Informationen und amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg www.amtsblatt.nuernberg.de Nr. 12 / 15. Juni 2016 2 Euro Vollzug der EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung; Bekämpfung der Blauzungenkrankheit Hinweise: Amtsblatt Die Stadt Nürnberg erlässt gemäß § 4 Abs. 1 der EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung folgende Allgemeinverfügung: 1. Alle Halter von Rindern, Schafen oder Ziegen dürfen ihre Tiere freiwillig mit einem zugelassenen inaktivierten Impfstoff gegen die Blauzungenkrankheit oder bis ein solcher verfügbar ist, mit einem vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz genehmigten Impfstoff gegen die Blauzungenkrankheit impfen lassen. Hierbei sind die Angaben des Impfstoffherstellers zu beachten. 2. Der Tierhalter, der unter 1. genannten Tiere, hat jede Impfung gegen die Blauzungenkrankheit innerhalb von 7 Tagen nach Impfung bei der dafür beauftragten Stelle (HIT-Datenbank) selbstständig zu melden. Bei der Impfung von Rindern hat der Tierhalter zusätzlich die Ohrmarkennummern der geimpften Tiere anzugeben. 3. Alle Halter von anderen als den unter 1. genannten, für die Blauzungenerkrankung empfänglichen Tierarten, dürfen ihre Tiere freiwillig mit einem zugelassenen inaktivierten Impfstoff gegen die Blauzungenkrankheit oder bis ein solcher verfügbar ist, mit einem vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz genehmigten Impfstoff gegen die Blauzungenkrankheit impfen lassen. Hierbei sind die Angaben des Impfstoffherstellers zu beachten. 4. Der Tierhalter der unter 3. genannten Tiere hat jede Impfung gegen die Blauzungenkrankheit innerhalb von 7 Tagen nach Impfung beim Veterinäramt, unter Angabe des Namens/der Betriebsadresse, der Zahl und Art der geimpften Tiere, Balisnummer des Betriebs, Datum der Impfung, Art des Impfstoffes und Codenummer der genutzten Impfstoffcharge zu melden. 5. Die unter 2. und 4. genannten Meldungen sind fristgerecht, wahrheitsgemäß und vollständig abzugeben. 6. Diese Allgemeinverfügung ergeht kostenfrei. 7. Diese Allgemeinverfügung tritt am Tage nach der Bekanntmachung in Kraft. Amtsblatt Nürnberg 12 / 15. Juni 2016 Auskünfte zu den Impfstoffen, die angewendet werden dürfen, erteilt das Veterinäramt der Stadt Nürnberg unter der Telefonnummer 0911/231-5312. Gemäß Art. 41 Abs. 4 Satz 1 BayVwVfG ist nur der verfügende Teil der Allgemeinverfügung öffentlich bekannt zu machen. Die Allgemeinverfügung kann ab sofort mit ihrer Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung während der allgemeinen Öffnungszeiten im Ordnungsamt der Stadt Nürnberg, Innerer Laufer Platz 3, 90403 Nürnberg, eingesehen werden (Zimmer 211). Die Allgemeinverfügung ist nach § 37 Satz 1 Nr. 2 des Tiergesundheitsgesetzes kraft Gesetzes sofort vollziehbar. Ein Rechtsbehelf gegen die Nummern 1. bis 5. dieser Allgemeinverfügung hat keine aufschiebende Wirkung (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 der Verwaltungsgerichtsordnung). Stadt Nürnberg - Ordnungsamt Satzung zur Änderung der Satzung für das Nachbarschaftshaus Gostenhof (NachbarschaftshausS – NHGS) vom 2. August 2007 (Amtsblatt S. 294) Vom 09. Juni 2016 Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch § 2 Nr. 5 des Gesetzes vom 12. Mai 2015 (GVBl. S. 82), folgende Satzung: Art. 1 Die Nutzungsordnung für das Nachbarschaftshaus Gostenhof (Anlage zur Satzung) wird wie folgt geändert: 1. § 3 wird wie folgt geändert: a)Es wird folgender neuer Abs. 2 eingefügt: „(2) Die Räume dürfen nicht zur Durchführung von Veranstaltungen genutzt werden, auf denen verfassungs- oder gesetzwidriges Gedankengut dargestellt und/oder verbreitet wird, sei es vom Veranstalter selbst oder von an der Veranstaltung teilnehmenden Personen. Die Veranstaltungen dürfen keine rassistischen, antisemitischen oder antidemokratischen Inhalte haben. Insbesondere dürfen weder in Wort noch in Schrift die Freiheit und Würde des Menschen verächtlich gemacht noch Symbole, die im Geiste verfassungsfeindlicher oder verfassungswidriger Organisationen stehen oder diese repräsentieren, verwendet oder verbreitet werden.“ b)Der bisherige Abs. 2 wird der neue Abs. 3 und erhält folgende Fassung: „(3) Bei Verstößen von an der Veranstaltung teilnehmenden Personen ist unverzüglich für die Unterbindung der Handlung Sorge zu tragen. Den hauptamtlichen Mitarbeitern des Nachbarschaftshauses obliegt das Hausrecht. Ihren Anweisungen ist Folge zu leisten.“ c)Der bisherige Abs. 3 wird der neue Abs. 4. 2. § 4 erhält folgende Fassung: „§ 4 Öffnungszeiten Das Nachbarschaftshaus Gostenhof ist montags bis freitags von 9 bis 22.30 Uhr, samstags von 10 bis 22.30 Uhr und sonntags von 10 bis 21 Uhr geöffnet. An gesetzlichen Feiertagen und in den Weihnachts-Schulferien ist das Haus geschlossen. In den Sommer-Schulferien ist das Haus montags bis donnerstags von 9 bis 16 Uhr und freitags von 9 bis 14 Uhr geöffnet.“ Art. 2 Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft. Vorstehende Satzung wurde vom Stadtrat am 8. Juni 2016 beschlossen. Sie wird hiermit ausgefertigt und amtlich bekannt gemacht. Nürnberg, 09. Juni 2016 Stadt Nürnberg Dr. Ulrich Maly Oberbürgermeister 188 Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg Anwesen Eisenstraße, Gemarkung/Flurnr.: Schweinau 201/62 Baugenehmigung für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 131 WE, davon 32 WE im geförderten Wohnungsbau - Teilbaugenehmigung über Baugruben- und Fundamentarbeiten sowie Baumfällungen und -rückschnitte Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg vom 30.05.2016, Aktenzeichen B3-2016-1 wurde die Baugenehmigung für das oben genannte Vorhaben unter Auflagen und mit der Genehmigung zur Beseitigung bestimmter genau festgelegter Bäume erteilt. Da am Verfahren mehr als 20 Eigentümer oder Erbbauberechtigte von benachbarten Grundstücken beteiligt sind, wird die notwendige Zustellung einer Ausfertigung der Baugenehmigung durch diese öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach, Postanschrift: Postfach 616, 91511 Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24 - 28, 91522 Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Nürnberg) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen vier Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. unter (0911) 231-10370 im Amtsgebäude Bauhof 5, Zimmer 28, einsehen. Sie können auch einen Abdruck der Baugenehmigung schriftlich anfordern. Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung: Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauaufsichtliche Zulassung hat nach § 212 a Baugesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wirkung. Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung (§ 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) kann beim vorgenannten Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts, gestellt werden. Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22.06.2007 (GVBl. S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Baurechts abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. Die Klageerhebung in elektronischer Form (z. B. durch E-Mail) ist unzulässig. Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten. Hinweise zur Akteneinsicht: Beteiligte können die Akten des Baugenehmigungsverfahrens bei der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden (Mo., Di. und Do. 8.30 - 15.30 Uhr, Mi. und Fr. 8.30 - 12.30 Uhr) oder nach telefonischer Vereinbarung Anwesen Geisseestraße, Gemarkung/Flurnr.: Schweinau 200 / 4 Vorbescheid für die Errichtung von Büro- und Wohngebäuden Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg vom 07.06.2016, Aktenzeichen V1-2016-8 wurde der Vorbescheid für das oben genannte Vorhaben unter Auflagen erteilt. Da am Verfahren mehr als 20 Eigentümer oder Erbbauberechtigte von benachbarten Grundstücken beteiligt sind, wird die notwendige Zustellung einer Ausfertigung der Baugenehmigung durch diese öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach, Postanschrift: Postfach 616, 91511 Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24 - 28, 91522 Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Nürnberg) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthal- www.zoells.de [email protected] www.fima-gmbh.de Amtsblatt Nürnberg 12 / 15. Juni 2016 189 Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg ten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen vier Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung: Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22.06.2007 (GVBl. S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Baurechts abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. Die Klageerhebung in elektronischer Form (z. B. durch E-Mail) ist unzulässig. Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten. Hinweise zur Akteneinsicht: Beteiligte können die Akten des Vorbescheides bei der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden (Mo., Di. und Do. 8.30 - 15.30 Uhr, Mi. und Fr. 8.30 - 12.30 Uhr) und nach telefonischer Vereinbarung unter (0911) 231-4354 im Amtsgebäude Bauhof 5, Zimmer 10 einsehen. Sie können auch einen Abdruck der Baugenehmigung schriftlich anfordern. Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde Anwesen Gugelstraße 75, Gemarkung/Flurnr.: Steinbühl 131 / 3 Baugenehmigung für die a) Errichtung eines Eingangsanbaus und b) Nutzungsänderung von Backstube zu Wohnräumen Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg vom 06.06.2016, Aktenzeichen B2-2014-763 wurde die Baugenehmigung für das oben genannte Vorhaben zu a) erteilt. Da am Verfahren mehr als 20 Eigentümer oder Erbbauberechtigte von benachbarten Grundstücken beteiligt sind, wird die notwendige Zustellung einer Ausfertigung der Baugenehmigung durch diese öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt. HUVWRSIW" $EIOXVVY UXFK" 5RKUE .XQGHQEUR 1HXPKOZHJ 1UQEHUJ 7HO )D[ Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach, Postanschrift: Postfach 616, 91511 Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24 - 28, 91522 Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Nürnberg) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen vier Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung: Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauaufsichtliche Zulassung hat nach § 212 a Baugesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wirkung. Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung (§ 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) kann beim vorgenannten Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts, gestellt werden. Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22.06.2007 (GVBl. S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Baurechts abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. Die Klageerhebung in elektronischer Form (z. B. durch E-Mail) ist unzulässig. Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten. Hinweise zur Akteneinsicht: Beteiligte können die Akten des Baugenehmigungsverfahrens bei der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden (Mo., Di. und Do. 8.30 - 15.30 Uhr, Mi. und Fr. 8.30 - 12.30 Uhr) oder nach telefonischer Vereinbarung unter (0911) 231-4372 im Amtsgebäude Bauhof 5, Zimmer 30, einsehen. Sie können auch einen Abdruck der Baugenehmigung schriftlich anfordern. Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde Anwesen Hastverstraße 22, Gemarkung/Flurnr.: Gärten h. d.Veste 74/5 Baugenehmigung für den Anbau zweier Balkonanlagen an best. MFH, Teilausbau des Dach- und Spitzbodens, Zusammenlegung und Neuaufteilung der Wohneinheiten Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg vom 30.05.2016, Aktenzeichen B2-2015-552 wurde die Baugenehmigung für das oben genannte Vorhaben unter Auflagen, mit der Genehmigung zum Rückschnitt genau festgelegter Bäume und unter Zulassung von Abweichungen nach Art. 63 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) erteilt. Da am Verfahren mehr als 20 Eigentümer oder Erbbauberechtigte von benachbarten Grundstücken beteiligt sind, wird die notwendige Zustellung einer Ausfertigung der Baugenehmigung durch diese öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach, Postanschrift: Postfach 616, 91511 Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24 - 28, 91522 Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Nürnberg) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen vier Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung: Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauaufsichtliche Zulassung hat nach § 212 a Baugesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wirkung. Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung (§ 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 80 Abs. 5 ZZZ .DQDOXQG5RKU 6DQLHUXQJ .DQDOUHQRYDWLRQ,QOLQHUWHFKQLN .DQDOUHSDUDWXU.XU]OLQHUWHFKQLN .DQDOLQVWDQGVHW]XQJ(GHOVWDKOKOVHQWHFKQLN 1HXYHUOHJXQJ $EGLFKWXQJVYHUIDKUHQJHJHQ*UXQGZDVVHU ,QQHQEHVFKLFKWXQJHQ 6FKDFKWVDQLHUXQJHQ (LQEDXYRQ5FNVWDXVLFKHUXQJHQ )HWWDEVFKHLGHUQ6FKlFKWHQXVZ GH GH 7DJ1DFKW1RWGLHQVW NRVWHQORVH6HUYLFHQXPPHU 5RKU$EIOXVV.DQDOUHLQLJXQJ +RFKGUXFNVSOXQJUHLQLJXQJ )HWWDEVFKHLGHUHQWOHHUXQJ 'LFKWKHLWVSUIXQJ$79',1(1 5RKU.DQDO798QWHUVXFKXQJ .DQDO5RKU6DQLHUXQJ /HLWXQJVRUWXQJ 6LJQDOQHEHOEHUDXFKXQJ 5DWWHQ6FKXW]NODSSHXYP $XXVELOGXQJV IDDFKKEHWULLHE Amtsblatt Nürnberg 12 / 15. Juni 2016 190 Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) kann beim vorgenannten Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts, gestellt werden. Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22.06.2007 (GVBl. S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Baurechts abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. Die Klageerhebung in elektronischer Form (z. B. durch E-Mail) ist unzulässig. Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten. Hinweise zur Akteneinsicht: Beteiligte können die Akten des Baugenehmigungsverfahrens bei der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden (Mo., Di. und Do. 8.30 - 15.30 Uhr, Mi. und Fr. 8.30 - 12.30 Uhr) oder nach telefonischer Vereinbarung unter (0911) 231-5662 im Amtsgebäude Bauhof 5, Zimmer 17, einsehen. Sie können auch einen Abdruck der Baugenehmigung schriftlich anfordern. Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde Anwesen Hohfederstraße, Gemarkung/Flurnr.: Schoppershof 323/3 Baugenehmigung für die Nutzungsänderung des Rückgebäudes von Gewerbe zu Wohnen Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg vom 03.06.2016, Aktenzeichen B2-2016-208 wurde die Baugenehmigung für das oben genannte Vorhaben unter Auflagen und unter Zulassung von Abweichungen nach Art. 63 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) erteilt. Da am Verfahren mehr als 20 Eigentümer oder Erbbauberechtigte von benachbarten Grundstücken beteiligt sind, wird die notwendige Zustellung einer Ausfertigung der Baugenehmigung durch diese öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach, Postanschrift: Postfach 616, 91511 Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24 - 28, 91522 Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Nürnberg) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen vier Amtsblatt Nürnberg 12 / 15. Juni 2016 Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung: Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauaufsichtliche Zulassung hat nach § 212 a Baugesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wirkung. Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung (§ 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) kann beim vorgenannten Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts, gestellt werden. Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22.06.2007 (GVBl. S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Baurechts abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. Die Klageerhebung in elektronischer Form (z. B. durch E-Mail) ist unzulässig. Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten. Hinweise zur Akteneinsicht: Beteiligte können die Akten des Baugenehmigungsverfahrens bei der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden (Mo., Di. und Do. 8.30 - 15.30 Uhr, Mi. und Fr. 8.30 - 12.30 Uhr) oder nach telefonischer Termin-Vereinbarung unter (0911) 231-10464, im Amtsgebäude Bauhof 5, Zimmer-Nr. 16 , einsehen. Sie können auch einen Abdruck der Baugenehmigung schriftlich anfordern. Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde Anwesen Humboldtstraße 35, Gemarkung/Flurnr.: Steinbühl 103/14 Baugenehmigung für die Energetische Sanierung eines Mehrfamilienhauses, den Einbau eines Aufzuges, den Ausbau des Dachgeschosses, sowie die Errichtung von zwei Loggien und drei Balkonanlagen Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg vom 01.06.2016, Aktenzeichen B2-2015-1070 wurde die Baugenehmigung für das oben genannte Vorhaben unter Auflagen und unter Zulassung von Abweichungen nach § 31 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie nach Art. 63 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) erteilt. Amtsblatt: Da am Verfahren mehr als 20 Eigentümer oder Erbbauberechtigte von benachbarten Grundstücken beteiligt sind, wird die notwendige Zustellung einer Ausfertigung der Baugenehmigung durch diese öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach, Postanschrift: Postfach 616, 91511 Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24 - 28, 91522 Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Nürnberg) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen vier Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung: Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauaufsichtliche Zulassung hat nach § 212 a Baugesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wirkung. Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung (§ 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) kann beim vorgenannten Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts, gestellt werden. Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22.06.2007 (GVBl. S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Baurechts abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. Die Klageerhebung in elektronischer Form (z. B. durch E-Mail) ist unzulässig. Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten. Hinweise zur Akteneinsicht: Beteiligte können die Akten des Baugenehmigungsverfahrens bei der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden (Mo., Di. und Do. 8.30 - 15.30 Uhr, Mi. und Fr. 8.30 - 12.30 Uhr) oder nach telefonischer Vereinbarung unter (0911) 231-4372 im Amtsgebäude Bauhof 5, Zimmer 30, einsehen. Sie können auch einen Abdruck der Baugenehmigung schriftlich anfordern. Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde Kanzlei Dr. Sojka - öffentliches Recht Zirkelschmiedsgasse 28 90402 Nürnberg Tel. 0911 240 350 00 Fax 0911 240 350 01 [email protected] 191 Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg Anwesen Keßlerstraße 16 - 18, Gemarkung/Flurnr.: Gärten b. Wöhrd 2/3 Baugenehmigung für die Nutzungsänderung von Büro- zu Wohnraum (6.OG bis 2. DG) sowie Umbau und Ertüchtigung des Daches und des Dachstuhles mit Errichtung von Dachgauben Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg vom 27.05.2016, Aktenzeichen B2-2015-990 wurde die Baugenehmigung für das oben genannte Vorhaben unter Auflagen erteilt. Da am Verfahren mehr als 20 Eigentümer oder Erbbauberechtigte von benachbarten Grundstücken beteiligt sind, wird die notwendige Zustellung einer Ausfertigung der Baugenehmigung durch diese öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach, Postanschrift: Postfach 616, 91511 Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24 - 28, 91522 Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Nürnberg) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen vier Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung: Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauaufsichtliche Zulassung hat nach § 212 a Baugesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wirkung. Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung (§ 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) kann beim vorgenannten Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach schriftlich oder zur Niederschrift des Urkunds- beamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts, gestellt werden. Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22.06.2007 (GVBl. S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Baurechts abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. Die Klageerhebung in elektronischer Form (z. B. durch E-Mail) ist unzulässig. Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten. Hinweise zur Akteneinsicht: Beteiligte können die Akten des Baugenehmigungsverfahrens bei der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden (Mo., Di. und Do. 8.30 - 15.30 Uhr, Mi. und Fr. 8.30 - 12.30 Uhr) oder nach telefonischer Vereinbarung unter (0911) 231-5662 im Amtsgebäude Bauhof 5, Zimmer 17, einsehen. Sie können auch einen Abdruck der Baugenehmigung schriftlich anfordern. Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde Anwesen Scheurlstraße 25, Gemarkung/Flurnr.: St. Peter 23 / 25 Baugenehmigung für die Nutzungsänderung von Sportstätte zu Gaststätte (EG) Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg vom 02.04.2015, Aktenzeichen B1-2014-346 wurde die Baugenehmigung für das oben genannte Vorhaben und unter Zulassung von Abweichungen nach Art. 63 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) erteilt. Da am Verfahren mehr als 20 Eigentümer oder Erbbauberechtigte von benachbarten Grundstücken beteiligt sind, wird die notwendige Zustellung einer Ausfertigung der Baugenehmigung durch diese öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayeri- schen Verwaltungsgericht Ansbach, Postanschrift: Postfach 616, 91511 Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24 - 28, 91522 Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Nürnberg) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen vier Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung: Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauaufsichtliche Zulassung hat nach § 212 a Baugesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wirkung. Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung (§ 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) kann beim vorgenannten Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts, gestellt werden. Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22.06.2007 (GVBl. S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Baurechts abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. Die Klageerhebung in elektronischer Form (z. B. durch E-Mail) ist unzulässig. Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten. Hinweise zur Akteneinsicht: Beteiligte können die Akten des Baugenehmigungsverfahrens bei der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden (Mo., Di. und Do. 8.30 - 15.30 Uhr, Mi. und Fr. 8.30 - 12.30 Uhr) oder nach telefonischer Vereinbarung unter (0911) 231- 4373 im Amtsgebäude Bauhof 5, Zimmer 30, einsehen. Sie können auch einen Abdruck der Baugenehmigung schriftlich anfordern. Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde Ryschka GbR Blitzschutz- und Erdungstechnik Planungen · Montagen · Prüfungen www.maier-georgs.de Amtsblatt Nürnberg 12 / 15. Juni 2016 Klingenfeldstraße 2 ∙ 90453 Nürnberg Tel. 0911/6 37 04 12 ∙ Fax 0911/6 37 04 14 [email protected] LGA geprüfter Betrieb 192 Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg Anwesen Sperberstraße 38, Gemarkung/Flurnr.: Gibitzenhof 286/27 Baugenehmigung für den Einbau einer Wohnung in das Dachgeschoss und Errichtung einer Dachloggia Genehmigungsverlängerung Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg vom 06.06.2016, Aktenzeichen G2-2016-9 wurde die Baugenehmigung für das oben genannte Vorhaben erteilt. Da am Verfahren mehr als 20 Eigentümer oder Erbbauberechtigte von benachbarten Grundstücken beteiligt sind, wird die notwendige Zustellung einer Ausfertigung der Baugenehmigung durch diese öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach, Postanschrift: Postfach 616, 91511 Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24 - 28, 91522 Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Nürnberg) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen vier Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung: Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauaufsichtliche Zulassung hat nach § 212 a Baugesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wirkung. Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung (§ 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) kann beim vorgenannten Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts, gestellt werden. Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22.06.2007 (GVBl. S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Baurechts abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. Die Klageerhebung in elektronischer Form (z. B. durch E-Mail) ist unzulässig. Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten. Zimmer 200, einsehen. Sie können auch einen Abdruck der Baugenehmigung schriftlich anfordern. Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde Hinweise zur Akteneinsicht: Anwesen Wettersteinstraße 23, Gemarkung/Flurnr.: Langwasser 180/2295 Baugenehmigung für die Errichtung eines Anbaus für den Bereich Getränkemarkt - Tektur über Grundriss- und Fassadenänderungen sowie Errichtung eines beleuchteten doppelseitigen Werbepylons, 2 Leuchtkästen, 2 bel. Vitrinen und einer unbel. Fensterbeklebung Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg vom 30.05.2016, Aktenzeichen B1-2016-70 wurde die Baugenehmigung für das oben genannte Vorhaben unter Auflagen erteilt. Da am Verfahren mehr als 20 Eigentümer oder Erbbauberechtigte von benachbarten Grundstücken beteiligt sind, wird die notwendige Zustellung einer Ausfertigung der Baugenehmigung durch diese öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach, Postanschrift: Postfach 616, 91511 Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24 - 28, 91522 Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Nürnberg) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen vier Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung: Hinweise zur Akteneinsicht: Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauaufsichtliche Zulassung hat nach § 212 a Baugesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wirkung. Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung (§ 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) kann beim vorgenannten Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts, gestellt werden. Beteiligte können die Akten des Baugenehmigungsverfahrens bei der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden (Mo., Di. und Do. 8.30 - 15.30 Uhr, Mi. und Fr. 8.30 - 12.30 Uhr) oder nach telefonischer Vereinbarung unter (0911) 231-5658 im Amtsgebäude Bauhof 5, Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22.06.2007 (GVBl. S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Baurechts abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. Amtsblatt Nürnberg 12 / 15. Juni 2016 Die Klageerhebung in elektronischer Form (z. B. durch E-Mail) ist unzulässig. Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten. Beteiligte können die Akten des Baugenehmigungsverfahrens bei der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden (Mo., Di. und Do. 8.30 - 15.30 Uhr, Mi. und Fr. 8.30 - 12.30 Uhr) oder nach telefonischer Vereinbarung unter (0911) 231-10370 im Amtsgebäude Bauhof 5, Zimmer 28, einsehen. Sie können auch einen Abdruck der Baugenehmigung schriftlich anfordern. Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde Anwesen Wilhelm-Spaeth-Straße 66, Gemarkung/Flurnr.: Gleißhammer 202/2 Baugenehmigung für den Anbau von Balkonen inklusive energetischer Teilsanierung in den Balkonbereichen Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg vom 09.06.2016, Aktenzeichen B2-2015-1082 wurde die Baugenehmigung für das oben genannte Vorhaben unter Auflagen, mit der Genehmigung zur Beseitigung bestimmter genau festgelegter Bäume und unter Zulassung von Abweichungen nach Art. 63 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) erteilt. Da am Verfahren mehr als 20 Eigentümer oder Erbbauberechtigte von benachbarten Grundstücken beteiligt sind, wird die notwendige Zustellung einer Ausfertigung der Baugenehmigung durch diese öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach, Postanschrift: Postfach 616, 91511 Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24 - 28, 91522 Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Nürnberg) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen vier Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung: Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauaufsichtliche Zulassung hat nach § 212 a Baugesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wirkung. Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung (§ 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) kann beim 193 Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg vorgenannten Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts, gestellt werden. Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22.06.2007 (GVBl. S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Baurechts abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. Die Klageerhebung in elektronischer Form (z. B. durch E-Mail) ist unzulässig. Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten. Hinweise zur Akteneinsicht: Beteiligte können die Akten des Baugenehmigungsverfahrens bei der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden (Mo., Di. und Do. 8.30 - 15.30 Uhr, Mi. und Fr. 8.30 - 12.30 Uhr) oder nach telefonischer Vereinbarung unter (0911) 231-10492 im Amtsgebäude Bauhof 5, Zimmer 27, einsehen. Sie können auch einen Abdruck der Baugenehmigung schriftlich anfordern. Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde Anwesen Wirthstraße 16 - 18, Gemarkung/Flurnr.: Galgenhof 44 Baugenehmigung für die Nutzungsänderung von Bürogebäude in Asylbewerberheim für 210 Personen Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg vom 09.06.2016, Aktenzeichen B1-2016-107 wurde die Baugenehmigung für das oben genannte Vorhaben unter Auflagen erteilt. Da am Verfahren mehr als 20 Eigentümer oder Erbbauberechtigte von benachbarten Grundstücken beteiligt sind, wird die notwendige Zustellung einer Ausfertigung der Baugenehmigung durch diese öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach, Postanschrift: Postfach 616, 91511 Ansbach, Hausanschrift: Promenade 24 - 28, 91522 Ansbach, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Nürnberg) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen vier Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. Amtsblatt Nürnberg 12 / 15. Juni 2016 Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung: Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauaufsichtliche Zulassung hat nach § 212 a Baugesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wirkung. Ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung (§ 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 80 Abs. 5 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) kann beim vorgenannten Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts, gestellt werden. Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22.06.2007 (GVBl. S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Baurechts abgeschafft. Es besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid Widerspruch einzulegen. Die Klageerhebung in elektronischer Form (z. B. durch E-Mail) ist unzulässig. Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten. Hinweise zur Akteneinsicht: Beteiligte können die Akten des Baugenehmigungsverfahrens bei der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden (Mo., Di. und Do. 8.30 - 15.30 Uhr, Mi. und Fr. 8.30 - 12.30 Uhr) oder nach telefonischer Vereinbarung unter (0911) 231-10370 im Amtsgebäude Bauhof 5, Zimmer 28, einsehen. Sie können auch einen Abdruck der Baugenehmigung schriftlich anfordern. Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde Aufgebot verlorener Sparurkunden Die nachfolgend genannten Sparurkunden sind, wie glaubhaft gemacht wurde, verloren gegangen. Nr. der Sparurkunden: 3.011.864.083 3.011.327.891 3.653.023.097 3.591.376.706 Für diese Sparurkunden wird hiermit, gemäß Artikel 35 AGBGB, das Aufgebot und die Kontensperre angeordnet und die Inhaber der Sparurkunden aufgefordert, ihre Rechte unter Vorlage der Sparurkunden innerhalb von drei Monaten bei der Sparkasse Nürnberg anzumelden. Falls dies nicht geschieht, werden die Sparurkunden für kraftlos erklärt. Nürnberg, den 31.05.2016 SPARKASSE NÜRNBERG Der Vorstand Kraftloserklärung einer Sparurkunde Nach Abschluss des Aufgebotsverfahrens (Artikel 35-38 AGBGB) wird hiermit nach Artikel 39 AGBGB die verlorene, nachfolgend genannte Sparurkunde für kraftlos erklärt. Nr. der Sparurkunden: 3.011.314.857 Alle Ansprüche gegen die Sparkasse aus der verlorenen Sparurkunde sind damit erloschen. Nürnberg, den 31.05.2016 SPARKASSE NÜRNBERG Der Vorstand Interessenbekundungsverfahren a) zur Angebotsabgabe auffordernde und den Zuschlag erteilende Stelle: Stadt Nürnberg, Kirchenweg 56, 90419 Nürnberg Tel.: 0911/231-33 13, Telefax: 0911/231-24 14 E-Mail: [email protected] Stelle, bei der die Teilnahmeanträge einzureichen sind: Stadt Nürnberg, Amt für Organisation, Informationsverarbeitung und Zentrale Dienste,- Submission -, Fünferplatz 2, (Erdgeschoss/Zi. 002), 90403 Nürnberg b) Art der Vergabe: Interessenbekundungsverfahren „Formloser Teilnahmewettbwerb außerhalb des förmlichen Vergaberechts“ Ausschreibungsnummer: 001_IZ_Werbeagentur c) Ort der Leistungserbringung: Nürnberg, Fürth, Erlangen, Schwabach d) Frist für den Eingang der Interessenbekundung: 05.07.2016 um 12:00 Uhr e) mit der Interessenbekundung einzureichende Nachweise für die Beurteilung der Eignung: 1. Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers, erforderliche Erklärungen und Nachweise: · Kurzdarstellung des Unternehmens: Rechtsform, Gründungsjahr, Hauptsitz, Sitz der nächsten Niederlassung, Leistungsportfolio · Gesamtanzahl der vom Bewerber Beschäftigten in jedem der letzten drei Jahre (2013 bis 2015) · Erklärung des Bewerbers, dass die Technologie von L. R. Hubbard nicht angewandt wird 2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, Mindeststandards, Erklärungen und Nachweise: · Angaben über Gesamtumsatz des Bewerbers und Umsatz für entsprechende Dienstleistungen (Schalten von Anzeigen, schwerpunktmäßig Stellenanzeigen) in jedem der letzten drei Geschäftsjahre (2013 bis 2015) · Anzahl der vom Bewerber für entsprechende Leistungen Beschäftigten in jedem der letzten drei Jahre (2013 bis 2015) · Angaben über die wirtschaftliche Verflechtung mit anderen Unternehmen 194 Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg · Erklärung, dass sich die Bewerberin nicht im Insolvenzverfahren oder in Liquidation befindet · Erklärung, dass die Bewerberin ihre Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben erfüllt · Erklärung, dass die Bewerberin ihre Beschäftigten nach Tarif bzw. Mindestlohn zahlt · Angaben über das Leistungsvolumen: geschaltete Anzeigen, schwerpunktmäßig Stellenanzeigen, pro Jahr der letzten drei Jahre (2013 bis 2015) · Beschreibung der Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität (Layout nach Vorgabe, termingetreue Veröffentlichung) · Darstellung des Prozessablaufs einer Anzeigenschaltung (von der Beauftragung einer Anzeige bis zur Rechnungsstellung) · Angaben, ob und auf welche Art für die benötigte Leistung mit Dritten zusammengearbeitet wird Zwingend erforderlich ist die Nennung von Referenzen/Erfahrungen im folgenden Bereich: · Nachweis über entsprechende Leistungen mit vergleichbaren Anforderungen und vergleichbarem Umfang in Deutschland: Auftraggeber mit einer Beschäftigtenzahl von mindestens 10.000 und einem Auftragsvolumen von mindestens 200 Anzeigen, schwerpunktmäßig Stellenanzeigen, pro Jahr. Die Leistungen wurden von der Be-werberin in den letzten drei Jahren (2013 bis 2015) durchgeführt und werden wie folgt definiert: Schalten von Anzeigen, schwerpunktmäßig Stellenanzeigen, in Printmedien und bei Online-/Internetanbietern. f) Beginn und Ende der Auftragsausführung: geplanter Beginn: 1. Kalenderwoche 2017, Ausführungszeit: 12 Monate mit Option auf Verlängerung g) Art und Umfang des Auftragsgegenstandes: Im Rahmen der Interkommunalen Zusammenarbeit beabsichtigen die Städte Schwabach, Erlangen, Fürth und Nürnberg die gemeinsame Beauftragung einer Werbeagentur für das rechtzeitige Schalten von externen Anzeigen, hauptsächlich Stellenanzeigen, unter Berücksichtigung der jeweiligen Vorgaben der Städte zu Gestaltung/ Layout (mit Logo/Banner und Aufbau) in vorgegebenen Printmedien sowie bei Online-/Internetanbieter (wie z. B. „stepstone“ und „monster“) zu einem bestimmten Erscheinungstag bzw. für eine bestimmte Druckausgabe. Das Auftragsvolumen beträgt ca. 300 – 350 Anzeigen pro Jahr. Dabei handelt es sich hauptsächlich um Stellenanzeigen (mit teilweise mehreren Stellenausschreibungen in einer Anzeige zusammengefasst). Der Auftragsgegenstand untergliedert sich grundsätzlich in folgende Bestandteile: 1. Die Bewerberin layoutet die Anzeigen, hauptsächlich Stellenanzeigen (Einzel- wie Sammelausschreibungen), unter Einhaltung der von der Auftraggeberin definierten Normvorgaben bzgl. Gestaltung/Layout sowie Aufbau und Inhalt und passt diese bei Bedarf an die von den Printmedien oder Online-/Internetanbietern geforderten Formate (z. B. Spaltenbreite, Dateityp) an. Im Rahmen dieser Tätigkeit werden auch evtl. auftretende Rechtschreibfehler von der Bewerberin korrigiert. Bei der Weiterentwicklung des Corporate Designs/ Layouts sowie Aufbau der Anzeigen gewährleistet die Bewerberin, dass die Änderungen entsprechend der Vorgaben der Auftraggeberin umgesetzt werden. 2. Die Bewerberin übermittelt der Auftraggeberin vor Auftragserteilung an die Verlage bzw. Online-/Internetanbieter einen Korrekturabzug und informiert über die Kosten der geplanten Anzeige. 3. Die Bewerberin informiert die Auftraggeberin auf Anfrage über Redaktionsschlüsse der Printmedien und gewährleistet die rechtzeitige Auftragserteilung an die Printmedien, so dass die Anzeige in der gewünschten Ausgabe/zum gewünschten Erscheinungstermin veröffentlicht wird. 4. Die Bewerberin kontrolliert die Veröffentlichung der Anzeigen und macht bei Fehldrucken oder anderen Schlechtleistungen für die Auftraggeberin Nachlässe geltend. Nachträglich gewährte Verlagsrabatte werden an die Auftraggeberin weitergegeben. 5. Die Bewerberin informiert über Sonderveröffentlichungen/Sonderausgaben von Printmedien (z. B. zum Thema „Ausbildung“, oder für bestimmte Berufsgruppen wie z. B. Ingenieure, Sozialberufe etc.). Auf Anfrage informiert die Bewerberin über die Verbreitung und Zielgruppen bestimmter Medien (Print/Online), holt Angebote von Verlagen und Onlineportalen ein und erkundet den Markt. Als Ansprechpartner für Auskünfte im Zusammenhang mit diesem Interessenbekundungsverfahren steht zur Verfügung: Stadt Nürnberg, Amt für Organisation, Informationsverarbeitung und Zentrale Dienste, Bereich Beschaffungsmanagement, Sebastian Lautenschlager, Kirchenweg 56, 90419 Nürnberg, Tel.: 0911/231-33 13, Telefax: 0911/231-24 14 E-Mail: [email protected] Sollten Sie die Voraussetzungen für die Eignung und das Firmenportfolio für den Auftragsgegenstand erfüllen, dann teilen Sie bitte Ihr Interesse an einer Teilnahme unter dem Stichwort „001_IZ_Werbeagentur“ bis zum 05.07.2016, 12:00 Uhr schriftlich, durch Einreichung der unter e) genannten Nachweise bei der Stadt Nürnberg, Amt für Organisation, Informationsverarbeitung und Zentrale Dienste, - Submission -, Fünferplatz 2 (Erdgeschoss/Zi. 002) 90403 Nürnberg, mit. Ausgewählte Einsender erhalten anschließend einen Anforderungskatalog, auf dessen Grundlage ein detailliertes Konzept zu beschreiben ist. Im Rahmen dieses Konzepts ist eine ausführliche Kostenkalkulation darzulegen. Die Fristen für die Einreichung der Unterlagen werden gesondert bekannt gegeben. Auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen werden in einem nächsten Schritt maximal 5 Unternehmen zur Präsentation der Konzeptionen ausgewählt. Die Präsentationstermine werden voraussichtlich ab der 38. Kalenderwoche 2016 stattfinden. h) Wertungsmerkmale für die Bewerberauswahl: Der Bewerber hat alle relevanten Informationen, die aus seiner Sicht für die Beurteilung im Rahmen des nichtförmlichen Interessenbekundungsverfahrens zusätzlich maßgeblich sein könnten, mit anzugeben und zur Eignung (vgl. e) sowie zu den Anforderungen des Auftragsgegenstandes (vgl. g) konkrete Aussagen (die Angaben zu den Buchstaben e) und g) sind Mindestanforderungen) zu treffen. i) Sonstige Angaben: Es besteht kein Anspruch auf Durchführung eines förmlichen Vergabeverfahrens. Jede Interessenbekundung wird in zweifacher Ausfertigung in Papierform und zusätzlich in elektronischer Ausfertigung benötigt. Ein Aufwandsersatz wird nicht gewährt. Altauto-Entsorgung! Die erste Adresse für Autoverwertung mit Bestpreisgarantie AVF GmbH, Schwabach Tel. 09122/634800 KFZ-Gebrauchtteileanfrage: Tel. 09122/634801 www.bonns-autoscheune.de Amtsblatt Nürnberg 12 / 15. Juni 2016 195 Öffentliche Ausschreibungen und Teilnahmewettbewerbe der Stadt Nürnberg a) Auftraggeber (Vergabestelle): Stadt Nürnberg Hochbauamt, Marientorgraben 11, 90402 Nürnberg Tel.: 0911/231-4265, Telefax 0911/231-7630 E-Mai:l [email protected] b) Gewähltes Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A c) gegebenenfalls Auftragsvergabe auf elektronischem Wege und Verfahren der Ver- und Entschlüsselung: Das Vergabesystem der Deutschen eVergabe verwendet für die Verschlüsselung Ihrer Angebotsinhalte während der Übertragung zum Server ein SSLVerschlüsselungsverfahren mit einer Schlüsseltiefe von 128 Bit. [https-Übertragung] d) Art des Auftrags: Ausführung von Bauleistungen e) Ort der Ausführung: 90480 Nürnberg, Nürnberg f) Art und Umfang der Leistung: Aktenzeichen H44-2016-Wü-1.2 Kurzbeschreibung: Erd-, Mauer- und Betonarbeiten, Abbruch- und Asphaltarbeiten Maßnahme: Sanierung Wüstenhaus; Im Gebäude: Abbruch Betonplatte (65m³) und Wände (40 m³), Teilabbruch Wände (50m²), neue Bodenplatte mit bit. Schweißbahn und Dämmung (ca. 300m²); Außen: nachträgliche Ringerdung unter Asphalt (ca. 100 m); h) Losweise Vergabe ist nicht vorgesehen i) Ausführungsfrist: Von: 12.09.2016, Bis: 30.12.2016 Erläuterungen 37.KW - 52. KW 2016 j) Angaben nach § 8 Absatz 2 Nummer 3 zur Zulässigkeit von Nebenangeboten: Die Abgabe von Nebenangeboten ist erlaubt. gesonderte Vorgaben: Nebenangebote sind nur in Verbindung mit dem Hauptangebot zugelassen. k) Stelle, bei der die Vergabeunterlagen angefordert und eingesehen werden können: Nach § 11 der Vergabeordnung haben wir uns entschieden die Vergabeunterlagen ausschließlich digital über die Deutsche eVergabe anzubieten. Sie finden das Verfahren unter folgendem Link: http://tinyurl.com/gwu3et7 l) Aktivierung der Ausschreibung: Sie haben die Möglichkeit, dieses Verfahren elektronisch zu bearbeiten, mit der Vergabestel- le online zu kommunizieren und die Unterlagen zum Vergabeverfahren herunter zu laden. Hierfür stellt Ihnen Deutsche eVergabe ein Werkzeug zur Verfügung - den Projekt-Safe. Die einmaligen Lizenzkosten für dieses Verfahren betragen 14,00 EUR. Zur Nutzung dieser Funktionen aktivieren Sie bitte den Projekt-Safe des Vergabeportals der Deutschen eVergabe. Die Angebots/ Antragsabgabe erfolgt jedoch aufgrund der Vorgaben der Vergabestelle konventionell in Papierform. Näheres entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. n) Angebotsfrist: 07.07.2016 um 09:30 Uhr. o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind: Stadt Nürnberg Hochbauamt. Vergabeamt, VMN, Bauhof 9 – Nebeneingang, 90402 Nürnberg p) Sprache, in der die Angebote oder Teilnahmeanträge abgefasst sein müssen: Deutsch q) Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: Bieter und deren Berechtigte Termin der Angebotsöffnung: 07.07.2016 um 09:30 Uhr Ort der Angebotsöffnung: Stadt Nürnberg, Vergabeamt, VMN, Bauhof 9 – Nebeneingang, 90402 Nürnberg u) verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters: keine allgemeinen Angaben Folgende Nachweise sind im Einzelnen zu erbringen: · Erklärung zu Gewerbemeldung · Erklärung zu Referenzen v) Die Bindefrist endet am 05.08.2016. w) Nachprüfung behaupteter Verstöße: Nachprüfstelle (§21 VOB/A): Regierung von Mittelfranken, VOB-Stelle, Promenade 27, Postfach 606, 91522 Ansbach, Tel.: 0981/53-1746, Fax: 0981/53-1739, Vergabekammer (§ 104 GWB), Promenade 27, Postfach 606, 91522 Ansbach, Tel.: 0981/53-1277, Fax: 0981/53-1837 Sonstiges: keine Angaben Zeitpunkt der Publikation: 15.06.2016 - 09 :00 Uhr Gärtnerweg 1a a) Öffentlicher Auftraggeber: Stadt Nürnberg Hochbauamt, Marientorgraben 11, 90402 Nürnberg Tel.: 0911/231-1994, Telefax: 0911/231-7630, E-Mail: [email protected] b) Gewähltes Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A c)gegebenenfalls Auftragsvergabe auf elektronischem Wege und Verfahren der Ver- und Entschlüsselung: Das Vergabesystem der Deutschen eVergabe verwendet für die Verschlüsselung Ihrer Angebotsinhalte während der Übertragung zum Server ein SSLVerschlüsselungsverfahren mit einer Schlüsseltiefe von 128 Bit. [https-Übertragung] d) Art des Auftrags: Ausführung von Bauleistungen e) Ort der Ausführung: 90471 Nürnberg, Max-Morlock-Platz 1 f) Art und Umfang der Leistung: Aktenzeichen: FSN 522.01 Titel: Stadion Nürnberg: Brandschutzbeschichtung an Stahlbaukonstruktionen Sanierung der Korrosions- und Brandschutzbeschichtung einer unterspannten Galeriekonstruktion hinter der Haupttribüne des Stadions Nürnberg, insbesondere: - 390 m² Überarbeitung/Ertüchtigung vorhandener 1-komponentiger F30-Brandschutzbeschichtung auf Stahlbaukonstruktionen; - 720 m² Totalsanierung mit 2-komponentigem F30-Dämmschichtbildner auf Stahlbaukonstruktionen, incl. Untergrundvorbereitung in Sa 2 1/2; - incl. Gerüstbauarbeiten für Arbeitshöhen bis 22 m; h) Eine Aufteilung ist nicht vorgesehen i)Ausführungsfrist: Vom: 15.08.2016 bis: 28.10.2016, Ausführung in zwei bis drei Bauabschnitten j) Die Abgabe von Nebenangeboten ist erlaubt. k) Anforderung der Vergabeunterlagen: Nach § 11 der Vergabeordnung haben wir uns entschieden die Vergabeunterlagen ausschließlich digital über die Deutsche eVergabe anzubieten. Sie finden das Verfahren unter folgendem Link: http://tinyurl.com/hoen5lr l) Entgelt für die Vergabeunterlagen/Lizenzkosten Systemzugang: Lizenzkosten Deutsche eVergabe: 14,00 EUR. Die Angebots-/Antragsabgabe erfolgt jedoch aufgrund der Vorgaben der Vergabestelle kon- / 90530 Wendelstein Tel. (0 91 29) 40 68 0 - Fax (0 91 29 ) 40 68 19 www.karl-wendelstein.de Öffnungszeiten: Mo.-Fr.: 7:00 – 17:00 Uhr Sa.: 9:00 – 13:00 Uhr Annahme von Abfällen * Grünabfälle, Wurzelstöcke * Altholz A I – A IV * Bauschutt, Erdaushub * Asphalt, teerfrei / teerhaltig * Gemischte Gewerbeabfälle * Rigips, Straßenkehricht * Dachpappen Amtsblatt Nürnberg 12 / 15. Juni 2016 Verkauf (ab Lager oder Lieferung) Transportunternehmen •Kompost, Oscorna-Dünger •Pflanzhumus, Pflanz-Substrate •Rasensamen •Rindenmulch, Rindenhumus •Hackschnitzel •Mineralbeton, Splitt, Kies, Schotter •Recycling-Sand und -schotter •Abbrucharbeiten •Erdbau- u. Baggerarbeiten •Abfalltransporte •Schuttabfuhr •LKW mit Ladekran und Greifer •Lieferung von Humus, etc. Baumaschinenverleih •Bagger, Minibagger •Kleinlader •Rüttelplatten •Containerverleih 196 Öffentliche Ausschreibungen und Teilnahmewettbewerbe der Stadt Nürnberg ventionell in Papierform. Näheres entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. o) Anschrift, an die die Angebote/Anträge zu richten sind: Stadt Nürnberg, Vergabemanagement der Stadt Nürnberg, Bauhof 9 - Nebeneingang, 90402 Nürnberg p) Sprache, in der die Angebote/Anträge abgefasst sein müssen: Deutsch q) Personen, die anwesend sein dürfen: Bieter Angebotsöffnung: 05.07.2016 um 09:10 Uhr. Ort der Angebotsöffnung: Stadt Nürnberg Vergabemanagement der Stadt Nürnberg, Bauhof 9 Nebeneingang, 90402 Nürnberg r) Folgende Sicherheiten sind im Einzelnen zu erbringen: Vertragserfüllungsbürgschaft u) Folgende Nachweise sind im Einzelnen zu erbringen: · Erklärung zu Referenzen · Erklärung zu Zertifkate: Schulungsnachweis der Fachkräfte für angebotenes reaktives Brandschutzsystem v) Zuschlagsfrist: 02.08.2016. w) Nachprüfungsstelle/zuständige Vergabekammer: Nachprüfungsstelle (§21 VOB/A ): Regierung von Mittelfranken, VOB-Stelle, Promenade 27, Postfach 606, 91522 Ansbach, Tel 0981/53-1746, Fax 0981/53-1739 Vergabekammer (§ 104 GWB): Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken, Promenade 27, Postfach 606, 91522 Ansbach, Tel.: 0981/53-1277, Fax: 0981/53-1837 Sonstiges: keine Angaben Zeitpunkt der Publikation: 10.06.2016 - 10:00 Uhr a) Auftraggeber (Vergabestelle): Stadt Nürnberg − OrgA/5−IT, Kirchenweg 56, 90419 Nürnberg, Deutschland b) Art der Vergabe: Öffentliche Ausschreibung [VOL] c) Angebotsabgabe ausschließlich elektronisch: http:// www.auftraege.bayern.de d) Art und Umfang der Leistung, Ort der Leistung: Beschaffung eines FWU−Lizenzvertrags (FWU 2.0) für die städtischen Gymnasien und Realschulen mit 556 FTE („Fulltime Employee“), 90403 Nürnberg e) keine Aufteilung in Lose vorgesehen f) Nebenangebote sind nicht zugelassen g) Ausführungsfrist: 01.08.2016 h) Stelle, bei der die Vergabeunterlagen eingesehen werden können: http://www.auftraege.bayern.de i) Angebotsfrist: 28.06.2016, 23:59 Uhr Bindefrist: 28.07.2016 j) Es sind keine Sicherheitsleistungen gefordert. k) Zahlungsbedingungen: siehe Vergabeunterlagen l) Die mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen, die die Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters verlangen: Unsere Vergabestelle erklärt sich bereit, die Vorlage eines Präqualifizierungszertifikats, welches in der PQ−VOL−Datenbank eingetragen ist, zu akzeptieren. Erklärung Insolvenzverfahren / Liquidationserklärung / Erklärung Ausschlussgründe §§ 123, 124 GWB / Erklärung JahresAmtsblatt Nürnberg 12 / 15. Juni 2016 umsätze 2012−2014 / Nachweis Betriebshaftpflichtversic herung / Nachunternehmererklärung / Erklärung Zahlung von Steuern und Abgaben / Erklärung Gewerberegisterzentralauszug / Erklärung Erfüllung gewerberechtlicher Voraussetzungen / Erklärung zu Berufsgenossenschaft / Erklärung zu Unternehmensart / Schutzerklärung Referenz: ein Referenzkunde für die ausgeschriebene Leistung (Modell FWU−Vertrag) oder für ein gleichwertiges Microsoft Volumenlizenzmodell) in den letzten 3 Jahren. Anzugeben ist der Name des Auftraggebers, Zeitraum des Vertragsabschlusses, Auftragsgegenstand. m Die Unterlagen sind erhältlich unter http://www.auftraege.bayern.de n)Angabe der Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden: Niedrigster Preis I.1) Vergabestelle: Stadt Nürnberg Amt für Organisation, Informationsverarbeitung und Zentrale Dienste Abt. 5 - Beschaffungsmanagement, Kirchenweg 56, 90419 Nürnberg, Deutschland Telefon: +49 911/231-5151, Fax: +49 911/231-5118 E-Mail: [email protected] I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers: Lokalbehörde, Kommune II.1.2) Art des Auftrags: Lieferauftrag, CPV-Code: 38651600-9 Digitalkameras Ort der Ausführung: 90419 verschiedene Lieferadressen im Stadtgebiet Nürnberg II.1.3) Vertragsart: Rahmenvertrag, Laufzeit: 01.01.2017-31.12.2018 II.1.1, 1.5) Bezeichnung und Beschreibung / Gegenstand des Auftrags: 3. BM: Rahmenvertrag 2016 Dokumentenkameras: 2 Gerätetypen, Beschaffung für alle rund 120 Schulstandorte im Zuständigkeitsbereich des Auftraggebers im Stadtgebiet; Rahmenvertrag mit 2-jähriger Laufzeit 3. BM: Rahmenvertrag 2016 Dokumentenkameras II.1.8) Aufteilung in Lose: Nein II.1.9) Zu dieser Ausschreibung sind Nebenangebote nicht zulässig. II.2.1) Menge oder Umfang der Leistung: Insgesamt 408 Dokumentenkameras mit möglicher Serviceleistung (Anbindung der Dokumentenkameras an und Installation der Software auf vorhandene Rechner). Unterteilt in Anforderungen Gerätetyp 1 (355 Stück) und Gerätetyp 2 (53 Stück). Die angegebenen Mengen sind die Mindestabnahmemengen; die Gesamtmenge kann bis zu 20 % überschritten werden. II.2.2) Optionen, Beschreibung und Zeitpunkt, zu dem sie wahrgenommen werden können: Serviceleistungen (Anbindung der Dokumentenkameras an und Installation der Software auf vorhandene Rechner) für die Gerätetypen 1 und 2. II.3) Ausführungsfrist / Lieferzeitraum: 01.01.2017 bis 31.12.2018 III.1.1 - III.1.3) Sicherheiten, Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen, Bietergemeinschaften, geforderte Nachweise: siehe Vergabeunterlagen III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Unsere Vergabestelle erklärt sich bereit, die Vorlage eines Präqualifizierungszertifikats, welches in der PQ-VOL-Datenbank eingetragen ist, zu akzeptieren. Damit sind die Ziffern 1 - 7 und 11 - 19 der geforderten Eigenerklärungen und Nachweise automatisch mit abgedeckt und müssen daher nicht mehr gesondert nachgewiesen werden. Informationen und Zertifikat sind erhältlich unter https://www.pq-vol.de/info/PQStellen.aspx 1. Nachweis Eintragung Handelsregister oder Handwerksgewerbe 2. Erklärung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung nicht beantragt oder dieser Antrag mangels Masse nicht abgelehnt worden ist. 3. Erklärung, dass sich Unternehmen nicht in Liquidation befindet 4. Erklärung, dass die in § 123 GWB genannten Ausschlussgründe nicht zutreffen 5. Erklärung, dass die in § 124 GWB genannten Ausschlussgründe nicht zutreffen III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 6. Angabe des Jahresumsatzes 2012, 2013, 2014 7. Nachweis über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung bzw. eine Erklärung eines Haftpflichtversicherers hoch, dass im Auftragsfall eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen werden kann. 8./9. Erklärung über Einsatz von Nachunternehmern 11. Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken−, Renten− und Arbeitslosenversicherung) einschließlich der Unfallversicherung ordnungsgemäß nachgekommen wurde 12. Erklärung, dass in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregisterauszug geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt wurde. Hinweis: Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen 197 Öffentliche Ausschreibungen und Teilnahmewettbewerbe der Stadt Nürnberg Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gern. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern. 13. Erklärung, dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung vorliegen 14./15. Erklärung über Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft 16. Erklärung über Unternehmensart 17. Erklärung mit Nachweis, ob Bieter ein bevorzugte(r) Bewerber (z.B. Werkstatt für Behinderte, anerkannte Blindenwerkstatt, Spätaussiedler oder ‚ Verfolgte gern. Bevorzugten−Richtlinie, Bekanntm. der Bayer. Staatsregierung vom 06.11.2001). 18. Erklärung, ob es sich um ein ausländisches Unternehmen aus einem EWR−Staat bzw. Staat des WTO-Abkommens handelt 19. Schutzerklärung IV.1) Verfahrensart: Offenes Verfahren (EU) nach VgV/A IV.2) Zuschlagskriterien, Gewichtung: Preis: 100% IV.3.1) Aktenzeichen: OrgA/5-IT/SRV 2016 Dokumentenkameras IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt der Vergabeunterlagen und zusätzlicher Unterlagen: Die Anforderung der Vergabeunterlagen bzw. die Teilnahme am Vergabeverfahren ist nur noch elektronisch über den Projektsafe auf www.auftraege.bayern.de möglich. IV.3.4) Angebotsfrist: 27.06.2016 23:59:00 Uhr I.1) Vergabestelle: Stadt Nürnberg Amt für Organisation, Informationsverarbeitung und Zentrale Dienste Abt. 5 - Beschaffungsmanagement, Kirchenweg 56, 90419 Nürnberg, Deutschland Telefon: +49 911/231-5154, Fax: +49 911/231-5118 E-Mail: [email protected] I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers: Lokalbehörde, Kommune II.1.2) Art des Auftrags: Lieferauftrag. CPV-Code: 38652120-7 Videoprojektoren Ort der Ausführung: 90419 verschiedene Lieferadressen im Stadtgebiet Nürnberg II.1.3) Vertragsart: Rahmenvertrag Laufzeit: 01.01.2017 - 31.12.2018 II.1.1, 1.5) Bezeichnung und Beschreibung / Gegenstand des Auftrags: 3. BM: Rahmenvertrag 2016 Beamer: 2 Gerätetypen, Beschaffung für alle rund 120 Schulstandorte im Zuständigkeitsbereich des Auftraggebers im Stadtgebiet; Rahmenvertrag mit 2-jährlicher jähriger Laufzeit 3. BM: Rahmenvertrag 2016 Beamer II.1.8) Aufteilung in Lose: Nein II.1.9) Zu dieser Ausschreibung sind Nebenangebote nicht zulässig. II.2.1) Menge oder Umfang der Leistung: 444 Beamer geeignet für Deckenmontage Amtsblatt Nürnberg 12 / 15. Juni 2016 (ohne Deckenhalterung), 14 Beamer mit DVD-Player und Lautsprecher. Die angegebenen Mengen sind die Mindestabnahmemengen, die Gesamtmenge kann bis zu 20% überschritten werden. II.2.2) Optionen, Beschreibung und Zeitpunkt, zu dem sie wahrgenommen werden können: Nein II.3)Ausführungsfrist/Lieferzeitraum: 01.01.2017 bis 31.12.2018 III.1.1 - III.1.3) Sicherheiten, Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen, Bietergemeinschaften, geforderte Nachweise: siehe Vergabeunterlagen III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Unsere Vergabestelle erklärt sich bereit, die Vorlage eines Präqualifizierungszertifikats, welches in der PQ-VOL-Datenbank eingetragen ist, zu akzeptieren. Damit sind die Ziffern 1 - 7 und 11 - 19 der geforderten Eigenerklärungen und Nachweise automatisch mit abgedeckt und müssen daher nicht mehr gesondert nachgewiesen werden. Informationen und Zertifikat sind erhältlich unter https://www.pq-vol.de/info/PQStellen.aspx 1. Nachweis Eintragung Handelsregister oder Handwerksgewerbe 2. Erklärung, dass über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung nicht beantragt oder dieser Antrag mangels Masse nicht abgelehnt worden ist. 3. Erklärung, dass sich Unternehmen nicht in Liquidation befindet 4. Erklärung, dass die in § 123 GWB genannten III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: 6. Angabe des Jahresumsatzes 2012, 2013, 2014 7. Nachweis über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung bzw. eine Erklärung eines Haftpflichtversicherers hoch, dass im Auftragsfall eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen werden kann. 8./9. Erklärung über Einsatz von Nachunternehmern 11. Erklärung, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken−, Renten− und Arbeitslosenversicherung) einschließlich der Unfallversicherung ordnungsgemäß nachgekommen wurde 12. Erklärung, dass in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregisterauszug geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt wurde. Hinweis: Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern. 13. Erklärung, dass die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung vorliegen 14./15. Erklärung über Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft 16. Erklärung über Unternehmensart 17. Erklärung mit Nachweis, ob Bieter ein bevorzugte(r) Bewerber (z.B. Werkstatt für Behinderte, anerkannte Blindenwerkstatt, Spätaussiedler oder Verfolgte gem. Bevorzugten−Richtlinie, Bekanntm. der Bayer. Staatsregierung vom 06.11.2001). 18. Erklärung, ob es sich um ein ausländisches Unternehmen aus einem EWR−Staat bzw. Staat des WTO−Abkommens handelt 19. Schutzerklärung IV.1)Verfahrensart: Offenes Verfahren (EU) nach VgV/A IV.2) Zuschlagskriterien, Gewichtung: Preis: 100% W. Mödl seit 1948 Bauunternehmung Stuckgeschäft Altbausanierung Gerüstbau Dagmarstraße 6 90482 Nürnberg Tel. 54 61 94 · Fax 54 61 99 Schrauben Werkzeug Dübel Fürther Str. 338 | Nürnberg Tel.: l 0911 / 31 75 53 www.loesch-schrauben-gmbh.de BAYERISCHES ZIMMERERHANDWERK LEISTUNGSFÄHIG LORENZ WUNNER Holzbau · Zimmerei · Treppenbau 90441 Gustav-Adolf-Straße 46 66 24 10, Fax (09 11) 66 84 86 @ [email protected] 198 Vergabe von Arbeiten Vergaben des Servicebetriebs Öffentlicher Raum Nürnberg a) Auftraggeber (Vergabestelle): Stadt Nürnberg, Servicebetrieb Öffentlicher Raum Betrieb und Unterhalt Fachkoordination Straße, SÖR/2−FK/S, Bauhof 2, 90402 Nürnberg, Deutschland Te.: 0911/231-14546, Telefax: 0911/231-14470 E-Mail: Michael. [email protected] b) Gewähltes Vergabeverfahren: Beschränkte Ausschreibung nach öffentlichem Teilnahmewettbewerb [VOB] d) Art des Auftrags: Ausführung von Bauleistungen e) Ort der Ausführung: 90402 Nürnberg Stadtgebiet, aufgeteilt in Lose f) Art und Umfang der Leistung: Jahresunterhaltsausschrei bung 2017/2018 Gewerk: Pflasterarbeiten, Art der Leistung: Gehweg- und Pflasterunterhaltsarbeiten Umfang der Leistung: Es ist möglich, sich für eines, mehrere oder alle Lose zu bewerben und für eines, mehrere oder alle Lose ein Angebot abzugeben. In die Wertungssumme fließen außer der Angebotssumme auch die Zuverlässigkeit und die Leistungsfähigkeit ein. Die Wertungsformel ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Aus Gründen der Mittelstandsförderung, aber auch um eine termingerechte Durchführung der Arbeiten zu gewährleisten, soll ein Bieter maximal mit 2 Losen beauftragt werden. h) Aufteilung in Lose: Ja; Angebote können abgegeben werden für ein Los, mehrere Lose oder alle Lose. i) Vertragsart: Rahmenvertrag Laufzeit: Von: 01.01.2017 Bis: 31.12.2018) j) Angaben nach § 8 Absatz 2 Nummer 3 zur Zulässigkeit von Nebenangeboten: Nebenangebote sind nicht zugelassen. k) Stelle, bei der die Vergabeunterlagen eingesehen werden können: Anschrift siehe a) m)Frist Teilnahmeantrag: 15.07.2016, 23:59 Uhr Anschrift an die die Angebote zu richten sind: Stadt Nürnberg Vergabemanagement Bauhof 9, Nebeneingang, 90402 Nürnberg n) Frist für den Eingang der Angebote: 15.07.2016, 23:59:00 o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind: Stadt Nürnberg, Vergabemanagement, Submission, Bauhof 9, 90402 Nürnberg, Tel.: 0911/231-4827, Fax: 0911/231-4209 Sie haben die Möglichkeit der elektronischen Angebotsabgabe. Weitere Informationen und diese Bekanntmachung finden Sie unter: www.auftraege.bayern.de p) Das Angebot muss in deutscher Sprache abgefasst sein. q) Personen die bei der Eröffnung der Angebote anwesend sein dürfen: Bieter und ihre Bevollmächtigten r) Geforderte Sicherheiten: keine s) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind: gemäß VOB/B §16 t) Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss: Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (gesamtschuldnerisch haftend) u) Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters: Das Formblatt für die „Eigenerklärung zum Nachweis der Eignung für Öffentliche Teilnahmewettbewerbe“ ist unter nachfolgendem Link https://www.nuernberg.de/imperia/md/baureferat/dokumente/bauen/vhbn_0415_1.pdf herunterzuladen und Zusammen mit dem Antrag ausgefüllt einzureichen. Die Nachforderung weitergehender Nachweise gemäß VOB/A § 6 Abs. 3 Nr. 2 und 3 wird vorbehalten. w) Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann: Vergabeprüfstelle, Regierung von Mittelfranken (VOB-Stelle), VOB-Stelle Promenade 27, 91522 Ansbach, Tel.: 0981/53-1277, Fax: 0981/53-1837 a) Auftraggeber (Vergabestelle): Stadt Nürnberg, Servicebetrieb Öffentlicher Raum Betrieb und Unterhalt Fachkoordination Straße, SÖR/2−FK/S, Bauhof 2, 90402 Nürnberg, Deutschland Te.: 0911/231-14546, Telefax: 0911/231-14470 E-Mail: Michael. [email protected] b) Gewähltes Vergabeverfahren: Beschränkte Ausschreibung nach öffentlichem Teilnahmewettbewerb [VOB] d) Art des Auftrags: Ausführung von Bauleistungen e) Ort der Ausführung: 90402 Stadtgebiet Nürnberg, aufgeteilt in Lose f) Art und Umfang der Leistung: Jahresunterhaltsausschrei bung 2017/2018 Gewerk: Straßenbauarbeiten, Art der Leistung: Straßenunterhaltsarbeiten Umfang der Leistung: Es ist möglich, sich für eines, mehrere oder alle Lose zu bewerben und für eines, mehrere oder alle Lose ein Angebot abzugeben. In die Wertungssumme fließen außer der Angebotssumme auch die Zuverlässigkeit und die Leistungsfähigkeit ein. Die Wertungsformel ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Aus Gründen der Mittelstandsförderung, aber auch um eine termingerechte Durchführung der Arbeiten zu gewährleisten, soll ein Bieter maximal mit 2 Losen beauftragt werden. h) Aufteilung in Lose: Ja; Angebote können abgegeben werden für ein Los, mehrere Lose oder alle Lose. i) Vertragsart: Rahmenvertrag Laufzeit:: Von: 01.01.2017 Bis: 31.12.2018 j) Angaben nach § 8 Absatz 2 Nummer 3 zur Zulässigkeit von Nebenangeboten: Nebenangebote sind nicht zugelassen. k) Stelle, bei der die Vergabeunterlagen eingesehen werden können: Anschrift siehe a) m)Frist Teilnahmeantrag: 15.07.2016 23:59:00 Anschrift an die die Angebote zu richten sind: Stadt Nürnberg, Vergabemanagement, Bauhof 9, Nebeneingang, 90402 Nürnberg n) Frist für den Eingang der Angebote: 15.07.2016, 23:59:00 o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind: Stadt Nürnberg, Vergabemanagement, Submission, Bauhof 9, 90402 Nürnberg, Tel.: 0911/231-4827, Fax: 0911/231-4209 Sie haben die Möglichkeit der elektronischen Angebotsabgabe. Weitere Informationen und diese Bekanntmachung finden Sie unter: www.auftraege.bayern.de p) Das Angebot muss in deutscher Sprache abgefasst sein. q) Personen die bei der Eröffnung der Angebote anwesend sein dürfen: Bieter und ihre Bevollmächtigten r) Geforderte Sicherheiten: keine s) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind: gemäß VOB/B §16 t) Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der Auftragsvergabe haben muss: Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (gesamtschuldnerisch haftend) u) Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters: Das Formblatt für die „Eigenerklärung zum Nachweis der Eignung für Öffentliche Teilnahmewettbewerbe“ ist unter nachfolgendem Link https://www.nuernberg.de/imperia/md/baureferat/dokumente/bauen/vhbn_0415_1.pdf herunterzuladen und zusammen mit dem Antrag ausgefüllt einzureichen. Die Nachforderung weitergehender Nachweise gemäß VOB/A §6 Abs. 3 Nr. 2 und 3 wird vorbehalten. w) Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Ver- ! UNSERE ERFAHRUNG IHR VORTEIL ! Demuth Bausanierungen GmbH & Co. KG • 96114 Hirschaid ����������������Tel. 0 95 43 - 41 71 60 � www.veinal.info Amtsblatt Nürnberg 12 / 15. Juni 2016 199 Vergabe von Arbeiten gabebestimmungen wenden kann: Vergabeprüfstelle, Regierung von Mittelfranken (VOB-Stelle), VOB-Stelle Promenade 27, 91522 Ansbach, Tel.: 0981/53-1277, Fax: 0981/53-1837 a) Öffentlicher Auftraggeber: Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg, SÖR/V-2/M, Großreuther Str. 117, 90425 Nürnberg Tel.: 0911/231-7421, Telefax: 0911/231_4626, E-Mail: [email protected] Stelle, an die die konventionellen Angebote/Anträge zu richten sind: Amt für Organisation, Informationsverarbeitung und Zentrale Dienste OrgA/1, Fünferplatz 2; Zi. 002; - Submission -, 90403 Nürnberg b) Art der Vergabe: Öffentliche Ausschreibung nach VOL/A c) orm, in der Anträge oder Angebote einzureichen sind: Die digitale Abgabe eines Angebotes/Antrages wird nicht unterstützt. Bitte geben Sie Ihr Angebot/Antrag in konventioneller Papierform ab. d) Art und Umfang der Leistung, Ort der Leistungserbringung: Aktenzeichen: 64/SÖR/2016 Titel: Geräteträger mit Ladepritsche u. Kommunal-/Arbeitshydraulik; zul. Ges.Gew.: ca. 14,0 to. Ort der Leistungserbringung: 90425 Nürnberg, Großreuther Str. 117 e) Eine Aufteilungin Lose ist nicht vorgesehen f) Die Abgabe von Nebenangeboten ist nicht erlaubt. g) Ausführungsfrist: ca. Dez./Jan. 2016/17 h) Anforderung der Vergabeunterlagen: Nach § 11 der Vergabeordnung haben wir uns entschieden die Vergabeunterlagen ausschließlich digital über die Deutsche eVergabe anzubieten. Sie finden das Verfahren unter folgendem Link: http://tinyurl.com/j7so2h2 i) Angebotsfrist: 07.07.2016 um 15:30:00 Uhr. Bindefrist: 31.08.2016. m) Kosten der Vergabeunterlagen/Lizenzgebühr: Lizenzkosten Deutsche eVergabe: 14,00 EUR. Die Angebots-/Antragsabgabe erfolgt jedoch aufgrund der Vorgaben der Vergabestelle konventionell in Papierform. Näheres entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. n) Die Zuschlagskriterien wurden bei der Publikation nicht angegeben. Sonstiges: Informationsdienst der Deutschen eVergabe 08.06.2016 15:03 Vergabe der Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg a)Vergabestelle: Stadt Nürnberg, Stadtentwässerung und Umweltanalytik Adolf-Braun-Str. 33, 90429 Nürnberg Tel.: 0911/231-8579, Telefax: 0911 /231-4535 Amtsblatt Nürnberg 12 / 15. Juni 2016 E-Mail [email protected] b) Gewähltes Vergabeverfahren: Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A c) Das Vergabesystem der Deutschen eVergabe verwendet für die Verschlüsselung Ihrer Angebotsinhalte während der Übertragung zum Server ein SSLVerschlüsselungsverfahren mit einer Schlüsseltiefe von 128 Bit. [https-Übertragung] d) Art des Auftrags: Ausführung von Bauleistungen e) Ort der Ausführung: 90459 Nürnberg, Schillingstraße f) Art und Umfang der Leistung: Aktenzeichen 1560 Kurzbeschreibung: Kanalerneuerung Schillingstraße ausf. Beschreibung: 1000 qm Baugrubenverbau nach DIN 18303, 500 cbm Baugrubenaushub, 125 m DN 300 Stz, 2 Stück Schacht DN 1000, 1 Stück Schacht DN 1500. g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden: keine Angaben h) Losweise Vergabe ist nicht vorgesehen i)Ausführungsfrist: Von: 04.10.2016 Bis: 23.12.2016 j) Angaben nach § 8 Absatz 2 Nummer 3 zur Zulässigkeit von Nebenangeboten: Die Abgabe von Nebenangeboten ist erlaubt. gesonderte Vorgaben: Siehe Ausschreibungsunterlagen. k) Stelle, bei der die Vergabeunterlagen angefordert und eingesehen werden können: Die Unterlagen zum Verfahren stehen im ProjektSafe der Deutschen eVergabe zur Verfügung. Anforderung der Unterlagen per Post: Stadt Nürnberg, Stadtentwässerung und Umweltanalytik, Adolf-Braun-Str. 33, 90429 Nürnberg; Tel.: 0911/231-8579; Telefax: 0911/231-4535 E-Mail [email protected] unter URL: http://tinyurl.com/hzuf946 spätester Zeitpunkt zur Anforderung der konventionellen Unterlagen: 01.07.2016 l) Aktivierung der Ausschreibung Sie haben die Möglichkeit, dieses Verfahren elektronisch zu bearbeiten, mit der Vergabestelle online zu kommunizieren und die Unterlagen zum Vergabeverfahren herunter zu laden. Hierfür stellt Ihnen Deutsche eVergabe ein Werkzeug zur Verfügung - den Projekt-Safe. Die einmaligen Lizenzkosten für dieses Verfahren betragen 14,00 EUR. Zur Nutzung dieser Funktionen aktivieren Sie bitte den Projekt-Safe des Vergabeportals der Deutschen eVergabe. Die Angebots/Antragsabgabe erfolgt jedoch aufgrund der Vorgaben der Vergabestelle konventionell in Papierform. Näheres entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen. Alternative Anforderung der Unterlagen per Post Die Gebühr ist zu überweisen an: Stadt Nürnberg, Geldinstitut: Sparkasse Nürnberg IBAN: DE27 7605 0101 0004 4107 20 BIC: SSKNDE77 Verwendungszweck: Kto dto., KSt 95700.136, LV Schillingstraße. Die Verdingungsunterlagen werden nur übersandt, wenn der Nachweis der Einzahlung vorliegt. Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet. Alternativ können Sie den Projekt-Safe in der Vergabeplattform der Deutschen eVergabe für das Verfahren freischalten. Hier stehen Ihnen außer den Vergabeunterlagen noch weitere Funktionen zur Verfügung. Details zur Zahlung: Zahlungsbetrag: 31,00 EUR n) Angebotsfrist 07.07.2016 um 09:50:00 Uhr. o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind: Stadt Nürnberg, Vergabemanagement, Bauhof 9 90402 Nürnberg p) Sprache, in der die Angebote oder Teilnahmeanträge abgefasst sein müssen: Deutsch q) Personen bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: Bieter und ihre Bevollmächtigten Termin der Angebotsöffnung: 07.07.2016 um 09:50 Uhr. Ort der Angebotsöffnung Stadt Nürnberg, Vergabemanagement, Bauhof 9 90402 Nürnberg, Raum Nebeneingang r) geforderte Sicherheiten: Siehe Ausschreibungsunterlagen. s) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind: Gemäß §16 VOB/B. t) Rechtsform, die die Bietergemeinschaften nach der Auftragsvergabe haben muss: Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (gesamtschuldnerisch haftend). u) Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bieters: Der Bieter muss in Besitz des Zertifikats der entsprechenden Gruppe gemäß Gütesicherung RAL-GZ 961 der Gütegemeinschaft „Herstellung und Instandhaltung von Abwasserleitungen und -kanälen e.V.“ sein. Der Nachweis gilt als erbracht, wenn er in Besitz des - RAL Gütezeichen Gruppe AK 2 ist oder - Logos KOB der „Fremdüberwachung im Kanalbau“ des Landesverbandes Bayerischer Bauinnungen, des Fachverbandes Bau Württemberg oder des Verbandes Baugewerblicher Unternehmer Thüringen ist und einschlägige Referenzen vorlegen kann. Ersatzweise gilt auch ein entsprechender Qualifikationsnachweis gemäß „Güte- und Prüfbestimmungen“ nach RAL-GZ 961 mit gleichzeitiger Vorlage einschlägiger Referenzen und anschließendem Fremdüberwachungsvertrag während der Baudurchführung. v) Die Bindefrist endet am 08.08.2016. w) Stelle, an die sich Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann: Nachprüfungsstelle (§21 VOB/A ): Regierung von Mittelfranken, VOBStelle, Promenade 27, Postfach 606, 91522 Ansbach, Tel.: 0981/53-1746, Fax: 0981/53-1739 (Vergabekammer (§ 104 GWB): Vergabekammer Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken, Promenade 27, Postfach 606, 91522 Ansbach, Tel 0981/53-1277, Fax 0981/53-1837 200 Amtliche Bekanntmachungen Amtsblatt der Stadt Nürnberg der Stadt Nürnberg B 1228 B Verlag und Geschäftsstelle: Stadt Nürnberg, Presse- und Informationsamt, Rathaus, Fünferplatz 2, Zimmer 201, 90403 Nürnberg,Telefon 09 11 / 2 31-23 72; Anzeigenverwaltung: Presseamt Stadt Nürnberg, Telefon 09 11 / 2 31-53 19, Druck: noris inklusion gGmbH, Dorfäckerstraße 37, 90427 Nürnberg. Bestellungen können per E-Mail oder schriftlich an die Geschäftsstelle gerichtet werden. Preis pro Einzelnummer 2 Euro zuzüglich 1,45 Euro Versandkosten inkl. MwSt. Baumpflege 2000 GmbH Sturmschadenbeseitigung · Baumgutachten Baumfällung + Baumschnitt in Kletterseiltechnik Gartengestaltung · Gartenpflege · Heckenschnitt · Rasenanlage · Wurzelstockfräsen Frauentaler Weg 64 90427 Nürnberg Tel.: 09 11/36 76 58 Fax: 09 11/35 77 08 www.Baumpflege2000.de InhaltSeite Allgemeinverfügung Blauzungenkrankheit 188 Änderungsatzung der Satzung für das Nachbarschaftshaus Gostenhof 188 Eisenstraße, Gem./Fl.- Nr.: Schweinau 201 / 62 189 Geisseestraße, Gem./Fl.-Nr.: Schweinau 200 / 4 189 Anzeigenschluss Gugelstraße 75, Gem./Fl.- Nr.: Steinbühl 131 / 1 190 Hastverstraße 22, Gem./Fl.- Nr.: Gärten h. d. Veste 74 / 5 190 Hofederstraße, Gem./Fl.- Nr.: Schoppershof 323 / 3 191 Humboldtstraße 35, Gem./Fl.- Nr.: Steinbühl 103 / 14 191 Keßlerstraße 16 - 18, Gem./Fl.- Nr.: Gärten b. Wöhrd 2 / 3 192 Scheurlstraße 25, Gem./Fl.- Nr.: St. Peter 23 / 25 192 Sperberstraße 38, Gem/ Fl.-Nr.: Gibitzenhof 286 / 27 193 Wettersteinstraße 23, Gem./Fl.- Nr.: Langwasser 180 / 2295 193 Wilhelm-Spaeth-Straße 66, Gem./Fl.- Nr.: Gleißhammer 202 / 2 193 Wirthstraße 16 - 18, Gem./Fl.- Nr.: Galgenhof 44 194 Aufgebot verlorener Sparurkunden 194 Kraftloserklärung einer Sparurkunde 194 für die nächste Ausgabe vom „hat pflanzen und ideen.“ GROSSAUSWAHL AN „TOP“-PFLANZEN für ihren garten. pflanzarbeiten & pflege. der „schopf“ hilft ihnen gerne. SCHOPF GRÜNES ZENTRUM KROTTENBACH Höllwiesenstr. 59 · 90453 Nürnberg Tel. 0911- 63 86 31 29.06.2016 ist der 23. 06.2016 Interessenbekundungsverfahren194 Vergaben der Stadt Nürnberg 196 Vergaben des Servicebetriebs Öffentlicher Raum Nürnberg 199 Vergabe der Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg 200 Amtsblatt Nürnberg 12 / 15. Juni 2016 www.torprofi.de · E-mail: [email protected] 201
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