Bis wann Rauchwarnmelder angeschraubt werden müssen Wer die

Berlin führt Rauchwarnmelderpflicht zum
1.1.2017 ein
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„Boarding completed“,könnte man jetzt sagen. Nein, der neue Hauptstadtflughafen
ist noch nicht fertig, aber Berlin hat gerade als letztes Bundesland eine
Rauchwarnmelderpflicht eingeführt. Die soll für Neubauten ab dem 1.1.2017 gelten.
Für bestehende Gebäude gibt es eine Nachrüstpflicht.
Autoren: Heidi Schnurr, Rechtsanwältin und Chefredakteurin meineimmobilie.de
Worum geht es?
Berlin führt Rauchwarnmelderpflicht zum 1.1.2017 ein.
Bis wann Rauchwarnmelder angeschraubt werden müssen
Die ersten bei der Mietpreisbremse, die letzten wenn es um Sachen Sicherheit geht: Berlin
hat als letztes Bundesland endlich eine Rauchwarnmelderpflicht eingeführt. Ab dem 1.7.2017
müssen in Berlin Aufenthaltsräume in Wohnungen sowie die zugehörigen Rettungswege
mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden. Eine entsprechende Änderung der Berliner
Bauordnung wurde gerade vom Abgeordnetenhaus beschlossen.
Die Änderung soll für Neubauten zum 1.1.2017 in Kraft treten. Für Bestandsbauten ist eine
Nachrüstfrist bis Ende 2020 vorgesehen.
Wer die Rauchwarnmelder installieren muss
Die Installation der Geräte obliegt dem Gebäudeeigentümer. Für die Wartung sind die Mieter
verantwortlich, sofern der Eigentümer dies nicht selbst übernimmt.
Berlin ist damit das letzte Bundesland, das eine Rauchwarnmelderpflicht für Wohnungen
einführt. Dafür wird § 48 der Berliner Bauordnung um einen neuen Absatz 4 erweitert. Die
geänderte Vorschrift lautet wie folgt:
In Wohnungen müssen
1. Aufenthaltsräume, ausgenommen Küchen, und
2. Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen,
jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so
eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt
und gemeldet wird. Bestehende Wohnungen sind bis zum 31.12.2020 entsprechend
auszustatten. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den Mietern oder sonstigen
Nutzungsberechtigten, es sei denn, die Eigentümerin oder der Eigentümer übernimmt diese
Verpflichtung selbst.
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