Amtsblatt der Stadt Nürnberg – Ausgabe 12/2016 (15.06.2016)

Informationen und
amtliche Bekanntmachungen
der Stadt Nürnberg
www.amtsblatt.nuernberg.de
Nr. 12 / 15. Juni 2016
2 Euro
Vollzug der EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung;
Bekämpfung der Blauzungenkrankheit
Hinweise:
Amtsblatt
Die Stadt Nürnberg erlässt gemäß § 4 Abs. 1 der
EG-Blauzungenbekämpfung-Durchführungsverordnung folgende
Allgemeinverfügung:
1. Alle Halter von Rindern, Schafen oder Ziegen
dürfen ihre Tiere freiwillig mit einem zugelassenen
inaktivierten Impfstoff gegen die Blauzungenkrankheit oder bis ein solcher verfügbar ist, mit einem
vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und
Verbraucherschutz genehmigten Impfstoff gegen die
Blauzungenkrankheit impfen lassen. Hierbei sind die
Angaben des Impfstoffherstellers zu beachten.
2. Der Tierhalter, der unter 1. genannten Tiere, hat
jede Impfung gegen die Blauzungenkrankheit innerhalb von 7 Tagen nach Impfung bei der dafür beauftragten Stelle (HIT-Datenbank) selbstständig zu melden. Bei der Impfung von Rindern hat der Tierhalter
zusätzlich die Ohrmarkennummern der geimpften
Tiere anzugeben.
3. Alle Halter von anderen als den unter 1. genannten, für die Blauzungenerkrankung empfänglichen
Tierarten, dürfen ihre Tiere freiwillig mit einem zugelassenen inaktivierten Impfstoff gegen die Blauzungenkrankheit oder bis ein solcher verfügbar ist,
mit einem vom Bayerischen Staatsministerium für
Umwelt und Verbraucherschutz genehmigten Impfstoff gegen die Blauzungenkrankheit impfen lassen.
Hierbei sind die Angaben des Impfstoffherstellers zu
beachten.
4. Der Tierhalter der unter 3. genannten Tiere hat
jede Impfung gegen die Blauzungenkrankheit innerhalb von 7 Tagen nach Impfung beim Veterinäramt,
unter Angabe des Namens/der Betriebsadresse, der
Zahl und Art der geimpften Tiere, Balisnummer des
Betriebs, Datum der Impfung, Art des Impfstoffes
und Codenummer der genutzten Impfstoffcharge zu
melden.
5. Die unter 2. und 4. genannten Meldungen sind
fristgerecht, wahrheitsgemäß und vollständig abzugeben.
6. Diese Allgemeinverfügung ergeht kostenfrei.
7. Diese Allgemeinverfügung tritt am Tage nach der
Bekanntmachung in Kraft.
Amtsblatt Nürnberg 12 / 15. Juni 2016
Auskünfte zu den Impfstoffen, die angewendet werden dürfen, erteilt das Veterinäramt der Stadt Nürnberg unter der Telefonnummer 0911/231-5312.
Gemäß Art. 41 Abs. 4 Satz 1 BayVwVfG ist nur der
verfügende Teil der Allgemeinverfügung öffentlich
bekannt zu machen.
Die Allgemeinverfügung kann ab sofort mit ihrer
Begründung und Rechtsbehelfsbelehrung während
der allgemeinen Öffnungszeiten im Ordnungsamt der Stadt Nürnberg, Innerer Laufer Platz 3,
90403 Nürnberg, eingesehen werden (Zimmer 211).
Die Allgemeinverfügung ist nach § 37 Satz 1 Nr. 2
des Tiergesundheitsgesetzes kraft Gesetzes sofort
vollziehbar. Ein Rechtsbehelf gegen die Nummern
1. bis 5. dieser Allgemeinverfügung hat keine aufschiebende Wirkung (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 der
Verwaltungsgerichtsordnung).
Stadt Nürnberg - Ordnungsamt

Satzung zur Änderung der Satzung
für das Nachbarschaftshaus Gostenhof
(NachbarschaftshausS – NHGS) vom
2. August 2007 (Amtsblatt S. 294)
Vom 09. Juni 2016
Die Stadt Nürnberg erlässt auf Grund von Art. 23
und 24 Abs. 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung für den
Freistaat Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796), zuletzt geändert durch § 2 Nr. 5 des Gesetzes vom
12. Mai 2015 (GVBl. S. 82), folgende Satzung:
Art. 1
Die Nutzungsordnung für das Nachbarschaftshaus
Gostenhof (Anlage zur Satzung) wird wie folgt geändert:
1. § 3 wird wie folgt geändert:
a)Es wird folgender neuer Abs. 2 eingefügt:
„(2) Die Räume dürfen nicht zur Durchführung
von Veranstaltungen genutzt werden, auf denen verfassungs- oder gesetzwidriges Gedankengut dargestellt und/oder verbreitet wird,
sei es vom Veranstalter selbst oder von an der
Veranstaltung teilnehmenden Personen.
Die Veranstaltungen dürfen keine rassistischen,
antisemitischen oder antidemokratischen Inhalte haben. Insbesondere dürfen weder in
Wort noch in Schrift die Freiheit und Würde des
Menschen verächtlich gemacht noch Symbole,
die im Geiste verfassungsfeindlicher oder verfassungswidriger Organisationen stehen oder
diese repräsentieren, verwendet oder verbreitet
werden.“
b)Der bisherige Abs. 2 wird der neue Abs. 3 und
erhält folgende Fassung:
„(3) Bei Verstößen von an der Veranstaltung
teilnehmenden Personen ist unverzüglich für die
Unterbindung der Handlung Sorge zu tragen.
Den hauptamtlichen Mitarbeitern des Nachbarschaftshauses obliegt das Hausrecht. Ihren
Anweisungen ist Folge zu leisten.“
c)Der bisherige Abs. 3 wird der neue Abs. 4.
2. § 4 erhält folgende Fassung:
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Öffnungszeiten
Das Nachbarschaftshaus Gostenhof ist montags
bis freitags von 9 bis 22.30 Uhr, samstags von 10
bis 22.30 Uhr und sonntags von 10 bis 21 Uhr
geöffnet.
An gesetzlichen Feiertagen und in den Weihnachts-Schulferien ist das Haus geschlossen.
In den Sommer-Schulferien ist das Haus montags
bis donnerstags von 9 bis 16 Uhr und freitags
von 9 bis 14 Uhr geöffnet.“
Art. 2
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt in Kraft.
Vorstehende Satzung wurde vom Stadtrat am
8. Juni 2016 beschlossen. Sie wird hiermit ausgefertigt und amtlich bekannt gemacht.
Nürnberg, 09. Juni 2016
Stadt Nürnberg
Dr. Ulrich Maly
Oberbürgermeister

188
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg
Anwesen Eisenstraße,
Gemarkung/Flurnr.: Schweinau 201/62
Baugenehmigung für die Errichtung
eines Mehrfamilienhauses mit 131
WE, davon 32 WE im geförderten
Wohnungsbau - Teilbaugenehmigung
über Baugruben- und Fundamentarbeiten sowie Baumfällungen und
-rückschnitte
Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der
Stadt Nürnberg vom 30.05.2016, Aktenzeichen
B3-2016-1 wurde die Baugenehmigung für das
oben genannte Vorhaben unter Auflagen und mit
der Genehmigung zur Beseitigung bestimmter genau festgelegter Bäume erteilt.
Da am Verfahren mehr als 20 Eigentümer oder Erbbauberechtigte von benachbarten Grundstücken
beteiligt sind, wird die notwendige Zustellung einer
Ausfertigung der Baugenehmigung durch diese öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung
gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach, Postanschrift:
Postfach 616, 91511 Ansbach, Hausanschrift:
Promenade 24 - 28, 91522 Ansbach, schriftlich
oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die
Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Nürnberg) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und
Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene
Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt
werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen vier
Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt
werden.
unter (0911) 231-10370 im Amtsgebäude Bauhof 5,
Zimmer 28, einsehen. Sie können auch einen Abdruck der Baugenehmigung schriftlich anfordern.
Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde
Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung:

Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauaufsichtliche Zulassung hat nach § 212 a Baugesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wirkung. Ein
Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung
(§ 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 80 Abs. 5
Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) kann beim
vorgenannten Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts, gestellt
werden.
Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur
Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom
22.06.2007 (GVBl. S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Baurechts abgeschafft. Es
besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid
Widerspruch einzulegen. Die Klageerhebung in elektronischer Form (z. B. durch E-Mail) ist unzulässig.
Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den
Verwaltungsgerichten seit 01.07.2004 grundsätzlich
ein Gebührenvorschuss zu entrichten.
Hinweise zur Akteneinsicht:
Beteiligte können die Akten des Baugenehmigungsverfahrens bei der Bauordnungsbehörde der Stadt
Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden
(Mo., Di. und Do. 8.30 - 15.30 Uhr, Mi. und Fr. 8.30
- 12.30 Uhr) oder nach telefonischer Vereinbarung
Anwesen Geisseestraße,
Gemarkung/Flurnr.: Schweinau 200 / 4
Vorbescheid für die Errichtung von
Büro- und Wohngebäuden
Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der
Stadt Nürnberg vom 07.06.2016, Aktenzeichen
V1-2016-8 wurde der Vorbescheid für das oben genannte Vorhaben unter Auflagen erteilt.
Da am Verfahren mehr als 20 Eigentümer oder Erbbauberechtigte von benachbarten Grundstücken
beteiligt sind, wird die notwendige Zustellung einer
Ausfertigung der Baugenehmigung durch diese öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung
gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach, Postanschrift:
Postfach 616, 91511 Ansbach, Hausanschrift:
Promenade 24 - 28, 91522 Ansbach, schriftlich
oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die
Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Nürnberg) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthal-
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www.fima-gmbh.de
Amtsblatt Nürnberg 12 / 15. Juni 2016
189
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg
ten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und
Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene
Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt
werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen vier
Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt
werden.
Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung:
Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur
Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom
22.06.2007 (GVBl. S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Baurechts abgeschafft. Es
besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid
Widerspruch einzulegen. Die Klageerhebung in elektronischer Form (z. B. durch E-Mail) ist unzulässig.
Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den
Verwaltungsgerichten seit 01.07.2004 grundsätzlich
ein Gebührenvorschuss zu entrichten.
Hinweise zur Akteneinsicht:
Beteiligte können die Akten des Vorbescheides bei
der Bauordnungsbehörde der Stadt Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden (Mo., Di. und
Do. 8.30 - 15.30 Uhr, Mi. und Fr. 8.30 - 12.30 Uhr)
und nach telefonischer Vereinbarung unter (0911)
231-4354 im Amtsgebäude Bauhof 5, Zimmer 10
einsehen. Sie können auch einen Abdruck der Baugenehmigung schriftlich anfordern.
Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde

Anwesen Gugelstraße 75,
Gemarkung/Flurnr.: Steinbühl 131 / 3
Baugenehmigung für die a) Errichtung eines Eingangsanbaus und b)
Nutzungsänderung von Backstube zu
Wohnräumen
Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der
Stadt Nürnberg vom 06.06.2016, Aktenzeichen
B2-2014-763 wurde die Baugenehmigung für das
oben genannte Vorhaben zu a) erteilt.
Da am Verfahren mehr als 20 Eigentümer oder Erbbauberechtigte von benachbarten Grundstücken
beteiligt sind, wird die notwendige Zustellung einer
Ausfertigung der Baugenehmigung durch diese öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung
gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt.
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Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach, Postanschrift:
Postfach 616, 91511 Ansbach, Hausanschrift:
Promenade 24 - 28, 91522 Ansbach, schriftlich
oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die
Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Nürnberg) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und
Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene
Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt
werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen vier
Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt
werden.
Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung:
Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauaufsichtliche Zulassung hat nach § 212 a Baugesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wirkung. Ein
Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung
(§ 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 80 Abs. 5
Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) kann beim
vorgenannten Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts, gestellt
werden.
Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur
Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom
22.06.2007 (GVBl. S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Baurechts abgeschafft. Es
besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid
Widerspruch einzulegen. Die Klageerhebung in elektronischer Form (z. B. durch E-Mail) ist unzulässig.
Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den
Verwaltungsgerichten seit 01.07.2004 grundsätzlich
ein Gebührenvorschuss zu entrichten.
Hinweise zur Akteneinsicht:
Beteiligte können die Akten des Baugenehmigungsverfahrens bei der Bauordnungsbehörde der Stadt
Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden
(Mo., Di. und Do. 8.30 - 15.30 Uhr, Mi. und Fr. 8.30
- 12.30 Uhr) oder nach telefonischer Vereinbarung
unter (0911) 231-4372 im Amtsgebäude Bauhof 5,
Zimmer 30, einsehen. Sie können auch einen Abdruck der Baugenehmigung schriftlich anfordern.
Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde
Anwesen Hastverstraße 22,
Gemarkung/Flurnr.: Gärten h. d.Veste 74/5
Baugenehmigung für den Anbau zweier Balkonanlagen an best. MFH, Teilausbau des Dach- und Spitzbodens,
Zusammenlegung und Neuaufteilung
der Wohneinheiten
Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der
Stadt Nürnberg vom 30.05.2016, Aktenzeichen
B2-2015-552 wurde die Baugenehmigung für das
oben genannte Vorhaben unter Auflagen, mit der
Genehmigung zum Rückschnitt genau festgelegter
Bäume und unter Zulassung von Abweichungen
nach Art. 63 der Bayerischen Bauordnung (BayBO)
erteilt.
Da am Verfahren mehr als 20 Eigentümer oder Erbbauberechtigte von benachbarten Grundstücken
beteiligt sind, wird die notwendige Zustellung einer
Ausfertigung der Baugenehmigung durch diese öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung
gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach, Postanschrift:
Postfach 616, 91511 Ansbach, Hausanschrift:
Promenade 24 - 28, 91522 Ansbach, schriftlich
oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die
Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Nürnberg) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und
Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene
Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt
werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen vier
Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt
werden.
Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung:
Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauaufsichtliche Zulassung hat nach § 212 a Baugesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wirkung. Ein
Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung
(§ 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 80 Abs. 5
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Amtsblatt Nürnberg 12 / 15. Juni 2016
190
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg
Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) kann beim
vorgenannten Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts, gestellt
werden.
Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur
Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom
22.06.2007 (GVBl. S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Baurechts abgeschafft. Es
besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid
Widerspruch einzulegen. Die Klageerhebung in elektronischer Form (z. B. durch E-Mail) ist unzulässig.
Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den
Verwaltungsgerichten seit 01.07.2004 grundsätzlich
ein Gebührenvorschuss zu entrichten.
Hinweise zur Akteneinsicht:
Beteiligte können die Akten des Baugenehmigungsverfahrens bei der Bauordnungsbehörde der Stadt
Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden
(Mo., Di. und Do. 8.30 - 15.30 Uhr, Mi. und Fr. 8.30
- 12.30 Uhr) oder nach telefonischer Vereinbarung
unter (0911) 231-5662 im Amtsgebäude Bauhof 5,
Zimmer 17, einsehen. Sie können auch einen Abdruck der Baugenehmigung schriftlich anfordern.
Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde

Anwesen Hohfederstraße,
Gemarkung/Flurnr.: Schoppershof 323/3
Baugenehmigung für die Nutzungsänderung des Rückgebäudes von Gewerbe zu Wohnen
Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der
Stadt Nürnberg vom 03.06.2016, Aktenzeichen
B2-2016-208 wurde die Baugenehmigung für das
oben genannte Vorhaben unter Auflagen und unter
Zulassung von Abweichungen nach Art. 63 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) erteilt.
Da am Verfahren mehr als 20 Eigentümer oder Erbbauberechtigte von benachbarten Grundstücken
beteiligt sind, wird die notwendige Zustellung einer
Ausfertigung der Baugenehmigung durch diese öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung
gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach, Postanschrift:
Postfach 616, 91511 Ansbach, Hausanschrift:
Promenade 24 - 28, 91522 Ansbach, schriftlich
oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die
Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Nürnberg) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und
Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene
Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt
werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen vier
Amtsblatt Nürnberg 12 / 15. Juni 2016
Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt
werden.
Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung:
Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauaufsichtliche Zulassung hat nach § 212 a Baugesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wirkung. Ein
Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung
(§ 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 80 Abs. 5
Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) kann beim
vorgenannten Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts, gestellt
werden.
Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur
Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom
22.06.2007 (GVBl. S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Baurechts abgeschafft. Es
besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid
Widerspruch einzulegen. Die Klageerhebung in elektronischer Form (z. B. durch E-Mail) ist unzulässig.
Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den
Verwaltungsgerichten seit 01.07.2004 grundsätzlich
ein Gebührenvorschuss zu entrichten.
Hinweise zur Akteneinsicht:
Beteiligte können die Akten des Baugenehmigungsverfahrens bei der Bauordnungsbehörde der Stadt
Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden
(Mo., Di. und Do. 8.30 - 15.30 Uhr, Mi. und Fr. 8.30
- 12.30 Uhr) oder nach telefonischer Termin-Vereinbarung unter (0911) 231-10464, im Amtsgebäude
Bauhof 5, Zimmer-Nr. 16 , einsehen. Sie können auch
einen Abdruck der Baugenehmigung schriftlich anfordern.
Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde

Anwesen Humboldtstraße 35,
Gemarkung/Flurnr.: Steinbühl 103/14
Baugenehmigung für die Energetische
Sanierung eines Mehrfamilienhauses,
den Einbau eines Aufzuges, den Ausbau des Dachgeschosses, sowie die
Errichtung von zwei Loggien und drei
Balkonanlagen
Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der
Stadt Nürnberg vom 01.06.2016, Aktenzeichen
B2-2015-1070 wurde die Baugenehmigung für das
oben genannte Vorhaben unter Auflagen und unter
Zulassung von Abweichungen nach § 31 des Baugesetzbuches (BauGB) sowie nach Art. 63 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) erteilt.
Amtsblatt:
Da am Verfahren mehr als 20 Eigentümer oder Erbbauberechtigte von benachbarten Grundstücken
beteiligt sind, wird die notwendige Zustellung einer
Ausfertigung der Baugenehmigung durch diese öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung
gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach, Postanschrift:
Postfach 616, 91511 Ansbach, Hausanschrift:
Promenade 24 - 28, 91522 Ansbach, schriftlich
oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die
Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Nürnberg) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und
Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene
Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt
werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen vier
Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt
werden.
Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung:
Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauaufsichtliche Zulassung hat nach § 212 a Baugesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wirkung. Ein
Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung
(§ 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 80 Abs. 5
Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) kann beim
vorgenannten Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts, gestellt
werden.
Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur
Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom
22.06.2007 (GVBl. S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Baurechts abgeschafft. Es
besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid
Widerspruch einzulegen. Die Klageerhebung in elektronischer Form (z. B. durch E-Mail) ist unzulässig.
Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den
Verwaltungsgerichten seit 01.07.2004 grundsätzlich
ein Gebührenvorschuss zu entrichten.
Hinweise zur Akteneinsicht:
Beteiligte können die Akten des Baugenehmigungsverfahrens bei der Bauordnungsbehörde der Stadt
Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden
(Mo., Di. und Do. 8.30 - 15.30 Uhr, Mi. und Fr. 8.30
- 12.30 Uhr) oder nach telefonischer Vereinbarung
unter (0911) 231-4372 im Amtsgebäude Bauhof 5,
Zimmer 30, einsehen. Sie können auch einen Abdruck der Baugenehmigung schriftlich anfordern.
Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde

Kanzlei Dr. Sojka
- öffentliches Recht Zirkelschmiedsgasse 28
90402 Nürnberg
Tel. 0911 240 350 00
Fax 0911 240 350 01
[email protected]
191
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg
Anwesen Keßlerstraße 16 - 18,
Gemarkung/Flurnr.: Gärten b. Wöhrd 2/3
Baugenehmigung für die Nutzungsänderung von Büro- zu Wohnraum (6.OG
bis 2. DG) sowie Umbau und Ertüchtigung des Daches und des Dachstuhles
mit Errichtung von Dachgauben
Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der
Stadt Nürnberg vom 27.05.2016, Aktenzeichen
B2-2015-990 wurde die Baugenehmigung für das
oben genannte Vorhaben unter Auflagen erteilt.
Da am Verfahren mehr als 20 Eigentümer oder Erbbauberechtigte von benachbarten Grundstücken
beteiligt sind, wird die notwendige Zustellung einer
Ausfertigung der Baugenehmigung durch diese öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung
gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach, Postanschrift:
Postfach 616, 91511 Ansbach, Hausanschrift:
Promenade 24 - 28, 91522 Ansbach, schriftlich
oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die
Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Nürnberg) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und
Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene
Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt
werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen vier
Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt
werden.
Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung:
Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauaufsichtliche Zulassung hat nach § 212 a Baugesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wirkung. Ein
Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung
(§ 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 80 Abs. 5
Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) kann beim
vorgenannten Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach schriftlich oder zur Niederschrift des Urkunds-
beamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts, gestellt
werden.
Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur
Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom
22.06.2007 (GVBl. S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Baurechts abgeschafft. Es
besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid
Widerspruch einzulegen. Die Klageerhebung in elektronischer Form (z. B. durch E-Mail) ist unzulässig.
Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den
Verwaltungsgerichten seit 01.07.2004 grundsätzlich
ein Gebührenvorschuss zu entrichten.
Hinweise zur Akteneinsicht:
Beteiligte können die Akten des Baugenehmigungsverfahrens bei der Bauordnungsbehörde der Stadt
Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden
(Mo., Di. und Do. 8.30 - 15.30 Uhr, Mi. und Fr. 8.30
- 12.30 Uhr) oder nach telefonischer Vereinbarung
unter (0911) 231-5662 im Amtsgebäude Bauhof 5,
Zimmer 17, einsehen. Sie können auch einen Abdruck der Baugenehmigung schriftlich anfordern.
Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde

Anwesen Scheurlstraße 25,
Gemarkung/Flurnr.: St. Peter 23 / 25
Baugenehmigung für die Nutzungsänderung von Sportstätte zu Gaststätte (EG)
Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der
Stadt Nürnberg vom 02.04.2015, Aktenzeichen
B1-2014-346 wurde die Baugenehmigung für das
oben genannte Vorhaben und unter Zulassung von
Abweichungen nach Art. 63 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) erteilt.
Da am Verfahren mehr als 20 Eigentümer oder Erbbauberechtigte von benachbarten Grundstücken
beteiligt sind, wird die notwendige Zustellung einer
Ausfertigung der Baugenehmigung durch diese öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung
gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayeri-
schen Verwaltungsgericht Ansbach, Postanschrift:
Postfach 616, 91511 Ansbach, Hausanschrift:
Promenade 24 - 28, 91522 Ansbach, schriftlich
oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die
Klage muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Nürnberg) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und
Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene
Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt
werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen vier
Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt
werden.
Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung:
Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauaufsichtliche Zulassung hat nach § 212 a Baugesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wirkung. Ein
Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung
(§ 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 80 Abs. 5
Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) kann beim
vorgenannten Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts, gestellt
werden.
Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur
Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom
22.06.2007 (GVBl. S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Baurechts abgeschafft. Es
besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid
Widerspruch einzulegen. Die Klageerhebung in elektronischer Form (z. B. durch E-Mail) ist unzulässig.
Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den
Verwaltungsgerichten seit 01.07.2004 grundsätzlich
ein Gebührenvorschuss zu entrichten.
Hinweise zur Akteneinsicht:
Beteiligte können die Akten des Baugenehmigungsverfahrens bei der Bauordnungsbehörde der Stadt
Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden
(Mo., Di. und Do. 8.30 - 15.30 Uhr, Mi. und Fr. 8.30
- 12.30 Uhr) oder nach telefonischer Vereinbarung
unter (0911) 231- 4373 im Amtsgebäude Bauhof 5,
Zimmer 30, einsehen. Sie können auch einen Abdruck der Baugenehmigung schriftlich anfordern.
Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde

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Amtsblatt Nürnberg 12 / 15. Juni 2016
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Tel. 0911/6 37 04 12 ∙ Fax 0911/6 37 04 14
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192
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg
Anwesen Sperberstraße 38,
Gemarkung/Flurnr.: Gibitzenhof 286/27
Baugenehmigung für den Einbau einer Wohnung in das Dachgeschoss
und Errichtung einer Dachloggia Genehmigungsverlängerung
Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der
Stadt Nürnberg vom 06.06.2016, Aktenzeichen
G2-2016-9 wurde die Baugenehmigung für das
oben genannte Vorhaben erteilt.
Da am Verfahren mehr als 20 Eigentümer oder Erbbauberechtigte von benachbarten Grundstücken
beteiligt sind, wird die notwendige Zustellung einer
Ausfertigung der Baugenehmigung durch diese öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung
gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach, Postanschrift:
Postfach 616, 91511 Ansbach, Hausanschrift:
Promenade 24 - 28, 91522 Ansbach, schriftlich oder
zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage
muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Nürnberg) und
den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen
und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur
Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel
sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in
Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen vier Abschriften für
die übrigen Beteiligten beigefügt werden.
Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung:
Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauaufsichtliche Zulassung hat nach § 212 a Baugesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wirkung. Ein
Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung
(§ 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 80 Abs. 5
Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) kann beim
vorgenannten Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts, gestellt
werden.
Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur
Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom
22.06.2007 (GVBl. S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Baurechts abgeschafft. Es
besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid
Widerspruch einzulegen. Die Klageerhebung in elektronischer Form (z. B. durch E-Mail) ist unzulässig.
Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den
Verwaltungsgerichten seit 01.07.2004 grundsätzlich
ein Gebührenvorschuss zu entrichten.
Zimmer 200, einsehen. Sie können auch einen Abdruck der Baugenehmigung schriftlich anfordern.
Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde

Hinweise zur Akteneinsicht:
Anwesen Wettersteinstraße 23,
Gemarkung/Flurnr.: Langwasser 180/2295
Baugenehmigung für die Errichtung
eines Anbaus für den Bereich Getränkemarkt - Tektur über Grundriss- und
Fassadenänderungen sowie Errichtung eines beleuchteten doppelseitigen Werbepylons, 2 Leuchtkästen,
2 bel. Vitrinen und einer unbel. Fensterbeklebung
Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der
Stadt Nürnberg vom 30.05.2016, Aktenzeichen
B1-2016-70 wurde die Baugenehmigung für das
oben genannte Vorhaben unter Auflagen erteilt.
Da am Verfahren mehr als 20 Eigentümer oder Erbbauberechtigte von benachbarten Grundstücken
beteiligt sind, wird die notwendige Zustellung einer
Ausfertigung der Baugenehmigung durch diese öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung
gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach, Postanschrift:
Postfach 616, 91511 Ansbach, Hausanschrift:
Promenade 24 - 28, 91522 Ansbach, schriftlich oder
zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage
muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Nürnberg) und
den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen
und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur
Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel
sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in
Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen vier Abschriften für
die übrigen Beteiligten beigefügt werden.
Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung:
Hinweise zur Akteneinsicht:
Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauaufsichtliche Zulassung hat nach § 212 a Baugesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wirkung. Ein
Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung
(§ 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 80 Abs. 5
Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) kann beim
vorgenannten Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts, gestellt
werden.
Beteiligte können die Akten des Baugenehmigungsverfahrens bei der Bauordnungsbehörde der Stadt
Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden
(Mo., Di. und Do. 8.30 - 15.30 Uhr, Mi. und Fr. 8.30
- 12.30 Uhr) oder nach telefonischer Vereinbarung
unter (0911) 231-5658 im Amtsgebäude Bauhof 5,
Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur
Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom
22.06.2007 (GVBl. S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Baurechts abgeschafft. Es
besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid
Widerspruch einzulegen.
Amtsblatt Nürnberg 12 / 15. Juni 2016
Die Klageerhebung in elektronischer Form (z. B.
durch E-Mail) ist unzulässig. Kraft Bundesrechts ist in
Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten seit
01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu
entrichten.
Beteiligte können die Akten des Baugenehmigungsverfahrens bei der Bauordnungsbehörde der Stadt
Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden
(Mo., Di. und Do. 8.30 - 15.30 Uhr, Mi. und Fr. 8.30
- 12.30 Uhr) oder nach telefonischer Vereinbarung
unter (0911) 231-10370 im Amtsgebäude Bauhof 5,
Zimmer 28, einsehen. Sie können auch einen Abdruck der Baugenehmigung schriftlich anfordern.
Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde

Anwesen Wilhelm-Spaeth-Straße 66,
Gemarkung/Flurnr.: Gleißhammer 202/2
Baugenehmigung für den Anbau von
Balkonen inklusive energetischer Teilsanierung in den Balkonbereichen
Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der
Stadt Nürnberg vom 09.06.2016, Aktenzeichen
B2-2015-1082 wurde die Baugenehmigung für das
oben genannte Vorhaben unter Auflagen, mit der Genehmigung zur Beseitigung bestimmter genau festgelegter
Bäume und unter Zulassung von Abweichungen nach
Art. 63 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) erteilt.
Da am Verfahren mehr als 20 Eigentümer oder Erbbauberechtigte von benachbarten Grundstücken
beteiligt sind, wird die notwendige Zustellung einer
Ausfertigung der Baugenehmigung durch diese öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung
gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach, Postanschrift:
Postfach 616, 91511 Ansbach, Hausanschrift:
Promenade 24 - 28, 91522 Ansbach, schriftlich oder
zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage
muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Nürnberg) und
den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen
und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur
Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel
sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in
Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen vier Abschriften für
die übrigen Beteiligten beigefügt werden.
Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung:
Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauaufsichtliche Zulassung hat nach § 212 a Baugesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wirkung. Ein
Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung
(§ 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 80 Abs. 5
Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) kann beim
193
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg
vorgenannten Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts, gestellt
werden.
Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur
Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom
22.06.2007 (GVBl. S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Baurechts abgeschafft. Es
besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid
Widerspruch einzulegen. Die Klageerhebung in elektronischer Form (z. B. durch E-Mail) ist unzulässig.
Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den
Verwaltungsgerichten seit 01.07.2004 grundsätzlich
ein Gebührenvorschuss zu entrichten.
Hinweise zur Akteneinsicht:
Beteiligte können die Akten des Baugenehmigungsverfahrens bei der Bauordnungsbehörde der Stadt
Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden
(Mo., Di. und Do. 8.30 - 15.30 Uhr, Mi. und Fr. 8.30
- 12.30 Uhr) oder nach telefonischer Vereinbarung
unter (0911) 231-10492 im Amtsgebäude Bauhof 5,
Zimmer 27, einsehen. Sie können auch einen Abdruck der Baugenehmigung schriftlich anfordern.
Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde

Anwesen Wirthstraße 16 - 18,
Gemarkung/Flurnr.: Galgenhof 44
Baugenehmigung für die Nutzungsänderung von Bürogebäude in Asylbewerberheim für 210 Personen
Mit Bescheid der Bauordnungsbehörde der
Stadt Nürnberg vom 09.06.2016, Aktenzeichen
B1-2016-107 wurde die Baugenehmigung für das
oben genannte Vorhaben unter Auflagen erteilt.
Da am Verfahren mehr als 20 Eigentümer oder Erbbauberechtigte von benachbarten Grundstücken
beteiligt sind, wird die notwendige Zustellung einer
Ausfertigung der Baugenehmigung durch diese öffentliche Bekanntmachung ersetzt. Die Zustellung
gilt mit dem Tag der Bekanntmachung als bewirkt.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Zustellung Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach, Postanschrift:
Postfach 616, 91511 Ansbach, Hausanschrift:
Promenade 24 - 28, 91522 Ansbach, schriftlich oder
zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage
muss den Kläger, die Beklagte (Stadt Nürnberg) und
den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen
und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur
Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel
sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in
Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen vier Abschriften für
die übrigen Beteiligten beigefügt werden.
Amtsblatt Nürnberg 12 / 15. Juni 2016
Hinweis zur Rechtsbehelfsbelehrung:
Die Anfechtungsklage eines Dritten gegen die bauaufsichtliche Zulassung hat nach § 212 a Baugesetzbuch (BauGB) keine aufschiebende Wirkung. Ein
Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung
(§ 80 a Abs. 3 Satz 2 in Verbindung mit § 80 Abs. 5
Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung) kann beim
vorgenannten Bayerischen Verwaltungsgericht Ansbach schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts, gestellt
werden.
Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur
Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom
22.06.2007 (GVBl. S. 390) wurde das Widerspruchsverfahren im Bereich des Baurechts abgeschafft. Es
besteht keine Möglichkeit, gegen diesen Bescheid
Widerspruch einzulegen. Die Klageerhebung in elektronischer Form (z. B. durch E-Mail) ist unzulässig.
Kraft Bundesrechts ist in Prozessverfahren vor den
Verwaltungsgerichten seit 01.07.2004 grundsätzlich
ein Gebührenvorschuss zu entrichten.
Hinweise zur Akteneinsicht:
Beteiligte können die Akten des Baugenehmigungsverfahrens bei der Bauordnungsbehörde der Stadt
Nürnberg innerhalb der allgemeinen Dienststunden
(Mo., Di. und Do. 8.30 - 15.30 Uhr, Mi. und Fr. 8.30
- 12.30 Uhr) oder nach telefonischer Vereinbarung
unter (0911) 231-10370 im Amtsgebäude Bauhof 5,
Zimmer 28, einsehen. Sie können auch einen Abdruck der Baugenehmigung schriftlich anfordern.
Stadt Nürnberg - Bauordnungsbehörde

Aufgebot verlorener Sparurkunden
Die nachfolgend genannten Sparurkunden sind, wie
glaubhaft gemacht wurde, verloren gegangen.
Nr. der Sparurkunden:
3.011.864.083
3.011.327.891
3.653.023.097
3.591.376.706
Für diese Sparurkunden wird hiermit, gemäß Artikel
35 AGBGB, das Aufgebot und die Kontensperre angeordnet und die Inhaber der Sparurkunden aufgefordert, ihre Rechte unter Vorlage der Sparurkunden
innerhalb von drei Monaten bei der Sparkasse Nürnberg anzumelden. Falls dies nicht geschieht, werden
die Sparurkunden für kraftlos erklärt.
Nürnberg, den 31.05.2016
SPARKASSE NÜRNBERG
Der Vorstand

Kraftloserklärung einer Sparurkunde
Nach Abschluss des Aufgebotsverfahrens (Artikel
35-38 AGBGB) wird hiermit nach Artikel 39 AGBGB
die verlorene, nachfolgend genannte Sparurkunde
für kraftlos erklärt.
Nr. der Sparurkunden: 3.011.314.857
Alle Ansprüche gegen die Sparkasse aus der verlorenen Sparurkunde sind damit erloschen.
Nürnberg, den 31.05.2016
SPARKASSE NÜRNBERG
Der Vorstand

Interessenbekundungsverfahren
a) zur Angebotsabgabe auffordernde und den
Zuschlag erteilende Stelle: Stadt Nürnberg,
Kirchenweg 56, 90419 Nürnberg
Tel.: 0911/231-33 13, Telefax: 0911/231-24 14
E-Mail:
[email protected]
Stelle, bei der die Teilnahmeanträge einzureichen
sind: Stadt Nürnberg, Amt für Organisation, Informationsverarbeitung und Zentrale
Dienste,- Submission -, Fünferplatz 2, (Erdgeschoss/Zi. 002), 90403 Nürnberg
b) Art der Vergabe: Interessenbekundungsverfahren „Formloser Teilnahmewettbwerb außerhalb
des förmlichen Vergaberechts“
Ausschreibungsnummer: 001_IZ_Werbeagentur
c) Ort der Leistungserbringung:
Nürnberg, Fürth, Erlangen, Schwabach
d) Frist für den Eingang der Interessenbekundung:
05.07.2016 um 12:00 Uhr
e) mit der Interessenbekundung einzureichende
Nachweise für die Beurteilung der Eignung:
1. Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers,
erforderliche Erklärungen und Nachweise:
· Kurzdarstellung des Unternehmens: Rechtsform, Gründungsjahr, Hauptsitz, Sitz der nächsten Niederlassung, Leistungsportfolio
· Gesamtanzahl der vom Bewerber Beschäftigten
in jedem der letzten drei Jahre (2013 bis 2015)
· Erklärung des Bewerbers, dass die Technologie
von L. R. Hubbard nicht angewandt wird
2. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit, Mindeststandards, Erklärungen und Nachweise:
· Angaben über Gesamtumsatz des Bewerbers
und Umsatz für entsprechende Dienstleistungen (Schalten von Anzeigen, schwerpunktmäßig Stellenanzeigen) in jedem der letzten drei
Geschäftsjahre (2013 bis 2015)
· Anzahl der vom Bewerber für entsprechende
Leistungen Beschäftigten in jedem der letzten
drei Jahre (2013 bis 2015)
· Angaben über die wirtschaftliche Verflechtung
mit anderen Unternehmen
194
Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Nürnberg
· Erklärung, dass sich die Bewerberin nicht im
Insolvenzverfahren oder in Liquidation befindet
· Erklärung, dass die Bewerberin ihre Verpflichtung zur Zahlung der Steuern und Abgaben
erfüllt
· Erklärung, dass die Bewerberin ihre Beschäftigten nach Tarif bzw. Mindestlohn zahlt
· Angaben über das Leistungsvolumen: geschaltete Anzeigen, schwerpunktmäßig Stellenanzeigen, pro Jahr der letzten drei Jahre (2013 bis
2015)
· Beschreibung der Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität (Layout nach Vorgabe, termingetreue Veröffentlichung)
· Darstellung des Prozessablaufs einer Anzeigenschaltung (von der Beauftragung einer Anzeige
bis zur Rechnungsstellung)
· Angaben, ob und auf welche Art für die benötigte Leistung mit Dritten zusammengearbeitet
wird
Zwingend erforderlich ist die Nennung von Referenzen/Erfahrungen im folgenden Bereich:
· Nachweis über entsprechende Leistungen mit
vergleichbaren Anforderungen und vergleichbarem Umfang in Deutschland: Auftraggeber mit
einer Beschäftigtenzahl von mindestens 10.000
und einem Auftragsvolumen von mindestens
200 Anzeigen, schwerpunktmäßig Stellenanzeigen, pro Jahr. Die Leistungen wurden von der
Be-werberin in den letzten drei Jahren (2013
bis 2015) durchgeführt und werden wie folgt
definiert: Schalten von Anzeigen, schwerpunktmäßig Stellenanzeigen, in Printmedien und bei
Online-/Internetanbietern.
f) Beginn und Ende der Auftragsausführung:
geplanter Beginn: 1. Kalenderwoche 2017,
Ausführungszeit: 12 Monate mit Option auf Verlängerung
g) Art und Umfang des Auftragsgegenstandes:
Im Rahmen der Interkommunalen Zusammenarbeit beabsichtigen die Städte Schwabach, Erlangen, Fürth und Nürnberg die gemeinsame Beauftragung einer Werbeagentur für das rechtzeitige
Schalten von externen Anzeigen, hauptsächlich
Stellenanzeigen, unter Berücksichtigung der
jeweiligen Vorgaben der Städte zu Gestaltung/
Layout (mit Logo/Banner und Aufbau) in vorgegebenen Printmedien sowie bei Online-/Internetanbieter (wie z. B. „stepstone“ und „monster“)
zu einem bestimmten Erscheinungstag bzw. für
eine bestimmte Druckausgabe. Das Auftragsvolumen beträgt ca. 300 – 350 Anzeigen pro
Jahr. Dabei handelt es sich hauptsächlich um
Stellenanzeigen (mit teilweise mehreren Stellenausschreibungen in einer Anzeige zusammengefasst).
Der Auftragsgegenstand untergliedert sich
grundsätzlich in folgende Bestandteile:
1. Die Bewerberin layoutet die Anzeigen, hauptsächlich Stellenanzeigen (Einzel- wie Sammelausschreibungen), unter Einhaltung der von
der Auftraggeberin definierten Normvorgaben
bzgl. Gestaltung/Layout sowie Aufbau und Inhalt und passt diese bei Bedarf an die von den
Printmedien oder Online-/Internetanbietern geforderten Formate (z. B. Spaltenbreite, Dateityp)
an. Im Rahmen dieser Tätigkeit werden auch
evtl. auftretende Rechtschreibfehler von der Bewerberin korrigiert. Bei der Weiterentwicklung
des Corporate Designs/ Layouts sowie Aufbau
der Anzeigen gewährleistet die Bewerberin,
dass die Änderungen entsprechend der Vorgaben der Auftraggeberin umgesetzt werden.
2. Die Bewerberin übermittelt der Auftraggeberin vor Auftragserteilung an die Verlage bzw.
Online-/Internetanbieter einen Korrekturabzug
und informiert über die Kosten der geplanten
Anzeige.
3. Die Bewerberin informiert die Auftraggeberin auf Anfrage über Redaktionsschlüsse der
Printmedien und gewährleistet die rechtzeitige
Auftragserteilung an die Printmedien, so dass
die Anzeige in der gewünschten Ausgabe/zum
gewünschten Erscheinungstermin veröffentlicht
wird.
4. Die Bewerberin kontrolliert die Veröffentlichung
der Anzeigen und macht bei Fehldrucken oder
anderen Schlechtleistungen für die Auftraggeberin Nachlässe geltend. Nachträglich gewährte Verlagsrabatte werden an die Auftraggeberin
weitergegeben.
5. Die Bewerberin informiert über Sonderveröffentlichungen/Sonderausgaben von Printmedien
(z. B. zum Thema „Ausbildung“, oder für bestimmte Berufsgruppen wie z. B. Ingenieure,
Sozialberufe etc.). Auf Anfrage informiert die
Bewerberin über die Verbreitung und Zielgruppen bestimmter Medien (Print/Online), holt
Angebote von Verlagen und Onlineportalen ein
und erkundet den Markt.
Als Ansprechpartner für Auskünfte im Zusammenhang mit diesem Interessenbekundungsverfahren steht zur Verfügung:
Stadt Nürnberg, Amt für Organisation, Informationsverarbeitung und Zentrale Dienste, Bereich
Beschaffungsmanagement,
Sebastian Lautenschlager,
Kirchenweg 56, 90419 Nürnberg,
Tel.: 0911/231-33 13, Telefax: 0911/231-24 14
E-Mail:
[email protected]
Sollten Sie die Voraussetzungen für die Eignung
und das Firmenportfolio für den Auftragsgegenstand erfüllen, dann teilen Sie bitte Ihr Interesse
an einer Teilnahme unter dem Stichwort
„001_IZ_Werbeagentur“ bis zum 05.07.2016,
12:00 Uhr schriftlich, durch Einreichung der unter
e) genannten Nachweise bei der Stadt Nürnberg,
Amt für Organisation, Informationsverarbeitung
und Zentrale Dienste, - Submission -, Fünferplatz 2
(Erdgeschoss/Zi. 002) 90403 Nürnberg, mit.
Ausgewählte Einsender erhalten anschließend
einen Anforderungskatalog, auf dessen Grundlage ein detailliertes Konzept zu beschreiben ist.
Im Rahmen dieses Konzepts ist eine ausführliche
Kostenkalkulation darzulegen. Die Fristen für die
Einreichung der Unterlagen werden gesondert
bekannt gegeben.
Auf der Grundlage der eingereichten Unterlagen
werden in einem nächsten Schritt maximal 5 Unternehmen zur Präsentation der Konzeptionen
ausgewählt. Die Präsentationstermine werden
voraussichtlich ab der 38. Kalenderwoche 2016
stattfinden.
h) Wertungsmerkmale für die Bewerberauswahl:
Der Bewerber hat alle relevanten Informationen,
die aus seiner Sicht für die Beurteilung im Rahmen des nichtförmlichen Interessenbekundungsverfahrens zusätzlich maßgeblich sein könnten,
mit anzugeben und zur Eignung (vgl. e) sowie zu
den Anforderungen des Auftragsgegenstandes
(vgl. g) konkrete Aussagen (die Angaben zu den
Buchstaben e) und g) sind Mindestanforderungen) zu treffen.
i) Sonstige Angaben: Es besteht kein Anspruch auf
Durchführung eines förmlichen Vergabeverfahrens. Jede Interessenbekundung wird in zweifacher Ausfertigung in Papierform und zusätzlich
in elektronischer Ausfertigung benötigt. Ein Aufwandsersatz wird nicht gewährt.
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Amtsblatt Nürnberg 12 / 15. Juni 2016
195
Öffentliche Ausschreibungen und Teilnahmewettbewerbe der Stadt Nürnberg
a) Auftraggeber (Vergabestelle):
Stadt Nürnberg Hochbauamt,
Marientorgraben 11, 90402 Nürnberg
Tel.: 0911/231-4265, Telefax 0911/231-7630
E-Mai:l [email protected]
b) Gewähltes Vergabeverfahren:
Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A
c) gegebenenfalls Auftragsvergabe auf elektronischem Wege und Verfahren der Ver- und Entschlüsselung: Das Vergabesystem der Deutschen
eVergabe verwendet für die Verschlüsselung Ihrer Angebotsinhalte während der Übertragung
zum Server ein SSLVerschlüsselungsverfahren mit
einer Schlüsseltiefe von 128 Bit.
[https-Übertragung]
d) Art des Auftrags: Ausführung von Bauleistungen
e) Ort der Ausführung: 90480 Nürnberg, Nürnberg
f) Art und Umfang der Leistung:
Aktenzeichen H44-2016-Wü-1.2
Kurzbeschreibung: Erd-, Mauer- und Betonarbeiten, Abbruch- und Asphaltarbeiten
Maßnahme: Sanierung Wüstenhaus;
Im Gebäude: Abbruch Betonplatte (65m³) und
Wände (40 m³), Teilabbruch Wände (50m²), neue
Bodenplatte mit bit. Schweißbahn und Dämmung (ca. 300m²);
Außen: nachträgliche Ringerdung unter Asphalt
(ca. 100 m);
h) Losweise Vergabe ist nicht vorgesehen
i) Ausführungsfrist:
Von: 12.09.2016, Bis: 30.12.2016
Erläuterungen 37.KW - 52. KW 2016
j) Angaben nach § 8 Absatz 2 Nummer 3 zur Zulässigkeit von Nebenangeboten:
Die Abgabe von Nebenangeboten ist erlaubt.
gesonderte Vorgaben: Nebenangebote sind nur
in Verbindung mit dem Hauptangebot zugelassen.
k) Stelle, bei der die Vergabeunterlagen angefordert
und eingesehen werden können:
Nach § 11 der Vergabeordnung haben wir uns
entschieden die Vergabeunterlagen ausschließlich digital über die Deutsche eVergabe anzubieten. Sie finden das Verfahren unter folgendem
Link: http://tinyurl.com/gwu3et7
l) Aktivierung der Ausschreibung:
Sie haben die Möglichkeit, dieses Verfahren
elektronisch zu bearbeiten, mit der Vergabestel-
le online zu kommunizieren und die Unterlagen
zum Vergabeverfahren herunter zu laden. Hierfür
stellt Ihnen Deutsche eVergabe ein Werkzeug
zur Verfügung - den Projekt-Safe. Die einmaligen Lizenzkosten für dieses Verfahren betragen
14,00 EUR. Zur Nutzung dieser Funktionen aktivieren Sie bitte den Projekt-Safe des Vergabeportals der Deutschen eVergabe. Die Angebots/
Antragsabgabe erfolgt jedoch aufgrund der
Vorgaben der Vergabestelle konventionell in Papierform. Näheres entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.
n) Angebotsfrist: 07.07.2016 um 09:30 Uhr.
o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind:
Stadt Nürnberg Hochbauamt. Vergabeamt, VMN,
Bauhof 9 – Nebeneingang, 90402 Nürnberg
p) Sprache, in der die Angebote oder Teilnahmeanträge abgefasst sein müssen: Deutsch
q) Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein
dürfen: Bieter und deren Berechtigte
Termin der Angebotsöffnung:
07.07.2016 um 09:30 Uhr
Ort der Angebotsöffnung: Stadt Nürnberg,
Vergabeamt, VMN, Bauhof 9 – Nebeneingang,
90402 Nürnberg
u) verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters:
keine allgemeinen Angaben
Folgende Nachweise sind im Einzelnen zu erbringen:
· Erklärung zu Gewerbemeldung
· Erklärung zu Referenzen
v) Die Bindefrist endet am 05.08.2016.
w) Nachprüfung behaupteter Verstöße:
Nachprüfstelle (§21 VOB/A): Regierung von
Mittelfranken, VOB-Stelle, Promenade 27,
Postfach 606, 91522 Ansbach,
Tel.: 0981/53-1746, Fax: 0981/53-1739,
Vergabekammer (§ 104 GWB), Promenade 27,
Postfach 606, 91522 Ansbach,
Tel.: 0981/53-1277, Fax: 0981/53-1837
Sonstiges: keine Angaben
Zeitpunkt der Publikation:
15.06.2016 - 09 :00 Uhr

Gärtnerweg 1a
a) Öffentlicher Auftraggeber:
Stadt Nürnberg Hochbauamt,
Marientorgraben 11, 90402 Nürnberg
Tel.: 0911/231-1994, Telefax: 0911/231-7630,
E-Mail: [email protected]
b) Gewähltes Vergabeverfahren:
Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A
c)gegebenenfalls Auftragsvergabe auf elektronischem Wege und Verfahren der Ver- und Entschlüsselung: Das Vergabesystem der Deutschen
eVergabe verwendet für die Verschlüsselung Ihrer Angebotsinhalte während der Übertragung
zum Server ein SSLVerschlüsselungsverfahren mit
einer Schlüsseltiefe von 128 Bit.
[https-Übertragung]
d) Art des Auftrags: Ausführung von Bauleistungen
e) Ort der Ausführung:
90471 Nürnberg, Max-Morlock-Platz 1
f) Art und Umfang der Leistung:
Aktenzeichen: FSN 522.01
Titel: Stadion Nürnberg: Brandschutzbeschichtung an Stahlbaukonstruktionen
Sanierung der Korrosions- und Brandschutzbeschichtung einer unterspannten Galeriekonstruktion hinter der Haupttribüne des Stadions Nürnberg, insbesondere:
- 390 m² Überarbeitung/Ertüchtigung vorhandener 1-komponentiger F30-Brandschutzbeschichtung auf Stahlbaukonstruktionen;
- 720 m² Totalsanierung mit 2-komponentigem
F30-Dämmschichtbildner auf Stahlbaukonstruktionen, incl. Untergrundvorbereitung in Sa 2 1/2;
- incl. Gerüstbauarbeiten für Arbeitshöhen bis 22 m;
h) Eine Aufteilung ist nicht vorgesehen
i)Ausführungsfrist:
Vom: 15.08.2016 bis: 28.10.2016,
Ausführung in zwei bis drei Bauabschnitten
j) Die Abgabe von Nebenangeboten ist erlaubt.
k) Anforderung der Vergabeunterlagen:
Nach § 11 der Vergabeordnung haben wir uns
entschieden die Vergabeunterlagen ausschließlich digital über die Deutsche eVergabe anzubieten. Sie finden das Verfahren unter folgendem
Link: http://tinyurl.com/hoen5lr
l) Entgelt für die Vergabeunterlagen/Lizenzkosten
Systemzugang: Lizenzkosten Deutsche eVergabe:
14,00 EUR.
Die Angebots-/Antragsabgabe erfolgt jedoch
aufgrund der Vorgaben der Vergabestelle kon-
/ 90530 Wendelstein
Tel. (0 91 29) 40 68 0 - Fax (0 91 29 ) 40 68 19
www.karl-wendelstein.de
Öffnungszeiten:
Mo.-Fr.: 7:00 – 17:00 Uhr
Sa.:
9:00 – 13:00 Uhr
Annahme von Abfällen
* Grünabfälle, Wurzelstöcke
* Altholz A I – A IV
* Bauschutt, Erdaushub
* Asphalt, teerfrei / teerhaltig
* Gemischte Gewerbeabfälle
* Rigips, Straßenkehricht
* Dachpappen
Amtsblatt Nürnberg 12 / 15. Juni 2016
Verkauf (ab Lager oder Lieferung) Transportunternehmen
•Kompost, Oscorna-Dünger
•Pflanzhumus, Pflanz-Substrate
•Rasensamen
•Rindenmulch, Rindenhumus
•Hackschnitzel
•Mineralbeton, Splitt, Kies, Schotter
•Recycling-Sand und -schotter
•Abbrucharbeiten
•Erdbau- u. Baggerarbeiten
•Abfalltransporte
•Schuttabfuhr
•LKW mit Ladekran und
Greifer
•Lieferung von Humus, etc.
Baumaschinenverleih
•Bagger, Minibagger
•Kleinlader
•Rüttelplatten
•Containerverleih
196
Öffentliche Ausschreibungen und Teilnahmewettbewerbe der Stadt Nürnberg
ventionell in Papierform. Näheres entnehmen Sie
bitte den Vergabeunterlagen.
o) Anschrift, an die die Angebote/Anträge zu richten sind: Stadt Nürnberg, Vergabemanagement
der Stadt Nürnberg, Bauhof 9 - Nebeneingang,
90402 Nürnberg
p) Sprache, in der die Angebote/Anträge abgefasst
sein müssen: Deutsch
q) Personen, die anwesend sein dürfen: Bieter
Angebotsöffnung: 05.07.2016 um 09:10 Uhr.
Ort der Angebotsöffnung: Stadt Nürnberg Vergabemanagement der Stadt Nürnberg, Bauhof 9 Nebeneingang, 90402 Nürnberg
r) Folgende Sicherheiten sind im Einzelnen zu erbringen: Vertragserfüllungsbürgschaft
u) Folgende Nachweise sind im Einzelnen zu erbringen:
· Erklärung zu Referenzen
· Erklärung zu Zertifkate: Schulungsnachweis
der Fachkräfte für angebotenes reaktives Brandschutzsystem
v) Zuschlagsfrist: 02.08.2016.
w) Nachprüfungsstelle/zuständige Vergabekammer:
Nachprüfungsstelle (§21 VOB/A ): Regierung von
Mittelfranken, VOB-Stelle, Promenade 27, Postfach 606, 91522 Ansbach, Tel 0981/53-1746,
Fax 0981/53-1739
Vergabekammer (§ 104 GWB): Vergabekammer
Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken,
Promenade 27, Postfach 606, 91522 Ansbach,
Tel.: 0981/53-1277, Fax: 0981/53-1837
Sonstiges: keine Angaben
Zeitpunkt der Publikation: 10.06.2016 - 10:00 Uhr

a) Auftraggeber (Vergabestelle):
Stadt Nürnberg − OrgA/5−IT,
Kirchenweg 56, 90419 Nürnberg, Deutschland
b) Art der Vergabe: Öffentliche Ausschreibung [VOL]
c) Angebotsabgabe ausschließlich elektronisch:
http:// www.auftraege.bayern.de
d) Art und Umfang der Leistung, Ort der Leistung:
Beschaffung eines FWU−Lizenzvertrags
(FWU 2.0) für die städtischen Gymnasien und
Realschulen mit 556 FTE („Fulltime Employee“),
90403 Nürnberg
e) keine Aufteilung in Lose vorgesehen
f) Nebenangebote sind nicht zugelassen
g) Ausführungsfrist: 01.08.2016
h) Stelle, bei der die Vergabeunterlagen eingesehen
werden können: http://www.auftraege.bayern.de
i) Angebotsfrist: 28.06.2016, 23:59 Uhr
Bindefrist: 28.07.2016
j) Es sind keine Sicherheitsleistungen gefordert.
k) Zahlungsbedingungen: siehe Vergabeunterlagen
l) Die mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag
vorzulegenden Unterlagen, die die Auftraggeber
für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers
oder Bieters verlangen:
Unsere Vergabestelle erklärt sich bereit, die Vorlage eines Präqualifizierungszertifikats, welches
in der PQ−VOL−Datenbank eingetragen ist,
zu akzeptieren. Erklärung Insolvenzverfahren /
Liquidationserklärung / Erklärung Ausschlussgründe §§ 123, 124 GWB / Erklärung JahresAmtsblatt Nürnberg 12 / 15. Juni 2016
umsätze 2012−2014 / Nachweis Betriebshaftpflichtversic herung / Nachunternehmererklärung
/ Erklärung Zahlung von Steuern und Abgaben /
Erklärung Gewerberegisterzentralauszug / Erklärung Erfüllung gewerberechtlicher Voraussetzungen / Erklärung zu Berufsgenossenschaft /
Erklärung zu Unternehmensart / Schutzerklärung
Referenz: ein Referenzkunde für die ausgeschriebene Leistung (Modell FWU−Vertrag) oder für
ein gleichwertiges Microsoft Volumenlizenzmodell) in den letzten 3 Jahren. Anzugeben ist der
Name des Auftraggebers, Zeitraum des Vertragsabschlusses, Auftragsgegenstand.
m Die Unterlagen sind erhältlich unter
http://www.auftraege.bayern.de
n)Angabe der Zuschlagskriterien, sofern diese
nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden:
Niedrigster Preis

I.1) Vergabestelle: Stadt Nürnberg
Amt für Organisation, Informationsverarbeitung und Zentrale Dienste
Abt. 5 - Beschaffungsmanagement,
Kirchenweg 56, 90419 Nürnberg, Deutschland
Telefon: +49 911/231-5151,
Fax: +49 911/231-5118
E-Mail: [email protected]
I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers:
Lokalbehörde, Kommune
II.1.2) Art des Auftrags: Lieferauftrag, CPV-Code:
38651600-9 Digitalkameras
Ort der Ausführung: 90419 verschiedene
Lieferadressen im Stadtgebiet Nürnberg
II.1.3) Vertragsart: Rahmenvertrag,
Laufzeit: 01.01.2017-31.12.2018
II.1.1, 1.5) Bezeichnung und Beschreibung / Gegenstand des Auftrags:
3. BM: Rahmenvertrag 2016 Dokumentenkameras: 2 Gerätetypen, Beschaffung
für alle rund 120 Schulstandorte im Zuständigkeitsbereich des Auftraggebers im Stadtgebiet; Rahmenvertrag mit 2-jähriger Laufzeit
3. BM: Rahmenvertrag 2016 Dokumentenkameras
II.1.8) Aufteilung in Lose: Nein
II.1.9) Zu dieser Ausschreibung sind Nebenangebote
nicht zulässig.
II.2.1) Menge oder Umfang der Leistung:
Insgesamt 408 Dokumentenkameras mit
möglicher Serviceleistung (Anbindung der
Dokumentenkameras an und Installation der
Software auf vorhandene Rechner). Unterteilt
in Anforderungen Gerätetyp 1 (355 Stück)
und Gerätetyp 2 (53 Stück). Die angegebenen
Mengen sind die Mindestabnahmemengen;
die Gesamtmenge kann bis zu 20 % überschritten werden.
II.2.2) Optionen, Beschreibung und Zeitpunkt, zu
dem sie wahrgenommen werden können:
Serviceleistungen (Anbindung der Dokumentenkameras an und Installation der Software
auf vorhandene Rechner) für die Gerätetypen
1 und 2.
II.3) Ausführungsfrist / Lieferzeitraum:
01.01.2017 bis 31.12.2018
III.1.1 - III.1.3) Sicherheiten, Finanzierungs- und
Zahlungsbedingungen, Bietergemeinschaften, geforderte Nachweise: siehe Vergabeunterlagen
III.2.1) Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers
sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in
einem Berufs- oder Handelsregister: Angaben
und Formalitäten, die erforderlich sind, um
die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Unsere Vergabestelle erklärt sich bereit, die
Vorlage eines Präqualifizierungszertifikats,
welches in der PQ-VOL-Datenbank eingetragen ist, zu akzeptieren. Damit sind die Ziffern
1 - 7 und 11 - 19 der geforderten Eigenerklärungen und Nachweise automatisch mit
abgedeckt und müssen daher nicht mehr
gesondert nachgewiesen werden. Informationen und Zertifikat sind erhältlich unter
https://www.pq-vol.de/info/PQStellen.aspx
1. Nachweis Eintragung Handelsregister oder
Handwerksgewerbe
2. Erklärung, dass über das Vermögen des
Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder
ein vergleichbares gesetzliches Verfahren
eröffnet oder die Eröffnung nicht beantragt
oder dieser Antrag mangels Masse nicht abgelehnt worden ist.
3. Erklärung, dass sich Unternehmen nicht in
Liquidation befindet
4. Erklärung, dass die in § 123 GWB genannten Ausschlussgründe nicht zutreffen
5. Erklärung, dass die in § 124 GWB genannten Ausschlussgründe nicht zutreffen
III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen
zu überprüfen:
6. Angabe des Jahresumsatzes 2012, 2013,
2014
7. Nachweis über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung bzw. eine Erklärung
eines Haftpflichtversicherers hoch, dass im
Auftragsfall eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen werden
kann.
8./9. Erklärung über Einsatz von Nachunternehmern
11. Erklärung, dass die Verpflichtung zur
Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der
Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung
(Kranken−, Renten− und Arbeitslosenversicherung) einschließlich der Unfallversicherung ordnungsgemäß nachgekommen wurde
12. Erklärung, dass in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen
Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregisterauszug geführt hat, mit
einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90
Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr
als 2.500 Euro belegt wurde. Hinweis: Ab
einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird
der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen
197
Öffentliche Ausschreibungen und Teilnahmewettbewerbe der Stadt Nürnberg
Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister
gern. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
13. Erklärung, dass die gewerberechtlichen
Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung vorliegen
14./15. Erklärung über Mitgliedschaft in der
Berufsgenossenschaft
16. Erklärung über Unternehmensart
17. Erklärung mit Nachweis, ob Bieter ein
bevorzugte(r) Bewerber (z.B. Werkstatt für
Behinderte, anerkannte Blindenwerkstatt,
Spätaussiedler oder ‚ Verfolgte gern. Bevorzugten−Richtlinie, Bekanntm. der Bayer.
Staatsregierung vom 06.11.2001).
18. Erklärung, ob es sich um ein ausländisches Unternehmen aus einem EWR−Staat
bzw. Staat des WTO-Abkommens handelt
19. Schutzerklärung
IV.1) Verfahrensart:
Offenes Verfahren (EU) nach VgV/A
IV.2) Zuschlagskriterien, Gewichtung: Preis: 100%
IV.3.1) Aktenzeichen: OrgA/5-IT/SRV 2016
Dokumentenkameras
IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt der Vergabeunterlagen und zusätzlicher Unterlagen: Die
Anforderung der Vergabeunterlagen bzw. die
Teilnahme am Vergabeverfahren ist nur noch
elektronisch über den Projektsafe auf
www.auftraege.bayern.de möglich.
IV.3.4) Angebotsfrist: 27.06.2016 23:59:00 Uhr

I.1) Vergabestelle: Stadt Nürnberg
Amt für Organisation, Informationsverarbeitung und Zentrale Dienste
Abt. 5 - Beschaffungsmanagement, Kirchenweg 56, 90419 Nürnberg, Deutschland
Telefon: +49 911/231-5154,
Fax: +49 911/231-5118
E-Mail: [email protected]
I.2) Art des öffentlichen Auftraggebers:
Lokalbehörde, Kommune
II.1.2) Art des Auftrags: Lieferauftrag. CPV-Code:
38652120-7 Videoprojektoren
Ort der Ausführung: 90419 verschiedene Lieferadressen im Stadtgebiet Nürnberg
II.1.3) Vertragsart: Rahmenvertrag
Laufzeit: 01.01.2017 - 31.12.2018
II.1.1, 1.5) Bezeichnung und Beschreibung / Gegenstand des Auftrags:
3. BM: Rahmenvertrag 2016 Beamer:
2 Gerätetypen, Beschaffung für alle rund 120
Schulstandorte im Zuständigkeitsbereich des
Auftraggebers im Stadtgebiet; Rahmenvertrag mit 2-jährlicher jähriger Laufzeit
3. BM: Rahmenvertrag 2016 Beamer
II.1.8) Aufteilung in Lose: Nein
II.1.9) Zu dieser Ausschreibung sind Nebenangebote nicht zulässig.
II.2.1) Menge oder Umfang der Leistung:
444 Beamer geeignet für Deckenmontage
Amtsblatt Nürnberg 12 / 15. Juni 2016
(ohne Deckenhalterung),
14 Beamer mit DVD-Player und Lautsprecher. Die angegebenen Mengen sind die
Mindestabnahmemengen, die Gesamtmenge
kann bis zu 20% überschritten werden.
II.2.2) Optionen, Beschreibung und Zeitpunkt, zu
dem sie wahrgenommen werden können:
Nein
II.3)Ausführungsfrist/Lieferzeitraum:
01.01.2017 bis 31.12.2018
III.1.1 - III.1.3) Sicherheiten, Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen, Bietergemeinschaften,
geforderte Nachweise:
siehe Vergabeunterlagen
III.2.1)Persönliche Lage des Wirtschaftsteilnehmers
sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in
einem Berufs- oder Handelsregister: Unsere
Vergabestelle erklärt sich bereit, die Vorlage
eines Präqualifizierungszertifikats, welches in
der PQ-VOL-Datenbank eingetragen ist, zu
akzeptieren. Damit sind die Ziffern 1 - 7 und
11 - 19 der geforderten Eigenerklärungen
und Nachweise automatisch mit abgedeckt
und müssen daher nicht mehr gesondert
nachgewiesen werden. Informationen und
Zertifikat sind erhältlich unter
https://www.pq-vol.de/info/PQStellen.aspx
1. Nachweis Eintragung Handelsregister oder
Handwerksgewerbe
2. Erklärung, dass über das Vermögen des
Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder
ein vergleichbares gesetzliches Verfahren
eröffnet oder die Eröffnung nicht beantragt
oder dieser Antrag mangels Masse nicht abgelehnt worden ist.
3. Erklärung, dass sich Unternehmen nicht in
Liquidation befindet
4. Erklärung, dass die in § 123 GWB genannten
III.2.2) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
6. Angabe des Jahresumsatzes 2012, 2013,
2014
7. Nachweis über eine bestehende Betriebshaftpflichtversicherung bzw. eine Erklärung
eines Haftpflichtversicherers hoch, dass im
Auftragsfall eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen werden
kann.
8./9. Erklärung über Einsatz von Nachunternehmern
11. Erklärung, dass die Verpflichtung zur
Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der
Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung
(Kranken−, Renten− und Arbeitslosenversicherung) einschließlich der Unfallversicherung ordnungsgemäß nachgekommen wurde
12. Erklärung, dass in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen
Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregisterauszug geführt hat, mit
einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90
Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr
als 2.500 € belegt wurde. Hinweis: Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird
der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen
Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister
gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
13. Erklärung, dass die gewerberechtlichen
Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung vorliegen
14./15. Erklärung über Mitgliedschaft in der
Berufsgenossenschaft
16. Erklärung über Unternehmensart
17. Erklärung mit Nachweis, ob Bieter ein
bevorzugte(r) Bewerber (z.B. Werkstatt für
Behinderte, anerkannte Blindenwerkstatt,
Spätaussiedler oder Verfolgte gem. Bevorzugten−Richtlinie, Bekanntm. der Bayer. Staatsregierung vom 06.11.2001).
18. Erklärung, ob es sich um ein ausländisches Unternehmen aus einem EWR−Staat
bzw. Staat des WTO−Abkommens handelt
19. Schutzerklärung
IV.1)Verfahrensart:
Offenes Verfahren (EU) nach VgV/A
IV.2) Zuschlagskriterien, Gewichtung: Preis: 100%

W. Mödl
seit 1948
Bauunternehmung
Stuckgeschäft
Altbausanierung
Gerüstbau
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90482 Nürnberg
Tel. 54 61 94 · Fax 54 61 99
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66 24 10, Fax (09 11) 66 84 86
@ [email protected]
198
Vergabe von Arbeiten
Vergaben des Servicebetriebs
Öffentlicher Raum Nürnberg
a) Auftraggeber (Vergabestelle):
Stadt Nürnberg, Servicebetrieb Öffentlicher Raum Betrieb und Unterhalt Fachkoordination Straße, SÖR/2−FK/S,
Bauhof 2, 90402 Nürnberg, Deutschland
Te.: 0911/231-14546, Telefax: 0911/231-14470
E-Mail: Michael. [email protected]
b) Gewähltes Vergabeverfahren:
Beschränkte Ausschreibung nach öffentlichem
Teilnahmewettbewerb [VOB]
d) Art des Auftrags: Ausführung von Bauleistungen
e) Ort der Ausführung: 90402 Nürnberg Stadtgebiet,
aufgeteilt in Lose
f) Art und Umfang der Leistung:
Jahresunterhaltsausschrei bung 2017/2018
Gewerk: Pflasterarbeiten, Art der Leistung:
Gehweg- und Pflasterunterhaltsarbeiten
Umfang der Leistung: Es ist möglich, sich für eines, mehrere oder alle Lose zu bewerben und für
eines, mehrere oder alle Lose ein Angebot abzugeben. In die Wertungssumme fließen außer der
Angebotssumme auch die Zuverlässigkeit und
die Leistungsfähigkeit ein. Die Wertungsformel
ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Aus
Gründen der Mittelstandsförderung, aber auch
um eine termingerechte Durchführung der Arbeiten zu gewährleisten, soll ein Bieter maximal mit
2 Losen beauftragt werden.
h) Aufteilung in Lose: Ja; Angebote können abgegeben werden für ein Los, mehrere Lose oder alle Lose.
i) Vertragsart: Rahmenvertrag
Laufzeit: Von: 01.01.2017 Bis: 31.12.2018)
j) Angaben nach § 8 Absatz 2 Nummer 3 zur Zulässigkeit von Nebenangeboten: Nebenangebote
sind nicht zugelassen.
k) Stelle, bei der die Vergabeunterlagen eingesehen
werden können: Anschrift siehe a)
m)Frist Teilnahmeantrag: 15.07.2016, 23:59 Uhr
Anschrift an die die Angebote zu richten sind:
Stadt Nürnberg Vergabemanagement Bauhof 9,
Nebeneingang, 90402 Nürnberg
n) Frist für den Eingang der Angebote:
15.07.2016, 23:59:00
o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind:
Stadt Nürnberg, Vergabemanagement, Submission, Bauhof 9, 90402 Nürnberg,
Tel.: 0911/231-4827, Fax: 0911/231-4209
Sie haben die Möglichkeit der elektronischen Angebotsabgabe. Weitere Informationen und diese
Bekanntmachung finden Sie unter:
www.auftraege.bayern.de
p) Das Angebot muss in deutscher Sprache abgefasst sein.
q) Personen die bei der Eröffnung der Angebote anwesend sein dürfen:
Bieter und ihre Bevollmächtigten
r) Geforderte Sicherheiten: keine
s) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind: gemäß VOB/B §16
t) Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der
Auftragsvergabe haben muss: Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (gesamtschuldnerisch haftend)
u) Verlangte Nachweise für die Beurteilung der
Eignung des Bewerbers oder Bieters:
Das Formblatt für die „Eigenerklärung zum
Nachweis der Eignung für Öffentliche Teilnahmewettbewerbe“ ist unter nachfolgendem Link
https://www.nuernberg.de/imperia/md/baureferat/dokumente/bauen/vhbn_0415_1.pdf
herunterzuladen und Zusammen mit dem Antrag
ausgefüllt einzureichen. Die Nachforderung weitergehender Nachweise gemäß VOB/A § 6 Abs. 3
Nr. 2 und 3 wird vorbehalten.
w) Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur
Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann: Vergabeprüfstelle, Regierung von Mittelfranken (VOB-Stelle),
VOB-Stelle Promenade 27, 91522 Ansbach,
Tel.: 0981/53-1277, Fax: 0981/53-1837

a) Auftraggeber (Vergabestelle):
Stadt Nürnberg, Servicebetrieb Öffentlicher Raum Betrieb und Unterhalt Fachkoordination Straße, SÖR/2−FK/S,
Bauhof 2, 90402 Nürnberg, Deutschland
Te.: 0911/231-14546, Telefax: 0911/231-14470
E-Mail: Michael. [email protected]
b) Gewähltes Vergabeverfahren:
Beschränkte Ausschreibung nach öffentlichem
Teilnahmewettbewerb [VOB]
d) Art des Auftrags: Ausführung von Bauleistungen
e) Ort der Ausführung: 90402 Stadtgebiet Nürnberg, aufgeteilt in Lose
f) Art und Umfang der Leistung:
Jahresunterhaltsausschrei bung 2017/2018
Gewerk: Straßenbauarbeiten,
Art der Leistung: Straßenunterhaltsarbeiten
Umfang der Leistung: Es ist möglich, sich für eines, mehrere oder alle Lose zu bewerben und für
eines, mehrere oder alle Lose ein Angebot abzugeben. In die Wertungssumme fließen außer der
Angebotssumme auch die Zuverlässigkeit und
die Leistungsfähigkeit ein. Die Wertungsformel
ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen. Aus
Gründen der Mittelstandsförderung, aber auch
um eine termingerechte Durchführung der Arbeiten zu gewährleisten, soll ein Bieter maximal mit
2 Losen beauftragt werden.
h) Aufteilung in Lose: Ja; Angebote können abgegeben
werden für ein Los, mehrere Lose oder alle Lose.
i) Vertragsart: Rahmenvertrag
Laufzeit:: Von: 01.01.2017 Bis: 31.12.2018
j) Angaben nach § 8 Absatz 2 Nummer 3 zur Zulässigkeit von Nebenangeboten: Nebenangebote
sind nicht zugelassen.
k) Stelle, bei der die Vergabeunterlagen eingesehen
werden können: Anschrift siehe a)
m)Frist Teilnahmeantrag: 15.07.2016 23:59:00
Anschrift an die die Angebote zu richten sind:
Stadt Nürnberg, Vergabemanagement, Bauhof 9,
Nebeneingang, 90402 Nürnberg
n) Frist für den Eingang der Angebote:
15.07.2016, 23:59:00
o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind:
Stadt Nürnberg, Vergabemanagement,
Submission, Bauhof 9, 90402 Nürnberg,
Tel.: 0911/231-4827, Fax: 0911/231-4209
Sie haben die Möglichkeit der elektronischen Angebotsabgabe. Weitere Informationen und diese
Bekanntmachung finden Sie unter:
www.auftraege.bayern.de
p) Das Angebot muss in deutscher Sprache abgefasst sein.
q) Personen die bei der Eröffnung der Angebote anwesend sein dürfen:
Bieter und ihre Bevollmächtigten
r) Geforderte Sicherheiten: keine
s) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften,
in denen sie enthalten sind: gemäß VOB/B §16
t) Rechtsform, die die Bietergemeinschaft nach der
Auftragsvergabe haben muss: Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (gesamtschuldnerisch haftend)
u) Verlangte Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters:
Das Formblatt für die „Eigenerklärung zum
Nachweis der Eignung für Öffentliche Teilnahmewettbewerbe“ ist unter nachfolgendem Link
https://www.nuernberg.de/imperia/md/baureferat/dokumente/bauen/vhbn_0415_1.pdf
herunterzuladen und zusammen mit dem Antrag
ausgefüllt einzureichen. Die Nachforderung weitergehender Nachweise gemäß VOB/A §6 Abs. 3
Nr. 2 und 3 wird vorbehalten.
w) Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur
Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Ver-
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Demuth Bausanierungen GmbH & Co. KG • 96114 Hirschaid
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Amtsblatt Nürnberg 12 / 15. Juni 2016
199
Vergabe von Arbeiten
gabebestimmungen wenden kann: Vergabeprüfstelle, Regierung von Mittelfranken (VOB-Stelle),
VOB-Stelle Promenade 27, 91522 Ansbach,
Tel.: 0981/53-1277, Fax: 0981/53-1837

a) Öffentlicher Auftraggeber:
Servicebetrieb Öffentlicher Raum Nürnberg, SÖR/V-2/M,
Großreuther Str. 117, 90425 Nürnberg
Tel.: 0911/231-7421, Telefax: 0911/231_4626,
E-Mail: [email protected]
Stelle, an die die konventionellen Angebote/Anträge zu richten sind:
Amt für Organisation, Informationsverarbeitung
und Zentrale Dienste OrgA/1, Fünferplatz 2;
Zi. 002; - Submission -, 90403 Nürnberg
b) Art der Vergabe:
Öffentliche Ausschreibung nach VOL/A
c) orm, in der Anträge oder Angebote einzureichen
sind: Die digitale Abgabe eines Angebotes/Antrages wird nicht unterstützt. Bitte geben Sie Ihr Angebot/Antrag in konventioneller Papierform ab.
d) Art und Umfang der Leistung, Ort der Leistungserbringung:
Aktenzeichen: 64/SÖR/2016
Titel: Geräteträger mit Ladepritsche u.
Kommunal-/Arbeitshydraulik;
zul. Ges.Gew.: ca. 14,0 to.
Ort der Leistungserbringung:
90425 Nürnberg, Großreuther Str. 117
e) Eine Aufteilungin Lose ist nicht vorgesehen
f) Die Abgabe von Nebenangeboten ist nicht erlaubt.
g) Ausführungsfrist: ca. Dez./Jan. 2016/17
h) Anforderung der Vergabeunterlagen: Nach § 11
der Vergabeordnung haben wir uns entschieden
die Vergabeunterlagen ausschließlich digital über
die Deutsche eVergabe anzubieten. Sie finden
das Verfahren unter folgendem Link:
http://tinyurl.com/j7so2h2
i) Angebotsfrist: 07.07.2016 um 15:30:00 Uhr.
Bindefrist: 31.08.2016.
m) Kosten der Vergabeunterlagen/Lizenzgebühr:
Lizenzkosten Deutsche eVergabe: 14,00 EUR.
Die Angebots-/Antragsabgabe erfolgt jedoch
aufgrund der Vorgaben der Vergabestelle konventionell in Papierform. Näheres entnehmen Sie
bitte den Vergabeunterlagen.
n) Die Zuschlagskriterien wurden bei der Publikation nicht angegeben.
Sonstiges:
Informationsdienst der Deutschen eVergabe
08.06.2016 15:03

Vergabe der Stadtentwässerung und
Umweltanalytik Nürnberg
a)Vergabestelle:
Stadt Nürnberg, Stadtentwässerung und
Umweltanalytik
Adolf-Braun-Str. 33, 90429 Nürnberg
Tel.: 0911/231-8579, Telefax: 0911 /231-4535
Amtsblatt Nürnberg 12 / 15. Juni 2016
E-Mail [email protected]
b) Gewähltes Vergabeverfahren:
Öffentliche Ausschreibung nach VOB/A
c) Das Vergabesystem der Deutschen eVergabe verwendet für die Verschlüsselung Ihrer Angebotsinhalte während der Übertragung zum Server ein
SSLVerschlüsselungsverfahren mit einer Schlüsseltiefe von 128 Bit. [https-Übertragung]
d) Art des Auftrags: Ausführung von Bauleistungen
e) Ort der Ausführung:
90459 Nürnberg, Schillingstraße
f) Art und Umfang der Leistung:
Aktenzeichen 1560
Kurzbeschreibung:
Kanalerneuerung Schillingstraße
ausf. Beschreibung:
1000 qm Baugrubenverbau nach DIN 18303,
500 cbm Baugrubenaushub,
125 m DN 300 Stz,
2 Stück Schacht DN 1000,
1 Stück Schacht DN 1500.
g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage
oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden: keine Angaben
h) Losweise Vergabe ist nicht vorgesehen
i)Ausführungsfrist:
Von: 04.10.2016 Bis: 23.12.2016
j) Angaben nach § 8 Absatz 2 Nummer 3 zur Zulässigkeit von Nebenangeboten:
Die Abgabe von Nebenangeboten ist erlaubt.
gesonderte Vorgaben:
Siehe Ausschreibungsunterlagen.
k) Stelle, bei der die Vergabeunterlagen angefordert
und eingesehen werden können:
Die Unterlagen zum Verfahren stehen im ProjektSafe der Deutschen eVergabe zur Verfügung.
Anforderung der Unterlagen per Post:
Stadt Nürnberg, Stadtentwässerung und Umweltanalytik, Adolf-Braun-Str. 33, 90429 Nürnberg;
Tel.: 0911/231-8579; Telefax: 0911/231-4535
E-Mail [email protected]
unter URL: http://tinyurl.com/hzuf946
spätester Zeitpunkt zur Anforderung der konventionellen Unterlagen: 01.07.2016
l) Aktivierung der Ausschreibung
Sie haben die Möglichkeit, dieses Verfahren
elektronisch zu bearbeiten, mit der Vergabestelle online zu kommunizieren und die Unterlagen
zum Vergabeverfahren herunter zu laden. Hierfür
stellt Ihnen Deutsche eVergabe ein Werkzeug zur
Verfügung - den Projekt-Safe. Die einmaligen Lizenzkosten für dieses Verfahren betragen 14,00
EUR. Zur Nutzung dieser Funktionen aktivieren
Sie bitte den Projekt-Safe des Vergabeportals der
Deutschen eVergabe.
Die Angebots/Antragsabgabe erfolgt jedoch aufgrund der Vorgaben der Vergabestelle konventionell in Papierform. Näheres entnehmen Sie bitte
den Vergabeunterlagen.
Alternative Anforderung der Unterlagen per Post
Die Gebühr ist zu überweisen an: Stadt Nürnberg, Geldinstitut: Sparkasse Nürnberg
IBAN: DE27 7605 0101 0004 4107 20
BIC: SSKNDE77
Verwendungszweck: Kto dto., KSt 95700.136,
LV Schillingstraße.
Die Verdingungsunterlagen werden nur übersandt, wenn der Nachweis der Einzahlung vorliegt. Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet.
Alternativ können Sie den Projekt-Safe in der Vergabeplattform der Deutschen eVergabe für das
Verfahren freischalten. Hier stehen Ihnen außer
den Vergabeunterlagen noch weitere Funktionen
zur Verfügung.
Details zur Zahlung: Zahlungsbetrag: 31,00 EUR
n) Angebotsfrist 07.07.2016 um 09:50:00 Uhr.
o) Anschrift, an die die Angebote zu richten sind:
Stadt Nürnberg, Vergabemanagement, Bauhof 9
90402 Nürnberg
p) Sprache, in der die Angebote oder Teilnahmeanträge abgefasst sein müssen: Deutsch
q) Personen bei der Eröffnung anwesend sein dürfen: Bieter und ihre Bevollmächtigten
Termin der Angebotsöffnung:
07.07.2016 um 09:50 Uhr.
Ort der Angebotsöffnung
Stadt Nürnberg, Vergabemanagement, Bauhof 9
90402 Nürnberg, Raum Nebeneingang
r) geforderte Sicherheiten:
Siehe Ausschreibungsunterlagen.
s) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen
Vorschriften, in denen sie enthalten sind: Gemäß
§16 VOB/B.
t) Rechtsform, die die Bietergemeinschaften nach
der Auftragsvergabe haben muss:
Gesellschaft des bürgerlichen Rechts
(gesamtschuldnerisch haftend).
u) Nachweise für die Beurteilung der Eignung des
Bieters: Der Bieter muss in Besitz des Zertifikats
der entsprechenden Gruppe gemäß Gütesicherung RAL-GZ 961 der Gütegemeinschaft „Herstellung und Instandhaltung von Abwasserleitungen und -kanälen e.V.“ sein.
Der Nachweis gilt als erbracht, wenn er in Besitz
des - RAL Gütezeichen Gruppe AK 2 ist oder - Logos KOB der „Fremdüberwachung im Kanalbau“
des Landesverbandes Bayerischer Bauinnungen,
des Fachverbandes Bau Württemberg oder des Verbandes Baugewerblicher Unternehmer Thüringen
ist und einschlägige Referenzen vorlegen kann.
Ersatzweise gilt auch ein entsprechender Qualifikationsnachweis gemäß „Güte- und Prüfbestimmungen“ nach RAL-GZ 961 mit gleichzeitiger
Vorlage einschlägiger Referenzen und anschließendem Fremdüberwachungsvertrag während
der Baudurchführung.
v) Die Bindefrist endet am 08.08.2016.
w) Stelle, an die sich Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen wenden kann: Nachprüfungsstelle
(§21 VOB/A ): Regierung von Mittelfranken, VOBStelle, Promenade 27, Postfach 606, 91522 Ansbach, Tel.: 0981/53-1746, Fax: 0981/53-1739
(Vergabekammer (§ 104 GWB): Vergabekammer
Nordbayern bei der Regierung von Mittelfranken,
Promenade 27, Postfach 606, 91522 Ansbach,
Tel 0981/53-1277, Fax 0981/53-1837

200
Amtliche Bekanntmachungen
Amtsblatt der Stadt Nürnberg
der Stadt Nürnberg
B 1228 B
Verlag und Geschäftsstelle: Stadt Nürnberg, Presse- und Informationsamt, Rathaus, Fünferplatz 2,
Zimmer 201, 90403 Nürnberg,Telefon 09 11 / 2 31-23
72; Anzeigenverwaltung: Presseamt Stadt Nürnberg,
Telefon 09 11 / 2 31-53 19, Druck: noris inklusion gGmbH, Dorfäckerstraße 37, 90427
Nürnberg. Bestellungen können per E-Mail
oder schriftlich an die Geschäftsstelle gerichtet werden. Preis pro Einzelnummer 2 Euro zuzüglich 1,45 Euro Versandkosten inkl. MwSt.
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Frauentaler Weg 64
90427 Nürnberg
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Fax: 09 11/35 77 08
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InhaltSeite
Allgemeinverfügung Blauzungenkrankheit
188
Änderungsatzung der Satzung
für das Nachbarschaftshaus Gostenhof
188
Eisenstraße, Gem./Fl.- Nr.: Schweinau 201 / 62 189
Geisseestraße,
Gem./Fl.-Nr.: Schweinau 200 / 4
189
Anzeigenschluss
Gugelstraße 75,
Gem./Fl.- Nr.: Steinbühl 131 / 1
190
Hastverstraße 22,
Gem./Fl.- Nr.: Gärten h. d. Veste 74 / 5
190
Hofederstraße,
Gem./Fl.- Nr.: Schoppershof 323 / 3
191
Humboldtstraße 35,
Gem./Fl.- Nr.: Steinbühl 103 / 14
191
Keßlerstraße 16 - 18,
Gem./Fl.- Nr.: Gärten b. Wöhrd 2 / 3
192
Scheurlstraße 25,
Gem./Fl.- Nr.: St. Peter 23 / 25
192
Sperberstraße 38,
Gem/ Fl.-Nr.: Gibitzenhof 286 / 27
193
Wettersteinstraße 23,
Gem./Fl.- Nr.: Langwasser 180 / 2295
193
Wilhelm-Spaeth-Straße 66,
Gem./Fl.- Nr.: Gleißhammer 202 / 2
193
Wirthstraße 16 - 18,
Gem./Fl.- Nr.: Galgenhof 44
194
Aufgebot verlorener Sparurkunden 194
Kraftloserklärung einer Sparurkunde 194
für die nächste
Ausgabe vom
„hat pflanzen
und ideen.“
GROSSAUSWAHL AN „TOP“-PFLANZEN
für ihren garten.
pflanzarbeiten & pflege.
der „schopf“ hilft ihnen gerne.
SCHOPF
GRÜNES ZENTRUM KROTTENBACH
Höllwiesenstr. 59 · 90453 Nürnberg
Tel. 0911- 63 86 31
29.06.2016 ist
der 23. 06.2016
Interessenbekundungsverfahren194
Vergaben der Stadt Nürnberg
196
Vergaben des Servicebetriebs Öffentlicher
Raum Nürnberg
199
Vergabe der Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg
200
Amtsblatt Nürnberg 12 / 15. Juni 2016
www.torprofi.de · E-mail: [email protected]
201