Ausschreibung für die Sammlung und Verwertung von holzigen

Markt Berchtesgden
Rathausplatz 1
83471 Berchtesgaden
Berchtesgaden, den 03.05.2016
Ausschreibung für die Gebäudereinigung der Grund- und Mittelschule
Berchtesgaden - Aufforderung zur Angebotsabgabe
Anlagen:
1)
2)
3)
4)
5)
6)
7)
Allgemeine Bewerbungsbedingungen
Allgemeine Vertragsbedingungen
Besondere Vertragsbedingungen
Angebotsschreiben
Leistungsverzeichnis
Flächenübersicht
Preisblatt
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Markt Berchtesgaden beabsichtigt, einen Auftrag für Reinigungsleistungen zu vergeben. Wenn Sie
bereit sind, diese Leistungen zu übernehmen, bitten wir Sie, uns beiliegendes Angebotsschreiben nebst
Anlagen bis zum Einreichungstermin ausgefüllt und unterschrieben im verschlossenen und gekennzeichneten Umschlag einzureichen.
Informationen zum Verfahren:
1.
Vergabeart:
Offenes Verfahren
2.
Art der Leistung:
Gebäudereinigung
3.
Rückfragen und
Bedenken:
Etwaige Bedenken gegen Ausschreibungstext und –verfahren
sind dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.
Ihr Ansprechpartner: Herr Hölzl, Tel.: 0049 (0)8652-6006-47,
[email protected]
4.
Einreichungstermin
für die Angebote:
30.06.2016
Die Angebotsfrist endet mit Ablauf des als Einreichungstermin bezeichneten Tages. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können Angebote schriftlich,
fernschriftlich oder telegrafisch zurückgezogen werden. Verspätet eingehende Angebote können nicht berücksichtigt werden. Bieter sind bei der
Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
5.
Einreichungsort-/
Anschrift:
Markt Berchtesgaden, SG 50, Rathausplatz 1, D-83471 Berchtesgaden
6.
Kennzeichnung:
Der Umschlag ist außen wie folgt zu kennzeichnen:
"Ungeöffnet an den Adressaten leiten! Angebot für Gebäudereinigung - Grund- und Mittelschule Berchtesgaden“. Das Angebot ist
entweder durch Postzustellung, Einwurf in den Rathausbriefkasten oder
durch persönliche Übergabe an den Markt Berchtesgaden einzureichen.
Das Risiko des Postlaufes trägt der Bieter.
7.
Sprache:
Alle Äußerungen des Bieters müssen in deutscher Sprache erfolgen.
8.
Kosten:
Kosten für die Angebotsausarbeitung werden nicht erstattet.
9.
Ablauf der
Zuschlagsfrist:
29.07.2016
Bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist sind Sie an Ihr Angebot gebunden. Die
Annahme des Angebots erfolgt durch die Zuschlagserteilung.
10. Absagen:
Entsprechend § 13 Vergabeordnung (VgV) werden die Bieter unaufgefordert über das Ergebnis der Ausschreibung informiert. Wenn Sie weitere Informationen wünschen, müssen Sie dies schriftlich beantragen.
11. Nachprüfungsstelle:
Wenn Sie sich in Ihren Rechten als Bieter verletzt fühlen, können Sie sich
an die zuständige Vergabekammer wenden:
 Vergabekammer Südbayern (für Oberbayern, Niederbayern, Schwaben) Post: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
80534 München, Fax: (089)5143-767, E-Mail:
[email protected]
Angaben zum Vertrag:
01. Vertragsfristen:
Lieferbeginn:
Lieferende:
01.01.2017, 00:00 Uhr
31.12.2021, 24:00 Uhr
03. Tarifvereinbarungen:
Der Auftraggeber wünscht eine vergleichbare Preisangabe für die gesamte Laufzeit von 60
Monaten. Eventuelle Tariferhöhungen sind von den Bietern in der Kalkulation der Preise zu
berücksichtigen.
04. Sicherheitsleistung:
Wird nicht gefordert
Angebotsbedingungen:
01. Angebotsunterlagen:
Bitte verwenden Sie die übersandten Angebotsvordrucke und keine selbstgefertigten Abschriften oder
Kurzfassungen. Angebote müssen die Preise sowie die geforderten Angaben und Erläuterungen
enthalten und unterschrieben sein. Änderungen an den Unterlagen dürfen nicht vorgenommen
werden. Änderungen an den Eintragungen des Bieters müssen zweifelsfrei sein, ergänzende
Erläuterungen sollen auf einer eigenen Anlage beigefügt werden.
Im Falle von Widersprüchen ist der übersandte Ausdruck maßgebend.
02. Nebenangebote:
Nebenangebote sind nicht zugelassen.
03. Teilung in Lose:
Eine losweise Vergabe ist nicht vorgesehen.
04. Mit dem Angebot vorzulegende Auskünfte:
Eignung
Dem Angebot ist eine Eigenerklärung bezüglich der personellen,
technischen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, sowie der
Zuverlässigkeit der Geschäftsleitung beizufügen.
Alternativ kann die Einheitliche Europäische Eigenerklärung beigefügt
werden.
05. Weitere Nachweise
Der Auftrag kann von folgenden Erklärungen und Nachweisen abhängig
gemacht werden, die ggf. vom Bieter auf Anforderung nachzureichen
sind:
-
-
06. Bietergemeinschaften:
Bietergemeinschaften als Arbeitsgemeinschaften im Sinne des §705
BGB sind nur zugelassen, wenn diese mit der Angebotsabgabe ein
Verzeichnis der Mitglieder mit Bezeichnung eines bevollmächtigten
Vertreters und eine von allen Mitgliedern rechtsverbindliche
unterzeichnete Erklärung vorlegen, in der festgelegt ist,
-
-
07. Zuschlagskriterien
Referenzen zum Nachweis der Betätigung im Bereich der
Gebäudereinigung innerhalb der letzten 3 Jahre.
Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen des Unternehmens, falls
deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates in
dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist.
Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den
Umsatz bezüglich Gebäudereinigungsleistungen der letzten 3
Geschäftsjahre
dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten
Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
dass
der
bevollmächtigte
Vertreter
berechtigt
ist,
mit
uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen
oder den Zahlungsempfänger zu bestimmen, und
dass alle Mitglieder für die Vertragserfüllung als Gesamtschuldner
haften.
Beauftragt wird das wirtschaftlich günstigste Angebot.
Der Wertung werden die Angaben, so wie im Preisblatt eingetragen, zu
Grunde gelegt.
Gewichtung:
- Preis
- Niedrigste m²-Leistung zu reinigende
Fläche in der Unterhaltsreinigung
Mit freundlichen Grüßen
Markus Hölzl
Markt Berchtesgaden
Rathausplatz 1
83471 Berchtesgaden
70%
30%
Markt Berchtesgden
Rathausplatz 1
83471 Berchtesgaden
Berchtesgaden, den 03.05.2016
Ausschreibung für die Gebäudereinigung der Grund- und Mittelschule
Berchtesgaden - Aufforderung zur Angebotsabgabe
Anlagen:
1)
2)
3)
4)
5)
6)
7)
Allgemeine Bewerbungsbedingungen
Allgemeine Vertragsbedingungen
Besondere Vertragsbedingungen
Angebotsschreiben
Leistungsverzeichnis
Flächenübersicht
Preisblatt
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Markt Berchtesgaden beabsichtigt, einen Auftrag für Reinigungsleistungen zu vergeben. Wenn Sie
bereit sind, diese Leistungen zu übernehmen, bitten wir Sie, uns beiliegendes Angebotsschreiben nebst
Anlagen bis zum Einreichungstermin ausgefüllt und unterschrieben im verschlossenen und gekennzeichneten Umschlag einzureichen.
Informationen zum Verfahren:
1.
Vergabeart:
Offenes Verfahren
2.
Art der Leistung:
Gebäudereinigung
3.
Rückfragen und
Bedenken:
Etwaige Bedenken gegen Ausschreibungstext und –verfahren
sind dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.
Ihr Ansprechpartner: Herr Hölzl, Tel.: 0049 (0)8652-6006-47,
[email protected]
4.
Einreichungstermin
für die Angebote:
30.06.2016
Die Angebotsfrist endet mit Ablauf des als Einreichungstermin bezeichneten Tages. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können Angebote schriftlich,
fernschriftlich oder telegrafisch zurückgezogen werden. Verspätet eingehende Angebote können nicht berücksichtigt werden. Bieter sind bei der
Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
5.
Einreichungsort-/
Anschrift:
Markt Berchtesgaden, SG 50, Rathausplatz 1, D-83471 Berchtesgaden
6.
Kennzeichnung:
Der Umschlag ist außen wie folgt zu kennzeichnen:
"Ungeöffnet an den Adressaten leiten! Angebot für Gebäudereinigung - Grund- und Mittelschule Berchtesgaden“. Das Angebot ist
entweder durch Postzustellung, Einwurf in den Rathausbriefkasten oder
durch persönliche Übergabe an den Markt Berchtesgaden einzureichen.
Das Risiko des Postlaufes trägt der Bieter.
7.
Sprache:
Alle Äußerungen des Bieters müssen in deutscher Sprache erfolgen.
8.
Kosten:
Kosten für die Angebotsausarbeitung werden nicht erstattet.
9.
Ablauf der
Zuschlagsfrist:
29.07.2016
Bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist sind Sie an Ihr Angebot gebunden. Die
Annahme des Angebots erfolgt durch die Zuschlagserteilung.
10. Absagen:
Entsprechend § 13 Vergabeordnung (VgV) werden die Bieter unaufgefordert über das Ergebnis der Ausschreibung informiert. Wenn Sie weitere Informationen wünschen, müssen Sie dies schriftlich beantragen.
11. Nachprüfungsstelle:
Wenn Sie sich in Ihren Rechten als Bieter verletzt fühlen, können Sie sich
an die zuständige Vergabekammer wenden:
 Vergabekammer Südbayern (für Oberbayern, Niederbayern, Schwaben) Post: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern
80534 München, Fax: (089)5143-767, E-Mail:
[email protected]
Angaben zum Vertrag:
01. Vertragsfristen:
Lieferbeginn:
Lieferende:
01.01.2017, 00:00 Uhr
31.12.2021, 24:00 Uhr
03. Tarifvereinbarungen:
Der Auftraggeber wünscht eine vergleichbare Preisangabe für die gesamte Laufzeit von 60
Monaten. Eventuelle Tariferhöhungen sind von den Bietern in der Kalkulation der Preise zu
berücksichtigen.
04. Sicherheitsleistung:
Wird nicht gefordert
Angebotsbedingungen:
01. Angebotsunterlagen:
Bitte verwenden Sie die übersandten Angebotsvordrucke und keine selbstgefertigten Abschriften oder
Kurzfassungen. Angebote müssen die Preise sowie die geforderten Angaben und Erläuterungen
enthalten und unterschrieben sein. Änderungen an den Unterlagen dürfen nicht vorgenommen
werden. Änderungen an den Eintragungen des Bieters müssen zweifelsfrei sein, ergänzende
Erläuterungen sollen auf einer eigenen Anlage beigefügt werden.
Im Falle von Widersprüchen ist der übersandte Ausdruck maßgebend.
02. Nebenangebote:
Nebenangebote sind nicht zugelassen.
03. Teilung in Lose:
Eine losweise Vergabe ist nicht vorgesehen.
04. Mit dem Angebot vorzulegende Auskünfte:
Eignung
Dem Angebot ist eine Eigenerklärung bezüglich der personellen,
technischen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, sowie der
Zuverlässigkeit der Geschäftsleitung beizufügen.
Alternativ kann die Einheitliche Europäische Eigenerklärung beigefügt
werden.
05. Weitere Nachweise
Der Auftrag kann von folgenden Erklärungen und Nachweisen abhängig
gemacht werden, die ggf. vom Bieter auf Anforderung nachzureichen
sind:
-
-
06. Bietergemeinschaften:
Bietergemeinschaften als Arbeitsgemeinschaften im Sinne des §705
BGB sind nur zugelassen, wenn diese mit der Angebotsabgabe ein
Verzeichnis der Mitglieder mit Bezeichnung eines bevollmächtigten
Vertreters und eine von allen Mitgliedern rechtsverbindliche
unterzeichnete Erklärung vorlegen, in der festgelegt ist,
-
-
07. Zuschlagskriterien
Referenzen zum Nachweis der Betätigung im Bereich der
Gebäudereinigung innerhalb der letzten 3 Jahre.
Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen des Unternehmens, falls
deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates in
dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist.
Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den
Umsatz bezüglich Gebäudereinigungsleistungen der letzten 3
Geschäftsjahre
dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten
Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
dass
der
bevollmächtigte
Vertreter
berechtigt
ist,
mit
uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen
oder den Zahlungsempfänger zu bestimmen, und
dass alle Mitglieder für die Vertragserfüllung als Gesamtschuldner
haften.
Beauftragt wird das wirtschaftlich günstigste Angebot.
Der Wertung werden die Angaben, so wie im Preisblatt eingetragen, zu
Grunde gelegt.
Gewichtung:
- Preis
- Niedrigste m²-Leistung zu reinigende
Fläche in der Unterhaltsreinigung
Mit freundlichen Grüßen
Markus Hölzl
Markt Berchtesgaden
Rathausplatz 1
83471 Berchtesgaden
70%
30%
ANLAGE 1)
Allgemeine Bewerbungsbedingungen
1. Allgemeines
Das Vergabeverfahren erfolgt nach der VOL/A (Vergabe und Vertragsordnung für Leistungen, Teil A)
2. Angebot
2.1.
Grundlage der Angebotsabgabe ist die Leistungsbeschreibung (Leistungsverzeichnis).
Für das Angebot sind die vom Auftraggeber übersandten Vordrucke zu verwenden; das Angebot ist
an der dafür vorgesehenen Stelle zu unterschreiben.
Eine selbstgefertigte Kopie oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zugelassen, wenn die
Bieter den vom Auftraggeber verfassten Wortlaut der Urschrift des Leistungsverzeichnisses als allein
verbindlich schriftlich anerkennen; Kurzfassungen müssen jedoch die Positionen vollzählig, in gleicher
Reihenfolge und mit den gleichen Nummern wie in der Urschrift, wiedergeben.
2.2.
Das Angebot muss vollständig sein; unvollständige Angebote können ausgeschlossen werden.
Das Angebot muss die Preise und die in den Verdingungsunterlagen geforderten Angaben und
Erklärungen enthalten. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Änderungen an den
Verdingungsunterlagen sind unzulässig.
Muster und Proben müssen als zum Angebot gehörig gekennzeichnet sein.
Ist im Leistungsverzeichnis bei einer Teilleistung eine Bezeichnung für ein bestimmtes Fabrikat mit
dem Zusatz „oder gleichwertiger Art" verwendet worden, und macht der Bieter keine Angabe, gilt das
im Leistungsverzeichnis genannte Fabrikat als angeboten.
Entspricht der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl (Position) nicht dem Ergebnis der Multiplikation von
Mengenansatz und Einheitspreis, so ist der Einheitspreis maßgebend.
Angebotene Preisnachlässe (z. B. Rabatt- oder Skontogewährung) werden bei der Wertung der
Angebote berücksichtigt und sind im Angebotsvordruck an den bezeichneten Stellen aufzuführen. Ein
angebotenes Skonto wird nur gewertet, wenn die Zahlungsfrist eindeutig angegeben und diese eine
angemessene Bearbeitungszeit bietet (ab <=14 Tage) und wenn das Skonto sich auf alle Zahlungen
erstreckt.
2.3.
Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw,) sind ohne Umsatzsteuer
anzugeben. Der hinzuzufügende Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden
Steuersatzes am Schluss des Angebots hinzuzufügen.
2.4.
Beabsichtigt der Bieter, Angaben aus seinem Angebot für die Anmeldung eines gewerblichen
Schutzrechtes zu verwerten, hat er in seinem Angebot darauf hinzuweisen.
2.5.
Eine Leistung, die von den vorgesehenen technischen Spezifikationen abweicht, darf angeboten
werden, wenn sie mit dem geforderten
Schutzniveau in Bezug auf Sicherheit, Gesundheit und Gebrauchstauglichkeit gleichwertig ist.
2.6.
Wird eine Leistung angeboten, die von den vorgesehenen Spezifikationen abweicht, hat der
Bieter bei der betreffenden Position des Leistungsverzeichnisses auf eine Anlage zum Angebot
hinzuweisen. In dieser ist die abweichende Leistung eindeutig zu beschreiben und die
Gleichwertigkeit im Hinblick auf Sicherheit, Gesundheit und Gebrauchstauglichkeit nachzuweisen.
2.7.
Nebenangebote sind nicht zugelassen.
2.8.
Digitale Angebote sind nicht zugelassen. Andere auf elektronischem Wege übermittelte Angebote sind
im förmlichen Ausschreibungsverfahren nicht zugelassen (z. B. Fax, E-Mail)
ANLAGE 1)
3. Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
Enthalten die Verdingungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, die die
Preisermittlung beeinflussen können, so hat der Bewerber unverzüglich den Auftraggeber vor
Angebotsabgabe schriftlich, fernschriftlich oder telegrafisch darauf hinzuweisen.
4. Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer
unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung i. S. des Gesetzes beteiligen, werden ausgeschlossen.
5. Gewerberechtliche Voraussetzungen/Berufsgenossenschaft
5.1.
Bieter, die den Nachweis, dass sie in die Handwerksrolle eingetragen oder bei der Industrie- und
Handelskammer registriert sind, noch nicht erbracht haben, werden gebeten, diesen Nachweis mit
dem Angebot vorzulegen.
5.2.
Auf Verlangen hat der Bieter eine Bescheinigung der Berufsgenossenschaft vorzulegen.
Ein Bieter, der seinen Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland hat, hat eine Bescheinigung des
für ihn zuständigen Versicherungsträgers vorzulegen.
6. Weitervergabe an Unterauftragnehmer (Nachunternehmer)
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen, muss er in
seinem Angebot Art und Umfang der durch Nachunternehmer auszuführenden Leistungen angeben
und auf Verlagen die vorgesehenen Nachunternehmer benennen.
Der Bieter ist bei einer Auftragserteilung nach § 4 Nr. 4 VOL/B grundsätzlich verpflichtet, die Leistung
im eigenen Betrieb auszuführen, und kann mit einer Zustimmung des Auftraggebers zur Übertragung
von Leistungen, auf die sein Betrieb eingerichtet ist, an Unterauftragnehmer nur in begründeten
Ausnahmefällen rechnen.
7. Bietergemeinschaften
7.1.
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete
Erklärung abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte
Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich
vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften
8. Bevorzugte Bewerber
Bieter, die nach den Richtlinien für die Berücksichtigung bevorzugter Bewerber bei der Vergabe
öffentlicher Aufträge (Werkstätten für Behinderte und Blindenwerkstätten, Ausbildungsbetriebe)
bevorzugt berücksichtigt werden wollen, müssen mit Angebotsabgabe den Nachweis führen, dass sie
die Voraussetzungen hierfür erfüllen.
Wird der Nachweis nicht geführt, so wird das Angebot wie die Angebote nicht bevorzugter Bewerber
behandelt.
9. Zusätze für ausländische Bewerber
9.1.
Die Preise sind in Euro anzubieten.
9.2.
Das Angebot ist in allen seinen Bestandteilen in deutscher Sprache abzufassen.
Der Schriftverkehr mit dem Auftraggeber ist in deutscher Sprache zu führen.
9.3.
Ergänzend gelten die deutschen Rechtsvorschriften
ANLAGE 1)
10. Angebotsfrist, Eröffnungstermin
10.1.
Die Angebotsfrist ist eine Ausschlussfrist und endet mit Ablauf des als Einreichungstermin
festgesetzten Tages. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können Angebote schriftlich, fernschriftlich oder
telegrafisch zurückgezogen werden.
10.2. An dem Eröffnungstermin sind Bieter nicht zugelassen
11. Erklärungen und Nachweise vor Auftragsvergabe
Aufgrund der Ausschreibungs- und Vergabeordnung des Bezirk Oberbayern werden Aufträge im Wert
von über 10.000 € nur an solche Unternehmen vergeben, die
a) ihren gesetzlichen Pflichten zur Zahlung der Steuern und Sozialabgaben nachgekommen sind und
die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllen,
b) keine illegalen Beschäftigten einsetzen und wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften nicht
zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen
verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens 2.556,46 € belegt worden sind,
c) den Beschäftigten ihres Unternehmens keine niedrigeren als den für tarifgebundenen Unternehmen
in Ihrer Brache geltenden Tariflohn zahlen und alle weiteren tariflichen Bestimmungen einhalten.
Alle Erklärungs- und Bestätigungspflichten gelten bei beabsichtigter Beauftragung von
Nachunternehmen (Subunternehmen) auch für diese.
12. Mitteilungen über das Ausschreibungsergebnis
12.1.
Im Rahmen eines EU-weiten Vergabeverfahrens werden die Bieter, deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen, spätestens 14 Kalendertage vor Auftragserteilung - gerechnet vom Tag
nach der Absendung - schriftlich über den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden
soll, und über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihrer Angebote informiert (§ 13
Vergabeverordnung -VgV-).
13. Nachprüfungsbehörden bei EU-weiten Vergaben gem. § 102-106 des Vierten Teils des
Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
Die Vergabekammer bei Vergaben ab dem EU-Schwellenwert ist:
Regierung von Oberbayern
Vergabekammer Südbayern
80534 München
ANLAGE 2)
VOL Teil B
Allgemeine Vertragsbedingungen
für die Ausführung von Leistungen
(VOL/B)
Fassung 2003
Präambel
Die nachstehenden Allgemeinen Vertragsbedingungen sind bestimmt für Verträge über Leistungen,
insbesondere für Dienst-, Kauf- und Werkverträge sowie für Verträge über die Lieferung herzustellender
oder zu erzeugender beweglicher Sachen.
§1
Art und Umfang der Leistungen
1. Art und Umfang der beiderseitigen Leistungen werden durch den Vertrag bestimmt.
2. Bei Widersprüchen im Vertrag gelten nacheinander
a) die Leistungsbeschreibung
b) Besondere Vertragsbedingungen
c) etwaige Ergänzende Vertragsbedingungen
d) etwaige Zusätzliche Vertragsbedingungen
e) etwaige allgemeine Technische Vertragsbedingungen
f) die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B).
§2
Änderungen der Leistung
1. Der Auftraggeber kann nachträglich Änderungen in der Beschaffenheit der Leistung im Rahmen der
Leistungsfähigkeit des Auftragnehmers verlangen, es sei denn, dies ist für den Auftragnehmer
unzumutbar.
2. Hat der Auftragnehmer Bedenken gegen die Leistungsänderung, so hat er sie dem Auftraggeber
unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Teilt der Auftraggeber die Bedenken des Auftragnehmers nicht, so
bleibt er für seine Angaben und Anordnungen verantwortlich. Zu einer gutachtlichen Äußerung ist der
Auftragnehmer nur aufgrund eines gesonderten Auftrags verpflichtet.
3. Werden durch Änderung in der Beschaffenheit der Leistung die Grundlagen des Preises für die im
Vertrag vorgesehene Leistung geändert, so ist ein neuer Preis unter Berücksichtigung der Mehr- und
Minderkosten zu vereinbaren. In der Vereinbarung sind etwaige Auswirkungen der Leistungsänderung
auf sonstige Vertragsbedingungen, insbesondere auf Ausführungsfristen, zu berücksichtigen. Diese
Vereinbarung ist unverzüglich zu treffen.
4. (1) Leistungen, die der Auftragnehmer ohne Auftrag oder unter eigenmächtiger Abweichung vom
Vertrag ausführt, werden nicht vergütet. Solche Leistungen hat er auf Verlangen innerhalb einer
angemessenen Frist zurückzunehmen oder zu beseitigen, sonst können sie auf seine Kosten und Gefahr
zurückgesandt oder beseitigt werden. Eine Vergütung steht ihm jedoch zu, wenn der Auftraggeber
solche Leistungen nachträglich annimmt.
(2) Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt.
§3
ANLAGE 2)
Ausführungsunterlagen
1. Die für die Ausführung erforderlichen Unterlagen sind dem Auftragnehmer unentgeltlich und
rechtzeitig zu übergeben, soweit sie nicht allgemein zugänglich sind.
2. Die von den Vertragsparteien einander überlassenen Unterlagen dürfen ohne Zustimmung des
Vertragspartners weder veröffentlicht, vervielfältigt noch für einen anderen als den vereinbarten Zweck
genutzt werden. Sie sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, auf Verlangen zurückzugeben.
§4
Ausführung der Leistung
1. (1) Der Auftragnehmer hat die Leistung unter eigener Verantwortung nach dem Vertrag auszuführen.
Dabei hat er die Handelsbräuche, die anerkannten Regeln der Technik sowie die gesetzlichen
Vorschriften und behördlichen Bestimmungen zu beachten.
(2) Der Auftragnehmer ist für die Erfüllung der gesetzlichen, behördlichen und
berufsgenossenschaftlichen Verpflichtungen gegenüber seinen Arbeitnehmern allein verantwortlich. Es
ist ausschließlich seine Aufgabe, die Vereinbarungen und Maßnahmen zu treffen, die sein Verhältnis
zu seinen Arbeitnehmern regeln.
2. (1) Ist mit dem Auftraggeber vereinbart, dass er sich von der vertragsgemäßen Ausführung der Leistung
unterrichten kann, so ist ihm innerhalb der Geschäfts- oder Betriebsstunden zu den Arbeitsplätzen,
Werkstätten und Lagerräumen, in denen die Gegenstände der Leistung oder Teile von ihr hergestellt
oder die hierfür bestimmten Stoffe gelagert werden, Zutritt zu gewähren. Auf Wunsch sind ihm die zur
Unterrichtung erforderlichen Unterlagen zur Einsicht vorzulegen und die entsprechenden Auskünfte zu
erteilen.
(2) Dabei hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Preisgabe von Fabrikations- oder
Geschäftsgeheimnissen des Auftragnehmers.
(3) Alle bei der Besichtigung oder aus den Unterlagen und der sonstigen Unterrichtung erworbenen
Kenntnisse von Fabrikations- oder Geschäftsgeheimnissen sind vertraulich zu behandeln. Bei
Missbrauch haftet der Auftraggeber.
3. Für die Qualität der Zulieferungen des Auftraggebers sowie für die von ihm vereinbarten Leistungen
anderer haftet der Auftraggeber, soweit nichts anderes vereinbart ist. Der Auftragnehmer hat die
Pflicht, dem Auftraggeber die bei Anwendung der verkehrsüblichen Sorgfalt erkennbaren Mängel der
Zulieferungen des Auftraggebers und der vom Auftraggeber vereinbarten Leistungen anderer
unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Unterlässt er dies, so übernimmt er damit die Haftung.4. Der
Auftragnehmer darf die Ausführung der Leistung oder wesentlicher Teile davon nur mit vorheriger
Zustimmung des Auftraggebers an andere übertragen. Die Zustimmung ist nicht erforderlich bei
unwesentlichen Teilleistungen oder solchen Teilleistungen, auf die der Betrieb des Auftragnehmers
nicht eingerichtet ist. Diese Bestimmung darf nicht zum Nachteil des Handels ausgelegt werden.
§5
Behinderung und Unterbrechung der Leistung
1. Glaubt sich der Auftragnehmer in der ordnungsgemäßen Ausführung der Leistung behindert, so hat er
dies dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Anzeige kann unterbleiben, wenn die
Tatsachen und deren hindernde Wirkung offenkundig sind.
2. (1) Die Ausführungsfristen sind angemessen zu verlängern, wenn die Behinderung im Betrieb des
Auftragnehmers durch höhere Gewalt, andere vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände,
Streik oder durch rechtlich zulässige Aussperrung verursacht worden ist. Gleiches gilt für solche
ANLAGE 2)
Behinderungen von Unterauftragnehmern und Zulieferern, soweit und solange der Auftragnehmer
tatsächlich oder rechtlich gehindert ist, Ersatzbeschaffungen vorzunehmen.
(2) Falls nichts anderes vereinbart ist, sind die Parteien, wenn eine nach Absatz 1 vom Auftragnehmer
nicht zu vertretende Behinderung länger als drei Monate seit Zugang der Mitteilung gemäß Nr. 1 Satz 1
oder Eintritt des offenkundigen Ereignisses gemäß Nr. 1 Satz 2 dauert berechtigt, binnen 30 Tagen
nach Ablauf dieser Zeit durch schriftliche Erklärung den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen
oder ganz oder teilweise von ihm zurückzutreten.
3. Sobald die hindernden Umstände wegfallen, hat der Auftragnehmer unter schriftlicher Mitteilung an
den Auftraggeber die Ausführung der Leistung unverzüglich wieder aufzunehmen.
§6
Art der Anlieferung und Versand
Der Auftragnehmer hat, soweit der Auftraggeber die Versandkosten gesondert trägt, unter Beachtung der
Versandbedingungen des Auftraggebers dessen Interesse sorgfältig zu wahren. Dies bezieht sich
insbesondere auf die Wahl des Beförderungsweges, die Wahl und die Ausnutzung des
Beförderungsmittels sowie auf die tariflich günstigste Warenbezeichnung.
§7
Pflichtverletzungen des Auftragnehmers
1. Im Fall von Pflichtverletzungen des Auftragnehmers finden vorbehaltlich der Regelungen des § 14
VOL/B die gesetzlichen Vorschriften nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen Anwendung.
2. (1) Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber im Fall leicht fahrlässig verursachter Schäden aufgrund
von Pflichtverletzungen den entgangenen Gewinn des Auftraggebers nicht zu ersetzen. Die Pflicht zum
Ersatz dieser Schäden ist ebenfalls ausgeschlossen, wenn der Verzug durch Unterauftragnehmer
verursacht worden ist, die der Auftraggeber dem Auftragnehmer vorgeschrieben hat.
(2) Darüber hinaus kann die Schadensersatzpflicht im Einzelfall weiter begrenzt werden. Dabei sollen
branchenübliche Lieferbedingungen z. B. dann berücksichtigt werden, wenn die Haftung
summenmäßig oder auf die Erstattung von Mehraufwendungen für Ersatzbeschaffungen beschränkt
werden soll.
(3) Macht der Auftraggeber Schadensersatz statt der ganzen Leistung oder anstelle davon
Aufwendungsersatz geltend, so ist der Auftragnehmer verpflichtet, die ihm überlassenen Unterlagen
(Zeichnungen, Berechnungen usw.) unverzüglich zurückzugeben. Der Auftraggeber hat dem
Auftragnehmer unverzüglich eine Aufstellung über die Art seiner Ansprüche mitzuteilen. Die
Mehrkosten für die Ausführung der Leistung durch einen Dritten hat der Auftraggeber dem
Auftragnehmer innerhalb von 3 Monaten nach Abrechnung mit dem Dritten mitzuteilen. Die Höhe der
übrigen Ansprüche hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer unverzüglich anzugeben.
(4) Macht der Auftraggeber bei bereits teilweise erbrachter Leistung Ansprüche auf Schadensersatz
statt der Leistung oder anstelle davon Aufwendungsersatz nur wegen des noch ausstehenden Teils der
Leistung geltend, so hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich eine prüfbare Rechnung
über den bereits bewirkten Teil der Leistung zu übermitteln. Im Übrigen findet Absatz 3 Anwendung.
3. Übt der Auftraggeber ein Rücktrittsrecht aus, finden Nr. 2 Absatz 3 Sätze 1 und 4 entsprechende
Anwendung; bei teilweisem Rücktritt gilt zusätzlich Nr. 2 Absatz 4 Satz 1 entsprechend.
4. (1) Gerät der Auftragnehmer in Verzug, setzt der Auftraggeber dem Auftragnehmer vor Ausübung des
Rücktrittsrechtes eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung. .
ANLAGE 2)
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, auf Verlangen des Auftragnehmers zu erklären, ob er wegen der
Verzögerung der Leistung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Leistung besteht. Diese Anfrage ist vor
Ablauf der Frist nach Absatz 1 zu stellen. Bis zum Zugang der Antwort beim Auftragnehmer bleibt
dieser zur Leistung berechtigt.
§8
Lösung des Vertrags durch den Auftraggeber
1. Der Auftraggeber kann vom Vertrag zurücktreten oder den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen,
wenn über das Vermögen des Auftragnehmers das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares
gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse
abgelehnt worden ist oder die ordnungsgemäße Abwicklung des Vertrags dadurch in Frage gestellt ist,
dass er seine Zahlungen nicht nur vorübergehend einstellt.
2. Der Auftraggeber kann auch vom Vertrag zurücktreten oder den Vertrag mit sofortiger Wirkung
kündigen, wenn sich der Auftragnehmer in Bezug auf die Vergabe an einer unzulässigen
Wettbewerbsbeschränkung im Sinne des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen beteiligt hat.
3. Im Falle der Kündigung ist die bisherige Leistung, soweit der Auftraggeber für sie Verwendung hat,
nach den Vertragspreisen oder nach dem Verhältnis des geleisteten Teils zu der gesamten vertraglichen
Leistung auf der Grundlage der Vertragspreise abzurechnen; die nicht verwendbare Leistung wird dem
Auftragnehmer auf dessen Kosten zurückgewährt.
4. Die sonstigen gesetzlichen Rechte und Ansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt.
§9
Verzug des Auftraggebers, Lösung des Vertrags
durch den Auftragnehmer
1. Im Fall des Verzugs des Auftraggebers als Schuldner und als Gläubiger finden die gesetzlichen
Vorschriften nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen Anwendung.
2. (1) Unterlässt der Auftraggeber ohne Verschulden eine ihm nach dem Vertrag obliegende Mitwirkung
und setzt er dadurch den Auftragnehmer außerstande, die Leistung vertragsgemäß zu erbringen, so
kann der Auftragnehmer dem Auftraggeber zur Erfüllung dieser Mitwirkungspflicht eine angemessene
Frist setzen mit der Erklärung, dass er sich vorbehalte, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu
kündigen, wenn die Mitwirkungspflicht nicht bis zum Ablauf der Frist erfüllt werde.
(2) Im Fall der Kündigung sind bis dahin bewirkte Leistungen nach den Vertragspreisen abzurechnen.
Im Übrigen hat der Auftragnehmer Anspruch auf eine angemessene Entschädigung, deren Höhe in
entsprechender Anwendung von § 642 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches zu bestimmen ist.
3. Ansprüche des Auftragnehmers wegen schuldhafter Verletzung von Mitwirkungspflichten durch den
Auftraggeber bleiben unberührt.
§ 10
Obhutspflichten
Der Auftragnehmer hat bis zum Gefahrübergang die von ihm ausgeführten Leistungen und die für die
Ausführung übergebenen Gegenstände vor Beschädigungen oder Verlust zu schützen.
§ 11
Vertragsstrafe
1. Wenn Vertragsstrafen vereinbart sind, gelten die §§ 339 bis 345 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Eine
ANLAGE 2)
angemessene Obergrenze ist festzulegen.
2. Ist die Vertragsstrafe für die Überschreitung von Ausführungsfristen vereinbart, darf sie für jede
vollendete Woche höchstens 1/2 vom Hundert des Wertes desjenigen Teils der Leistung betragen, der
nicht genutzt werden kann. Diese beträgt maximal 8%. Ist die Vertragsstrafe nach Tagen bemessen, so
zählen nur Werktage; ist sie nach Wochen bemessen, so wird jeder Werktag einer angefangenen
Woche als 1/6 Woche gerechnet.
Der Auftraggeber kann Ansprüche aus verwirkter Vertragsstrafe bis zur Schlusszahlung geltend
machen.
§ 12
Güteprüfung
1. Güteprüfung ist die Prüfung der Leistung auf Erfüllung der vertraglich vereinbarten technischen und
damit verbundenen organisatorischen Anforderungen durch den Auftraggeber oder seinen gemäß
Vertrag benannten Beauftragten. Die Abnahme bleibt davon unberührt.
2. Ist im Vertrag eine Vereinbarung über die Güteprüfung getroffen, die Bestimmungen über Art, Umfang
und Ort der Durchführung enthalten muss, so gelten ergänzend hierzu, falls nichts anderes vereinbart
worden ist, die folgenden Bestimmungen:
a) Auch Teilleistungen können auf Verlangen des Auftraggebers oder Auftragnehmers geprüft werden,
insbesondere in den Fällen, in denen die Prüfung durch die weitere Ausführung wesentlich
erschwert oder unmöglich würde.
b) Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber oder dessen Beauftragten den Zeitpunkt der
Bereitstellung der Leistung oder Teilleistungen für die vereinbarten Prüfungen rechtzeitig schriftlich
anzuzeigen. Die Parteien legen dann unverzüglich eine Frist fest, innerhalb derer die Prüfungen
durchzuführen sind. Verstreicht diese Frist aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat
ungenutzt, kann der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine angemessene Nachfrist setzen mit der
Forderung, entweder innerhalb der Nachfrist die Prüfungen durchzuführen oder zu erklären, ob der
Auftraggeber auf die Güteprüfung verzichtet. Führt der Auftraggeber die Prüfungen nicht innerhalb
der Nachfrist durch und verzichtet der Auftraggeber auf die Prüfungen nicht, so hat er nach dem
Ende der Nachfrist Schadensersatz nach den Vorschriften über den Schuldnerverzug zu leisten.
c) Der Auftragnehmer hat die zur Güteprüfung erforderlichen Arbeitskräfte, Räume, Maschinen,
Geräte, Prüf- und Messeinrichtungen sowie Betriebsstoffe zur Verfügung zu stellen.
d) Besteht aufgrund der Güteprüfung Einvernehmen über die Zurückweisung der Leistung oder von
Teilleistungen als nicht vertragsgemäß, so hat der Auftragnehmer diese durch vertragsgemäße zu
ersetzen.
e) Besteht kein Einvernehmen über die Zurückweisung der Leistung aufgrund von
Meinungsverschiedenheiten über das angewandte Prüfverfahren, so kann der Auftragnehmer eine
weitere Prüfung durch eine mit dem Auftraggeber zu vereinbarende Prüfstelle verlangen, deren
Entscheidung endgültig ist. Die hierbei entstehenden Kosten trägt der unterliegende Teil.
f) Der Auftraggeber hat vor Auslieferung der Leistung einen Freigabevermerk zu erteilen. Dieser ist
die Voraussetzung für die Auslieferung an den Auftraggeber.
g) Der Vertragspreis enthält die Kosten, die dem Auftragnehmer durch die vereinbarte Güteprüfung
entstehen. Entsprechend der Güteprüfung unbrauchbar gewordene Stücke werden auf die Leistung
nicht angerechnet.
ANLAGE 2)
§ 13
Abnahme
1. (1) Für den Übergang der Gefahr gelten, soweit nichts anderes vereinbart ist, die gesetzlichen
Vorschriften.
(2) Wenn der Versand oder die Übergabe der fertiggestellten Leistung auf Wunsch des Auftraggebers
über den im Vertrag vorgesehenen Termin hinausgeschoben wird, so geht, sofern nicht ein anderer
Zeitpunkt vereinbart ist, für den Zeitraum der Verschiebung die Gefahr auf den Auftraggeber über.
2. (1) Abnahme ist die Erklärung des Auftraggebers, dass der Vertrag der Hauptsache nach erfüllt ist. Ist
eine Abnahme gesetzlich vorgesehen oder vertraglich vereinbart, hat der Auftraggeber innerhalb der
vorgesehenen Frist zu erklären, ob er die Leistung abnimmt.
Liegt ein nicht wesentlicher Mangel vor, so kann der Auftraggeber die Abnahme nicht verweigern,
wenn der Auftragnehmer seine Pflicht zur Beseitigung des Mangels ausdrücklich anerkennt.
Bei Nichtabnahme gibt der Auftraggeber dem Auftragnehmer die Gründe bekannt und setzt, sofern
insbesondere eine Nacherfüllung möglich und beiden Parteien zumutbar ist, eine Frist zur erneuten
Vorstellung zur Abnahme, unbeschadet des Anspruchs des Auftraggebers aus der Nichteinhaltung des
ursprünglichen Erfüllungszeitpunkts.
(2) Mit der Abnahme entfällt die Haftung des Auftragnehmers für erkannte Mängel, soweit sich der
Auftraggeber nicht die Geltendmachung von Rechten wegen eines bestimmten Mangels vorbehalten
hat.
(3) Hat der Auftraggeber die Leistung in Benutzung genommen, so gilt die Abnahme mit Beginn der
Benutzung als erfolgt, soweit nichts anderes vereinbart ist.
(4) Bei der Abnahme von Teilen der Leistung gelten die vorstehenden Absätze entsprechend.
3. Der Auftraggeber kann dem Auftragnehmer eine angemessene Frist setzen um Sachen, die der
Auftraggeber als nicht vertragsgemäß zurückgewiesen hat, fortzuschaffen. Nach Ablauf der Frist kann
er diese Sachen unter möglichster Wahrung der Interessen des Auftragnehmers auf dessen Kosten
veräußern.
§ 14
Mängelansprüche und Verjährung
1. Ist ein Mangel auf ein Verlangen des Auftraggebers nach Änderung der Beschaffenheit der Leistung
(§ 2 Nr. 1), auf die von ihm gelieferten oder vorgeschriebenen Stoffe oder von ihm geforderten
Vorlieferungen eines anderen zurückzuführen, so ist der Auftragnehmer von Ansprüchen aufgrund
dieser Mängel frei, wenn er die schriftliche Mitteilung nach § 2 Nr. 2 oder § 4 Nr. 3 erstattet hat oder
wenn die vom Auftraggeber gelieferten Stoffe mit Mängeln behaftet sind, die bei Anwendung
verkehrsüblicher Sorgfalt nicht erkennbar waren.
2. Für die Mängelansprüche gelten die gesetzlichen Vorschriften mit folgenden Maßgaben:
a) Weist die Leistung Mängel auf, so ist dem Auftragnehmer zunächst Gelegenheit zur
Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu gewähren. Alle diejenigen Teile oder Leistungen
sind nach Wahl des Auftragnehmers unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu
erbringen, die innerhalb der Verjährungsfrist einen Sachmangel aufweisen, soweit dessen Ursache
bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag.
Nach Ablauf der Frist zur Nacherfüllung kann der Auftraggeber die Mängel auf Kosten des
Auftragnehmers selbst beseitigen oder durch einen Dritten beseitigen lassen.
ANLAGE 2)
Der Auftraggeber kann eine angemessene Frist auch mit dem Hinweis setzen, dass er die
Beseitigung des Mangels nach erfolglosem Ablauf der Frist ablehne; in diesem Fall kann der
Auftraggeber nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen
1. die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten sowie
2. Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.
b) Ein Anspruch des Auftraggebers auf Schadensersatz bezieht sich auf den Schaden am Gegenstand
des Vertrages selbst, es sei denn,
aa) der entstandene Schaden ist durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Auftragnehmers selbst,
seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen (§ 278 des Bürgerlichen Gesetzbuches)
verursacht,
bb) der Schaden ist durch die Nichterfüllung einer Garantie für die Beschaffenheit der Leistung
verursacht oder
cc) der Schaden resultiert aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Soweit der Auftragnehmer nicht nach aa) – cc) haftet, ist der Anspruch auf Ersatz vergeblicher
Aufwendungen begrenzt auf den Wert der vom Mangel betroffenen Leistung.
Die Schadens- und Aufwendungsersatzpflicht gemäß aa) entfällt, wenn der Auftragnehmer
nachweist, dass Sabotage vorliegt, oder wenn der Auftraggeber die Erfüllungsgehilfen gestellt hat
oder wenn der Auftragnehmer auf die Auswahl der Erfüllungsgehilfen einen entscheidenden
Einfluss nicht ausüben konnte.
c) Der Auftraggeber kann dem Auftragnehmer eine angemessene Frist setzen, mangelhafte Sachen
fortzuschaffen. Nach Ablauf der Frist kann er diese Sachen unter möglichster Wahrung der
Interessen des Auftragnehmers auf dessen Kosten veräußern.
d) Für vom Auftraggeber unsachgemäß und ohne Zustimmung des Auftragnehmers
vorgenommene Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten und deren Folgen haftet der
Auftragnehmer nicht.
3. Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten für die Verjährung der Mängelansprüche die gesetzlichen
Fristen des Bürgerlichen Gesetzbuches. Andere Regelungen sollen vorgesehen werden, wenn dies
wegen der Eigenart der Leistung erforderlich ist; hierbei können die in dem jeweiligen
Wirtschaftszweig üblichen Regelungen in Betracht gezogen werden. Der Auftraggeber hat dem
Auftragnehmer Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
§ 15
Rechnung
1. (1) Der Auftragnehmer hat seine Leistung nachprüfbar abzurechnen. Er hat dazu Rechnungen
übersichtlich aufzustellen und dabei die im Vertrag vereinbarte Reihenfolge der Posten einzuhalten, die
in den Vertragsbestandteilen enthaltenen Bezeichnungen zu verwenden sowie gegebenenfalls sonstige
im Vertrag festgelegte Anforderungen an Rechnungsvordrucke zu erfüllen und Art und Umfang der
Leistung durch Belege in allgemein üblicher Form nachzuweisen. Rechnungsbeträge, die für
Änderungen und Ergänzungen zu zahlen sind, sollen unter Hinweis auf die getroffenen
Vereinbarungen von den übrigen getrennt aufgeführt oder besonders kenntlich gemacht werden.
(2) Wenn vom Auftragnehmer nicht anders bezeichnet, gilt diese Rechnung als Schlussrechnung.
2. Wird eine prüfbare Rechnung gemäß Nr. 1 trotz Setzung einer angemessenen Frist nicht eingereicht,
so kann der Auftraggeber die Rechnung auf Kosten des Auftragnehmers für diesen aufstellen, wenn er
dies angekündigt hat.
§ 16
ANLAGE 2)
Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen
1. Leistungen werden zu Stundenverrechnungssätzen nur bezahlt, wenn dies im Vertrag vorgesehen ist
oder wenn sie vor Beginn der Ausführung vom Auftraggeber in Auftrag gegeben worden sind.
2. Dem Auftraggeber sind Beginn und Beendigung von derartigen Arbeiten anzuzeigen. Soweit nichts
anderes vereinbart ist, sind über die Arbeiten nach Stundenverrechnungssätzen wöchentlich Listen
einzureichen, in denen die geleisteten Arbeitsstunden und die etwa besonders zu vergütenden Roh- und
Werkstoffe, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie besonders vereinbarte Vergütungen für die Bereitstellung
von Gerüsten, Werkzeugen, Geräten, Maschinen und dergleichen aufzuführen sind.
3. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Listen wöchentlich, erstmalig 12 Werktage nach Beginn,
einzureichen.
§ 17
Zahlung
1. Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt nach Erfüllung der Leistung. Sie kann früher gemäß den
vereinbarten Zahlungsbedingungen erfolgen. Fehlen solche Vereinbarungen, so hat die Zahlung des
Rechnungsbetrages binnen 30 Tagen nach Eingang der prüfbaren Rechnung zu erfolgen. Die Zahlung
geschieht in der Regel bargeldlos. Maßgebend für die Rechtzeitigkeit ist der Zugang des
Überweisungsauftrages beim Zahlungsinstitut des Auftraggebers.
2. Sofern Abschlagszahlungen vereinbart sind, sind sie in angemessenen Fristen auf Antrag entsprechend
dem Wert der erbrachten Leistungen in vertretbarer Höhe zu leisten. Die Leistungen sind durch
nachprüfbare Aufstellungen nachzuweisen. Abschlagszahlungen gelten nicht als Abnahme von Teilen
der Leistung.
3. Bleiben bei der Schlussrechnung Meinungsverschiedenheiten, so ist dem Auftragnehmer gleichwohl
der ihm unbestritten zustehende Betrag auszuzahlen.
4. Die vorbehaltlose Annahme der als solche gekennzeichneten Schlusszahlung schließt Nachforderungen
aus. Ein Vorbehalt ist innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Schlusszahlung zu erklären.
Ein Vorbehalt wird hinfällig, wenn nicht innerhalb eines weiteren Monats eine prüfbare Rechnung über
die vorbehaltenen Forderungen eingereicht oder, wenn dies nicht möglich ist, der Vorbehalt eingehend
begründet wird.
5. Werden nach Annahme der Schlusszahlung Fehler in den Unterlagen der Abrechnung festgestellt, so
ist die Schlussrechnung zu berichtigen. Solche Fehler sind Fehler in der Leistungsermittlung und in der
Anwendung der allgemeinen Rechenregeln, Komma- und Übertragungs- einschließlich
Seitenübertragungsfehler. Auftraggeber und Auftragnehmer sind verpflichtet, die sich daraus
ergebenden Beträge zu erstatten.
§ 18
Sicherheitsleistung
1. (1) Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Sicherheitsleistungen unter den Voraussetzungen des § 14
VOL/A erst ab einem Auftragswert von 50.000,-- Euro zulässig. Wenn eine Sicherheitsleistung
vereinbart ist, gelten die §§ 232-240 des Bürgerlichen Gesetzbuches, soweit sich aus den
nachstehenden Bestimmungen nichts anderes ergibt.
(2) Die Sicherheit dient dazu, die vertragsgemäße Ausführung der Leistung und die Durchsetzung von
Mängelansprüchen sicherzustellen.
2. (1) Wenn im Vertrag nichts anderes vereinbart ist, kann Sicherheit durch Hinterlegung von Geld oder
durch Bürgschaft eines in der Europäischen Union oder in einem Staat, der Vertragspartei des
ANLAGE 2)
Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des
WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts oder
Kreditversicherers geleistet werden. Sofern der Auftraggeber im Einzelfall begründete Bedenken gegen
die Tauglichkeit des Bürgen hat, hat der Auftragnehmer die Tauglichkeit nachzuweisen.
(2) Der Auftragnehmer hat die Wahl unter den verschiedenen Arten der Sicherheit; er kann eine
Sicherheit durch eine andere ersetzen.
3. Bei Bürgschaft durch andere als zugelassene Kreditinstitute oder Kreditversicherer ist Voraussetzung,
dass der Auftraggeber den Bürgen als tauglich anerkannt hat.
4. (1) Die Bürgschaftserklärung ist schriftlich mit der ausdrücklichen Bestimmung, dass die Bürgschaft
deutschem Recht unterliegt, unter Verzicht auf die Einreden der Aufrechenbarkeit, der Anfechtbarkeit
und der Vorausklage abzugeben (§§ 770, 771 des Bürgerlichen Gesetzbuches); sie darf nicht auf
bestimmte Zeit begrenzt und muss nach Vorschrift des Auftraggebers ausgestellt sein. Die Bürgschaft
muss unter den Voraussetzungen von § 38 der Zivilprozessordnung die ausdrückliche Vereinbarung
eines vom Auftraggeber gewählten inländischen Gerichtsstands für alle Streitigkeiten über die
Gültigkeit der Bürgschaftsvereinbarung sowie aus der Vereinbarung selbst enthalten.
(2) Der Auftraggeber kann als Sicherheit keine Bürgschaft fordern, die den Bürgen zur Zahlung auf
erstes Anfordern verpflichtet.
5. Wird Sicherheit durch Hinterlegung von Geld geleistet, so hat der Auftragnehmer den Betrag bei einem
zu vereinbarenden Geldinstitut auf ein Sperrkonto einzuzahlen, über das beide Parteien nur gemeinsam
verfügen können. Etwaige Zinsen stehen dem Auftragnehmer zu.
6. Der Auftragnehmer hat die Sicherheit binnen 18 Werktagen nach Vertragsschluss zu leisten, wenn
nichts anderes vereinbart ist.
7. Der Auftraggeber hat eine Sicherheit entsprechend dem völligen oder teilweisen Wegfall des
Sicherungszwecks unverzüglich zurückzugeben.
§ 19
Streitigkeiten
1. Bei Meinungsverschiedenheiten sollen Auftraggeber und Auftragnehmer zunächst versuchen,
möglichst binnen zweier Monate eine gütliche Einigung herbeizuführen.
2. Liegen die Voraussetzungen für eine Gerichtsstandsvereinbarung nach § 38 der Zivilprozessordnung
vor, richtet sich der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten über die Gültigkeit des Vertrages und aus dem
Vertragsverhältnis ausschließlich nach dem Sitz der für die Prozessvertretung des Auftraggebers
zuständigen Stelle, soweit nichts anderes vereinbart ist. Die auftraggebende Stelle ist auf Verlangen
verpflichtet, die den Auftraggeber im Prozess vertretende Stelle mitzuteilen.
2. Streitfälle berechtigen den Auftragnehmer nicht, die übertragenen Leistungen einzustellen, wenn der
Auftraggeber erklärt, dass aus Gründen besonderen öffentlichen Interesses eine Fortführung der
Leistung geboten ist.
ANLAGE 3)
Besondere Vertragsbedingungen
1. Die Laufzeit des Vertrages beträgt 60 Monate. Sie beginnt am 01.01.2017 und
endet mit Ablauf des 31.12.2021.
2. Der Standort der Mittelschule ist bis Laufzeitende noch nicht gesichert. Eine
Entscheidung hierüber erfolgt vorauss. erst in ca. zwei bis drei Jahren.
Der Auftraggeber muss sich deshalb für den Anteil der Mittelschule ein außerordentliches Kündigungsrecht von 3 Monaten jeweils zum Schuljahresende
vorbehalten.
Der Anteil der Grundschule ist hiervon nicht betroffen und ist im gesamten
Vertragszeitraum zu reinigen.
3. Die Zahlungsmodalitäten richten sich nach § 17 der Allgemeinen Vertragsbedingungen.
4. Eventuelle Tariferhöhungen und Kostensteigerungen für Verbrauchsmaterial
sind mit zu kalkulieren. Eine Preiserhöhung wegen Fehlkalkulation für Lohnund Materialkosten innerhalb der Vertragslaufzeit ist nicht gestattet. Der Angebotspreis gemäß Preisblatt ist für die gesamte Vertragslaufzeit bindend.
5. Reinigungsmittel und Reinigungsgeräte sind vom Auftragnehmer zu stellen.
Dies ist bei der Kalkulation zu berücksichtigen.
6. Eine Besichtigung des Objektes vor Angebotsabgabe ist durchzuführen. Hierzu kann ein Termin mit dem zuständigen Hausmeister vereinbart werden.
Tel.: 0049 (0)175-8345442 Herr Helge Zeidler
Besichtigung wurde durchgeführt:
Ja
Nein
ANLAGE 4)
Name und Anschrift des Bieters
An die Vergabestelle
Markt Berchtesgaden
Rathausplatz 1
D-83471 Berchtesgaden
Ausschreibung für die Erbringung von Reinigungsleistungen an der Grundund Mittelschule Berchtesgaden, Bräuhausstraße 10, 83471 Berchtesgaden
hier: Angebot
a) Anlagen, die Vertragsbestandteil werden:
• Allgemeine Vertragsbedingungen
• Allgemeine Bewerbungsbedingungen
• Besondere Vertragsbedingungen
• Leistungsverzeichnis
• Preisblatt
b) Sonstige Anlagen:
-Sehr geehrte Damen und Herren,
1. wir bieten die Leistung zu den von uns in dem Preisblatt eingesetzte n Preisen an.
Dem Angebot liegen die oben unter a) aufgeführten Anlagen als Vertragsbestandteile zugrunde. An
unser Angebot halten wir uns bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist gebunden, unter der Voraussetzung,
dass wir innerhalb von 4 Börsenarbeitstagen (am letzten Tag bis 13 Uhr, sofern dies ein Montag,
Dienstag, Mittwoch oder Donnerstag ist, freitags bis 11 Uhr) ab Ende der Angebotsfrist die formlose
Mitteilung über die beabsichtigte Vergabe erhalten. Die Annahme des Angebots erfolgt durch die
Zuschlagserteilung. Fax-Adresse und/oder E-Mail-Adresse für die Mitteilung über die beabsichtigte
Vergabe oder Absage nach § 101a GWB (und etwaige kurzfristige Nachfragen oder Nachforderung
von Referenzen):
………………………………………………………………............................................................................
...................................................................................................................................................................
...................................................................................................................................................................
(vom Bieter auszufüllen)
2. Wir erklären,
• dass wir die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen
Leistungen erfüllen.
ANLAGE 4)
• dass wir unseren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben, sowie der Beiträge
zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen sind.
• dass weder unser Unternehmen noch Angehörige des Unternehmens im Zusammenhang mit
der Tätigkeit für das Unternehmen in den letzten 2 Jahren nach § 6 Satz 1 oder 2 des
Arbeitnehmer-Entsendegesetzes mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer
Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt
worden sind.
• dass gegen unser Unternehmen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren
eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist.
• dass wir Amtsträgern oder für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten keine Vorteile
angeboten, versprochen oder gewährt haben,
• dass wir keine Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen begangen
haben, wie die Beteiligung an Absprachen über Preise und Preisbestandteile, verbotene
Preisempfehlungen, Beteiligung an Empfehlungen oder Absprachen über Abgabe oder
Nichtabgabe von Angeboten.
Wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung im Angebotsschreiben unseren
Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zur Folge haben kann.
3. Unser Unternehmen (vom Bieter ist das zutreffende anzukreuzen)
gehört zu
 Handwerk
 Industrie
 Handel
 Versorgungsunternehmen
ist ein
 ausländisches Unternehmen aus einem EWR-Staat bzw. Staat des WTO-Abkommens
 ausländisches Unternehmen aus einem anderen Staat, nämlich
 Sonstige
…………………
(internationales Autokennzeichen genügt)
4. Die nachfolgende Unterschrift gilt für alle Teile des Angebots.
Mit freundlichen Grüßen
Ort, Datum, Stempel und Unterschrift
......................................................................
Wird das Angebot an dieser Stelle nicht unterschrieben,
gilt es als nicht abgegeben.
ANLAGE 5)
Leistungsverzeichnis für die Reinigung der
Grund- und Mittelschule Berchtesgaden
Bräuhausstr. 8 und 10, 83471 Berchtesgaden
AUSZUFÜHRENDE ARBEITEN BEI NORMALEM SCHULBETRIEB
(UNTERHALTSREINIGUNG)

Reinigung der Unterrichts- und Werkräume
1.
Arbeitstäglich:
1.1.
Reinigung der Böden im Nasswischverfahren (gemäß Reinigungsrhythmus
Anlage 6)
Abfallbehälter entleeren, Inhalt an entsprechenden Sammelstellen entsorgen;
mit neuen Beuteln bestücken
1.2.
2.
2,5 x wöchentlich:
2.1.
2.4
2.5.
Fußbodenreinigung (Grobschmutz aufkehren, Reinigung im
Nasswischverfahren oder Bürst- bzw. Absaugen je nach Bodenbelag)
Feuchtes Abwischen der Tische, Stühle und Lehrerpulte, ggfs. Entfernen von
groben Verschmutzungen. (die Stühle werden von den Schülern entweder aboder aufgestuhlt, Ausnahmen bei Grundschulklassen bis zum 2. Schuljahr).
Entfernen der Fingerspuren und Verschmutzungen im Griffbereich an den
Türen (auch Glastüren) und Lichtschaltern, Türgriffe feucht abwischen
Feuchtes Auswischen der Kreiderinnen
Waschbecken mit Sanitärreiniger nassreinigen
3.
1 x wöchentlich:
3.1.
3.2.
3.4
Feuchtes Auswischen der Abfallbehälter und Papierkörbe
Abstauben bzw. feuchtes Abwischen der nicht verstellten Fensterbänke und
Heizkörper, ggfs. Entfernung von groben Verschmutzungen
Abstauben der Schrankflächen und Schrankoberflächen bis zu einer Höhe von
200 cm sowie der Geräte (z. B. Computer, Tageslichtprojektor, Radio, etc.)
und Bilder sowie Wandtafeln
Spiegelflächen mit Glasreiniger reinigen
4.
1 x vierteljährlich (1. Monat im Quartal)
4.1
Waschmaschinen, Wäschetrockner, Kühlschränke und Geschirrspüler außen
abwischen, Geräte verschieben und Standplatz gründlich Nassreinigen,
danach wieder zurückschieben.
2.2.
2.3.
3.3.
Seite 1 von 7
ANLAGE 5)

Reinigung der Verkehrsflächen (Flure, Treppen und Hallen)
1.
Arbeitstäglich:
1.1.
1.4.
1.5.
Fußbodenreinigung (Grobschmutz aufkehren, Reinigung im
Nasswischverfahren oder Bürst- bzw. Absaugen je nach Bodenbelag)
Abfallbehälter entleeren, Inhalt an entsprechenden Sammelstellen entsorgen;
mit neuen Beuteln bestücken
Entfernen der Fingerspuren und Verschmutzungen im Griffbereich sowie an
den Türgriffen an den Eingangs- und Zwischentüren sowie den Lichtschaltern
auf den Gängen.
Feuchtes Abwischen des Handlaufs am Treppengeländer
Entfernen von Kaugummirückständen
2.
2,5 x wöchentlich:
2.1.
2.2.
Absaugen der Fußmatten bzw. Fußabtreter im Eingangsbereich
Reinigen der Vorräume (Grund- und Mittelschule Haupteingang) und des
Vorplatzes Richtung Spielplatz (Grobschmutz entfernen, Nasswischen je
nach Witterung)
3.
1 x wöchentlich:
3.1.
3.2.
Feuchtes Auswischen der Papierkörbe und Abfallbehälter.
Feuchtes Abwischen der nicht verstellten Fensterbänke und Abstauben des
Mobiliars (Schränke, Bilder, etc.).
Feuchtes Abwischen der Garderobenbänke und Hakenleisten
Reinigung des Treppengeländers (Verstrebungen)
Beseitigung von Fingerspuren an den Vitrinen in d. Pausenhalle sowie den
Fluren
1.2.
1.3.
3.3.
3.4.
3.5.
4.
1 x monatlich (1. Woche d. Monats):
4.1.
4.2.
4.3.
Reinigung der Auffangschalen von Fußabstreifern bzw. Fußabtretern
Entfernen von Spinnweben
Reinigung der Glastüren bis zu einer Höhe von 180 cm sowie den
Schaukästen und Vitrinen

Reinigung der Sanitärbereiche
1.
Arbeitstäglich:
1.1.
1.2.
Nassreinigung der Fußböden mit Sanitärreiniger.
Ausbürsten und Nassreinigung der WC-Becken, Urinale, der
Handwaschbecken mit Desinfektions- bzw. Sanitärreiniger
Seite 2 von 7
ANLAGE 5)
1.3.
1.4.
1.5.
1.6.
Abfallbehälter entleeren, Inhalt an entsprechenden Sammelstellen entsorgen;
mit neuen Beuteln bestücken
Entfernen der Fingerspuren und Verschmutzungen im Griffbereich an den
Türen sowie Desinfektion der Türgriffe.
Feuchtes Abwischen der Türen und Trennwände im Spritzbereich.
Feuchtes Abwischen der Spiegel, Ablagen und Armaturen, Seifenspendern
und Handtuchspender sowie der Lichtschalter.
2.
1 x wöchentlich:
2.1.
Feuchtes Abwischen der Fensterbänke und Heizkörper.
3.
1 x monatlich:
3.1.
Feuchtes Abwischen der gesamten Türen innen und außen sowie der
Trennwände mit Desinfektionsreiniger.

Reinigung im Verwaltungsbereich (Büros und Lehrerzimmer mit Küche)
1.
arbeitstäglich:
1.1.
Abfallbehälter entleeren, Inhalt an entsprechenden Sammelstellen entsorgen;
mit neuen Beuteln bestücken
2.
2,5 x wöchentlich:
2.1.
Fußbodenreinigung (Grobschmutz aufkehren, Reinigung im
Nasswischverfahren oder Bürst- bzw. Absaugen je nach Bodenbelag)
Abstauben bzw. feuchtes Abwischen der leeren Schreibtische und
Beistelltische.
Entfernen der Fingerspuren und Verschmutzungen im Griffbereich an den
Türen.
2.2.
2.3.
3.
1 x wöchentlich:
3.1.
3.2.
3.3.
Feuchtes Aus- bzw. Abwischen der Papierkörbe sowie der Telefonapparate.
Abstauben bzw. feuchtes Abwischen der nicht verstellten Fensterbänke.
Abstauben bzw. feuchtes Abwischen der Schranktüren im Bereich der
Griffleisten.
Feuchtes Abwischen der Lichtschalter und Steckdosen.
Abstauben der Geräte (z. B. Computer, Fax, Kopierer, etc.), Schränke und
Bilder
Waschbecken, Spiegel und Ablage im Postraum (Anlage 6 - Raum 110d)
3.4.
3.5.
3.6.
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ANLAGE 5)
Seite 4 von 7
ANLAGE 5)
4.
1 x monatlich (2. Woche d. Monats)
4.1.
Innenreinigung der vorhandenen Kühlschränke.
Durchführung der Unterhaltsreinigung:
Reinigung der Klassenzimmer ab 13.00 Uhr, soweit kein
Unterricht mehr stattfindet.
Reinigung sämtlicher Verkehrsflächen ab 13.00 Uhr.
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ANLAGE 5)
AUSZUFÜHRENDE ARBEITEN WÄHREND DER BAYERISCHEN
OSTERFERIEN (ZWISCHENREINIGUNG):

Reinigung der Unterrichts-, Büro- und sonstigen Räume
1.
Fußbodenreinigung (Grobschmutz aufkehren, Reinigung im
Nasswischverfahren oder Bürst- bzw. Absaugen je nach Bodenbelag),
insbesondere mit Entfernen von Absatzstriemen und Begehungsspuren.
Abwaschen des gesamten Inventars, insbesondere der Tische, Stühle und
Schränke
Reinigung der Heizkörper
Reinigung der Türen und Türstöcke sowie sämtlicher Lichtschalter
Nassreinigung der Garderobenablagen, insbesondere der Schuhablagen
Abstauben von Bildern und sonstigen Wandbehängen
Reinigung der Glasflächen an Schränken, Schaukästen und Vitrinen (innen
soweit möglich und außen)
Abfallbehälter entleeren, Inhalt an entsprechenden Sammelstellen entsorgen;
Feucht auswischen und mit neuen Beuteln bestücken
2.
3.
4
5.
6
7.
8.

Reinigung der Verkehrsflächen
1.
Fußbodenreinigung (Grobschmutz aufkehren, Reinigung im
Nasswischverfahren oder Bürst- bzw. Absaugen je nach Bodenbelag),
insbesondere mit Entfernen von Absatzstriemen, Begehungsspuren und
Flecken
Aussaugen der Bodenübergangsrillen im Grundschulbereich - Anbau
Gründliches Absaugen der Schmutzfangmatten und Reinigung der
Auffangschalen
Reinigen der Randleisten
Säubern von Treppengeländern, Seitenflächen der Treppen
Abstauben und feuchtes abwischen der Schülerschließfächer, auch oben (nur
außen).
2.
3.
4.
5.
6.

Reinigung der Sanitärbereiche
1.
Gründliches Abwaschen der Wandfliesen vollflächig, der WC-Becken, Urinale,
Handwaschbecken einschl. Spiegel, Ablageflächen, Armaturen, Spendern,
Duschkabinen und Türen beidseitig mit Desinfektionslauge.
Aus- und Abwaschen inkl. Desinfizieren der Abfall- und Hygienebehälter,
Bestückung mit neuen Müllbeuteln
Abwischen der Lichtschalter
2.
3.
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ANLAGE 5)
AUSZUFÜHRENDE ARBEITEN WÄHREND DER BAYERISCHEN
SOMMERFERIEN (GRUNDREINIGUNG):

Reinigung der Unterrichts-, Büro- und sonstigen Räume
1.
2.
7.
8.
9.
Aus- und Einräumen des Mobiliars
Nasses maschinelles Grundreinigen der Stein- und PVC-Böden und neues
Einpflegen mit hochwertigen Pflegemitteln.
Gründliches Säubern und Wachsen der Holzböden
Gründliches Absaugen aller Textilböden und ggfs. Spurenbeseitigen mittels
Pflegemittel
Abwaschen des gesamten Inventars, insbesondere der Tische, Stühle und
Schränke
Feuchtes Abwischen der Glasflächen an Schrankwänden, Vitrinen und
Schaukästen
Reinigung der Heizkörper und sämtlicher Lampen
Reinigung der Türen und Türstöcke sowie Lichtschaltern
Abstauben von Bildern und sonstigen Wandbehängen

Reinigung der Verkehrsflächen
1.
Nasses maschinelles Grundreinigen der Stein- und PVC-Böden und neues
Einpflegen mit hochwertigen Pflegemitteln.
Gründliches Absaugen der Textilböden
Feuchtes Abwischen der Glasflächen an Schrankwänden, Vitrinen und
Schaukästen
Gründliches Absaugen und Reinigen der Schmutzfangmatten
Reinigen der Randleisten
Säubern von Treppengeländern, Seitenflächen der Treppen.
Abstauben und feuchtes Abwischen der Schülerschließfächer, auch oben (nur
außen).
3.
4.
5.
6.
2.
3.
4.
5.
6.
7.

Reinigung der Sanitärbereiche
1.
Nasses soweit möglich maschinelles Grundreinigen der Fliesen, Stein- und
PVC-Böden und neues Einpflegen mit hochwertigen Pflegemitteln.
Gründliches Abwaschen der Wandfliesen vollflächig, der WC-Becken, Urinale,
Handwaschbecken einschl. Spiegel, Ablageflächen, Armaturen, Spendern,
Duschkabinen und Türen beidseitig mit Desinfektionslauge.
Aus- und Abwaschen inkl. Desinfizieren der Abfall- und Hygienebehälter und
Bestückung mit neuen Müllbeuteln
Abwischen und Desinfektion der Lichtschalter und sämtlicher Türgriffe
2.
3.
4.
Seite 7 von 7
ANLAGE 6)
Größe
Raum
Nr.
Bereich
Etage
Reinigungsrhythmus
2,5x/
1x/Wo. Wo.
m²
täglich
sonst.
Boden
Tafel Stühle Linol. PVC Stein Fliese Holz
Kork Tepp.
Waschbecken
Inventar
Besonderheiten
Mittelschule Anbau
A 01 Klassenzimmer
UG
72,08
x
1
30
A 02 Zeichensaal
UG
72,09
x
1
25
A 02a Zeichensaal Nebenraum
UG
31,62
Vorflächen/ Flur
UG
13,33
Treppe und Flur (Mittelschule
Haupthaus)
UG
47,03
x
1
1 x vjhrl.
x
x
2
x
1
x
14-tägig
Raum f. Reinigungsfirma nicht enthalten
ca. 12 qm Eigenleistung
x
Grundschule ohne Mittelbau
Windfang Vorraum
UG
29,70
Flur
UG
145,68
x
WC Herren
UG
22,99
x
x
5 Urinale, 3 Toiletten, 2 Waschbecken
WC Damen
UG
17,89
x
x
3 Toiletten, 2 Waschbecken, 1 Ausgußbecken
UG
21,64
002 Lehrmittel
Treppe
x
x
x
1 x vjhrl.
x
UG
30,00
003 Klassenzimmer
UG
69,61
x
x
1
25
x
1
004 Klassenzimmer
UG
69,61
x
1
25
x
1
005 Mittagsbetreuung
UG
69,61
x
1
25
x
WC Lehrer
UG
3,50
Nebenräume
UG
20,48
x
x
x
1
2 Auflegeteppiche
x
1 Toilette, 1 Waschbecken
x
Kühlschrank, Waschbecken
Größe
Raum
Nr.
Bereich
Etage
m²
Reinigungsrhythmus
2,5x/
1x/Wo. Wo.
täglich
sonst.
Boden
Tafel Stühle Linol.
PVC
Stein Fliese Holz
Kork
Waschbecken
Inventar
Mittelschule
Hausmeister
EG
13,08
Windfang
EG
24,45
Treppenhaus
EG
144,72
x
x
x
Pausenhalle
EG
340,62
014
Hausaufgabenraum
EG
69,22
Treppenhaus
EG
26,85
015
Werkraum
EG
83,38
016
Werkraum
EG
36,56
Flur
EG
50,78
EG
72,20
x
EG
72,52
x
EG
16,08
017 / 018 Werkraum
x
x
2 Schmutzfänger in Rahmen
x
x
x
x
1
24
x
x
x
x
20
x
1xmtl.
x
x
Schreinermaschinen
x
x
x
5
geringer Anteil Fliesenboden
Mittelschule Anbau
A 11
Computerraum 1
A 11a Serverraum
A 12
Computerraum 2
EG
88,27
Flur
EG
13,33
halbjährl.
x
20
x
2
x
25
x
1
20 PC-Arbeitsplätze
2 PC-Arbeitsplätze
1
x
x
25 PC-Arbeitsplätze
Grundschule ohne Mittelbau
Windfang
EG
54,56
Flur
EG
117,16
x
x
x
x
x
Treppenhaus
EG
44,00
x
WC Damen u. Lehrerinnen
EG
42,50
x
EG
93,64
103 / 103a Sekretariat+Lehrerzimmer
x
x
4 Waschbecken, 1 Ausgußbecken, 8 Toiletten
x
101
101 Klassenzimmer
EG
75,37
x
1
30
x
104
104 Klassenzimmer
EG
69,61
x
1
30
x
1
1
105
105 Klassenzimmer
EG
69,61
x
1
30
x
1
Mittelbau Grundschule
106
Mittagsbetreuung
EG
84,08
x
1
x
1
107
Mittagsbetreuung
EG
84,08
x
1
x
1
x
x
2
108
WTG-Raum
EG
84,08
109
Gymnastik
EG
101,00
x
1
Flure/Treppen
WC Herren
EG
EG
109,00
20,48
x
x
24
x
4 Auflegeteppiche
Eingebaute Bühne aus Holz, ca. 20m² (nur fegen)
x
x
3 Toiletten, 6 Urinale, 1 Waschbecken, 1 Ausgußbecken
Besonderheiten
Größe
Raum
Nr.
Reinigungsrhythmus
2,5x/
1x/Wo. Wo.
Boden
m²
WC-Damen
1. OG
35,33
x
x
2 Waschbecken, 6 Toiletten
WC-Herren
1. OG
31,93
x
x
1 Waschbecken, 8 Urinale, 3 Toiletten
Treppenhaus
1. OG
138,38
x
x
x
täglich
sonst.
Tafel Stühle Linol.
Waschbecken
Etage
Bereich
PVC
Stein Fliese
Holz
Kork
Teppich
Inventar
Mittelschule
1. OG
6,04
x
110 c Sekretariat
Gang
1. OG
12,41
x
x
110 a Direktor
1. OG
21,01
x
x
110 b Konrektor
1. OG
17,24
x
110 d Postraum
1. OG
11,93
x
111 Klassenzimmer
1. OG
84,08
x
1
30
x
1
112 Klassenzimmer
1. OG
78,86
x
1
30
x
1
113 Gruppenraum
1. OG
37,33
x
1
18
x
1
114 Klassenzimmer
1. OG
73,46
x
1
25
x
Flur
1. OG
112,58
x
x
x
Treppenhaus
1. OG
26,85
1. OG
65,54
x
1
30
x
116 Werkraum Textil 2
1. OG
54,40
x
1
25
x
1. OG
50,78
117 Computerraum
1. OG
72,20
x
118 Gruppenraum
1. OG
41,74
x
1.OG
3,91
WC- Lehrer
1
x
115 Werkraum Textil 1
Flur
1 Waschbecken, Spiegel u. Ablage
x
x
x
1
1
x
1
16
x
1
20
x
1
x
16 PC-Arbeitsplätze, Nadelfilzbelag
x
Mittelschule Anbau
A 22 Mehrzweckraum
1. OG
145,71
Flure
1. OG
12,51
x
x
Nebenräume
1. OG
28,66
Flur
1. OG
117,16
x
x
Treppenhaus
1. OG
44,00
x
x
WC Herren u. Lehrer
1. OG
42,50
x
202 Sprechzimmer
1. OG
21,55
201 Klassenzimmer
1. OG
75,37
x
203 Klassenzimmer
1. OG
69,61
x
204 Klassenzimmer
1. OG
69,61
205 Klassenzimmer
1. OG
206 Klassenzimmer
207 Klassenzimmer
208 Klassenzimmer
x
x
1 mtl.
x
Grundschule ohne Mittelbau
x
x
1 Waschbecken, 1 Ausgußbecken, 10 Urinale, 4 Toiletten
6
x
1
30
x
1
1
30
x
1
x
1
30
x
1
69,61
x
1
30
x
1
1. OG
66,74
x
1
20
x
1
1. OG
69,28
x
1
20
x
1
1. OG
65,87
x
1
20
x
WC
1. OG
18,26
x
Flure/Treppen
1. OG
109,02
x
Mittelbau Grundschule
1
x
x
2 Waschbecken, 1 Ausgußbecken, 4 Toiletten
Besonderheiten
Größe
Raum
Nr.
Reinigungsrhythmus
2,5x/
1x/Wo. Wo.
Boden
m²
WC-Damen
2. OG
35,33
x
x
2 Waschbecken, 6 Toiletten
WC-Herren
2. OG
31,93
x
x
1 Waschbecken, 3 Toiletten, Urinalwand (13 Felder)
Treppenhaus
2. OG
138,38
x
210
Lehrerzimmer
2. OG
71,69
x
211
Klassenzimmer
2. OG
84,08
x
212
Klassenzimmer
2. OG
78,86
x
213
Elternsprechzimmer
2. OG
37,33
x
214
Klassenzimmer
2. OG
73,46
x
Flur
2. OG
112,58
x
Treppenhaus
2. OG
26,85
x
215
Küche
2. OG
83,38
x
216
Küche, Speisesaal
2. OG
25,66
x
täglich
sonst.
Tafel Stühle Linol.
WaschTepp. becken
Etage
Bereich
PVC
Stein Fliese
Holz
Inventar
Mittelschule
216a Küche, Vorratsraum
2. OG
6,82
216b Küche Nebenraum
2. OG
3,30
x
30
x
1
30
x
1
1
30
x
1
15
x
1
30
x
1
x
x
1
16
2. OG
50,78
Klassenzimmer
2. OG
72,20
x
218
Gruppenraum
2. OG
41,74
x
WC-Lehrer
2. OG
3,91
4 Küchenzeilen, 2 Ausgußbecken
x
x
x
Flur
x
24
x
217
Einbauküche mit Spülbecken
x
x
x
1
x
25
x
x
x
1 Toilette, 1 Waschbecken
Besonderheiten
Größe
Raum
Nr.
Reinigungsrhythmus
2,5x/
1x/Wo. Wo.
Boden
m²
WC-Damen
3. OG
35,33
x
x
2 Waschbecken , 6 Toiletten
WC-Herren
3. OG
31,93
x
x
1 Waschbecken, 3 Toiletten, Urinalwand (13 Felder)
Treppenhaus
3. OG
138,38
x
täglich
sonst.
Tafel Stühle Linol.
WaschTepp. becken
Etage
Bereich
PVC
Stein Fliese
Holz
Inventar
Besonderheiten
Mittelschule
x
310
Klassenzimmer
3. OG
71,69
x
1
30
x
1
311
Klassenzimmer
3. OG
84,08
x
1
25
x
1
312
Klassenzimmer
3. OG
78,86
x
1
30
x
1
313
Gruppenraum
3. OG
37,33
x
1
20
x
1
x
1
25
x
314
Klassenzimmer
3. OG
73,46
Flur
3. OG
112,58
Treppenhaus
3. OG
26,85
315
Physikraum
3. OG
83,38
316
Physik-Vorbereitung
3. OG
36,55
Flur
3. OG
50,78
317
Klassenzimmer
3. OG
72,20
318
Schülerbibliothek
3. OG
41,74
WC-Lehrer
3. OG
3,91
x
x
x
x
1
34
x
x
1
5 Ausgußbecken
Tische nur abwischen, wenn abgeräumt!
x
1
1 Ausgußbecken
Tische nur abwischen, wenn abgeräumt!
x
x
1
x
x
1
25
x
1
x
x
x
x
Nadelfilzbelag
1 Toilette, 1 Waschbecken
Größe
Raum
Nr.
Bereich
Etage
m²
Reinigungsrhythmus
2,5x/
1x/Wo. Wo.
täglich
Boden
sonst.
Tafel
1 x mtl.
1
Stühle
Linol.
PVC
Stein Fliese
Holz
Tepp.
Waschbecken
Inventar
Besonderheiten
Mittelschule
412 Klassenzimmer
4. OG
71,64
4. OG
128,49
410 Klassenzimmer
4. OG
71,69
411 Musikschule
4. OG
57,83
Treppenhaus
x
x
1 x mtl.
x
1
Raum steht leer
x
1
x
x
1
Raum steht leer
Auf 1/2 Fläche Auslegeware aufgelegt
ANLAGE 7)
Preisblatt - Grund- und Mittelschule Berchtesgaden
Unterhaltsreinigung
EURO, netto
Einzelpreis monatlich
Ferienreinigung (Zwischenreinigung) Ostern
EURO, netto
Gesamtpreis 60 Monate
EURO, netto
Einzelpreis je Zwischenreinigung
Ferienreinigung (Grundreinigung) Sommer
EURO, netto
Gesamtpreis für 5 Zwischenreinigungen
EURO, netto
Einzelpreis je Grundreinigung
EURO, netto
Gesamtpreis für 5 Grundreinigungen
Angebotssumme
EURO, netto
Stundensatz bei Zusatzaufträgen
EURO, netto
EURO, netto
Quadratmeterleistung gesamt, je Stunde
Firmenstempel, Datum, Unterschrift