Rothenthurm, den 14. Juni 2016 Medienmitteilung Geschätzte Redaktionen Nachstehend senden wir Ihnen im Namen der Fürsorgebehörden des Kantons Schwyz eine Medienmitteilung. Freundliche Grüsse VERBAND SCHWYZER GEMEINDEN UND BEZIRKE Für den Vorstand Franz Merlé Martina Joller Medienmitteilung Versand geht an die Pressestellen im Kanton Schwyz Versand per E-Mail am 14. Juni 2016 Die Fürsorgebehörden im Kanton Schwyz sagen JA zur KESB Im Rahmen einer detaillierten Umfrage haben die Fürsorgebehörden im Kanton Schwyz im Zeitraum des 1. Quartals 2016 die bestehende KESB Organisation und deren Amtsbeistandschaften bewertet. Die Fürsorgebehörden sehen grundsätzlich keinen Anlass die KESB Organisation wiederum in die Gemeinden zurückzuführen. Vor gut drei Jahren wurde die KESB Organisation installiert und sie hat sich in der Zwischenzeit in vielen Bereichen in die richtige Richtung entwickelt. Es ist aber auch unbestritten, dass die KESB nach wie vor noch Entwicklungsbedarf hat. Und es gibt Einzelfälle die man in der Nachbetrachtung noch besser hätte lösen können. Die detaillierte Umfrage hat interessante Aspekte auf den Tisch gebracht und sie wurden im Anschluss im Rahmen eines Diskussions Forum gemeinsam ausgelotet. An der Umfrage haben von den 30 Gemeinden und Eingemeindenbezirke deren 27 teilgenommen. Im Vergleich zur Wohnbevölkerung ergibt dies eine Rücklaufquote von 97,83 %. Diese Grösse erlaubt in der Tat eine messbare Auswertung. Wenn man den Rechenschaftsbericht des Regierungsrates an den Kantonsrat Schwyz zur Hand nimmt, wird ersichtlich, dass seit dem Beginn der KESB Organisation im Jahre 2013 eine deutliche Veränderung bis zum heutigen Zeitpunkt erfolgte. Deutlich erkennbar sind die Wirkung der Verbesserung bei der Personalsituation und damit der starke Abbau des anfänglichen Pendenzenberges. Und ebenso festgestellt wird die Entwicklung der zunehmenden Zusammenarbeit zwischen der KESB und den Gemeinden. Was spricht denn aus der Sicht der Fürsorgebehörden für die Beibehaltung der KESB? Seit der Einführung der KESB entfallen bei den Gemeinden sämtliche Betriebskosten für die Vormundschaftsbehörden, der Vormundschaftssekretariate und den Amtsbeistandschaften. Die personelle Besetzung der KESB Organisation und Amtsbeistandschaften ist nun flächendeckend professionalisiert und mit Fachleuten besetzt. Interessant ist, dass die Kostenentwicklung bei den Massnahmen in der Gesamtheit betrachtet eigentlich ohne Veränderung verläuft. Wobei es Einzelfälle gegeben hat die Kosten verursachten, so wie auch in der alten Organisation Ausnahmefälle zu Kostenschwankungen geführt haben. Es gilt zu bedenken, dass bei Massnahmenentscheiden auch bisher Kosten zu Lasten der Gemeinden entstanden. Der auf dem Weg der Entwicklung eingeführte kontinuierliche regionale Austausch zwischen der KESB und den Gemeinden ist Tatsache und fördert und unterstützt die grundsätzliche Verbesserung im Schnittstellenbereich zu den Gemeinden. Die KESB Organisation ist mittlerweile gerade mal 3 Jahre jung und es liegt in der Natur der Sache, dass solche Veränderungen ihre Zeit brauchen und in der kommenden Zeit auch noch benötigen. Die an der Umfrage beteiligten Fürsorgebehörden wollen die eingeführte KESB Organisation im Grundsatz unmissverständlich beibehalten. Es trifft zu, dass die Fürsorgebehörden und die dazugehörigen Sozialämter der Gemeinden hautnah am Geschehen sind und den Puls fühlen. Die beiden KESB und die Gemeinden haben den Entwicklungsbedarf erkannt und wollen, dass diesem entsprochen wird. Ein NEIN zur KESB Organisation ergibt in der Tat eigentlich keinen Sinn – was aber nicht heisst, dass nicht kontinuierlich an der Verbesserung der Prozesse gearbeitet wird. Ein Nein zur KESB Organisation verlagert unweigerlich wieder sämtliche Aufgaben zu den Gemeinden und oder Regionen und eine Umstrukturierung würde wiederum mit den erkannten Anfangsschwierigkeiten und den damit verbundenen Kosten bei den Gemeinden zu Buche schlagen. Ja, es gibt noch Handlungsbedarf Wenn die Aussage „WER BEFIEHLT – ZAHLT AUCH“ die Kostenentwicklung verändern soll, ist es lediglich die halbe Wahrheit, weil bei Massnahmen so oder so Kosten bei der öffentlichen Hand entstehen, allerdings auf einer anderen Ebene. Für die Fürsorgebehörden ist es aber wichtig, dass einschneidende Massnahmenentscheide auf dem Weg der Entscheidungsfindung den zwingenden Einbezug der Gemeinden mitberücksichtigt. Dieser Prozessverlauf erfordert unbestritten Entwicklungsbedarf und letztendlich die dazugehörigen verbrieften Spielregeln. Diese gemeinsame Verbesserung fordern die Fürsorgebehörden aus der Umfrage und Diskussion unmissverständlich. Damit könnte im Einzelfall auch die sogenannte Bürgernähe ihren Wert gewinnen. Spannend ist aber auch, dass im Verhältnis der grossen Anzahl Massnahmen die Anzahl der Beschwerden eine sehr geringe Menge aufweisen. Auch wenn im Einzelfall die emotionale Seite ihren Anteil dazu hat und bewegt, ist es doch messbar, dass die richterlichen Beschwerdenentscheide zu Gunsten der Beschwerdeführer bei 0,4% liegen. Das ist sicher ein Indiz dafür, dass die Massnahmenentscheide gesetzeskonform gefällt werden. Aus der Sicht der Fürsorgebehörden sollen Veränderungen ein Einspracherecht der Gemeinden bei der Kostenbeteiligung und dadurch eine formelle Grundlage, welche die KESB zur Zusammenarbeit mit der Fürsorgebehörde verpflichtet, beinhalten. Ein formelles Einspracherecht der Gemeinden kann aber durch eine Gesetzesanpassung auf kantonaler Ebene nicht erreicht werden, sondern nur durch eine Anpassung des Bundesrechts. Zudem soll dem Bereich Amtsbeistandschaften das notwendige Augenmerk zugesprochen werden. Hier zeigt sich ein Verbesserungspotential bei den Personalressourcen wie sie inzwischen bei der KESB realisiert worden ist. Was bewirkt die KESB Initiative? Eine sachliche Argumentation zur Annahme der KESB Initiative ist aus der Sicht der Fürsorgebehörden wenig bis gar nicht ersichtlich. Mit der unveränderten Annahme des KESB Initiative gehen die Betriebskosten wie Personalkosten usw. unweigerlich zurück an die Gemeinden. Die Herausforderung zur fachlichen Besetzung würde damit auf die Gemeindeebene verschoben und ist und bleibt anspruchsvoll. Die angeregte Bürgernähe, die Wirtschaftlichkeit und die zum Teil verbesserten Einzelfallentscheidungen begrüssen auch die Fürsorgebehörden. Wie vorgängig bereits genannt, soll aus der Sicht der Fürsorgebehörden ein Einspracherecht der Gemeinden bei der Kostenbeteiligung beinhalten. Gemäss geltendem Recht besteht bereits eine Zusammenarbeitspflicht zwischen KESB und Gemeinden. Diese kann aber sicher noch verbessert werden. In diesem Sinne hat die KESB Initiative als demokratisches Recht zumindest den Anstoss zur Suche nach weiterer Verbesserung eingebracht. Verbesserung für die Fürsorgebehörden heisst nicht Verschiebung der KESB Organisation zu den Gemeinden aber die weitere Entwicklung der KESB Organisation und verbesserte Zusammenarbeit mit den Gemeinden. Im Namen der Fürsorgebehörden im Kanton Schwyz Ansprechpartner für die Medienmitteilung: Innerer Kantonsteil Ivo Husi, Fürsorgepräsident Gemeinde Schwyz Fon 041 728 66 76 E-Mail [email protected] Äusserer Kantonsteil Franz Merlé, Fürsorgepräsident Gemeinde Freienbach Fon 079 238 50 03 E-Mail [email protected]
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