Doktorandenrat der FSU Jena - Friedrich-Schiller

Friedrich-Schiller-Universität Jena
Wahlergebnis im Sommersemester 2016
Doktorandenrat der FSU Jena (DR.FSU) / Election of the Doctoral Council
(Mehrheitswahl, 12 Sitze)
Zahl der Wahlberechtigten:
Zahl der Wähler:
Zahl der ungültigen Stimmzettel:
Zahl der gültigen Stimmen insgesamt:
Wahlbeteiligung:
3577
356
1
2286
9.9 %
Zahl der auf die einzelnen Bewerberinnen / Bewerber entfallenen Stimmen und Wahlergebnis (Bei Stimmengleichheit
wurde die Reihenfolge durch Los entschieden (*) .):
Einzelwahlvorschläge
Ernst, Julia, Biologisch-Pharmazeutische Fakultät
246
gewählt
Bönisch, Doreen, Biologisch-Pharmazeutische Fakultät, Stellvertretung: Eva
Kling *1986, Biologisch-Pharmazeutische Fakultät
219
gewählt
Rabel, Martin, Biologisch-Pharmazeutische Fakultät
211
gewählt
Burchert, Linn, Philosophische Fakultät
197
gewählt
Radke, Katharina Marianne, Rechtswissenschaftliche Fakultät
186
gewählt
Stangneth, Ria, Fak. für Sozial- und Verhaltenswiss.
185
gewählt
Münch, Daniel, Philosophische Fakultät
179
gewählt
Töpfer, Stefan, Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät, Stellvertretung: Martin
Kalthaus *1984, Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
178
gewählt
Pastuh, Daniel, Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
177
gewählt
Elsbach, Sebastian, Fakultät für Sozial- und Verhaltenswissenschaften, Stellvertretung: 1. Ronny Noak *1987, Fakultät für Sozial- und Verhaltenswissenschaften ;
2. Maurice Wilmes *1988, Fakultät für Sozial- und Verhaltenswissenschaften
173
gewählt
Wendler, Rick, Rechtswissenschaftliche Fakultät
169
gewählt
Künzel, Rick, Philosophische Fakultät
166
gewählt
FSU Jena, 14. Juni 2016
Univ.-Professor Dr. Bernd Hüfner
Vorsitzender des Wahlvorstandes der FSU-Jena
Gemäß § 7 Abs. 4 der Ordnung der Graduierten-Akademie in Verbindung mit § 28 Abs. 1 Wahlordnung der FSU kann
bei Wahlen zum Doktorandenrat der FSU jeder Wahlberechtigte, der im Wahlverzeichnis aufgeführt ist, beim Wahlamt
der FSU Jena, Fürstengraben 1, 07737 Jena, die Einleitung eines Wahlprüfungsverfahrens innerhalb von sieben Tagen
schriftlich mit der Begründung beantragen, dass gegen zwingende Rechtsvorschriften verstoßen wurde. Die Umstände,
aus denen sich die Rechtsverletzung ergibt, sind in der Begründung des Antrags darzulegen. Die Wahlprüfung beschränkt sich auf die innerhalb der Wahlanfechtungsfrist geltend gemachten Rechtsverstöße.
Tag der Bekanntmachung ist der 14. Juni 2016