Markt Berchtesgden Rathausplatz 1 83471 Berchtesgaden Berchtesgaden, den 03.05.2016 Ausschreibung für die Gebäudereinigung der Grund- und Mittelschule Berchtesgaden - Aufforderung zur Angebotsabgabe Anlagen: 1) 2) 3) 4) 5) 6) 7) Allgemeine Bewerbungsbedingungen Allgemeine Vertragsbedingungen Besondere Vertragsbedingungen Angebotsschreiben Leistungsverzeichnis Flächenübersicht Preisblatt Sehr geehrte Damen und Herren, der Markt Berchtesgaden beabsichtigt, einen Auftrag für Reinigungsleistungen zu vergeben. Wenn Sie bereit sind, diese Leistungen zu übernehmen, bitten wir Sie, uns beiliegendes Angebotsschreiben nebst Anlagen bis zum Einreichungstermin ausgefüllt und unterschrieben im verschlossenen und gekennzeichneten Umschlag einzureichen. Informationen zum Verfahren: 1. Vergabeart: Offenes Verfahren 2. Art der Leistung: Gebäudereinigung 3. Rückfragen und Bedenken: Etwaige Bedenken gegen Ausschreibungstext und –verfahren sind dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Ihr Ansprechpartner: Herr Hölzl, Tel.: 0049 (0)8652-6006-47, [email protected] 4. Einreichungstermin für die Angebote: 30.06.2016 Die Angebotsfrist endet mit Ablauf des als Einreichungstermin bezeichneten Tages. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können Angebote schriftlich, fernschriftlich oder telegrafisch zurückgezogen werden. Verspätet eingehende Angebote können nicht berücksichtigt werden. Bieter sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen. 5. Einreichungsort-/ Anschrift: Markt Berchtesgaden, SG 50, Rathausplatz 1, D-83471 Berchtesgaden 6. Kennzeichnung: Der Umschlag ist außen wie folgt zu kennzeichnen: "Ungeöffnet an den Adressaten leiten! Angebot für Gebäudereinigung - Grund- und Mittelschule Berchtesgaden“. Das Angebot ist entweder durch Postzustellung, Einwurf in den Rathausbriefkasten oder durch persönliche Übergabe an den Markt Berchtesgaden einzureichen. Das Risiko des Postlaufes trägt der Bieter. 7. Sprache: Alle Äußerungen des Bieters müssen in deutscher Sprache erfolgen. 8. Kosten: Kosten für die Angebotsausarbeitung werden nicht erstattet. 9. Ablauf der Zuschlagsfrist: 29.07.2016 Bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist sind Sie an Ihr Angebot gebunden. Die Annahme des Angebots erfolgt durch die Zuschlagserteilung. 10. Absagen: Entsprechend § 13 Vergabeordnung (VgV) werden die Bieter unaufgefordert über das Ergebnis der Ausschreibung informiert. Wenn Sie weitere Informationen wünschen, müssen Sie dies schriftlich beantragen. 11. Nachprüfungsstelle: Wenn Sie sich in Ihren Rechten als Bieter verletzt fühlen, können Sie sich an die zuständige Vergabekammer wenden: Vergabekammer Südbayern (für Oberbayern, Niederbayern, Schwaben) Post: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern 80534 München, Fax: (089)5143-767, E-Mail: [email protected] Angaben zum Vertrag: 01. Vertragsfristen: Lieferbeginn: Lieferende: 01.01.2017, 00:00 Uhr 31.12.2021, 24:00 Uhr 03. Tarifvereinbarungen: Der Auftraggeber wünscht eine vergleichbare Preisangabe für die gesamte Laufzeit von 60 Monaten. Eventuelle Tariferhöhungen sind von den Bietern in der Kalkulation der Preise zu berücksichtigen. 04. Sicherheitsleistung: Wird nicht gefordert Angebotsbedingungen: 01. Angebotsunterlagen: Bitte verwenden Sie die übersandten Angebotsvordrucke und keine selbstgefertigten Abschriften oder Kurzfassungen. Angebote müssen die Preise sowie die geforderten Angaben und Erläuterungen enthalten und unterschrieben sein. Änderungen an den Unterlagen dürfen nicht vorgenommen werden. Änderungen an den Eintragungen des Bieters müssen zweifelsfrei sein, ergänzende Erläuterungen sollen auf einer eigenen Anlage beigefügt werden. Im Falle von Widersprüchen ist der übersandte Ausdruck maßgebend. 02. Nebenangebote: Nebenangebote sind nicht zugelassen. 03. Teilung in Lose: Eine losweise Vergabe ist nicht vorgesehen. 04. Mit dem Angebot vorzulegende Auskünfte: Eignung Dem Angebot ist eine Eigenerklärung bezüglich der personellen, technischen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, sowie der Zuverlässigkeit der Geschäftsleitung beizufügen. Alternativ kann die Einheitliche Europäische Eigenerklärung beigefügt werden. 05. Weitere Nachweise Der Auftrag kann von folgenden Erklärungen und Nachweisen abhängig gemacht werden, die ggf. vom Bieter auf Anforderung nachzureichen sind: - - 06. Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften als Arbeitsgemeinschaften im Sinne des §705 BGB sind nur zugelassen, wenn diese mit der Angebotsabgabe ein Verzeichnis der Mitglieder mit Bezeichnung eines bevollmächtigten Vertreters und eine von allen Mitgliedern rechtsverbindliche unterzeichnete Erklärung vorlegen, in der festgelegt ist, - - 07. Zuschlagskriterien Referenzen zum Nachweis der Betätigung im Bereich der Gebäudereinigung innerhalb der letzten 3 Jahre. Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen des Unternehmens, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist. Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich Gebäudereinigungsleistungen der letzten 3 Geschäftsjahre dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen oder den Zahlungsempfänger zu bestimmen, und dass alle Mitglieder für die Vertragserfüllung als Gesamtschuldner haften. Beauftragt wird das wirtschaftlich günstigste Angebot. Der Wertung werden die Angaben, so wie im Preisblatt eingetragen, zu Grunde gelegt. Gewichtung: - Preis - Niedrigste m²-Leistung zu reinigende Fläche in der Unterhaltsreinigung Mit freundlichen Grüßen Markus Hölzl Markt Berchtesgaden Rathausplatz 1 83471 Berchtesgaden 70% 30% Markt Berchtesgden Rathausplatz 1 83471 Berchtesgaden Berchtesgaden, den 03.05.2016 Ausschreibung für die Gebäudereinigung der Grund- und Mittelschule Berchtesgaden - Aufforderung zur Angebotsabgabe Anlagen: 1) 2) 3) 4) 5) 6) 7) Allgemeine Bewerbungsbedingungen Allgemeine Vertragsbedingungen Besondere Vertragsbedingungen Angebotsschreiben Leistungsverzeichnis Flächenübersicht Preisblatt Sehr geehrte Damen und Herren, der Markt Berchtesgaden beabsichtigt, einen Auftrag für Reinigungsleistungen zu vergeben. Wenn Sie bereit sind, diese Leistungen zu übernehmen, bitten wir Sie, uns beiliegendes Angebotsschreiben nebst Anlagen bis zum Einreichungstermin ausgefüllt und unterschrieben im verschlossenen und gekennzeichneten Umschlag einzureichen. Informationen zum Verfahren: 1. Vergabeart: Offenes Verfahren 2. Art der Leistung: Gebäudereinigung 3. Rückfragen und Bedenken: Etwaige Bedenken gegen Ausschreibungstext und –verfahren sind dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Ihr Ansprechpartner: Herr Hölzl, Tel.: 0049 (0)8652-6006-47, [email protected] 4. Einreichungstermin für die Angebote: 30.06.2016 Die Angebotsfrist endet mit Ablauf des als Einreichungstermin bezeichneten Tages. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können Angebote schriftlich, fernschriftlich oder telegrafisch zurückgezogen werden. Verspätet eingehende Angebote können nicht berücksichtigt werden. Bieter sind bei der Öffnung der Angebote nicht zugelassen. 5. Einreichungsort-/ Anschrift: Markt Berchtesgaden, SG 50, Rathausplatz 1, D-83471 Berchtesgaden 6. Kennzeichnung: Der Umschlag ist außen wie folgt zu kennzeichnen: "Ungeöffnet an den Adressaten leiten! Angebot für Gebäudereinigung - Grund- und Mittelschule Berchtesgaden“. Das Angebot ist entweder durch Postzustellung, Einwurf in den Rathausbriefkasten oder durch persönliche Übergabe an den Markt Berchtesgaden einzureichen. Das Risiko des Postlaufes trägt der Bieter. 7. Sprache: Alle Äußerungen des Bieters müssen in deutscher Sprache erfolgen. 8. Kosten: Kosten für die Angebotsausarbeitung werden nicht erstattet. 9. Ablauf der Zuschlagsfrist: 29.07.2016 Bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist sind Sie an Ihr Angebot gebunden. Die Annahme des Angebots erfolgt durch die Zuschlagserteilung. 10. Absagen: Entsprechend § 13 Vergabeordnung (VgV) werden die Bieter unaufgefordert über das Ergebnis der Ausschreibung informiert. Wenn Sie weitere Informationen wünschen, müssen Sie dies schriftlich beantragen. 11. Nachprüfungsstelle: Wenn Sie sich in Ihren Rechten als Bieter verletzt fühlen, können Sie sich an die zuständige Vergabekammer wenden: Vergabekammer Südbayern (für Oberbayern, Niederbayern, Schwaben) Post: Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern 80534 München, Fax: (089)5143-767, E-Mail: [email protected] Angaben zum Vertrag: 01. Vertragsfristen: Lieferbeginn: Lieferende: 01.01.2017, 00:00 Uhr 31.12.2021, 24:00 Uhr 03. Tarifvereinbarungen: Der Auftraggeber wünscht eine vergleichbare Preisangabe für die gesamte Laufzeit von 60 Monaten. Eventuelle Tariferhöhungen sind von den Bietern in der Kalkulation der Preise zu berücksichtigen. 04. Sicherheitsleistung: Wird nicht gefordert Angebotsbedingungen: 01. Angebotsunterlagen: Bitte verwenden Sie die übersandten Angebotsvordrucke und keine selbstgefertigten Abschriften oder Kurzfassungen. Angebote müssen die Preise sowie die geforderten Angaben und Erläuterungen enthalten und unterschrieben sein. Änderungen an den Unterlagen dürfen nicht vorgenommen werden. Änderungen an den Eintragungen des Bieters müssen zweifelsfrei sein, ergänzende Erläuterungen sollen auf einer eigenen Anlage beigefügt werden. Im Falle von Widersprüchen ist der übersandte Ausdruck maßgebend. 02. Nebenangebote: Nebenangebote sind nicht zugelassen. 03. Teilung in Lose: Eine losweise Vergabe ist nicht vorgesehen. 04. Mit dem Angebot vorzulegende Auskünfte: Eignung Dem Angebot ist eine Eigenerklärung bezüglich der personellen, technischen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, sowie der Zuverlässigkeit der Geschäftsleitung beizufügen. Alternativ kann die Einheitliche Europäische Eigenerklärung beigefügt werden. 05. Weitere Nachweise Der Auftrag kann von folgenden Erklärungen und Nachweisen abhängig gemacht werden, die ggf. vom Bieter auf Anforderung nachzureichen sind: - - 06. Bietergemeinschaften: Bietergemeinschaften als Arbeitsgemeinschaften im Sinne des §705 BGB sind nur zugelassen, wenn diese mit der Angebotsabgabe ein Verzeichnis der Mitglieder mit Bezeichnung eines bevollmächtigten Vertreters und eine von allen Mitgliedern rechtsverbindliche unterzeichnete Erklärung vorlegen, in der festgelegt ist, - - 07. Zuschlagskriterien Referenzen zum Nachweis der Betätigung im Bereich der Gebäudereinigung innerhalb der letzten 3 Jahre. Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen des Unternehmens, falls deren Veröffentlichung nach dem Gesellschaftsrecht des Staates in dem das Unternehmen ansässig ist, vorgeschrieben ist. Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens sowie den Umsatz bezüglich Gebäudereinigungsleistungen der letzten 3 Geschäftsjahre dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, dass der bevollmächtigte Vertreter berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen oder den Zahlungsempfänger zu bestimmen, und dass alle Mitglieder für die Vertragserfüllung als Gesamtschuldner haften. Beauftragt wird das wirtschaftlich günstigste Angebot. Der Wertung werden die Angaben, so wie im Preisblatt eingetragen, zu Grunde gelegt. Gewichtung: - Preis - Niedrigste m²-Leistung zu reinigende Fläche in der Unterhaltsreinigung Mit freundlichen Grüßen Markus Hölzl Markt Berchtesgaden Rathausplatz 1 83471 Berchtesgaden 70% 30% ANLAGE 1) Allgemeine Bewerbungsbedingungen 1. Allgemeines Das Vergabeverfahren erfolgt nach der VOL/A (Vergabe und Vertragsordnung für Leistungen, Teil A) 2. Angebot 2.1. Grundlage der Angebotsabgabe ist die Leistungsbeschreibung (Leistungsverzeichnis). Für das Angebot sind die vom Auftraggeber übersandten Vordrucke zu verwenden; das Angebot ist an der dafür vorgesehenen Stelle zu unterschreiben. Eine selbstgefertigte Kopie oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zugelassen, wenn die Bieter den vom Auftraggeber verfassten Wortlaut der Urschrift des Leistungsverzeichnisses als allein verbindlich schriftlich anerkennen; Kurzfassungen müssen jedoch die Positionen vollzählig, in gleicher Reihenfolge und mit den gleichen Nummern wie in der Urschrift, wiedergeben. 2.2. Das Angebot muss vollständig sein; unvollständige Angebote können ausgeschlossen werden. Das Angebot muss die Preise und die in den Verdingungsunterlagen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Änderungen an den Verdingungsunterlagen sind unzulässig. Muster und Proben müssen als zum Angebot gehörig gekennzeichnet sein. Ist im Leistungsverzeichnis bei einer Teilleistung eine Bezeichnung für ein bestimmtes Fabrikat mit dem Zusatz „oder gleichwertiger Art" verwendet worden, und macht der Bieter keine Angabe, gilt das im Leistungsverzeichnis genannte Fabrikat als angeboten. Entspricht der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl (Position) nicht dem Ergebnis der Multiplikation von Mengenansatz und Einheitspreis, so ist der Einheitspreis maßgebend. Angebotene Preisnachlässe (z. B. Rabatt- oder Skontogewährung) werden bei der Wertung der Angebote berücksichtigt und sind im Angebotsvordruck an den bezeichneten Stellen aufzuführen. Ein angebotenes Skonto wird nur gewertet, wenn die Zahlungsfrist eindeutig angegeben und diese eine angemessene Bearbeitungszeit bietet (ab <=14 Tage) und wenn das Skonto sich auf alle Zahlungen erstreckt. 2.3. Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw,) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der hinzuzufügende Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebots hinzuzufügen. 2.4. Beabsichtigt der Bieter, Angaben aus seinem Angebot für die Anmeldung eines gewerblichen Schutzrechtes zu verwerten, hat er in seinem Angebot darauf hinzuweisen. 2.5. Eine Leistung, die von den vorgesehenen technischen Spezifikationen abweicht, darf angeboten werden, wenn sie mit dem geforderten Schutzniveau in Bezug auf Sicherheit, Gesundheit und Gebrauchstauglichkeit gleichwertig ist. 2.6. Wird eine Leistung angeboten, die von den vorgesehenen Spezifikationen abweicht, hat der Bieter bei der betreffenden Position des Leistungsverzeichnisses auf eine Anlage zum Angebot hinzuweisen. In dieser ist die abweichende Leistung eindeutig zu beschreiben und die Gleichwertigkeit im Hinblick auf Sicherheit, Gesundheit und Gebrauchstauglichkeit nachzuweisen. 2.7. Nebenangebote sind nicht zugelassen. 2.8. Digitale Angebote sind nicht zugelassen. Andere auf elektronischem Wege übermittelte Angebote sind im förmlichen Ausschreibungsverfahren nicht zugelassen (z. B. Fax, E-Mail) ANLAGE 1) 3. Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen Enthalten die Verdingungsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, die die Preisermittlung beeinflussen können, so hat der Bewerber unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe schriftlich, fernschriftlich oder telegrafisch darauf hinzuweisen. 4. Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung i. S. des Gesetzes beteiligen, werden ausgeschlossen. 5. Gewerberechtliche Voraussetzungen/Berufsgenossenschaft 5.1. Bieter, die den Nachweis, dass sie in die Handwerksrolle eingetragen oder bei der Industrie- und Handelskammer registriert sind, noch nicht erbracht haben, werden gebeten, diesen Nachweis mit dem Angebot vorzulegen. 5.2. Auf Verlangen hat der Bieter eine Bescheinigung der Berufsgenossenschaft vorzulegen. Ein Bieter, der seinen Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland hat, hat eine Bescheinigung des für ihn zuständigen Versicherungsträgers vorzulegen. 6. Weitervergabe an Unterauftragnehmer (Nachunternehmer) Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von Nachunternehmern ausführen zu lassen, muss er in seinem Angebot Art und Umfang der durch Nachunternehmer auszuführenden Leistungen angeben und auf Verlagen die vorgesehenen Nachunternehmer benennen. Der Bieter ist bei einer Auftragserteilung nach § 4 Nr. 4 VOL/B grundsätzlich verpflichtet, die Leistung im eigenen Betrieb auszuführen, und kann mit einer Zustimmung des Auftraggebers zur Übertragung von Leistungen, auf die sein Betrieb eingerichtet ist, an Unterauftragnehmer nur in begründeten Ausnahmefällen rechnen. 7. Bietergemeinschaften 7.1. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften 8. Bevorzugte Bewerber Bieter, die nach den Richtlinien für die Berücksichtigung bevorzugter Bewerber bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Werkstätten für Behinderte und Blindenwerkstätten, Ausbildungsbetriebe) bevorzugt berücksichtigt werden wollen, müssen mit Angebotsabgabe den Nachweis führen, dass sie die Voraussetzungen hierfür erfüllen. Wird der Nachweis nicht geführt, so wird das Angebot wie die Angebote nicht bevorzugter Bewerber behandelt. 9. Zusätze für ausländische Bewerber 9.1. Die Preise sind in Euro anzubieten. 9.2. Das Angebot ist in allen seinen Bestandteilen in deutscher Sprache abzufassen. Der Schriftverkehr mit dem Auftraggeber ist in deutscher Sprache zu führen. 9.3. Ergänzend gelten die deutschen Rechtsvorschriften ANLAGE 1) 10. Angebotsfrist, Eröffnungstermin 10.1. Die Angebotsfrist ist eine Ausschlussfrist und endet mit Ablauf des als Einreichungstermin festgesetzten Tages. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können Angebote schriftlich, fernschriftlich oder telegrafisch zurückgezogen werden. 10.2. An dem Eröffnungstermin sind Bieter nicht zugelassen 11. Erklärungen und Nachweise vor Auftragsvergabe Aufgrund der Ausschreibungs- und Vergabeordnung des Bezirk Oberbayern werden Aufträge im Wert von über 10.000 € nur an solche Unternehmen vergeben, die a) ihren gesetzlichen Pflichten zur Zahlung der Steuern und Sozialabgaben nachgekommen sind und die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfüllen, b) keine illegalen Beschäftigten einsetzen und wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften nicht zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens 2.556,46 € belegt worden sind, c) den Beschäftigten ihres Unternehmens keine niedrigeren als den für tarifgebundenen Unternehmen in Ihrer Brache geltenden Tariflohn zahlen und alle weiteren tariflichen Bestimmungen einhalten. Alle Erklärungs- und Bestätigungspflichten gelten bei beabsichtigter Beauftragung von Nachunternehmen (Subunternehmen) auch für diese. 12. Mitteilungen über das Ausschreibungsergebnis 12.1. Im Rahmen eines EU-weiten Vergabeverfahrens werden die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, spätestens 14 Kalendertage vor Auftragserteilung - gerechnet vom Tag nach der Absendung - schriftlich über den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, und über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihrer Angebote informiert (§ 13 Vergabeverordnung -VgV-). 13. Nachprüfungsbehörden bei EU-weiten Vergaben gem. § 102-106 des Vierten Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Die Vergabekammer bei Vergaben ab dem EU-Schwellenwert ist: Regierung von Oberbayern Vergabekammer Südbayern 80534 München ANLAGE 2) VOL Teil B Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) Fassung 2003 Präambel Die nachstehenden Allgemeinen Vertragsbedingungen sind bestimmt für Verträge über Leistungen, insbesondere für Dienst-, Kauf- und Werkverträge sowie für Verträge über die Lieferung herzustellender oder zu erzeugender beweglicher Sachen. §1 Art und Umfang der Leistungen 1. Art und Umfang der beiderseitigen Leistungen werden durch den Vertrag bestimmt. 2. Bei Widersprüchen im Vertrag gelten nacheinander a) die Leistungsbeschreibung b) Besondere Vertragsbedingungen c) etwaige Ergänzende Vertragsbedingungen d) etwaige Zusätzliche Vertragsbedingungen e) etwaige allgemeine Technische Vertragsbedingungen f) die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B). §2 Änderungen der Leistung 1. Der Auftraggeber kann nachträglich Änderungen in der Beschaffenheit der Leistung im Rahmen der Leistungsfähigkeit des Auftragnehmers verlangen, es sei denn, dies ist für den Auftragnehmer unzumutbar. 2. Hat der Auftragnehmer Bedenken gegen die Leistungsänderung, so hat er sie dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Teilt der Auftraggeber die Bedenken des Auftragnehmers nicht, so bleibt er für seine Angaben und Anordnungen verantwortlich. Zu einer gutachtlichen Äußerung ist der Auftragnehmer nur aufgrund eines gesonderten Auftrags verpflichtet. 3. Werden durch Änderung in der Beschaffenheit der Leistung die Grundlagen des Preises für die im Vertrag vorgesehene Leistung geändert, so ist ein neuer Preis unter Berücksichtigung der Mehr- und Minderkosten zu vereinbaren. In der Vereinbarung sind etwaige Auswirkungen der Leistungsänderung auf sonstige Vertragsbedingungen, insbesondere auf Ausführungsfristen, zu berücksichtigen. Diese Vereinbarung ist unverzüglich zu treffen. 4. (1) Leistungen, die der Auftragnehmer ohne Auftrag oder unter eigenmächtiger Abweichung vom Vertrag ausführt, werden nicht vergütet. Solche Leistungen hat er auf Verlangen innerhalb einer angemessenen Frist zurückzunehmen oder zu beseitigen, sonst können sie auf seine Kosten und Gefahr zurückgesandt oder beseitigt werden. Eine Vergütung steht ihm jedoch zu, wenn der Auftraggeber solche Leistungen nachträglich annimmt. (2) Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt. §3 ANLAGE 2) Ausführungsunterlagen 1. Die für die Ausführung erforderlichen Unterlagen sind dem Auftragnehmer unentgeltlich und rechtzeitig zu übergeben, soweit sie nicht allgemein zugänglich sind. 2. Die von den Vertragsparteien einander überlassenen Unterlagen dürfen ohne Zustimmung des Vertragspartners weder veröffentlicht, vervielfältigt noch für einen anderen als den vereinbarten Zweck genutzt werden. Sie sind, soweit nichts anderes vereinbart ist, auf Verlangen zurückzugeben. §4 Ausführung der Leistung 1. (1) Der Auftragnehmer hat die Leistung unter eigener Verantwortung nach dem Vertrag auszuführen. Dabei hat er die Handelsbräuche, die anerkannten Regeln der Technik sowie die gesetzlichen Vorschriften und behördlichen Bestimmungen zu beachten. (2) Der Auftragnehmer ist für die Erfüllung der gesetzlichen, behördlichen und berufsgenossenschaftlichen Verpflichtungen gegenüber seinen Arbeitnehmern allein verantwortlich. Es ist ausschließlich seine Aufgabe, die Vereinbarungen und Maßnahmen zu treffen, die sein Verhältnis zu seinen Arbeitnehmern regeln. 2. (1) Ist mit dem Auftraggeber vereinbart, dass er sich von der vertragsgemäßen Ausführung der Leistung unterrichten kann, so ist ihm innerhalb der Geschäfts- oder Betriebsstunden zu den Arbeitsplätzen, Werkstätten und Lagerräumen, in denen die Gegenstände der Leistung oder Teile von ihr hergestellt oder die hierfür bestimmten Stoffe gelagert werden, Zutritt zu gewähren. Auf Wunsch sind ihm die zur Unterrichtung erforderlichen Unterlagen zur Einsicht vorzulegen und die entsprechenden Auskünfte zu erteilen. (2) Dabei hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Preisgabe von Fabrikations- oder Geschäftsgeheimnissen des Auftragnehmers. (3) Alle bei der Besichtigung oder aus den Unterlagen und der sonstigen Unterrichtung erworbenen Kenntnisse von Fabrikations- oder Geschäftsgeheimnissen sind vertraulich zu behandeln. Bei Missbrauch haftet der Auftraggeber. 3. Für die Qualität der Zulieferungen des Auftraggebers sowie für die von ihm vereinbarten Leistungen anderer haftet der Auftraggeber, soweit nichts anderes vereinbart ist. Der Auftragnehmer hat die Pflicht, dem Auftraggeber die bei Anwendung der verkehrsüblichen Sorgfalt erkennbaren Mängel der Zulieferungen des Auftraggebers und der vom Auftraggeber vereinbarten Leistungen anderer unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Unterlässt er dies, so übernimmt er damit die Haftung.4. Der Auftragnehmer darf die Ausführung der Leistung oder wesentlicher Teile davon nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers an andere übertragen. Die Zustimmung ist nicht erforderlich bei unwesentlichen Teilleistungen oder solchen Teilleistungen, auf die der Betrieb des Auftragnehmers nicht eingerichtet ist. Diese Bestimmung darf nicht zum Nachteil des Handels ausgelegt werden. §5 Behinderung und Unterbrechung der Leistung 1. Glaubt sich der Auftragnehmer in der ordnungsgemäßen Ausführung der Leistung behindert, so hat er dies dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die Anzeige kann unterbleiben, wenn die Tatsachen und deren hindernde Wirkung offenkundig sind. 2. (1) Die Ausführungsfristen sind angemessen zu verlängern, wenn die Behinderung im Betrieb des Auftragnehmers durch höhere Gewalt, andere vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Umstände, Streik oder durch rechtlich zulässige Aussperrung verursacht worden ist. Gleiches gilt für solche ANLAGE 2) Behinderungen von Unterauftragnehmern und Zulieferern, soweit und solange der Auftragnehmer tatsächlich oder rechtlich gehindert ist, Ersatzbeschaffungen vorzunehmen. (2) Falls nichts anderes vereinbart ist, sind die Parteien, wenn eine nach Absatz 1 vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Behinderung länger als drei Monate seit Zugang der Mitteilung gemäß Nr. 1 Satz 1 oder Eintritt des offenkundigen Ereignisses gemäß Nr. 1 Satz 2 dauert berechtigt, binnen 30 Tagen nach Ablauf dieser Zeit durch schriftliche Erklärung den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen oder ganz oder teilweise von ihm zurückzutreten. 3. Sobald die hindernden Umstände wegfallen, hat der Auftragnehmer unter schriftlicher Mitteilung an den Auftraggeber die Ausführung der Leistung unverzüglich wieder aufzunehmen. §6 Art der Anlieferung und Versand Der Auftragnehmer hat, soweit der Auftraggeber die Versandkosten gesondert trägt, unter Beachtung der Versandbedingungen des Auftraggebers dessen Interesse sorgfältig zu wahren. Dies bezieht sich insbesondere auf die Wahl des Beförderungsweges, die Wahl und die Ausnutzung des Beförderungsmittels sowie auf die tariflich günstigste Warenbezeichnung. §7 Pflichtverletzungen des Auftragnehmers 1. Im Fall von Pflichtverletzungen des Auftragnehmers finden vorbehaltlich der Regelungen des § 14 VOL/B die gesetzlichen Vorschriften nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen Anwendung. 2. (1) Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber im Fall leicht fahrlässig verursachter Schäden aufgrund von Pflichtverletzungen den entgangenen Gewinn des Auftraggebers nicht zu ersetzen. Die Pflicht zum Ersatz dieser Schäden ist ebenfalls ausgeschlossen, wenn der Verzug durch Unterauftragnehmer verursacht worden ist, die der Auftraggeber dem Auftragnehmer vorgeschrieben hat. (2) Darüber hinaus kann die Schadensersatzpflicht im Einzelfall weiter begrenzt werden. Dabei sollen branchenübliche Lieferbedingungen z. B. dann berücksichtigt werden, wenn die Haftung summenmäßig oder auf die Erstattung von Mehraufwendungen für Ersatzbeschaffungen beschränkt werden soll. (3) Macht der Auftraggeber Schadensersatz statt der ganzen Leistung oder anstelle davon Aufwendungsersatz geltend, so ist der Auftragnehmer verpflichtet, die ihm überlassenen Unterlagen (Zeichnungen, Berechnungen usw.) unverzüglich zurückzugeben. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer unverzüglich eine Aufstellung über die Art seiner Ansprüche mitzuteilen. Die Mehrkosten für die Ausführung der Leistung durch einen Dritten hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer innerhalb von 3 Monaten nach Abrechnung mit dem Dritten mitzuteilen. Die Höhe der übrigen Ansprüche hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer unverzüglich anzugeben. (4) Macht der Auftraggeber bei bereits teilweise erbrachter Leistung Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung oder anstelle davon Aufwendungsersatz nur wegen des noch ausstehenden Teils der Leistung geltend, so hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich eine prüfbare Rechnung über den bereits bewirkten Teil der Leistung zu übermitteln. Im Übrigen findet Absatz 3 Anwendung. 3. Übt der Auftraggeber ein Rücktrittsrecht aus, finden Nr. 2 Absatz 3 Sätze 1 und 4 entsprechende Anwendung; bei teilweisem Rücktritt gilt zusätzlich Nr. 2 Absatz 4 Satz 1 entsprechend. 4. (1) Gerät der Auftragnehmer in Verzug, setzt der Auftraggeber dem Auftragnehmer vor Ausübung des Rücktrittsrechtes eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung. . ANLAGE 2) (2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, auf Verlangen des Auftragnehmers zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Leistung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Leistung besteht. Diese Anfrage ist vor Ablauf der Frist nach Absatz 1 zu stellen. Bis zum Zugang der Antwort beim Auftragnehmer bleibt dieser zur Leistung berechtigt. §8 Lösung des Vertrags durch den Auftraggeber 1. Der Auftraggeber kann vom Vertrag zurücktreten oder den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn über das Vermögen des Auftragnehmers das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist oder die ordnungsgemäße Abwicklung des Vertrags dadurch in Frage gestellt ist, dass er seine Zahlungen nicht nur vorübergehend einstellt. 2. Der Auftraggeber kann auch vom Vertrag zurücktreten oder den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn sich der Auftragnehmer in Bezug auf die Vergabe an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung im Sinne des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen beteiligt hat. 3. Im Falle der Kündigung ist die bisherige Leistung, soweit der Auftraggeber für sie Verwendung hat, nach den Vertragspreisen oder nach dem Verhältnis des geleisteten Teils zu der gesamten vertraglichen Leistung auf der Grundlage der Vertragspreise abzurechnen; die nicht verwendbare Leistung wird dem Auftragnehmer auf dessen Kosten zurückgewährt. 4. Die sonstigen gesetzlichen Rechte und Ansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt. §9 Verzug des Auftraggebers, Lösung des Vertrags durch den Auftragnehmer 1. Im Fall des Verzugs des Auftraggebers als Schuldner und als Gläubiger finden die gesetzlichen Vorschriften nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen Anwendung. 2. (1) Unterlässt der Auftraggeber ohne Verschulden eine ihm nach dem Vertrag obliegende Mitwirkung und setzt er dadurch den Auftragnehmer außerstande, die Leistung vertragsgemäß zu erbringen, so kann der Auftragnehmer dem Auftraggeber zur Erfüllung dieser Mitwirkungspflicht eine angemessene Frist setzen mit der Erklärung, dass er sich vorbehalte, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen, wenn die Mitwirkungspflicht nicht bis zum Ablauf der Frist erfüllt werde. (2) Im Fall der Kündigung sind bis dahin bewirkte Leistungen nach den Vertragspreisen abzurechnen. Im Übrigen hat der Auftragnehmer Anspruch auf eine angemessene Entschädigung, deren Höhe in entsprechender Anwendung von § 642 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches zu bestimmen ist. 3. Ansprüche des Auftragnehmers wegen schuldhafter Verletzung von Mitwirkungspflichten durch den Auftraggeber bleiben unberührt. § 10 Obhutspflichten Der Auftragnehmer hat bis zum Gefahrübergang die von ihm ausgeführten Leistungen und die für die Ausführung übergebenen Gegenstände vor Beschädigungen oder Verlust zu schützen. § 11 Vertragsstrafe 1. Wenn Vertragsstrafen vereinbart sind, gelten die §§ 339 bis 345 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Eine ANLAGE 2) angemessene Obergrenze ist festzulegen. 2. Ist die Vertragsstrafe für die Überschreitung von Ausführungsfristen vereinbart, darf sie für jede vollendete Woche höchstens 1/2 vom Hundert des Wertes desjenigen Teils der Leistung betragen, der nicht genutzt werden kann. Diese beträgt maximal 8%. Ist die Vertragsstrafe nach Tagen bemessen, so zählen nur Werktage; ist sie nach Wochen bemessen, so wird jeder Werktag einer angefangenen Woche als 1/6 Woche gerechnet. Der Auftraggeber kann Ansprüche aus verwirkter Vertragsstrafe bis zur Schlusszahlung geltend machen. § 12 Güteprüfung 1. Güteprüfung ist die Prüfung der Leistung auf Erfüllung der vertraglich vereinbarten technischen und damit verbundenen organisatorischen Anforderungen durch den Auftraggeber oder seinen gemäß Vertrag benannten Beauftragten. Die Abnahme bleibt davon unberührt. 2. Ist im Vertrag eine Vereinbarung über die Güteprüfung getroffen, die Bestimmungen über Art, Umfang und Ort der Durchführung enthalten muss, so gelten ergänzend hierzu, falls nichts anderes vereinbart worden ist, die folgenden Bestimmungen: a) Auch Teilleistungen können auf Verlangen des Auftraggebers oder Auftragnehmers geprüft werden, insbesondere in den Fällen, in denen die Prüfung durch die weitere Ausführung wesentlich erschwert oder unmöglich würde. b) Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber oder dessen Beauftragten den Zeitpunkt der Bereitstellung der Leistung oder Teilleistungen für die vereinbarten Prüfungen rechtzeitig schriftlich anzuzeigen. Die Parteien legen dann unverzüglich eine Frist fest, innerhalb derer die Prüfungen durchzuführen sind. Verstreicht diese Frist aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat ungenutzt, kann der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine angemessene Nachfrist setzen mit der Forderung, entweder innerhalb der Nachfrist die Prüfungen durchzuführen oder zu erklären, ob der Auftraggeber auf die Güteprüfung verzichtet. Führt der Auftraggeber die Prüfungen nicht innerhalb der Nachfrist durch und verzichtet der Auftraggeber auf die Prüfungen nicht, so hat er nach dem Ende der Nachfrist Schadensersatz nach den Vorschriften über den Schuldnerverzug zu leisten. c) Der Auftragnehmer hat die zur Güteprüfung erforderlichen Arbeitskräfte, Räume, Maschinen, Geräte, Prüf- und Messeinrichtungen sowie Betriebsstoffe zur Verfügung zu stellen. d) Besteht aufgrund der Güteprüfung Einvernehmen über die Zurückweisung der Leistung oder von Teilleistungen als nicht vertragsgemäß, so hat der Auftragnehmer diese durch vertragsgemäße zu ersetzen. e) Besteht kein Einvernehmen über die Zurückweisung der Leistung aufgrund von Meinungsverschiedenheiten über das angewandte Prüfverfahren, so kann der Auftragnehmer eine weitere Prüfung durch eine mit dem Auftraggeber zu vereinbarende Prüfstelle verlangen, deren Entscheidung endgültig ist. Die hierbei entstehenden Kosten trägt der unterliegende Teil. f) Der Auftraggeber hat vor Auslieferung der Leistung einen Freigabevermerk zu erteilen. Dieser ist die Voraussetzung für die Auslieferung an den Auftraggeber. g) Der Vertragspreis enthält die Kosten, die dem Auftragnehmer durch die vereinbarte Güteprüfung entstehen. Entsprechend der Güteprüfung unbrauchbar gewordene Stücke werden auf die Leistung nicht angerechnet. ANLAGE 2) § 13 Abnahme 1. (1) Für den Übergang der Gefahr gelten, soweit nichts anderes vereinbart ist, die gesetzlichen Vorschriften. (2) Wenn der Versand oder die Übergabe der fertiggestellten Leistung auf Wunsch des Auftraggebers über den im Vertrag vorgesehenen Termin hinausgeschoben wird, so geht, sofern nicht ein anderer Zeitpunkt vereinbart ist, für den Zeitraum der Verschiebung die Gefahr auf den Auftraggeber über. 2. (1) Abnahme ist die Erklärung des Auftraggebers, dass der Vertrag der Hauptsache nach erfüllt ist. Ist eine Abnahme gesetzlich vorgesehen oder vertraglich vereinbart, hat der Auftraggeber innerhalb der vorgesehenen Frist zu erklären, ob er die Leistung abnimmt. Liegt ein nicht wesentlicher Mangel vor, so kann der Auftraggeber die Abnahme nicht verweigern, wenn der Auftragnehmer seine Pflicht zur Beseitigung des Mangels ausdrücklich anerkennt. Bei Nichtabnahme gibt der Auftraggeber dem Auftragnehmer die Gründe bekannt und setzt, sofern insbesondere eine Nacherfüllung möglich und beiden Parteien zumutbar ist, eine Frist zur erneuten Vorstellung zur Abnahme, unbeschadet des Anspruchs des Auftraggebers aus der Nichteinhaltung des ursprünglichen Erfüllungszeitpunkts. (2) Mit der Abnahme entfällt die Haftung des Auftragnehmers für erkannte Mängel, soweit sich der Auftraggeber nicht die Geltendmachung von Rechten wegen eines bestimmten Mangels vorbehalten hat. (3) Hat der Auftraggeber die Leistung in Benutzung genommen, so gilt die Abnahme mit Beginn der Benutzung als erfolgt, soweit nichts anderes vereinbart ist. (4) Bei der Abnahme von Teilen der Leistung gelten die vorstehenden Absätze entsprechend. 3. Der Auftraggeber kann dem Auftragnehmer eine angemessene Frist setzen um Sachen, die der Auftraggeber als nicht vertragsgemäß zurückgewiesen hat, fortzuschaffen. Nach Ablauf der Frist kann er diese Sachen unter möglichster Wahrung der Interessen des Auftragnehmers auf dessen Kosten veräußern. § 14 Mängelansprüche und Verjährung 1. Ist ein Mangel auf ein Verlangen des Auftraggebers nach Änderung der Beschaffenheit der Leistung (§ 2 Nr. 1), auf die von ihm gelieferten oder vorgeschriebenen Stoffe oder von ihm geforderten Vorlieferungen eines anderen zurückzuführen, so ist der Auftragnehmer von Ansprüchen aufgrund dieser Mängel frei, wenn er die schriftliche Mitteilung nach § 2 Nr. 2 oder § 4 Nr. 3 erstattet hat oder wenn die vom Auftraggeber gelieferten Stoffe mit Mängeln behaftet sind, die bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt nicht erkennbar waren. 2. Für die Mängelansprüche gelten die gesetzlichen Vorschriften mit folgenden Maßgaben: a) Weist die Leistung Mängel auf, so ist dem Auftragnehmer zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu gewähren. Alle diejenigen Teile oder Leistungen sind nach Wahl des Auftragnehmers unentgeltlich nachzubessern, neu zu liefern oder neu zu erbringen, die innerhalb der Verjährungsfrist einen Sachmangel aufweisen, soweit dessen Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag. Nach Ablauf der Frist zur Nacherfüllung kann der Auftraggeber die Mängel auf Kosten des Auftragnehmers selbst beseitigen oder durch einen Dritten beseitigen lassen. ANLAGE 2) Der Auftraggeber kann eine angemessene Frist auch mit dem Hinweis setzen, dass er die Beseitigung des Mangels nach erfolglosem Ablauf der Frist ablehne; in diesem Fall kann der Auftraggeber nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen 1. die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten sowie 2. Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. b) Ein Anspruch des Auftraggebers auf Schadensersatz bezieht sich auf den Schaden am Gegenstand des Vertrages selbst, es sei denn, aa) der entstandene Schaden ist durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Auftragnehmers selbst, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen (§ 278 des Bürgerlichen Gesetzbuches) verursacht, bb) der Schaden ist durch die Nichterfüllung einer Garantie für die Beschaffenheit der Leistung verursacht oder cc) der Schaden resultiert aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Soweit der Auftragnehmer nicht nach aa) – cc) haftet, ist der Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen begrenzt auf den Wert der vom Mangel betroffenen Leistung. Die Schadens- und Aufwendungsersatzpflicht gemäß aa) entfällt, wenn der Auftragnehmer nachweist, dass Sabotage vorliegt, oder wenn der Auftraggeber die Erfüllungsgehilfen gestellt hat oder wenn der Auftragnehmer auf die Auswahl der Erfüllungsgehilfen einen entscheidenden Einfluss nicht ausüben konnte. c) Der Auftraggeber kann dem Auftragnehmer eine angemessene Frist setzen, mangelhafte Sachen fortzuschaffen. Nach Ablauf der Frist kann er diese Sachen unter möglichster Wahrung der Interessen des Auftragnehmers auf dessen Kosten veräußern. d) Für vom Auftraggeber unsachgemäß und ohne Zustimmung des Auftragnehmers vorgenommene Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten und deren Folgen haftet der Auftragnehmer nicht. 3. Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten für die Verjährung der Mängelansprüche die gesetzlichen Fristen des Bürgerlichen Gesetzbuches. Andere Regelungen sollen vorgesehen werden, wenn dies wegen der Eigenart der Leistung erforderlich ist; hierbei können die in dem jeweiligen Wirtschaftszweig üblichen Regelungen in Betracht gezogen werden. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen. § 15 Rechnung 1. (1) Der Auftragnehmer hat seine Leistung nachprüfbar abzurechnen. Er hat dazu Rechnungen übersichtlich aufzustellen und dabei die im Vertrag vereinbarte Reihenfolge der Posten einzuhalten, die in den Vertragsbestandteilen enthaltenen Bezeichnungen zu verwenden sowie gegebenenfalls sonstige im Vertrag festgelegte Anforderungen an Rechnungsvordrucke zu erfüllen und Art und Umfang der Leistung durch Belege in allgemein üblicher Form nachzuweisen. Rechnungsbeträge, die für Änderungen und Ergänzungen zu zahlen sind, sollen unter Hinweis auf die getroffenen Vereinbarungen von den übrigen getrennt aufgeführt oder besonders kenntlich gemacht werden. (2) Wenn vom Auftragnehmer nicht anders bezeichnet, gilt diese Rechnung als Schlussrechnung. 2. Wird eine prüfbare Rechnung gemäß Nr. 1 trotz Setzung einer angemessenen Frist nicht eingereicht, so kann der Auftraggeber die Rechnung auf Kosten des Auftragnehmers für diesen aufstellen, wenn er dies angekündigt hat. § 16 ANLAGE 2) Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen 1. Leistungen werden zu Stundenverrechnungssätzen nur bezahlt, wenn dies im Vertrag vorgesehen ist oder wenn sie vor Beginn der Ausführung vom Auftraggeber in Auftrag gegeben worden sind. 2. Dem Auftraggeber sind Beginn und Beendigung von derartigen Arbeiten anzuzeigen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind über die Arbeiten nach Stundenverrechnungssätzen wöchentlich Listen einzureichen, in denen die geleisteten Arbeitsstunden und die etwa besonders zu vergütenden Roh- und Werkstoffe, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie besonders vereinbarte Vergütungen für die Bereitstellung von Gerüsten, Werkzeugen, Geräten, Maschinen und dergleichen aufzuführen sind. 3. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Listen wöchentlich, erstmalig 12 Werktage nach Beginn, einzureichen. § 17 Zahlung 1. Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt nach Erfüllung der Leistung. Sie kann früher gemäß den vereinbarten Zahlungsbedingungen erfolgen. Fehlen solche Vereinbarungen, so hat die Zahlung des Rechnungsbetrages binnen 30 Tagen nach Eingang der prüfbaren Rechnung zu erfolgen. Die Zahlung geschieht in der Regel bargeldlos. Maßgebend für die Rechtzeitigkeit ist der Zugang des Überweisungsauftrages beim Zahlungsinstitut des Auftraggebers. 2. Sofern Abschlagszahlungen vereinbart sind, sind sie in angemessenen Fristen auf Antrag entsprechend dem Wert der erbrachten Leistungen in vertretbarer Höhe zu leisten. Die Leistungen sind durch nachprüfbare Aufstellungen nachzuweisen. Abschlagszahlungen gelten nicht als Abnahme von Teilen der Leistung. 3. Bleiben bei der Schlussrechnung Meinungsverschiedenheiten, so ist dem Auftragnehmer gleichwohl der ihm unbestritten zustehende Betrag auszuzahlen. 4. Die vorbehaltlose Annahme der als solche gekennzeichneten Schlusszahlung schließt Nachforderungen aus. Ein Vorbehalt ist innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Schlusszahlung zu erklären. Ein Vorbehalt wird hinfällig, wenn nicht innerhalb eines weiteren Monats eine prüfbare Rechnung über die vorbehaltenen Forderungen eingereicht oder, wenn dies nicht möglich ist, der Vorbehalt eingehend begründet wird. 5. Werden nach Annahme der Schlusszahlung Fehler in den Unterlagen der Abrechnung festgestellt, so ist die Schlussrechnung zu berichtigen. Solche Fehler sind Fehler in der Leistungsermittlung und in der Anwendung der allgemeinen Rechenregeln, Komma- und Übertragungs- einschließlich Seitenübertragungsfehler. Auftraggeber und Auftragnehmer sind verpflichtet, die sich daraus ergebenden Beträge zu erstatten. § 18 Sicherheitsleistung 1. (1) Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind Sicherheitsleistungen unter den Voraussetzungen des § 14 VOL/A erst ab einem Auftragswert von 50.000,-- Euro zulässig. Wenn eine Sicherheitsleistung vereinbart ist, gelten die §§ 232-240 des Bürgerlichen Gesetzbuches, soweit sich aus den nachstehenden Bestimmungen nichts anderes ergibt. (2) Die Sicherheit dient dazu, die vertragsgemäße Ausführung der Leistung und die Durchsetzung von Mängelansprüchen sicherzustellen. 2. (1) Wenn im Vertrag nichts anderes vereinbart ist, kann Sicherheit durch Hinterlegung von Geld oder durch Bürgschaft eines in der Europäischen Union oder in einem Staat, der Vertragspartei des ANLAGE 2) Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder Mitglied des WTO-Dienstleistungsübereinkommens (GATS) ist, zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers geleistet werden. Sofern der Auftraggeber im Einzelfall begründete Bedenken gegen die Tauglichkeit des Bürgen hat, hat der Auftragnehmer die Tauglichkeit nachzuweisen. (2) Der Auftragnehmer hat die Wahl unter den verschiedenen Arten der Sicherheit; er kann eine Sicherheit durch eine andere ersetzen. 3. Bei Bürgschaft durch andere als zugelassene Kreditinstitute oder Kreditversicherer ist Voraussetzung, dass der Auftraggeber den Bürgen als tauglich anerkannt hat. 4. (1) Die Bürgschaftserklärung ist schriftlich mit der ausdrücklichen Bestimmung, dass die Bürgschaft deutschem Recht unterliegt, unter Verzicht auf die Einreden der Aufrechenbarkeit, der Anfechtbarkeit und der Vorausklage abzugeben (§§ 770, 771 des Bürgerlichen Gesetzbuches); sie darf nicht auf bestimmte Zeit begrenzt und muss nach Vorschrift des Auftraggebers ausgestellt sein. Die Bürgschaft muss unter den Voraussetzungen von § 38 der Zivilprozessordnung die ausdrückliche Vereinbarung eines vom Auftraggeber gewählten inländischen Gerichtsstands für alle Streitigkeiten über die Gültigkeit der Bürgschaftsvereinbarung sowie aus der Vereinbarung selbst enthalten. (2) Der Auftraggeber kann als Sicherheit keine Bürgschaft fordern, die den Bürgen zur Zahlung auf erstes Anfordern verpflichtet. 5. Wird Sicherheit durch Hinterlegung von Geld geleistet, so hat der Auftragnehmer den Betrag bei einem zu vereinbarenden Geldinstitut auf ein Sperrkonto einzuzahlen, über das beide Parteien nur gemeinsam verfügen können. Etwaige Zinsen stehen dem Auftragnehmer zu. 6. Der Auftragnehmer hat die Sicherheit binnen 18 Werktagen nach Vertragsschluss zu leisten, wenn nichts anderes vereinbart ist. 7. Der Auftraggeber hat eine Sicherheit entsprechend dem völligen oder teilweisen Wegfall des Sicherungszwecks unverzüglich zurückzugeben. § 19 Streitigkeiten 1. Bei Meinungsverschiedenheiten sollen Auftraggeber und Auftragnehmer zunächst versuchen, möglichst binnen zweier Monate eine gütliche Einigung herbeizuführen. 2. Liegen die Voraussetzungen für eine Gerichtsstandsvereinbarung nach § 38 der Zivilprozessordnung vor, richtet sich der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten über die Gültigkeit des Vertrages und aus dem Vertragsverhältnis ausschließlich nach dem Sitz der für die Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle, soweit nichts anderes vereinbart ist. Die auftraggebende Stelle ist auf Verlangen verpflichtet, die den Auftraggeber im Prozess vertretende Stelle mitzuteilen. 2. Streitfälle berechtigen den Auftragnehmer nicht, die übertragenen Leistungen einzustellen, wenn der Auftraggeber erklärt, dass aus Gründen besonderen öffentlichen Interesses eine Fortführung der Leistung geboten ist. ANLAGE 3) Besondere Vertragsbedingungen 1. Die Laufzeit des Vertrages beträgt 60 Monate. Sie beginnt am 01.01.2017 und endet mit Ablauf des 31.12.2021. 2. Der Standort der Mittelschule ist bis Laufzeitende noch nicht gesichert. Eine Entscheidung hierüber erfolgt vorauss. erst in ca. zwei bis drei Jahren. Der Auftraggeber muss sich deshalb für den Anteil der Mittelschule ein außerordentliches Kündigungsrecht von 3 Monaten jeweils zum Schuljahresende vorbehalten. Der Anteil der Grundschule ist hiervon nicht betroffen und ist im gesamten Vertragszeitraum zu reinigen. 3. Die Zahlungsmodalitäten richten sich nach § 17 der Allgemeinen Vertragsbedingungen. 4. Eventuelle Tariferhöhungen und Kostensteigerungen für Verbrauchsmaterial sind mit zu kalkulieren. Eine Preiserhöhung wegen Fehlkalkulation für Lohnund Materialkosten innerhalb der Vertragslaufzeit ist nicht gestattet. Der Angebotspreis gemäß Preisblatt ist für die gesamte Vertragslaufzeit bindend. 5. Reinigungsmittel und Reinigungsgeräte sind vom Auftragnehmer zu stellen. Dies ist bei der Kalkulation zu berücksichtigen. 6. Eine Besichtigung des Objektes vor Angebotsabgabe ist durchzuführen. Hierzu kann ein Termin mit dem zuständigen Hausmeister vereinbart werden. Tel.: 0049 (0)175-8345442 Herr Helge Zeidler Besichtigung wurde durchgeführt: Ja Nein ANLAGE 4) Name und Anschrift des Bieters An die Vergabestelle Markt Berchtesgaden Rathausplatz 1 D-83471 Berchtesgaden Ausschreibung für die Erbringung von Reinigungsleistungen an der Grundund Mittelschule Berchtesgaden, Bräuhausstraße 10, 83471 Berchtesgaden hier: Angebot a) Anlagen, die Vertragsbestandteil werden: • Allgemeine Vertragsbedingungen • Allgemeine Bewerbungsbedingungen • Besondere Vertragsbedingungen • Leistungsverzeichnis • Preisblatt b) Sonstige Anlagen: -Sehr geehrte Damen und Herren, 1. wir bieten die Leistung zu den von uns in dem Preisblatt eingesetzte n Preisen an. Dem Angebot liegen die oben unter a) aufgeführten Anlagen als Vertragsbestandteile zugrunde. An unser Angebot halten wir uns bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist gebunden, unter der Voraussetzung, dass wir innerhalb von 4 Börsenarbeitstagen (am letzten Tag bis 13 Uhr, sofern dies ein Montag, Dienstag, Mittwoch oder Donnerstag ist, freitags bis 11 Uhr) ab Ende der Angebotsfrist die formlose Mitteilung über die beabsichtigte Vergabe erhalten. Die Annahme des Angebots erfolgt durch die Zuschlagserteilung. Fax-Adresse und/oder E-Mail-Adresse für die Mitteilung über die beabsichtigte Vergabe oder Absage nach § 101a GWB (und etwaige kurzfristige Nachfragen oder Nachforderung von Referenzen): ………………………………………………………………............................................................................ ................................................................................................................................................................... ................................................................................................................................................................... (vom Bieter auszufüllen) 2. Wir erklären, • dass wir die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistungen erfüllen. ANLAGE 4) • dass wir unseren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben, sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen sind. • dass weder unser Unternehmen noch Angehörige des Unternehmens im Zusammenhang mit der Tätigkeit für das Unternehmen in den letzten 2 Jahren nach § 6 Satz 1 oder 2 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden sind. • dass gegen unser Unternehmen kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist. • dass wir Amtsträgern oder für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten keine Vorteile angeboten, versprochen oder gewährt haben, • dass wir keine Verstöße gegen das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen begangen haben, wie die Beteiligung an Absprachen über Preise und Preisbestandteile, verbotene Preisempfehlungen, Beteiligung an Empfehlungen oder Absprachen über Abgabe oder Nichtabgabe von Angeboten. Wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung im Angebotsschreiben unseren Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zur Folge haben kann. 3. Unser Unternehmen (vom Bieter ist das zutreffende anzukreuzen) gehört zu Handwerk Industrie Handel Versorgungsunternehmen ist ein ausländisches Unternehmen aus einem EWR-Staat bzw. Staat des WTO-Abkommens ausländisches Unternehmen aus einem anderen Staat, nämlich Sonstige ………………… (internationales Autokennzeichen genügt) 4. Die nachfolgende Unterschrift gilt für alle Teile des Angebots. Mit freundlichen Grüßen Ort, Datum, Stempel und Unterschrift ...................................................................... Wird das Angebot an dieser Stelle nicht unterschrieben, gilt es als nicht abgegeben. ANLAGE 5) Leistungsverzeichnis für die Reinigung der Grund- und Mittelschule Berchtesgaden Bräuhausstr. 8 und 10, 83471 Berchtesgaden AUSZUFÜHRENDE ARBEITEN BEI NORMALEM SCHULBETRIEB (UNTERHALTSREINIGUNG) Reinigung der Unterrichts- und Werkräume 1. Arbeitstäglich: 1.1. Reinigung der Böden im Nasswischverfahren (gemäß Reinigungsrhythmus Anlage 6) Abfallbehälter entleeren, Inhalt an entsprechenden Sammelstellen entsorgen; mit neuen Beuteln bestücken 1.2. 2. 2,5 x wöchentlich: 2.1. 2.4 2.5. Fußbodenreinigung (Grobschmutz aufkehren, Reinigung im Nasswischverfahren oder Bürst- bzw. Absaugen je nach Bodenbelag) Feuchtes Abwischen der Tische, Stühle und Lehrerpulte, ggfs. Entfernen von groben Verschmutzungen. (die Stühle werden von den Schülern entweder aboder aufgestuhlt, Ausnahmen bei Grundschulklassen bis zum 2. Schuljahr). Entfernen der Fingerspuren und Verschmutzungen im Griffbereich an den Türen (auch Glastüren) und Lichtschaltern, Türgriffe feucht abwischen Feuchtes Auswischen der Kreiderinnen Waschbecken mit Sanitärreiniger nassreinigen 3. 1 x wöchentlich: 3.1. 3.2. 3.4 Feuchtes Auswischen der Abfallbehälter und Papierkörbe Abstauben bzw. feuchtes Abwischen der nicht verstellten Fensterbänke und Heizkörper, ggfs. Entfernung von groben Verschmutzungen Abstauben der Schrankflächen und Schrankoberflächen bis zu einer Höhe von 200 cm sowie der Geräte (z. B. Computer, Tageslichtprojektor, Radio, etc.) und Bilder sowie Wandtafeln Spiegelflächen mit Glasreiniger reinigen 4. 1 x vierteljährlich (1. Monat im Quartal) 4.1 Waschmaschinen, Wäschetrockner, Kühlschränke und Geschirrspüler außen abwischen, Geräte verschieben und Standplatz gründlich Nassreinigen, danach wieder zurückschieben. 2.2. 2.3. 3.3. Seite 1 von 7 ANLAGE 5) Reinigung der Verkehrsflächen (Flure, Treppen und Hallen) 1. Arbeitstäglich: 1.1. 1.4. 1.5. Fußbodenreinigung (Grobschmutz aufkehren, Reinigung im Nasswischverfahren oder Bürst- bzw. Absaugen je nach Bodenbelag) Abfallbehälter entleeren, Inhalt an entsprechenden Sammelstellen entsorgen; mit neuen Beuteln bestücken Entfernen der Fingerspuren und Verschmutzungen im Griffbereich sowie an den Türgriffen an den Eingangs- und Zwischentüren sowie den Lichtschaltern auf den Gängen. Feuchtes Abwischen des Handlaufs am Treppengeländer Entfernen von Kaugummirückständen 2. 2,5 x wöchentlich: 2.1. 2.2. Absaugen der Fußmatten bzw. Fußabtreter im Eingangsbereich Reinigen der Vorräume (Grund- und Mittelschule Haupteingang) und des Vorplatzes Richtung Spielplatz (Grobschmutz entfernen, Nasswischen je nach Witterung) 3. 1 x wöchentlich: 3.1. 3.2. Feuchtes Auswischen der Papierkörbe und Abfallbehälter. Feuchtes Abwischen der nicht verstellten Fensterbänke und Abstauben des Mobiliars (Schränke, Bilder, etc.). Feuchtes Abwischen der Garderobenbänke und Hakenleisten Reinigung des Treppengeländers (Verstrebungen) Beseitigung von Fingerspuren an den Vitrinen in d. Pausenhalle sowie den Fluren 1.2. 1.3. 3.3. 3.4. 3.5. 4. 1 x monatlich (1. Woche d. Monats): 4.1. 4.2. 4.3. Reinigung der Auffangschalen von Fußabstreifern bzw. Fußabtretern Entfernen von Spinnweben Reinigung der Glastüren bis zu einer Höhe von 180 cm sowie den Schaukästen und Vitrinen Reinigung der Sanitärbereiche 1. Arbeitstäglich: 1.1. 1.2. Nassreinigung der Fußböden mit Sanitärreiniger. Ausbürsten und Nassreinigung der WC-Becken, Urinale, der Handwaschbecken mit Desinfektions- bzw. Sanitärreiniger Seite 2 von 7 ANLAGE 5) 1.3. 1.4. 1.5. 1.6. Abfallbehälter entleeren, Inhalt an entsprechenden Sammelstellen entsorgen; mit neuen Beuteln bestücken Entfernen der Fingerspuren und Verschmutzungen im Griffbereich an den Türen sowie Desinfektion der Türgriffe. Feuchtes Abwischen der Türen und Trennwände im Spritzbereich. Feuchtes Abwischen der Spiegel, Ablagen und Armaturen, Seifenspendern und Handtuchspender sowie der Lichtschalter. 2. 1 x wöchentlich: 2.1. Feuchtes Abwischen der Fensterbänke und Heizkörper. 3. 1 x monatlich: 3.1. Feuchtes Abwischen der gesamten Türen innen und außen sowie der Trennwände mit Desinfektionsreiniger. Reinigung im Verwaltungsbereich (Büros und Lehrerzimmer mit Küche) 1. arbeitstäglich: 1.1. Abfallbehälter entleeren, Inhalt an entsprechenden Sammelstellen entsorgen; mit neuen Beuteln bestücken 2. 2,5 x wöchentlich: 2.1. Fußbodenreinigung (Grobschmutz aufkehren, Reinigung im Nasswischverfahren oder Bürst- bzw. Absaugen je nach Bodenbelag) Abstauben bzw. feuchtes Abwischen der leeren Schreibtische und Beistelltische. Entfernen der Fingerspuren und Verschmutzungen im Griffbereich an den Türen. 2.2. 2.3. 3. 1 x wöchentlich: 3.1. 3.2. 3.3. Feuchtes Aus- bzw. Abwischen der Papierkörbe sowie der Telefonapparate. Abstauben bzw. feuchtes Abwischen der nicht verstellten Fensterbänke. Abstauben bzw. feuchtes Abwischen der Schranktüren im Bereich der Griffleisten. Feuchtes Abwischen der Lichtschalter und Steckdosen. Abstauben der Geräte (z. B. Computer, Fax, Kopierer, etc.), Schränke und Bilder Waschbecken, Spiegel und Ablage im Postraum (Anlage 6 - Raum 110d) 3.4. 3.5. 3.6. Seite 3 von 7 ANLAGE 5) Seite 4 von 7 ANLAGE 5) 4. 1 x monatlich (2. Woche d. Monats) 4.1. Innenreinigung der vorhandenen Kühlschränke. Durchführung der Unterhaltsreinigung: Reinigung der Klassenzimmer ab 13.00 Uhr, soweit kein Unterricht mehr stattfindet. Reinigung sämtlicher Verkehrsflächen ab 13.00 Uhr. Seite 5 von 7 ANLAGE 5) AUSZUFÜHRENDE ARBEITEN WÄHREND DER BAYERISCHEN OSTERFERIEN (ZWISCHENREINIGUNG): Reinigung der Unterrichts-, Büro- und sonstigen Räume 1. Fußbodenreinigung (Grobschmutz aufkehren, Reinigung im Nasswischverfahren oder Bürst- bzw. Absaugen je nach Bodenbelag), insbesondere mit Entfernen von Absatzstriemen und Begehungsspuren. Abwaschen des gesamten Inventars, insbesondere der Tische, Stühle und Schränke Reinigung der Heizkörper Reinigung der Türen und Türstöcke sowie sämtlicher Lichtschalter Nassreinigung der Garderobenablagen, insbesondere der Schuhablagen Abstauben von Bildern und sonstigen Wandbehängen Reinigung der Glasflächen an Schränken, Schaukästen und Vitrinen (innen soweit möglich und außen) Abfallbehälter entleeren, Inhalt an entsprechenden Sammelstellen entsorgen; Feucht auswischen und mit neuen Beuteln bestücken 2. 3. 4 5. 6 7. 8. Reinigung der Verkehrsflächen 1. Fußbodenreinigung (Grobschmutz aufkehren, Reinigung im Nasswischverfahren oder Bürst- bzw. Absaugen je nach Bodenbelag), insbesondere mit Entfernen von Absatzstriemen, Begehungsspuren und Flecken Aussaugen der Bodenübergangsrillen im Grundschulbereich - Anbau Gründliches Absaugen der Schmutzfangmatten und Reinigung der Auffangschalen Reinigen der Randleisten Säubern von Treppengeländern, Seitenflächen der Treppen Abstauben und feuchtes abwischen der Schülerschließfächer, auch oben (nur außen). 2. 3. 4. 5. 6. Reinigung der Sanitärbereiche 1. Gründliches Abwaschen der Wandfliesen vollflächig, der WC-Becken, Urinale, Handwaschbecken einschl. Spiegel, Ablageflächen, Armaturen, Spendern, Duschkabinen und Türen beidseitig mit Desinfektionslauge. Aus- und Abwaschen inkl. Desinfizieren der Abfall- und Hygienebehälter, Bestückung mit neuen Müllbeuteln Abwischen der Lichtschalter 2. 3. Seite 6 von 7 ANLAGE 5) AUSZUFÜHRENDE ARBEITEN WÄHREND DER BAYERISCHEN SOMMERFERIEN (GRUNDREINIGUNG): Reinigung der Unterrichts-, Büro- und sonstigen Räume 1. 2. 7. 8. 9. Aus- und Einräumen des Mobiliars Nasses maschinelles Grundreinigen der Stein- und PVC-Böden und neues Einpflegen mit hochwertigen Pflegemitteln. Gründliches Säubern und Wachsen der Holzböden Gründliches Absaugen aller Textilböden und ggfs. Spurenbeseitigen mittels Pflegemittel Abwaschen des gesamten Inventars, insbesondere der Tische, Stühle und Schränke Feuchtes Abwischen der Glasflächen an Schrankwänden, Vitrinen und Schaukästen Reinigung der Heizkörper und sämtlicher Lampen Reinigung der Türen und Türstöcke sowie Lichtschaltern Abstauben von Bildern und sonstigen Wandbehängen Reinigung der Verkehrsflächen 1. Nasses maschinelles Grundreinigen der Stein- und PVC-Böden und neues Einpflegen mit hochwertigen Pflegemitteln. Gründliches Absaugen der Textilböden Feuchtes Abwischen der Glasflächen an Schrankwänden, Vitrinen und Schaukästen Gründliches Absaugen und Reinigen der Schmutzfangmatten Reinigen der Randleisten Säubern von Treppengeländern, Seitenflächen der Treppen. Abstauben und feuchtes Abwischen der Schülerschließfächer, auch oben (nur außen). 3. 4. 5. 6. 2. 3. 4. 5. 6. 7. Reinigung der Sanitärbereiche 1. Nasses soweit möglich maschinelles Grundreinigen der Fliesen, Stein- und PVC-Böden und neues Einpflegen mit hochwertigen Pflegemitteln. Gründliches Abwaschen der Wandfliesen vollflächig, der WC-Becken, Urinale, Handwaschbecken einschl. Spiegel, Ablageflächen, Armaturen, Spendern, Duschkabinen und Türen beidseitig mit Desinfektionslauge. Aus- und Abwaschen inkl. Desinfizieren der Abfall- und Hygienebehälter und Bestückung mit neuen Müllbeuteln Abwischen und Desinfektion der Lichtschalter und sämtlicher Türgriffe 2. 3. 4. Seite 7 von 7 ANLAGE 6) Größe Raum Nr. Bereich Etage Reinigungsrhythmus 2,5x/ 1x/Wo. Wo. m² täglich sonst. Boden Tafel Stühle Linol. PVC Stein Fliese Holz Kork Tepp. Waschbecken Inventar Besonderheiten Mittelschule Anbau A 01 Klassenzimmer UG 72,08 x 1 30 A 02 Zeichensaal UG 72,09 x 1 25 A 02a Zeichensaal Nebenraum UG 31,62 Vorflächen/ Flur UG 13,33 Treppe und Flur (Mittelschule Haupthaus) UG 47,03 x 1 1 x vjhrl. x x 2 x 1 x 14-tägig Raum f. Reinigungsfirma nicht enthalten ca. 12 qm Eigenleistung x Grundschule ohne Mittelbau Windfang Vorraum UG 29,70 Flur UG 145,68 x WC Herren UG 22,99 x x 5 Urinale, 3 Toiletten, 2 Waschbecken WC Damen UG 17,89 x x 3 Toiletten, 2 Waschbecken, 1 Ausgußbecken UG 21,64 002 Lehrmittel Treppe x x x 1 x vjhrl. x UG 30,00 003 Klassenzimmer UG 69,61 x x 1 25 x 1 004 Klassenzimmer UG 69,61 x 1 25 x 1 005 Mittagsbetreuung UG 69,61 x 1 25 x WC Lehrer UG 3,50 Nebenräume UG 20,48 x x x 1 2 Auflegeteppiche x 1 Toilette, 1 Waschbecken x Kühlschrank, Waschbecken Größe Raum Nr. Bereich Etage m² Reinigungsrhythmus 2,5x/ 1x/Wo. Wo. täglich sonst. Boden Tafel Stühle Linol. PVC Stein Fliese Holz Kork Waschbecken Inventar Mittelschule Hausmeister EG 13,08 Windfang EG 24,45 Treppenhaus EG 144,72 x x x Pausenhalle EG 340,62 014 Hausaufgabenraum EG 69,22 Treppenhaus EG 26,85 015 Werkraum EG 83,38 016 Werkraum EG 36,56 Flur EG 50,78 EG 72,20 x EG 72,52 x EG 16,08 017 / 018 Werkraum x x 2 Schmutzfänger in Rahmen x x x x 1 24 x x x x 20 x 1xmtl. x x Schreinermaschinen x x x 5 geringer Anteil Fliesenboden Mittelschule Anbau A 11 Computerraum 1 A 11a Serverraum A 12 Computerraum 2 EG 88,27 Flur EG 13,33 halbjährl. x 20 x 2 x 25 x 1 20 PC-Arbeitsplätze 2 PC-Arbeitsplätze 1 x x 25 PC-Arbeitsplätze Grundschule ohne Mittelbau Windfang EG 54,56 Flur EG 117,16 x x x x x Treppenhaus EG 44,00 x WC Damen u. Lehrerinnen EG 42,50 x EG 93,64 103 / 103a Sekretariat+Lehrerzimmer x x 4 Waschbecken, 1 Ausgußbecken, 8 Toiletten x 101 101 Klassenzimmer EG 75,37 x 1 30 x 104 104 Klassenzimmer EG 69,61 x 1 30 x 1 1 105 105 Klassenzimmer EG 69,61 x 1 30 x 1 Mittelbau Grundschule 106 Mittagsbetreuung EG 84,08 x 1 x 1 107 Mittagsbetreuung EG 84,08 x 1 x 1 x x 2 108 WTG-Raum EG 84,08 109 Gymnastik EG 101,00 x 1 Flure/Treppen WC Herren EG EG 109,00 20,48 x x 24 x 4 Auflegeteppiche Eingebaute Bühne aus Holz, ca. 20m² (nur fegen) x x 3 Toiletten, 6 Urinale, 1 Waschbecken, 1 Ausgußbecken Besonderheiten Größe Raum Nr. Reinigungsrhythmus 2,5x/ 1x/Wo. Wo. Boden m² WC-Damen 1. OG 35,33 x x 2 Waschbecken, 6 Toiletten WC-Herren 1. OG 31,93 x x 1 Waschbecken, 8 Urinale, 3 Toiletten Treppenhaus 1. OG 138,38 x x x täglich sonst. Tafel Stühle Linol. Waschbecken Etage Bereich PVC Stein Fliese Holz Kork Teppich Inventar Mittelschule 1. OG 6,04 x 110 c Sekretariat Gang 1. OG 12,41 x x 110 a Direktor 1. OG 21,01 x x 110 b Konrektor 1. OG 17,24 x 110 d Postraum 1. OG 11,93 x 111 Klassenzimmer 1. OG 84,08 x 1 30 x 1 112 Klassenzimmer 1. OG 78,86 x 1 30 x 1 113 Gruppenraum 1. OG 37,33 x 1 18 x 1 114 Klassenzimmer 1. OG 73,46 x 1 25 x Flur 1. OG 112,58 x x x Treppenhaus 1. OG 26,85 1. OG 65,54 x 1 30 x 116 Werkraum Textil 2 1. OG 54,40 x 1 25 x 1. OG 50,78 117 Computerraum 1. OG 72,20 x 118 Gruppenraum 1. OG 41,74 x 1.OG 3,91 WC- Lehrer 1 x 115 Werkraum Textil 1 Flur 1 Waschbecken, Spiegel u. Ablage x x x 1 1 x 1 16 x 1 20 x 1 x 16 PC-Arbeitsplätze, Nadelfilzbelag x Mittelschule Anbau A 22 Mehrzweckraum 1. OG 145,71 Flure 1. OG 12,51 x x Nebenräume 1. OG 28,66 Flur 1. OG 117,16 x x Treppenhaus 1. OG 44,00 x x WC Herren u. Lehrer 1. OG 42,50 x 202 Sprechzimmer 1. OG 21,55 201 Klassenzimmer 1. OG 75,37 x 203 Klassenzimmer 1. OG 69,61 x 204 Klassenzimmer 1. OG 69,61 205 Klassenzimmer 1. OG 206 Klassenzimmer 207 Klassenzimmer 208 Klassenzimmer x x 1 mtl. x Grundschule ohne Mittelbau x x 1 Waschbecken, 1 Ausgußbecken, 10 Urinale, 4 Toiletten 6 x 1 30 x 1 1 30 x 1 x 1 30 x 1 69,61 x 1 30 x 1 1. OG 66,74 x 1 20 x 1 1. OG 69,28 x 1 20 x 1 1. OG 65,87 x 1 20 x WC 1. OG 18,26 x Flure/Treppen 1. OG 109,02 x Mittelbau Grundschule 1 x x 2 Waschbecken, 1 Ausgußbecken, 4 Toiletten Besonderheiten Größe Raum Nr. Reinigungsrhythmus 2,5x/ 1x/Wo. Wo. Boden m² WC-Damen 2. OG 35,33 x x 2 Waschbecken, 6 Toiletten WC-Herren 2. OG 31,93 x x 1 Waschbecken, 3 Toiletten, Urinalwand (13 Felder) Treppenhaus 2. OG 138,38 x 210 Lehrerzimmer 2. OG 71,69 x 211 Klassenzimmer 2. OG 84,08 x 212 Klassenzimmer 2. OG 78,86 x 213 Elternsprechzimmer 2. OG 37,33 x 214 Klassenzimmer 2. OG 73,46 x Flur 2. OG 112,58 x Treppenhaus 2. OG 26,85 x 215 Küche 2. OG 83,38 x 216 Küche, Speisesaal 2. OG 25,66 x täglich sonst. Tafel Stühle Linol. WaschTepp. becken Etage Bereich PVC Stein Fliese Holz Inventar Mittelschule 216a Küche, Vorratsraum 2. OG 6,82 216b Küche Nebenraum 2. OG 3,30 x 30 x 1 30 x 1 1 30 x 1 15 x 1 30 x 1 x x 1 16 2. OG 50,78 Klassenzimmer 2. OG 72,20 x 218 Gruppenraum 2. OG 41,74 x WC-Lehrer 2. OG 3,91 4 Küchenzeilen, 2 Ausgußbecken x x x Flur x 24 x 217 Einbauküche mit Spülbecken x x x 1 x 25 x x x 1 Toilette, 1 Waschbecken Besonderheiten Größe Raum Nr. Reinigungsrhythmus 2,5x/ 1x/Wo. Wo. Boden m² WC-Damen 3. OG 35,33 x x 2 Waschbecken , 6 Toiletten WC-Herren 3. OG 31,93 x x 1 Waschbecken, 3 Toiletten, Urinalwand (13 Felder) Treppenhaus 3. OG 138,38 x täglich sonst. Tafel Stühle Linol. WaschTepp. becken Etage Bereich PVC Stein Fliese Holz Inventar Besonderheiten Mittelschule x 310 Klassenzimmer 3. OG 71,69 x 1 30 x 1 311 Klassenzimmer 3. OG 84,08 x 1 25 x 1 312 Klassenzimmer 3. OG 78,86 x 1 30 x 1 313 Gruppenraum 3. OG 37,33 x 1 20 x 1 x 1 25 x 314 Klassenzimmer 3. OG 73,46 Flur 3. OG 112,58 Treppenhaus 3. OG 26,85 315 Physikraum 3. OG 83,38 316 Physik-Vorbereitung 3. OG 36,55 Flur 3. OG 50,78 317 Klassenzimmer 3. OG 72,20 318 Schülerbibliothek 3. OG 41,74 WC-Lehrer 3. OG 3,91 x x x x 1 34 x x 1 5 Ausgußbecken Tische nur abwischen, wenn abgeräumt! x 1 1 Ausgußbecken Tische nur abwischen, wenn abgeräumt! x x 1 x x 1 25 x 1 x x x x Nadelfilzbelag 1 Toilette, 1 Waschbecken Größe Raum Nr. Bereich Etage m² Reinigungsrhythmus 2,5x/ 1x/Wo. Wo. täglich Boden sonst. Tafel 1 x mtl. 1 Stühle Linol. PVC Stein Fliese Holz Tepp. Waschbecken Inventar Besonderheiten Mittelschule 412 Klassenzimmer 4. OG 71,64 4. OG 128,49 410 Klassenzimmer 4. OG 71,69 411 Musikschule 4. OG 57,83 Treppenhaus x x 1 x mtl. x 1 Raum steht leer x 1 x x 1 Raum steht leer Auf 1/2 Fläche Auslegeware aufgelegt ANLAGE 7) Preisblatt - Grund- und Mittelschule Berchtesgaden Unterhaltsreinigung EURO, netto Einzelpreis monatlich Ferienreinigung (Zwischenreinigung) Ostern EURO, netto Gesamtpreis 60 Monate EURO, netto Einzelpreis je Zwischenreinigung Ferienreinigung (Grundreinigung) Sommer EURO, netto Gesamtpreis für 5 Zwischenreinigungen EURO, netto Einzelpreis je Grundreinigung EURO, netto Gesamtpreis für 5 Grundreinigungen Angebotssumme EURO, netto Stundensatz bei Zusatzaufträgen EURO, netto EURO, netto Quadratmeterleistung gesamt, je Stunde Firmenstempel, Datum, Unterschrift
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