Nähere Informationen unter beigefügter PDF-Datei - Haus

Haus- und Grundbesitzer-Verein Saarland Mitte e.V.: Unser Tipp an die Mitglieder
Der Haus- und Grundbesitzer-Verein Saarland Mitte e.V. informiert und berät die
Mitglieder auch in Versicherungsfällen rund um die Immobilie.
Bei eingetretenen Schäden an der Immobilie, z.B.
- Blitzeinschlag
- Rückstauschaden / Überschwemmungsschaden
- Brandschäden
- Sturmschäden
- Leitungswasserschäden
Auch wenn die in Anspruch genommene Gebäudeversicherung eintrittspflichtig ist,
stellt sich immer noch die Frage, welche Schäden und in welchem Umfang von der
Regulierung umfasst sind.
Oft entscheidet schon der erste Kontakt mit der Gebäudeversicherung darüber, ob
die Schadenregulierung reibungslos verläuft, d.h., ob gegenüber der Versicherung
die erforderlichen und vor allem richtige Angaben zur Schadenursache und zur
Schadenhöhe gemacht werden.
Selbst wenn der Schadenregulierer vor Ort war, ist noch nicht alles in „trockenen
Tüchern“.
Es gilt, das Regulierungsangebot der Gebäudeversicherung sachkundig zu prüfen.
Schließlich kommt es vor, dass die Schadenregulierung, z.B. dann wenn Handwerker
eingebunden werden müssen, an irgendeiner Stelle stecken bleibt.
Auch hier stellt sich die Frage, welche Handlungsmöglichkeiten der
Versicherungsnehmer hat.
Zum Teil werden von Versicherern Abzüge bei der Regulierung vorgenommen; ob
diese Abzüge berechtigt sind, d.h., ob sie sich aus dem Versicherungsvertrag
ergeben oder weitere Ansprüche bestehen, kann der Hauseigentümer oft nicht aus
eigener Sachkunde prüfen.
Zur Klärung dieser komplexen Schadenfälle steht der Haus- und GrundbesitzerVerein Saarland Mitte e.V. seinen Mitgliedern mit Rat und Tat zur Verfügung.
Es genügt ein Anruf nach Eintritt des Schadens, um vor allem den ersten Kontakt mit
der Versicherung so vorzubereiten, dass bereits hier keine Fehler unterlaufen.
Erforderlichenfalls setzt sich der Haus- und Grundbesitzer-Verein Saarland Mitte
auch schriftlich mit der Versicherung in Verbindung, um aufgetretene Fragen
sachkundig zu klären.
Der Service ist vom Mitgliedsbeitrag umfasst.