PM_ANK_09-16_Haushalt_DGB_ANK (PDF, 234 kB )

Körperschaft
des öffentlichen Rechts
Pressemitteilung 09/16
Bürgerstraße 1
28195 Bremen
Bremer Haushalt: Flüchtlingskosten sollten
vom Stabilitätsrat anerkannt werden
Nathalie Sander
Leitung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tel. 0421 · 36301-71
Fax 0421 · 36301-89
www.arbeitnehmerkammer.de
[email protected]
Anlässlich der morgigen Haushaltsberatungen in der Bremischen
Bürgerschaft appellieren der DGB Bremen-Elbe-Weser und die
Arbeitnehmerkammer, dass der Stabilitätsrat die Flüchtlingskosten als
besondere Kosten anerkennt und damit aus der Summe zulässiger
Kredite herausnimmt. „Aus unserer Sicht liegt hier ein begründeter
Ausnahmefall vor. Die außergewöhnliche Situation folgt unmittelbar aus
der stark gestiegenen Zahl an geflüchteten Menschen – von einem
Rechentrick kann keine Rede sein“, so Annette Düring, Vorsitzende des
DGB.
Vor dem Hintergrund der Zuwanderung ergeben sich besondere
Ausgaben für Unterbringung, Versorgung und vielfältige
Integrationsaufgaben. Dadurch wird die ohnehin enge bremische
Haushaltslage erheblich beeinträchtigt.
„Das politische Ziel gleichwertiger Lebensverhältnisse in allen Teilen
Deutschlands muss auch für Konsolidierungsländer gelten“, erinnert
Ingo Schierenbeck, Hauptgeschäftsführer der Arbeitnehmerkammer an
das Grundgesetz. „Wir brauchen Spielraum für Zukunftsinvestitionen in
Arbeit, Bildung und Soziales sowie für Integration – im Interesse aller im
Land Bremen lebenden Menschen. Wenn es dem bremischen Senat
gelingt, die Mehrausgaben präzise und nachvollziehbar zu
dokumentieren, muss auch der Stabilitätsrat das Vorliegen des
Ausnahmefalls zugestehen.“
Darüber hinaus formulieren Annette Düring und Ingo Schierenbeck auch
eine deutliche Erwartungshaltung in Richtung Bundesregierung: „Ein
Konsolidierungsland alleine ist mit den Flüchtlingskosten überfordert.
Daher muss sich der Bund noch stärker beteiligen.“
Seite 1 von 2
14.06.2016
Der Stabilitätsrat hatte auf seiner Sitzung am 8. Juni festgestellt, dass
Bremen im vergangenen Jahr seine Sanierungsziele erreicht hat und die
Auszahlung der Konsolidierungshilfen für 2015 in Höhe von 300
Millionen Euro gesichert sei. Für das laufende Jahr sind nach der
Konsolidierungsvereinbarung 229 Millionen Euro an
Nettokreditaufnahme zulässig. Laut Senatsbeschluss wird jedoch
aufgrund der Flüchtlingskosten mit einer Neuverschuldung von 524
Millionen Euro gerechnet. Der Stabilitätsrat hat Bremen daher zu einer
verstärkten Haushaltssanierung aufgefordert. Aus Sicht des DGB und
der Arbeitnehmerkammer geht die Forderung des Stabilitätsrates aber
an der Realität vorbei, wenn kurzfristig weitere 300 Millionen Euro im
diesjährigen Haushalt eingespart werden sollen.
Seite 2 von 2