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20Uhr
Helfen sie uns die Wachstumsvorgaben
der Zukunftskonferenz 2007
einzuhalten!
Damals wurden 4050 Einwohner als Maximalziel
bis 2028 vorgegeben.
Ende 2015 hatte Magden bereits 3950 Einwohner.
30‘000m2 Einzonung „Bünn“
zerstören den Dorfcharakter
für immer.
Dies entspricht ca. 3x der gesamten Fläche der Überbauung
„Breite“ an der Wintersingerstrasse. Was geben wir da der
nächsten Generation weiter?
Die Umgebung der Kirche St. Martin
- das Herzstück von Magden muss unverbaut bleiben.
Wollen wir unser Wahrzeichen opfern,
um Wohnraum für nur 36 Personen zu schaffen?
Diese „Flipchart-Papiere“ sind
Originale der Zukunftskonferenz.
Die jeweilige Zahl im Kreis
entspricht den Stimmen.
Kommen sie am Freitag 17. Juni 2016 an die
Gemeindeversammlung und helfen sie uns
dieses Wachstum zu bremsen.
Das Herzstück von Magden soll
so erhalten bleiben!
Der Freiraum bei der kantonalen denkmalgeschützten Kirche muss erhalten bleiben. Der Umgebungsschutz der Christkatholischen Kirche St. Martin erlaubt keine Überbauung. Auch die kantonale Denkmalpflege kommt zum Schluss, dass eine hälftige Überbauung für den Umgebungsschutz vermutlich
problematisch sei. Der Aarg. Heimatschutz hat sich mit einer Einwendung ebenfalls gegen das Projekt
ausgesprochen.
Es darf also keine Zuteilung in die Wohnzone B erfolgen. Mit der Umzonung würde ein Sachzwang
geschaffen, der den Weg für eine Überbauung frei macht, auch wenn diese den Orts- und Denkmalschutz
verletzt.
Damit der Schutz sichergestellt ist, soll das Areal der Chr.-Kath. Kirche
einer geeigneten Nicht-Bauzone zugewiesen werden.
Magden kann auch ohne Ein- und
Umzonungen weiterwachsen!
Magden kann mit den vorhandenen Landreserven und der verdichteten Bauweise moderat und ortsverträglich weiterwachsen. Die von der Zukunftskonferenz gewünschte Einwohnerzahl von 4‘050 bis ins
Jahr 2028 ist heute schon fast erreicht. Das geplante überdimensionierte MFH-Quartier „Bünn“ wird den
ländlichen Dorfcharakter unwiederbringlich zerstören.
Auf die Einzonung „Bünn“ ist zu verzichten.
WICHTIG: Unterstützen sie uns bei unseren zwei Rückweisungsanträgen
“Umzonung Christ. Kath. Kirche“ und „Einzonung Bünn“.
Weitere Informationen finden sie auf www.4312.ch
Wohnzone auf Vorrat
Die Chr. -Kath. Kirche schreibt: „Nur ganz am
Rand des Pfrundguts ist eine Überbauung
vorgesehen“.
Wozu dann die restliche Umzonung von
„Öffentliche Bauten“ in „Wohnzone“ ,
wenn dort nichts hingebaut wird?