und Leistungsverzeichnis - Vereinigte Volksbank eG

Preis- und Leistungsverzeichnis
Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr mit privaten Kunden
und bei der Erbringung von Zahlungsdiensten und im Scheckverkehr mit Geschäftskunden,
soweit nicht im Preisaushang oder anderen Aushängen enthalten
134 200
2.16
Seite 1
Stand: 21.06.2016
Inhaltsverzeichnis
1
1.1
1.2
Sparkonto
Allgemeine Entgelte
Vermögenswirksames Sparen
3
3
3
2
Zinssätze für Einlagen
3
3
3.1
3.2
Privatkonto
Kontoführung
Kontoauszug
3
3
4
4
4.1
4.2
4.3
4.4
4.5
4.6
4.7
Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatkunden und Geschäftskunden
Allgemeine Informationen zur Bank
Lastschriftverkehr
Barauszahlung
Kartengestützter Zahlungsverkehr
Überweisungsverkehr
Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften
Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit
4
4
5
6
7
9
13
14
5
5.1
5.2
5.3
5.4
5.5
5.6
Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden
Allgemein
Zahlungen in das Ausland (Scheckvorlage)
Zahlungen aus dem Ausland (Scheckgutschrift, Eingang vorbehalten)
Wertstellungen im Scheckverkehr
Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften
Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen
14
14
14
15
15
16
16
6
6.1
6.2
6.3
Kredite
Sonderleistungen im Kreditgeschäft
Avale 17
Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen
17
17
7
Auskünfte (im Auftrag des Kunden eingeholt, ohne dass eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung der Bank hierzu besteht
oder die Bank die Auskunft im eigenen Interesse einholt)
18
8
Schrankfächer/Verwahrstücke
18
9
9.1
9.2
9.3
Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen
Ausführung und Abwicklung von Kundenaufträgen zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren (Kommissionsgeschäft)
Dienstleistungen im Rahmen der Verwahrung
Dienstleistungen außerhalb der Depotverwahrung (Schaltergeschäfte)
18
18
19
20
10
Sonstiges
21
11
Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit
22
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1
Sparkonto
1.1
Allgemeine Entgelte
Kennwortvereinbarung für gebundene Sparurkunden
0,00 EUR
Bereitstellung eines zusätzlichen Kontoauszuges bei Loseblatt-Sparurkunden
auf Wunsch des Kunden (zzgl. Porto)
Ausstellung einer Ersatz-Sparurkunde
-,-- EUR
1
0,00 EUR
Verwahrungsentgelt für Sparbücher pro Jahr
1.2
2
0,00 EUR
Vermögenswirksames Sparen
Übertragung eines vermögenswirksamen Sparvertrages auf einen anderen
Anbieter auf Wunsch des Kunden
12,50 EUR
Vorzeitige Vertragsauflösung
(kostenlos in den in § 4 Abs. 4 5. VermBG geregelten Fällen)
10,00 EUR
Zinssätze für Einlagen
Produkt
Zinssatz
Tagesgeld
3
Privatkonto
3.1
Kontoführung
0,00 %
Produkt
VR-Komplett
 monatliche Pauschale inkl. Buchungen in Euro innerhalb des SEPA-Raums
 VR-BankCard für den Kontoinhaber
VR-Individual
monatlicher Grundpreis
EUR
8,50
3,95
zuzüglich für im Auftrag des Kunden jeweils fehlerfrei ausgeführte *
 Barumsätze am Schalter (ab dem 6. Posten pro Monat)
 Bargeldverfügungen am Geldausgabeautomaten
 beleghafte Buchungen
 beleglose Buchungen (z.B. Gut- und Lastschriften)
 Buchungen über unsere SB-Terminals
 Buchungen über Mobile- und Internet-Banking
 SMS-TAN bei Onlineumsätzen
 Einrichtung / Änderung von Daueraufträgen in der Filiale
 Einrichtung / Änderung von Daueraufträgen in der Online-Filiale
1,00
0,00
0,75
0,45
0,50
0,15
0,15
0,75
0,00
* Storno- und Berichtigungsbuchungen wegen fehlerhafter Buchungen
werden nicht bepreist.
VR-Online
monatlicher Grundpreis
 inkl. VR-BankCard für den Kontoinhaber
3,50
zuzüglich für im Auftrag des Kunden jeweils fehlerfrei ausgeführte *
 Barumsätze am Schalter (ab dem 6. Posten pro Monat)
 Bargeldverfügungen am Geldausgabeautomaten
 beleghafte Buchungen
 beleglose Buchungen (z.B. Gut- und Lastschriften)
 Buchungen über unsere SB-Terminals
 Buchungen über Mobile- und Internet-Banking
 SMS-TAN bei Onlineumsätzen
 Einrichtung / Änderung von Daueraufträgen in der Filiale
 Einrichtung / Änderung von Daueraufträgen in der Online-Filiale
1,00
0,00
3,00
0,00
0,50
0,00
0,00
3,00
0,00
* Storno- und Berichtigungsbuchungen wegen fehlerhafter Buchungen
werden nicht bepreist.
1
Wird nur berechnet, wenn der Kunde den Verlust oder die Beschädigung seiner Sparurkunde zu vertreten hat.
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Basiskonto
3,95
monatlicher Grundpreis
zuzüglich für im Auftrag des Kunden jeweils fehlerfrei ausgeführte *
 Barumsätze am Schalter
 Bargeldverfügungen am Geldausgabeautomaten der Bank
 Bargeldverfügungen am Geldausgabeautomaten bei Banken im
BankCard ServiceNetz
 beleghafte Buchungen
 beleglose Buchungen (z.B. Gut- und Lastschriften)
 Buchungen über unsere SB-Terminals
 Buchungen über Mobile- und Internet-Banking
 SMS-TAN bei Onlineumsätzen
 Einrichtung / Änderung von Daueraufträgen in der Filiale
 Einrichtung / Änderung von Daueraufträgen in der Online-Filiale
1,00
0,45
1,02
0,75
0,45
0,50
0,15
0,15
0,75
0,00
* Storno- und Berichtigungsbuchungen wegen fehlerhafter Buchungen
werden nicht bepreist.
Zinsen für Überziehungskredit (bei VR-Komplett, VR-Individual, VR-Online):
3.2
-
Sollzinssatz für Überziehungsmöglichkeit
-
Sollzinssatz für geduldete Überziehungsmöglichkeit (Kontoüberziehung)
9,240 %
13,740 %
Kontoauszug
durch Kontoauszugdrucker2
0,00 EUR
Bereitstellung eines Tages-/Wochen-/Monatsauszugs zum Selbstabholen3
0,00 EUR
Zusendung der am Kontoauszugdrucker nach 14 Wochen nicht abgerufenen
Kontoauszüge auf gesondertes Verlangen des Kunden im Einzelfall4
Portokosten
Erstellung eines Kontoauszugs-/Rechnungsabschlussduplikats auf Verlangen des Kunden5
maschinell (soweit bei Auszügen neueren Datums noch möglich)
0,00 EUR
 manuell (bei Auszügen älteren Datums, wenn systembedingt maschinelle
Erstellung nicht mehr möglich ist)
5,00 EUR
4
Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatkunden und Geschäftskunden
4.1
Allgemeine Informationen zur Bank
4.1.1
Name und Anschrift der Bank6
Name der Bank (Zentrale):
Straße:
PLZ/Ort:
Telefon:
Telefax:
Internet:
Vereinigte Volksbank eG
Nieheimer Straße 14
33034 Brakel
05272-6007-0
05272-6007-2199
www.v-vb.de
Hinweis: Zur Übermittlung von Aufträgen per Telefon oder per Internet sind die mit der Bank vereinbarten
Kommunikationswege wie z. B. das Online- oder das Telefon-Banking zu nutzen.
2
3
4
5
6
Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt; die mit dem Kunden vereinbarte Form der Kontoauszugerstellung ist kostenlos.
Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt; die mit dem Kunden vereinbarte Form der Kontoauszugerstellung ist kostenlos.
Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt und versandt.
Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht.
Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug.
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4.1.2
Zuständige Aufsichtsbehörde7
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn
4.1.3
Eintragung im Handels-(Genossenschafts)register8
Amtsgericht Paderborn, GnR 291
4.1.4
Vertragssprache
Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum Kunden ist Deutsch.
4.1.5
Geschäftstage der Bank
Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Bank
unterhält den für die Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen, mit
Ausnahme
- Sonnabende
- 24. und 31. Dezember
4.2
Lastschriftverkehr
4.2.1
SEPA-Basis-Lastschrift
4.2.1.1
Ausführungsfristen
Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Bank ergeben
sich aus der Ziffer 4.1.5.
4.2.1.2
Entgelte
Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten Lastschrift
wegen fehlender Kontodeckung
0,00 EUR
4.2.2
SEPA-Firmen-Lastschrift
4.2.2.1
Ausführungsfristen
Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Bank ergeben
sich aus der Ziffer 4.1.5.
4.2.2.2
7
8
Entgelte
Vormerkung der Bestätigung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats
0,00 EUR
Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten Lastschrift
wegen fehlender Kontodeckung
0,00 EUR
Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug.
Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug.
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4.3
Barauszahlung
Barauszahlung an eigene Kunden
mit unserer VR-BankCard/VR-ServiceCard
am Schalter
am Geldautomaten
0,00 EUR
0,00 EUR
mit unserer MasterCard
entfällt
1,000 % vom Umsatz
mind. 3,50 EUR
mit unserer Visa Card
entfällt
1,000 % vom Umsatz
mind. 3,50 EUR
Barauszahlung an eigene Kunden bei anderen Kreditinstituten (KI)
am Schalter
mit VR-BankCard/VR-ServiceCard
- bei teilnehmenden Banken am
BankCard ServiceNetz:
entfällt
- bei inländischen KI und KI in der EU9 und
den EWR-Staaten10, die ein direktes
Kundenentgelt erheben können:
- Verfügungen im girocard-System
entfällt
- Verfügungen in anderen Zahlungsentfällt
systemen (Maestro/Cirrus/
EAPS/VPAY/Plus) in Euro
- bei inländischen KI und KI in der EU11
und den EWR-Staaten12, die kein direktes
Kundenentgelt erheben können:
- Verfügungen in den folgenden Zahentfällt
lungssystemen (Maestro/ Cirrus/EAPS/VPAY/Plus) in Euro
- bei KI in der EU und den EWRentfällt
Staaten in Fremdwährung
- bei KI außerhalb der EU und den
entfällt
EWR-Staaten
am Geldautomaten
0,00 EUR
entfällt
entfällt
1,000 % vom Umsatz
mind. 3,50 EUR
1,000 % vom Umsatz
mind. 3,50 EUR
1,000 % vom Umsatz
mind. 3,50 EUR
mit Kreditkarte
(MasterCard/Visa Card)
- im Inland und Ausland
am Schalter
am Geldautomaten
3,000 % vom Umsatz
1,000 % vom Umsatz
mind. 5,00 EUR
mind. 3,50 EUR
(zzgl. 1,000 % vom Umsatz für den Auslandseinsatz13 bei Zahlung in Fremdwährung und/oder in einem
Land außerhalb der EU und der EWR-Staaten)
Gegebenenfalls werden Sie durch den Geldautomatenbetreiber mit einem zusätzlichen Entgelt belastet.
9
10
11
12
13
Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen,
Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von
Großbritannien und Nordirland, Zypern).
EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen).
Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen,
Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von
Großbritannien und Nordirland, Zypern).
EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen).
Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeichnisses.
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4.4
Kartengestützter Zahlungsverkehr
4.4.1
Debit-Karten
4.4.1.1
VR-BankCard
- VR-BankCard (girocard) pro Jahr
entfällt
- Ersatzkarte14
entfällt
- VR-BankCard mit Maestro pro Jahr
entfällt
- Ersatzkarte15
entfällt
- VR-BankCard mit VPAY pro Jahr
7,50 EUR
- Ersatzkarte16
10,00 EUR
Auslandseinsatz17
beim Bezahlen von Waren und Dienstleistungen in Fremdwährung und/oder
bei Zahlung in einem Land außerhalb der EU18 und der EWR-Staaten19
1,000 % vom Umsatz
4.4.1.2
14
15
16
17
18
19
20
mind. 0,77 EUR
max. 3,83 EUR
VR-ServiceCard
- VR-ServiceCard pro Jahr
0,00 EUR
- Ersatzkarte20
0,00 EUR
Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte
verpflichtet ist.
Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte
verpflichtet ist.
Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur A usstellung einer Ersatzkarte
verpflichtet ist.
Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeichnisses.
Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen,
Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Ts chechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von
Großbritannien und Nordirland, Zypern).
EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen).
Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat un d die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte
verpflichtet ist.
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4.4.2
GeldKarte
- Aufladen unserer GeldKarten
an unseren Ladeterminals
0,00 EUR
an Ladeterminals von teilnehmenden Banken am BankCard ServiceNetz
0,50 EUR
an Ladeterminals anderer KI
1,00 EUR
- Aufladen von GeldKarten anderer Kreditinstitute
Ob und gegebenenfalls in welcher Höhe die kartenausgebende Stelle einen Preis verlangt,
kann der Kunde dort erfragen.
Zur Orientierung:
Wir belasten für das Aufladen der GeldKarte
4.4.3
- Kreditinstituten, die Teilnehmer am BankCard ServiceNetz sind
0,50 EUR
- anderen Kreditinstituten
1,00 EUR
Kreditkarten
 Ersatzkarte Classic Card21
- bei Designwechsel per sofort auf Wunsch des Kunden
- bei Designwechsel zur nächsten Wiederprägung auf Wunsch des Kunden
- bei nachträglicher PIN-Bestellung auf Wunsch des Kunden
20,00 EUR
20,00 EUR
20,00 EUR
5,00 EUR
 zzgl. Versandkosten
- bei Versendung im Inland
- bei Versendung in Europa
- bei Versendung weltweit
- bei Versendung per Kurier
0,00 EUR
10,00 EUR
15,00 EUR
25,00 EUR
 Auslandseinsatz22 bei Zahlung in Fremdwährung und/oder bei Zahlung in
einem Land außerhalb der EU23 und der EWR-Staaten24
1,000 % vom Umsatz
 Sonstige Serviceleistungen
- Bereitstellung Notfall-Bargeldvorschuss weltweit auf Wunsch des Kunden
- Bereitstellung beschleunigte Notfall-Ersatzkarte weltweit auf Wunsch des Kunden
- Duplikatserstellung einer Umsatzaufstellung auf Verlangen des Kunden 25
- Anforderung einer Belegkopie, Inland, auf Verlangen des Kunden26
- Anforderung einer Belegkopie, Ausland, auf Verlangen des Kunden 27
4.4.3.1
25,00 EUR
fremde Kosten
10,00 EUR
10,00 EUR
15,00 EUR
ClassicCard (MasterCard oder Visa)
pro Jahr
 Zusatzkarte pro Jahr
21
22
23
24
25
26
27
20,00 EUR
20,00 EUR
Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte
verpflichtet ist.
Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeichnisses.
Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen,
Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von
Großbritannien und Nordirland, Zypern).
EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen).
Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht.
Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht.
Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht.
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4.4.3.2
GoldCard (MasterCard oder Visa)
 pro Jahr
 Zusatzkarte pro Jahr
4.4.3.3
65,00 EUR
65,00 EUR
BasicCard (MasterCard oder Visa)
 pro Jahr
4.4.3.4
20,00 EUR
Weitere Kartenprodukte
 Bild- und Galeriekarten (zusätzlich zum Kartenpreis) einmalig für die Laufzeit der Karte (4 Jahre) 14,99 EUR
4.4.4
Ausführungsfrist
Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Kartenzahlungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des
Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht:
Kartenzahlungen in Euro innerhalb des
Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR)
Kartenzahlungen innerhalb des Europäischen
Wirtschaftsraumes (EWR) in einer anderen EWRWährung als Euro
Kartenzahlungen außerhalb des Europäischen
Wirtschaftsraumes (EWR) unabhängig von der
Währung
max. ein Geschäftstag
max. vier Geschäftstage
Die Kartenzahlung wird baldmöglichst
bewirkt
Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 4.1.5.
4.5
Überweisungsverkehr
4.5.1
Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums 28
(EWR) in Euro oder in anderen EWR-Währungen29
4.5.1.1
Überweisungsauftrag
4.5.1.1.1
Annahmefrist(en) für Überweisungen
12.30 Uhr an Geschäftstagen der Bank
sowie 12.30 Uhr bei Filialen, die nicht arbeitstäglich geöffnet sind, an Öffnungstagen
sofort bei Überweisungen per Onlinebanking
Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 4.1.5.
28
29
Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland,
Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien,
Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern und die Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen.
Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone,
Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken, Tschechische Krone, Ungarischer Forint.
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4.5.1.1.2
Ausführungsfristen
Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht:
- Überweisungen in Euro
Belegloser Überweisungsauftrag30
Beleghafter Überweisungsauftrag
max. ein Geschäftstag
max. zwei Geschäftstage
- Überweisungen in anderen EWR-Währungen
Belegloser Überweisungsauftrag31
Beleghafter Überweisungsauftrag
max. vier Geschäftstage
max. vier Geschäftstage
Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 4.1.5.
4.5.1.1.3
Entgelte für die Ausführung von Überweisungen
Hinweis: Die nachfolgend aufgeführten Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung
von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe
3.1 „Kontoführung“).
4.5.1.1.3.1
Überweisung in der Kontowährung
Bei einer Überweisung, die mit keiner Währungsumrechnung verbunden ist, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. Der Zahler trägt die folgenden Entgelte:
Überweisungsmodalitäten
je Überweisung vom Girokonto
je Überweisung per
Zahlschein
als Eilüberweisung zusätzlich
als telegrafische Überweisung
zusätzlich
beleghafte
elektronisch
per Dauerauf- bei formloser
Überweisung übermittelte trag
Erteilung**
*
Überweisung
Überweisungsart
Überweisung mit IBAN in
1 Buchungsposten
Euro innerhalb der Bank
Überweisung mit IBAN in
1 Buchungsposten
Euro an einen anderen
Zahlungsdienstleister
1,5 ‰, mind.
1,5 ‰, mind.
Inlandsüberweisung mit
13,50 EUR,
13,50 EUR, max.
Kontonummer/Bankleitmax. 75,00 EUR
75,00 EUR
zahl oder BIC, die auf
zzgl. 0,25 ‰
zzgl. 0,25 ‰
eine andere Währung
Courtage,
Courtage, mind.
eines EWR-Mitgliedmind. 1,50 EUR,
1,50 EUR,
staates lautet
max. 12,50 EUR max. 12,50 EUR
(sh. Ziffer 3.1 ***)
entfällt 3,00 EUR
3,00 EUR
(sh. Ziffer 3.1 ***)
entfällt 3,00 EUR
3,00 EUR
1,5 ‰, mind.
13,50 EUR, max.
75,00 EUR
zzgl. 0,25 ‰
Courtage, mind.
1,50 EUR,
max. 12,50 EUR
entfällt 5,00 EUR
entfällt
1,5 ‰, mind.
13,50 EUR, max.
75,00 EUR
zzgl. 0,25 ‰
Courtage, mind.
1,50 EUR,
max. 12,50 EUR
*
Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Online-Banking, Homebanking oder Datenfernübertragung (DFÜ).
** Zum Beispiel telefonische Erteilung außerhalb des Telefonbanking.
*** Geschäftskontomodelle siehe besondere Übersicht.
30
31
Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Online-Banking, Homebanking oder Datenfernübertragung (DFÜ).
Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Online-Banking, Homebanking oder Datenfernübertragung (DFÜ).
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4.5.1.1.3.2
Überweisung in einer anderen Währung als der Kontowährung
Entgeltpflichtiger
Bei einer Überweisung, die mit einer Währungsumrechnung verbunden ist, kann der Zahler zwischen folgenden
Entgeltverteilungen wählen:
 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte
 1: Zahler trägt alle Entgelte
Höhe der Entgelte
Zielland
Überweisungsbetrag
bis zu
4.5.1.1.4
Konventionelle Abwicklung
EWR-Währungen
EUR
generell
Andere Währungen
generell
0
EUR
1
EUR
1,50 ‰, mind. 13,50 EUR,
max. 75,00 EUR,
zzgl. 0,25 ‰ Courtage,
mind. 1,50 EUR, max. 12,50 EUR
1,50 ‰, mind. 38,50 EUR,
max. 105,00 EUR,
zzgl. 0,25 ‰ Courtage,
mind. 1,50 EUR, max. 12,50 EUR
1,50 ‰, mind. 13,50 EUR,
max. 75,00 EUR,
zzgl. 0,25 ‰ Courtage,
mind. 1,50 EUR, max. 12,50 EUR
1,50 ‰, mind. 38,50 EUR,
max. 105,00 EUR,
zzgl. 0,25 ‰ Courtage,
mind. 1,50 EUR, max. 12,50 EUR
Sonstige Entgelte
Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines
Überweisungsauftrags
2,00 EUR
Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Zugang des Überweisungsauftrags
10,00 EUR
Bemühung der Bank um Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter
Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden
20,00 EUR
Dauerauftrag Einrichtung/Änderung/vorübergehende Aussetzung auf Wunsch des Kunden
4.5.1.2
siehe Ziffer 3.1
Entgelte bei Überweisungsgutschriften
Hinweis: Die nachfolgend aufgeführten Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung
von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist
(siehe 3.1 „Kontoführung“).
Bei einem Überweisungseingang werden von der Bank folgende Entgelte berechnet:
Überweisungsgutschrift aus
Überweisungsbetrag
bis zu
Überweisung in Euro innerhalb der
Bank
Überweisung in Euro von einem
anderen Zahlungsdienstleister
Inlandsüberweisung, die auf eine
andere Währung eines EWRMitgliedstaates lautet **
EUR
generell
Konventionelle
Abwicklung
EUR
1 Buchungsposten (sh. Ziffer 3.1 *)
generell
1 Buchungsposten (sh. Ziffer 3.1 *)
generell
1,5 ‰,
mind. 13,50 EUR, max. 75,00 EUR
zzgl. 0,25 ‰ Courtage,
mind. 1,50 EUR, max. 12,50 EUR
* Geschäftskontomodelle siehe besondere Übersicht.
** Für die Währungskonvertierung fallen zusätzlich 10,00 EUR an.
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Seite 11
Stand: 21.06.2016
4.5.2
Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums
(EWR32) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung33) sowie Überweisungen
in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten34)
4.5.2.1
Überweisungsaufträge
4.5.2.1.1
Ausführungsfristen
Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt.
4.5.2.1.2
Entgelte für die Ausführung von Überweisungen
Entgeltpflichtiger
Bei einer Überweisung kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltverteilungen wählen:
 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte
 1: Zahler trägt alle Entgelte
 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte
Hinweis:
 Bei der Entgeltweisung „0“ können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden.
 Bei der Entgeltweisung „2“ können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag
gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden.
Höhe der Entgelte
Zielland/Währung
Überweisungsbetrag
Konventionelle Abwicklung
0
1
EUR
EUR
EUR
generell
1 Buchungsposten
(sh. Ziffer 3.1 *)
Preis auf Nachfrage
bis zu
Schweiz/Euro mit
IBAN/BIC
Übrige Länder
38,50
* Geschäftskontomodelle siehe besondere Übersicht.
4.5.2.1.3
Sonstige Entgelte
Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Zugang des Überweisungsauftrags
50,00 EUR
Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines
Überweisungsauftrags
2,00 EUR
Bemühung der Bank um Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter
Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden
50,00 EUR
Dauerauftrag Einrichtung/Änderung/vorübergehende Aussetzung auf Wunsch des Kunden
32
33
34
siehe Ziffer 3.1
Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland,
Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien,
Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern und die Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen.
Zum Beispiel US-Dollar.
Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (derzeit: Die EU-Mitgliedstaaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland,
Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden,
Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern und die Staaten Island, Liechtenstein und
Norwegen).
134 200
2.16
Seite 12
Stand: 21.06.2016
4.5.2.2
Überweisungsgutschriften
Entgeltpflichtiger
Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche
Entgeltregelung zwischen dem Zahler und dessen Zahlungsdienstleister getroffen wurde. Folgende Vereinbarungen sind möglich:
 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte
 1: Zahler trägt alle Entgelte
 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte
Hinweis:
 Bei der Entgeltweisung „0“ können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden.
 Bei der Entgeltweisung „2“ können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag
gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden.
Höhe der Entgelte
Bei einer Entgeltweisung „0“ oder „2“ werden von der Bank folgende Entgelte berechnet:
Absenderland/Währung
Überweisungsbetrag
bis zu
Konventionelle
Abwicklung
EUR
generell
Schweiz/Euro mit IBAN/BIC
Übrige Länder
EUR
Buchungsposten
(sh. Ziffer 3.1 *)
Preis auf Nachfrage
* Geschäftskontomodelle siehe besondere Übersicht.
4.6
Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften
Außerhalb von Festpreisgeschäften wird bei Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen oder umgekehrt wie
folgt verfahren (soweit nichts anderes vereinbart ist):
(1) Abrechnungskurs
Die Bank rechnet bei Kundengeschäften (z. B. Zahlungsein- bzw. -ausgänge) in fremder Währung (Devisen)
den An- und Verkauf von Devisen zu dem nach Ziff. 2 festgesetzten An- bzw. Verkaufskurs ab. Die Abrechnung von Fremdwährungsgeschäften, die die Bank im Rahmen des ordnungsgemäßen Arbeitsablaufs bis um
12.30 Uhr nicht mehr durchführen kann, rechnet die Bank zu dem am nächsten Handelstag festgesetzten
Kurs ab.
(2) Ermittlung der Abrechnungskurse für Devisengeschäfte
Die Ermittlung der jeweiligen Devisenkurse findet durch die WGZ BANK AG einmal an jedem Handelstag
beginnend ab 13 Uhr (Abrechnungszeitraum) unter Berücksichtigung der im internationalen Devisenmarkt
für die jeweilige Währung notierten (quotierten) Kurse statt. Die An- und Verkaufskurse basieren auf den
ermittelten Devisenkursen.
(3) Veröffentlichung der Devisenkurse
Die Devisenkurse werden an jedem Handelstag im Internet unter www.wgzfix.de ab 14 Uhr veröffentlicht
und stellen die Referenzwechselkurse der jeweiligen Währung dar.
(4) Kursänderungen
Eine Änderung des in Ziff. 3 genannten Referenzwechselkurses wird unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden wirksam.
Bei Zahlungsvorgängen in fremder Währung aus dem Einsatz von Karten rechnet grundsätzlich die jeweilige
internationale Kartenorganisation den Betrag zu dem von ihr für die jeweilige Abrechnung festgesetzten
Wechselkurs in Euro um und belastet der Bank einen Euro-Betrag. Der Karteninhaber hat der Bank diesen Betrag
zu ersetzen. Der Fremdwährungsumsatz, der Euro-Betrag und der sich daraus ergebende Kurs werden dem
Karteninhaber mitgeteilt. Dieser Kurs stellt zugleich den Referenzwechselkurs dar. Änderungen der von den Kartenorganisationen festgesetzten Wechselkurse werden unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung
wirksam. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Abrechnung des Fremdwährungsumsatzes ist der von der Einreichung
des Umsatzes durch die Kartenakzeptanzstelle bei der Bank abhängige nächstmögliche Abrechnungstag der
jeweiligen internationalen Kartenorganisation.
134 200
2.16
Seite 13
Stand: 21.06.2016
4.7
Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit
Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe teil. Für die
Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht daher für Privatkunden, Firmenkunden sowie bei Ablehnung
eines Antrags auf Abschluss eines Basiskontovertrags für Nichtkunden die Möglichkeit, den Ombudsmann für
die genossenschaftliche Bankengruppe anzurufen (http://www.bvr.de/Service/Kundenbeschwerdestelle).
Näheres regelt die „Verfahrensordnung für die außergerichtliche Schlichtung von Kundenbeschwerden im
Bereich der deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die
Beschwerde ist in Textform (z. B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) an die Kundenbeschwerdestelle beim
Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken - BVR, Schellingstraße 4, 10785 Berlin, Fax:
030 2021-1908, E-Mail: [email protected] zu richten.
Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts
(§§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches, Art. 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch, § 48 des Zahlungskontengesetzes und Vorschriften des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes) besteht zudem
die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einzulegen. Die Verfahrensordnung ist bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erhältlich. Die Adresse lautet:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn.
5
Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden
5.1
Allgemein
Scheckvordrucke (pro Stück)
0,80 EUR
Zusendung von Scheckvordrucken auf Wunsch des Kunden (zzgl. Porto)
0,00 EUR
Vormerkung einer Schecksperre auf Wunsch des Kunden
5,00 EUR
Verlängerung einer Schecksperre auf Wunsch des Kunden
5,00 EUR
Bereitstellung eines bestätigten Bundesbankschecks
Einlösung eines vom Kunden ausgestellten Schecks
0,00 EUR
Einzug eines vom Kunden eingereichten inländischen Schecks
0,00 EUR
Einholung einer fehlenden Scheckunterschrift des Ausstellers
0,00 EUR
5.2
Zahlungen in das Ausland (Scheckvorlage)
5.2.1
per Verrechnungsscheck
134 200
entfällt
in Euro (zzgl. Fremdkosten, soweit gesetzlich zulässig):
1,50 ‰, mindestens
maximal
13,50 EUR
75,00 EUR
in Fremdwährung (zzgl. Fremdkosten, soweit gesetzlich zulässig):
1,50 ‰, mindestens
maximal
13,50 EUR
75,00 EUR
zzgl. Courtage:
0,25 ‰, mindestens
maximal
1,50 EUR
12,50 EUR
2.16
Seite 14
Stand: 21.06.2016
5.2.2
5.3
per Bankscheck
in Euro (zzgl. Fremdkosten, soweit gesetzlich zulässig):
1,50 ‰, mindestens
maximal
13,50 EUR
75,00 EUR
in Fremdwährung (zzgl. Fremdkosten, soweit gesetzlich zulässig):
1,50 ‰, mindestens
maximal
13,50 EUR
75,00 EUR
zzgl. Courtage:
0,25 ‰, mindestens
maximal
1,50 EUR
12,50 EUR
Zahlungen aus dem Ausland (Scheckgutschrift, Eingang vorbehalten)
in Euro (zzgl. Fremdkosten, soweit gesetzlich zulässig):
1,50 ‰, mindestens
maximal
13,50 EUR
75,00 EUR
in Fremdwährung (zzgl. Fremdkosten, soweit gesetzlich zulässig):
1,50 ‰, mindestens
maximal
13,50 EUR
75,00 EUR
zzgl. Courtage :
0,25 ‰, mindestens
maximal
1,50 EUR
12,50 EUR
5.4
Wertstellungen im Scheckverkehr
5.4.1
bei Gutschriften
Scheckeinreichung eigenes Kreditinstitut
am Tag der Buchung
Scheckeinreichung fremdes Kreditinstitut35
aus Scheckrückgabe wegen fehlender Deckung auf dem Konto
des Scheckausstellers bzw. Zahlungspflichtigen
5.4.2
am Tag der Belastung
bei Belastungen
Scheck
am Tag der Belastungsbuchung für die Bank
Scheckrückgabe zulasten des Zahlungsempfängers
35
Buchungstag + 3 Bankgeschäftstage
am Tag der Wertstellung
der ursprünglichen
Gutschrift
Kann nach Sitz der bezogenen Bank unterschiedlich sein.
134 200
2.16
Seite 15
Stand: 21.06.2016
5.5
Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften
Außerhalb von Festpreisgeschäften wird bei Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen oder umgekehrt wie
folgt verfahren (soweit nichts anderes vereinbart ist):
(1) Abrechnungskurs
Die Bank rechnet bei Kundengeschäften (z. B. Zahlungsein- bzw. -ausgänge) in fremder Währung (Devisen)
den An- und Verkauf von Devisen zu dem nach Ziff. 2 festgesetzten An- bzw. Verkaufskurs ab. Die Abrechnung von Fremdwährungsgeschäften, die die Bank im Rahmen des ordnungsgemäßen Arbeitsablaufs bis um
12.30 Uhr nicht mehr durchführen kann, rechnet die Bank zu dem am nächsten Handelstag festgesetzten
Kurs ab.
(2) Ermittlung der Abrechnungskurse für Devisengeschäfte
Die Ermittlung der jeweiligen Devisenkurse findet durch die WGZ BANK AG einmal an jedem Handelstag
beginnend ab 13 Uhr (Abrechnungszeitraum) unter Berücksichtigung der im internationalen Devisenmarkt
für die jeweilige Währung notierten (quotierten) Kurse statt. Die An- und Verkaufskurse basieren auf den
ermittelten Devisenkursen.
(3) Veröffentlichung der Devisenkurse
Die Devisenkurse werden an jedem Handelstag im Internet unter www.wgzfix.de ab 14 Uhr veröffentlicht
und stellen die Referenzwechselkurse der jeweiligen Währung dar.
(4) Kursänderungen
Eine Änderung des in Ziff. 3 genannten Referenzwechselkurses wird unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden wirksam.
5.6
Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen
Bereitstellung eines Bankschecks
134 200
2.16
15,00 EUR
Seite 16
Stand: 21.06.2016
6
Kredite
6.1
Sonderleistungen im Kreditgeschäft
6.1.1
bei der Kreditbearbeitung
Zinsbescheinigung auf Wunsch des Kunden
10,00 EUR
zusätzlicher Zins-/Tilgungsplan36
0,00 EUR
außerplanmäßige Kreditlinien-/Saldobescheinigung
10,00 EUR
Ratenänderung auf Wunsch des Kunden
20,00 EUR
Finanzierungsbestätigung gegenüber Dritten
10,00 EUR
Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung bei Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen
je Darlehenskonto37
6.1.2
0,00 EUR
bei der Sicherheitenbearbeitung
Einsichtnahme in das Grundbuch oder Einholung eines Grundbuchauszugs
im Auftrag des Kunden (zzgl. anfallender Grundbuchgebühren, soweit gesetzlich zulässig)
10,00 EUR
Einsichtnahme in ein Register (z. B. Handelsregister, Vereinsregister,
Güterstandsregister) oder Einholung eines Registerauszugs im Auftrag des
Kunden (zzgl. anfallender Registergebühren, soweit gesetzlich zulässig)
0,00 EUR
Austausch von Sicherheiten im Auftrag des Kunden (wird im Einzelfall nach
Aufwand berechnet, zzgl. Auslagen, soweit gesetzlich zulässig)
Rangänderung bei einem Grundpfandrecht im Auftrag des Kunden (zzgl. Auslagen,
soweit gesetzlich zulässig)
25,00 EUR
sonstige Erklärungen im Zusammenhang mit Grundpfandrechten, ohne
dass eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung der Bank dazu besteht
25,00 EUR
Erteilung von Treuhandaufträgen
25,00 EUR
Abwicklung von Treuhandaufträgen
6.2
im Kundenauftrag
Avale
Provision
6.3
50,00 EUR
p.a. 2,000 %
Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen
Bereitstellungsprovision Darlehen (nur bei Darlehen mit einer Zinsfestschreibung von über
5 Jahren; Berechnungsbeginn ab 3. Monat nach verbindlicher Annahme)
Fremdmittelbesscheinigung
Wohngeldbescheinigungen
Freigabe von Gebäudeversicherungen wegen Versicherungswechsel
Erstellung einer Wertschätzung im Kundenauftag (mit Objektbesichtigung)
(zzgl. anfallender Kosten - soweit gesetzlich zulässig)
Aufstellung übernommener Bankbürgschaften im Kundenauftrag
Entlassung aus der Mithaft auf Kundenwunsch
Pfandentlassung auf Kundenwunsch und neuer Grundbuchauszug
36
37
p.m. 0,25 %
10,00 EUR
10,00 EUR
10,00 EUR
250,00 EUR
25,00 EUR
100,00 EUR
35,00 EUR
Wird nicht berechnet bei befristeten Verbraucherdarlehen.
Die Höhe des angegebenen Berechnungsentgelts ist nach § 502 Abs. 3 BGB begrenzt. Dem Kunden bleibt in jedem Fall der Gegenbeweis vorbehalten, dass kein oder
ein geringerer Schaden verursacht wurde. Wird auf der Grundlage der vorgenommenen Berechnung das Darlehen abgelöst, wird das Entgelt auf die
Vorfälligkeitsentschädigung angerechnet.
134 200
2.16
Seite 17
Stand: 21.06.2016
VR-Wunschkredit
- Maximalbetrag: 25.000 EUR
- Verwendungszweck: Fahrzeugkauf, Renovierung, Einrichtung, Reisen, sonstiges
- Sicherheiten: keine
- Zinssatz: Nominalzins
- bis 12 Monate 5,95 % nominal 6,13 % effektiv
- bis 24 Monate 6,25 % nominal 6,44 % effektiv
- bis 36 Monate 6,50 % nominal 6,70 % effektiv
- bis 48 Monate 6,75 % nominal 6,97 % effektiv
- bis 60 Monate 6,95 % nominal 7,18 % effektiv
- bis 72 Monate 7,25 % nominal 7,50 % effektiv
- bis 84 Monate 7,50 % nominal 7,77 % effektiv
- über 84 Monate 7,75 % nominal 8,03 % effektiv
7
8
Auskünfte (im Auftrag des Kunden eingeholt, ohne dass eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung
der Bank hierzu besteht oder die Bank die Auskunft im eigenen Interesse einholt)
Bankauskunft im Inland einholen
15,00 EUR
Bankauskunft im Ausland einholen
25,00 EUR
sonstige eingeholte Auskünfte (zzgl. Auslagen, soweit gesetzlich zulässig)
20,00 EUR
Schrankfächer/Verwahrstücke
Mietpreis für Schrankfach (inkl. USt) für
je nach Größe
ein Jahr
von 18,00 EUR
bis 84,00 EUR
Einlagerung von Verwahrstücken (inkl. USt) für
je nach Größe
einen Monat
von 2,50 EUR
mind. 7,50 EUR
Mietpreis für Sparbuchschließfächer (inkl. USt) für _______
0,00 EUR
9
Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen
9.1
Ausführung und Abwicklung von Kundenaufträgen zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren
(Kommissionsgeschäft)
9.1.1
Kauf und Verkauf (Provision)
Wertpapierart
Grundpreis
Aktienmarkt
Aktien
Optionsscheine
Zertifikate mit aktienähnlichem Charakter
Sonstige Wertpapiere
Rentenmarkt
Verzinsliche Wertpapiere
Optionsanleihen
Zero Bonds
Zertifikate mit rentenähnlichem Charakter
Investmentanteile über
Börse
Bezugsrechte/Teilrechte
Transaktionen über Internet
VR-Depot
VR-Depot
VR-Depot
Online
Plus
12,00 EUR
20,00 EUR
25,00 EUR
0,30 %
1,00 %
1,25 %
Transaktionen über Kundenberater
VR-Depot
VR-Depot
VR-Depot
Online
Plus
25,00 EUR
20,00 EUR
25,00 EUR
1,25 %
1,00 %
1,25 %
0,30 %
1,00 %
0,75 %
0,75 %
1,00 %
0,75 %
0,30 %
1,00 %
0,75 %
0,75 %
1,00 %
0,75 %
5,00 EUR
5,00 EUR
5,00 EUR
5,00 EUR
5,00 EUR
5,00 EUR
Zusätzlich wird die Bank die ihr bei der Auftragsausführung und -abwicklung von Dritten berechneten Auslagen und fremden Kosten (jeweils soweit gesetzlich zulässig) in Rechnung stellen. Auf Anfrage ist die Bank bereit, soweit möglich, die
Aufgliederung der fremden Kosten mitzuteilen.
134 200
2.16
Seite 18
Stand: 21.06.2016
Sofern bei einem Wertpapiergeschäft ein Teil des Preises in einer Fremdwährung zu bezahlen ist, wird der Wechselkurs
durch ein Verfahren ermittelt, bei dem die Marktgerechtigkeit des Wechselkurses sichergestellt ist. Auf Anfrage ist die Bank
bereit, Einzelheiten zum Wechselkurs zu erläutern.
Kommt es infolge enger Marktverhältnisse zu Teilausführungen an unterschiedlichen Tagen, so wird jede Teilausführung wie ein gesonderter Auftrag abgerechnet.
Limitvormerkung,38 -änderung und -streichung
9.1.2
0,00 EUR pro Auftrag
Erwerb und Rückgabe von Investmentanteilen (außerbörslich)
Provision:
% vom Ausgabepreis (ggf. inkl. Ausgabeaufschlag) bzw. Rücknahmepreis (ggf. inkl.
Rücknahmeentgelt) / Minimum
Rückgabe von Investmentanteilen
Sonstige Gesellschaften
Online-Brokerage
Provision:
% vom Ausgabepreis (ggf. inkl. Ausgabeaufschlag) bzw. Rücknahmepreis (ggf. inkl.
Rücknahmeentgelt) / Minimum
fremde Spesen, soweit gesetzlich zulässig
fremde Spesen, soweit gesetzlich zulässig
9.2
Dienstleistungen im Rahmen der Verwahrung
9.2.1
Entgelt für die Verwahrung von Wertpapieren (inkl. USt)
Die Berechnung erfolgt jährlich für das abgelaufene Jahr auf den Depotbestand per 31.12. des abgelaufenen
Jahres.39
Berechnungsmodus
VR-Depot Online
VR-Depot
VR-Depot Plus
Aktien
Optionsscheine
Verzinsliche Wertpapiere
Inhaberschuldverschreibungen
eigene
Verbund
fremd
Wandelanleihen
Optionsanleihen
Zero Bonds
Genussscheine
Investmentanteile
Verbund
fremd
Kurswert
Kurswert
Kurswert
0,15 %
0,15 %
0,15 %
0,15 %
0,15 %
0,15 %
0,10 %
0,10 %
0,10 %
Kurswert
Kurswert
Kurswert
Kurswert
Kurswert
Kurswert
entfällt
0,15 %
0,15 %
0,15 %
0,15 %
0,15 %
0,15 %
entfällt
0,15 %
0,15 %
0,15 %
0,15 %
0,15 %
0,15 %
entfällt
0,10 %
0,10 %
0,10 %
0,10 %
0,10 %
0,10 %
Kurswert
Kurswert
0,15 %
0,15 %
0,15 %
0,15 %
0,10 %
0,10 %
Bezugsrechte/Teilrechte
Sonstige Wertpapiere
Kurswert
Kurswert
0,15 %
0,15 %
0,15 %
0,15 %
0,10 %
0,10 %
- Mindestpreis pro Depot (inkl. USt) – ink. Depots ohne Bestand
VR-Depot Online
VR-Depot
VR-Depot Plus
30,00 EUR
50,00 EUR
100,00 EUR
- Mindestpreis pro Bestandsposten (inkl. USt)
38
39
0,00 EUR
Wird nur dann berechnet, wenn der Auftrag nicht ausgeführt wird.
Bei unterjähriger Depotauflösung entsprechende Berechnung pro rata temporis.
134 200
2.16
Seite 19
Stand: 21.06.2016
9.2.2
Einlieferung effektiver Stücke (inkl. USt)
9.2.3
Girosammelverwahrung
29,75 EUR
Streifbandverwahrung
29,75 EUR
Wertpapierrechnung
29,75 EUR
Kapitalveränderungen
Bezug von
Inland
EUR
15,00
15,00
15,00
jungen Aktien
Options-, Wandelanleihen
Genussscheinen
9.2.4
entfällt
9.2.5
entfällt
9.2.6
Bearbeitung von Kundenaufträgen im Zusammenhang mit Kapitalertrag- und Körperschaftsteuern sowie
ausländischen Quellensteuern (inkl. USt)
Erstattung ausländischer Quellensteuer gemäß Doppelbesteuerungsabkommen
9.2.7
Ausland
EUR
35,00
35,00
35,00
pro Antrag
11,90 EUR
Auf Kundenwunsch Erstellen von:
Depotaufstellung (inkl. USt)
11,90 EUR
Zweitschriften (inkl. USt) 40
11,90 EUR
9.2.8
Nachträgliche Konvertierung bei Zinszahlung bzw. Endfälligkeit
9.2.9
Weitere Dienstleistungen
entfällt
Besorgung von Geschäftsberichten ausländischer Gesellschaften (inkl. USt)
Verpfändung/Sperren zugunsten Dritter im Auftrag des Kunden (inkl. USt)
11,90 EUR
0,00 EUR
9.3
Dienstleistungen außerhalb der Depotverwahrung (Schaltergeschäfte)
9.3.1
Hereinnahme von fälligen Wertpapieren und Kupons zum Inkasso (sofern einlösende Stelle nicht
Zahlstelle ist) (inkl. USt)
9.3.2
40
EUR/DEM-Kupons
0,23 %, mind. 11,90 EUR
Fremdwährungskupons
0,23 %, mind. 11,90 EUR
EUR-Gutschrift
0,23 %, mind. 11,90 EUR
Währungsgutschrift
0,23 %, mind. 11,90 EUR
Hereinnahme von Wertpapieren zum Umtausch/Stücketausch (inkl. USt)
11,90 EUR
Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht.
134 200
2.16
Seite 20
Stand: 21.06.2016
9.3.3
9.3.4
Bogenerneuerung (sofern Kreditinstitut nicht Umtauschstelle ist)
Inland
10,00 EUR
Ausland
10,00 EUR
Bearbeitung bei Verlust von Wertpapieren (inkl. USt)
29,75 EUR
Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen
Überprüfung von Wertpapier-Urkunden im Kundenauftrag (inkl. USt)
Aufnahme von Wertpapieren in die Oppositionsliste (inkl. USt) per
Währungsscheck oder Währungsgutschrift
10
29,75 EUR
29,75 EUR
Sonstiges
Saldenbestätigung im Auftrag des Kunden außerhalb des vereinbarten Abrechnungsturnus
- inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft)
- ansonsten
12,00 EUR
10,00 EUR
Telefonat (im Auftrag des Kunden ausgeführt, inkl. USt)
0,25 EUR
Telefax (im Auftrag des Kunden ausgeführt, inkl. USt)
2,50 EUR
Fotokopie (im Auftrag des Kunden ausgeführt, inkl. USt)
0,25 EUR
Nachforschung (im Auftrag des Kunden ausgeführt),
wenn die Nachforschung durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht wurde
- inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft)
- ansonsten
25,00 EUR
25,00 EUR
Vertrag zugunsten Dritter
- inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft)
- ansonsten
0,00 EUR
15,00 EUR
Aufgebotsverfahren (zzgl. Auslagen, soweit gesetzlich zulässig)
- inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft)
- ansonsten
50,00 EUR
50,00 EUR
Erträgnisaufstellung
- inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft)
- ansonsten
pro Posten 0,90 EUR, mind. 12,00 EUR
0,00 EUR
Kontosperre im Auftrag des Kunden
- inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft)
- ansonsten
5,00 EUR
5,00 EUR
Adressennachforschung (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht)
- inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft)
- ansonsten
10,00 EUR
10,00 EUR
Mahnung41
- inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft)
- ansonsten
0,00 EUR
0,00 EUR
Stundensatz für nach Zeitaufwand abzurechnende Sonderleistungen (im Auftrag des
Kunden ausgeführt, ohne dass eine gesetzliche Verpflichtung der Bank dazu besteht)
- inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft)
- ansonsten
41
50,00 EUR/
Stunde
50,00 EUR/
Stunde
Kostenlos, wenn bei einem Verbraucherkreditvertrag dem Kreditnehmer während seines Vertrages der gesetzliche Verzugszinssatz berechnet wird oder der Kunde
erst durch die Mahnung in Verzug gerät.
Dem Kunden bleibt der Gegenbeweis vorbehalten, dass in seinem Fall kein oder nur ein geringerer Schaden durch die Mahnung verursacht wurde.
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Entgelt für umfangreichere Beratungen nach Absprache mit dem Kunden
- inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft)
100,00 EUR/
Stunde
100,00 EUR/
Stunde
- ansonsten
Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen
Verlusterklärung zum Sparbuch inkl. Erstellung einer Ersatzurkunde 42
Nachträgliche Korrektur von Freistellungsaufträgen, wenn eine manuelle Berechnung / Stornierung von Kapitalertragsteuer / Solidaritätszuschlag erfolgen muss
(nur wenn die Korrektur durch vom Kunden zu vertretende Umstände erforderlich wurde)
Geldwechsel Münzgeld (je Rolle)
Sortenan-/-verkauf in bar (je Währung)
Sortenan-/-verkauf über das Kundenkonto (je Währung)
Edelmetallan-/-verkauf in bar (je Geschäft)
Edelmetallan-/-verkauf über das Kundenkonto (je Geschäft)
Einrichtung der Weiterleitung von Umsatzinformationen an Service-Rechenzentren (z.B. DATEV u.ä.)
Einrichtung von Vollmachten für Steuerberater zum elektronischen Abruf von
Konteninformationen des Mandanten
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25,00 EUR
5,00 EUR
0,50 EUR
3,00 EUR
1,00 EUR
5,00 EUR
2,00 EUR
einmalig je Konto
25,00 EUR
einmalig je Vollmacht
35,00 EUR
Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit
Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe teil. Für die
Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht daher für Privatkunden, Firmenkunden sowie bei Ablehnung
eines Antrags auf Abschluss eines Basiskontovertrags für Nichtkunden die Möglichkeit, den Ombudsmann für
die genossenschaftliche Bankengruppe anzurufen (http://www.bvr.de/Service/Kundenbeschwerdestelle).
Näheres regelt die „Verfahrensordnung für die außergerichtliche Schlichtung von Kundenbeschwerden im
Bereich der deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die
Beschwerde ist in Textform (z. B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) an die Kundenbeschwerdestelle beim
Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken - BVR, Schellingstraße 4, 10785 Berlin, Fax:
030 2021-1908, E-Mail: [email protected] zu richten.
Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts
(§§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches, Art. 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch, § 48 des Zahlungskontengesetzes und Vorschriften des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes) besteht zudem
die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einzulegen. Die Verfahrensordnung ist bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erhältlich. Die Adresse lautet:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn.
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Wird nur berechnet, wenn der Kunde den Verlust seiner Sparurkunde zu vertreten hat.
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