Allgemeine Geschäftsbedingungen E: Spezifische Geschäftsbedingungen in Bezug auf Schulungsdienste, einen Teil von Allgemeine Geschäftsbedingungen Prowareness GmbH 1. Definitionen Spezifische Geschäftsbedingungen, die bei der Ausführung von Schulungsdiensten Anwendung finden. Diese Dokument ist Teil Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Prowareness. Dienste: Die Leistung(en) wie beschrieben in der zwischen Prowareness und dem Auftraggeber abgeschlossenen Vereinbarung. Bei der Unterbreitung von Offerten und der Ausführung von Aufträgen handhaben die obengenannten Gesellschaften folgende Lieferungsbedingungen. Der Einfachheit halber wird in diesen Bedingungen auf die obengenannten Gesellschaften als Prowareness verwiesen. Schulungsdienste: Dienste, bei denen Prowareness sich auf die Schulung im Bereich der Informationstechnologie richtet. Die Beratung des Auftraggebers anlässlich der ausgeführten Schulungsdienste fällt nicht unter diese Schulungsdienste, sondern unter Beratungsdienste. Diese spezifische Geschäftsbedingungen umfassen folgende Artikel: Schulungen mit offenem Zeitplan: Schulungen, die am Standort von Prowareness oder einem anderen von Prowareness festzulegenden Standort durchgeführt werden. 1.Definitionen Auftraggeber: Jede (Rechts-)Person, die mit Prowareness eine Vereinbarung abgeschlossen hat bzw. auf ein Angebot oder eine Offerte reagiert oder ein Angebot oder eine Offerte anfordert. Vereinbarung: Die in schriftlicher und/oder digitaler Form festgelegten Absprachen, aufgrund derer Prowareness Dienst(e) zugunsten des Auftraggebers erbringt und auf die diese Allgemeinen Geschäftsbeziehungen Anwendung finden. InCompany-Schulungen: Schulungen, die am Standort des Auftraggebers von Prowareness durchgeführt werden. 2.Vereinbarung 3.Stornierung 2. Vereinbarung 4.Preise 5. Fakturierung und Bezahlung 6. Haftung und Schutz vor Ansprüchen 7. Geistiges und industrielles Eigentum 8. Krankheit des Dozenten 9. Anwendbares Recht und Wahl des Gerichts 2.1. Anmeldungen zu den Schulungen mit offenem Zeitplan müssen schriftlich über ein Online-Formular auf der Prowareness Website vorgenommen werden. 2.2. Eine Vereinbarung zwischen dem Auftraggeber und Prowareness in Bezug auf Schulungen mit offenem Stundenplan tritt in Kraft, nachdem der Auftraggeber eine Anmeldungsbestätigung erhalten hat. Prowareness behält sich das Recht vor, Anmeldungen zu Schulungen mit offenem Stundenplan aus deutlich beschriebenen Gründen abzulehnen. 2.3. Eine Vereinbarung in Bezug auf InCompanySchulungen kommt zustande, nachdem der Auftrag zur Ausführung der Dienste erhalten und in einer Vereinbarung bestätigt wurde. Prowareness Hanzeweg 17 2803 MC Gouda Tel: 0182-692020 Fax: 0182-692021 Web: www.prowareness.nl www.scrum.nl Allgemeine Geschäftsbedingungen 3. Stornierung 3.1. Nach Bestätigung der Schulung mit offenem Stundenplan oder der InCompany-Schulung ist eine Stornierung durch den Auftraggeber nicht möglich. 3.2. Wird die Vereinbarung, ungeachtet des Grundes, storniert, wird dem Auftraggeber die Kursgebühr zu 100 % in Rechnung gestellt. 3.3. Falls der Auftraggeber innerhalb von 10 Werktagen vor Beginn der obengenannten Schulungen um Aufschub einer Schulungsmaßnahme bittet und Prowareness dieser Bitte zustimmt, werden 100 % der Kursgebühr zusätzlich in Rechnung gestellt. 3.4. Einmal aufgeschobene Schulungen mit offenem Stundenplan oder InCompany-Schulungen können nicht noch einmal aufgeschoben werden. 3.5. Aufschiebungen können nur schriftlich beantragt werden und müssen Prowareness vor den obengenannten Fristen vorliegen. Aufschiebungen gelten nur, wenn Prowareness diese schriftlich bestätigt hat. 3.6. Prowareness behält sich das Recht vor, nach Abschluss der Vereinbarung die Zeiten und/oder den Ort der Schulung mit offenem Stundenplan zu ändern. Nach Änderung der Zeiten und/oder des Ortes hat der Auftraggeber das Recht, seine Teilnahme innerhalb von 5 Werktagen nach einer derartigen Mitteilung kostenlos zu stornieren. 3.7. Prowareness hat das Recht, die Schulung mit offenem Stundenplan aufzuschieben, an einem anderen Ort durchzuführen oder zu stornieren, wenn dies aufgrund unvorhersehbarer Umstände, wie z.B. zu geringer Teilnehmerzahl, zu hoher Teilnehmerzahl oder Krankheit des Kursleiters, gerechtfertigt ist. Nach einer solchen Änderung hat der Auftraggeber das Recht, seine Teilnahme innerhalb von 5 Werktagen nach einer derartigen Mitteilung kostenlos zu stornieren. 4. Preise 4.1. Sofern nicht anders vereinbart, verstehen sich die Kursgebühren einschließlich der Kosten für Schulungsmaterial, des Gebrauches der Unterkunft, Kaffee und Tee und, falls besonders vereinbart, Mittagessen. 4.3. Falls und sofern die Preise um mehr als 15% erhöht werden, hat der Auftraggeber das Recht, die Vereinbarung aufzulösen. 5. Fakturierung und Bezahlung 5.1. Der Auftraggeber wird die ihm in Rechnung gestellten Beträge innerhalb von 7 Kalendertagen an Prowareness zahlen. Beginnt die Schulung innerhalb eines Zeitraums, der kürzer als 7 Kalendertagen ist, wird der Auftraggeber die ihm in Rechnung gestellten Beträge vor Beginn der Schulung mit offenem Stundenplan oder der InCompanySchulung an Prowareness zahlen. Alle dem Auftraggeber in Rechnung gestellten Beträge sind ohne Nachlass oder Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber ist nicht zur Verrechnung berechtigt. Der Auftraggeber hat außerdem nicht das Recht, irgendwelche Zahlungsverpflichtungen gegenüber Prowareness aufzuschieben. 5.2. Hat der Auftraggeber die fälligen Beträge nicht innerhalb der vereinbarten Frist gezahlt, hat Prowareness das Recht, dem (den) Kursteilnehmer(n) den Zugang zur Schulung zu verweigern. Die Verpflichtung des Auftraggebers zur Zahlung des fälligen Betrages bleibt davon unberührt. 6. Haftung und Schutz vor Ansprüchen 6.1. Prowareness haftet zudem, weder nach dem Gesetz noch nach der Vereinbarung, für sogenannte Folgeschäden, die der Auftraggeber oder ein Dritter durch die Ausführung der Vereinbarung, d.h. durch die (Teilnahme an der) Schulung erleidet. Darunter fallen auch Betriebsschäden, Umweltschäden oder immaterielle Schäden. In allen Fällen beschränkt sich die Haftung von Prowareness auf den Rechnungsbetrag des Teils der Vereinbarung, aus dem der Schaden hervorgegangen ist. 6.2. Sofern der Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Prowareness oder ihrem Personal verursacht wurde, schützt der Auftraggeber Prowareness vor allen Ansprüchen Dritter, die direkt oder indirekt im Zusammenhang mit der Ausführung, d.h. der (Teilnahme an der) Schulung stehen, und ersetzt der Auftraggeber Prowareness sämtliche Schäden, die Prowareness infolge solcher Ansprüche erleidet. 4.2. Diese Preise basieren auf den zum Zeitpunkt des Vereinbarungsabschlusses geltenden Umständen. Sollten sich die Umstände nach Abschluss der Vereinbarung ändern, behält Prowareness sich das Recht ihre Prowareness Tel: vor, 0182-692020 Preise entsprechend zu ändern. Hanzeweg 17 2803 MC Gouda Fax: 0182-692021 Web: www.prowareness.nl www.scrum.nl Allgemeine Geschäftsbedingungen 6.3. Falls eine Schulung aus unvorhersehbaren Gründen, wie genannt in Artikel 8, unterbrochen, verlegt und/oder storniert werden muss, ist Prowareness nicht zur Zahlung eines Schadensersatzes verpflichtet. 6.4. Prowareness lehnt Haftung für Schäden infolge von Verstümmelung, Verzögerung, fehlender Deutlichkeit und/oder anderen Fehlern in der Kommunikation zwischen dem Auftraggeber und Prowareness durch die Nutzung des Internets oder eines anderen Kommunikationsmediums ab, sofern diese Schäden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens Prowareness verursacht wurden. 9. Anwendbares Recht und Wahl des Gerichts Auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen Prowareness und dem Auftraggeber sind die deutschen Gerichte zuständig, Gerichtsstand ist Düsseldorf. 7. Immaterielles und materielles Eigentum 7.1. Sämtliche immateriellen und materiellen Eigentumsrechte in Bezug auf sämtliche Inhalte der Schulung bzw. Schulungsdiensten sowie auf Apparatur, Software, Schulungsmaterial und/oder Dokumentation liegen ausschließlich bei Prowareness oder ihren Lizenzgebern. 7.2. Es ist dem Auftraggeber nicht gestattet, die im Rahmen der Schulung erteilte Software, das Schulungsmaterial und/oder die Dokumentation zu veröffentlichen oder zu reproduzieren. 7.3. Bild- und/oder Tonproduktion von Schulungen ist ausdrücklich untersagt. 8. Krankheit des Dozenten 8.1. Bei Krankheit und/oder Verhinderung eines Dozenten wird Prowareness, sofern möglich, innerhalb von 48 Stunden für gleichwertigen Ersatz sorgen. 8.2. Sollte Ersatz innerhalb der genannten Fristen nicht möglich sein, wird Prowareness den Auftraggeber innerhalb von 24 Stunden darüber informieren. Derartige Falle gelten als höhere Gewalt. 8.3. Sorgt Prowareness innerhalb von 48 Stunden für gleichwertigen Ersatz, trifft Artikel 3.7. nicht zu und kann der Auftraggeber keinen Anspruch auf Erstattung der Zinsen und Kosten oder auf Reduzierung der vereinbarten Gebühr geltend machen. Prowareness Hanzeweg 17 2803 MC Gouda Tel: 0182-692020 Fax: 0182-692021 Web: www.prowareness.nl www.scrum.nl
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