Marktgemeinde WALDHAUSEN IM STRUDENGAU SEKRETARIAT Bearbeiter: 4391 Waldhausen, Markt 14 Telefon: Internet: www.waldhausen.at E-Mail: Katrin Hausleithner 07260/4505 [email protected] Datum: 13. Juni 2016 KUNDMACHUNG Gemäß §§ 8 und 9 O.Ö. Gemeinde-Dienstrechts- und Gehaltsgesetz 2002 wird folgender VBDienstposten zur Besetzung öffentlich ausgeschrieben: 1 Kindergartenpädagoge/in mit 15 Wochenstunden mit Dienstbeginn 05. September 2016 Aufgabenbeschreibung: Sprachförderung und Krankenstandsvertretung Anstellungsdauer: befristet bis 14.07.2017 Entlohnung: Funktionslaufbahn KBP 1, Entlohnungsstufe 1 Brutto € 822,98/Monat Gemäß § 192 OÖ GDG 2002 beträgt der Bezug während des ersten Jahres im Gemeindedienst 95% des Gehaltsansatzes. Das endgültige Einstiegsgehalt wird nach Vorlage der Vordienstzeiten berechnet. Allgemeine Aufnahmevoraussetzungen die österreichische Staatsbürgerschaft bzw. EWR-Staatsbürgerschaft mit entsprechenden Deutschkenntnissen persönliche, gesundheitliche und fachliche Eignung für die vorgesehene Verwendung einwandfreies Vorleben männliche Bewerber müssen grundsätzlich den Präsenzdienst oder Zivildienst abgeleistet haben Besondere Aufnahmevoraussetzungen abgeschlossene Ausbildung als Kindergartenpädagoge/in Führerschein der Gruppe B Einverständnis zur Leistung von Überstunden und Mehrleistungen Bereitschaft zur Dienstfortbildung Eine entsprechende einschlägige Berufspraxis wäre wünschenswert Aufgabenbeschreibung Sprachförderung Krankenstandsvertretung Mithilfe bei Unternehmungen außerhalb des Kindergartens (z.B.: Ausflüge, Exkursionen, Veranstaltungen) Teilnahme an Dienstbesprechungen und Fortbildungsveranstaltungen Erfüllung der Aufsichtspflicht und der allgemeinen Dienstpflichten Die Marktgemeinde Waldhausen im Strudengau behält sich das Recht vor, Vorstellungsgespräche zu führen. Allfällige Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung und dem Auswahlverfahren werden nicht ersetzt. Die entsprechend belegten Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Bewerbungsbogen – händisch ausgefüllt, Schul- und Dienstzeugnisse, Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde, Nachweis über gesundheitliche Eignung) sind bis spätestens Freitag, den 24. Juni 2016 (12.00 Uhr) beim Marktgemeindeamt Waldhausen im Strudengau einzureichen. Das Auswahlverfahren erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen (Objektivierungsverfahren). Der Bürgermeister Franz Gassner Angeschlagen am: 13.06.2016 Abgenommen am: ………………………………… Dieses Dokument wurde amtssigniert. Informationen zur Prüfung der elektronischen Signatur und des Ausdrucks finden Sie unter: http://www.waldhausen.at/amtssignatur Signatur aufgebracht von BÜRGERMEISTER Gassner, Franz, 13.06.2016
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