Einladung zur Gemeindeversammlung Freitag, 24. Juni 2016 in der Turnhalle Hornussen Einwohnergemeindeversammlung: 20.15 Uhr Gemeinde Hornussen 2 Geschätzte Stimmbürgerinnen und Stimmbürger Der Gemeinderat lädt Sie herzlich zur Sommergemeindeversammlung am Freitag, 24. Juni 2016 ein. Auch dieses Jahr findet die Versammlung in der Turnhalle von Hornussen statt. Der Gemeinderat informiert die Bevölkerung ausführlich über aktuelle Themen und laufende Projekte. Wie gewohnt wird die diesjährige Sommergemeindeversammlung anschliessend mit einer gemütlichen Runde abgeschlossen. Die Landfrauen Hornussen zeichnen sich für das Wohl der Versammlungsbesucher verantwortlich. Wir weisen Sie gerne darauf hin, dass die detaillierten Unterlagen zu den Gemeindeversammlungsgeschäften bei der Verwaltung 3plus während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten sowie auf der Gemeinde-Homepage www.hornussen.ch bzw. www.verwaltung3plus.ch eingesehen und bezogen werden können. Die Auflagefrist dauert vom 10. Juni 2016 bis 24. Juni 2016. Hinweis Die Unterlagen zu den Geschäften liegen während 14 Tagen vor der Versammlung auf der Gemeindekanzlei zur Einsichtnahme auf. GEMEINDERAT HORNUSSEN Infos zu den Traktanden Traktanden 1. Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom Traktandum 1 – Protokoll Das Protokoll der letzten Einwohnergemeindeversammlung vom 27. November 2015 liegt in der Zeit vom 10. Juni 2016 bis 24. Juni 2016 in der Gemeindekanzlei auf und kann auf der Homepage unter www.hornussen.ch bzw. www.verwaltung3plus.ch eingesehen werden. Einwohnerinnen und Einwohner, welche eine Kopie des Protokolls wünschen, können diese auf der Gemeindekanzlei bestellen. Antrag Das Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung vom 27. November 2015 sei zu genehmigen. Traktandum 2 – Rechenschaftsbericht 2015 Der Gemeinderat Hornussen hat zuhanden der Bevölkerung den Rechenschaftsbericht 2015 verfasst. Der Bericht liegt in der Zeit vom 10. Juni 2016 bis 24. Juni 2016 in der Gemeindekanzlei auf und kann auf der Homepage unter www.hornussen.ch bzw. www.verwaltung3plus.ch eingesehen werden. Einwohnerinnen und Einwohner, welche eine Kopie des Berichtes wünschen, können diese auf der Gemeindekanzlei bestellen. 27. November 2015 2. Rechenschaftsbericht des Gemeinderates 2015 3. Verwaltungs- und Bestandesrechnung 2015 4. Erneuerung Unterhaltsreglement Meliorationswerke 5. Zusicherung des Gemeindebürgerrechtes an die Familie Krasniqi Faton, Krasniqi geb. Buqai Muvedete mit den Kindern Erleta, Doresa und Florian 6. Zusicherung des Gemeindebürgerrechtes an die Brüder Antrag Der Rechenschaftsbericht 2015 des Gemeinderates sei zu genehmigen. Amurthanayagam Sebastian und Amurthanayagam Aloqin 7. Verpflichtungskredit über CHF 2’000’000.00 für einen möglichen Kauf der Parzelle Hornussen Nr. 307 8. Verschiedenes und Umfrage 3 Traktandum 3 – Verwaltungsund Bestandesrechnung 2015 Die komplette Rechnung mit den entsprechenden Erläuterungen kann auf Wunsch bei der Abteilung Finanzen bestellt werden. Die Finanzkommission der Einwohnergemeinde Hornussen hat zur Rechnung 2015 Stellung genommen. Die Rechnung wurde ebenso an das Departement Volkswirtschaft und Inneres, Gemeindeabteilung, fristgerecht weitergeleitet. Antrag Die Verwaltungs- und Bestandesrechnung 2015 sei zu genehmigen. Zusammenzug Laufende Rechnung 2015 Nettoaufwand in CHF Differenz Rechnung 2015 Voranschlag 2015 Rechnung 2014 Voranschlag 2015 Rechnung 2014 Differenz 0 Allgemeine Verwaltung 472'512.15 483'600.00 514'304.73 –11'087.85 –41'792.58 1 Öffentliche Sicherheit 158'312.70 176'600.00 155'863.13 –18'287.30 2'449.57 2 Bildung 981'954.90 1'049'700.00 1'067'656.79 –67'745.10 –85'701.89 27'366.60 39'150.00 35'151.05 –11'783.40 –7'784.45 4 Gesundheit 116'183.44 120'900.00 119'723.89 –4'716.56 –3'540.45 5 Soziale Wohlfahrt 367'189.12 504'900.00 533'910.98 –137'710.88 –166'721.86 6 Verkehr 259'746.38 231'050.00 222'946.75 28'696.38 36'799.63 7 Umwelt, Raumordnung 53'054.84 50'650.00 48'840.40 2'404.84 4'214.44 8 Volkswirtschaft 32'360.56 4'500.00 11'948.70 27'860.56 20'411.86 –2'468'680.69 –2'661'050.00 –2'710'346.42 192'369.31 241'665.73 Finanzausgleich 534'000.00 534'000.00 327'000.00 0.00 207'000.00 Abschreibungen 187'654.85 209'100.00 165'967.15 –21'445.15 21'687.70 –252'578.26 92'800.00 248'548.46 –345'378.26 –501'126.72 3 Kultur, Freizeit 9 Finanzen Einlage in Eigenkapital + = Entnahme aus Eigenkapital 4 Traktandum 4 – Unterhaltsreglement Meliorationswerke Das Unterhaltsreglement für Meliorationswerke der Gemeinde Hornussen datiert aus dem Jahre 2001. Im Rahmen der geplanten Sanierung von Hofzufahrten muss das Meliorationsreglement erneuert werden. Die Erneuerung des Reglements wird als Anforderung für die Berechtigung zu Beitragszahlungen von der Abteilung Landwirtschaft gefordert. Da eine Anpassung aufgrund der neuen rechtlichen Situation unumgänglich ist, wird dem Stimmvolk eine Erneuerung des Reglements unterbreitet. Der verfasste Entwurf entspricht der Vorlage der Abteilung Landwirtschaft des Departements Finanzen und Ressourcen und wurde vorgängig durch diese Fachstelle geprüft. Im Rahmen der Reglementerneuerung werden auch die Gebühren angepasst. Vorgesehen sind folgende Beiträge: Die komplette Fassung des Unterhalts reglements Meliorationswerke liegt in der Zeit vom 10. Juni 2016 bis 24. Juni 2016 in der Gemeindekanzlei auf und kann auf der Homepage unter www.hornussen.ch bzw. www.verwaltung3plus.ch eingesehen werden. Antrag Das neue Unterhaltsreglement Meliora tionswerke per 01. Januar 2017 sei zu genehmigen. Aktuell Neues Reglement Flurbeitrag pro Are CHF 0.35 CHF 0.35 Waldbeitrag pro Are CHF 0.25 CHF 0.25 Minimalbeitrag CHF 0.00 CHF 25.00 5 Traktandum 5 – Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an Krasniqi Faton mit Ehefrau Krasniqi geb. Buqaj Muvedet, Tochter Krasniqi Erleta, Tochter Krasniqi Doresa und Sohn Krasniqi Florian Herr Faton Krasniqi, geb. 26. Dezember 1979, seine Ehefrau Muvedet Krasniqi geb. Buqaj, geb. 29. Juni 1979, Tochter Erleta Krasniqi, geb. 15. Februar 2002, Tochter Doresa Krasniqi, geb. 23. Juli 2005 und Sohn Florian Krasniqi, geb. 01. Februar 2008, alle kosovarische Staatsangehörige, ersuchen um Einbürgerung in der Schweiz, im Kanton 6 Aargau und in der Gemeinde Hornussen. Familie Krasniqi ist seit August 2003 in Hornussen wohnhaft. Herr Faton Krasniqi ist Büroassistent und Betriebsmitarbeiter der Firma «Krasniqi Bedachungen & Bauspenglerei GmbH» mit Sitz in Hornussen. Frau Muvedet Krasniqi arbeitet als Betriebs mitarbeiterin in der Manor Verteilzentrale in Möhlin. Florian und Doresa Krasniqi besuchen die Primarschule in Hornussen. Erleta Krasniqi besucht die Sekundarschule in Frick. Das eingereichte Einbürgerungsgesuch wurde vom Gemeinderat geprüft. Die vorhandenen Akten, das durchgeführte Gespräch sowie die gestellten Prüfungs fragen haben gezeigt, dass Familie Krasniqi sämtliche Erfordernisse für die Einbürgerung erfüllen. Sie sind in der Schweiz gut integriert. Der Gemeinderat befürwortet die Einbürgerung. Nachdem der Gemeinderat das Gesuch eingehend geprüft und für in Ordnung befunden hat, wird es der Gemeindeversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt. Sofern die Gemeindeversammlung den Bewerbern das Bürgerrecht zusichert, wird das Gesuch an den Kanton zur Bearbeitung weitergeleitet. Nach Einholung der eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung entscheidet die Einbürgerungskommission des Grossen Rates definitiv über das Gesuch. Für die Zusicherung des Gemeindebürgerrechts erhebt die Gemeinde eine Abgabe. Die Gebührenbemessung erfolgt gemäss § 6 ff. der Verordnung über die Gebühren im Bürgerrechtswesen. Sie beträgt CHF 1’500.00 pro Person für die Zusicherung des Gemeindebürgerrechts, für unmündige Kinder die Hälfte, wenn sie in das Gesuch der Eltern miteinbezogen werden. Familie Krasniqi wird eine Gebühr von CHF 5’250.00 in Rechnung stellt. Antrag Der Gemeinderat beantragt die Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an Herrn Faton Krasniqi, geb. 26. Dezember 1979, seine Ehefrau Muvedet Krasniqi geb. Buqaj, geb. 29. Juni 1979, Tochter Erleta Krasniqi, geb. 15. Februar 2002, Tochter Doresa Krasniqi, geb. 23. Juli 2005 und Sohn Florian Krasniqi, geb. 01. Februar 2008. Traktandum 6 – Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an die Gebrüder Sebastian und Alogin Amurthanayagam Herr Sebastian Amurthanayagam, geb. 20. Januar 2001 und sein Bruder Alogin Amurthanayagam, geb. 25. Oktober 1999, beide srilankesische Staatsangehörige, ersuchen um Einbürgerung in der Schweiz, im Kanton Aargau und in der Gemeinde Hornussen. Die beiden Brüder sind seit Juli 2012 in Hornussen wohnhaft. Sie erfüllen auch die Wohnsitzerfordernisse von 5 J ahren im Kanton Aargau. Sebastian Amurthanayagam besucht derzeit die 3. Klasse der Sekundarschule in Frick. Alogin Amurthanayagam absolviert seit August 2015 die Wirtschaftsmittelschule in Basel. Das eingereichte Einbürgerungsgesuch wurde vom Gemeinderat geprüft. Die vorhandenen Akten, das durchgeführte Gespräch sowie die gestellten Prüfungsfragen haben gezeigt, dass die beiden Brüder sämtliche Erfordernisse für die Einbürgerung erfüllen. Sie sind in der Schweiz gut integriert. Der Gemeinderat befürwortet die Einbürgerung. Nachdem der Gemeinderat das Gesuch eingehend geprüft und für in Ordnung befunden hat, wird es der Gemeindeversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt. Sofern die Gemeindeversammlung den Bewerbern das Bürgerrecht zusichert, wird das Gesuch an den Kanton zur Bearbeitung weitergeleitet. Nach Einholung der eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung entscheidet die Einbürgerungskommission des Grossen Rates definitiv über das Gesuch. Für die Zusicherung des Gemeindebürgerrechts erhebt die Gemeinde eine Abgabe. Die Gebührenbemessung erfolgt gemäss § 6 ff. der Verordnung über die Gebühren im Bürgerrechtswesen. Sie beträgt CHF 1’500.00 pro Person für die Zusicherung des Gemeindebürgerrechts, für unmündige Kinder die Hälfte, wenn sie in das Gesuch der Eltern miteinbezogen werden. Für Sebastian und Alogin Amurthanayagam wird je eine Gebühr von CHF 1’500.00 in Rechnung gestellt. Die Zustimmung der Erziehungsberechtigten liegt für das Einbürgerungsverfahren vor. Antrag Der Gemeinderat beantragt die Zusicherung des Gemeindebürgerrechts an Herrn Sebas tian Amurthanayagam, geb. 20. Januar 2001 und seinem Bruder Alogin Amurthanayagam, geb. 25. Oktober 1999. 7 Traktandum 7 – Verpflichtungskredit über CHF 2’000’000.00 für einen möglichen Kauf der Parzelle Hornussen Nr. 307 Die Schulstrasse ist in einem desolaten Zustand und entsprechend sanierungsbedürftig. Seit Jahren wird diese durch schwere Sattelschlepper belastet. Wird dieser Zustand weiterhin Bestand haben, so wird eine vollumfängliche Sanierung zur Priorität. Aufgrund des aktuellen Konkursverfahrens der Firma KLEIN AG, bietet sich für die Gemeinde Hornussen allenfalls die Möglichkeit eines Landerwerbes der Parzelle Hornussen Nr. 307. Allen Beteiligten ist seit längerem bewusst, dass der Standort eines Betriebes mit regem LKW-Betrieb an der Schulstrasse, direkt neben der Schule und mitten im Dorf gelegen, in keiner Weise ideal ist. Der aktuelle Betrieb ist an diesem Standort bis zur heutigen Grösse gewachsen und hätte seit längerem aus dem Dorf ausgelagert werden müssen. Heute bietet sich für die Gemeinde Hornussen eine historisch einmalige Gelegenheit, dieses Projekt umzusetzen, die Schulstrasse zu entlasten und neue Projekte in Erwägung zu ziehen. Dies kann sich sicherlich auch positiv auf die geplante Erschliessung des Mülibergs und den späteren Verkauf von Baulandparzellen auswirken. Um die Entwicklung von Hornussen nachhaltig zu verbessern, zu lenken und somit für die Zukunft attraktiver zu machen, möchte der Gemeinderat nach Möglichkeit das gesamte Areal der ehemaligen KLEIN AG erwerben. Damit der Gemeinderat in einem möglichen Verkaufsprozess über Verwaltung 3plus Hauptstrasse 7, 5076 Bözen 8 den nötigen Handlungsspielraum verfügt, soll anlässlich der Gemeindeversammlung ein Verpflichtungskredit in der maximalen Höhe von CHF 2’000’000.00 dem Stimmvolk zur Genehmigung unterbreitet werden. Entsprechend § 13 Abs. 2 der Gemeindeordnung der Gemeinde Hornussen vom 01. Januar 2014 fällt der Abschluss von Verträgen über CHF 250’000.00 über den Erwerb, die Veräusserung und den Tausch von Grundstücken in die Zuständigkeit der Gemeindeversammlung. Antrag Dem Gemeinderat Hornussen sei ein Verpflichtungskredit in einer maximalen Höhe von CHF 2’000’000.00 für den möglichen Kauf der Parzelle Hornussen Nr. 307 zu genehmigen. Traktandum 8 – Verschiedenes und Umfrage ■■ Entwicklungskonzept BEEH (Phase 1) ■■ Stand Müliberg ■■ Strassenbeluchtung Mülimatt Tel. 062 865 35 85 [email protected] www.hornussen.ch www.verwaltung3plus.ch
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