PiXEL-AWARD SPiXEL Erster Fernsehpreis für Fernsehproduktionen von Kindern Reglement Der SPiXEL ist eine Auszeichnung von Fernsehbeiträgen, die von Kindern weitgehend eigenständig produziert wurden. Prämiert werden Beiträge, die die Perspektive von Kindern am Besten wiedergeben. Die für den SPiXEL nominierten Beiträge bieten einen Überblick herausragender Fernsehproduktionen im deutschsprachigen Raum, die von Kindern hergestellt worden sind. Das Ziel des PiXEL-Awards besteht darin, qualitativ hochwertige und experimentelle Fernsehbeiträge von Kindern zu fördern und auszuzeichnen. Eingereicht werden können Beiträge und Sendungen, die im Zeitraum Januar bis Dezember 2015 produziert und 2015 mindestens einmal im Fernsehen ausgestrahlt oder im Internet verfügbar gemacht wurden. Veranstalter und Träger sind die Deutsche Kindermedienstiftung GOLDENER SPATZ und die Thüringer Landesmedienanstalt (TLM). Der SPiXEL wird im Rahmen des Deutschen Kinder-Medien-Festivals GOLDENER SPATZ 2016: Kino-TV-Online in Gera verliehen, einem unabhängigen Festival für Publikum und Fachleute. Es findet jährlich statt und bietet ein Forum für Film- und Fernsehschaffende, Medienexperten, Pädagogen, Journalisten, Politiker und das Zielpublikum. Die Meinung der Kinder über das für sie gemachte Programm ist gefragt. Das Deutsche Kinder-Medien-Festivals GOLDENER SPATZ 2016: Kino-TV-Online findet vom 05.– 11. Juni 2016 in Gera und Erfurt statt. Das PiXEL-FERNSEHEN ist ein Fernsehkanal für Kinder und Jugendliche in Trägerschaft der Thüringer Landesmedienanstalt (TLM). Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 6 und 17 Jahren haben hier Gelegenheit, Fernsehbeiträge selbst zu gestalten und auf einer eigenen Sendeplattform auszustrahlen. Von der Idee bis zum fertigen Fernsehbeitrag gestalten die Kinder dabei alles in eigener Regie. 1. Wettbewerb Zum Wettbewerb zugelassen sind Fernsehproduktionen von Kindern im Alter von 8–14 Jahren, die im Zeitraum Januar bis Dezember 2015 produziert und 2015 mindestens einmal im Fernsehen ausgestrahlt oder im Internet verfügbar gemacht wurden. a) Der Wettbewerb ist in drei Kategorien unterteilt: - Animation - Spielfilm - Information/Dokumentation. b) Die Lauflänge der Beiträge darf 60 Minuten nicht überschreiten. c) Die Beiträge können durch Institutionen oder Einzelpersonen zum Wettbewerb eingereicht werden. Jeder Einreicher darf maximal drei Produktio nen anmelden. Eine Projektbeschreibung (max. 2 Seiten) ist Bestandteil der Anmeldung. d) In den Wettbewerb aufgenommen werden Produktionen, bei denen der kreative Anteil der beteiligten Kinder bei der Vorbereitung und Durchfüh rung des Projektes sichtbar wird. e) Als Sichtungskopien sind DVDs einzureichen. 2. Jury und Preise Die Thüringer Landesmedienanstalt (TLM) und die Deutsche Kindermedienstiftung GOLDENER SPATZ berufen eine bis zu sechsköpfige Jury. Sie verleiht den SPiXEL, den PiXEL-Award für Fernsehproduktionen von Kindern an den jeweils besten Beitrag in den Kategorien des Wettbewerbs. Darüber hinaus vergibt sie den kategorienübergreifenden Sonderpreis Sielmann-SPiXEL der Heinz Sielmann Stiftung für den besten Beitrag zum Thema Natur/Umwelt. Die Jury nominiert maximal zehn Beiträge für die Verleihung der Preise. Die nominierten Beiträge werden vom 15.–22. Juni 2016 im PiXEL-Fernsehen Gera ausgestrahlt. Die Teams der Gewinnerbeiträge werden eingeladen, bei Dreharbeiten einer Film- oder Fernsehproduktion dabei zu sein oder ein Studio zu besuchen. Dazu erhalten sie einen Reisekostenzuschuss in Höhe von 500 Euro. Die Entscheidungen der Jury sind endgültig. Sie werden mit Begründungen schriftlich vorgelegt. 3. Termine Die Anmeldung der Beiträge muss bis zum 22. Januar 2016 mit dem hierfür vorgesehenen Anmeldeformular erfolgen. Mit der Anmeldung sind folgende Anlagen einzureichen: - detaillierte Inhaltsangabe - Projektbeschreibung (max. 2 Seiten) - Szenenfotos - Stabliste mit Altersangabe der Mitwirkenden (Muster anbei) 4. Versandanweisung a) Anmeldungen und Sichtungskopien sind zu senden an: Thüringer Landesmedienanstalt (TLM) PiXEL-Fernsehen Kennwort: SPiXEL Webergasse 6/8 07545 Gera b) Der Anmelder trägt die Versandkosten für den Hintransport. Sichtungskopie und Anmeldeunterlagen verbleiben beim Veranstalter. 5. Schlussbestimmung a) Mit der Teilnahme am Wettbewerb stellt der Einsender den Veranstalter von allen Ansprüchen Dritter frei. b) Über alle nicht in diesem Reglement enthaltenen Fragen entscheiden die Veranstalter. Gerichtsstand ist Gera. c) Die Anmeldung zur Teilnahme am SPiXEL, dem PiXEL-Award für Fernsehproduktionen von Kindern, gilt als Anerkennung des vorstehenden Reglements.
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