Zertifikat nach StrlSchV

flexibel - effektiv –
preiswert
GAB GmbH Marktstr.61 47179 Duisburg
Geschäftsbedingungen
1.
GAB – Gesellschaft für Arbeitnehmerüberlassung im Bergbau nachfolgend GAB GmbH genannt. Die nachstehenden
Bedingungen gelten für jeden Auftrag. Mündliche Nebenabsprachen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Etwaige
vom Kunden vorgeschriebene Einkaufsbedingungen gelten, soweit sie von unseren Bedingungen abweichen, als
widersprochen und ausgeschlossen. Die Angebote sind freibleibend. Gemäß § 12 AÜG ist für jeden Auftrag zwischen
Auftraggeber und GAB GmbH ein schriftlicher Vertrag zu schließen.
2.
Der von GAB GmbH entsandte Arbeitnehmer hat in dem Unternehmen des Auftraggebers die vereinbarte
Arbeitszeit einzuhalten. Nach § 11, Abs.5 AÜG obliegen dem Auftraggeber die sich aus dem Arbeitsschutz
ergebenden Pflichten. Der Mitarbeiter hat die ihm übertragene Arbeit unter Beachtung aller gültigen Bestimmungen,
insbesondere aller Vorschriften über Sicherheit und Hygiene auszuführen.
3.
Der überlassenen Arbeitnehmer und GAB GmbH sind zur Geheimhaltung aller Geschäftsangelegenheiten des
Auftraggebers verpflichtet.
4.
Im Hinblick darauf, dass der von GAB GmbH eingesetzte Arbeitnehmer unter der Leitung und unter Aufsicht des
Auftraggebers seine Tätigkeit ausübt, haftet GAB GmbH nicht für Schäden, die der Arbeitnehmer in Ausübung
seiner Tätigkeit verursachen sollte. Von allen etwaigen Ansprüchen stellt der Auftraggeber GAB GmbH frei, die
dritte Personen im Zusammenhang mit der Ausführung und Verrichtung der dem entsandten Arbeitnehmer
übertragenen Tätigkeit erheben sollten.
5.
Bei außergewöhnlichen und besonderen Umständen kann GAB GmbH entweder die Bereitstellung von Zeitpersonal
verschieben oder vom Auftrag ganz oder teilweise zurücktreten. Hierzu gehört jeder Umstand, der die
Bereitstellung zeitweise oder dauernd erschwert oder unmöglich macht. In diesen Fällen ist eine
Schadensersatzleistung ausgeschlossen.
6.
Von GAB GmbH ist der entsandte Arbeitnehmer auf seine berufliche Eignung geprüft und einer bestimmten
Berufsgruppe zugeordnet worden. Er wird dem Auftraggeber nur zur Ausführung der in Auftrag gegebenen Tätigkeit
zur Verfügung gestellt und darf nur diejenigen Geräte, Maschinen, Werkzeuge usw. verwenden oder bedienen,
die zur Ausübung dieser Tätigkeit erforderlich sind.
7.
Gemäß § 317 a RVO ist der Auftraggeber verpflichtet, Beginn und Ende der Überlassung zu melden.
8.
Der Auftraggeber hat im Falle eines Arbeitsunfalls die GAB GmbH unverzüglich zu benachrichtigen. Gemäß § 1553
Abs.4 RVO ist der Auftraggeber ebenfalls zur Unfallmeldung an seinen Versicherungsträger verpflichtet.
9.
Die Preise gelten, falls nicht ausdrücklich anders vereinbart, ohne Zuschläge für Über-, Spät-, Nachtstunden,
Schichtarbeit, Sonn- und Feiertagsstunden. Eine angemessene Erhöhung der Preise bleibt vorbehalten, wenn nach
Vertragsabschluss tariflich bedingte Lohnerhöhungen eintreten oder Umstände, die GAB GmbH nicht zu vertreten
hat, eine Verteuerung herbeiführen.
Sitz der Gesellschaft:
Duisburg
Geschäftsführer:
Michael Lottner
Kerstin Buchheit
Mail: [email protected]
Web: www.gab-gmbh.com
Hauptsitz:
Markt Str. 61
D-47179 Duisburg
Verwaltung:
Weseler Str. 20
D-47169 Duisburg
Amtsgericht Duisburg HRB 21218
UST-Id.Nr.: DE 264 766 258
Telefon: 0203 48 290 160
Telefax: 0203 48 290 162
Telefon: 0203 570 33 453
Telefax: 0203 570 33 455
Bankverbindung:
IBAN: DE 57 3625 0000 0175 0617 62
BIC: SPMH DE 3EXX X
termingerecht - qualitativ
hochwertig
GAB GmbH Marktstr.61 47179 Duisburg
Geschäftsbedingungen
10. Die Vergütung des entsandten Arbeitnehmers erfolgt ausschließlich durch GAB GmbH. Er ist nicht berechtigt,
Vorschüsse oder irgendwelche Zahlungen vom Kunden entgegenzunehmen.
11. Der Auftraggeber ist GAB GmbH gegenüber verpflichtet, die ihm 14tägig oder unmittelbar nach Beendigung des
Auftrages von GAB GmbH vorzulegenden Stundennachweise zu unterzeichnen und an GAB GmbH zurückzusenden.
12. Die Erstellung der Rechnung erfolgt 14-tägig durch GAB GmbH. Die Rechnungen sind 14 Tage nach Erhalt rein netto
Kasse zu begleichen. Alle Preise gelten zuzüglich der z.Zt. gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
13. Überstunden, Nacht-, Schicht-, Sonn- und Feiertagsarbeit werden mit folgenden Zuschlägen berechnet. Je
Arbeitstag Mo. bis Fr. 8 Std./Tag











Überstunden 1. und 2. Stunde
und nach der 2. Stunde
Spätstunden von 14.00 Uhr bis 20.00 Uhr
Nachtstunden von 20.00 Uhr bis 06.00 Uhr
die 1. und 2. Samstagstunde
nach der 2. Samstagsstunde
Samstags von 20.00 Uhr bis 06.00 Uhr
Sonntagsstunden
Feiertagsstunden (mit Ausnahme der unter g. genannten Tage)
Feiertagsstunden am 1. Januar, 1. Mai, 1. Oster-, 1. Pfingst-, 1. Weihnachtstag
Wechselschichten, bei vereinbarten regelmäßigen Tag- und Nachtschichten
25 %
50 %
15 %
25 %
25 %
50 %
50 %
70 %
100 %
150 %
15 %
14. Liegt die Arbeitsstätte außerhalb des Stadtgebietes, so hat der Auftraggeber die Fahrtkosten des entsandten
Arbeitnehmers von der Stadtmitte bis zur Arbeitsstelle für öffentliche Verkehrsmittel zu zahlen. Außerdem kann in
diesem Fall eine angemessene Auslösung vereinbart werden.
15. Falls die Leistungen eines von GAB GmbH entsandten Arbeitnehmers dem Auftraggeber nicht ausreichend erscheint
und er GAB GmbH innerhalb der ersten Woche davon verständigt, wird GAB GmbH ihm im Rahmen der
Möglichkeiten eine Ersatzkraft zur Verfügung stellen.
16. Der Auftraggeber kann nach diesem Zeitraum mit einer Frist von 3 Arbeitstagen zum jeweiligen Wochenende den
Vertrag kündigen.
17.
Gemäß §11(6) Arbeitnehmerüberlassungsgesetze unterliegen die Tätigkeit unseres Mitarbeiters den für ihren
Betrieb gellenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften des Arbeitsschutzrechtes; die sich hieraus ergebenden
Pflichten für den Arbeitgeber obliegen dem Entleiher unbeschadet der Pflichten des Verleihers.
18.
Der Kunde hält beim Einsatz von GAB-Mitarbeitern die für seinen Betrieb geltenden gesetzlichen
Vorschriften des Arbeitsschutzrechts (insbesondere Arbeitszeit und Arbeitssicherheit) ein.
Hierzu ermittelt und dokumentiert er die mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen sowie eventuell
daraus resultierende Arbeitsschutzmaßnahmen.
Der Kunde macht die GAB-Mitarbeiter vor Beginn der Beschäftigung und bei Veränderungen in seinem Arbeitsbereich
über Gefahren für Sicherheit und Gesundheit, denen er bei der Arbeit ausgesetzt sein kann und über Maßnahmen
und Einrichtungen zur Abwehr dieser Gefahren und stellt die erforderliche Sicherheitsausrüstung, soweit sie
nicht vom Verleiher gestellt wird, zur Verfügung.
Der Entleiher unterrichtet den Leiharbeitnehmer zusätzlich über die Notwendigkeit besonderer
Qualifikationen oder beruflicher Fähigkeiten oder einer besonderen ärztlichen Überwachung sowie über
erhöhte besondere Gefahren des Arbeitsplatzes.
Der Kunde gestattet den GAB-Sicherheitsfachkräften nach vorheriger Absprache den Zutritt zum
Tätigkeitsort der GAB-Mitarbeiter, um sich von der Einhaltung der arbeitssicherheitstechnischen
Maßnahmen zu überzeugen.
Bei einem Arbeitsunfall von GAB-Mitarbeitern ist die GAB unverzüglich zu benachrichtigen, damit die
Unfallmeldung nach § 193 SGB VII vorgenommen werden kann. Ein meldepflichtiger Unfall wird vom
Entleiher und der GAB GmbH gemeinsam untersucht.
Für eine eventuell notwendige behördliche Zulassung von Mehr- und Sonntagsarbeit wird der Kunde
Sorge tragen. Darüber hinaus gibt der Kunde der GAB die außergewöhnlichen Gründe für die
Mehrarbeit unverzüglich bekannt.
19.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Hauptsitz der GAB GmbH.
Verwaltung GAB – GmbH
Weseler Straße 20, D- 47169 Duisburg
Unterschrift und Stempel des Verleihers
Unterschrift und Stempel des Entleihers