Resolution der Vollversammlung am 15. Juni 2016: Entschädigungssätze bei Grundabtretungen an Baulandpreise anpassen Die oö. Landesregierung wird ersucht die Entschädigungssätze bei Straßenabtretungen für land- und forstwirtschaftliche Flächen anzuheben und die Richtsätze an die ortsübliche Baulandpreise anzupassen. Begründung: Der Flächenverbrauch bei Straßenbauten stellt die oö. Landwirte und Grundbesitzern vor immer größere Probleme. Vor allem der Verbrauch des wertvollen Bodens für sogenannte Ausgleichsflächen erzeugt Unverständnis bei den Bauern. Z.B.: Bei der S10 von Unterweitersdorf bis Freistadt wurden 260 ha (13 Landwirte à 20 ha) von den Bauern für die Straße abgetreten. Dabei wurden ca. 66 ha für die Straße gebraucht (versiegelt) und etwa 194 ha als Ausgleichsmaßnahmen, wie ökologische Vorrangflächen, verwendet. Der Flächenverbrauch für Straßen entwickelt sicher damit zum Flächenfraß und bringt den Markt für Landwirtschaftsflächen aus dem Gleichgewicht — Acker weg für Straßenbau und Ausgleichsflächen. Durch die sehr niedrigen Grundstückspreise, besteht für die öffentliche Hand kein Anlass mit land- und forstwirtschaftlichen Flächen sparsamer umzugehen. Da bei Straßen mit diesen landw. Grundstücken keine weitere landw. Nutzung erfolgt, sondern einer Bautätigkeit einer Straßenanlage mit den zugehörigen Begleitmaßnahmen (Böschungen, Wassergräben, Wasserschächte und sogenannte Ausgleichsflächen) in Verwendung gebracht werden, sind die Entschädigungssätze für land-, und forstw. Flächen nach den ortsüblichen Baugrundstückspreisen anzugleichen.
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