Berlin führt Rauchwarnmelderpflicht zum 1.1.2017 ein Foto: © luther2k - Fotolia.com „Boarding completed“,könnte man jetzt sagen. Nein, der neue Hauptstadtflughafen ist noch nicht fertig, aber Berlin hat gerade als letztes Bundesland eine Rauchwarnmelderpflicht eingeführt. Die soll für Neubauten ab dem 1.1.2017 gelten. Für bestehende Gebäude gibt es eine Nachrüstpflicht. Autoren: Heidi Schnurr, Rechtsanwältin und Chefredakteurin meineimmobilie.de Worum geht es? Berlin führt Rauchwarnmelderpflicht zum 1.1.2017 ein. Bis wann Rauchwarnmelder angeschraubt werden müssen Die ersten bei der Mietpreisbremse, die letzten wenn es um Sachen Sicherheit geht: Berlin hat als letztes Bundesland endlich eine Rauchwarnmelderpflicht eingeführt. Ab dem 1.7.2017 müssen in Berlin Aufenthaltsräume in Wohnungen sowie die zugehörigen Rettungswege mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden. Eine entsprechende Änderung der Berliner Bauordnung wurde gerade vom Abgeordnetenhaus beschlossen. Die Änderung soll für Neubauten zum 1.1.2017 in Kraft treten. Für Bestandsbauten ist eine Nachrüstfrist bis Ende 2020 vorgesehen. Wer die Rauchwarnmelder installieren muss Die Installation der Geräte obliegt dem Gebäudeeigentümer. Für die Wartung sind die Mieter verantwortlich, sofern der Eigentümer dies nicht selbst übernimmt. Berlin ist damit das letzte Bundesland, das eine Rauchwarnmelderpflicht für Wohnungen einführt. Dafür wird § 48 der Berliner Bauordnung um einen neuen Absatz 4 erweitert. Die geänderte Vorschrift lautet wie folgt: In Wohnungen müssen 1. Aufenthaltsräume, ausgenommen Küchen, und 2. Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Bestehende Wohnungen sind bis zum 31.12.2020 entsprechend auszustatten. Die Sicherstellung der Betriebsbereitschaft obliegt den Mietern oder sonstigen Nutzungsberechtigten, es sei denn, die Eigentümerin oder der Eigentümer übernimmt diese Verpflichtung selbst. meineimmobilie.de-Tipp
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