Nr. 0120 vom 13.05.2015 verwiesen. Eine Sitzungsvorlage zu dieser Maßnahme ist im Entstehen oder im Geschäftsgang. Begründung / Ziel / Wirkung Die Erfassung der notwendigen Mittel in der Planvariante A/d00 ist aufgrund der Eckdatenverfügung nicht möglich. Über die Aufnahme der Mittel in den Haushalt ist zu entscheiden. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 134.640 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 134.640 Folgekosten in Euro Dezernat II Bezeichnung des Bedarfs weitere Personalaufstockung wegen steigender Flüchtlingszahlen, weitere Folge SV 15-V-51-0003 jährlich weiterer Fallzahlanstieg 700 Beschreibung Die Personalbedarfsrechnung geht von 1.500 Zuweisungen von Flüchtlingen ab 2015 aus. Zur Bewältigung dieser Aufgabe ist der bereits beschlossene Personalausbau unumgänglich. Die pauschale Landeserstattung deckt etwa 50% der Aufwendungen ab; für eine Erhöhung des Landesanteiles gibt es mit unserer Unterstützung laufende Bestrebungen des Hess. Städtetages. Mit den hier beschlossenen Maßnahmen wird ein weiterer Fallzahlanstieg ab 2016 in Höhe von mindestens 700 Flüchtlingen unter Berücksichtigung der Zuweisungen und Abgänge unterstellt. Eine Sitzungsvorlage zu dieser Maßnahme ist im Entstehen oder im Geschäftsgang. Begründung / Ziel / Wirkung Die Erfassung der notwendigen Mittel in der Planvariante A/d00 ist aufgrund der Eckdatenverfügung nicht möglich. Über die Aufnahme der Mittel in den Haushalt ist zu entscheiden. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 513.560 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 1.540.680 Folgekosten in Euro Belegnr.: 244 Dezernat II Bezeichnung des Bedarfs Mehrbedarf Fachstelle Vollzeitpflege wegen steigender Fallzahlen im Bereich Sozialdienst Beschreibung Mehrbedarf Fachstelle Vollzeitpflege wegen steigender Fallzahlen, siehe auch Handlungsprogramm zum Abbau herkunftsbedingter Bildungsbenachteiligung 0,25 VZÄ TVOED E13 Eine Sitzungsvorlage zu dieser Maßnahme ist im Entstehen oder im Geschäftsgang. Begründung / Ziel / Wirkung Die Erfassung der notwendigen Mittel in der Planvariante A/d00 ist aufgrund der Eckdatenverfügung nicht möglich. Über die Aufnahme der Mittel in den Haushalt ist zu entscheiden. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 20.990 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 20.990 Folgekosten in Euro Belegnr.: 246 Dezernat II Bezeichnung des Bedarfs Zuschusserhöhungen für soziale und kulturelle Angebote im Alter SGB XII - Angebote freier Träger Beschreibung 1. Freiwilligenzentrum 36.500 Euro erhöhte Betriebskosten Freiwilligenzentrum durch Umzug ins Schenksches Haus 2. Niedrigschwellige Betreuungsangebote 55.470 Euro Niedr. Betr. Angebote sind Hilfeleistungen für Menschen mit Demenz und deren Angehörige. Förderungen erfolgen je zu 50 % von Stadt und Pflegekassen. Die Zahl der betroffenen Menschen nimmt ebenso zu, wie die Anzahl der benötigten Angebote (und damit mehr Förderanträge). Bereits 2015 hat sich die Anzahl deutlich erhöht. Anspruchsgrundlage: §§ 45 b,c SGB XI ab 2016 zusätzlich Antrag DW zu Sport und Talk in Höhe von 32.100 Euro. Eine Sitzungsvorlage zu dieser Maßnahme ist im Entstehen oder im Geschäftsgang. Begründung / Ziel / Wirkung Die Erfassung der notwendigen Mittel in der Planvariante A/d00 ist aufgrund der Eckdatenverfügung nicht möglich. Über die Aufnahme der Mittel in den Haushalt ist zu entscheiden. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 91.970 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 91.970 Folgekosten in Euro Belegnr.: 247 Dezernat II Bezeichnung des Bedarfs Sanierung der städt. Kindertagesstätte KT Hessenring Beschreibung KT Hessenring Neuaustattung BestandsKT im Zuge geplanter Sanierung (ohne Berücksichtigung eines möglichen Ausbaus um 2 Gruppen) 2016: 0, 2017: 76.900 Euro Mietkosten für Container während Auslagerung wegen geplanter Kernsanierung der BestandsKT für 7 Monate je ca. 8.000 Euro (ohne Berücksichtigung eines möglichen Ausbaus um 2 Gruppen) 2016: 64.000 Euro, 2017: 56.000 Euro Für die KT Hessenring ist seit 2006 ein dringender Sanierungsbedarf beschrieben. Der Zustand des Gebäudes hat sich zunehmend verschlechtert. Immer häufiger sind Maßnahmen zur Gefahrenbeseitigung (zuletzt Schimmelbefall) erforderlich. Elternbeirat und Ortsbeirat fordern nachdrücklich Lösungen ein. Eine Sitzungsvorlage zu dieser Maßnahme ist im Entstehen oder im Geschäftsgang. Begründung / Ziel / Wirkung Die Erfassung der notwendigen Mittel in der Planvariante A/d00 ist aufgrund der Eckdatenverfügung nicht möglich. Über die Aufnahme der Mittel in den Haushalt ist zu entscheiden. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 64.000 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 132.900 Folgekosten in Euro Belegnr.: 250 Dezernat II Bezeichnung des Bedarfs Planungskosten für weitere Herstellung von Barrierefreiheit in den Standorten Konradinerallee usw. Beschreibung Die Orientierung in den Standorten der Stadtverwaltung soll durch die Ergänzung von barrierefreien Leit- und Orientierungssysteme verbessert werden. Ziel ist es allen Klienten (mit und ohne Behinderung) das Auffinden ihres zuständigen Sachbearbeiters zu erleichtern. Eine Sitzungsvorlage zu dieser Maßnahme ist im Entstehen oder im Geschäftsgang. Begründung / Ziel / Wirkung Die Erfassung der notwendigen Mittel in der Planvariante A/d00 ist aufgrund der Eckdatenverfügung nicht möglich. Über die Aufnahme der Mittel in den Haushalt ist zu entscheiden. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 10.000 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 10.000 Folgekosten in Euro Belegnr.: 251 Dezernat II Bezeichnung des Bedarfs Wirtschaftliche Jugendhilfe - steigender Personalbedarf Beschreibung Bereits 2014 angemeldeter und dringend erforderlicher Personalbedarf wegen steigender Fallzahlen und veränderter Kostenheranziehung (KJVVG) mit erheblichem Mehraufwand im Bereich Wirtschaftliche Jugendhilfe 1,0 VZÄ A 10 Eine Sitzungsvorlage zu dieser Maßnahme ist im Entstehen oder im Geschäftsgang. Begründung / Ziel / Wirkung Die Erfassung der notwendigen Mittel in der Planvariante A/d00 ist aufgrund der Eckdatenverfügung nicht möglich. Über die Aufnahme der Mittel in den Haushalt ist zu entscheiden. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 68.780 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 68.780 Folgekosten in Euro Belegnr.: 252 Dezernat II Bezeichnung des Bedarfs Zuschusserhöhung Freie Träger im Bereich Sozialdienst und Jugendarbeit Beschreibung 30.000 Euro Wiesbadener Hilfe/Täter-Opfer-Ausgleich Jugendliche, Fortführung bisher spendenfinanzierten Angebotes im Kontext Haus des Jugendrechts 3.200 Euro Hilfe für Kinder und Jugendhilfe Antrag Zuschusserhöhung Träger 4.790 Euro Zora Antrag Zuschusserhöhung Träger 49.500 Euro an UPJ (Unternehmen Partner der Jugend) zur Fortführ. des Projektes CSR Regio.net Netzwerk verantwortliche Unternehmensführung. Beratung Wiesbadener Firmen seitens UPJ, wie sie ihr unternehmerisches Engagement stärker bündeln und soziale, ökolog. sowie ökonom. Belange ihrer Unternehmertätigkeit integrieren können. 23.850 Euro Zuschuss an Moja e.V. für die Mobile Jugendarbeit in der südlichen Innenstadt. Bisheriger Träger war CVJM. 9.000 Euro für das Patenprojekt Soziale Gruppenarbeit in dessen Rahmen das Gemeindezentrum St. Elisabeth Paten für die ehrenamtliche Unterstützung von Kindern mit besonderen Betreuungsbedarfen gewinnt und begleitet. Eine Sitzungsvorlage zu dieser Maßnahme ist im Entstehen oder im Geschäftsgang. Begründung / Ziel / Wirkung Die Erfassung der notwendigen Mittel in der Planvariante A/d00 ist aufgrund der Eckdatenverfügung nicht möglich. Über die Aufnahme der Mittel in den Haushalt ist zu entscheiden. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 120.340 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 120.340 Folgekosten in Euro Belegnr.: 253 Dezernat II Bezeichnung des Bedarfs Upgrade PM10-Analysator Beschreibung Upgrade des Grimm-Feinstaub(PM10)- Analysators Begründung / Ziel / Wirkung Mit dem Upgrade wird das Gerät auf den neuesten technischen Stand gebracht, so dass eine Ersatzbeschaffung vermieden werden kann. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 6.600 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro Folgekosten in Euro keine Belegnr.: 512 Dezernat II Bezeichnung des Bedarfs Aufwandsentschädigung für Mitglieder des Naturschutzbeirats Beschreibung Auslagenersatz gemäß § 4 Abs. 2 der Verordnung über die Naturschutzbeiräte vom 01.12.1981, Stand 22.11.2011 Begründung / Ziel / Wirkung Gemäß der o.g. Verordnung haben die Mitglieder des Naturschutzbeirats einen Anspruch auf den Ersatz notwendiger Auslagen. Bis zum Jahr 2012 wurde auf den Anspruch von allen Beiratsmitgliedern verzichtet. Seit 2013 haben ein Teil der Beiratsmitglieder den Anspruch geltend gemacht. Pro Sitzung beläuft sich der Anspruch auf 10,-- Euro. Bei durchschnittlich 8 Sitzungen pro Jahr waren durchschnittlich 3 Personen anwesend, die die Erstattung geltend machen. Hieraus ergibt sich eine Jahresaufwendung von 8 x 3 x 10,-- Euro, gerundet 250,-- Euro. Der Betrag war bisher im Haushalt nicht veranschlagt. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 250 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 250 Folgekosten in Euro Aus den Maßnahmen ergeben sich keine Folgekosten. Belegnr.: 515 Dezernat II Belegnr.: 516 Bezeichnung des Bedarfs Miete Umweltladen Beschreibung Das Amt 80 zahlt bislang jährlich einen Mietzuschuss in Höhe von 4.000,-- Euro für die Verbraucherzentrale Hessen (VZ), die ihre Beratungsstelle im Umweltladen hat. Wegen des geplanten Auszugs der VZ im Laufe des Jahres 2015 wird der Mietzuschuss entfallenen, wodurch der Mehrbedarf entsteht. Begründung / Ziel / Wirkung Die Mietkosten lassen sich nach aktuellem Stand nicht anderweitig mindern, so dass der Mehrbedarf entsteht. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 4.000 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 4.000 Folgekosten in Euro keine Dezernat II Bezeichnung des Bedarfs Fremdreinigung Umweltladen Beschreibung Die Reinigung des Umweltladens muss wegen des, abgesehen von kurzen Unterbrechungen, dauerhaften Ausfalls der städt. Reinigungskraft an einen externen Dienstleister vergeben werden. Begründung / Ziel / Wirkung Die regelmäßige Reinigung des Umweltladens als öffentliche Einrichtung ist unverzichtbar. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 2.500 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 2.500 Folgekosten in Euro keine Belegnr.: 517 Dezernat II Bezeichnung des Bedarfs Erweiterung des Ansatzes für Ingenieur- und Gutachterleistungen Beschreibung Vergabe von Grunddatenerhebungen und Durchführung von Monitoringmaßnahmen im Rahmen von Pflege- und Entwicklungsprojekten sowie Planverfahren Begründung / Ziel / Wirkung Das Thema Artenschutz hat in den letzten Jahren zunehmend Eingang in Planungen genommen. Die Untere Naturschutzbehörde wird verstärkt gefordert, Aussagen zur Verträglichkeit von Planungen und Einzelmaßnahmen unter floristischen und faunistischen Aspekten zu treffen. Insbesondere Erhebungen des Besatzes von Baumhöhlen und zum Vorkommen besonders geschützter Arten gewinnen im Artenschutz eine höhere Bedeutung. Die Grundkenntnis über das Vorhandensein von Tieren und Dauerlebensräumen führt zu beschleunigten Planungs- und Genehmigungsverfahren. Für die Datenerhebung ist eine qualifizierte Fremdvergabe von Vor-/Teiluntersuchungen notwendig, da diese sehr zeitaufwändig und daher unter Berücksichtigung begrenzter Personalressourcen nicht vom Stammpersonal leistbar sind. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 20.000 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro Folgekosten in Euro Aus den Maßnahmen ergeben sich keine Folgekosten. Belegnr.: 536 Dezernat II Bezeichnung des Bedarfs Grundpflege der Naturdenkmale Nr. 14 "Grauer Stein" und Nr. 15 "Spitzer Stein" in Wiesbaden-Frauenstein Beschreibung Erhaltungs- und Entwicklungspflege im Bereich der o.g. Felsensformationen. Durch Herausnahme und Rückschnitt von Gehölzen sollen standorttypische, aber sehr selten gewordene, Gehölze, (z.B. Mehl- u. Elsbeere), Farne und Felsspaltenbiotope vor einem Funktionsverlust geschützt werden. Begründung / Ziel / Wirkung Das Umweltamt verwaltet 50 Naturdenkmale (ND). Zu ihnen gehören rd. 200 Einzelbäume, sowie flächige Bestände mit besonderen Pflanzenarten und geologischen Strukturen. Lt. ND-Verordnung ist die Untere Naturschutzbehörde für die Pflege- und Entwicklungsplanung der Schutzgegenstände, inkl. der notwendigen Verkehrssicherung, zuständig. Der im Haushalt jährlich veranschlagte Grundbetrag in Höhe von 27.700 Euro reicht aus, um regelmäßig wiederkehrende Unterhaltungsmaßnahmen, sowie punktuell notwendige Verkehrssicherungsmaßnahmen an Bäumen zu beauftragen. Die Felsformationen "Grauer Stein" und "Spitzer Stein" sind mit Gehölzen bewachsen, zeigen jedoch auch offene Bereiche. Die offenen Bereiche haben eine besondere Wertigkeit für das Biotop und tragen zu seiner visuellen Erlebbarkeit bei. Die letzte "Durchforstung" zur Offenhaltung von Teilbereichen erfolgte 1998. Seitdem haben sich wieder erhebliche Zuwächse ergeben. Um die Qualität des Naturdenkmals in optischer Hinsicht, sowie ihre besondere biologische Funktion zu sichern, muss ein großflächiger pflegerischer Eingriff erfolgen. Dieser ist in zwei Teilabschnitten geplant und kann nicht aus dem jährlichen Grundetat finanziert werden. Erfolgt keine Zusetzung von Mitteln, wird der Verlust hochwertiger Biotopflächen weiter voranschreiten. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 20.000 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro Belegnr.: 537 20.000 Folgekosten in Euro Aus den Maßnahmen ergeben sich keine Folgekosten. Belegnr.: 537 Dezernat II Belegnr.: 563 Bezeichnung des Bedarfs Ausweitung und Intensivierung ÖKOPROFIT Wiesbaden mit dem Baustein "ÖKOPROFIT-Energie" und dem Ausbau des "ÖKOPROFIT-Klubs" Beschreibung Die Ausweitung und Intensivierung von ÖKOPROFIT Wiesbaden erfolgt mit zwei Schwerpunkten: a) Durchführung des Moduls "ÖKOPROFIT-Energie" als zusätzlicher Baustein im Bereich Energieeffizienz b) Ausbau des ÖKOPROFIT-Klubs (dem Netzwerk der bereits ausgezeichneten Unternehmen) mit steigender Teilnehmerzahl und erweitertem Workshop-Angebot im Bereich Nachhaltigkeits- und Energiemanagement Begründung / Ziel / Wirkung Die Entwicklungen der vergangenen Jahre zeigen, dass die Themen Klimaschutz und Energieeffizienz eine immer größere Bedeutung in der Wirtschaft erlangen. Die Ergebnisse der zurückliegenden ÖKOPROFIT-Runden in Wiesbaden - sowohl in ökologischer als auch in ökonomischer Hinsicht - und das steigende Interesse der Unternehmen an dem Umweltmanagement-Programm belegen diesen Trend. Der ÖKOPROFIT-Klub, das Netzwerk der bereits ausgezeichneten ÖKOPROFIT-Betriebe, hat in 2015 seine Rekord-Teilnehmerzahl erreicht und zählt damit zu den größten Klubs bundesweit. Durch die gemeinsame Finanzierung von Stadt und den teilnehmenden Betrieben steigen dadurch aber auch die Kosten auf städtischer Seite. Durch die Änderungen des Energiedienstleistungsgesetzes stehen darüber hinaus Unternehmen, die nicht unter KMU-Regelung fallen (KMU=kleine und mittlere Unternehmen), vor der Aufgabe ein Energieaudit nach DIN 16247 durchzuführen. Das Beratungssystem ÖKOPROFIT, an dem in Wiesbaden schon knapp 100 Unternehmen erfolgreich teilgenommen haben, bietet mit einem weiteren Baustein dazu eine geeignete Plattform. Neben dem Einsteigerprogramm, dem Kernstück von ÖKOPROFIT, das einen umfassenden Einstieg in alle Themen des betrieblichen Umweltschutzes bietet, können Neueinsteiger, die nach § 8 des Energiedienstleistungs-gesetzes ein Energieaudit durchführen müssen oder auch energieintensive, produzierende Betriebe, die besonders an Energieeinsparung und der Reduktion der Energiekosten interessiert sind, an dem Baustein "ÖKOPROFIT-Energie" teilnehmen und damit den Fokus auf das Thema Energieeffizienz legen. Diese erhalten nach erfolgreicher Teilnahme von der Landeshauptstadt Wiesbaden die Auszeichnung "ÖKOPROFIT-Energie-Betrieb". Auch auf Seiten der langjährigen ÖKOPROFIT-Klub-Betriebe steigt das Interesse an dem Thema Energiemanagement, aber auch an weiteren Themen einer nachhaltigen Unternehmensführung. Mit einer Ausweitung des Workshop-Angebotes kann diese Nachfrage gedeckt wecken. Belegnr.: 563 Zur Umsetzung der beiden Schwerpunkte in 2016 und 2017 werden zusätzliche Mittel für Beratungsleistungen, Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungsorganisation in Höhe von 15.000,-- Euro/Jahr benötigt. Um kurzfristig der Nachfrage der Unternehmen in 2015 nachkommen zu können, wurden dazu Pilotprojekte initiiert, die aus Restmitteln finanziert werden. Die Realisierung der Maßnahmen bzw. Bausteine ab 2016 bietet die Chance, ein etabliertes Programm zwischen Kommune und Wirtschaft thematisch weiter auszubauen und damit dauerhaft attraktiv zu gestalten. Das Unternehmensnetzwerk eignet sich auf Grund der langjährigen Erfahrungen, der etablierten Standards und der guten Kontakte zu den Betrieben besonders gut als Plattform für die Weiterentwicklung um neue rechtliche und inhaltliche Entwicklungen im Bereich Umwelt-, Energie- und Nachhaltigkeitsmanagement. Durch eine Intensivierung von ÖKOPROFIT lässt sich der Beitrag des Programms zum Klimaschutz weiter ausbauen. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 15.000 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 15.000 Folgekosten in Euro keine Dezernat II Belegnr.: 568 Bezeichnung des Bedarfs Erweiterung des Ansatzes für die Unterhaltung der unbebauten Grundstücke (WI) hier: Kompensationsfläche Kalkofen mit 35 Hektar Größe Beschreibung Zusetzung von Budget, damit eine Übernahme der Flächenverwaltung von Amt 80 zu Amt 36 vollzogen werden kann. Begründung / Ziel / Wirkung Der ehemalige Steinbruch Kalkofen (zwischen der Berliner Straße und der A 66) wurde im Jahr 2014 von Fa. Dyckerhoff/Butzi an die Stadt Wiesbaden (Amt 80) übertragen. Bei der Fläche handelt es sich um eine Ökokontofläche mit einem Wert von 8.218.884 Punkten (Gegenwert in Euro: 2.876.609).Die vertraglichen Regelungen zur Übernahme der Fläche sehen vor, dass Fa. Dyckerhoff/Butzi die Biotopwertpunkte weiter für sich in Anspruch nehmen kann. Zu diesem Zweck ist es erforderlich ein entsprechendes naturschutzfachliches Pflegemanagement zum Erhalt des "Steinbruchbiotops" nach einem festgelegten Kompensationskonzept aufrecht zu erhalten. Da das Amt für Wirtschaft und Liegenschaften sich fachlich nicht in der Lage sieht, die in diesem Zusammenhang notwendigen Maßnahmen zu planen und umzusetzen, soll die Fläche an das Umweltamt übergeben werden. Aus Gründen der Verkehrssicherung ist neben dem Management zur Biotoppflege auch die Aufrechterhaltung der Absicherung des eingezäunten Steinbruchgeländes (Unterhaltung der Zaunanlage und der daran befindlichen Abpflanzungen) erforderlich. Eine Übernahme durch Amt 36 ist nur dann möglich, wenn die zur Unterhaltung der Fläche erforderlichen Mittel dem Landschaftspflegehaushalt zugesetzt werden. Erfolgt keine Zusetzung von Mitteln, kann die Fläche nicht vom Umweltamt übernommen werden. Ein Verlust der ökologischen Wertigkeit des Geländes würde zu einer Regressforderung der Firma Dyckerhoff/Butzi führen. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 25.000 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 25.000 Folgekosten in Euro Die kalkulierten Mehrkosten sind dauerhaft einzuplanen. Belegnr.: 568 Dezernat II Bezeichnung des Bedarfs Ausschreibung von Versicherungsleistungen Beschreibung Es steht die Neuausschreibung der Einbruchdiebstahlversicherung an. Das Ausschreibungsverfahren bedarf externer Unterstützung. Begründung / Ziel / Wirkung Umsetzung von EU-Recht Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 30.000 EURO Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 0 EURO Folgekosten in Euro 0 EURO Belegnr.: 571 Dezernat II Belegnr.: 612 Bezeichnung des Bedarfs Erweiterung des Ansatzes für die Unterhaltung der unbebauten Grundstücke (WI)/Biotopflächen Beschreibung Erhaltungs- und Entwicklungspflege einschließlich der notwendigen Reinigungs- und Verkehrssicherungsmaßnahmen auf den Biotopflächen im Außenbereich. Begründung / Ziel / Wirkung Die finanzielle Ausstattung zur Unterhaltung von Biotopflächen und Landschaftsparks durch 3605 ist in den vergangenen 10 Jahren rückläufig gewesen. Im Jahr 2004 standen bei 3605 für Mittel in Höhe von 478.700,-- Euro zur Verfügung. Mit diesem Budget wurden 157 Ha an Biotopflächen unterhalten. Bis zum Jahr 2012 (letzter Stichtag der Flächenauswertung) hatte sich der Umfang der zu unterhaltenden Flächen auf 272 Ha erhöht und damit nahezu verdoppelt -während das zur Unterhaltung dieser Flächen zur Verfügung stehende Budget bei den Anlagenkostenstellen 15000298 und 65000046 bis zum Jahr 2014 um rd. 100.000,-- Euro auf 380.650,-- Euro zurückging (die Budgets für 2014 wurden als Summe für Wi u. AKK ermittelt, da im Jahr 2004 keine Trennung in diese Bereiche erfolgt war und die Zahlen sonst nicht vergleichbar wären). Die Tendenz der Flächenzunahme bis 2014 war weiter steigend, insbesondere, da Ausgleichsflächen des Bebauungsplanes "Sauerland" seit 2014 nicht mehr über die Kostenerstattung finanziert werden können, was alleine in diesem Bereich im Jahr 2014 Kosten für die laufende Flächenunterhaltung von rd. 15.000,-- Euro verursacht hat. Auch für die Ausgleichsfläche des ehemaligen "Güterbahnhof West", welche aus artenschutzrechtlichen Gründen zu erhalten ist, standen nur bis zum Jahr 2013 noch "Fremdmittel" aus einer Ablösezahlung zur Verfügung. Seit 2014 ist auch dieser Bereich über das Budget in der Anlagenkostenstelle zu finanzieren. Das Ergebnis zur laufenden Unterhaltung dieser Fläche lag im Jahr 2014 bei rd. 5.000,-- Euro. Zusätzlich zu diesen größeren Pflegebereichen fanden Arrondierungen von Flächen in den großen Wiesbadener Landschaftsparks (z.B. "Landschaftspark Aukammtal", "Landschaftspark Wellritztal") statt. Neben der quantitativen Flächenmehrung nahmen auch die Pflegeaufwände in den zu verwaltenden Flächen zu. Dies resultiert neben der allgemeinen Kostensteigerung im Vergleich zum Jahr 2004 z.B. aus einem erhöhten Besucherdruck in den Landschaftsparks, der eine Zunahme von Müll- und Vandalismus mit sich bringt, erhöhter Erwartungen an die Belegnr.: 612 Verkehrssicherheit, zunehmender Probleme mit "Problemtieren und -pflanzen" (z.B. Eichenprozessionsspinner, invasive und z.T. gesundheitsschädliche Pflanzenarten wie Herkulesstaude u. Ambrosie, zunehmender Schadensdruck durch Wildschweine in den Waldwiesentälern) und Schadenszunahmen durch Naturgewalten in Folge der auftretenden Klimaveränderungen (Sturm- und Starkregenereignisse). Aus dem Budget bei 15000298 wurden im Jahr 2014 folgende Ausgaben erforderlich, die mit der naturschutzfachlich geplanten Biotopunterhaltung und - entwicklung nur entfernt zu tun haben: Beseitigung von Sturmschäden 32.632,-- Euro Neophytenbekämpfung (Herkulesstauden, Eichenprozessionsspinner) 9.800,-- Euro Bürgersteigreinigung und Winterdienste (Biotope an Straßen) 11.800,-- Euro Abfallentsorgung (Anteil des sog. "Siedlungsmülls") 25.000,-- Euro Entsorgung von Schnittgut aus Heckenpflegemaßnahmen Dritter 10.500,-- Euro Gesamt 89.732,-- Euro Diese Gelder fehlen zur Finanzierung von Maßnahmen, welche für die qualitative Biotopwerterhaltung und -entwicklung notwendig sind. In der Folge gehen auch die Wertigkeiten bestehender Ausgleichsflächen zurück, was bei entsprechender Überprüfung durch Aufsichtsbehörde u./o. Rechnungsprüfungshof zu Rückzahlungsansprüchen führen kann. Falls die Zusetzung weiterer Mittel nicht erfolgt, muss versucht werden, die laufenden Kosten weiter zu reduzieren. Folgende Einsparmaßnahmen sehen wir in diesem Fall schon jetzt als unverzichtbar an, weisen jedoch darauf hin, dass diese alleine ggf. noch nicht ausreichen, um die notwendigen finanziellen Freiräume zur Durchführung der unverzichtbaren Maßnahmen zu schaffen: - Reduzierung von Reinigungsintervallen an den Sitzplätzen im Außenbereich, - Reduzierung der Grünlandpflege in den Bereichen in denen das Heu nicht für die Tierfütterung nutzbar ist (d.h. insbesondere in den sog. "Landschafts-parks"), - Einschränkung der Wegeunterhaltung im Bereich der bestehenden "Häckselwege" auf das zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherung erforderliche Mindestmaß, - Aufgabe des mit den Ortsbeiräten Kloppenheim, Naurod und Breckenheim vereinbarten Projekts zur Wiederherstellung von durch Verbuschungen verlorengegangener Wegebeziehungen, - Pflegeaufgabe in vereinzelt liegenden Ausgleichsflächen und Überlassung der Flächen in die natürliche Sukzession, - Aufgabe der Wiesenabsicherung mit E-Zäunen gegen Wildschweinschäden im Weilburger Tal. Neben einer Veränderung des Landschaftsbildes "hin zu mehr Urwüchsigkeit" muss darauf hingewiesen werden, dass sich durch Anhäufung von Pflegestaus langfristig auch Mehrkosten ergeben werden. Auch ist mit zunehmenden Beschwerden durch Nutzer und Anlieger von Nachbargrundstücken zu rechnen. Belegnr.: 612 Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 100.000 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 100.000 Folgekosten in Euro Durch ein mit dem nötigen Budget ausgestattetes Pflegemanagement können höhere zukünftige Folgekosten durch Pflegerückstaus und Rückzahlungsansprüche vermieden werden. Dezernat II Belegnr.: 615 Bezeichnung des Bedarfs Erweiterung des Ansatzes für die Unterhaltung der unbebauten Grundstücke (AKK) / Biotopflächen 3605 Beschreibung Erhaltungs- und Entwicklungspflege einschließlich der notwendigen Reinigungs- und Verkehrssicherungsmaßnahmen auf den Biotopflächen im Außenbereich. Begründung / Ziel / Wirkung Das Umweltamt hat in den vergangenen Jahren zusätzliche Pflegeflächen in AKK, insbesondere im Bereich "Maaraue", übernommen. Bei der Maaraue, wie auch bei der Fläche "Fähncheskreuz" handelt es sich um Flächen, die auch für die Naherholung wichtige Funktionen erfüllen. Hier ist der Pflegeaufwand und die Notwendigkeit zur Beseitigung von Gefahrenstellen deutlich erhöht gegenüber vielen sonstigen Biotopflächen. Im Jahr 2014 hat alleine die Pflege der Maaraue Kosten von rd. 21.500,-Euro verursacht (davon 8.200 Euro für Verkehrssicherungsmaßnahmen). Dem tatsächlich zunehmenden Aufwand zur Unterhaltung der Flächen stand eine kontinuierliche Reduktion des verfügbaren Budgets entgegen. Fachliche Ansätze zur Biotopentwicklung mussten in der Folge zurückgestellt werden, um den Ansprüchen nach "Sicherheit und Sauberkeit" gerecht werden zu können. Trotzdem gelang es nicht mehr, die Planansätze noch einzuhalten. Dem Planansatz von 39.104 Euro in 2013 stand ein Ist-Ergebnis von 59.545 Euro entgegen. Dem Planansatz von 32.680 Euro in 2014 stand ein Ist-Ergebnis von 43.699 Euro entgegen. Trotz der Überziehung des zugewiesenen Budgets wurden lediglich die dringlichsten Maßnahmen (Verkehrssicherungsmaßnahmen und Maßnahmen auf Flächen mit hoher Öffentlichkeitswirksamkeit) durchgeführt. Insbesondere die der Öffentlichkeit nicht sehr präsenten Biotope drohen ihre Qualität durch mangelnde kontinuierliche Pflege zu verlieren. Falls die Zusetzung weiterer Mittel nicht erfolgt, muss versucht werden, die laufenden Kosten weiter zu reduzieren. Maßnahmen wären z.B. der Abbau von Sitzplätzen im Außenbereich und der zugehörigen Müllbehälterstandorte (wie bereits in anderen Bundesländern praktiziert), Reduzierung der Pflegeintervalle in Wiesenbereichen, die keiner Heunutzung unterliegen (damit einhergehend wäre z.B. bei Wiesenflächen ein weniger gepflegtes Gesamtbild), Reduzierung der Termine zum Einsammeln von Müll. Belegnr.: 615 Neben der Entstehung eines weniger gepflegten Landschaftsbildes (einhergehend mit zunehmenden Verbuschungen und stärkeren Verunreinigungen der Flächen) muss darauf hingewiesen werden, dass sich durch Anhäufung von Pflegestaus langfristig auch Mehrkosten ergeben werden. Auch ist mit zunehmenden Beschwerden zu rechnen. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 30.000 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 30.000 Folgekosten in Euro Durch ein mit dem nötigen Budget ausgestattetes Pflegemanagement können höhere zukünftige Folgekosten durch Pflegerückstaus vermieden werden. Dezernat II Belegnr.: 692 Bezeichnung des Bedarfs Unterhaltung (Verkehrssicherung) Beschreibung Sicherung ordnungsgemäßer Abfluss, Erhaltung der Ufer, insbesondere Erhaltung und Neuanpflanzung einer standortgerechten Ufervegetation, Freihaltung der Ufer für den Abfluss. Begründung / Ziel / Wirkung Gemäß §39 WHG und §24 HWG ist die Landeshauptstadt Wiesbaden zur Unterhaltung (Hochwasservorsorge, Grünschnitt) der Gewässer verpflichtet. Seit Jahren wird aufgrund des zur Verfügung gestellten Budgets Unterhaltung und Verkehrssicherung in Inhalt und Umfang reduziert bzw. nur an den Gewässerstrecken innerhalb bebauter Bereiche durchgeführt. Zur Deckung dieser "reduzierten Unterhaltung" sind bereits die zur Verfügung stehenden Mittel nicht ausreichend, so dass seit Jahren Mittel aus anderen Aufgabenfeldern zur Deckung herangezogen werden. Zudem werden teilweise aufgrund von fehlenden Mitteln erforderliche Maßnahmen verschoben, deren Umsetzungen zu einem späteren Zeitpunkt dann teurer werden. Eine gezielte Baumpflege findet nicht statt, es wird ausschließlich Verkehrssicherung betrieben. Haushaltsjahr Budget in Euro Saldo in Euro 2012 420.262 + 98.317 2013 438.943 - 11.600 2014 356.204 - 58.000 Zu 2012: Nothaushalt, viele Maßnahmen nach 2013 verschoben, daher Überschuss. Zu 2013: Langwierige Aufarbeitung der verschobenen Maßnahmen, dadurch starke Reduzierung der erforderlichen Maßnahmen, Defizit wäre sonst höher ausgefallen. Zu 2014: Defizit deckt gerade die "alte" HH-Höhe ab; wiederum wurden notwendige Maßnahmen geschoben. Unterdeckung wurde aus anderen ebenfalls notwendigen Maßnahmen innerhalb des Produktbereichs gedeckt, dadurch Verschiebung dieser Arbeiten in die Folgejahre. Ziel ist eine gesetzeskonforme Unterhaltung. Die Wirkung ist eine Reduzierung von Überschwemmungen im Hochwasserfall durch besseres Abflussverhalten. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 60.000 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 60.000 Folgekosten in Euro keine Belegnr.: 692 Dezernat II Belegnr.: 697 Bezeichnung des Bedarfs Zusätzlicher Reinigungsaufwand durch Projekt: "Verbesserung der Stadtsauberkeit" Beschreibung Grundsatzbeschluss zur Verbesserung der Stadtsauberkeit durch die Überarbeitung der Straßenreinigungssystematik. Durch die Umsetzung von Kategorie B (Straßen reinigt ELW, der Anlieger den Gehweg) nach Kategorie C (Reinigung von Straßen und Gehweg durch den Anlieger) fallen im Produktbereich 3609 zusätzliche 318 m zu reinigende Straße an. Begründung / Ziel / Wirkung Basierend auf den Kosten für 2015 fallen somit rd. 4.300 Euro mehr (bisher 29.400 Euro) an Straßenreinigungskosten für den Produktbereich 3609 an. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 4.300 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 4.300 Folgekosten in Euro keine Dezernat II Bezeichnung des Bedarfs Zuschuss an ELW für Verlust aus Errichtung und Betrieb der Freiflächen-Photovoltaik (PV)-Anlage Beschreibung Eine Rücklage in Höhe von 400.000 Euro wurde zum 31.12.2014 aufgelöst und der Restbetrag in Höhe von 121.516,37 Euro als Einnahme bei 36 erneuerbare Energien (Innenauftrag 101886) verbucht. Die Überleitung der Mittel aus 2014 wurde beantragt. Vorausgesetzt der Umsetzung reicht der Betrag aus, um die Verluste aus den Jahren 2014 - 2016 zu decken. Für 2017 kalkulieren die ELW einen Verlust in Höhe von 28.940 Euro. Begründung / Ziel / Wirkung STVV 0487 vom 15.11.2007 PV-Anlage ELW; STVV 0515 vom 13.11.2008 Beschluss Reduzierung Rückstellung Summe Budgetbedarf 2016 in Euro Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 28.940 Folgekosten in Euro Ab 2018 bis 2030 summieren sich die weiteren zu erwartenden Verluste auf nochmals ca. 220.000 Euro, die bei den jeweiligen HH-Plan-Aufstellungen verteilt zuzusetzen sind. Belegnr.: 714 Dezernat II Belegnr.: 743 Bezeichnung des Bedarfs Zusätzlicher Reinigungsaufwand durch Projekt: "Verbesserung der Stadtsauberkeit" Beschreibung Grundsatzbeschluss zur Verbesserung der Stadtsauberkeit durch die Überarbeitung der Straßenreinigungssystematik. Durch die Umsetzung von Kategorie B (Straßen reinigt ELW, der Anlieger den Gehweg) nach Kategorie C (Reinigung von Straßen und Gehweg durch den Anlieger) kommen im Produktbereich 3605 zusätzlich zu reinigende Straßenabschnitte hinzu. Begründung / Ziel / Wirkung Basierend auf den Kosten für 2015 fallen rd. 3.000 Euro mehr (bisher 4.050 Euro) an Straßenreinigungskosten für den Produktbereich 3605 an. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 3.000 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 3.000 Folgekosten in Euro keine Dezernat II Bezeichnung des Bedarfs Mehrbedarf Personalkosten Beschreibung Korrektur wegen nichtbesetzter Stellen in 2014 Diverse Stellen waren wegen Eintritt Ruhestand/Pension, Stellenwechsel, Langzeiterkrankung usw. im Jahr 2014 nicht durchgängig besetzt und somit in den IST-Ausgaben 2014 nicht berücksichtigt. Inzwischen sind die Stellen wieder besetzt. Begründung / Ziel / Wirkung Um den ordentlichen Geschäftsbetrieb aufrecht zu erhalten, wurden inzwischen sämtliche Stellen wieder besetzt. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 115.750 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 115.750 Folgekosten in Euro keine Belegnr.: 981 Dezernat II Belegnr.: 982 Bezeichnung des Bedarfs Zeitlich befristete Stelle eines Klimamanagers Beschreibung Für den Bereich "Integriertes Klimaschutzkonzept" ist eine zusätzliche Stelle erforderlich. Die Stelle ist für 3 Jahre zu besetzen, optional 2 Jahre Verlängerung. Stellenwert E 12 TVöD. Die Personalkosten werden zu 65 % aus Fördermitteln des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) refinanziert. Ausgehend von 82.870 Euro / Jahr besteht ein Budgetbedarf in Höhe von 29.000 Euro. Dieser Bedarf besteht auch noch im Jahr 2018. Über den Zeitraum von 2 Jahren hinaus werden die Personalkosten vom BMUB mit 40 % refinanziert. Begründung / Ziel / Wirkung SV Integriertes Klimaschutzkonzept ist in Bearbeitung Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 29.000 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 29.000 Folgekosten in Euro keine Dezernat II Belegnr.: 1034 Bezeichnung des Bedarfs Pflege/Unterhaltung der unbebauten Grundstücke Wiesbaden Beschreibung Durchführung von Verkehrssicherungs- und Unterhaltungsmaßnahmen an unbebauten Grundstücken (Biotope und Gewässergrundstücke) Begründung / Ziel / Wirkung Beseitigung und Vermeidung von Unfallgefahren, Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht, Pflege zur Sicherung eines ansprechenden Landschaftsbildes, Umsetzung der hoheitlichen Aufgabe der Gewässerunterhaltung sowie Vermeidung von Regressansprüchen von Bürgern, Qualitätsverlust von Naherholungsflächen Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 326.580 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 252.640 Folgekosten in Euro keine Dezernat II Belegnr.: 1045 Bezeichnung des Bedarfs Einstellung der Leistung "Altentelefon" (Telefonanschlusses zur Pflege der sozialen Kontakte) Beschreibung Durch Einrichten eines Telefonanschlusses erhalten ältere Menschen die Möglichkeit, ihre sozialen Kontakte zu pflegen. Außer einem Zuschuss zur monatlichen Grundgebühr können die Kosten für den Anschluss, sowie für die Anschaffung eines Telefonapparates übernommen werden. Die Entscheidung führt zur kompletten Einstellung dieser Leistung . Begründung / Ziel / Wirkung Die Maßnahme erfolgt aufgrund der Verfügung der Eckdaten (Gesamtkürzung um ca. 4,3%). In der Planvariante A/d00 wurde die Leistung "Altentelefon" als Ausgabereduzierung in Höhe von 100.000/Jahr erfasst. Ein Verzicht auf die Maßnahme würde eine entsprechend hohe Ausgabenreduzierung an anderer Stelle im Bestand erfordern. Hierüber ist zu entscheiden. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 100.000 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 100.000 Folgekosten in Euro Dezernat II Belegnr.: 1047 Bezeichnung des Bedarfs Einstellung des Zuschusses für verbilligte ESWE-Monatskarten für Transferleistungsempfänger an ESWE Beschreibung Arbeitsuchende und Sozialhilfeempfänger erhalten aufgrund unseres Zuschusses an ESWE eine um 50% verbilligte Monatskarte. Nach Wegfall dieses Zuschusses müssen Transferleistungsempfänger den vollen Preis zahlen. Begründung / Ziel / Wirkung Die Maßnahme erfolgt aufgrund der Verfügung der Eckdaten (Gesamtkürzung um ca. 4,3%). In der Planvariante A/d00 wurde der Zuschusses für verbilligte ESWE-Monatskarten als Ausgabereduzierung in Höhe von 690.430 erfasst. Ein Verzicht auf die Maßnahme würde eine entsprechend hohe Ausgabenreduzierung an anderer Stelle im Bestand erfordern. Hierüber ist zu entscheiden. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 690.430 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 690.430 Folgekosten in Euro Dezernat II Belegnr.: 1048 Bezeichnung des Bedarfs Das Sonderprogramm WJW im Bereich des SGB II (16 Plätze im Jahr) wird zum Beginn des Ausbildungsjahres 08/2015 eingestellt Beschreibung Die 16 Plätze für das Sonderprogramm WJW im Bereich des SGB II werden ab 08/2015 nicht mehr besetzt. Begründung / Ziel / Wirkung Die Maßnahme erfolgt aufgrund der Verfügung der Eckdaten (Gesamtkürzung um ca. 4,3%). In der Planvariante A/d00 wurde die Streichung der Plätze als Ausgabereduzierung in Höhe von 458.920/789.140 erfasst. Ein Verzicht auf die Maßnahme würde eine entsprechend hohe Ausgabenreduzierung an anderer Stelle im Bestand erfordern. Hierüber ist zu entscheiden. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 458.920 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 789.140 Folgekosten in Euro Dezernat II Belegnr.: 1049 Bezeichnung des Bedarfs Stellenabbau in der Schulsozialarbeit in der Hermann-Ehlers-Schule und IGS Kastellstrasse (incl. Einstellung KEP (Kompetenz - Entwicklungs Programm) und im Fallmanagement der Kompetenzagentur Beschreibung Reduzierung des Angebotes der Schulsozialarbeit in Jahrgängen 8-10 an der Hermann Ehlers-Schule und IGS-Kastellstrasse incl. KEP und Reduzierung des Fallmanagements in der Kompetenzagentur Begründung / Ziel / Wirkung Die Maßnahme erfolgt aufgrund der Verfügung der Eckdaten (Gesamtkürzung um ca. 4,3%). In der Planvariante A/d00 wurde der Stellenabbau als Ausgabereduzierung in Höhe von 203.790/205.290 erfasst. Ein Verzicht auf die Maßnahme würde eine entsprechend hohe Ausgabenreduzierung an anderer Stelle im Bestand erfordern. Hierüber ist zu entscheiden. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 203.790 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 205.290 Folgekosten in Euro Dezernat II Belegnr.: 1050 Bezeichnung des Bedarfs Anpassung der Öffnungszeiten an die Personalbemessung des HessKiFöG im Elementarbereich der städtischen Kindertagesstätten und der freier Träger Beschreibung Anpassung der Öffnungszeiten an die Personalbemessung des HessKiFöG im Elementarbereich - Absenkung der Öffnungszeit um 0,5 Wochenstunden im Bereich der städtischen Kindertagesstätten und der freien Träger. Begründung / Ziel / Wirkung Die Maßnahme erfolgt aufgrund der Verfügung der Eckdaten (Gesamtkürzung um ca. 4,3%). In der Planvariante A/d00 wurde die Anpassung der Öffnungszeiten als Ausgabereduzierung in Höhe von 1.020.600/Jahr erfasst. Ein Verzicht auf die Maßnahme würde eine entsprechend hohe Ausgabenreduzierung an anderer Stelle im Bestand erfordern. Hierüber ist zu entscheiden. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 1.020.600 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 1.020.600 Folgekosten in Euro Dezernat II Belegnr.: 1051 Bezeichnung des Bedarfs Streichung der Geschwisterbeitragsreduzierung in Kindertagesstätten für das 2. Kind in der KT Beschreibung Die Geschwisterbeitragsreduzierung in Kindertagesstätten (bisher 50% Nachlass auf die Gebühr) wird für das 2. Kind in der KT gestrichen. Begründung / Ziel / Wirkung Die Maßnahme erfolgt aufgrund der Verfügung der Eckdaten (Gesamtkürzung um ca. 4,3%). In der Planvariante A/d00 wurde die Streichung der Geschwisterbeitragsreduzierung in Kindertagesstätten für das 2. Kind in der KT als Ausgabereduzierung in Höhe von 1,417 Mio. / Jahr erfasst. Ein Verzicht auf die Maßnahme würde eine entsprechend hohe Ausgabenreduzierung an anderer Stelle im Bestand erfordern. Hierüber ist zu entscheiden. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 1.417.450 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 1.417.450 Folgekosten in Euro Dezernat II Belegnr.: 1052 Bezeichnung des Bedarfs Reduzierung der bisher 87 Ausbildungsplätze im Bereich der Jugendhilfe in der WJW zum Beginn des Ausbildungsjahres 08/2015 um 43 Plätze Reduzierung der bisher 11 Ausbildungsplätze im Bereich der Jugendhilfe in dem Johannesstift zum Beginn des Ausbildungsjahres 08/2015 um 6 Plätze Beschreibung Die bisher 87 Ausbildungsplätze im Bereich der Jugendhilfe in der WJW und die 11 Plätze im Johannesstift werden zum Beginn des Ausbildungsjahres 08/2015 um 43 bzw. 6 Plätze reduziert. Begründung / Ziel / Wirkung Die Maßnahme erfolgt aufgrund der Verfügung der Eckdaten (Gesamtkürzung um ca. 4,3%). In der Planvariante A/d00 wurde die Reduzierung der Plätze als Ausgabereduzierung in Höhe von 1,6 Mio/ 2,6 Mio erfasst. Ein Verzicht auf die Maßnahme würde eine entsprechend hohe Ausgabenreduzierung an anderer Stelle im Bestand erfordern. Hierüber ist zu entscheiden. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 1.595.960 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 2.667.390 Folgekosten in Euro Dezernat II Bezeichnung des Bedarfs Abbau von 2 Stellen für städtisches Personal im Haus des Jugendrechts Beschreibung Kein städtisches Personal mehr im Haus des Jugendrechts Begründung / Ziel / Wirkung Die Kürzung erfolgt aufgrund der Verfügung der Eckdaten (Gesamtkürzung um ca. 4,3%). In der Planvariante A/d00 wurde die Streichung der Stellen als Ausgabereduzierung in Höhe von 115.040/Jahr erfasst. Ein Verzicht auf die Maßnahme würde eine entsprechend hohe Ausgabenreduzierung an anderer Stelle im Bestand erfordern. Hierüber ist zu entscheiden. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 115.040 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 115.040 Folgekosten in Euro Belegnr.: 1053 Dezernat II Belegnr.: 1054 Bezeichnung des Bedarfs Zuschusskürzungen bei Zahlungen an freie Träger im Bereich der Jugendarbeit Beschreibung Teile der Zuschüsse an freie Träger im Bereich der Jugendarbeit werden analog der Eckdatenvorgabe um 4,3% gekürzt Begründung / Ziel / Wirkung Die Maßnahme erfolgt aufgrund der Verfügung der Eckdaten (Gesamtkürzung um ca. 4,3%). In der Planvariante A/d00 wurde die Zuschusskürzung als Ausgabereduzierung in Höhe von 99.890/100.140 erfasst. Ein Verzicht auf die Maßnahme würde eine entsprechend hohe Ausgabenreduzierung an anderer Stelle im Bestand erfordern. Hierüber ist zu entscheiden. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 99.890 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 100.140 Folgekosten in Euro Dezernat II Belegnr.: 1055 Bezeichnung des Bedarfs Streichung von Zuschüssen auf 0 im Bereich der Jugendarbeit Beschreibung Die Zuschüsse für Arco/Teenieraum Dotzheim (14.000 Euro), Sozialarbeiter Naurod ev. Kirche (17.000 Euro), Stiftung für Kinderhilfe Biberbau (20.000 Euro), Folklore im Garten (122.000 Euro) werden gestrichen. Begründung / Ziel / Wirkung Die Maßnahme erfolgt aufgrund der Verfügung der Eckdaten (Gesamtkürzung um ca. 4,3%). In der Planvariante A/d00 wurde die Streichung der Zuschüsse als Ausgabereduzierung in Höhe von 0,173 Mio/ Jahr erfasst. Ein Verzicht auf die Maßnahme würde eine entsprechend hohe Ausgabenreduzierung an anderer Stelle im Bestand erfordern. Hierüber ist zu entscheiden. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 172.550 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 173.320 Folgekosten in Euro Dezernat II Belegnr.: 1056 Bezeichnung des Bedarfs Reduzierung von Zuschüssen an freie Träger der Jugendarbeit (Nachbarschaftshaus) Beschreibung Die Zuschüsse an freie Träger der Jugendarbeit (Nachbarschaftshaus) werden reduziert. Begründung / Ziel / Wirkung Die Maßnahme erfolgt aufgrund der Verfügung der Eckdaten (Gesamtkürzung um ca. 4,3%). In der Planvariante A/d00 wurde die Zuschussreduzierung als Ausgabereduzierung in Höhe von 78.620/82.330 erfasst. Ein Verzicht auf die Maßnahme würde eine entsprechend hohe Ausgabenreduzierung an anderer Stelle im Bestand erfordern. Hierüber ist zu entscheiden. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 78.620 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 82.330 Folgekosten in Euro Dezernat II Belegnr.: 1057 Bezeichnung des Bedarfs Reduzierung von Zuschüssen für das städtische Ferienprogramm im Bereich der Jugendarbeit Beschreibung Die Angebote im städtischen Ferienprogramm werden reduziert. Begründung / Ziel / Wirkung Die Maßnahme erfolgt aufgrund der Verfügung der Eckdaten (Gesamtkürzung um ca. 4,3%). In der Planvariante A/d00 wurde die Zuschussreduzierung als Ausgabereduzierung in Höhe von 75.000/ Jahr erfasst. Ein Verzicht auf die Maßnahme würde eine entsprechend hohe Ausgabenreduzierung an anderer Stelle im Bestand erfordern. Hierüber ist zu entscheiden. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 75.000 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 75.000 Folgekosten in Euro Dezernat II Belegnr.: 1058 Bezeichnung des Bedarfs Streichung der Geschwisterbeitragsreduzierung in der betreuenden Grundschule ab dem 2. Kind in der BGS Beschreibung Die Geschwisterbeitragsreduzierung in der betreuenden Grundschule (bisher 50% Nachlass auf die Gebühr) ab dem 2. Kind in BGS wird gestrichen. Begründung / Ziel / Wirkung Die Maßnahme erfolgt aufgrund der Verfügung der Eckdaten (Gesamtkürzung um ca. 4,3%). In der Planvariante A/d00 wurde die Streichung der Geschwisterbeitragsreduzierung als Ausgabereduzierung in Höhe von 16.320/Jahr erfasst. Ein Verzicht auf die Maßnahme würde eine entsprechend hohe Ausgabenreduzierung an anderer Stelle im Bestand erfordern. Hierüber ist zu entscheiden. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 16.320 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 16.320 Folgekosten in Euro Dezernat II Belegnr.: 1059 Bezeichnung des Bedarfs Schliessung einer betreuenden Grundschule (zu entscheiden: Grimmschule, Stifterschule, Mierendorffschule) Beschreibung Im Bereich Kostheim wird eine BGS geschlossen. Begründung / Ziel / Wirkung Die Maßnahme erfolgt aufgrund der Verfügung der Eckdaten (Gesamtkürzung um ca. 4,3%). In der Planvariante A/d00 wurde die Schliessung der BGS als Ausgabereduzierung in Höhe von 171.520/Jahr erfasst. Ein Verzicht auf die Maßnahme würde eine entsprechend hohe Ausgabenreduzierung an anderer Stelle im Bestand erfordern. Hierüber ist zu entscheiden. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 171.520 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 171.520 Folgekosten in Euro Dezernat II Belegnr.: 1060 Bezeichnung des Bedarfs Reduzierung der Koordinatorenstelle Arbeitsmarktbudget Hessen im Bereich der BGS von 100 % auf 50 % Beschreibung Die Landeshauptstadt Wiesbaden richtet als Options-Kommune für Arbeitssuchende aus dem Sozialgesetzbuch Teil 2 (SGB II) zusätzliche Kinderbetreuungsplätze ein. Je nach gemeldetem Bedarf werden in den Betreuenden Grundschulen Tagesbetreuungsplätze eingerichtet. Dies sind derzeit 74 zusätzliche Plätze. Das Aufgabengebiet dieser Stelle umfasst die Koordination der Bereitstellung, Belegung und Abrechnung der zusätzlichen Plätze, die wir dem Jobcenter/Kommunale Arbeitsvermittlung zur Verfügung stellen - die vorhandene Koordinatorenstelle wird um 50% reduziert Begründung / Ziel / Wirkung Die Maßnahme erfolgt aufgrund der Verfügung der Eckdaten (Gesamtkürzung um ca. 4,3%). In der Planvariante A/d00 wurde die Reduzierung als Ausgabereduzierung in Höhe von 33.660/Jahr erfasst. Ein Verzicht auf die Maßnahme würde eine entsprechend hohe Ausgabenreduzierung an anderer Stelle im Bestand erfordern. Hierüber ist zu entscheiden. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 33.660 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 33.660 Folgekosten in Euro Dezernat II Belegnr.: 1061 Bezeichnung des Bedarfs Einstellung der Zuschusszahlung für die AWO Schülerhilfe Riederberg im Bereich der BGS Beschreibung Das Angebot der AWO Schülerhilfe Riederberg im Bereich der BGS wird komplett eingestellt. Begründung / Ziel / Wirkung Die Maßnahme erfolgt aufgrund der Verfügung der Eckdaten (Gesamtkürzung um ca. 4,3%). In der Planvariante A/d00 wurde die Streichung als Ausgabereduzierung in Höhe von 42.440/Jahr erfasst. Ein Verzicht auf die Maßnahme würde eine entsprechend hohe Ausgabenreduzierung an anderer Stelle im Bestand erfordern. Hierüber ist zu entscheiden. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 42.440 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 42.440 Folgekosten in Euro Dezernat II Belegnr.: 1062 Bezeichnung des Bedarfs Bündnis für Familie - Reduzierung der Mittel Beschreibung Die Mittel für das Bündnis für Familie werden um 25.000 Euro auf 4.000 Euro reduziert. Begründung / Ziel / Wirkung Die Maßnahme erfolgt aufgrund der Verfügung der Eckdaten (Gesamtkürzung um ca. 4,3%). In der Planvariante A/d00 wurde die Reduzierung als Ausgabereduzierung in Höhe von 25.000/Jahr erfasst. Ein Verzicht auf die Maßnahme würde eine entsprechend hohe Ausgabenreduzierung an anderer Stelle im Bestand erfordern. Hierüber ist zu entscheiden. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 25.000 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 25.000 Folgekosten in Euro Dezernat II Belegnr.: 1063 Bezeichnung des Bedarfs Zuschusskürzungen im Bereich häusliche Hilfen für alte Menschen Beschreibung Häusliche Hilfen dienen dazu, Hilfen, die zur selbständigen Lebensführung im Alter erforderlich sind und nicht zu den Leistungen des SGB XI gehören, bei frei-gemeinnützigen Trägern (wie z. B. Caritasverband) zu einem bezahlbaren Betrag einzukaufen (aktuell - 12 Euro / Std., ab 01.08.15 -15 Euro / Std.). Wir erreichen derzeit etwa 1.200 Haushalte mit dieser Hilfeart. Die Reduzierung der Zuschüsse betrifft ASB, Diakonisches Werk, Caritas, JUH, Nachbarschaftshaus, Rotes Kreuz. Begründung / Ziel / Wirkung Die Maßnahme erfolgt aufgrund der Verfügung der Eckdaten (Gesamtkürzung um ca. 4,3%). In der Planvariante A/d00 wurde die Reduzierung als Ausgabereduzierung in Höhe von 164.000/Jahr erfasst. Ein Verzicht auf die Maßnahme würde eine entsprechend hohe Ausgabenreduzierung an anderer Stelle im Bestand erfordern. Hierüber ist zu entscheiden. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 164.000 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 164.000 Folgekosten in Euro Dezernat II Belegnr.: 1064 Bezeichnung des Bedarfs Reduzierung von Zuschüssen an freie Träger im Bereich der Altenhilfe auf 0 Beschreibung Die Zuschusszahlungen für Nachbarschaftshaus (168.000), Lebensabendbewegung (60.000) und Seniorentreffs freier Träger in Wi und AKK (65.000) im Bereich der Altenarbeit werden eingestellt. Begründung / Ziel / Wirkung Die Maßnahme erfolgt aufgrund der Verfügung der Eckdaten (Gesamtkürzung um ca. 4,3%). In der Planvariante A/d00 wurde die Streichung als Ausgabereduzierung in Höhe von 293.670/299.370 erfasst. Ein Verzicht auf die Maßnahme würde eine entsprechend hohe Ausgabenreduzierung an anderer Stelle im Bestand erfordern. Hierüber ist zu entscheiden. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 293.670,00 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 299.370,00 Folgekosten in Euro Dezernat II Belegnr.: 1065 Bezeichnung des Bedarfs Schliessung des städtischen Seniorentreffs Adlerstrasse Beschreibung Komplette Einstellung des Angebotes für Seniorentreffs an dem Standort Adlerstrasse Begründung / Ziel / Wirkung Die Maßnahme erfolgt aufgrund der Verfügung der Eckdaten (Gesamtkürzung um ca. 4,3%). In der Planvariante A/d00 wurde die Schliessung als Ausgabereduzierung in Höhe von 50.000/Jahr erfasst. Ein Verzicht auf die Maßnahme würde eine entsprechend hohe Ausgabenreduzierung an anderer Stelle im Bestand erfordern. Hierüber ist zu entscheiden. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 50.000 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 50.000 Folgekosten in Euro Dezernat II Belegnr.: 1066 Bezeichnung des Bedarfs Zuschusskürzung im Bereich Freizeitgestaltung Behinderter auf 0 Beschreibung Komplette Einstellung des Zuschusses für die Freizeitgestaltung Behinderter Begründung / Ziel / Wirkung Die Maßnahme erfolgt aufgrund der Verfügung der Eckdaten (Gesamtkürzung um ca. 4,3%). In der Planvariante A/d00 wurde die Streichung als Ausgabereduzierung in Höhe von 11.050/Jahr erfasst. Ein Verzicht auf die Maßnahme würde eine entsprechend hohe Ausgabenreduzierung an anderer Stelle im Bestand erfordern. Hierüber ist zu entscheiden. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 11.050 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 11.050 Folgekosten in Euro Dezernat II Belegnr.: 1067 Bezeichnung des Bedarfs Kündigung des Kooperationsvertrages mit der ev. Familienbildungsstätte zur Tagesmüttervermittlung Beschreibung Es gibt einen Kooperationsvertrag, dass hier ein Teil der Vermittlungen der Tagesmütter erfolgt. Der Vertrag läuft über 29.000 und soll in voller Höhe gestrichen werden. Der Effekt sind nur 14.500, da 50% durch das Land refinanziert sind. Die Einstellung führt zu einer Verringerung in der Vermittlung der Tagesmütter. Begründung / Ziel / Wirkung Die Maßnahme erfolgt aufgrund der Verfügung der Eckdaten (Gesamtkürzung um ca. 4,3%). In der Planvariante A/d00 wurde die Kündigung als Ausgabereduzierung in Höhe von 14.500/Jahr erfasst. Ein Verzicht auf die Maßnahme würde eine entsprechend hohe Ausgabenreduzierung an anderer Stelle im Bestand erfordern. Hierüber ist zu entscheiden. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 14.500 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 14.500 Folgekosten in Euro Dezernat II Belegnr.: 1068 Bezeichnung des Bedarfs Zuschusskürzungen bei Zahlungen an freie Träger im Bereich Sozialdienst Beschreibung Die Zuschüsse werden analog der Eckdatenvorgabe um 4,3% gekürzt/ zudem wird der Zuschuss für die Familienbildungsstätte des Nachbarschaftshauses um ca. 110.000 Euro gesenkt. Begründung / Ziel / Wirkung Die Maßnahme erfolgt aufgrund der Verfügung der Eckdaten (Gesamtkürzung um ca. 4,3%). In der Planvariante A/d00 wurde die Kürzung als Ausgabereduzierung in Höhe von 272.050/276.020 erfasst. Ein Verzicht auf die Maßnahme würde eine entsprechend hohe Ausgabenreduzierung an anderer Stelle im Bestand erfordern. Hierüber ist zu entscheiden. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 272.050 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 276.020 Folgekosten in Euro Dezernat II Bezeichnung des Bedarfs Reduzierung von Personal in Kindertagesstätten Beschreibung Personal wird abgebaut- dies führt zu einer Schliessung von ca. 3 Gruppen. Begründung / Ziel / Wirkung Die Festlegung der Eckdaten erfordert eine weitere Kürzung über die verfügten ca. 4,3% hinaus. In der Planvariante A/d00 wurde die Schliessung der Kindertagesstätten als Ausgabereduzierung in Höhe von 0,35 Mio/Jahr erfasst. Ein Verzicht auf die Maßnahme würde eine entsprechend hohe Ausgabenreduzierung an anderer Stelle im Bestand erfordern. Hierüber ist zu entscheiden. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 351.220,00 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 348.310,00 Folgekosten in Euro Belegnr.: 1071 Dezernat II Bezeichnung des Bedarfs Streichung der Geschwisterbeitragsreduzierung in Kindertagesstätten für das 3. Kind in der KT Beschreibung Die Geschwisterbeitragsreduzierung in Kindertagesstätten für das 3. Kind in der KT bisher Reduzierung der Gebühr um 100%) wird gestrichen. Begründung / Ziel / Wirkung Die Festlegung der Eckdaten erfordert eine weitere Kürzung über die verfügten ca. 4,3% hinaus. In der Planvariante A/d00 wurde die Streichung der Geschwisterbeitragsreduzierung in Kindertagesstätten für das 3. Kind in der KT als Ausgabereduzierung in Höhe von 0,516 Mio. / Jahr erfasst. Ein Verzicht auf die Maßnahme würde eine entsprechend hohe Ausgabenreduzierung an anderer Stelle im Bestand erfordern. Hierüber ist zu entscheiden. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 516.840,00 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 516.840,00 Folgekosten in Euro Belegnr.: 1072 Dezernat II Bezeichnung des Bedarfs Abbau Schulsozialarbeit um 9 x 0,5 VZÄ Beschreibung In der Schulsozialarbeit werden 9 x 0,5 VZÄ gestrichen und somit die Aufgabe entsprechend reduziert. Begründung / Ziel / Wirkung Die Festlegung der Eckdaten erfordert eine weitere Kürzung über die verfügten ca. 4,3% hinaus. In der Planvariante A/d00 wurde der Abbau der Schulsozialarbeit von 9 x 0,5 VZÄ als Ausgabereduzierung in Höhe von 0,258 Mio/ Jahr erfasst. Ein Verzicht auf die Maßnahme würde eine entsprechend hohe Ausgabenreduzierung an anderer Stelle im Bestand erfordern. Hierüber ist zu entscheiden. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 258.840 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 258.840 Folgekosten in Euro Belegnr.: 1073 Dezernat II Bezeichnung des Bedarfs Abbau Erziehungsberatungsstellen, Streichung von 4 x 1 VZÄ (Stadt, DW, Adelheidstraße, NBH) im Bereich Sozialdienst Beschreibung Bei den Erziehungsberatungsstellen der Stadt und freier Träger wird der Zuschuss für 4 VZÄ gestrichen. Begründung / Ziel / Wirkung Die Festlegung der Eckdaten erfordert eine weitere Kürzung über die verfügten ca. 4,3% hinaus. In der Planvariante A/d00 wurde der Abbau als Ausgabereduzierung in Höhe von 0,280 Mio./Jahr erfasst. Ein Verzicht auf die Maßnahme würde eine entsprechend hohe Ausgabenreduzierung an anderer Stelle im Bestand erfordern. Hierüber ist zu entscheiden. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 280.000 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 280.000 Folgekosten in Euro Belegnr.: 1077 Dezernat II Bezeichnung des Bedarfs Streichung Zuschuss UPJ Goldene Lilie Beschreibung Der Zuschuss an UPJ für Goldene Lilie wird gestrichen. Begründung / Ziel / Wirkung Die Festlegung der Eckdaten erfordert eine weitere Kürzung über die verfügten ca. 4,3% hinaus. In der Planvariante A/d00 wurde die Streichung als Ausgabereduzierung in Höhe von 34.230/32.760 erfasst. Ein Verzicht auf die Maßnahme würde eine entsprechend hohe Ausgabenreduzierung an anderer Stelle im Bestand erfordern. Hierüber ist zu entscheiden. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 34.230 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 32.760 Folgekosten in Euro Belegnr.: 1084 Dezernat II Bezeichnung des Bedarfs Tariferhöhung 2015 für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Ämter 50 und 51/ 2,4% im Bereich Beschäftigte ab März 2015 Beschreibung Tariferhöhung 2015/ 2,4% im Bereich Beschäftigte ab März 2015 ( wurde bei Festlegung der Eckdaten nicht berücksichtigt/ sollte lt. Kämmerergespräch noch allen Ämtern zugesetzt werden) Begründung / Ziel / Wirkung Die Festlegung der Eckdaten erfordert eine weitere Kürzung über die verfügten ca. 4,3% hinaus. In der Planvariante A/d00 wurde die gemäß Tarifvertrag geltende Tariferhöhung 2015 nicht erfasst. Ein Verzicht auf die Maßnahme würde eine entsprechend hohe Ausgabenreduzierung an anderer Stelle im Bestand erfordern. Hierüber ist zu entscheiden. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 1.300.000 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 1.300.000 Folgekosten in Euro Belegnr.: 1088 Dezernat II Bezeichnung des Bedarfs fehlende Berücksichtigung tariflicher Steigerungen aus Verträgen bzw. Verpflichtung aus Jugendhilfekommission für 2015 Beschreibung fehlende Berücksichtigung tariflicher Steigerungen aus Verträgen bzw. Verpflichtung aus Jugendhilfekommission für 2015. Berechnet wurden Steigerungen von 2014 nach 2016 - unbeachtet blieb der Kostenanstieg 2015, der aber zum Fehlbetrag im RE führt. Begründung / Ziel / Wirkung Die Festlegung der Eckdaten erfordert eine weitere Kürzung über die verfügten ca. 4,3% hinaus. In der Planvariante A/d00 wurde die tarifliche Steigerung für 2015 gemäß den bestehenden Verträgen nicht erfasst. Ein Verzicht auf die Maßnahme würde eine entsprechend hohe Ausgabenreduzierung an anderer Stelle im Bestand erfordern. Hierüber ist zu entscheiden. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 1.586.900,00 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 1.544.650,00 Folgekosten in Euro Belegnr.: 1089 Dezernat II Belegnr.: 1093 Bezeichnung des Bedarfs städt. Kindertagesstätten - BEP und Schwerpunkt KT im Rahmen des HessKiFöG Beschreibung Fachberatung Bildungs- und Erziehungsplan (BEP) und Schwerpunkt KT Die Beschäftigung einer Fachberatung ist auf Grund der Fördersystematik des HessKiFöG zu 100 % finanziert, aber nicht in den Eckdaten berücksichtigt. Pro anspruchsberechtigte Kita werden bis zu 1.000 Euro gezahlt. In Bezug auf die Aufgaben der BEP Fachberatung hat die zuständige Abteilung im Amt für Soziale Arbeit auch den Beratungsauftrag bei ca. 15 Kitas bei freien Trägern übernommen und bekommt diese Aufwendung ebenfalls honoriert. Der Landeszuschuss wird nur gewährt wenn die Leistung erbracht wird. Ohne diese Beratung wird auch der Regelzuschuss BEP nicht gewährt und die Stadt und die an uns gebungenen Träger verlieren ihre Fördervoraussetzung d. h. ein Verlust von ca. 400.000 Euro wäre die Folge. Eine Verweigerung der Umsetzung dieser Maßnahmen stellt einen Verstoß gegen einen eindeutigen gesetzlichen Auftrag dar. Eine Sitzungsvorlage zu dieser Maßnahme ist im Entstehen oder im Geschäftsgang. Begründung / Ziel / Wirkung Die Erfassung der notwendigen Mittel in der Planvariante A/d00 ist aufgrund der Eckdatenverfügung nicht möglich. Über die Aufnahme der Mittel in den Haushalt ist zu entscheiden. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 67.320 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 67.320 Folgekosten in Euro Dezernat II Belegnr.: 1094 Bezeichnung des Bedarfs Umsetzung Personalerhöhung KiföG zum 1.09.2015 in städt. Kindertagesstätten Beschreibung Ab 01.09.2015 ist der Fachkraftbedarf in den städtischen Kindertagesstätten den Mindeststandards nach dem HessKiFöG anzupassen. Eine Verweigerung der Umsetzung dieser Maßnahme stellt einen Verstoß gegen das HessKiFöG dar mit der Folge, dass die Aufsichtsbehörde HMSI die Betriebserlaubnis entziehen wird bzw. die Öffnungszeiten deutlich reduziert werden müssen. Die Personalanpassung wird zu 100% nach dem Konnexitätsprinzip vom Land finanziert, aber wurde nicht in den Eckdaten berücksichtigt. Eine Sitzungsvorlage zu dieser Maßnahme ist im Entstehen oder im Geschäftsgang. Begründung / Ziel / Wirkung Die Erfassung der notwendigen Mittel in der Planvariante A/d00 ist aufgrund der Eckdatenverfügung nicht möglich. Über die Aufnahme der Mittel in den Haushalt ist zu entscheiden. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 1.467.900 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 1.467.900 Folgekosten in Euro Dezernat II Belegnr.: 1097 Bezeichnung des Bedarfs Erhöhung der Gebühren bei freien Trägern von Kindertagesstätten im Krippenbereich Beschreibung Die Gebühren bei freien Trägern von Kindertagesstätten im Krippenbereich werden um 30 Euro je Platz erhöht. Begründung / Ziel / Wirkung Die Maßnahme erfolgt aufgrund der Verfügung der Eckdaten (Gesamtkürzung um ca. 4,3%). In der Planvariante A/d00 wurde die Erhöhung der Gebühren als Ausgabereduzierung in Höhe von 290.160/Jahr erfasst. Ein Verzicht auf die Maßnahme würde eine entsprechend hohe Ausgabenreduzierung an anderer Stelle im Bestand erfordern. Hierüber ist zu entscheiden. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 290.160 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 290.160 Folgekosten in Euro Dezernat II Belegnr.: 1098 Bezeichnung des Bedarfs Wiedereinführung des gebührenpflichtigen Halbtagsplatzes in Kindertagesstätten bei freien Trägern (unter Berücksichtigung steigender Beitragszuschüsse) Beschreibung Der gebührenpflichtige Halbtagsplatz in Kindertagesstätten bei freien Trägern wird wieder eingeführt. Begründung / Ziel / Wirkung Die Maßnahme erfolgt aufgrund der Verfügung der Eckdaten (Gesamtkürzung um ca. 4,3%). In der Planvariante A/d00 wurde die Wiedereinführung des gebührenpflichtigen Halbtagsplatzes in Kindertagesstätten bei freien Trägern als Ausgabereduzierung in Höhe von 1,215 Mio./Jahr erfasst. Ein Verzicht auf die Maßnahme würde eine entsprechend hohe Ausgabenreduzierung an anderer Stelle im Bestand erfordern. Hierüber ist zu entscheiden. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 1.215.980 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 1.215.980 Folgekosten in Euro Dezernat II Belegnr.: 1101 Bezeichnung des Bedarfs Erhöhung des Essensgeldes für Kinder und Mitarbeiter von 35 auf 70 Euro in Kindertagesstätten Beschreibung Das Essensgeldes für Kinder und Mitarbeiter in städtischen Kindertagesstätten wird von 35 auf 70 Euro erhöht. Begründung / Ziel / Wirkung Die Maßnahme erfolgt aufgrund der Verfügung der Eckdaten (Gesamtkürzung um ca. 4,3%). In der Planvariante A/d00 wurde die Erhöhung als Einnahmeverbesserung in Höhe von 996.720/Jahr erfasst. Ein Verzicht auf die Maßnahme würde eine entsprechend hohe Ausgabenreduzierung an anderer Stelle im Bestand erfordern. Hierüber ist zu entscheiden. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 996.720 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 996.720 Folgekosten in Euro Dezernat II Belegnr.: 1104 Bezeichnung des Bedarfs Erhöhung der Gebühren im Krippenbereich in städtischen Kindertagesstätten Beschreibung Die Gebühren im Krippenbereich in städtischen KIndertagesstätten werden um 30 Euro je Platz erhöht. Begründung / Ziel / Wirkung Die Maßnahme erfolgt aufgrund der Verfügung der Eckdaten (Gesamtkürzung um ca. 4,3%). In der Planvariante A/d00 wurde die Erhöhung als Einnahmeverbesserung in Höhe von 186.840/Jahr erfasst. Ein Verzicht auf die Maßnahme würde eine entsprechend hohe Ausgabenreduzierung an anderer Stelle im Bestand erfordern. Hierüber ist zu entscheiden. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 186.840 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 186.840 Folgekosten in Euro Dezernat II Belegnr.: 1106 Bezeichnung des Bedarfs Wiedereinführung des gebührenpflichtigen Halbtagsplatzes in städtischen Kindertagesstätten Beschreibung Der gebührenpflichtige Halbtagsplatz in städtischen Kindertagesstätten wird wieder eingeführt. Begründung / Ziel / Wirkung Die Maßnahme erfolgt aufgrund der Verfügung der Eckdaten (Gesamtkürzung um ca. 4,3%). In der Planvariante A/d00 wurde die Erhöhung als Einnahmeverbesserung in Höhe von 27.720/Jahr erfasst. Ein Verzicht auf die Maßnahme würde eine entsprechend hohe Ausgabenreduzierung an anderer Stelle im Bestand erfordern. Hierüber ist zu entscheiden. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 27.720 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 27.720 Folgekosten in Euro Dezernat II Belegnr.: 1108 Bezeichnung des Bedarfs Einführung des gebührenpflichtigen Halbtagsplatzes in der betreuenden Grundschule Beschreibung Der gebührenpflichtige Halbtagsplatz (unter Berücksichtigung der steigenden Beitragszuschüsse) wird in der BGS wieder eingeführt. Begründung / Ziel / Wirkung Die Maßnahme erfolgt aufgrund der Verfügung der Eckdaten (Gesamtkürzung um ca. 4,3%). In der Planvariante A/d00 wurde die Erhöhung als Einnahmeverbesserung in Höhe von 182.750/Jahr erfasst. Ein Verzicht auf die Maßnahme würde eine entsprechend hohe Ausgabenreduzierung an anderer Stelle im Bestand erfordern. Hierüber ist zu entscheiden. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 182.750 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 182.750 Folgekosten in Euro Dezernat II Belegnr.: 1111 Bezeichnung des Bedarfs Reduzierung Zuschuss Pro Familia Beschreibung Die Zuschusserhöhung an Pro Familia wird wieder zurückgenommen. Begründung / Ziel / Wirkung Die Maßnahme erfolgt aufgrund der Verfügung der Eckdaten (Gesamtküprzung um ca. 4,3%) In der Planvariante A/d00 wurde die Reduzierung als Ausgabereduzierung in Höhe von 50.000/Jahr erfasst. Ein Verzicht auf die Maßnahme würde eine entsprechend hohe Ausgabenreduzierung an anderer Stelle im Bestand erfordern. Hierüber ist zu entscheiden. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 50.000 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 50.000 Folgekosten in Euro Dezernat II Belegnr.: 1115 Bezeichnung des Bedarfs Produktivnahme eAkte beim Rechtsamt Beschreibung Es ist beabsichtigt das Amt 30 Anfang 2016 den Produktivbetrieb "E-Akte" aufnimmt. Gem. Empfehlung von 2005-IT-M sind 950 Euro pro Anwender und Jahr an Kosten vorzusehen. Die Kosten für WIVERTIS und T-Systems sind auf den Kostenarten 670100 und 616640 prozentual aufgeteilt und eingeplant. Begründung / Ziel / Wirkung Gem. Beschluss der STVV Nr. 0272 vom 21.06.2012 wurden eAkten bei den Ämtern 21 und 51 eingeführt. Gleichzeitig wurde der Ausbau für Organisationseinheiten mit Querschnittsaufgaben festgelegt zur Vermeidung von Medienbrüchen. Ca. 60% der durch 30 zu betreuenden Streitfälle entstehen aus den fachlichen Arbeiten in den Ämtern 21 und 50/51. Darüber hinaus kann damit auch der digitale Datenaustausch über Virtuelle Poststelle (VPS), Elektron. Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) zwischen dem Rechtsamt und anderen Behörden (wie Gerichtsbarkeiten) ermöglicht werden. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 22.800 Euro Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 22.800 Euro Folgekosten in Euro 22.800 Euro p.A. Dezernat II Belegnr.: 1155 Bezeichnung des Bedarfs Mitgliedsbeitrag für den Zweckverband Naturpark Rhein-Taunus Beschreibung Gemeinsam mit dem Rheingau-Taunus-Kreis hat die Landeshauptstadt Wiesbaden einen Zweckverband gebildet. Begründung / Ziel / Wirkung Der Naturpark Rhein-Taunus hat eine Fläche von rund 81.000 Hektar. Der Zweckverband hat die Aufgabe, in dem als Erholungsgebiet besonders geeigneten Raum, die heimische Pflanzen- und Tierwelt zu schützen, die Landschaft zu erhalten, zu gestalten sowie zu pflegen und dadurch den Menschen eine naturnahe Erholung zu ermöglichen. Aufgrund der Kündigungsfrist wurde der Betrag in Höhe von 67.500 Euro für das Jahr 2016 in den Haushaltsplanungen berücksichtigt. Eine Entscheidung über die Kündigung aus dem Zweckverband ab 2017 muss durch die Stadtverordnetenversammlung erfolgen. Aufgrund der Kündigung wird sich der Verband auflösen müssen. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 67.500 Folgekosten in Euro keine Dezernat II Belegnr.: 1156 Bezeichnung des Bedarfs Aufstockung des Förderprogrammes Streuobst Beschreibung Gewährung von Zuschüssen zur Ergänzung, Neuanlage und Pflege von Streuobstbeständen im Stadtgebiet Wiesbadens. Begründung / Ziel / Wirkung Der Magistrat hat mit Beschluss Nr. 0734 v. 02.09.2008 die "Richtlinie zur Förderung von Streuobstwiesen" beschlossen. Die Richtlinie sieht vor, die Ergänzung, Neuanlage und Pflege von Streuobstbeständen durch Zuschüsse an Dritte zu fördern. Im Haushalt 2008/2009 wurden erstmalig Zuschussbeträge für das Programm in den Haushalt eingestellt. Das Programm wurde bis heute jährlich im städtischen Haushalt fortgeschrieben. Eine Verstärkung der Bemühungen zum Schutz der Streuobstbestände wird von diversen Ortsbeiräten eingefordert. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 80.000 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 80.000 Folgekosten in Euro keine Dezernat II Bezeichnung des Bedarfs Wiesbadener Umweltpreis Beschreibung Der mit 3.000 Euro dotierte Wiesbadener Umweltpreis wird im Jahr 2016 gemäß Vergaberichtlinie vergeben. Es bedarf der öffentlichkeitswirksamen Vor- und Nachbereitung der Veranstaltung (Kosten 2.000 Euro). Begründung / Ziel / Wirkung Das Preisgeld ist integraler Bestandteil des Umweltpreises, mit dem Engagement im Natur- und Umweltschutz honoriert wird. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 5.000 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro Folgekosten in Euro keine Belegnr.: 1157 Dezernat II Belegnr.: 1158 Bezeichnung des Bedarfs Gutachten für Bebauungspläne Beschreibung Im Zuge von Bebauungsplanverfahren besteht eine gesetzliche Anforderung zur Erstellung von Gutachten aus verschiedenen Fachrichtungen zu den Themen Luftreinhalteplan, Lärmschutz, Altlasten, Klimaschutz, Grünordnungsplan, Artenschutz, Kompensation durch Ausgleichsmaßnahmen etc. Begründung / Ziel / Wirkung Durch die Reduzierung der Anzahl der Gutachten werden sich die Bebauungsplanverfahren zeitlich verlängern. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 165.000 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 165.000 Folgekosten in Euro keine Dezernat II Belegnr.: 1178 Bezeichnung des Bedarfs Teilnahme ReWoBau (Renovieren Wohnen Bauen Energiesparen) Beschreibung ReWoBau ist die bedeutsamste Fachmesse der Branche in Hessen. Sie führt öffentliche und private Bauherren, Mieter und Eigentümer mit den Herstellern, Handwerkern und Händlern zusammen. Hier sollte das Umweltamt vertreten sein, sowohl an Informationsständen mit entsprechenden Publikationen als auch für das Halten wichtiger Fachvorträge. Begründung / Ziel / Wirkung Es handelt sich um eine, für den Klimaschutz wichtigsten Fachmessen in der Region, in der sich alle Zielgruppen zusammenfinden, die umfassend über das Thema informiert werden sollen. Das Umweltamt hat hier einen bedeutenden Beitrag zum Klimaschutz in Wiesbaden leisten. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 10.000 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 10.000 Folgekosten in Euro keine Dezernat II Belegnr.: 1179 Bezeichnung des Bedarfs Mitgliedsbeiträge KABS (Kommunale Aktionsgemeinschaft zur Bekämpfung der Schnakenplage e.V.) Beschreibung Die in der Haushaltssatzung der KABS festgelegte Jahresumlage hat sich seit dem Jahr 2013 von 70.000 Euro auf 93.000 Euro erhöht. Begründung / Ziel / Wirkung Die KABS ist eine Solidargemeinschaft der rheinanliegenden Gebietskörperschaften. Ohne die Bekämpfung der Schnaken wird der Wohn- und Freizeitwert in den rheinnahen Flächen der LHW stark eingeschränkt, da es zu erheblichem Stechmückenaufkommen kommt. Die Stadt war bereits vor einigen Jahren aus der KABS ausgetreten, machte diesen Schritt jedoch rückgängig, da es zu erheblichen Beschwerden von Bürgern und Gewerbetreibenden kam. Ein Versuch, die Schnakenbekämpfung in Eigenregie der Stadt durchzuführen scheiterte schon daran, dass der Bekämpfungsstoff "BTI" nicht frei auf dem Markt verfügbar ist. Außerdem fehlt die erforderliche Logistik sowie das Know-how zur sachgerechten Durchführung der Bekämpfungsmaßnahmen. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 93.000 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 93.000 Folgekosten in Euro keine Weitere Bedarfe CO Dezernat III Finanzdezernat Wiesbaden www.wiesbaden.de Dezernat III Belegnr.: 122 Bezeichnung des Bedarfs 630098 Beschreibung Personalaufwendungen GPR Begründung / Ziel / Wirkung Nach § 42 (1) Hessisches Personalvertretungsgesetz (HPVG) muss die Dienststelle die Kosten tragen, die durch die Tätigkeit des Personalrates entstehen und zum ge-setzlichen Aufgabenbereich der Personalvertretung / des einzelnen Personalratsmit-gliedes gehören. Die Kostentragungspflicht der Dienststelle ist nicht auf die verfügbaren Haushaltsmittel beschränkt. Die Dienststelle ist gesetzlich verpflichtet, sämtliche durch die Perso-nalratstätigkeit entstehenden Kosten zu begleichen. Sie hat grundsätzlich alle Kosten der Personalratstätigkeit zu tragen, wenn die Tätigkeit zum gesetzlichen Auftrag des Personalrats gehört und die Kosten hierfür erforderlich und verhältnismäßig sind. Durch Gesamtpersonalrats- und Personalratswahlen ergeben sich personelle Wechsel bei den Freistellungen und damit mögliche verbundene Personalmehrausgaben. Personelle Veränderungen können sich auch innerhalb einer Wahlperiode ergeben und weitere Budgetabweichungen aufgrund unterschiedlicher Eingruppierungen und Besoldungen zur Folge haben, die sich einer genauen Budgetplanung entziehen. Ebenso sind Tarif- und Besoldungserhöhungen zu berücksichtigen, die zu einem Mehrbedarf an Personalkosten führen werden. Nach § 96 Abs. 8 Sozialgesetzbuch (SGB) IX hat die Dienststelle die durch die Tätigkeit der Schwerbehindertenvertretung entstehenden Kosten zu tragen. Die Teilnahme an Bildungsmaßnahmen und den damit entstehende Kosten sind im § 96 Abs. 4 SGB IX begründet. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 138.810 Euro Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 145.370 Euro Belegnr.: 122 Folgekosten in Euro Dezernat III Belegnr.: 123 Bezeichnung des Bedarfs 664000 Beschreibung Aufwendungen für Fort-und Weiterbildung Begründung / Ziel / Wirkung Im Jahr 2016 stehen folgende Wahlen an: Personalratswahlen (Gesamtpersonalratswahlen, örtl. PR-Wahlen 37, 67, Gesamtjugendauszubildendenvertretung (GJAV), Jugendauszubildendenvertretung 67 (JAV 67). Nach § 21 (2) Hessisches Personalvertretungsgesetz (HPVG) begründen sich die Kosten zur Durchführung der Personalratswahlen. Für die neu gewählten Mitglieder der Gremien besteht Grundschulungsbedarf. Der Schulungsbedarf begründet sich nach den gesetzlichen Vorgaben § 42 (1), (3) i. V. mit § 62 (1) des Hessischen Personalvertretungsgesetzes (HPVG). Gesamtpersonalrat: Erfahrungsgemäß setzt sich das Gremium nach einer Wahl zu ca. 2/3 neu zusam-men. D. h., der GPR besteht aus 21 Mitgliedern, ein Fortbildungsbedarf wird für ca. 14 Mitglieder zugrunde gelegt. Grundlagen der personalrätlichen Arbeit sind: HPVG I - Grundlagenschulung - Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten Einführung in das Arbeitsrecht I - Begründung des Arbeitsverhältnisses Tarifrecht: TVöD-Grundlagen: Einführung und Überblick Beamtenrecht: Grundlagen des Beamtenrechts für Personalratsmitglieder Berechnung: Die Seminarkosten (mit Unterkunft) belaufen sich auf ca. 1.300 Euro pro Seminar-/ Schulungsinhalt und Mitglied. Mitglieder: 14 x 1.300 Euro (Seminarkosten) x 4 Schulungsinhalte = Gesamtkosten 72.800 Euro Da die Wahlen im Jahr 2016 im Mai durchgeführt werden und sich das Gremium voraussichtlich im Juni 2016 konstituieren wird, ist davon auszugehen, dass die Schulungsmaßnahmen bis ins Jahr 2017 andauern werden. Belegnr.: 123 Daher werden die Gesamtkosten auf die Jahre 2016 und 2017 aufgeteilt: 72.800 Euro : 2 = 36.400 Euro pro Haushaltsjahr Personalrat 67: Das Gremium setzt sich aus 7 Mitgliedern zusammen. Auch hier gehen wir davon aus, dass sich das Gremium nach einer Wahl zu ca. 2/3 neu zusammensetzen wird. Somit wird ein Grundschulungsbedarf für ca. 4 Mitglieder zugrunde gelegt. Grundlagen der personalrätlichen Arbeit sind: HPVG I - Grundlagenschulung - Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten Einführung in das Arbeitsrecht I - Begründung des Arbeitsverhältnisses Tarifrecht: TVöD-Grundlagen: Einführung und Überblick Beamtenrecht: Grundlagen des Beamtenrechts für Personalratsmitglieder Berechnung: Die Seminarkosten (mit Unterkunft) belaufen sich auf ca. 1.300 EURO pro Seminar-/ Schulungsinhalt und Mitglied. Mitglieder: 4 x 1.300 Euro (Seminarkosten) x 4 Schulungsinhalte = Gesamtkosten 20.800 Euro Da die Wahlen im Jahr 2016 im Mai durchgeführt werden und sich das Gremium voraussichtlich im Juni 2016 konstituieren wird, ist davon auszugehen, dass die Schulungsmaßnahmen bis ins Jahr 2017 andauern werden. Daher werden die Gesamtkosten auf die Jahre 2016 und 2017 aufgeteilt: 20.800 Euro : 2 = 10.400 Euro pro Haushaltsjahr Personalrat 37: Das Gremium setzt sich aus 9 Mitgliedern zusammen. Auch hier gehen wir davon aus, dass sich das Gremium nach einer Wahl zu ca. 2/3 neu zusammensetzen wird. Somit wird ein Grundschulungsbedarf für ca. 6 Mitglieder zugrunde gelegt. Grundlagen der personalrätlichen Arbeit sind: HPVG I - Grundlagenschulung - Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten Einführung in das Arbeitsrecht I - Begründung des Arbeitsverhältnisses Tarifrecht: TVöD-Grundlagen: Einführung und Überblick Beamtenrecht: Grundlagen des Beamtenrechts für Personalratsmitglieder Berechnung: Belegnr.: 123 Die Seminarkosten (mit Unterkunft) belaufen sich auf ca. 1.300 EURO pro Seminar-/ Schulungsinhalt und Mitglied. Mitglieder: 6 x 1.300 Euro (Seminarkosten) x 4 Schulungsinhalte = Gesamtkosten 31.200 Euro Da die Wahlen im Jahr 2016 im Mai durchgeführt werden und sich das Gremium voraussichtlich im Juni 2016 konstituieren wird, ist davon auszugehen, dass die Schulungsmaßnahmen bis ins Jahr 2017 andauern werden. Daher werden die Gesamtkosten auf die Jahre 2016 und 2017 aufgeteilt: 31.200 Euro : 2 = 15.600 Euro pro Haushaltsjahr Gesamtjugendauszubildendenvertretung (GJAV) / JAV-Wahlen 67: GJAV-Wahlen und JAV Wahlen 67 stehen 2016 an. Nach § 54 (2) Hessisches Personalvertretungsgesetz (HPVG) begründen sich die Kosten der Wahlen zur Bildung der Jugend- und Auszubildendenvertretungen. Auch hier entsteht für die neu gewählten Mitglieder Grundschulungsbedarf. Der Schulungsbedarf begründet sich nach den gesetzlichen Vorgaben § 56 i. V. mit § 55 des Hessischen Personalvertretungsgesetzes (HPVG). Die GJAV setzt sich aus 5 Mitgliedern zusammen. JAV 67: 1 Mitglied Grundlage ist: JAV-Praxis I: Einführung in die Arbeit der JAV (Grundlagenseminar für JAV-Mitglieder) Berechnung: Die Seminarkosten (mit Unterkunft) belaufen sich auf ca. 1.300 EURO. Mitglieder (GJAV und JAV 67) = 6 x 1.300 Euro (Seminarkosten) = Gesamtkosten: 7.800 Euro Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 70.200 Euro Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 62.400 Euro Belegnr.: 123 Folgekosten in Euro Dezernat III Bezeichnung des Bedarfs 670100 Beschreibung Zusatzausstattung Wivertis Begründung / Ziel / Wirkung Arbeitsmittel (Programm Adobe Creative Cloud für Teams - Lizenz) Die Anschaffung des Programmes Adobe Creative Cloud for Teams - Lizenz wurde im Jahr 2015 erforderlich, da das Betriebssystem auf Windows 7 umgestellt werden musste und somit das bisherige Programm Adobe CS3 nicht mehr genutzt werden kann, da dies nicht kompatibel mit dem neuen Betriebssystem ist. Die jährlichen Kosten für die Lizenz für das neue Programm Adobe Creative Cloud for Teams verursacht Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 1.550 Euro Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 1.560 Euro Folgekosten in Euro Belegnr.: 124 Dezernat III Bezeichnung des Bedarfs 680000 Beschreibung Aufwendungen Büromaterial und Drucksachen Begründung / Ziel / Wirkung Nach § 42 (1) Hessisches Personalvertretungsgesetz (HPVG) muss die Dienststelle die Kosten tragen, die durch die Tätigkeit des Personalrates entstehen und zum gesetzlichen Aufgabenbereich der Personalvertretung / des einzelnen Personalratsmitgliedes gehören. Die Kostentragungspflicht der Dienststelle ist nicht auf die verfügbaren Haushaltsmittel beschränkt. Die Dienststelle ist gesetzlich verpflichtet, sämtliche durch die Perso-nalratstätigkeit entstehenden Kosten zu begleichen. Sie hat grundsätzlich alle Kosten der Personalratstätigkeit zu tragen, wenn die Tätigkeit zum gesetzlichen Auftrag des Personalrats gehört und die Kosten hierfür erforderlich und verhältnismäßig sind. Aufgrund der anstehenden Wahlen im Jahr 2016 (Gesamtpersonalrat, örtl. Personalrat Stadtverwaltung, örtl. PR 37, örtl. PR 67, Gesamtjugendauszubildenenvertretung (GJAV), Jugendauszubildendenvertretung Stadtverwaltung (JAV Stadt) und Jugendauszubildenendvertretung Grünflächenamt (JAV 67) entsteht u. a. ein entsprechender Mehrbedarf (Material f. Umschläge, Stimmzettel etc.). Bereich Gesamtschwerbehindertenvertretung / Schwerbehindertenvertretung Stadtverwaltung, Feuerwehr und Mattiaqua Nach § 96 Abs. 8 Sozialgesetzbuch (SGB) IX hat die Dienststelle die durch die Tätigkeit der Schwerbehindertenvertretung entstehenden Kosten zu tragen. Hierzu gehören insbesondere die Kosten für Büroeinrichtung, Büromaterialien, Gesetzestexte und Fachzeitschriften. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 1.950 Euro Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 1.940 Euro Belegnr.: 125 Belegnr.: 125 Folgekosten in Euro Dezernat III Belegnr.: 126 Bezeichnung des Bedarfs 681000 Beschreibung Aufwendungen für Zeitung u. Fachliteratur Begründung / Ziel / Wirkung Nach § 42 (1) Hessisches Personalvertretungsgesetz (HPVG) muss die Dienststelle die Kosten tragen, die durch die Tätigkeit des Personalrates entstehen und zum gesetzlichen Aufgabenbereich der Personalvertretung / des einzelnen Personalratsmitgliedes gehören. Die Kostentragungspflicht der Dienststelle ist nicht auf die verfügbaren Haushaltsmittel beschränkt. Die Dienststelle ist gesetzlich verpflichtet, sämtliche durch die Personalratstätigkeit entstehenden Kosten zu begleichen. Sie hat grundsätzlich alle Kosten der Personalratstätigkeit zu tragen, wenn die Tätigkeit zum gesetzlichen Auftrag des Personalrats gehört und die Kosten hierfür erforderlich und verhältnismäßig sind. Aufgrund der anstehenden Wahlen im Jahr 2016 (Gesamtpersonalrat, örtl. Personalrat Stadtverwaltung, örtl. PR 37, örtl. PR 67, Gesamtjugendauszubildendenvertretung (GJAV), Jugendauszubildendenvertretung Stadtverwaltung (JAV Stadt) und Jugendauszubildendenvertretung Grünflächenamt (JAV 67) entsteht ein erhöhter Bedarf an Fachliteratur. Mehrbedarf Schwerbehindertenvertretung Bereich Grünflächenamt: Die Schwerbehindertenvertretung Grünflächenamt möchte die Kommentierung zum SGB IX beschaffen. Nach § 96 Abs. 8 Sozialgesetzbuch (SGB) IX hat die Dienststelle die durch die Tätig-keit der Schwerbehindertenvertretung entstehenden Kosten zu tragen. Hierzu gehören insbesondere die Kosten für Büroeinrichtung, Büromaterialien, Gesetzestexte und Fachzeitschriften. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 790 Euro Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 760 Euro Folgekosten in Euro Belegnr.: 126 Dezernat III Bezeichnung des Bedarfs Beschreibung Weiterer Sachkostenbedarf Begründung / Ziel / Wirkung Nach § 42 (1) Hessisches Personalvertretungsgesetz (HPVG) muss die Dienststelle die Kosten tragen, die durch die Tätigkeit des Personalrates entstehen und zum gesetzlichen Aufgabenbereich der Personalvertretung / des einzelnen Personalratsmitgliedes gehören. Die Kostentragungspflicht der Dienststelle ist nicht auf die verfügbaren Haushaltsmittel beschränkt. Die Dienststelle ist gesetzlich verpflichtet, sämtliche durch die Personalratstätigkeit entstehenden Kosten zu begleichen. Sie hat grundsätzlich alle Kosten der Personalratstätigkeit zu tragen, wenn die Tätigkeit zum gesetzlichen Auftrag des Personalrats gehört und die Kosten hierfür erforderlich und verhältnismäßig sind. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 610 Folgekosten in Euro Belegnr.: 127 Dezernat III Belegnr.: 129 Bezeichnung des Bedarfs 630098 Beschreibung Personalaufwendungen Personalräte Begründung / Ziel / Wirkung Nach § 42 (1) Hessisches Personalvertretungsgesetz (HPVG) muss die Dienststelle die Kosten tragen, die durch die Tätigkeit des Personalrates entstehen und zum gesetzlichen Aufgabenbereich der Personalvertretung / des einzelnen Personalratsmitgliedes gehören. Die Kostentragungspflicht der Dienststelle ist nicht auf die verfügbaren Haushaltsmittel beschränkt. Die Dienststelle ist gesetzlich verpflichtet, sämtliche durch die Perso-nalratstätigkeit entstehenden Kosten zu begleichen. Sie hat grundsätzlich alle Kosten der Personalratstätigkeit zu tragen, wenn die Tätigkeit zum gesetzlichen Auftrag des Personalrats gehört und die Kosten hierfür erforderlich und verhältnismäßig sind. Durch Gesamtpersonalrats- und Personalratswahlen ergeben sich personelle Wechsel bei den Freistellungen und damit mögliche verbundene Personalmehrausgaben. Personelle Veränderungen können sich auch innerhalb einer Wahlperiode ergeben und weitere Budgetabweichungen aufgrund unterschiedlicher Eingruppierungen und Besoldungen zur Folge haben, die sich einer genauen Budgetplanung entziehen. Ebenso sind Tarif- und Besoldungserhöhungen zu berücksichtigen, die zu einem Mehrbedarf an Personalkosten führen werden. Nach § 96 Abs. 8 Sozialgesetzbuch (SGB) IX hat die Dienststelle die durch die Tätigkeit der Schwerbehindertenvertretung entstehenden Kosten zu tragen. Die Teilnahme an Bildungsmaßnahmen und den damit entstehende Kosten sind im § 96 Abs. 4 SGB IX begründet. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 77.080 Euro Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 84.570 Euro Belegnr.: 129 Folgekosten in Euro Dezernat III Belegnr.: 130 Bezeichnung des Bedarfs 664000 Beschreibung Aufwendungen für Fort-und Weiterbildung Begründung / Ziel / Wirkung 2016 steht die PR-Wahl und JAV-Wahl an. Es besteht für die neu gewählten Mitglieder der Gremien Bedarf an Grundschulungen. Der Schulungsbedarf begründet sich nach den gesetzlichen Vorgaben § 42 (1), (3) i. V. mit § 62 (1) des Hess. Personalvertretungsgesetzes (HPVG). Das Gremium setzt nach einer Wahl erfahrungsgemäß zu 2/3 neu zusammen. Das PR-Gremium besteht aus 17 Mitgliedern, der Fortbildungsbedarf wird für ca. 12 Mitglieder zugrunde gelegt. Grundlagen der personalrätlichen Arbeit sind: - HPVG I - Grundlagenschulung - Beteiligungsrechte und Mitwirkungsmöglichkeiten - Einführung in das Arbeitsrecht I - Begründung des Arbeitsverhältnisses - Tarifrecht: TVöD-Grundlagen - Einführung und Überblick - Beamtenrecht: Grundlagen des Beamtenrechts für Personalratsmitglieder Berechnung: Seminarkosten (mit Unterkunft) pro Seminar-/Schulungsinhalt und Mitglied: 1.300 Euro Mitglieder: 12 x 1.300 Euro(Seminarkosten)4 Schulungsinhalte = Gesamtkosten 62.400 Euro Da die Wahlen im Jahr 2016 im Mai durchgeführt werden und sich das Gremium voraussichtlich im Juni 2016 konstituieren wird, ist davon auszugehen, dass die Schulungsmaßnahmen bis ins Jahr 2017 andauern werden. Die Gesamtkosten werden daher auf die Jahre 2016 und 2017 aufgeteilt: 62.400 Euro: 2 = 31.200 Euro pro Haushaltsjahr Belegnr.: 130 Jugend- und Auszubildendenvertretungswahlen Personalrat Stadtverwaltung stehen 2016 an. Nach § 54 (2) Hessisches Personalvertretungsgesetz (HPVG) begründen sich die Kosten der Wahlen zur Bildung der Jugend- und Auszubildendenvertretungen. Auch hier entsteht für die neu gewählten Mitglieder Grundschulungsbedarf. Der Schulungsbedarf begründet sich nach den gesetzlichen Vorgaben § 56 i. V. mit § 55 des Hessischen Personalvertretungsgesetzes (HPVG). Die Jugend- und Auszubildendenvertretung Personalrat Stadtverwaltung setzt sich aus 5 Mitgliedern zusammen. Grundlage ist: JAV-Praxis I: Einführung in die Arbeit der JAV (Grundlagenseminar für JAV-Mitglieder) Berechnung: Die Seminarkosten (mit Unterkunft) belaufen sich auf ca. 1.300 Euro. 5 Mitglieder = 5 x 1.300 Euro(Seminarkosten) = 6.500 Euro Gesamtkosten: 6.500 Euro Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 37.700 Euro Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 31.200 Euro Folgekosten in Euro Dezernat III Bezeichnung des Bedarfs 670000 Beschreibung Mieten, Pachten, Erbbauz. Begründung / Ziel / Wirkung Nach § 42 (1), (2) Hessisches Personalvertretungsgesetz (HPVG) muss die Dienststelle die Kosten tragen, die durch die Tätigkeit des Personalrates entstehen und zum gesetzlichen Aufgabenbereich der Personalvertretung / des einzelnen Personalratsmitgliedes gehören. Die Kostentragungspflicht der Dienststelle ist nicht auf die verfügbaren Haushaltsmittel beschränkt. Die Dienststelle ist gesetzlich verpflichtet, sämtliche durch die Personalratstätigkeit entstehenden Kosten zu begleichen. Sie hat grundsätzlich alle Kosten der Personalratstätigkeit zu tragen, wenn die Tätigkeit zum gesetzlichen Auftrag des Personalrats gehört und die Kosten hierfür erforderlich und verhältnismäßig sind. § 45 (1) Hessisches Personalvertretungsgesetz (HPVG) schreibt vor, dass der Personalrat mindestens einmal im Kalenderjahr in einer Personalversammlung einen Tätigkeitsbericht zu erstatten hat. Der Personalrat ist also zur Durchführung einer Personalversammlung verpflichtet. Somit begründet sich der Mehrbedarf zur Anmietung des Kurhauses zur Durchführung der Personalversammlung. Aufgrund der Größe der Dienststelle stehen keine anderen Räumlichkeiten zur Anmietung zur Verfügung. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 2.180 Euro Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 2.180 Euro Folgekosten in Euro Belegnr.: 131 Dezernat III Bezeichnung des Bedarfs 680000 Beschreibung Aufwendungen Büromaterial u.Drucksachen Begründung / Ziel / Wirkung Nach § 42 (1) Hessisches Personalvertretungsgesetz (HPVG) muss die Dienststelle die Kosten tragen, die durch die Tätigkeit des Personalrates entstehen und zum gesetzlichen Aufgabenbereich der Personalvertretung / des einzelnen Personalratsmit-gliedes gehören. Die Kostentragungspflicht der Dienststelle ist nicht auf die verfügbaren Haushaltsmittel beschränkt. Die Dienststelle ist gesetzlich verpflichtet, sämtliche durch die Personalratstätigkeit entstehenden Kosten zu begleichen. Sie hat grundsätzlich alle Kosten der Personalratstätigkeit zu tragen, wenn die Tätigkeit zum gesetzlichen Auftrag des Personalrats gehört und die Kosten hierfür erforderlich und verhältnismäßig sind. Aufgrund der anstehenden Wahlen im Jahr 2016 (Gesamtpersonalrat, örtl. Personalrat Stadtverwaltung, örtl. PR 37, örtl. PR 67, Gesamtjugendauszubildenenvertretung (GJAV), Jugendauszubildendenvertretung Stadtverwaltung (JAV Stadt) und Jugendauszubildenendvertretung Grünflächenamt (JAV 67) entsteht u. a. ein entsprechender Mehrbedarf (Material f. Umschläge, Stimmzettel etc.). Bereich Gesamtschwerbehindertenvertretung / Schwerbehindertenvertretung Stadtverwaltung, Feuerwehr und Mattiaqua Nach § 96 Abs. 8 Sozialgesetzbuch (SGB) IX hat die Dienststelle die durch die Tätigkeit der Schwerbehindertenvertretung entstehenden Kosten zu tragen. Hierzu gehören insbesondere die Kosten für Büroeinrichtung, Büromaterialien, Gesetzestexte und Fachzeitschriften. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 1.710 Euro Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 1.710 Euro Belegnr.: 132 Belegnr.: 132 Folgekosten in Euro Dezernat III Belegnr.: 133 Bezeichnung des Bedarfs 681000 Beschreibung Aufwendungen für Zeitung u.Fachliteratur Begründung / Ziel / Wirkung Nach § 42 (1) Hessisches Personalvertretungsgesetz (HPVG) muss die Dienststelle die Kosten tragen, die durch die Tätigkeit des Personalrates entstehen und zum gesetzlichen Aufgabenbereich der Personalvertretung / des einzelnen Personalratsmitgliedes gehören. Die Kostentragungspflicht der Dienststelle ist nicht auf die verfügbaren Haushaltsmittel beschränkt. Die Dienststelle ist gesetzlich verpflichtet, sämtliche durch die Personalratstätigkeit entstehenden Kosten zu begleichen. Sie hat grundsätzlich alle Kosten der Personalratstätigkeit zu tragen, wenn die Tätigkeit zum gesetzlichen Auftrag des Personalrats gehört und die Kosten hierfür erforderlich und verhältnismäßig sind. Aufgrund der anstehenden Wahlen im Jahr 2016 (Gesamtpersonalrat, örtl. Personalrat Stadtverwaltung, örtl. PR 37, örtl. PR 67, Gesamtjugendauszubildendenvertretung (GJAV), Jugendauszubildendenvertretung Stadtverwaltung (JAV Stadt) und Jugendauszubildendenvertretung Grünflächenamt (JAV 67) entsteht ein erhöhter Bedarf an Fachliteratur. Mehrbedarf Schwerbehindertenvertretung Bereich Grünflächenamt: Die Schwerbehindertenvertretung Grünflächenamt möchte die Kommentierung zum SGB IX beschaffen. Nach § 96 Abs. 8 Sozialgesetzbuch (SGB) IX hat die Dienststelle die durch die Tätigkeit der Schwerbehindertenvertretung entstehenden Kosten zu tragen. Hierzu gehören insbesondere die Kosten für Büroeinrichtung, Büromaterialien, Gesetzestexte und Fachzeitschriften. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 400 Euro Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 400 Euro Folgekosten in Euro Belegnr.: 133 Dezernat III Bezeichnung des Bedarfs Beschreibung weitere Sachkosten Personalräte Begründung / Ziel / Wirkung Nach § 42 (1) Hessisches Personalvertretungsgesetz (HPVG) muss die Dienststelle die Kosten tragen, die durch die Tätigkeit des Personalrates entstehen und zum gesetzlichen Aufgabenbereich der Personalvertretung / des einzelnen Personalratsmitgliedes gehören. Die Kostentragungspflicht der Dienststelle ist nicht auf die verfügbaren Haushaltsmittel beschränkt. Die Dienststelle ist gesetzlich verpflichtet, sämtliche durch die Personalratstätigkeit entstehenden Kosten zu begleichen. Sie hat grundsätzlich alle Kosten der Personalratstätigkeit zu tragen, wenn die Tätigkeit zum gesetzlichen Auftrag des Personalrats gehört und die Kosten hierfür erforderlich und verhältnismäßig sind. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 1.260 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 1.550 Folgekosten in Euro Belegnr.: 136 Dezernat III Belegnr.: 200 Bezeichnung des Bedarfs Mittel der Beschäftigungsförderung Beschreibung Mit STVV-Beschluss 0133 vom 04.05.2005 (SV 05-V-51-007) wurde festgelegt, dass jährlich 3,5 Millionen Euro für zusätzliche Beschäftigungsmaßnahmen zugewiesen werden, aufgrund von Einsparungen wurde der Planwert 2015 auf 2.865.950 Euro festgelegt. Die Abteilung Beschäftigungsförderung, Hauptabteilung Wirtschaft und Beschäftigung im Amt für Wirtschaft und Liegenschaften hat drei Aufgabenschwerpunkte: " Modellprojekte im 1. Arbeitsmarkt zur Arbeitsplatzsicherung, Entwicklung neuer Beschäftigungsfelder und Eingliederung (Langzeit-) Arbeitsloser " Förderung des Übergangs von der Schule in den Beruf " Maßnahmen zur Förderung und Unterstützung des Unternehmensgründungsgeschehens. Bei diesen Aufgabenschwerpunkten orientieren sich alle Aktivitäten stets an den Erfordernissen, Bedarfen und rückgekoppelten Ergebnissen der eingebundenen Unternehmen, Institutionen und Projektbeteiligten Begründung / Ziel / Wirkung Die Aktivitäten der Beschäftigungsförderung dienen den Zielen: " Reduzierung der Langzeitarbeitslosigkeit durch zusätzliche sozialversicherungspflichtige Beschäftigte " Hilfestellung für Jugendliche beim Übergang Schule in den Beruf " Die Selbstständigkeit zu fördern, den Unternehmergeist zu stärken und das Gründen zu erleichtern Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 1.365.950,00 Euro (Innenauftrag 101025: 965.950 Euro; Innenauftrag 101027: 400.000 Euro) Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 1.365.950,00 Euro (Innenauftrag 101025: 965.950 Euro; Innenauftrag 101027: 400.000 Euro) Folgekosten in Euro für die folgenden Haushaltsjahre 2.865.950,00 Euro jährlich Belegnr.: 200 Dezernat III Belegnr.: 1019 Bezeichnung des Bedarfs Bedarf über Eckwert Kostenstelle 1100079 Personalbetreuung, Personalabrechnung Beschreibung Durch den Eckwert nicht abgedeckte Personal- und Sachkosten Kostenstelle 1100079 Personalbetreuung, Personalabrechnung Begründung / Ziel / Wirkung Vor dem Hintergrund der Eckwertbildung auf Basis des Ist 2014 und unter Berücksichtigung des Konsolidierungsbeitrages steht für das zur Aufgabenerledigung erforderliche Personal in 2016 / 2017 kein ausreichendes Personalbudget zur Verfügung. Gründe: Der Eckwert berücksichtigt die Tariferhöhung zum 01.03.2014 und die Erhöhung der Beamten- und Versorgungsbezüge zum 01.04.2014 nur zum Teil. Die Tariferhöhung zum 01.03.2015 ist vollständig nicht berücksichtigt. Die zur Aufgabenerledigung erforderlichen Mittel im Sachkostenbudget sind nicht ausreichend, da nicht beeinflussbare Kosten- und Preissteigerungen zu einem erhöhten Bedarf führen. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 309.160 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 308.250 Folgekosten in Euro Dezernat III Belegnr.: 1020 Bezeichnung des Bedarfs Bedarf über Eckwert Kostenstelle 1100080 Personalwirtschaft, Aufgaben der Dienststelle Beschreibung Durch den Eckwert nicht abgedeckte Personal- und Sachkosten Kostenstelle 1100080 Personalwirtschaft, Aufgaben der Dienststelle (ohne Jobticket und IGM) Begründung / Ziel / Wirkung Vor dem Hintergrund der Eckwertbildung auf Basis des Ist 2014 und unter Berücksichtigung des Konsolidierungsbeitrages steht für das zur Aufgabenerledigung erforderliche Personal in 2016 / 2017 kein ausreichendes Personalbudget zur Verfügung. Gründe: Der Eckwert berücksichtigt die Tariferhöhung zum 01.03.2014 und die Erhöhung der Beamten- und Versorgungsbezüge zum 01.04.2014 nur zum Teil. Die Tariferhöhung zum 01.03.2015 ist vollständig nicht berücksichtigt. Eine weitere Unterfinanzierung entsteht dadurch, dass Stellennachbesetzungen erst mit Zeitverzögerung erfolgen konnten. Die zur Aufgabenerledigung erforderlichen Mittel im Sachkostenbudget sind nicht ausreichend, da nicht beeinflussbare Kosten- und Preissteigerungen zu einem erhöhten Bedarf führen. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 343.360 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 358.300 Folgekosten in Euro Dezernat III Belegnr.: 1021 Bezeichnung des Bedarfs Bedarf über Eckwert Jobticket Beschreibung Durch den Eckwert nicht abgedeckte Erträge/Sachkosten Jobticket Begründung / Ziel / Wirkung Das Jobticket für die städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter soll gegen Eigenbeteiligung weiter zur Verfügung gestellt werden. Es dient auch der CO²-Reduzierung und der Erreichung einer besseren Umweltbilanz. Im Rahmen des dem Personal- und Organisationsamt zur Verfügung stehenden Eckwertes ist eine Verlängerung des Angebotes nicht möglich. Wie bisher ist eine entsprechende Beschlussfassung über eine gesonderte Vorlage vorgesehen, um über das Angebot, den Eigenanteil und die Zusetzung der fehlenden Mittel zu entscheiden. Bei einem Eigenanteil von 38% (Beschluss 0705 der Stadtverordnetenversammlung vom 21.12.2011) ergibt sich unter Berücksichtigung der zu erwartenden Preissteigerungen des RMV ein nicht gedeckter Zuschussbedarf. Grundsätzlich ist die weitere Entwicklung des städtischen Zuschussbedarfs abhängig von der Preisentwicklung, der Gesamtzahl der Beschäftigten und der Anzahl der Nutzer/innen. Eine Erhöhung des Eigenanteils kann sich jedoch auf das Nutzerverhalten auswirken und so zu einer Reduzierung der Einnahmen führen, wobei der Aufwand nicht nutzerabhängig ist und unverändert bleibt. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 64.230 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 99.120 Folgekosten in Euro Dezernat III Belegnr.: 1022 Bezeichnung des Bedarfs Integriertes Gesundheitsmanagement Beschreibung Weiterführung der derzeitigen Maßnahmen in 2016 und 2017 Begründung / Ziel / Wirkung Innerhalb des zur Verfügung stehenden Eckwertes ist die Weiterführung der Angebote und Maßnahmen des Integrierten Gesundheitsmanagements nicht möglich. Grund für die Unterdeckung ist insbesondere die Berücksichtigung der Versteuerung, die 2014 noch nicht auszahlungswirksam war. Weitere Mittel sind zur Umsetzung der Ergebnisse der Mitarbeitendenbefragung erforderlich. Hier wird auf den Entwurf der entsprechenden Sitzungsvorlage hingewiesen. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 132.130 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 128.600 Folgekosten in Euro Dezernat III Belegnr.: 1024 Bezeichnung des Bedarfs Bedarf über Eckwert Kostenstelle 1100083 Organisation, Amtssteuerungsunterstützung Beschreibung Durch den Eckwert nicht abgedeckte Personalkosten Kostenstelle 1100083 Organisation, Amtssteuerungsunterstützung Begründung / Ziel / Wirkung Vor dem Hintergrund der Eckwertbildung auf Basis des Ist 2014 und unter Berücksichtigung des Konsolidierungsbeitrages steht für das zur Aufgabenerledigung erforderliche Personal in 2016 / 2017 kein ausreichendes Personalbudget zur Verfügung. Gründe: Der Eckwert berücksichtigt die Tariferhöhung zum 01.03.2014 und die Erhöhung der Beamten- und Versorgungsbezüge zum 01.04.2014 nur zum Teil. Die Tariferhöhung zum 01.03.2015 ist vollständig nicht berücksichtigt. Eine weitere Unterfinanzierung entsteht dadurch, dass Stellennachbesetzungen erst mit Zeitverzögerung erfolgen konnten. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 60.000 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 60.000 Folgekosten in Euro Dezernat III Belegnr.: 1026 Bezeichnung des Bedarfs Bedarf über Eckwert Kostenstelle 1100084 Personalentwicklung, Aus- und Fortbildung Beschreibung Durch den Eckwert nicht abgedeckte Personal- und Sachkosten Kostenstelle 1100084 Personalentwicklung, Aus- und Fortbildung Begründung / Ziel / Wirkung Vor dem Hintergrund der Eckwertbildung auf Basis des Ist 2014 und unter Berücksichtigung des Konsolidierungsbeitrages steht für das zur Aufgabenerledigung erforderliche Personal in 2016 / 2017 kein ausreichendes Personalbudget zur Verfügung. Gründe: Der Eckwert berücksichtigt die Tariferhöhung zum 01.03.2014 und die Erhöhung der Beamten- und Versorgungsbezüge zum 01.04.2014 nur zum Teil. Die Tariferhöhung zum 01.03.2015 ist vollständig nicht berücksichtigt. Eine weitere Unterfinanzierung entsteht dadurch, dass Stellennachbesetzungen erst mit Zeitverzögerung erfolgen konnten und Langzeiterkrankungen vorlagen. Die zur Aufgabenerledigung erforderlichen Mittel im Sachkostenbudget sind nicht ausreichend, da nicht beeinflussbare Kosten- und Preissteigerungen zu einem erhöhten Bedarf führen. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 192.420 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 197.070 Folgekosten in Euro Dezernat III Belegnr.: 1027 Bezeichnung des Bedarfs Ausbildung - Bedarf über Eckwert Kostenstelle 1100085 Nachwuchskräfte Beschreibung Ausbildungsvergütung/ Anwärterbezüge für 165 Nachwuchskräfte; Durch den Eckwert nicht abgedeckte Personalkosten Kostenstelle 1100085 Nachwuchskräfte Begründung / Ziel / Wirkung Zum 01.09.2015 wird die Stadtverwaltung 186 Nachwuchskräfte in über 15 Berufen ausbilden. Diese Größenordnung hat ihre Grundlage in einer Bedarfsabfrage verbunden mit der absehbaren demographischen Entwicklung. Basis für die Berechnung des zur Verfügung gestellten Budgets ist jedoch das Jahr 2014(165 Nachwuchskräfte). Um die Gesamtzahl an Nachwuchskräften auf dem Niveau des Jahres 2014 zu halten, können zum 01.09.2016 nur 35 neue Nachwuchskräfte und zum 01.09.2017 61 Nachwuchskräfte eingestellt werden. Die zugrunde gelegte Größenordnung von 165 Nachwuchskräften wird mittelfristig voraussichtlich nur etwa ein Viertel der nach der Altersstrukturanalyse zu erwartenden Personalabgänge abdecken. Aus personalwirtschaftlichen Gründen (demographische Entwicklung) wäre ein deutlich höherer Anteil anzustreben. Dann müsste das Budget jedoch entsprechend höher angesetzt werden. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 491.300 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 90.060 (siehe Beleg 1035: + 10 Euro) Folgekosten in Euro Dezernat III Bezeichnung des Bedarfs Bedarf über Eckwert Kostenstelle 1100205 Personalgestellungen BgA Beschreibung Durch den Eckwert nicht abgedeckte Personalkosten/Erträge Kostenstelle 1100205 Personalgestellungen BgA Begründung / Ziel / Wirkung Ziel ist es, die zusätzlichen Personalkosten durch Erträge in gleicher Höhe abzudecken. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 76.670 Aufwand 76.670 Ertrag Zuschussbedarf = 0 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 79.760 Aufwand 79.760 Ertrag Zuschussbedarf = 0 Folgekosten in Euro Belegnr.: 1028 Dezernat III Belegnr.: 1035 Bezeichnung des Bedarfs Ausbildung - Bedarf über Eckwert Kostenstelle 1100085 Nachwuchskräfte Beschreibung Ausbildungsvergütung/ Anwärterbezüge für 165 Nachwuchskräfte; Durch den Eckwert nicht abgedeckte Personalkosten Kostenstelle 1100085 Nachwuchskräfte Begründung / Ziel / Wirkung Zum 01.09.2015 wird die Stadtverwaltung 186 Nachwuchskräfte in über 15 Berufen ausbilden. Diese Größenordnung hat ihre Grundlage in einer Bedarfsabfrage verbunden mit der absehbaren demographischen Entwicklung. Basis für die Berechnung des zur Verfügung gestellten Budgets ist jedoch das Jahr 2014(165 Nachwuchskräfte). Um die Gesamtzahl an Nachwuchskräften auf dem Niveau des Jahres 2014 zu halten, können zum 01.09.2016 nur 35 neue Nachwuchskräfte und zum 01.09.2017 61 Nachwuchskräfte eingestellt werden. Die zugrunde gelegte Größenordnung von 165 Nachwuchskräften wird mittelfristig voraussichtlich nur etwa ein Viertel der nach der Altersstrukturanalyse zu erwartenden Personalabgänge abdecken. Aus personalwirtschaftlichen Gründen (demographische Entwicklung) wäre ein deutlich höherer Anteil anzustreben. Dann müsste das Budget jedoch entsprechend höher angesetzt werden. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 0 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 10 (siehe Beleg 1027) Folgekosten in Euro Weitere Bedarfe CO Dezernat IV Finanzdezernat Wiesbaden www.wiesbaden.de Dezernat IV Belegnr.: 949 Bezeichnung des Bedarfs Wiederkehrende Sicherheitsprüfungen von Sonderbauten der Landeshauptstadt Wiesbaden Sitzungsvorlage Nr. 15-V-64-0002 in Vorbereitung Beschreibung Koordination der wiederkehrenden Prüfung von Sonderbauten der LHW aufgrund der Regelungen in der Hessischen Bauordnung (HBO) durch das Hochbauamt. Begründung / Ziel / Wirkung Das regelmäßige Prüfen von Sonderbauten ist ein Bestandteil der Betreiberverantwortung. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und dient der Abwehr von Gefahren. Durch die momentan fehlenden regelmäßigen Prüfungen besteht ein erhebliches Risiko für die LHW, da das Fehlen einer umfassenden Überprüfung aller sicherheitsrelevanten Aspekte eines Bauwerks Mängel nicht erkannt werden können. Somit sind die Einführung einer wiederkehrenden Sicherheitsprüfung und die Koordination der Externen durch das Hochbauamt zwingend erforderlich. Zur Umsetzung werden zwei weitere Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter benötigt. Weitere Kosten entstehen bei den Fachämtern für die Durchführung der Prüfung. Die Ämter wurden aufgefordert diese Mittel zum Haushalt anzumelden. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 175.000 Personalkosten 55.000 Sachkosten 230.000 Gesamt Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 175.000 Personalkosten 55.000 Sachkosten 230.000 Gesamt Folgekosten in Euro 175.000 Personalkosten 55.000 Sachkosten 230.000 Gesamt Belegnr.: 949 Dezernat IV Belegnr.: 952 Bezeichnung des Bedarfs IT-Verfahren für den Gebäudebetrieb Sitzungsvorlage Nr. 15-V-64-0003 Beschreibung Einführung und Betrieb eines IT-gestützten Fachverfahrens für den Gebäudebetrieb Begründung / Ziel / Wirkung Mit Beschluss Nr. 0022 hat die Stadtverordnetenversammlung am 18.02.2014 die Einführung eines IT-gestützten Fachverfahrens für den Gebäudebetrieb genehmigt. Durch das Verfahren und die Softwarekomponenten werden die Arbeitsabläufe optimiert, die Prozesse des technischen und infrastrukturellen Gebäudemanagements sowie des operativen Flächenmanagements beim Hochbauamt abgebildet und unterstützt. Die durch die Liegenschaften der LHW verursachten Kosten sollen transparent dargestellt werden. Weiterhin sollen alle relevanten Gebäudedaten erhoben, gepflegt und zur Verfügung gestellt werden, um strategische und politische Entscheidungen zur Entwicklung des Immobilienportfolios der LHW treffen zu können. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 614.150 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 623.350 Folgekosten in Euro 627.250 Dezernat IV Bezeichnung des Bedarfs Personalkosten Dezernat IV Beschreibung Fehlende Mittel im Eckwert für die Tariferhöhung und durch verspätete Wiederbesetzungen Begründung / Ziel / Wirkung Die Eckwertvorgabe für die Personalkosten berücksichtigt die Tariferhöhung (TE) 2015 nicht. Die TE für 2016 und 2017 sind jeweils nur mit 1% in der Eckwertvorgabe enthalten. Der errechnete weitere Bedarf geht für 2016 und 2017 von angenommenen 2,5% TE aus. Einschließlich der TE 2015 und fehlender Mittel durch verspätete Wiederbesetzung von Stellen in 2014 besteht ein weiterer Bedarf zur Finanzierung der Personal-Istkosten auf der Basis der aktuellen Stellenausstattung (VZÄ). Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 1.002.130 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 1.311.170 Folgekosten in Euro Belegnr.: 953 Dezernat IV Bezeichnung des Bedarfs Miet- und Nebenkosten für das Verwaltungsgebäude Schwalbacher Straße 26-28 Sitzungsvorlage Nr. 15-V-51-0030 bereits im Geschäftsgang Beschreibung Anmeldung der Zahlung von Miet- und Nebenkosten gemäß Nr. 3 der o. g. Sitzungsvorlage: "Im Rahmen der zu diesem Zeitpunkt geltenden Mietkostenverrechnungssystematik wird die Anmeldung der Miet- und Nebenkosten zum nächstmöglichen Haushalt durch Dezernat IV/64 erfolgen." Begründung / Ziel / Wirkung Mit Beschluss Nr. 0543 des Magistrates vom 20.06.2006 wurde das neue Standortkonzept des Amtes für Soziale Arbeit mit vier Hauptstandorten Nord, Süd, Ost und West - beschlossen. Zur Realisierung des letzten regionalen Standortes Nord der Sozialen Dienste (Ämter 50 und 51) sollen im Objekt "Schwalbacher Straße 26-28" Büroflächen angemietet werden. Im Rahmen der durch Beschluss der STVV vom 20. Dezember 2012 eingesetzten Arbeitsgruppe "Optimierung der Mieten und neues Konzept Büroflächenoptimierung" befindet sich das Mietmanagement des Hochbauamtes aktuell mit dem Vermieter in Endverhandlungen zum Mietvertrag für das Objekt "Schwalbacher Straße 26-28". Der unten aufgeführte Budgetbedarf kann dabei teilweise durch Einsparungen der bisherigen Mieten, durch Synergieeffekte und durch die Kostenbeteiligung aus Bundesmitteln für die Auftragsverwaltung SGB II gedeckt werden (2016: ca.253.600 Euro und 2017: ca.459.040 Euro). Diese Beträge sind allerdings teilweise abhängig von dem genauen Zeitpunkt der Abmietung und des Umzuges, sodass zunächst von dem gesamten Bedarf ausgegangen wird. Die Deckung des "weiteren Bedarfs" erfolgt entsprechend der Sitzungsvorlage Nr. 15-V-51-0030. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 580.430 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 696.510 Belegnr.: 995 Folgekosten in Euro 696.510 Belegnr.: 995 Dezernat IV Belegnr.: 1012 Bezeichnung des Bedarfs Sachkonto 616700 Grünpflege Betrieb von Wegen Wiesbaden und AKK Beschreibung Rückschnitt und Pflege von Bäumen und Flächen, die 66 zugeordnet sind, und nicht dem Straßenbegleitgrün zuzuordnen sind Begründung / Ziel / Wirkung Das Tiefbau- und Vermessungsamt hat an 1.730 km Wirtschaftswegen erhöhte Pflegeleistungen (Grünschnitt / Baumfällungen) vorzunehmen. Auch durch die zunehmenden Unwetterereignisse und weitere Flächenzuordnungen, die nicht dem Straßenbegleitgrün zuzuordnen sind, ist ein erhöhter Rückschnitt bzw. Pflege von Bäumen an Freiflächen notwendig geworden. Aus verkehrssicherungs-pflichtigen Gründen müssen auch an Wirtschaftswegen Hindernisse sofort beseitigt werden. In der letzten Zeit wurden durch Bürgeranfragen und von den Ortslandwirten vermehrt Hinweise zur Beseitigung von Heckenüberhang und Bäumen (nicht mehr standsicher) gemeldet. Weitere Vermüllungen durch Grünablagerungen an Wegen und Straßenrändern in den Bezirken wurden festgestellt und im Zuge der Reinigungsarbeiten für die Verbesserung der Stadtsauberkeit wurden weitere Rückschnitte notwendig. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 240.000 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 240.000 Folgekosten in Euro keine Dezernat IV Belegnr.: 1013 Bezeichnung des Bedarfs Sachkonto 617300 Fremdreinigung Betrieb von Straßen und Wegen Wiesbaden und AKK Beschreibung Aufträge an Dritte zur Beseitigung von Unrat auf Flächen, die in der Verwaltung von 66 stehen; Beseitigung von Ablagerungen nach Hochwasserereignissen Begründung / Ziel / Wirkung Nach Einführung des Beschwerdemanagementsystems bei der ELW und den in der entsprechenden Sitzungsvorlage gemachten Aussagen zur Reinigungshäufigkeit und der zeitlichen Abfolge in Verbindung mit den Anforderungen an die Stadtsauberkeit, die sich bei der Stabsstelle Sauberkeit bündeln, müssen Reinigungsaufträge auf Flächen in der Verwaltung von 66 erweitert, bzw. neue Aufträge erteilt werden. Ziel: Verbesserung der Stadtsauberkeit Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 200.000 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 200.000 Folgekosten in Euro keine Dezernat IV Belegnr.: 1109 Bezeichnung des Bedarfs Miet- und Nebenkostenzahlungen der Verwaltungsgebäude Beschreibung Bereitstellung von Mittel für die anfallenden Zahlungen von Miet- und Nebenkosten der Verwaltungsgebäude Begründung / Ziel / Wirkung Aus dem bestehenden Guthaben der Verwaltungsgebäude wird ein Betrag in Höhe von 200.000 Euro zur Verfügung gestellt. Diese Erhöhung dient zum Abfangen zu erwartenden Defizits bei den Verwaltungsgebäuden, welches durch den Konsolidierungsbeitrags entstehen wird. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 200.000 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 200.000 Folgekosten in Euro 0 Dezernat IV Belegnr.: 1194 Bezeichnung des Bedarfs Personalkosten Dezernat IV - finanziert aus Sachkosten Beschreibung Mit 20 abgestimmte Budgetumbuchung (Kämmerergespräch) = Erhöhung Eckwert Personal mit Finanzierung Begründung / Ziel / Wirkung Die Eckwertvorgabe für die Personalkosten "technischer Deckel" ist bisher noch nicht angepasst an die vorhandenen und im Kämmerergespräch abgestimmten Finanzierungen, und zwar in Höhe von 372.685 /381.930 Euro refinanzierte Personalkosten (Kontrakt Amt 63, Energiemanagement Amt 64 und Kostenerstattung von extern Amt 64) - 325.000 Euro/Jahr Vortrag des Guthabens Dezernat IV aus 2014 Die Deckungsvorschläge sind bei der Erfassung der Anmeldungen im Sachkostenbudget bereits berücksichtigt. Konkret sind entsprechende Erträge bei den Baugenehmigungsgebühren und für das Energiemanagement sowie die Kostenerstattungen erfasst. Der Vortrag des Guthabens ist als fiktive Einnahme (Kostenart/Querschnittsammler Dezernatsbüro) erfasst. Korrektur: Ergebnis Kämmerergespräch (Mail von 2002 vom 03.07.2015 und Mail Dez IV-C vom 27.07.2015) Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 697.690 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 706.930 Folgekosten in Euro Dezernat IV Bezeichnung des Bedarfs IT-Verfahren für den Gebäudebetrieb Sitzungsvorlage Nr. 15-V-64-0003 in Vorbereitung Beschreibung Zusätzlicher Personalbedarf für die Einführung und den Betrieb eines IT-gestützten Fachverfahrens für den Gebäudebetrieb Begründung / Ziel / Wirkung Um dieses Fachverfahren erfolgreich einführen und betreiben zu können, ist es notwendig, Personal für die IT-Koordination (Systembetrieb, Weiterentwicklung, Keyuser Betreuung usw.) und die Datenpflege (Stammdatenpflege, Qualitätssicherung der Daten usw.) bereitzustellen. Es werden auf Empfehlung der KGST und auch des Prof. Dr.-Ing. Joachim Hohmann von der Technischen Universität Kaiserslautern für diese Aufgaben zusätzlich 3,5 Stellen benötigt. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro Personalkosten: 61.600 Sach- und Gemeinkosten: 23.400 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro Personalkosten: 246.100 Sach- und Gemeinkosten: 93.600 Folgekosten in Euro Personalkosten: 246.100 Sach- und Gemeinkosten: 93.600 Belegnr.: 1204 Weitere Bedarfe CO Dezernat V Finanzdezernat Wiesbaden www.wiesbaden.de Dezernat V Bezeichnung des Bedarfs Zusetzung von Sachkosten für die Einführung der e-Akte Beschreibung IT-Ausstattung für die Einführung der e-Akte Begründung / Ziel / Wirkung Bundesweit stellen die Ausländerbehörden nach und nach auf die E-Akte um. Aktuell werden bereits Akten digital von anderen Behörden nach Wiesbaden übermittelt, die derzeit aufwändig ausgedruckt werden müssen. Wiesbaden kann sich dem Prozess der digitalen Akte nicht auf Dauer verschließen. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 45.000 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 45.000 Folgekosten in Euro ff 45.000 für 3303, sollten in den Abteilungen 3302 und 3301 die e-Akte ebenfalls eingeführt werden, erhöhen sich die Kosten entsprechend. Belegnr.: 257 Dezernat V Bezeichnung des Bedarfs Zusetzung von Sachkosten, SV 15-V-33-0001, Beschluss der STVV Nr. 0073 Beschreibung Im Rahmen der o.g. SV wurde mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der zusätzliche Personalbedarf bei 3303 von vier zusätzlichen Planstellen anerkannt. Es entstehen somit auch zusätzliche Sachkosten. Begründung / Ziel / Wirkung Es fallen Arbeitsplatzkosten analog des KGST-Wertes in Höhe von 9.700 Euro pro Stelle an. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 38.800 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 38.800 Folgekosten in Euro Der Beschluss Nr. 0073 Punkt 2.7 sagt aus, dass der dauerhafte Bedarf von vier Planstellen bis zu den Haushaltsplanberatungen 2018-2019 durch zusätzliche Informationen zur Fallzahlen- und Aufgabenentwicklung und zur interkommunalen Vergleichbarkeit nachzuweisen ist. Belegnr.: 258 Dezernat V Bezeichnung des Bedarfs Zusetzung von Personalkosten. SV 15-V-33-0001, Beschluss der STVV Nr. 0073 Beschreibung Im Rahmen der o.g. SV wurde mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung der zusätzliche Personalbedarf bei 3303 von vier zusätzlichen Planstellen anerkannt. Es entstehen somit auch zusätzliche Personalkosten. Begründung / Ziel / Wirkung Es fallen Personalkosten analog des KGST-Wertes in Höhe von 55.320 Euro pro A 8 Stelle und 64.410 Euro pro A 10 Stelle an. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 248.550 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 248.550 Folgekosten in Euro Der Beschluss Nr. 0073 Punkt 2.7 sagt aus, dass der dauerhafte Bedarf von vier Planstellen bis zu den Haushaltsplanberatungen 2018-2019 durch zusätzliche Informationen zur Fallzahlen- und Aufgabenentwicklung und zur interkommunalen Vergleichbarkeit nachzuweisen ist. Belegnr.: 259 Dezernat V Bezeichnung des Bedarfs Zusetzung von Sachkosten für Maßnahmen im Rahmen der Plattform Extremismus Prävention, Salafismus Beschreibung Maßnahmen zur Prävention für Jugendliche vor Extremismus, insbesondere durch salafistisch ausgerichtete Gruppen. Begründung / Ziel / Wirkung Unter Federführung von Amt 33 wurde 2014 aufgrund der zunehmenden Gefährdungslage durch die Rekrutierung von Jugendlichen insbesondere durch salafistisch geprägte Gruppen und Internetforen eine Plattform gegründet. Dort werden gemeinsam mit Ämtern und externen Akteuren Maßnahmen zur Prävention entwickelt und abgestimmt. Das Budget in Höhe von 60.000 ist eine geschätzte Größe Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 60.000 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 60.000 Folgekosten in Euro kann im Moment noch nicht beziffert werden Belegnr.: 261 Dezernat V Belegnr.: 285 Bezeichnung des Bedarfs Zusetzung von Personalkostenbudget Beschreibung Zusetzung von Personalkostenbudget zur Beibehaltung des Personal Ist-Bestandes Begründung / Ziel / Wirkung Durch die Aussteuerung von Langzeiterkrankten sowie Stellenbesetzungssperren und verzögerten Stellenbesetzungen ist der Eckwert 2016-2017 auf Basis des RE 2014 (2016 - 3.400.148 Euro und 2017 3.434.867 Euro) nicht realistisch. Wie die HR Loga Stand 04-2015 ausweist, gehen wir schon jetzt von einem Personalkostenbudget von 3.756.272 Euro aus. Zusätzlich kommen noch Personalkosten in 2015 für zwei zur Besetzung freigegebenen Stellen hinzu. Die Besetzung dieser Stellen ist zum 01.06.2015 vorgesehen. Die Fallzahlen in der Sachbearbeitung der Ausländerbehörde steigen stetig aufgrund vermehrter Asylanträge und steigender Flüchtlingszuweisungen stark an. Aufgrund dieser Situation wurde bereits ein Personalmehrbedarf anerkannt und durch Beschluss Nr. 0073 der STVV Rechnung getragen. Die Anerkennung von zusätzlichem Personalbedarf unserer SV 15-V-33-0001 basiert auf der Beibehaltung des Ist-Bestandes. Eine weitere Einsparung an Personalkostenwürde die Spirale des ohnehin sehr hohen Krankenstandes in der Ausländerbehörde weiter vorantreiben. Außerdem geben wir zu bedenken, dass auf Bundesebene geplant ist, die Entscheidungen über Asylanträge extrem zu beschleunigen. Dadurch ist mit einem starken Anstieg abgelehnter Asylanträge zu rechnen. Diese Ablehnungen haben aufenthaltsbeendigende Maßnahmen, die sehr arbeitsintensiv sind, zu Folge. Diese aufenthaltsbeendigenden Maßnahmen bis hin zur Abschiebung müssen durch die Ausländerbehörde umgesetzt werden. Die Fallzahlen werden absehbar im Bereich Aufenthaltsbeendigung und im Bereich Humanitäre Aufenthaltsrechte weiterhin massiv steigen. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 286.670 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 251.620 Folgekosten in Euro 251.620 plus Tarif/-Besoldungssteigerungen Belegnr.: 285 Dezernat V Belegnr.: 392 Bezeichnung des Bedarfs Hessisches Staatstheater Wiesbaden Beschreibung Betriebskostenzuschuss der LH Wiesbaden Begründung / Ziel / Wirkung Das Hessisches Staatstheater Wiesbaden und das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst haben den Etatentwurf 2016 für das Hessische Staatstheater Wiesbaden vorgelegt. Gemäß dem Theatervertrag zwischen dem Land Hessen und der Landeshauptstadt Wiesbaden trägt die LHW 48% der Betriebskosten. Der aktuelle Entwurf weist einen städtischen Betriebskostenanteil in Höhe von 16.099.200 Euro aus. Im Eckwert der LHW (unter Berücksichtigung der knapp 4,3% Kürzung) enthalten sind 14.340.359,56 Euro . Damit fehlen alleine durch die erforderliche Konsolidierung 1.758.840,44 Euro . Zusätzlich entsteht ein weiterer Bedarf durch den aktuellen Tarifabschluss von 27.328,84 Euro . Insgesamt fehlen damit 1.786.169,28 Euro alleine von Seiten der Stadt. Sollte die Stadt nur diesen gekürzten Ansatz bereitstellen, müsste das Land ebenfalls entsprechend reduzieren. Die ergäbe eine Gesamtreduzierung von über 3,5 Mio. Euro. Eine Umsetzung im Rahmen des Theaterbetriebs hätte drastische strukturelle Einschnitte und Angebotsreduzierungen zur Folge. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 1.786.170 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 1.786.170 Folgekosten in Euro Dezernat V Belegnr.: 394 Bezeichnung des Bedarfs Kulturzentrum Schlachthof Beschreibung Gewährung eines institutionellen Zuschusses Begründung / Ziel / Wirkung Mit Beschlussfassungen der Stadtverordnetenversammlung wurde in den vergangenen Jahren der Ersatzneubau der Schlachthofhalle erstellt und der Wasserturm saniert. Das Grundstück inklusive der Gebäude wurde dem Schlachthof in Erbpacht überlassen. Damit liegt auch die Bauunterhaltung in der Verantwortung des Schlachthofs. Für den Wasserturm sind 24 Monate nach Nutzungsbeginn, d.h. ab April 2017, 1,2% der Nettobausumme als Bauunterhaltungsbetrag zu veranschlagen. Dies wurde auch im Rahmen der damaligen Sitzungsvorlagen von Dez. V/41 dargestellt. Im Interesse eines verantwortungsvollen Umfangs und Erhalts der Gebäude, muss dieser Betrag zusätzlich zur Verfügung gestellt werden. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 0 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 40.550 Folgekosten in Euro 54.070 Dezernat V Bezeichnung des Bedarfs Volkshochschule Wiesbaden Begründung siehe Beleg 1196 Beschreibung Begründung / Ziel / Wirkung Summe Budgetbedarf 2016 in Euro Summe Budgetbedarf 2017 in Euro Folgekosten in Euro Belegnr.: 395 Dezernat V Bezeichnung des Bedarfs Wiesbadener Musik- und Kunstschule Beschreibung Gewährung eines institutionellen Zuschusses Begründung / Ziel / Wirkung Die WMK zählt zu den anerkanntesten und wichtigsten Kultureinrichtungen und außerschulischen Lernorten Wiesbadens. In den vergangenen Jahren hat sich aufgrund der Tarifentwicklung und eines gleichbleibenden Zuschusses ein strukturelles Defizit ergeben, das bis 2015 durch vorhandene Rücklagen ausgeglichen werden konnte. Dies wird ab 2016 nicht mehr der Fall sein können. Verbunden mit der Konsolidierungsvorgabe von rund 4,3 % ergibt sich somit ein finanzieller Fehlbedarf von etwa 250.000 Euro p.a.. Sollte dieser Finanzbedarf nicht bereitgestellt werden, sind drastische Einschnitte in das Unterrichts- und Veranstaltungsangebot der WMK unvermeidlich. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 250.000 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 250.000 Folgekosten in Euro Belegnr.: 396 Dezernat V Belegnr.: 398 Bezeichnung des Bedarfs Veränderung des Stellenumfangs im Produktbereich 4103 (Bildende Kunst) des Kulturamtes Beschreibung Anpassung der Personalausstattung für den Bereich Kunsthaus Begründung / Ziel / Wirkung Am Kunsthaus Wiesbaden, Schulberg 10, entstand mit Beschluss der städtischen Körperschaften im Rahmen des Sonderinvestitionsprogramms ein großer Neubau mit einer Ausstellungshalle im EG, Artothek, Werkstätten und Lager im UG. Zum vorher vorhandenen Ausstellungsbereich (Aula mit 130 qm) sind über 330 qm Ausstellungsfläche und ebenso viel Fläche für die Nebenräume hinzugekommen. Mit den neuen Räumen hat sich das Ausstellungs-/Veranstaltungsprogramm und der Bereich Hausverwaltung und Gebäudemanagement erheblich erweitert. Die neuen, für die Stadt Wiesbaden sehr repräsentativen räumlichen Gegebenheiten haben eine weitere inhaltliche und technische Professionalisierung des gesamten Kunsthausbetriebs möglich gemacht, die mit einer deutlich höheren Besucherfrequenz einhergeht. Die Realisierung des umfangreichen Programms macht zwangsläufig und unvermeidlich erhebliche Mehrarbeit in der Vorbereitung und Umsetzung erforderlich. Es werden folgende zusätzliche Personalkapazitäten benötigt: 9 Wochenstunden Verwaltungsangestellte TvöD 9 25 Wochenstunden Hausmeisterhilfskraft TvöD 3 Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 41.230 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 41.230 Folgekosten in Euro 41.230 Dezernat V Belegnr.: 399 Bezeichnung des Bedarfs Betriebskostenumlage Musikakademie Beschreibung Die Unterrichtsräume im Gebäude Schillerplatz werden gemeinsam von der Wiesbadener Musikakademie und der Wiesbadener Musik- und Kunstschule e.V. (WMK) genutzt. In den vergangenen Jahren wurden einige Betriebskosten der Akademie von der WMK übernommen. Zukünftig sollen 20 % der Betriebskosten (entsprechend dem Flächenanteil) des Gebäudes nutzungsbezogen der Musikakademie zugeordnet werden. 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. Stromkosten Fensterreinigung Büromaterial Unterrichtsraumnutzung Nutzung Kulturforum Sicherheitspersonal (Pförtner) Hygienebedarf 4.500 EURO 3.000 EURO 2.000 EURO 9.000 EURO 20.000 EURO 5.000 EURO 1.000 EURO Begründung / Ziel / Wirkung Die Übernahme von Betriebskosten der Akademie durch die gemeinnützige Wiesbadener Musik- und Kunstschule entspricht nicht den Kriterien der Haushaltswahrheit und kann zukünftig nicht mehr erfolgen. Wird die Umlage nicht geleistet, kann die WMA die entsprechenden Leistungen nicht mehr in Anspruch nehmen. Dies bedeutet: der Schulbetrieb (Konzerte, Proben, Prüfungen, Unterricht) der Musikakademie kann entsprechend den Vorgaben nicht mehr aufrechterhalten werden. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 44.500 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 44.500 Folgekosten in Euro Dezernat V Bezeichnung des Bedarfs Lehraufträge / Re-Akkreditierung Musikakademie Beschreibung Personalkosten für bestehende Lehraufträge, auf die Rechtsansprüche bestehen. Kosten für die turnusmäßige Re-Akkreditierung (in 2016) Ruhestand Dozent Musiktheorie - Umwandlung in Lehrauftrag (in 2017) Begründung / Ziel / Wirkung Der Studiengang unterliegt bindenden Rechtsvorschriften, zu deren Einhaltung die Landeshauptstadt aufgrund bestehender Verträge verpflichtet ist (Hessisches Gesetz über die staatliche Anerkennung von Berufsakademien). Gegenüber den Eckwerten des Haushaltsplans 2016/17 besteht in 2016 ein Mehrbedarf von 25.000 EURO: a. b. Für Lehraufträge, auf die Rechtsansprüche bestehen (11.000 EURO). Für die turnusmäßige Re-Akkreditierung der WMA (14.000 EURO) In 2017 beträgt der Mehrbedarf 33.000 EURO bedingt durch den Ruhestand eines Musiktheorie-Dozenten. Diese Stelle wird nicht mehr besetzt sondern durch fachbezogene Lehraufträge im Umfang von 16 Stunden ersetzt. Sollte dem nicht entsprochen werden, droht der WMA der Verlust der staatlichen Anerkennung als Berufsakademie Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 25.000 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 33.000 Folgekosten in Euro Belegnr.: 400 Dezernat V Belegnr.: 402 Bezeichnung des Bedarfs Gedenkstättenarbeit des Stadtarchivs Beschreibung Betreuung der Gedenkstätten der Landeshauptstadt Wiesbaden Begründung / Ziel / Wirkung Die Landeshauptstadt Wiesbaden betreibt am Michelsberg eine Gedenkstätte für die ermordeten Wiesbadener Juden. Die Gedenkstätte ist in der Innenstadt einer starken Frequentierung ausgesetzt und muss regelmäßig und häufig umgehend gereinigt werden. Es besteht ein Zusatzbedarf im Bereich Fremdreinigung. Die Landeshauptstadt Wiesbaden betreibt in dem früheren Bunker der SS eine Gedenkstätte. Dort waren in der NS-Zeit Häftlinge aus dem KZ Hinzert untergebracht. Um die Gedenkstätte einer breiteren Öffentlichkeit bekannt zu machen, sie aber auch insbesondere für schulische Bildungszwecke zu nutzen, sollen dort regelmäßige Gruppenführungen stattfinden, die von einer historischen Fachkraft durchgeführt werden. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 8.680 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 8.680 Folgekosten in Euro Dezernat V Belegnr.: 403 Bezeichnung des Bedarfs Zusatzbedarfe des Stadtarchivs Beschreibung Archivierung von Datenbeständen der Stadtverwaltung im Stadtarchiv Begründung / Ziel / Wirkung Im Jahr 2015 wurde das Stadtarchiv mit einer Glasfaseranbindung ausgestattet. Ziel war, große Datenmengen schneller übertragen zu können, damit auch eine externe sichere Speicherung der Daten gewährleistet ist und so Daten vor Vernichtung (Brand u. a.) geschützt sind. Die Nutzungsentgelte für die Umsetzung der Maßnahmen sind in 2016/17 budgetwirksam. Im Rahmen der Übernahme der Nachlässe der ehemaligen Oberbürgermeister Buch und Exner erwarb das Stadtarchiv auch Videobänder. Die Videobänder unterliegen der Gefahr, durch Alterung unbrauchbar zu werden bzw. lassen sich schon jetzt teilweise nicht mehr abspielen. Eine umgehende Sicherung in Form von Digitalisierung der Bänder ist somit dringend erforderlich. Zur dauerhaften Aufbewahrung und Sicherung der städtischen Archivalien werden zwingend fachgerechte Materialien benötigt: Archivkartons, -mappen und sonstiger archivischer Fachbedarf. Aufgrund einer erhöhten Aufkommens von zu bearbeitendem Archivgut werden zusätzliche Mittel benötigt. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 37.040 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 59.780 Folgekosten in Euro Dezernat V Bezeichnung des Bedarfs Herausgabe des Wiesbadener Stadtlexikons Beschreibung In den vergangenen Jahren wurde das Stadtlexikon Wiesbaden vorbereitet. Um es zu veröffentlichen, wurde mit der Wissenschaftlichen Buchgesellschaft Darmstadt (WBG) ein Herausgebervertrag geschlossen. Begründung / Ziel / Wirkung Laut Vertrag ist die Abnahme von 500 Pflichtexemplaren vereinbart, die zur eigenen Verwendung (außer Verkauf) dienen. Mit Erscheinen des Stadtlexikons ist außerdem eine Abschlussrate aus dem Vertrag fällig. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 25.160 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 0 Folgekosten in Euro Belegnr.: 404 Dezernat V Belegnr.: 405 Bezeichnung des Bedarfs 90jähriges Jubiläum Lichtspielhaus am Marktplatz 9 (Caligari) Beschreibung Jubiläumsveranstaltungen und Öffentlichkeitsarbeit Begründung / Ziel / Wirkung Das Jahr 2016 ist in Bezug auf die "Filmstadt Wiesbaden" in mehrfacher Hinsicht ein "Jubiläumsjahr": Die Wiesbadener Murnau-Stiftung feiert ihren 50. Geburtstag, der bewegte Film vor zahlendem Publikum (Premiere Ende Dezember 2015) startete 1896, also 120 Jahre zuvor. Das Lichtspielhaus Ufa im Park (heute Caligari) wurde 1926 gebaut. Es zählt bundesweit zu den schönsten Kinos in Deutschland. Ziel ist die Bedeutung der Filmkultur in Wiesbaden in den Fokus zu rücken. Anhand der Geschichte des Caligari lässt sich sowohl die Entwicklung der Filmstadt ablesen als auch die Geschichte des Films nachvollziehen. Für das filmkulturell und architektonisch überregional herausragende Kino gibt es noch keine Publikation. Festschrift Die wechselvolle Geschichte vom ehemaligen Ufa im Park bis hin zur heutigen Caligari FilmBühne soll aufgearbeitet und in einer Festschrift zum 90-jährigen Jubiläum veröffentlicht werden (in Kooperation mit dem Stadtarchiv und Stadtmuseum). Veranstaltungen zum Jubiläum Im Jubiläumsmonat Dezember 2016 sind verschiedene Veranstaltungen geplant: 1. Jubiläumsveranstaltung am 21.12.16: Stummfilm "Faust" von F.W. Murnau mit prominenter Live-Musikbegleitung (z.B. Ensemble Moderne). Empfang und Party im Marktkeller. 2. Filmreihe und Symposium zur Entwicklung eines Genres (z.B. Sciences Fiction) in den vergangenen 90 Jahren. 3. Cartes Blanches prominenter Förderer des Caligari und der kommunalen Kinos - Volker Schlöndorff (Regisseur), Wim Wenders (Kuratorium Kommunale Kinos), Michael Verhoeven (Kuratorium kommunale Kinos, Kinobetreiber und Regisseur), Hilmar Hoffmann (Gründer der kommunalen Kinoidee und Kulturpolitiker), Claudia Dillmann (Direktorin Deutsches Filminstitut, das in den 80er Jahren das Archivkino Caligari betrieb) 4. Ausstellung etwa zur Geschichte des Science Fiction im Film Werbung und PR Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 50.000 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 0 Folgekosten in Euro Belegnr.: 405 Dezernat V Bezeichnung des Bedarfs Teilzeitstelle (19.5 Wochenstunden) für das Literaturreferat 4109 Beschreibung Das seit 2001 bestehende Literaturhaus Villa Clementine hat sich zu einer attraktiven Kulturstätte profiliert. Nach Abschluss der Sanierung des Gebäudes 2009 wurde das monatliche Programmangebot des Literaturhauses erweitert und ein Literaturhauscafe eingerichtet. Aus diesen Gründen hat sich die Besucherfrequenz erhöht. Dies hat einen erhöhten Verwaltungsaufwand innerhalb des Hauses zur Folge. Das Literaturhaus erarbeitet erfolgreich Festivals und Programmreihen mit Kooperationspartnern renommierter regionaler Kultureinrichtungen, wie u.a. den Literaturhäusern in Darmstadt und Frankfurt, der Hessischen Landeszentrale für politische Bildung oder dem dem Hessischen Rundfunk. Außerdem wurde ein Stipendiatenprogramm im Literaturhaus eingerichtet. Um dieses Programmangebot unter professionellen Bedingungen und Serviceangeboten realisieren zu können ist ein höherer Planungsbedarfund aufwand gegeben. Begründung / Ziel / Wirkung Der Personalrat der Landeshauptstadt Wiesbaden hat die sich seit Jahren wiederholende Praxis der Anordnung von Überstunden im Literaturhaus widersprochen und verweist auf die Notwendigkeit und Dringlichkeit der Zusetzung einer Teilzeitstelle. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 29.900 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 29.900 Folgekosten in Euro 29.900 Belegnr.: 406 Dezernat V Bezeichnung des Bedarfs Richtfunkanbindung Literaturhaus Villa Clementine Beschreibung Anbindung des Standortes Villa Clementine an das städtische Datennetz Begründung / Ziel / Wirkung Das Literaturreferat ist bislang mit seinen Arbeitsplätzen nicht an das städtische Datennetz angeschlossen. Für eine effiziente Sachbearbeitung (insbesondere für die Rechnungsbearbeitung) ist die Einrichtung einer entsprechenden Anbindung zwingend erforderlich. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 6.200 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 3.600 Folgekosten in Euro 3.600 Belegnr.: 407 Dezernat V Bezeichnung des Bedarfs Umzug Büroräume Literaturhaus Beschreibung Umzug der Büroräume des Literaturhauses in das Dachgeschoss Begründung / Ziel / Wirkung Da für das Café des Literaturhauses zusätzliche Lager- und Zubereitungsräume im Erdgeschoss der Villa Clementine benötigt werden, ist geplant, die Büroräume des Literaturreferates/Literaturhauses in Räume im Dachgeschoss zu verlegen. Dieser Umzug ist zum anderen auch darin begründet, dass der Platzbedarf im Erdgeschoss für das Büro nicht ausreichend vorhanden ist. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 10.000 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 0 Folgekosten in Euro Belegnr.: 408 Dezernat V Bezeichnung des Bedarfs Miet- und Mietnebenkosten Kulturamt Beschreibung Eine Hochrechnung der Miet- und Mietnebenkosten des Kulturamtes auf Basis des Rechnungsergebnisses 2014 ergibt einen Zusatzbedarf im Vergleich zu dem vorgegebenen Eckwert. Bei der Berechnung wurden noch keine Miet- bzw. Nebenkostenanpassungen für die Jahre 2016/17 berücksichtigt. Begründung / Ziel / Wirkung Die Mieten und Mietnebenkosten der vom Kulturamt genutzten Liegenschaften sind im Rahmen des Eckwerts nicht finanzierbar. Es wird keine Möglichkeit gesehen, durch Abmietung von Standorten eine Reduzierung der Mietkosten herbeizuführen. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 46.010 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 45.920 Folgekosten in Euro Belegnr.: 409 Dezernat V Bezeichnung des Bedarfs Personalkosten Kulturamt Beschreibung Eine Hochrechnung der Personalkosten des Kulturamtes auf Basis des im Jahr 2015 vorhandenen Personalbestands ergibt einen Zusatzbedarf im Vergleich zu dem vorgegebenen Eckwert. Bei der Berechnung wurde noch keine Tariferhöhung für die Jahre 2016/17 berücksichtigt. Begründung / Ziel / Wirkung Das vorhandene Personal ist im Rahmen des Eckwerts nicht finanzierbar. Ein Abbau von Personal ist nur im Rahmen einer Leistungsreduzierung möglich. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 329.500 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 331.480 Folgekosten in Euro Belegnr.: 410 Dezernat V Bezeichnung des Bedarfs 603000 - Betriebsstoffe Beschreibung Leasingrate für Kehrmaschine der Ludwig-Beck-Schule Begründung / Ziel / Wirkung Schulhof-, Gehweg- und Übungsfläche der Jugendverkehrsschule muss gereinigt werden. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 5.590,00 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 5.590,00 Folgekosten in Euro Belegnr.: 663 Dezernat V Bezeichnung des Bedarfs 603098 Schulbudget Beschreibung Seit 2000 hat der Schulträger sein Schulbudget in die Verantwortung der jeweiligen Schulleitung zugeteilt. Hiermit werden alle Belange der Schule bezahlt. Begründung / Ziel / Wirkung Die Schulen budgetieren in der Schulkonferenz ihr Schulbudget. Nicht alle Anschaffungen können durchgeführt werden. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 39.840 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 39.650 Folgekosten in Euro Belegnr.: 671 Dezernat V Belegnr.: 672 Bezeichnung des Bedarfs 605100 Stromkosten Beschreibung Steigerung der Stromkosten ausgehend von Istkosten 2014; in 2016 plus 12,78%, in 2017 plus 19,78% Begründung / Ziel / Wirkung Strompreise sind nicht verhandelbar; Defizit wird verursacht; Planansatz 2015 wurde durch Konsovorgabe zum HH-Plan 2014/2015 künstlich um 300.000 Euro reduziert Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 652.380 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 1.282.890 Folgekosten in Euro Dezernat V Belegnr.: 674 Bezeichnung des Bedarfs 605200 Gaskosten Beschreibung Steigerung der Gaskosten ausgehend von Istkosten 2014; in 2016 plus 5,06%, in 2017 plus 7,69% Begründung / Ziel / Wirkung Gaspreise sind nicht verhandelbar; Defizit wird verursacht; Planansatz 2015 wurde durch Konsovorgabe zum HH-Plan 2014/2015 künstlich um 400.000 Euro reduziert Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 0 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 50.330 Folgekosten in Euro Dezernat V Bezeichnung des Bedarfs 605300 Fernwärmekosten Beschreibung Steigerung der Fernwärmekosten in 2017 plus 12,49% Begründung / Ziel / Wirkung Fernwärmepreise sind nicht verhandelbar; Defizit wird verursacht Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 0 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 9.600 Folgekosten in Euro Belegnr.: 675 Dezernat V Bezeichnung des Bedarfs 605500 - Treibstoffe Beschreibung Treibstoff für Maschinen und Geräte Begründung / Ziel / Wirkung Reinigung von Schulhof- und Gehweg, steigende Treibstoffpreise Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 2.640,00 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 3.420,00 Folgekosten in Euro Belegnr.: 676 Dezernat V Belegnr.: 677 Bezeichnung des Bedarfs 605600 Wasser-Abwasser-Kosten Beschreibung Kosten für Frischwasserbezug Satzungsgebühren für Abwasser Begründung / Ziel / Wirkung Niederschlagswassererhöhung zum 01.01.2015 um insgesamt 43.919 Euro/Jahr; Planansatz 2015 wurde durch Konsovorgabe zum HH-Plan 2014/2015 künstlich um 100.000 Euro reduziert Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 0 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 10.570 Folgekosten in Euro Dezernat V Bezeichnung des Bedarfs Beschaffung von Feuerlöschern und Feuerlöscherhüllen Sachkonto 606100 Beschreibung Beschaffung von Feuerlöschern und Feuerlöscherhüllen Begründung / Ziel / Wirkung Feuerlöscher sind Bestandteil des Brandschutzkonzeptes und somit für die sichere Betriebnahme der Schulen erforderlich. Die bestehenden Feuerlöscher unterliegen einer regelmäßigen Prüfung. Von daher kommt es vor, dass Feuerlöscher erneuert werden müssen, da die erforderliche Zulassung nicht mehr gewährleistet ist. Weiterhin kommt es zu Nutzungsänderungen im Gebäude und es müssen zusätzliche oder andere Feuerlöscher beschafft werden. Die Hüllen schützen die Löscher vor einer nicht erforderlichen Auslösung durch Schüler. Die Beschaffung ist unumgänglich. Sollten die Mittel nicht zur Verfügung gestellt werden, wird ein Defizit aufgebaut. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 5.000 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 5.000 Folgekosten in Euro Belegnr.: 678 Dezernat V Belegnr.: 679 Bezeichnung des Bedarfs 606300 Beschaffung Schulmobiliar CO 606300 Beschaffung von IT 606300 Beschaffung von Handys für Hausmeister Beschreibung Beschreibung: 1. Beschaffung von Schulmobiliar im Bereich CO, in Verbindung mit Neubauten /Erweiterungsbauten/Generalsanierungen 2. Neubeschaffung von "einfachen" Handys für alle Hausmeister der Schulen stehen in 2017 , damit die Erreichbarkeit der Hausmeister gewährleistet ist. 3. Ausstattung der Wiesbadner Schulen mit IT im Rahmen des Medienentwicklungsprogrammes (MEP) Begründung / Ziel / Wirkung Begründung / Ziel / Wirkung: Zu 1.) Die beantragten Mittel sind berechnet für folgende Einrichtungsmaßnahmen, die im Zusammenhang mit ebenfalls als zusätzliche Bedarfe gemeldeten Neubauten zu sehen sind: 2016 Friedrich-Ebert-Schule 1.125.000,00 Euro 2017 Albert-Schweitzer-Schule 712.500,00 Euro Freiherr-vom-Stein-Schule 600.00,00 Euro Theodor-Fliedner-Schule 720.000,00 Euro Justus-von-Liebig-Schule 172.500,00 Euro Peter-Rosegger-Schule 177.000,00 Euro Rudolf-Dietz-Schule 493.000,00 Euro Ohne Einrichtung der Schulen ist eine adäquate Unterrichtsdurchführung nicht möglich. Sollten die Erweiterungsbauten im Haushalt 2016 /17 platziert werden, ist auch die entsprechende Einrichtung erforderlich. Zu 2.) Im Rahmen des Medienentwicklungsprogrammes werden alles Schulen mit den neuen "Medien" ausgestattet; siehe auch den Bedarf bei den Kostenarten 679000 und 617900 Zu 3) Neubeschaffung von "einfachen" Handys für alle Hausmeister der Schulen stehen in 2017 an , damit die Erreichbarkeit der Hausmeister gewährleistet ist. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro Summe Budgetbedarf 2016 in Euro: Friedrich-Ebert-Schule Beschaffung von EDV Summe: 1.125.000 3.700 1.128.700 Belegnr.: 679 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro Summe Budgetbedarf 2017 in Euro: Möbelbeschaffung Beschaffung von für IT (MEP) Handybeschaffung Summe: Folgekosten in Euro 2.875.000 3.700 1.740 2.880.440 Dezernat V Bezeichnung des Bedarfs 610210 Gastschulbeiträge Beschreibung Gastschulbeiträge für Wiesbadener Schüler/innen, die Schulen anderer Schulträger besuchen Begründung / Ziel / Wirkung Höhe pro Schüler wird über Erlass festgelegt; ist von Schülerzahl abhängig Unabweisbar erhöht entsprechend das Defizit, wenn kein Budget vorhanden ist Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 51.640 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 51.640 Folgekosten in Euro Belegnr.: 680 Dezernat V Bezeichnung des Bedarfs 610810 Ersatzschulfinanzierung Beschreibung Ersatzschulfinanzierung für Wiesbadener Schüler/innen, die Schulen privater Träger besuchen Begründung / Ziel / Wirkung Höhe pro Schüler wird über Erlass festgelegt; ist von Schülerzahl abhängig Unabweisbar; erhöht entsprechend das Defizit, wenn kein Budget vorhanden ist Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 141.950 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 141.790 Folgekosten in Euro Belegnr.: 681 Dezernat V Belegnr.: 682 Bezeichnung des Bedarfs 6133000 Beschreibung Schülerbeförderung Begründung / Ziel / Wirkung Erstattungszahlungen gem. § 161 HSchG, Beförderung schulwegunfähiger Kinder, Freigestellter Schülerverkehr und klassenweiser Transport zum Schulschwimmen und der Jugendverkehrsschule. ESWE-Verkehr erhöht die Preise jährlich um ca. 3 %. Hiervon betroffen sind die Erstattungshöhe Clever Card, nachträgliche Erstattung, Betriebspraktikum und grüne Schule. Mit ungefähr gleichem Prozentsatz steigen auch die Preise, die ESWE-Verkehr für den klassenweisen Transport zu den Schwimmeinrichtungen, den Jugendverkehrsschulen und dem freigestellten Schülerverkehr der Rudolf-Dietz-Schule berechnet. Hinzu kommt noch, dass Schultransporte zu anderen Sporteinrichtungen anfallen, da die eigene Turnhalle nicht genutzt werden kann (derzeit Gansbergschule). Die Kosten für den freigestellten Schülerverkehr der Amöneburger Kinder (Vorklasse und 1. Klasse) zur Stresemann-Schule sind in den letzten Jahren stark angestiegen. Hintergrund sind die neuen Wohngebiete in der Gemarkung Amöneburg. Konnten die Kinder früher im Pendelverkehr befördert werden, wird nun noch ein zusätzliches Fahrzeug benötigt. Es ist absehbar, dass die Kosten für den Transport der schulwegunfähigen Schülerinnen und Schüler weiterhin ansteigen werden. Die Anzahl der betroffenen Kinder erhöht sich in den letzten Jahren stetig, ebenso wie die Anzahl der individuell zu befördernden Kinder (Einrichtung neuer Klassen an verschiedenen Schulen, Einzeltransporte, Inklusion). Die Unternehmenskosten verteuern sich neben den allgemeinen Preissteigerungen für Verbrauchskosten in erhöhtem Maße durch Umsetzung des Mindestlohnes. Diese Kosten werden durch steigende Angebotspreise weitergegeben. Aufwand ist unabweisbar; Defizit wird verursacht Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 743.660 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 842.560 Belegnr.: 682 Folgekosten in Euro Dezernat V Belegnr.: 683 Bezeichnung des Bedarfs 613900 sonstige weitere Fremdleistungen Beschreibung 1. Installation und Aufschaltung von bestehendem Hausalarmanalgen auf die Feuerwehr der Landeshauptstadt Wiesbaden. 2. Gegenkonto zum Erlöskonto 533000 für Schadensersatzzahlungen von Versicherung 3. Abführung der Künstlersozialabgabe Begründung / Ziel / Wirkung Zu 1. Den aktuellen Stand der Technik repräsentiert hier zur Zeit, die im Entwurf erschienene, DIN V VDE V 0827-2 Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS) Teil 2: Ergänzende Anforderungen für Notfall- und Gefahren-Sprechanlagen (NGS) welche im Projekt zur Ausführung kommen - sowie aus der Mutternorm DIN V VDE V 0827-1 Notfallund Gefahren-Reaktions-Systeme Teil 1: Grundlegende Anforderungen, Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Aktivitäten. Die Umsetzung der DIN V VDE V 0827-2 erfolgt auch zur Erfüllung von Nr. 9 MSchulbauR (Alarmierungseinrichtungen), welche eine Kommunikationsverbindung zu Rettungsstellen fordert. Zu 2. HHPlan-Ansatz 2015 wurde im Rahmen der Konsolidierung auf 0,--# gesetzt. Daher gibt es kein Planansatz als Grundlage für den Eckwert. Schadensbegleichung erfolgt auf anderen Aufwandskonten; jedoch ungeachtet des Vorhandesseins eines Planansatzes. Defizit wird erzeugt Zu 3. Jährliche Erhebung der Künstlersozialabgabe nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz. Die Kosten werden monatlich angewiesen und liegen erfahrungsgemäß zwischen 170 und 190,00# monatlich. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro Installation Aufschaltung zu 37 Gegenkonto für Schadensersatzzahlung Künstlersozialabgabe Summe: 110.400 88.720 2.200 201.320 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro Installation Aufschaltung zu 37 Gegenkonto für Schadensersatzzahlung Künstlersozialabgabe 110.400 88.720 2.200 Summe: Folgekosten in Euro 201.320 Belegnr.: 683 Dezernat V Bezeichnung des Bedarfs 616300 Beschreibung Schulhofreparaturen und Zaunreparaturen nehmen, Reparatur der Spielgeräte Begründung / Ziel / Wirkung Die Spielgeräte auf den Schulhöfen sind überwiegend 15 Jahre und älter. Sie haben dadurch einen sehr hohen Reparaturbedarf. Es sind leider keine Mittel vorhanden, um neue Spielgeräte anzuschaffen. Die Schulhöfe sind zum größten Teil in einem sehr schlechten Zustand. Auch hier werden nur akute Unfallgefahren repariert. Die Zäune sind ebenfalls in die Jahre gekommen und bedürfen steter Reparatur. Auch hier sind keine Mittel für Neuanschaffungen vorhanden. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 4.910 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 4.910 Folgekosten in Euro Belegnr.: 688 Dezernat V Belegnr.: 690 Bezeichnung des Bedarfs 616700 Beschreibung Grünpflege inklusive Sportplatzpflege Begründung / Ziel / Wirkung Das Schulamt verwaltet 5.600 registrierte Bäume. Hinzu kommen 156.996 qm Grünflächen, 170.512 qm Gehölzflächen und 14.937 qm Sportflächen. Besonders in der Baumpflege haben die Kosten infolge von extremen Stürmen, Befall durch Schädlinge (Eichenprozzessionsspinner und Klopfkäfer), Befall durch Pilze (jährliche Massariakontrolle) stark zugenommen. Defizit wird erhöht, wenn Budget nicht vorhanden. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 10.190 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 10.190 Folgekosten in Euro Dezernat V Belegnr.: 691 Bezeichnung des Bedarfs 617100 Fremdentsorgung Beschreibung Beschreibung: 1. Satzungsgebühren für Abfallentsorgung 2. Grünschnittcontainer für Arbeiten der Schulhausmeister auf den Schulgrundstücken Begründung / Ziel / Wirkung Zu 1. Kosten sind nicht beeinflussbar; Müllentsorgung muss gewährleistet sein; Defizit wird verursacht durch Konsolidierung in 2017 14.500 Euro Zu 2. In der Ausschreibung zur Grünpflege sind lediglich 3 Rasenschnitte und 1 Gehölzschnitt pro Jahr und Schule vorgesehen. Dies reicht bei weitem nicht aus, so dass einige Hausmeister zwischendurch den Rasen mähen um ein einigermaßen ordentliches Aussehen des Schulgeländes zu erreichen. Dieser Grünschnitt wird über Container entsorgt, die das Schulamt zahlt. Das Laub wird ebenfalls über Container entsorgt genauso wie der Abfall, der in der Wachstumszeit anfallenden Verkehrssicherheitsschnitte am Gehölz. Pro Jahr 25.000 Euro Unabweisbarer Aufwand, der das Defizit erhöht, wenn das Budget nicht vorhanden ist. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 25.000 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 25.000 14.500 Summe: 39.500 Folgekosten in Euro Dezernat V Belegnr.: 693 Bezeichnung des Bedarfs 617900 Beschreibung 1. Verträge mit den Caterern für das Mittagessen in Schulen 2. Jährliche Überprüfung der Sportgeräte 3. Vorhandene Verträge mit der Firma Ille (Toilettenpapierspender) 4. Ausstattung der Wiesbadner Schulen mit IT im Rahmen des Medienentwicklungsprogrammes (MEP) Begründung / Ziel / Wirkung Zu 1. Nach der Eckwertefestlegung werden die Erlöse aus dem Mittagessen nach dem Ist 2014 festgelegt. Die Eckwerte für die mit den Erlösen korrespondierenden Aufwendungen für die Lieferung des Mittagessens von den Caterern richten sich jedoch nach den Planwerten 2015. Die Erlöse 2014 sind um die unten genannten zusätzlichen Bedarfe höher. Daher wird der zusätzliche Bedarf benötigt. Aufwand ist unabweisbar; ohne Budget wird Defizit erhöht In 2016 zusätzlich 280.810 In 2017 zusätzlich 280.700 Zu 2. Die Auftragsvergabe zur Überprüfung der Turn- und Sportgeräte erfolgt nach einer vorherigen Ausschreibung. Die Ausschreibungsergebnisse sind vorrausschauend nicht genau kalkulierbar, es treten jedes Jahr durch Preissteigerungen Erhöhungen auf. Die Überprüfung der Turn- und Sportgeräte ist zur Vermeidung von Unfällen und zur Sicherheit der Schüler zwingend erforderlich. Jährlicher zusätzlicher Aufwand 5.380 Zu 3. Toilettenpapierspender hängen in den Schulen (incl. Toilettenpapierkontingent). Kein Budget bedeutet kein von Seiten der Stadt zur Verfügung gestelltes Toilettenpapier. Die Hygiene wird in Frage gestellt. In 2016 zusätzlich 16.910 In 2017 zusätzlich 16.880 Zu 4. Im Rahmen des Medienentwicklungsprogrammes werden alles Schulen mit den neuen "Medien" ausgestattet; siehe auch den Bedarf bei den Kostenarten 679000 und 617900 Jährlicher zusätzlicher Aufwand 14.310 Summe Budgetbedarf 2016 in Euro Zu 1. Zu 2. Zu 3. Zu 4. Summe: 280.810 5.380 16.910 14.310 317.410 Belegnr.: 693 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro Zu 1. Zu 2. Zu 3. Zu 4. Summe: 280.700 5.380 16.880 14.310 317.270 Folgekosten in Euro Dezernat V Bezeichnung des Bedarfs 670100 Beschreibung Zusatzausstattung Wivertis Begründung / Ziel / Wirkung Vierteljährliche und monatliche Rechnungsstellung der laufenden Kosten. Bei 4005 ist in diesem Jahr mit weiteren Neueinstellungen zu rechnen. Es müssen Arbeitsplätze ausgestattet werden. / mobile Geräte/ UMTS Karten/ PC s /Notebooks. Des Weiteren ist mit neuen Preismodellen der Wivertis zu rechnen. Aufwand wird verursacht ; ohne Planansatz wird Defizit erhöht. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 108.530 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 108.490 Folgekosten in Euro Belegnr.: 694 Dezernat V Belegnr.: 695 Bezeichnung des Bedarfs 670500 Miete für Container Beschreibung Miete beweglicher Sachen; hier: Anmietung von Containern für die Betreuung der Freiherr-vom-Stein und für die neue Innenstadtschule Begründung / Ziel / Wirkung Die Räume an den bisherigen Standorten der Freiherr-vom-Stein-Schule sind für die Aufrechterhaltung des Schulbetriebs und Betreuung nicht mehr ausreichend. Die Container mussten aufgestellt werden. Auf dem Grundstück der August-Herrmann-Francke-Schule sollen 2017 2 Container aufgestellt werden, um den Betrieb der neuen Innenstadtschule zu gewährleisten Summe Budgetbedarf 2016 in Euro Freiherr-v-Stein 32.480 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro Freiherr-v-Stein Innenstadtschule Summe 32.480 7.200 39.680 Folgekosten in Euro Dezernat V Belegnr.: 700 Bezeichnung des Bedarfs 617300 - Fremdreinigung Beschreibung 1. 2. Schulraumreinigung durch Fremdfirmen Straßenreinigung nach Satzung der ELW Begründung / Ziel / Wirkung 1. Reinigung der Schulen aufgrund vertraglicher Vereinbarung. Amt 64 vergibt die Reinigung. Eine jährliche Tarifsteigerung im Handwerk in Höhe von 3% ist eingerechnet. Weitere Bedarfe durch Flächenerweiterung, Ausbau Betreuung, Neubau und Ruhestand von Reinigungskräften 2. Straßenreinigungsgebühren nach Satzung bei Flächenerweiterungen 2016 2017 vertragliche Preissteigerung 735.170,00 1.088.260,00 Schulraumreiningung aufgrund von Baumaßnahmen Adalbert-Stifter-Schule 14.400,00 14.400,00 Friedrich-Ludwig-Jahn-Schule 6.000,00 6.000,00 Schulze-Delitzsch-Schule 6.910,00 6.910,00 Theodor-Fliedner-Schule 46.800,00 Theodor-Fliedner-Schule 11.000,00 11.000,00 Freiherr-v.-Stein-Schule 93.600,00 GS Bierstadt 31.200,00 31.200,00 Zwischensumme 69.510,00 209.910,00 Flächenerweiterungen Straßenreinigung Summe 0,00 8.620,00 804.680,00 Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 804.680,00 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 1.306.790 1.306.790,00 Folgekosten in Euro Belegnr.: 700 Dezernat V Belegnr.: 702 Bezeichnung des Bedarfs 670000 Beschreibung Miete Begründung / Ziel / Wirkung "Mieten macht Schule"-Projekte kommen neu hinzu: Neubau Werkstätten Friedrich-Ebert-Schule Comeniusschule Freiherr-vom-Stein-Schule Zur Aufrechterhaltung des Schulbetriebs sind umfangreiche Bau- und Sanierungsmaßnahmen notwendig; über das Projekt "Mieten macht Schule" werden diese Maßnahmen für die o.g. Schulen sichergestellt. Ausgleich der Konsolidierung aus dem Haushalt 2014/2015: Lehrbauhof Kerschensteinerschule Im vergangenen Haushalt wurde der Haushaltsansatz trotz vertraglicher Verpflichtungen gekürzt; da die Verträge unverändert fortbestehen, sind Zusetzungen erforderlich; die Anmietung der Räume ist für die Aufrechterhaltung des jeweiligen Schulbetriebs erforderlich. Anmietung von Turnhallen und Sporthallen für den Schulsportunterricht Das Schulamt hat für die Durchführung des Sportunterrichtes an Schulen, die Sporthalle des Turnerbundes Wiesbaden, die Turnhalle des Turnvereins Waldstraße, (Diesterwegschule) Turnhalle Turnverein Igstadt, (Peter-Rosegger-Schule) Sportplatz der Freien Turnerschaft Wiesbaden (Albrecht-Dürer-Schule). TUS-Sonnenberg (Konrad-Duden-Schule).angemietet. Die Turnhalle des Turnbundes Wiesbaden wird von einigen Gymnasien genutzt, da dort die Sportgeräte für wichtige Sportveranstaltungen Prüfungen zu Verfügung stehen. Durch die Mietanpassung für die Nutzung der Turnhalle des Turnervereines Sonnenberg kommen zusätzlich 10.597,84 Euro Mehrkosten ab dem Jahr 2015 dazu. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro Summe Budgetbedarf 2016 in Euro: MMS Friedrich-Ebert-Schule MMS Comeniusschule Miete Lehrbauhof Kerschensteinerschule Miete für Schulsport Summe: 284.300 377.820 8.510 69.390 740.020 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro Summe Budgetbedarf 2017 in Euro: MMS Freidrich-Ebert-Schule MMS Comeniusschule MMS Freiherr-vom-Stein-Schule Miete Lehrbauhof Kerschensteinerschule Miere für Schulsport Summe 613.710 377.730 500.000 8.500 69.360 1.569.300 Folgekosten in Euro Auf Grund vertraglicher Verpflichtungen müssen diese Mehrkosten auch in den Folgejahren aufgewendet werden. Belegnr.: 702 Dezernat V Belegnr.: 703 Bezeichnung des Bedarfs 670900 Beschreibung umgelegte Mietnebenkosten Begründung / Ziel / Wirkung Wohngeld für Nebenkosten und Verwaltung einer Eigentümergemeinschaft: GS Sauerland Steigerung der Unterhaltungskosten gegenüber dem Haushalt 2014/2015. Nebenkosten für Eigentumsübergang in Erbpacht: Otto-Stückrath-Schule Die Nebenkosten für die ehem. Ludwig-Richter-Schule und die Otto-Stückrath-Schule werden auf Grund des Erbpachtvertrages von der Freien Waldorfschule bezahlt; der Anteil der Otto-Stückrath-Schule muss nach Nebenkostenabrechnung von der Stadt erstattet werden. Übernahme Nebenkosten bei Nutzung von Gebäuden des Hessischen Immobilienmanagements: Abendgymnasium Da Schulleitung und Lehrerschaft des Abendgymnasiums (Trägers Stadt) auch am Hessenkolleg (Träger Land) tätig sind, laufen derzeit Verhandlungen über einen möglichen Umzug des Abendgymnasiums in das Hessenkolleg; die dadurch entstehenden Nebenkosten werden von der Stadt getragen Steigerung der Nebenkosten gegenüber Haushalt 2014/2015 für angemietete Räume (Schule, Betreuung): Lehrbauhof Kerschensteiner Schulkinderhaus Sonnenberg Betreuung GS Breckenheim Summe Budgetbedarf 2016 in Euro Summe Budgetbedarf 2016 in Euro: Wohngeld GS Sauerland NK Otto-Stückrath-Schule NK Abendgymnasium NK Lehrbauhof Kerschensteinerschule NK Schuki Sonnenberg NK Betreuung GS Breckenheim Gesamtmehrbedarf 7.190 6.160 2.800 2.940 1.680 1.790 22.560 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro Summe Budgetbedarf 2017 in Euro: Wohngeld GS Sauerland NK Otto-Stückrath-Schule NK Abendgymnasium NK Lehrbauhof Kerschensteinerschule NK Schuki Sonnenberg NK Betreuung GS Breckenheim Gesamtmehrbedarf Belegnr.: 703 13.410 11.470 5.210 3.170 1.810 1.920 36.990 Folgekosten in Euro Auf Grund vertraglicher Grundlagen müssen diese Mehrkosten nebst weiterer möglicher Steigerungen auch in den Folgejahren aufgewendet werden. Dezernat V Bezeichnung des Bedarfs 673000 Beschreibung Schwimmbadgebühren für Schulsport Begründung / Ziel / Wirkung Nur der Pflichtunterricht in den Schulen wird finanziert. Die vorgegebene Konsolidierung hat keinen Einfluss auf die Entgelte der Schwimmbäder. Defizit wird erzeugt. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 4.690 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 4.670 Folgekosten in Euro Belegnr.: 704 Dezernat V Bezeichnung des Bedarfs 673510 Beschreibung Leistungsvertrag Wivertis Begründung / Ziel / Wirkung Monatliche Rechnungsstellung der laufenden Kosten für Wivertis:. IT und TK Hauptvertrag mtl. Aktuell 65.304,97 Euro Massenspeicher mtl. aktuell 6.073,62 Euro Aufgrund von Neueinstellungen, wird in diesem Jahr mehr Speicherplatz benötigt und es ist mit neuen Preismodellen der Wivertis zu rechnen. Jährliche Kosten von 922.000 Euro pro Jahr sind realistisch. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 65.210 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 65.030 Folgekosten in Euro Belegnr.: 705 Dezernat V Belegnr.: 709 Bezeichnung des Bedarfs 67900 sons. Inanspruchnahme von Dienstleistungen Beschreibung 1. Umzüge für Neubauten/Erweiterungen 2. Ausstattung der Wiesbadner Schulen mit IT im Rahmen des Medienentwicklungsprogrammes (MEP) 3. Zugangsmöglichkeiten für alarmierte Einsatzkräfte durch einen Wachdienst 4. Abendschließdienste und Raumüberwachung 5. Fernüberwachung durch Protection One an der Wilhelm-Leuschner-Schule 6. Hausmeisterleistungen im Gebäude Schillerplatz 1-2 Begründung / Ziel / Wirkung Zu 1. Die beantragten Mittel sind für folgende Neubauten/Erweiterungen/Sanierungen: In 2016 Kleine verschiedene Umzugsaktionen 2.880 Euro Friedrich-Ludwig-Jahn-Schule 3.000 Euro Summe: 5.880 Euro In 2017 Kleine verschiedene Umzugsaktionen 2.880 Euro Albert-Schweitzer-Schule 50.000 Euro Freiherr-vom-Stein-Schule 40.000 Euro Fritz-Gansberg-Schule 40.000 Euro Justus-von-Liebig-Schule 25.000 Euro Peter-Rosegger-Schule 25.000 Euro Rudolf-Dietz-Schule 40.000 Euro Theodor-Fliedner-Schule 40.000 Euro Summe: 262.880 Euro Ohne Umzug des vorhandenen Mobiliars ist eine adäquate Unterrichtsdurchführung nicht möglich. Sollten die Neubauten/Erweiterungsbauten im Haushalt 2016 /17 platziert werden, ist auch der entsprechende Umzug erforderlich. Zu 2. Im Rahmen des Medienentwicklungsprogrammes werden alles Schulen mit den neuen "Medien" ausgestattet; siehe auch den Bedarf bei den Kostenarten 679000 und 617900 Im Rahmen des Medienentwicklungsplans wurden in den letzten 3 Jahren alle Schulen, der LH Wiesbaden mit IT ausgestattet. Einige Schulen konnten auf Grund der begrenzten Mittel nicht entsprechend ausgestattet werden und sind in der Unterrichtsgestaltung nicht auf gleicher Höhe mit anderen Schulen Ihrer Schulform, da es auf Grund begrenzter Mittel auch an Infrastruktur fehlt. Den Schulen, insbesondere den Schülern, soll ein gleichwertiger und zukunftsorientierter Unterricht geboten werden. In den letzten Jahren wurde ein Betrag von über 440.296,-Euro in Infrastruktur, zwecks Verkabelung, investiert. Im Jahr 2015 ist ein Betrag von 108.067,- Euro eingeplant. Um alle Schulen gleichermaßen Belegnr.: 709 ans Netz zu bringen benötigen wir, für noch nicht realisierte Verkabelung einen Betrag über insgesamt 587.000,- Euro. Alle anfallenden Dienstleistungen und Supportkosten im Rahmen des Medienentwicklungsplanes sind aus den Sachkonten 606300,617900,67900 zu zahlen. Die zusätzlichen Bedarfe sind dringend erforderlich die Umsetzung zeitgerecht z realisieren. In 2016: 178.890 Euro In 2017: 178.880 Euro Zu 3. Da wir die Hausalarmanlagen auf die Feuerwehr der Landeshauptstadt Wiesbaden aufschalten, muss außerhalb der Schulzeiten ein gewaltfreier Zugang gewährleistet werden. Dies soll über einen Wachdienst erfolgen. Jährlicher Aufwand: 38.720 Euro Zu 4.: Das Volksbildungswerk nutzt Räumlichkeiten in der Sophie und Hans-Scholl-Schule. Nach dem Wegfall des Abenddienstes der Schulhausmeister hat sich das Volksbildungswerk bereit erklärt die Schließdienste und die Raumüberwachung zu übernehmen. So ist die Sicherheit der Schulen gewährleistet. Jährlicher zusätzlicher Bedarf : 2.780 Euro Zu 5.: Reduzierung von Einbruch und Vandalismus durch regelmäßige Fernüberwachung Jährlicher zusätzlicher Bedarf: 8.320 Euro Zu 6: Die Hausmeisterleistungen im Gebäude Schillerplatz 1 - 2 sind (Sanitär- und Elektroarbeiten, defekte Glühbirnen, defekte Toilettensitze etc.) vom Schulamt zu bezahlen. Dies ist unabweisbar. Zusätzlich in 2016 1.650 Zusätzlich in 2017 1.640 Summe Budgetbedarf 2016 in Euro Summe Budgetbedarf 2016 in Euro: Zu 1. 5.880 Zu 2. 178.890 Zu 3. 38.720 Zu 4. 2.780 Zu 5. 8.320 Zu 6. 1.650 Summe: 236.240 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro Summe Budgetbedarf 2017 in Euro: Zu 1. 262.880 Zu 2. 178.770 Zu 3. 38.720 Zu 4. 2.780 Zu 5. 8.320 Zu 6. 1.640 Summe: 493.110 Folgekosten in Euro Belegnr.: 709 Dezernat V Bezeichnung des Bedarfs 683100 Beschreibung Internetanschlüsse Begründung / Ziel / Wirkung Ausbau der Kinderbetreuung bedingt weiteres Personal mit weiteren Internetanschlüssen Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 1.330 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 1.330 Folgekosten in Euro Belegnr.: 711 Dezernat V Belegnr.: 713 Bezeichnung des Bedarfs 683200 Beschreibung 1. Übertragung der Hausalarmanlagen über ein GSM -Netz 2. Telefongebühren für die Sozialpädagogen in der Schulkinderbetreuung Begründung / Ziel / Wirkung Zu 1. Die Hausalarmanlagen sollen auf die Leitstelle der Feuerwehr aufgeschaltet werden. Hierfür ist ein Funknetz erforderlich, welches das Signal der Anlagen überträgt. Ein kabelgebundener Telefonanschluss fällt aus wirtschaftlichen Gründen nicht in Betracht. Zu 2. Für alle Sozialpädagogen der Schulkinderbetreuung werden keine festen Büroarbeitsplätze eingerichtet. Es entstehen zusätzliche Kosten für die erforderlichen Laptops und Handys. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro Summe Budgetbedarf 2016 in Euro: Übertragung der Hausalarmanlagen Telefongebühren für zusätzliche Sozialpädagogen Summe: 16.340 7.560 23.900 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro Summe Budgetbedarf 2017 in Euro: Übertragung der Hausalarmanlagen Telefongebühren für zusätzliche Sozialpädagogen Summe: Folgekosten in Euro 16.330 10.080 26.410 Dezernat V Bezeichnung des Bedarfs 690100 Beschreibung Gebäudebezogene Versicherungsprämie Begründung / Ziel / Wirkung Versicherungsprämie ist abhängig vom Versicherungsvertrag und der hohen Anzahl der Liegenschaften/Gebäude. Vorgegebener Konso-Betrag erzeugt ein Defizit. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 15.210 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 18.420 Folgekosten in Euro Belegnr.: 715 Dezernat V Bezeichnung des Bedarfs 687200 Beschreibung Geschenke ab 40 Euro Begründung / Ziel / Wirkung Das Schulamt verfügt über viel Personal; daher sind die Aufwendungen für Trauergebinde für ehemalige Bedienstete unverändert hoch Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 870 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 870 Folgekosten in Euro Belegnr.: 717 Dezernat V Bezeichnung des Bedarfs 690200 Beschreibung Schülerversicherung Begründung / Ziel / Wirkung Versicherungsprämie ist abhängig von der Anzahl der Schüler/innen. Vorgegebener Konso-Betrag erzeugt ein Defizit. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 160.440 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 237.410 Folgekosten in Euro Belegnr.: 723 Dezernat V Belegnr.: 865 Bezeichnung des Bedarfs Innenauftrag 102864; Betreuung Grundschulen allgemein Beschreibung Der kontinuierliche Ausbau der Betreuungskapazitäten in allen Grundschulen erfordern Finanzmittel für 1. Ausbau von jährlich 300 weiteren Betreuungsplätzen 2. Qualifizierung der erforderlichen Fachkräfte 3. Sonstige Aufwendungen/ Aufwendungen für Öffentlichkeitsarbeit und Repräsentation 4. Erst- und Ergänzungsausstattung 5. Gästebewirtung und Geschenke im Rahmen der Zertifikatsverleihung "Grundschulkinderbetreuer/in" und für Veranstaltungen mit den Fördervereinen und freien Trägern Begründung / Ziel / Wirkung Zu 1. Ausbau von jährlich 300 Betreuungsplätzen. In dem kommenden Doppelhaushalt sollen weiter jährlich 300 Plätze für die Grundschulkinderbetreuung geschaffen werden. In welchen Schulen eine zusätzliche Schaffung erfolgt, hängt in erster Linie von den baulichen Voraussetzungen und den örtlichen Bedarfen ab. Daneben führt jeder Ausbau zur Zahlung von weiteren Zuschussmitteln für den laufenden Betrieb. Da eine Zuordnung auf eine konkrete Schule zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht getroffen werden kann, sind die Mittel zentral veranschlagt. Um den Ausbau mit weiteren Betreuungsplätzen an den Grundschulen vorzunehmen, muss das Raumprogramm für die Betreuung abbildbar sein. Ich vielen Fällen geht dies nur über umfangreiche bauliche Maßnahmen. In einigen Schulen wird das Raumprogramm bereits erfüllt und es bedarf zur Einrichtung weiterer Betreuungsplätze Räume mit multifunktionaler Nutzung. Da zur Aufstellung des Doppelhaushaltes noch nicht die konkreten Standorte feststehen, werden die Mittel zentral veranschlagt. Um den Ausbau in dem bisherigen Rahmen und Umfang leisten zu können, müssen die Mittel in der bisherigen Höhe auch wieder zugesetzt werden. Die Eckwerte wurden auf Basis nach Abzug des Konsolidierungsbeitrag 2014/2015 festgelegt. Kommt es zu keiner Mittelzusetzung des Konsolidierungsbeitrages wird dies nicht innerhalb der bereitgestellten Mittel aufgefangen werden können. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro: Planansatz 407.000 + Mehrbedarf 493.300 = 900.300 Euro Summe Budgetbedarf 2017 in Euro: Planansatz 407.000 + Mehrbedarf 493.300 = 900.300 Euro Folgekosten: Zu 2. Qualifizierung Fachkräfte Belegnr.: 865 Erweiterung der Qualifizierungsmaßnahmen Da der kontinuierliche Ausbau der Betreuungsplätze qualifiziertes Personal erfordert, werden weiterhin jährlich mindestens zwei Qualifizierungsmaßnahmen durchgeführt. Es wurden Planansätze von anderen Kostenarten in die Fortbildung umgesetzt. Diese Umsetzung deckt jedoch noch keinen Mehrbedarf, sondern gleicht die Ist-Zahlungen in 2014 aus. Um die Qualifizierungsmaßnahmen für die Fachkräfte weiter auszubauen und die Qualifizierung aller Mitarbeiter der Betreuung schnellstmöglich auf den gleichen Standard zu bringen, ist die Bereitstellung zusätzlicher Mittel erforderlich. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro: 52.300 Planansatz + 10.700 Mehrbedarf = 63.000 Euro Summe Budgetbedarf 2017 in Euro: 52.310 Planansatz + 10.690 Mehrbedarf = 63.000 Euro Zu 3. Sonstige Aufwendungen/Aufwendungen für Öffentlichkeitsarbeit und Repräsentation Im Rahmen des Ausbaus der Grundschulkinderbetreuung sollen weiterhin 300 zusätzliche Plätze pro Jahr ausgebaut werden. Durch die ständig steigende Zahl der Betreuungsplätze begründet sich schon ein weiterer Mehrbedarf. Wir benötigen hier zumindest den bisherigen Ansatz ohne die Leistung des Konsolidierungsbeitrages. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro: Planansatz 2.870 + Mehrbedarf 130 = 3.000 Euro Summe Budgetbedarf 2017 in Euro: Planansatz 2.870 + Mehrbedarf 130 = 3.000 Euro Zu 4. Erst- und Ergänzungsausstattung Im laufenden Betrieb und bei Neueinrichtungen sind immer wieder Erstund Ergänzungsausstattungen zu beschaffen. Zudem wird in vielen Schulen das Raumprogramm erfüllt und es muss über die Einrichtung multifunktionaler Räume ein weiterer Ausbau abgebildet werden. Im Rahmen des Ausbaus der Grundschulkinderbetreuung wird in vielen Schulen das Raumprogramm erfüllt und es bedarf zur Einrichtung weiterer Betreuungsplätze Räume mit multifunktionaler Nutzung. Im Sommer/ Herbst 2014 wurden insgesamt 14 Räume multifunktional ausgestattet. Insbesondere vor den Sommerferien und im Rahmen von Veränderungen in der Zügigkeit wird es vermehrt erforderlich multifunktionale Räume einzurichten. In 2014 wurden hier bereits 318.787 Euro in die Ausstattung von flexiblem Mobiliar für die Doppelnutzung investiert. Um den Ausbau in der gewünschten Form weiter voranzutreiben, ist eine Zusetzung von Mitteln erforderlich Die Eckwerte wurden auf Basis nach Abzug des Konsolidierungsbeitrag 2014/2015 festgelegt. Kommt es zu keiner Mittelzusetzung des Konsolidierungsbeitrages wird dies nicht innerhalb der bereitgestellten Mittel aufgefangen werden können. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro: Planansatz 61.260 + Mehrbedarf 257.500 = 318.760 Euro Summe Budgetbedarf 2017 in Euro: Planansatz 61.280 + Mehrbedarf 257.510 = 318.790 Euro Zu 5. Gästebewirtung und Geschenke im Rahmen der Zertifikatsverleihung "Grundschulkinderbetreuer/in" und für Veranstaltungen mit den Fördervereinen und freien Trägern. Zurzeit finden zwei Zertifikatsverleihungen und ein Treffen der Fördervereine im Jahr statt. Die Qualifizierung soll verstärkt erweitert werden, um den Standard in allen Einrichtungen schnellstmöglich vorzuweisen. Die Treffen mit den Fördervereinen und freien Trägern findet schon sehr minimiert statt und dient als Infoveranstaltung. Belegnr.: 865 Die Verleihung findet durch Frau Scholz in einem feierlichen Rahmen im Rathaus statt. Durch den weiteren Ausbau der Plätze stehen auch in dem kommenden Doppelhaushalt vermehrt Qualifizierungen an. Um zumindest den bisherigen Stand halten zu können, müsste dann der Konsolidierungsbeitrag nicht geleistet werden. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro: Planansatz 2.870 + Mehrbedarf 130 = 3.000 Euro Summe Budgetbedarf 2017 in Euro: Planansatz 2.870 + Mehrbedarf 130 = 3.000 Euro Summe Budgetbedarf 2016 in Euro Zu 1. Zu 2. Zu 3. Zu 4. Zu 5. Summe: 493.300 10.700 130 257.500 130 761.760 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro Zu 1. Zu 2. Zu 3. Zu 4. Zu 5. Summe: 493.300 10.690 130 257.510 130 761.760 Folgekosten in Euro Dezernat V Bezeichnung des Bedarfs Miete für Containerstellung oder Anmietung von Räumen zur Nutzung durch die Betreuung Beschreibung Für die Containerstellung auf dem Schulgrundstück der Grundschule Breckenheim und das Anmieten des Vereinshauses vom SV Frauenstein zur Einnahme eines Mittagstisches der Betreuung an der Alfred-Delp-Schule bestehen vertragliche Verpflichtungen mit einem festen Mietzins. Begründung / Ziel / Wirkung An der Grundschule Breckenheim stehen Container für die Betreuung auf dem Schulgrundstück. Für eine Erweiterung bzw. Neubau einer Schule und die Zusammenlegung mit der Betreuung findet zurzeit eine Standortsuche statt. Für die Anmietung der Container gibt es vertragliche Verpflichtungen, die eine Leistung eines Konsolidierungsbeitrages ausschließen. Für die Einnahme eines Mittagstischs an der Alfred-Delp-Schule wurde das Vereinsheim des SV Frauenstein angemietet. Für die Anmietung des Vereinsheimes gibt es ebenso eine vertragliche Verpflichtung, die eine Leistung eines Konsolidierungsbeitrages ausschließt. Die Eckwerte wurden auf Basis nach Abzug des Konsolidierungsbeitrag 2014/2015 festgelegt. Kommt es zu keiner Mittelzusetzung des Konsolidierungsbeitrages wird dies nicht innerhalb der bereitgestellten Mittel aufgefangen werden können. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro Planansatz 5.570 + Mehrbedarf 8.170 = 13.740 Euro Summe Budgetbedarf 2017 in Euro Planansatz 5.570 + Mehrbedarf 8.170 = 13.740 Euro Folgekosten in Euro Belegnr.: 866 Dezernat V Bezeichnung des Bedarfs Zahlung von städtischen Zuschüssen für die Betreuung der Grundschulkinder Beschreibung Für die Betreuung durch unsere Eltern- und Fördervereine gibt es vertragliche Bindungen zur Zahlung von Zuschüssen. Aufgrund der Platznachfrage und des vorliegenden Gremienbeschlusses werden jährlich 300 zusätzliche Betreuungsplätze geschaffen. Begründung / Ziel / Wirkung Für die Zuschusszahlungen bestehen vertragliche Verpflichtungen. Die Zuschüsse werden in zwei Raten (Januar und Juli eines jeden Jahres) zur Auszahlung gebracht. Die vorgegebenen Eckwerte führen bei der Bestimmung der neuen Ansätze bereits zu Verzerrungen. Alle nach dem Juli eingetretenen Veränderungen wie Angebots- und Gruppenerweiterungen, Einrichtung neuer Träger, Ferienbetreuungen, Finanzierungen für Verwaltungskräfte etc. finden keine Berücksichtigung, obwohl es hierfür bereits vertragliche Bindungen gibt, die mit der Zahlung der ersten Rate im Januar 2016 zum Tragen kommen wird. Die Leistung eines Konsolidierungsbeitrages hätte einen Abbau von Betreuungsplätzen und damit verbunden die Entlassung von vielen Mitarbeitern in der Betreuung zu Folge. Der Mehrbedarf deckt nur den aktuellen Zuschussbedarf in jeder Einrichtung ab. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro Planansatz 2.453.780 + Mehrbedarf 256.960 = 2.710.740 Euro Summe Budgetbedarf 2017 in Euro Planansatz 2.454.230 + Mehrbedarf 256.440 = 2.710.670 Euro Folgekosten in Euro Belegnr.: 867 Dezernat V Bezeichnung des Bedarfs Zahlung von städtischen Zuschüssen für die Betreuung der Grundschulkinder Beschreibung Für die Betreuung durch unsere freien Träger gibt es vertragliche Bindungen zur Zahlung von Zuschüssen. Aufgrund der Platznachfrage und des vorliegenden Gremienbeschlusses werden jährlich 300 zusätzliche Betreuungsplätze geschaffen. Begründung / Ziel / Wirkung Für die Zuschusszahlungen bestehen vertragliche Verpflichtungen. Die Zuschüsse werden in zwei Raten (Januar und Juli eines jeden Jahres) zur Auszahlung gebracht. Die vorgegebenen Eckwerte führen bei der Bestimmung der neuen Ansätze bereits zu Verzerrungen. Alle nach dem Juli eingetretenen Veränderungen wie Angebots- und Gruppenerweiterungen, Einrichtungen neuer Träger, Ferienbetreuungen, Finanzierungen für Verwaltungskräfte etc. finden keine Berücksichtigung, obwohl es hierfür bereits vertragliche Bindungen gibt, die mit der Zahlung der ersten Rate im Januar 2016 zum Tragen kommen wird. Die Leistung eines Konsolidierungsbeitrages hätte einen Abbau von Betreuungsplätzen und damit verbunden die Entlassung von vielen Mitarbeitern in der Betreuung zu Folge. Der Mehrbedarf deckt nur den aktuellen Zuschussbedarf in jeder Einrichtung ab und beinhaltet keine Beträge für den weiteren Ausbau an Plätzen. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro Planansatz 1.251.750 + Mehrbedarf 533.870 = 1.785.620 Euro Summe Budgetbedarf 2017 in Euro Planansatz 1.252.320 + Mehrbedarf 533.620 = 1.785.940 Euro Folgekosten in Euro Belegnr.: 868 Dezernat V Belegnr.: 869 Bezeichnung des Bedarfs Ergänzende städtische Zuschüsse für die Nachmittagsbetreuung Beschreibung Die Landesmittel für ganztägig arbeitende Schulen des Landes reichen teilweise nicht aus und müssen für einen reibungslosen Ablauf durch städtische Zuschüsse ergänzt werden. Begründung / Ziel / Wirkung Die den ganztägig arbeitenden Schulen durch das HKM zur Verfügung stehenden Mittel reichen teilweise nicht aus und müssen durch städtische Zuschüsse ergänzt werden. Für die einzelnen städtischen Zuschusszahlungen gibt es eine vertragliche Verpflichtung. Eine durch einen Konsolidierungsbeitrag zu leistende Kürzung der Zuschüsse, würde die Einschränkung des Angebotes der Schule, auch im Rahmen des Ausbaus der Grundschulkinderbetreuung an Standorten bedeuten. Insbesondere sind dies Schulen, an denen die Träger im Rahmen der Grundschulkinderbetreuung und das ganztägige Angebot der Schule kooperativ im Sinne der Schülerinnen und Schüler zusammenarbeiten. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro Planansatz 146.310 + Mehrbedarf 37.590 = 183.900 Euro Summe Budgetbedarf 2017 in Euro Planansatz 146.320 + Mehrbedarf 37.580 = 183.900 Euro Folgekosten in Euro Dezernat V Belegnr.: 870 Bezeichnung des Bedarfs Auszahlung von Landeszuschüssen des HKM an ganztägig arbeitende Schulen Beschreibung Das Hessische Kultusministerium zahlt für ganztägig arbeitende Schule Landeszuschüsse. Diese Landeszuschüsse werden eins zu eins an die Schulen weitergegeben. Nicht verausgabte Mittel werden zurückgefordert und an den Hessischen Kultusminister zurückgezahlt. Begründung / Ziel / Wirkung Vom HKM gibt es Landeszuschüsse für ganztägig arbeitende Schulen. Der Bescheid ergeht zu Beginn eines Schuljahres und wird in Raten (jeden zweiten Monat) an die Schulen ausgezahlt. Im gleichen Rhythmus gehen die Zahlungen des HKM ein. Die Leistung eines Konsolidierungsbeitrages ist hier nicht sinnhaft, da die eingehenden Fördermittel eins zu eins an die Schulen ausgezahlt werden. Sollten die ausgezahlten Beträge nicht alle verausgabt werden, sind diese zurückzufordern und an den HKM zurückzuzahlen. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro Planansatz 643.350 + Mehrbedarf 108.750 = 752.100 Euro Summe Budgetbedarf 2017 in Euro Planansatz 643.460 + Mehrbedarf 108.650 = 752.110 Euro Folgekosten in Euro Dezernat V Bezeichnung des Bedarfs Aufwendungen für ganztägig arbeitende Schulen in AKK Beschreibung Für die ganztägig arbeitenden Schulen in Wiesbaden fallen neben den Zuschusszahlungen des Landes Aufwendungen für Sachkosten (Lehrmaterialien etc., Ausstattung und Fortbildung) sowie weitere Verpflichtungen des Schulträgers (Mittagessen, Bibliotheksangebot) an, die im Rahmen des Schulbudget nicht gedeckt werden können. Begründung / Ziel / Wirkung Die den ganztägig arbeitenden Schulen durch das HKM zur Verfügung stehenden Mittel reichen teilweise nicht aus und müssen durch städtische Zuschüsse und Übernahme von Aufwendungen ergänzt werden. Parallel müssen Aufgaben des Schulträgers im Rahmen der Richtlinien für ganztägig arbeitende Schulen erfüllt werden. Hinzu kommt, dass ab 2013 jährlich drei Sozialpädagogen für die Modellregion inklusive Bildung (insgesamt 15 Stück) eingestellt wurden und werden und hierfür keine Mittel für die Sachkosten zugesetzt wurden. Hier wurde intern eine Umschichtung der Planungsmittel vorgenommen, um hier die anfallenden Bedarfe decken zu können. Die Eckwerte wurden auf Basis nach Abzug des Konsolidierungsbeitrag 2014/2015 festgelegt. Kommt es zu keiner Mittelzusetzung des Konsolidierungsbeitrages wird dies nicht innerhalb der bereitgestellten Mittel aufgefangen werden können. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro Planansatz 4.970 + Mehrbedarf 5.230 = 10.200 Euro Summe Budgetbedarf 2017 in Euro Planansatz 4.990 + Mehrbedarf 5.210 = 10.200 Euro Folgekosten in Euro Belegnr.: 871 Dezernat V Bezeichnung des Bedarfs Aufwendungen für ganztägig arbeitende Schulen in Wiesbaden Beschreibung Für die ganztägig arbeitenden Schulen in Wiesbaden fallen neben den Zuschusszahlungen des Landes Aufwendungen für Sachkosten (Lehrmaterialien etc., Ausstattung und Fortbildung) sowie weitere Verpflichtungen des Schulträgers (Mittagessen, Bibliotheksangebot) an, die im Rahmen des Schulbudget nicht gedeckt werden können. Begründung / Ziel / Wirkung Die den ganztägig arbeitenden Schulen durch das HKM zur Verfügung stehenden Mittel reichen teilweise nicht aus und müssen durch städtische Zuschüsse und Übernahme von Aufwendungen ergänzt werden. Parallel müssen Aufgaben des Schulträgers im Rahmen der Richtlinien für ganztägig arbeitende Schulen erfüllt werden. Hinzu kommt, dass ab 2013 jährlich drei Sozialpädagogen für die Modellregion inklusive Bildung (insgesamt 15 Stück) eingestellt wurden und werden und hierfür keine Mittel für die Sachkosten zugesetzt wurden. Hier wurde intern eine Umschichtung der Planungsmittel vorgenommen, um hier die anfallenden Bedarfe decken zu können. Die Eckwerte wurden auf Basis nach Abzug des Konsolidierungsbeitrag 2014/2015 festgelegt. Kommt es zu keiner Mittelzusetzung des Konsolidierungsbeitrages wird dies nicht innerhalb der bereitgestellten Mittel aufgefangen werden können. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro Planansatz 45.140 + Mehrbedarf 51.810 = 96.950 Euro Summe Budgetbedarf 2017 in Euro Planansatz 45.150 + Mehrbedarf 51.800 = 96.950 Euro Folgekosten in Euro Belegnr.: 872 Dezernat V Belegnr.: 900 Bezeichnung des Bedarfs 630098/640098 Personal- und Versorgungsaufwand Beschreibung Personal- und Versorgungskosten Begründung / Ziel / Wirkung Einstellung weiterer Sozialpädagogen - Erfüllung des Kooperationsvertrages des Landes Hessen "Modellregion Inklusion" für 2016: rd. 390.000 Euro; für 2017 rd. 560.000 Euro Einstellung von Springerkräften im Schulhausmeisterbereich und in Schulsekretariaten - Kompensation von zunehmenden Ausfällen in diesen Bereich durch hohe Krankzeiten (Langzeiterkrankungen) für 2016: rd. 259.000 Euro, für 2017 rd. 190.000 Euro Mehrkosten durch anstehende Beförderungen jährlich rd. 8.000 Euro - Mehrkosten durch Arbeitszeiterhöhungen mit Rechtsanspruch jährlich rd. 45.000 Euro Eine weitere Stelle im Bereich Schülerbeförderung jährlich rd. 35.000 Euro Zusätzlicher Stundenbedarf im Bereich Abrechnung Mittagessen - Ausbau der Ganztagsschulen jährlich rd. 15.000 Euro Kosten für Sicherheit (Baumkontrolleur) jährlich rd. 50.000 Euro Einplanung von möglichen Tariferhöhungen (1,5 % p. a.) Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 1.788.260 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 2.032.910 Folgekosten in Euro Da im Bereich des Schulamtes kein Personalabbau möglich ist, müssen die Mehrkosten auch in den Folgejahren aufgewendet werden. Dezernat V Bezeichnung des Bedarfs Reduzierung von Erträgen bei der Ausländerbehörde Beschreibung Öffentlich-rechtliche Verwaltungsgebühren Begründung / Ziel / Wirkung Aufgrund der Änderung der Gebühren für türkische Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen gemäß Zehnte Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung vom 06.05.2014 - Inkrafttreten am 10.05.2015 - ist mit einer Reduzierung der Erträge beim Sachkonto 510000 bei dem IA 100203 zu rechnen (Basis HR IST 05-2015). Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 80.000 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 80.000 Folgekosten in Euro Belegnr.: 956 Dezernat V Belegnr.: 966 Bezeichnung des Bedarfs Zusetzung von Sachkosten für den laufenden Betrieb des IT-Verfahren Terminvergabe/Kundensteuerung Beschreibung Laufende Sachkosten für das IT-Verfahren Terminvergabe/Kundensteuerung "Tevis" bei der Ausländerbehörde Begründung / Ziel / Wirkung Aufgrund der SV 13-V-33-0004 "Einführung einer Kundensteuerung bei der Ausländerbehörde" wurde durch Beschluss des FiWI (Nr. 50) ein Betrag von 32.685 Euro für 2014 und 2015 bei der Kostenstelle 1300026 zugesetzt. Bei der Berechnung der Eckwerte wurde davon ausgegangen, dass es sich um einmalige Kosten handelt. Es handelt sich dabei jedoch um laufende Kosten. Siehe auch Bemerkungen bei Beschluss Nr. 50. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 32.690 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 32.690 Folgekosten in Euro 32.690 Dezernat V Bezeichnung des Bedarfs 606350 Schulbudget GWG Materialaufwand Beschreibung Seit 2000 hat der Schulträger sein Schulbudget in die Verantwortung der jeweiligen Schulleitung zugeteilt. Hiermit werden alle Belange der Schule bezahlt. Die Wertgrenze für die Beschaffung der geringwertigen Wirtschaftsgüter wurde angehoben, so dass ab der Budgetzuteilung an die Schulen in 2014 385.000 Euro aus dem Investitionsmanagement in den CO-Haushalt verschoben wurden. Leider gibt es hier keinen Planwert in 2015 im CO-Haushalt und daher auch keinen Eckwert. Zur Ausstattung der Schulen mit Sachausstattung/Gegenständen bis 150 Euro netto ist dieses Budget unbedingt erforderlich. Begründung / Ziel / Wirkung Die Schulen budgetieren in der Schulkonferenz ihr Schulbudget. Die Änderung der Wertgrenzen für geringwertige Wirtschaftsgüter erfordert ein wesentlich höheres Budget im CO-Haushalt. Dies kann durch eine Verschiebung der Schulbudgetmittel von IM nach CO gewährleistet werden. Die Verschiebung der Schulbudgetmittel von IM nach CO ist dringend erforderlich, da ansonsten Beschaffungen von "kleinen" Gegenständen, wie bisher, nicht möglich wären. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 385.000 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 385.000 Folgekosten in Euro Belegnr.: 1016 Dezernat V Belegnr.: 1017 Bezeichnung des Bedarfs Aufwendungen für ganztägig arbeitende Schulen in Wiesbaden Beschreibung Für die ganztägig arbeitenden Schulen in Wiesbaden fallen neben den Zuschusszahlungen des Landes Aufwendungen für Sachkosten (Lehrmaterialien etc., Ausstattung und Fortbildung) sowie weitere Verpflichtungen des Schulträgers (Mittagessen, Bibliotheksangebot) an, die im Rahmen des Schulbudget nicht gedeckt werden können. Begründung / Ziel / Wirkung Die den ganztägig arbeitenden Schulen durch das HKM zur Verfügung stehenden Mittel reichen teilweise nicht aus und müssen durch städtische Zuschüsse und Übernahme von Aufwendungen ergänzt werden. Parallel müssen Aufgaben des Schulträgers im Rahmen der Richtlinien für ganztägig arbeitende Schulen erfüllt werden. Hinzu kommt, dass ab 2013 jährlich drei Sozialpädagogen für die Modellregion inklusive Bildung (insgesamt 15 Stück) eingestellt wurden und werden und hierfür keine Mittel für die Sachkosten zugesetzt wurden. Hier wurde intern eine Umschichtung der Planungsmittel vorgenommen, um hier die anfallenden Bedarfe decken zu können. Die Eckwerte wurden auf Basis nach Abzug des Konsolidierungsbeitrag 2014/2015 festgelegt. Kommt es zu keiner Mittelzusetzung des Konsolidierungsbeitrages wird dies nicht innerhalb der bereitgestellten Mittel aufgefangen werden können. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro Mehrbedarf 2.500 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro Mehrbedarf 2.500 Folgekosten in Euro Dezernat V Bezeichnung des Bedarfs 617100 Fremdentsorgung/Chemikalienentsorgung in Schulen Beschreibung Chemikalienentsorgung in Schulen über HIM Begründung / Ziel / Wirkung 2x jährlich werden Schul- und Fotochemikalien, Farbdosen, Tierpräparate etc. von der HIM entsorgt. Da es sich in der Regel um Sondermüll handelt, dürfen die Schulen dies nicht selbst machen. Aus Kostengründen wird eine zentrale Sammlung koordiniert. Pro Jahr 5.000 Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 5.000 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 5.000 Folgekosten in Euro Belegnr.: 1160 Weitere Bedarfe CO Dezernat VI Finanzdezernat Wiesbaden www.wiesbaden.de Dezernat VI Belegnr.: 808 Bezeichnung des Bedarfs Personalkosten für vorhandene besetzte Stellen Beschreibung Im weiteren Bedarf werden für 2016 93.710 Euro und für 2017 94.490 Euro beantragt. Mit diesem Betrag liegt die Anmeldung des Amtes über dem Basiswert der analog "Ist 2014" kalkuliert ist. Die beantragten Mittel fehlen, um die vorhandenen besetzten Stellen zu finanzieren, da in 2014 2,8 Stellen vorübergehend wg. Elternzeit/Stellenbesetzungsverfahren nicht besetzt waren: - Tierschutz : 1 Stelle von Juni-Dezember 2014 wg. Elternzeit Vergütung nach A9 - Verwaltung : 1,8 Stellen von Februar - Juni 2014 während der Stellenbesetzungsverfahren, Vergütung nach E6/A9Z. Auf die Besetzung der Stellen kann nicht verzichtet werden, da es sich um überwiegend durch das Land finanzierte Stellen zur Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben handelt. Das Budget des Amtes besteht zum weitaus größten Teil aus Personalkosten. Sachmittel sind insgesamt nur in Höhe von ca. 70.000 Euro angemeldet. Reduzierungen in diesem Bereich würden zum Erliegen des Dienstbetriebs führen. Begründung / Ziel / Wirkung Lebensmittelüberwachung und Verbraucherschutz ist ein hochsensibles Thema, das insbesondere durch diverse Lebensmittelskandale im Fokus der Öffentlichkeit steht.In Hessen (wie in anderen Bundesländern auch) wird eine einheitliche Datenbank(BALVI)verwendet, in der alle Lebensmittelbetriebe risikobasiert beurteilt werden. Aus diesen Kriterien (Betriebsart, Hygienemanagement, Verlässlichkeit der Eigenkontrollen) wird eine entsprechende Kontrollfrequenz für jeden einzelnen Betrieb (von täglicher Kontrolle bis maximal 3 jährige Kontrolle) automatisiert errechnet. Diese Soll- Zahlen für die einzelnen Landkreise bzw. kreisfreien Städte sind für die übergeordneten Dienststellen einsehbar. Defizite im Bereich der Lebensmittelüberwachung können aufgrund dieser zentralen Datenbank von den vorgesetzten Dienststellen lückenlos nachvollzogen werden. Zusätzlich müssen noch Verdachtskontrollen durchgeführt werden z.B. nach Verbraucherbeschwerden oder Schnellwarnungen. Neben den Kontrollen werden von den Lebensmittelprodukten durch die Lebensmittelkontrolleure sowohl Planproben (Anforderung durch das Hessische Landeslabor) als auch Verdachtsproben (z.B. bei Erkrankungsfällen)entnommen. Belegnr.: 808 Die Veterinärverwaltung nimmt außerdem Aufgaben in der Tierseuchenbekämpfung und im Tierschutz wahr, die ebenfalls stark im Fokus der Öffentlichkeit stehen. Lebensmittelskandale, Tierseuchenausbrüche m. z.T. Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit (z.B. Geflügelpest, BSE) gehören zum Aufgabengebiet. Wir sehen keinen Spielraum die Personalkosten zu reduzieren ohne die Erfüllung gesetzlich normiert Aufgaben zu gefährden. In den letzten Jahren ist ein Anstieg der Anzeigen wegen tierschutzrechtlicher Verstöße von jährlich 15-20% zu verzeichnen. Dies ist durch ein wachsendes Bewusstsein der Öffentlichkeit in Hinblick auf Tierschutzprobleme durch massive Berichterstattung in den Medien und der Arbeit von NGO`s (z.B. PETA) zu erklären. Daneben kommt es in den letzten Jahren in unserer Gesellschaft zu tierschutzrechtlichen Problemen z.B. Animal Hoarding (krankhaftes Sammeln und Halten von Tieren), die früher so nicht bekannt waren und einen riesigen Überwachungsaufwand darstellen. Bei den betroffenen Personen liegen i.d.R. psychische Erkrankungen vor. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 93.710 Euro Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 94.490 Euro Folgekosten in Euro Dezernat VI Belegnr.: 809 Bezeichnung des Bedarfs Kostenerstattung für die Unterbringung von Tieren Beschreibung Die amtlichen Tierärzte sind für die Kontrolle der artgerechten Unterbringung und Pflege von Tieren in privaten Haushalten, Tierheimen und Tierheimähnlichen Einrichtungen sowie für die Kontrolle von Nutztierhaltungen zuständig. Im Rahmen dieser Arbeit müssen Tiere ggf. sichergestellt und vorübergehend anderweitig untergebracht werden. Hunde und Katzen werden dabei in der Regel im Tierschutzverein Wiesbaden e.V. untergebracht, für weitere Tierarten stehen auch sachkundige Institutionen zur Verfügung. Die Unterbringung und ggf. Tierärztliche Versorgung ist mit Kosten verbunden, die Rückforderung der Kosten bei den Haltern ist in der Regel nicht erfolgreich. Zwischen der Landeshauptstadt Wiesbaden und dem Tierschutzverein besteht zwar ein Vertrag in Form einer Sondermitgliedschaft. Dieser beinhaltet jedoch nur die Unterbringung von Fundtieren. Begründung / Ziel / Wirkung Artgerechte Unterbringung von beschlagnahmten bzw. vorläufig anderweitig unterzubringenden Tieren. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 9.000 Euro Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 9.000 Euro Folgekosten in Euro Dezernat VI Bezeichnung des Bedarfs Personal- und Versorgungsaufwendungen Beschreibung Personalkostendefizit aus gebundenem Personal Begründung / Ziel / Wirkung Aufgrund von krankheitsbedingten Ausfällen, Vakanzen bei Wiederbesetzungen sowie befristeten persönlichen Arbeitszeitreduzierungen lag das IST 2014 bei den Personalkosten um mehr als 152.000 Euro unter den Plankosten 2014 und 2015. Leider wurde aber das "Ist" 2014 als Maßstab für den Eckwert herangezogen, was bei Rückkehr der erkrankten Kolleg/-innen bzw. Wiederbesetzung der Stellen zu einem erheblichen Defizit bei den Personalkosten ab 2016 führen wird und die Wiederbesetzung zukünftiger frei werdenden Stellen deutlich verzögern würde. Gerade in den Jahren 2016 und 2017 werden unter anderem fast alle Abteilungsleitungsstellen infolge Ruhestand der Stelleninhaber/in vakant, eine zeitnahe Wiederbesetzung ist ohne das dazugehörige Budget kaum möglich. Daraus resultierend kann das Gesundheitsamt seine gesetzlichen Aufgaben nicht mehr im vollen Umfang erfüllen und es müssen Leistungseinschränkungen, auch innerhalb der Stadtverwaltung, in Kauf genommen werden. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 412.670 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 376.180 Folgekosten in Euro 0 Belegnr.: 812 Dezernat VI Belegnr.: 814 Bezeichnung des Bedarfs Zusätzlicher Bedarf bei schulärztliche Untersuchungen für schulpflichtige Kinder aus Flüchtlingsfamilien oder unbegleitete minderjährige Flüchtlinge Anmerkung: hierzu ist bereits eine SV in Vorbereitung! Beschreibung Für die durch das Hessische Schulgesetz verpflichtend vorgesehene Schuleingangsuntersuchung auch für "Seiteneinsteiger", also Kinder, die aus dem Ausland kommen und erstmals eine hessische Schule besuchen, werden aufgrund der vermehrten Zuweisung von Kindern aus Flüchtlingsfamilien und von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen zusätzliche Kapazitäten im Schulärztlichen Dienst des Gesundheitsamtes benötigt. Begründung / Ziel / Wirkung Schulpflichtige Kinder von Zuwanderern, aus Flüchtlingsfamilien, von Asylsuchenden oder auch unbegleitete minderjährige Flüchtlinge müssen vom Gesundheitsamt untersucht werden, um in eine Wiesbadener Schule aufgenommen werden zu können. Die Zahl der Kinder ist in den vergangenen Jahren kontinuierlich gestiegen. Diese zusätzliche Belastung kann der Schulärztliche Dienst ohne personelle Aufstockungen nicht mehr bewältigen. Erschwerend kommt bei diesen Kindern hinzu, dass aufgrund der Sprachprobleme und mangelhaften bis völlig fehlenden medizinischen Vorbefunden die Untersuchungen erheblich zeitaufwändiger sind als bei Wiesbadener Kindern. Da ein Großteil der Kinder nicht kontinuierlich in Wiesbaden eintrifft, sondern "schubweise" zu erwarten ist, soll für den zusätzlichen personellen Bedarf keine Festanstellung im ärztlichen Bereich erfolgen, sondern die Einstellung von Honorarkräften. Lediglich bei den Assistenzkräften soll es eine Stundenaufstockung für eine Teilzeitkraft geben, weil diese mit den Internas (z. B. EDV-Eingabeprogramm usw.) vertraut ist. Nur eine solche Entlastung ermöglicht dem Stammpersonal des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes die zeitgerechte Durchführung der gesetzlichen Pflichtaufgabenwie die Schuleingangsuntersuchung von Schulanfängern. Für die vorgenannte Zielgruppe wird ein Zeitaufwand von bis zu 2 Stunden für den ärztlichen Teil (sehr schwierige Erhebung von Vorbefunden und Impfstatus, oftmals bestehende seelische Beeinträchtigungen nach Traumatisierung, Vorbehalte gegen Behörden usw) und ca. 1 ¼ Stunde für die Helferin benötigt unter der Voraussetzung, dass die Familien direkt mit einem Deutsch sprechenden Familienangehörigen oder Bekannten hier vorsprechen. Der Zeitaufwand erhöht sich, wenn ein Dolmetscher (Verein MigraMundi) besorgt werden muss. Das Gesundheitsamt rechnet mit einem Zeitaufwand von rund 600 Stunden für Arzt/Ärztin und 400 Stunden für Arzthelferin. Zusätzlich fallen Kosten für die Impfprophylaxe , Dolmetscherkosten und ein Mehraufwand im Belegnr.: 814 Bereich der Kleinteile-Sachmittel (Mehrbedarf an Ohrtrichtern, Desinfektionstüchern usw.) an. Die in den vergangenen Jahren bei den Ärztinnen angefallenen Mehrarbeitsstunden können nicht mehr durch Zeitausgleich in den Ferien abgebaut werden, so dass hier dringender Handlungsbedarf besteht. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 54.900 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 54.900 Folgekosten in Euro Dezernat VI Belegnr.: 815 Bezeichnung des Bedarfs Projekt Glücksspielsucht Beschreibung Beratungsangebote für Glücksspielsüchtige - Projekt des Caritasverbandes Wiesbaden Rheingau-Taunus e.V. Begründung / Ziel / Wirkung Das Projekt "Glücksspielsucht" wurde bereits erfolgreich seit dem Jahr 2007 vom Caritasverband Wiesbaden Rheingau-Taunus e.V. durchgeführt und durch die Stadt Wiesbaden im Rahmen verschiedener Vergabeverfahren finanziert. Grundlage war die SV 07-V-53-124 zu einem Präventionskonzept in Wiesbaden. Da sich das Projekt weiterhin bewährt, soll es auch in 2016 und 2017 fortgesetzt werden. Die Mittel sind bereitgestellt, jedoch kann die Haushaltskürzung in Höhe von 4,27 % bzw. 4,25 % nicht durch das Gesundheitsamt aufgefangen werden. Der Caritasverband Wiesbaden Rheingau Taunus e.V. hat aufgrund des Projektes Personal gebunden und verlässt sich auf die Zahlung des gesamten Betrages. Ob der Caritasverband Wiesbaden Rheingau Taunus e.V. das Projekt unter der Prämisse der Mittelkürzung weiterführt, ist nicht absehbar. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 960 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 950 Folgekosten in Euro Dezernat VI Belegnr.: 816 Bezeichnung des Bedarfs Aufstockung des Zuschussbedarfes zur Erhaltung des bisherigen Niveaus Beschreibung Zuschüsse an freie Träger, wie EVIM e.V. Caritasverband Wiesbaden Rheingau-Taunus e.V., Werkgemeinschaft Rehabilitation Wiesbaden e.V. u.a. Begründung / Ziel / Wirkung Die oben genannten freien Träger nehmen Aufgaben nach dem HGöGD (Hess. Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst) wahr, die ansonsten von der Kommune / dem Gesundheitsamt selbst angeboten werden müssten. Da es sich fast ausschließlich um Zuschüsse zu den Personalkosten für hauptamtliche Beschäftigte handelt, können einige Träger diese Aufgabe nicht mehr vollumfänglich erfüllen. Durch die Mittelkürzung steht zu befürchten, dass die Träger die Aufgaben nicht weiter übernehmen, so dass diese unter städtischer Regie übernommen werden oder ersatzlos wegfallen müssten. Da wir in den zurückliegenden Haushaltsjahren bereits mangels Budgetmasse den Trägern keine höheren Zuschussbeträge trotz Personalkostensteigerung gewähren konnten, wären die Kürzungen jetzt nicht mehr zu kompensieren. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 19.030 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 18.960 Folgekosten in Euro Dezernat VI Bezeichnung des Bedarfs Personalaufwendungen Dezernatsbüro VI Beschreibung Personalkostendefizit aus gebundenem Personal Begründung / Ziel / Wirkung Im Rahmen des neuen Dezernatszuschnitts im Juli 2013 wurde durch das Dezernatsbüro bereits eine VZ-Stelle eingespart. Weitere Einsparungen sind nicht möglich, da das Dezernatsbüro neben dem Dezernenten nur mit drei Vollzeitstellen besetzt ist. Durch weitere Personaleinsparungen ist die Aufgabenwahrnehmung des Dezernates nicht mehr sicher zu stellen. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 11.670 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 11.770 Folgekosten in Euro Belegnr.: 821 Dezernat VI Bezeichnung des Bedarfs Zusätzlicher Personalaufwand Beschreibung Die Personalaufwendungen der Kämmerei für das vorhandene Personal werden überschritten. Begründung / Ziel / Wirkung Das Defizit könnte durch die Nichtbesetzung von freiwerdenden Stellen aufgefangen werden, was jedoch zur Folge hätte, das Stellen nicht nachbesetzt werden können, was die Aufrechterhaltung des ordentlichen Dienstbetriebs in der Kämmerei gefährden würde. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 83.540 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 79.420 Folgekosten in Euro Belegnr.: 823 Dezernat VI Bezeichnung des Bedarfs Zusätzlicher Aufwand Ball des Sports Beschreibung Gemäß StVV- Beschluss Nr. 0088 vom 03.04.2014 soll der Ball des Sports auch in den Folgejahren durchgeführt werden. Durch die Eckwertkorrekturen um 4,27 % bzw. 4,25 % entstehen für die Durchführung des Ball des Sports zusätzliche Bedarfe. Begründung / Ziel / Wirkung Die Aufwendungen für den Ball des Sports können nicht in der vorgesehenen Höhe übernommen werden bzw. es wird dadurch ein Defizit entstehen. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 77.320 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 77.200 Folgekosten in Euro Belegnr.: 824 Dezernat VI Bezeichnung des Bedarfs Betriebskostenzuschüsse TriWiCon Beschreibung Die TriWiCon erhält von der LHW Betriebskostenzuschüsse. Begründung / Ziel / Wirkung Die Betriebskostenzuschüsse können nicht in der vereinbarten Höhe gezahlt werden (-4,27%/ 4,25%). Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 163.470 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 162.710 Folgekosten in Euro Belegnr.: 825 Dezernat VI Bezeichnung des Bedarfs Verlustübernahme TriWiCon Beschreibung Gemäß Eigenbetriebsgesetz muss der Verlust bei TriWiCon durch die LHW ausgeglichen werden. Begründung / Ziel / Wirkung Es handelt sich um eine gesetzliche Vorgabe. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 345.770 Folgekosten in Euro Belegnr.: 826 Dezernat VI Bezeichnung des Bedarfs Reimplementierung Winkosi und PiWi Beschreibung u. a. notwendige Maßnahmen für Infrastruktur, Sicherheit, Realisierung, Beratung, Consulting, Interne Personalkosten, Qualifizierung, Schulung etc. Begründung / Ziel / Wirkung siehe Beschlüsse zur SV 20-V-14-0004 Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 400.000 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 400.000 Folgekosten in Euro ab 2018 ff voraussichtlich 150.000 p.a. Belegnr.: 827 Dezernat VI Bezeichnung des Bedarfs Projektkosten zur Einführung neuer Methoden und Techniken im Zusammenhang mit der Prozessverwaltung und Schulung sowie Anwenderbetreuung. Beschreibung Für die Verwaltung der Geschäftsprozesse, die Schulungen und die Anwenderbetreuung werden ab 2015 neue Konzepte verwirklicht, die sich an den veränderten Anforderungen orientieren. Begründung / Ziel / Wirkung Innovative neue Hilfsmittel und Methoden sollen die Anwender optimal beim Einsatz der Verfahren im SAP-Umfeld unterstützen. Die Anwender erhalten zeitnah Schulungen und schnellere Unterstützung bei der Lösung von Problemen. Die Fachbereiche können optimal bei Veränderungen begleitet werden. Zeitaufwände sollen verringert und somit eine Aufwandsoptimierung sowohl im Kompetenzzentrum als auch den Fachbereichen erzielt werden. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 75.000 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 75.000 Folgekosten in Euro ca. 15.000 p.a., sofern Lizenzen beschafft werden müssen Belegnr.: 829 Dezernat VI Bezeichnung des Bedarfs Upgrades von Sicherheitsinfrastruktur (Firewall, Proxy) und Virenschutz Beschreibung Schutz des städtischen Netzwerkes und Virenschutz der Endgeräte Begründung / Ziel / Wirkung Sicheres Arbeiten Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 41.150 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 50.680 Folgekosten in Euro ab 2018ff 50.000 p.a. Belegnr.: 830 Dezernat VI Bezeichnung des Bedarfs Zukunftsprojekte Beschreibung Vorbereitung der Migration auf Windows 10, Virtualisierung von Desktops, Mobile- Device Management, Übergeordnete Portal mit Einführung von Google Search Appliance zur Ablösung des öffentlichen Ordners, einheitliche Bezahlplattform für online-Geschäfte mit Bürgern, Schließen von Sicherheitslücken, die im Zeitablauf leider auftreten werden Begründung / Ziel / Wirkung Zentrales IT-Innovationsbudget für die Erprobung und ggf. Einführung neuer innovativer Technologien bei der LHW. Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit im sich ändernden Umfeld und Effizienz- und Qualtiätssteigerungen durch neue Technologien Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 260.000 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 160.000 Folgekosten in Euro ab 2018ff ca. 260.000 p.a. Belegnr.: 831 Dezernat VI Bezeichnung des Bedarfs vertragliche Wartungskosten für zentrale bereits vorhandene Projektlizenzen. Projekt startete in 2012 mit ca. 20 produktiven Anwendern. Gem. den ergangenen politischen Beschlüssen sind aber bis 2017 sukzessive ca. 1.200 produktive eAkte-User, ca. 1.620 WinKoSi-User sowie ca. 360 User aus Stadtverordnetenversammlung und Ortsbeiräten bei diesem Vorhaben anzubinden und zu betreuen. Beschreibung u. a. notwendige Maßnahmen für Softwarelizenzen u.a. Begründung / Ziel / Wirkung siehe Beschlüsse zum Projekt eAkte SV 14-V-20-0054 Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 305.000 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 305.000 Folgekosten in Euro ab 2018 ff voraussichtlich 305.000 Belegnr.: 832 Dezernat VI Bezeichnung des Bedarfs Infrastrukturen für stadtweites eAkte Projekt und SOA. Projekt startete in 2012 mit ca. 20 produktiven Anwendern. Gem. den ergangenen politischen Beschlüssen sind aber bis 2017 sukzessive ca. 1.200 produktive eAkte-User, ca. 1.620 WinKoSi-User sowie ca. 360 User aus Stadtverordnetenversammlung und Ortsbeiräten bei diesem Vorhaben anzubinden und zu betreuen. Beschreibung u. a. notwendige Maßnahmen für Infrastruktur, Sicherheit, Projektausstattung, Vertragliche Beistellung für Dienstleister, Beratung, Consulting, Qualifizierung, Schulung Begründung / Ziel / Wirkung siehe Beschlüsse zum Projekt eAkte SV 14-V-20-0054 Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 396.520 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 396.520 Folgekosten in Euro ab 2018 ff voraussichtlich 390.000 p.a. Belegnr.: 833 Dezernat VI Bezeichnung des Bedarfs notwendige Migration Documentum und Citrix aufgrund auslaufender Releasestände (Sicherstellung Support). Projekt startete in 2012 mit ca. 20 produktiven Anwendern. Gem. den ergangenen politischen Beschlüssen sind aber bis 2017 sukzessive ca. 1.200 produktive eAkte-User, ca. 1.620 WinKoSi-User sowie ca. 360 User aus Stadtverordnetenversammlung und Ortsbeiräten bei diesem Vorhaben anzubinden und zu betreuen. Beschreibung u. a. notwendige Maßnahmen für Infrastruktur, Vertragliche Beistellung für Dienstleister, Beratung, Consulting Begründung / Ziel / Wirkung siehe Beschlüsse zum Projekt eAkte SV 14-V-20-0054 Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 100.000 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 100.000 Folgekosten in Euro Belegnr.: 834 Dezernat VI Bezeichnung des Bedarfs Anbindung von Fachverfahren im Rahmen der Implementierung der eAkte sowie zentrale stadtweite Tools (ITSM etc). Projekt startete in 2012 mit ca. 20 produktiven Anwendern. Gem. den ergangenen politischen Beschlüssen sind aber bis 2017 sukzessive ca. 1.200 produktive eAkte-User, ca. 1.620 WinKoSi-User sowie ca. 360 User aus Stadtverordnetenversammlung und Ortsbeiräten bei diesem Vorhaben anzubinden und zu betreuen. Beschreibung u. a. notwendige Maßnahmen für Anbindung Fachverfahren, Nutzung einer mobilen Lösung, stadtweites Vorlagenmanagement Begründung / Ziel / Wirkung siehe Beschlüsse zum Projekt eAkte SV 14-V-20-0054 Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 115.000 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 115.000 Folgekosten in Euro ab 2018 ff voraussichtlich 115.000 Belegnr.: 835 Dezernat VI Bezeichnung des Bedarfs Betriebskostenzuschüsse Mattiaqua Beschreibung Mattiaqua erhält von der LHW Betriebskostenzuschüsse. Begründung / Ziel / Wirkung Die Betriebskostenzuschüsse können nicht in der vereinbarten Höhe gezahlt werden (-4,27%/ 4,25%). Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 324.720 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 323.190 Folgekosten in Euro Belegnr.: 836 Dezernat VI Bezeichnung des Bedarfs Verlustübernahme mattiaqua Beschreibung Gemäß Eigenbetriebsgesetz muss der Verlust bei Mattiaqua durch die LHW ausgeglichen werden. Begründung / Ziel / Wirkung Es handelt sich um eine gesetzliche Vorgabe. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 1.764.230 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 889.750 Folgekosten in Euro Belegnr.: 837 Dezernat VI Belegnr.: 838 Bezeichnung des Bedarfs Ausbildung für Prozessmanagement Beschreibung Die Prozessdokumente rund um den Betrieb von SAP haben meistens noch den Stand der Produktivsetzung vor über 8 Jahren. Daneben handelt es sich oft nur um die Beschreibung von Teilen eines Prozesses, da im Rahmen des SAP-Einführungsprojektes eine Modulorientierung vorherrschte. Im Laufe der Zeit haben sich die Prozesse verändert. Begründung / Ziel / Wirkung Es werden Mitarbeiter von 2005 im Rahmen einer externen Qualifizierungsmaßnahme zu Prozessmanagern ausgebildet. Diese ist notwendig als Grundlage für die Arbeit im Projekt Prozessoptimierung sowie für den nachhaltigen Aufbau und die Dokumentation ITIL-basierter Prozesse im Kompetenzzentrum. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 16.000 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 16.000 Folgekosten in Euro Dezernat VI Belegnr.: 839 Bezeichnung des Bedarfs Ausbau des Solution Managers Beschreibung Bei dem SAP Solution Manager handelt es sich um eine Sammlung von Werkzeugen, Inhalten und Services die von der SAP zur Unterstützung des SAP Betriebs angeboten werden. Große Teile des Solution Managers sind im vorhandenen Lizenzumfang enthalten und müssen lediglich aktiviert und eingerichtet werden. Begründung / Ziel / Wirkung Es wird im Jahr 2015 das Ticketsystem im Solution Manager eingeführt. Für die kommenden beiden Jahre ist geplant, dass die Kernprozesse innerhalb eines CCC, das Störungsmanagement, das Problemmanagement, das Wissensmanagement und das Change Management eine angemessene Systemunterstützung bekommen durch den Solution Managers. Dies sorgt für eine transparente, nachhaltige und revisionssichere Abwicklung dieser Kernprozesse. Für den Betrieb dieser Werkzeuge im Rahmen des Solution Managers dürften keine separaten Lizenzkosten anfallen. Für die Einführung dieser Werkzeuge fallen ausschließlich Beraterkosten an. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 80.000 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 80.000 Folgekosten in Euro Dezernat VI Belegnr.: 1118 Bezeichnung des Bedarfs Rufbereitschaft des Gesundheitsamtes Beschreibung Vergütung für Rufbereitschaft im Gesundheitsamt über 24 Stunden an sieben Tagen pro Woche. Begründung / Ziel / Wirkung Zuletzt durch den ERlass des HMSul vom 17.12.2014 wurde der Aufgabenbereich der Gesundheitsämter insbesondere hinsichtlich dem Umgang mit akut auftretenden hoch kontaginösen lebensbedrohichen Erkrankungen (KKLE), hier insbesondere aktuell das Ebolafieber, deutlch erweitert, was auch für die am Rufbereitwirtschaftsdienst beteiligten Ärztinnen und Ärzte einen erhöhten Aufwand bedeutet und eine ärztliche Rufbereitschaft über 24 Stunden an 7 Tagen der Woche verpflichtend wurde. Eine Rufbereitschaft gibt es im Gesundheitsamt schon seit den 1990er Jahren, jedoch wurden überwieged die beamteten Ärzten + Ärztinnen eingebunden. Bisher wurde die Rufbereitschaft mit Zeitgutzeitschriften abgegolten. Da inzwischen aufgrund des Umfanges auch die Tarifbeschäftigten einbezogen werden müssen, entstehen nun zu sätzliche Personalkosten, die zuvor nicht aufzuwenden waren, da Freizeitausgleich gewährt wurde. Dies is nicht tarifkonform. Die Rufereitschaft für Tarifbeschäftigte ist in §§ 7 und 8 TVöD geregelt. Die Tarifbeschäftigten sollen nur eine Vergütung für die Rufbereitschaft erhalten, wie sie im TVöD vorgesehen ist. Das Gesundheitsamt geht davon aus, dass alle beteiligten Ärzte/Ärztinnen dann, wenn der bisherige Wochenturnus beibehalten bleibt bzw. bleiben kann, in der Regel 128 Stunden Rufbereitschaft an der WErktagen abens, an Samstagen und Sonn- und Feiertagen ganztägig leisten weden. Während der Kernarbeitszeit ist eine Rufbereitschaft nicht erforderlich. Ebenso regulär und mit Zuschlägen müssen dann die tatsächliche Inanspruchnahme im Rahmen der Rufberitschaft vergütet werden. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 35.000 Euro Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 35.000 Euro Belegnr.: 1118 Folgekosten in Euro Weitere Bedarfe CO Dezernat VII Finanzdezernat Wiesbaden www.wiesbaden.de Dezernat VII Bezeichnung des Bedarfs Amt 31 - Einstellung 5 Ordnungspolizeibeamte Beschreibung Einstellung von 5 Ordnungspolizeibeamten (OPB) für reine Verkehrsüberwachungsaufgaben Begründung / Ziel / Wirkung Um den Forderungen der Bürgerinnen und Bürger sowie der Politik (OBR) nach mehr Verkehrsüberwachung in Wiesbaden Rechnung zu tragen, ist die Einstellung von weiteren Ordnungspolizeibeamten dringend erforderlich. Die Stellen refinanzieren sich zu 100 Prozent durch Einnahmen. Hinzu kommen im Jahr der Einstellung für die Erstausstattung Uniform ca. 1.500 EUR pro OPB, insgesamt also 7.500 EUR. In den Folgejahren beträgt der Aufwand für die Ersatzbeschaffung von Dienstkleidung ca. 400 EUR pro OPB. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 225.000 EUR Personalkosten 7.500 EUR Sachkosten Dienstkleidung Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 227.500 EUR Personalkosten 2.000 EUR Sachkosten Dienstkleidung Folgekosten in Euro 230.000 EUR Personalkosten 2.000 EUR Sachkosten Dienstkleidung Refinanzierung erfolgt vollständig durch die Einnahmen der Verwarngelder. Belegnr.: 513 Dezernat VII Bezeichnung des Bedarfs Amt 31 - Personalkosten vorhandenes Personal Beschreibung Personalkosten vorhandenes Personal aufgrund unterjähriger Stellenbesetzung Begründung / Ziel / Wirkung Personalkosten für vorhandenes Personal, wo es erst im Laufe des Jahres 2014 zu Stellenbesetzungen gekommen ist. Die Personalkosten sind somit nur anteilig in den Eckwerten enthalten. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 270.000 EUR Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 272.700 EUR Folgekosten in Euro 275.500 EUR Belegnr.: 638 Dezernat VII Bezeichnung des Bedarfs Amt 34 - Personalkosten vorhandenes Personal Beschreibung Personalkosten vorhandenes Personal aufgrund unterjähriger Stellenbesetzung Begründung / Ziel / Wirkung Personalkosten für vorhandenes Personal, wo es erst im Laufe des Jahres 2014 zu Stellenbesetzungen gekommen ist. Die Personalkosten sind somit nur anteilig in den Eckwerten enthalten. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 150.000 EUR Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 151.500 EUR Folgekosten in Euro 153.000 EUR Belegnr.: 654 Dezernat VII Belegnr.: 655 Bezeichnung des Bedarfs Amt 34 - Wahlkosten 2016 / 2017 Beschreibung Wahlkosten: 2016: 430.000 EUR Kommunalwahl und 80.000 EUR Seniorenbeiratswahl 2017: 160.000 EUR Bundestagswahl und 30.000 EUR Jugendparlamentswahl Begründung / Ziel / Wirkung 2016: Die Kommunalwahlen finden nur alle fünf Jahre, die Seniorenbeiratswahl alle vier Jahre statt. 2017: Die Bundestagswahl findet alle vier Jahre, die Jugendparlamentswahl alle zwei Jahre statt. Deswegen sind die erforderlichen Mittel im Basisjahr 2014 nicht enthalten. Wahlkosten waren als einmalige Ausgaben und Aufgabe der Gesamtverwaltung Landeshauptstadt Wiesbaden auch in der Vergangenheit NIE in den Eckwerten enthalten, sie wurden immer zugesetzt. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 510.000 EUR Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 190.000 EUR Folgekosten in Euro keine Dezernat VII Belegnr.: 699 Bezeichnung des Bedarfs Personalaufwand 67, Mehrkosten aufgrund Hochrechnung Beschreibung Auf Basis der LOGA-Daten wurde für 67 eine detaillierte Personalkostenhochrechnung erstellt, die die Finanzierung des derzeitigen Personalbestandes einschließlich bekannter Zu- und Abgänge sowie eine geschätzte Lohnkostensteigerung von 1% jährlich enthält. Aufgrund dieser realistischen Prognose ergibt sich ein Mehrbedarf gegenüber dem vorgegebenen Eckwert. Begründung / Ziel / Wirkung Um die Erholungsqualität und das öffentliche Erscheinungsbild der Landeshauptstadt Wiesbaden als "Grüne Stadt" nachhaltig zu gewährleisten und um die Verkehrssicherheit in öffentlichen Grünanlagen, Kinderspielplätzen, Friedhöfen, Wäldern sowie der Fasanerie zu gewährleisten, müssen ausreichend personelle Kapazitäten verfügbar sein. Die Hochrechnung (umfasst den derzeitigen Personalbestand des Amtes 67, Lohnsteigerungen wurden geschätzt mit einkalkuliert) übersteigt den Eckwert, da dieser sich am Plan 2015 orientiert und bereits erfolgte Lohnsteigerungen nicht berücksichtigt wurden. Bei gleichbleibendem Personalbestand ist mit einer Überschreitung pro Jahr in Höhe von ca. 890.000 Eur zu rechnen. 2016 Amt 67 allgemein 729.010 Eur 1300210 / Friedhofswesen 153.914 Eur Amt 67 mit Friedhofswesen 882.924 Eur 2017 Amt 67 allgemein 735.256 Eur 1300210 / Friedhofswesen 155.317 Eur Amt 67 mit Friedhofswesen 890.573 Eur Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 895.060 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 902.950 Folgekosten in Euro 902.950 Belegnr.: 699 Dezernat VII Bezeichnung des Bedarfs Bereich Forsten - Budget zur Vergabe der alle 10 Jahre anstehenden Forsteinrichtung Beschreibung Das Hessische Waldgesetz schreibt für Wälder der Größenordnung wie in Wiesbaden die Durchführung einer Forstinventur (sog. Forsteinrichtung) alle 10 Jahre vor. Die letzte erfolgte 2006, Stichtag für die neue Forsteinrichtung ist der 1.10. 2016. Die Forsteinrichtung erfasst den Jetzt-Zustand des Waldes (Vorrat in qm, Verjüngungsfortschritt, Pflegezustand usw.) und setzt darauf hin die Planung fest, welche für jeden Bestand einzeln erfasst wird und in den jährlichen Hiebssatz bzw. Nutzungssatz mündet. Erfasst werden ebenfalls die Referenzflächen nach FSC-Richtlinien sowie liegendes und stehendes Totholz. Begründung / Ziel / Wirkung Die Forsteinrichtung ist eine elementare Grundlage für die Planung jedes Forstbetriebes und ein unverzichtbares Werkzeug für die zukünftige Nutzung im Sinne einer waldschonenden und nachhaltigen Waldwirtschaft. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben (§5) und berücksichtigt bei der Erstellung nicht nur die Nutzungs- und damit Einkommensfunktion, sondern legt die Grundlagen für umweltschonende, nachhaltige Forstwirtschaft mit Einbindung der Zertifizierungsvorgaben und der Ziele der Waldbesitzerin. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 160.000 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro Folgekosten in Euro Belegnr.: 701 Dezernat VII Belegnr.: 707 Bezeichnung des Bedarfs Bereich Forsten - soziale Funktion des Waldes Beschreibung Kontrollen und Pflegemaßnahmen im Wald -soziale Funktion des Waldes Es handelt sich um dringend notwendige Verkehrssicherungsmaßnahmen zum Schutz von Menschen an Straßen, Wegen und Erholungseinrichtungen. Begründung / Ziel / Wirkung Es handelt sich um dringend notwendige Verkehrssicherungsmaßnahmen zum Schutz von Menschen an Straßen, Wegen und Erholungseinrichtungen. Neue Schädlinge, die infolge des Klimawandels auftauchen (wie z.B. der Eichenprozessionsspinner), verursachen erhöhten Pflegeaufwand. Auch das Eschentriebsterben führt zu vermehrtem Kontrollbedarf, auf den nicht verzichtet werden kann und infolgedessen auch Maßnahmen ergriffen werden müssen (Hubsteigereinsatz, Kletterer, Einsatz von Fachfirmen). Durch den anhaltenden Personalmangel müssen hier in Zukunft mehr Leistungen vergeben werden, deshalb ist der Ansatz deutlich zu erhöhen (aktuell 45.000#). Die Budgetansätze müssen bei beiden Haushaltsjahren verdoppelt werden auf 90.000#. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 45.000 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 45.000 Folgekosten in Euro 45.000 Dezernat VII Bezeichnung des Bedarfs Bereich Forsten - Bestattungswald Beschreibung Erweiterung von Terra Levis (Wiesbadener Bestattungswald) Das Budget ist für eine Erweiterung von Terra Levis erforderlich. Begründung / Ziel / Wirkung Der Bestattungswald hat eine anhaltend hohe Nachfrage, die preisgünstigste Kategorie von Bäumen ist bereits ausverkauft, deshalb ist eine Erweiterung unumgänglich. Eine Refinanzierung durch Einnahmen ist zu erwarten. Die Flächen stehen zur Verfügung, das Budget ist für eine Herrichtung der Flächen zur Nutzung als Bestattungswald sowie Infrastruktur erforderlich. Der Betrag für die Erweiterung wurde anhand der Erfahrungswerte aus der Errichtung von Terra Levis ermittelt. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 30.000 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 40.000 Folgekosten in Euro Belegnr.: 710 Dezernat VII Bezeichnung des Bedarfs Instandhaltung Kfz und Maschinen Beschreibung Der Fuhrpark des Grünflächenamtes ist in großen Teilen überaltert und entspricht in Teilen nicht den Anforderungen der Umweltzone, so dass bis zu einem Fünftel der Fahrzeuge entweder keine, oder lediglich orange/ rote Umweltplaketten erhielten. In den vergangenen Jahren ist ein steter Anstieg der Reparaturkosten für die Fahrzeuge zu beobachten. So kam es auch schon 2014 zu einer deutlichen Budgetüberschreitung. Begründung / Ziel / Wirkung Da im Rahmen der Eckwerte der tatsächliche Bedarf an Neubeschaffungen von Fahrzeugen (älter als 12 Jahre) nicht abgebildet werden konnte und somit ein Mehrbedarf von rd. 600.000 Euro in den Planungen berücksichtigt wurde, ist davon auszugehen, dass sich der Aufwand für die Instandsetzung der überalterten Fahrzeuge weiter erhöhen wird. Es entsteht ein jährlicher Mehrbedarf in Höhe von 49.000 Euro Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 49.000 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 49.000 Folgekosten in Euro 49.000 Belegnr.: 712 Dezernat VII Belegnr.: 720 Bezeichnung des Bedarfs Pflege von Altbaumbeständen im gründerzeitlichen Geschosswohnungsbau Beschreibung Vor allem in den innerstädtischen Ortsbezirken (Rheingauviertel-Hollerborn, Westend-Bleichstraße, Mitte, Süd-Ost) gibt es viele alte Alleen, die das Straßenbild prägen. Mit den aktuell bewilligten Mitteln ist die Baumpflege nicht in der Lage, die von der Bevölkerung bzw. von den Ortsbeiräten an sie herangetragenen Wünsche auch nur annähernd zu erfüllen. Die Bäume stehen in den Straßen recht dicht und ragen oft bis nahe an die z.T. denkmalgeschützten Fassaden der Gebäude heran. Dadurch sind die Wohnungen dunkel und die Bewohner müssen die Wohnungen im Sommer mit elektrischem Licht beleuchten. Beispiele: Johannisbergerstraße und Mosbacherstraße Die von der Bevölkerung geforderten Arbeiten werden idR. soweit geschoben, bis die Schnittarbeiten unumgänglich sind. Die CO-Mittel der Baumpflege werden für Verkehrssicherungsmaßnahmen verausgabt, nur in geringem Umfang für Pflegearbeiten. Begründung / Ziel / Wirkung Der betroffene Baumbestand, ca. 1.700 Straßenbäume, soll in einem regelmäßigen Turnus zurückgeschnitten werden. Je nach Lage ist ein regelmäßiger Rückschnitt alle 3 - 5 Jahre notwendig. Mit der Maßnahme wird die Akzeptanz der Bevölkerung gegenüber dem vorhandenen und dauerhaft zu erhaltenden Baumbestand erhöht. Die Beschwerden nehmen ab. Eine logische und eindeutige Begründung für die terminierten Maßnahmen kann gegenüber dem Bürger und den Ortbeiräten erteilt werden. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 120.000 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 120.000 Folgekosten in Euro 120.000 Belegnr.: 720 Dezernat VII Bezeichnung des Bedarfs Amt 21 - Besetzung der Abteilungsleitungsstelle im Fachbereich Steuern Beschreibung Die Stelle der Abteilungsleitung im Fachbereich Steuern ist seit dem 01.01.2015 nicht mehr besetzt. Sie wurde bis zum 31.12.2014 von der derzeitigen Amtsleitung wahrgenommen. Begründung / Ziel / Wirkung Zu den Aufgaben der Abteilungsleitung gehören u. a. die Überarbeitung von Satzungen (z. B. zur Anpassung an geänderte Rechtsprechung), die Einführung neuer Steuern sowie die Erhöhung von Steuer- bzw. Hebesätzen. Die Besetzung dieser Stelle ist damit erfolgskritisch für die Einnahmen-sicherung der Stadt. Die Besetzung der Abteilungsleitungsstelle Steuern ist zudem erforderlich, um die zeitnahe und qualifizierte Bearbeitung komplexer Steuerrechtsfälle im Bereich der kommunalen Steuern sicherzustellen. Derzeit werden die Aufgaben der Abteilungsleitung Steuern, der Sachgebietsleitung Steuerrecht und der Sachgebietsleitung Steuerberatung/Spenden vom Amtsleiter in Personalunion wahrgenommen, solange bis die Abteilungsleiterstelle besetzt und die Sachgebietsleitungen benannt sind. Es wird zudem darauf hingewiesen, dass zusätzliche Aufgaben mit der derzeitigen Personaldecke nicht zu bewältigen sind. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 100.000 EUR Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 101.000 EUR Folgekosten in Euro 102.000 EUR VOLLE REFINANZIERUNG DURCH EINNAHMEN Belegnr.: 724 Dezernat VII Belegnr.: 725 Bezeichnung des Bedarfs Verkehrssicherungspflicht bei Straßenbäumen sowie beim Baumbestand in den öffentlichen Grünanlagen und Kinderspielplätzen Beschreibung Sich ändernde klimatische Bedingungen führen dazu, dass neue Krankheiten und Schädlinge an den Bäumen auftreten. Die Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners oder die Wahrung der Verkehrssicherheit bei der Massaria-Kontrolle an Platanen, sind hier exemplarisch aufzuführen. Zu ausführlichen Hintergründen wird auf den Bericht zum Stand der Baumpflege des Grünflächenamtes (SV-Nr. 13-V-67-0003) verwiesen. Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht müssen die städtischen Straßenbäume sowie die Bäume in den öffentlichen Grünanlagen und Kinderspielplätzen regelmäßig kontrolliert werden. Aus den Kontrollen resultierende Maßnahmen wie Rückschnitte oder Fällungen müssen umgehend beauftragt werden, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Im Jahr 2014 sind hierfür bereits höhere Kosten angefallen, als im Budget für 2015 geplant ist, welches als Grundlage für den Eckwert in 2016/2017 dient. Begründung / Ziel / Wirkung Wie aus unten stehender Tabelle hervorgeht, verursachten die Maßnahmen an Bäumen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht in 2014 einen Mehraufwand gegenüber dem Plan 2014/2015 und damit auch gegenüber dem Eckwert für 2016/2017. Bei gleichbleibendem Baumbestand ist mit jährlichen Mehrkosten in gleicher Höhe zu rechnen, Preissteigerungen noch nicht einkalkuliert. Baumstandorte IST-2014 Bäume Wiesbaden 684.200 Eur Bäume AKK 90.200 Eur Eckwert 501.000 Eur 60.000 Eur Mehrbedarf 199.000 Eur 40.000 Eur Es entsteht ein jährlicher Mehrbedarf in Höhe von 239.000 Eur. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 239.000 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 239.000 Folgekosten in Euro 239.000 Belegnr.: 725 Dezernat VII Belegnr.: 728 Bezeichnung des Bedarfs Amt 21 - Besetzung der Stelle für steuerliche Angelegenheiten der Landeshauptstadt Wiesbaden Beschreibung Im Fachbereich Steuern - Steuerberatung besteht eine Stelle, die erst im Jahr 2015 neu besetzt werden kann. Begründung / Ziel / Wirkung Der Fachbereich bearbeitet die steuerlichen Angelegenheiten der Landeshauptstadt Wiesbaden und der entsprechenden Betriebe gewerblicher Art (BgA). Mit der Besetzung der Stelle im Bereich Steuerberatung/Spenden hat die Stadt Wiesbaden die Chance, ihren eigenen steuerlichen Verpflichtungen im Rahmen der Besteuerung ihrer BgA nachzukommen. Ein Verzicht auf diese Leistung ist nicht möglich. Eine Ausgliederung der Leistungen an externe Dritte ist ebenfalls nicht möglich, da die Stelle auch bei einer Vergabe an externe Steuerberater Schnittstellenfunktion zwischen den Fachbereichen und den externen Beratern hätte. Zudem wäre die externe Vergabe um ein Vielfaches teurer als die Erledigung der Aufgaben mit eigenen Kräften. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 94.200 EUR Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 95.140 EUR Folgekosten in Euro 96.000 EUR VOLLE REFINANZIERUNG DURCH EINNAHMEN Dezernat VII Belegnr.: 729 Bezeichnung des Bedarfs Amt 21 - Besetzung der Gewerbesteuermitwirkungsstelle Beschreibung Die Gewerbesteuermitwirkungsstelle ist beim Kassen- und Steueramt für die Prüfung von höheren Einnahmen im Rahmen der Gewerbesteuer tätig. Die Sachbearbeitung findet in Räumen des Finanzamtes Wiesbaden statt und generiert bei den Überprüfungen der Gewerbesteuererklärungen und eingereichten Unterlagen zwischen 1,7 und 10,9 Mio. Euro jährlich. Begründung / Ziel / Wirkung Mit der Besetzung der Stelle durch einen adäquaten Mitarbeiter/eine adäquate Mitarbeiterin können die Gewerbesteuereinnahmen der Landeshauptstadt Wiesbaden erhöht werden. Die Stelle refinanziert die Kosten, indem Steuereinnahmen festgestellt und angefordert werden können. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 84.060 EUR Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 84.900 EUR Folgekosten in Euro 85.750 EUR VOLLE REFINANZIERUNG DURCH EINNAHMEN Dezernat VII Bezeichnung des Bedarfs Amt 21 - Personalkosten vorhandenes Personal Beschreibung Personalkosten vorhandenes Personal aufgrund unterjähriger Stellenbesetzung Begründung / Ziel / Wirkung Personalkosten für vorhandenes Personal, wo es erst im Laufe des Jahres 2014 zu Stellenbesetzungen gekommen ist. Die Personalkosten sind somit nur anteilig in den Eckwerten enthalten. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 150.000 EUR Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 151.500 EUR Folgekosten in Euro 153.000 EUR Belegnr.: 730 Dezernat VII Bezeichnung des Bedarfs Amt 21 - 677900 Aufwand für sonstige Beratungsleistungen Hier: Beratungsleistungen aufgrund der vorliegenden Ergebnisse der Mitarbeitendenbefragung bei Amt 21 Beschreibung ext. Moderation Organisationsentwicklungsprozess Begründung / Ziel / Wirkung Aufgrund des Ergebnisses der Mitarbeitendenbefragung besteht im Kassenund Steueramt externer Moderationsbedarf zur Begleitung des notwendigen Organisationsentwicklungsprozesses. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 100.000 EUR Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 50.000 EUR Folgekosten in Euro Belegnr.: 731 Dezernat VII Belegnr.: 732 Bezeichnung des Bedarfs Amt 21 - 613400 Druck-, Schreib- und Kuvertierarbeiten Hier: Versand der neuen Hundesteuermarken im Januar 2016 Beschreibung Druck von Hundesteuerbescheiden zum Versand neuer Hundesteuermarken (Gültigkeit 2016 - 2020) Da die derzeit gültigen Hundesteuermarken Ende 2015 ihre Gültigkeit verlieren, müssen gemäß unserer Hundesteuersatzung Anfang 2016 neue Hundesteuermarken versendet werden. Begründung / Ziel / Wirkung Zur Kontrolle der Hundesteueranmeldung sind Hundesteuermarken erforderlich. Eine Kontrolle durch Amt 31 ist anderweitig nicht möglich. Sicherung der Hundesteuereinnahmen. Außerdem liegt bereits eine Anfrage der Stabstelle "Sauberes Wiesbaden" vor, wonach den Bescheiden ein Aufklärungs- und Informationsschreiben zum Thema "Hundekot" beigefügt werden soll. Die Druckkosten des Flyers, die zusätzlichen Portokosten in Höhe von 0,23 # pro Bescheid und die anteiligen Kosten für Briefumschläge und Kuvertierung werden von Dezernat I getragen. Eine erhöhte Anmeldung der Portokosten im Rahmen der dLV ist nicht möglich, wodurch zusätzliche Kosten in Höhe von 6.000 # gedeckt werden müssen. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 7.500 EUR Summe Budgetbedarf 2017 in Euro Folgekosten in Euro Dezernat VII Belegnr.: 733 Bezeichnung des Bedarfs Amt 21 - 616640 Wartung Software Beschreibung Einführung von GES Aktive Forms zur Bearbeitung der Grund-, Hunde- und Spielapparatesteuer. Begründung / Ziel / Wirkung Mit den GES-Aktive Forms wird eine neue Möglichkeit geschaffen, den Bürgerinnen und Bürgern über Internet die entsprechenden Formulare direkt ausfüllen und diese Daten dann digital in unser Veranlagungsprogramm einfließen zu lassen. Damit wird eine Möglichkeit geschaffen, Digital und medienbruchfrei Mitteilungen an das Kassen- und Steueramt zu übermitteln, ähnlich den Möglichkeiten beim Finanzamt für die Einreichung einer Steuererklärung über Elster. Erfassungsfehler werden hierdurch vermindert. Neben einmaligen Lizenzgebühren fallen auch jährliche Wartungskosten an. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 30.000 EUR Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 5.500 EUR Folgekosten in Euro 5.500 EUR Dezernat VII Belegnr.: 734 Bezeichnung des Bedarfs Amt 21 - 616640 Wartung Software Beschreibung Einsatz des Programms "Übrig wiederkehrende Einnahmen" (ÜWE) der Fa. GES Systemhaus GmbH & Co. KG zur datentechnischen Umsetzung bei der Einführung der Zweitwohnungssteuer bei der LHW. Begründung / Ziel / Wirkung Für den Einsatz des ÜWE-Programms entstehen jährliche Wartungskosten gegenüber dem Softwareanbieter GES Systemhaus. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 4.400 EUR Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 4.400 EUR Folgekosten in Euro 4.400 EUR Dezernat VII Belegnr.: 735 Bezeichnung des Bedarfs Amt 21 - 670100 Zusatzausstattung Wivertis Hier: Mehrkosten durch flächendeckende Umstellung auf die elektronische Akte und neuer Scanner für die Bearbeitung der beleglosen Rechnungsprüfung Beschreibung Für die Sachbearbeitung im Kassen- und Steueramt erfolgt die flächendeckende Umstellung (105 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) auf die elektronische Aktenführung (e-Akte). Weiterhin ist für die Bearbeitung der beleglosen Rechnungsprüfung ein neuer Scanner zu bestellen. Begründung / Ziel / Wirkung Im Rahmen der kontinuierlichen Weiterentwicklung des Programms und des flächendeckenden Einsatzes der e-Akte im gesamten Kassen- und Steueramt entstehen durch den Anstieg der User und der damit verbundenen Wartungskosten jährlich eine ca. 10 %ige Steigerung der Kosten. Für die Fortsetzung der beleglosen Rechnungsprüfung im Echtbetrieb ist die Anschaffung eines neuen Scanners erforderlich. Die jährlichen Mehrkosten für einen neuen Scanner für die beleglose Rechnungsprüfung liegen bei ca. 3.000 #. Über diesen Scan-Arbeitsplatz erfolgt der komplette Rechnungseingang der LHW. Die regelmäßige Aktualisierung der Hardware ist vorzunehmen, um Ausfälle zu vermeiden und eine geordnete Rechnungsbearbeitung der Finanzbuchhaltung der LHW zu garantieren. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 11.000 EUR Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 12.000 EUR Folgekosten in Euro Dezernat VII Bezeichnung des Bedarfs Amt 21 - 670100 Zusatzausstattung Wivertis Hier: Ergonomische Ausstattung von Arbeitsplätzen im Rahmen von BEM Beschreibung Im Rahmen der Einführung von SAP und der dem flächendeckenden Einsatz der elektronischen Aktenführung sind beim Kassen- und Steueramt reine Bildschirmarbeitsplätze entstanden, die gesundheitliche Probleme der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Folge haben. Im Rahmen von BEM-Gesprächen und aufgrund ärztlicher Atteste müssen vermehrt ergonomische Tastaturen und PC-Mäuse angeschafft werden. Begründung / Ziel / Wirkung Das Kassen- und Steueramt hat einen hohen Krankenstand, der u. a. auch auf Muskelerkrankungen zurückzuführen ist. Solche Erkrankungen gilt es zu reduzieren. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 1.000 EUR Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 1.000 EUR Folgekosten in Euro Belegnr.: 736 Dezernat VII Bezeichnung des Bedarfs Amt 21 - 673510 Leistungsvertrag Wivertis Hier: Austausch der Monitore im Rahmen des flächendeckenden Einsatzes der elektronischen Aktenführung bei Amt 21 Beschreibung Die Sachbearbeitung mit der elektronischen Akte im Kassen- und Steueramt soll mit zwei Bildschirmen anstatt mit nur einem erfolgen. Begründung / Ziel / Wirkung Durch die Einführung der elektronischen Akte in allen Bereichen des Kassen- und Steueramtes erfolgt die Sachbearbeitung derzeit mit einem 24" Monitor. Die Sachbearbeitung mit zwei Bildschirmen (22'') führt zu einer schnelleren Bearbeitung und größeren Übersichtlichkeit, da hierfür mehrere Programme und Übersichten gleichzeitig benötigt werden. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 13.000 EUR Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 13.000 EUR Folgekosten in Euro 13.000 EUR Belegnr.: 737 Dezernat VII Belegnr.: 738 Bezeichnung des Bedarfs Amt 21 - 677100 Aufwendungen für Sachverständige, Rechtsanwalts- und Gerichtskosten Hier: Unterstützende Beratung für den Bereich Steuerberatung der Betriebe gewerblicher Art der Landeshauptstadt Wiesbaden Beschreibung Zusätzlich benötigte externe Rechtsberatung. Begründung / Ziel / Wirkung Bei der Bearbeitung von Steuererklärungen der Betriebe gewerblicher Art wird externe Rechtsberatung benötigt. Mithilfe externer Rechtsberatung ist es möglich, Fristverlängerungen über den 30. September hinaus für die Abgabe von Steuererklärungen zu erhalten. Zudem ist in den Jahren 2016 und 2017 mit Rechtsbehelfsverfahren im Zuge der in 2015 noch laufenden Betriebsprüfung zu rechnen. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 17.000 EUR Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 17.000 EUR Folgekosten in Euro 17.000 EUR Dezernat VII Belegnr.: 739 Bezeichnung des Bedarfs Amt 21 - 677900 Aufwand für sonstige Beratungsleistungen Hier: IT-Softwareentwicklung für die Gewerbesteuermitwirkung der Landeshauptstadt Wiesbaden. Beschreibung Zusätzliche Beratungskosten, Softwarenentwicklung im Bereich der Gewerbesteuermitwirkung. Begründung / Ziel / Wirkung Das derzeit im Bereich der Gewerbesteuermitwirkung benutzte DV-Programm (Datenbank) kann nicht mehr durch Updates angepasst werden (nicht mehr kompatibel mit MS-Office). Die Anpassung des Programms erfordert IT-Einrichtungskosten. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 28.500 EUR Summe Budgetbedarf 2017 in Euro Folgekosten in Euro Dezernat VII Belegnr.: 740 Bezeichnung des Bedarfs Amt 21 - 685000 Reisekosten für Überregionale Fachtagungen Beschreibung Zusätzliche Kosten für externe dienstliche Veranstaltungen Begründung / Ziel / Wirkung Teilnahme an überregionalen Tagungen (Steueramtsleitertagung des Hessischen und Deutschen Städtetages, Kassenleitertagung, KGSt, Arbeitskreis SAP, Gewerbesteuer-Mitwirkertagung, Beirat 9 des Deutschen Städtetages). Die Teilnahme an Fachtagungen dient der Antizipation von Veränderungen, auf die zu reagieren ist. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 7.500 EUR Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 7.500 EUR Folgekosten in Euro 7.500 EUR Dezernat VII Bezeichnung des Bedarfs Amt 21 - 686200 Aufwendungen für Gästebewirtung - Veranstaltung des Hessischen Städtetages Beschreibung Ausrichtung der Steueramtsleitertagung (Hessischer Städtetag) in 2016 Begründung / Ziel / Wirkung Turnusmäßig richten die Mitgliedsstädte des Hessischen Städtetages die jährliche Steueramtsleitertagung aus. In 2016 erfolgt die Ausrichtung durch die LHW. Hierfür entstehen Kosten für Raummiete, Bewirtung und Rahmenprogramm. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 6.000 EUR mit Übertragungsmöglichkeit nach 2017, falls die Tagung wider Erwarten nach 2017 verschoben wird) Summe Budgetbedarf 2017 in Euro Folgekosten in Euro Belegnr.: 741 Dezernat VII Bezeichnung des Bedarfs Einführung einer Grünflächeninformationssystems (GRIS) Mehrbedarf durch erforderliche Flächenerfassung sowie Wartungskosten Beschreibung 2015 wird von den Ämtern 66 und 67 ein Grünflächen- und Straßeninformationssystem angeschafft (Magistratsbeschluss Nr. 0982 vom 16.12.2014, SV 14-V-67-0009). Für die Inbetriebnahme müssen rund 50 ha Grünflächen erfasst werden. Diese Leistung muss von externen Anbietern eingekauft werden, die Kostenschätzung hierfür liegt bei rund 600 Eur/ha. Insgesamt werden hierfür voraussichtlich 20.000 Eur in 2016 und 10.000 Eur in 2017 benötigt (einmalige Kosten). Dazu kommen die Wartungskosten für das GRIS in Höhe von 31.000 Eur pro Jahr. Begründung / Ziel / Wirkung Im Grünflächeninformationssystem sollen sämtliche Objekte/Flächen abgebildet und der dafür notwendige Pflegeaufwand von 6702 erfasst werden. Damit sollen eigene Kennzahlen für die Grünunterhaltung erarbeitet und das Grünflächenmanagement optimiert werden. Sind die zu pflegenden Objekte nicht vollständig erfasst, ergeben sich "Lücken" im System. Diese führen dazu, das Pflegearbeiten und die dafür verwendeten Arbeitszeiten nicht durchgängig erfasst und damit ausgewertet werden können. Die Qualität der Kennzahlen für die Grünunterhaltung würde sinken. Aussagekräftige Kennzahlen werden aber benötigt, um den operativen Bereich perspektivisch gut aufzustellen und ein möglichst wirtschaftliches Grünflächenmanagement sowie eine optimale Ressourcennutzung zur ermöglichen. Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 51.000 Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 41.000 Folgekosten in Euro Belegnr.: 855 31.000 Belegnr.: 855 Dezernat VII Belegnr.: 1187 Bezeichnung des Bedarfs Dez. VII - Stadtanteil Straßenentwässerung Beschreibung Erhöhung des Stadtanteils Straßenentwässerung Begründung / Ziel / Wirkung Mit Beschluss-Nr. 532 hat die StVV am 18.12.2014 eine Neufassung der Abwassersatzung einschließlich der Abwasserbeiträge und Abwassergebühren herbeigeführt. Damit geht ebenfalls eine Erhöhung der Zahlung an die ELW für den Stadtanteil Straßenentwässerung einher. Mit Beschluss-Nr. 527 vom 18.12.2014 hat die StVV gefordert, dass ab diesem Haushalt grundsätzlich die von der ELW im Wirtschaftsplan geplanten Stadtanteile als Planansatz zum Haushalt anzumelden sind. Somit ergeben sich folgende Mehrkosten, die in den Eckwertvorgaben der Kämmerei keine Berücksichtigung gefunden haben: Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 552.250 EUR Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 552.250 EUR Folgekosten in Euro 552.250 EUR Dezernat VII Belegnr.: 1188 Bezeichnung des Bedarfs Dez. VII - Stadtanteil Straßenreinigung Beschreibung Erhöhung des Stadtanteils Straßenreinigung Begründung / Ziel / Wirkung Mit Beschluss-Nr. 530 hat die StVV am 18.12.2014 eine Neufassung der Straßenreinigungssatzung einschließlich der Straßenreinigungsgebühren herbeigeführt. Damit geht ebenfalls eine Erhöhung der Zahlung an die ELW für den Stadtanteil Straßenreinigung einher. Für den kommenden Doppelhaushalt ergeben sich daher folgende Mehrkosten, die in den Eckwertvorgaben der Kämmerei keine Berücksichtigung gefunden haben: Summe Budgetbedarf 2016 in Euro 1.331.450 EUR Summe Budgetbedarf 2017 in Euro 1.331.450 EUR Folgekosten in Euro 1.331.450 EUR
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