Preis- und Leistungsverzeichnis Preise für Dienstleistungen im standardisierten Geschäftsverkehr mit privaten Kunden und bei der Erbringung von Zahlungsdiensten und im Scheckverkehr mit Geschäftskunden, soweit nicht im Preisaushang oder anderen Aushängen enthalten 134 200 2.16 Seite 1 Stand: 21.06.2016 Inhaltsverzeichnis 1 1.1 1.2 Sparkonto Allgemeine Entgelte Vermögenswirksames Sparen 3 3 3 2 Zinssätze für Einlagen 3 3 3.1 3.2 Privatkonto Kontoführung Kontoauszug 3 3 4 4 4.1 4.2 4.3 4.4 4.5 4.6 4.7 Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatkunden und Geschäftskunden Allgemeine Informationen zur Bank Lastschriftverkehr Barauszahlung Kartengestützter Zahlungsverkehr Überweisungsverkehr Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit 4 4 5 6 7 9 13 14 5 5.1 5.2 5.3 5.4 5.5 5.6 Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden Allgemein Zahlungen in das Ausland (Scheckvorlage) Zahlungen aus dem Ausland (Scheckgutschrift, Eingang vorbehalten) Wertstellungen im Scheckverkehr Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen 14 14 14 15 15 16 16 6 6.1 6.2 6.3 Kredite Sonderleistungen im Kreditgeschäft Avale 17 Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen 17 17 7 Auskünfte (im Auftrag des Kunden eingeholt, ohne dass eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung der Bank hierzu besteht oder die Bank die Auskunft im eigenen Interesse einholt) 18 8 Schrankfächer/Verwahrstücke 18 9 9.1 9.2 9.3 Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen Ausführung und Abwicklung von Kundenaufträgen zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren (Kommissionsgeschäft) Dienstleistungen im Rahmen der Verwahrung Dienstleistungen außerhalb der Depotverwahrung (Schaltergeschäfte) 18 18 19 20 10 Sonstiges 21 11 Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit 22 134 200 2.16 17 Seite 2 Stand: 21.06.2016 1 Sparkonto 1.1 Allgemeine Entgelte Kennwortvereinbarung für gebundene Sparurkunden 0,00 EUR Bereitstellung eines zusätzlichen Kontoauszuges bei Loseblatt-Sparurkunden auf Wunsch des Kunden (zzgl. Porto) Ausstellung einer Ersatz-Sparurkunde -,-- EUR 1 0,00 EUR Verwahrungsentgelt für Sparbücher pro Jahr 1.2 2 0,00 EUR Vermögenswirksames Sparen Übertragung eines vermögenswirksamen Sparvertrages auf einen anderen Anbieter auf Wunsch des Kunden 12,50 EUR Vorzeitige Vertragsauflösung (kostenlos in den in § 4 Abs. 4 5. VermBG geregelten Fällen) 10,00 EUR Zinssätze für Einlagen Produkt Zinssatz Tagesgeld 3 Privatkonto 3.1 Kontoführung 0,00 % Produkt VR-Komplett monatliche Pauschale inkl. Buchungen in Euro innerhalb des SEPA-Raums VR-BankCard für den Kontoinhaber VR-Individual monatlicher Grundpreis EUR 8,50 3,95 zuzüglich für im Auftrag des Kunden jeweils fehlerfrei ausgeführte * Barumsätze am Schalter (ab dem 6. Posten pro Monat) Bargeldverfügungen am Geldausgabeautomaten beleghafte Buchungen beleglose Buchungen (z.B. Gut- und Lastschriften) Buchungen über unsere SB-Terminals Buchungen über Mobile- und Internet-Banking SMS-TAN bei Onlineumsätzen Einrichtung / Änderung von Daueraufträgen in der Filiale Einrichtung / Änderung von Daueraufträgen in der Online-Filiale 1,00 0,00 0,75 0,45 0,50 0,15 0,15 0,75 0,00 * Storno- und Berichtigungsbuchungen wegen fehlerhafter Buchungen werden nicht bepreist. VR-Online monatlicher Grundpreis inkl. VR-BankCard für den Kontoinhaber 3,50 zuzüglich für im Auftrag des Kunden jeweils fehlerfrei ausgeführte * Barumsätze am Schalter (ab dem 6. Posten pro Monat) Bargeldverfügungen am Geldausgabeautomaten beleghafte Buchungen beleglose Buchungen (z.B. Gut- und Lastschriften) Buchungen über unsere SB-Terminals Buchungen über Mobile- und Internet-Banking SMS-TAN bei Onlineumsätzen Einrichtung / Änderung von Daueraufträgen in der Filiale Einrichtung / Änderung von Daueraufträgen in der Online-Filiale 1,00 0,00 3,00 0,00 0,50 0,00 0,00 3,00 0,00 * Storno- und Berichtigungsbuchungen wegen fehlerhafter Buchungen werden nicht bepreist. 1 Wird nur berechnet, wenn der Kunde den Verlust oder die Beschädigung seiner Sparurkunde zu vertreten hat. 134 200 2.16 Seite 3 Stand: 21.06.2016 Basiskonto 3,95 monatlicher Grundpreis zuzüglich für im Auftrag des Kunden jeweils fehlerfrei ausgeführte * Barumsätze am Schalter Bargeldverfügungen am Geldausgabeautomaten der Bank Bargeldverfügungen am Geldausgabeautomaten bei Banken im BankCard ServiceNetz beleghafte Buchungen beleglose Buchungen (z.B. Gut- und Lastschriften) Buchungen über unsere SB-Terminals Buchungen über Mobile- und Internet-Banking SMS-TAN bei Onlineumsätzen Einrichtung / Änderung von Daueraufträgen in der Filiale Einrichtung / Änderung von Daueraufträgen in der Online-Filiale 1,00 0,45 1,02 0,75 0,45 0,50 0,15 0,15 0,75 0,00 * Storno- und Berichtigungsbuchungen wegen fehlerhafter Buchungen werden nicht bepreist. Zinsen für Überziehungskredit (bei VR-Komplett, VR-Individual, VR-Online): 3.2 - Sollzinssatz für Überziehungsmöglichkeit - Sollzinssatz für geduldete Überziehungsmöglichkeit (Kontoüberziehung) 9,240 % 13,740 % Kontoauszug durch Kontoauszugdrucker2 0,00 EUR Bereitstellung eines Tages-/Wochen-/Monatsauszugs zum Selbstabholen3 0,00 EUR Zusendung der am Kontoauszugdrucker nach 14 Wochen nicht abgerufenen Kontoauszüge auf gesondertes Verlangen des Kunden im Einzelfall4 Portokosten Erstellung eines Kontoauszugs-/Rechnungsabschlussduplikats auf Verlangen des Kunden5 maschinell (soweit bei Auszügen neueren Datums noch möglich) 0,00 EUR manuell (bei Auszügen älteren Datums, wenn systembedingt maschinelle Erstellung nicht mehr möglich ist) 5,00 EUR 4 Erbringung von Zahlungsdiensten für Privatkunden und Geschäftskunden 4.1 Allgemeine Informationen zur Bank 4.1.1 Name und Anschrift der Bank6 Name der Bank (Zentrale): Straße: PLZ/Ort: Telefon: Telefax: Internet: Vereinigte Volksbank eG Nieheimer Straße 14 33034 Brakel 05272-6007-0 05272-6007-2199 www.v-vb.de Hinweis: Zur Übermittlung von Aufträgen per Telefon oder per Internet sind die mit der Bank vereinbarten Kommunikationswege wie z. B. das Online- oder das Telefon-Banking zu nutzen. 2 3 4 5 6 Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt; die mit dem Kunden vereinbarte Form der Kontoauszugerstellung ist kostenlos. Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt; die mit dem Kunden vereinbarte Form der Kontoauszugerstellung ist kostenlos. Rechnungsabschlüsse werden kostenlos erstellt und versandt. Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht. Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug. 134 200 2.16 Seite 4 Stand: 21.06.2016 4.1.2 Zuständige Aufsichtsbehörde7 Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn 4.1.3 Eintragung im Handels-(Genossenschafts)register8 Amtsgericht Paderborn, GnR 291 4.1.4 Vertragssprache Maßgebliche Sprache für die Geschäftsbeziehung zum Kunden ist Deutsch. 4.1.5 Geschäftstage der Bank Geschäftstag ist jeder Tag, an dem die an der Ausführung eines Zahlungsvorgangs beteiligten Zahlungsdienstleister den für die Ausführung von Zahlungsvorgängen erforderlichen Geschäftsbetrieb unterhalten. Die Bank unterhält den für die Ausführung von Zahlungen erforderlichen Geschäftsbetrieb an allen Werktagen, mit Ausnahme - Sonnabende - 24. und 31. Dezember 4.2 Lastschriftverkehr 4.2.1 SEPA-Basis-Lastschrift 4.2.1.1 Ausführungsfristen Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 4.1.5. 4.2.1.2 Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten Lastschrift wegen fehlender Kontodeckung 0,00 EUR 4.2.2 SEPA-Firmen-Lastschrift 4.2.2.1 Ausführungsfristen Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Lastschriftbetrag spätestens innerhalb von max. einem Geschäftstag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers eingeht. Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 4.1.5. 4.2.2.2 7 8 Entgelte Vormerkung der Bestätigung des SEPA-Firmenlastschrift-Mandats 0,00 EUR Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Einlösung einer autorisierten Lastschrift wegen fehlender Kontodeckung 0,00 EUR Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug. Änderungen ergeben sich aus unserer Geschäftskorrespondenz und dem Kontoauszug. 134 200 2.16 Seite 5 Stand: 21.06.2016 4.3 Barauszahlung Barauszahlung an eigene Kunden mit unserer VR-BankCard/VR-ServiceCard am Schalter am Geldautomaten 0,00 EUR 0,00 EUR mit unserer MasterCard entfällt 1,000 % vom Umsatz mind. 3,50 EUR mit unserer Visa Card entfällt 1,000 % vom Umsatz mind. 3,50 EUR Barauszahlung an eigene Kunden bei anderen Kreditinstituten (KI) am Schalter mit VR-BankCard/VR-ServiceCard - bei teilnehmenden Banken am BankCard ServiceNetz: entfällt - bei inländischen KI und KI in der EU9 und den EWR-Staaten10, die ein direktes Kundenentgelt erheben können: - Verfügungen im girocard-System entfällt - Verfügungen in anderen Zahlungsentfällt systemen (Maestro/Cirrus/ EAPS/VPAY/Plus) in Euro - bei inländischen KI und KI in der EU11 und den EWR-Staaten12, die kein direktes Kundenentgelt erheben können: - Verfügungen in den folgenden Zahentfällt lungssystemen (Maestro/ Cirrus/EAPS/VPAY/Plus) in Euro - bei KI in der EU und den EWRentfällt Staaten in Fremdwährung - bei KI außerhalb der EU und den entfällt EWR-Staaten am Geldautomaten 0,00 EUR entfällt entfällt 1,000 % vom Umsatz mind. 3,50 EUR 1,000 % vom Umsatz mind. 3,50 EUR 1,000 % vom Umsatz mind. 3,50 EUR mit Kreditkarte (MasterCard/Visa Card) - im Inland und Ausland am Schalter am Geldautomaten 3,000 % vom Umsatz 1,000 % vom Umsatz mind. 5,00 EUR mind. 3,50 EUR (zzgl. 1,000 % vom Umsatz für den Auslandseinsatz13 bei Zahlung in Fremdwährung und/oder in einem Land außerhalb der EU und der EWR-Staaten) Gegebenenfalls werden Sie durch den Geldautomatenbetreiber mit einem zusätzlichen Entgelt belastet. 9 10 11 12 13 Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern). EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen). Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern). EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen). Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeichnisses. 134 200 2.16 Seite 6 Stand: 21.06.2016 4.4 Kartengestützter Zahlungsverkehr 4.4.1 Debit-Karten 4.4.1.1 VR-BankCard - VR-BankCard (girocard) pro Jahr entfällt - Ersatzkarte14 entfällt - VR-BankCard mit Maestro pro Jahr entfällt - Ersatzkarte15 entfällt - VR-BankCard mit VPAY pro Jahr 7,50 EUR - Ersatzkarte16 10,00 EUR Auslandseinsatz17 beim Bezahlen von Waren und Dienstleistungen in Fremdwährung und/oder bei Zahlung in einem Land außerhalb der EU18 und der EWR-Staaten19 1,000 % vom Umsatz 4.4.1.2 14 15 16 17 18 19 20 mind. 0,77 EUR max. 3,83 EUR VR-ServiceCard - VR-ServiceCard pro Jahr 0,00 EUR - Ersatzkarte20 0,00 EUR Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte verpflichtet ist. Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte verpflichtet ist. Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur A usstellung einer Ersatzkarte verpflichtet ist. Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeichnisses. Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Ts chechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern). EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen). Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat un d die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte verpflichtet ist. 134 200 2.16 Seite 7 Stand: 21.06.2016 4.4.2 GeldKarte - Aufladen unserer GeldKarten an unseren Ladeterminals 0,00 EUR an Ladeterminals von teilnehmenden Banken am BankCard ServiceNetz 0,50 EUR an Ladeterminals anderer KI 1,00 EUR - Aufladen von GeldKarten anderer Kreditinstitute Ob und gegebenenfalls in welcher Höhe die kartenausgebende Stelle einen Preis verlangt, kann der Kunde dort erfragen. Zur Orientierung: Wir belasten für das Aufladen der GeldKarte 4.4.3 - Kreditinstituten, die Teilnehmer am BankCard ServiceNetz sind 0,50 EUR - anderen Kreditinstituten 1,00 EUR Kreditkarten Ersatzkarte Classic Card21 - bei Designwechsel per sofort auf Wunsch des Kunden - bei Designwechsel zur nächsten Wiederprägung auf Wunsch des Kunden - bei nachträglicher PIN-Bestellung auf Wunsch des Kunden 20,00 EUR 20,00 EUR 20,00 EUR 5,00 EUR zzgl. Versandkosten - bei Versendung im Inland - bei Versendung in Europa - bei Versendung weltweit - bei Versendung per Kurier 0,00 EUR 10,00 EUR 15,00 EUR 25,00 EUR Auslandseinsatz22 bei Zahlung in Fremdwährung und/oder bei Zahlung in einem Land außerhalb der EU23 und der EWR-Staaten24 1,000 % vom Umsatz Sonstige Serviceleistungen - Bereitstellung Notfall-Bargeldvorschuss weltweit auf Wunsch des Kunden - Bereitstellung beschleunigte Notfall-Ersatzkarte weltweit auf Wunsch des Kunden - Duplikatserstellung einer Umsatzaufstellung auf Verlangen des Kunden 25 - Anforderung einer Belegkopie, Inland, auf Verlangen des Kunden26 - Anforderung einer Belegkopie, Ausland, auf Verlangen des Kunden 27 4.4.3.1 25,00 EUR fremde Kosten 10,00 EUR 10,00 EUR 15,00 EUR ClassicCard (MasterCard oder Visa) pro Jahr Zusatzkarte pro Jahr 21 22 23 24 25 26 27 20,00 EUR 20,00 EUR Wird nur berechnet, wenn der Kunde die Umstände, die zum Ersatz der Karte geführt haben, zu vertreten hat und die Bank nicht zur Ausstellung einer Ersatzkarte verpflichtet ist. Zum Umrechnungskurs siehe Kapitel 4.6 dieses Verzeichnisses. Europäische Union (derzeit: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern). EWR-Staaten (derzeit: Island, Liechtenstein und Norwegen). Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht. Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht. Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht. 134 200 2.16 Seite 8 Stand: 21.06.2016 4.4.3.2 GoldCard (MasterCard oder Visa) pro Jahr Zusatzkarte pro Jahr 4.4.3.3 65,00 EUR 65,00 EUR BasicCard (MasterCard oder Visa) pro Jahr 4.4.3.4 20,00 EUR Weitere Kartenprodukte Bild- und Galeriekarten (zusätzlich zum Kartenpreis) einmalig für die Laufzeit der Karte (4 Jahre) 14,99 EUR 4.4.4 Ausführungsfrist Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Kartenzahlungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht: Kartenzahlungen in Euro innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) Kartenzahlungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) in einer anderen EWRWährung als Euro Kartenzahlungen außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) unabhängig von der Währung max. ein Geschäftstag max. vier Geschäftstage Die Kartenzahlung wird baldmöglichst bewirkt Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 4.1.5. 4.5 Überweisungsverkehr 4.5.1 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums 28 (EWR) in Euro oder in anderen EWR-Währungen29 4.5.1.1 Überweisungsauftrag 4.5.1.1.1 Annahmefrist(en) für Überweisungen 12.30 Uhr an Geschäftstagen der Bank sowie 12.30 Uhr bei Filialen, die nicht arbeitstäglich geöffnet sind, an Öffnungstagen sofort bei Überweisungen per Onlinebanking Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 4.1.5. 28 29 Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern und die Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen. Zu den EWR-Währungen gehören derzeit: Euro, Britisches Pfund, Bulgarischer Lew, Dänische Krone, Isländische Krone, Kroatische Kuna, Norwegische Krone, Polnischer Zloty, Rumänischer Leu, Schwedische Krone, Schweizer Franken, Tschechische Krone, Ungarischer Forint. 134 200 2.16 Seite 9 Stand: 21.06.2016 4.5.1.1.2 Ausführungsfristen Die Bank ist verpflichtet sicherzustellen, dass der Überweisungsbetrag beim Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers spätestens wie folgt eingeht: - Überweisungen in Euro Belegloser Überweisungsauftrag30 Beleghafter Überweisungsauftrag max. ein Geschäftstag max. zwei Geschäftstage - Überweisungen in anderen EWR-Währungen Belegloser Überweisungsauftrag31 Beleghafter Überweisungsauftrag max. vier Geschäftstage max. vier Geschäftstage Die Geschäftstage der Bank ergeben sich aus der Ziffer 4.1.5. 4.5.1.1.3 Entgelte für die Ausführung von Überweisungen Hinweis: Die nachfolgend aufgeführten Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe 3.1 „Kontoführung“). 4.5.1.1.3.1 Überweisung in der Kontowährung Bei einer Überweisung, die mit keiner Währungsumrechnung verbunden ist, tragen Zahler und Zahlungsempfänger jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte. Der Zahler trägt die folgenden Entgelte: Überweisungsmodalitäten je Überweisung vom Girokonto je Überweisung per Zahlschein als Eilüberweisung zusätzlich als telegrafische Überweisung zusätzlich beleghafte elektronisch per Dauerauf- bei formloser Überweisung übermittelte trag Erteilung** * Überweisung Überweisungsart Überweisung mit IBAN in 1 Buchungsposten Euro innerhalb der Bank Überweisung mit IBAN in 1 Buchungsposten Euro an einen anderen Zahlungsdienstleister 1,5 ‰, mind. 1,5 ‰, mind. Inlandsüberweisung mit 13,50 EUR, 13,50 EUR, max. Kontonummer/Bankleitmax. 75,00 EUR 75,00 EUR zahl oder BIC, die auf zzgl. 0,25 ‰ zzgl. 0,25 ‰ eine andere Währung Courtage, Courtage, mind. eines EWR-Mitgliedmind. 1,50 EUR, 1,50 EUR, staates lautet max. 12,50 EUR max. 12,50 EUR (sh. Ziffer 3.1 ***) entfällt 3,00 EUR 3,00 EUR (sh. Ziffer 3.1 ***) entfällt 3,00 EUR 3,00 EUR 1,5 ‰, mind. 13,50 EUR, max. 75,00 EUR zzgl. 0,25 ‰ Courtage, mind. 1,50 EUR, max. 12,50 EUR entfällt 5,00 EUR entfällt 1,5 ‰, mind. 13,50 EUR, max. 75,00 EUR zzgl. 0,25 ‰ Courtage, mind. 1,50 EUR, max. 12,50 EUR * Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Online-Banking, Homebanking oder Datenfernübertragung (DFÜ). ** Zum Beispiel telefonische Erteilung außerhalb des Telefonbanking. *** Geschäftskontomodelle siehe besondere Übersicht. 30 31 Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Online-Banking, Homebanking oder Datenfernübertragung (DFÜ). Überweisung per Selbstbedienungsterminal, Telefonbanking, Online-Banking, Homebanking oder Datenfernübertragung (DFÜ). 134 200 2.16 Seite 10 Stand: 21.06.2016 4.5.1.1.3.2 Überweisung in einer anderen Währung als der Kontowährung Entgeltpflichtiger Bei einer Überweisung, die mit einer Währungsumrechnung verbunden ist, kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltverteilungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte 1: Zahler trägt alle Entgelte Höhe der Entgelte Zielland Überweisungsbetrag bis zu 4.5.1.1.4 Konventionelle Abwicklung EWR-Währungen EUR generell Andere Währungen generell 0 EUR 1 EUR 1,50 ‰, mind. 13,50 EUR, max. 75,00 EUR, zzgl. 0,25 ‰ Courtage, mind. 1,50 EUR, max. 12,50 EUR 1,50 ‰, mind. 38,50 EUR, max. 105,00 EUR, zzgl. 0,25 ‰ Courtage, mind. 1,50 EUR, max. 12,50 EUR 1,50 ‰, mind. 13,50 EUR, max. 75,00 EUR, zzgl. 0,25 ‰ Courtage, mind. 1,50 EUR, max. 12,50 EUR 1,50 ‰, mind. 38,50 EUR, max. 105,00 EUR, zzgl. 0,25 ‰ Courtage, mind. 1,50 EUR, max. 12,50 EUR Sonstige Entgelte Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags 2,00 EUR Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Zugang des Überweisungsauftrags 10,00 EUR Bemühung der Bank um Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden 20,00 EUR Dauerauftrag Einrichtung/Änderung/vorübergehende Aussetzung auf Wunsch des Kunden 4.5.1.2 siehe Ziffer 3.1 Entgelte bei Überweisungsgutschriften Hinweis: Die nachfolgend aufgeführten Entgelte werden nicht berechnet, wenn und soweit die Durchführung von Überweisungen bereits mit dem Gesamtpreis für ein Kontoführungs-Komplettpaket abgegolten ist (siehe 3.1 „Kontoführung“). Bei einem Überweisungseingang werden von der Bank folgende Entgelte berechnet: Überweisungsgutschrift aus Überweisungsbetrag bis zu Überweisung in Euro innerhalb der Bank Überweisung in Euro von einem anderen Zahlungsdienstleister Inlandsüberweisung, die auf eine andere Währung eines EWRMitgliedstaates lautet ** EUR generell Konventionelle Abwicklung EUR 1 Buchungsposten (sh. Ziffer 3.1 *) generell 1 Buchungsposten (sh. Ziffer 3.1 *) generell 1,5 ‰, mind. 13,50 EUR, max. 75,00 EUR zzgl. 0,25 ‰ Courtage, mind. 1,50 EUR, max. 12,50 EUR * Geschäftskontomodelle siehe besondere Übersicht. ** Für die Währungskonvertierung fallen zusätzlich 10,00 EUR an. 134 200 2.16 Seite 11 Stand: 21.06.2016 4.5.2 Überweisungen innerhalb Deutschlands und in andere Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR32) in Währungen eines Staates außerhalb des EWR (Drittstaatenwährung33) sowie Überweisungen in Staaten außerhalb des EWR (Drittstaaten34) 4.5.2.1 Überweisungsaufträge 4.5.2.1.1 Ausführungsfristen Überweisungen werden baldmöglichst bewirkt. 4.5.2.1.2 Entgelte für die Ausführung von Überweisungen Entgeltpflichtiger Bei einer Überweisung kann der Zahler zwischen folgenden Entgeltverteilungen wählen: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte 1: Zahler trägt alle Entgelte 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte Hinweis: Bei der Entgeltweisung „0“ können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei der Entgeltweisung „2“ können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Höhe der Entgelte Zielland/Währung Überweisungsbetrag Konventionelle Abwicklung 0 1 EUR EUR EUR generell 1 Buchungsposten (sh. Ziffer 3.1 *) Preis auf Nachfrage bis zu Schweiz/Euro mit IBAN/BIC Übrige Länder 38,50 * Geschäftskontomodelle siehe besondere Übersicht. 4.5.2.1.3 Sonstige Entgelte Bearbeitung eines Überweisungswiderrufs nach Zugang des Überweisungsauftrags 50,00 EUR Unterrichtung über die berechtigte Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags 2,00 EUR Bemühung der Bank um Wiederbeschaffung von Überweisungen mit fehlerhafter Angabe der Kundenkennung des Zahlungsempfängers durch den Kunden 50,00 EUR Dauerauftrag Einrichtung/Änderung/vorübergehende Aussetzung auf Wunsch des Kunden 32 33 34 siehe Ziffer 3.1 Zum Europäischen Wirtschaftsraum gehören derzeit die EU-Staaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland sowie Zypern und die Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen. Zum Beispiel US-Dollar. Drittstaaten sind alle Staaten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (derzeit: Die EU-Mitgliedstaaten Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland, Zypern und die Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen). 134 200 2.16 Seite 12 Stand: 21.06.2016 4.5.2.2 Überweisungsgutschriften Entgeltpflichtiger Wer für die Ausführung der Überweisung die anfallenden Entgelte zu tragen hat, bestimmt sich danach, welche Entgeltregelung zwischen dem Zahler und dessen Zahlungsdienstleister getroffen wurde. Folgende Vereinbarungen sind möglich: 0: Zahler und Zahlungsempfänger tragen jeweils die von ihrem Zahlungsdienstleister erhobenen Entgelte 1: Zahler trägt alle Entgelte 2: Zahlungsempfänger trägt alle Entgelte Hinweis: Bei der Entgeltweisung „0“ können durch zwischengeschaltete Zahlungsdienstleister und den Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Bei der Entgeltweisung „2“ können von jedem der beteiligten Zahlungsdienstleister vom Überweisungsbetrag gegebenenfalls Entgelte abgezogen werden. Höhe der Entgelte Bei einer Entgeltweisung „0“ oder „2“ werden von der Bank folgende Entgelte berechnet: Absenderland/Währung Überweisungsbetrag bis zu Konventionelle Abwicklung EUR generell Schweiz/Euro mit IBAN/BIC Übrige Länder EUR Buchungsposten (sh. Ziffer 3.1 *) Preis auf Nachfrage * Geschäftskontomodelle siehe besondere Übersicht. 4.6 Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften Außerhalb von Festpreisgeschäften wird bei Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen oder umgekehrt wie folgt verfahren (soweit nichts anderes vereinbart ist): (1) Abrechnungskurs Die Bank rechnet bei Kundengeschäften (z. B. Zahlungsein- bzw. -ausgänge) in fremder Währung (Devisen) den An- und Verkauf von Devisen zu dem nach Ziff. 2 festgesetzten An- bzw. Verkaufskurs ab. Die Abrechnung von Fremdwährungsgeschäften, die die Bank im Rahmen des ordnungsgemäßen Arbeitsablaufs bis um 12.30 Uhr nicht mehr durchführen kann, rechnet die Bank zu dem am nächsten Handelstag festgesetzten Kurs ab. (2) Ermittlung der Abrechnungskurse für Devisengeschäfte Die Ermittlung der jeweiligen Devisenkurse findet durch die WGZ BANK AG einmal an jedem Handelstag beginnend ab 13 Uhr (Abrechnungszeitraum) unter Berücksichtigung der im internationalen Devisenmarkt für die jeweilige Währung notierten (quotierten) Kurse statt. Die An- und Verkaufskurse basieren auf den ermittelten Devisenkursen. (3) Veröffentlichung der Devisenkurse Die Devisenkurse werden an jedem Handelstag im Internet unter www.wgzfix.de ab 14 Uhr veröffentlicht und stellen die Referenzwechselkurse der jeweiligen Währung dar. (4) Kursänderungen Eine Änderung des in Ziff. 3 genannten Referenzwechselkurses wird unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden wirksam. Bei Zahlungsvorgängen in fremder Währung aus dem Einsatz von Karten rechnet grundsätzlich die jeweilige internationale Kartenorganisation den Betrag zu dem von ihr für die jeweilige Abrechnung festgesetzten Wechselkurs in Euro um und belastet der Bank einen Euro-Betrag. Der Karteninhaber hat der Bank diesen Betrag zu ersetzen. Der Fremdwährungsumsatz, der Euro-Betrag und der sich daraus ergebende Kurs werden dem Karteninhaber mitgeteilt. Dieser Kurs stellt zugleich den Referenzwechselkurs dar. Änderungen der von den Kartenorganisationen festgesetzten Wechselkurse werden unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung wirksam. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Abrechnung des Fremdwährungsumsatzes ist der von der Einreichung des Umsatzes durch die Kartenakzeptanzstelle bei der Bank abhängige nächstmögliche Abrechnungstag der jeweiligen internationalen Kartenorganisation. 134 200 2.16 Seite 13 Stand: 21.06.2016 4.7 Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe teil. Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht daher für Privatkunden, Firmenkunden sowie bei Ablehnung eines Antrags auf Abschluss eines Basiskontovertrags für Nichtkunden die Möglichkeit, den Ombudsmann für die genossenschaftliche Bankengruppe anzurufen (http://www.bvr.de/Service/Kundenbeschwerdestelle). Näheres regelt die „Verfahrensordnung für die außergerichtliche Schlichtung von Kundenbeschwerden im Bereich der deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Beschwerde ist in Textform (z. B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken - BVR, Schellingstraße 4, 10785 Berlin, Fax: 030 2021-1908, E-Mail: [email protected] zu richten. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts (§§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches, Art. 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch, § 48 des Zahlungskontengesetzes und Vorschriften des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes) besteht zudem die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einzulegen. Die Verfahrensordnung ist bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erhältlich. Die Adresse lautet: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn. 5 Scheckverkehr für Privatkunden und Geschäftskunden 5.1 Allgemein Scheckvordrucke (pro Stück) 0,80 EUR Zusendung von Scheckvordrucken auf Wunsch des Kunden (zzgl. Porto) 0,00 EUR Vormerkung einer Schecksperre auf Wunsch des Kunden 5,00 EUR Verlängerung einer Schecksperre auf Wunsch des Kunden 5,00 EUR Bereitstellung eines bestätigten Bundesbankschecks Einlösung eines vom Kunden ausgestellten Schecks 0,00 EUR Einzug eines vom Kunden eingereichten inländischen Schecks 0,00 EUR Einholung einer fehlenden Scheckunterschrift des Ausstellers 0,00 EUR 5.2 Zahlungen in das Ausland (Scheckvorlage) 5.2.1 per Verrechnungsscheck 134 200 entfällt in Euro (zzgl. Fremdkosten, soweit gesetzlich zulässig): 1,50 ‰, mindestens maximal 13,50 EUR 75,00 EUR in Fremdwährung (zzgl. Fremdkosten, soweit gesetzlich zulässig): 1,50 ‰, mindestens maximal 13,50 EUR 75,00 EUR zzgl. Courtage: 0,25 ‰, mindestens maximal 1,50 EUR 12,50 EUR 2.16 Seite 14 Stand: 21.06.2016 5.2.2 5.3 per Bankscheck in Euro (zzgl. Fremdkosten, soweit gesetzlich zulässig): 1,50 ‰, mindestens maximal 13,50 EUR 75,00 EUR in Fremdwährung (zzgl. Fremdkosten, soweit gesetzlich zulässig): 1,50 ‰, mindestens maximal 13,50 EUR 75,00 EUR zzgl. Courtage: 0,25 ‰, mindestens maximal 1,50 EUR 12,50 EUR Zahlungen aus dem Ausland (Scheckgutschrift, Eingang vorbehalten) in Euro (zzgl. Fremdkosten, soweit gesetzlich zulässig): 1,50 ‰, mindestens maximal 13,50 EUR 75,00 EUR in Fremdwährung (zzgl. Fremdkosten, soweit gesetzlich zulässig): 1,50 ‰, mindestens maximal 13,50 EUR 75,00 EUR zzgl. Courtage : 0,25 ‰, mindestens maximal 1,50 EUR 12,50 EUR 5.4 Wertstellungen im Scheckverkehr 5.4.1 bei Gutschriften Scheckeinreichung eigenes Kreditinstitut am Tag der Buchung Scheckeinreichung fremdes Kreditinstitut35 aus Scheckrückgabe wegen fehlender Deckung auf dem Konto des Scheckausstellers bzw. Zahlungspflichtigen 5.4.2 am Tag der Belastung bei Belastungen Scheck am Tag der Belastungsbuchung für die Bank Scheckrückgabe zulasten des Zahlungsempfängers 35 Buchungstag + 3 Bankgeschäftstage am Tag der Wertstellung der ursprünglichen Gutschrift Kann nach Sitz der bezogenen Bank unterschiedlich sein. 134 200 2.16 Seite 15 Stand: 21.06.2016 5.5 Umrechnungskurs bei Fremdwährungsgeschäften Außerhalb von Festpreisgeschäften wird bei Umrechnungen von Euro in Fremdwährungen oder umgekehrt wie folgt verfahren (soweit nichts anderes vereinbart ist): (1) Abrechnungskurs Die Bank rechnet bei Kundengeschäften (z. B. Zahlungsein- bzw. -ausgänge) in fremder Währung (Devisen) den An- und Verkauf von Devisen zu dem nach Ziff. 2 festgesetzten An- bzw. Verkaufskurs ab. Die Abrechnung von Fremdwährungsgeschäften, die die Bank im Rahmen des ordnungsgemäßen Arbeitsablaufs bis um 12.30 Uhr nicht mehr durchführen kann, rechnet die Bank zu dem am nächsten Handelstag festgesetzten Kurs ab. (2) Ermittlung der Abrechnungskurse für Devisengeschäfte Die Ermittlung der jeweiligen Devisenkurse findet durch die WGZ BANK AG einmal an jedem Handelstag beginnend ab 13 Uhr (Abrechnungszeitraum) unter Berücksichtigung der im internationalen Devisenmarkt für die jeweilige Währung notierten (quotierten) Kurse statt. Die An- und Verkaufskurse basieren auf den ermittelten Devisenkursen. (3) Veröffentlichung der Devisenkurse Die Devisenkurse werden an jedem Handelstag im Internet unter www.wgzfix.de ab 14 Uhr veröffentlicht und stellen die Referenzwechselkurse der jeweiligen Währung dar. (4) Kursänderungen Eine Änderung des in Ziff. 3 genannten Referenzwechselkurses wird unmittelbar und ohne vorherige Benachrichtigung des Kunden wirksam. 5.6 Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen Bereitstellung eines Bankschecks 134 200 2.16 15,00 EUR Seite 16 Stand: 21.06.2016 6 Kredite 6.1 Sonderleistungen im Kreditgeschäft 6.1.1 bei der Kreditbearbeitung Zinsbescheinigung auf Wunsch des Kunden 10,00 EUR zusätzlicher Zins-/Tilgungsplan36 0,00 EUR außerplanmäßige Kreditlinien-/Saldobescheinigung 10,00 EUR Ratenänderung auf Wunsch des Kunden 20,00 EUR Finanzierungsbestätigung gegenüber Dritten 10,00 EUR Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung bei Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen je Darlehenskonto37 6.1.2 0,00 EUR bei der Sicherheitenbearbeitung Einsichtnahme in das Grundbuch oder Einholung eines Grundbuchauszugs im Auftrag des Kunden (zzgl. anfallender Grundbuchgebühren, soweit gesetzlich zulässig) 10,00 EUR Einsichtnahme in ein Register (z. B. Handelsregister, Vereinsregister, Güterstandsregister) oder Einholung eines Registerauszugs im Auftrag des Kunden (zzgl. anfallender Registergebühren, soweit gesetzlich zulässig) 0,00 EUR Austausch von Sicherheiten im Auftrag des Kunden (wird im Einzelfall nach Aufwand berechnet, zzgl. Auslagen, soweit gesetzlich zulässig) Rangänderung bei einem Grundpfandrecht im Auftrag des Kunden (zzgl. Auslagen, soweit gesetzlich zulässig) 25,00 EUR sonstige Erklärungen im Zusammenhang mit Grundpfandrechten, ohne dass eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung der Bank dazu besteht 25,00 EUR Erteilung von Treuhandaufträgen 25,00 EUR Abwicklung von Treuhandaufträgen 6.2 im Kundenauftrag Avale Provision 6.3 50,00 EUR p.a. 2,000 % Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen Bereitstellungsprovision Darlehen (nur bei Darlehen mit einer Zinsfestschreibung von über 5 Jahren; Berechnungsbeginn ab 3. Monat nach verbindlicher Annahme) Fremdmittelbesscheinigung Wohngeldbescheinigungen Freigabe von Gebäudeversicherungen wegen Versicherungswechsel Erstellung einer Wertschätzung im Kundenauftag (mit Objektbesichtigung) (zzgl. anfallender Kosten - soweit gesetzlich zulässig) Aufstellung übernommener Bankbürgschaften im Kundenauftrag Entlassung aus der Mithaft auf Kundenwunsch Pfandentlassung auf Kundenwunsch und neuer Grundbuchauszug 36 37 p.m. 0,25 % 10,00 EUR 10,00 EUR 10,00 EUR 250,00 EUR 25,00 EUR 100,00 EUR 35,00 EUR Wird nicht berechnet bei befristeten Verbraucherdarlehen. Die Höhe des angegebenen Berechnungsentgelts ist nach § 502 Abs. 3 BGB begrenzt. Dem Kunden bleibt in jedem Fall der Gegenbeweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden verursacht wurde. Wird auf der Grundlage der vorgenommenen Berechnung das Darlehen abgelöst, wird das Entgelt auf die Vorfälligkeitsentschädigung angerechnet. 134 200 2.16 Seite 17 Stand: 21.06.2016 VR-Wunschkredit - Maximalbetrag: 25.000 EUR - Verwendungszweck: Fahrzeugkauf, Renovierung, Einrichtung, Reisen, sonstiges - Sicherheiten: keine - Zinssatz: Nominalzins - bis 12 Monate 5,95 % nominal 6,13 % effektiv - bis 24 Monate 6,25 % nominal 6,44 % effektiv - bis 36 Monate 6,50 % nominal 6,70 % effektiv - bis 48 Monate 6,75 % nominal 6,97 % effektiv - bis 60 Monate 6,95 % nominal 7,18 % effektiv - bis 72 Monate 7,25 % nominal 7,50 % effektiv - bis 84 Monate 7,50 % nominal 7,77 % effektiv - über 84 Monate 7,75 % nominal 8,03 % effektiv 7 8 Auskünfte (im Auftrag des Kunden eingeholt, ohne dass eine gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung der Bank hierzu besteht oder die Bank die Auskunft im eigenen Interesse einholt) Bankauskunft im Inland einholen 15,00 EUR Bankauskunft im Ausland einholen 25,00 EUR sonstige eingeholte Auskünfte (zzgl. Auslagen, soweit gesetzlich zulässig) 20,00 EUR Schrankfächer/Verwahrstücke Mietpreis für Schrankfach (inkl. USt) für je nach Größe ein Jahr von 18,00 EUR bis 84,00 EUR Einlagerung von Verwahrstücken (inkl. USt) für je nach Größe einen Monat von 2,50 EUR mind. 7,50 EUR Mietpreis für Sparbuchschließfächer (inkl. USt) für _______ 0,00 EUR 9 Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen 9.1 Ausführung und Abwicklung von Kundenaufträgen zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren (Kommissionsgeschäft) 9.1.1 Kauf und Verkauf (Provision) Wertpapierart Grundpreis Aktienmarkt Aktien Optionsscheine Zertifikate mit aktienähnlichem Charakter Sonstige Wertpapiere Rentenmarkt Verzinsliche Wertpapiere Optionsanleihen Zero Bonds Zertifikate mit rentenähnlichem Charakter Investmentanteile über Börse Bezugsrechte/Teilrechte Transaktionen über Internet VR-Depot VR-Depot VR-Depot Online Plus 12,00 EUR 20,00 EUR 25,00 EUR 0,30 % 1,00 % 1,25 % Transaktionen über Kundenberater VR-Depot VR-Depot VR-Depot Online Plus 25,00 EUR 20,00 EUR 25,00 EUR 1,25 % 1,00 % 1,25 % 0,30 % 1,00 % 0,75 % 0,75 % 1,00 % 0,75 % 0,30 % 1,00 % 0,75 % 0,75 % 1,00 % 0,75 % 5,00 EUR 5,00 EUR 5,00 EUR 5,00 EUR 5,00 EUR 5,00 EUR Zusätzlich wird die Bank die ihr bei der Auftragsausführung und -abwicklung von Dritten berechneten Auslagen und fremden Kosten (jeweils soweit gesetzlich zulässig) in Rechnung stellen. Auf Anfrage ist die Bank bereit, soweit möglich, die Aufgliederung der fremden Kosten mitzuteilen. 134 200 2.16 Seite 18 Stand: 21.06.2016 Sofern bei einem Wertpapiergeschäft ein Teil des Preises in einer Fremdwährung zu bezahlen ist, wird der Wechselkurs durch ein Verfahren ermittelt, bei dem die Marktgerechtigkeit des Wechselkurses sichergestellt ist. Auf Anfrage ist die Bank bereit, Einzelheiten zum Wechselkurs zu erläutern. Kommt es infolge enger Marktverhältnisse zu Teilausführungen an unterschiedlichen Tagen, so wird jede Teilausführung wie ein gesonderter Auftrag abgerechnet. Limitvormerkung,38 -änderung und -streichung 9.1.2 0,00 EUR pro Auftrag Erwerb und Rückgabe von Investmentanteilen (außerbörslich) Provision: % vom Ausgabepreis (ggf. inkl. Ausgabeaufschlag) bzw. Rücknahmepreis (ggf. inkl. Rücknahmeentgelt) / Minimum Rückgabe von Investmentanteilen Sonstige Gesellschaften Online-Brokerage Provision: % vom Ausgabepreis (ggf. inkl. Ausgabeaufschlag) bzw. Rücknahmepreis (ggf. inkl. Rücknahmeentgelt) / Minimum fremde Spesen, soweit gesetzlich zulässig fremde Spesen, soweit gesetzlich zulässig 9.2 Dienstleistungen im Rahmen der Verwahrung 9.2.1 Entgelt für die Verwahrung von Wertpapieren (inkl. USt) Die Berechnung erfolgt jährlich für das abgelaufene Jahr auf den Depotbestand per 31.12. des abgelaufenen Jahres.39 Berechnungsmodus VR-Depot Online VR-Depot VR-Depot Plus Aktien Optionsscheine Verzinsliche Wertpapiere Inhaberschuldverschreibungen eigene Verbund fremd Wandelanleihen Optionsanleihen Zero Bonds Genussscheine Investmentanteile Verbund fremd Kurswert Kurswert Kurswert 0,15 % 0,15 % 0,15 % 0,15 % 0,15 % 0,15 % 0,10 % 0,10 % 0,10 % Kurswert Kurswert Kurswert Kurswert Kurswert Kurswert entfällt 0,15 % 0,15 % 0,15 % 0,15 % 0,15 % 0,15 % entfällt 0,15 % 0,15 % 0,15 % 0,15 % 0,15 % 0,15 % entfällt 0,10 % 0,10 % 0,10 % 0,10 % 0,10 % 0,10 % Kurswert Kurswert 0,15 % 0,15 % 0,15 % 0,15 % 0,10 % 0,10 % Bezugsrechte/Teilrechte Sonstige Wertpapiere Kurswert Kurswert 0,15 % 0,15 % 0,15 % 0,15 % 0,10 % 0,10 % - Mindestpreis pro Depot (inkl. USt) – ink. Depots ohne Bestand VR-Depot Online VR-Depot VR-Depot Plus 30,00 EUR 50,00 EUR 100,00 EUR - Mindestpreis pro Bestandsposten (inkl. USt) 38 39 0,00 EUR Wird nur dann berechnet, wenn der Auftrag nicht ausgeführt wird. Bei unterjähriger Depotauflösung entsprechende Berechnung pro rata temporis. 134 200 2.16 Seite 19 Stand: 21.06.2016 9.2.2 Einlieferung effektiver Stücke (inkl. USt) 9.2.3 Girosammelverwahrung 29,75 EUR Streifbandverwahrung 29,75 EUR Wertpapierrechnung 29,75 EUR Kapitalveränderungen Bezug von Inland EUR 15,00 15,00 15,00 jungen Aktien Options-, Wandelanleihen Genussscheinen 9.2.4 entfällt 9.2.5 entfällt 9.2.6 Bearbeitung von Kundenaufträgen im Zusammenhang mit Kapitalertrag- und Körperschaftsteuern sowie ausländischen Quellensteuern (inkl. USt) Erstattung ausländischer Quellensteuer gemäß Doppelbesteuerungsabkommen 9.2.7 Ausland EUR 35,00 35,00 35,00 pro Antrag 11,90 EUR Auf Kundenwunsch Erstellen von: Depotaufstellung (inkl. USt) 11,90 EUR Zweitschriften (inkl. USt) 40 11,90 EUR 9.2.8 Nachträgliche Konvertierung bei Zinszahlung bzw. Endfälligkeit 9.2.9 Weitere Dienstleistungen entfällt Besorgung von Geschäftsberichten ausländischer Gesellschaften (inkl. USt) Verpfändung/Sperren zugunsten Dritter im Auftrag des Kunden (inkl. USt) 11,90 EUR 0,00 EUR 9.3 Dienstleistungen außerhalb der Depotverwahrung (Schaltergeschäfte) 9.3.1 Hereinnahme von fälligen Wertpapieren und Kupons zum Inkasso (sofern einlösende Stelle nicht Zahlstelle ist) (inkl. USt) 9.3.2 40 EUR/DEM-Kupons 0,23 %, mind. 11,90 EUR Fremdwährungskupons 0,23 %, mind. 11,90 EUR EUR-Gutschrift 0,23 %, mind. 11,90 EUR Währungsgutschrift 0,23 %, mind. 11,90 EUR Hereinnahme von Wertpapieren zum Umtausch/Stücketausch (inkl. USt) 11,90 EUR Soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht. 134 200 2.16 Seite 20 Stand: 21.06.2016 9.3.3 9.3.4 Bogenerneuerung (sofern Kreditinstitut nicht Umtauschstelle ist) Inland 10,00 EUR Ausland 10,00 EUR Bearbeitung bei Verlust von Wertpapieren (inkl. USt) 29,75 EUR Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen Überprüfung von Wertpapier-Urkunden im Kundenauftrag (inkl. USt) Aufnahme von Wertpapieren in die Oppositionsliste (inkl. USt) per Währungsscheck oder Währungsgutschrift 10 29,75 EUR 29,75 EUR Sonstiges Saldenbestätigung im Auftrag des Kunden außerhalb des vereinbarten Abrechnungsturnus - inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) - ansonsten 12,00 EUR 10,00 EUR Telefonat (im Auftrag des Kunden ausgeführt, inkl. USt) 0,25 EUR Telefax (im Auftrag des Kunden ausgeführt, inkl. USt) 2,50 EUR Fotokopie (im Auftrag des Kunden ausgeführt, inkl. USt) 0,25 EUR Nachforschung (im Auftrag des Kunden ausgeführt), wenn die Nachforschung durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht wurde - inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) - ansonsten 25,00 EUR 25,00 EUR Vertrag zugunsten Dritter - inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) - ansonsten 0,00 EUR 15,00 EUR Aufgebotsverfahren (zzgl. Auslagen, soweit gesetzlich zulässig) - inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) - ansonsten 50,00 EUR 50,00 EUR Erträgnisaufstellung - inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) - ansonsten pro Posten 0,90 EUR, mind. 12,00 EUR 0,00 EUR Kontosperre im Auftrag des Kunden - inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) - ansonsten 5,00 EUR 5,00 EUR Adressennachforschung (soweit durch vom Kunden zu vertretende Umstände verursacht) - inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) - ansonsten 10,00 EUR 10,00 EUR Mahnung41 - inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) - ansonsten 0,00 EUR 0,00 EUR Stundensatz für nach Zeitaufwand abzurechnende Sonderleistungen (im Auftrag des Kunden ausgeführt, ohne dass eine gesetzliche Verpflichtung der Bank dazu besteht) - inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) - ansonsten 41 50,00 EUR/ Stunde 50,00 EUR/ Stunde Kostenlos, wenn bei einem Verbraucherkreditvertrag dem Kreditnehmer während seines Vertrages der gesetzliche Verzugszinssatz berechnet wird oder der Kunde erst durch die Mahnung in Verzug gerät. Dem Kunden bleibt der Gegenbeweis vorbehalten, dass in seinem Fall kein oder nur ein geringerer Schaden durch die Mahnung verursacht wurde. 134 200 2.16 Seite 21 Stand: 21.06.2016 Entgelt für umfangreichere Beratungen nach Absprache mit dem Kunden - inkl. USt im Wertpapiergeschäft (Verwahr-/Verwaltungsgeschäft) 100,00 EUR/ Stunde 100,00 EUR/ Stunde - ansonsten Weitere entgeltpflichtige Dienstleistungen Verlusterklärung zum Sparbuch inkl. Erstellung einer Ersatzurkunde 42 Nachträgliche Korrektur von Freistellungsaufträgen, wenn eine manuelle Berechnung / Stornierung von Kapitalertragsteuer / Solidaritätszuschlag erfolgen muss (nur wenn die Korrektur durch vom Kunden zu vertretende Umstände erforderlich wurde) Geldwechsel Münzgeld (je Rolle) Sortenan-/-verkauf in bar (je Währung) Sortenan-/-verkauf über das Kundenkonto (je Währung) Edelmetallan-/-verkauf in bar (je Geschäft) Edelmetallan-/-verkauf über das Kundenkonto (je Geschäft) Einrichtung der Weiterleitung von Umsatzinformationen an Service-Rechenzentren (z.B. DATEV u.ä.) Einrichtung von Vollmachten für Steuerberater zum elektronischen Abruf von Konteninformationen des Mandanten 11 25,00 EUR 5,00 EUR 0,50 EUR 3,00 EUR 1,00 EUR 5,00 EUR 2,00 EUR einmalig je Konto 25,00 EUR einmalig je Vollmacht 35,00 EUR Außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren und sonstige Beschwerdemöglichkeit Die Bank nimmt am Streitbeilegungsverfahren der deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe teil. Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank besteht daher für Privatkunden, Firmenkunden sowie bei Ablehnung eines Antrags auf Abschluss eines Basiskontovertrags für Nichtkunden die Möglichkeit, den Ombudsmann für die genossenschaftliche Bankengruppe anzurufen (http://www.bvr.de/Service/Kundenbeschwerdestelle). Näheres regelt die „Verfahrensordnung für die außergerichtliche Schlichtung von Kundenbeschwerden im Bereich der deutschen genossenschaftlichen Bankengruppe“, die auf Wunsch zur Verfügung gestellt wird. Die Beschwerde ist in Textform (z. B. mittels Brief, Telefax oder E-Mail) an die Kundenbeschwerdestelle beim Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken - BVR, Schellingstraße 4, 10785 Berlin, Fax: 030 2021-1908, E-Mail: [email protected] zu richten. Betrifft der Beschwerdegegenstand eine Streitigkeit aus dem Anwendungsbereich des Zahlungsdiensterechts (§§ 675c bis 676c des Bürgerlichen Gesetzbuches, Art. 248 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch, § 48 des Zahlungskontengesetzes und Vorschriften des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes) besteht zudem die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht einzulegen. Die Verfahrensordnung ist bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht erhältlich. Die Adresse lautet: Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn. 42 Wird nur berechnet, wenn der Kunde den Verlust seiner Sparurkunde zu vertreten hat. 134 200 2.16 Seite 22 Stand: 21.06.2016
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