Startvorlage für Nutzer mit RUKAS (TEST)

Öffentliche Ausschreibung (§ 12 Nr. 2 VOL/A)
a)
Zweites Deutsches Fernsehen
Anstalt des öffentlichen Rechts
HA Rechtemanagement und Zentraleinkauf
Abt. Produktions-, Verwaltungs- und Baueinkauf
55100 Mainz
Telefon:
06131 / 70-1-5601
E-Mail:
[email protected]
Angebote sind zu richten an:
Zweites Deutsches Fernsehen
Anstalt des öffentlichen Rechts
HA Rechtemanagement und Zentraleinkauf
Abt. Produktions-, Verwaltungs- und Baueinkauf
Hochhaus Zimmer U 111
ZDF-Strasse 1
55127 Mainz
b)
Öffentliche Ausschreibung ZDF-114-OV-2016-014
c)
Die Angebote sind schriftlich mit Angabe der Firmenanschrift,
Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail Adresse an die o. a.
Kontaktstelle zu richten.
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihr Angebot mit dem Adressaufkleber versehen
ist. Die Verwendung des Angebotsaufklebers sowie die Übersendung in einem
verschlossenen blickdichten Umschlag ist erforderlich. Der Adressaufkleber
ist bei der Vergabestelle abzufordern.
d)
Das ZDF schreibt nachstehende Leistung aus:
Leistungsbeschreibung:
Projekt: Status Quo-Analyse zu „Willkommen bei Carmen Nebel“
Sendungsbeschreibung
„Willkommen bei Carmen Nebel“ ist eine ZDF-Unterhaltungsshow, die von Carmen
Nebel moderiert wird. Die Sendung wird live gesendet. In jeder Sendung treten
verschiedene Gäste und Musik-Acts insbesondere aus dem Schlager-, Pop- und dem
Bereich der klassischen Musik auf. Die circa zweieinhalbstündige Sendung wird
samstags oder donnerstags um 20.15 Uhr ausgestrahlt.
Für weitere Informationen s. a. http://www.zdf.de/willkommen-bei-carmennebel/willkommen-bei-carmen-nebel-5991304.html.
Zentrale Fragen
„Willkommen bei Carmen Nebel“ soll einer Status Quo-Analyse unterzogen werden,
um zum einen zu eruieren, wie regelmäßige Zuschauer das Format bewerten und
welche Stärken und Schwächen sie sehen. Zum anderen sollen auch Potenziale
dazu befragt werden, wie ihnen die Sendung gefällt und unter welchen Umständen
sie ggf. zu regelmäßigen Zuschauern werden könnten. Die in der Studie zu
bearbeitenden Themenkomplexe sind:
 Sendungsbeurteilung:
 Zuschauererwartungen,
Sehmotive,
Sendungskonzept,
Atmosphäre,
Livecharakter, Dramaturgie/Sendungsverlauf, Modernität, Genreeinordnung, ZDFPassung.
 Moderation und Gäste:
 Moderatoren: Zuschauererwartungen, Beurteilung, Typ/Charakter, Moderationsstil,
Rolle/Funktion, Umgang mit Gästen / Gäste: Auswahl, Mix, Abwechslung,
Relevanz.
 Musikacts:
 Musikausrichtung und -schwerpunkte, Mischung, alte Hits vs. unbekanntere
Songs, internationale vs. nationale Acts.
Die endgültigen Untersuchungsfragen werden in einem Briefing mit der Redaktion
noch einmal telefonisch abgestimmt.
Design/Methode
Vorschlag: Gruppendiskussionen mit vorgelagerter Inhome-Rezeption verschiedener
Ausgaben.
 Konkrete Operationalisierung erwünscht.
Rekrutierungsvorgaben
Männer & Frauen im Alter von 30 - 69 Jahren.
Mix bzgl. Bildung.
Mix aus Format-Usern und –Potenzialen.
Genre-Affinität.
Timeslotnutzung.
 Konkrete Operationalisierung erwünscht.
Zeitlicher Rahmen
Briefing:
7. Juli 2016 12.00-13.00 Uhr
Feld:
Anfang KW 30
Debriefing:
Mitte KW 30
Ergebnisse:
KW 33
Aufbereitung:
telefonisches
Debriefing
Präsentation und schriftlicher Bericht.
sowie
Chartsatz,
mündliche
Wir bitten um eine detaillierte Aufschlüsselung der Kosten und um eine genaue
Beschreibung des Auswertungsprozesses (Phase zwischen Feldphase und
Präsentation der Ergebnisse).
Besondere Vertragsbedingungen
A.
Allgemeines
Das ZDF beabsichtigt, die vorstehend beschriebenen Leistungen gemäß § 3
Nr. 2 VOL/A im Rahmen einer Öffentlichen Ausschreibung zu vergeben.
Bitte beachten Sie, dass die Einbeziehung Ihrer firmeneigenen AGB’s eine
unzulässige Abweichung von den Verdingungsunterlagen darstellt und
zwingend zum Ausschluss des Angebots führt.
Das ZDF wird keine firmeneigenen Vertragsvorlagen unterzeichnen; die Ihnen
vorliegenden Verdingungsunterlagen sind die ausschließlichen Vertragsunterlagen.
Änderungen und Ergänzungen an den Verdingungsunterlagen führen
zwingend zum Ausschluss des Angebotes.
1.
Vertragsgegenstand
Status Quo-Analyse zu „Willkommen bei Carmen Nebel“ gemäß o. g. ZDFLeistungsbeschreibung.
2.
Vertragsgrundlagen
2.1
2.2
2.3
Der vorliegende, von beiden Vertragspartnern unterzeichnete Vertrag
inkl. der ZDF-Leistungsbeschreibung.
Die vorliegenden Verdingungsunterlagen des ZDF (einschl. der
Allgemeinen Auftragsbedingungen des ZDF –Fassung 05/2016- und
der Vertragsbedingungen zur Rechteübertragung an das ZDF.
Ihr Angebot.
Alle gesetzlichen Bestimmungen gelten in ihrer jeweils gültigen Fassung.
3.
Leistungsumfang
Der Leistungsumfang entspricht der
Grundlage dieser Ausschreibung ist.
4.
ZDF
Leistungsbeschreibung
Preise
Die Berechnung erfolgt anhand der Preise des Angebotes.
Das Angebot sollte Honorar-, Büro- und Reisekosten inkludieren.
die
5.
Zahlungsmodalitäten
5.1
Die Zahlungen gemäß Ziffer 4 erfolgen grundsätzlich (14tägig ohne Abzug)
nach positiver Leistungsbestätigung und gegen Vorlage einer einwandfreien
Rechnung.
5.2
Die Rechnungen sind auszustellen und zu richten an:
ZDF Rechnungsprüfstelle
55100 Mainz
5.3
Das ZDF ist berechtigt, die das Projekt betreffenden Unterlagen jederzeit
einzusehen und hierfür alle notwendigen Aufklärungen und Nachweise zu
verlangen.
5.4
Sämtliche vorstehenden Zahlungen verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen
Mehrwertsteuer. Die Mehrwertsteuer ist gesondert auszuweisen.
6.
Vertraulichkeit/Konkurrenzausschluss
6.1
Die Parteien verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung aller nach diesem
Vertrag geregelten Vereinbarungen.
7.
Team/Personalaustausch
Die einzelnen Mitarbeiter dürfen grundsätzlich nicht ausgetauscht werden, in
Ausnahmefällen ist ein Austausch mit vorheriger Zustimmung des ZDF
möglich.
8.
Vertragslaufzeit
Die Durchführung der Leistung erfolgt wie oben beschrieben bis Mitte August
2016.
9.
Kündigung
Der Auftrag kann jederzeit aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist
gekündigt werden.
10.
Veröffentlichungen und Werbung
Veröffentlichungen über den Vertragsinhalt sowie jegliche werbliche
Maßnahme, die den Vertragsinhalt und/oder die Leistung betreffen, sind nur
nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des ZDF zulässig.
11.
Allgemeine Bestimmungen
Forderungen der Agentur an das ZDF dürfen an Dritte nur mit vorheriger
schriftlicher Zustimmung des ZDF abgetreten oder verpfändet werden.
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.
Dies gilt auch für eine Aufhebung des Schriftformerfordernisses oder den
Verzicht hierauf. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist Mainz.
e)
Aufteilung in Lose: Nein
f)
Varianten/Alternativangebote sind nicht zugelassen
g)
Beginn/Ende der Leistungen:
h)
siehe Kontaktstelle unter a)
Mitte August 2016
Ablauf der Frist für die Einreichung der Angebote:
Ablauf der Zuschlags-/Bindefrist:
28.06.2016, 11:00 Uhr
15.07.2016
Nach Ablauf der Angebotsabgabefrist werden alle eingegangenen Angebote
geöffnet und geprüft nach:
-
Ordnungsmäßigkeitsprüfung.
Bewertung anhand der bekanntgegebenen Wertungskriterien (ohne
Präsentation).
j)
Sicherheitsleistungen: keine
k)
Zahlungsbedingungen gem. Besonderen Vertragsbedingungen
l)
Zur Beurteilung der Eignung des Bieters sind folgende Unterlagen und
Auskünfte zusammen mit dem Angebot einzureichen: Eigenerklärung gem. §
6 EG Nr. 6 a – e VOL/A. Ist über die Vergabestelle abzufordern.
Der Auftragnehmer garantiert dem ZDF die Einhaltung der Vorgaben des
Mindestlohngesetzes, d.h. die stetige und fristgerechte Zahlung des
Mindestlohns im Verhältnis zu seinen Arbeitnehmern sowie die Einhaltung der
im Mindestlohngesetz statuierten Pflichten des Arbeitgebers. Das ZDF ist bei
Zuwiderhandlungen des Vertragspartners berechtigt, von diesem Vertrag
zurückzutreten bzw. zu kündigen. Wird das ZDF gemäß § 13 MiLoG auf
Zahlung des Mindestlohns in Anspruch genommen, stellt der Auftragnehmer
das ZDF von Ansprüchen Dritter sowie für den hieraus resultierenden
Schaden frei.
Der Auftragnehmer steht im Falle eines Einsatzes von Nachunternehmern
dafür ein, dass diese sich ebenfalls vertraglich zur Zahlung des Mindestlohns
verpflichten und ihrerseits bei Einsatz weiterer Nachunternehmer die
Verpflichtung ebenfalls vertraglich aufnehmen. Der Auftragnehmer ist zur
regelmäßigen (monatlichen) Vorlage von Nachweisen über die Zahlung des
Mindestlohns (Dokumente nach § 17 MiLoG) verpflichtet. Wird das ZDF
gemäß § 13 MiLoG auf Zahlung des Mindestlohns in Anspruch genommen,
stellt der Auftragnehmer das ZDF von Ansprüchen Dritter sowie für den
hieraus resultierenden Schaden frei.
n)
Die Vergabe erfolgt an den wirtschaftlichsten Bieter gemäß Wertungskriterien,
der niedrigste Angebotspreis alleine ist nicht entscheidend. Die Vergabe der
Leistungen erfolgt aufgrund der nachstehend aufgeführten Beurteilung
(Wertungskriterien):
-
Konzept/Vorgehensmodell – Rekrutierung (15 Punkte).
Konzept/Vorgehensmodell – Methode (20 Punkte).
Aufbereitung und Interpretation der Ergebnisse (15 Punkte).
Preis/Kosten: (50 Punkte).