Brief an die Bürger Watenstedts

Stadt Salzgitter
Der Oberbürgermeister
Stadt Salzgitter – Joachim-Campe-Straße 6-8 – 38226 Salzgitter
Referat für Wirtschafts-,Verbands-und Europaangelegenheiten,
Statistik
Joachim-Campe-Straße 6-8
38226 Salzgitter
Auskunft erteilt:
Frau Juliane Lehmann
Durchwahl: +49 (0) 5341 839 3363
E-Mail: [email protected]
An alle Haushalte in
Salzgitter-Watenstedt
Datum und Zeichen Ihres Schreibens
Mein Zeichen
Datum
01.2
15.06.2016
Informationsbrief an die Einwohnerinnen und Einwohner in SZ-Watenstedt
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Schreiben vom 14.12.2015 hatte ich Sie darüber informiert, dass das Projekt „Umwandlung des Stadtteils Salzgitter-Watenstedt in ein Industriegebiet“ nur durchgeführt
werden kann, wenn das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport als Kommunalaufsichtsbehörde die vom Rat der Stadt Salzgitter beschlossenen Rahmenbedingungen nicht beanstandet.
In diesem Schreiben hatte ich bereits darauf hingewiesen, dass der Rat der Stadt Salzgitter in seiner Entscheidung vom 22.07.2015 strenge Umsetzungsvoraussetzungen an
das Vorhaben geknüpft hatte: die Umsetzung des Projekts darf demnach nur erfolgen,
wenn die Kreditermächtigung für das Projekt außerhalb der bis zum Jahr 2017 geltenden Zielvereinbarung zwischen der Stadt Salzgitter und dem Land Niedersachsen zur
Begrenzung der Verschuldung liegt.
Mit Schreiben vom 08.06.2016 hat das Niedersächsische Ministerium für Inneres und
Sport der Stadt Salzgitter im Rahmen des Genehmigungsverfahrens zum Haushalt für
das Jahr 2016 eine Stellungnahme zum Projekt „Salzgitter-Watenstedt“ abgegeben und
das Projekt unter den vom Rat festgelegten Rahmenbedingungen hinsichtlich der Finanzierbarkeit aus Sicht der Kommunalaufsicht bewertet.
Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport hält die Genehmigung außerhalb der Zielvereinbarung, die aufgrund der angespannten städtischen Haushalts- und
Finanzlage geschlossen wurde, für nicht vereinbar mit dem geltenden Haushaltsrecht.
Dies bedeutet, dass das Ministerium die Durchführung des Projekts „SalzgitterWatenstedt“ neben den im Haushalt geplanten Investitionen für unzulässig hält.
Montag, Dienstag und Freitag 9.00-12.00 Uhr, Donnerstag 14.00-18.00 Uhr oder nach Vereinbarung
Öffnungszeiten:
DE98KVS00000159419
Gläubiger-ID:
Bankkonten der Stadt Salzgitter:
Postbank Hannover
IBAN: DE82 2501 0030 0006 0133 00
BIC: PBNKDEFF250
Braunschweigische Landessparkasse
IBAN: DE78 2505 0000 0003 8038 06
BIC: NOLADE2HXXX
Sparkasse Goslar/Harz
IBAN: DE55 2685 0001 0070 0009 14
BIC: NOLADE21GSL
Postfach 10 06 80
38206 Salzgitter
Vermittlung: +49 (0) 5341 839 0
Telefax: +49 (0) 5341 839 4900
Internet: www.salzgitter.de
Vor diesem Hintergrund ist das Projekt nicht mehr durchsetzbar.
Die Auffassung des Ministeriums, dass Investitionen in das Projekt „SalzgitterWatenstedt“ auf andere städtische Investitionen angerechnet werden müssen, ist von
so großer Tragweite, dass die weitere Vorgehensweise nach der Kommunalwahl am
11.09.2016 vom neuen Rat der Stadt Salzgitter in einem Grundsatzbeschluss festgelegt
werden muss.
Ich bedauere es sehr, Ihnen in dieser Angelegenheit keine positive Nachricht überbringen zu können, aber wie Sie diesem Schreiben entnehmen können, ist die Stadt Salzgitter an die Entscheidung der Kommunalaufsicht gebunden.
Über die weitere Ratsentscheidung werde ich Sie informieren.
Mit freundlichen Grüßen
Frank Klingebiel
Oberbürgermeister
Seite 2 von 2