Stadtkämmererentwurf 2016-2017 Belege CO

Weitere Bedarfe CO nach
Dezernaten
Haushalt 2016 / 2017
Finanzdezernat Wiesbaden
www.wiesbaden.de
Belege "Weitere Bedarfe" CO
Dez.
I
I
I
I
I
I
I
I
I
I
I
I
Amt Bezeichnung
Eckwertkorrektur wegen Wegfall von Mieteinnahmen in der
10 OV Naurod gemäß Vereinbarung im Kämmerergespräch
Zusammenlegung der Ortsverwaltung Schierstein mit der
10 Ortsverwaltung Dotzheim
Zusammenlegung der Ortsverwaltung Sonnenberg / Rambach
10 mit der Ortsverwaltung Bierstadt
Zusammenlegung der Ortsverwaltung Medenbach mit der
10 Ortsverwaltung Breckenheim
Zusammenlegung der Ortsverwaltung Naurod mit der
10 Ortsverwaltung Auringen
Zusammenlegung der Ortsverwaltung Nordenstadt und der
10 Ortsverwaltung Delkenheim
10 Konsolidierung der OBR Verfügungsmittel
14 Aufwendungen für Steuerberatung/Wirtschaftsprüfung
Personalmehrbedarf zur Erfüllung der gesetzlichen
14 Prüfpflichten
16 Fahrkarten für Ehrenbürger und Stadtälteste
Projekt Gedenkstätte für Opfer des NS-Widerstandes und im
16 Dienst Umgekommener
16 Zuwendung Fraktionen
Stand 31.08.2015
2016 Budget- 2017 BudgetFolgekosten
bedarf
bedarf
Belegnr.
5.160
5.160
0
557
99.350
100.050
0
559
68.670
69.200
0
560
70.870
71.330
0
590
66.080
66.560
0
600
120.620
35.710
45.000
121.450
35.760
45.000
0
0
0
606
614
278
100.000
9.000
100.000
9.000
0
0
873
137
50.000
79.420
2.000
79.050
2.000
0
156
637
923.680
928.540
0
874
200.000
0
6.450
12.750
200.000
37.300
6.450
12.750
200.000
0
0
0
689
134
135
137
I
I
I
I
37 Vermeidung Absenkung Sicherheitsstandards bei Feuerwehr
Beibehaltung des Leistungsstandards auf den Sportplätzen mit
52 eigenem Platzwart
91 Verleihung des Ludwig-Beck-Preises 2017
91 Verleihung des Preises für Bürgermut
91 Fahrkarten für Ehrenbürger und Stadtälteste
I
91 Laptopausstattung der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder
6.750
6.750
6.750
138
I
Beibehaltung des Leistungsstandards der Protokollabteilung
91 bei Empfängen und Veranstaltungen
12.500
12.500
0
140
I
I
Projektmittel für das Projekt "Medizinische Akutversorgung
91 nach Vergewaltigung ohne Anzeige in Wiesbaden".
91 Erhöhung Betriebskostenzuschuss Mattiaqua
10.000
1.997.000
10.000
2.582.000
0
0
846
928
250.000
0
0
929
80.000
110.000
0
930
0
590.000
0
931
0
22.800
30.000
6.600
250
4.000
2.500
1.637.000
22.800
0
0
250
4.000
2.500
0
22.800
0
0
0
0
0
932
1115
571
512
515
516
517
20.000
20.000
15.000
100.000
60.000
0
20.000
15.000
100.000
60.000
0
0
0
0
0
536
537
563
612
692
4.300
0
4.300
28.940
0
0
697
714
I
I
II
II
II
II
II
II
Erhöhung Betriebskostenzuschuss Mattiaqua für eine neue
91 Folienauskleidung des Schwimmbeckens im Opelbad
Erhöhung Betriebskostenzuschuss Mattiaqua für mehrere
91 Instandhaltungsmaßnahmen im Opelbad
Erhöhung Betriebskostenzuschuss Mattiaqua für die Sanierung
91 des Kinderplanschbeckens Kallebad
Erhöhung Betriebskostenzuschuss Mattiaqua für die Sanierung
91 des Schwimmerbeckens Kleinfeldchen
30 Produktivnahme eAkte
30 Ausschreibung Versicherungsleistungen
36 Upgrade PM-10-Analysator
36 Aufwandsentschädigung Naturschutzbund
36 Miete Umweltladen
36 Fremdreinigung Umweltladen
II
II
II
II
II
36
36
36
36
36
I
I
I
II
II
Erweiterung des Ansatzes Ingenieur- und Gutachterleistungen
Grundpflege Naturdenkmäler
Ausweitung ÖkoProfit
Erweiterung des Ansatzes Streuobstwiesen
Unterhaltung Verkehrssicherung
Zusätzlicher Reinigungsaufwand für Projekt Verbesserung der
36 Stadtsauberkeit
36 Zuschuss ELW Verlust Photovoltaik
Belege "Weitere Bedarfe" CO
Dez.
Amt Bezeichnung
II
II
II
II
36
36
36
36
Zusätzlicher Reinigungsaufwand für Projekt Verbesserung der
Stadtsauberkeit
Mehrbedarf Personalkosten
Zusätzliche befristete Stelle Klimamanager
Pflege Unterhaltung unbebaute Grundstücke WI
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
36
36
36
36
36
36
36
36
50
50
50
51
51
51
51
51
51
51
51
51
51
51
51
51
51
51
51
51
51
51
51
51
51
51
51
51
51
51
51
51
51
51
51
51
51
51
51
51
51
51
51
51
51
51
51
51
Mitgliedsbeitrag Zweckverband Naturpark Rheintaunus
Aufstockung Förderprogramm Streuobstwiesen
Wiesbadener Umweltpreis
Gutachten Bebauungsplan
Teilnahme ReWoBe
unbebaute Grundstücke
unbebaute Grundstücke AKK
Mitgliedsbeitrag KABS Schnakenplage
ESWE Karten für Transferleistungsempfänger
Ausbildung WJW im Bereich SGB II
Ausbildung WJW im Bereich SGB II
Ausbau Krippenbetreuung 48 %
Barrierefreies Wohnen-Musterwhg.
Betreuerhonorar Mindestlohn Jugendarbeit
Personalbedarf Betreuungsbehörde
EDV Wartungskosten Software
EDV Zusatzausstattung Wivertis
Info Eltern Neugeborene Hausbesuche
Erziehungsberatung freie Träger
Förderprogramm Bund Schelmengraben
Jugend stärken Schelmengraben
Kath. Kirche neuer Leistungsvertrag
Kitas Personalstand HessKiföG
Anmietung Büros Weidenbornstr. 8a
Neueinrichtung BGS Freiherr-v-Stein-Schule
Personalbedarf Flüchtlingswesen
Personalkost. für unbegl. mind. Flüchtlinge
Ausbau Krippenplätze in Tagespflege
Stadtteilarbeit Soziale Stadt
Betriebsmittelüberprüfung KiJuZ
Betriebsmittelüberprüfung Kitas
Wiesbaden barrierefrei
Altenarbeit Belle WI
Ausbau Krippenbetreuung 48 %
Altenarbeit Belle WI
Ausweitung CC-Servicebüro Jugendarbeit
Ausweitung Elternbildung
Erhöhung Pauschalzuschüsse
Einm. Kosten Online Bezahlsystem Jugendarbeit
Förderprogramme Flüchtlinge KO-Finanz.
Instandhaltung Bücherkästen
Stellenneuschaffung Intern. Jugendarbeit
Ausweitung Jugendarbeit Ferienprogramm
Schulungsveranstaltung
Ausbau Kinder-Eltern-Zentren KiEZ
Planstelle Behindertenarbeit
Novellierung Wohngeldgesetz
Org.aufbau Beratungstellen altenarbeit
Personalbedarf Flüchtlingwesen
Personal Sozialdienst Vollzeitpflege
Altenarbeit Angebote freier Träger
Sanierung KT Hessenring
Planungskosten barrierefrei
Personalbedarf Wirtschaftl. Jugendhilfe
Zuschusserhöhung freie Träger SD+JA
Altentelefon
Stand 31.08.2015
2016 Budget- 2017 BudgetFolgekosten
bedarf
bedarf
Belegnr.
3.000
115.750
29.000
326.580
3.000
115.750
29.000
252.640
0
0
0
0
743
981
982
1034
0
80.000
5.000
165.000
10.000
25.000
30.000
93.000
690.430
458.920
1.595.960
5.460.120
66.010
18.000
119.160
307.720
114.730
225.000
78.000
37.490
19.920
1.761.780
3.770.960
33.850
154.360
1.419.390
180.670
88.340
172.400
20.000
53.900
20.000
23.000
1.972.820
5.300
17.700
70.000
10.000
0
40.000
5.000
19.060
17.500
2.500
46.500
57.520
180.430
134.640
513.560
20.990
91.970
64.000
10.000
68.780
120.340
100.000
67.500
80.000
0
165.000
10.000
25.000
30.000
93.000
690.430
789.140
2.667.390
5.456.660
66.010
18.000
119.160
350.670
178.580
390.000
78.000
37.490
19.920
1.761.780
3.770.960
33.850
154.360
1.419.390
180.670
180.140
172.400
20.000
53.900
20.000
23.000
5.971.110
5.300
17.700
100.000
10.000
45.000
40.000
5.000
19.060
17.500
2.500
93.000
57.520
180.430
134.640
1.540.680
20.990
91.970
132.900
10.000
68.780
120.340
100.000
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
1155
1156
1157
1158
1178
568
615
1179
1047
1048
1052
202
203
204
205
206
207
208
209
210
211
212
213
214
215
216
217
218
219
220
221
223
226
228
229
230
231
232
234
235
236
237
238
239
240
241
242
243
244
246
247
250
251
252
253
1045
Belege "Weitere Bedarfe" CO
Dez.
Amt Bezeichnung
Stand 31.08.2015
2016 Budget- 2017 BudgetFolgekosten
bedarf
bedarf
Belegnr.
II
II
II
II
II
II
51
51
51
51
51
51
Schulsozialarbeit Herm.-Ehlers-Schule und IGS Kastellstr.
Öffnungszeiten Elementarbereich Kitas
Geschwisterbeitragsreduzierung in Kitas
Personal Haus des Jugendrechts
Jugendarbeit Zuschüsse freie Träger
Jugendarbeit Zuschüsse freie Träger
203.790
1.020.600
1.417.450
115.040
99.890
172.550
205.290
1.020.600
1.417.450
115.040
100.140
173.320
0
0
0
0
0
0
1049
1050
1051
1053
1054
1055
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
II
51
51
51
51
51
51
51
51
51
51
51
51
51
51
51
51
51
51
51
51
51
51
51
51
51
51
51
51
51
78.620
75.000
16.320
171.520
33.660
42.440
25.000
164.000
293.670
50.000
11.050
14.500
272.050
351.220
516.840
258.840
280.000
34.230
1.300.000
1.586.900
67.320
1.467.900
290.160
1.215.980
50.000
996.720
186.840
27.720
182.750
82.330
75.000
16.320
171.520
33.660
42.440
25.000
164.000
299.370
50.000
11.050
14.500
276.020
348.310
516.840
258.840
280.000
32.760
1.300.000
1.544.650
67.320
1.467.900
290.160
1.215.980
50.000
996.720
186.840
27.720
182.750
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
1056
1057
1058
1059
1060
1061
1062
1063
1064
1065
1066
1067
1068
1071
1072
1073
1077
1084
1088
1089
1093
1094
1097
1098
1111
1101
1104
1106
1108
III
11
309.160
308.250
0
1019
III
III
III
11
11
11
343.360
64.230
132.130
358.300
99.120
128.600
0
0
0
1020
1021
1022
III
11
60.000
60.000
0
1024
III
11
192.420
197.070
0
1026
III
11
491.300
90.060
0
1027
III
III
III
III
III
III
III
III
III
III
III
III
11
11
80
90
90
90
90
90
90
90
90
90
Jugendarbeit Zuschüsse freie Träger Nachbarschaftshaus
Jugendarbeit Zuschüsse freie Träger Ferienprogramm
Geschwisterbeitragsreduzierung in BGS
Betreuende Grundschule (BGS) Schließung
Personal BGS
Zuschuss AWO Schülerhilfe
Bündnis für Familie
Altenarbeit Häusliche Hilfen
Altenarbeit Zuschüsse freie Träger
Seniorentreff Adlerstraße
Freizeitgestaltung Behinderter
Tagesmüttervermittlung Ev. Fam.bildungsstätte
Zuschüsse freie Träger Sozialdienst
Personal Kindertagesstätten
Geschwisterbeitragsreduzierung in Kitas
Stellen Schulsozialarbeit
Personal Erziehungsberatung
Zuschuss Goldene Lilie
Tariferhöhung Beschäftigte 51 und 50
Tarifsteigerung aus Verträgen
BEP und Schwerpunkt KT Hess. KiföG Personal
Umsetzung KiföG Personalerhöhung
Gebührenerhöhung Kitas freie Träger Krippe
Gebührenerhöhung Kitas freie Träger Elementar
Zuschuss Pro Familia
Erhöhung Essensgeld städt. Kitas
Gebührenerhöhung städt. Kitas Krippenplätze
Gebührenerhöhung städt. Kitas Elementarplätze
Einführung Gebühren Halbtagsplatz BGS
Bedarf über Eckwert Kostenstelle 1100079 Personalbetreuung,
Personalabrechnung
Bedarf über Eckwert Kostenstelle 1100080 Personalwirtschaft,
Aufgaben der Dienststelle
Bedarf über Eckwert Jobticket
Integriertes Gesundheitsmanagement
Bedarf über Eckwert Kostenstelle 1100083 Organisation,
Amtssteuerungsunterstützung
Bedarf über Eckwert Kostenstelle 1100084
Personalentwicklung, Aus- und Fortbildung
Ausbildung - Bedarf über Eckwert Kostenstelle 1100085
Nachwuchskräfte
Ausbildung - Bedarf über Eckwert Kostenstelle 1100085
Nachwuchskräfte
Personalgestellungen BgA
Mittel der Beschäftigungsförderung
Personalaufwendungen GPR
Aufwendungen für Fort-und Weiterbildung
Zusatzausstattung Wivertis
Aufwendungen Büromaterial und Drucksachen
Aufwendungen für Zeitung u. Fachliteratur
Weiterer Sachkostenbedarf
Personalaufwendungen Personalräte
Aufwendungen für Fort-und Weiterbildung
Mieten, Pachten, Erbbauz.
0
0
1.365.950
138.810
70.200
1.550
1.950
790
0
77.080
37.700
2.180
10
0
1.365.950
145.370
62.400
1.560
1.940
760
610
84.570
31.200
2.180
0
0
2.865.950
0
0
0
0
0
0
0
0
0
1035
1028
200
122
123
124
125
126
127
129
130
131
Belege "Weitere Bedarfe" CO
Dez.
Amt Bezeichnung
IV
90 Aufwendungen Büromaterial u.Drucksachen
90 Aufwendungen für Zeitung u.Fachliteratur
90 weitere Sachkosten Personalräte
Wiederkehrende Sicherheitsprüfungen von Sonderbauten der
Landeshauptstadt Wiesbaden (Personalkosten 175.000,
64 Sachkosten 55.000 pro Jahr)
Einführung und Betrieb eines IT-gestützten Fachverfahrens für
64 den Gebäudebetrieb
Miet- und Nebenkosten für das Verwaltungsgebäude
64 Schwalbacher Straße 26-28
IV
64 Miet- und Nebenkostenzahlungen der Verwaltungsgebäude
IV
IV
64 zusätzlicher Bedarf CAFM-Personal- und Arbeitsplatzkosten
Sachkonto 616700 Grünpflege, Betrieb von Wegen Wiesbaden
66 und AKK
Sachkonto 617300 Fremdreinigung, Betrieb von Straßen und
66 Wegen Wiesbaden und AKK
IV
Personalkosten Dezernat IV; Fehlende Mittel im Eckwert für
94 die Tariferhöhung und durch verspätete Wiederbesetzungen
IV
94 Personalkosten Dezernat IV - finanziert aus Sachkosten;
V
V
V
V
33 Zusetzung von Sachkosten für die Einführung der e-Akte
Zusetzung von Sachkosten, SV 15-V-33-0001, Beschluss der
33 STVV Nr. 0073
Zusetzung von Personalkosten. SV 15-V-33-0001, Beschluss der
33 STVV Nr.73
Zusetzung von Sachkosten für Maßnahmen im Rahmen der
Plattform
33 Extremismus Prävention, Salafismus
33 Zusetzung von Personalkostenbudget
33 Reduzierung von Erträgen bei der Ausländerbehörde
Zusetzung von Sachkosten für den laufenden Betrieb des IT33 Verfahren Terminvergabe/Kundensteuerung
40 603000 - Betriebsstoffe
40 603098 - Schulbudget
40 605100 - Stromkosten
40 605200 - Gaskosten
40 605300 - Fernwärmekosten
40 605500 - Treibstoffe
40 605600 - Wasser-Abwasser-Kosten
Beschaffung von Feuerlöschern und Feuerlöscherhüllen
40 Sachkonto 606100
606300 Beschaffung Schulmobiliar CO, 606300 Beschaffung
40 von IT, 606300 Beschaffung von Handys für Hausmeister
40 610210 Gastschulbeiträge
40 610810 Ersatzschulfinanzierung
40 Schülerbeförderung
40 613900 sonstige weitere Fremdleistungen
Schulhofreparaturen und Zaunreparaturen nehmen, Reparatur
40 der Spielgeräte
40 Grünpflege inklusive Sportplatzpflege
40 617100 Fremdentsorgung
V
V
V
V
V
40
40
40
40
40
III
III
III
IV
IV
IV
V
V
V
V
V
V
V
V
V
V
V
V
V
V
V
V
V
V
V
Verträge mit den Caterern für das Mittagessen in Schulen etc.
Zusatzausstattung Wivertis
670500 Miete für Container
617300 - Fremdreinigung
Mieten macht Schule
Stand 31.08.2015
2016 Budget- 2017 BudgetFolgekosten
bedarf
bedarf
Belegnr.
1.710
400
1.260
1.710
400
1.550
0
0
0
132
133
136
230.000
230.000
230.000
949
614.150
623.350
627.250
952
580.430
696.510
696.510
995
200.000
200.000
0
1109
85.000
339.700
339.700
1204
240.000
240.000
0
1012
200.000
200.000
0
1013
1.002.130
1.311.170
0
953
697.690
706.930
0
1194
45.000
45.000
45.000
257
38.800
38.800
0
258
248.550
248.550
0
259
60.000
286.670
80.000
60.000
251.620
80.000
0
251.620
0
261
285
956
32.690
5.590
39.840
652.380
0
0
2.640
0
32.690
5.590
39.650
1.282.890
50.330
9.600
3.420
10.570
32.690
0
0
0
0
0
0
0
966
663
671
672
674
675
676
677
5.000
5.000
0
678
1.128.700
51.640
141.950
743.660
201.320
2.880.440
51.560
141.790
842.560
201.320
0
0
0
0
0
679
680
681
682
683
4.910
10.190
25.000
4.910
10.190
39.500
0
0
0
688
690
691
317.410
108.530
32.480
804.680
740.020
317.270
108.490
39.680
1.306.790
1.569.300
0
0
0
0
0
693
694
695
700
702
Belege "Weitere Bedarfe" CO
Dez.
Amt Bezeichnung
Stand 31.08.2015
2016 Budget- 2017 BudgetFolgekosten
bedarf
bedarf
Belegnr.
22.560
4.690
65.210
236.240
1.330
36.990
4.670
65.030
493.110
1.330
0
0
0
0
0
703
704
705
709
711
V
V
V
V
40
40
40
40
umgelegte Mietnebenkosten
Schwimmbadgebühren für Schulsport
Leistungsvertrag Wivertis
67900 sons. Inanspruchnahme von Dienstleistungen
Internetanschlüsse
Übertragung der Hausalarmanlagen über ein GSM -Netz,
Telefongebühren für die Sozialpädagogen in der
Schulkinderbetreuung
Gebäudebezogene Versicherungsprämie
Geschenke ab 40 Euro
Schülerversicherung
23.900
15.210
870
160.440
26.410
18.420
870
237.410
0
0
0
0
713
715
717
723
V
761.760
761.760
0
865
8.170
8.170
0
866
256.960
256.440
0
867
533.870
533.620
0
868
37.590
37.580
0
869
V
40 Innenauftrag 102864; Betreuung Grundschulen allgemein
Miete für Containerstellung oder Anmietung von Räumen zur
40 Nutzung durch die Betreuung
Zahlung von städtischen Zuschüssen für die Betreuung der
40 Grundschulkinder
Zahlung von städtischen Zuschüssen für die Betreuung der
40 Grundschulkinder
Ergänzende städtische Zuschüsse für die
40 Nachmittagsbetreuung
Auszahlung von Landeszuschüssen des HKM an ganztägig
40 arbeitende Schulen
108.750
108.650
0
870
V
40 Aufwendungen für ganztägig arbeitende Schulen in AKK
5.230
5.210
0
871
V
V
V
40 Aufwendungen für ganztägig arbeitende Schulen in Wiesbaden
40 630098/640098 Personal- und Versorgungsaufwand
40 606350 Schulbudget GWG Materialaufwand
51.810
1.788.260
385.000
51.800
2.032.910
385.000
0
0
872
900
1016
V
40 Aufwendungen für ganztägig arbeitende Schulen in Wiesbaden
2.500
2.500
0
1017
V
V
V
V
V
40
41
41
41
41
5.000
1.786.170
0
321.640
250.000
5.000
1.786.170
40.550
311.340
250.000
0
0
54.070
0
0
1160
392
394
395
396
V
V
V
V
V
V
41
41
41
41
41
41
617100 Fremdentsorgung/Chemikalienentsorgung in Schulen
Hessisches Staatstheater Wiesbaden
Kulturzentrum Schlachthof
Volkshochschule Wiesbaden
Wiesbadener Musik- und Kunstschule
Veränderung des Stellenumfangs im Produktbereich 4103
(Bildende Kunst)
Betriebskostenumlage Musikakademie
Lehraufträge/ Re-Akkreditierung Musikakademie
Gedenkstättenarbeit des Stadtarchivs
Zusatzbedarfe des Stadtarchivs
Herausgabe des Wiesbadener Stadtlexikons
41.230
44.500
25.000
8.680
37.040
25.160
41.230
44.500
33.000
8.680
59.780
0
41.230
0
0
0
0
0
398
399
400
402
403
404
V
50.000
0
0
405
V
V
V
V
V
VI
VI
VI
VI
VI
41 90jähriges Jubiläum Lichtspielhaus am Marktplatz 9 (Caligari)
Teilzeitstelle (19,5 Wochenstunden) für das Literaturreferat
41 4109
41 Richtfunkanbindung Literaturhaus Villa Clementine
41 Umzug Büroräume Literaturhaus
41 Miet- und Mietnebenkosten Kulturamt
41 Personalkosten Kulturamt
20 Zusätzlicher Personalaufwand
20 Zusätzlicher Aufwand Ball des Sportes
20 Betriebskostenzuschuss TriWiCon
20 Verlustübernahme TriWiCon
20 Reimplementierung Winkosi und PiWi
29.900
6.200
10.000
46.010
329.500
83.540
77.320
163.470
0
400.000
29.900
3.600
0
45.920
331.480
79.420
77.200
162.710
345.770
400.000
29.900
3.600
0
0
0
0
0
0
0
150.000
406
407
408
409
410
823
824
825
826
827
829
VI
VI
VI
20 Porjektkosten zur Einführung neuer Methoden und Techniken
20 Upgrades von Sicherheitsinfrastruktur und Virenschutz
20 Zukunftsprojekte
75.000
41.150
260.000
75.000
50.680
160.000
15.000
50.000
260.000
V
V
V
V
V
40
40
40
40
40
V
V
V
V
830
831
Belege "Weitere Bedarfe" CO
Dez.
Amt Bezeichnung
Stand 31.08.2015
2016 Budget- 2017 BudgetFolgekosten
bedarf
bedarf
Belegnr.
832
VI
VI
VI
VI
VI
VI
VI
VI
20 Vertragliche Wartungskosten für zentrale vorh. Projektlizenzen
20 Infrastrukturen eAkte Projekt und SOA
20 Notwendige Migration Documentum und Citrix
Anbindung von Fachverfahren Implementierung eAkte sowie
20 zentrlae stadtweite Tools
20 Betriebskostenzuschüsse Mattiaqua
20 Verlustübernahme Mattiaqua
20 Ausbildung für Prozessmanagement
20 Ausbau des Solution Managers
39 Personalkosten
39 Kostenerstattung Unterbringung von Tieren
53 Personal- und Versorgungsaufwendungen
VI
VI
53 Zusätzliche Bedarf schulärztliche Untersuchungen Flüchtlinge
53 Beratungsangebot für Glückspielsüchtige
54.900
960
54.900
950
0
0
814
815
VI
VI
VI
53 Aufstockung des Zuschussbedarfs für freie Träger HGöGD
53 Rufbereitschaft des Gesundheitsamtes
96 Personalaufwendungen Dezernatsbüro
Amt 21 - Besetzung der Abteilungsleitungsstelle im
21 Fachbereich Steuern
Amt 21 - Besetzung der Stelle für steuerliche Angelegenheiten
21 der Landeshauptstadt Wiesbaden
19.030
35.000
11.670
18.960
35.000
11.770
0
0
0
816
1118
821
100.000
101.000
102.000
724
94.200
95.140
96.000
728
84.060
150.000
84.900
151.500
85.750
153.000
729
730
100.000
50.000
0
731
7.500
0
0
732
30.000
5.500
5.500
733
4.400
4.400
4.400
734
11.000
12.000
0
735
1.000
1.000
0
736
VI
VI
VI
VII
VII
VII
VII
VII
VII
VII
21 Amt 21 - Besetzung der Gewerbesteuermitwirkungsstelle
21 Amt 21 - Personalkosten vorhandenes Personal
Beratungsleistungen aufgrund der vorliegenden Ergebnisse der
21 Mitarbeitendenbefragung bei Amt 21
21 Versand der neuen Hundesteuermarken im Januar 2016
Einführung von GES Aktive Forms zur Bearbeitung der Grund-,
21 Hunde- und Spielapparatesteuer
305.000
396.520
100.000
305.000
396.520
100.000
305.000
390.000
0
115.000
324.720
1.764.230
16.000
80.000
93.710
9.000
412.670
115.000
323.190
889.750
16.000
80.000
94.490
9.000
376.180
115.000
0
0
0
0
0
0
0
836
837
838
839
808
809
812
833
834
835
VII
Einsatz des Programms "Übrig wiederkehrende Einnahmen"
(ÜWE) der Fa. GES Umsetzung bei der Systemhaus GmbH & Co.
KG zur datentechnischen Umsetzung bei der Einführung der
21 Zweitwohnungssteuer bei der LHW.
Mehrkosten durch flächendeckende Umstellung auf die
elektronische Akte und neuer Scanner für die Bearbeitung der
21 beleglosen Rechnungsprüfung
Ergonomische Ausstattung von Arbeitsplätzen im Rahmen von
21 BEM
VII
Austausch der Monitore im Rahmen des flächendeckenden
21 Einsatzes der elektronischen Aktenführung bei Amt 21
13.000
13.000
13.000
737
VII
Unterstützende Beratung für den Bereich Steuerberatung der
21 Betriebe gewerblicher Art der Landeshauptstadt Wiesbaden
17.000
17.000
17.000
738
VII
IT-Softwareentwicklung für die Gewerbesteuermitwirkung der
21 Landeshauptstadt Wiesbaden.
28.500
0
0
739
VII
VII
7.500
7.500
7.500
740
VII
VII
VII
VII
VII
21 Zusätzliche Kosten für externe dienstliche Veranstaltungen
Ausrichtung der Steueramtsleitertagung (Hessischer Städtetag)
21 in 2016
31 Amt 31 - Einstellung 5 Ordnungspolizeibeamte
31 Amt 31 - Personalkosten vorhandenes Personal
34 Amt 34 - Personalkosten vorhandenes Personal
34 Amt 34 - Wahlkosten 2016 / 2017
6.000
232.500
270.000
150.000
510.000
0
229.500
272.700
151.500
190.000
0
232.000
275.500
153.000
741
513
638
654
655
VII
67 Personalaufwand 67, Mehrkosten aufgrund Hochrechnung
895.060
902.950
902.950
699
VII
Belege "Weitere Bedarfe" CO
Dez.
VII
VII
VII
VII
VII
VII
VII
VII
VII
Amt Bezeichnung
Bereich Forsten - Budget zur Vergabe der alle 10 Jahre
67 anstehenden Forsteinrichtung
67 Bereich Forsten - soziale Funktion des Waldes
67 Bereich Forsten - Bestattungswald
67 Instandhaltung Kfz und Maschinen
Pflege von Altbaumbeständen im gründerzeitlichen
67 Geschosswohnungsbau
Verkehrssicherungspflicht bei Straßenbäumen sowie beim
Baumbestand in den öffentlichen Grünanlagen und
67 Kinderspielplätzen
Einführung einer Grünflächeninformationssystems (GRIS)
Mehrbedarf durch erforderliche Flächenerfassung sowie
67 Wartungskosten
97 Erhöhung des Stadtanteils Straßenentwässerung
97 Erhöhung des Stadtanteils Straßenreinigung
Stand 31.08.2015
2016 Budget- 2017 BudgetFolgekosten
bedarf
bedarf
Belegnr.
160.000
45.000
30.000
0
45.000
40.000
0
45.000
0
701
707
710
49.000
49.000
49.000
712
120.000
120.000
120.000
720
239.000
239.000
239.000
725
51.000
552.250
1.331.450
41.000
552.250
1.331.450
31.000
552.250
1.331.450
855
1187
1188
69.530.000
82.573.280
11.149.370
Weitere Bedarfe CO
Dezernat I
Finanzdezernat Wiesbaden
www.wiesbaden.de
Dezernat I
Bezeichnung des Bedarfs
Verleihung des Ludwig-Beck-Preises in 2017
Beschreibung
Mit dem Ludwig-Beck-Preis werden alle zwei Jahre lebende Personen,
Institutionen und Vereinigungen ausgezeichnet, die durch ihr
persönliches Verhalten bzw. ihre Arbeit besondere Zivilcourage gezeigt
haben. Aus Kostengründen soll in 2017 auf die Preisverleihung verzichtet
werden.
Begründung / Ziel / Wirkung
Die Maßnahme dient der Sicherstellung der Verleihung des Preises, der
ansonsten der Konsolidierung zum Opfer fallen würde.
Die Politik hat hier die Möglichkeit, durch Zusetzung der erforderlichen
Mittel die Veränderung zu verhindern.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
0
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
37.300
Folgekosten in Euro
Belegnr.: 134
Dezernat I
Bezeichnung des Bedarfs
Verleihung des Preises für Bürgermut
Beschreibung
Mit dem Preis für Bürgermut können lebende Personen, Institutionen oder
Vereinigungen aus Wiesbaden geehrt werden, die sich in besonders
engagierter Weise für Andere eingesetzt haben. Der Preis wird mindestens
alle zwei Jahre vergeben. Aus Kostengründen soll in 2016/2017 auf die
Preisverleihung verzichtet werden.
Begründung / Ziel / Wirkung
Die Maßnahme dient der Sicherstellung der Verleihung des Preises, der
ansonsten der Konsolidierung zum Opfer fallen würde.
Die Politik hat hier die Möglichkeit, durch Zusetzung der erforderlichen
Mittel die Veränderung zu verhindern.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
6.450
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
6.450
Folgekosten in Euro
Belegnr.: 135
Dezernat I
Bezeichnung des Bedarfs
I/Mag und Amt 16: Fahrkarten für Ehrenbürger und Stadtälteste
Beschreibung
Die Ehrenbürger und Stadtälteste erhalten jedes Jahr kostenfrei eine
ESWE-Jahresfahrkarte. Diese ist frei übertragbar. Es ist notwendig,
diese Vergünstigung ab 2016 abzuschaffen, um andere Fixkosten, die nicht
über den Eckwert abgedeckt sind, zu finanzieren.
Begründung / Ziel / Wirkung
Aufgrund der Konsolidierungsvorgaben müssen zur Finanzierung der
unabweisbaren Fixkosten andere freiwillige Maßnahmen gekürzt/ gestrichen
werden.
Die Politik hat hier die Möglichkeit, durch Zusetzung der erforderlichen
Mittel die Veränderung zu verhindern.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
12.750 Euro Büro des Magistrats
9.000 Euro Amt der Stadtverordnetenversammlung
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
12.750 Euro Büro des Magistrats
9.000 Euro Amt der Stadtverordnetenversammlung
Folgekosten in Euro
Belegnr.: 137
Dezernat I
Bezeichnung des Bedarfs
I/Büro des Magistrats:
Laptopausstattung der ehrenamtlichen Magistratsmitglieder
Beschreibung
Da offensichtlich fast jedes ehrenamtliche Magistratsmitglied über eine
eigene PC-Ausstattung verfügt und die zur Verfügung gestellten Laptops
nicht so intensiv genutzt werden wie ursprünglich angenommen, sollen die
Magistratsmitglieder zukünftig einen Zugang ins städtische Netz über
ihre privaten Endgeräte erhalten (Checkpoint Mobile Access).
Magistratsmitglieder, die über keine eigene Hardware verfügen, werden
weiterhin entsprechend versorgt.
Sollte dies nicht gewünscht sein, müssten die notwendigen Mittel zum
Erhalt des Status Quo zugesetzt werden.
Begründung / Ziel / Wirkung
Aufgrund der Konsolidierungsvorgaben müssen zur Finanzierung der
unabweisbaren Fixkosten andere freiwillige Maßnahmen gekürzt/ gestrichen
werden. Die Politik hat hier die Möglichkeit, durch Zusetzung der
erforderlichen Mittel die Veränderung zu verhindern.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
6.750
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
6.750
Folgekosten in Euro
6.750 Euro p.a.
Belegnr.: 138
Dezernat I
Bezeichnung des Bedarfs
Beibehaltung des Leistungsstandards der Protokollabteilung bei Empfängen
und Veranstaltungen
Beschreibung
Aufgrund der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel 2016/17 (Eckwert
auf Basis Plan 2015, zu erbringender Konsolidierungsbeitrag) können
zukünftig die Empfänge und Veranstaltungen nur noch in reduzierter Form
angeboten werden.
Sollte die Politik dies nicht wünschen, sondern den bisherigen Standard
z. B. aus Image-Gründen beibehalten wollen, müssten die fehlenden Mittel
zugesetzt werden.
Begründung / Ziel / Wirkung
- Wegfall bzw. Reduzierung von Blumengestecken
- ggf. Kauf oder Miete von 2 Grünpflanzen für den Festsaal ggf. mit
Dauerauftrag zur Pflege analog Balkonbepflanzung
- Laugengebäck als Standard für kleinere Empfänge
- Geringerer Standard des Caterings bei allen Empfängen
- Bei kleineren Empfängen (Schülerempfänge und ähnliches) kann auf
Servicepersonal verzichtet werden (Selbstbedienung vorbereiteter
Getränke und Speisen)
- Reduzierung des Servicepersonals bei Empfängen bei allen anderen
Empfängen (ggf. dauert es länger, bis Gläser wieder gefüllt bzw.
abgeräumt sind)
- Reduziertes Nachschenken von Wein/ Sekt bei Empfängen
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
12.500
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
12.500
Folgekosten in Euro
Belegnr.: 140
Dezernat I
Bezeichnung des Bedarfs
Amt 16/ Stvv:
Projekt Gedenkstätte für Opfer des NS-Widerstandes und im Dienst
Umgekommener
Beschreibung
Der Ältestenausschuss hat mit Beschlussnummer 0017 vom 19.03.2015 die
Grundsatzentscheidung für die Einrichtung einer Gedenkstätte im
Rathaus-Foyer getroffen.
Begründung / Ziel / Wirkung
Im Foyer sollen zwei künstlerisch gestaltete Touchscreens installiert
werden. Die Aufteilung in Kosten für den Künstler und Bau- und
Unterhaltungskosten ist noch offen, daher erfolgt die Anmeldung des
voraussichtlichen Gesamtbedarfs in CO.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
50.000
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
2.000 Unterhaltungskosten
Folgekosten in Euro
2.000 jährlich
Belegnr.: 156
Dezernat I
Bezeichnung des Bedarfs
Amt 14: Aufwendungen für Steuerberatung/Wirtschaftsprüfung
Beschreibung
Mittel für die Beauftragung Dritter zur Prüfungsunterstützung
Begründung / Ziel / Wirkung
Für die Jahres- und Gesamtabschlussprüfung stehen dem Amt keine Mittel
zur Beauftragung Dritter zur Prüfungsunterstützung des vorhandenen
Personals zur Verfügung.
Um eine Prüfung und damit Entlastung des Magistrates für die
Haushaltsjahre 2014 - 2016 gewährleisten zu können, ist es erforderlich,
die Prüfung mit externer Unterstützung durchzuführen. Hierfür werden
Mittel in Höhe von 45.000 Euro benötigt.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
45.000
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
45.000
Folgekosten in Euro
keine
Belegnr.: 278
Dezernat I
Belegnr.: 557
Bezeichnung des Bedarfs
Amt 10:
Eckwertkorrektur wegen Wegfall von Mieteinnahmen in der OV Naurod gemäß
Vereinbarung im Kämmerergespräch
Beschreibung
Auszug der Mieterin als Betreiberin der Postfiliale aus dem Gebäude
Ortsverwaltung Naurod zum 01.02.2015.
Begründung / Ziel / Wirkung
Die Mieterin der Räume der Poststelle in der Ortsverwaltung Naurod hat
zum 01.02.2015 das Mietverhältnis beendet und ist ausgezogen. Aufgrund
der geplanten Sanierung der Ortsverwaltung können diese Erträge in
2016/17 nicht mehr erwirtschaftet werden.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
5.160
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
5.160
Folgekosten in Euro
Dezernat I
Belegnr.: 559
Bezeichnung des Bedarfs
Amt 10:
Zusammenlegung der Ortsverwaltung Schierstein mit der Ortsverwaltung
Dotzheim
Beschreibung
Ein Erreichen der Konsolidierungsvorgaben ist durch Optimierung im
laufenden Betrieb nicht mehr möglich.
Eine Einhaltung des Eckwertes des Hauptamtes ist nur unter der Bedingung
gleichzeitiger Leistungsreduzierung erreichbar.
Die Ortsverwaltungen Dotzheim und Schierstein stehen bereits unter der
Regie eines Leiters der Ortsverwaltung.
Bereits im Jahre 2004 wurden umfangreiche Stellenreduzierungen
vorgenommen, eine weitere Optimierung der Arbeitsabläufe ist nicht mehr
machbar.
Begründung / Ziel / Wirkung
Im Hinblick auf den Neubau des Hauses der Vereine Dotzheim mit dem
Einzug der Ortsverwaltung Dotzheim stehen ausreichende und moderne Räume
für die zusammengefasste Ortsverwaltung zur Verfügung.
Eine Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes der Ortsverwaltung
Schierstein ist nur durch eine Zusetzung zum Eckwert möglich.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
99.350
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
100.050
Folgekosten in Euro
Dezernat I
Bezeichnung des Bedarfs
Amt 10:
Zusammenlegung der Ortsverwaltung Sonnenberg / Rambach mit der
Ortsverwaltung Bierstadt
Beschreibung
Ein Erreichen der Konsolidierungsvorgaben ist durch Optimierung im
laufenden Betrieb nicht mehr möglich.
Eine Einhaltung des Eckwertes des Hauptamtes ist nur unter der Bedingung
gleichzeitiger Leistungsreduzierung erreichbar. Bereits im Jahre 2004
wurden umfangreiche Stellenreduzierungen vorgenommen, eine weitere
Optimierung der Arbeitsabläufe ist nicht mehr machbar.
Bereits jetzt werden die Ortsverwaltungen Sonnenberg / Rambach und
Bierstadt von einem Leiter der Ortsverwaltung geführt.
Begründung / Ziel / Wirkung
Sowohl die Fallzahlen als auch das Raumangebot weisen eindeutig auf eine
Zusammenlegung unter dem Dach der Ortsverwaltung Bierstadt hin.
Die Ortsverwaltung Sonnenberg ist nur über eine Treppenanlage
erreichbar, die es Menschen mit Einschränkung erschwert, die
Ortsverwaltung aufzusuchen. In Bierstadt ist das Erdgeschoss und somit
der überwiegend publikumsrelevante Teil der Ortsverwaltung barrierefrei
erreichbar.
Eine Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes der OV Sonnenberg ist nur
durch eine Zusetzung zum Eckwert möglich.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
68.670
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
69.200
Folgekosten in Euro
Belegnr.: 560
Dezernat I
Bezeichnung des Bedarfs
Amt 10:
Zusammenlegung der Ortsverwaltung Medenbach mit der Ortsverwaltung
Breckenheim
Beschreibung
Ein Erreichen der Konsolidierungsvorgaben ist durch Optimierung im
laufenden Betrieb nicht mehr möglich.
Eine Einhaltung des Eckwertes des Hauptamtes ist nur unter der Bedingung
gleichzeitiger Leistungsreduzierung erreichbar. Bereits im Jahre 2004
wurden umfangreiche Stellenreduzierungen vorgenommen, eine weitere
Optimierung der Arbeitsabläufe ist nicht mehr machbar. Schon jetzt
werden die Ortsverwaltungen Breckenheim und Medenbach von einem Leiter
der Ortsverwaltung geführt.
Begründung / Ziel / Wirkung
Die Zusammenlegung der OV Breckenheim und Medenbach wurde u.a. unter
Berücksichtigung der Fallzahlen getroffen. So besuchen mehr Bürgerinnen
und Bürger die Ortsverwaltung Breckenheim. Gleichzeitig ist das Gebäude
der Ortsverwaltung Breckenheim durch bisher durchgeführte
Renovierungsarbeiten in einem besseren Grundzustand.
Eine Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes der OV Medenbach ist nur
durch eine Zusetzung zum Eckwert möglich.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
70.870
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
71.330
Folgekosten in Euro
Belegnr.: 590
Dezernat I
Belegnr.: 600
Bezeichnung des Bedarfs
Amt 10:
Zusammenlegung der Ortsverwaltung Naurod mit der Ortsverwaltung Auringen
Beschreibung
Ein Erreichen der Konsolidierungsvorgaben ist durch Optimierung im
laufenden Betrieb nicht mehr möglich.
Eine Einhaltung des Eckwertes des Hauptamtes ist nur unter der Bedingung
gleichzeitiger Leistungsreduzierung erreichbar. Bereits im Jahre 2004
wurden umfangreiche Stellenreduzierungen vorgenommen, eine weitere
Optimierung der Arbeitsabläufe ist nicht mehr machbar. Schon jetzt
werden die Ortsverwaltungen Naurod und Auringen von einem Leiter der
Ortsverwaltung geführt.
Begründung / Ziel / Wirkung
Die Zusammenlegung der Ortsverwaltung Naurod und Auringen wurde u.a.
unter Berücksichtigung der Fallzahlen getroffen. So ist der Besuch von
beiden Ortsverwaltung für sich betrachtet unterdurchschnittlich. Durch
eine Zusammenlegung der beiden Ortsverwaltungen darf mit einer höheren
Auslastung der Sprechzeiten gerechnet werden. Gleichzeitig ist das
Gebäude der Ortsverwaltung Naurod sanierungsbedürftig. Die
Ortsverwaltung Naurod ist für Menschen mit Einschränkungen schwierig
erreichbar. In der Ortsmitte stehen auch keinerlei Kundenparkplätze zur
Verfügung.
In Auringen steht eine sanierte Ortsverwaltung zur Verfügung. Diese ist
bis ins Erdgeschoss barrierefrei erschlossen.
Eine Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes der Ortsverwaltung Naurod ist
nur durch eine Zusetzung zum Eckwert möglich.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
66.080
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
66.560
Folgekosten in Euro
Dezernat I
Belegnr.: 606
Bezeichnung des Bedarfs
Amt 10:
Zusammenlegung der Ortsverwaltung Nordenstadt und der Ortsverwaltung
Delkenheim
Beschreibung
Ein Erreichen der Konsolidierungsvorgaben ist durch Optimierung im
laufenden Betrieb nicht mehr möglich.
Eine Einhaltung des Eckwertes des Hauptamtes ist nur unter der Bedingung
gleichzeitiger Leistungsreduzierung erreichbar. Bereits im Jahre 2004
wurden umfangreiche Stellenreduzierungen vorgenommen, eine weitere
Optimierung der Arbeitsabläufe ist nicht mehr machbar. Schon jetzt
werden die Ortsverwaltungen Nordenstadt und Delkenheim von einem Leiter
der Ortsverwaltung geführt.
Begründung / Ziel / Wirkung
Die Zusammenlegung der Ortsverwaltung Nordenstadt und Delkenheim wurde
u.a. unter Berücksichtigung der Fallzahlen getroffen. Durch eine
Zusammenlegung der beiden Ortsverwaltungen darf mit einer höheren
Auslastung der Sprechzeiten gerechnet werden. Gleichzeitig ist das
Gebäude der Ortsverwaltung Nordenstadt sanierungsbedürftig. Das Gebäude
steht im Eigentum des Amtes für Wirtschaft und Liegenschaften. Die von
der Ortsverwaltung genutzten Räume entsprechen nicht mehr den
einschlägigen Arbeitsstättenrichtlinien. Um diese Vorschriften zukünftig
einzuhalten, wären umfangreiche Sanierungsmaßnahmen erforderlich. Dies
wiederum ist nicht deckungsgleich mit Umzugsplanungen in Verbindung mit
dem Neubaugebiet "Hainweg".
Die Ortsverwaltung Delkenheim wurde in den vergangenen Jahren saniert
und ist barrierefrei für den Publikumsverkehr erschlosen.
Eine Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes der OV Nordenstadt ist nur
durch eine Zusetzung zum Eckwert möglich.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
120.620
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
121.450
Folgekosten in Euro
Belegnr.: 606
Dezernat I
Bezeichnung des Bedarfs
Amt 10:
Konsolidierung der OBR Verfügungsmittel
Beschreibung
Auch die Verfügungsmittel der Ortsbeiräte unterliegen der Konsolidierung
des Kämmerers von 4,27%/ 4,25%. Die Ansätze je Ortsbeirat wurden
entsprechend gekürzt
Begründung / Ziel / Wirkung
Sofern die Höhe der Verfügungsmittel in 2016/17 wie in den vergangenen
Jahren beibehalten werden soll, müssen die Mittel von der Politik
zugesetzt werden.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
35.710
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
35.760
Folgekosten in Euro
Belegnr.: 614
Dezernat I
Bezeichnung des Bedarfs
Amt 16: Zuwendung an Fraktionen
Beschreibung
Von der Konsolidierungsvorgabe sind auch die Zuwendungen an die
Fraktionen betroffen. Es wurden vom Planansatz 2015 4,27/ 4,25%
abgesetzt.
Begründung / Ziel / Wirkung
Sofern die städtischen Gremien eine Beibehaltung der bisherigen Höhe der
Fraktionszuwendungen wünschen, müssen die entsprechenden Mittel als
Mehrbedarf bereit gestellt werden.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
79.420
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
79.050
Folgekosten in Euro
Belegnr.: 637
Dezernat I
Belegnr.: 689
Bezeichnung des Bedarfs
Amt 52: Beibehaltung des Leistungsstandards auf den Sportplätzen mit
eigenem Platzwart
Beschreibung
12 Sportplätze werden durch eigene Platzwarte betreut. Die Intensität
der Pflege der Anlage ist gegenüber der Kolonnenpflege entsprechend
höher.
Dem Sportamt fehlen im Personalbudget (Konso und fehlende
Tarifsteigerung 2015) ca. 200 Tsd. Euro. Durch Ausnutzung von
Fluktuationen werden die Platzwarte Zug um Zug abgebaut. Die Arbeiten
werden dann durch die Kolonne übernommen. Dies führt zwangsläufig dazu,
dass auch auf den Plätzen ohne eigenen Platzwart die Pflegehäufigkeit
reduziert werden muss. Somit leidet die Qualität auf allen städtischen
Sportplätzen und es ist davon auszugehen, dass die mit ca. 15 Jahren
angesetzte Haltbarkeit für einen Kunstrasenplatz sich erheblich
reduziert und ein früherer Austausch notwendig wird. Alternativ wird
geprüft, ob die jeweilige Anlage an den dort ansässigen Verein zur
Betreuung abgegeben werden kann. In der Vergangenheit sind Versuche
einer Pflege durch Vereine bereits gescheitert (z.B. SP Frauenstein).
Vereinseigene Plätze (z.B. Kastel + Freie Turner) zeigen bereits nach
kurzer Zeit einen erheblichen Verschleiß auf. Demgegenüber befinden sich
städtische Plätze aus dem gleichen Baujahr nach wie vor in einem absolut
altersgerechten Zustand.
Betroffen sind die folgenden Plätze:
- Helmut-Schön-Sportplatz (2 VZÄ)
- SP Kleinfeldchen (1 VZÄ)
- SP Rheinhöhe, SP Erlenweg, SP Waldstraße und Rollschuhbahn am 2. Ring
(2 VZÄ)
- SP Schelmengraben und SP Niederfeld (2 VZÄ)
- Bezirkssportanlage Kastel und Amöneburg (2 VZÄ)
- SP Bierstadt und SP Sonnenberg (1 VZÄ)
Begründung / Ziel / Wirkung
Eine Umstellung von Platzwarten auf Sportplatzkolonne ist mit massiven
Leistungseinschränkungen verbunden. Es ist kein fester Ansprechpartner
mehr vor Ort.
Wenn die städtischen Gremien diesen hohen Leistungsstandard beibehalten
wollen, müssen entsprechende Personalmittel zugesetzt werden.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
200.000
Belegnr.: 689
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
200.000
Folgekosten in Euro
200.000 p.a.
Dezernat I
Bezeichnung des Bedarfs
I/F: Projektmittel für das Projekt "Medizinische Akutversorgung nach
Vergewaltigung ohne Anzeige in Wiesbaden"
Beschreibung
Das Projekt gilt der Verbesserung der medizinischen Akutversorgung von
Personen nach einer Vergewaltigung in Wiesbaden.
Projektbestandteile:
- Einrichtung eines niedrigschwelligen Angebots zur medizinischen
Versorgung von Opfern einer Vergewaltigung in Wiesbaden in Kooperation
mit Kliniken, Ärztinnen und Ärzten und dem Gesundheitsamt analog des
bewährten Projektes und hessenweit implementierten Angebots des
Frauennotrufes Frankfurt (siehe: www.soforthilfe-nach-vergewaltigung.de)
- Erstellen und Verteilen von Informations- und
Dokumentationsmaterialien an Wiesbadener Kliniken, Ärztinnen und Ärzte
sowie zur Verfügung stellen von Sicherungskits, die der medizinischen
Versorgung, Dokumentation und Befundsicherung gelten.
- Durchführen einer Plakatkampagne, diverser Veranstaltungen und
Erstellen und Verteilen von Öffentlichkeitsarbeitsmaterialien zur
stadtweiten Bewerbung des Angebots und gezielten Information über
Soforthilfemöglichkeiten für Opfer sexueller Gewalt im sozialen Umfeld
von Betroffenen.
- Durchführung des Projektes durch I/F mit diversen
Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartnern.
Begründung / Ziel / Wirkung
Die Durchführung des Projektes ist erforderlich, kann jedoch zugunsten
anderer notwendiger Projekte des Frauenreferats nicht aus dem Eckwert
finanziert werden. Wenn hierfür keine gesonderten Mittel zur Verfügung
gestellt werden, kann das Projekt in 2016/17 nicht durchgeführt werden.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
10.000
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
10.000
Folgekosten in Euro
Belegnr.: 846
Dezernat I
Bezeichnung des Bedarfs
Amt 14: Personalmehrbedarf zur Erfüllung der gesetzlichen Prüfpflichten
Beschreibung
Das Ergebnis 2014 - als Referenz für die Ansätze 2016/17 - war aufgrund
von unbesetzten Stellen im Revisionsamt extrem niedrig (1,565 Mio.
Euro). Bedingt durch die Konsolidierung konnten nur noch 1,514 Mio. Euro
bzw. 1,529 Mio. Euro für 2016/17 angemeldet werden.
Zwischenzeitlich konnten einige Stellen nach langer Zeit wiederbesetzt
werden. Die aktuelle Hochrechnung zeigt - auch unter Berücksichtigung
der Tarifsteigerung in 2015 - einen Finanzbedarf für 2015 von 1,695 Mio.
Euro auf. Damit fehlen dem Revisionsamt in 2016/17 ca. 180 Tsd. Euro an
Personalkosten.
Begründung / Ziel / Wirkung
180 Tsd. Euro bedeuten einen erneuten Stellenabbau von 3 VZÄ. Die Arbeit
des Revisionsamtes unterliegt gesetzlichen Vorgaben und ist z. B. im
Hinblick auf den Jahresabschluss zeitkritisch. Fehlendes Personal führt
zwangsläufig zu einer verminderten Prüfungstätigkeit und Verzögerungen
beim Jahresabschluss.
Um den drohenden Stellenabbau zu vermeiden, wird eine teilweise
Zusetzung des fehlenden Betrages beantragt.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
100.000
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
100.000
Folgekosten in Euro
Belegnr.: 873
Dezernat I
Bezeichnung des Bedarfs
Amt 37:
Vermeidung der Absenkung des Sicherheitsstandards bei der Feuerwehr
Beschreibung
Die Stvv hat in 1998 eine Mindestfunktionsstärke von 45 Funktionen (ohne
Leitstelle) für die Feuerwehr festgelegt. Dem liegen zeitgleich zwei
Wohnungsbrände und ein schweres Unfallereignis als Szenarien zugrunde.
Die gesetzliche Hilfsfrist von 10 Minuten muss dabei eingehalten werden.
Daraus ergibt sich für die Einhaltung dieses Sicherheitsstandards eine
errechnete Personalstärke von derzeit 243 Stellen.
Begründung / Ziel / Wirkung
Bei einer Konsolidierung der Personalkosten um 923 Tsd. Euro müssen ca.
13 Stellen abgebaut werden. Dies ist nur realisierbar, wenn die Stvv den
Sicherheitsstandard absenkt, indem die Mindestfunktionsstärke um 2-3
Funktionsstellen reduziert wird.
Sofern die Politik den aktuellen Sicherheitsstandard beibehalten möchte,
müssen zur Aufrechterhaltung der Funktionsstärken die entsprechenden
Mittel zugesetzt werden. Die Zusetzung entspricht dem Konsobetrag.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
923.680
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
928.540
Folgekosten in Euro
Belegnr.: 874
Dezernat I
Belegnr.: 928
Bezeichnung des Bedarfs
Erhöhung Betriebskostenzuschuss Mattiaqua
Beschreibung
Es wird vorgeschlagen, für die Jahre 2016/ 17 einen
Betriebskostenzuschuss in Höhe des Fehlbetrages laut Wirtschaftsplan
2016/17 zu planen.
Begründung / Ziel / Wirkung
Der Betriebskostenzuschuss von Mattiaqua bewegt sich seit 2010 nahezu
konstant auf 7,6 Mio. Euro. Preissteigerungsraten und Tarifsteigerungen
fanden in den vergangenen Haushaltsplanaufstellungen keinen Einfluss auf
die Höhe des Zuschusses. Der jährliche Fehlbetrag steigt trotz
Ausnutzung jeglicher Spar- und Optimierungsmöglichkeiten immer weiter
an. Nicht gedeckte Fehlbeträge müssen nach 5 Jahren von der Stadt
Wiesbaden ausgeglichen werden.
Der Wirtschaftsplan sieht einen Fehlbetrag von 10,102 Mio. Euro in 2016
und 10,687 Mio. Euro in 2017 vor. Neben dem Betriebskostenzuschuss von 7,6 Mio. Euro
(7,280 Mio. Euro konsolidiert, Restbetrag als weiterer Bedarf) ist noch - als Vorabdotierung
im Haushalt - ein
Zusatzbetrag von 500 Tsd. Euro p.a. vorgesehen. Der
Betriebskostenzuschuss müsste sich daher um 1,997 Mio. Euro in 2016 und
2,582 Mio. Euro in 2017 erhöhen, um die Fehlbeträge der
Wirtschaftsplanung 2016/17 zu decken.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
1.997.000
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
2.582.000
Folgekosten in Euro
Dezernat I
Belegnr.: 929
Bezeichnung des Bedarfs
Erhöhung Betriebskostenzuschuss Mattiaqua für eine neue
Folienauskleidung des Schwimmbeckens im Opelbad
Beschreibung
Die Beckenanlage ist im Opelbad mit einer Folie ausgekleidet. Die Folie
ist ca. 15Jahre alt und kann mittlerweile kaum noch Instand gesetzt
werden. Eine neue Auskleidung ist die minimalste Maßnahme um den Betrieb
des Schwimmbeckens zu garantieren.
Begründung / Ziel / Wirkung
Im Zuge der Haushaltsplanungen wurde auch der Wirtschaftsplan von
Mattiaqua nach Einsparmöglichkeiten durchforstet und um große
Instandhaltungsmaßnahmen bereinigt.
Die Finanzierung der 0,250 Mio. Euro teuren Maßnahme aus dem laufenden
Wirtschaftsplan würde den Fehlbetrag des Eigenbetriebes noch weiter
erhöhen. Werden die Mittel nicht über einen erhöhten
Betriebskostenzuschuss zugeführt, wird die Sanierung auf einen späteren
Zeitpunkt geschoben - auch auf die Gefahr hin, dass es bei einer
Verschlechterung des Zustandes zu einer Teilschließung in dem Bad kommen
könnte.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
250.000
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
0
Folgekosten in Euro
Dezernat I
Belegnr.: 930
Bezeichnung des Bedarfs
Erhöhung Betriebskostenzuschuss Mattiaqua für mehrere
Instandhaltungsmaßnahmen im Opelbad
Beschreibung
Im Opelbad stehen folgende dringende Sanierungsmaßnahmen an:
neue Duscharmaturen und Verrohrungen (80.000 Euro)
Anpassung an die gültige Trinkwasserverordnung; Einbau von neuen
Armaturen die mit Heißwasser, Kaltwasser (also kein Mischwasser)
betrieben werden. Die Armaturen beinhalten einen Verbrühungsschutz und
Steuerungen zur Hygienespülung und thermischer Desinfektion. Für den
Betrieb müsste das Rohrsystem angepasst werden.
Erneuerung der Absorbersolaranlage (70.000 Euro)
Die Absorbersolaranlage besteht aus einer Dachauslegung von
PE-Schlauchsystemen. Die Schläuche sind porös und können auch nicht
weiter repariert werden. Bei einer Erneuerung der Solaranlage müsste
auch der Unterbau auf der Dachfläche saniert werde. Dieser besteht aus
Holzbalken, die stark angegriffen sind.
Fliesenerneuerung Duschen (40.000 Euro)
Der Fliesenbelag ist ca. 10 Jahre alt. Aus der Politik wurde die
Sanierung der Wand- und Bodenverfliesung schon angefragt.
Begründung / Ziel / Wirkung
Im Zuge der Haushaltsplanungen wurde auch der Wirtschaftsplan von
Mattiaqua nach Einsparmöglichkeiten durchforstet und um große
Instandhaltungsmaßnahmen bereinigt.
Die Finanzierung der insgesamt 0,190 Mio. Euro teuren Maßnahme aus dem
laufenden Wirtschaftsplan würde den Fehlbetrag des Eigenbetriebes noch
weiter erhöhen. Werden die Mittel nicht über einen erhöhten
Betriebskostenzuschuss zugeführt, wird die Sanierung auf einen späteren
Zeitpunkt geschoben - auch auf die Gefahr hin, dass es bei einer
Verschlechterung des Zustandes zu einer Teilschließung in dem Bad kommen
könnte.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
80.000
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
110.000
Folgekosten in Euro
Belegnr.: 930
Dezernat I
Belegnr.: 931
Bezeichnung des Bedarfs
Erhöhung Betriebskostenzuschuss Mattiaqua für die Sanierung des
Kinderplanschbeckens Kallebad
Beschreibung
Das Kinderplanschbecken im Kallebad besteht aus mehreren
Beckenbestandteile, die sich ergänzen. Der Beckenkörper besteht aus
Beton mit keramischem Belag. Die verbauten Fliesen sind nicht mehr
lieferbar. Die Chlor- und Hygienewerte wurden bereits mehrmals während
der Saison beanstandet. Der konstruktive Aufbau des Beckens incl.
Überlaufsystem entspricht nicht der DIN 19643 von November/2012.
Aufgrund des Infektionsschutzgesetzes und der gültigen DIN müsste das
Becken angepasst werden. Geplante Ausführung: Einbau einer kompletten
Edelstahlwanne mit Einströmkanälen, vertikaler Wasserdurchströmung, oben
liegender Wasserspiegel mit Rinnensystem.
Begründung / Ziel / Wirkung
Im Zuge der Haushaltsplanungen wurde auch der Wirtschaftsplan von
Mattiaqua nach Einsparmöglichkeiten durchforstet und um große
Instandhaltungsmaßnahmen bereinigt.
Die Finanzierung der 0,590 Mio. Euro teuren Maßnahme aus dem laufenden
Wirtschaftsplan würde den Fehlbetrag des Eigenbetriebes noch weiter
erhöhen. Werden die Mittel nicht über einen erhöhten
Betriebskostenzuschuss zugeführt, wird die Sanierung auf einen späteren
Zeitpunkt geschoben - auch auf die Gefahr hin, dass es bei einer
Verschlechterung des Zustandes zu einer Teilschließung in dem Bad kommen
könnte.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
0
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
590.000
Folgekosten in Euro
Dezernat I
Belegnr.: 932
Bezeichnung des Bedarfs
Erhöhung Betriebskostenzuschuss Mattiaqua für die Sanierung des
Schwimmerbeckens Kleinfeldchen
Beschreibung
Das Schwimmerbecken im Kleinfeldchen ist ein reines Betonbecken Baujahr 1953. Der Beton ist verschlissen, das Becken ist undicht,
Wasserverlust ca. 1000 m3 im Jahr, entspricht ca. 5000 Euro. Der
Konstruktive Aufbau des Beckens incl. Überlaufsystem entspricht nicht
der DIN 19643 von November/2012. Aufgrund des Infektionsschutzgesetzes
und der gültigen DIN müsste das Becken angepasst werden. Geplante
Ausführung: Einbau einer kompletten Edelstahlwanne mit Einströmkanälen,
vertikaler Wasserdurchströmung, oben liegender Wasserspiegel mit großem
Rinnensystem. Mit der Sanierung würde der Anschluss an die vorhandene
neue Schwimmbadtechnik erfolgen, gleichzeitig würde der Beckenumgang
erneuert werden.
Begründung / Ziel / Wirkung
Im Zuge der Haushaltsplanungen wurde auch der Wirtschaftsplan von
Mattiaqua nach Einsparmöglichkeiten durchforstet und um große
Instandhaltungsmaßnahmen bereinigt.
Die Finanzierung der 1,6 Mio. Euro teuren Maßnahme aus dem laufenden
Wirtschaftsplan würde den Fehlbetrag des Eigenbetriebes noch weiter
erhöhen. Werden die Mittel nicht über einen erhöhten
Betriebskostenzuschuss zugeführt, wird die Sanierung auf einen späteren
Zeitpunkt geschoben - auch auf die Gefahr hin, dass es bei einer
Verschlechterung des Zustandes zu einer Teilschließung in dem Bad kommen
könnte.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
0
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
1.637.000
Folgekosten in Euro
Weitere Bedarfe CO
Dezernat II
Finanzdezernat Wiesbaden
www.wiesbaden.de
Dezernat II
Belegnr.: 202
Bezeichnung des Bedarfs
konkret beschlossene Maßnahmen im Rahmen des Ausbaus der Kinderbetreuung
u3 auf eine Versorgungsquote auf 48%
Beschreibung
Die Stadtverordnetenversammlung hat die hier kalkulierten Maßnahmen mit
Beschluss Nr. 0789 am 21.12.2011 in Auftrag gegeben. Über eine Reihe
einzelner Sitzungsvorlagen wurde die Inbetriebnahme der zusätzlichen
Kinderbetreuungsplätze genehmigt. Für den Betrieb dieser zusätzlichen
Plätze werden in den Folgejahren die Mittel gebraucht.
Mit der Umsetzung dieser Maßnahme wurde der Magistrat durch eine
Vielzahl verschiedener Einzelbeschlüsse beauftragt.
Begründung / Ziel / Wirkung
Die Erfassung der notwendigen Mittel in der Planvariante A/d00 ist
aufgrund der Eckdatenverfügung nicht möglich.
Über die Aufnahme der Mittel in den Haushalt ist zu entscheiden
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
5.460.120
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
5.456.660
Folgekosten in Euro
Dezernat II
Belegnr.: 203
Bezeichnung des Bedarfs
Barrierefreies Wohnen- Kosten Musterwohnung
Beschreibung
Im kommunalen Aktionsplan, der die Ziele der Behindertenrechtskonvention
der Vereinten Nationen (BRK) auf kommunaler Ebene umsetzt, ist eine
Musterausstellung zu barrierefreiem Wohnen und hilfreicher Technik
vorgesehen. Die barrierefreie Gestaltung der Umwelt ist die
Grundvoraussetzung für die Inklusion von Menschen mit Behinderungen nach
der BRK und von großer Bedeutung für die Herausforderungen des
demografischen Wandels. Die Musterausstellung zeigt Lösungen für die
barrierefreie Wohnumgebung auf. Zielgruppen sind neben Bürgerinnen und
Bürgern auch Planer, Handwerker, Wohnungswirtschaft, Studierende,
Schüler, u.a. Der AK der Behindertenorganisationen, der Seniorenbeirat,
Vertreter des Handwerks und der Wohnungsgesellschaften sowie die
Hochschule RheinMain begrüßen die Einrichtung einer Musterausstellung,
um die oben genannten Zielgruppen für die Themen zu sensibilisieren und
zur Umsetzung von Maßnahmen zu bewegen. Ferner ist die Musterausstellung
von zentraler Bedeutung, um die Beratung zu hilfreicher Technik nach
Ende der Projektlaufzeit "Belle Wi - Besser leben im Alter" in Wiesbaden
dauerhaft zu etablieren.
Mit der Umsetzung dieser Maßnahme wurde der Magistrat durch
STVV-Beschluss Nr. 0168 am 25.03.2010 und Nr. 0016 am 07.02.2013 beauftragt.
Begründung / Ziel / Wirkung
Die Erfassung der notwendigen Mittel in der Planvariante A/d00 ist
aufgrund der Eckdatenverfügung nicht möglich.
Über die Aufnahme der Mittel in den Haushalt ist zu entscheiden.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
66.010
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
66.010
Folgekosten in Euro
Dezernat II
Bezeichnung des Bedarfs
Betreuerhonorar Mindestlohn im Bereich Jugendarbeit
Beschreibung
Erhöhung von einem bisherigen Stundenlohn von 5,80 Euro oder 7,50 Euro
auf komplett 8,50 Euro für Betreuer im Rahmen der Jugendarbeit durch das
Gesetz zur Einführung des Mindestlohns.
Mit der Umsetzung dieser Maßnahme wurde der Magistrat durch
STVV-Beschluss Nr. 0130 am 24.02.2015 beauftragt.
Begründung / Ziel / Wirkung
Die Erfassung der notwendigen Mittel in der Planvariante A/d00 ist
aufgrund der Eckdatenverfügung nicht möglich.
Über die Aufnahme der Mittel in den Haushalt ist zu entscheiden.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
18.000
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
18.000
Folgekosten in Euro
Belegnr.: 204
Dezernat II
Bezeichnung des Bedarfs
Betreuungsbehörde - Personalbedarf
Beschreibung
Das Gesetz zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde ist zum 1.
Juli 2014 in Kraft getreten. Hiermit werden Änderungen im Gesetz über
das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der
freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG), des Betreuungsbehördengesetzes
(BtBG) sowie des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) vorgenommen, die zu
einem beträchtlichen Aufgabenzuwachs bei den kommunalen
Betreuungsbehörden führen.
Bisher konnten diese Stellen aufgrund fehlender HH-Mittel nicht besetzt
werden.
Eine Verweigerung der Umsetzung dieser Maßnahme stellt einen Verstoß
gegen einen eindeutigen gesetzlichen Auftrag dar.
Mit der Umsetzung dieser Maßnahme wurde der Magistrat durch
STVV-Beschluss Nr. 0449 am 20.11.2014 beauftragt.
Begründung / Ziel / Wirkung
Die Erfassung der notwendigen Mittel in der Planvariante A/d00 ist
aufgrund der Eckdatenverfügung nicht möglich.
Über die Aufnahme der Mittel in den Haushalt ist zu entscheiden.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
119.160
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
119.160
Folgekosten in Euro
Belegnr.: 205
Dezernat II
Belegnr.: 206
Bezeichnung des Bedarfs
EDV Wartungskosten Software
Beschreibung
Wartungskosten Vertragserhöhungen und Neuabschlüsse für versch. Software
z. B. Prosoz, Mamba, Wikita, E-Akte
Der Mittelbedarf für EDV-Wartungskosten Software erhöht sich durch die
Inproduktivnahme von weiteren Fachbereichen in die eAkte gem.
Projektzeitplan, die Einführung des Verfahrens WIKITA-Zentrales
elektronisches Kitaplatz Vormerksystem und den sich daraus ergebenden
Dienstleistungen.
Mit der Umsetzung dieser Maßnahme wurde der Magistrat durch Beschluss
Nr. 0617 am 19.08.2014 beauftragt.
Begründung / Ziel / Wirkung
Die Erfassung der notwendigen Mittel in der Planvariante A/d00 ist
aufgrund der Eckdatenverfügung nicht möglich.
Über die Aufnahme der Mittel in den Haushalt ist zu entscheiden.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
307.720
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
350.670
Folgekosten in Euro
Dezernat II
Bezeichnung des Bedarfs
EDV Zusatzausstattung Wivertis
Beschreibung
Zusatzausstattung Wivertis Preisanpassungen
Der Mittelbedarf für die Zusatzausstattung Wivertis erhöht sich im
Wesentlichen durch die Inproduktivnahme von weiteren Fachbereichen in
die eAkte gem. Projektzeitplan und dem Mitarbeiterzuwachs im Bereich
5001 Sozialhilfe und Flüchtlinge und 5108 Wohnen (Wiedereinführung der
Fehlbelegungsabgabe & Novelle des Wohngeldrechts).
Mit der Umsetzung dieser Maßnahme wurde der Magistrat durch
Beschluss Nr. 0617 am 19.08.2014 beauftragt.
Begründung / Ziel / Wirkung
Die Erfassung der notwendigen Mittel in der Planvariante A/d00 ist
aufgrund der Eckdatenverfügung nicht möglich.
Über die Aufnahme der Mittel in den Haushalt ist zu entscheiden.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
114.730
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
178.580
Folgekosten in Euro
Belegnr.: 207
Dezernat II
Bezeichnung des Bedarfs
Elternbildung - Informations- und Hausbesuchsprogramm zur Information
aller Eltern mit Neugeborenen
Beschreibung
Das Bundeskinderschutzgesetz verpflichtet die Kommunen zur
flächendeckenden auch aufsuchenden Information (werdender) Eltern über
Unterstützungsangebote in Fragen der Kindesentwicklung als
Regelleistung. Eine Verweigerung der Umsetzung dieser Maßnahme stellt
einen Verstoß gegen einen eindeutigen gesetzlichen Auftrag aus § 3
Bundeskinderschutzgesetz dar.
Mit der Umsetzung dieser Maßnahme wurde der Magistrat durch § 3
Bundeskinderschutzgesetz beauftragt.
Begründung / Ziel / Wirkung
Die Erfassung der notwendigen Mittel in der Planvariante A/d00 ist
aufgrund der Eckdatenverfügung nicht möglich.
Über die Aufnahme der Mittel in den Haushalt ist zu entscheiden.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
225.000
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
390.000
Folgekosten in Euro
Belegnr.: 208
Dezernat II
Bezeichnung des Bedarfs
Erziehungsberatung bei freien Trägern
Beschreibung
Zuschüsse gem. Vertrag für freie Träger:
40.000 Euro Zentrum für Beratung und Therapie (ZBT) Erziehungsberatung
Ersatz städt. Personal ZBT
38.000 Euro Caritasverband Erziehungsberatung Reduzierung Eigenanteil
Träger
Mit der Umsetzung dieser Maßnahme wurde der Magistrat durch den
Kooperationsvertrag Diak. Werk - LHW beauftragt.
Begründung / Ziel / Wirkung
Die Erfassung der notwendigen Mittel in der Planvariante A/d00 ist
aufgrund der Eckdatenverfügung nicht möglich.
Über die Aufnahme der Mittel in den Haushalt ist zu entscheiden.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
78.000
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
78.000
Folgekosten in Euro
Belegnr.: 209
Dezernat II
Belegnr.: 210
Bezeichnung des Bedarfs
ESF Bundesprogramm "Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier" im
Stadtteil Schelmengraben (BIWAQ)
Beschreibung
Einrichtung einer üpl. Stelle 0,66 VZÄ E 9Einrichtung einer üpl. Stelle
0,66 VZÄ E 9
Das Amt für Soziale Arbeit hat sich mit dem Konzept "EIS Erwerbsintegration Schelmengraben" an der Interessensbekundung zum
Bundesprogramm "Bildung, Wirtschaft und Arbeit im Quartier" (BIWAQ)
beteiligt. Dieses Konzept unterstützt das zentrale Handlungsfeld
"Steigerung der Erwerbsbeteiligung im Stadtteil Schelmengraben" des
Programms "Soziale Stadtplus". Die Gesamtkosten für das Vorhaben
betragen für den Zeitraum 07/2015 bis 03/2019 2.002.815,00 Euro. Hiervon
erhält die Landeshauptstadt Wiesbaden, im Falle einer Aufnahme in das
Programm BIWAQ, im Zeitraum von Juli 2015 bis Dezember 2018 eine
Fördersumme in Höhe von 1.771.883 Euro zweckgebunden für das Vorhaben
"EIS - Erwerbsintegration Schelmengraben" zur Einrichtung einer
niedrigschwelligen Beratungsstelle sowie zur Durchführung verschiedener
Qualifizierungs- und Beschäftigungsmaßnahmen.
Mit der Umsetzung dieser Maßnahme wurde der Magistrat durch Beschluss
Nr. 0129 am 21.02.2015 beauftragt.
Begründung / Ziel / Wirkung
Die Erfassung der notwendigen Mittel in der Planvariante A/d00 ist
aufgrund der Eckdatenverfügung nicht möglich.
Über die Aufnahme der Mittel in den Haushalt ist zu entscheiden.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
37.490
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
37.490
Folgekosten in Euro
Dezernat II
Bezeichnung des Bedarfs
JUGEND STÄRKEN im Quartier- Bedarfsgerechter Ausbau der
Schulsozialarbiet an den beruflichen Schulen - Mikroprojekte im
Stadtteil Schelmengraben
Beschreibung
Das Bundesministerium stellt bis 2018 der Landeshauptstadt Wiesbaden bis
zu 800.000 Euro zweckgebunden zur Verfügung, um Schulsozialarbeit an
beruflichen Schulen bedarfsgerecht auszubauen und Mikroprojekte mit
berufsorientierender Ausrichtung am Beispiel von "Soziale Stadt" im
Stadtteil Schelmengraben zu entwickeln.
Mit der Umsetzung dieser Maßnahme wurde der Magistrat durch
STVV-Beschluss Nr. 0061 am 26.03.2015 beauftragt.
Begründung / Ziel / Wirkung
Die Erfassung der notwendigen Mittel in der Planvariante A/d00 ist
aufgrund der Eckdatenverfügung nicht möglich.
Über die Aufnahme der Mittel in den Haushalt ist zu entscheiden.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
19.920
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
19.920
Folgekosten in Euro
Belegnr.: 211
Dezernat II
Bezeichnung des Bedarfs
Kath. Kirche - neuer Leistungsvertrag für Kindertagesstätten freier
Träger
Beschreibung
Für die Kitas der Kath. Kirche in Wiesbaden wurde im Auftrag der StVV
ein neuer Leistungsvertrag abgeschlossen. Dabei entstehen im Vergleich
zum Rechnungsergebnis 2014 deutliche Mehrkosten, weil die Kitas künftig
mehr Ganztagsplätze anbieten und ab dem 01.09.2015 die
Personalanforderungen des HessKiFöG erfüllen müssen. Diese Mehrkosten
sind Teil des abgeschlossenen Leistungsvertrages. Bei
Nichtbereitstellung der Mittel kann der rechtsgültige Vertrag nicht
eingehalten werden.
Mit der Umsetzung dieser Maßnahme wurde der Magistrat durch
STVV-Beschluss Nr. 0010 am 12.02.2015 beauftragt.
Begründung / Ziel / Wirkung
Die Erfassung der notwendigen Mittel in der Planvariante A/d00 ist
aufgrund der Eckdatenverfügung nicht möglich.
Über die Aufnahme der Mittel in den Haushalt ist zu entscheiden.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
1.761.780
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
1.761.780
Folgekosten in Euro
Belegnr.: 212
Dezernat II
Belegnr.: 213
Bezeichnung des Bedarfs
Kindertagesstätten freier Träger- neuer Personalstandard nach HessKiFöG
Beschreibung
Das HessKiFöG hat die Landeszuschüsse für die Kinderbetreuung erhöht und
die personelle Ausstattung verbessert. Eine Verweigerung der Umsetzung
dieser Maßnahmen stellt einen Verstoß gegen einen eindeutigen
gesetzlichen Auftrag dar.
Mit der Umsetzung dieser Maßnahme wurde der Magistrat durch HessKiFöG
beauftragt.
Begründung / Ziel / Wirkung
Die Erfassung der notwendigen Mittel in der Planvariante A/d00 ist
aufgrund der Eckdatenverfügung nicht möglich.
Über die Aufnahme der Mittel in den Haushalt ist zu entscheiden.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
3.770.960
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
3.770.960
Dezernat II
Belegnr.: 214
Bezeichnung des Bedarfs
Anmietung von Büroflächen in der Weidenbornstr. 8a für die Abt.
Schulsozialarb. u. Betreuende Grundschulen(ca.26.900 Euro), Nebenkosten
in OV Dotzheim für die Abt. Sozialhilfe u. Flüchtlinge (ca.7.000 Euro)
Beschreibung
Ausbau von Leistungen auf kommunaler Ebene und damit verbundene
unumgängliche Personal- und Flächenmehrbedarfe zur notwendigen
Aufgabenerfüllung. Die Anmietung von 215,53 m² Bürofläche in der
Weidenbornstr. 8 a für die neu einzurichtenden Sachgebiete der Abt.
Schulsozialarbeit und Betreuende Grundschulen war zwingend erforderlich.
Die AG Mieten hat der Anmietung zugestimmt.
Mit der Umsetzung dieser Maßnahme wurde der Magistrat durch
STVV-Beschluss Nr. 1175 am 17.12.2013, Magistratsbeschluss Nr. 0301 vom
05.05.2015 und Nutzungsvereinbarung mit der OV Dotzheim beauftragt.
Begründung / Ziel / Wirkung
Die Erfassung der notwendigen Mittel in der Planvariante A/d00 ist
aufgrund der Eckdatenverfügung nicht möglich.
Über die Aufnahme der Mittel in den Haushalt ist zu entscheiden.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
33.850
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
33.850
Folgekosten in Euro
Dezernat II
Bezeichnung des Bedarfs
Neueinrichtung der Betreuenden Grundschule an der
Freiherr-vom-Stein-Schule
Beschreibung
Die Maßnahme folgt dem Auftrag der StVV, in allen Stadtteilen mit hohen
sozialen Bedarfslagen eine Betreuende Grundschule einzurichten. Mit
Realisierung dieser Maßnahme ist die letzte Lücke geschlossen.
Die Schulsozialarbeit ist ein in Wiesbaden seit Ende der 70er Jahre
erfolgreiches Angebot der Jugendhilfe, das nachweislich die Anzahl der
Schulabgänger ohne Schulabschluss in Wiesbaden reduziert und vielen
Schülerinnen und Schülern das Erreichen eines Ausbildungsplatzes bzw.
eines Realschulabschlusses ermöglicht.
Durch den Ausbau der Schulsozialarbeit soll in Wiesbaden eine weitere
Reduzierung der Schulabbrecherquote erreicht und die Perspektiven von
Jugendlichen auf dem Arbeitsmarkt weiter verbessert werden.
Mit der Umsetzung dieser Maßnahme wurde der Magistrat durch
STVV-Beschluss Nr. 0090 am 09.02.2012 beauftragt.
Begründung / Ziel / Wirkung
Die Erfassung der notwendigen Mittel in der Planvariante A/d00 ist
aufgrund der Eckdatenverfügung nicht möglich.
Über die Aufnahme der Mittel in den Haushalt ist zu entscheiden.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
154.360
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
154.360
Folgekosten in Euro
Belegnr.: 215
Dezernat II
Bezeichnung des Bedarfs
Personalaufstockung wegen steigender Flüchtlingszahlen
Beschreibung
24 Stellen (6 E9; 12 S 14 und 6 E10/A10)
Die Personalbedarfsrechnung geht von 1.500 Zuweisungen von Flüchtlingen
ab 2015 aus. Zur Bewältigung dieser Aufgabe ist der bereits beschlossene
Personalausbau unumgänglich. Die pauschale Landeserstattung deckt etwa
50% der Aufwendungen ab; für eine Erhöhung des Landesanteiles gibt es
mit unserer Unterstützung laufende Bestrebungen des Hess. Städtetages.
Mit der Umsetzung dieser Maßnahme wurde der Magistrat durch
STVV-Beschluss Nr. 0140 am 13.05.2015 und Beschluss Lenkungsgruppe
03.11.2014 beauftragt.
Begründung / Ziel / Wirkung
Die Erfassung der notwendigen Mittel in der Planvariante A/d00 ist
aufgrund der Eckdatenverfügung nicht möglich.
Über die Aufnahme der Mittel in den Haushalt ist zu entscheiden.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
1.419.390
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
1.419.390
Folgekosten in Euro
Belegnr.: 216
Dezernat II
Bezeichnung des Bedarfs
Personalkosten für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
Beschreibung
Wie im Bereich der Aufnahme von Flüchtlingen bei 50 Amt für
Grundsicherung und Flüchtlinge ist auch bei 51 Amt für Soziale Arbeit
ein deutlicher Anstieg unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge zu
bewältigen. Im Interesse einer weiterhin humanen und sozialverträglichen
Flüchtlingsaufnahme kann auf die Maßnahme nicht verzichtet werden.
Mit der Umsetzung dieser Maßnahme wurde der Magistrat durch
STVV-Beschluss Nr. 0140 am 13.05.2015 beauftragt.
Begründung / Ziel / Wirkung
Die Erfassung der notwendigen Mittel in der Planvariante A/d00 ist
aufgrund der Eckdatenverfügung nicht möglich.
Über die Aufnahme der Mittel in den Haushalt ist zu entscheiden.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
180.670
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
180.670
Folgekosten in Euro
Belegnr.: 217
Dezernat II
Bezeichnung des Bedarfs
Platzausbau U3 Tagespflege
Beschreibung
Platzausbau Tagespflege jährlich zusätzlich 10 Tagesmütter für 25 neue
Plätze
Der Platzausbau in der Tagespflege ist Bestandteil der Ausbauprogramms
48. Mit den angemeldeten Mitteln soll die von der StVV beschlossene
Versorgungsquote in der Kinderbetreuung in Höhe von 48% erreicht werden.
Der beschlossenen Quote liegt die Annahme zugrunde, dass die Nachfrage
nach U3-Betreuung auf diesem Niveau zu befriedigen ist. Sollte sie aber
weiter anhalten, wäre die Quote soweit zu erhöhen, bis der
Rechtsanspruch erfüllt ist.
Mit der Umsetzung dieser Maßnahme wurde der Magistrat durch
STVV-Beschluss Nr. 0789 am 21.12.2011 beauftragt.
Begründung / Ziel / Wirkung
Die Erfassung der notwendigen Mittel in der Planvariante A/d00 ist
aufgrund der Eckdatenverfügung nicht möglich.
Über die Aufnahme der Mittel in den Haushalt ist zu entscheiden.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
88.340
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
180.140
Folgekosten in Euro
Belegnr.: 218
Dezernat II
Belegnr.: 219
Bezeichnung des Bedarfs
Stadtteilarbeit - Soziale Stadt
Beschreibung
Nachhaltigkeit des Programms Soziale Stadt muss durch Kommune gesichert
werden - expliziter Auftrag im Fördervertrag zwischen Kommune und
Zuschussgeber Land. Mit Beantragung Aufnahme ins Förderprogramm, Annahme
der Förderbescheide sowie Abgabe Nachhaltigkeitskonzept hat sich die
Kommune dazu verpflichtet das Stadtteilmangement / GWA von BauHof und
kubis nachhaltig zu fördern und zu bezuschussen. In 2014/15 erfolgte die
Finanzierung durch Restmittel Soziale Stadt über die SEG.Die
Stadtteilentwicklungsprojekte "Biebrich Süd-Ost" und "Inneres Westend"
als Städtebauförderungsmaßnahmen wurden in das Bund-Länder-Programm
"Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - die Soziale Stadt"
aufgenommen.
Mit der Umsetzung dieser Maßnahme wurde der Magistrat durch
STVV-Beschluss Nr. 0293 am 11.11.1999, 0032 am 03.02.2000, 0079 am
15.01.2002, 0361 am 17.09.2009, 0399 am 06.09.2012 beauftragt.
Begründung / Ziel / Wirkung
Die Erfassung der notwendigen Mittel in der Planvariante A/d00 ist
aufgrund der Eckdatenverfügung nicht möglich.
Über die Aufnahme der Mittel in den Haushalt ist zu entscheiden.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
172.400
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
172.400
Folgekosten in Euro
Dezernat II
Belegnr.: 220
Bezeichnung des Bedarfs
Überprüfung ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel in den Kinderund Jugendzentren
Beschreibung
Es besteht eine gesetzliche Verpflichtung die ortsveränderlichen
elektrischen Betriebsmittel jährlich überprüfen zu lassen. Diese Aufgabe
hat in der Vergangenheit Amt 64 übernommen. Laut eines Schreibens Amt 64
aus 12/2014 ist dies in Zukunft nicht mehr möglich. Hierzu muss eine
Fremdfirma beauftragt werden. Kalkulation lt. Amt 64. Eine Verweigerung
der Umsetzung dieser Maßnahme stellt einen Verstoß gegen einen
eindeutigen gesetzlichen Auftrag dar.
Mit der Umsetzung dieser Maßnahme wurde der Magistrat durch DGUV
Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) und BetrSichV beauftragt.
Begründung / Ziel / Wirkung
Die Erfassung der notwendigen Mittel in der Planvariante A/d00 ist
aufgrund der Eckdatenverfügung nicht möglich.
Über die Aufnahme der Mittel in den Haushalt ist zu entscheiden.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
20.000
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
20.000
Folgekosten in Euro
Dezernat II
Belegnr.: 221
Bezeichnung des Bedarfs
Überprüfung ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel in den
Kindertagesstätten
Beschreibung
Es besteht eine gesetzliche Verpflichtung die ortsveränderlichen
elektrischen Betriebsmittel jährlich überprüfen zu lassen. Diese Aufgabe
hat in der Vergangenheit Amt 64 übernommen. Laut eines Schreibens Amt 64
aus 12/2014 ist dies in Zukunft nicht mehr möglich. Hierzu muss eine
Fremdfirma beauftragt werden. Kalkulation lt. Amt 64. Eine Verweigerung
der Umsetzung dieser Maßnahme stellt einen Verstoß gegen einen
eindeutigen gesetzlichen Auftrag dar.
Mit der Umsetzung dieser Maßnahme wurde der Magistrat durch DGUV
Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) und BetrSichV beauftragt.
Begründung / Ziel / Wirkung
Die Erfassung der notwendigen Mittel in der Planvariante A/d00 ist
aufgrund der Eckdatenverfügung nicht möglich.
Über die Aufnahme der Mittel in den Haushalt ist zu entscheiden.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
53.900
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
53.900
Folgekosten in Euro
Dezernat II
Bezeichnung des Bedarfs
Wiesbaden barrierefrei
Ausbau und Aktualisierung der Internetseite und der App
Beschreibung
Erstellung von barrierefreien Informationen, Produktion von
Gebärdenvideos, Übersetzung in leichte Sprache.
www.wiesbaden-barrierefrei.de ist eine Informations-Website rund um das
Thema Barrierefreiheit und Behinderung und steht daher in Verbindung mit
der Behindertenrechtskonvention - BRK (barrierefreie
Informationsvermittlung, Beratungsangebote, Teilhabe). Es ist geplant,
auf der Website Informationen über die Musterausstellung in der
Musterwohnung (siehe auch Beleg-Nr. 203) einzustellen und die
Ausstellung zu bewerben.
Mit der Umsetzung dieser Maßnahme wurde der Magistrat durch
STVV-Beschluss Nr. 0578 am 19.12.2015 beauftragt.
Begründung / Ziel / Wirkung
Die Erfassung der notwendigen Mittel in der Planvariante A/d00 ist
aufgrund der Eckdatenverfügung nicht möglich.
Über die Aufnahme der Mittel in den Haushalt ist zu entscheiden.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
20.000
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
20.000
Folgekosten in Euro
Belegnr.: 223
Dezernat II
Bezeichnung des Bedarfs
Altenarbeit - Belle WI (Besser leben im Alter durch Technik)
Beschreibung
Der Aufbau kommunaler Beratungsstrukturen "Besser leben im Alter durch
Technik" wurde vom Bundesministerium für Bildung und Forschung
gefördert. Die Anschubfinanzierung läuft aus. Es gibt jedoch einen
notwendigen Bedarf, die Beratung und begonnenen Aktivitäten des
Projektes fortzuführen.
Die Ziele des Projektes "Belle Wi - Besser leben im Alter" sind:
Fundiertes Wissen über techn. Hilfs- und Assistenzsysteme zu bündeln und
zu systematisieren; die Informationsweitergabe und die Beratung zu
techn. Hilfs- und Assistenzsystemen in Wiesbaden zu verstetigen; die
selbstbestimmte und selbstständige Lebens- führung älterer Menschen und
Menschen mit Behinderungen zu unterstützen, um diesen einen möglichst
langen Verbleib in der eigenen Häuslichkeit zu ermöglichen; Zugänge zu
"hilfreicher Technik" zu ebnen und die Akzeptanz durch Einzelberatungen
und Veranstaltungen bei Bürgerinnen und Bürgern, sowie bei den
Multiplikatoren zu erhöhen; Aktivitäten zum Thema "Alter, Lebensqualität
und Technik" in Wiesbaden zu vernetzen und zu koordinieren.
Eine Sitzungsvorlage zu dieser Maßnahme ist im Entstehen oder im
Geschäftsgang.
Begründung / Ziel / Wirkung
Die Erfassung der notwendigen Mittel in der Planvariante A/d00 ist
aufgrund der Eckdatenverfügung nicht möglich.
Über die Aufnahme der Mittel in den Haushalt ist zu entscheiden.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
23.000
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
23.000
Folgekosten in Euro
Belegnr.: 226
Dezernat II
Belegnr.: 228
Bezeichnung des Bedarfs
weiterer Ausbau der Kinderbetreuung u3 auf eine Versorgungsquote von 48%
über die bereits konkret beschlossenen Maßnahmen hinaus und weiterer
Ausbau der ü3 Plätze, um die Quote 85% zu erhalten
Beschreibung
Annahme,um das Planziel 48% in u3 und 85% in ü3 zu erreichen:
zusätzlicher Bedarf Krippengruppen neu in 2016: 24 Gruppen, neu in 2017
25 Gruppen,
Elementargruppen neu in 2016: 10 Gruppen, neu in 2017: 10 Gruppen,
Unterstellung für HH: je 50% der Plätze gehen unterjährig auf 6 Monate
berechnet) ans Netz
Sitzungsvorlagen zu diesen Maßnahmen sind im Entstehen oder im
Geschäftsgang.
Begründung / Ziel / Wirkung
Die Erfassung der notwendigen Mittel in der Planvariante A/d00 ist
aufgrund der Eckdatenverfügung nicht möglich.
Über die Aufnahme der Mittel in den Haushalt ist zu entscheiden.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
1.972.820
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
5.971.110
Folgekosten in Euro
Dezernat II
Belegnr.: 229
Bezeichnung des Bedarfs
Barrierefreies Wohnen - Belle WI (Besser Leben im Alter durch Technik)
Beschreibung
Im kommunalen Aktionsplan, der die Ziele der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (BRK) auf kommunaler Ebene umsetzt,
ist festgeschrieben, dass Bürgerinnen und Bürger über die Möglichkeiten
barrierefreier Umbauten bzw. barrierefreier Ausstattung fortlaufend
informiert werden. Hinzu kommt die kontinuierliche Sensibilisierung für
das Thema hilfreiche Technik, das erfolgreich durch das Bundesprojekt
"Belle Wi" in Wiesbaden eingeführt wurde. Ebenso ist es wichtig ist es,
Mitarbeitende aus den technischen Ämtern weiterzubilden, damit
öffentliche Gebäude und die städtische Infrastruktur sukzessive
barrierefrei gestaltet werden. Folgende Ziele sind:
- Die selbstbestimmte und selbstständige Lebensführung älterer Menschen
und Menschen mit Behinderungen zu unterstützen, um diesen einen
möglichst langen Verbleib in der eigenen Häuslichkeit zu ermöglichen
- Mehr barrierefreien Wohnraum im Bestand und im Neubau zu schaffen, der
auch aufgrund des demografischen Wandels dringend benötigt wird
- Die städtische Infrastruktur barrierefrei zu gestalten, um hiermit
einen Beitrag zu Inklusion von Menschen mit Behinderungen zu leisten und
den Herausforderungen des demografischen Wandels Rechnung zu begegnen.
Eine Sitzungsvorlage zu dieser Maßnahme ist im Entstehen oder im
Geschäftsgang.
Begründung / Ziel / Wirkung
Die Erfassung der notwendigen Mittel in der Planvariante A/d00 ist
aufgrund der Eckdatenverfügung nicht möglich.
Über die Aufnahme der Mittel in den Haushalt ist zu entscheiden.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
5.300
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
5.300
Folgekosten in Euro
Dezernat II
Bezeichnung des Bedarfs
Ausweitung Aufgabenbereich CC-Servicebüro (Corporate Citizenship)im
Bereich Jugendarbeit um 12 Stunden
Beschreibung
Die Förderung des gesellschaftlichen Engagements von Unternehmen am
Standort wird vom Corporate Citizenship Servicebüro durchgeführt.
Konkrete Maßnahmen sind die Aktionswoche "Wiesbaden engagiert"; die
Auszeichnung für engagierte Unternehmen "Die Goldene Lilie"; der
Förderunterricht "WiesPaten" für bildungsbenachteiligte Jugendliche,
finanziert durch Wiesbadener Unternehmen; das Projekt "CSR Regio.Net",
ein Netzwerk für Verantwortliche Unternehmensführung sowie das Projekt
"gemeinsam aktiv. Unternehmen Schelmengraben", ein Pilotprojekt der
nationalen Stadtentwicklungspolitik. Da sich in diesen Projekten immer
mehr Unternehmen engagieren, entsteht ein zusätzlicher Zeitaufwand für
die Organisation der Projekte.
Eine Sitzungsvorlage zu dieser Maßnahme ist im Entstehen oder im
Geschäftsgang.
Begründung / Ziel / Wirkung
Die Erfassung der notwendigen Mittel in der Planvariante A/d00 ist
aufgrund der Eckdatenverfügung nicht möglich.
Über die Aufnahme der Mittel in den Haushalt ist zu entscheiden.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
17.700
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
17.700
Folgekosten in Euro
Belegnr.: 230
Dezernat II
Belegnr.: 231
Bezeichnung des Bedarfs
Ausweitung Elternbildung auf Schulkinder
Beschreibung
Seit 2006 entwickelt die Fachstelle Elternbildung im Amt für Soziale
Arbeit in Kooperation mit vielen anderen Trägern zielgruppenorientierte
Elternbildungsangebote. Über besondere Angebotsformen und Zugänge werden
insbesondere viele Eltern erreicht, die aufgrund schwieriger Lebenslagen
die Angebote der Familienbildung bisher nicht genutzt haben. Im Rahmen
der zielgruppenorientierten Elternbildung werden zum Beispiel
Elterncafés, Spiel- und Krabbelgruppen oder unterschiedliche
Elternkurse in vielen verschieden Stadtteilen und in allen
KinderElternZentren (KiEZ) durchgeführt. In einem weiteren Schritt
sollen nun Angebote entwickelt und etabliert werden, die sich an Eltern
von Schulkindern richten.
Eine Sitzungsvorlage zu dieser Maßnahme ist im Entstehen oder im
Geschäftsgang.
Begründung / Ziel / Wirkung
Die Erfassung der notwendigen Mittel in der Planvariante A/d00 ist
aufgrund der Eckdatenverfügung nicht möglich.
Über die Aufnahme der Mittel in den Haushalt ist zu entscheiden.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
70.000
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
100.000
Folgekosten in Euro
Dezernat II
Bezeichnung des Bedarfs
Mieterhöhungen bei Elterninitiativen von Kindertagesstätten im
Elementarbereich bei Pauschalträgern gemäß den Regelungen der
Pauschalbezuschussung
Beschreibung
Elterninitiativen erhalten die Mietkosten als Pauschale bis zu einer
Höhe von 11.090 Euro pro Gruppe und Jahr von der Stadt finanziert.
Elterninitiativen, die zurzeit diese Höhe nicht erreichen, haben ein
Anrecht auf die maximale Pauschale von 11.090 Euro im Falle einer
Mieterhöhung. Es wurde eine pauschale Summe vorgesehen, um so
entstehende Mehrkosten finanzieren zu können.
Eine Sitzungsvorlage zu dieser Maßnahme ist im Entstehen oder im
Geschäftsgang.
Begründung / Ziel / Wirkung
Die Erfassung der notwendigen Mittel in der Planvariante A/d00 ist
aufgrund der Eckdatenverfügung nicht möglich.
Über die Aufnahme der Mittel in den Haushalt ist zu entscheiden.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
10.000
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
10.000
Folgekosten in Euro
Belegnr.: 232
Dezernat II
Belegnr.: 234
Bezeichnung des Bedarfs
Einmalige Kosten zur Einrichtung eines Online Bezahlsystem im
bestehenden Ferienprogrammbuchungssystem im Bereich der Jugendarbeit
Beschreibung
Der bisheriger Aufwand für die Vereinnahmung der Kostenbeiträge ist
durch das stetig wachsende Programm unverhältnismäßig geworden und durch
das vorhandene Personal nicht mehr zu gewährleisten. Die Alternative
wäre eine dauerhafte Erhöhung des Personals.
Eine Sitzungsvorlage zu dieser Maßnahme ist im Entstehen oder im
Geschäftsgang.
Begründung / Ziel / Wirkung
Die Erfassung der notwendigen Mittel in der Planvariante A/d00 ist
aufgrund der Eckdatenverfügung nicht möglich.
Über die Aufnahme der Mittel in den Haushalt ist zu entscheiden.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
0
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
45.000
Folgekosten in Euro
Dezernat II
Belegnr.: 235
Bezeichnung des Bedarfs
spezielle Förderprogramme für Flüchtlinge mit Ko-Finanzierung (kommunal
aufgebrachte Mittel können so verdoppelt werden)
Beschreibung
Steigende Flüchtlingszahlen (in 2015 werden mindestens 1.500 Zuweisungen
an die Stadt Wiesbaden im Rahmen des AsylVfG/LAG erwartet) sowie
gesetzliche Änderungen bezüglich der Integration von Flüchtlingen
(Erleichterung des Zugangs zum Arbeitsmarkt) erfordern eine schnelle
Reaktion. Hierzu sind Mittel - insbesondere zur Installation von
Deutschkursen - in erheblichem Umfang erforderlich.
Es gibt ferner neuerdings Förderprogramme speziell für Flüchtlinge in
nicht unerheblichem Umfang. Diese verlangen eine Ko-Finanzierung, für
die Mittel bereitgestellt werden müssen. Die Höhe der Mittel ist
programm- und projektabhängig.
Förderungsmöglichkeiten bestehen im Rahmen von
1.
EKHN-Flüchtlingsfonds:
2.
AMIF - Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds
3.
ESF-Integrationsrichtlinie Bund zur Förderung von Projekten zur
Integration von Asylbewerber/innen und Flüchtlingen (IvAF)
Eine Sitzungsvorlage zu dieser Maßnahme ist im Entstehen oder im
Geschäftsgang.
Begründung / Ziel / Wirkung
Die Erfassung der notwendigen Mittel in der Planvariante A/d00 ist
aufgrund der Eckdatenverfügung nicht möglich.
Über die Aufnahme der Mittel in den Haushalt ist zu entscheiden.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
40.000
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
40.000
Folgekosten in Euro
Dezernat II
Bezeichnung des Bedarfs
Instandhaltung der Bücherkästen
Beschreibung
Instandhaltung der 8 Bücherkästen im Wiesbadener Stadtgebiet durch
BauHaus Werkstätten
Eine Sitzungsvorlage zu dieser Maßnahme ist im Entstehen oder im
Geschäftsgang.
Begründung / Ziel / Wirkung
Die Erfassung der notwendigen Mittel in der Planvariante A/d00 ist
aufgrund der Eckdatenverfügung nicht möglich.
Über die Aufnahme der Mittel in den Haushalt ist zu entscheiden.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
5.000
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
5.000
Folgekosten in Euro
Belegnr.: 236
Dezernat II
Belegnr.: 237
Bezeichnung des Bedarfs
Stellenneuschaffung für die Internationale Jugendarbeit (Umfang von 25,5
Stunden wöchentlich)
Beschreibung
Die internationale Jugendarbeit wurde auf die Zielgruppe Kinder
ausgeweitet. Konkrete Partnerschaften bestehen zwischen dem
Kinderzentrum Biebrich und der Partnergemeinde Glarus/ Schweiz sowie dem
Stadtteilzentrum Klarenthal und einem Theaterprojekt in Breslau/Polen.
"WiesPaten" ist ein Förderunterricht für Schülerinnen und Schüler. Die
Honorare der Förderlehrer werden von Wiesbadener Unternehmen, den
WiesPaten, finanziert. In diesem Kontext wird angestrebt, wichtige
Schlüsselkompetenzen, wie Interkulturelle-, Sprach- und
Mobilitätskompetenzen zu stärken. Aus diesem Grund wurde der
Förderunterricht um die Internationale Jugendarbeit erweitert.
Eine Sitzungsvorlage zu dieser Maßnahme ist im Entstehen oder im
Geschäftsgang.
Begründung / Ziel / Wirkung
Die Erfassung der notwendigen Mittel in der Planvariante A/d00 ist
aufgrund der Eckdatenverfügung nicht möglich.
Über die Aufnahme der Mittel in den Haushalt ist zu entscheiden.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
19.060
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
19.060
Folgekosten in Euro
Dezernat II
Bezeichnung des Bedarfs
Ausweitung der Jugendarbeit im Bereich "Schöne Ferien vor Ort"
Beschreibung
Das Programm "Schöne Ferien vor Ort" in den Wiesbadener Stadtteilen mit
hohen sozialen Bedarfslagen soll von 36 Angebotstagen auf 50 ausgeweitet
werden.
Eine Sitzungsvorlage zu dieser Maßnahme ist im Entstehen oder im
Geschäftsgang.
Begründung / Ziel / Wirkung
Die Erfassung der notwendigen Mittel in der Planvariante A/d00 ist
aufgrund der Eckdatenverfügung nicht möglich.
Über die Aufnahme der Mittel in den Haushalt ist zu entscheiden.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
17.500
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
17.500
Folgekosten in Euro
Belegnr.: 238
Dezernat II
Bezeichnung des Bedarfs
Jugendhilfeausschuss Schulungsveranstaltung
Beschreibung
Für die Mitglieder des Jugendhilfeausschusses sind zwei Schulungen/
Fortbildungen vorgesehen.
Eine Sitzungsvorlage zu dieser Maßnahme ist im Entstehen oder im
Geschäftsgang.
Begründung / Ziel / Wirkung
Die Erfassung der notwendigen Mittel in der Planvariante A/d00 ist
aufgrund der Eckdatenverfügung nicht möglich.
Über die Aufnahme der Mittel in den Haushalt ist zu entscheiden.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
2.500
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
2.500
Folgekosten in Euro
Belegnr.: 239
Dezernat II
Bezeichnung des Bedarfs
Ausbau der Kinder-Eltern-Zentren (KiEZ)
Beschreibung
Einrichtung je eines weiteren KiEZ in 2016 und in 2017 als
Baustein zum Abbau herkunftsbedingter Bildungsbenachteiligung.
Eine Sitzungsvorlage zu dieser Maßnahme ist im Entstehen oder im
Geschäftsgang.
Begründung / Ziel / Wirkung
Die Erfassung der notwendigen Mittel in der Planvariante A/d00 ist
aufgrund der Eckdatenverfügung nicht möglich.
Über die Aufnahme der Mittel in den Haushalt ist zu entscheiden.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
46.500
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
93.000
Folgekosten in Euro
Belegnr.: 240
Dezernat II
Belegnr.: 241
Bezeichnung des Bedarfs
Schaffung einer neuen Planstelle im Fallmanagament im Bereich
Koordinationsstelle für Behindertenarbeit
Beschreibung
Die Anzahl der Kinder, die aufgrund einer Behinderung oder drohenden
Behinderung für die Integration in KiTa und Schule eine
Integrationsmaßnahme benötigen, steigt seit 2007 stetig an. Folglich
sind die Fallzahlen und die damit verbundenen Bearbeitungs- und
Hilfeplanverfahren des Fallmanagements bei 5107 im gleichen Umfang
gestiegen. Um diesem wachsenden Arbeitsaufkommen gerecht zu werden, wird
eine Stellenerweiterung im Fallmanagement erforderlich.
Mit der Stellenerweiterung werden die Voraussetzungen geschaffen die
Hilfeplanung im Sinne des Gesamtplanes nach § 58 SGB XII weiter
durchzuführen. Gleichzeitig dient die Stellenerweiterung dazu, die im
Beschluss 0437 der Stadtverordnetenversammlung vom 17.11.2005
angestrebte Kostenreduzierung weiter konsequent umzusetzen.
Eine Sitzungsvorlage zu dieser Maßnahme ist im Entstehen oder im
Geschäftsgang.
Begründung / Ziel / Wirkung
Die Erfassung der notwendigen Mittel in der Planvariante A/d00 ist
aufgrund der Eckdatenverfügung nicht möglich.
Über die Aufnahme der Mittel in den Haushalt ist zu entscheiden.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
57.520
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
57.520
Folgekosten in Euro
Dezernat II
Belegnr.: 242
Bezeichnung des Bedarfs
Novellierung des Wohngeldgesetzes - steigender Personalbedarf
Beschreibung
Änderungen in § 8 des Gesetzes- daraus resultieren mehr
Anspruchsberechtigte und damit steigender Personalbedarf 3,5 VZÄ E8
Die derzeitige Bundesregierung plant für Januar 2016 eine Überarbeitung
des Wohngeldgesetzes (WoGG). Insbesondere die Anpassung des
Wohngeldniveaus an die Miet- und Einkommensgrenzen (letzte Anpassung zum
01.01.2009) wird zu einer Erhöhung des Wohngeldniveaus und damit zu
einer erhöhten Anzahl von Empfängerhaushalten führen. Erste Schätzungen
des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz (HMUKLV) gehen von einer Steigerung der Zahl der
Empfängerhaushalte um 58 % aus. Auf dieser Basis ist ein Anstieg der zu
bewältigenden Arbeitsmengen zwischen 35 % und 40 % im Minimum
anzunehmen. Dies entspricht einem Personalmehrbedarf von 3,5 VZÄ.
Eine Sitzungsvorlage zu dieser Maßnahme ist im Entstehen oder im
Geschäftsgang.
Begründung / Ziel / Wirkung
Die Erfassung der notwendigen Mittel in der Planvariante A/d00 ist
aufgrund der Eckdatenverfügung nicht möglich.
Über die Aufnahme der Mittel in den Haushalt ist zu entscheiden.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
180.430
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
180.430
Folgekosten in Euro
Dezernat II
Belegnr.: 243
Bezeichnung des Bedarfs
Organisationsaufbau 510603 Beratungsstellen für selbständiges Leben im
Alter
Beschreibung
Im Bereich 510603 soll eine Organisationsveränderung stattfinden. Die
Standorte Nord (Taunusstraße und Wellritzstraße), Süd, Ost und West
sollen Arbeitsgruppenleitungen erhalten. Es ist je eine Arbeitsgruppenleitungsstelle mit
einem Umfang von 0,5 eines VZÄ pro Standort einzurichten.
Um diese Stellen zu besetzen, werden zwei neue Stellen benötigt.
Aufgrund der immer komplexeren Gesetzeslagen und Fallkonstellationen
nimmt der zeitliche und fachliche Anspruch im Beratungsfall zu und die
Rückkopplung mit Vorgesetzten wird notwendiger. Darüber hinaus haben
sich die Anforderungen an Führungskräfte verändert (Jahresgespräche, das
Beurteilungswesen, die leistungsorientierten Bezahlung). Sowohl für die
quantitative als auch qualitative Umsetzung dieser Vorgaben ist eine
präsente Führungskraft in den Standorten unabdingbar. Es wird auf den
Grundlagenbericht zur Altenhilfeplanung Nr. 34/2014 sowie auf den
STVV-Beschluss Nr. 0120 vom 13.05.2015 verwiesen.
Eine Sitzungsvorlage zu dieser Maßnahme ist im Entstehen oder im
Geschäftsgang.
Begründung / Ziel / Wirkung
Die Erfassung der notwendigen Mittel in der Planvariante A/d00 ist
aufgrund der Eckdatenverfügung nicht möglich.
Über die Aufnahme der Mittel in den Haushalt ist zu entscheiden.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
134.640
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
134.640
Folgekosten in Euro
Dezernat II
Bezeichnung des Bedarfs
weitere Personalaufstockung wegen steigender Flüchtlingszahlen,
weitere Folge SV 15-V-51-0003 jährlich weiterer Fallzahlanstieg 700
Beschreibung
Die Personalbedarfsrechnung geht von 1.500 Zuweisungen von Flüchtlingen
ab 2015 aus. Zur Bewältigung dieser Aufgabe ist der bereits beschlossene
Personalausbau unumgänglich. Die pauschale Landeserstattung deckt etwa
50% der Aufwendungen ab; für eine Erhöhung des Landesanteiles gibt es
mit unserer Unterstützung laufende Bestrebungen des Hess. Städtetages.
Mit den hier beschlossenen Maßnahmen wird ein weiterer Fallzahlanstieg
ab 2016 in Höhe von mindestens 700 Flüchtlingen unter Berücksichtigung
der Zuweisungen und Abgänge unterstellt.
Eine Sitzungsvorlage zu dieser Maßnahme ist im Entstehen oder im
Geschäftsgang.
Begründung / Ziel / Wirkung
Die Erfassung der notwendigen Mittel in der Planvariante A/d00 ist
aufgrund der Eckdatenverfügung nicht möglich.
Über die Aufnahme der Mittel in den Haushalt ist zu entscheiden.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
513.560
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
1.540.680
Folgekosten in Euro
Belegnr.: 244
Dezernat II
Bezeichnung des Bedarfs
Mehrbedarf Fachstelle Vollzeitpflege wegen steigender Fallzahlen im
Bereich Sozialdienst
Beschreibung
Mehrbedarf Fachstelle Vollzeitpflege wegen steigender Fallzahlen, siehe
auch Handlungsprogramm zum Abbau herkunftsbedingter
Bildungsbenachteiligung 0,25 VZÄ TVOED E13
Eine Sitzungsvorlage zu dieser Maßnahme ist im Entstehen oder im
Geschäftsgang.
Begründung / Ziel / Wirkung
Die Erfassung der notwendigen Mittel in der Planvariante A/d00 ist
aufgrund der Eckdatenverfügung nicht möglich.
Über die Aufnahme der Mittel in den Haushalt ist zu entscheiden.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
20.990
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
20.990
Folgekosten in Euro
Belegnr.: 246
Dezernat II
Bezeichnung des Bedarfs
Zuschusserhöhungen für soziale und kulturelle Angebote im Alter SGB XII
- Angebote freier Träger
Beschreibung
1. Freiwilligenzentrum 36.500 Euro
erhöhte Betriebskosten Freiwilligenzentrum durch Umzug ins Schenksches
Haus
2. Niedrigschwellige Betreuungsangebote 55.470 Euro
Niedr. Betr. Angebote sind Hilfeleistungen für Menschen mit Demenz und
deren Angehörige. Förderungen erfolgen je zu 50 % von Stadt und
Pflegekassen. Die Zahl der betroffenen Menschen nimmt ebenso zu, wie die
Anzahl der benötigten Angebote (und damit mehr Förderanträge). Bereits
2015 hat sich die Anzahl deutlich erhöht. Anspruchsgrundlage: §§ 45 b,c
SGB XI
ab 2016 zusätzlich Antrag DW zu Sport und Talk in Höhe von 32.100 Euro.
Eine Sitzungsvorlage zu dieser Maßnahme ist im Entstehen oder im
Geschäftsgang.
Begründung / Ziel / Wirkung
Die Erfassung der notwendigen Mittel in der Planvariante A/d00 ist
aufgrund der Eckdatenverfügung nicht möglich.
Über die Aufnahme der Mittel in den Haushalt ist zu entscheiden.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
91.970
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
91.970
Folgekosten in Euro
Belegnr.: 247
Dezernat II
Bezeichnung des Bedarfs
Sanierung der städt. Kindertagesstätte KT Hessenring
Beschreibung
KT Hessenring
Neuaustattung BestandsKT im Zuge geplanter Sanierung
(ohne Berücksichtigung eines möglichen Ausbaus um 2 Gruppen)
2016: 0, 2017: 76.900 Euro
Mietkosten für Container während Auslagerung wegen geplanter
Kernsanierung der BestandsKT für 7 Monate je ca. 8.000 Euro
(ohne Berücksichtigung eines möglichen Ausbaus um 2 Gruppen) 2016:
64.000 Euro, 2017: 56.000 Euro
Für die KT Hessenring ist seit 2006 ein dringender Sanierungsbedarf
beschrieben. Der Zustand des Gebäudes hat sich zunehmend verschlechtert.
Immer häufiger sind Maßnahmen zur Gefahrenbeseitigung (zuletzt
Schimmelbefall) erforderlich. Elternbeirat und Ortsbeirat fordern
nachdrücklich Lösungen ein.
Eine Sitzungsvorlage zu dieser Maßnahme ist im Entstehen oder im
Geschäftsgang.
Begründung / Ziel / Wirkung
Die Erfassung der notwendigen Mittel in der Planvariante A/d00 ist
aufgrund der Eckdatenverfügung nicht möglich.
Über die Aufnahme der Mittel in den Haushalt ist zu entscheiden.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
64.000
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
132.900
Folgekosten in Euro
Belegnr.: 250
Dezernat II
Bezeichnung des Bedarfs
Planungskosten für weitere Herstellung von Barrierefreiheit in den
Standorten Konradinerallee usw.
Beschreibung
Die Orientierung in den Standorten der Stadtverwaltung soll durch die
Ergänzung von barrierefreien Leit- und Orientierungssysteme verbessert
werden. Ziel ist es allen Klienten (mit und ohne Behinderung) das
Auffinden ihres zuständigen Sachbearbeiters zu erleichtern.
Eine Sitzungsvorlage zu dieser Maßnahme ist im Entstehen oder im
Geschäftsgang.
Begründung / Ziel / Wirkung
Die Erfassung der notwendigen Mittel in der Planvariante A/d00 ist
aufgrund der Eckdatenverfügung nicht möglich.
Über die Aufnahme der Mittel in den Haushalt ist zu entscheiden.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
10.000
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
10.000
Folgekosten in Euro
Belegnr.: 251
Dezernat II
Bezeichnung des Bedarfs
Wirtschaftliche Jugendhilfe - steigender Personalbedarf
Beschreibung
Bereits 2014 angemeldeter und dringend erforderlicher Personalbedarf
wegen steigender Fallzahlen und veränderter Kostenheranziehung (KJVVG)
mit erheblichem Mehraufwand im Bereich Wirtschaftliche Jugendhilfe 1,0
VZÄ A 10
Eine Sitzungsvorlage zu dieser Maßnahme ist im Entstehen oder im
Geschäftsgang.
Begründung / Ziel / Wirkung
Die Erfassung der notwendigen Mittel in der Planvariante A/d00 ist
aufgrund der Eckdatenverfügung nicht möglich.
Über die Aufnahme der Mittel in den Haushalt ist zu entscheiden.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
68.780
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
68.780
Folgekosten in Euro
Belegnr.: 252
Dezernat II
Bezeichnung des Bedarfs
Zuschusserhöhung Freie Träger im Bereich Sozialdienst und Jugendarbeit
Beschreibung
30.000 Euro Wiesbadener Hilfe/Täter-Opfer-Ausgleich Jugendliche,
Fortführung bisher spendenfinanzierten Angebotes im Kontext Haus des
Jugendrechts
3.200 Euro Hilfe für Kinder und Jugendhilfe Antrag Zuschusserhöhung
Träger
4.790 Euro Zora Antrag Zuschusserhöhung Träger
49.500 Euro an UPJ (Unternehmen Partner der Jugend) zur Fortführ. des
Projektes CSR Regio.net Netzwerk verantwortliche Unternehmensführung.
Beratung Wiesbadener Firmen seitens UPJ, wie sie ihr unternehmerisches
Engagement stärker bündeln und soziale, ökolog. sowie ökonom. Belange
ihrer Unternehmertätigkeit integrieren können.
23.850 Euro Zuschuss an Moja e.V. für die Mobile Jugendarbeit in der
südlichen Innenstadt. Bisheriger Träger war CVJM.
9.000 Euro für das Patenprojekt Soziale Gruppenarbeit in dessen Rahmen
das Gemeindezentrum St. Elisabeth Paten für die ehrenamtliche
Unterstützung von Kindern mit besonderen Betreuungsbedarfen gewinnt und
begleitet.
Eine Sitzungsvorlage zu dieser Maßnahme ist im Entstehen oder im
Geschäftsgang.
Begründung / Ziel / Wirkung
Die Erfassung der notwendigen Mittel in der Planvariante A/d00 ist
aufgrund der Eckdatenverfügung nicht möglich.
Über die Aufnahme der Mittel in den Haushalt ist zu entscheiden.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
120.340
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
120.340
Folgekosten in Euro
Belegnr.: 253
Dezernat II
Bezeichnung des Bedarfs
Upgrade PM10-Analysator
Beschreibung
Upgrade des Grimm-Feinstaub(PM10)- Analysators
Begründung / Ziel / Wirkung
Mit dem Upgrade wird das Gerät auf den neuesten technischen Stand
gebracht, so dass eine Ersatzbeschaffung vermieden werden kann.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
6.600
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
Folgekosten in Euro
keine
Belegnr.: 512
Dezernat II
Bezeichnung des Bedarfs
Aufwandsentschädigung für Mitglieder des Naturschutzbeirats
Beschreibung
Auslagenersatz gemäß § 4 Abs. 2 der Verordnung über die
Naturschutzbeiräte vom 01.12.1981, Stand 22.11.2011
Begründung / Ziel / Wirkung
Gemäß der o.g. Verordnung haben die Mitglieder des Naturschutzbeirats
einen Anspruch auf den Ersatz notwendiger Auslagen. Bis zum Jahr 2012
wurde auf den Anspruch von allen Beiratsmitgliedern verzichtet. Seit
2013 haben ein Teil der Beiratsmitglieder den Anspruch geltend gemacht.
Pro Sitzung beläuft sich der Anspruch auf 10,-- Euro. Bei
durchschnittlich 8 Sitzungen pro Jahr waren durchschnittlich 3 Personen
anwesend, die die Erstattung geltend machen. Hieraus ergibt sich eine
Jahresaufwendung von 8 x 3 x 10,-- Euro, gerundet 250,-- Euro.
Der Betrag war bisher im Haushalt nicht veranschlagt.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
250
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
250
Folgekosten in Euro
Aus den Maßnahmen ergeben sich keine Folgekosten.
Belegnr.: 515
Dezernat II
Belegnr.: 516
Bezeichnung des Bedarfs
Miete Umweltladen
Beschreibung
Das Amt 80 zahlt bislang jährlich einen Mietzuschuss in Höhe von 4.000,-- Euro für die
Verbraucherzentrale Hessen (VZ), die ihre Beratungsstelle im Umweltladen hat. Wegen
des geplanten Auszugs der VZ
im Laufe des Jahres 2015 wird der Mietzuschuss entfallenen, wodurch der
Mehrbedarf entsteht.
Begründung / Ziel / Wirkung
Die Mietkosten lassen sich nach aktuellem Stand nicht anderweitig
mindern, so dass der Mehrbedarf entsteht.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
4.000
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
4.000
Folgekosten in Euro
keine
Dezernat II
Bezeichnung des Bedarfs
Fremdreinigung Umweltladen
Beschreibung
Die Reinigung des Umweltladens muss wegen des, abgesehen von kurzen
Unterbrechungen, dauerhaften Ausfalls der städt. Reinigungskraft an
einen externen Dienstleister vergeben werden.
Begründung / Ziel / Wirkung
Die regelmäßige Reinigung des Umweltladens als öffentliche Einrichtung
ist unverzichtbar.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
2.500
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
2.500
Folgekosten in Euro
keine
Belegnr.: 517
Dezernat II
Bezeichnung des Bedarfs
Erweiterung des Ansatzes für Ingenieur- und Gutachterleistungen
Beschreibung
Vergabe von Grunddatenerhebungen und Durchführung von
Monitoringmaßnahmen im Rahmen von Pflege- und Entwicklungsprojekten
sowie Planverfahren
Begründung / Ziel / Wirkung
Das Thema Artenschutz hat in den letzten Jahren zunehmend Eingang in
Planungen genommen. Die Untere Naturschutzbehörde wird verstärkt
gefordert, Aussagen zur Verträglichkeit von Planungen und
Einzelmaßnahmen unter floristischen und faunistischen Aspekten zu
treffen. Insbesondere Erhebungen des Besatzes von Baumhöhlen und zum
Vorkommen besonders geschützter Arten gewinnen im Artenschutz eine
höhere Bedeutung. Die Grundkenntnis über das Vorhandensein von Tieren
und Dauerlebensräumen führt zu beschleunigten Planungs- und
Genehmigungsverfahren.
Für die Datenerhebung ist eine qualifizierte Fremdvergabe von
Vor-/Teiluntersuchungen notwendig, da diese sehr zeitaufwändig und daher
unter Berücksichtigung begrenzter Personalressourcen nicht vom
Stammpersonal leistbar sind.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
20.000
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
Folgekosten in Euro
Aus den Maßnahmen ergeben sich keine Folgekosten.
Belegnr.: 536
Dezernat II
Bezeichnung des Bedarfs
Grundpflege der Naturdenkmale Nr. 14 "Grauer Stein" und
Nr. 15 "Spitzer Stein" in Wiesbaden-Frauenstein
Beschreibung
Erhaltungs- und Entwicklungspflege im Bereich der o.g.
Felsensformationen.
Durch Herausnahme und Rückschnitt von Gehölzen sollen standorttypische,
aber sehr selten gewordene, Gehölze, (z.B. Mehl- u. Elsbeere), Farne und
Felsspaltenbiotope vor einem Funktionsverlust geschützt werden.
Begründung / Ziel / Wirkung
Das Umweltamt verwaltet 50 Naturdenkmale (ND). Zu ihnen gehören
rd. 200 Einzelbäume, sowie flächige Bestände mit besonderen
Pflanzenarten und geologischen Strukturen. Lt. ND-Verordnung ist die
Untere Naturschutzbehörde für die Pflege- und Entwicklungsplanung der
Schutzgegenstände, inkl. der notwendigen Verkehrssicherung, zuständig.
Der im Haushalt jährlich veranschlagte Grundbetrag in Höhe von 27.700
Euro reicht aus, um regelmäßig wiederkehrende Unterhaltungsmaßnahmen,
sowie punktuell notwendige Verkehrssicherungsmaßnahmen an Bäumen zu
beauftragen.
Die Felsformationen "Grauer Stein" und "Spitzer Stein" sind mit Gehölzen
bewachsen, zeigen jedoch auch offene Bereiche. Die offenen Bereiche
haben eine besondere Wertigkeit für das Biotop und tragen zu seiner
visuellen Erlebbarkeit bei. Die letzte "Durchforstung" zur Offenhaltung
von Teilbereichen erfolgte 1998. Seitdem haben sich wieder erhebliche
Zuwächse ergeben.
Um die Qualität des Naturdenkmals in optischer Hinsicht, sowie ihre
besondere biologische Funktion zu sichern, muss ein großflächiger
pflegerischer Eingriff erfolgen. Dieser ist in zwei Teilabschnitten
geplant und kann nicht aus dem jährlichen Grundetat finanziert werden.
Erfolgt keine Zusetzung von Mitteln, wird der Verlust hochwertiger
Biotopflächen weiter voranschreiten.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
20.000
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
Belegnr.: 537
20.000
Folgekosten in Euro
Aus den Maßnahmen ergeben sich keine Folgekosten.
Belegnr.: 537
Dezernat II
Belegnr.: 563
Bezeichnung des Bedarfs
Ausweitung und Intensivierung ÖKOPROFIT Wiesbaden mit dem Baustein
"ÖKOPROFIT-Energie" und dem Ausbau des "ÖKOPROFIT-Klubs"
Beschreibung
Die Ausweitung und Intensivierung von ÖKOPROFIT Wiesbaden erfolgt mit
zwei Schwerpunkten:
a) Durchführung des Moduls "ÖKOPROFIT-Energie" als zusätzlicher
Baustein im Bereich Energieeffizienz
b) Ausbau des ÖKOPROFIT-Klubs (dem Netzwerk der bereits ausgezeichneten
Unternehmen) mit steigender Teilnehmerzahl und erweitertem
Workshop-Angebot im Bereich Nachhaltigkeits- und Energiemanagement
Begründung / Ziel / Wirkung
Die Entwicklungen der vergangenen Jahre zeigen, dass die Themen
Klimaschutz und Energieeffizienz eine immer größere Bedeutung in der
Wirtschaft erlangen. Die Ergebnisse der zurückliegenden ÖKOPROFIT-Runden
in Wiesbaden - sowohl in ökologischer als auch in ökonomischer Hinsicht
- und das steigende Interesse der Unternehmen an dem
Umweltmanagement-Programm belegen diesen Trend. Der ÖKOPROFIT-Klub, das
Netzwerk der bereits ausgezeichneten ÖKOPROFIT-Betriebe, hat in 2015
seine Rekord-Teilnehmerzahl erreicht und zählt damit zu den größten
Klubs bundesweit. Durch die gemeinsame Finanzierung von Stadt und den
teilnehmenden Betrieben steigen dadurch aber auch die Kosten auf
städtischer Seite.
Durch die Änderungen des Energiedienstleistungsgesetzes stehen darüber
hinaus Unternehmen, die nicht unter KMU-Regelung fallen (KMU=kleine und
mittlere Unternehmen), vor der Aufgabe ein Energieaudit nach DIN 16247
durchzuführen. Das Beratungssystem ÖKOPROFIT, an dem in Wiesbaden schon
knapp 100 Unternehmen erfolgreich teilgenommen haben, bietet mit einem
weiteren Baustein dazu eine geeignete Plattform. Neben dem
Einsteigerprogramm, dem Kernstück von ÖKOPROFIT, das einen umfassenden
Einstieg in alle Themen des betrieblichen Umweltschutzes bietet, können
Neueinsteiger, die nach § 8 des Energiedienstleistungs-gesetzes ein
Energieaudit durchführen müssen oder auch energieintensive,
produzierende Betriebe, die besonders an Energieeinsparung und der
Reduktion der Energiekosten interessiert sind, an dem Baustein
"ÖKOPROFIT-Energie" teilnehmen und damit den Fokus auf das Thema
Energieeffizienz legen. Diese erhalten nach erfolgreicher Teilnahme von
der Landeshauptstadt Wiesbaden die Auszeichnung
"ÖKOPROFIT-Energie-Betrieb".
Auch auf Seiten der langjährigen ÖKOPROFIT-Klub-Betriebe steigt das
Interesse an dem Thema Energiemanagement, aber auch an weiteren Themen
einer nachhaltigen Unternehmensführung. Mit einer Ausweitung des
Workshop-Angebotes kann diese Nachfrage gedeckt wecken.
Belegnr.: 563
Zur Umsetzung der beiden Schwerpunkte in 2016 und 2017 werden
zusätzliche Mittel für Beratungsleistungen, Öffentlichkeitsarbeit und
Veranstaltungsorganisation in Höhe von 15.000,-- Euro/Jahr benötigt.
Um kurzfristig der Nachfrage der Unternehmen in 2015 nachkommen zu
können, wurden dazu Pilotprojekte initiiert, die aus Restmitteln
finanziert werden.
Die Realisierung der Maßnahmen bzw. Bausteine ab 2016 bietet die Chance,
ein etabliertes Programm zwischen Kommune und Wirtschaft thematisch
weiter auszubauen und damit dauerhaft attraktiv zu gestalten. Das
Unternehmensnetzwerk eignet sich auf Grund der langjährigen Erfahrungen,
der etablierten Standards und der guten Kontakte zu den Betrieben
besonders gut als Plattform für die Weiterentwicklung um neue rechtliche
und inhaltliche Entwicklungen im Bereich Umwelt-, Energie- und
Nachhaltigkeitsmanagement. Durch eine Intensivierung von ÖKOPROFIT lässt
sich der Beitrag des Programms zum Klimaschutz weiter ausbauen.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
15.000
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
15.000
Folgekosten in Euro
keine
Dezernat II
Belegnr.: 568
Bezeichnung des Bedarfs
Erweiterung des Ansatzes für die Unterhaltung der unbebauten Grundstücke
(WI)
hier: Kompensationsfläche Kalkofen mit 35 Hektar Größe
Beschreibung
Zusetzung von Budget, damit eine Übernahme der Flächenverwaltung von Amt
80 zu Amt 36 vollzogen werden kann.
Begründung / Ziel / Wirkung
Der ehemalige Steinbruch Kalkofen (zwischen der Berliner Straße und der
A 66) wurde im Jahr 2014 von Fa. Dyckerhoff/Butzi an die Stadt Wiesbaden
(Amt 80) übertragen.
Bei der Fläche handelt es sich um eine Ökokontofläche mit einem Wert von
8.218.884 Punkten (Gegenwert in Euro: 2.876.609).Die vertraglichen
Regelungen zur Übernahme der Fläche sehen vor, dass Fa. Dyckerhoff/Butzi
die Biotopwertpunkte weiter für sich in Anspruch nehmen kann. Zu diesem
Zweck ist es erforderlich ein entsprechendes naturschutzfachliches
Pflegemanagement zum Erhalt des "Steinbruchbiotops" nach einem
festgelegten Kompensationskonzept aufrecht zu erhalten.
Da das Amt für Wirtschaft und Liegenschaften sich fachlich nicht in der
Lage sieht, die in diesem Zusammenhang notwendigen Maßnahmen zu planen
und umzusetzen, soll die Fläche an das Umweltamt übergeben werden.
Aus Gründen der Verkehrssicherung ist neben dem Management zur
Biotoppflege auch die Aufrechterhaltung der Absicherung des eingezäunten
Steinbruchgeländes (Unterhaltung der Zaunanlage und der daran
befindlichen Abpflanzungen) erforderlich.
Eine Übernahme durch Amt 36 ist nur dann möglich, wenn die zur
Unterhaltung der Fläche erforderlichen Mittel dem
Landschaftspflegehaushalt zugesetzt werden.
Erfolgt keine Zusetzung von Mitteln, kann die Fläche nicht vom Umweltamt
übernommen werden. Ein Verlust der ökologischen Wertigkeit des Geländes
würde zu einer Regressforderung der Firma Dyckerhoff/Butzi führen.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
25.000
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
25.000
Folgekosten in Euro
Die kalkulierten Mehrkosten sind dauerhaft einzuplanen.
Belegnr.: 568
Dezernat II
Bezeichnung des Bedarfs
Ausschreibung von Versicherungsleistungen
Beschreibung
Es steht die Neuausschreibung der Einbruchdiebstahlversicherung an. Das
Ausschreibungsverfahren bedarf externer Unterstützung.
Begründung / Ziel / Wirkung
Umsetzung von EU-Recht
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
30.000 EURO
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
0 EURO
Folgekosten in Euro
0 EURO
Belegnr.: 571
Dezernat II
Belegnr.: 612
Bezeichnung des Bedarfs
Erweiterung des Ansatzes für die Unterhaltung der unbebauten Grundstücke
(WI)/Biotopflächen
Beschreibung
Erhaltungs- und Entwicklungspflege einschließlich der notwendigen
Reinigungs- und Verkehrssicherungsmaßnahmen auf den Biotopflächen im
Außenbereich.
Begründung / Ziel / Wirkung
Die finanzielle Ausstattung zur Unterhaltung von Biotopflächen und
Landschaftsparks durch 3605 ist in den vergangenen 10 Jahren rückläufig
gewesen.
Im Jahr 2004 standen bei 3605 für Mittel in Höhe von 478.700,-- Euro zur
Verfügung. Mit diesem Budget wurden 157 Ha an Biotopflächen unterhalten.
Bis zum Jahr 2012 (letzter Stichtag der Flächenauswertung) hatte sich
der Umfang der zu unterhaltenden Flächen auf 272 Ha erhöht und damit
nahezu verdoppelt -während das zur Unterhaltung dieser Flächen zur
Verfügung stehende Budget bei den Anlagenkostenstellen 15000298 und
65000046 bis zum Jahr 2014 um rd. 100.000,-- Euro auf 380.650,-- Euro
zurückging (die Budgets für 2014 wurden als Summe für Wi u. AKK
ermittelt, da im Jahr 2004 keine Trennung in diese Bereiche erfolgt war
und die Zahlen sonst nicht vergleichbar wären).
Die Tendenz der Flächenzunahme bis 2014 war weiter steigend,
insbesondere, da Ausgleichsflächen des Bebauungsplanes "Sauerland" seit
2014 nicht mehr über die Kostenerstattung finanziert werden können, was
alleine in diesem Bereich im Jahr 2014 Kosten für die laufende
Flächenunterhaltung von rd. 15.000,-- Euro verursacht hat.
Auch für die Ausgleichsfläche des ehemaligen "Güterbahnhof West", welche
aus artenschutzrechtlichen Gründen zu erhalten ist, standen nur bis zum
Jahr 2013 noch "Fremdmittel" aus einer Ablösezahlung zur Verfügung. Seit
2014 ist auch dieser Bereich über das Budget in der Anlagenkostenstelle
zu finanzieren. Das Ergebnis zur laufenden Unterhaltung dieser Fläche
lag im Jahr 2014 bei rd. 5.000,-- Euro.
Zusätzlich zu diesen größeren Pflegebereichen fanden Arrondierungen von
Flächen in den großen Wiesbadener Landschaftsparks (z.B.
"Landschaftspark Aukammtal", "Landschaftspark Wellritztal") statt.
Neben der quantitativen Flächenmehrung nahmen auch die Pflegeaufwände in
den zu verwaltenden Flächen zu. Dies resultiert neben der allgemeinen
Kostensteigerung im Vergleich zum Jahr 2004 z.B. aus einem erhöhten
Besucherdruck in den Landschaftsparks, der eine Zunahme von Müll- und
Vandalismus mit sich bringt, erhöhter Erwartungen an die
Belegnr.: 612
Verkehrssicherheit, zunehmender Probleme mit "Problemtieren und
-pflanzen" (z.B. Eichenprozessionsspinner, invasive und z.T.
gesundheitsschädliche Pflanzenarten wie Herkulesstaude u. Ambrosie,
zunehmender Schadensdruck durch Wildschweine in den Waldwiesentälern)
und Schadenszunahmen durch Naturgewalten in Folge der auftretenden
Klimaveränderungen (Sturm- und Starkregenereignisse).
Aus dem Budget bei 15000298 wurden im Jahr 2014 folgende Ausgaben
erforderlich, die mit der naturschutzfachlich geplanten
Biotopunterhaltung und - entwicklung nur entfernt zu tun haben:
Beseitigung von Sturmschäden 32.632,-- Euro
Neophytenbekämpfung (Herkulesstauden,
Eichenprozessionsspinner) 9.800,-- Euro
Bürgersteigreinigung und Winterdienste (Biotope
an Straßen) 11.800,-- Euro
Abfallentsorgung (Anteil des sog.
"Siedlungsmülls") 25.000,-- Euro
Entsorgung von Schnittgut aus Heckenpflegemaßnahmen Dritter 10.500,-- Euro
Gesamt
89.732,-- Euro
Diese Gelder fehlen zur Finanzierung von Maßnahmen, welche für die
qualitative Biotopwerterhaltung und -entwicklung notwendig sind.
In der Folge gehen auch die Wertigkeiten bestehender Ausgleichsflächen
zurück, was bei entsprechender Überprüfung durch Aufsichtsbehörde u./o.
Rechnungsprüfungshof zu Rückzahlungsansprüchen führen kann.
Falls die Zusetzung weiterer Mittel nicht erfolgt, muss versucht werden,
die laufenden Kosten weiter zu reduzieren.
Folgende Einsparmaßnahmen sehen wir in diesem Fall schon jetzt als
unverzichtbar an, weisen jedoch darauf hin, dass diese alleine ggf. noch
nicht ausreichen, um die notwendigen finanziellen Freiräume zur
Durchführung der unverzichtbaren Maßnahmen zu schaffen:
- Reduzierung von Reinigungsintervallen an den Sitzplätzen im
Außenbereich,
- Reduzierung der Grünlandpflege in den Bereichen in denen das Heu nicht
für die Tierfütterung nutzbar ist (d.h. insbesondere in den sog.
"Landschafts-parks"),
- Einschränkung der Wegeunterhaltung im Bereich der bestehenden
"Häckselwege" auf das zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherung
erforderliche Mindestmaß,
- Aufgabe des mit den Ortsbeiräten Kloppenheim, Naurod und Breckenheim
vereinbarten Projekts zur Wiederherstellung von durch Verbuschungen
verlorengegangener Wegebeziehungen,
- Pflegeaufgabe in vereinzelt liegenden Ausgleichsflächen und
Überlassung der Flächen in die natürliche Sukzession,
- Aufgabe der Wiesenabsicherung mit E-Zäunen gegen Wildschweinschäden im
Weilburger Tal.
Neben einer Veränderung des Landschaftsbildes "hin zu mehr
Urwüchsigkeit" muss darauf hingewiesen werden, dass sich durch Anhäufung
von Pflegestaus langfristig auch Mehrkosten ergeben werden.
Auch ist mit zunehmenden Beschwerden durch Nutzer und Anlieger von
Nachbargrundstücken zu rechnen.
Belegnr.: 612
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
100.000
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
100.000
Folgekosten in Euro
Durch ein mit dem nötigen Budget ausgestattetes Pflegemanagement können
höhere zukünftige Folgekosten durch Pflegerückstaus und
Rückzahlungsansprüche vermieden werden.
Dezernat II
Belegnr.: 615
Bezeichnung des Bedarfs
Erweiterung des Ansatzes für die Unterhaltung der unbebauten Grundstücke
(AKK) / Biotopflächen 3605
Beschreibung
Erhaltungs- und Entwicklungspflege einschließlich der notwendigen
Reinigungs- und Verkehrssicherungsmaßnahmen auf den Biotopflächen im
Außenbereich.
Begründung / Ziel / Wirkung
Das Umweltamt hat in den vergangenen Jahren zusätzliche Pflegeflächen in
AKK, insbesondere im Bereich "Maaraue", übernommen.
Bei der Maaraue, wie auch bei der Fläche "Fähncheskreuz" handelt es sich
um Flächen, die auch für die Naherholung wichtige Funktionen erfüllen.
Hier ist der Pflegeaufwand und die Notwendigkeit zur Beseitigung von
Gefahrenstellen deutlich erhöht gegenüber vielen sonstigen
Biotopflächen.
Im Jahr 2014 hat alleine die Pflege der Maaraue Kosten von rd. 21.500,-Euro verursacht (davon 8.200 Euro für Verkehrssicherungsmaßnahmen).
Dem tatsächlich zunehmenden Aufwand zur Unterhaltung der Flächen stand
eine kontinuierliche Reduktion des verfügbaren Budgets entgegen.
Fachliche Ansätze zur Biotopentwicklung mussten in der Folge
zurückgestellt werden, um den Ansprüchen nach "Sicherheit und
Sauberkeit" gerecht werden zu können. Trotzdem gelang es nicht mehr, die
Planansätze noch einzuhalten.
Dem Planansatz von 39.104 Euro in 2013 stand ein Ist-Ergebnis von 59.545
Euro entgegen. Dem Planansatz von 32.680 Euro in 2014 stand ein
Ist-Ergebnis von 43.699 Euro entgegen.
Trotz der Überziehung des zugewiesenen Budgets wurden lediglich die
dringlichsten Maßnahmen (Verkehrssicherungsmaßnahmen und Maßnahmen auf
Flächen mit hoher Öffentlichkeitswirksamkeit) durchgeführt.
Insbesondere die der Öffentlichkeit nicht sehr präsenten Biotope drohen
ihre Qualität durch mangelnde kontinuierliche Pflege zu verlieren.
Falls die Zusetzung weiterer Mittel nicht erfolgt, muss versucht werden,
die laufenden Kosten weiter zu reduzieren.
Maßnahmen wären z.B. der Abbau von Sitzplätzen im Außenbereich und der
zugehörigen Müllbehälterstandorte (wie bereits in anderen Bundesländern
praktiziert), Reduzierung der Pflegeintervalle in Wiesenbereichen, die
keiner Heunutzung unterliegen (damit einhergehend wäre z.B. bei
Wiesenflächen ein weniger gepflegtes Gesamtbild), Reduzierung der
Termine zum Einsammeln von Müll.
Belegnr.: 615
Neben der Entstehung eines weniger gepflegten Landschaftsbildes
(einhergehend mit zunehmenden Verbuschungen und stärkeren
Verunreinigungen der Flächen) muss darauf hingewiesen werden, dass sich
durch Anhäufung von Pflegestaus langfristig auch Mehrkosten ergeben
werden.
Auch ist mit zunehmenden Beschwerden zu rechnen.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
30.000
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
30.000
Folgekosten in Euro
Durch ein mit dem nötigen Budget ausgestattetes Pflegemanagement können
höhere zukünftige Folgekosten durch Pflegerückstaus vermieden werden.
Dezernat II
Belegnr.: 692
Bezeichnung des Bedarfs
Unterhaltung (Verkehrssicherung)
Beschreibung
Sicherung ordnungsgemäßer Abfluss, Erhaltung der Ufer, insbesondere
Erhaltung und Neuanpflanzung einer standortgerechten Ufervegetation,
Freihaltung der Ufer für den Abfluss.
Begründung / Ziel / Wirkung
Gemäß §39 WHG und §24 HWG ist die Landeshauptstadt Wiesbaden zur
Unterhaltung (Hochwasservorsorge, Grünschnitt) der Gewässer
verpflichtet.
Seit Jahren wird aufgrund des zur Verfügung gestellten Budgets
Unterhaltung und Verkehrssicherung in Inhalt und Umfang reduziert bzw.
nur an den Gewässerstrecken innerhalb bebauter Bereiche durchgeführt.
Zur Deckung dieser "reduzierten Unterhaltung" sind bereits die zur
Verfügung stehenden Mittel nicht ausreichend, so dass seit Jahren Mittel
aus anderen Aufgabenfeldern zur Deckung herangezogen werden. Zudem
werden teilweise aufgrund von fehlenden Mitteln erforderliche Maßnahmen
verschoben, deren Umsetzungen zu einem späteren Zeitpunkt dann teurer
werden.
Eine gezielte Baumpflege findet nicht statt, es wird ausschließlich
Verkehrssicherung betrieben.
Haushaltsjahr Budget in Euro Saldo in Euro
2012
420.262
+ 98.317
2013
438.943
- 11.600
2014
356.204
- 58.000
Zu 2012: Nothaushalt, viele Maßnahmen nach 2013 verschoben, daher
Überschuss.
Zu 2013: Langwierige Aufarbeitung der verschobenen Maßnahmen, dadurch
starke Reduzierung der erforderlichen Maßnahmen, Defizit wäre sonst
höher ausgefallen.
Zu 2014: Defizit deckt gerade die "alte" HH-Höhe ab; wiederum wurden
notwendige Maßnahmen geschoben. Unterdeckung wurde aus anderen ebenfalls
notwendigen Maßnahmen innerhalb des Produktbereichs gedeckt, dadurch
Verschiebung dieser Arbeiten in die Folgejahre.
Ziel ist eine gesetzeskonforme Unterhaltung.
Die Wirkung ist eine Reduzierung von Überschwemmungen im Hochwasserfall
durch besseres Abflussverhalten.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
60.000
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
60.000
Folgekosten in Euro
keine
Belegnr.: 692
Dezernat II
Belegnr.: 697
Bezeichnung des Bedarfs
Zusätzlicher Reinigungsaufwand durch Projekt: "Verbesserung der
Stadtsauberkeit"
Beschreibung
Grundsatzbeschluss zur Verbesserung der Stadtsauberkeit durch die
Überarbeitung der Straßenreinigungssystematik.
Durch die Umsetzung von Kategorie B (Straßen reinigt ELW, der Anlieger
den Gehweg) nach Kategorie C (Reinigung von Straßen und Gehweg durch den
Anlieger) fallen im Produktbereich 3609 zusätzliche 318 m zu reinigende
Straße an.
Begründung / Ziel / Wirkung
Basierend auf den Kosten für 2015 fallen somit rd. 4.300 Euro mehr
(bisher 29.400 Euro) an Straßenreinigungskosten für den Produktbereich
3609 an.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
4.300
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
4.300
Folgekosten in Euro
keine
Dezernat II
Bezeichnung des Bedarfs
Zuschuss an ELW für Verlust aus Errichtung und Betrieb der
Freiflächen-Photovoltaik (PV)-Anlage
Beschreibung
Eine Rücklage in Höhe von 400.000 Euro wurde zum 31.12.2014 aufgelöst
und der Restbetrag in Höhe von 121.516,37 Euro als Einnahme bei 36
erneuerbare Energien (Innenauftrag 101886) verbucht. Die Überleitung der
Mittel aus 2014 wurde beantragt. Vorausgesetzt der Umsetzung reicht der
Betrag aus, um die Verluste aus den Jahren 2014 - 2016 zu decken.
Für 2017 kalkulieren die ELW einen Verlust in Höhe von 28.940 Euro.
Begründung / Ziel / Wirkung
STVV 0487 vom 15.11.2007 PV-Anlage ELW;
STVV 0515 vom 13.11.2008 Beschluss Reduzierung Rückstellung
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
28.940
Folgekosten in Euro
Ab 2018 bis 2030 summieren sich die weiteren zu erwartenden Verluste auf
nochmals ca. 220.000 Euro, die bei den jeweiligen HH-Plan-Aufstellungen
verteilt zuzusetzen sind.
Belegnr.: 714
Dezernat II
Belegnr.: 743
Bezeichnung des Bedarfs
Zusätzlicher Reinigungsaufwand durch Projekt: "Verbesserung der
Stadtsauberkeit"
Beschreibung
Grundsatzbeschluss zur Verbesserung der Stadtsauberkeit durch die
Überarbeitung der Straßenreinigungssystematik.
Durch die Umsetzung von Kategorie B (Straßen reinigt ELW, der Anlieger
den Gehweg) nach Kategorie C (Reinigung von Straßen und Gehweg durch den
Anlieger) kommen im Produktbereich 3605 zusätzlich zu reinigende
Straßenabschnitte hinzu.
Begründung / Ziel / Wirkung
Basierend auf den Kosten für 2015 fallen rd. 3.000 Euro mehr (bisher
4.050 Euro) an Straßenreinigungskosten für den Produktbereich 3605 an.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
3.000
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
3.000
Folgekosten in Euro
keine
Dezernat II
Bezeichnung des Bedarfs
Mehrbedarf Personalkosten
Beschreibung
Korrektur wegen nichtbesetzter Stellen in 2014
Diverse Stellen waren wegen Eintritt Ruhestand/Pension, Stellenwechsel,
Langzeiterkrankung usw. im Jahr 2014 nicht durchgängig besetzt und somit
in den IST-Ausgaben 2014 nicht berücksichtigt. Inzwischen sind die
Stellen wieder besetzt.
Begründung / Ziel / Wirkung
Um den ordentlichen Geschäftsbetrieb aufrecht zu erhalten, wurden
inzwischen sämtliche Stellen wieder besetzt.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
115.750
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
115.750
Folgekosten in Euro
keine
Belegnr.: 981
Dezernat II
Belegnr.: 982
Bezeichnung des Bedarfs
Zeitlich befristete Stelle eines Klimamanagers
Beschreibung
Für den Bereich "Integriertes Klimaschutzkonzept" ist eine zusätzliche
Stelle erforderlich.
Die Stelle ist für 3 Jahre zu besetzen, optional 2 Jahre Verlängerung.
Stellenwert E 12 TVöD.
Die Personalkosten werden zu 65 % aus Fördermitteln des
Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit
(BMUB) refinanziert.
Ausgehend von 82.870 Euro / Jahr besteht ein Budgetbedarf in Höhe von
29.000 Euro. Dieser Bedarf besteht auch noch im Jahr 2018.
Über den Zeitraum von 2 Jahren hinaus werden die Personalkosten vom BMUB
mit 40 % refinanziert.
Begründung / Ziel / Wirkung
SV Integriertes Klimaschutzkonzept ist in Bearbeitung
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
29.000
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
29.000
Folgekosten in Euro
keine
Dezernat II
Belegnr.: 1034
Bezeichnung des Bedarfs
Pflege/Unterhaltung der unbebauten Grundstücke Wiesbaden
Beschreibung
Durchführung von Verkehrssicherungs- und Unterhaltungsmaßnahmen an
unbebauten Grundstücken (Biotope und Gewässergrundstücke)
Begründung / Ziel / Wirkung
Beseitigung und Vermeidung von Unfallgefahren, Einhaltung der
Verkehrssicherungspflicht, Pflege zur Sicherung eines ansprechenden
Landschaftsbildes, Umsetzung der hoheitlichen Aufgabe der
Gewässerunterhaltung sowie Vermeidung von Regressansprüchen von Bürgern,
Qualitätsverlust von Naherholungsflächen
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
326.580
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
252.640
Folgekosten in Euro
keine
Dezernat II
Belegnr.: 1045
Bezeichnung des Bedarfs
Einstellung der Leistung "Altentelefon" (Telefonanschlusses zur Pflege
der sozialen Kontakte)
Beschreibung
Durch Einrichten eines Telefonanschlusses erhalten ältere Menschen die
Möglichkeit, ihre sozialen Kontakte zu pflegen. Außer einem Zuschuss zur
monatlichen Grundgebühr können die Kosten für den Anschluss, sowie für
die Anschaffung eines Telefonapparates übernommen werden.
Die Entscheidung führt zur kompletten Einstellung dieser Leistung
.
Begründung / Ziel / Wirkung
Die Maßnahme erfolgt aufgrund der Verfügung der Eckdaten (Gesamtkürzung
um ca. 4,3%).
In der Planvariante A/d00 wurde die Leistung "Altentelefon" als
Ausgabereduzierung in Höhe von 100.000/Jahr erfasst.
Ein Verzicht auf die Maßnahme würde eine entsprechend hohe
Ausgabenreduzierung an anderer Stelle im Bestand erfordern.
Hierüber ist zu entscheiden.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
100.000
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
100.000
Folgekosten in Euro
Dezernat II
Belegnr.: 1047
Bezeichnung des Bedarfs
Einstellung des Zuschusses für verbilligte ESWE-Monatskarten für
Transferleistungsempfänger an ESWE
Beschreibung
Arbeitsuchende und Sozialhilfeempfänger erhalten aufgrund unseres
Zuschusses an ESWE eine um 50% verbilligte Monatskarte. Nach Wegfall
dieses Zuschusses müssen Transferleistungsempfänger den vollen Preis
zahlen.
Begründung / Ziel / Wirkung
Die Maßnahme erfolgt aufgrund der Verfügung der Eckdaten (Gesamtkürzung
um ca. 4,3%).
In der Planvariante A/d00 wurde der Zuschusses für verbilligte
ESWE-Monatskarten als Ausgabereduzierung in Höhe von 690.430 erfasst.
Ein Verzicht auf die Maßnahme würde eine entsprechend hohe
Ausgabenreduzierung an anderer Stelle im Bestand erfordern.
Hierüber ist zu entscheiden.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
690.430
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
690.430
Folgekosten in Euro
Dezernat II
Belegnr.: 1048
Bezeichnung des Bedarfs
Das Sonderprogramm WJW im Bereich des SGB II (16 Plätze im Jahr) wird
zum Beginn des Ausbildungsjahres 08/2015 eingestellt
Beschreibung
Die 16 Plätze für das Sonderprogramm WJW im Bereich des SGB II werden ab
08/2015 nicht mehr besetzt.
Begründung / Ziel / Wirkung
Die Maßnahme erfolgt aufgrund der Verfügung der Eckdaten (Gesamtkürzung
um ca. 4,3%).
In der Planvariante A/d00 wurde die Streichung der Plätze als
Ausgabereduzierung in Höhe von 458.920/789.140 erfasst.
Ein Verzicht auf die Maßnahme würde eine entsprechend hohe
Ausgabenreduzierung an anderer Stelle im Bestand erfordern.
Hierüber ist zu entscheiden.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
458.920
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
789.140
Folgekosten in Euro
Dezernat II
Belegnr.: 1049
Bezeichnung des Bedarfs
Stellenabbau in der Schulsozialarbeit in der Hermann-Ehlers-Schule und
IGS Kastellstrasse (incl. Einstellung KEP (Kompetenz - Entwicklungs Programm) und im Fallmanagement der Kompetenzagentur
Beschreibung
Reduzierung des Angebotes der Schulsozialarbeit in Jahrgängen 8-10 an
der Hermann Ehlers-Schule und IGS-Kastellstrasse incl. KEP und
Reduzierung des Fallmanagements in der Kompetenzagentur
Begründung / Ziel / Wirkung
Die Maßnahme erfolgt aufgrund der Verfügung der Eckdaten (Gesamtkürzung
um ca. 4,3%).
In der Planvariante A/d00 wurde der Stellenabbau als Ausgabereduzierung
in Höhe von 203.790/205.290 erfasst.
Ein Verzicht auf die Maßnahme würde eine entsprechend hohe
Ausgabenreduzierung an anderer Stelle im Bestand erfordern.
Hierüber ist zu entscheiden.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
203.790
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
205.290
Folgekosten in Euro
Dezernat II
Belegnr.: 1050
Bezeichnung des Bedarfs
Anpassung der Öffnungszeiten an die Personalbemessung des HessKiFöG im
Elementarbereich der städtischen Kindertagesstätten und der freier
Träger
Beschreibung
Anpassung der Öffnungszeiten an die Personalbemessung des HessKiFöG im
Elementarbereich - Absenkung der Öffnungszeit um 0,5 Wochenstunden im
Bereich der städtischen Kindertagesstätten und der freien Träger.
Begründung / Ziel / Wirkung
Die Maßnahme erfolgt aufgrund der Verfügung der Eckdaten (Gesamtkürzung
um ca. 4,3%).
In der Planvariante A/d00 wurde die Anpassung der Öffnungszeiten als
Ausgabereduzierung in Höhe von 1.020.600/Jahr erfasst.
Ein Verzicht auf die Maßnahme würde eine entsprechend hohe
Ausgabenreduzierung an anderer Stelle im Bestand erfordern.
Hierüber ist zu entscheiden.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
1.020.600
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
1.020.600
Folgekosten in Euro
Dezernat II
Belegnr.: 1051
Bezeichnung des Bedarfs
Streichung der Geschwisterbeitragsreduzierung in Kindertagesstätten
für das 2. Kind in der KT
Beschreibung
Die Geschwisterbeitragsreduzierung in Kindertagesstätten (bisher 50%
Nachlass auf die Gebühr) wird für das 2. Kind in der KT gestrichen.
Begründung / Ziel / Wirkung
Die Maßnahme erfolgt aufgrund der Verfügung der Eckdaten (Gesamtkürzung
um ca. 4,3%).
In der Planvariante A/d00 wurde die Streichung der
Geschwisterbeitragsreduzierung in Kindertagesstätten für das 2. Kind in
der KT als Ausgabereduzierung in Höhe von 1,417 Mio. / Jahr erfasst.
Ein Verzicht auf die Maßnahme würde eine entsprechend hohe
Ausgabenreduzierung an anderer Stelle im Bestand erfordern.
Hierüber ist zu entscheiden.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
1.417.450
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
1.417.450
Folgekosten in Euro
Dezernat II
Belegnr.: 1052
Bezeichnung des Bedarfs
Reduzierung der bisher 87 Ausbildungsplätze im Bereich der Jugendhilfe
in der WJW zum Beginn des Ausbildungsjahres 08/2015 um 43 Plätze
Reduzierung der bisher 11 Ausbildungsplätze im Bereich der Jugendhilfe
in dem Johannesstift zum Beginn des Ausbildungsjahres 08/2015 um 6
Plätze
Beschreibung
Die bisher 87 Ausbildungsplätze im Bereich der Jugendhilfe in der WJW
und die 11 Plätze im Johannesstift werden zum Beginn des
Ausbildungsjahres 08/2015 um 43 bzw. 6 Plätze reduziert.
Begründung / Ziel / Wirkung
Die Maßnahme erfolgt aufgrund der Verfügung der Eckdaten (Gesamtkürzung
um ca. 4,3%).
In der Planvariante A/d00 wurde die Reduzierung der Plätze als
Ausgabereduzierung in Höhe von 1,6 Mio/ 2,6 Mio erfasst.
Ein Verzicht auf die Maßnahme würde eine entsprechend hohe
Ausgabenreduzierung an anderer Stelle im Bestand erfordern.
Hierüber ist zu entscheiden.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
1.595.960
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
2.667.390
Folgekosten in Euro
Dezernat II
Bezeichnung des Bedarfs
Abbau von 2 Stellen für städtisches Personal im Haus des Jugendrechts
Beschreibung
Kein städtisches Personal mehr im Haus des Jugendrechts
Begründung / Ziel / Wirkung
Die Kürzung erfolgt aufgrund der Verfügung der Eckdaten (Gesamtkürzung
um ca. 4,3%).
In der Planvariante A/d00 wurde die Streichung der Stellen als
Ausgabereduzierung in Höhe von 115.040/Jahr erfasst.
Ein Verzicht auf die Maßnahme würde eine entsprechend hohe
Ausgabenreduzierung an anderer Stelle im Bestand erfordern.
Hierüber ist zu entscheiden.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
115.040
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
115.040
Folgekosten in Euro
Belegnr.: 1053
Dezernat II
Belegnr.: 1054
Bezeichnung des Bedarfs
Zuschusskürzungen bei Zahlungen an freie Träger im Bereich der
Jugendarbeit
Beschreibung
Teile der Zuschüsse an freie Träger im Bereich der Jugendarbeit werden
analog der Eckdatenvorgabe um 4,3% gekürzt
Begründung / Ziel / Wirkung
Die Maßnahme erfolgt aufgrund der Verfügung der Eckdaten (Gesamtkürzung
um ca. 4,3%).
In der Planvariante A/d00 wurde die Zuschusskürzung als
Ausgabereduzierung in Höhe von 99.890/100.140 erfasst.
Ein Verzicht auf die Maßnahme würde eine entsprechend hohe
Ausgabenreduzierung an anderer Stelle im Bestand erfordern.
Hierüber ist zu entscheiden.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
99.890
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
100.140
Folgekosten in Euro
Dezernat II
Belegnr.: 1055
Bezeichnung des Bedarfs
Streichung von Zuschüssen auf 0
im Bereich der Jugendarbeit
Beschreibung
Die Zuschüsse für Arco/Teenieraum Dotzheim (14.000 Euro), Sozialarbeiter
Naurod ev. Kirche (17.000 Euro), Stiftung für Kinderhilfe Biberbau
(20.000 Euro), Folklore im Garten (122.000 Euro) werden gestrichen.
Begründung / Ziel / Wirkung
Die Maßnahme erfolgt aufgrund der Verfügung der Eckdaten (Gesamtkürzung
um ca. 4,3%).
In der Planvariante A/d00 wurde die Streichung der Zuschüsse als
Ausgabereduzierung in Höhe von 0,173 Mio/ Jahr erfasst.
Ein Verzicht auf die Maßnahme würde eine entsprechend hohe
Ausgabenreduzierung an anderer Stelle im Bestand erfordern.
Hierüber ist zu entscheiden.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
172.550
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
173.320
Folgekosten in Euro
Dezernat II
Belegnr.: 1056
Bezeichnung des Bedarfs
Reduzierung von Zuschüssen an freie Träger der Jugendarbeit
(Nachbarschaftshaus)
Beschreibung
Die Zuschüsse an freie Träger der Jugendarbeit (Nachbarschaftshaus)
werden reduziert.
Begründung / Ziel / Wirkung
Die Maßnahme erfolgt aufgrund der Verfügung der Eckdaten (Gesamtkürzung
um ca. 4,3%).
In der Planvariante A/d00 wurde die Zuschussreduzierung als
Ausgabereduzierung in Höhe von 78.620/82.330 erfasst.
Ein Verzicht auf die Maßnahme würde eine entsprechend hohe
Ausgabenreduzierung an anderer Stelle im Bestand erfordern.
Hierüber ist zu entscheiden.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
78.620
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
82.330
Folgekosten in Euro
Dezernat II
Belegnr.: 1057
Bezeichnung des Bedarfs
Reduzierung von Zuschüssen für das städtische Ferienprogramm im Bereich
der Jugendarbeit
Beschreibung
Die Angebote im städtischen Ferienprogramm werden reduziert.
Begründung / Ziel / Wirkung
Die Maßnahme erfolgt aufgrund der Verfügung der Eckdaten (Gesamtkürzung
um ca. 4,3%).
In der Planvariante A/d00 wurde die Zuschussreduzierung als
Ausgabereduzierung in Höhe von 75.000/ Jahr erfasst.
Ein Verzicht auf die Maßnahme würde eine entsprechend hohe
Ausgabenreduzierung an anderer Stelle im Bestand erfordern.
Hierüber ist zu entscheiden.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
75.000
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
75.000
Folgekosten in Euro
Dezernat II
Belegnr.: 1058
Bezeichnung des Bedarfs
Streichung der Geschwisterbeitragsreduzierung in der betreuenden
Grundschule ab dem 2. Kind in der BGS
Beschreibung
Die Geschwisterbeitragsreduzierung in der betreuenden Grundschule
(bisher 50% Nachlass auf die Gebühr) ab dem 2. Kind in BGS wird
gestrichen.
Begründung / Ziel / Wirkung
Die Maßnahme erfolgt aufgrund der Verfügung der Eckdaten (Gesamtkürzung
um ca. 4,3%).
In der Planvariante A/d00 wurde die Streichung der
Geschwisterbeitragsreduzierung als Ausgabereduzierung in Höhe von
16.320/Jahr erfasst.
Ein Verzicht auf die Maßnahme würde eine entsprechend hohe
Ausgabenreduzierung an anderer Stelle im Bestand erfordern.
Hierüber ist zu entscheiden.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
16.320
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
16.320
Folgekosten in Euro
Dezernat II
Belegnr.: 1059
Bezeichnung des Bedarfs
Schliessung einer betreuenden Grundschule (zu entscheiden: Grimmschule,
Stifterschule, Mierendorffschule)
Beschreibung
Im Bereich Kostheim wird eine BGS geschlossen.
Begründung / Ziel / Wirkung
Die Maßnahme erfolgt aufgrund der Verfügung der Eckdaten (Gesamtkürzung
um ca. 4,3%).
In der Planvariante A/d00 wurde die Schliessung der BGS als
Ausgabereduzierung in Höhe von 171.520/Jahr erfasst.
Ein Verzicht auf die Maßnahme würde eine entsprechend hohe
Ausgabenreduzierung an anderer Stelle im Bestand erfordern.
Hierüber ist zu entscheiden.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
171.520
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
171.520
Folgekosten in Euro
Dezernat II
Belegnr.: 1060
Bezeichnung des Bedarfs
Reduzierung der Koordinatorenstelle Arbeitsmarktbudget Hessen im Bereich
der BGS von 100 % auf 50 %
Beschreibung
Die Landeshauptstadt Wiesbaden richtet als Options-Kommune für
Arbeitssuchende aus dem Sozialgesetzbuch Teil 2 (SGB II) zusätzliche
Kinderbetreuungsplätze ein. Je nach gemeldetem Bedarf werden in den
Betreuenden Grundschulen Tagesbetreuungsplätze eingerichtet. Dies sind
derzeit 74 zusätzliche Plätze. Das Aufgabengebiet dieser Stelle umfasst
die Koordination der Bereitstellung, Belegung und Abrechnung der
zusätzlichen Plätze, die wir dem Jobcenter/Kommunale Arbeitsvermittlung
zur Verfügung stellen - die vorhandene Koordinatorenstelle wird um 50%
reduziert
Begründung / Ziel / Wirkung
Die Maßnahme erfolgt aufgrund der Verfügung der Eckdaten (Gesamtkürzung
um ca. 4,3%).
In der Planvariante A/d00 wurde die Reduzierung als Ausgabereduzierung
in Höhe von 33.660/Jahr erfasst.
Ein Verzicht auf die Maßnahme würde eine entsprechend hohe
Ausgabenreduzierung an anderer Stelle im Bestand erfordern.
Hierüber ist zu entscheiden.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
33.660
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
33.660
Folgekosten in Euro
Dezernat II
Belegnr.: 1061
Bezeichnung des Bedarfs
Einstellung der Zuschusszahlung für die AWO Schülerhilfe Riederberg im
Bereich der BGS
Beschreibung
Das Angebot der AWO Schülerhilfe Riederberg im Bereich der BGS
wird komplett eingestellt.
Begründung / Ziel / Wirkung
Die Maßnahme erfolgt aufgrund der Verfügung der Eckdaten (Gesamtkürzung
um ca. 4,3%).
In der Planvariante A/d00 wurde die Streichung als Ausgabereduzierung in
Höhe von 42.440/Jahr erfasst.
Ein Verzicht auf die Maßnahme würde eine entsprechend hohe
Ausgabenreduzierung an anderer Stelle im Bestand erfordern.
Hierüber ist zu entscheiden.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
42.440
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
42.440
Folgekosten in Euro
Dezernat II
Belegnr.: 1062
Bezeichnung des Bedarfs
Bündnis für Familie - Reduzierung der Mittel
Beschreibung
Die Mittel für das Bündnis für Familie werden um 25.000 Euro auf 4.000
Euro reduziert.
Begründung / Ziel / Wirkung
Die Maßnahme erfolgt aufgrund der Verfügung der Eckdaten (Gesamtkürzung
um ca. 4,3%).
In der Planvariante A/d00 wurde die Reduzierung als Ausgabereduzierung
in Höhe von 25.000/Jahr erfasst.
Ein Verzicht auf die Maßnahme würde eine entsprechend hohe
Ausgabenreduzierung an anderer Stelle im Bestand erfordern.
Hierüber ist zu entscheiden.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
25.000
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
25.000
Folgekosten in Euro
Dezernat II
Belegnr.: 1063
Bezeichnung des Bedarfs
Zuschusskürzungen im Bereich häusliche Hilfen für alte Menschen
Beschreibung
Häusliche Hilfen dienen dazu, Hilfen, die zur selbständigen
Lebensführung im Alter erforderlich sind und nicht zu den Leistungen
des SGB XI gehören, bei frei-gemeinnützigen Trägern (wie z. B.
Caritasverband) zu einem bezahlbaren Betrag einzukaufen (aktuell - 12
Euro / Std., ab 01.08.15 -15 Euro / Std.).
Wir erreichen derzeit etwa 1.200 Haushalte mit dieser Hilfeart.
Die Reduzierung der Zuschüsse betrifft ASB, Diakonisches Werk, Caritas,
JUH, Nachbarschaftshaus, Rotes Kreuz.
Begründung / Ziel / Wirkung
Die Maßnahme erfolgt aufgrund der Verfügung der Eckdaten (Gesamtkürzung
um ca. 4,3%).
In der Planvariante A/d00 wurde die Reduzierung als Ausgabereduzierung
in Höhe von 164.000/Jahr erfasst.
Ein Verzicht auf die Maßnahme würde eine entsprechend hohe
Ausgabenreduzierung an anderer Stelle im Bestand erfordern.
Hierüber ist zu entscheiden.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
164.000
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
164.000
Folgekosten in Euro
Dezernat II
Belegnr.: 1064
Bezeichnung des Bedarfs
Reduzierung von Zuschüssen an freie Träger im Bereich der Altenhilfe auf
0
Beschreibung
Die Zuschusszahlungen für Nachbarschaftshaus (168.000),
Lebensabendbewegung (60.000) und Seniorentreffs freier Träger in Wi und
AKK (65.000) im Bereich der Altenarbeit werden eingestellt.
Begründung / Ziel / Wirkung
Die Maßnahme erfolgt aufgrund der Verfügung der Eckdaten (Gesamtkürzung
um ca. 4,3%).
In der Planvariante A/d00 wurde die Streichung als Ausgabereduzierung in
Höhe von 293.670/299.370 erfasst.
Ein Verzicht auf die Maßnahme würde eine entsprechend hohe
Ausgabenreduzierung an anderer Stelle im Bestand erfordern.
Hierüber ist zu entscheiden.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
293.670,00
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
299.370,00
Folgekosten in Euro
Dezernat II
Belegnr.: 1065
Bezeichnung des Bedarfs
Schliessung des städtischen Seniorentreffs Adlerstrasse
Beschreibung
Komplette Einstellung des Angebotes für Seniorentreffs an dem Standort
Adlerstrasse
Begründung / Ziel / Wirkung
Die Maßnahme erfolgt aufgrund der Verfügung der Eckdaten (Gesamtkürzung
um ca. 4,3%).
In der Planvariante A/d00 wurde die Schliessung als Ausgabereduzierung
in Höhe von 50.000/Jahr erfasst.
Ein Verzicht auf die Maßnahme würde eine entsprechend hohe
Ausgabenreduzierung an anderer Stelle im Bestand erfordern.
Hierüber ist zu entscheiden.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
50.000
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
50.000
Folgekosten in Euro
Dezernat II
Belegnr.: 1066
Bezeichnung des Bedarfs
Zuschusskürzung im Bereich Freizeitgestaltung Behinderter auf 0
Beschreibung
Komplette Einstellung des Zuschusses für die Freizeitgestaltung
Behinderter
Begründung / Ziel / Wirkung
Die Maßnahme erfolgt aufgrund der Verfügung der Eckdaten (Gesamtkürzung
um ca. 4,3%).
In der Planvariante A/d00 wurde die Streichung als Ausgabereduzierung in
Höhe von 11.050/Jahr erfasst.
Ein Verzicht auf die Maßnahme würde eine entsprechend hohe
Ausgabenreduzierung an anderer Stelle im Bestand erfordern.
Hierüber ist zu entscheiden.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
11.050
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
11.050
Folgekosten in Euro
Dezernat II
Belegnr.: 1067
Bezeichnung des Bedarfs
Kündigung des Kooperationsvertrages mit der ev. Familienbildungsstätte
zur Tagesmüttervermittlung
Beschreibung
Es gibt einen Kooperationsvertrag, dass hier ein Teil der Vermittlungen
der Tagesmütter erfolgt. Der Vertrag läuft über 29.000 und soll in
voller Höhe gestrichen werden. Der Effekt sind nur 14.500, da 50% durch
das Land refinanziert sind. Die Einstellung führt zu einer Verringerung
in der Vermittlung der Tagesmütter.
Begründung / Ziel / Wirkung
Die Maßnahme erfolgt aufgrund der Verfügung der Eckdaten (Gesamtkürzung
um ca. 4,3%).
In der Planvariante A/d00 wurde die Kündigung als Ausgabereduzierung in
Höhe von 14.500/Jahr erfasst.
Ein Verzicht auf die Maßnahme würde eine entsprechend hohe
Ausgabenreduzierung an anderer Stelle im Bestand erfordern.
Hierüber ist zu entscheiden.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
14.500
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
14.500
Folgekosten in Euro
Dezernat II
Belegnr.: 1068
Bezeichnung des Bedarfs
Zuschusskürzungen bei Zahlungen an freie Träger im Bereich Sozialdienst
Beschreibung
Die Zuschüsse werden analog der Eckdatenvorgabe um 4,3% gekürzt/ zudem
wird der Zuschuss für die Familienbildungsstätte des
Nachbarschaftshauses um ca. 110.000 Euro gesenkt.
Begründung / Ziel / Wirkung
Die Maßnahme erfolgt aufgrund der Verfügung der Eckdaten (Gesamtkürzung
um ca. 4,3%).
In der Planvariante A/d00 wurde die Kürzung als Ausgabereduzierung in
Höhe von 272.050/276.020 erfasst.
Ein Verzicht auf die Maßnahme würde eine entsprechend hohe
Ausgabenreduzierung an anderer Stelle im Bestand erfordern.
Hierüber ist zu entscheiden.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
272.050
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
276.020
Folgekosten in Euro
Dezernat II
Bezeichnung des Bedarfs
Reduzierung von Personal in Kindertagesstätten
Beschreibung
Personal wird abgebaut- dies führt zu einer Schliessung von ca. 3
Gruppen.
Begründung / Ziel / Wirkung
Die Festlegung der Eckdaten erfordert eine weitere Kürzung über die
verfügten ca. 4,3% hinaus.
In der Planvariante A/d00 wurde die Schliessung der Kindertagesstätten
als Ausgabereduzierung in Höhe von 0,35 Mio/Jahr erfasst.
Ein Verzicht auf die Maßnahme würde eine entsprechend hohe
Ausgabenreduzierung an anderer Stelle im Bestand erfordern.
Hierüber ist zu entscheiden.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
351.220,00
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
348.310,00
Folgekosten in Euro
Belegnr.: 1071
Dezernat II
Bezeichnung des Bedarfs
Streichung der Geschwisterbeitragsreduzierung in Kindertagesstätten
für das 3. Kind in der KT
Beschreibung
Die Geschwisterbeitragsreduzierung in Kindertagesstätten für das 3. Kind
in der KT bisher Reduzierung der Gebühr um 100%) wird gestrichen.
Begründung / Ziel / Wirkung
Die Festlegung der Eckdaten erfordert eine weitere Kürzung über die
verfügten ca. 4,3% hinaus.
In der Planvariante A/d00 wurde die Streichung der
Geschwisterbeitragsreduzierung in Kindertagesstätten für das 3. Kind in
der KT als Ausgabereduzierung in Höhe von 0,516 Mio. / Jahr erfasst.
Ein Verzicht auf die Maßnahme würde eine entsprechend hohe
Ausgabenreduzierung an anderer Stelle im Bestand erfordern.
Hierüber ist zu entscheiden.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
516.840,00
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
516.840,00
Folgekosten in Euro
Belegnr.: 1072
Dezernat II
Bezeichnung des Bedarfs
Abbau Schulsozialarbeit um 9 x 0,5 VZÄ
Beschreibung
In der Schulsozialarbeit werden 9 x 0,5 VZÄ gestrichen und somit die
Aufgabe entsprechend reduziert.
Begründung / Ziel / Wirkung
Die Festlegung der Eckdaten erfordert eine weitere Kürzung über die
verfügten ca. 4,3% hinaus.
In der Planvariante A/d00 wurde der Abbau der Schulsozialarbeit von 9 x
0,5 VZÄ als Ausgabereduzierung in Höhe von 0,258 Mio/ Jahr erfasst.
Ein Verzicht auf die Maßnahme würde eine entsprechend hohe
Ausgabenreduzierung an anderer Stelle im Bestand erfordern.
Hierüber ist zu entscheiden.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
258.840
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
258.840
Folgekosten in Euro
Belegnr.: 1073
Dezernat II
Bezeichnung des Bedarfs
Abbau Erziehungsberatungsstellen, Streichung von 4 x 1 VZÄ (Stadt, DW,
Adelheidstraße, NBH) im Bereich Sozialdienst
Beschreibung
Bei den Erziehungsberatungsstellen der Stadt und freier Träger wird der
Zuschuss für 4 VZÄ gestrichen.
Begründung / Ziel / Wirkung
Die Festlegung der Eckdaten erfordert eine weitere Kürzung über die
verfügten ca. 4,3% hinaus.
In der Planvariante A/d00 wurde der Abbau
als Ausgabereduzierung in Höhe von 0,280 Mio./Jahr erfasst.
Ein Verzicht auf die Maßnahme würde eine entsprechend hohe
Ausgabenreduzierung an anderer Stelle im Bestand erfordern.
Hierüber ist zu entscheiden.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
280.000
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
280.000
Folgekosten in Euro
Belegnr.: 1077
Dezernat II
Bezeichnung des Bedarfs
Streichung Zuschuss UPJ Goldene Lilie
Beschreibung
Der Zuschuss an UPJ für Goldene Lilie wird gestrichen.
Begründung / Ziel / Wirkung
Die Festlegung der Eckdaten erfordert eine weitere Kürzung über die
verfügten ca. 4,3% hinaus.
In der Planvariante A/d00 wurde die Streichung
als Ausgabereduzierung in Höhe von 34.230/32.760 erfasst.
Ein Verzicht auf die Maßnahme würde eine entsprechend hohe
Ausgabenreduzierung an anderer Stelle im Bestand erfordern.
Hierüber ist zu entscheiden.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
34.230
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
32.760
Folgekosten in Euro
Belegnr.: 1084
Dezernat II
Bezeichnung des Bedarfs
Tariferhöhung 2015 für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Ämter 50
und 51/ 2,4% im Bereich Beschäftigte ab März 2015
Beschreibung
Tariferhöhung 2015/ 2,4% im Bereich Beschäftigte ab März 2015 ( wurde
bei Festlegung der Eckdaten nicht berücksichtigt/
sollte lt. Kämmerergespräch noch allen Ämtern zugesetzt werden)
Begründung / Ziel / Wirkung
Die Festlegung der Eckdaten erfordert eine weitere Kürzung über die
verfügten ca. 4,3% hinaus.
In der Planvariante A/d00 wurde die gemäß Tarifvertrag geltende
Tariferhöhung 2015 nicht erfasst.
Ein Verzicht auf die Maßnahme würde eine entsprechend hohe
Ausgabenreduzierung an anderer Stelle im Bestand erfordern.
Hierüber ist zu entscheiden.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
1.300.000
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
1.300.000
Folgekosten in Euro
Belegnr.: 1088
Dezernat II
Bezeichnung des Bedarfs
fehlende Berücksichtigung tariflicher Steigerungen aus Verträgen bzw.
Verpflichtung aus Jugendhilfekommission für 2015
Beschreibung
fehlende Berücksichtigung tariflicher Steigerungen aus Verträgen bzw.
Verpflichtung aus Jugendhilfekommission für 2015. Berechnet wurden
Steigerungen von 2014 nach 2016 - unbeachtet blieb der Kostenanstieg
2015, der aber zum Fehlbetrag im RE führt.
Begründung / Ziel / Wirkung
Die Festlegung der Eckdaten erfordert eine weitere Kürzung über die
verfügten ca. 4,3% hinaus.
In der Planvariante A/d00 wurde die tarifliche Steigerung für 2015 gemäß
den bestehenden Verträgen nicht erfasst.
Ein Verzicht auf die Maßnahme würde eine entsprechend hohe
Ausgabenreduzierung an anderer Stelle im Bestand erfordern.
Hierüber ist zu entscheiden.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
1.586.900,00
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
1.544.650,00
Folgekosten in Euro
Belegnr.: 1089
Dezernat II
Belegnr.: 1093
Bezeichnung des Bedarfs
städt. Kindertagesstätten - BEP und Schwerpunkt KT im Rahmen des
HessKiFöG
Beschreibung
Fachberatung Bildungs- und Erziehungsplan (BEP) und Schwerpunkt KT Die
Beschäftigung einer Fachberatung ist auf Grund der Fördersystematik des
HessKiFöG zu 100 % finanziert, aber nicht in den Eckdaten
berücksichtigt.
Pro anspruchsberechtigte Kita werden bis zu 1.000 Euro gezahlt.
In Bezug auf die Aufgaben der BEP Fachberatung hat die zuständige
Abteilung im Amt für Soziale Arbeit auch den Beratungsauftrag bei ca. 15
Kitas bei freien Trägern übernommen und bekommt diese Aufwendung
ebenfalls honoriert. Der Landeszuschuss wird nur gewährt wenn die
Leistung erbracht wird. Ohne diese Beratung wird auch der Regelzuschuss
BEP nicht gewährt und die Stadt und die an uns gebungenen Träger
verlieren ihre Fördervoraussetzung d. h. ein Verlust von ca. 400.000
Euro wäre die Folge.
Eine Verweigerung der Umsetzung dieser Maßnahmen stellt einen Verstoß
gegen einen eindeutigen gesetzlichen Auftrag dar.
Eine Sitzungsvorlage zu dieser Maßnahme ist im Entstehen oder im
Geschäftsgang.
Begründung / Ziel / Wirkung
Die Erfassung der notwendigen Mittel in der Planvariante A/d00 ist
aufgrund der Eckdatenverfügung nicht möglich.
Über die Aufnahme der Mittel in den Haushalt ist zu entscheiden.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
67.320
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
67.320
Folgekosten in Euro
Dezernat II
Belegnr.: 1094
Bezeichnung des Bedarfs
Umsetzung Personalerhöhung KiföG zum 1.09.2015 in städt.
Kindertagesstätten
Beschreibung
Ab 01.09.2015 ist der Fachkraftbedarf in den städtischen
Kindertagesstätten den Mindeststandards nach dem HessKiFöG anzupassen.
Eine Verweigerung der Umsetzung dieser Maßnahme stellt einen Verstoß
gegen das HessKiFöG dar mit der Folge, dass die Aufsichtsbehörde HMSI
die Betriebserlaubnis entziehen wird bzw. die Öffnungszeiten deutlich
reduziert werden müssen. Die Personalanpassung wird zu 100% nach dem
Konnexitätsprinzip vom Land finanziert, aber wurde nicht in den Eckdaten
berücksichtigt.
Eine Sitzungsvorlage zu dieser Maßnahme ist im Entstehen oder im
Geschäftsgang.
Begründung / Ziel / Wirkung
Die Erfassung der notwendigen Mittel in der Planvariante A/d00 ist
aufgrund der Eckdatenverfügung nicht möglich.
Über die Aufnahme der Mittel in den Haushalt ist zu entscheiden.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
1.467.900
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
1.467.900
Folgekosten in Euro
Dezernat II
Belegnr.: 1097
Bezeichnung des Bedarfs
Erhöhung der Gebühren bei freien Trägern von Kindertagesstätten im
Krippenbereich
Beschreibung
Die Gebühren bei freien Trägern von Kindertagesstätten im Krippenbereich
werden um 30 Euro je Platz erhöht.
Begründung / Ziel / Wirkung
Die Maßnahme erfolgt aufgrund der Verfügung der Eckdaten (Gesamtkürzung
um ca. 4,3%).
In der Planvariante A/d00 wurde die Erhöhung der Gebühren als
Ausgabereduzierung in Höhe von 290.160/Jahr erfasst.
Ein Verzicht auf die Maßnahme würde eine entsprechend hohe
Ausgabenreduzierung an anderer Stelle im Bestand erfordern.
Hierüber ist zu entscheiden.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
290.160
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
290.160
Folgekosten in Euro
Dezernat II
Belegnr.: 1098
Bezeichnung des Bedarfs
Wiedereinführung des gebührenpflichtigen Halbtagsplatzes in
Kindertagesstätten bei freien Trägern (unter Berücksichtigung steigender
Beitragszuschüsse)
Beschreibung
Der gebührenpflichtige Halbtagsplatz in Kindertagesstätten bei freien
Trägern wird wieder eingeführt.
Begründung / Ziel / Wirkung
Die Maßnahme erfolgt aufgrund der Verfügung der Eckdaten (Gesamtkürzung
um ca. 4,3%).
In der Planvariante A/d00 wurde die Wiedereinführung des
gebührenpflichtigen Halbtagsplatzes in Kindertagesstätten bei freien
Trägern als Ausgabereduzierung in Höhe von 1,215 Mio./Jahr erfasst.
Ein Verzicht auf die Maßnahme würde eine entsprechend hohe
Ausgabenreduzierung an anderer Stelle im Bestand erfordern.
Hierüber ist zu entscheiden.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
1.215.980
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
1.215.980
Folgekosten in Euro
Dezernat II
Belegnr.: 1101
Bezeichnung des Bedarfs
Erhöhung des Essensgeldes für Kinder und Mitarbeiter von 35 auf 70 Euro in
Kindertagesstätten
Beschreibung
Das Essensgeldes für Kinder und Mitarbeiter in städtischen
Kindertagesstätten wird von 35 auf 70 Euro erhöht.
Begründung / Ziel / Wirkung
Die Maßnahme erfolgt aufgrund der Verfügung der Eckdaten (Gesamtkürzung
um ca. 4,3%).
In der Planvariante A/d00 wurde die Erhöhung als Einnahmeverbesserung in
Höhe von 996.720/Jahr erfasst.
Ein Verzicht auf die Maßnahme würde eine entsprechend hohe
Ausgabenreduzierung an anderer Stelle im Bestand erfordern.
Hierüber ist zu entscheiden.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
996.720
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
996.720
Folgekosten in Euro
Dezernat II
Belegnr.: 1104
Bezeichnung des Bedarfs
Erhöhung der Gebühren im Krippenbereich in städtischen
Kindertagesstätten
Beschreibung
Die Gebühren im Krippenbereich in städtischen KIndertagesstätten werden
um 30 Euro je Platz erhöht.
Begründung / Ziel / Wirkung
Die Maßnahme erfolgt aufgrund der Verfügung der Eckdaten (Gesamtkürzung
um ca. 4,3%).
In der Planvariante A/d00 wurde die Erhöhung als Einnahmeverbesserung in
Höhe von 186.840/Jahr erfasst.
Ein Verzicht auf die Maßnahme würde eine entsprechend hohe
Ausgabenreduzierung an anderer Stelle im Bestand erfordern.
Hierüber ist zu entscheiden.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
186.840
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
186.840
Folgekosten in Euro
Dezernat II
Belegnr.: 1106
Bezeichnung des Bedarfs
Wiedereinführung des gebührenpflichtigen Halbtagsplatzes in städtischen
Kindertagesstätten
Beschreibung
Der gebührenpflichtige Halbtagsplatz in städtischen Kindertagesstätten
wird wieder eingeführt.
Begründung / Ziel / Wirkung
Die Maßnahme erfolgt aufgrund der Verfügung der Eckdaten (Gesamtkürzung
um ca. 4,3%).
In der Planvariante A/d00 wurde die Erhöhung als Einnahmeverbesserung in
Höhe von 27.720/Jahr erfasst.
Ein Verzicht auf die Maßnahme würde eine entsprechend hohe
Ausgabenreduzierung an anderer Stelle im Bestand erfordern.
Hierüber ist zu entscheiden.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
27.720
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
27.720
Folgekosten in Euro
Dezernat II
Belegnr.: 1108
Bezeichnung des Bedarfs
Einführung des gebührenpflichtigen Halbtagsplatzes in der betreuenden
Grundschule
Beschreibung
Der gebührenpflichtige Halbtagsplatz (unter Berücksichtigung der
steigenden Beitragszuschüsse) wird in der BGS wieder eingeführt.
Begründung / Ziel / Wirkung
Die Maßnahme erfolgt aufgrund der Verfügung der Eckdaten (Gesamtkürzung
um ca. 4,3%).
In der Planvariante A/d00 wurde die Erhöhung als Einnahmeverbesserung in
Höhe von 182.750/Jahr erfasst.
Ein Verzicht auf die Maßnahme würde eine entsprechend hohe
Ausgabenreduzierung an anderer Stelle im Bestand erfordern.
Hierüber ist zu entscheiden.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
182.750
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
182.750
Folgekosten in Euro
Dezernat II
Belegnr.: 1111
Bezeichnung des Bedarfs
Reduzierung Zuschuss Pro Familia
Beschreibung
Die Zuschusserhöhung an Pro Familia wird wieder zurückgenommen.
Begründung / Ziel / Wirkung
Die Maßnahme erfolgt aufgrund der Verfügung der Eckdaten (Gesamtküprzung
um ca. 4,3%)
In der Planvariante A/d00 wurde die Reduzierung
als Ausgabereduzierung in Höhe von 50.000/Jahr erfasst.
Ein Verzicht auf die Maßnahme würde eine entsprechend hohe
Ausgabenreduzierung an anderer Stelle im Bestand erfordern.
Hierüber ist zu entscheiden.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
50.000
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
50.000
Folgekosten in Euro
Dezernat II
Belegnr.: 1115
Bezeichnung des Bedarfs
Produktivnahme eAkte beim Rechtsamt
Beschreibung
Es ist beabsichtigt das Amt 30 Anfang 2016 den Produktivbetrieb "E-Akte"
aufnimmt. Gem. Empfehlung von 2005-IT-M sind 950 Euro pro Anwender und
Jahr an Kosten vorzusehen.
Die Kosten für WIVERTIS und T-Systems sind auf den Kostenarten 670100
und 616640 prozentual aufgeteilt und eingeplant.
Begründung / Ziel / Wirkung
Gem. Beschluss der STVV Nr. 0272 vom 21.06.2012 wurden eAkten bei den
Ämtern 21 und 51 eingeführt. Gleichzeitig wurde der Ausbau für
Organisationseinheiten mit Querschnittsaufgaben festgelegt zur
Vermeidung von Medienbrüchen.
Ca. 60% der durch 30 zu betreuenden Streitfälle entstehen aus den
fachlichen Arbeiten in den Ämtern 21 und 50/51. Darüber hinaus kann
damit auch der digitale Datenaustausch über Virtuelle Poststelle (VPS),
Elektron. Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) zwischen dem
Rechtsamt und anderen Behörden (wie Gerichtsbarkeiten) ermöglicht
werden.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
22.800 Euro
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
22.800 Euro
Folgekosten in Euro
22.800 Euro p.A.
Dezernat II
Belegnr.: 1155
Bezeichnung des Bedarfs
Mitgliedsbeitrag für den Zweckverband Naturpark Rhein-Taunus
Beschreibung
Gemeinsam mit dem Rheingau-Taunus-Kreis hat die Landeshauptstadt
Wiesbaden einen Zweckverband gebildet.
Begründung / Ziel / Wirkung
Der Naturpark Rhein-Taunus hat eine Fläche von rund 81.000 Hektar.
Der Zweckverband hat die Aufgabe, in dem als Erholungsgebiet besonders
geeigneten Raum, die heimische Pflanzen- und Tierwelt zu schützen, die
Landschaft zu erhalten, zu gestalten sowie zu pflegen und dadurch den
Menschen eine naturnahe Erholung zu ermöglichen.
Aufgrund der Kündigungsfrist wurde der Betrag in Höhe von 67.500 Euro
für das Jahr 2016 in den Haushaltsplanungen berücksichtigt.
Eine Entscheidung über die Kündigung aus dem Zweckverband ab 2017 muss
durch die Stadtverordnetenversammlung erfolgen. Aufgrund der Kündigung
wird sich der Verband auflösen müssen.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
67.500
Folgekosten in Euro
keine
Dezernat II
Belegnr.: 1156
Bezeichnung des Bedarfs
Aufstockung des Förderprogrammes Streuobst
Beschreibung
Gewährung von Zuschüssen zur Ergänzung, Neuanlage und Pflege von
Streuobstbeständen im Stadtgebiet Wiesbadens.
Begründung / Ziel / Wirkung
Der Magistrat hat mit Beschluss Nr. 0734 v. 02.09.2008 die "Richtlinie
zur Förderung von Streuobstwiesen" beschlossen. Die Richtlinie sieht
vor, die Ergänzung, Neuanlage und Pflege von Streuobstbeständen durch
Zuschüsse an Dritte zu fördern.
Im Haushalt 2008/2009 wurden erstmalig Zuschussbeträge für das Programm
in den Haushalt eingestellt. Das Programm wurde bis heute jährlich im
städtischen Haushalt fortgeschrieben.
Eine Verstärkung der Bemühungen zum Schutz der Streuobstbestände wird
von diversen Ortsbeiräten eingefordert.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
80.000
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
80.000
Folgekosten in Euro
keine
Dezernat II
Bezeichnung des Bedarfs
Wiesbadener Umweltpreis
Beschreibung
Der mit 3.000 Euro dotierte Wiesbadener Umweltpreis wird im Jahr 2016
gemäß Vergaberichtlinie vergeben.
Es bedarf der öffentlichkeitswirksamen Vor- und Nachbereitung der
Veranstaltung (Kosten 2.000 Euro).
Begründung / Ziel / Wirkung
Das Preisgeld ist integraler Bestandteil des Umweltpreises, mit dem
Engagement im Natur- und Umweltschutz honoriert wird.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
5.000
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
Folgekosten in Euro
keine
Belegnr.: 1157
Dezernat II
Belegnr.: 1158
Bezeichnung des Bedarfs
Gutachten für Bebauungspläne
Beschreibung
Im Zuge von Bebauungsplanverfahren besteht eine gesetzliche Anforderung
zur Erstellung von Gutachten aus verschiedenen Fachrichtungen zu den
Themen
Luftreinhalteplan, Lärmschutz, Altlasten, Klimaschutz, Grünordnungsplan,
Artenschutz, Kompensation durch Ausgleichsmaßnahmen etc.
Begründung / Ziel / Wirkung
Durch die Reduzierung der Anzahl der Gutachten werden sich die
Bebauungsplanverfahren zeitlich verlängern.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
165.000
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
165.000
Folgekosten in Euro
keine
Dezernat II
Belegnr.: 1178
Bezeichnung des Bedarfs
Teilnahme ReWoBau (Renovieren Wohnen Bauen Energiesparen)
Beschreibung
ReWoBau ist die bedeutsamste Fachmesse der Branche in Hessen. Sie führt
öffentliche und private Bauherren, Mieter und Eigentümer mit den
Herstellern, Handwerkern und Händlern zusammen.
Hier sollte das Umweltamt vertreten sein, sowohl an Informationsständen
mit entsprechenden Publikationen als auch für das Halten wichtiger
Fachvorträge.
Begründung / Ziel / Wirkung
Es handelt sich um eine, für den Klimaschutz wichtigsten Fachmessen in
der Region, in der sich alle Zielgruppen zusammenfinden, die umfassend
über das Thema informiert werden sollen.
Das Umweltamt hat hier einen bedeutenden Beitrag zum Klimaschutz in
Wiesbaden leisten.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
10.000
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
10.000
Folgekosten in Euro
keine
Dezernat II
Belegnr.: 1179
Bezeichnung des Bedarfs
Mitgliedsbeiträge KABS (Kommunale Aktionsgemeinschaft zur Bekämpfung der
Schnakenplage e.V.)
Beschreibung
Die in der Haushaltssatzung der KABS festgelegte Jahresumlage hat sich
seit dem Jahr 2013 von 70.000 Euro auf 93.000 Euro erhöht.
Begründung / Ziel / Wirkung
Die KABS ist eine Solidargemeinschaft der rheinanliegenden
Gebietskörperschaften.
Ohne die Bekämpfung der Schnaken wird der Wohn- und Freizeitwert in den
rheinnahen Flächen der LHW stark eingeschränkt, da es zu erheblichem
Stechmückenaufkommen kommt. Die Stadt war bereits vor einigen Jahren aus
der KABS ausgetreten, machte diesen Schritt jedoch rückgängig, da es zu
erheblichen Beschwerden von Bürgern und Gewerbetreibenden kam.
Ein Versuch, die Schnakenbekämpfung in Eigenregie der Stadt
durchzuführen scheiterte schon daran, dass der Bekämpfungsstoff "BTI"
nicht frei auf dem Markt verfügbar ist. Außerdem fehlt die erforderliche
Logistik sowie das Know-how zur sachgerechten Durchführung der
Bekämpfungsmaßnahmen.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
93.000
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
93.000
Folgekosten in Euro
keine
Weitere Bedarfe CO
Dezernat III
Finanzdezernat Wiesbaden
www.wiesbaden.de
Dezernat III
Belegnr.: 122
Bezeichnung des Bedarfs
630098
Beschreibung
Personalaufwendungen GPR
Begründung / Ziel / Wirkung
Nach § 42 (1) Hessisches Personalvertretungsgesetz (HPVG) muss die
Dienststelle die Kosten tragen, die durch die Tätigkeit des
Personalrates entstehen und zum ge-setzlichen Aufgabenbereich der
Personalvertretung / des einzelnen Personalratsmit-gliedes gehören.
Die Kostentragungspflicht der Dienststelle ist nicht auf die verfügbaren
Haushaltsmittel beschränkt. Die Dienststelle ist gesetzlich
verpflichtet, sämtliche durch die Perso-nalratstätigkeit entstehenden
Kosten zu begleichen. Sie hat grundsätzlich alle Kosten der
Personalratstätigkeit zu tragen, wenn die Tätigkeit zum gesetzlichen
Auftrag des Personalrats gehört und die Kosten hierfür erforderlich und
verhältnismäßig sind.
Durch Gesamtpersonalrats- und Personalratswahlen ergeben sich
personelle Wechsel bei den Freistellungen und damit mögliche verbundene
Personalmehrausgaben. Personelle Veränderungen können sich auch
innerhalb einer Wahlperiode ergeben und weitere Budgetabweichungen
aufgrund unterschiedlicher Eingruppierungen und Besoldungen zur Folge
haben, die sich einer genauen Budgetplanung entziehen.
Ebenso sind Tarif- und Besoldungserhöhungen zu berücksichtigen, die zu
einem Mehrbedarf an Personalkosten führen werden.
Nach § 96 Abs. 8 Sozialgesetzbuch (SGB) IX hat die Dienststelle die
durch die Tätigkeit der Schwerbehindertenvertretung entstehenden Kosten
zu tragen. Die Teilnahme an Bildungsmaßnahmen und den damit entstehende
Kosten sind im § 96 Abs. 4 SGB IX begründet.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
138.810 Euro
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
145.370 Euro
Belegnr.: 122
Folgekosten in Euro
Dezernat III
Belegnr.: 123
Bezeichnung des Bedarfs
664000
Beschreibung
Aufwendungen für Fort-und Weiterbildung
Begründung / Ziel / Wirkung
Im Jahr 2016 stehen folgende Wahlen an:
Personalratswahlen (Gesamtpersonalratswahlen, örtl. PR-Wahlen 37, 67,
Gesamtjugendauszubildendenvertretung (GJAV), Jugendauszubildendenvertretung 67
(JAV 67).
Nach § 21 (2) Hessisches Personalvertretungsgesetz (HPVG) begründen sich
die Kosten zur Durchführung der Personalratswahlen.
Für die neu gewählten Mitglieder der Gremien besteht
Grundschulungsbedarf.
Der Schulungsbedarf begründet sich nach den gesetzlichen Vorgaben § 42
(1), (3)
i. V. mit § 62 (1) des Hessischen Personalvertretungsgesetzes (HPVG).
Gesamtpersonalrat:
Erfahrungsgemäß setzt sich das Gremium nach einer Wahl zu ca. 2/3 neu
zusam-men. D. h., der GPR besteht aus 21 Mitgliedern, ein
Fortbildungsbedarf wird für ca. 14 Mitglieder zugrunde gelegt.
Grundlagen der personalrätlichen Arbeit sind:
HPVG I - Grundlagenschulung - Beteiligungsrechte und
Mitwirkungsmöglichkeiten
Einführung in das Arbeitsrecht I - Begründung des
Arbeitsverhältnisses
Tarifrecht: TVöD-Grundlagen: Einführung und Überblick
Beamtenrecht: Grundlagen des Beamtenrechts für Personalratsmitglieder
Berechnung:
Die Seminarkosten (mit Unterkunft) belaufen sich auf ca. 1.300 Euro pro
Seminar-/ Schulungsinhalt und Mitglied.
Mitglieder: 14 x 1.300 Euro (Seminarkosten) x 4 Schulungsinhalte =
Gesamtkosten
72.800 Euro
Da die Wahlen im Jahr 2016 im Mai durchgeführt werden und sich das
Gremium voraussichtlich im Juni 2016 konstituieren wird, ist davon
auszugehen, dass die Schulungsmaßnahmen bis ins Jahr 2017 andauern
werden.
Belegnr.: 123
Daher werden die Gesamtkosten auf die Jahre 2016 und 2017 aufgeteilt:
72.800 Euro : 2 =
36.400 Euro pro Haushaltsjahr
Personalrat 67:
Das Gremium setzt sich aus 7 Mitgliedern zusammen.
Auch hier gehen wir davon aus, dass sich das Gremium nach einer Wahl zu
ca. 2/3 neu zusammensetzen wird. Somit wird ein Grundschulungsbedarf für
ca. 4 Mitglieder zugrunde gelegt.
Grundlagen der personalrätlichen Arbeit sind:
HPVG I - Grundlagenschulung - Beteiligungsrechte und
Mitwirkungsmöglichkeiten
Einführung in das Arbeitsrecht I - Begründung des
Arbeitsverhältnisses
Tarifrecht: TVöD-Grundlagen: Einführung und Überblick
Beamtenrecht: Grundlagen des Beamtenrechts für Personalratsmitglieder
Berechnung:
Die Seminarkosten (mit Unterkunft) belaufen sich auf ca. 1.300 EURO pro
Seminar-/ Schulungsinhalt und Mitglied.
Mitglieder: 4 x 1.300 Euro (Seminarkosten) x 4 Schulungsinhalte =
Gesamtkosten
20.800 Euro
Da die Wahlen im Jahr 2016 im Mai durchgeführt werden und sich das
Gremium voraussichtlich im Juni 2016 konstituieren wird, ist davon
auszugehen, dass die Schulungsmaßnahmen bis ins Jahr 2017 andauern
werden.
Daher werden die Gesamtkosten auf die Jahre 2016 und 2017 aufgeteilt:
20.800 Euro : 2 =
10.400 Euro pro Haushaltsjahr
Personalrat 37:
Das Gremium setzt sich aus 9 Mitgliedern zusammen.
Auch hier gehen wir davon aus, dass sich das Gremium nach einer Wahl zu
ca. 2/3 neu zusammensetzen wird. Somit wird ein Grundschulungsbedarf für
ca. 6 Mitglieder zugrunde gelegt.
Grundlagen der personalrätlichen Arbeit sind:
HPVG I - Grundlagenschulung - Beteiligungsrechte und
Mitwirkungsmöglichkeiten
Einführung in das Arbeitsrecht I - Begründung des
Arbeitsverhältnisses
Tarifrecht: TVöD-Grundlagen: Einführung und Überblick
Beamtenrecht: Grundlagen des Beamtenrechts für Personalratsmitglieder
Berechnung:
Belegnr.: 123
Die Seminarkosten (mit Unterkunft) belaufen sich auf ca. 1.300 EURO pro
Seminar-/ Schulungsinhalt und Mitglied.
Mitglieder: 6 x 1.300 Euro (Seminarkosten) x 4 Schulungsinhalte =
Gesamtkosten
31.200 Euro
Da die Wahlen im Jahr 2016 im Mai durchgeführt werden und sich das
Gremium voraussichtlich im Juni 2016 konstituieren wird, ist davon
auszugehen, dass die Schulungsmaßnahmen bis ins Jahr 2017 andauern
werden.
Daher werden die Gesamtkosten auf die Jahre 2016 und 2017 aufgeteilt:
31.200 Euro : 2 =
15.600 Euro pro Haushaltsjahr
Gesamtjugendauszubildendenvertretung (GJAV) / JAV-Wahlen 67:
GJAV-Wahlen und JAV Wahlen 67 stehen 2016 an.
Nach § 54 (2) Hessisches Personalvertretungsgesetz (HPVG) begründen sich
die Kosten der Wahlen zur Bildung der Jugend- und
Auszubildendenvertretungen.
Auch hier entsteht für die neu gewählten Mitglieder
Grundschulungsbedarf.
Der Schulungsbedarf begründet sich nach den gesetzlichen Vorgaben § 56
i. V. mit § 55 des Hessischen Personalvertretungsgesetzes (HPVG).
Die GJAV setzt sich aus 5 Mitgliedern zusammen.
JAV 67: 1 Mitglied
Grundlage ist:
JAV-Praxis I: Einführung in die Arbeit der JAV (Grundlagenseminar für
JAV-Mitglieder)
Berechnung:
Die Seminarkosten (mit Unterkunft) belaufen sich auf ca. 1.300 EURO.
Mitglieder (GJAV und JAV 67) = 6 x 1.300 Euro (Seminarkosten) =
Gesamtkosten:
7.800 Euro
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
70.200 Euro
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
62.400 Euro
Belegnr.: 123
Folgekosten in Euro
Dezernat III
Bezeichnung des Bedarfs
670100
Beschreibung
Zusatzausstattung Wivertis
Begründung / Ziel / Wirkung
Arbeitsmittel (Programm Adobe Creative Cloud für Teams - Lizenz)
Die Anschaffung des Programmes Adobe Creative Cloud for Teams - Lizenz
wurde im Jahr 2015 erforderlich, da das Betriebssystem auf Windows 7
umgestellt werden musste und somit das bisherige Programm Adobe CS3
nicht mehr genutzt werden kann, da dies nicht kompatibel mit dem neuen
Betriebssystem ist.
Die jährlichen Kosten für die Lizenz für das neue Programm Adobe
Creative Cloud for Teams verursacht
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
1.550 Euro
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
1.560 Euro
Folgekosten in Euro
Belegnr.: 124
Dezernat III
Bezeichnung des Bedarfs
680000
Beschreibung
Aufwendungen Büromaterial und Drucksachen
Begründung / Ziel / Wirkung
Nach § 42 (1) Hessisches Personalvertretungsgesetz (HPVG) muss die
Dienststelle die Kosten tragen, die durch die Tätigkeit des
Personalrates entstehen und zum gesetzlichen Aufgabenbereich der
Personalvertretung / des einzelnen Personalratsmitgliedes gehören.
Die Kostentragungspflicht der Dienststelle ist nicht auf die verfügbaren
Haushaltsmittel beschränkt. Die Dienststelle ist gesetzlich
verpflichtet, sämtliche durch die Perso-nalratstätigkeit entstehenden
Kosten zu begleichen. Sie hat grundsätzlich alle Kosten der
Personalratstätigkeit zu tragen, wenn die Tätigkeit zum gesetzlichen
Auftrag des Personalrats gehört und die Kosten hierfür erforderlich und
verhältnismäßig sind.
Aufgrund der anstehenden Wahlen im Jahr 2016 (Gesamtpersonalrat, örtl.
Personalrat Stadtverwaltung, örtl. PR 37, örtl. PR 67,
Gesamtjugendauszubildenenvertretung (GJAV),
Jugendauszubildendenvertretung Stadtverwaltung (JAV Stadt) und
Jugendauszubildenendvertretung Grünflächenamt (JAV 67) entsteht u. a.
ein entsprechender Mehrbedarf (Material f. Umschläge, Stimmzettel etc.).
Bereich Gesamtschwerbehindertenvertretung / Schwerbehindertenvertretung
Stadtverwaltung, Feuerwehr und Mattiaqua
Nach § 96 Abs. 8 Sozialgesetzbuch (SGB) IX hat die Dienststelle die
durch die Tätigkeit der Schwerbehindertenvertretung entstehenden Kosten
zu tragen.
Hierzu gehören insbesondere die Kosten für Büroeinrichtung,
Büromaterialien, Gesetzestexte und Fachzeitschriften.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
1.950 Euro
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
1.940 Euro
Belegnr.: 125
Belegnr.: 125
Folgekosten in Euro
Dezernat III
Belegnr.: 126
Bezeichnung des Bedarfs
681000
Beschreibung
Aufwendungen für Zeitung u. Fachliteratur
Begründung / Ziel / Wirkung
Nach § 42 (1) Hessisches Personalvertretungsgesetz (HPVG) muss die
Dienststelle die Kosten tragen, die durch die Tätigkeit des
Personalrates entstehen und zum gesetzlichen Aufgabenbereich der
Personalvertretung / des einzelnen Personalratsmitgliedes gehören.
Die Kostentragungspflicht der Dienststelle ist nicht auf die verfügbaren
Haushaltsmittel beschränkt. Die Dienststelle ist gesetzlich
verpflichtet, sämtliche durch die Personalratstätigkeit entstehenden
Kosten zu begleichen. Sie hat grundsätzlich alle Kosten der
Personalratstätigkeit zu tragen, wenn die Tätigkeit zum gesetzlichen
Auftrag des Personalrats gehört und die Kosten hierfür erforderlich und
verhältnismäßig sind.
Aufgrund der anstehenden Wahlen im Jahr 2016 (Gesamtpersonalrat, örtl.
Personalrat Stadtverwaltung, örtl. PR 37, örtl. PR 67,
Gesamtjugendauszubildendenvertretung (GJAV),
Jugendauszubildendenvertretung Stadtverwaltung (JAV Stadt) und
Jugendauszubildendenvertretung Grünflächenamt (JAV 67) entsteht ein
erhöhter Bedarf an Fachliteratur.
Mehrbedarf
Schwerbehindertenvertretung Bereich Grünflächenamt:
Die Schwerbehindertenvertretung Grünflächenamt möchte die Kommentierung
zum SGB IX beschaffen.
Nach § 96 Abs. 8 Sozialgesetzbuch (SGB) IX hat die Dienststelle die
durch die Tätig-keit der Schwerbehindertenvertretung entstehenden Kosten
zu tragen. Hierzu gehören insbesondere die Kosten für Büroeinrichtung,
Büromaterialien, Gesetzestexte und Fachzeitschriften.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
790 Euro
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
760 Euro
Folgekosten in Euro
Belegnr.: 126
Dezernat III
Bezeichnung des Bedarfs
Beschreibung
Weiterer Sachkostenbedarf
Begründung / Ziel / Wirkung
Nach § 42 (1) Hessisches Personalvertretungsgesetz (HPVG) muss die
Dienststelle die Kosten tragen, die durch die Tätigkeit des
Personalrates entstehen und zum gesetzlichen Aufgabenbereich der
Personalvertretung / des einzelnen Personalratsmitgliedes gehören.
Die Kostentragungspflicht der Dienststelle ist nicht auf die verfügbaren
Haushaltsmittel beschränkt. Die Dienststelle ist gesetzlich
verpflichtet, sämtliche durch die Personalratstätigkeit entstehenden
Kosten zu begleichen. Sie hat grundsätzlich alle Kosten der
Personalratstätigkeit zu tragen, wenn die Tätigkeit zum gesetzlichen
Auftrag des Personalrats gehört und die Kosten hierfür erforderlich und
verhältnismäßig sind.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
610
Folgekosten in Euro
Belegnr.: 127
Dezernat III
Belegnr.: 129
Bezeichnung des Bedarfs
630098
Beschreibung
Personalaufwendungen Personalräte
Begründung / Ziel / Wirkung
Nach § 42 (1) Hessisches Personalvertretungsgesetz (HPVG) muss die
Dienststelle die Kosten tragen, die durch die Tätigkeit des
Personalrates entstehen und zum gesetzlichen Aufgabenbereich der
Personalvertretung / des einzelnen Personalratsmitgliedes gehören.
Die Kostentragungspflicht der Dienststelle ist nicht auf die verfügbaren
Haushaltsmittel beschränkt. Die Dienststelle ist gesetzlich
verpflichtet, sämtliche durch die Perso-nalratstätigkeit entstehenden
Kosten zu begleichen. Sie hat grundsätzlich alle Kosten der
Personalratstätigkeit zu tragen, wenn die Tätigkeit zum gesetzlichen
Auftrag des Personalrats gehört und die Kosten hierfür erforderlich und
verhältnismäßig sind.
Durch Gesamtpersonalrats- und Personalratswahlen ergeben sich
personelle Wechsel bei den Freistellungen und damit mögliche verbundene
Personalmehrausgaben. Personelle Veränderungen können sich auch
innerhalb einer Wahlperiode ergeben und weitere Budgetabweichungen
aufgrund unterschiedlicher Eingruppierungen und Besoldungen zur Folge
haben, die sich einer genauen Budgetplanung entziehen.
Ebenso sind Tarif- und Besoldungserhöhungen zu berücksichtigen, die zu
einem Mehrbedarf an Personalkosten führen werden.
Nach § 96 Abs. 8 Sozialgesetzbuch (SGB) IX hat die Dienststelle die
durch die Tätigkeit der Schwerbehindertenvertretung entstehenden Kosten
zu tragen. Die Teilnahme an Bildungsmaßnahmen und den damit entstehende
Kosten sind im § 96 Abs. 4 SGB IX begründet.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
77.080 Euro
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
84.570 Euro
Belegnr.: 129
Folgekosten in Euro
Dezernat III
Belegnr.: 130
Bezeichnung des Bedarfs
664000
Beschreibung
Aufwendungen für Fort-und Weiterbildung
Begründung / Ziel / Wirkung
2016 steht die PR-Wahl und JAV-Wahl an.
Es besteht für die neu gewählten Mitglieder der Gremien Bedarf an
Grundschulungen. Der Schulungsbedarf begründet sich nach den
gesetzlichen Vorgaben § 42 (1), (3) i. V. mit § 62 (1) des Hess.
Personalvertretungsgesetzes (HPVG).
Das Gremium setzt nach einer Wahl erfahrungsgemäß zu 2/3 neu zusammen.
Das PR-Gremium besteht aus 17 Mitgliedern, der Fortbildungsbedarf wird
für ca. 12 Mitglieder zugrunde gelegt.
Grundlagen der personalrätlichen Arbeit sind:
- HPVG I - Grundlagenschulung - Beteiligungsrechte und
Mitwirkungsmöglichkeiten
- Einführung in das Arbeitsrecht I - Begründung des
Arbeitsverhältnisses
- Tarifrecht: TVöD-Grundlagen - Einführung und Überblick
- Beamtenrecht: Grundlagen des Beamtenrechts für
Personalratsmitglieder
Berechnung:
Seminarkosten (mit Unterkunft) pro Seminar-/Schulungsinhalt und
Mitglied: 1.300 Euro
Mitglieder: 12 x 1.300 Euro(Seminarkosten)4 Schulungsinhalte =
Gesamtkosten
62.400 Euro
Da die Wahlen im Jahr 2016 im Mai durchgeführt werden und sich das
Gremium
voraussichtlich im Juni 2016 konstituieren wird, ist davon auszugehen,
dass die Schulungsmaßnahmen bis ins Jahr 2017 andauern werden.
Die Gesamtkosten werden daher auf die Jahre 2016 und 2017 aufgeteilt:
62.400 Euro: 2 =
31.200 Euro
pro Haushaltsjahr
Belegnr.: 130
Jugend- und Auszubildendenvertretungswahlen Personalrat Stadtverwaltung
stehen 2016 an.
Nach § 54 (2) Hessisches Personalvertretungsgesetz (HPVG) begründen sich
die Kosten der Wahlen zur Bildung der Jugend- und
Auszubildendenvertretungen.
Auch hier entsteht für die neu gewählten Mitglieder
Grundschulungsbedarf.
Der Schulungsbedarf begründet sich nach den gesetzlichen Vorgaben § 56
i. V. mit § 55 des Hessischen Personalvertretungsgesetzes (HPVG).
Die Jugend- und Auszubildendenvertretung Personalrat Stadtverwaltung
setzt sich aus 5 Mitgliedern zusammen.
Grundlage ist:
JAV-Praxis I: Einführung in die Arbeit der JAV (Grundlagenseminar für
JAV-Mitglieder)
Berechnung:
Die Seminarkosten (mit Unterkunft) belaufen sich auf ca. 1.300 Euro.
5 Mitglieder = 5 x 1.300 Euro(Seminarkosten) = 6.500 Euro
Gesamtkosten:
6.500 Euro
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
37.700 Euro
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
31.200 Euro
Folgekosten in Euro
Dezernat III
Bezeichnung des Bedarfs
670000
Beschreibung
Mieten, Pachten, Erbbauz.
Begründung / Ziel / Wirkung
Nach § 42 (1), (2) Hessisches Personalvertretungsgesetz (HPVG) muss die
Dienststelle die Kosten tragen, die durch die Tätigkeit des
Personalrates entstehen und zum gesetzlichen Aufgabenbereich der
Personalvertretung / des einzelnen Personalratsmitgliedes gehören.
Die Kostentragungspflicht der Dienststelle ist nicht auf die verfügbaren
Haushaltsmittel beschränkt. Die Dienststelle ist gesetzlich
verpflichtet, sämtliche durch die Personalratstätigkeit entstehenden
Kosten zu begleichen. Sie hat grundsätzlich alle Kosten der
Personalratstätigkeit zu tragen, wenn die Tätigkeit zum gesetzlichen
Auftrag des Personalrats gehört und die Kosten hierfür erforderlich und
verhältnismäßig sind.
§ 45 (1) Hessisches Personalvertretungsgesetz (HPVG) schreibt vor, dass
der Personalrat mindestens einmal im Kalenderjahr in einer
Personalversammlung einen Tätigkeitsbericht zu erstatten hat. Der
Personalrat ist also zur Durchführung einer Personalversammlung
verpflichtet.
Somit begründet sich der Mehrbedarf zur Anmietung des Kurhauses zur
Durchführung der Personalversammlung. Aufgrund der Größe der
Dienststelle stehen keine anderen Räumlichkeiten zur Anmietung zur
Verfügung.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
2.180 Euro
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
2.180 Euro
Folgekosten in Euro
Belegnr.: 131
Dezernat III
Bezeichnung des Bedarfs
680000
Beschreibung
Aufwendungen Büromaterial u.Drucksachen
Begründung / Ziel / Wirkung
Nach § 42 (1) Hessisches Personalvertretungsgesetz (HPVG) muss die
Dienststelle die Kosten tragen, die durch die Tätigkeit des
Personalrates entstehen und zum gesetzlichen Aufgabenbereich der
Personalvertretung / des einzelnen Personalratsmit-gliedes gehören.
Die Kostentragungspflicht der Dienststelle ist nicht auf die verfügbaren
Haushaltsmittel beschränkt. Die Dienststelle ist gesetzlich
verpflichtet, sämtliche durch die Personalratstätigkeit entstehenden
Kosten zu begleichen. Sie hat grundsätzlich alle Kosten der
Personalratstätigkeit zu tragen, wenn die Tätigkeit zum gesetzlichen
Auftrag des Personalrats gehört und die Kosten hierfür erforderlich und
verhältnismäßig sind.
Aufgrund der anstehenden Wahlen im Jahr 2016 (Gesamtpersonalrat, örtl.
Personalrat Stadtverwaltung, örtl. PR 37, örtl. PR 67,
Gesamtjugendauszubildenenvertretung (GJAV),
Jugendauszubildendenvertretung Stadtverwaltung (JAV Stadt) und
Jugendauszubildenendvertretung Grünflächenamt (JAV 67) entsteht u. a.
ein entsprechender Mehrbedarf (Material f. Umschläge, Stimmzettel etc.).
Bereich Gesamtschwerbehindertenvertretung / Schwerbehindertenvertretung
Stadtverwaltung, Feuerwehr und Mattiaqua
Nach § 96 Abs. 8 Sozialgesetzbuch (SGB) IX hat die Dienststelle die
durch die Tätigkeit der Schwerbehindertenvertretung entstehenden Kosten
zu tragen.
Hierzu gehören insbesondere die Kosten für Büroeinrichtung,
Büromaterialien, Gesetzestexte und Fachzeitschriften.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
1.710 Euro
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
1.710 Euro
Belegnr.: 132
Belegnr.: 132
Folgekosten in Euro
Dezernat III
Belegnr.: 133
Bezeichnung des Bedarfs
681000
Beschreibung
Aufwendungen für Zeitung u.Fachliteratur
Begründung / Ziel / Wirkung
Nach § 42 (1) Hessisches Personalvertretungsgesetz (HPVG) muss die
Dienststelle die Kosten tragen, die durch die Tätigkeit des
Personalrates entstehen und zum gesetzlichen Aufgabenbereich der
Personalvertretung / des einzelnen Personalratsmitgliedes gehören.
Die Kostentragungspflicht der Dienststelle ist nicht auf die verfügbaren
Haushaltsmittel beschränkt. Die Dienststelle ist gesetzlich
verpflichtet, sämtliche durch die Personalratstätigkeit entstehenden
Kosten zu begleichen. Sie hat grundsätzlich alle Kosten der
Personalratstätigkeit zu tragen, wenn die Tätigkeit zum gesetzlichen
Auftrag des Personalrats gehört und die Kosten hierfür erforderlich und
verhältnismäßig sind.
Aufgrund der anstehenden Wahlen im Jahr 2016 (Gesamtpersonalrat, örtl.
Personalrat Stadtverwaltung, örtl. PR 37, örtl. PR 67,
Gesamtjugendauszubildendenvertretung (GJAV),
Jugendauszubildendenvertretung Stadtverwaltung (JAV Stadt) und
Jugendauszubildendenvertretung Grünflächenamt (JAV 67) entsteht ein
erhöhter Bedarf an Fachliteratur.
Mehrbedarf
Schwerbehindertenvertretung Bereich Grünflächenamt:
Die Schwerbehindertenvertretung Grünflächenamt möchte die Kommentierung
zum SGB IX beschaffen.
Nach § 96 Abs. 8 Sozialgesetzbuch (SGB) IX hat die Dienststelle die
durch die Tätigkeit der Schwerbehindertenvertretung entstehenden Kosten
zu tragen. Hierzu gehören insbesondere die Kosten für Büroeinrichtung,
Büromaterialien, Gesetzestexte und Fachzeitschriften.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
400 Euro
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
400 Euro
Folgekosten in Euro
Belegnr.: 133
Dezernat III
Bezeichnung des Bedarfs
Beschreibung
weitere Sachkosten Personalräte
Begründung / Ziel / Wirkung
Nach § 42 (1) Hessisches Personalvertretungsgesetz (HPVG) muss die
Dienststelle die Kosten tragen, die durch die Tätigkeit des
Personalrates entstehen und zum gesetzlichen Aufgabenbereich der
Personalvertretung / des einzelnen Personalratsmitgliedes gehören.
Die Kostentragungspflicht der Dienststelle ist nicht auf die verfügbaren
Haushaltsmittel beschränkt. Die Dienststelle ist gesetzlich
verpflichtet, sämtliche durch die Personalratstätigkeit entstehenden
Kosten zu begleichen. Sie hat grundsätzlich alle Kosten der
Personalratstätigkeit zu tragen, wenn die Tätigkeit zum gesetzlichen
Auftrag des Personalrats gehört und die Kosten hierfür erforderlich und
verhältnismäßig sind.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
1.260
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
1.550
Folgekosten in Euro
Belegnr.: 136
Dezernat III
Belegnr.: 200
Bezeichnung des Bedarfs
Mittel der Beschäftigungsförderung
Beschreibung
Mit STVV-Beschluss 0133 vom 04.05.2005 (SV 05-V-51-007) wurde
festgelegt, dass jährlich 3,5 Millionen Euro für zusätzliche
Beschäftigungsmaßnahmen zugewiesen werden, aufgrund von Einsparungen
wurde der Planwert 2015 auf 2.865.950 Euro festgelegt.
Die Abteilung Beschäftigungsförderung, Hauptabteilung Wirtschaft und
Beschäftigung im Amt für Wirtschaft und Liegenschaften hat drei
Aufgabenschwerpunkte:
"
Modellprojekte im 1. Arbeitsmarkt zur Arbeitsplatzsicherung,
Entwicklung neuer Beschäftigungsfelder und Eingliederung (Langzeit-)
Arbeitsloser
"
Förderung des Übergangs von der Schule in den Beruf
"
Maßnahmen zur Förderung und Unterstützung des
Unternehmensgründungsgeschehens.
Bei diesen Aufgabenschwerpunkten orientieren sich alle Aktivitäten stets
an den Erfordernissen, Bedarfen und rückgekoppelten Ergebnissen der
eingebundenen Unternehmen, Institutionen und Projektbeteiligten
Begründung / Ziel / Wirkung
Die Aktivitäten der Beschäftigungsförderung dienen den Zielen:
"
Reduzierung der Langzeitarbeitslosigkeit durch zusätzliche
sozialversicherungspflichtige Beschäftigte
"
Hilfestellung für Jugendliche beim Übergang Schule in den Beruf
"
Die Selbstständigkeit zu fördern, den Unternehmergeist zu stärken und
das Gründen zu erleichtern
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
1.365.950,00 Euro
(Innenauftrag 101025: 965.950 Euro; Innenauftrag 101027: 400.000 Euro)
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
1.365.950,00 Euro
(Innenauftrag 101025: 965.950 Euro; Innenauftrag 101027: 400.000 Euro)
Folgekosten in Euro
für die folgenden Haushaltsjahre 2.865.950,00 Euro jährlich
Belegnr.: 200
Dezernat III
Belegnr.: 1019
Bezeichnung des Bedarfs
Bedarf über Eckwert Kostenstelle 1100079 Personalbetreuung,
Personalabrechnung
Beschreibung
Durch den Eckwert nicht abgedeckte Personal- und Sachkosten Kostenstelle
1100079 Personalbetreuung, Personalabrechnung
Begründung / Ziel / Wirkung
Vor dem Hintergrund der Eckwertbildung auf Basis des Ist 2014 und unter
Berücksichtigung des Konsolidierungsbeitrages steht für das zur
Aufgabenerledigung erforderliche Personal in 2016 / 2017 kein
ausreichendes Personalbudget zur Verfügung.
Gründe: Der Eckwert berücksichtigt die Tariferhöhung zum 01.03.2014 und
die Erhöhung der Beamten- und Versorgungsbezüge zum 01.04.2014 nur zum
Teil. Die Tariferhöhung zum 01.03.2015 ist vollständig nicht
berücksichtigt.
Die zur Aufgabenerledigung erforderlichen Mittel im Sachkostenbudget
sind nicht ausreichend, da nicht beeinflussbare Kosten- und
Preissteigerungen zu einem erhöhten Bedarf führen.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
309.160
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
308.250
Folgekosten in Euro
Dezernat III
Belegnr.: 1020
Bezeichnung des Bedarfs
Bedarf über Eckwert Kostenstelle 1100080 Personalwirtschaft, Aufgaben
der Dienststelle
Beschreibung
Durch den Eckwert nicht abgedeckte Personal- und Sachkosten Kostenstelle
1100080 Personalwirtschaft, Aufgaben der Dienststelle (ohne Jobticket
und IGM)
Begründung / Ziel / Wirkung
Vor dem Hintergrund der Eckwertbildung auf Basis des Ist 2014 und unter
Berücksichtigung des Konsolidierungsbeitrages steht für das zur
Aufgabenerledigung erforderliche Personal in 2016 / 2017 kein
ausreichendes Personalbudget zur Verfügung.
Gründe: Der Eckwert berücksichtigt die Tariferhöhung zum 01.03.2014 und
die Erhöhung der Beamten- und Versorgungsbezüge zum 01.04.2014 nur zum
Teil. Die Tariferhöhung zum 01.03.2015 ist vollständig nicht
berücksichtigt. Eine weitere Unterfinanzierung entsteht dadurch, dass
Stellennachbesetzungen erst mit Zeitverzögerung erfolgen konnten.
Die zur Aufgabenerledigung erforderlichen Mittel im Sachkostenbudget
sind nicht ausreichend, da nicht beeinflussbare Kosten- und
Preissteigerungen zu einem erhöhten Bedarf führen.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
343.360
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
358.300
Folgekosten in Euro
Dezernat III
Belegnr.: 1021
Bezeichnung des Bedarfs
Bedarf über Eckwert Jobticket
Beschreibung
Durch den Eckwert nicht abgedeckte Erträge/Sachkosten Jobticket
Begründung / Ziel / Wirkung
Das Jobticket für die städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter soll
gegen Eigenbeteiligung weiter zur Verfügung gestellt werden. Es dient
auch der CO²-Reduzierung und der Erreichung einer besseren Umweltbilanz.
Im Rahmen des dem Personal- und Organisationsamt zur Verfügung stehenden
Eckwertes ist eine Verlängerung des Angebotes nicht möglich. Wie bisher
ist eine entsprechende Beschlussfassung über eine gesonderte Vorlage
vorgesehen, um über das Angebot, den Eigenanteil und die Zusetzung der
fehlenden Mittel zu entscheiden.
Bei einem Eigenanteil von 38% (Beschluss 0705 der
Stadtverordnetenversammlung vom 21.12.2011) ergibt sich unter
Berücksichtigung der zu erwartenden Preissteigerungen des RMV ein nicht
gedeckter Zuschussbedarf.
Grundsätzlich ist die weitere Entwicklung des städtischen
Zuschussbedarfs abhängig von der Preisentwicklung, der Gesamtzahl der
Beschäftigten und der Anzahl der Nutzer/innen.
Eine Erhöhung des Eigenanteils kann sich jedoch auf das Nutzerverhalten
auswirken und so zu einer Reduzierung der Einnahmen führen, wobei der
Aufwand nicht nutzerabhängig ist und unverändert bleibt.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
64.230
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
99.120
Folgekosten in Euro
Dezernat III
Belegnr.: 1022
Bezeichnung des Bedarfs
Integriertes Gesundheitsmanagement
Beschreibung
Weiterführung der derzeitigen Maßnahmen in 2016 und 2017
Begründung / Ziel / Wirkung
Innerhalb des zur Verfügung stehenden Eckwertes ist die Weiterführung
der Angebote und Maßnahmen des Integrierten Gesundheitsmanagements nicht
möglich. Grund für die Unterdeckung ist insbesondere die
Berücksichtigung der Versteuerung, die 2014 noch nicht
auszahlungswirksam war.
Weitere Mittel sind zur Umsetzung der Ergebnisse der
Mitarbeitendenbefragung erforderlich. Hier wird auf den Entwurf der
entsprechenden Sitzungsvorlage hingewiesen.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
132.130
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
128.600
Folgekosten in Euro
Dezernat III
Belegnr.: 1024
Bezeichnung des Bedarfs
Bedarf über Eckwert Kostenstelle 1100083 Organisation,
Amtssteuerungsunterstützung
Beschreibung
Durch den Eckwert nicht abgedeckte Personalkosten Kostenstelle 1100083
Organisation, Amtssteuerungsunterstützung
Begründung / Ziel / Wirkung
Vor dem Hintergrund der Eckwertbildung auf Basis des Ist 2014 und unter
Berücksichtigung des Konsolidierungsbeitrages steht für das zur
Aufgabenerledigung erforderliche Personal in 2016 / 2017 kein
ausreichendes Personalbudget zur Verfügung.
Gründe: Der Eckwert berücksichtigt die Tariferhöhung zum 01.03.2014 und
die Erhöhung der Beamten- und Versorgungsbezüge zum 01.04.2014 nur zum
Teil. Die Tariferhöhung zum 01.03.2015 ist vollständig nicht
berücksichtigt. Eine weitere Unterfinanzierung entsteht dadurch, dass
Stellennachbesetzungen erst mit Zeitverzögerung erfolgen konnten.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
60.000
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
60.000
Folgekosten in Euro
Dezernat III
Belegnr.: 1026
Bezeichnung des Bedarfs
Bedarf über Eckwert Kostenstelle 1100084 Personalentwicklung, Aus- und
Fortbildung
Beschreibung
Durch den Eckwert nicht abgedeckte Personal- und Sachkosten Kostenstelle
1100084 Personalentwicklung, Aus- und Fortbildung
Begründung / Ziel / Wirkung
Vor dem Hintergrund der Eckwertbildung auf Basis des Ist 2014 und unter
Berücksichtigung des Konsolidierungsbeitrages steht für das zur
Aufgabenerledigung erforderliche Personal in 2016 / 2017 kein
ausreichendes Personalbudget zur Verfügung.
Gründe: Der Eckwert berücksichtigt die Tariferhöhung zum 01.03.2014 und
die Erhöhung der Beamten- und Versorgungsbezüge zum 01.04.2014 nur zum
Teil. Die Tariferhöhung zum 01.03.2015 ist vollständig nicht
berücksichtigt. Eine weitere Unterfinanzierung entsteht dadurch, dass
Stellennachbesetzungen erst mit Zeitverzögerung erfolgen konnten und
Langzeiterkrankungen vorlagen.
Die zur Aufgabenerledigung erforderlichen Mittel im Sachkostenbudget
sind nicht ausreichend, da nicht beeinflussbare Kosten- und Preissteigerungen zu einem
erhöhten Bedarf führen.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
192.420
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
197.070
Folgekosten in Euro
Dezernat III
Belegnr.: 1027
Bezeichnung des Bedarfs
Ausbildung - Bedarf über Eckwert Kostenstelle 1100085 Nachwuchskräfte
Beschreibung
Ausbildungsvergütung/ Anwärterbezüge für 165 Nachwuchskräfte; Durch den
Eckwert nicht abgedeckte Personalkosten Kostenstelle 1100085
Nachwuchskräfte
Begründung / Ziel / Wirkung
Zum 01.09.2015 wird die Stadtverwaltung 186 Nachwuchskräfte in über 15
Berufen ausbilden. Diese Größenordnung hat ihre Grundlage in einer
Bedarfsabfrage verbunden mit der absehbaren demographischen Entwicklung.
Basis für die Berechnung des zur Verfügung gestellten Budgets ist jedoch
das Jahr 2014(165 Nachwuchskräfte). Um die Gesamtzahl an
Nachwuchskräften auf dem Niveau des Jahres 2014 zu halten, können zum
01.09.2016 nur 35 neue Nachwuchskräfte und zum 01.09.2017 61
Nachwuchskräfte eingestellt werden.
Die zugrunde gelegte Größenordnung von 165 Nachwuchskräften wird
mittelfristig voraussichtlich nur etwa ein Viertel der nach der
Altersstrukturanalyse zu erwartenden Personalabgänge abdecken.
Aus personalwirtschaftlichen Gründen (demographische Entwicklung) wäre
ein deutlich höherer Anteil anzustreben. Dann müsste das Budget jedoch
entsprechend höher angesetzt werden.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
491.300
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
90.060 (siehe Beleg 1035: + 10 Euro)
Folgekosten in Euro
Dezernat III
Bezeichnung des Bedarfs
Bedarf über Eckwert Kostenstelle 1100205 Personalgestellungen BgA
Beschreibung
Durch den Eckwert nicht abgedeckte Personalkosten/Erträge Kostenstelle
1100205 Personalgestellungen BgA
Begründung / Ziel / Wirkung
Ziel ist es, die zusätzlichen Personalkosten durch Erträge in gleicher
Höhe abzudecken.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
76.670 Aufwand
76.670 Ertrag
Zuschussbedarf = 0
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
79.760 Aufwand
79.760 Ertrag
Zuschussbedarf = 0
Folgekosten in Euro
Belegnr.: 1028
Dezernat III
Belegnr.: 1035
Bezeichnung des Bedarfs
Ausbildung - Bedarf über Eckwert Kostenstelle 1100085 Nachwuchskräfte
Beschreibung
Ausbildungsvergütung/ Anwärterbezüge für 165 Nachwuchskräfte; Durch den
Eckwert nicht abgedeckte Personalkosten Kostenstelle 1100085
Nachwuchskräfte
Begründung / Ziel / Wirkung
Zum 01.09.2015 wird die Stadtverwaltung 186 Nachwuchskräfte in über 15
Berufen ausbilden. Diese Größenordnung hat ihre Grundlage in einer
Bedarfsabfrage verbunden mit der absehbaren demographischen Entwicklung.
Basis für die Berechnung des zur Verfügung gestellten Budgets ist jedoch
das Jahr 2014(165 Nachwuchskräfte). Um die Gesamtzahl an
Nachwuchskräften auf dem Niveau des Jahres 2014 zu halten, können zum
01.09.2016 nur 35 neue Nachwuchskräfte und zum 01.09.2017 61
Nachwuchskräfte eingestellt werden.
Die zugrunde gelegte Größenordnung von 165 Nachwuchskräften wird
mittelfristig voraussichtlich nur etwa ein Viertel der nach der
Altersstrukturanalyse zu erwartenden Personalabgänge abdecken.
Aus personalwirtschaftlichen Gründen (demographische Entwicklung) wäre
ein deutlich höherer Anteil anzustreben. Dann müsste das Budget jedoch
entsprechend höher angesetzt werden.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
0
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
10 (siehe Beleg 1027)
Folgekosten in Euro
Weitere Bedarfe CO
Dezernat IV
Finanzdezernat Wiesbaden
www.wiesbaden.de
Dezernat IV
Belegnr.: 949
Bezeichnung des Bedarfs
Wiederkehrende Sicherheitsprüfungen von Sonderbauten der
Landeshauptstadt Wiesbaden
Sitzungsvorlage Nr. 15-V-64-0002 in Vorbereitung
Beschreibung
Koordination der wiederkehrenden Prüfung von Sonderbauten der LHW
aufgrund der Regelungen in der Hessischen Bauordnung (HBO) durch das
Hochbauamt.
Begründung / Ziel / Wirkung
Das regelmäßige Prüfen von Sonderbauten ist ein Bestandteil der
Betreiberverantwortung. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und dient der
Abwehr von Gefahren. Durch die momentan fehlenden regelmäßigen Prüfungen
besteht ein erhebliches Risiko für die LHW, da das Fehlen einer
umfassenden Überprüfung aller sicherheitsrelevanten Aspekte eines
Bauwerks Mängel nicht erkannt werden können. Somit sind die Einführung
einer wiederkehrenden Sicherheitsprüfung und die Koordination der
Externen durch das Hochbauamt zwingend erforderlich. Zur Umsetzung
werden zwei weitere Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter benötigt.
Weitere Kosten entstehen bei den Fachämtern für die Durchführung der
Prüfung. Die Ämter wurden aufgefordert diese Mittel zum Haushalt
anzumelden.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
175.000 Personalkosten
55.000 Sachkosten
230.000 Gesamt
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
175.000 Personalkosten
55.000 Sachkosten
230.000 Gesamt
Folgekosten in Euro
175.000 Personalkosten
55.000 Sachkosten
230.000 Gesamt
Belegnr.: 949
Dezernat IV
Belegnr.: 952
Bezeichnung des Bedarfs
IT-Verfahren für den Gebäudebetrieb
Sitzungsvorlage Nr. 15-V-64-0003
Beschreibung
Einführung und Betrieb eines IT-gestützten Fachverfahrens für den
Gebäudebetrieb
Begründung / Ziel / Wirkung
Mit Beschluss Nr. 0022 hat die Stadtverordnetenversammlung am 18.02.2014
die Einführung eines IT-gestützten Fachverfahrens für den Gebäudebetrieb
genehmigt. Durch das Verfahren und die Softwarekomponenten werden die
Arbeitsabläufe optimiert, die Prozesse des technischen und
infrastrukturellen Gebäudemanagements sowie des operativen
Flächenmanagements beim Hochbauamt abgebildet und unterstützt. Die durch
die Liegenschaften der LHW verursachten Kosten sollen transparent
dargestellt werden. Weiterhin sollen alle relevanten Gebäudedaten
erhoben, gepflegt und zur Verfügung gestellt werden, um strategische und
politische Entscheidungen zur Entwicklung des Immobilienportfolios der
LHW treffen zu können.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
614.150
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
623.350
Folgekosten in Euro
627.250
Dezernat IV
Bezeichnung des Bedarfs
Personalkosten Dezernat IV
Beschreibung
Fehlende Mittel im Eckwert für die Tariferhöhung und durch verspätete
Wiederbesetzungen
Begründung / Ziel / Wirkung
Die Eckwertvorgabe für die Personalkosten berücksichtigt die
Tariferhöhung (TE) 2015 nicht. Die TE für 2016 und 2017 sind jeweils
nur mit 1% in der Eckwertvorgabe enthalten. Der errechnete weitere
Bedarf geht für 2016 und 2017 von angenommenen 2,5% TE aus.
Einschließlich der TE 2015 und fehlender Mittel durch verspätete
Wiederbesetzung von Stellen in 2014 besteht ein weiterer Bedarf zur
Finanzierung der Personal-Istkosten auf der Basis der aktuellen
Stellenausstattung (VZÄ).
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
1.002.130
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
1.311.170
Folgekosten in Euro
Belegnr.: 953
Dezernat IV
Bezeichnung des Bedarfs
Miet- und Nebenkosten für das Verwaltungsgebäude Schwalbacher Straße
26-28
Sitzungsvorlage Nr. 15-V-51-0030 bereits im Geschäftsgang
Beschreibung
Anmeldung der Zahlung von Miet- und Nebenkosten gemäß Nr. 3 der o. g.
Sitzungsvorlage:
"Im Rahmen der zu diesem Zeitpunkt geltenden
Mietkostenverrechnungssystematik wird die Anmeldung der Miet- und
Nebenkosten zum nächstmöglichen Haushalt durch Dezernat IV/64 erfolgen."
Begründung / Ziel / Wirkung
Mit Beschluss Nr. 0543 des Magistrates vom 20.06.2006 wurde das neue
Standortkonzept des Amtes für Soziale Arbeit mit vier Hauptstandorten Nord, Süd, Ost und West - beschlossen. Zur Realisierung des letzten
regionalen Standortes Nord der Sozialen Dienste (Ämter 50 und 51) sollen
im Objekt "Schwalbacher Straße 26-28" Büroflächen angemietet werden.
Im Rahmen der durch Beschluss der STVV vom 20. Dezember 2012
eingesetzten Arbeitsgruppe "Optimierung der Mieten und neues Konzept
Büroflächenoptimierung" befindet sich das Mietmanagement des
Hochbauamtes aktuell mit dem Vermieter in Endverhandlungen zum
Mietvertrag für das Objekt "Schwalbacher Straße 26-28".
Der unten aufgeführte Budgetbedarf kann dabei teilweise durch
Einsparungen der bisherigen Mieten, durch Synergieeffekte und durch die
Kostenbeteiligung aus Bundesmitteln für die Auftragsverwaltung SGB II
gedeckt werden (2016: ca.253.600 Euro und 2017: ca.459.040 Euro). Diese
Beträge sind allerdings teilweise abhängig von dem genauen Zeitpunkt der
Abmietung und des Umzuges, sodass zunächst von dem gesamten Bedarf
ausgegangen wird.
Die Deckung des "weiteren Bedarfs" erfolgt entsprechend der
Sitzungsvorlage Nr. 15-V-51-0030.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
580.430
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
696.510
Belegnr.: 995
Folgekosten in Euro
696.510
Belegnr.: 995
Dezernat IV
Belegnr.: 1012
Bezeichnung des Bedarfs
Sachkonto 616700 Grünpflege
Betrieb von Wegen Wiesbaden und AKK
Beschreibung
Rückschnitt und Pflege von Bäumen und Flächen, die 66 zugeordnet sind,
und nicht dem Straßenbegleitgrün zuzuordnen sind
Begründung / Ziel / Wirkung
Das Tiefbau- und Vermessungsamt hat an 1.730 km Wirtschaftswegen erhöhte
Pflegeleistungen (Grünschnitt / Baumfällungen) vorzunehmen. Auch durch
die zunehmenden Unwetterereignisse und weitere Flächenzuordnungen, die
nicht dem Straßenbegleitgrün zuzuordnen sind, ist ein erhöhter
Rückschnitt bzw. Pflege von Bäumen an Freiflächen notwendig geworden.
Aus verkehrssicherungs-pflichtigen Gründen müssen auch an
Wirtschaftswegen Hindernisse sofort beseitigt werden. In der letzten
Zeit wurden durch Bürgeranfragen und von den Ortslandwirten vermehrt
Hinweise zur Beseitigung von Heckenüberhang und Bäumen (nicht mehr
standsicher) gemeldet.
Weitere Vermüllungen durch Grünablagerungen an Wegen und Straßenrändern
in den Bezirken wurden festgestellt und im Zuge der Reinigungsarbeiten
für die Verbesserung der Stadtsauberkeit wurden weitere Rückschnitte
notwendig.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
240.000
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
240.000
Folgekosten in Euro
keine
Dezernat IV
Belegnr.: 1013
Bezeichnung des Bedarfs
Sachkonto 617300 Fremdreinigung
Betrieb von Straßen und Wegen Wiesbaden und AKK
Beschreibung
Aufträge an Dritte zur Beseitigung von Unrat auf Flächen, die in der
Verwaltung von 66 stehen; Beseitigung von Ablagerungen nach
Hochwasserereignissen
Begründung / Ziel / Wirkung
Nach Einführung des Beschwerdemanagementsystems bei der ELW und den in
der entsprechenden Sitzungsvorlage gemachten Aussagen zur
Reinigungshäufigkeit und der zeitlichen Abfolge in Verbindung mit den
Anforderungen an die Stadtsauberkeit, die sich bei der Stabsstelle
Sauberkeit bündeln, müssen Reinigungsaufträge auf Flächen in der
Verwaltung von 66 erweitert, bzw. neue Aufträge erteilt werden.
Ziel: Verbesserung der Stadtsauberkeit
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
200.000
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
200.000
Folgekosten in Euro
keine
Dezernat IV
Belegnr.: 1109
Bezeichnung des Bedarfs
Miet- und Nebenkostenzahlungen der Verwaltungsgebäude
Beschreibung
Bereitstellung von Mittel für die anfallenden Zahlungen von Miet- und
Nebenkosten der Verwaltungsgebäude
Begründung / Ziel / Wirkung
Aus dem bestehenden Guthaben der Verwaltungsgebäude wird ein Betrag in
Höhe von 200.000 Euro zur Verfügung gestellt. Diese Erhöhung dient zum
Abfangen zu erwartenden Defizits bei den Verwaltungsgebäuden, welches
durch den Konsolidierungsbeitrags entstehen wird.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
200.000
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
200.000
Folgekosten in Euro
0
Dezernat IV
Belegnr.: 1194
Bezeichnung des Bedarfs
Personalkosten Dezernat IV - finanziert aus Sachkosten
Beschreibung
Mit 20 abgestimmte Budgetumbuchung (Kämmerergespräch)
= Erhöhung Eckwert Personal mit Finanzierung
Begründung / Ziel / Wirkung
Die Eckwertvorgabe für die Personalkosten "technischer Deckel" ist
bisher noch nicht angepasst an die vorhandenen und im Kämmerergespräch
abgestimmten Finanzierungen, und zwar
in Höhe von 372.685 /381.930 Euro refinanzierte
Personalkosten
(Kontrakt Amt 63, Energiemanagement Amt 64 und Kostenerstattung von
extern Amt 64)
-
325.000 Euro/Jahr Vortrag des Guthabens Dezernat IV aus 2014
Die Deckungsvorschläge sind bei der Erfassung der Anmeldungen im
Sachkostenbudget bereits berücksichtigt. Konkret sind entsprechende
Erträge bei den Baugenehmigungsgebühren und für das Energiemanagement
sowie die Kostenerstattungen erfasst. Der Vortrag des Guthabens ist als
fiktive Einnahme (Kostenart/Querschnittsammler Dezernatsbüro) erfasst.
Korrektur: Ergebnis Kämmerergespräch (Mail von 2002 vom 03.07.2015 und
Mail Dez IV-C vom 27.07.2015)
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
697.690
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
706.930
Folgekosten in Euro
Dezernat IV
Bezeichnung des Bedarfs
IT-Verfahren für den Gebäudebetrieb
Sitzungsvorlage Nr. 15-V-64-0003 in Vorbereitung
Beschreibung
Zusätzlicher Personalbedarf für die Einführung und den Betrieb eines
IT-gestützten Fachverfahrens für den Gebäudebetrieb
Begründung / Ziel / Wirkung
Um dieses Fachverfahren erfolgreich einführen und betreiben zu können,
ist es notwendig, Personal für die IT-Koordination (Systembetrieb,
Weiterentwicklung, Keyuser Betreuung usw.) und die Datenpflege
(Stammdatenpflege, Qualitätssicherung der Daten usw.) bereitzustellen.
Es werden auf Empfehlung der KGST und auch des Prof. Dr.-Ing. Joachim
Hohmann von der Technischen Universität Kaiserslautern für diese
Aufgaben zusätzlich 3,5 Stellen benötigt.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
Personalkosten: 61.600
Sach- und Gemeinkosten: 23.400
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
Personalkosten: 246.100
Sach- und Gemeinkosten: 93.600
Folgekosten in Euro
Personalkosten: 246.100
Sach- und Gemeinkosten: 93.600
Belegnr.: 1204
Weitere Bedarfe CO
Dezernat V
Finanzdezernat Wiesbaden
www.wiesbaden.de
Dezernat V
Bezeichnung des Bedarfs
Zusetzung von Sachkosten für die Einführung der e-Akte
Beschreibung
IT-Ausstattung für die Einführung der e-Akte
Begründung / Ziel / Wirkung
Bundesweit stellen die Ausländerbehörden nach und nach auf die E-Akte
um. Aktuell werden bereits Akten digital von anderen Behörden nach
Wiesbaden übermittelt, die derzeit aufwändig ausgedruckt werden müssen.
Wiesbaden kann sich dem Prozess der digitalen Akte nicht auf Dauer
verschließen.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
45.000
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
45.000
Folgekosten in Euro
ff 45.000 für 3303, sollten in den Abteilungen 3302 und 3301 die e-Akte
ebenfalls eingeführt werden, erhöhen sich die Kosten entsprechend.
Belegnr.: 257
Dezernat V
Bezeichnung des Bedarfs
Zusetzung von Sachkosten, SV 15-V-33-0001, Beschluss der STVV Nr. 0073
Beschreibung
Im Rahmen der o.g. SV wurde mit Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung der zusätzliche Personalbedarf bei 3303 von
vier zusätzlichen Planstellen anerkannt. Es entstehen somit auch
zusätzliche Sachkosten.
Begründung / Ziel / Wirkung
Es fallen Arbeitsplatzkosten analog des KGST-Wertes in Höhe von 9.700
Euro pro Stelle an.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
38.800
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
38.800
Folgekosten in Euro
Der Beschluss Nr. 0073 Punkt 2.7 sagt aus, dass der dauerhafte Bedarf
von vier Planstellen bis zu den Haushaltsplanberatungen 2018-2019 durch
zusätzliche Informationen zur Fallzahlen- und Aufgabenentwicklung und
zur interkommunalen Vergleichbarkeit nachzuweisen ist.
Belegnr.: 258
Dezernat V
Bezeichnung des Bedarfs
Zusetzung von Personalkosten. SV 15-V-33-0001, Beschluss der STVV Nr.
0073
Beschreibung
Im Rahmen der o.g. SV wurde mit Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung der zusätzliche Personalbedarf bei 3303 von
vier zusätzlichen Planstellen anerkannt. Es entstehen somit auch
zusätzliche Personalkosten.
Begründung / Ziel / Wirkung
Es fallen Personalkosten analog des KGST-Wertes in Höhe von 55.320 Euro
pro A 8 Stelle und 64.410 Euro pro A 10 Stelle an.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
248.550
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
248.550
Folgekosten in Euro
Der Beschluss Nr. 0073 Punkt 2.7 sagt aus, dass der dauerhafte Bedarf
von vier Planstellen bis zu den Haushaltsplanberatungen 2018-2019 durch
zusätzliche Informationen zur Fallzahlen- und Aufgabenentwicklung und
zur interkommunalen Vergleichbarkeit nachzuweisen ist.
Belegnr.: 259
Dezernat V
Bezeichnung des Bedarfs
Zusetzung von Sachkosten für Maßnahmen im Rahmen der Plattform
Extremismus Prävention, Salafismus
Beschreibung
Maßnahmen zur Prävention für Jugendliche vor Extremismus, insbesondere
durch salafistisch ausgerichtete Gruppen.
Begründung / Ziel / Wirkung
Unter Federführung von Amt 33 wurde 2014 aufgrund der zunehmenden
Gefährdungslage durch die Rekrutierung von Jugendlichen insbesondere
durch salafistisch geprägte Gruppen und Internetforen eine Plattform
gegründet. Dort werden gemeinsam mit Ämtern und externen Akteuren
Maßnahmen zur Prävention entwickelt und abgestimmt. Das Budget in Höhe
von 60.000 ist eine geschätzte Größe
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
60.000
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
60.000
Folgekosten in Euro
kann im Moment noch nicht beziffert werden
Belegnr.: 261
Dezernat V
Belegnr.: 285
Bezeichnung des Bedarfs
Zusetzung von Personalkostenbudget
Beschreibung
Zusetzung von Personalkostenbudget zur Beibehaltung des Personal
Ist-Bestandes
Begründung / Ziel / Wirkung
Durch die Aussteuerung von Langzeiterkrankten sowie
Stellenbesetzungssperren und verzögerten Stellenbesetzungen ist der
Eckwert 2016-2017 auf Basis des RE 2014 (2016 - 3.400.148 Euro und 2017
3.434.867 Euro) nicht realistisch. Wie die HR Loga Stand 04-2015
ausweist, gehen wir schon jetzt von einem Personalkostenbudget von
3.756.272 Euro aus. Zusätzlich kommen noch Personalkosten in 2015 für
zwei zur Besetzung freigegebenen Stellen hinzu. Die Besetzung dieser
Stellen ist zum 01.06.2015 vorgesehen.
Die Fallzahlen in der Sachbearbeitung der Ausländerbehörde steigen
stetig aufgrund vermehrter Asylanträge und steigender
Flüchtlingszuweisungen stark an. Aufgrund dieser Situation wurde bereits
ein Personalmehrbedarf anerkannt und durch Beschluss Nr. 0073 der STVV
Rechnung getragen.
Die Anerkennung von zusätzlichem Personalbedarf unserer SV 15-V-33-0001
basiert auf der Beibehaltung des Ist-Bestandes. Eine weitere Einsparung
an Personalkostenwürde die Spirale des ohnehin sehr hohen Krankenstandes
in der Ausländerbehörde weiter vorantreiben.
Außerdem geben wir zu bedenken, dass auf Bundesebene geplant ist, die
Entscheidungen über Asylanträge extrem zu beschleunigen. Dadurch ist mit
einem starken Anstieg abgelehnter Asylanträge zu rechnen. Diese
Ablehnungen haben aufenthaltsbeendigende Maßnahmen, die sehr
arbeitsintensiv sind, zu Folge. Diese aufenthaltsbeendigenden Maßnahmen
bis hin zur Abschiebung müssen durch die Ausländerbehörde umgesetzt
werden. Die Fallzahlen werden absehbar im Bereich Aufenthaltsbeendigung
und im Bereich Humanitäre Aufenthaltsrechte weiterhin massiv steigen.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
286.670
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
251.620
Folgekosten in Euro
251.620 plus Tarif/-Besoldungssteigerungen
Belegnr.: 285
Dezernat V
Belegnr.: 392
Bezeichnung des Bedarfs
Hessisches Staatstheater Wiesbaden
Beschreibung
Betriebskostenzuschuss der LH Wiesbaden
Begründung / Ziel / Wirkung
Das Hessisches Staatstheater Wiesbaden und das Hessische Ministerium für
Wissenschaft und Kunst haben den Etatentwurf 2016 für das Hessische
Staatstheater Wiesbaden vorgelegt.
Gemäß dem Theatervertrag zwischen dem Land Hessen und der
Landeshauptstadt Wiesbaden trägt die LHW 48% der Betriebskosten.
Der aktuelle Entwurf weist einen städtischen Betriebskostenanteil in
Höhe von 16.099.200 Euro aus.
Im Eckwert der LHW (unter Berücksichtigung der knapp 4,3% Kürzung)
enthalten sind 14.340.359,56 Euro . Damit fehlen alleine durch die
erforderliche Konsolidierung 1.758.840,44 Euro . Zusätzlich entsteht ein
weiterer Bedarf durch den aktuellen Tarifabschluss von 27.328,84 Euro .
Insgesamt fehlen damit 1.786.169,28 Euro alleine von Seiten der Stadt.
Sollte die Stadt nur diesen gekürzten Ansatz bereitstellen, müsste das
Land ebenfalls entsprechend reduzieren. Die ergäbe eine
Gesamtreduzierung von über 3,5 Mio. Euro. Eine Umsetzung im Rahmen des
Theaterbetriebs hätte drastische strukturelle Einschnitte und
Angebotsreduzierungen zur Folge.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
1.786.170
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
1.786.170
Folgekosten in Euro
Dezernat V
Belegnr.: 394
Bezeichnung des Bedarfs
Kulturzentrum Schlachthof
Beschreibung
Gewährung eines institutionellen Zuschusses
Begründung / Ziel / Wirkung
Mit Beschlussfassungen der Stadtverordnetenversammlung wurde in den
vergangenen Jahren der Ersatzneubau der Schlachthofhalle erstellt und
der Wasserturm saniert. Das Grundstück inklusive der Gebäude wurde dem
Schlachthof in Erbpacht überlassen.
Damit liegt auch die Bauunterhaltung in der Verantwortung des
Schlachthofs.
Für den Wasserturm sind 24 Monate nach Nutzungsbeginn, d.h. ab April
2017, 1,2% der Nettobausumme als Bauunterhaltungsbetrag zu
veranschlagen. Dies wurde auch im Rahmen der damaligen Sitzungsvorlagen
von Dez. V/41 dargestellt.
Im Interesse eines verantwortungsvollen Umfangs und Erhalts der Gebäude,
muss dieser Betrag zusätzlich zur Verfügung gestellt werden.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
0
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
40.550
Folgekosten in Euro
54.070
Dezernat V
Bezeichnung des Bedarfs
Volkshochschule Wiesbaden
Begründung siehe Beleg 1196
Beschreibung
Begründung / Ziel / Wirkung
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
Folgekosten in Euro
Belegnr.: 395
Dezernat V
Bezeichnung des Bedarfs
Wiesbadener Musik- und Kunstschule
Beschreibung
Gewährung eines institutionellen Zuschusses
Begründung / Ziel / Wirkung
Die WMK zählt zu den anerkanntesten und wichtigsten Kultureinrichtungen
und außerschulischen Lernorten Wiesbadens.
In den vergangenen Jahren hat sich aufgrund der Tarifentwicklung und
eines gleichbleibenden Zuschusses ein strukturelles Defizit ergeben, das
bis 2015 durch vorhandene Rücklagen ausgeglichen werden konnte.
Dies wird ab 2016 nicht mehr der Fall sein können. Verbunden mit der
Konsolidierungsvorgabe von rund 4,3 % ergibt sich somit ein finanzieller
Fehlbedarf von etwa 250.000 Euro p.a..
Sollte dieser Finanzbedarf nicht bereitgestellt werden, sind drastische
Einschnitte in das Unterrichts- und Veranstaltungsangebot der WMK
unvermeidlich.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
250.000
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
250.000
Folgekosten in Euro
Belegnr.: 396
Dezernat V
Belegnr.: 398
Bezeichnung des Bedarfs
Veränderung des Stellenumfangs im Produktbereich 4103 (Bildende Kunst)
des Kulturamtes
Beschreibung
Anpassung der Personalausstattung für den Bereich Kunsthaus
Begründung / Ziel / Wirkung
Am Kunsthaus Wiesbaden, Schulberg 10, entstand mit Beschluss der
städtischen Körperschaften im Rahmen des Sonderinvestitionsprogramms ein
großer Neubau mit einer Ausstellungshalle im EG, Artothek, Werkstätten
und Lager im UG. Zum vorher vorhandenen Ausstellungsbereich (Aula mit
130 qm) sind über 330 qm Ausstellungsfläche und ebenso viel Fläche für
die Nebenräume hinzugekommen. Mit den neuen Räumen hat sich das
Ausstellungs-/Veranstaltungsprogramm und der Bereich Hausverwaltung und
Gebäudemanagement erheblich erweitert. Die neuen, für die Stadt
Wiesbaden sehr repräsentativen räumlichen Gegebenheiten haben eine
weitere inhaltliche und technische Professionalisierung des gesamten
Kunsthausbetriebs möglich gemacht, die mit einer deutlich höheren
Besucherfrequenz einhergeht.
Die Realisierung des umfangreichen Programms macht zwangsläufig und
unvermeidlich erhebliche Mehrarbeit in der Vorbereitung und Umsetzung
erforderlich.
Es werden folgende zusätzliche Personalkapazitäten benötigt:
9 Wochenstunden Verwaltungsangestellte TvöD 9
25 Wochenstunden Hausmeisterhilfskraft TvöD 3
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
41.230
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
41.230
Folgekosten in Euro
41.230
Dezernat V
Belegnr.: 399
Bezeichnung des Bedarfs
Betriebskostenumlage Musikakademie
Beschreibung
Die Unterrichtsräume im Gebäude Schillerplatz werden gemeinsam von der
Wiesbadener Musikakademie und der Wiesbadener Musik- und Kunstschule
e.V. (WMK) genutzt.
In den vergangenen Jahren wurden einige Betriebskosten der Akademie von
der WMK übernommen.
Zukünftig sollen 20 % der Betriebskosten (entsprechend dem
Flächenanteil) des Gebäudes nutzungsbezogen der Musikakademie zugeordnet
werden.
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
Stromkosten
Fensterreinigung
Büromaterial
Unterrichtsraumnutzung
Nutzung Kulturforum
Sicherheitspersonal (Pförtner)
Hygienebedarf
4.500 EURO
3.000 EURO
2.000 EURO
9.000 EURO
20.000 EURO
5.000 EURO
1.000 EURO
Begründung / Ziel / Wirkung
Die Übernahme von Betriebskosten der Akademie durch die gemeinnützige
Wiesbadener Musik- und Kunstschule entspricht nicht den Kriterien der
Haushaltswahrheit und kann zukünftig nicht mehr erfolgen.
Wird die Umlage nicht geleistet, kann die WMA die entsprechenden
Leistungen nicht mehr in Anspruch nehmen. Dies bedeutet: der
Schulbetrieb (Konzerte, Proben, Prüfungen, Unterricht) der Musikakademie
kann entsprechend den Vorgaben nicht mehr aufrechterhalten werden.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
44.500
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
44.500
Folgekosten in Euro
Dezernat V
Bezeichnung des Bedarfs
Lehraufträge / Re-Akkreditierung Musikakademie
Beschreibung
Personalkosten für bestehende Lehraufträge, auf die Rechtsansprüche
bestehen.
Kosten für die turnusmäßige Re-Akkreditierung (in 2016)
Ruhestand Dozent Musiktheorie - Umwandlung in Lehrauftrag (in 2017)
Begründung / Ziel / Wirkung
Der Studiengang unterliegt bindenden Rechtsvorschriften, zu deren
Einhaltung die Landeshauptstadt aufgrund bestehender Verträge
verpflichtet ist (Hessisches Gesetz über die staatliche Anerkennung von
Berufsakademien).
Gegenüber den Eckwerten des Haushaltsplans 2016/17 besteht in 2016 ein
Mehrbedarf von 25.000 EURO:
a.
b.
Für Lehraufträge, auf die Rechtsansprüche bestehen (11.000 EURO).
Für die turnusmäßige Re-Akkreditierung der WMA (14.000 EURO)
In 2017 beträgt der Mehrbedarf 33.000 EURO bedingt durch den Ruhestand
eines Musiktheorie-Dozenten. Diese Stelle wird nicht mehr besetzt
sondern durch fachbezogene Lehraufträge im Umfang von 16 Stunden
ersetzt.
Sollte dem nicht entsprochen werden, droht der WMA der Verlust der
staatlichen Anerkennung als Berufsakademie
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
25.000
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
33.000
Folgekosten in Euro
Belegnr.: 400
Dezernat V
Belegnr.: 402
Bezeichnung des Bedarfs
Gedenkstättenarbeit des Stadtarchivs
Beschreibung
Betreuung der Gedenkstätten der Landeshauptstadt Wiesbaden
Begründung / Ziel / Wirkung
Die Landeshauptstadt Wiesbaden betreibt am Michelsberg eine Gedenkstätte
für die ermordeten Wiesbadener Juden. Die Gedenkstätte ist in der
Innenstadt einer starken Frequentierung ausgesetzt und muss regelmäßig
und häufig umgehend gereinigt werden. Es besteht ein Zusatzbedarf im
Bereich Fremdreinigung.
Die Landeshauptstadt Wiesbaden betreibt in dem früheren Bunker der SS
eine Gedenkstätte. Dort waren in der NS-Zeit Häftlinge aus dem KZ
Hinzert untergebracht. Um die Gedenkstätte einer breiteren
Öffentlichkeit bekannt zu machen, sie aber auch insbesondere für
schulische Bildungszwecke zu nutzen, sollen dort regelmäßige
Gruppenführungen stattfinden, die von einer historischen Fachkraft
durchgeführt werden.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
8.680
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
8.680
Folgekosten in Euro
Dezernat V
Belegnr.: 403
Bezeichnung des Bedarfs
Zusatzbedarfe des Stadtarchivs
Beschreibung
Archivierung von Datenbeständen der Stadtverwaltung im Stadtarchiv
Begründung / Ziel / Wirkung
Im Jahr 2015 wurde das Stadtarchiv mit einer Glasfaseranbindung
ausgestattet. Ziel war, große Datenmengen schneller übertragen zu
können, damit auch eine externe sichere Speicherung der Daten
gewährleistet ist und so Daten vor Vernichtung (Brand u. a.) geschützt
sind. Die Nutzungsentgelte für die Umsetzung der Maßnahmen sind in
2016/17 budgetwirksam.
Im Rahmen der Übernahme der Nachlässe der ehemaligen Oberbürgermeister
Buch und Exner erwarb das Stadtarchiv auch Videobänder. Die Videobänder
unterliegen der Gefahr, durch Alterung unbrauchbar zu werden bzw. lassen
sich schon jetzt teilweise nicht mehr abspielen. Eine umgehende
Sicherung in Form von Digitalisierung der Bänder ist somit dringend
erforderlich.
Zur dauerhaften Aufbewahrung und Sicherung der städtischen Archivalien
werden zwingend fachgerechte Materialien benötigt: Archivkartons,
-mappen und sonstiger archivischer Fachbedarf. Aufgrund einer erhöhten
Aufkommens von zu bearbeitendem Archivgut werden zusätzliche Mittel
benötigt.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
37.040
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
59.780
Folgekosten in Euro
Dezernat V
Bezeichnung des Bedarfs
Herausgabe des Wiesbadener Stadtlexikons
Beschreibung
In den vergangenen Jahren wurde das Stadtlexikon Wiesbaden vorbereitet.
Um es zu veröffentlichen, wurde mit der Wissenschaftlichen
Buchgesellschaft Darmstadt (WBG) ein Herausgebervertrag geschlossen.
Begründung / Ziel / Wirkung
Laut Vertrag ist die Abnahme von 500 Pflichtexemplaren vereinbart, die
zur eigenen Verwendung (außer Verkauf) dienen.
Mit Erscheinen des Stadtlexikons ist außerdem eine Abschlussrate aus dem
Vertrag fällig.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
25.160
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
0
Folgekosten in Euro
Belegnr.: 404
Dezernat V
Belegnr.: 405
Bezeichnung des Bedarfs
90jähriges Jubiläum Lichtspielhaus am Marktplatz 9 (Caligari)
Beschreibung
Jubiläumsveranstaltungen und Öffentlichkeitsarbeit
Begründung / Ziel / Wirkung
Das Jahr 2016 ist in Bezug auf die "Filmstadt Wiesbaden" in mehrfacher
Hinsicht ein "Jubiläumsjahr": Die Wiesbadener Murnau-Stiftung feiert
ihren 50. Geburtstag, der bewegte Film vor zahlendem Publikum (Premiere
Ende Dezember 2015) startete 1896, also 120 Jahre zuvor. Das
Lichtspielhaus Ufa im Park (heute Caligari) wurde 1926 gebaut. Es zählt
bundesweit zu den schönsten Kinos in Deutschland.
Ziel ist die Bedeutung der Filmkultur in Wiesbaden in den Fokus zu
rücken. Anhand der Geschichte des Caligari lässt sich sowohl die
Entwicklung der Filmstadt ablesen als auch die Geschichte des Films
nachvollziehen. Für das filmkulturell und architektonisch überregional
herausragende Kino gibt es noch keine Publikation.
Festschrift
Die wechselvolle Geschichte vom ehemaligen Ufa im Park bis hin zur
heutigen Caligari FilmBühne soll aufgearbeitet und in einer Festschrift
zum 90-jährigen Jubiläum veröffentlicht werden (in Kooperation mit dem
Stadtarchiv und Stadtmuseum).
Veranstaltungen zum Jubiläum
Im Jubiläumsmonat Dezember 2016 sind verschiedene Veranstaltungen
geplant:
1.
Jubiläumsveranstaltung am 21.12.16: Stummfilm "Faust" von F.W.
Murnau mit prominenter Live-Musikbegleitung (z.B. Ensemble Moderne).
Empfang und Party im Marktkeller.
2.
Filmreihe und Symposium zur Entwicklung eines Genres (z.B. Sciences
Fiction) in den vergangenen 90 Jahren.
3.
Cartes Blanches prominenter Förderer des Caligari und der kommunalen
Kinos - Volker Schlöndorff (Regisseur), Wim Wenders (Kuratorium
Kommunale Kinos), Michael Verhoeven (Kuratorium kommunale Kinos,
Kinobetreiber und Regisseur), Hilmar Hoffmann (Gründer der kommunalen
Kinoidee und Kulturpolitiker), Claudia Dillmann (Direktorin Deutsches
Filminstitut, das in den 80er Jahren das Archivkino Caligari betrieb)
4.
Ausstellung etwa zur Geschichte des Science Fiction im Film
Werbung und PR
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
50.000
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
0
Folgekosten in Euro
Belegnr.: 405
Dezernat V
Bezeichnung des Bedarfs
Teilzeitstelle (19.5 Wochenstunden) für das Literaturreferat 4109
Beschreibung
Das seit 2001 bestehende Literaturhaus Villa Clementine hat sich zu
einer attraktiven Kulturstätte profiliert. Nach Abschluss der Sanierung
des Gebäudes 2009 wurde das monatliche Programmangebot des
Literaturhauses erweitert und ein Literaturhauscafe eingerichtet. Aus
diesen Gründen hat sich die Besucherfrequenz erhöht. Dies hat einen
erhöhten Verwaltungsaufwand innerhalb des Hauses zur Folge. Das
Literaturhaus erarbeitet erfolgreich Festivals und Programmreihen mit
Kooperationspartnern renommierter regionaler Kultureinrichtungen, wie
u.a. den Literaturhäusern in Darmstadt und Frankfurt, der Hessischen
Landeszentrale für politische Bildung oder dem dem Hessischen Rundfunk.
Außerdem wurde ein Stipendiatenprogramm im Literaturhaus eingerichtet.
Um dieses Programmangebot unter professionellen Bedingungen und
Serviceangeboten realisieren zu können ist ein höherer Planungsbedarfund aufwand gegeben.
Begründung / Ziel / Wirkung
Der Personalrat der Landeshauptstadt Wiesbaden hat die sich seit Jahren
wiederholende Praxis der Anordnung von Überstunden im Literaturhaus
widersprochen und verweist auf die Notwendigkeit und Dringlichkeit der
Zusetzung einer Teilzeitstelle.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
29.900
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
29.900
Folgekosten in Euro
29.900
Belegnr.: 406
Dezernat V
Bezeichnung des Bedarfs
Richtfunkanbindung Literaturhaus Villa Clementine
Beschreibung
Anbindung des Standortes Villa Clementine an das städtische Datennetz
Begründung / Ziel / Wirkung
Das Literaturreferat ist bislang mit seinen Arbeitsplätzen nicht an das
städtische Datennetz angeschlossen.
Für eine effiziente Sachbearbeitung (insbesondere für die
Rechnungsbearbeitung) ist die Einrichtung einer entsprechenden Anbindung
zwingend erforderlich.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
6.200
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
3.600
Folgekosten in Euro
3.600
Belegnr.: 407
Dezernat V
Bezeichnung des Bedarfs
Umzug Büroräume Literaturhaus
Beschreibung
Umzug der Büroräume des Literaturhauses in das Dachgeschoss
Begründung / Ziel / Wirkung
Da für das Café des Literaturhauses zusätzliche Lager- und
Zubereitungsräume im Erdgeschoss der Villa Clementine benötigt werden,
ist geplant, die Büroräume des Literaturreferates/Literaturhauses in
Räume im Dachgeschoss zu verlegen. Dieser Umzug ist zum anderen auch
darin begründet, dass der Platzbedarf im Erdgeschoss für das Büro nicht
ausreichend vorhanden ist.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
10.000
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
0
Folgekosten in Euro
Belegnr.: 408
Dezernat V
Bezeichnung des Bedarfs
Miet- und Mietnebenkosten Kulturamt
Beschreibung
Eine Hochrechnung der Miet- und Mietnebenkosten des Kulturamtes auf
Basis des Rechnungsergebnisses 2014 ergibt einen Zusatzbedarf im
Vergleich zu dem vorgegebenen Eckwert. Bei der Berechnung wurden noch
keine Miet- bzw. Nebenkostenanpassungen für die Jahre 2016/17
berücksichtigt.
Begründung / Ziel / Wirkung
Die Mieten und Mietnebenkosten der vom Kulturamt genutzten
Liegenschaften sind im Rahmen des Eckwerts nicht finanzierbar. Es wird
keine Möglichkeit gesehen, durch Abmietung von Standorten eine
Reduzierung der Mietkosten herbeizuführen.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
46.010
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
45.920
Folgekosten in Euro
Belegnr.: 409
Dezernat V
Bezeichnung des Bedarfs
Personalkosten Kulturamt
Beschreibung
Eine Hochrechnung der Personalkosten des Kulturamtes auf Basis des im
Jahr 2015 vorhandenen Personalbestands ergibt einen Zusatzbedarf im
Vergleich zu dem vorgegebenen Eckwert. Bei der Berechnung wurde noch
keine Tariferhöhung für die Jahre 2016/17 berücksichtigt.
Begründung / Ziel / Wirkung
Das vorhandene Personal ist im Rahmen des Eckwerts nicht finanzierbar.
Ein Abbau von Personal ist nur im Rahmen einer Leistungsreduzierung
möglich.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
329.500
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
331.480
Folgekosten in Euro
Belegnr.: 410
Dezernat V
Bezeichnung des Bedarfs
603000 - Betriebsstoffe
Beschreibung
Leasingrate für Kehrmaschine der Ludwig-Beck-Schule
Begründung / Ziel / Wirkung
Schulhof-, Gehweg- und Übungsfläche der Jugendverkehrsschule muss
gereinigt werden.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
5.590,00
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
5.590,00
Folgekosten in Euro
Belegnr.: 663
Dezernat V
Bezeichnung des Bedarfs
603098 Schulbudget
Beschreibung
Seit 2000 hat der Schulträger sein Schulbudget in die Verantwortung der
jeweiligen Schulleitung zugeteilt. Hiermit werden alle Belange der
Schule bezahlt.
Begründung / Ziel / Wirkung
Die Schulen budgetieren in der Schulkonferenz ihr Schulbudget. Nicht
alle Anschaffungen können durchgeführt werden.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
39.840
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
39.650
Folgekosten in Euro
Belegnr.: 671
Dezernat V
Belegnr.: 672
Bezeichnung des Bedarfs
605100
Stromkosten
Beschreibung
Steigerung der Stromkosten ausgehend von Istkosten 2014; in 2016 plus 12,78%, in 2017
plus 19,78%
Begründung / Ziel / Wirkung
Strompreise sind nicht verhandelbar; Defizit wird verursacht; Planansatz
2015 wurde durch Konsovorgabe zum HH-Plan 2014/2015 künstlich um 300.000
Euro reduziert
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
652.380
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
1.282.890
Folgekosten in Euro
Dezernat V
Belegnr.: 674
Bezeichnung des Bedarfs
605200
Gaskosten
Beschreibung
Steigerung der Gaskosten ausgehend von Istkosten 2014; in 2016 plus 5,06%, in 2017
plus 7,69%
Begründung / Ziel / Wirkung
Gaspreise sind nicht verhandelbar; Defizit wird verursacht; Planansatz
2015 wurde durch Konsovorgabe zum HH-Plan 2014/2015 künstlich um 400.000
Euro reduziert
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
0
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
50.330
Folgekosten in Euro
Dezernat V
Bezeichnung des Bedarfs
605300
Fernwärmekosten
Beschreibung
Steigerung der Fernwärmekosten in 2017 plus 12,49%
Begründung / Ziel / Wirkung
Fernwärmepreise sind nicht verhandelbar; Defizit wird verursacht
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
0
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
9.600
Folgekosten in Euro
Belegnr.: 675
Dezernat V
Bezeichnung des Bedarfs
605500 - Treibstoffe
Beschreibung
Treibstoff für Maschinen und Geräte
Begründung / Ziel / Wirkung
Reinigung von Schulhof- und Gehweg, steigende Treibstoffpreise
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
2.640,00
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
3.420,00
Folgekosten in Euro
Belegnr.: 676
Dezernat V
Belegnr.: 677
Bezeichnung des Bedarfs
605600
Wasser-Abwasser-Kosten
Beschreibung
Kosten für Frischwasserbezug
Satzungsgebühren für Abwasser
Begründung / Ziel / Wirkung
Niederschlagswassererhöhung zum 01.01.2015 um insgesamt 43.919
Euro/Jahr;
Planansatz 2015 wurde durch Konsovorgabe zum HH-Plan 2014/2015 künstlich
um 100.000 Euro reduziert
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
0
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
10.570
Folgekosten in Euro
Dezernat V
Bezeichnung des Bedarfs
Beschaffung von Feuerlöschern und Feuerlöscherhüllen
Sachkonto 606100
Beschreibung
Beschaffung von Feuerlöschern und Feuerlöscherhüllen
Begründung / Ziel / Wirkung
Feuerlöscher sind Bestandteil des Brandschutzkonzeptes und somit für die
sichere Betriebnahme der Schulen erforderlich. Die bestehenden
Feuerlöscher unterliegen einer regelmäßigen Prüfung. Von daher kommt es
vor, dass Feuerlöscher erneuert werden müssen, da die erforderliche
Zulassung nicht mehr gewährleistet ist. Weiterhin kommt es zu
Nutzungsänderungen im Gebäude und es müssen zusätzliche oder andere
Feuerlöscher beschafft werden.
Die Hüllen schützen die Löscher vor einer nicht erforderlichen Auslösung
durch Schüler.
Die Beschaffung ist unumgänglich. Sollten die Mittel nicht zur Verfügung
gestellt werden, wird ein Defizit aufgebaut.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
5.000
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
5.000
Folgekosten in Euro
Belegnr.: 678
Dezernat V
Belegnr.: 679
Bezeichnung des Bedarfs
606300 Beschaffung Schulmobiliar CO
606300 Beschaffung von IT
606300 Beschaffung von Handys für Hausmeister
Beschreibung
Beschreibung:
1.
Beschaffung von Schulmobiliar im Bereich CO, in Verbindung mit
Neubauten /Erweiterungsbauten/Generalsanierungen
2.
Neubeschaffung von "einfachen" Handys für alle Hausmeister der
Schulen stehen in 2017 , damit die Erreichbarkeit der Hausmeister
gewährleistet ist.
3.
Ausstattung der Wiesbadner Schulen mit IT im Rahmen des
Medienentwicklungsprogrammes (MEP)
Begründung / Ziel / Wirkung
Begründung / Ziel / Wirkung:
Zu 1.) Die beantragten Mittel sind berechnet für folgende
Einrichtungsmaßnahmen, die im Zusammenhang mit ebenfalls als zusätzliche
Bedarfe gemeldeten Neubauten zu sehen sind:
2016
Friedrich-Ebert-Schule
1.125.000,00 Euro
2017
Albert-Schweitzer-Schule
712.500,00 Euro
Freiherr-vom-Stein-Schule
600.00,00 Euro
Theodor-Fliedner-Schule
720.000,00 Euro
Justus-von-Liebig-Schule
172.500,00 Euro
Peter-Rosegger-Schule
177.000,00 Euro
Rudolf-Dietz-Schule
493.000,00 Euro
Ohne Einrichtung der Schulen ist eine adäquate Unterrichtsdurchführung
nicht möglich. Sollten die Erweiterungsbauten im Haushalt 2016 /17
platziert werden, ist auch die entsprechende Einrichtung erforderlich.
Zu 2.) Im Rahmen des Medienentwicklungsprogrammes werden alles Schulen
mit den neuen "Medien" ausgestattet; siehe auch den Bedarf bei den
Kostenarten 679000 und 617900
Zu 3) Neubeschaffung von "einfachen" Handys für alle Hausmeister der
Schulen stehen in 2017 an , damit die Erreichbarkeit der Hausmeister
gewährleistet ist.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro:
Friedrich-Ebert-Schule
Beschaffung von EDV
Summe:
1.125.000
3.700
1.128.700
Belegnr.: 679
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro:
Möbelbeschaffung
Beschaffung von für IT (MEP)
Handybeschaffung
Summe:
Folgekosten in Euro
2.875.000
3.700
1.740
2.880.440
Dezernat V
Bezeichnung des Bedarfs
610210 Gastschulbeiträge
Beschreibung
Gastschulbeiträge für Wiesbadener Schüler/innen, die Schulen anderer
Schulträger besuchen
Begründung / Ziel / Wirkung
Höhe pro Schüler wird über Erlass festgelegt; ist von Schülerzahl
abhängig
Unabweisbar erhöht entsprechend das Defizit, wenn kein Budget vorhanden
ist
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
51.640
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
51.640
Folgekosten in Euro
Belegnr.: 680
Dezernat V
Bezeichnung des Bedarfs
610810 Ersatzschulfinanzierung
Beschreibung
Ersatzschulfinanzierung für Wiesbadener Schüler/innen, die Schulen
privater Träger besuchen
Begründung / Ziel / Wirkung
Höhe pro Schüler wird über Erlass festgelegt; ist von Schülerzahl
abhängig
Unabweisbar; erhöht entsprechend das Defizit, wenn kein Budget vorhanden
ist
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
141.950
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
141.790
Folgekosten in Euro
Belegnr.: 681
Dezernat V
Belegnr.: 682
Bezeichnung des Bedarfs
6133000
Beschreibung
Schülerbeförderung
Begründung / Ziel / Wirkung
Erstattungszahlungen gem. § 161 HSchG, Beförderung schulwegunfähiger
Kinder, Freigestellter Schülerverkehr und klassenweiser Transport zum
Schulschwimmen und der Jugendverkehrsschule.
ESWE-Verkehr erhöht die Preise jährlich um ca. 3 %. Hiervon betroffen
sind die Erstattungshöhe Clever Card, nachträgliche Erstattung,
Betriebspraktikum und grüne Schule.
Mit ungefähr gleichem Prozentsatz steigen auch die Preise, die
ESWE-Verkehr für den klassenweisen Transport zu den Schwimmeinrichtungen, den
Jugendverkehrsschulen und dem freigestellten Schülerverkehr der Rudolf-Dietz-Schule
berechnet. Hinzu kommt noch, dass
Schultransporte zu anderen Sporteinrichtungen anfallen, da die eigene
Turnhalle nicht genutzt werden kann (derzeit Gansbergschule).
Die Kosten für den freigestellten Schülerverkehr der Amöneburger Kinder
(Vorklasse und 1. Klasse) zur Stresemann-Schule sind in den letzten
Jahren stark angestiegen. Hintergrund sind die neuen Wohngebiete in der
Gemarkung Amöneburg. Konnten die Kinder früher im Pendelverkehr
befördert werden, wird nun noch ein zusätzliches Fahrzeug benötigt.
Es ist absehbar, dass die Kosten für den Transport der schulwegunfähigen
Schülerinnen und Schüler weiterhin ansteigen werden. Die Anzahl der
betroffenen Kinder erhöht sich in den letzten Jahren stetig, ebenso wie
die Anzahl der individuell zu befördernden Kinder (Einrichtung neuer
Klassen an verschiedenen Schulen, Einzeltransporte, Inklusion). Die
Unternehmenskosten verteuern sich neben den allgemeinen
Preissteigerungen für Verbrauchskosten in erhöhtem Maße durch Umsetzung
des Mindestlohnes. Diese Kosten werden durch steigende Angebotspreise
weitergegeben.
Aufwand ist unabweisbar; Defizit wird verursacht
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
743.660
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
842.560
Belegnr.: 682
Folgekosten in Euro
Dezernat V
Belegnr.: 683
Bezeichnung des Bedarfs
613900 sonstige weitere Fremdleistungen
Beschreibung
1.
Installation und Aufschaltung von bestehendem Hausalarmanalgen auf
die Feuerwehr der Landeshauptstadt Wiesbaden.
2.
Gegenkonto zum Erlöskonto 533000 für Schadensersatzzahlungen von
Versicherung
3.
Abführung der Künstlersozialabgabe
Begründung / Ziel / Wirkung
Zu 1. Den aktuellen Stand der Technik repräsentiert hier zur Zeit, die
im Entwurf erschienene, DIN V VDE V 0827-2 Notfall- und
Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS) Teil 2: Ergänzende Anforderungen für
Notfall- und Gefahren-Sprechanlagen (NGS) welche im Projekt zur
Ausführung kommen - sowie aus der Mutternorm DIN V VDE V 0827-1 Notfallund Gefahren-Reaktions-Systeme Teil 1: Grundlegende Anforderungen,
Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Aktivitäten. Die Umsetzung der DIN V
VDE V 0827-2 erfolgt auch zur Erfüllung von Nr. 9 MSchulbauR
(Alarmierungseinrichtungen), welche eine Kommunikationsverbindung zu
Rettungsstellen fordert.
Zu 2. HHPlan-Ansatz 2015 wurde im Rahmen der Konsolidierung auf 0,--#
gesetzt. Daher gibt es kein Planansatz als Grundlage für den Eckwert.
Schadensbegleichung erfolgt auf anderen Aufwandskonten; jedoch
ungeachtet des Vorhandesseins eines Planansatzes. Defizit wird erzeugt
Zu 3. Jährliche Erhebung der Künstlersozialabgabe nach dem
Künstlersozialversicherungsgesetz.
Die Kosten werden monatlich angewiesen und liegen erfahrungsgemäß
zwischen 170 und 190,00# monatlich.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
Installation Aufschaltung zu 37
Gegenkonto für Schadensersatzzahlung
Künstlersozialabgabe
Summe:
110.400
88.720
2.200
201.320
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
Installation Aufschaltung zu 37
Gegenkonto für Schadensersatzzahlung
Künstlersozialabgabe
110.400
88.720
2.200
Summe:
Folgekosten in Euro
201.320
Belegnr.: 683
Dezernat V
Bezeichnung des Bedarfs
616300
Beschreibung
Schulhofreparaturen und Zaunreparaturen nehmen, Reparatur der
Spielgeräte
Begründung / Ziel / Wirkung
Die Spielgeräte auf den Schulhöfen sind überwiegend 15 Jahre und älter.
Sie haben dadurch einen sehr hohen Reparaturbedarf. Es sind leider keine
Mittel vorhanden, um neue Spielgeräte anzuschaffen.
Die Schulhöfe sind zum größten Teil in einem sehr schlechten Zustand.
Auch hier werden nur akute Unfallgefahren repariert.
Die Zäune sind ebenfalls in die Jahre gekommen und bedürfen steter
Reparatur.
Auch hier sind keine Mittel für Neuanschaffungen vorhanden.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
4.910
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
4.910
Folgekosten in Euro
Belegnr.: 688
Dezernat V
Belegnr.: 690
Bezeichnung des Bedarfs
616700
Beschreibung
Grünpflege inklusive Sportplatzpflege
Begründung / Ziel / Wirkung
Das Schulamt verwaltet 5.600 registrierte Bäume. Hinzu kommen 156.996 qm
Grünflächen, 170.512 qm Gehölzflächen und 14.937 qm Sportflächen.
Besonders in der Baumpflege haben die Kosten infolge von extremen
Stürmen,
Befall durch Schädlinge (Eichenprozzessionsspinner und Klopfkäfer),
Befall durch Pilze
(jährliche Massariakontrolle) stark zugenommen.
Defizit wird erhöht, wenn Budget nicht vorhanden.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
10.190
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
10.190
Folgekosten in Euro
Dezernat V
Belegnr.: 691
Bezeichnung des Bedarfs
617100 Fremdentsorgung
Beschreibung
Beschreibung:
1.
Satzungsgebühren für Abfallentsorgung
2.
Grünschnittcontainer für Arbeiten der Schulhausmeister auf den
Schulgrundstücken
Begründung / Ziel / Wirkung
Zu 1. Kosten sind nicht beeinflussbar; Müllentsorgung muss gewährleistet
sein; Defizit wird verursacht durch Konsolidierung in 2017
14.500
Euro
Zu 2. In der Ausschreibung zur Grünpflege sind lediglich 3 Rasenschnitte
und 1 Gehölzschnitt pro Jahr und Schule vorgesehen. Dies reicht bei
weitem nicht aus, so dass einige Hausmeister zwischendurch den Rasen
mähen um ein einigermaßen ordentliches Aussehen des Schulgeländes zu
erreichen.
Dieser Grünschnitt wird über Container entsorgt, die das Schulamt zahlt.
Das Laub wird ebenfalls über Container entsorgt genauso wie der Abfall,
der in der Wachstumszeit anfallenden Verkehrssicherheitsschnitte am
Gehölz.
Pro Jahr 25.000 Euro
Unabweisbarer Aufwand, der das Defizit erhöht, wenn das Budget nicht
vorhanden ist.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
25.000
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
25.000
14.500
Summe:
39.500
Folgekosten in Euro
Dezernat V
Belegnr.: 693
Bezeichnung des Bedarfs
617900
Beschreibung
1.
Verträge mit den Caterern für das Mittagessen in Schulen
2.
Jährliche Überprüfung der Sportgeräte
3.
Vorhandene Verträge mit der Firma Ille (Toilettenpapierspender)
4.
Ausstattung der Wiesbadner Schulen mit IT im Rahmen des
Medienentwicklungsprogrammes (MEP)
Begründung / Ziel / Wirkung
Zu 1. Nach der Eckwertefestlegung werden die Erlöse aus dem Mittagessen
nach dem Ist 2014 festgelegt.
Die Eckwerte für die mit den Erlösen korrespondierenden Aufwendungen für
die Lieferung des Mittagessens von den Caterern richten sich jedoch nach
den Planwerten 2015. Die Erlöse 2014 sind um die unten genannten
zusätzlichen Bedarfe höher. Daher wird der zusätzliche Bedarf benötigt.
Aufwand ist unabweisbar; ohne Budget wird Defizit erhöht
In 2016 zusätzlich
280.810
In 2017 zusätzlich
280.700
Zu 2. Die Auftragsvergabe zur Überprüfung der Turn- und Sportgeräte
erfolgt nach einer vorherigen Ausschreibung. Die Ausschreibungsergebnisse sind
vorrausschauend nicht genau kalkulierbar, es treten jedes Jahr durch Preissteigerungen
Erhöhungen auf. Die
Überprüfung der Turn- und Sportgeräte ist zur Vermeidung von Unfällen
und zur Sicherheit der Schüler zwingend erforderlich.
Jährlicher zusätzlicher Aufwand
5.380
Zu 3. Toilettenpapierspender hängen in den Schulen (incl.
Toilettenpapierkontingent). Kein Budget bedeutet kein von Seiten der
Stadt zur Verfügung gestelltes Toilettenpapier. Die Hygiene wird in
Frage gestellt.
In 2016 zusätzlich 16.910
In 2017 zusätzlich 16.880
Zu 4. Im Rahmen des Medienentwicklungsprogrammes werden alles Schulen
mit den neuen "Medien" ausgestattet; siehe auch den Bedarf bei den
Kostenarten 679000 und 617900
Jährlicher zusätzlicher Aufwand
14.310
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
Zu 1.
Zu 2.
Zu 3.
Zu 4.
Summe:
280.810
5.380
16.910
14.310
317.410
Belegnr.: 693
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
Zu 1.
Zu 2.
Zu 3.
Zu 4.
Summe:
280.700
5.380
16.880
14.310
317.270
Folgekosten in Euro
Dezernat V
Bezeichnung des Bedarfs
670100
Beschreibung
Zusatzausstattung Wivertis
Begründung / Ziel / Wirkung
Vierteljährliche und monatliche Rechnungsstellung der laufenden Kosten.
Bei 4005 ist in diesem Jahr mit weiteren Neueinstellungen zu rechnen. Es
müssen Arbeitsplätze ausgestattet werden. / mobile Geräte/ UMTS Karten/
PC s /Notebooks. Des Weiteren ist mit neuen Preismodellen der Wivertis
zu rechnen.
Aufwand wird verursacht ; ohne Planansatz wird Defizit erhöht.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
108.530
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
108.490
Folgekosten in Euro
Belegnr.: 694
Dezernat V
Belegnr.: 695
Bezeichnung des Bedarfs
670500 Miete für Container
Beschreibung
Miete beweglicher Sachen; hier: Anmietung von Containern für die
Betreuung der Freiherr-vom-Stein und für die neue Innenstadtschule
Begründung / Ziel / Wirkung
Die Räume an den bisherigen Standorten der Freiherr-vom-Stein-Schule
sind für die Aufrechterhaltung des Schulbetriebs und Betreuung nicht
mehr ausreichend. Die Container mussten aufgestellt werden.
Auf dem Grundstück der August-Herrmann-Francke-Schule sollen 2017 2
Container aufgestellt werden, um den Betrieb der neuen Innenstadtschule
zu gewährleisten
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
Freiherr-v-Stein
32.480
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
Freiherr-v-Stein
Innenstadtschule
Summe
32.480
7.200
39.680
Folgekosten in Euro
Dezernat V
Belegnr.: 700
Bezeichnung des Bedarfs
617300 - Fremdreinigung
Beschreibung
1.
2.
Schulraumreinigung durch Fremdfirmen
Straßenreinigung nach Satzung der ELW
Begründung / Ziel / Wirkung
1.
Reinigung der Schulen aufgrund vertraglicher Vereinbarung. Amt 64
vergibt die Reinigung. Eine jährliche Tarifsteigerung im Handwerk in
Höhe von 3% ist eingerechnet.
Weitere Bedarfe durch Flächenerweiterung, Ausbau Betreuung, Neubau und
Ruhestand von Reinigungskräften
2.
Straßenreinigungsgebühren nach Satzung bei Flächenerweiterungen
2016
2017
vertragliche Preissteigerung
735.170,00
1.088.260,00
Schulraumreiningung aufgrund von Baumaßnahmen
Adalbert-Stifter-Schule
14.400,00
14.400,00
Friedrich-Ludwig-Jahn-Schule
6.000,00
6.000,00
Schulze-Delitzsch-Schule
6.910,00
6.910,00
Theodor-Fliedner-Schule
46.800,00
Theodor-Fliedner-Schule
11.000,00
11.000,00
Freiherr-v.-Stein-Schule
93.600,00
GS Bierstadt
31.200,00
31.200,00
Zwischensumme
69.510,00
209.910,00
Flächenerweiterungen Straßenreinigung
Summe
0,00
8.620,00
804.680,00
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
804.680,00
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
1.306.790
1.306.790,00
Folgekosten in Euro
Belegnr.: 700
Dezernat V
Belegnr.: 702
Bezeichnung des Bedarfs
670000
Beschreibung
Miete
Begründung / Ziel / Wirkung
"Mieten macht Schule"-Projekte kommen neu hinzu:
Neubau Werkstätten Friedrich-Ebert-Schule
Comeniusschule
Freiherr-vom-Stein-Schule
Zur Aufrechterhaltung des Schulbetriebs sind umfangreiche Bau- und
Sanierungsmaßnahmen notwendig; über das Projekt "Mieten macht Schule"
werden diese Maßnahmen für die o.g. Schulen sichergestellt.
Ausgleich der Konsolidierung aus dem Haushalt 2014/2015:
Lehrbauhof Kerschensteinerschule
Im vergangenen Haushalt wurde der Haushaltsansatz trotz vertraglicher
Verpflichtungen gekürzt; da die Verträge unverändert fortbestehen, sind
Zusetzungen erforderlich; die Anmietung der Räume ist für die
Aufrechterhaltung des jeweiligen Schulbetriebs erforderlich.
Anmietung von Turnhallen und Sporthallen für den Schulsportunterricht
Das Schulamt hat für die Durchführung des Sportunterrichtes an Schulen,
die Sporthalle des Turnerbundes Wiesbaden, die Turnhalle des Turnvereins
Waldstraße, (Diesterwegschule) Turnhalle Turnverein Igstadt,
(Peter-Rosegger-Schule) Sportplatz der Freien Turnerschaft Wiesbaden
(Albrecht-Dürer-Schule). TUS-Sonnenberg
(Konrad-Duden-Schule).angemietet.
Die Turnhalle des Turnbundes Wiesbaden wird von einigen Gymnasien
genutzt, da dort die Sportgeräte für wichtige Sportveranstaltungen
Prüfungen zu Verfügung stehen.
Durch die Mietanpassung für die Nutzung der Turnhalle des Turnervereines
Sonnenberg kommen zusätzlich 10.597,84 Euro Mehrkosten ab dem Jahr 2015
dazu.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro:
MMS Friedrich-Ebert-Schule
MMS Comeniusschule
Miete Lehrbauhof Kerschensteinerschule
Miete für Schulsport
Summe:
284.300
377.820
8.510
69.390
740.020
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro:
MMS Freidrich-Ebert-Schule
MMS Comeniusschule
MMS Freiherr-vom-Stein-Schule
Miete Lehrbauhof Kerschensteinerschule
Miere für Schulsport
Summe
613.710
377.730
500.000
8.500
69.360
1.569.300
Folgekosten in Euro
Auf Grund vertraglicher Verpflichtungen müssen diese Mehrkosten auch in
den Folgejahren aufgewendet werden.
Belegnr.: 702
Dezernat V
Belegnr.: 703
Bezeichnung des Bedarfs
670900
Beschreibung
umgelegte Mietnebenkosten
Begründung / Ziel / Wirkung
Wohngeld für Nebenkosten und Verwaltung einer Eigentümergemeinschaft:
GS Sauerland
Steigerung der Unterhaltungskosten gegenüber dem Haushalt 2014/2015.
Nebenkosten für Eigentumsübergang in Erbpacht:
Otto-Stückrath-Schule
Die Nebenkosten für die ehem. Ludwig-Richter-Schule und die
Otto-Stückrath-Schule werden auf Grund des Erbpachtvertrages von der
Freien Waldorfschule bezahlt; der Anteil der Otto-Stückrath-Schule muss
nach Nebenkostenabrechnung von der Stadt erstattet werden.
Übernahme Nebenkosten bei Nutzung von Gebäuden des Hessischen
Immobilienmanagements:
Abendgymnasium
Da Schulleitung und Lehrerschaft des Abendgymnasiums (Trägers Stadt)
auch am Hessenkolleg (Träger Land) tätig sind, laufen derzeit
Verhandlungen über einen möglichen Umzug des Abendgymnasiums in das
Hessenkolleg; die dadurch entstehenden Nebenkosten werden von der Stadt
getragen
Steigerung der Nebenkosten gegenüber Haushalt 2014/2015 für angemietete
Räume (Schule, Betreuung):
Lehrbauhof Kerschensteiner
Schulkinderhaus Sonnenberg
Betreuung GS Breckenheim
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro:
Wohngeld GS Sauerland
NK Otto-Stückrath-Schule
NK Abendgymnasium
NK Lehrbauhof Kerschensteinerschule
NK Schuki Sonnenberg
NK Betreuung GS Breckenheim
Gesamtmehrbedarf
7.190
6.160
2.800
2.940
1.680
1.790
22.560
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro:
Wohngeld GS Sauerland
NK Otto-Stückrath-Schule
NK Abendgymnasium
NK Lehrbauhof Kerschensteinerschule
NK Schuki Sonnenberg
NK Betreuung GS Breckenheim
Gesamtmehrbedarf
Belegnr.: 703
13.410
11.470
5.210
3.170
1.810
1.920
36.990
Folgekosten in Euro
Auf Grund vertraglicher Grundlagen müssen diese Mehrkosten nebst
weiterer möglicher Steigerungen auch in den Folgejahren aufgewendet
werden.
Dezernat V
Bezeichnung des Bedarfs
673000
Beschreibung
Schwimmbadgebühren für Schulsport
Begründung / Ziel / Wirkung
Nur der Pflichtunterricht in den Schulen wird finanziert. Die
vorgegebene Konsolidierung hat keinen Einfluss auf die Entgelte der
Schwimmbäder. Defizit wird erzeugt.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
4.690
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
4.670
Folgekosten in Euro
Belegnr.: 704
Dezernat V
Bezeichnung des Bedarfs
673510
Beschreibung
Leistungsvertrag Wivertis
Begründung / Ziel / Wirkung
Monatliche Rechnungsstellung der laufenden Kosten für Wivertis:.
IT und TK Hauptvertrag mtl. Aktuell
65.304,97 Euro
Massenspeicher mtl. aktuell
6.073,62 Euro
Aufgrund von Neueinstellungen, wird in diesem Jahr mehr Speicherplatz
benötigt und es ist mit neuen Preismodellen der Wivertis zu rechnen.
Jährliche Kosten von 922.000 Euro pro Jahr sind realistisch.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
65.210
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
65.030
Folgekosten in Euro
Belegnr.: 705
Dezernat V
Belegnr.: 709
Bezeichnung des Bedarfs
67900 sons. Inanspruchnahme von Dienstleistungen
Beschreibung
1.
Umzüge für Neubauten/Erweiterungen
2.
Ausstattung der Wiesbadner Schulen mit IT im Rahmen des
Medienentwicklungsprogrammes (MEP)
3.
Zugangsmöglichkeiten für alarmierte Einsatzkräfte durch einen
Wachdienst
4.
Abendschließdienste und Raumüberwachung
5.
Fernüberwachung durch Protection One an der Wilhelm-Leuschner-Schule
6.
Hausmeisterleistungen im Gebäude Schillerplatz 1-2
Begründung / Ziel / Wirkung
Zu 1. Die beantragten Mittel sind für folgende
Neubauten/Erweiterungen/Sanierungen:
In 2016
Kleine verschiedene Umzugsaktionen
2.880 Euro
Friedrich-Ludwig-Jahn-Schule
3.000 Euro
Summe:
5.880 Euro
In 2017
Kleine verschiedene Umzugsaktionen
2.880 Euro
Albert-Schweitzer-Schule
50.000 Euro
Freiherr-vom-Stein-Schule
40.000 Euro
Fritz-Gansberg-Schule
40.000 Euro
Justus-von-Liebig-Schule
25.000 Euro
Peter-Rosegger-Schule
25.000 Euro
Rudolf-Dietz-Schule
40.000 Euro
Theodor-Fliedner-Schule
40.000 Euro
Summe:
262.880 Euro
Ohne Umzug des vorhandenen Mobiliars ist eine adäquate
Unterrichtsdurchführung nicht möglich. Sollten die
Neubauten/Erweiterungsbauten im Haushalt 2016 /17 platziert werden, ist
auch der entsprechende Umzug erforderlich.
Zu 2. Im Rahmen des Medienentwicklungsprogrammes werden alles Schulen
mit den neuen "Medien" ausgestattet; siehe auch den Bedarf bei den
Kostenarten 679000 und 617900
Im Rahmen des Medienentwicklungsplans wurden in den letzten 3 Jahren
alle Schulen, der LH Wiesbaden mit IT ausgestattet.
Einige Schulen konnten auf Grund der begrenzten Mittel nicht
entsprechend ausgestattet werden und sind in der Unterrichtsgestaltung
nicht auf gleicher Höhe mit anderen Schulen Ihrer Schulform, da es auf
Grund begrenzter Mittel auch an Infrastruktur fehlt.
Den Schulen, insbesondere den Schülern, soll ein gleichwertiger und
zukunftsorientierter Unterricht geboten werden.
In den letzten Jahren wurde ein Betrag von über 440.296,-Euro in
Infrastruktur, zwecks Verkabelung, investiert. Im Jahr 2015 ist ein
Betrag von 108.067,- Euro eingeplant. Um alle Schulen gleichermaßen
Belegnr.: 709
ans Netz zu bringen benötigen wir, für noch nicht realisierte
Verkabelung einen Betrag über insgesamt 587.000,- Euro.
Alle anfallenden Dienstleistungen und Supportkosten im Rahmen des
Medienentwicklungsplanes sind aus den Sachkonten 606300,617900,67900 zu
zahlen.
Die zusätzlichen Bedarfe sind dringend erforderlich die Umsetzung
zeitgerecht z realisieren.
In 2016: 178.890 Euro
In 2017:
178.880 Euro
Zu 3. Da wir die Hausalarmanlagen auf die Feuerwehr der Landeshauptstadt
Wiesbaden aufschalten, muss außerhalb der Schulzeiten ein gewaltfreier
Zugang gewährleistet werden. Dies soll über einen Wachdienst erfolgen.
Jährlicher Aufwand:
38.720 Euro
Zu 4.: Das Volksbildungswerk nutzt Räumlichkeiten in der Sophie und
Hans-Scholl-Schule.
Nach dem Wegfall des Abenddienstes der Schulhausmeister hat sich das
Volksbildungswerk bereit erklärt die Schließdienste und die
Raumüberwachung zu übernehmen. So ist die Sicherheit der Schulen
gewährleistet.
Jährlicher zusätzlicher Bedarf :
2.780 Euro
Zu 5.: Reduzierung von Einbruch und Vandalismus durch regelmäßige
Fernüberwachung
Jährlicher zusätzlicher Bedarf:
8.320 Euro
Zu 6: Die Hausmeisterleistungen im Gebäude Schillerplatz 1 - 2 sind
(Sanitär- und Elektroarbeiten, defekte Glühbirnen, defekte
Toilettensitze etc.) vom Schulamt zu bezahlen. Dies ist unabweisbar.
Zusätzlich in 2016 1.650
Zusätzlich in 2017 1.640
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro:
Zu 1.
5.880
Zu 2.
178.890
Zu 3.
38.720
Zu 4.
2.780
Zu 5.
8.320
Zu 6.
1.650
Summe:
236.240
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro:
Zu 1.
262.880
Zu 2.
178.770
Zu 3.
38.720
Zu 4.
2.780
Zu 5.
8.320
Zu 6.
1.640
Summe:
493.110
Folgekosten in Euro
Belegnr.: 709
Dezernat V
Bezeichnung des Bedarfs
683100
Beschreibung
Internetanschlüsse
Begründung / Ziel / Wirkung
Ausbau der Kinderbetreuung bedingt weiteres Personal mit weiteren
Internetanschlüssen
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
1.330
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
1.330
Folgekosten in Euro
Belegnr.: 711
Dezernat V
Belegnr.: 713
Bezeichnung des Bedarfs
683200
Beschreibung
1. Übertragung der Hausalarmanlagen über ein GSM -Netz
2. Telefongebühren für die Sozialpädagogen in der Schulkinderbetreuung
Begründung / Ziel / Wirkung
Zu 1. Die Hausalarmanlagen sollen auf die Leitstelle der Feuerwehr
aufgeschaltet werden. Hierfür ist ein Funknetz erforderlich, welches das
Signal der Anlagen überträgt.
Ein kabelgebundener Telefonanschluss fällt aus wirtschaftlichen Gründen
nicht in Betracht.
Zu 2. Für alle Sozialpädagogen der Schulkinderbetreuung werden keine
festen Büroarbeitsplätze eingerichtet. Es entstehen zusätzliche Kosten
für die erforderlichen Laptops und Handys.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro:
Übertragung der Hausalarmanlagen
Telefongebühren für zusätzliche Sozialpädagogen
Summe:
16.340
7.560
23.900
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro:
Übertragung der Hausalarmanlagen
Telefongebühren für zusätzliche Sozialpädagogen
Summe:
Folgekosten in Euro
16.330
10.080
26.410
Dezernat V
Bezeichnung des Bedarfs
690100
Beschreibung
Gebäudebezogene Versicherungsprämie
Begründung / Ziel / Wirkung
Versicherungsprämie ist abhängig vom Versicherungsvertrag und der hohen
Anzahl der Liegenschaften/Gebäude. Vorgegebener Konso-Betrag erzeugt
ein Defizit.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
15.210
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
18.420
Folgekosten in Euro
Belegnr.: 715
Dezernat V
Bezeichnung des Bedarfs
687200
Beschreibung
Geschenke ab 40 Euro
Begründung / Ziel / Wirkung
Das Schulamt verfügt über viel Personal; daher sind die Aufwendungen für
Trauergebinde für ehemalige Bedienstete unverändert hoch
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
870
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
870
Folgekosten in Euro
Belegnr.: 717
Dezernat V
Bezeichnung des Bedarfs
690200
Beschreibung
Schülerversicherung
Begründung / Ziel / Wirkung
Versicherungsprämie ist abhängig von der Anzahl der Schüler/innen.
Vorgegebener Konso-Betrag erzeugt ein Defizit.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
160.440
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
237.410
Folgekosten in Euro
Belegnr.: 723
Dezernat V
Belegnr.: 865
Bezeichnung des Bedarfs
Innenauftrag 102864; Betreuung Grundschulen allgemein
Beschreibung
Der kontinuierliche Ausbau der Betreuungskapazitäten in allen
Grundschulen erfordern Finanzmittel für
1.
Ausbau von jährlich 300 weiteren Betreuungsplätzen
2.
Qualifizierung der erforderlichen Fachkräfte
3.
Sonstige Aufwendungen/ Aufwendungen für Öffentlichkeitsarbeit und
Repräsentation
4.
Erst- und Ergänzungsausstattung
5.
Gästebewirtung und Geschenke im Rahmen der Zertifikatsverleihung
"Grundschulkinderbetreuer/in" und für Veranstaltungen mit den
Fördervereinen und freien Trägern
Begründung / Ziel / Wirkung
Zu 1. Ausbau von jährlich 300 Betreuungsplätzen.
In dem kommenden Doppelhaushalt sollen weiter jährlich 300 Plätze für
die Grundschulkinderbetreuung geschaffen werden. In welchen Schulen eine
zusätzliche Schaffung erfolgt, hängt in erster Linie von den baulichen
Voraussetzungen und den örtlichen Bedarfen ab. Daneben führt jeder
Ausbau zur Zahlung von weiteren Zuschussmitteln für den laufenden
Betrieb. Da eine Zuordnung auf eine konkrete Schule zum jetzigen
Zeitpunkt noch nicht getroffen werden kann, sind die Mittel zentral
veranschlagt.
Um den Ausbau mit weiteren Betreuungsplätzen an den Grundschulen
vorzunehmen, muss das Raumprogramm für die Betreuung abbildbar sein. Ich
vielen Fällen geht dies nur über umfangreiche bauliche Maßnahmen. In
einigen Schulen wird das Raumprogramm bereits erfüllt und es bedarf zur
Einrichtung weiterer Betreuungsplätze Räume mit multifunktionaler
Nutzung. Da zur Aufstellung des Doppelhaushaltes noch nicht die
konkreten Standorte feststehen, werden die Mittel zentral veranschlagt.
Um den Ausbau in dem bisherigen Rahmen und Umfang leisten zu können,
müssen die Mittel in der bisherigen Höhe auch wieder zugesetzt werden.
Die Eckwerte wurden auf Basis nach Abzug des Konsolidierungsbeitrag
2014/2015 festgelegt. Kommt es zu keiner Mittelzusetzung des
Konsolidierungsbeitrages wird dies nicht innerhalb der bereitgestellten
Mittel aufgefangen werden können.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro:
Planansatz 407.000 + Mehrbedarf 493.300 = 900.300 Euro
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro:
Planansatz 407.000 + Mehrbedarf 493.300 = 900.300 Euro
Folgekosten:
Zu 2. Qualifizierung Fachkräfte
Belegnr.: 865
Erweiterung der Qualifizierungsmaßnahmen
Da der kontinuierliche Ausbau der Betreuungsplätze qualifiziertes
Personal erfordert, werden weiterhin jährlich mindestens zwei
Qualifizierungsmaßnahmen durchgeführt.
Es wurden Planansätze von anderen Kostenarten in die Fortbildung
umgesetzt. Diese Umsetzung deckt jedoch noch keinen Mehrbedarf, sondern
gleicht die Ist-Zahlungen in 2014 aus. Um die Qualifizierungsmaßnahmen
für die Fachkräfte weiter auszubauen und die Qualifizierung aller
Mitarbeiter der Betreuung schnellstmöglich auf den gleichen Standard zu
bringen, ist die Bereitstellung zusätzlicher Mittel erforderlich.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro:
52.300 Planansatz + 10.700 Mehrbedarf = 63.000 Euro
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro:
52.310 Planansatz + 10.690 Mehrbedarf = 63.000 Euro
Zu 3. Sonstige Aufwendungen/Aufwendungen für Öffentlichkeitsarbeit und
Repräsentation
Im Rahmen des Ausbaus der Grundschulkinderbetreuung sollen weiterhin 300
zusätzliche Plätze pro Jahr ausgebaut werden. Durch die ständig
steigende Zahl der Betreuungsplätze begründet sich schon ein weiterer
Mehrbedarf. Wir benötigen hier zumindest den bisherigen Ansatz ohne die
Leistung des Konsolidierungsbeitrages.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro:
Planansatz 2.870 + Mehrbedarf 130 = 3.000 Euro
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro:
Planansatz 2.870 + Mehrbedarf 130 = 3.000 Euro
Zu 4. Erst- und Ergänzungsausstattung
Im laufenden Betrieb und bei Neueinrichtungen sind immer wieder Erstund Ergänzungsausstattungen zu beschaffen. Zudem wird in vielen Schulen
das Raumprogramm erfüllt und es muss über die Einrichtung
multifunktionaler Räume ein weiterer Ausbau abgebildet werden.
Im Rahmen des Ausbaus der Grundschulkinderbetreuung wird in vielen
Schulen das Raumprogramm erfüllt und es bedarf zur Einrichtung weiterer
Betreuungsplätze Räume mit multifunktionaler Nutzung. Im Sommer/ Herbst
2014 wurden insgesamt 14 Räume multifunktional ausgestattet.
Insbesondere vor den Sommerferien und im Rahmen von Veränderungen in der
Zügigkeit wird es vermehrt erforderlich multifunktionale Räume
einzurichten. In 2014 wurden hier bereits 318.787 Euro in die
Ausstattung von flexiblem Mobiliar für die Doppelnutzung investiert. Um
den Ausbau in der gewünschten Form weiter voranzutreiben, ist eine
Zusetzung von Mitteln erforderlich
Die Eckwerte wurden auf Basis nach Abzug des Konsolidierungsbeitrag
2014/2015 festgelegt. Kommt es zu keiner Mittelzusetzung des
Konsolidierungsbeitrages wird dies nicht innerhalb der bereitgestellten
Mittel aufgefangen werden können.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro:
Planansatz 61.260 + Mehrbedarf 257.500 = 318.760 Euro
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro:
Planansatz 61.280 + Mehrbedarf 257.510 = 318.790 Euro
Zu 5. Gästebewirtung und Geschenke im Rahmen der Zertifikatsverleihung
"Grundschulkinderbetreuer/in" und für Veranstaltungen mit den
Fördervereinen und freien Trägern.
Zurzeit finden zwei Zertifikatsverleihungen und ein Treffen der
Fördervereine im Jahr statt. Die Qualifizierung soll verstärkt erweitert
werden, um den Standard in allen Einrichtungen schnellstmöglich
vorzuweisen. Die Treffen mit den Fördervereinen und freien Trägern
findet schon sehr minimiert statt und dient als Infoveranstaltung.
Belegnr.: 865
Die Verleihung findet durch Frau Scholz in einem feierlichen Rahmen im
Rathaus statt. Durch den weiteren Ausbau der Plätze stehen auch in dem
kommenden Doppelhaushalt vermehrt Qualifizierungen an. Um zumindest den
bisherigen Stand halten zu können, müsste dann der
Konsolidierungsbeitrag nicht geleistet werden.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro:
Planansatz 2.870 + Mehrbedarf 130 = 3.000 Euro
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro:
Planansatz 2.870 + Mehrbedarf 130 = 3.000 Euro
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
Zu 1.
Zu 2.
Zu 3.
Zu 4.
Zu 5.
Summe:
493.300
10.700
130
257.500
130
761.760
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
Zu 1.
Zu 2.
Zu 3.
Zu 4.
Zu 5.
Summe:
493.300
10.690
130
257.510
130
761.760
Folgekosten in Euro
Dezernat V
Bezeichnung des Bedarfs
Miete für Containerstellung oder Anmietung von Räumen zur Nutzung durch
die Betreuung
Beschreibung
Für die Containerstellung auf dem Schulgrundstück der Grundschule
Breckenheim und das Anmieten des Vereinshauses vom SV Frauenstein zur
Einnahme eines Mittagstisches der Betreuung an der Alfred-Delp-Schule
bestehen vertragliche Verpflichtungen mit einem festen Mietzins.
Begründung / Ziel / Wirkung
An der Grundschule Breckenheim stehen Container für die Betreuung auf
dem Schulgrundstück. Für eine Erweiterung bzw. Neubau einer Schule und
die Zusammenlegung mit der Betreuung findet zurzeit eine Standortsuche
statt. Für die Anmietung der Container gibt es vertragliche
Verpflichtungen, die eine Leistung eines Konsolidierungsbeitrages
ausschließen.
Für die Einnahme eines Mittagstischs an der Alfred-Delp-Schule wurde das
Vereinsheim des SV Frauenstein angemietet. Für die Anmietung des
Vereinsheimes gibt es ebenso eine vertragliche Verpflichtung, die eine
Leistung eines Konsolidierungsbeitrages ausschließt.
Die Eckwerte wurden auf Basis nach Abzug des Konsolidierungsbeitrag
2014/2015 festgelegt. Kommt es zu keiner Mittelzusetzung des
Konsolidierungsbeitrages wird dies nicht innerhalb der bereitgestellten
Mittel aufgefangen werden können.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
Planansatz 5.570 + Mehrbedarf 8.170 = 13.740 Euro
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
Planansatz 5.570 + Mehrbedarf 8.170 = 13.740 Euro
Folgekosten in Euro
Belegnr.: 866
Dezernat V
Bezeichnung des Bedarfs
Zahlung von städtischen Zuschüssen für die Betreuung der
Grundschulkinder
Beschreibung
Für die Betreuung durch unsere Eltern- und Fördervereine gibt es
vertragliche Bindungen zur Zahlung von Zuschüssen. Aufgrund der
Platznachfrage und des vorliegenden Gremienbeschlusses werden jährlich
300 zusätzliche Betreuungsplätze geschaffen.
Begründung / Ziel / Wirkung
Für die Zuschusszahlungen bestehen vertragliche Verpflichtungen. Die
Zuschüsse werden in zwei Raten (Januar und Juli eines jeden Jahres) zur
Auszahlung gebracht. Die vorgegebenen Eckwerte führen bei der
Bestimmung der neuen Ansätze bereits zu Verzerrungen. Alle nach dem Juli
eingetretenen Veränderungen wie Angebots- und Gruppenerweiterungen,
Einrichtung neuer Träger, Ferienbetreuungen, Finanzierungen für
Verwaltungskräfte etc. finden keine Berücksichtigung, obwohl es hierfür
bereits vertragliche Bindungen gibt, die mit der Zahlung der ersten Rate
im Januar 2016 zum Tragen kommen wird.
Die Leistung eines Konsolidierungsbeitrages hätte einen Abbau von
Betreuungsplätzen und damit verbunden die Entlassung von vielen
Mitarbeitern in der Betreuung zu Folge. Der Mehrbedarf deckt nur den
aktuellen Zuschussbedarf in jeder Einrichtung ab.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
Planansatz 2.453.780 + Mehrbedarf 256.960 = 2.710.740 Euro
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
Planansatz 2.454.230 + Mehrbedarf 256.440 = 2.710.670 Euro
Folgekosten in Euro
Belegnr.: 867
Dezernat V
Bezeichnung des Bedarfs
Zahlung von städtischen Zuschüssen für die Betreuung der
Grundschulkinder
Beschreibung
Für die Betreuung durch unsere freien Träger gibt es vertragliche
Bindungen zur Zahlung von Zuschüssen. Aufgrund der Platznachfrage und
des vorliegenden Gremienbeschlusses werden jährlich 300 zusätzliche
Betreuungsplätze geschaffen.
Begründung / Ziel / Wirkung
Für die Zuschusszahlungen bestehen vertragliche Verpflichtungen. Die
Zuschüsse werden in zwei Raten (Januar und Juli eines jeden Jahres) zur
Auszahlung gebracht. Die vorgegebenen Eckwerte führen bei der
Bestimmung der neuen Ansätze bereits zu Verzerrungen. Alle nach dem Juli
eingetretenen Veränderungen wie Angebots- und Gruppenerweiterungen,
Einrichtungen neuer Träger, Ferienbetreuungen, Finanzierungen für
Verwaltungskräfte etc. finden keine Berücksichtigung, obwohl es hierfür
bereits vertragliche Bindungen gibt, die mit der Zahlung der ersten Rate
im Januar 2016 zum Tragen kommen wird.
Die Leistung eines Konsolidierungsbeitrages hätte einen Abbau von
Betreuungsplätzen und damit verbunden die Entlassung von vielen
Mitarbeitern in der Betreuung zu Folge. Der Mehrbedarf deckt nur den
aktuellen Zuschussbedarf in jeder Einrichtung ab und beinhaltet keine
Beträge für den weiteren Ausbau an Plätzen.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
Planansatz 1.251.750 + Mehrbedarf 533.870 = 1.785.620 Euro
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
Planansatz 1.252.320 + Mehrbedarf 533.620 = 1.785.940 Euro
Folgekosten in Euro
Belegnr.: 868
Dezernat V
Belegnr.: 869
Bezeichnung des Bedarfs
Ergänzende städtische Zuschüsse für die Nachmittagsbetreuung
Beschreibung
Die Landesmittel für ganztägig arbeitende Schulen des Landes reichen
teilweise nicht aus und müssen für einen reibungslosen Ablauf durch
städtische Zuschüsse ergänzt werden.
Begründung / Ziel / Wirkung
Die den ganztägig arbeitenden Schulen durch das HKM zur Verfügung
stehenden Mittel reichen teilweise nicht aus und müssen durch städtische
Zuschüsse ergänzt werden. Für die einzelnen städtischen
Zuschusszahlungen gibt es eine vertragliche Verpflichtung. Eine durch
einen Konsolidierungsbeitrag zu leistende Kürzung der Zuschüsse, würde
die Einschränkung des Angebotes der Schule, auch im Rahmen des Ausbaus
der Grundschulkinderbetreuung an Standorten bedeuten. Insbesondere sind
dies Schulen, an denen die Träger im Rahmen der
Grundschulkinderbetreuung und das ganztägige Angebot der Schule
kooperativ im Sinne der Schülerinnen und Schüler zusammenarbeiten.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
Planansatz 146.310 + Mehrbedarf 37.590 = 183.900 Euro
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
Planansatz 146.320 + Mehrbedarf 37.580 = 183.900 Euro
Folgekosten in Euro
Dezernat V
Belegnr.: 870
Bezeichnung des Bedarfs
Auszahlung von Landeszuschüssen des HKM an ganztägig arbeitende Schulen
Beschreibung
Das Hessische Kultusministerium zahlt für ganztägig arbeitende Schule
Landeszuschüsse. Diese Landeszuschüsse werden eins zu eins an die
Schulen weitergegeben. Nicht verausgabte Mittel werden zurückgefordert
und an den Hessischen Kultusminister zurückgezahlt.
Begründung / Ziel / Wirkung
Vom HKM gibt es Landeszuschüsse für ganztägig arbeitende Schulen. Der
Bescheid ergeht zu Beginn eines Schuljahres und wird in Raten (jeden
zweiten Monat) an die Schulen ausgezahlt. Im gleichen Rhythmus gehen die
Zahlungen des HKM ein.
Die Leistung eines Konsolidierungsbeitrages ist hier nicht sinnhaft, da
die eingehenden Fördermittel eins zu eins an die Schulen ausgezahlt
werden. Sollten die ausgezahlten Beträge nicht alle verausgabt werden,
sind diese zurückzufordern und an den HKM zurückzuzahlen.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
Planansatz 643.350 + Mehrbedarf 108.750 = 752.100 Euro
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
Planansatz 643.460 + Mehrbedarf 108.650 = 752.110 Euro
Folgekosten in Euro
Dezernat V
Bezeichnung des Bedarfs
Aufwendungen für ganztägig arbeitende Schulen in AKK
Beschreibung
Für die ganztägig arbeitenden Schulen in Wiesbaden fallen neben den
Zuschusszahlungen des Landes Aufwendungen für Sachkosten
(Lehrmaterialien etc., Ausstattung und Fortbildung) sowie weitere
Verpflichtungen des Schulträgers (Mittagessen, Bibliotheksangebot) an,
die im Rahmen des Schulbudget nicht gedeckt werden können.
Begründung / Ziel / Wirkung
Die den ganztägig arbeitenden Schulen durch das HKM zur Verfügung
stehenden Mittel reichen teilweise nicht aus und müssen durch städtische
Zuschüsse und Übernahme von Aufwendungen ergänzt werden. Parallel
müssen Aufgaben des Schulträgers im Rahmen der Richtlinien für ganztägig
arbeitende Schulen erfüllt werden. Hinzu kommt, dass ab 2013 jährlich
drei Sozialpädagogen für die Modellregion inklusive Bildung (insgesamt
15 Stück) eingestellt wurden und werden und hierfür keine Mittel für die
Sachkosten zugesetzt wurden. Hier wurde intern eine Umschichtung der
Planungsmittel vorgenommen, um hier die anfallenden Bedarfe decken zu
können.
Die Eckwerte wurden auf Basis nach Abzug des Konsolidierungsbeitrag
2014/2015 festgelegt. Kommt es zu keiner Mittelzusetzung des
Konsolidierungsbeitrages wird dies nicht innerhalb der bereitgestellten
Mittel aufgefangen werden können.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
Planansatz 4.970 + Mehrbedarf 5.230 = 10.200 Euro
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
Planansatz 4.990 + Mehrbedarf 5.210 = 10.200 Euro
Folgekosten in Euro
Belegnr.: 871
Dezernat V
Bezeichnung des Bedarfs
Aufwendungen für ganztägig arbeitende Schulen in Wiesbaden
Beschreibung
Für die ganztägig arbeitenden Schulen in Wiesbaden fallen neben den
Zuschusszahlungen des Landes Aufwendungen für Sachkosten
(Lehrmaterialien etc., Ausstattung und Fortbildung) sowie weitere
Verpflichtungen des Schulträgers (Mittagessen, Bibliotheksangebot) an,
die im Rahmen des Schulbudget nicht gedeckt werden können.
Begründung / Ziel / Wirkung
Die den ganztägig arbeitenden Schulen durch das HKM zur Verfügung
stehenden Mittel reichen teilweise nicht aus und müssen durch städtische
Zuschüsse und Übernahme von Aufwendungen ergänzt werden. Parallel
müssen Aufgaben des Schulträgers im Rahmen der Richtlinien für ganztägig
arbeitende Schulen erfüllt werden. Hinzu kommt, dass ab 2013 jährlich
drei Sozialpädagogen für die Modellregion inklusive Bildung (insgesamt
15 Stück) eingestellt wurden und werden und hierfür keine Mittel für die
Sachkosten zugesetzt wurden. Hier wurde intern eine Umschichtung der
Planungsmittel vorgenommen, um hier die anfallenden Bedarfe decken zu
können.
Die Eckwerte wurden auf Basis nach Abzug des Konsolidierungsbeitrag
2014/2015 festgelegt. Kommt es zu keiner Mittelzusetzung des
Konsolidierungsbeitrages wird dies nicht innerhalb der bereitgestellten
Mittel aufgefangen werden können.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
Planansatz 45.140 + Mehrbedarf 51.810 = 96.950 Euro
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
Planansatz 45.150 + Mehrbedarf 51.800 = 96.950 Euro
Folgekosten in Euro
Belegnr.: 872
Dezernat V
Belegnr.: 900
Bezeichnung des Bedarfs
630098/640098 Personal- und Versorgungsaufwand
Beschreibung
Personal- und Versorgungskosten
Begründung / Ziel / Wirkung
Einstellung weiterer Sozialpädagogen - Erfüllung des
Kooperationsvertrages des Landes Hessen "Modellregion Inklusion" für
2016: rd. 390.000 Euro; für 2017 rd. 560.000 Euro
Einstellung von Springerkräften im Schulhausmeisterbereich und in
Schulsekretariaten - Kompensation von zunehmenden Ausfällen in diesen
Bereich durch hohe Krankzeiten (Langzeiterkrankungen) für 2016: rd.
259.000 Euro, für 2017 rd. 190.000 Euro
Mehrkosten durch anstehende Beförderungen jährlich rd. 8.000 Euro
- Mehrkosten durch Arbeitszeiterhöhungen mit Rechtsanspruch jährlich
rd. 45.000 Euro
Eine weitere Stelle im Bereich Schülerbeförderung jährlich rd. 35.000
Euro
Zusätzlicher Stundenbedarf im Bereich Abrechnung Mittagessen - Ausbau
der Ganztagsschulen jährlich rd. 15.000 Euro
Kosten für Sicherheit (Baumkontrolleur) jährlich rd. 50.000 Euro
Einplanung von möglichen Tariferhöhungen (1,5 % p. a.)
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
1.788.260
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
2.032.910
Folgekosten in Euro
Da im Bereich des Schulamtes kein Personalabbau möglich ist, müssen die
Mehrkosten auch in den Folgejahren aufgewendet werden.
Dezernat V
Bezeichnung des Bedarfs
Reduzierung von Erträgen bei der Ausländerbehörde
Beschreibung
Öffentlich-rechtliche Verwaltungsgebühren
Begründung / Ziel / Wirkung
Aufgrund der Änderung der Gebühren für türkische Staatsangehörige und
ihre Familienangehörigen gemäß Zehnte Verordnung zur Änderung der
Aufenthaltsverordnung vom 06.05.2014 - Inkrafttreten am 10.05.2015 - ist
mit einer Reduzierung der Erträge beim Sachkonto 510000 bei dem IA
100203 zu rechnen (Basis HR IST 05-2015).
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
80.000
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
80.000
Folgekosten in Euro
Belegnr.: 956
Dezernat V
Belegnr.: 966
Bezeichnung des Bedarfs
Zusetzung von Sachkosten für den laufenden Betrieb des IT-Verfahren
Terminvergabe/Kundensteuerung
Beschreibung
Laufende Sachkosten für das IT-Verfahren Terminvergabe/Kundensteuerung
"Tevis" bei der Ausländerbehörde
Begründung / Ziel / Wirkung
Aufgrund der SV 13-V-33-0004 "Einführung einer Kundensteuerung bei der
Ausländerbehörde" wurde durch Beschluss des FiWI (Nr. 50) ein Betrag von
32.685 Euro für 2014 und 2015 bei der Kostenstelle 1300026 zugesetzt.
Bei der Berechnung der Eckwerte wurde davon ausgegangen, dass es sich um
einmalige Kosten handelt. Es handelt sich dabei jedoch um laufende
Kosten. Siehe auch Bemerkungen bei Beschluss Nr. 50.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
32.690
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
32.690
Folgekosten in Euro
32.690
Dezernat V
Bezeichnung des Bedarfs
606350 Schulbudget GWG Materialaufwand
Beschreibung
Seit 2000 hat der Schulträger sein Schulbudget in die Verantwortung der
jeweiligen Schulleitung zugeteilt. Hiermit werden alle Belange der
Schule bezahlt. Die Wertgrenze für die Beschaffung der geringwertigen
Wirtschaftsgüter wurde angehoben, so dass ab der Budgetzuteilung an die
Schulen in 2014 385.000 Euro aus dem Investitionsmanagement in den
CO-Haushalt verschoben wurden. Leider gibt es hier keinen Planwert in
2015 im CO-Haushalt und daher auch keinen Eckwert.
Zur Ausstattung der Schulen mit Sachausstattung/Gegenständen bis 150
Euro netto ist dieses Budget unbedingt erforderlich.
Begründung / Ziel / Wirkung
Die Schulen budgetieren in der Schulkonferenz ihr Schulbudget. Die
Änderung der Wertgrenzen für geringwertige Wirtschaftsgüter erfordert
ein wesentlich höheres Budget im CO-Haushalt.
Dies kann durch eine Verschiebung der Schulbudgetmittel von IM nach CO
gewährleistet werden. Die Verschiebung der Schulbudgetmittel von IM
nach CO ist dringend erforderlich, da ansonsten Beschaffungen von
"kleinen" Gegenständen, wie bisher, nicht möglich wären.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
385.000
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
385.000
Folgekosten in Euro
Belegnr.: 1016
Dezernat V
Belegnr.: 1017
Bezeichnung des Bedarfs
Aufwendungen für ganztägig arbeitende Schulen in Wiesbaden
Beschreibung
Für die ganztägig arbeitenden Schulen in Wiesbaden fallen neben den
Zuschusszahlungen des Landes Aufwendungen für Sachkosten
(Lehrmaterialien etc., Ausstattung und Fortbildung) sowie weitere
Verpflichtungen des Schulträgers (Mittagessen, Bibliotheksangebot) an,
die im Rahmen des Schulbudget nicht gedeckt werden können.
Begründung / Ziel / Wirkung
Die den ganztägig arbeitenden Schulen durch das HKM zur Verfügung
stehenden Mittel reichen teilweise nicht aus und müssen durch städtische
Zuschüsse und Übernahme von Aufwendungen ergänzt werden. Parallel
müssen Aufgaben des Schulträgers im Rahmen der Richtlinien für ganztägig
arbeitende Schulen erfüllt werden. Hinzu kommt, dass ab 2013 jährlich
drei Sozialpädagogen für die Modellregion inklusive Bildung (insgesamt
15 Stück) eingestellt wurden und werden und hierfür keine Mittel für die
Sachkosten zugesetzt wurden. Hier wurde intern eine Umschichtung der
Planungsmittel vorgenommen, um hier die anfallenden Bedarfe decken zu
können.
Die Eckwerte wurden auf Basis nach Abzug des Konsolidierungsbeitrag
2014/2015 festgelegt. Kommt es zu keiner Mittelzusetzung des
Konsolidierungsbeitrages wird dies nicht innerhalb der bereitgestellten
Mittel aufgefangen werden können.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
Mehrbedarf 2.500
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
Mehrbedarf 2.500
Folgekosten in Euro
Dezernat V
Bezeichnung des Bedarfs
617100 Fremdentsorgung/Chemikalienentsorgung in Schulen
Beschreibung
Chemikalienentsorgung in Schulen über HIM
Begründung / Ziel / Wirkung
2x jährlich werden Schul- und Fotochemikalien, Farbdosen, Tierpräparate
etc. von der HIM entsorgt. Da es sich in der Regel um Sondermüll
handelt, dürfen die Schulen dies nicht selbst machen. Aus Kostengründen
wird eine zentrale Sammlung koordiniert.
Pro Jahr 5.000
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
5.000
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
5.000
Folgekosten in Euro
Belegnr.: 1160
Weitere Bedarfe CO
Dezernat VI
Finanzdezernat Wiesbaden
www.wiesbaden.de
Dezernat VI
Belegnr.: 808
Bezeichnung des Bedarfs
Personalkosten für vorhandene besetzte Stellen
Beschreibung
Im weiteren Bedarf werden für 2016 93.710 Euro und für 2017 94.490 Euro
beantragt. Mit diesem Betrag liegt die Anmeldung des Amtes über dem
Basiswert der analog "Ist 2014" kalkuliert ist. Die beantragten Mittel
fehlen, um die vorhandenen besetzten Stellen zu finanzieren, da in 2014
2,8 Stellen vorübergehend wg. Elternzeit/Stellenbesetzungsverfahren
nicht besetzt waren:
- Tierschutz : 1 Stelle von Juni-Dezember 2014 wg. Elternzeit Vergütung nach A9
- Verwaltung : 1,8 Stellen von Februar - Juni 2014 während der
Stellenbesetzungsverfahren, Vergütung nach E6/A9Z.
Auf die Besetzung der Stellen kann nicht verzichtet werden, da es sich
um überwiegend durch das Land finanzierte Stellen zur Wahrnehmung
hoheitlicher Aufgaben handelt.
Das Budget des Amtes besteht zum weitaus größten Teil aus
Personalkosten. Sachmittel sind insgesamt nur in Höhe von ca. 70.000
Euro angemeldet. Reduzierungen in diesem Bereich würden zum Erliegen des
Dienstbetriebs führen.
Begründung / Ziel / Wirkung
Lebensmittelüberwachung und Verbraucherschutz ist ein hochsensibles
Thema, das insbesondere durch diverse Lebensmittelskandale im Fokus der
Öffentlichkeit steht.In Hessen (wie in anderen Bundesländern auch) wird
eine einheitliche Datenbank(BALVI)verwendet, in der alle
Lebensmittelbetriebe risikobasiert beurteilt werden.
Aus diesen Kriterien (Betriebsart, Hygienemanagement, Verlässlichkeit
der Eigenkontrollen) wird eine entsprechende Kontrollfrequenz für jeden
einzelnen Betrieb (von täglicher Kontrolle bis maximal 3 jährige
Kontrolle) automatisiert errechnet. Diese Soll- Zahlen für die einzelnen
Landkreise bzw. kreisfreien Städte sind für die übergeordneten
Dienststellen einsehbar. Defizite im Bereich der Lebensmittelüberwachung
können aufgrund dieser zentralen Datenbank von den vorgesetzten
Dienststellen lückenlos nachvollzogen werden.
Zusätzlich müssen noch Verdachtskontrollen durchgeführt werden z.B. nach
Verbraucherbeschwerden oder Schnellwarnungen.
Neben den Kontrollen werden von den Lebensmittelprodukten durch die
Lebensmittelkontrolleure sowohl Planproben (Anforderung durch das
Hessische Landeslabor) als auch Verdachtsproben (z.B. bei
Erkrankungsfällen)entnommen.
Belegnr.: 808
Die Veterinärverwaltung nimmt außerdem Aufgaben in der
Tierseuchenbekämpfung und im Tierschutz wahr, die ebenfalls stark im
Fokus der Öffentlichkeit stehen. Lebensmittelskandale,
Tierseuchenausbrüche m. z.T. Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit
(z.B. Geflügelpest, BSE) gehören zum Aufgabengebiet. Wir sehen keinen
Spielraum die Personalkosten zu reduzieren ohne die Erfüllung gesetzlich
normiert Aufgaben zu gefährden. In den letzten Jahren ist ein Anstieg
der Anzeigen wegen tierschutzrechtlicher Verstöße von jährlich 15-20% zu
verzeichnen. Dies ist durch ein wachsendes Bewusstsein der
Öffentlichkeit in Hinblick auf Tierschutzprobleme durch massive
Berichterstattung in den Medien und der Arbeit von NGO`s (z.B. PETA) zu
erklären. Daneben kommt es in den letzten Jahren in unserer Gesellschaft
zu tierschutzrechtlichen Problemen z.B. Animal Hoarding (krankhaftes
Sammeln und Halten von Tieren), die früher so nicht bekannt waren und
einen riesigen Überwachungsaufwand darstellen. Bei den betroffenen
Personen liegen i.d.R. psychische Erkrankungen vor.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
93.710 Euro
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
94.490 Euro
Folgekosten in Euro
Dezernat VI
Belegnr.: 809
Bezeichnung des Bedarfs
Kostenerstattung für die Unterbringung von Tieren
Beschreibung
Die amtlichen Tierärzte sind für die Kontrolle der artgerechten
Unterbringung und Pflege von Tieren in privaten Haushalten, Tierheimen
und Tierheimähnlichen Einrichtungen sowie für die Kontrolle von
Nutztierhaltungen zuständig. Im Rahmen dieser Arbeit müssen Tiere ggf.
sichergestellt und vorübergehend anderweitig untergebracht werden. Hunde
und Katzen werden dabei in der Regel im Tierschutzverein Wiesbaden e.V.
untergebracht, für weitere Tierarten stehen auch sachkundige
Institutionen zur Verfügung. Die Unterbringung und ggf. Tierärztliche
Versorgung ist mit Kosten verbunden, die Rückforderung der Kosten bei
den Haltern ist in der Regel nicht erfolgreich.
Zwischen der Landeshauptstadt Wiesbaden und dem Tierschutzverein besteht
zwar ein Vertrag in Form einer Sondermitgliedschaft. Dieser beinhaltet
jedoch nur die Unterbringung von Fundtieren.
Begründung / Ziel / Wirkung
Artgerechte Unterbringung von beschlagnahmten bzw. vorläufig anderweitig
unterzubringenden Tieren.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
9.000 Euro
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
9.000 Euro
Folgekosten in Euro
Dezernat VI
Bezeichnung des Bedarfs
Personal- und Versorgungsaufwendungen
Beschreibung
Personalkostendefizit aus gebundenem Personal
Begründung / Ziel / Wirkung
Aufgrund von krankheitsbedingten Ausfällen, Vakanzen bei
Wiederbesetzungen sowie befristeten persönlichen
Arbeitszeitreduzierungen lag das IST 2014 bei den Personalkosten um mehr
als 152.000 Euro unter den Plankosten 2014 und 2015. Leider wurde aber
das "Ist" 2014 als Maßstab für den Eckwert herangezogen, was bei
Rückkehr der erkrankten Kolleg/-innen bzw. Wiederbesetzung der Stellen
zu einem erheblichen Defizit bei den Personalkosten ab 2016 führen wird
und die Wiederbesetzung zukünftiger frei werdenden Stellen deutlich
verzögern würde.
Gerade in den Jahren 2016 und 2017 werden unter anderem fast alle
Abteilungsleitungsstellen infolge Ruhestand der Stelleninhaber/in
vakant, eine zeitnahe Wiederbesetzung ist ohne das dazugehörige Budget
kaum möglich.
Daraus resultierend kann das Gesundheitsamt seine gesetzlichen Aufgaben
nicht mehr im vollen Umfang erfüllen und es müssen
Leistungseinschränkungen, auch innerhalb der Stadtverwaltung, in Kauf
genommen werden.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
412.670
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
376.180
Folgekosten in Euro
0
Belegnr.: 812
Dezernat VI
Belegnr.: 814
Bezeichnung des Bedarfs
Zusätzlicher Bedarf bei schulärztliche Untersuchungen für
schulpflichtige Kinder aus Flüchtlingsfamilien oder unbegleitete
minderjährige Flüchtlinge
Anmerkung: hierzu ist bereits eine SV in Vorbereitung!
Beschreibung
Für die durch das Hessische Schulgesetz verpflichtend vorgesehene
Schuleingangsuntersuchung auch für "Seiteneinsteiger", also Kinder, die
aus dem Ausland kommen und erstmals eine hessische Schule besuchen,
werden aufgrund der vermehrten Zuweisung von Kindern aus
Flüchtlingsfamilien und von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen
zusätzliche Kapazitäten im Schulärztlichen Dienst des Gesundheitsamtes
benötigt.
Begründung / Ziel / Wirkung
Schulpflichtige Kinder von Zuwanderern, aus Flüchtlingsfamilien, von
Asylsuchenden oder auch unbegleitete minderjährige Flüchtlinge müssen
vom Gesundheitsamt untersucht werden, um in eine Wiesbadener Schule
aufgenommen werden zu können. Die Zahl der Kinder ist in den vergangenen
Jahren kontinuierlich gestiegen. Diese zusätzliche Belastung kann der
Schulärztliche Dienst ohne personelle Aufstockungen nicht mehr
bewältigen. Erschwerend kommt bei diesen Kindern hinzu, dass aufgrund
der Sprachprobleme und mangelhaften bis völlig fehlenden medizinischen
Vorbefunden die Untersuchungen erheblich zeitaufwändiger sind als bei
Wiesbadener Kindern.
Da ein Großteil der Kinder nicht kontinuierlich in Wiesbaden eintrifft,
sondern "schubweise" zu erwarten ist, soll für den zusätzlichen
personellen Bedarf keine Festanstellung im ärztlichen Bereich erfolgen,
sondern die Einstellung von Honorarkräften. Lediglich bei den
Assistenzkräften soll es eine Stundenaufstockung für eine Teilzeitkraft
geben, weil diese mit den Internas (z. B. EDV-Eingabeprogramm usw.)
vertraut ist. Nur eine solche Entlastung ermöglicht dem Stammpersonal
des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes die zeitgerechte Durchführung
der gesetzlichen Pflichtaufgabenwie die Schuleingangsuntersuchung von
Schulanfängern.
Für die vorgenannte Zielgruppe wird ein Zeitaufwand von bis zu 2 Stunden
für den ärztlichen Teil (sehr schwierige Erhebung von Vorbefunden und
Impfstatus, oftmals bestehende seelische Beeinträchtigungen nach
Traumatisierung, Vorbehalte gegen Behörden usw) und ca. 1 ¼ Stunde für
die Helferin benötigt unter der Voraussetzung, dass die Familien direkt
mit einem Deutsch sprechenden Familienangehörigen oder Bekannten hier
vorsprechen. Der Zeitaufwand erhöht sich, wenn ein Dolmetscher (Verein
MigraMundi) besorgt werden muss.
Das Gesundheitsamt rechnet mit einem Zeitaufwand von rund 600 Stunden
für Arzt/Ärztin und 400 Stunden für Arzthelferin. Zusätzlich fallen
Kosten für die Impfprophylaxe , Dolmetscherkosten und ein Mehraufwand im Belegnr.: 814
Bereich der Kleinteile-Sachmittel (Mehrbedarf an Ohrtrichtern,
Desinfektionstüchern usw.) an.
Die in den vergangenen Jahren bei den Ärztinnen angefallenen
Mehrarbeitsstunden können nicht mehr durch Zeitausgleich in den Ferien
abgebaut werden, so dass hier dringender Handlungsbedarf besteht.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
54.900
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
54.900
Folgekosten in Euro
Dezernat VI
Belegnr.: 815
Bezeichnung des Bedarfs
Projekt Glücksspielsucht
Beschreibung
Beratungsangebote für Glücksspielsüchtige - Projekt des Caritasverbandes
Wiesbaden Rheingau-Taunus e.V.
Begründung / Ziel / Wirkung
Das Projekt "Glücksspielsucht" wurde bereits erfolgreich seit dem Jahr
2007 vom Caritasverband Wiesbaden Rheingau-Taunus e.V. durchgeführt und
durch die Stadt Wiesbaden im Rahmen verschiedener Vergabeverfahren
finanziert.
Grundlage war die SV 07-V-53-124 zu einem Präventionskonzept in
Wiesbaden.
Da sich das Projekt weiterhin bewährt, soll es auch in 2016 und 2017
fortgesetzt werden.
Die Mittel sind bereitgestellt, jedoch kann die Haushaltskürzung in Höhe
von 4,27 % bzw. 4,25 % nicht durch das Gesundheitsamt aufgefangen
werden.
Der Caritasverband Wiesbaden Rheingau Taunus e.V. hat aufgrund des
Projektes Personal gebunden und verlässt sich auf die Zahlung des
gesamten Betrages.
Ob der Caritasverband Wiesbaden Rheingau Taunus e.V. das Projekt unter
der Prämisse der Mittelkürzung weiterführt, ist nicht absehbar.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
960
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
950
Folgekosten in Euro
Dezernat VI
Belegnr.: 816
Bezeichnung des Bedarfs
Aufstockung des Zuschussbedarfes zur Erhaltung des bisherigen Niveaus
Beschreibung
Zuschüsse an freie Träger, wie EVIM e.V. Caritasverband Wiesbaden
Rheingau-Taunus e.V., Werkgemeinschaft Rehabilitation Wiesbaden e.V.
u.a.
Begründung / Ziel / Wirkung
Die oben genannten freien Träger nehmen Aufgaben nach dem HGöGD (Hess.
Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst) wahr, die ansonsten von
der Kommune / dem Gesundheitsamt selbst angeboten werden müssten.
Da es sich fast ausschließlich um Zuschüsse zu den Personalkosten für
hauptamtliche Beschäftigte handelt, können einige Träger diese Aufgabe
nicht mehr vollumfänglich erfüllen.
Durch die Mittelkürzung steht zu befürchten, dass die Träger die
Aufgaben nicht weiter übernehmen, so dass diese unter städtischer Regie
übernommen werden oder ersatzlos wegfallen müssten.
Da wir in den zurückliegenden Haushaltsjahren bereits mangels
Budgetmasse den Trägern keine höheren Zuschussbeträge trotz
Personalkostensteigerung gewähren konnten, wären die Kürzungen jetzt
nicht mehr zu kompensieren.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
19.030
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
18.960
Folgekosten in Euro
Dezernat VI
Bezeichnung des Bedarfs
Personalaufwendungen Dezernatsbüro VI
Beschreibung
Personalkostendefizit aus gebundenem Personal
Begründung / Ziel / Wirkung
Im Rahmen des neuen Dezernatszuschnitts im Juli 2013 wurde durch das
Dezernatsbüro bereits eine VZ-Stelle eingespart. Weitere Einsparungen
sind nicht möglich, da das Dezernatsbüro neben dem Dezernenten nur mit
drei Vollzeitstellen besetzt ist.
Durch weitere Personaleinsparungen ist die Aufgabenwahrnehmung des
Dezernates nicht mehr sicher zu stellen.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
11.670
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
11.770
Folgekosten in Euro
Belegnr.: 821
Dezernat VI
Bezeichnung des Bedarfs
Zusätzlicher Personalaufwand
Beschreibung
Die Personalaufwendungen der Kämmerei für das vorhandene Personal
werden überschritten.
Begründung / Ziel / Wirkung
Das Defizit könnte durch die Nichtbesetzung von freiwerdenden Stellen
aufgefangen werden, was jedoch zur Folge hätte, das Stellen nicht
nachbesetzt werden können, was die Aufrechterhaltung des ordentlichen
Dienstbetriebs in der Kämmerei gefährden würde.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
83.540
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
79.420
Folgekosten in Euro
Belegnr.: 823
Dezernat VI
Bezeichnung des Bedarfs
Zusätzlicher Aufwand Ball des Sports
Beschreibung
Gemäß StVV- Beschluss Nr. 0088 vom 03.04.2014 soll der Ball des Sports
auch in den Folgejahren durchgeführt werden.
Durch die Eckwertkorrekturen um 4,27 % bzw. 4,25 % entstehen für die
Durchführung des Ball des Sports zusätzliche Bedarfe.
Begründung / Ziel / Wirkung
Die Aufwendungen für den Ball des Sports können nicht in der
vorgesehenen Höhe übernommen werden bzw. es wird dadurch ein Defizit
entstehen.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
77.320
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
77.200
Folgekosten in Euro
Belegnr.: 824
Dezernat VI
Bezeichnung des Bedarfs
Betriebskostenzuschüsse TriWiCon
Beschreibung
Die TriWiCon erhält von der LHW Betriebskostenzuschüsse.
Begründung / Ziel / Wirkung
Die Betriebskostenzuschüsse können nicht in der vereinbarten Höhe
gezahlt werden (-4,27%/ 4,25%).
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
163.470
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
162.710
Folgekosten in Euro
Belegnr.: 825
Dezernat VI
Bezeichnung des Bedarfs
Verlustübernahme TriWiCon
Beschreibung
Gemäß Eigenbetriebsgesetz muss der Verlust bei TriWiCon durch die LHW
ausgeglichen werden.
Begründung / Ziel / Wirkung
Es handelt sich um eine gesetzliche Vorgabe.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
345.770
Folgekosten in Euro
Belegnr.: 826
Dezernat VI
Bezeichnung des Bedarfs
Reimplementierung Winkosi und PiWi
Beschreibung
u. a. notwendige Maßnahmen für Infrastruktur, Sicherheit, Realisierung,
Beratung, Consulting, Interne Personalkosten, Qualifizierung, Schulung
etc.
Begründung / Ziel / Wirkung
siehe Beschlüsse zur SV 20-V-14-0004
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
400.000
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
400.000
Folgekosten in Euro
ab 2018 ff voraussichtlich 150.000 p.a.
Belegnr.: 827
Dezernat VI
Bezeichnung des Bedarfs
Projektkosten zur Einführung neuer Methoden und Techniken im
Zusammenhang mit der Prozessverwaltung und Schulung sowie
Anwenderbetreuung.
Beschreibung
Für die Verwaltung der Geschäftsprozesse, die Schulungen und die
Anwenderbetreuung werden ab 2015 neue Konzepte verwirklicht, die sich an
den veränderten Anforderungen orientieren.
Begründung / Ziel / Wirkung
Innovative neue Hilfsmittel und Methoden sollen die Anwender optimal
beim Einsatz der Verfahren im SAP-Umfeld unterstützen. Die Anwender
erhalten zeitnah Schulungen und schnellere Unterstützung bei der Lösung
von Problemen. Die Fachbereiche können optimal bei Veränderungen
begleitet werden. Zeitaufwände sollen verringert und somit eine
Aufwandsoptimierung sowohl im Kompetenzzentrum als auch den
Fachbereichen erzielt werden.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
75.000
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
75.000
Folgekosten in Euro
ca. 15.000 p.a., sofern Lizenzen beschafft werden müssen
Belegnr.: 829
Dezernat VI
Bezeichnung des Bedarfs
Upgrades von Sicherheitsinfrastruktur (Firewall, Proxy) und Virenschutz
Beschreibung
Schutz des städtischen Netzwerkes und Virenschutz der Endgeräte
Begründung / Ziel / Wirkung
Sicheres Arbeiten
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
41.150
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
50.680
Folgekosten in Euro
ab 2018ff 50.000 p.a.
Belegnr.: 830
Dezernat VI
Bezeichnung des Bedarfs
Zukunftsprojekte
Beschreibung
Vorbereitung der Migration auf Windows 10, Virtualisierung von Desktops,
Mobile- Device Management, Übergeordnete Portal mit Einführung von
Google Search Appliance zur Ablösung des öffentlichen Ordners,
einheitliche Bezahlplattform für online-Geschäfte mit Bürgern, Schließen
von Sicherheitslücken, die im Zeitablauf leider auftreten werden
Begründung / Ziel / Wirkung
Zentrales IT-Innovationsbudget für die Erprobung und ggf. Einführung
neuer innovativer Technologien bei der LHW.
Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit im sich ändernden Umfeld und
Effizienz- und Qualtiätssteigerungen durch neue Technologien
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
260.000
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
160.000
Folgekosten in Euro
ab 2018ff ca. 260.000 p.a.
Belegnr.: 831
Dezernat VI
Bezeichnung des Bedarfs
vertragliche Wartungskosten für zentrale bereits vorhandene
Projektlizenzen. Projekt startete in 2012 mit ca. 20 produktiven
Anwendern. Gem. den ergangenen politischen Beschlüssen sind aber bis
2017 sukzessive ca. 1.200 produktive eAkte-User, ca. 1.620 WinKoSi-User
sowie ca. 360 User aus Stadtverordnetenversammlung und Ortsbeiräten bei
diesem Vorhaben anzubinden und zu betreuen.
Beschreibung
u. a. notwendige Maßnahmen für Softwarelizenzen u.a.
Begründung / Ziel / Wirkung
siehe Beschlüsse zum Projekt eAkte SV 14-V-20-0054
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
305.000
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
305.000
Folgekosten in Euro
ab 2018 ff voraussichtlich 305.000
Belegnr.: 832
Dezernat VI
Bezeichnung des Bedarfs
Infrastrukturen für stadtweites eAkte Projekt und SOA. Projekt startete
in 2012 mit ca. 20 produktiven Anwendern. Gem. den ergangenen
politischen Beschlüssen sind aber bis 2017 sukzessive ca. 1.200
produktive eAkte-User, ca. 1.620 WinKoSi-User sowie ca. 360 User aus
Stadtverordnetenversammlung und Ortsbeiräten bei diesem Vorhaben
anzubinden und zu betreuen.
Beschreibung
u. a. notwendige Maßnahmen für Infrastruktur, Sicherheit,
Projektausstattung, Vertragliche Beistellung für Dienstleister,
Beratung, Consulting, Qualifizierung, Schulung
Begründung / Ziel / Wirkung
siehe Beschlüsse zum Projekt eAkte SV 14-V-20-0054
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
396.520
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
396.520
Folgekosten in Euro
ab 2018 ff voraussichtlich 390.000 p.a.
Belegnr.: 833
Dezernat VI
Bezeichnung des Bedarfs
notwendige Migration Documentum und Citrix aufgrund auslaufender
Releasestände (Sicherstellung Support). Projekt startete in 2012 mit ca.
20 produktiven Anwendern. Gem. den ergangenen politischen Beschlüssen
sind aber bis 2017 sukzessive ca. 1.200 produktive eAkte-User, ca. 1.620
WinKoSi-User sowie ca. 360 User aus Stadtverordnetenversammlung und
Ortsbeiräten bei diesem Vorhaben anzubinden und zu betreuen.
Beschreibung
u. a. notwendige Maßnahmen für Infrastruktur, Vertragliche Beistellung
für Dienstleister, Beratung, Consulting
Begründung / Ziel / Wirkung
siehe Beschlüsse zum Projekt eAkte SV 14-V-20-0054
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
100.000
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
100.000
Folgekosten in Euro
Belegnr.: 834
Dezernat VI
Bezeichnung des Bedarfs
Anbindung von Fachverfahren im Rahmen der Implementierung der eAkte
sowie zentrale stadtweite Tools (ITSM etc). Projekt startete in 2012 mit
ca. 20 produktiven Anwendern. Gem. den ergangenen politischen
Beschlüssen sind aber bis 2017 sukzessive ca. 1.200 produktive
eAkte-User, ca. 1.620 WinKoSi-User sowie ca. 360 User aus
Stadtverordnetenversammlung und Ortsbeiräten bei diesem Vorhaben
anzubinden und zu betreuen.
Beschreibung
u. a. notwendige Maßnahmen für Anbindung Fachverfahren, Nutzung einer
mobilen Lösung, stadtweites Vorlagenmanagement
Begründung / Ziel / Wirkung
siehe Beschlüsse zum Projekt eAkte SV 14-V-20-0054
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
115.000
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
115.000
Folgekosten in Euro
ab 2018 ff voraussichtlich 115.000
Belegnr.: 835
Dezernat VI
Bezeichnung des Bedarfs
Betriebskostenzuschüsse Mattiaqua
Beschreibung
Mattiaqua erhält von der LHW Betriebskostenzuschüsse.
Begründung / Ziel / Wirkung
Die Betriebskostenzuschüsse können nicht in der vereinbarten Höhe
gezahlt werden (-4,27%/ 4,25%).
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
324.720
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
323.190
Folgekosten in Euro
Belegnr.: 836
Dezernat VI
Bezeichnung des Bedarfs
Verlustübernahme mattiaqua
Beschreibung
Gemäß Eigenbetriebsgesetz muss der Verlust bei Mattiaqua durch die LHW
ausgeglichen werden.
Begründung / Ziel / Wirkung
Es handelt sich um eine gesetzliche Vorgabe.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
1.764.230
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
889.750
Folgekosten in Euro
Belegnr.: 837
Dezernat VI
Belegnr.: 838
Bezeichnung des Bedarfs
Ausbildung für Prozessmanagement
Beschreibung
Die Prozessdokumente rund um den Betrieb von SAP haben meistens noch den
Stand der Produktivsetzung vor über 8 Jahren. Daneben handelt es sich
oft nur um die Beschreibung von Teilen eines Prozesses, da im Rahmen des
SAP-Einführungsprojektes eine Modulorientierung vorherrschte. Im Laufe
der Zeit haben sich die Prozesse verändert.
Begründung / Ziel / Wirkung
Es werden Mitarbeiter von 2005 im Rahmen einer externen
Qualifizierungsmaßnahme zu Prozessmanagern ausgebildet. Diese ist
notwendig als Grundlage für die Arbeit im Projekt Prozessoptimierung
sowie für den nachhaltigen Aufbau und die Dokumentation ITIL-basierter
Prozesse im Kompetenzzentrum.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
16.000
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
16.000
Folgekosten in Euro
Dezernat VI
Belegnr.: 839
Bezeichnung des Bedarfs
Ausbau des Solution Managers
Beschreibung
Bei dem SAP Solution Manager handelt es sich um eine Sammlung von
Werkzeugen, Inhalten und Services die von der SAP zur Unterstützung
des SAP Betriebs angeboten werden. Große Teile des Solution Managers
sind im vorhandenen Lizenzumfang enthalten und müssen lediglich
aktiviert und eingerichtet werden.
Begründung / Ziel / Wirkung
Es wird im Jahr 2015 das Ticketsystem im Solution Manager eingeführt.
Für die kommenden beiden Jahre ist geplant, dass die Kernprozesse
innerhalb eines CCC, das Störungsmanagement, das Problemmanagement, das
Wissensmanagement und das Change Management eine angemessene
Systemunterstützung bekommen durch den Solution Managers. Dies sorgt für
eine transparente, nachhaltige und revisionssichere Abwicklung dieser
Kernprozesse. Für den Betrieb dieser Werkzeuge im Rahmen des Solution
Managers dürften keine separaten Lizenzkosten anfallen. Für die
Einführung dieser Werkzeuge fallen ausschließlich Beraterkosten an.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
80.000
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
80.000
Folgekosten in Euro
Dezernat VI
Belegnr.: 1118
Bezeichnung des Bedarfs
Rufbereitschaft des Gesundheitsamtes
Beschreibung
Vergütung für Rufbereitschaft im Gesundheitsamt über 24 Stunden an
sieben Tagen pro Woche.
Begründung / Ziel / Wirkung
Zuletzt durch den ERlass des HMSul vom 17.12.2014 wurde der
Aufgabenbereich der Gesundheitsämter insbesondere hinsichtlich dem
Umgang mit akut auftretenden hoch kontaginösen lebensbedrohichen
Erkrankungen (KKLE), hier insbesondere aktuell das Ebolafieber, deutlch
erweitert, was auch für die am Rufbereitwirtschaftsdienst beteiligten
Ärztinnen und Ärzte einen erhöhten Aufwand bedeutet und eine ärztliche
Rufbereitschaft über 24 Stunden an 7 Tagen der Woche verpflichtend
wurde.
Eine Rufbereitschaft gibt es im Gesundheitsamt schon seit den 1990er
Jahren, jedoch wurden überwieged die beamteten Ärzten + Ärztinnen
eingebunden. Bisher wurde die Rufbereitschaft mit Zeitgutzeitschriften
abgegolten. Da inzwischen aufgrund des Umfanges auch die
Tarifbeschäftigten einbezogen werden müssen, entstehen nun zu sätzliche
Personalkosten, die zuvor nicht aufzuwenden waren, da Freizeitausgleich
gewährt wurde. Dies is nicht tarifkonform. Die Rufereitschaft für
Tarifbeschäftigte ist in §§ 7 und 8 TVöD geregelt. Die
Tarifbeschäftigten sollen nur eine Vergütung für die Rufbereitschaft
erhalten, wie sie im TVöD vorgesehen ist.
Das Gesundheitsamt geht davon aus, dass alle beteiligten Ärzte/Ärztinnen
dann, wenn der bisherige Wochenturnus beibehalten bleibt bzw. bleiben
kann, in der Regel 128 Stunden Rufbereitschaft an der WErktagen abens,
an Samstagen und Sonn- und Feiertagen ganztägig leisten weden. Während
der Kernarbeitszeit ist eine Rufbereitschaft nicht erforderlich. Ebenso
regulär und mit Zuschlägen müssen dann die tatsächliche Inanspruchnahme
im Rahmen der Rufberitschaft vergütet werden.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
35.000 Euro
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
35.000 Euro
Belegnr.: 1118
Folgekosten in Euro
Weitere Bedarfe CO
Dezernat VII
Finanzdezernat Wiesbaden
www.wiesbaden.de
Dezernat VII
Bezeichnung des Bedarfs
Amt 31 - Einstellung 5 Ordnungspolizeibeamte
Beschreibung
Einstellung von 5 Ordnungspolizeibeamten (OPB) für reine
Verkehrsüberwachungsaufgaben
Begründung / Ziel / Wirkung
Um den Forderungen der Bürgerinnen und Bürger sowie der Politik (OBR)
nach mehr Verkehrsüberwachung in Wiesbaden Rechnung zu tragen, ist die
Einstellung von weiteren Ordnungspolizeibeamten dringend erforderlich.
Die Stellen refinanzieren sich zu 100 Prozent durch Einnahmen.
Hinzu kommen im Jahr der Einstellung für die Erstausstattung Uniform ca.
1.500 EUR pro OPB, insgesamt also 7.500 EUR. In den Folgejahren beträgt
der Aufwand für die Ersatzbeschaffung von Dienstkleidung ca. 400 EUR pro
OPB.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
225.000 EUR Personalkosten
7.500 EUR Sachkosten Dienstkleidung
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
227.500 EUR Personalkosten
2.000 EUR Sachkosten Dienstkleidung
Folgekosten in Euro
230.000 EUR Personalkosten
2.000 EUR Sachkosten Dienstkleidung
Refinanzierung erfolgt vollständig durch die Einnahmen der
Verwarngelder.
Belegnr.: 513
Dezernat VII
Bezeichnung des Bedarfs
Amt 31 - Personalkosten vorhandenes Personal
Beschreibung
Personalkosten vorhandenes Personal aufgrund unterjähriger
Stellenbesetzung
Begründung / Ziel / Wirkung
Personalkosten für vorhandenes Personal, wo es erst im Laufe des Jahres
2014 zu Stellenbesetzungen gekommen ist. Die Personalkosten sind somit
nur anteilig in den Eckwerten enthalten.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
270.000 EUR
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
272.700 EUR
Folgekosten in Euro
275.500 EUR
Belegnr.: 638
Dezernat VII
Bezeichnung des Bedarfs
Amt 34 - Personalkosten vorhandenes Personal
Beschreibung
Personalkosten vorhandenes Personal aufgrund unterjähriger
Stellenbesetzung
Begründung / Ziel / Wirkung
Personalkosten für vorhandenes Personal, wo es erst im Laufe des Jahres
2014 zu Stellenbesetzungen gekommen ist. Die Personalkosten sind somit
nur anteilig in den Eckwerten enthalten.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
150.000 EUR
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
151.500 EUR
Folgekosten in Euro
153.000 EUR
Belegnr.: 654
Dezernat VII
Belegnr.: 655
Bezeichnung des Bedarfs
Amt 34 - Wahlkosten 2016 / 2017
Beschreibung
Wahlkosten:
2016: 430.000 EUR Kommunalwahl und 80.000 EUR Seniorenbeiratswahl
2017: 160.000 EUR Bundestagswahl und 30.000 EUR Jugendparlamentswahl
Begründung / Ziel / Wirkung
2016: Die Kommunalwahlen finden nur alle fünf Jahre, die
Seniorenbeiratswahl alle vier Jahre statt.
2017: Die Bundestagswahl findet alle vier Jahre, die
Jugendparlamentswahl alle zwei Jahre statt.
Deswegen sind die erforderlichen Mittel im Basisjahr 2014 nicht
enthalten.
Wahlkosten waren als einmalige Ausgaben und Aufgabe der Gesamtverwaltung
Landeshauptstadt Wiesbaden auch in der Vergangenheit NIE in den
Eckwerten enthalten, sie wurden immer zugesetzt.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
510.000 EUR
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
190.000 EUR
Folgekosten in Euro
keine
Dezernat VII
Belegnr.: 699
Bezeichnung des Bedarfs
Personalaufwand 67, Mehrkosten aufgrund Hochrechnung
Beschreibung
Auf Basis der LOGA-Daten wurde für 67 eine detaillierte
Personalkostenhochrechnung erstellt, die die Finanzierung des derzeitigen
Personalbestandes einschließlich bekannter Zu- und Abgänge sowie eine geschätzte
Lohnkostensteigerung von 1% jährlich enthält.
Aufgrund dieser realistischen Prognose ergibt sich ein Mehrbedarf
gegenüber dem vorgegebenen Eckwert.
Begründung / Ziel / Wirkung
Um die Erholungsqualität und das öffentliche Erscheinungsbild der
Landeshauptstadt Wiesbaden als "Grüne Stadt" nachhaltig zu gewährleisten
und um die Verkehrssicherheit in öffentlichen Grünanlagen,
Kinderspielplätzen, Friedhöfen, Wäldern sowie der Fasanerie zu
gewährleisten, müssen ausreichend personelle Kapazitäten verfügbar sein.
Die Hochrechnung (umfasst den derzeitigen Personalbestand des Amtes 67,
Lohnsteigerungen wurden geschätzt mit einkalkuliert) übersteigt den
Eckwert, da dieser sich am Plan 2015 orientiert und bereits erfolgte
Lohnsteigerungen nicht berücksichtigt wurden.
Bei gleichbleibendem Personalbestand ist mit einer Überschreitung pro
Jahr in Höhe von ca. 890.000 Eur zu rechnen.
2016
Amt 67 allgemein
729.010 Eur
1300210 / Friedhofswesen
153.914 Eur
Amt 67 mit Friedhofswesen
882.924 Eur
2017
Amt 67 allgemein
735.256 Eur
1300210 / Friedhofswesen
155.317 Eur
Amt 67 mit Friedhofswesen
890.573 Eur
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
895.060
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
902.950
Folgekosten in Euro
902.950
Belegnr.: 699
Dezernat VII
Bezeichnung des Bedarfs
Bereich Forsten - Budget zur Vergabe der alle 10 Jahre anstehenden
Forsteinrichtung
Beschreibung
Das Hessische Waldgesetz schreibt für Wälder der Größenordnung wie in
Wiesbaden die Durchführung einer Forstinventur (sog. Forsteinrichtung)
alle 10 Jahre vor.
Die letzte erfolgte 2006, Stichtag für die neue Forsteinrichtung ist der
1.10. 2016. Die Forsteinrichtung erfasst den Jetzt-Zustand des Waldes
(Vorrat in qm, Verjüngungsfortschritt, Pflegezustand usw.) und setzt
darauf hin die Planung fest, welche für jeden Bestand einzeln erfasst
wird und in den jährlichen Hiebssatz bzw. Nutzungssatz mündet. Erfasst
werden ebenfalls die Referenzflächen nach FSC-Richtlinien sowie
liegendes und stehendes Totholz.
Begründung / Ziel / Wirkung
Die Forsteinrichtung ist eine elementare Grundlage für die Planung jedes
Forstbetriebes und ein unverzichtbares Werkzeug für die zukünftige
Nutzung im Sinne einer waldschonenden und nachhaltigen Waldwirtschaft.
Sie ist gesetzlich vorgeschrieben (§5) und berücksichtigt bei der
Erstellung nicht nur die Nutzungs- und damit Einkommensfunktion, sondern
legt die Grundlagen für umweltschonende, nachhaltige Forstwirtschaft
mit Einbindung der Zertifizierungsvorgaben und der Ziele der
Waldbesitzerin.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
160.000
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
Folgekosten in Euro
Belegnr.: 701
Dezernat VII
Belegnr.: 707
Bezeichnung des Bedarfs
Bereich Forsten - soziale Funktion des Waldes
Beschreibung
Kontrollen und Pflegemaßnahmen im Wald -soziale Funktion des Waldes
Es handelt sich um dringend notwendige Verkehrssicherungsmaßnahmen zum
Schutz von Menschen an Straßen, Wegen und Erholungseinrichtungen.
Begründung / Ziel / Wirkung
Es handelt sich um dringend notwendige Verkehrssicherungsmaßnahmen zum
Schutz von Menschen an Straßen, Wegen und Erholungseinrichtungen.
Neue Schädlinge, die infolge des Klimawandels auftauchen (wie z.B. der
Eichenprozessionsspinner), verursachen erhöhten Pflegeaufwand. Auch das
Eschentriebsterben führt zu vermehrtem Kontrollbedarf, auf den nicht
verzichtet werden kann und infolgedessen auch Maßnahmen ergriffen werden
müssen (Hubsteigereinsatz, Kletterer, Einsatz von Fachfirmen).
Durch den anhaltenden Personalmangel müssen hier in Zukunft mehr
Leistungen vergeben werden, deshalb ist der Ansatz deutlich zu erhöhen
(aktuell 45.000#). Die Budgetansätze müssen bei beiden Haushaltsjahren
verdoppelt werden auf 90.000#.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
45.000
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
45.000
Folgekosten in Euro
45.000
Dezernat VII
Bezeichnung des Bedarfs
Bereich Forsten - Bestattungswald
Beschreibung
Erweiterung von Terra Levis (Wiesbadener Bestattungswald)
Das Budget ist für eine Erweiterung von Terra Levis erforderlich.
Begründung / Ziel / Wirkung
Der Bestattungswald hat eine anhaltend hohe Nachfrage, die
preisgünstigste Kategorie von Bäumen ist bereits ausverkauft, deshalb
ist eine Erweiterung unumgänglich. Eine Refinanzierung durch Einnahmen
ist zu erwarten.
Die Flächen stehen zur Verfügung, das Budget ist für eine Herrichtung
der Flächen zur Nutzung als Bestattungswald sowie Infrastruktur
erforderlich.
Der Betrag für die Erweiterung wurde anhand der Erfahrungswerte aus der
Errichtung von Terra Levis ermittelt.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
30.000
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
40.000
Folgekosten in Euro
Belegnr.: 710
Dezernat VII
Bezeichnung des Bedarfs
Instandhaltung Kfz und Maschinen
Beschreibung
Der Fuhrpark des Grünflächenamtes ist in großen Teilen überaltert und
entspricht in Teilen nicht den Anforderungen der Umweltzone, so dass bis
zu einem Fünftel der Fahrzeuge entweder keine, oder lediglich orange/
rote Umweltplaketten erhielten.
In den vergangenen Jahren ist ein steter Anstieg der Reparaturkosten für
die Fahrzeuge zu beobachten. So kam es auch schon 2014 zu einer
deutlichen Budgetüberschreitung.
Begründung / Ziel / Wirkung
Da im Rahmen der Eckwerte der tatsächliche Bedarf an Neubeschaffungen
von Fahrzeugen (älter als 12 Jahre) nicht abgebildet werden konnte und
somit ein Mehrbedarf von rd. 600.000 Euro in den Planungen
berücksichtigt wurde, ist davon auszugehen, dass sich der Aufwand für
die Instandsetzung der überalterten Fahrzeuge weiter erhöhen wird.
Es entsteht ein jährlicher Mehrbedarf in Höhe von 49.000 Euro
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
49.000
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
49.000
Folgekosten in Euro
49.000
Belegnr.: 712
Dezernat VII
Belegnr.: 720
Bezeichnung des Bedarfs
Pflege von Altbaumbeständen im gründerzeitlichen Geschosswohnungsbau
Beschreibung
Vor allem in den innerstädtischen Ortsbezirken
(Rheingauviertel-Hollerborn, Westend-Bleichstraße, Mitte, Süd-Ost) gibt
es viele alte Alleen, die das Straßenbild prägen. Mit den aktuell
bewilligten Mitteln ist die Baumpflege nicht in der Lage, die von der
Bevölkerung bzw. von den Ortsbeiräten an sie herangetragenen Wünsche
auch nur annähernd zu erfüllen.
Die Bäume stehen in den Straßen recht dicht und ragen oft bis nahe an
die z.T. denkmalgeschützten Fassaden der Gebäude heran. Dadurch sind die
Wohnungen dunkel und die Bewohner müssen die Wohnungen im Sommer mit
elektrischem Licht beleuchten.
Beispiele: Johannisbergerstraße und Mosbacherstraße
Die von der Bevölkerung geforderten Arbeiten werden idR. soweit
geschoben, bis die Schnittarbeiten unumgänglich sind. Die CO-Mittel der
Baumpflege werden für Verkehrssicherungsmaßnahmen verausgabt, nur in
geringem Umfang für Pflegearbeiten.
Begründung / Ziel / Wirkung
Der betroffene Baumbestand, ca. 1.700 Straßenbäume, soll in einem
regelmäßigen Turnus zurückgeschnitten werden. Je nach Lage ist ein
regelmäßiger Rückschnitt alle 3 - 5 Jahre notwendig.
Mit der Maßnahme wird die Akzeptanz der Bevölkerung gegenüber dem
vorhandenen und dauerhaft zu erhaltenden Baumbestand erhöht. Die
Beschwerden nehmen ab. Eine logische und eindeutige Begründung für die
terminierten Maßnahmen kann gegenüber dem Bürger und den Ortbeiräten
erteilt werden.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
120.000
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
120.000
Folgekosten in Euro
120.000
Belegnr.: 720
Dezernat VII
Bezeichnung des Bedarfs
Amt 21 - Besetzung der Abteilungsleitungsstelle im Fachbereich Steuern
Beschreibung
Die Stelle der Abteilungsleitung im Fachbereich Steuern ist seit dem
01.01.2015 nicht mehr besetzt. Sie wurde bis zum 31.12.2014 von der
derzeitigen Amtsleitung wahrgenommen.
Begründung / Ziel / Wirkung
Zu den Aufgaben der Abteilungsleitung gehören u. a. die Überarbeitung
von Satzungen (z. B. zur Anpassung an geänderte Rechtsprechung), die
Einführung neuer Steuern sowie die Erhöhung von Steuer- bzw. Hebesätzen.
Die Besetzung dieser Stelle ist damit erfolgskritisch für die
Einnahmen-sicherung der Stadt.
Die Besetzung der Abteilungsleitungsstelle Steuern ist zudem
erforderlich, um die zeitnahe und qualifizierte Bearbeitung komplexer
Steuerrechtsfälle im Bereich der kommunalen Steuern sicherzustellen.
Derzeit werden die Aufgaben der Abteilungsleitung Steuern, der
Sachgebietsleitung Steuerrecht und der Sachgebietsleitung
Steuerberatung/Spenden vom Amtsleiter in Personalunion wahrgenommen,
solange bis die Abteilungsleiterstelle besetzt und die
Sachgebietsleitungen benannt sind. Es wird zudem darauf hingewiesen,
dass zusätzliche Aufgaben mit der derzeitigen Personaldecke nicht zu
bewältigen sind.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
100.000 EUR
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
101.000 EUR
Folgekosten in Euro
102.000 EUR
VOLLE REFINANZIERUNG DURCH EINNAHMEN
Belegnr.: 724
Dezernat VII
Belegnr.: 725
Bezeichnung des Bedarfs
Verkehrssicherungspflicht bei Straßenbäumen sowie beim Baumbestand in
den öffentlichen Grünanlagen und Kinderspielplätzen
Beschreibung
Sich ändernde klimatische Bedingungen führen dazu, dass neue Krankheiten
und Schädlinge an den Bäumen auftreten. Die Bekämpfung des
Eichenprozessionsspinners oder die Wahrung der Verkehrssicherheit bei
der Massaria-Kontrolle an Platanen, sind hier exemplarisch aufzuführen.
Zu ausführlichen Hintergründen wird auf den Bericht zum Stand der
Baumpflege des Grünflächenamtes (SV-Nr. 13-V-67-0003) verwiesen.
Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht müssen die städtischen
Straßenbäume sowie die Bäume in den öffentlichen Grünanlagen und
Kinderspielplätzen regelmäßig kontrolliert werden. Aus den Kontrollen
resultierende Maßnahmen wie Rückschnitte oder Fällungen müssen umgehend
beauftragt werden, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten.
Im Jahr 2014 sind hierfür bereits höhere Kosten angefallen, als im
Budget für 2015 geplant ist, welches als Grundlage für den Eckwert in
2016/2017 dient.
Begründung / Ziel / Wirkung
Wie aus unten stehender Tabelle hervorgeht, verursachten die Maßnahmen
an Bäumen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht in 2014 einen
Mehraufwand gegenüber dem Plan 2014/2015 und damit auch gegenüber dem
Eckwert für 2016/2017.
Bei gleichbleibendem Baumbestand ist mit jährlichen Mehrkosten in
gleicher Höhe zu rechnen, Preissteigerungen noch nicht einkalkuliert.
Baumstandorte IST-2014
Bäume Wiesbaden 684.200 Eur
Bäume AKK
90.200 Eur
Eckwert
501.000 Eur
60.000 Eur
Mehrbedarf
199.000 Eur
40.000 Eur
Es entsteht ein jährlicher Mehrbedarf in Höhe von 239.000 Eur.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
239.000
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
239.000
Folgekosten in Euro
239.000
Belegnr.: 725
Dezernat VII
Belegnr.: 728
Bezeichnung des Bedarfs
Amt 21 - Besetzung der Stelle für steuerliche Angelegenheiten der
Landeshauptstadt Wiesbaden
Beschreibung
Im Fachbereich Steuern - Steuerberatung besteht eine Stelle, die erst im
Jahr 2015 neu besetzt werden kann.
Begründung / Ziel / Wirkung
Der Fachbereich bearbeitet die steuerlichen Angelegenheiten der
Landeshauptstadt Wiesbaden und der entsprechenden Betriebe gewerblicher
Art (BgA).
Mit der Besetzung der Stelle im Bereich Steuerberatung/Spenden hat die
Stadt Wiesbaden die Chance, ihren eigenen steuerlichen Verpflichtungen
im Rahmen der Besteuerung ihrer BgA nachzukommen. Ein Verzicht auf diese
Leistung ist nicht möglich. Eine Ausgliederung der Leistungen an externe
Dritte ist ebenfalls nicht möglich, da die Stelle auch bei einer Vergabe
an externe Steuerberater Schnittstellenfunktion zwischen den
Fachbereichen und den externen Beratern hätte. Zudem wäre die externe
Vergabe um ein Vielfaches teurer als die Erledigung der Aufgaben mit
eigenen Kräften.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
94.200 EUR
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
95.140 EUR
Folgekosten in Euro
96.000 EUR
VOLLE REFINANZIERUNG DURCH EINNAHMEN
Dezernat VII
Belegnr.: 729
Bezeichnung des Bedarfs
Amt 21 - Besetzung der Gewerbesteuermitwirkungsstelle
Beschreibung
Die Gewerbesteuermitwirkungsstelle ist beim Kassen- und Steueramt für
die Prüfung von höheren Einnahmen im Rahmen der Gewerbesteuer tätig. Die
Sachbearbeitung findet in Räumen des Finanzamtes Wiesbaden statt und
generiert bei den Überprüfungen der Gewerbesteuererklärungen und
eingereichten Unterlagen zwischen 1,7 und 10,9 Mio. Euro jährlich.
Begründung / Ziel / Wirkung
Mit der Besetzung der Stelle durch einen adäquaten Mitarbeiter/eine
adäquate Mitarbeiterin können die Gewerbesteuereinnahmen der
Landeshauptstadt Wiesbaden erhöht werden. Die Stelle refinanziert die
Kosten, indem Steuereinnahmen festgestellt und angefordert werden
können.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
84.060 EUR
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
84.900 EUR
Folgekosten in Euro
85.750 EUR
VOLLE REFINANZIERUNG DURCH EINNAHMEN
Dezernat VII
Bezeichnung des Bedarfs
Amt 21 - Personalkosten vorhandenes Personal
Beschreibung
Personalkosten vorhandenes Personal aufgrund unterjähriger
Stellenbesetzung
Begründung / Ziel / Wirkung
Personalkosten für vorhandenes Personal, wo es erst im Laufe des Jahres
2014 zu Stellenbesetzungen gekommen ist. Die Personalkosten sind somit
nur anteilig in den Eckwerten enthalten.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
150.000 EUR
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
151.500 EUR
Folgekosten in Euro
153.000 EUR
Belegnr.: 730
Dezernat VII
Bezeichnung des Bedarfs
Amt 21 - 677900
Aufwand für sonstige Beratungsleistungen
Hier: Beratungsleistungen aufgrund der vorliegenden Ergebnisse der
Mitarbeitendenbefragung bei Amt 21
Beschreibung
ext. Moderation Organisationsentwicklungsprozess
Begründung / Ziel / Wirkung
Aufgrund des Ergebnisses der Mitarbeitendenbefragung besteht im Kassenund Steueramt externer Moderationsbedarf zur Begleitung des notwendigen
Organisationsentwicklungsprozesses.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
100.000 EUR
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
50.000 EUR
Folgekosten in Euro
Belegnr.: 731
Dezernat VII
Belegnr.: 732
Bezeichnung des Bedarfs
Amt 21 - 613400
Druck-, Schreib- und Kuvertierarbeiten
Hier: Versand der neuen Hundesteuermarken im Januar 2016
Beschreibung
Druck von Hundesteuerbescheiden zum Versand neuer Hundesteuermarken
(Gültigkeit 2016 - 2020)
Da die derzeit gültigen Hundesteuermarken Ende 2015 ihre Gültigkeit
verlieren, müssen gemäß unserer Hundesteuersatzung Anfang 2016 neue
Hundesteuermarken versendet werden.
Begründung / Ziel / Wirkung
Zur Kontrolle der Hundesteueranmeldung sind Hundesteuermarken
erforderlich.
Eine Kontrolle durch Amt 31 ist anderweitig nicht möglich.
Sicherung der Hundesteuereinnahmen.
Außerdem liegt bereits eine Anfrage der Stabstelle "Sauberes Wiesbaden"
vor, wonach den Bescheiden ein Aufklärungs- und Informationsschreiben
zum Thema "Hundekot" beigefügt werden soll.
Die Druckkosten des Flyers, die zusätzlichen Portokosten in Höhe von 0,23 # pro Bescheid
und die anteiligen Kosten für Briefumschläge und Kuvertierung werden von Dezernat I
getragen.
Eine erhöhte Anmeldung der Portokosten im Rahmen der dLV ist nicht
möglich, wodurch zusätzliche Kosten in Höhe von 6.000 # gedeckt werden
müssen.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
7.500 EUR
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
Folgekosten in Euro
Dezernat VII
Belegnr.: 733
Bezeichnung des Bedarfs
Amt 21 - 616640
Wartung Software
Beschreibung
Einführung von GES Aktive Forms zur Bearbeitung der Grund-, Hunde- und
Spielapparatesteuer.
Begründung / Ziel / Wirkung
Mit den GES-Aktive Forms wird eine neue Möglichkeit geschaffen, den
Bürgerinnen und Bürgern über Internet die entsprechenden Formulare
direkt ausfüllen und diese Daten dann digital in unser
Veranlagungsprogramm einfließen zu lassen.
Damit wird eine Möglichkeit geschaffen, Digital und medienbruchfrei
Mitteilungen an das Kassen- und Steueramt zu übermitteln, ähnlich den
Möglichkeiten beim Finanzamt für die Einreichung einer Steuererklärung
über Elster. Erfassungsfehler werden hierdurch vermindert.
Neben einmaligen Lizenzgebühren fallen auch jährliche Wartungskosten an.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
30.000 EUR
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
5.500 EUR
Folgekosten in Euro
5.500 EUR
Dezernat VII
Belegnr.: 734
Bezeichnung des Bedarfs
Amt 21 - 616640
Wartung Software
Beschreibung
Einsatz des Programms "Übrig wiederkehrende Einnahmen" (ÜWE) der Fa. GES
Systemhaus GmbH & Co. KG zur datentechnischen Umsetzung bei der
Einführung der Zweitwohnungssteuer bei der LHW.
Begründung / Ziel / Wirkung
Für den Einsatz des ÜWE-Programms entstehen jährliche Wartungskosten
gegenüber dem Softwareanbieter GES Systemhaus.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
4.400 EUR
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
4.400 EUR
Folgekosten in Euro
4.400 EUR
Dezernat VII
Belegnr.: 735
Bezeichnung des Bedarfs
Amt 21 - 670100
Zusatzausstattung Wivertis
Hier: Mehrkosten durch flächendeckende Umstellung auf die elektronische
Akte und
neuer Scanner für die Bearbeitung der beleglosen Rechnungsprüfung
Beschreibung
Für die Sachbearbeitung im Kassen- und Steueramt erfolgt die
flächendeckende Umstellung
(105 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter) auf die elektronische
Aktenführung (e-Akte).
Weiterhin ist für die Bearbeitung der beleglosen Rechnungsprüfung ein
neuer Scanner zu bestellen.
Begründung / Ziel / Wirkung
Im Rahmen der kontinuierlichen Weiterentwicklung des Programms und des
flächendeckenden Einsatzes der e-Akte im gesamten Kassen- und Steueramt
entstehen durch den Anstieg der User und der damit verbundenen
Wartungskosten jährlich eine ca. 10 %ige Steigerung der Kosten.
Für die Fortsetzung der beleglosen Rechnungsprüfung im Echtbetrieb ist
die Anschaffung eines neuen Scanners erforderlich.
Die jährlichen Mehrkosten für einen neuen Scanner für die beleglose
Rechnungsprüfung liegen bei ca. 3.000 #. Über diesen Scan-Arbeitsplatz
erfolgt der komplette Rechnungseingang der LHW. Die regelmäßige
Aktualisierung der Hardware ist vorzunehmen, um Ausfälle zu vermeiden
und eine geordnete Rechnungsbearbeitung der Finanzbuchhaltung der LHW zu
garantieren.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
11.000 EUR
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
12.000 EUR
Folgekosten in Euro
Dezernat VII
Bezeichnung des Bedarfs
Amt 21 - 670100
Zusatzausstattung Wivertis
Hier: Ergonomische Ausstattung von Arbeitsplätzen im Rahmen von BEM
Beschreibung
Im Rahmen der Einführung von SAP und der dem flächendeckenden Einsatz
der elektronischen Aktenführung sind beim Kassen- und Steueramt reine
Bildschirmarbeitsplätze entstanden, die gesundheitliche Probleme der
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Folge haben. Im Rahmen von
BEM-Gesprächen und aufgrund ärztlicher Atteste müssen vermehrt
ergonomische Tastaturen und PC-Mäuse angeschafft werden.
Begründung / Ziel / Wirkung
Das Kassen- und Steueramt hat einen hohen Krankenstand, der u. a. auch
auf Muskelerkrankungen zurückzuführen ist. Solche Erkrankungen gilt es
zu reduzieren.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
1.000 EUR
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
1.000 EUR
Folgekosten in Euro
Belegnr.: 736
Dezernat VII
Bezeichnung des Bedarfs
Amt 21 - 673510
Leistungsvertrag Wivertis
Hier: Austausch der Monitore im Rahmen des flächendeckenden Einsatzes
der elektronischen Aktenführung bei Amt 21
Beschreibung
Die Sachbearbeitung mit der elektronischen Akte im Kassen- und Steueramt
soll mit zwei Bildschirmen anstatt mit nur einem erfolgen.
Begründung / Ziel / Wirkung
Durch die Einführung der elektronischen Akte in allen Bereichen des
Kassen- und Steueramtes erfolgt die Sachbearbeitung derzeit mit einem
24" Monitor. Die Sachbearbeitung mit zwei Bildschirmen (22'') führt zu
einer schnelleren Bearbeitung und größeren Übersichtlichkeit, da hierfür
mehrere Programme und Übersichten gleichzeitig benötigt werden.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
13.000 EUR
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
13.000 EUR
Folgekosten in Euro
13.000 EUR
Belegnr.: 737
Dezernat VII
Belegnr.: 738
Bezeichnung des Bedarfs
Amt 21 - 677100
Aufwendungen für Sachverständige, Rechtsanwalts- und
Gerichtskosten
Hier: Unterstützende Beratung für den Bereich Steuerberatung der
Betriebe gewerblicher Art der Landeshauptstadt Wiesbaden
Beschreibung
Zusätzlich benötigte externe Rechtsberatung.
Begründung / Ziel / Wirkung
Bei der Bearbeitung von Steuererklärungen der Betriebe gewerblicher Art
wird externe Rechtsberatung benötigt. Mithilfe externer Rechtsberatung
ist es möglich, Fristverlängerungen über den 30. September hinaus für
die Abgabe von Steuererklärungen zu erhalten. Zudem ist in den Jahren
2016 und 2017 mit Rechtsbehelfsverfahren im Zuge der in 2015 noch
laufenden Betriebsprüfung zu rechnen.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
17.000 EUR
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
17.000 EUR
Folgekosten in Euro
17.000 EUR
Dezernat VII
Belegnr.: 739
Bezeichnung des Bedarfs
Amt 21 - 677900
Aufwand für sonstige Beratungsleistungen
Hier: IT-Softwareentwicklung für die Gewerbesteuermitwirkung der
Landeshauptstadt Wiesbaden.
Beschreibung
Zusätzliche Beratungskosten, Softwarenentwicklung im Bereich der
Gewerbesteuermitwirkung.
Begründung / Ziel / Wirkung
Das derzeit im Bereich der Gewerbesteuermitwirkung benutzte DV-Programm
(Datenbank) kann nicht mehr durch Updates angepasst werden (nicht mehr
kompatibel mit MS-Office).
Die Anpassung des Programms erfordert IT-Einrichtungskosten.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
28.500 EUR
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
Folgekosten in Euro
Dezernat VII
Belegnr.: 740
Bezeichnung des Bedarfs
Amt 21 - 685000
Reisekosten für Überregionale Fachtagungen
Beschreibung
Zusätzliche Kosten für externe dienstliche Veranstaltungen
Begründung / Ziel / Wirkung
Teilnahme an überregionalen Tagungen (Steueramtsleitertagung des
Hessischen und Deutschen Städtetages, Kassenleitertagung, KGSt,
Arbeitskreis SAP, Gewerbesteuer-Mitwirkertagung, Beirat 9 des Deutschen
Städtetages). Die Teilnahme an Fachtagungen dient der Antizipation von
Veränderungen, auf die zu reagieren ist.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
7.500 EUR
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
7.500 EUR
Folgekosten in Euro
7.500 EUR
Dezernat VII
Bezeichnung des Bedarfs
Amt 21 - 686200
Aufwendungen für Gästebewirtung - Veranstaltung des
Hessischen Städtetages
Beschreibung
Ausrichtung der Steueramtsleitertagung (Hessischer Städtetag) in 2016
Begründung / Ziel / Wirkung
Turnusmäßig richten die Mitgliedsstädte des Hessischen Städtetages die
jährliche Steueramtsleitertagung aus.
In 2016 erfolgt die Ausrichtung durch die LHW. Hierfür entstehen Kosten
für Raummiete, Bewirtung und Rahmenprogramm.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
6.000 EUR
mit Übertragungsmöglichkeit nach 2017, falls die Tagung wider Erwarten
nach 2017 verschoben wird)
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
Folgekosten in Euro
Belegnr.: 741
Dezernat VII
Bezeichnung des Bedarfs
Einführung einer Grünflächeninformationssystems (GRIS)
Mehrbedarf durch erforderliche Flächenerfassung
sowie Wartungskosten
Beschreibung
2015 wird von den Ämtern 66 und 67 ein Grünflächen- und
Straßeninformationssystem angeschafft (Magistratsbeschluss Nr. 0982 vom
16.12.2014, SV 14-V-67-0009).
Für die Inbetriebnahme müssen rund 50 ha Grünflächen erfasst werden.
Diese Leistung muss von externen Anbietern eingekauft werden, die
Kostenschätzung hierfür liegt bei rund 600 Eur/ha.
Insgesamt werden hierfür voraussichtlich 20.000 Eur in 2016 und 10.000
Eur in 2017 benötigt (einmalige Kosten).
Dazu kommen die Wartungskosten für das GRIS in Höhe von 31.000 Eur pro
Jahr.
Begründung / Ziel / Wirkung
Im Grünflächeninformationssystem sollen sämtliche Objekte/Flächen
abgebildet und der dafür notwendige Pflegeaufwand von 6702 erfasst
werden. Damit sollen eigene Kennzahlen für die Grünunterhaltung
erarbeitet und das Grünflächenmanagement optimiert werden.
Sind die zu pflegenden Objekte nicht vollständig erfasst, ergeben sich
"Lücken" im System. Diese führen dazu, das Pflegearbeiten und die dafür
verwendeten Arbeitszeiten nicht durchgängig erfasst und damit
ausgewertet werden können. Die Qualität der Kennzahlen für die
Grünunterhaltung würde sinken. Aussagekräftige Kennzahlen werden aber
benötigt, um den operativen Bereich perspektivisch gut aufzustellen und
ein möglichst wirtschaftliches Grünflächenmanagement sowie eine optimale
Ressourcennutzung zur ermöglichen.
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
51.000
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
41.000
Folgekosten in Euro
Belegnr.: 855
31.000
Belegnr.: 855
Dezernat VII
Belegnr.: 1187
Bezeichnung des Bedarfs
Dez. VII - Stadtanteil Straßenentwässerung
Beschreibung
Erhöhung des Stadtanteils Straßenentwässerung
Begründung / Ziel / Wirkung
Mit Beschluss-Nr. 532 hat die StVV am 18.12.2014 eine Neufassung der
Abwassersatzung einschließlich der Abwasserbeiträge und Abwassergebühren
herbeigeführt. Damit geht ebenfalls eine Erhöhung der Zahlung an die ELW
für den Stadtanteil Straßenentwässerung einher.
Mit Beschluss-Nr. 527 vom 18.12.2014 hat die StVV gefordert, dass ab
diesem Haushalt grundsätzlich die von der ELW im Wirtschaftsplan
geplanten Stadtanteile als Planansatz zum Haushalt anzumelden sind.
Somit ergeben sich folgende Mehrkosten, die in den Eckwertvorgaben der
Kämmerei keine Berücksichtigung gefunden haben:
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
552.250 EUR
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
552.250 EUR
Folgekosten in Euro
552.250 EUR
Dezernat VII
Belegnr.: 1188
Bezeichnung des Bedarfs
Dez. VII - Stadtanteil Straßenreinigung
Beschreibung
Erhöhung des Stadtanteils Straßenreinigung
Begründung / Ziel / Wirkung
Mit Beschluss-Nr. 530 hat die StVV am 18.12.2014 eine Neufassung der
Straßenreinigungssatzung einschließlich der Straßenreinigungsgebühren
herbeigeführt. Damit geht ebenfalls eine Erhöhung der Zahlung an die ELW
für den Stadtanteil Straßenreinigung einher.
Für den kommenden Doppelhaushalt ergeben sich daher folgende Mehrkosten,
die in den Eckwertvorgaben der Kämmerei keine Berücksichtigung gefunden
haben:
Summe Budgetbedarf 2016 in Euro
1.331.450 EUR
Summe Budgetbedarf 2017 in Euro
1.331.450 EUR
Folgekosten in Euro
1.331.450 EUR