Allgemeine Geschäftsbedingungen - Dj Gravity One

Dj Gravity One @ The Future is now
- Allgemeine Geschäftsbedingungen -
§ 1 Geltungsbereich:
Sämtlichen Angeboten liegen ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
zugrunde.
§ 2 Zahlung/Verzugszinsen:
2.1 Wird die Gage bei einem Auftritt nicht gezahlt, muss das Geld binnen einer Woche ab dem
Veranstaltungstag überwiesen werden.
2.2 Ab einer Woche nach der Veranstaltung schuldet der Kunde Verzugszinsen in Höhe von 4% über
dem Diskontsatz der Europäischen Zentralbank.
§ 3 Technisch bedingte Abweichungen beim Verleih:
Abweichungen, die technisch bedingt, geringfügig sind, in Form, Farbe oder Größe der Artikel behält
sich Dj Gravity One vor.
§ 4 Verleih einer Anlage:
4.1 Bei Verleih erfolgt der Beginn des Abbaus der Musikanlage/Lichtanlage zwischen 12.00 Uhr und
18.00 Uhr am darauf folgenden Tag.
4.2 Bis zu diesem Zeitpunkt müssen die ausgeliehenen Teile sicher aufbewahrt werden.
4.3 Die Mietgebühr wird beim Abbau der Anlage fällig.
§ 5 Verleih einzelner Teile:
5.1 Bei Verleih einzelner Teile muss die Rückgabe und Bezahlung des/der Teils/Teile bis 15.00 Uhr
des darauf folgenden Tages erfolgen.
5.2 Bis zu diesem Zeitpunkt muss/müssen das/die ausgeliehene/n Teil/e sicher aufbewahrt werden.
5.3 Sollte/n das/die ausgeliehene/n Teil/e nicht bis 15.00 Uhr des darauf folgenden Tages
zurückgegeben worden sein, so werden pro weiteren Tag die Kosten, die das/die ausgeliehene/n
Teil/e an Mietgebühr veranschlagt und auf den bereits bestehenden Preis aufgeschlagen. Sollten
durch die Nichtrückgabe des/der ausgeliehenen Teils/Teile dem Vermieter Kosten entstehen, so
kommt der Mieter für diese Kosten auf.
§ 6 Auftritt:
6.1 Sollte der Auftritt vom Veranstalter abgesagt werden, tritt für ihn eine Konventionalstrafe in
folgender Höhe in Kraft:
a) ¼ der Gage bei Absage bis 3 Monate vor Veranstaltungsbeginn.
b) ½ der Gage bei Absage ab 1 Monat vor Veranstaltungsbeginn.
c) die volle Gage bei Absage ab 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn.
6.2 Spätestens zwei Stunden vor Auftrittsbeginn muss der freie Zugang zur Bühne gewährleistet sein.
6.3 Es müssen ein 400 Volt / 16 Ampere Starkstromanschluss und zwei 230 Volt / 16 Ampère
Wechselstromanschlüsse in ausreichender Nähe vorhanden sein.
6.4 Das Essen und Trinken ist für maximal drei Personen vor, während und bis zwei Stunden nach
dem Auftritt frei.
6.5 Der vereinbarte Preis ist sofort nach Auftrittsende zu entrichten.
6.6 Der Aufbau der Anlage erfolgt am Veranstaltungstag. (Änderungen vorbehalten)
6.7 Wenn der Abbau der Anlage nicht sofort nach dem Auftritt erfolgt (egal aus welchen Gründen), so
muss der Auftraggeber für eine sichere Aufbewahrung sorgen.
§ 7 Haftung zu § 4, § 5 und § 6:
7.1 Das/die ausgeliehene/n Teil/e werden innerhalb einer Woche kontrolliert. Sollten dabei Schäden
und/oder Verluste festgestellt werden, die durch
a) Missachtung des §4.2 (Anlage) / §5.2 (einzelne Teile) / § 6.2 (Auftritt)
b) unsachgemäße Behandlung (Beschädigungen durch Gäste, etc.)
c) Diebstahl
AGB
Seite | 1
Stand Oktober/2009
d) Stromschwankungen und nicht ordnungsgemäßen Aufbau der Bühne entstanden sind, so haftet
der Mieter/Auftraggeber in voller Höhe (Wiederbeschaffungswert).
7.2 Alle Preise sind bar und in voller Höhe zu entrichten.
7.3 Die Preise für einen Auftritt bzw. den Verleih einer Anlage (nicht für einzelne Teile) beinhalten die
Anreise bzw. die Anlieferung bis 50 km Entfernung von Itzehoe aus. Ab 50 km Entfernung wird pro
mehr gefahrenen km eine Unkostenpauschale in Höhe von 0.40€ erhoben.
7.4 Werden Sonderkonditionen gewährt, darf der vereinbarte Preis nicht an Dritte bekannt gegeben
werden.
7.5 Dj Gravity One haftet nur für Schäden, die er oder seine Mitarbeiter vorsätzlich, oder grob
fahrlässig verursachten.
7.6 Im Hinblick auf die Gefahr hoher (Folge-)Schäden und im Hinblick auf den Haftungsbetrag rät
Dj Gravity One zum Abschluss einer Versicherung.
§ 8 Erfüllungsort:
Erfüllungsort ist für beide Vertragspartner Itzehoe.
§ 9 Anzuwendendes Recht/Gerichtsstand:
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Itzehoe. Dj Gravity
One hat jedoch das Recht, wahlweise die Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu
erheben.
§ 10 Schlussbestimmungen:
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam sein,
lässt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen unberührt. Anstelle der unwirksamen
Bestimmung tritt diejenige, die in ihrer Zweckrichtung und Ausgestaltung der unwirksamen
Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt und die den Interessen beider Parteien angemessen
Rechnung trägt.
AGB
Seite | 2
Stand Oktober/2009