Spezifische Geschäftsbedingungen in Bezug auf

Allgemeine Geschäftsbedingungen
E: Spezifische
Geschäftsbedingungen in
Bezug auf Schulungsdienste,
einen Teil von Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Prowareness GmbH
1. Definitionen
Spezifische Geschäftsbedingungen, die bei der Ausführung
von Schulungsdiensten Anwendung finden. Diese Dokument
ist Teil Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Prowareness.
Dienste: Die Leistung(en) wie beschrieben in der zwischen
Prowareness und dem Auftraggeber abgeschlossenen
Vereinbarung.
Bei der Unterbreitung von Offerten und der Ausführung von
Aufträgen handhaben die obengenannten Gesellschaften
folgende Lieferungsbedingungen. Der Einfachheit halber
wird in diesen Bedingungen auf die obengenannten
Gesellschaften als Prowareness verwiesen.
Schulungsdienste: Dienste, bei denen Prowareness sich auf
die Schulung im Bereich der Informationstechnologie richtet.
Die Beratung des Auftraggebers anlässlich der ausgeführten
Schulungsdienste fällt nicht unter diese Schulungsdienste,
sondern unter Beratungsdienste.
Diese spezifische Geschäftsbedingungen umfassen folgende
Artikel:
Schulungen mit offenem Zeitplan: Schulungen, die am
Standort von Prowareness oder einem anderen von
Prowareness festzulegenden Standort durchgeführt werden.
1.Definitionen
Auftraggeber: Jede (Rechts-)Person, die mit Prowareness
eine Vereinbarung abgeschlossen hat bzw. auf ein Angebot
oder eine Offerte reagiert oder ein Angebot oder eine Offerte
anfordert.
Vereinbarung: Die in schriftlicher und/oder digitaler Form
festgelegten Absprachen, aufgrund derer Prowareness
Dienst(e) zugunsten des Auftraggebers erbringt und auf die
diese Allgemeinen Geschäftsbeziehungen Anwendung finden.
InCompany-Schulungen: Schulungen, die am Standort des
Auftraggebers von Prowareness durchgeführt werden.
2.Vereinbarung
3.Stornierung
2. Vereinbarung
4.Preise
5.
Fakturierung und Bezahlung
6.
Haftung und Schutz vor Ansprüchen
7.
Geistiges und industrielles Eigentum
8.
Krankheit des Dozenten
9.
Anwendbares Recht und Wahl des Gerichts
2.1. Anmeldungen zu den Schulungen mit offenem
Zeitplan müssen schriftlich über ein Online-Formular auf
der Prowareness Website vorgenommen werden.
2.2. Eine Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber
und Prowareness in Bezug auf Schulungen mit offenem
Stundenplan tritt in Kraft, nachdem der Auftraggeber
eine Anmeldungsbestätigung erhalten hat. Prowareness
behält sich das Recht vor, Anmeldungen zu Schulungen
mit offenem Stundenplan aus deutlich beschriebenen
Gründen abzulehnen.
2.3. Eine Vereinbarung in Bezug auf InCompanySchulungen kommt zustande, nachdem der Auftrag
zur Ausführung der Dienste erhalten und in einer
Vereinbarung bestätigt wurde.
Prowareness
Hanzeweg 17
2803 MC Gouda
Tel: 0182-692020
Fax:
0182-692021
Web:
www.prowareness.nl
www.scrum.nl
Allgemeine Geschäftsbedingungen
3. Stornierung
3.1. Nach Bestätigung der Schulung mit offenem
Stundenplan oder der InCompany-Schulung ist eine
Stornierung durch den Auftraggeber nicht möglich.
3.2. Wird die Vereinbarung, ungeachtet des Grundes,
storniert, wird dem Auftraggeber die Kursgebühr zu 100
% in Rechnung gestellt.
3.3. Falls der Auftraggeber innerhalb von 10 Werktagen
vor Beginn der obengenannten Schulungen um Aufschub
einer Schulungsmaßnahme bittet und Prowareness
dieser Bitte zustimmt, werden 100 % der Kursgebühr
zusätzlich in Rechnung gestellt.
3.4. Einmal aufgeschobene Schulungen mit offenem
Stundenplan oder InCompany-Schulungen können nicht
noch einmal aufgeschoben werden.
3.5. Aufschiebungen können nur schriftlich
beantragt werden und müssen Prowareness vor den
obengenannten Fristen vorliegen. Aufschiebungen gelten
nur, wenn Prowareness diese schriftlich bestätigt hat.
3.6. Prowareness behält sich das Recht vor, nach
Abschluss der Vereinbarung die Zeiten und/oder den
Ort der Schulung mit offenem Stundenplan zu ändern.
Nach Änderung der Zeiten und/oder des Ortes hat der
Auftraggeber das Recht, seine Teilnahme innerhalb von 5
Werktagen nach einer derartigen Mitteilung kostenlos zu
stornieren.
3.7. Prowareness hat das Recht, die Schulung mit
offenem Stundenplan aufzuschieben, an einem
anderen Ort durchzuführen oder zu stornieren, wenn
dies aufgrund unvorhersehbarer Umstände, wie z.B.
zu geringer Teilnehmerzahl, zu hoher Teilnehmerzahl
oder Krankheit des Kursleiters, gerechtfertigt ist. Nach
einer solchen Änderung hat der Auftraggeber das Recht,
seine Teilnahme innerhalb von 5 Werktagen nach einer
derartigen Mitteilung kostenlos zu stornieren.
4. Preise
4.1. Sofern nicht anders vereinbart, verstehen sich
die Kursgebühren einschließlich der Kosten für
Schulungsmaterial, des Gebrauches der Unterkunft,
Kaffee und Tee und, falls besonders vereinbart,
Mittagessen.
4.3. Falls und sofern die Preise um mehr als 15%
erhöht werden, hat der Auftraggeber das Recht, die
Vereinbarung aufzulösen.
5. Fakturierung und Bezahlung
5.1. Der Auftraggeber wird die ihm in Rechnung gestellten
Beträge innerhalb von 7 Kalendertagen an Prowareness
zahlen. Beginnt die Schulung innerhalb eines Zeitraums,
der kürzer als 7 Kalendertagen ist, wird der Auftraggeber
die ihm in Rechnung gestellten Beträge vor Beginn der
Schulung mit offenem Stundenplan oder der InCompanySchulung an Prowareness zahlen. Alle dem Auftraggeber
in Rechnung gestellten Beträge sind ohne Nachlass oder
Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber ist nicht zur
Verrechnung berechtigt. Der Auftraggeber hat außerdem
nicht das Recht, irgendwelche Zahlungsverpflichtungen
gegenüber Prowareness aufzuschieben.
5.2. Hat der Auftraggeber die fälligen Beträge nicht
innerhalb der vereinbarten Frist gezahlt, hat Prowareness
das Recht, dem (den) Kursteilnehmer(n) den Zugang zur
Schulung zu verweigern. Die Verpflichtung des
Auftraggebers zur Zahlung des fälligen Betrages bleibt
davon unberührt.
6. Haftung und Schutz vor
Ansprüchen
6.1. Prowareness haftet zudem, weder nach dem Gesetz
noch nach der Vereinbarung, für sogenannte
Folgeschäden, die der Auftraggeber oder ein Dritter durch
die Ausführung der Vereinbarung, d.h. durch
die (Teilnahme an der) Schulung erleidet. Darunter fallen
auch Betriebsschäden, Umweltschäden oder immaterielle
Schäden. In allen Fällen beschränkt sich die Haftung von
Prowareness auf den Rechnungsbetrag des Teils der
Vereinbarung, aus dem der Schaden hervorgegangen ist.
6.2. Sofern der Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe
Fahrlässigkeit von Prowareness oder ihrem Personal
verursacht wurde, schützt der Auftraggeber Prowareness
vor allen Ansprüchen Dritter, die direkt oder indirekt im
Zusammenhang mit der Ausführung, d.h. der (Teilnahme
an der) Schulung stehen, und ersetzt der Auftraggeber
Prowareness sämtliche Schäden, die Prowareness infolge
solcher Ansprüche erleidet.
4.2. Diese Preise basieren auf den zum Zeitpunkt des
Vereinbarungsabschlusses geltenden Umständen. Sollten
sich die Umstände nach Abschluss der Vereinbarung
ändern, behält Prowareness sich das Recht
ihre
Prowareness
Tel: vor,
0182-692020
Preise entsprechend zu ändern.
Hanzeweg 17
2803 MC Gouda
Fax:
0182-692021
Web:
www.prowareness.nl
www.scrum.nl
Allgemeine Geschäftsbedingungen
6.3. Falls eine Schulung aus unvorhersehbaren Gründen,
wie genannt in Artikel 8, unterbrochen, verlegt und/oder
storniert werden muss, ist Prowareness nicht zur Zahlung
eines Schadensersatzes verpflichtet.
6.4. Prowareness lehnt Haftung für Schäden infolge von
Verstümmelung, Verzögerung, fehlender Deutlichkeit
und/oder anderen Fehlern in der Kommunikation
zwischen dem Auftraggeber und Prowareness
durch die Nutzung des Internets oder eines anderen
Kommunikationsmediums ab, sofern diese Schäden
nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens
Prowareness verursacht wurden.
9. Anwendbares Recht und Wahl des
Gerichts
Auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen findet
ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Für
sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis
zwischen Prowareness und dem Auftraggeber sind
die deutschen Gerichte zuständig, Gerichtsstand ist
Düsseldorf.
7. Immaterielles und materielles
Eigentum
7.1. Sämtliche immateriellen und materiellen
Eigentumsrechte in Bezug auf sämtliche Inhalte der
Schulung bzw. Schulungsdiensten sowie auf Apparatur,
Software, Schulungsmaterial und/oder Dokumentation
liegen ausschließlich bei Prowareness oder ihren
Lizenzgebern.
7.2. Es ist dem Auftraggeber nicht gestattet, die
im Rahmen der Schulung erteilte Software, das
Schulungsmaterial und/oder die Dokumentation zu
veröffentlichen oder zu reproduzieren.
7.3. Bild- und/oder Tonproduktion von Schulungen ist
ausdrücklich untersagt.
8. Krankheit des Dozenten
8.1. Bei Krankheit und/oder Verhinderung eines
Dozenten wird Prowareness, sofern möglich, innerhalb
von 48 Stunden für gleichwertigen Ersatz sorgen.
8.2. Sollte Ersatz innerhalb der genannten Fristen
nicht möglich sein, wird Prowareness den Auftraggeber
innerhalb von 24 Stunden darüber informieren. Derartige
Falle gelten als höhere Gewalt.
8.3. Sorgt Prowareness innerhalb von 48 Stunden für
gleichwertigen Ersatz, trifft Artikel 3.7. nicht zu und
kann der Auftraggeber keinen Anspruch auf Erstattung
der Zinsen und Kosten oder auf Reduzierung der
vereinbarten Gebühr geltend machen.
Prowareness
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