Einladung zur Gemeindeversammlung

Einladung
zur Gemeindeversammlung
Freitag, 24. Juni 2016
in der Turnhalle Hornussen
Einwohnergemeindeversammlung: 20.15 Uhr
Gemeinde Hornussen
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Geschätzte Stimmbürgerinnen und Stimmbürger
Der Gemeinderat lädt Sie herzlich zur Sommergemeindeversammlung am Freitag,
24. Juni 2016 ein. Auch dieses Jahr findet
die Versammlung in der Turnhalle von Hornussen statt. Der Gemeinderat informiert
die Bevölkerung ausführlich über aktuelle
Themen und laufende Projekte.
Wie gewohnt wird die diesjährige Sommergemeindeversammlung anschliessend mit
einer gemütlichen Runde abgeschlossen.
Die Landfrauen Hornussen zeichnen sich
für das Wohl der Versammlungsbesucher
verantwortlich.
Wir weisen Sie gerne darauf hin, dass die
detaillierten Unterlagen zu den Gemeindeversammlungsgeschäften bei der Verwaltung 3plus während den ordentlichen
Schalteröffnungszeiten sowie auf der
Gemeinde-Homepage
www.hornussen.ch
bzw. ­www.­verwaltung3plus.ch eingesehen
und bezogen werden können. Die Auflagefrist dauert vom 10. Juni 2016 bis 24. Juni
2016.
Hinweis
Die Unterlagen zu den Geschäften liegen während 14 Tagen
vor der Versammlung auf der
Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme auf.
GEMEINDERAT HORNUSSEN
Infos zu den Traktanden
Traktanden
1. Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom
Traktandum 1 – Protokoll
Das Protokoll der letzten Einwohnergemeindeversammlung vom 27. November
2015 liegt in der Zeit vom 10. Juni 2016
bis 24. Juni 2016 in der Gemeindekanzlei auf und kann auf der Homepage unter
www.hornussen.ch bzw. www.verwaltung3plus.ch eingesehen werden. Einwohnerinnen und Einwohner, welche eine Kopie des
Protokolls wünschen, können diese auf der
Gemeindekanzlei bestellen.
Antrag
Das Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 27. November 2015 sei zu
genehmigen.
Traktandum 2 – Rechenschaftsbericht 2015
Der Gemeinderat Hornussen hat zuhanden
der Bevölkerung den Rechenschaftsbericht
2015 verfasst. Der Bericht liegt in der Zeit
vom 10. Juni 2016 bis 24. Juni 2016 in der
Gemeindekanzlei auf und kann auf der
Homepage unter www.hornussen.ch bzw.
www.verwaltung3plus.ch eingesehen werden. Einwohnerinnen und Einwohner, welche eine Kopie des Berichtes wünschen,
können diese auf der Gemeindekanzlei bestellen.
27. November 2015
2. Rechenschaftsbericht des
Gemeinderates 2015
3. Verwaltungs- und Bestandesrechnung 2015
4. Erneuerung Unterhaltsreglement Meliorationswerke
5. Zusicherung des Gemeindebürgerrechtes an die Familie
Krasniqi Faton, Krasniqi
geb. Buqai Muvedete mit den
Kindern Erleta, Doresa und
Florian
6. Zusicherung des Gemeindebürgerrechtes an die Brüder
Antrag
Der Rechenschaftsbericht 2015 des Gemeinderates sei zu genehmigen.
Amurthanayagam Sebastian
und Amurthanayagam Aloqin
7. Verpflichtungskredit über
CHF 2’000’000.00 für einen
möglichen Kauf der Parzelle
Hornussen Nr. 307
8. Verschiedenes und Umfrage
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Traktandum 3 – Verwaltungsund Bestandesrechnung 2015
Die komplette Rechnung mit den entsprechenden Erläuterungen kann auf Wunsch
bei der Abteilung Finanzen bestellt werden.
Die Finanzkommission der Einwohnergemeinde Hornussen hat zur Rechnung 2015
Stellung genommen. Die Rechnung wurde
ebenso an das Departement Volkswirtschaft
und Inneres, Gemeindeabteilung, fristgerecht weitergeleitet.
Antrag
Die Verwaltungs- und Bestandesrechnung
2015 sei zu genehmigen.
Zusammenzug Laufende Rechnung 2015
Nettoaufwand in CHF
Differenz
Rechnung 2015
Voranschlag 2015 Rechnung 2014
Voranschlag 2015 Rechnung 2014
Differenz
0 Allgemeine Verwaltung
472'512.15
483'600.00
514'304.73
–11'087.85
–41'792.58
1 Öffentliche Sicherheit
158'312.70
176'600.00
155'863.13
–18'287.30
2'449.57
2 Bildung
981'954.90
1'049'700.00
1'067'656.79
–67'745.10
–85'701.89
27'366.60
39'150.00
35'151.05
–11'783.40
–7'784.45
4 Gesundheit
116'183.44
120'900.00
119'723.89
–4'716.56
–3'540.45
5 Soziale Wohlfahrt
367'189.12
504'900.00
533'910.98
–137'710.88
–166'721.86
6 Verkehr
259'746.38
231'050.00
222'946.75
28'696.38
36'799.63
7 Umwelt, Raumordnung
53'054.84
50'650.00
48'840.40
2'404.84
4'214.44
8 Volkswirtschaft
32'360.56
4'500.00
11'948.70
27'860.56
20'411.86
–2'468'680.69
–2'661'050.00
–2'710'346.42
192'369.31
241'665.73
Finanzausgleich
534'000.00
534'000.00
327'000.00
0.00
207'000.00
Abschreibungen
187'654.85
209'100.00
165'967.15
–21'445.15
21'687.70
–252'578.26
92'800.00
248'548.46
–345'378.26
–501'126.72
3 Kultur, Freizeit
9 Finanzen
Einlage in Eigenkapital
+ = Entnahme aus Eigenkapital
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Traktandum 4 – Unterhaltsreglement Meliorationswerke
Das Unterhaltsreglement für Meliorationswerke der Gemeinde Hornussen datiert aus
dem Jahre 2001. Im Rahmen der geplanten
Sanierung von Hofzufahrten muss das Meliorationsreglement erneuert werden. Die
Erneuerung des Reglements wird als Anforderung für die Berechtigung zu Beitragszahlungen von der Abteilung Landwirtschaft
gefordert. Da eine Anpassung aufgrund der
neuen rechtlichen Situation unumgänglich
ist, wird dem Stimmvolk eine Erneuerung
des Reglements unterbreitet.
Der verfasste Entwurf entspricht der Vorlage der Abteilung Landwirtschaft des Departements Finanzen und Ressourcen und
wurde vorgängig durch diese Fachstelle
geprüft. Im Rahmen der Reglementerneuerung werden auch die Gebühren angepasst.
Vorgesehen sind folgende Beiträge:
Die komplette Fassung des Unterhalts­
reglements Meliorationswerke liegt in der
Zeit vom 10. Juni 2016 bis 24. Juni 2016 in
der Gemeindekanzlei auf und kann auf der
Homepage unter www.hornussen.ch bzw.
www.verwaltung3plus.ch eingesehen werden.
Antrag
Das neue Unterhaltsreglement Meliora­
tionswerke per 01. Januar 2017 sei zu genehmigen.
Aktuell
Neues Reglement
Flurbeitrag pro Are
CHF 0.35
CHF 0.35
Waldbeitrag pro Are
CHF 0.25
CHF 0.25
Minimalbeitrag
CHF 0.00
CHF 25.00
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Traktandum 5 – Zusicherung des
Gemeindebürgerrechts an Krasniqi
Faton mit Ehefrau Krasniqi geb. Buqaj
Muvedet, Tochter Krasniqi Erleta,
Tochter Krasniqi Doresa und Sohn
Krasniqi Florian
Herr Faton Krasniqi, geb. 26. Dezember
1979, seine Ehefrau Muvedet Krasniqi geb.
Buqaj, geb. 29. Juni 1979, Tochter Erleta
Krasniqi, geb. 15. Februar 2002, Tochter Doresa Krasniqi, geb. 23. Juli 2005 und Sohn
Florian Krasniqi, geb. 01. Februar 2008, alle
kosovarische Staatsangehörige, ersuchen
um Einbürgerung in der Schweiz, im Kanton
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Aargau und in der Gemeinde Hornussen. Familie Krasniqi ist seit August 2003 in Hornussen wohnhaft. Herr Faton Krasniqi ist
Büroassistent und Betriebsmitarbeiter der
Firma «Krasniqi Bedachungen & Bauspenglerei GmbH» mit Sitz in Hornussen. Frau
Muvedet Krasniqi arbeitet als Betriebs­
mitarbeiterin in der Manor Verteilzentrale in Möhlin. Florian und Doresa Krasniqi
besuchen die Primarschule in Hornussen.
Erleta Krasniqi besucht die Sekundarschule
in Frick.
Das eingereichte Einbürgerungsgesuch
wurde vom Gemeinderat geprüft. Die
vorhandenen Akten, das durchgeführte
Gespräch sowie die gestellten Prüfungs­
fragen haben gezeigt, dass Familie Krasniqi
sämtliche Erfordernisse für die Einbürgerung erfüllen. Sie sind in der Schweiz gut
integriert. Der Gemeinderat befürwortet die
Einbürgerung.
Nachdem der Gemeinderat das Gesuch eingehend geprüft und für in Ordnung befunden hat, wird es der Gemeindeversammlung
zur Beschlussfassung vorgelegt. Sofern die
Gemeindeversammlung den Bewerbern das
Bürgerrecht zusichert, wird das Gesuch an
den Kanton zur Bearbeitung weitergeleitet. Nach Einholung der eidgenössischen
Einbürgerungsbewilligung entscheidet die
Einbürgerungskommission des Grossen Rates definitiv über das Gesuch.
Für die Zusicherung des Gemeindebürgerrechts erhebt die Gemeinde eine Abgabe. Die
Gebührenbemessung erfolgt gemäss § 6 ff.
der Verordnung über die Gebühren im Bürgerrechtswesen. Sie beträgt CHF 1’500.00
pro Person für die Zusicherung des Gemeindebürgerrechts, für unmündige Kinder die
Hälfte, wenn sie in das Gesuch der Eltern
miteinbezogen werden. Familie Krasniqi
wird eine Gebühr von CHF 5’250.00 in Rechnung stellt.
Antrag
Der Gemeinderat beantragt die Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an Herrn
Faton Krasniqi, geb. 26. Dezember 1979, seine Ehefrau Muvedet Krasniqi geb. Buqaj,
geb. 29. Juni 1979, Tochter Erleta Krasniqi,
geb. 15. Februar 2002, Tochter Doresa Krasniqi, geb. 23. Juli 2005 und Sohn Florian
Krasniqi, geb. 01. Februar 2008.
Traktandum 6 – Zusicherung des
Gemeindebürgerrechts an die Gebrüder
Sebastian und Alogin Amurthanayagam
Herr Sebastian Amurthanayagam, geb.
20. Januar 2001 und sein Bruder Alogin
Amurthanayagam, geb. 25. Oktober 1999,
beide srilankesische Staatsangehörige, ersuchen um Einbürgerung in der Schweiz,
im Kanton Aargau und in der Gemeinde
Hornussen. Die beiden Brüder sind seit
Juli 2012 in Hornussen wohnhaft. Sie erfüllen auch die Wohnsitzerfordernisse
von 5 J
­ahren im Kanton Aargau. Sebastian Amurthanayagam besucht derzeit die
3. Klasse der Sekundarschule in Frick. Alogin Amurthanayagam absolviert seit August
2015 die Wirtschaftsmittelschule in Basel.
Das eingereichte Einbürgerungsgesuch
wurde vom Gemeinderat geprüft. Die vorhandenen Akten, das durchgeführte Gespräch sowie die gestellten Prüfungsfragen haben gezeigt, dass die beiden Brüder
sämtliche Erfordernisse für die Einbürgerung erfüllen. Sie sind in der Schweiz gut
integriert. Der Gemeinderat befürwortet die
Einbürgerung.
Nachdem der Gemeinderat das Gesuch eingehend geprüft und für in Ordnung befunden hat, wird es der Gemeindeversammlung
zur Beschlussfassung vorgelegt. Sofern die
Gemeindeversammlung den Bewerbern das
Bürgerrecht zusichert, wird das Gesuch an
den Kanton zur Bearbeitung weitergeleitet. Nach Einholung der eidgenössischen
Einbürgerungsbewilligung entscheidet die
Einbürgerungskommission des Grossen Rates definitiv über das Gesuch.
Für die Zusicherung des Gemeindebürgerrechts erhebt die Gemeinde eine Abgabe. Die
Gebührenbemessung erfolgt gemäss § 6 ff.
der Verordnung über die Gebühren im Bürgerrechtswesen. Sie beträgt CHF 1’500.00
pro Person für die Zusicherung des Gemeindebürgerrechts, für unmündige Kinder die
Hälfte, wenn sie in das Gesuch der Eltern
miteinbezogen werden. Für Sebastian und
Alogin Amurthanayagam wird je eine Gebühr von CHF 1’500.00 in Rechnung gestellt.
Die Zustimmung der Erziehungsberechtigten liegt für das Einbürgerungsverfahren
vor.
Antrag
Der Gemeinderat beantragt die Zusicherung
des Gemeindebürgerrechts an Herrn Sebas­
tian Amurthanayagam, geb. 20. Januar 2001
und seinem Bruder Alogin Amurthanayagam, geb. 25. Oktober 1999.
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Traktandum 7 – Verpflichtungskredit
über CHF 2’000’000.00 für einen
möglichen Kauf der Parzelle
Hornussen Nr. 307
Die Schulstrasse ist in einem desolaten Zustand und entsprechend sanierungsbedürftig. Seit Jahren wird diese durch schwere
Sattelschlepper belastet. Wird dieser Zustand weiterhin Bestand haben, so wird
eine vollumfängliche Sanierung zur Priorität. Aufgrund des aktuellen Konkursverfahrens der Firma KLEIN AG, bietet sich für die
Gemeinde Hornussen allenfalls die Möglichkeit eines Landerwerbes der Parzelle
Hornussen Nr. 307.
Allen Beteiligten ist seit längerem bewusst,
dass der Standort eines Betriebes mit regem
LKW-Betrieb an der Schulstrasse, direkt neben der Schule und mitten im Dorf gelegen,
in keiner Weise ideal ist. Der aktuelle Betrieb ist an diesem Standort bis zur heutigen
Grösse gewachsen und hätte seit längerem
aus dem Dorf ausgelagert werden müssen.
Heute bietet sich für die Gemeinde Hornussen eine historisch einmalige Gelegenheit,
dieses Projekt umzusetzen, die Schulstrasse
zu entlasten und neue Projekte in Erwägung
zu ziehen. Dies kann sich sicherlich auch
positiv auf die geplante Erschliessung des
Mülibergs und den späteren Verkauf von
Baulandparzellen auswirken.
Um die Entwicklung von Hornussen nachhaltig zu verbessern, zu lenken und somit
für die Zukunft attraktiver zu machen,
möchte der Gemeinderat nach Möglichkeit
das gesamte Areal der ehemaligen KLEIN
AG erwerben. Damit der Gemeinderat in
einem möglichen Verkaufsprozess über
Verwaltung 3plus
Hauptstrasse 7, 5076 Bözen
8
den nötigen Handlungsspielraum verfügt,
soll anlässlich der Gemeindeversammlung
ein Verpflichtungskredit in der maximalen
Höhe von CHF 2’000’000.00 dem Stimmvolk
zur Genehmigung unterbreitet werden.
Entsprechend § 13 Abs. 2 der Gemeindeordnung der Gemeinde Hornussen vom
01. Januar 2014 fällt der Abschluss von Verträgen über CHF 250’000.00 über den Erwerb, die Veräusserung und den Tausch von
Grundstücken in die Zuständigkeit der Gemeindeversammlung.
Antrag
Dem Gemeinderat Hornussen sei ein Verpflichtungskredit in einer maximalen Höhe
von CHF 2’000’000.00 für den möglichen
Kauf der Parzelle Hornussen Nr. 307 zu genehmigen.
Traktandum 8 – Verschiedenes und
Umfrage
■■ Entwicklungskonzept BEEH (Phase 1)
■■ Stand Müliberg
■■ Strassenbeluchtung Mülimatt
Tel. 062 865 35 85
[email protected]
www.hornussen.ch
www.verwaltung3plus.ch