Die Fürsorgebehörden im Kanton Schwyz sagen JA zur KESB

Rothenthurm, den 14. Juni 2016
Medienmitteilung
Geschätzte Redaktionen
Nachstehend senden wir Ihnen im Namen der Fürsorgebehörden des Kantons
Schwyz eine Medienmitteilung.
Freundliche Grüsse
VERBAND SCHWYZER GEMEINDEN UND BEZIRKE
Für den Vorstand
Franz Merlé
Martina Joller
Medienmitteilung
Versand geht an die Pressestellen im Kanton Schwyz
Versand per E-Mail am 14. Juni 2016
Die Fürsorgebehörden im Kanton Schwyz sagen JA zur KESB
Im Rahmen einer detaillierten Umfrage haben die Fürsorgebehörden im Kanton
Schwyz im Zeitraum des 1. Quartals 2016 die bestehende KESB Organisation
und deren Amtsbeistandschaften bewertet. Die Fürsorgebehörden sehen
grundsätzlich keinen Anlass die KESB Organisation wiederum in die
Gemeinden zurückzuführen. Vor gut drei Jahren wurde die KESB Organisation
installiert und sie hat sich in der Zwischenzeit in vielen Bereichen in die
richtige Richtung entwickelt.
Es ist aber auch unbestritten, dass die KESB nach wie vor noch Entwicklungsbedarf hat. Und es gibt Einzelfälle die man in der Nachbetrachtung noch besser
hätte lösen können.
Die detaillierte Umfrage hat interessante Aspekte auf den Tisch gebracht und sie
wurden im Anschluss im Rahmen eines Diskussions Forum gemeinsam ausgelotet.
An der Umfrage haben von den 30 Gemeinden und Eingemeindenbezirke deren 27
teilgenommen. Im Vergleich zur Wohnbevölkerung ergibt dies eine Rücklaufquote
von 97,83 %. Diese Grösse erlaubt in der Tat eine messbare Auswertung.
Wenn man den Rechenschaftsbericht des Regierungsrates an den Kantonsrat
Schwyz zur Hand nimmt, wird ersichtlich, dass seit dem Beginn der KESB
Organisation im Jahre 2013 eine deutliche Veränderung bis zum heutigen Zeitpunkt
erfolgte. Deutlich erkennbar sind die Wirkung der Verbesserung bei der
Personalsituation und damit der starke Abbau des anfänglichen Pendenzenberges.
Und ebenso festgestellt wird die Entwicklung der zunehmenden Zusammenarbeit
zwischen der KESB und den Gemeinden.
Was spricht denn aus der Sicht der Fürsorgebehörden für die Beibehaltung der
KESB?
Seit der Einführung der KESB entfallen bei den Gemeinden sämtliche Betriebskosten
für die Vormundschaftsbehörden, der Vormundschaftssekretariate und den
Amtsbeistandschaften. Die personelle Besetzung der KESB Organisation und
Amtsbeistandschaften ist nun flächendeckend professionalisiert und mit Fachleuten
besetzt. Interessant ist, dass die Kostenentwicklung bei den Massnahmen in der
Gesamtheit betrachtet eigentlich ohne Veränderung verläuft. Wobei es Einzelfälle
gegeben hat die Kosten verursachten, so wie auch in der alten Organisation
Ausnahmefälle zu Kostenschwankungen geführt haben. Es gilt zu bedenken, dass
bei Massnahmenentscheiden auch bisher Kosten zu Lasten der Gemeinden
entstanden. Der auf dem Weg der Entwicklung eingeführte kontinuierliche regionale
Austausch zwischen der KESB und den Gemeinden ist Tatsache und fördert und
unterstützt die grundsätzliche Verbesserung im Schnittstellenbereich zu den
Gemeinden. Die KESB Organisation ist mittlerweile gerade mal 3 Jahre jung und es
liegt in der Natur der Sache, dass solche Veränderungen ihre Zeit brauchen und in
der kommenden Zeit auch noch benötigen. Die an der Umfrage beteiligten
Fürsorgebehörden wollen die eingeführte KESB Organisation im Grundsatz
unmissverständlich beibehalten. Es trifft zu, dass die Fürsorgebehörden und die
dazugehörigen Sozialämter der Gemeinden hautnah am Geschehen sind und den
Puls fühlen.
Die beiden KESB und die Gemeinden haben den Entwicklungsbedarf erkannt und
wollen, dass diesem entsprochen wird.
Ein NEIN zur KESB Organisation ergibt in der Tat eigentlich keinen Sinn – was aber
nicht heisst, dass nicht kontinuierlich an der Verbesserung der Prozesse gearbeitet
wird. Ein Nein zur KESB Organisation verlagert unweigerlich wieder sämtliche
Aufgaben zu den Gemeinden und oder Regionen und eine Umstrukturierung würde
wiederum mit den erkannten Anfangsschwierigkeiten und den damit verbundenen
Kosten bei den Gemeinden zu Buche schlagen.
Ja, es gibt noch Handlungsbedarf
Wenn die Aussage „WER BEFIEHLT – ZAHLT AUCH“ die Kostenentwicklung
verändern soll, ist es lediglich die halbe Wahrheit, weil bei Massnahmen so oder so
Kosten bei der öffentlichen Hand entstehen, allerdings auf einer anderen Ebene. Für
die Fürsorgebehörden ist es aber wichtig, dass einschneidende Massnahmenentscheide auf dem Weg der Entscheidungsfindung den zwingenden Einbezug der
Gemeinden mitberücksichtigt. Dieser Prozessverlauf erfordert unbestritten
Entwicklungsbedarf und letztendlich die dazugehörigen verbrieften Spielregeln.
Diese gemeinsame Verbesserung fordern die Fürsorgebehörden aus der Umfrage
und Diskussion unmissverständlich. Damit könnte im Einzelfall auch die sogenannte
Bürgernähe ihren Wert gewinnen. Spannend ist aber auch, dass im Verhältnis der
grossen Anzahl Massnahmen die Anzahl der Beschwerden eine sehr geringe Menge
aufweisen. Auch wenn im Einzelfall die emotionale Seite ihren Anteil dazu hat und
bewegt, ist es doch messbar, dass die richterlichen Beschwerdenentscheide zu
Gunsten der Beschwerdeführer bei 0,4% liegen. Das ist sicher ein Indiz dafür, dass
die Massnahmenentscheide gesetzeskonform gefällt werden.
Aus der Sicht der Fürsorgebehörden sollen Veränderungen ein Einspracherecht der
Gemeinden bei der Kostenbeteiligung und dadurch eine formelle Grundlage, welche
die KESB zur Zusammenarbeit mit der Fürsorgebehörde verpflichtet, beinhalten. Ein
formelles
Einspracherecht
der
Gemeinden
kann
aber
durch
eine
Gesetzesanpassung auf kantonaler Ebene nicht erreicht werden, sondern nur durch
eine Anpassung des Bundesrechts.
Zudem soll dem Bereich Amtsbeistandschaften das notwendige Augenmerk
zugesprochen werden. Hier zeigt sich ein Verbesserungspotential bei den
Personalressourcen wie sie inzwischen bei der KESB realisiert worden ist.
Was bewirkt die KESB Initiative?
Eine sachliche Argumentation zur Annahme der KESB Initiative ist aus der Sicht der
Fürsorgebehörden wenig bis gar nicht ersichtlich. Mit der unveränderten Annahme
des KESB Initiative gehen die Betriebskosten wie Personalkosten usw. unweigerlich
zurück an die Gemeinden. Die Herausforderung zur fachlichen Besetzung würde
damit auf die Gemeindeebene verschoben und ist und bleibt anspruchsvoll.
Die angeregte Bürgernähe, die Wirtschaftlichkeit und die zum Teil verbesserten
Einzelfallentscheidungen begrüssen auch die Fürsorgebehörden. Wie vorgängig
bereits genannt, soll aus der Sicht der Fürsorgebehörden ein Einspracherecht der
Gemeinden bei der Kostenbeteiligung beinhalten. Gemäss geltendem Recht besteht
bereits eine Zusammenarbeitspflicht zwischen KESB und Gemeinden. Diese kann
aber sicher noch verbessert werden.
In diesem Sinne hat die KESB Initiative als demokratisches Recht zumindest den
Anstoss zur Suche nach weiterer Verbesserung eingebracht. Verbesserung für die
Fürsorgebehörden heisst nicht Verschiebung der KESB Organisation zu den
Gemeinden aber die weitere Entwicklung der KESB Organisation und verbesserte
Zusammenarbeit mit den Gemeinden.
Im Namen der
Fürsorgebehörden im Kanton Schwyz
Ansprechpartner für die Medienmitteilung:
Innerer Kantonsteil
Ivo Husi, Fürsorgepräsident Gemeinde Schwyz
Fon 041 728 66 76
E-Mail [email protected]
Äusserer Kantonsteil
Franz Merlé, Fürsorgepräsident Gemeinde Freienbach
Fon 079 238 50 03
E-Mail [email protected]