Information Mobil im Hochtaunuskreis für nur 409 € im Jahr CleverCard kreisweit ab 1. August 2016 für Schüler und Auszubildende HOCHTAUNUSKREIS – Zum 01.08.2016 wird als Jahreskarte für Schüler und Auszubildende die CleverCard kreisweit für den Hochtaunuskreis zum einheitlichen Preis von 409,00 € eingeführt. Der entsprechende Beschluss wurde in der Verbandsversammlung des Verkehrsverbandes Hochtaunus (VHT) am 03.11.2015 und im Kreistag des Hochtaunuskreises am 14.12.2015 gefasst. Die bestehende Jahreskarte für Schüler und Auszubildende, die CleverCard, ist auf die notwendigen RMV-Tarifgebiete zwischen Wohnort und Schul- bzw. Ausbildungsort begrenzt. Mit der CleverCard kreisweit wird die räumliche Gültigkeit der Jahreskarte für Schüler und Auszubildende auf den gesamten Hochtaunuskreis (einschließlich Bad Homburg) ausgedehnt. Damit ersetzt die CleverCard kreisweit innerhalb des Hochtaunuskreises die bisherige nach vier Preisstufen gestaffelte CleverCard. Die CleverCard und die CleverCard kreisweit sind immer personenbezogen und deshalb nicht übertragbar. Zur Nutzung der CleverCard kreisweit für den Hochtaunuskreis sind grundsätzlich alle Schüler und Auszubildende berechtigt, die im Hochtaunuskreis wohnen und im Hochtaunuskreis zur Schule bzw. Ausbildung gehen. Liegt der Wohnort oder der Schul- bzw. Ausbildungsort außerhalb des Hochtaunuskreises, ändert sich nichts. Für diese Relationen gilt unverändert die preisstufenbezogene CleverCard mit einem Geltungsbereich, der teilweise im und teilweise außerhalb des Hochtaunuskreises liegt. Die kostenfreie Mitnahme weiterer Personen ist bei der Clever Card und der Clever Card kreisweit immer ausgeschlossen. In der Sonderstatusstadt Bad Homburg bleibt die CleverCard mit der Stadtpreisstufe 1 bestehen, da Bad Homburg laut ÖPNV-Gesetz eigenständiger lokaler Aufgabenträger im Bereich Nahverkehr ist. Schüler und Auszubildende mit Wohn- und Schul-/Ausbildungsort Bad Homburg haben nach den Tarifbestimmungen des RMV deshalb die Wahlmöglichkeit zwischen der CleverCard kreisweit für den gesamten Hochtaunuskreis und der CleverCard nur für das Stadtgebiet Bad Homburg. Die CleverCard kreisweit ist auf allen Bus-, Nachtbus-, AST-, und Bahnlinien (Taunusbahn, S5, U3, …) innerhalb des Hochtaunuskreises gültig. Das gilt nicht nur für den Weg zur Schule bzw. zum Ausbildungsplatz, sondern auch bei Fahrten zum Praktikum, zum Sportverein, zu Freunden oder Bekannten im Hochtaunuskreis. Es entstehen keine zusätzlichen Kosten. Für Schüler der Max-Ernst-Schule in Riedelbach ist von besonderer Bedeutung, dass durch die enge Zusammenarbeit von Verkehrsverband Hochtaunus (VHT), Rheingau-TaunusVerkehrsgesellschaft (RTV) und Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) die Gültigkeit der CleverCard kreisweit für den Hochtaunuskreis auch auf der Strecke zwischen Glashütten und Weilrod ermöglicht wurde. Da die CleverCard kreisweit für den Hochtaunuskreis mit der Preisstufe 4 belegt ist, werden zudem Fahrten mit der Anschlussfahrkarte in Nachbarkreise (z. B. in den Main-Taunus-Kreis oder nach Frankfurt) günstiger. In den hessischen Schulferien und am letzten Schultag vor den Ferien berechtigen die zeitlich gültigen CleverCard kreisweit bzw. CleverCard im gesamten RMVGebiet zu beliebig vielen Fahrten. Dies gilt allerdings nicht an beweglichen Ferientagen. Verkehrsverband Hochtaunus (VHT), Ludwig-Erhard-Anlage 1-5, 61352 Bad Homburg Verbandsvorsitzender: Landrat Ulrich Krebs Geschäftsführer: Frank Denfeld Gleichzeitig mit der Einführung der CleverCard kreisweit werden im Hochtaunuskreis die Schülerjahreskarten von der Papierform vollständig auf das eTicket RheinMain umgestellt. Jetzt ist die Chipkarte mit der gespeicherten Fahrtberechtigung die gültige Fahrkarte. Damit entfällt das monatliche Wechseln der Papier-Wertmarken. Für Schüler, die ihre persönliche CleverCard kreisweit vom Hochtaunuskreis als Schulträger erhalten, wird der Antrag auf Übernahme der Beförderungskosten unverändert beim Fachbereich Schule und Betreuung des Hochtaunuskreises bzw. bei den Schulen im Hochtaunuskreis gestellt. Nach den Bestimmungen des § 161 Hessisches Schulgesetz übernimmt der jeweilige Kreis als Schulträger für die im Kreis wohnenden anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler die Fahrtkosten für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel zwischen Wohnung und besuchter öffentlicher oder privater Schule. Der Hochtaunuskreis (Fachbereich Schule und Betreuung) erfüllt diese gesetzliche Vorgabe des Landes Hessen und stellt den anspruchsberechtigten Schüler/innen im Hochtaunuskreis zum Schuljahresbeginn 2016/2017 eine CleverCard kreisweit bzw. eine CleverCard für das Stadtgebiet Bad Homburg zur Verfügung. Mit der CleverCard kreisweit entstehen dem Hochtaunuskreis im Bereich Schülerbeförderung (bisher 2,5 Millionen Euro) voraussichtlich Mehrkosten von rund 132.000 Euro pro Jahr. Für die Schüler/innen und ihre Erziehungsberechtigten sind diese Jahreskarten kostenfrei. Die Chipkarten mit der gespeicherten CleverCard kreisweit bzw. CleverCard werden direkt nach Hause geschickt. Damit entfällt die Verteilung in den Schulen. Die Gültigkeit der vom Hochtaunuskreis ausgegebenen CleverCard kreisweit bzw. CleverCard endet (auch bei späterer Ausstellung) immer zum 31.07. – Bei Umzug oder Schulwechsel innerhalb des Hochtaunuskreises sind aufgrund der pauschalen Gültigkeit Änderungen der Jahreskarte nicht mehr notwendig, wenn die Anspruchsvoraussetzungen nach dem Hessischen Schulgesetz weiter erfüllt sind. Der Preis der CleverCard kreisweit im Hochtaunuskreis beträgt 409,00 € pro Jahr (bei Einmalzahlung) bzw. bei achtmal Abbuchung insgesamt 418,00 € pro Jahr (acht monatliche Raten zu je 52,25 €). Die CleverCard kreisweit ist für die Kunden möglichst günstig kalkuliert. Die Vorteile der kreisweiten Gültigkeit sind allerdings nur durch die einheitliche Preisfestsetzung möglich. Ausnahmeregelungen (z. B. die Rabattierung bei einer höheren Stückzahl) sind in den Gemeinsamen Tarifbestimmungen des RMV nicht vorgesehen und würden auch der angestrebten Vereinfachung der RMV-Tarifbestimmungen entgegenlaufen. Preise der preisstufenbezogenen CleverCard und der CleverCard kreisweit im Hochtaunuskreis (Tarifstand 01.08.2016, Einmalzahlung): CleverCard Preisstufe Stadt Bad Homburg 1 2 3 4 5 6 7 CleverCard kreisweit Preisstufe Preis Preis 290,50 € 283,80 € 447,70 € 572,30 € 866,30 € 1.158,00 € 1.449,60 € 1.742,00 € 4 innerhalb des Hochtaunuskreises 409,00 € Die CleverCards in den grau markierten Preisstufen bleiben unverändert. Der Kauf der CleverCard kreisweit im Hochtaunuskreis ist insbesondere für Schüler der Oberstufe, die nach § 161 Hessisches Schulgesetz keinen Anspruch auf die Übernahme der Beförderungskosten haben, und für Auszubildende ein attraktives Tarifangebot. Die CleverCard kreisweit ist im Preisvergleich zur bestehenden CleverCard der Preisstufen 2, 3 und 4 deutlich günstiger. Wesentliche Einsparungen ergeben sich für weit mehr als 2.000 Kunden, vor allem bei weiteren Entfernungen im Hochtaunuskreis. Verkehrsverband Hochtaunus (VHT), Ludwig-Erhard-Anlage 1-5, 61352 Bad Homburg Verbandsvorsitzender: Landrat Ulrich Krebs Geschäftsführer: Frank Denfeld Die CleverCard kreisweit (wie auch die CleverCard) gilt ab dem 1. eines beliebigen Monats für 12 aufeinander folgende Monate. Wenn der vollständig ausgefüllte Bestellschein bis zum 10. eines Monats vorliegt, kann die CleverCard kreisweit ab dem 1. des darauf folgenden Monats gelten. Die Zusendung der Chipkarte mit der gespeicherten CleverCard kreisweit auf dem Postweg erfolgt grundsätzlich am Monatsende vor dem Gültigkeitsbeginn. Mit der Einführung der CleverCard kreisweit entstehen für diejenigen Kunden im Hochtaunuskreis (ohne Bad Homburg), die bisher eine CleverCard der Preisstufe 1 genutzt haben, zwar Mehrkosten von ca. 10 Euro pro Monat. Dies betrifft im gesamten Kreisgebiet etwa 360 Kunden. (In Bad Homburg bleibt die CleverCard mit der Stadtpreisstufe 1 unverändert bestehen.) Durch die Umstellung auf die CleverCard kreisweit haben diese Nutzer – vor allem durch die kreisweite Geltung – allerdings auch den größten Mehrwert. Diese Kunden konnten mit ihrer Zeitkarte bisher den ÖPNV nur innerhalb einer Stadt oder Gemeinde nutzen. Schon bei Fahrten in den Nachbarort war immer der Kauf zusätzlicher Fahrkarten notwendig. Mit der CleverCard kreisweit entfallen diese zusätzlichen Kosten innerhalb des Hochtaunuskreises vollständig. Unverändert gibt es in allen Preisstufen weiter die Wochen- und Monatskarten zum ermäßigten Ausbildungstarif (auch in den Preisstufen 1 bis 4 im Hochtaunuskreis). Der Preis der CleverCard kreisweit im Hochtaunuskreis bleibt unverändert bis zum 31.12.2017. Mit der CleverCard kreisweit erhalten Schüler und Auszubildende eine umfassende eigenständige Mobilität im gesamten Hochtaunuskreis, auch außerhalb der Schulzeiten. Detaillierte Informationen enthält die neue Broschüre „Die CleverCard kreisweit Hochtaunuskreis 2016/2017“. Diese Broschüre und die Bestellscheine sind voraussichtlich ab 13.06.2016 u. a. in den VHT-Vorverkaufsstellen, bei der Hessischen Landesbahn (HLB) im Bahnhof Königstein, bei den Stadtwerken Oberursel (Oberurseler Straße 55-57) und in der Mobilitätszentrale im Bahnhof Bad Homburg sowie z. B. unter www.verkehrsverband-hochtaunus.de oder www.rmv.de verfügbar. Verkehrsverband Hochtaunus (VHT), Ludwig-Erhard-Anlage 1-5, 61352 Bad Homburg Verbandsvorsitzender: Landrat Ulrich Krebs Geschäftsführer: Frank Denfeld
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