Leitfaden Kaderbildung Richterwesen Aerobic

Schweizerischer Turnverband
Fédération suisse de gymnastique
Federazione svizzera di ginnastica
Ausbildungsstruktur
Kaderbildung Richterwesen Aerobic
Fortbildungskurs Richterausbilder Aerobic
Fortbildungskurs Regionenverantwortlicher
Aerobic
Ausbilderkurs zum Richterausbilder Aerobic
Ausbildung zum Regionenverantwortlichen
Aerobic
AUSBILDERKURS
AUSBILDUNGRV
Fortbildungskurs Wertungsrichter Aerobic
FORTBILDUNGSKURS
Modul 4 - Prüfung
Modul 3 - Bewertungskriterien
Modul 2 - Wettkampf Choreographie
Zulassungsaufgabe Videoanalyse
esa Leiterausbildung
Aerobic
J+S Leiterkurs
Gym + Tanz,
Schwerpunkt Aerobic
Aerobic Grundschritte
Modul 1 - Technikkurs
GRUNDKURS
Unter Vorbehalt
1
Fortbildungspflicht
Stufe Grundkurs
Gültige Wertungsrichter Aerobic Stufe Grundkurs müssen jedes Jahr einen Fortbildungskurs besuchen.
Besucht ein Wertungsrichter den Fortbildungskurs in der gesetzten Frist nicht, fällt die Anerkennung in
den Status weggefallen. In diesem Status ist der Wertungsrichter zu keinen Einsätzen berechtigt. Im
folgenden Kalenderjahr wird seine Anerkennung reaktiviert, wenn der Wertungsrichter einen Fortbildungskurs besucht.
Wer auch dieses Jahr verstreichen lässt, fällt zu Beginn des nächsten Kalenderjahres in den Status
weggefallen archiviert. Um von da wieder den Status gültig zu erlangen, muss der Wertungsrichter
das Modul 3 der Grundausbildung besuchen und erneut die Prüfung ablegen.
Abb. 1 Übersicht Fortbildungspflicht inkl. Beispiel
Fortbildungspflicht
Stufe Ausbilderkurs
Gültige Ausbilder Aerobic Stufe Ausbilderkurs müssen jedes Jahr den Kaderkurs besuchen.
Besucht ein Ausbilder den Kaderkurs in der gesetzten Frist nicht, verfällt die Anerkennung. Zur erneuten Erreichung der Anerkennung als Ausbilder muss die Ausbildung noch einmal absolviert werden.
Wiedereinstieg
Der Chef Fachgruppe Wettkämpfe und Richter mit Einbezug des Ressort Aerobic können eine Wiederanerkennung des Ausbilderstatus gewähren.
Schweizerischer Turnverband
unter Vorbehalt
3
Ausbildungsweg Richter
Stufe Grundkurs
1. Grundkurs Wertungsrichter Aerobic
Dauer:
6 Tage, aufgeteilt in 4 Module
Der Grundkurs Wertungsrichter Aerobic kann innerhalb eines Jahres oder in zwei
Jahren aufgeteilt, absolviert werden.
Ausbildung in einem Jahr:
Besuch der Module 1 – 4 innerhalb eines Jahres
Beispiel:
Modul 1 im Januar 2017, Modul 2 im April 2017,
Modul 3 im Mai 2017, Modul 4 im September 2017
Ausbildung in zwei Jahren:
Mehrere Besuchsmöglichkeiten für Modul 1 und 2 im ersten und zweiten Jahr,
Modul 3 und 4 werden im zweiten Jahr absolviert.
Beispiel (mehrere Varianten für Modul 1 und 2 möglich):
Modul 1 im August 2017, Modul 2 im Oktober 2017
Modul 3 im April 2018, Modul 4 im September 2018
Die Module 1 und 2 werden in andere kostenpflichtige Kurse integriert. Bei der
Anmeldung zur Wertungsrichterausbildung müssen alle 4 Module gewählt sein.
Organisation:
wird zentral durch den STV durchgeführt
Aufbau:
1 Tag
2 Tage
2 Tage
1 Tag
Modul 1 – Technikkurs (Grundschritte)
Modul 2 – Wettkampf Choreographie
Modul 3 – Bewertungskriterien (P- & T-Note)
Modul 4 – Prüfung (praktisches und theoretisches Anwenden auf
Wettkampfplatz)
Die Module werden durch Übungsphasen unterbrochen.
Lehrmittel:
Für alle 4 Module:
Weisungen Aerobic , Grundlagen Aerobic Wettkampf, kursinterne
Inhalte und Dokumente
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unter Vorbehalt
4
Modul 1 – Technikkurs (Aerobic Grundschritte)
Dispensation:
Die Teilnahme am Modul 1 ist für Absolventen der folgenden Ausbildungen
freiwillig:
x
Aerobic Grundschritte
x
Erwachsenensport Leiterkurs Aerobic
x
J+S Grundausbildung Leiterkurs Gymnastik und Tanz, Schwerpunkt: Aerobic
Sie müssen jedoch eine Zulassungsaufgabe für das Modul 2 erarbeiten:
x Eingabe einer Videosequenz, Beherrschung der Aerobic Grundschritte.
Die betroffenen Teilnehmer werden entsprechend von der Kursleitung kontaktiert.
Dauer:
1 Tag
Lerninhalte:
Vertiefen der Kenntnisse in der technisch korrekten Ausführung der
Grundschritte
Aerobic Technikkriterien verstehen und korrekt umsetzen können
Komplexe Schrittkombinationen aufnehmen und umsetzen können
Grundschritte in einer Videosequenz korrekt wiedergeben können
Qualifikation:
Der Teilnehmer erhält die Modulqualifikation nach Eingabe einer positiv bewerteten
Videosequenz. Das Video muss spätestens 2 Monate nach dem Modul 1 eingereicht werden. Das Erfüllen des Modul 1 berechtigt zum Eintritt ins Modul 2.
Nachprüfung:
Es besteht die Möglichkeit eine nichtbestandene Videosequenz einmal zu überarbeiten. Bei wiederholtem Nichtbestehen der Videosequenz kann das Modul 1 repetiert werden. Der Kursleiter wird die entsprechenden Personen nach der Videoauswertung informieren.
Modul 2 – Wettkampf Choreographie
Dauer:
2 Tage
Lerninhalte:
Erlernen der Basiselemente für eine erfolgreiche Wettkampfvorführung
Auseinandersetzen und Vertiefen der Inhalte für eine erfolgreiche Wettkampfvorführung Aerobic. Anwenden und Umsetzen der Grundschritte, Schrittvariationen
und Basiselemente in einem optimal zusammengesetzten Wettkampfprogramm
Qualifikation:
Der Teilnehmer erhält die Modulqualifikation nach bestandener ChoreographieAufgabe während der Kurstage.
Das Erfüllen der Module 1 und 2 berechtigt zum Eintritt ins Modul 3.
Modul 3 – Bewertungskriterien (Programm- und Technik-Note)
Dauer
2 Tage, Schattenwerten: min. 4 Einsätze
Lerninhalte:
Bewertungskriterien anhand des Notenblattes (P- und T-Note) verstehen und
umsetzen können
Kennenlernen der Bewertungskriterien und deren Umsetzung bezogen auf die
Weisungen und Grundlagen Aerobic Wettkampf. Handhabung der Notenblätter und
Anwendung auf Wettkampfplatz.
Praktisches, selbständiges Vertiefen (Schattenwerten) auf Wettkampfplatz
Praktisches Üben (Schattenwerten) auf Wettkampfplatz während der Wettkampfsaison an min. 4 verschiedenen Wettkämpfen Aerobic.
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unter Vorbehalt
5
Qualifikation:
Unter Absprache mit den Regionenverantwortlichen (RV) Aerobic muss mind. 12x
P-Note und 12x T-Note gewertet werden. Der Bildungspass gilt als Nachweis für
die erbrachten Einsätze und ermöglicht den Besuch des Modules 4 (Prüfung zum
Richter Aerobic).
Modul 4 – Prüfung (praktisches und theoretisches Anwenden auf Wettkampfplatz)
Dauer:
1 Tag
Lerninhalte:
Erlangen des Brevets zum STV Wertungsrichter/in Aerobic
Absolvieren der praktischen und theoretischen Prüfung aufbauend auf den
Kursinhalten der Module 1-3.
Qualifikation:
Der Teilnehmer hat den Kurs abgeschlossen, wenn dieser vollständig besucht
und die theoretische und praktische Prüfung bestanden wurde.
Anerkennung:
Der Teilnehmer erhält die Anerkennung als gültigen Wertungsrichter Aerobic. Er
erhält den Eintrag „Brevetierter STV Wertungsrichter/in Aerobic“ in seinem STVBildungspass.
Der Wertungsrichter hat zu dem Anrecht auf ein Wertungsrichter Polo und weitere
Materialien, die er für seine Tätigkeit benötigt.
Nachprüfung:
Es besteht die Möglichkeit die nichtbestandene Prüfung an einem weiteren Kurstag
nachzuholen. Der Kursleiter wird die entsprechenden Personen nach der Prüfungskorrektur informieren.
Verpflichtung:
Der Teilnehmer verpflichtet sich nach bestandener Prüfung für mindestens 3
Richtereinsätze pro Jahr in der ganzen Schweiz. Er wird von seiner Region
aufgeboten.
Fortbildung
Wertungsrichter Aerobic unterstehen der Fortbildungspflicht der Stufe Grundkurs
gemäss Seite 3 dieses Dokumentes.
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6
Stufe Fortbildungskurs
2. Fortbildungskurs Wertungsrichter Aerobic
Dauer:
Organisation:
Aufbau:
1 Tag
wird in den Regionen durchgeführt
Theorie- und Praxisteil
Lerninhalte
Vertiefung der Grundausbildung, Neuerungen, Erfahrungsaustausch
Lehrmittel:
Weisungen Aerobic , Grundlagen Aerobic Wettkampf, kursinterne
Inhalte und Dokumente
Qualifikation:
Der Teilnehmer hat den Kurs abgeschlossen, wenn dieser vollständig besucht
wurde.
Verpflichtung:
Der Teilnehmer verpflichtet sich weiterhin für mindestens 3 Richtereinsätze pro
Jahr in der ganzen Schweiz. Er wird von seiner Region aufgeboten.
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