Straßenverkehr: Kommission verklagt Dänemark und

Europäische Kommission - Pressemitteilung
Straßenverkehr: Kommission verklagt Dänemark und Finnland vor dem
Gerichtshof der Europäischen Union wegen Nichteinhaltung der
Kabotagevorschriften
Brüssel, 16. Juni 2016
Die Europäische Kommission hat heute beschlossen, Dänemark und Finnland wegen nicht
ordnungsgemäßer Anwendung der Kabotagevorschriften, die in der Verordnung (EG)
Nr. 1072/2009 über den Zugang zum Markt des grenzüberschreitenden Güterkraftverkehrs
festgelegt sind, vor dem Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen.
Die Europäische Kommission hat heute beschlossen, Dänemark und Finnland wegen nicht
ordnungsgemäßer Anwendung der Kabotagevorschriften, die in der Verordnung (EG) Nr. 1072/2009
über den Zugang zum Markt des grenzüberschreitenden Güterkraftverkehrs festgelegt sind, vor dem
Gerichtshof der Europäischen Union zu verklagen.
Aufgrund der Verordnung dürfen Kraftverkehrsunternehmen, die über eine Gemeinschaftslizenz
verfügen, nach dem Entladen bei einer grenzüberschreitenden Beförderung bis zu drei innerstaatliche
Beförderungen in einem anderen Mitgliedstaat als ihrem eigenen durchführen („Kabotage“). Das EURecht sieht keine weiteren Beschränkungen vor.
Nach finnischem Recht ist die Kabotage jedoch auf zehn Kabotagebeförderungen innerhalb eines
Drei-Monats-Zeitraums beschränkt. Nach Ansicht der Kommission ist diese zusätzliche Beschränkung
nicht gerechtfertigt. Außerdem kann nach EU-Recht eine Kabotagebeförderung mehrere Be- und
Entladeorte umfassen. Den finnischem Rechtsvorschriften zufolge gilt jedoch jedes Be- oder Entladen
als eine Kabotagebeförderung. Nach dänischem Recht kann eine einzige Kabotagebeförderung
mehrere Be- „oder“ Entladeorte umfassen, aber nicht beides. Auch hier ist die Kommission der
Auffassung, dass diese weitere Beschränkung nicht gerechtfertigt ist.
Die Europäische Kommission hat den dänischen bzw. finnischen Behörden am 24. September 2015
bzw. am 29. April 2015 mit Gründen versehene Stellungnahmen übermittelt. Da Dänemark und
Finnland es versäumt haben, ihre Rechtsvorschriften mit dem EU-Recht in Einklang zu bringen, hat die
Europäische Kommission beschlossen, gegen beide Mitgliedstaaten vor dem Gerichtshof der EU Klage
zu erheben.
Der Kommission ist bekannt, dass das finnische Parlament in Kürze über einen Entwurf eines
Regierungserlasses abstimmen wird, der geeignet sein könnte, ihre Bedenken auszuräumen. Nach
erfolgter Annahme dieses Erlasses wird die Kommission ihren heutigen Beschluss erneut prüfen.
Hintergrund
Die Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 vom 21. Oktober 2009 garantiert einheitliche Kriterien für den
Zugang von Güterkraftverkehrsunternehmen aus den EU-Mitgliedstaaten zum EUGüterkraftverkehrsmarkt. Dies ist von Bedeutung für die Vollendung des Kraftverkehrsbinnenmarktes
und die Aufrechterhaltung gleicher Wettbewerbsbedingungen zwischen den Kraftverkehrsunternehmen.
Durch die Kabotage soll die Effizienz des Güterkraftverkehrs erhöht werden, indem die Zahl der
Leerfahrten nach dem Entladen im grenzüberschreitenden Verkehr verringert wird.
Weitere Informationen:
- Zu Verstößen im Bereich Mobilität und Verkehr in der EU.
- Zu den wichtigsten Beschlüssen in den Vertragsverletzungsverfahren im Juni siehe MEMO/16/2097.
- Zu Vertragsverletzungsverfahren allgemein siehe MEMO/12/12.
- Informationen zu den Vertragsverletzungsverfahren.
IP/16/2105