Radverkehr • Bürgerbusse • LEADER • Breitbandversorgung ländlicher Räume • Dorfentwicklung • Dorfentwicklungspläne Europäischer Fonds für regionale Entwicklung • Unterstützung beim wirtschaftlichen, sozialen, ökologischen und demogra antenselbstorganisationen • Bildende Kunst • Freilichtbühnen • Kommunale Theater • Soziokulturelle Zentren • Kulturelle Bil nale Kulturpolitik •Erhaltung und Verbesserung des ländlichen Erbes • Anpflanzung und Ergänzung von Alleen schätzungen und Sanierungen von Altlasten • Bodenbelastungskarten • Bodenfunktionskarten • Kieselrotsanierungen Markteinführung • Kraft-Wärme-Kopplung • European Energy Award • Energiesparer NRW • Energieberatung • Bürgerbusse • LEADER • Breitbandversorgung ländlicher Räume • Dorfentwicklung • Dorfentwicklungspläne opäischer Fonds für regionale Entwicklung • Unterstützung beim wirtschaftlichen, sozialen, ökologischen und demografischen bstorganisationen • Bildende Kunst • Freilichtbühnen • Kommunale Theater • Soziokulturelle Zentren • Kulturelle Bildung im urpolitik •Erhaltung und Verbesserung des ländlichen Erbes • Anpflanzung und Ergänzung von Alleen • Förderung v ätzungen und Sanierungen von Altlasten • Bodenbelastungskarten • Bodenfunktionskarten • Kieselrotsanierungen Markteinführung • Kraft-Wärme-Kopplung • European Energy Award • Energiesparer NRW • Energieberatung • Bürgerbusse • LEADER • Breitbandversorgung ländlicher Räume • Dorfentwicklung • Dorfentwicklungspläne opäischer Fonds für regionale Entwicklung • Unterstützung beim wirtschaftlichen, sozialen, ökologischen und demografischen bstorganisationen • Bildende Kunst • Freilichtbühnen • Kommunale Theater • Soziokulturelle Zentren • Kulturelle Bildung im urpolitik •Erhaltung und Verbesserung des ländlichen Erbes • Anpflanzung und Ergänzung von Alleen • Förderung v ätzungen und Sanierungen von Altlasten • Bodenbelastungskarten • Bodenfunktionskarten • Kieselrotsanierungen teinführung • Kraft-Wärme-Kopplung • European Energy Award • Energiesparer NRW • Energieberatung • sicheren und Inhaltsverzeichnis Ländliche Entwicklung – Dezernat 33 ..................................................... 2–3 EU Sozialfonds – Dezernat 34 ............................................................... 4–7 Städtebau – Dezernat 35 ......................................................................... 8–9 Integration – Dezernat 36 ................................................................. 10–15 Bodenschutz – Dezernat 52 ................................................................ 16–17 INTEGRATION Förderprogramme der Bezirksregierung Arnsberg Stand: Juni 2016 www.bra.nrw.de 1 Ansprechpartner: Andreas Pletziger Ländliche Entwicklung 02931 82-2756 Dezernat 33 Förderprogramm Förderfähige Vorhaben Fördersatz Zwingende Voraussetzungen Frist Besonderheiten • Antragstellung durch • Vorliegen der Voraussetzungen Förderantrag bei BR im formalen Entscheidungsweg Grundlage: Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Umsetzung regionaler Entwicklungsstrategien nach LEADER LEADER 2 • Innovative Projekte max. 65% • Gemeinden • Natürliche Personen und Personengesellschaften sowie juristische Personen des privaten Rechts • Nur in anerkannten LEADER-Regionen • Die LEADER-Regionen wurden in einem Wettbewerb ermittelt. Die Sieger dieses Wettbewerbs wurden in 2015 verkündet. • Erst nach positivem Entscheid der LAG Antrag an die Bezirksregierung Arnsberg • Internes Ranking durch die LAGs 3 Ansprechpartner/in: Martin Roderfeld Norbert van Dülmen Ruža Paviü EU Sozialfonds /EFRE Dezernat 34 02931 82-2742 02931 82-5442 02931 82-2754 Zwingende Voraussetzungen Frist Besonderheiten • Antragstellung durch • Vorliegen der Voraussetzungen Förderantrag bei BR im formalen Entscheidungsweg 640,00 € / Ausbildungsplatz / Monat Berufsbildungs- und Berufsförderungswerke Nach Aufforderung Bildungsscheck für die berufliche Weiterbildung 50 % des auf dem Bildungsscheck vermerkten Betrages, maximal 500,00 € Weiterbildungsanbieter ESF / EFRE Fachkräfte.NRW – Gemeinsamer Projektaufruf der Programme des ESF und des EFRE (2014-2020) zur Initiative der Fachkräftesicherung des Landes NRW Max. 50% Stellungnahme durch die zuständige Regionalagentur ESF / EFRE / ELER „Starke Quartiere, starke Menschen“ In den Problemgebieten der sozialen Stadt und von Stadtumbau West soll die soziale Lage durch verzahnte Aktivitäten der Fonds verbessert werden Förderprogramm Förderfähige Vorhaben ESF 100 zusätzliche Ausbildungsplätze für behinderte Jugendliche und junge Erwachsene in NRW ESF 4 Fördersatz • • • • KMU / Wirtschaftsförderungen Kommunen Verbände Vereine/ Stiftungen Bildungsscheck ist erhältlich bei den Beratungsstellen Nach Aufforderung durch das MAIS NRW (nächste Termine: 30.06.2016 und 30.09.2016) • grundsätzliche Förderentscheidung durch das MAIS NRW für ESF Projekte • fachliche Einschätzung des Vorhabens erfolgt durch das MWEIMH NRW für EFRE Projekte MAIS NRW 5 Förderprogramm Förderfähige Vorhaben ESF Einzelprojekte und Modellvorhaben mit innovativen Ansätzen EFRE „Grüne Infrastruktur“ Über Zugänge zur Natur, in Verbindung mit Bildungsangeboten für nachhaltige Entwicklung, sollen insbesondere Menschen in strukturschwachen und sozial benachteiligten Stadtquartieren erreicht werden. 6 Fördersatz Zwingende Voraussetzungen Frist Besonderheiten • Antragstellung durch • Vorliegen der Voraussetzungen Förderantrag bei BR im formalen Entscheidungsweg • Regionalagentur • G.I. B. • MAIS NRW Im Regelfall bis zu 50 % der notwendigen Personalund Sachkosten Einreichung eines integrierten Handlungskonzeptes (IHK). • Federführung durch das MKULNV NRW • Förderrichtlinie „Grüne Infrastruktur“ wird aktuell erarbeitet 7 Ansprechpartner: Benedikt Große Hüttmann Städtebau 02931 82-2838 Dezernat 35 Förderprogramm Förderfähige Vorhaben Fördersatz Zwingende Voraussetzungen Frist Besonderheiten • Antragstellung durch • Vorliegen der Voraussetzungen Förderantrag bei BR im formalen Entscheidungsweg • • • • Vorlage ganzjährig möglich Bei EU-Kofinanzierung: Aufnahme durch INTERMAG Grundlage: Förderrichtlinie Stadterneuerung 2008 Soziale Stadt 8 Die Städtebauförderung 2016 beinhaltet ein gemeinsames Bekenntnis von Bund und Land zum Einsatz von Fördermitteln für den sozialen Zusammenhalt und die Integration aller Bevölkerungsgruppen. Dies schließt auch die notwendige Integration von Flüchtlingen ein. Auf der Basis von integrierten, ganzheitlichen und sozialraumorientierten Handlungskonzepten können vor diesem Hintergrund insbesondere Maßnahmen zur Stärkung von Stadtteilen mit sozialen Problemen gefördert werden 40 - 80 % Kommune Gebietsbezug Integriertes Handlungskonzept Gesamtmaßnahme 9 Ansprechpartner/in: Rima Henkel Martin Horbach Integration Dezernat 36 02931 82-2930 02931 82-2921 Weitere aktuelle Hinweise sowie Förderrichtlinien sind unter www.kfi.nrw.de zu finden. Zwingende Voraussetzungen Frist Besonderheiten Förderprogramm Förderfähige Vorhaben Fördersatz • Antragstellung durch • Vorliegen der Voraussetzungen Förderantrag bei BR im formalen Entscheidungsweg Kommunale Integrationszentren Einrichtung und Betrieb eins kommunalen Integrationszentrums zur Verbesserung der systemischen Informationsarbeit in den Schwerpunkten Integration durch Bildung und Integration als Querschnittsaufgabe Festbetrag max. 170.000€ • Kreis, kreisfreie Stadt • Integrationskonzept, Rats- bzw. Kreistagsbeschluss; • Zweijährige Festlegung inhaltlicher Schwerpunkte in Abstimmung mit den örtlichen Akteuren der Integrationsarbeit 31.10. bei Folgeantrag Grundsätzliche Genehmigung des Schul- und Integrationsministeriums für formale Antragsstellung bei Erstantrag erforderlich Anschubförderung von MSO 100% max 6.000€ 80% max. 15.000€ 80% max. 15.000€ eingetragener, gemeinnütziger Verein Antragstellung für Förderphase 2016/2017 abgelaufen zweijährige Förderung Weitere Fördermöglichkeiten siehe KOMM-AN NRW Teil 1 Migrantenselbstorganisationen (MSO) Einzelprojektförderung von MSO Unterstützung, Qualifizierung und Vernetzung von MSO Interkulturelle Zentren Betrieb eines Interkulturellen Zentrums als Ort der Begegnung und Kommunikation für Menschen unterschiedlicher Herkunft und Kultur Festbetrag max. 20.000€ • Die in der AG der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege vertretenen Mitgliedsverbände • Erfüllung der Merkmale und Standards laut Förderrichtlinie 30.11. Niedrigschwellige Integrations vorhaben Projektarbeit für Menschen mit Zuwanderungsgeschichte Festbetrag max. 5.000€ • Die in der AG der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege vertretenen Mitgliedsverbände • Erfüllung der Merkmale und Standards laut Förderrichtlinie 30.11. Integrationsagenturen Gefördert wird die Arbeit der Integrationsagenturen in den Bereichen bürgerschaftliches Engagement, interkulturelle Öffnung, sozialraumorientierte Arbeit, Antidiskriminierungsarbeit bis zu 90% • Mitgliedschaft in einem Wohlfahrtsverband • Qualifikation der Integrationsfachkräfte laut Förderrichtlinie 15.10. Weitere Fördermöglichkeiten siehe KOMM-AN NRW Teil 3 10 11 Zwingende Voraussetzungen Frist Besonderheiten Förderprogramm Förderfähige Vorhaben Fördersatz • Antragstellung durch • Vorliegen der Voraussetzungen Förderantrag bei BR im formalen Entscheidungsweg Kulturförderung der Vertriebenen und Flüchtlinge nach § 96 BVFG Vortragsveranstaltungen, Arbeitstagungen, Ausstellungen und Begegnungen im Inland und im Herkunftsland, die Einrichtung und Ausstattung von Kultur- und Begegnungsstätten im Herkunftsland, den Austausch von Kulturgütern mit dem Herkunftsland sowie Veröffentlichungen wissenschaftlicher und künstlerischer Art bis zu 75% • natürliche Personen • juristische Personen des privaten Rechts • nicht rechtsfähige Personenvereinigungen des privaten Rechts • Erfüllung der Merkmale und Standards laut Förderrichtlinie • 30.11. des Vorjahres für das 1. Halbjahr • 31.05. für das 2. Halbjahr • Erörterung aller Anträge (landesweit) im Rahmen einer Förderkonferenz im Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen (zweimal jährlich) • das Votum der Förderkonferenz ist bindend KOMM-AN NRW Programmteil I - Personal- und Sachkosten Ausstattung von Kommunalen Integrationszentren (KI) zur Bewältigung der vielfältigen Aufgaben im Bereich der Zuwanderung und Flucht durch Personal- und Sachkostenzuschüsse Personalkosten: maximal 100.000€ für bis zu 2 Stellen (sozialpädagogische Begleitung und/oder Verwaltungsfachkraft) Sachkosten: maximal 20.000€ für Tätigkeiten im Rahmen des Programms Komm-An Anträge bei der Bezirksregierung Arnsberg können nur Kreise und kreisfreie Städte stellen, welche ein Kommunales Integrationszentrum (KI) eingerichtet haben. • für das Jahr 2016: 20.05.2016 • für das Jahr 2017: 31.10.2016 Besonderheiten zu den jeweiligen Bausteinen entnehmen Sie bitte der Richtlinie bzw. der Förderkonzeption. Für das Jahr 2017 muss ein neuer Antrag gestellt werden. 12 13 Zwingende Voraussetzungen Frist Besonderheiten Förderprogramm Förderfähige Vorhaben Fördersatz • Antragstellung durch • Vorliegen der Voraussetzungen Förderantrag bei BR im formalen Entscheidungsweg KOMM-AN NRW Programmteil II - Bedarfsorientierte Maßnahmen vor Ort zur Stärkung und Begleitung des ehrenamtlichen Engagements im Rahmen der Flüchtlingshilfe • Renovierung und/oder Ausstattung von Begegnungsräumen • 2000€ pro Raum • Betrieb von Ankommenstreffpunkten • 400€ monatlich pro Ankommenstreffpunkt • regeläßige Begleitung von Flüchtlingen • 44€ monatlich pro ehrenamtl. Person Anträge bei der Bezirksregierung Arnsberg können nur Kreise und kreisfreie Städte stellen, welche ein Kommunales Integrationszentrum (KI) eingerichtet haben. Interessierte Einrichtungen, Vereine und Institutionen wenden sich bitte an das jeweilige KI, da diese die Gelder weiterleiten können. • für das Jahr 2016: 20.05.2016 • für das Jahr 2017: 15.11.2016 • Angebote des Zusammenkommens und der Orientierung • 220€ monatlich pro Maßnahme • Erstellung, Druck oder Anschaffung von Printmedien • 2000€ pro Maßnahme Besonderheiten zu den jeweiligen Bausteinen entnehmen Sie bitte der Richtlinie bzw. der Förderkonzeption. Für das Jahr 2017 muss ein neuer Antrag gestellt werden. Die Förderung erfolgt in Form von Pauschalen, welche als Zuschuss zu den anfallenden örtlichen Sachkosten bewilligt werden. • Erstellung, Erweiterung oder Pflege bzw. Aktualisierung von internetseiten • 2000€ pro Maßnahme • Übersetzungen • 50€ pro übersetzter Seite • Qualifizierung von ehrenamtlich Tätigen durch prof. Referentinnen und Referenten • 100€ pro Stunde / max. 800€ pro Tag • persönlicher Austausch von ehrenamtlich Tätigen • 50€ pro Monat • Friedliches Zusammenleben in den Stadtteilen • Prävention und Bekämpfung von Antisemitismus, Rassismus, Islamfeindlichkeit und Diskriminierung • Konfliktmediation • Aktivitäten zur Integration und zum Empowerment im Sozialraum • Information und Schulung von hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Dienste der allgemeinen Daseinsvorsorge insgesamt 1,5 Mio. Euro Antragsteller können nur die Dachverbände der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in NRW sein Förderantrag bei BR für das Jahr 2016: Ordnungsfrist 20.05.2016 Besonderheiten zu den jeweiligen Bausteinen entnehmen Sie bitte der Förderkonzeption. Für das Jahr 2017 muss ein neuer Antrag gestellt werden. KOMM-AN NRW Programmteil III - Maßnahmen und Aktivitäten zur Unterstützung des Programmteils II durch zusätzliche Förderung der Integrationsagenturen 14 15 Ansprechpartner: Rüdiger Evers Bodenschutz 02931 82-2679 Dezernat 52 Förderprogramm Förderfähige Vorhaben Fördersatz Zwingende Voraussetzungen Frist Besonderheiten • Antragstellung durch • Vorliegen der Voraussetzungen Förderantrag bei BR im formalen Entscheidungsweg • Gemeinden und Gemeindeverbände • Juristische Personen des privaten Rechts, soweit eine kommunale Mehrheitsbeteiligung vorliegt • Wirtschaftliche Unternehmen der Gemeinden und Gemeindeverbände in Form von Eigenbetrieben Antrag zur Aufnahme in die Dringlichkeitsliste bis zum 15.09. des Vorjahres, konkrete Antragstellung bis zum 01.06. des Folgejahres • Abstimmung der Dringlichkeitslisten mit den Regionalverbänden • Abstimmung mit MKULNV NRW Grundlage: Förderrichtlinie Gewährung von Zuwendungen für die Gefahrenermittlung und Sanierung von Altlasten sowie für weitere Maßnahmen des Bodenschutzes Ermittlung von Brachflächen zur Gewinnung von Flächen zur Wohnbebauung 16 80 % 17 sicheren und leistungsfähigen kommunaler Straßenverkehr • Sicherheit an Bahnübergängen • Fuß- und Radverkehr Wegenetzkonzepte • Bodenordnung • Europäischer Sozialfonds (ESF) • regionale Wirtschaftsförderung • Europäischer Fonds für regionale Entwicklung fischen Wandel • Integrationsagenturen • Kommunale Integrationszentren • Integrationslotsen • Migrantenselbstorganisationen dung im Elementarbereich • Kulturrucksack NRW • Kultur und Alter • Musikschulen • Orchester • Regionale Kulturpolitik von Lerchenfenstern • biologischen Stationen NRW • EU-Förderprogramm LIFE+ • Gefährdungsabschätzungen und Sanierungen von Altlasten • Gewässer & Wasserbau • Umsetzung der EG-Wasserrahmenrechtlinie • Hochwasserschutz • progress Mark und leistungsfähigen kommunaler Straßenverkehr • Sicherheit an Bahnübergängen • Fuß- und Radverkehr • Bür netzkonzepte • Bodenordnung • Europäischer Sozialfonds (ESF) • regionale Wirtschaftsförderung • Europäischer Fonds für regionale Entwicklung Wandel • Integrationsagenturen • Kommunale Integrationszentren • Integrationslotsen • Migrantenselbstorganisationen Elementarbereich • Kulturrucksack NRW • Kultur und Alter • Musikschulen • Orchester • Regionale Kulturpolitik Lerchenfenstern • biologischen Stationen NRW • EU-Förderprogramm LIFE+ • Gefährdungsabschätzungen und Sanierungen von Altlasten Gewässer & Wasserbau • Umsetzung der EG-Wasserrahmenrechtlinie • Hochwasserschutz • progress Markteinführung und leistungsfähigen kommunaler Straßenverkehr • Sicherheit an Bahnübergängen • Fuß- und Radverkehr • Bür netzkonzepte • Bodenordnung • Europäischer Sozialfonds (ESF) • regionale Wirtschaftsförderung • Europäischer Fonds für regionale Entwicklung Wandel • Integrationsagenturen • Kommunale Integrationszentren • Integrationslotsen • Migrantenselbstorganisationen Elementarbereich • Kulturrucksack NRW • Kultur und Alter • Musikschulen • Orchester • Regionale Kulturpolitik Lerchenfenstern • biologischen Stationen NRW • EU-Förderprogramm LIFE+ • Gefährdungsabschätzungen und Sanierungen von Altlasten wässer & Wasserbau • Umsetzung der EG-Wasserrahmenrechtlinie • Hochwasserschutz • progress Markteinführung Bezirksregierung Arnsberg Seibertzstraße 1, 59821 Arnsberg Telefon 02931 82-0 Telefax 02931 82-2520 www.bra.nrw.de
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