Friedrich-Schiller-Universität Jena Wahlergebnis im Sommersemester 2016 Doktorandenrat der FSU Jena (DR.FSU) / Election of the Doctoral Council (Mehrheitswahl, 12 Sitze) Zahl der Wahlberechtigten: Zahl der Wähler: Zahl der ungültigen Stimmzettel: Zahl der gültigen Stimmen insgesamt: Wahlbeteiligung: 3577 356 1 2286 9.9 % Zahl der auf die einzelnen Bewerberinnen / Bewerber entfallenen Stimmen und Wahlergebnis (Bei Stimmengleichheit wurde die Reihenfolge durch Los entschieden (*) .): Einzelwahlvorschläge Ernst, Julia, Biologisch-Pharmazeutische Fakultät 246 gewählt Bönisch, Doreen, Biologisch-Pharmazeutische Fakultät, Stellvertretung: Eva Kling *1986, Biologisch-Pharmazeutische Fakultät 219 gewählt Rabel, Martin, Biologisch-Pharmazeutische Fakultät 211 gewählt Burchert, Linn, Philosophische Fakultät 197 gewählt Radke, Katharina Marianne, Rechtswissenschaftliche Fakultät 186 gewählt Stangneth, Ria, Fak. für Sozial- und Verhaltenswiss. 185 gewählt Münch, Daniel, Philosophische Fakultät 179 gewählt Töpfer, Stefan, Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät, Stellvertretung: Martin Kalthaus *1984, Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät 178 gewählt Pastuh, Daniel, Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät 177 gewählt Elsbach, Sebastian, Fakultät für Sozial- und Verhaltenswissenschaften, Stellvertretung: 1. Ronny Noak *1987, Fakultät für Sozial- und Verhaltenswissenschaften ; 2. Maurice Wilmes *1988, Fakultät für Sozial- und Verhaltenswissenschaften 173 gewählt Wendler, Rick, Rechtswissenschaftliche Fakultät 169 gewählt Künzel, Rick, Philosophische Fakultät 166 gewählt FSU Jena, 14. Juni 2016 Univ.-Professor Dr. Bernd Hüfner Vorsitzender des Wahlvorstandes der FSU-Jena Gemäß § 7 Abs. 4 der Ordnung der Graduierten-Akademie in Verbindung mit § 28 Abs. 1 Wahlordnung der FSU kann bei Wahlen zum Doktorandenrat der FSU jeder Wahlberechtigte, der im Wahlverzeichnis aufgeführt ist, beim Wahlamt der FSU Jena, Fürstengraben 1, 07737 Jena, die Einleitung eines Wahlprüfungsverfahrens innerhalb von sieben Tagen schriftlich mit der Begründung beantragen, dass gegen zwingende Rechtsvorschriften verstoßen wurde. Die Umstände, aus denen sich die Rechtsverletzung ergibt, sind in der Begründung des Antrags darzulegen. Die Wahlprüfung beschränkt sich auf die innerhalb der Wahlanfechtungsfrist geltend gemachten Rechtsverstöße. Tag der Bekanntmachung ist der 14. Juni 2016
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