Prüfungsordnung

Prüfungsordnung zur Ausbildung zum CURREX ZERTIFIZIERTEN
BEWEGUNGSANALYTIKER®
I.
II.
Allgemeines ........................................................................................................................................................ 2
§1
Zertifikat ................................................................................................................................................ 2
§2
Zweck der Prüfung und Ziel der Ausbildung .............................................................................. 2
§3
Ausbildungstermine zum Bewegungsanalytiker ....................................................................... 2
§4
Voraussetzungen für die Teilnahme .............................................................................................. 2
§5
Ausbildungsumfang ........................................................................................................................... 3
Prüfung ................................................................................................................................................................ 5
§6
Schriftliche Prüfungen ...................................................................................................................... 5
§7
Hausarbeiten / Vorzulegende Bewegungsanalysen ................................................................. 5
§8
Praktische Prüfung ............................................................................................................................. 5
§9
Bewertung der Prüfungsleistungen............................................................................................... 6
§ 10
Bewertungsschlüssel .......................................................................................................................... 6
§ 11
CURREX ZERTIFIZIERTER BEWEGUNGSANALYTIKER® ............................................................. 7
§ 12
Nicht bestandene Prüfung ............................................................................................................... 7
§ 13
Nachprüfung......................................................................................................................................... 7
§ 14
Versäumnis, Rücktritt, Täuschung, Ordnungsverstoß .............................................................. 7
III. Schlussbestimmungen .................................................................................................................................... 8
Prüfungsordnung zum Bewegungsanalytiker nach dem currex System - Stand: Juni 2016
Seite 1 von 8
§ 15
Prüfungsausschuss ............................................................................................................................. 8
§ 16
Inkrafttreten und Veröffentlichung .............................................................................................. 8
I.
§1
Allgemeines
Zertifikat
(1)
Aufgrund der erfolgreichen Teilnahme an den currex Bewegungsanalyseseminaren Teil I, II und III und der
Prüfung wird dem Teilnehmer das Zertifikat zum CURREX ZERTIFIZIERTEN BEWEGUNGSANALYTIKER®
verliehen.
(2)
Grundvoraussetzung für das Erlangen dieses Zertifikats ist die aktive Teilnahme an allen 45
Ausbildungsstunden, die sich auf die drei 2-tägigen Bewegungsanalyseseminare verteilen und eine
erfolgreiche Abschlussprüfung beim Prüfungslehrgang. Die aktive Teilnahme besteht aus mündlichen
Beiträgen im Verlauf der Bewegungsanalyseseminaren, praktischem Einsatz0020in den Seminarworkshops
und Sportpraxisteilen, genauso wie erbrachten Zulassungsprüfungen für den Prüfungslehrgang.
§2
Zweck der Prüfung und Ziel der Ausbildung
(1)
Ziel der Ausbildung zum CURREX ZERTIFIZIERTEN BEWEGUNGSANALYTIKER® ist es, den Teilnehmern die
erforderlichen fachlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden so zu vermitteln, dass sie eigenständig
die gesamte Körperkinematik betreffende Bewegungsanalysen durchführen können. Des Weiteren sollen
die Teilnehmer lernen, wissenschaftliche Erkenntnisse auf diesem Gebiet kritisch einzuordnen und
verantwortungsvoll nach dem ethischen Kodex sowie frei von Profitdenken professionell zu handeln. Die
Ausgabe der Lizenz nach dem Prüfungslehrgang bildet den handlungsqualifizierenden Abschluss der
Ausbildung zum Bewegungsanalytiker nach dem currex System.
(2)
Als zertifizierter Bewegungsanalytiker führen sie eigenständig bewegungsanalytische Interventionen in
einem dafür normiertem Umfeld durch.
(3)
Alle Inhaber des currex Zertifikats werden auf http://www.currex.de/ mit ihrem Kontaktangaben ihres
Bewegungsanalyselabors genannt. Nach bestandener Abschlussprüfung kann das Ausbildungssiegel als
Qualitätsmerkmal im Berufsfeld zur Außendarstellung genutzt werden.
§3
Ausbildungstermine zum Bewegungsanalytiker
(1)
Die currex GmbH bestimmt Termine für Bewegungsanalyseseminare, die über das gesamte Jahr verteilt
sind. Einmal pro Jahr besteht bei Prüfungslehrgängen die Möglichkeit zur Erlangung des Zertifikats.
(2)
Die currex GmbH veröffentlicht die Termine für diesen Ausbildungslehrgang online mindestens zehn
Monate vor Ablauf der Anmeldefrist.
§4
Voraussetzungen für die Teilnahme
(1)
Fristgerechte Anmeldung und die Anerkennung der AGBs.
(2)
Da die Ausbildungsinhalte aufeinander aufbauen, ist vor Beginn des jeweils folgenden Seminarblock, der
zurückliegende Ausbildungsteil erfolgreich abzuschließen. Dabei gelten für die einzelnen
Ausbildungsblöcke folgende Zulassungsvoraussetzungen:
2.1.
Für das Modul I zur Bewegungsanalyse sind Computerkenntnisse und Interesse an der Bewegung
nötig.
Prüfungsordnung zum Bewegungsanalytiker nach dem currex System - Stand: Juni 2016
Seite 2 von 8
(3)
2.2.
Für das Modul II zur Bewegungsanalyse muss der Teilnehmer eine (para)- medizinische
Ausbildung abgeschlossen haben, also die Bezeichnung Dipl.-Sportwissenschaftler,
Orthopädietechniker, Orthopädieschuhtechniker, Physiotherapeut, Podologe oder eine
vergleichgbare Qualifikation innehaben. Mit der Anmeldung ist eine Aufstellung über die
Vorkenntnisse einzureichen. Die currex GmbH kann eine Anmeldung ablehnen, sofern der
Interessent nicht die erforderliche Vorbildung aufweist.
2.3.
Für das Modul III zur Bewegungsanalyse sind Arbeitsnachweise in Form von drei Berichten
inklusiv medizinischer Befunderhebung in einem synchronen 2-Kamera System, gemäß § 7
Hausarbeiten / Vorzulegende Bewegungsanalysen, bei currex einzureichen. Ebenfalls
erfolgreich muss die Lernkontrolle zu den Inhalten des Fortgeschrittenenseminars absolviert
werden. Diese Lernkontrolle wird, gemäß § 6 Schriftliche Prüfungen dieser Prüfungsordnung, zu
Beginn des dritten Ausbildungsblocks durchgeführt.
2.4.
Hat der Teilnehmer die Seminare der Stufe I, II und III zur Bewegungsanalyse erfolgreich
abgeschlossen, wird er zur Prüfung zugelassen.
Eine Ausnahme bilden alle Absolventen der drei Bewegungsanalyseseminarblöcke vor dem Jahr 2016.
Teilnehmer, die die Prüfung zum CURREX ZERTIFIZIERTEN BEWEGUNGSANALYTIKER® ablegen möchten,
nehmen am Tag 2 des Seminars „Expertenmodul III“ teil. Für die Teilnahme incl. der Prüfung wird der
Betrag in Höhe von 395,00 € fällig.
§5
Ausbildungsumfang
Die Ausbildung zum CURREX ZERTIFIZIERTEN BEWEGUNGSANALYTIKER® beträgt 45 Unterrichtsstunden (US) und
teilt sich in fünf Seminartage und einen anschließenden Prüfungstag auf.
(1)
Davon entfallen für die Vermittlung von Fachwissen in Form von Vorträgen 14 US auf:
1.1.
Biomechanische Grundlagen der Laufbewegung:
Anatomie und biomechanische Funktion der großen Muskeln der unteren Extremitäten und Hüfte.
(Seminar I): 1 US
Anatomie und Funktion der unteren Extremitäten (Seminar I): 1 US
Von den Muskelschlingen zur funktionellen Becken- und Rückenstellung (Seminar II): 1 US
Biomechanik der Hüfte. Hebel, Drehmomente, CCD Winkel, Modulationsmechanismen (Seminar
II): 1 US
Biomechanik der Wirbelsäule. Struktur und Funktion (Seminar III): 1 US
1.2.
Fußdruckmessung: Dynamische Diagnostik als Grundlage der Bewegungsanalyse. Kräfte,
Interpretation, Grenzwerte: 1 US
1.3.
Nomenklatur zur Winkelmessung: Anatomische Markierungspunkte der Beinachse und Beckens.
Gelenkachsen, Referenzwinkel, Grenzen der Winkelmessung:1 US
1.4.
Bewegungsstörungen im Lauf als Ursache von Verletzungen unter besonderer Berücksichtigung
der Bewegungsphasen: 1,5 US
1.5.
Der Laufschuh: Aktuelle und neue Schuhkonzepte, Sprengung,
Funktionsklassen. Neue Paradigmen im der Schuhberatung: 1 US
1.6.
Einlagenversorgung: Stand aktueller Studien, zur Wirksamkeit des Komfort, Wirkungsprinzipien,
Funktionselemente: 1 US
1.7.
Die optimale Lauftechnik als Leitbild zur Bewegungsanalyse: 0,5 US
1.8.
Bewegungsanalyse als Erfolgsgeschichte zur Neukundenakquise. Umsetzbare Konzepte im online
und offline Marketing: 1 US
1.9.
Einführung, Verteilung und Häufigkeiten, Ursachen,
Behandlungsformen von Verletzungen im Laufsport: 1 US
Diagnostik
Komfort,
und
Prüfungsordnung zum Bewegungsanalytiker nach dem currex System - Stand: Juni 2016
Seite 3 von 8
Dämpfung,
konservative
1.10.
(2)
(3)
Ableitung des dynamischen Kniebewegungsmusters zur Festigung der therapeutischen
Intervention. Wiederholung der Referenzwerte von Körperwinkeln: 1 US
Für die praktische Unterrichtsinhalte entfallen 21 US auf:
2.1.
Dynamische Fußanalyse, statische Beinachse, Funktionsanalyse des Mm. Gastrocnemius und des
oberen Sprunggelenkes: 1,5 US
2.2.
Das currexLAB: Einrichtung und Planung eines Lauflabors. Laufband, Kalibrierung, Licht, Kameras,
Raummaße: 0,5 US
2.3.
Markierung und Palpation der gesamten Beinachse, der Knie und des Beckens: 1,5 US
2.4.
Videoaufnahme: Patienteneinweisung und – Ansprache auf dem Laufband mit Videoaufnahme: 1
US
2.5.
Bewegungsanalyse I: Einführung in die Grundlagen der Laufanalyse und Analysesoftware: 1,5 US
2.6.
Bewegungsanalyse II: Phasendefinition und Winkelmessung der Beinachse und des Beckens
anhand eines Fallbeispiels an den Arbeitsplätzen: 1,5 US
2.7.
Lauftechnik in der Praxis: 1,5 US
2.8.
Korrektes Stretching der Hauptmuskeln: 1 US
2.9.
Rumpfstabilisation und Kraftübungen der Beinachse: 1 US
2.10.
Umfassende Analyse eines Fallbeispiels an den Arbeitsplätzen mit dem Schwerpunkt des
Kniebewegungsmusters. Von der Anamnese zum Versorgungsplan: 1,5 US
2.11.
Umfassende Analyse eines Fallbeispiels an den Arbeitsplätzen. Von der Anamnese über das
Knietracking bis zum Versorgungsplan: 3 US
2.12.
ISG Test: Funktionstests der Hüfte in Durchführung und Relevanz: 1,5 US
2.13.
Muskelfunktionstests: Tests zur Muskellänge, -flexibilität und –kraft von relevanten Muskeln der
Lenden-Becken-Hüftregion: 1 US
2.14.
Marker setzen: Wiederholung der Körpermarkierung. Erweiterung um die Markierung der
Wirbelsäule: 1 US
2.15.
Bewegungsanalyse: Videoaufnahme eines verletzten Triathleten/in und gemeinsame Auswertung
unter besonderer Berücksichtigung der Muskel- und ISG Funktion. Abschließende Erstellung des
individuellen Versorgungsplans in Gruppenarbeit: 2 US
Für die Vermittlung von Fachwissen in Form von kleinen Workshops oder kreativ-gestalterischen
Gruppenarbeit entfallen 4 US:
3.1.
Workshop zu Verletzungen im Laufsport:
Ursachen, Diagnostik & Therapie in der Region Fuß und Unterschenkel im Workshop: 1,5 US
Ursachen, Diagnostik & Therapie in der Region Knie im Workshop: 1,5 US
Ursachen, Diagnostik & Therapie in der Region Hüfte und Rücken im Workshop: 1 US
(4)
(5)
Die Prüfungszeit beläuft sich auf insgesamt 2,5 US.
4.1.
Schriftliche Prüfungen in Form von Multiple-Choice-Fragen
4.2.
Praktische Prüfung: Vollständige Bewegungsanalyse
Hinzu kommen ca. 3 US für die selbstständige Anfertigung von Bewegungsanalysen als Hausarbeit.
Anrechnung von fachlichen Inhalten durch vorherige Ausbildungen, Lehrgänge, Studiengänge oder ähnliches sind
nicht möglich.
Prüfungsordnung zum Bewegungsanalytiker nach dem currex System - Stand: Juni 2016
Seite 4 von 8
II.
§6
Prüfung
Schriftliche Prüfungen
(1)
Die zwei schriftlichen Prüfungen finden am Ende des Aufbaumoduls (Tag vier) und zu Beginn des sechsten
Tages statt.
(2)
Der Inhalt der schriftlichen Prüfung zu Ende des Bewegungsanalyseseminares II
ergibt sich aus den vorangegangenen. Der Gegenstand der schriftlichen Prüfung beim finalen
Prüfungslehrgang ist das ausgegebene Skript, sowie die Inhalte der vorangegangenen Seminare.
(3)
Die Prüfung innerhalb des Seminarblocks bestehen aus 20 Multiple-Choice-Fragen für deren
Beantwortung 40 Minuten vorgesehen sind. Bei der finalen Prüfung sind es 40 Multiple-Choice-Fragen
und 60 Minuten Bearbeitungszeit.
(4)
Für die Bewertung der schriftlichen Prüfungen gelten die Vorschriften des § 9
Prüfungsleistungen dieser Prüfungsordnung.
§7
Bewertung der
Hausarbeiten / Vorzulegende Bewegungsanalysen
(1)
Zwei Wochen vor Beginn des dritten Ausbildungsblock hat der Teilnehmer drei Beinachsenanalysen dem
Prüfungsausschuss der currex AKADEMIE vorzulegen.
(2)
Die ausgearbeiteten Bewegungsanalysen sollen in erster Linie eine Wiederholung des geforderten
Unterrichtsstoffs aus den vorangegangenen Seminaren darstellen. Wobei deutlich werden soll, dass die
Ausbildungsinhalte angewendet werden können.
(3)
Für die Bearbeitung sind die ausgehändigten Unterrichtsmaterialen, die eigenen Mitschriften während der
Ausbildungszeit und Analysesoftware wie zum Beispiel TEMPLO® Videoanalysesoftware, motionQuest® und
ähnliche zu nutzen. Alle Quellen sowie Zitate müssen kenntlich gemacht werden. Der
Bewegungsanalysebericht muss den Namen des Verfassers enthalten.
(4)
Wird die Hausarbeit nicht fristgemäß abgeliefert, wird sie gemäß § 10 Bewertungsschlüssel
mit
0
Punkten bewertet. Erst nach der Hausaufgabenabgabe ist der Prüfling zur Teilnahme am dritten
Ausbildungsblock berechtigt.
(5)
Für die Bewertung der Hausarbeit gelten die Vorschriften entsprechend des § 9
Prüfungsleistungen dieser Prüfungsordnung.
§8
Bewertung der
Praktische Prüfung
(1)
Die praktische Prüfung stellt die Durchführung und Interpretation einer eigenständigen und die
kompletten Körperkinematik umfassende Bewegungsanalyse da. Sie ist beim Abschluss-Prüfungslehrgang
durchzuführen.
(2)
Für die gesamte praktische Prüfung werden 75 Minuten veranschlagt. Insgesamt 60 Minuten für die
Sichtung einer exemplarischen Bewegungsanalyse an einer Computerstation und zur Vorbereitung auf die
Prüfung. Der zweite Teil der praktischen Prüfung ist eine 15-minütiges Präsentation der Analyseergebnisse.
Hier muss der Prüfling seine ergebnisorientierten Analysefähigkeiten demonstrieren. Zusätzlich wird sein
Fachwissen durch Fragen der Prüfer abgefragt.
(3)
Die Bewegungsanalysen werden mindestens von zwei Prüfern des Prüfungsausschuss der currex AKADEMIE
abgenommen.
(4)
Für die Bewertung dieser praktischen Prüfung gelten die Vorschriften entsprechend des § 9
Bewertung der Prüfungsleistungen dieser Prüfungsordnung.
Prüfungsordnung zum Bewegungsanalytiker nach dem currex System - Stand: Juni 2016
Seite 5 von 8
§9
Bewertung der Prüfungsleistungen
(1)
Die Bewertung erfolgt in Form des Punkte-Systems nach § 10 Bewertungsschlüssel.
(2)
Bei der Vergabe der Punkte werden die Hausarbeit (vorzulegenden Bewegungsanalysen), die zwei
schriftlichen Prüfungen und die Lehrprobe getrennt von einander betrachtet. Maximal können in den
einzelnen Bereichen 10 Punkte erreicht werden.
(3)
Das Zertifikat zum CURREX ZERTIFIZIERTEN BEWEGUNGSANALYTIKER® wird vergeben, wenn in
sämtlichen Prüfungsleistungen mindestens 6 Punkte gemäß § 10
Bewertungsschlüssel
erreicht
worden sind. Dabei sind die Hausarbeit und die schriftliche Prüfungen im Seminar II als
Zulassungsprüfung für den Prüfungslehrgang zu sehen. Demnach zählen für die Abschlussbewertung
lediglich die Punkte, die beim Prüfungslehrgang durch die schriftliche Prüfung und die demonstrative
Bewegungsanalyse erbracht werden.
(4)
Die Ergebnisse bekommt der Prüfling schriftlich oder mündlich, spätestens jedoch 14 Tage nach dem
Prüfungslehrgang mitgeteilt.
§ 10 Bewertungsschlüssel
(1)
Teilbereich „Theoretische Grundlagen der Bewegungsanalyse-Kompetenz“. Die Leistungen sind in
schriftlicher und mündlicher Form in den vorzulegenden Bewegungsanalysen sowie in der demonstrativen
Bewegungsanalyse zu erbringen.
0 Punkte
Es liegt keine erbrachte Leistung vor.
1 Punkt
Theoretische Grundkenntnisse zur Bewegungsanalyse sind nur ansatzweise vorhanden.
2 Punkte
Theoretische Grundkenntnisse sind stark lückenhaft.
3 Punkte
Theoretische Grundkenntnisse sind vorhanden, weisen aber in einzelnen Aspekten noch
starke Lücken auf.
4 Punkte
Theoretische Grundkenntnisse sind vorhanden, weisen aber in einzelnen Aspekten noch
kleinere Lücken auf.
5 Punkte
Theoretische Grundkenntnisse sind vorhanden, in der Umsetzung und Anwendung
mangelt es noch.
6 Punkte
Es liegen ausreichende theoretische Kenntnisse auf dem Gebiet der Bewegungsanalyse
sowie zu deren Anwendung vor.
7 Punkte
Theoretische Kenntnisse sowie Anwendungskompetenz sind zufrieden stellend.
8 Punkte
Theoretische Kenntnisse sowie Anwendungskompetenz sind überdurchschnittlich.
9 Punkte
Theoretische Kenntnisse sowie Anwendungskompetenz entsprechen den Anforderungen
in besonderem Maße.
10 Punkte
(2)
Theoretische Kenntnisse sowie Anwendungskompetenz sind hervorragend.
Teilbereich „Schriftliche Prüfung“
1 Punkt
30-31% der maximal erreichbaren Leistung
2 Punkte
32-38% der maximal erreichbaren Leistung
3 Punkte
39-45% der maximal erreichbaren Leistung
4 Punkte
46-52% der maximal erreichbaren Leistung
5 Punkte
53-59% der maximal erreichbaren Leistung
Prüfungsordnung zum Bewegungsanalytiker nach dem currex System - Stand: Juni 2016
Seite 6 von 8
6 Punkte
60-66% der maximal erreichbaren Leistung
7 Punkte
67-73% der maximal erreichbaren Leistung
8 Punkte
74-80% der maximal erreichbaren Leistung
9 Punkte
81-87% der maximal erreichbaren Leistung
10 Punkte
88% der maximal erreichbaren Leistung oder mehr.
§ 11 CURREX ZERTIFIZIERTER BEWEGUNGSANALYTIKER®
(1)
Nach bestandener Prüfung ist der Prüfling zur Führung des Titels „CURREX ZERTIFIZIERTER
BEWEGUNGSANALYTIKER®” berechtigt. Er erhält das gleichnamige Siegel von der currex AKADEMIE als
Qualitätskennzeichen und kann dies zur Außendarstellung in seinem Arbeitsfeld nutzen.
§ 12 Nicht bestandene Prüfung
(1)
Erfüllt der Prüfling nicht die Anforderungen nach § 9 Bewertung der Prüfungsleistungen, kann dem
Prüfling kein Zertifikat ausgestellt werden.
(2)
Der Prüfling wird davon mündlich in Kenntnis gesetzt.
(3)
Wird die Leistung in mehr als einem Prüfungsteilbereich mit weniger als 6 Punkten bewertet, gilt die
Prüfung als nicht bestanden.
(4)
Ist die Leistung des Prüflings nur in einem Bereich nicht ausreichend kann sich der Zertifikatanwärter
unmittelbar in eine Nachprüfung begeben.
§ 13 Nachprüfung
(1)
Zur Zulassung der Nachprüfung muss das Modul III erneut besucht werden.
(2)
Im Rahmen des Seminar III kann dann eine erneute Prüfung abgelegt werden.
§ 14 Versäumnis, Rücktritt, Täuschung, Ordnungsverstoß
(1)
Eine Prüfungsleistung innerhalb der currex Bewegungsanalyseausbildung wird mit 0 Punkten bewertet,
wenn der Prüfling einen Prüfungstermin ohne triftige Gründe versäumt oder wenn sie bzw. er nach Beginn
der Prüfung ohne triftige Gründe von der Prüfung zurücktritt. Dasselbe gilt, wenn eine schriftliche
Prüfungsleistung nicht innerhalb der vorgegebenen Bearbeitungszeit erbracht wird.
(2)
Ein Rücktritt von der Prüfung muss schriftlich per Brief oder Fax der currex GmbH mitgeteilt werden.
Gemäß den allgemeinen Geschäftsbedingungen fallen bei einer Stornierung bis vier Wochen vor
Seminarbeginn (20 Arbeitstage) 25% der Seminarkosten als Gebühren an. Bei einem Rücktritt bis zwei
Wochen vor Seminarbeginn (10 Arbeitstage) werden 50% der Seminarkosten in Rechnung gestellt. Bei
einer Stornierung innerhalb zwei Wochen vor Seminarbeginn ist die komplette Teilnahmegebühr zu
zahlen. Es ist möglich, eine(n) Ersatzteilnehmer(in) zu benennen. Die currex GmbH behält sich vor, ein
Seminar aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl und/oder Erkrankung eines der Dozenten oder sonstigen
nicht vom Veranstalter zu vertretenden Gründe abzusagen. Ihre geleistete Zahlung wird in diesem Fall
erstattet. Dem Anmelder bleibt vorbehalten, einen geringeren Schaden nachzuweisen.
(3)
Versucht der Prüfling, das Ergebnis seiner Prüfungsleistung durch Täuschung, z. B. Benutzung nicht
zugelassener Hilfsmittel, zu beeinflussen, wird die betreffende Prüfungsleistung mit 0 Punkten bewertet.
(4)
Ein Ausbildungsteilnehmer der den ordnungsgemäßen Ablauf der Prüfung stört, kann von dem jeweiligen
Prüfer nach einer Abmahnung von der Fortsetzung der Prüfungsleistung ausgeschlossen werden. In diesem
Fall wird die betreffende Prüfungsleistung mit 0 Punkten bewertet. Die Gründe für den Ausschluss sind
Prüfungsordnung zum Bewegungsanalytiker nach dem currex System - Stand: Juni 2016
Seite 7 von 8
aktenkundig zu machen. In schwerwiegenden Fällen kann der Prüfungsausschuss
Ausbildungsteilnehmer von der Erbringung weiterer Prüfungsleistungen ausschließen.
(5)
den
Belastende Entscheidungen sind dem Prüfling unverzüglich mitzuteilen, zu begründen und mit einer
Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen.
III.
Schlussbestimmungen
§ 15 Prüfungsausschuss
(1)
Der Prüfungsausschuss ist alleinig für die Vergabe des Zertifikats CURREX ZERTIFIZIERTER
BEWEGUNGSANALYTIKER® befähigt.
(2)
Der Prüfungsausschuss achtet darauf, dass die Bestimmungen der Prüfungsordnung eingehalten werden
und sorgt für die ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungen. Des Weiteren gibt der Prüfungsausschuss
Anregungen zur Reform der Prüfungsordnung und der Ausbildungsinhalte.
(3)
Für die, durch diese Prüfungsordnung bestehenden Ausbildungsinhalte, bildet die currex AKADEMIE einen
Prüfungsausschuss. Der Prüfungsausschuss besteht aus dem leitenden Prüfer und Geschäftsführer der
currex GmbH Björn Gustafsson, dem gleichberechtigtem Prüfer und Ausbilder Daniel Schäffler.
(4)
Alle Prüfer bewerten die Prüfungsleistungen selbstständig. Für das Endergebnis ist das arithmetische
Mittel ihrer Einzelergebnisse entscheidend.
§ 16 Inkrafttreten und Veröffentlichung
(1)
Diese Prüfungsordnung tritt mit der Veröffentlichung durch die currex GmbH in Kraft.
Stand: Juni 2016
Prüfungsordnung zum Bewegungsanalytiker nach dem currex System - Stand: Juni 2016
Seite 8 von 8