Körperschaft des öffentlichen Rechts Pressemitteilung 09/16 Bürgerstraße 1 28195 Bremen Bremer Haushalt: Flüchtlingskosten sollten vom Stabilitätsrat anerkannt werden Nathalie Sander Leitung Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Tel. 0421 · 36301-71 Fax 0421 · 36301-89 www.arbeitnehmerkammer.de [email protected] Anlässlich der morgigen Haushaltsberatungen in der Bremischen Bürgerschaft appellieren der DGB Bremen-Elbe-Weser und die Arbeitnehmerkammer, dass der Stabilitätsrat die Flüchtlingskosten als besondere Kosten anerkennt und damit aus der Summe zulässiger Kredite herausnimmt. „Aus unserer Sicht liegt hier ein begründeter Ausnahmefall vor. Die außergewöhnliche Situation folgt unmittelbar aus der stark gestiegenen Zahl an geflüchteten Menschen – von einem Rechentrick kann keine Rede sein“, so Annette Düring, Vorsitzende des DGB. Vor dem Hintergrund der Zuwanderung ergeben sich besondere Ausgaben für Unterbringung, Versorgung und vielfältige Integrationsaufgaben. Dadurch wird die ohnehin enge bremische Haushaltslage erheblich beeinträchtigt. „Das politische Ziel gleichwertiger Lebensverhältnisse in allen Teilen Deutschlands muss auch für Konsolidierungsländer gelten“, erinnert Ingo Schierenbeck, Hauptgeschäftsführer der Arbeitnehmerkammer an das Grundgesetz. „Wir brauchen Spielraum für Zukunftsinvestitionen in Arbeit, Bildung und Soziales sowie für Integration – im Interesse aller im Land Bremen lebenden Menschen. Wenn es dem bremischen Senat gelingt, die Mehrausgaben präzise und nachvollziehbar zu dokumentieren, muss auch der Stabilitätsrat das Vorliegen des Ausnahmefalls zugestehen.“ Darüber hinaus formulieren Annette Düring und Ingo Schierenbeck auch eine deutliche Erwartungshaltung in Richtung Bundesregierung: „Ein Konsolidierungsland alleine ist mit den Flüchtlingskosten überfordert. Daher muss sich der Bund noch stärker beteiligen.“ Seite 1 von 2 14.06.2016 Der Stabilitätsrat hatte auf seiner Sitzung am 8. Juni festgestellt, dass Bremen im vergangenen Jahr seine Sanierungsziele erreicht hat und die Auszahlung der Konsolidierungshilfen für 2015 in Höhe von 300 Millionen Euro gesichert sei. Für das laufende Jahr sind nach der Konsolidierungsvereinbarung 229 Millionen Euro an Nettokreditaufnahme zulässig. Laut Senatsbeschluss wird jedoch aufgrund der Flüchtlingskosten mit einer Neuverschuldung von 524 Millionen Euro gerechnet. Der Stabilitätsrat hat Bremen daher zu einer verstärkten Haushaltssanierung aufgefordert. Aus Sicht des DGB und der Arbeitnehmerkammer geht die Forderung des Stabilitätsrates aber an der Realität vorbei, wenn kurzfristig weitere 300 Millionen Euro im diesjährigen Haushalt eingespart werden sollen. Seite 2 von 2
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