Öffentliche Ausschreibung (§ 12 Nr. 2 VOL/A) a) Zweites Deutsches Fernsehen Anstalt des öffentlichen Rechts HA Rechtemanagement und Zentraleinkauf Abt. Produktions-, Verwaltungs- und Baueinkauf 55100 Mainz Telefon: 06131 / 70-1-5601 E-Mail: [email protected] Angebote sind zu richten an: Zweites Deutsches Fernsehen Anstalt des öffentlichen Rechts HA Rechtemanagement und Zentraleinkauf Abt. Produktions-, Verwaltungs- und Baueinkauf Hochhaus Zimmer U 111 ZDF-Strasse 1 55127 Mainz b) Öffentliche Ausschreibung ZDF-114-OV-2016-014 c) Die Angebote sind schriftlich mit Angabe der Firmenanschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail Adresse an die o. a. Kontaktstelle zu richten. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihr Angebot mit dem Adressaufkleber versehen ist. Die Verwendung des Angebotsaufklebers sowie die Übersendung in einem verschlossenen blickdichten Umschlag ist erforderlich. Der Adressaufkleber ist bei der Vergabestelle abzufordern. d) Das ZDF schreibt nachstehende Leistung aus: Leistungsbeschreibung: Projekt: Status Quo-Analyse zu „Willkommen bei Carmen Nebel“ Sendungsbeschreibung „Willkommen bei Carmen Nebel“ ist eine ZDF-Unterhaltungsshow, die von Carmen Nebel moderiert wird. Die Sendung wird live gesendet. In jeder Sendung treten verschiedene Gäste und Musik-Acts insbesondere aus dem Schlager-, Pop- und dem Bereich der klassischen Musik auf. Die circa zweieinhalbstündige Sendung wird samstags oder donnerstags um 20.15 Uhr ausgestrahlt. Für weitere Informationen s. a. http://www.zdf.de/willkommen-bei-carmennebel/willkommen-bei-carmen-nebel-5991304.html. Zentrale Fragen „Willkommen bei Carmen Nebel“ soll einer Status Quo-Analyse unterzogen werden, um zum einen zu eruieren, wie regelmäßige Zuschauer das Format bewerten und welche Stärken und Schwächen sie sehen. Zum anderen sollen auch Potenziale dazu befragt werden, wie ihnen die Sendung gefällt und unter welchen Umständen sie ggf. zu regelmäßigen Zuschauern werden könnten. Die in der Studie zu bearbeitenden Themenkomplexe sind: Sendungsbeurteilung: Zuschauererwartungen, Sehmotive, Sendungskonzept, Atmosphäre, Livecharakter, Dramaturgie/Sendungsverlauf, Modernität, Genreeinordnung, ZDFPassung. Moderation und Gäste: Moderatoren: Zuschauererwartungen, Beurteilung, Typ/Charakter, Moderationsstil, Rolle/Funktion, Umgang mit Gästen / Gäste: Auswahl, Mix, Abwechslung, Relevanz. Musikacts: Musikausrichtung und -schwerpunkte, Mischung, alte Hits vs. unbekanntere Songs, internationale vs. nationale Acts. Die endgültigen Untersuchungsfragen werden in einem Briefing mit der Redaktion noch einmal telefonisch abgestimmt. Design/Methode Vorschlag: Gruppendiskussionen mit vorgelagerter Inhome-Rezeption verschiedener Ausgaben. Konkrete Operationalisierung erwünscht. Rekrutierungsvorgaben Männer & Frauen im Alter von 30 - 69 Jahren. Mix bzgl. Bildung. Mix aus Format-Usern und –Potenzialen. Genre-Affinität. Timeslotnutzung. Konkrete Operationalisierung erwünscht. Zeitlicher Rahmen Briefing: 7. Juli 2016 12.00-13.00 Uhr Feld: Anfang KW 30 Debriefing: Mitte KW 30 Ergebnisse: KW 33 Aufbereitung: telefonisches Debriefing Präsentation und schriftlicher Bericht. sowie Chartsatz, mündliche Wir bitten um eine detaillierte Aufschlüsselung der Kosten und um eine genaue Beschreibung des Auswertungsprozesses (Phase zwischen Feldphase und Präsentation der Ergebnisse). Besondere Vertragsbedingungen A. Allgemeines Das ZDF beabsichtigt, die vorstehend beschriebenen Leistungen gemäß § 3 Nr. 2 VOL/A im Rahmen einer Öffentlichen Ausschreibung zu vergeben. Bitte beachten Sie, dass die Einbeziehung Ihrer firmeneigenen AGB’s eine unzulässige Abweichung von den Verdingungsunterlagen darstellt und zwingend zum Ausschluss des Angebots führt. Das ZDF wird keine firmeneigenen Vertragsvorlagen unterzeichnen; die Ihnen vorliegenden Verdingungsunterlagen sind die ausschließlichen Vertragsunterlagen. Änderungen und Ergänzungen an den Verdingungsunterlagen führen zwingend zum Ausschluss des Angebotes. 1. Vertragsgegenstand Status Quo-Analyse zu „Willkommen bei Carmen Nebel“ gemäß o. g. ZDFLeistungsbeschreibung. 2. Vertragsgrundlagen 2.1 2.2 2.3 Der vorliegende, von beiden Vertragspartnern unterzeichnete Vertrag inkl. der ZDF-Leistungsbeschreibung. Die vorliegenden Verdingungsunterlagen des ZDF (einschl. der Allgemeinen Auftragsbedingungen des ZDF –Fassung 05/2016- und der Vertragsbedingungen zur Rechteübertragung an das ZDF. Ihr Angebot. Alle gesetzlichen Bestimmungen gelten in ihrer jeweils gültigen Fassung. 3. Leistungsumfang Der Leistungsumfang entspricht der Grundlage dieser Ausschreibung ist. 4. ZDF Leistungsbeschreibung Preise Die Berechnung erfolgt anhand der Preise des Angebotes. Das Angebot sollte Honorar-, Büro- und Reisekosten inkludieren. die 5. Zahlungsmodalitäten 5.1 Die Zahlungen gemäß Ziffer 4 erfolgen grundsätzlich (14tägig ohne Abzug) nach positiver Leistungsbestätigung und gegen Vorlage einer einwandfreien Rechnung. 5.2 Die Rechnungen sind auszustellen und zu richten an: ZDF Rechnungsprüfstelle 55100 Mainz 5.3 Das ZDF ist berechtigt, die das Projekt betreffenden Unterlagen jederzeit einzusehen und hierfür alle notwendigen Aufklärungen und Nachweise zu verlangen. 5.4 Sämtliche vorstehenden Zahlungen verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer ist gesondert auszuweisen. 6. Vertraulichkeit/Konkurrenzausschluss 6.1 Die Parteien verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung aller nach diesem Vertrag geregelten Vereinbarungen. 7. Team/Personalaustausch Die einzelnen Mitarbeiter dürfen grundsätzlich nicht ausgetauscht werden, in Ausnahmefällen ist ein Austausch mit vorheriger Zustimmung des ZDF möglich. 8. Vertragslaufzeit Die Durchführung der Leistung erfolgt wie oben beschrieben bis Mitte August 2016. 9. Kündigung Der Auftrag kann jederzeit aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. 10. Veröffentlichungen und Werbung Veröffentlichungen über den Vertragsinhalt sowie jegliche werbliche Maßnahme, die den Vertragsinhalt und/oder die Leistung betreffen, sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des ZDF zulässig. 11. Allgemeine Bestimmungen Forderungen der Agentur an das ZDF dürfen an Dritte nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des ZDF abgetreten oder verpfändet werden. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Aufhebung des Schriftformerfordernisses oder den Verzicht hierauf. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Mainz. e) Aufteilung in Lose: Nein f) Varianten/Alternativangebote sind nicht zugelassen g) Beginn/Ende der Leistungen: h) siehe Kontaktstelle unter a) Mitte August 2016 Ablauf der Frist für die Einreichung der Angebote: Ablauf der Zuschlags-/Bindefrist: 28.06.2016, 11:00 Uhr 15.07.2016 Nach Ablauf der Angebotsabgabefrist werden alle eingegangenen Angebote geöffnet und geprüft nach: - Ordnungsmäßigkeitsprüfung. Bewertung anhand der bekanntgegebenen Wertungskriterien (ohne Präsentation). j) Sicherheitsleistungen: keine k) Zahlungsbedingungen gem. Besonderen Vertragsbedingungen l) Zur Beurteilung der Eignung des Bieters sind folgende Unterlagen und Auskünfte zusammen mit dem Angebot einzureichen: Eigenerklärung gem. § 6 EG Nr. 6 a – e VOL/A. Ist über die Vergabestelle abzufordern. Der Auftragnehmer garantiert dem ZDF die Einhaltung der Vorgaben des Mindestlohngesetzes, d.h. die stetige und fristgerechte Zahlung des Mindestlohns im Verhältnis zu seinen Arbeitnehmern sowie die Einhaltung der im Mindestlohngesetz statuierten Pflichten des Arbeitgebers. Das ZDF ist bei Zuwiderhandlungen des Vertragspartners berechtigt, von diesem Vertrag zurückzutreten bzw. zu kündigen. Wird das ZDF gemäß § 13 MiLoG auf Zahlung des Mindestlohns in Anspruch genommen, stellt der Auftragnehmer das ZDF von Ansprüchen Dritter sowie für den hieraus resultierenden Schaden frei. Der Auftragnehmer steht im Falle eines Einsatzes von Nachunternehmern dafür ein, dass diese sich ebenfalls vertraglich zur Zahlung des Mindestlohns verpflichten und ihrerseits bei Einsatz weiterer Nachunternehmer die Verpflichtung ebenfalls vertraglich aufnehmen. Der Auftragnehmer ist zur regelmäßigen (monatlichen) Vorlage von Nachweisen über die Zahlung des Mindestlohns (Dokumente nach § 17 MiLoG) verpflichtet. Wird das ZDF gemäß § 13 MiLoG auf Zahlung des Mindestlohns in Anspruch genommen, stellt der Auftragnehmer das ZDF von Ansprüchen Dritter sowie für den hieraus resultierenden Schaden frei. n) Die Vergabe erfolgt an den wirtschaftlichsten Bieter gemäß Wertungskriterien, der niedrigste Angebotspreis alleine ist nicht entscheidend. Die Vergabe der Leistungen erfolgt aufgrund der nachstehend aufgeführten Beurteilung (Wertungskriterien): - Konzept/Vorgehensmodell – Rekrutierung (15 Punkte). Konzept/Vorgehensmodell – Methode (20 Punkte). Aufbereitung und Interpretation der Ergebnisse (15 Punkte). Preis/Kosten: (50 Punkte).
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