Integration - Bezirksregierung Arnsberg

Radverkehr • Bürgerbusse • LEADER • Breitbandversorgung ländlicher Räume • Dorfentwicklung • Dorfentwicklungspläne
Europäischer Fonds für regionale Entwicklung • Unterstützung beim wirtschaftlichen, sozialen, ökologischen und demogra
antenselbstorganisationen • Bildende Kunst • Freilichtbühnen • Kommunale Theater • Soziokulturelle Zentren • Kulturelle Bil
nale Kulturpolitik •Erhaltung und Verbesserung des ländlichen Erbes • Anpflanzung und Ergänzung von Alleen
schätzungen und Sanierungen von Altlasten • Bodenbelastungskarten • Bodenfunktionskarten • Kieselrotsanierungen
Markteinführung • Kraft-Wärme-Kopplung • European Energy Award • Energiesparer NRW • Energieberatung
• Bürgerbusse • LEADER • Breitbandversorgung ländlicher Räume • Dorfentwicklung • Dorfentwicklungspläne
opäischer Fonds für regionale Entwicklung • Unterstützung beim wirtschaftlichen, sozialen, ökologischen und demografischen
bstorganisationen • Bildende Kunst • Freilichtbühnen • Kommunale Theater • Soziokulturelle Zentren • Kulturelle Bildung im
urpolitik •Erhaltung und Verbesserung des ländlichen Erbes • Anpflanzung und Ergänzung von Alleen • Förderung v
ätzungen und Sanierungen von Altlasten • Bodenbelastungskarten • Bodenfunktionskarten • Kieselrotsanierungen
Markteinführung • Kraft-Wärme-Kopplung • European Energy Award • Energiesparer NRW • Energieberatung
• Bürgerbusse • LEADER • Breitbandversorgung ländlicher Räume • Dorfentwicklung • Dorfentwicklungspläne
opäischer Fonds für regionale Entwicklung • Unterstützung beim wirtschaftlichen, sozialen, ökologischen und demografischen
bstorganisationen • Bildende Kunst • Freilichtbühnen • Kommunale Theater • Soziokulturelle Zentren • Kulturelle Bildung im
urpolitik •Erhaltung und Verbesserung des ländlichen Erbes • Anpflanzung und Ergänzung von Alleen • Förderung v
ätzungen und Sanierungen von Altlasten • Bodenbelastungskarten • Bodenfunktionskarten • Kieselrotsanierungen
teinführung • Kraft-Wärme-Kopplung • European Energy Award • Energiesparer NRW • Energieberatung • sicheren und
Inhaltsverzeichnis
Ländliche Entwicklung – Dezernat 33 ..................................................... 2–3
EU Sozialfonds – Dezernat 34 ............................................................... 4–7
Städtebau – Dezernat 35 ......................................................................... 8–9
Integration – Dezernat 36 ................................................................. 10–15
Bodenschutz – Dezernat 52 ................................................................ 16–17
INTEGRATION
Förderprogramme der
Bezirksregierung Arnsberg
Stand: Juni 2016
www.bra.nrw.de
1
Ansprechpartner:
Andreas Pletziger
Ländliche Entwicklung
02931 82-2756
Dezernat 33
Förderprogramm
Förderfähige Vorhaben
Fördersatz
Zwingende Voraussetzungen
Frist
Besonderheiten
• Antragstellung durch
• Vorliegen der Voraussetzungen
Förderantrag
bei BR
im formalen
Entscheidungsweg
Grundlage: Richtlinie über die Gewährung von
Zuwendungen zur Förderung der Umsetzung
regionaler Entwicklungsstrategien nach LEADER
LEADER
2
• Innovative Projekte
max. 65%
• Gemeinden
• Natürliche Personen und Personengesellschaften sowie juristische Personen
des privaten Rechts
• Nur in anerkannten
LEADER-Regionen
• Die LEADER-Regionen
wurden in einem Wettbewerb ermittelt. Die
Sieger dieses Wettbewerbs wurden in 2015
verkündet.
• Erst nach positivem
Entscheid der LAG
Antrag an die Bezirksregierung Arnsberg
• Internes Ranking durch
die LAGs
3
Ansprechpartner/in:
Martin Roderfeld
Norbert van Dülmen
Ruža Paviü
EU Sozialfonds /EFRE
Dezernat 34
02931 82-2742
02931 82-5442
02931 82-2754
Zwingende Voraussetzungen
Frist
Besonderheiten
• Antragstellung durch
• Vorliegen der Voraussetzungen
Förderantrag
bei BR
im formalen
Entscheidungsweg
640,00 € / Ausbildungsplatz /
Monat
Berufsbildungs- und Berufsförderungswerke
Nach Aufforderung
Bildungsscheck für die berufliche
Weiterbildung
50 % des auf dem
Bildungsscheck
vermerkten Betrages, maximal
500,00 €
Weiterbildungsanbieter
ESF / EFRE
Fachkräfte.NRW – Gemeinsamer
Projektaufruf der Programme des
ESF und des EFRE (2014-2020) zur
Initiative der Fachkräftesicherung
des Landes NRW
Max. 50%
Stellungnahme durch die
zuständige Regionalagentur
ESF / EFRE / ELER
„Starke Quartiere, starke Menschen“
In den Problemgebieten der sozialen
Stadt und von Stadtumbau West soll
die soziale Lage durch verzahnte Aktivitäten der Fonds verbessert werden
Förderprogramm
Förderfähige Vorhaben
ESF
100 zusätzliche Ausbildungsplätze
für behinderte Jugendliche und junge
Erwachsene in NRW
ESF
4
Fördersatz
•
•
•
•
KMU / Wirtschaftsförderungen
Kommunen
Verbände
Vereine/ Stiftungen
Bildungsscheck ist
erhältlich bei den Beratungsstellen
Nach Aufforderung durch
das MAIS NRW
(nächste Termine: 30.06.2016
und 30.09.2016)
• grundsätzliche Förderentscheidung durch
das MAIS NRW für
ESF Projekte
• fachliche Einschätzung des Vorhabens
erfolgt durch das
MWEIMH NRW für
EFRE Projekte
MAIS NRW
5
Förderprogramm
Förderfähige Vorhaben
ESF
Einzelprojekte und Modellvorhaben
mit innovativen Ansätzen
EFRE
„Grüne Infrastruktur“
Über Zugänge zur Natur, in Verbindung mit Bildungsangeboten für
nachhaltige Entwicklung, sollen
insbesondere Menschen in strukturschwachen und sozial benachteiligten Stadtquartieren erreicht werden.
6
Fördersatz
Zwingende Voraussetzungen
Frist
Besonderheiten
• Antragstellung durch
• Vorliegen der Voraussetzungen
Förderantrag
bei BR
im formalen
Entscheidungsweg
• Regionalagentur
• G.I. B.
• MAIS NRW
Im Regelfall bis zu
50 % der notwendigen Personalund Sachkosten
Einreichung eines integrierten Handlungskonzeptes (IHK).
• Federführung durch
das MKULNV NRW
• Förderrichtlinie
„Grüne Infrastruktur“
wird aktuell erarbeitet
7
Ansprechpartner:
Benedikt Große Hüttmann
Städtebau
02931 82-2838
Dezernat 35
Förderprogramm
Förderfähige Vorhaben
Fördersatz
Zwingende Voraussetzungen
Frist
Besonderheiten
• Antragstellung durch
• Vorliegen der Voraussetzungen
Förderantrag
bei BR
im formalen
Entscheidungsweg
•
•
•
•
Vorlage
ganzjährig
möglich
Bei EU-Kofinanzierung:
Aufnahme durch
INTERMAG
Grundlage: Förderrichtlinie Stadterneuerung 2008
Soziale Stadt
8
Die Städtebauförderung 2016 beinhaltet ein gemeinsames Bekenntnis
von Bund und Land zum Einsatz von
Fördermitteln für den sozialen Zusammenhalt und die Integration aller
Bevölkerungsgruppen. Dies schließt
auch die notwendige Integration
von Flüchtlingen ein. Auf der Basis
von integrierten, ganzheitlichen und
sozialraumorientierten Handlungskonzepten können vor diesem Hintergrund insbesondere Maßnahmen zur
Stärkung von Stadtteilen mit sozialen
Problemen gefördert werden
40 - 80 %
Kommune
Gebietsbezug
Integriertes Handlungskonzept
Gesamtmaßnahme
9
Ansprechpartner/in:
Rima Henkel
Martin Horbach
Integration
Dezernat 36
02931 82-2930
02931 82-2921
Weitere aktuelle Hinweise sowie Förderrichtlinien sind unter www.kfi.nrw.de zu finden.
Zwingende Voraussetzungen
Frist
Besonderheiten
Förderprogramm
Förderfähige Vorhaben
Fördersatz
• Antragstellung durch
• Vorliegen der Voraussetzungen
Förderantrag
bei BR
im formalen
Entscheidungsweg
Kommunale
Integrationszentren
Einrichtung und Betrieb eins
kommunalen Integrationszentrums
zur Verbesserung der systemischen
Informationsarbeit in den
Schwerpunkten Integration durch
Bildung und Integration als
Querschnittsaufgabe
Festbetrag
max. 170.000€
• Kreis, kreisfreie Stadt
• Integrationskonzept, Rats- bzw.
Kreistagsbeschluss;
• Zweijährige Festlegung inhaltlicher
Schwerpunkte in Abstimmung mit den
örtlichen Akteuren der Integrationsarbeit
31.10.
bei Folgeantrag
Grundsätzliche Genehmigung des Schul- und
Integrationsministeriums für formale
Antragsstellung bei
Erstantrag erforderlich
Anschubförderung von MSO
100% max
6.000€
80% max.
15.000€
80% max.
15.000€
eingetragener, gemeinnütziger Verein
Antragstellung
für Förderphase
2016/2017 abgelaufen
zweijährige Förderung
Weitere
Fördermöglichkeiten siehe
KOMM-AN NRW Teil 1
Migrantenselbstorganisationen (MSO)
Einzelprojektförderung von MSO
Unterstützung, Qualifizierung
und Vernetzung von MSO
Interkulturelle Zentren
Betrieb eines Interkulturellen Zentrums als Ort der Begegnung und
Kommunikation für Menschen unterschiedlicher Herkunft und Kultur
Festbetrag
max. 20.000€
• Die in der AG der Spitzenverbände der
Freien Wohlfahrtspflege vertretenen Mitgliedsverbände
• Erfüllung der Merkmale und Standards
laut Förderrichtlinie
30.11.
Niedrigschwellige
Integrations vorhaben
Projektarbeit für Menschen mit
Zuwanderungsgeschichte
Festbetrag
max. 5.000€
• Die in der AG der Spitzenverbände der
Freien Wohlfahrtspflege vertretenen Mitgliedsverbände
• Erfüllung der Merkmale und Standards
laut Förderrichtlinie
30.11.
Integrationsagenturen
Gefördert wird die Arbeit der
Integrationsagenturen in den
Bereichen bürgerschaftliches
Engagement, interkulturelle Öffnung,
sozialraumorientierte Arbeit,
Antidiskriminierungsarbeit
bis zu 90%
• Mitgliedschaft in einem
Wohlfahrtsverband
• Qualifikation der Integrationsfachkräfte
laut Förderrichtlinie
15.10.
Weitere
Fördermöglichkeiten siehe
KOMM-AN NRW Teil 3
10
11
Zwingende Voraussetzungen
Frist
Besonderheiten
Förderprogramm
Förderfähige Vorhaben
Fördersatz
• Antragstellung durch
• Vorliegen der Voraussetzungen
Förderantrag
bei BR
im formalen
Entscheidungsweg
Kulturförderung der
Vertriebenen und
Flüchtlinge nach
§ 96 BVFG
Vortragsveranstaltungen, Arbeitstagungen, Ausstellungen und Begegnungen im Inland und im Herkunftsland, die Einrichtung und Ausstattung
von Kultur- und Begegnungsstätten
im Herkunftsland, den Austausch von
Kulturgütern mit dem Herkunftsland
sowie Veröffentlichungen wissenschaftlicher und künstlerischer Art
bis zu 75%
• natürliche Personen
• juristische Personen des privaten Rechts
• nicht rechtsfähige Personenvereinigungen des privaten Rechts
• Erfüllung der Merkmale und Standards
laut Förderrichtlinie
• 30.11. des
Vorjahres für
das 1. Halbjahr
• 31.05. für das
2. Halbjahr
• Erörterung aller Anträge (landesweit) im
Rahmen einer Förderkonferenz im Ministerium für Familie,
Kinder, Jugend, Kultur
und Sport des Landes
Nordrhein-Westfalen
(zweimal jährlich)
• das Votum der Förderkonferenz ist bindend
KOMM-AN NRW
Programmteil I
- Personal- und Sachkosten
Ausstattung von Kommunalen Integrationszentren (KI) zur Bewältigung
der vielfältigen Aufgaben im Bereich
der Zuwanderung und Flucht durch
Personal- und Sachkostenzuschüsse
Personalkosten: maximal
100.000€ für
bis zu 2 Stellen
(sozialpädagogische Begleitung
und/oder Verwaltungsfachkraft)
Sachkosten:
maximal 20.000€
für Tätigkeiten
im Rahmen des
Programms
Komm-An
Anträge bei der Bezirksregierung Arnsberg
können nur Kreise und kreisfreie Städte
stellen, welche ein Kommunales Integrationszentrum (KI) eingerichtet haben.
• für das
Jahr 2016:
20.05.2016
• für das
Jahr 2017:
31.10.2016
Besonderheiten zu den
jeweiligen Bausteinen
entnehmen Sie bitte
der Richtlinie bzw. der
Förderkonzeption. Für
das Jahr 2017 muss ein
neuer Antrag gestellt
werden.
12
13
Zwingende Voraussetzungen
Frist
Besonderheiten
Förderprogramm
Förderfähige Vorhaben
Fördersatz
• Antragstellung durch
• Vorliegen der Voraussetzungen
Förderantrag
bei BR
im formalen
Entscheidungsweg
KOMM-AN NRW
Programmteil II - Bedarfsorientierte Maßnahmen vor Ort
zur Stärkung und Begleitung
des ehrenamtlichen Engagements im Rahmen der
Flüchtlingshilfe
• Renovierung und/oder Ausstattung
von Begegnungsräumen
• 2000€
pro Raum
• Betrieb von Ankommenstreffpunkten
• 400€ monatlich pro Ankommenstreffpunkt
• regeläßige Begleitung
von Flüchtlingen
• 44€ monatlich
pro ehrenamtl.
Person
Anträge bei der Bezirksregierung Arnsberg
können nur Kreise und kreisfreie Städte
stellen, welche ein Kommunales Integrationszentrum (KI) eingerichtet haben.
Interessierte Einrichtungen, Vereine und
Institutionen wenden sich bitte an das
jeweilige KI, da diese die Gelder weiterleiten
können.
• für das
Jahr 2016:
20.05.2016
• für das
Jahr 2017:
15.11.2016
• Angebote des Zusammenkommens
und der Orientierung
• 220€ monatlich
pro Maßnahme
• Erstellung, Druck oder
Anschaffung von Printmedien
• 2000€ pro
Maßnahme
Besonderheiten zu den
jeweiligen Bausteinen
entnehmen Sie bitte
der Richtlinie bzw. der
Förderkonzeption. Für
das Jahr 2017 muss ein
neuer Antrag gestellt
werden. Die Förderung
erfolgt in Form von
Pauschalen, welche als
Zuschuss zu den anfallenden örtlichen Sachkosten bewilligt werden.
• Erstellung, Erweiterung oder Pflege
bzw. Aktualisierung von internetseiten
• 2000€ pro
Maßnahme
• Übersetzungen
• 50€ pro übersetzter Seite
• Qualifizierung von ehrenamtlich
Tätigen durch prof. Referentinnen
und Referenten
• 100€ pro
Stunde / max.
800€ pro Tag
• persönlicher Austausch von
ehrenamtlich Tätigen
• 50€ pro Monat
• Friedliches Zusammenleben in den
Stadtteilen
• Prävention und Bekämpfung von
Antisemitismus, Rassismus, Islamfeindlichkeit und Diskriminierung
• Konfliktmediation
• Aktivitäten zur Integration und zum
Empowerment im Sozialraum
• Information und Schulung von
hauptamtlichen Mitarbeiterinnen
und Mitarbeitern der Dienste der
allgemeinen Daseinsvorsorge
insgesamt 1,5
Mio. Euro
Antragsteller können nur die Dachverbände
der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege in NRW sein
Förderantrag
bei BR für das
Jahr 2016:
Ordnungsfrist
20.05.2016
Besonderheiten zu den
jeweiligen Bausteinen
entnehmen Sie bitte der
Förderkonzeption. Für
das Jahr 2017 muss ein
neuer Antrag gestellt
werden.
KOMM-AN NRW
Programmteil III
- Maßnahmen und Aktivitäten zur Unterstützung
des Programmteils II durch
zusätzliche Förderung der
Integrationsagenturen
14
15
Ansprechpartner:
Rüdiger Evers
Bodenschutz
02931 82-2679
Dezernat 52
Förderprogramm
Förderfähige Vorhaben
Fördersatz
Zwingende Voraussetzungen
Frist
Besonderheiten
• Antragstellung durch
• Vorliegen der Voraussetzungen
Förderantrag
bei BR
im formalen
Entscheidungsweg
• Gemeinden und Gemeindeverbände
• Juristische Personen des privaten Rechts,
soweit eine kommunale
Mehrheitsbeteiligung vorliegt
• Wirtschaftliche Unternehmen der
Gemeinden und Gemeindeverbände
in Form von Eigenbetrieben
Antrag zur
Aufnahme in
die Dringlichkeitsliste bis
zum 15.09. des
Vorjahres, konkrete Antragstellung bis
zum 01.06. des
Folgejahres
• Abstimmung der
Dringlichkeitslisten
mit den
Regionalverbänden
• Abstimmung mit
MKULNV NRW
Grundlage: Förderrichtlinie Gewährung von
Zuwendungen für die Gefahrenermittlung und
Sanierung von Altlasten sowie für weitere
Maßnahmen des Bodenschutzes
Ermittlung von Brachflächen
zur Gewinnung von Flächen zur
Wohnbebauung
16
80 %
17
sicheren und leistungsfähigen kommunaler Straßenverkehr • Sicherheit an Bahnübergängen • Fuß- und Radverkehr
Wegenetzkonzepte • Bodenordnung • Europäischer Sozialfonds (ESF) • regionale Wirtschaftsförderung • Europäischer Fonds für regionale Entwicklung
fischen Wandel • Integrationsagenturen • Kommunale Integrationszentren • Integrationslotsen • Migrantenselbstorganisationen
dung im Elementarbereich • Kulturrucksack NRW • Kultur und Alter • Musikschulen • Orchester • Regionale Kulturpolitik
von Lerchenfenstern • biologischen Stationen NRW • EU-Förderprogramm LIFE+ • Gefährdungsabschätzungen und Sanierungen von Altlasten
• Gewässer & Wasserbau • Umsetzung der EG-Wasserrahmenrechtlinie • Hochwasserschutz • progress Mark
und leistungsfähigen kommunaler Straßenverkehr • Sicherheit an Bahnübergängen • Fuß- und Radverkehr • Bür
netzkonzepte • Bodenordnung • Europäischer Sozialfonds (ESF) • regionale Wirtschaftsförderung • Europäischer Fonds für regionale Entwicklung
Wandel • Integrationsagenturen • Kommunale Integrationszentren • Integrationslotsen • Migrantenselbstorganisationen
Elementarbereich • Kulturrucksack NRW • Kultur und Alter • Musikschulen • Orchester • Regionale Kulturpolitik
Lerchenfenstern • biologischen Stationen NRW • EU-Förderprogramm LIFE+ • Gefährdungsabschätzungen und Sanierungen von Altlasten
Gewässer & Wasserbau • Umsetzung der EG-Wasserrahmenrechtlinie • Hochwasserschutz • progress Markteinführung
und leistungsfähigen kommunaler Straßenverkehr • Sicherheit an Bahnübergängen • Fuß- und Radverkehr • Bür
netzkonzepte • Bodenordnung • Europäischer Sozialfonds (ESF) • regionale Wirtschaftsförderung • Europäischer Fonds für regionale Entwicklung
Wandel • Integrationsagenturen • Kommunale Integrationszentren • Integrationslotsen • Migrantenselbstorganisationen
Elementarbereich • Kulturrucksack NRW • Kultur und Alter • Musikschulen • Orchester • Regionale Kulturpolitik
Lerchenfenstern • biologischen Stationen NRW • EU-Förderprogramm LIFE+ • Gefährdungsabschätzungen und Sanierungen von Altlasten
wässer & Wasserbau • Umsetzung der EG-Wasserrahmenrechtlinie • Hochwasserschutz • progress Markteinführung
Bezirksregierung Arnsberg
Seibertzstraße 1, 59821 Arnsberg
Telefon 02931 82-0
Telefax 02931 82-2520
www.bra.nrw.de