Mobil im Hochtaunuskreis für nur 409 € im Jahr

Information
Mobil im Hochtaunuskreis für nur 409 € im Jahr
CleverCard kreisweit ab 1. August 2016 für Schüler und Auszubildende
HOCHTAUNUSKREIS – Zum 01.08.2016 wird als Jahreskarte für Schüler und Auszubildende die
CleverCard kreisweit für den Hochtaunuskreis zum einheitlichen Preis von 409,00 € eingeführt.
Der entsprechende Beschluss wurde in der Verbandsversammlung des Verkehrsverbandes
Hochtaunus (VHT) am 03.11.2015 und im Kreistag des Hochtaunuskreises am 14.12.2015
gefasst.
Die bestehende Jahreskarte für Schüler und Auszubildende, die CleverCard, ist auf die
notwendigen RMV-Tarifgebiete zwischen Wohnort und Schul- bzw. Ausbildungsort begrenzt. Mit
der CleverCard kreisweit wird die räumliche Gültigkeit der Jahreskarte für Schüler und
Auszubildende auf den gesamten Hochtaunuskreis (einschließlich Bad Homburg) ausgedehnt.
Damit ersetzt die CleverCard kreisweit innerhalb des Hochtaunuskreises die bisherige nach vier
Preisstufen gestaffelte CleverCard.
Die CleverCard und die CleverCard kreisweit sind immer personenbezogen und deshalb nicht
übertragbar. Zur Nutzung der CleverCard kreisweit für den Hochtaunuskreis sind grundsätzlich
alle Schüler und Auszubildende berechtigt, die im Hochtaunuskreis wohnen und im
Hochtaunuskreis zur Schule bzw. Ausbildung gehen. Liegt der Wohnort oder der Schul- bzw.
Ausbildungsort außerhalb des Hochtaunuskreises, ändert sich nichts. Für diese Relationen gilt
unverändert die preisstufenbezogene CleverCard mit einem Geltungsbereich, der teilweise im
und teilweise außerhalb des Hochtaunuskreises liegt. Die kostenfreie Mitnahme weiterer
Personen ist bei der Clever Card und der Clever Card kreisweit immer ausgeschlossen.
In der Sonderstatusstadt Bad Homburg bleibt die CleverCard mit der Stadtpreisstufe 1 bestehen,
da Bad Homburg laut ÖPNV-Gesetz eigenständiger lokaler Aufgabenträger im Bereich
Nahverkehr ist. Schüler und Auszubildende mit Wohn- und Schul-/Ausbildungsort Bad Homburg
haben nach den Tarifbestimmungen des RMV deshalb die Wahlmöglichkeit zwischen der
CleverCard kreisweit für den gesamten Hochtaunuskreis und der CleverCard nur für das
Stadtgebiet Bad Homburg.
Die CleverCard kreisweit ist auf allen Bus-, Nachtbus-, AST-, und Bahnlinien (Taunusbahn, S5,
U3, …) innerhalb des Hochtaunuskreises gültig. Das gilt nicht nur für den Weg zur Schule bzw.
zum Ausbildungsplatz, sondern auch bei Fahrten zum Praktikum, zum Sportverein, zu Freunden
oder Bekannten im Hochtaunuskreis. Es entstehen keine zusätzlichen Kosten.
Für Schüler der Max-Ernst-Schule in Riedelbach ist von besonderer Bedeutung, dass durch die
enge Zusammenarbeit von Verkehrsverband Hochtaunus (VHT), Rheingau-TaunusVerkehrsgesellschaft (RTV) und Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) die Gültigkeit der
CleverCard kreisweit für den Hochtaunuskreis auch auf der Strecke zwischen Glashütten und
Weilrod ermöglicht wurde.
Da die CleverCard kreisweit für den Hochtaunuskreis mit der Preisstufe 4 belegt ist, werden
zudem Fahrten mit der Anschlussfahrkarte in Nachbarkreise (z. B. in den Main-Taunus-Kreis
oder nach Frankfurt) günstiger. In den hessischen Schulferien und am letzten Schultag vor den
Ferien berechtigen die zeitlich gültigen CleverCard kreisweit bzw. CleverCard im gesamten RMVGebiet zu beliebig vielen Fahrten. Dies gilt allerdings nicht an beweglichen Ferientagen.
Verkehrsverband Hochtaunus (VHT), Ludwig-Erhard-Anlage 1-5, 61352 Bad Homburg
Verbandsvorsitzender: Landrat Ulrich Krebs
Geschäftsführer: Frank Denfeld
Gleichzeitig mit der Einführung der CleverCard kreisweit werden im Hochtaunuskreis die
Schülerjahreskarten von der Papierform vollständig auf das eTicket RheinMain umgestellt. Jetzt
ist die Chipkarte mit der gespeicherten Fahrtberechtigung die gültige Fahrkarte. Damit entfällt das
monatliche Wechseln der Papier-Wertmarken.
Für Schüler, die ihre persönliche CleverCard kreisweit vom Hochtaunuskreis als Schulträger
erhalten, wird der Antrag auf Übernahme der Beförderungskosten unverändert beim Fachbereich
Schule und Betreuung des Hochtaunuskreises bzw. bei den Schulen im Hochtaunuskreis gestellt.
Nach den Bestimmungen des § 161 Hessisches Schulgesetz übernimmt der jeweilige Kreis als
Schulträger für die im Kreis wohnenden anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler die
Fahrtkosten für die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel zwischen Wohnung und besuchter
öffentlicher oder privater Schule.
Der Hochtaunuskreis (Fachbereich Schule und Betreuung) erfüllt diese gesetzliche Vorgabe des
Landes Hessen und stellt den anspruchsberechtigten Schüler/innen im Hochtaunuskreis zum
Schuljahresbeginn 2016/2017 eine CleverCard kreisweit bzw. eine CleverCard für das
Stadtgebiet Bad Homburg zur Verfügung. Mit der CleverCard kreisweit entstehen dem
Hochtaunuskreis im Bereich Schülerbeförderung (bisher 2,5 Millionen Euro) voraussichtlich
Mehrkosten von rund 132.000 Euro pro Jahr. Für die Schüler/innen und ihre
Erziehungsberechtigten sind diese Jahreskarten kostenfrei.
Die Chipkarten mit der gespeicherten CleverCard kreisweit bzw. CleverCard werden direkt nach
Hause geschickt. Damit entfällt die Verteilung in den Schulen. Die Gültigkeit der vom
Hochtaunuskreis ausgegebenen CleverCard kreisweit bzw. CleverCard endet (auch bei späterer
Ausstellung) immer zum 31.07. – Bei Umzug oder Schulwechsel innerhalb des
Hochtaunuskreises sind aufgrund der pauschalen Gültigkeit Änderungen der Jahreskarte nicht
mehr notwendig, wenn die Anspruchsvoraussetzungen nach dem Hessischen Schulgesetz weiter
erfüllt sind.
Der Preis der CleverCard kreisweit im Hochtaunuskreis beträgt 409,00 € pro Jahr (bei
Einmalzahlung) bzw. bei achtmal Abbuchung insgesamt 418,00 € pro Jahr (acht monatliche
Raten zu je 52,25 €). Die CleverCard kreisweit ist für die Kunden möglichst günstig kalkuliert. Die
Vorteile der kreisweiten Gültigkeit sind allerdings nur durch die einheitliche Preisfestsetzung
möglich. Ausnahmeregelungen (z. B. die Rabattierung bei einer höheren Stückzahl) sind in den
Gemeinsamen Tarifbestimmungen des RMV nicht vorgesehen und würden auch der
angestrebten Vereinfachung der RMV-Tarifbestimmungen entgegenlaufen.
Preise der preisstufenbezogenen CleverCard und der CleverCard kreisweit im Hochtaunuskreis
(Tarifstand 01.08.2016, Einmalzahlung):
CleverCard
Preisstufe
Stadt Bad Homburg
1
2
3
4
5
6
7
CleverCard kreisweit
Preisstufe
Preis
Preis
290,50 €
283,80 €
447,70 €
572,30 €
866,30 €
1.158,00 €
1.449,60 €
1.742,00 €
4
innerhalb des
Hochtaunuskreises
409,00 €
Die CleverCards in den grau markierten Preisstufen bleiben unverändert.
Der Kauf der CleverCard kreisweit im Hochtaunuskreis ist insbesondere für Schüler der
Oberstufe, die nach § 161 Hessisches Schulgesetz keinen Anspruch auf die Übernahme der
Beförderungskosten haben, und für Auszubildende ein attraktives Tarifangebot. Die CleverCard
kreisweit ist im Preisvergleich zur bestehenden CleverCard der Preisstufen 2, 3 und 4 deutlich
günstiger. Wesentliche Einsparungen ergeben sich für weit mehr als 2.000 Kunden, vor allem bei
weiteren Entfernungen im Hochtaunuskreis.
Verkehrsverband Hochtaunus (VHT), Ludwig-Erhard-Anlage 1-5, 61352 Bad Homburg
Verbandsvorsitzender: Landrat Ulrich Krebs
Geschäftsführer: Frank Denfeld
Die CleverCard kreisweit (wie auch die CleverCard) gilt ab dem 1. eines beliebigen Monats für 12
aufeinander folgende Monate. Wenn der vollständig ausgefüllte Bestellschein bis zum 10. eines
Monats vorliegt, kann die CleverCard kreisweit ab dem 1. des darauf folgenden Monats gelten.
Die Zusendung der Chipkarte mit der gespeicherten CleverCard kreisweit auf dem Postweg
erfolgt grundsätzlich am Monatsende vor dem Gültigkeitsbeginn.
Mit der Einführung der CleverCard kreisweit entstehen für diejenigen Kunden im Hochtaunuskreis
(ohne Bad Homburg), die bisher eine CleverCard der Preisstufe 1 genutzt haben, zwar
Mehrkosten von ca. 10 Euro pro Monat. Dies betrifft im gesamten Kreisgebiet etwa 360 Kunden.
(In Bad Homburg bleibt die CleverCard mit der Stadtpreisstufe 1 unverändert bestehen.) Durch
die Umstellung auf die CleverCard kreisweit haben diese Nutzer – vor allem durch die kreisweite
Geltung – allerdings auch den größten Mehrwert. Diese Kunden konnten mit ihrer Zeitkarte bisher
den ÖPNV nur innerhalb einer Stadt oder Gemeinde nutzen. Schon bei Fahrten in den
Nachbarort war immer der Kauf zusätzlicher Fahrkarten notwendig. Mit der CleverCard kreisweit
entfallen diese zusätzlichen Kosten innerhalb des Hochtaunuskreises vollständig. Unverändert
gibt es in allen Preisstufen weiter die Wochen- und Monatskarten zum ermäßigten
Ausbildungstarif (auch in den Preisstufen 1 bis 4 im Hochtaunuskreis).
Der Preis der CleverCard kreisweit im Hochtaunuskreis bleibt unverändert bis zum 31.12.2017.
Mit der CleverCard kreisweit erhalten Schüler und Auszubildende eine umfassende
eigenständige Mobilität im gesamten Hochtaunuskreis, auch außerhalb der Schulzeiten.
Detaillierte Informationen enthält die neue Broschüre „Die CleverCard kreisweit Hochtaunuskreis
2016/2017“. Diese Broschüre und die Bestellscheine sind voraussichtlich ab 13.06.2016 u. a. in
den VHT-Vorverkaufsstellen, bei der Hessischen Landesbahn (HLB) im Bahnhof Königstein, bei
den Stadtwerken Oberursel (Oberurseler Straße 55-57) und in der Mobilitätszentrale im Bahnhof
Bad Homburg sowie z. B. unter www.verkehrsverband-hochtaunus.de oder www.rmv.de
verfügbar.
Verkehrsverband Hochtaunus (VHT), Ludwig-Erhard-Anlage 1-5, 61352 Bad Homburg
Verbandsvorsitzender: Landrat Ulrich Krebs
Geschäftsführer: Frank Denfeld