Bezirksregierung Münster Regionalplanungsbehörde Geschäftsstelle des Regionalrates Tel.: 0251/411-1755 Fax.:0251/411-1751 eMail:[email protected] Sitzungsvorlage 20/2016 Niederschrift der Sitzung des Regionalrates Münster am 21.03.2016 Berichterstatter: Regionalplaner Ralf Weidmann Bearbeiter: Leitender Regierungsdirektor Matthias Schmied Tel.: 0251-411-1780 Regierungsbeschäftigte Inge Weber Tel.: 0251-411-1755 Diese Vorlage ist Beratungsgrundlage zu TOP der Sitzung der Verkehrskommission am TOP der Sitzung der Strukturkommission am TOP 1 der Sitzung des Regionalrates am 20.06.2016 Beschlussvorschlag für die Verkehrskommission: Zustimmung Kenntnisnahme für die Strukturkommission: Zustimmung Kenntnisnahme für den Regionalrat: Zustimmung Kenntnisnahme 1 Niederschrift der Sitzung des Regionalrates Münster am 21.03.2016 Beginn: 09.30 Uhr Ende: 12.20 Uhr Anwesenheitsliste: s. Anlage 1 Der Vorsitzende eröffnete die Sitzung und begrüßte die Anwesenden, insbesondere Herrn Dr. Schrameyer, Bürgermeister der Stadt Ibbenbüren, und Herrn Manteuffel, Geschäftsführer der Schnittstelle Kohlekonversion. Die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit wurden festgestellt. Er gab bekannt, dass Herr Eiling, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Münster, in Kürze in Ruhestand gehen werde und bedankte sich auch im Namen des Gremiums ganz herzlich für die gute und konstruktive Zusammenarbeit in den letzten Jahren. Der Regionalrat berief auf Vorschlag der Handwerkskammer Münster einstimmig Herrn Dr. Thomas Ostendorf mit Wirkung vom 16.06.2016 zum Nachfolger von Herrn Hermann Eiling als beratendes Mitglied in den Regionalrat sowie als Mitglied der Verkehrskommission. TOP 1: Genehmigung der Niederschrift der Sitzung des Regionalrates vom 14.12.2015 Sitzungsvorlage 1/2016 Der Regionalrat genehmigte die Niederschrift einstimmig. TOP 2: Regionale Strukturpolitik Bericht über die aktuelle Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern Anfrage der SPD-Fraktion im Regionalrat Münster zur Integration von Geflüchteten im Münsterland Sitzungsvorlage 16/2016 Bericht über die gemeinsame Sitzung der Regionalräte Arnsberg, Detmold und Münster am 11.03.2016 Der Regierungspräsident erläuterte die derzeitige Lage der Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern. Aufgrund der z.Zt. geringen Anzahl von neu an- 2 kommenden Flüchtlingen und der größeren Registrierungskapazitäten konnten bereits weniger geeignete Notunterkünfte, wie z.B. Sporthallen, aufgegeben werden. Das Land werde weiterhin ausreichende Kapazitäten vorhalten. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge werde seine Kapazitäten ausweiten und eine schnellere Anerkennung in offenkundig anerkennungsfähigen Fällen ermöglichen und damit auch Planungssicherheit schaffen. Vor dem Hintergrund einer gleichmäßigen Lastenverteilung auf die Kommunen wäre es hilfreich, die Residenzpflicht auch nach einer "Anerkennung als Flüchtling" vorübergehend fortbestehen zu lassen. Die Regierungsvizepräsidentin gab in Form einer PowerPoint-Präsentation einen Überblick über das Asylsystem 2016 und über das Datenaustauschverbesserungsgesetz bzw. dessen Umsetzung. Ferner informierte sie über die Errichtung einer neuen Landeserstaufnahmeeinrichtung sowie über die Erstaufnahmeeinrichtungen in den Regierungsbezirken, die Außenstellen/Ankunftszentren des BAMF, die Zentralen Unterbringungseinrichtungen und über das Rückführungsmanagement. *Folien der PPP s. Anlage 2 Weiterhin ging sie auf die Anfrage der SPD-Fraktion zur Integration von Geflüchteten im Münsterland ein. Z.Zt. seien rd. 10.400 Kinder und Jugendliche im Schulsystem im Regierungsbezirk Münster und davon 2/3 der Kinder aufgrund der Sprachbarrieren in sog. Vorbereitungsklassen untergebracht. Im Regierungsbezirk Münster seien 388 solcher Vorbereitungsklassen eingerichtet worden. Den größten Zuwachs von Kindern und Jugendlichen gebe es vor allem in den Förderklassen der Berufskollegs. Die Bezirksregierung habe in der Schulabteilung für die Planung in diesem Bereich eine Koordinierungsgruppe eingerichtet. Außerdem sei in jedem Schulamt im Regierungsbezirk Münster eine Stelle für das Thema Integration zur Beratung der Schulen und Schulträger bezüglich des Wechsels von der Vorbereitungs- in die Regelklassen eingerichtet worden. Wichtig seien auch die kommunalen Integrationszentren, die nahezu flächendeckend in den Kreisen des Regierungsbezirks Münster eingerichtet oder in Planung seien. Herr Bergmann machte deutlich, dass die Integration der Flüchtlinge eine große Herausforderung für die Kommunen darstelle, die in allen betreffenden Bereichen mit Unterstützung von Bund und Land organisiert und strukturell angegangen werden müsse. Dieser Themenbereich sollte auch weiterhin vom Regionalrat begleitet werden. Herr Sagel merkte an, dass die Stadt Münster weitere Unterbringungsplätze schaffe und versuche, vor allem eine dezentrale Unterbringung zu gewährleisten. Er bat um Auskunft, wie die Unterbringung in anderen Kommunen gehandhabt werde und was mit "homogener Verteilung" gemeint sei. Weiterhin bat er um Informationen über die Bearbeitungsdauer der Asylanträge sowie die Kriterien für die Verteilung auf die Kommunen sowie die Dauer bis zur Einschulung. Herr Schmal machte deutlich, dass auch der Sport einen sehr großen Integrationsbeitrag leisten könne. Es sei z.B. ein Projekt in Planung, Flüchtlinge zu Übungsleitern auszubilden. Leider müsse sich der Kreissportbund vorab zertifizieren lassen und 3 dies sei mit Kosten in Höhe von 10.000 Euro verbunden. Nachfragen beim BAMF und beim Land hätten ergeben, dass hier keine Ausnahmeregelung möglich sei. Er werde sich weiter intensiv für eine Realisierung einsetzen. Herr Schemmer machte deutlich, dass nach Überwindung der anfänglichen Schwierigkeiten jetzt u.a. die Fragen der dauerhaften Unterbringungsmöglichkeiten im Focus stehen müssten. Hinsichtlich des erforderlichen Wohnungsbaus und der entsprechenden Flächenzuweisung auch im Bereich der Gewerbeflächen müsste man wieder zu einer Angebotsplanung kommen. Herr Gerhardy schloss sich Herrn Schemmer in diesem Zusammenhang an und gab zu bedenken, dass aufgrund des Zuzuges von Flüchtlingen ein flexiblerer Umgang hinsichtlich der zur Verfügung stehenden Flächenkonten erforderlich werde. Herr Gerweler sprach ein Projekt des RAG-Konzerns zur Integration nicht schulpflichtiger Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt mit leichten handwerklichen Tätigkeiten an und bat um Auskunft, ob die Anzahl weiterer Projekte dieser Art bekannt seien. Der Regierungspräsident ging auf die gestellten Fragen ein und berichtete, dass eine Unterbringung in den Notunterkünften nur bis zur Registrierung und anschließenden, in Zuständigkeit der Bezirksregierung Arnsberg liegenden Verteilung auf die Kommunen erfolge. Ein evtl. längeres Verbleiben könnte in Zusammenhang mit einer erwarteten aufenthaltsbeendenden Maßnahme bestehen. Das BAMF plane, künftig über unproblematische Asylanträge innerhalb einer Woche zu entscheiden. Er ging auf die von Herrn Gerweler angesprochenen Projekte zur Integration von Flüchtlingen im Arbeitsmarkt ein und berichtete, dass viele dieser sehr begrüßenswerten Projekte u.a. auch von der Handwerkskammer initiiert worden seien. Die Regierungsvizepräsidentin erläuterte, dass sich der Begriff "homogene Verteilung" auf eine gleichmäßige Verteilung der Flüchtlinge auf die Erstaufnahmeeinrichtungen im Land NRW beziehe. Herr Eiling berichtete, dass sich im Moment noch relativ wenige geflüchtete Menschen in Programmen zur Erleichterung der Integration in den Arbeitsmarkt oder in einer Ausbildung befänden. Dies müsse weiter ausgedehnt werden, da davon ausgegangen werde, dass jeder 3. oder 4. der ungefähr 35.000 in NRW bleibenden Flüchtlinge in eine Ausbildung oder Beschäftigung gehen werde. Hier gelte es, in Zusammenarbeit mit allen Akteuren vor Ort Programme zur Integration zu entwickeln. Herr Schulte-Uebbing berichtete, dass die Wirtschaft sehr an einer Beschäftigung der Flüchtlinge interessiert sei, dies scheitere allerdings derzeit an der noch nicht bestehenden Einstiegsqualifikation. Daher werde die IHK im April drei Infoveranstaltungen durchführen, um diese Thematik und das weitere Vorgehen gemeinsam mit 4 den Jobcentern, der Arbeitsagentur, dem Ausländeramt und Flüchtlingsinitiativen zu besprechen. Herr Weidmann berichtete, dass die Bezirksregierung mit den Städten und Gemeinden bezüglich der räumlichen Komponente der Integrationsarbeit in engem Kontakt stehe. Dabei gehe es nicht nur um den Flächenbedarf, sondern auch darum, die Möglichkeiten der Finanzierung und Unterstützung für eine Innenverdichtung in den Städten und Gemeinden mit in den Blick zu nehmen. Mit dem Siedlungsflächenmonitoring biete sich ein gutes Instrument für eine entsprechende Steuerung im planerischen Bereich. Für das 3. Quartal 2016 sei eine Veranstaltung mit der Stadt Münster und den umliegenden Gemeinden zur Abstimmung der Flächenbedarfe geplant. Die Regierungsvizepräsidentin führte aus, dass die Schulpflicht für die Kinder mit dem Zeitpunkt der Unterbringung in einer Kommune beginne. Viele Betreuungsverbände bieten aber auch Sprachkurse in den Erstaufnahmeeinrichtungen an, allerdings bestehe während dieser Zeit noch keine Schulpflicht. Der Vorsitzende berichtete über die gemeinsame Sitzung der Regionalräte Arnsberg, Detmold und Münster am 11.03.2016 mit rund 170 Teilnehmern. Erfreulich sei, dass wichtige Funktionsträger aus ganz Westfalen die Initiative der drei Regionalräte unterstützt haben. Das Ziel der Veranstaltung, Westfalen als starke mittelstandsgeprägte Wachstumsregion zu präsentieren, sei erreicht worden. Es gebe eine verbindliche Erklärung der Landesregierung, Westfalen gleichrangig neben den Metropolregionen im LEP zu berücksichtigen. Damit sei eine gute Basis für die weitere Zusammenarbeit in Westfalen-Lippe gelegt worden. Der Regionalrat nahm den mündlichen Bericht zur Kenntnis. TOP 3: Vortrag zum Sachstand Kohlekonversion Ibbenbüren Herr Bürgermeister Dr. Schrameyer, Stadt Ibbenbüren Herr Uwe Manteuffel, Schnittstelle Kohlekonversion Herr Dr. Schrameyer und Herr Manteuffel stellten anhand von Folien* den Projektablauf und die bisherigen Ergebnisse des Kohlekonversionsprozesses in Ibbenbüren vor, gaben einen Überblick über die unterschiedlichen Nachnutzungskonzepte für die Konversionsflächen, den Bedarf an Alternativstandorten und stellten Entwicklungsszenarien vor. *Folien der PPP s. Anlage 3 Der Vorsitzende bedankte sich für die Informationen. Er äußerte sich zuversichtlich, dass die bestehende Herausforderung dank der frühzeitigen regionalen Zusammenarbeit unter Begleitung der Wirtschaftsförderung und Unterstützung durch die Bezirksregierung und des Regionalrates bewältigt werden könne. 5 Herr Dr. Schrameyer und Herr Manteuffel beantworteten Nachfragen von Herrn Schemmer, Herrn Sagel, Herrn Fehr, Herr Bergmann, Herrn Eiling und Herrn Schulte-Uebbing wie folgt: Herr Dr. Schrameyer erklärte, die Stadt Ibbenbüren sei sich der Probleme, die eine regionale Gewerbeflächenstrategie mit sich bringen könne, bewusst. Ein finanzieller Ausgleich dafür, dass eine Gemeinde ggf. mehr Gewerbesteuern einnehme als andere, sei nicht ohne weiteres möglich. Positive Effekte erwarte er durch die Schaffung und Sicherung von höherwertigen und möglichst besser bezahlten Arbeitsplätzen und in Folge dessen durch höhere Einkommenssteuern, denn das Durchschnittseinkommen in Ibbenbüren liege bisher im Landesvergleich auf einem der hinteren Plätze in NRW. Die verkehrliche Erreichbarkeit sei für die Entwicklung eines Gewerbestandortes von großer Bedeutung. Der Lenkungskreis Bergbauflächenvereinbarung habe daher mit dem Land intensive Gespräche über eine Erschließung der Straßeninfrastruktur geführt. Nach seiner Kenntnis habe z.B. die Stadt Dorsten aus Landesmitteln rund 27 Mio. € u.a. auch für Verkehrsprojekte erhalten. Vor diesem Hintergrund hoffe er, dass auch für die Kohleregion Ibbenbüren eine Sonderförderung möglich sei, auch wenn die Strukturprobleme nicht annähernd mit denen im Ruhrgebiet vergleichbar seien. Weil die Stadt Ibbenbüren wegen der relativ guten Rahmenbedingungen zuvor aus keinem Fördertopf bedacht werden konnte, sei bereits eine "Lex Ibbenbüren" für die bisherige Förderung geschaffen worden. Durch die Schließung des Bergwerks würden in der Region mittelfristig rd. 2.000 Arbeitsplätzen verloren gehen. Die Anzahl der Mitarbeiter, die nicht in die Anpassung oder in die Altersrente gehen würden, sei relativ gering. Eine Nachnutzung der Konversionsflächen werde möglicherweise erst ab 2025 möglich sein. Daher müssten bis dahin neue Arbeitsplätze auf Alternativstandorten geschaffen werden. Nach bisherigen Schätzungen könnten rund 1/3 der Arbeitsplätze im kaufmännischen Bereich und 2/3 im gewerblichen Bereich entstehen. Für die Nutzung von Windenergie gebe es auf den Halden hervorragende Bedingungen. Allerdings sei eine Ausweisung von Windenergiebereichen aufgrund der zersiedelten Struktur in Ibbenbüren schwierig. Die RAG werde die Haldenstandorte jetzt einer erneuten Prüfung unterziehen. Im Gewerbepark von Oeynhausen müssten zukünftig noch etwa 20 % - 30 % der aktuellen Wassermengen abgepumpt werden. Eine weitere Möglichkeit erneuerbare Energien zu nutzen sei, die Kohlenvergleichmäßigungshalle mit Photovoltaik zu belegen. Herr Manteuffel erklärte, insbesondere die Flächen der Schachtanlage von Oeynhausen mit einer Gesamtfläche von ca. 22 ha seien teilweise für die Entwicklung von Industrieflächen geeignet. Beim Nordschacht stünden wegen der vorhandenen Streulagen weniger Flächen für eine Entwicklung zur Verfügung. Hinsichtlich der Entwicklung der Bergwerksflächen, aber auch hinsichtlich des Erhalts der Industriedenkmale, benötige die Stadt Ibbenbüren Unterstützung durch das Land. Dabei sei zu berücksichtigen, dass die Flächen nicht in Konkurrenz zu anderen 6 Konversionsflächen stünden, sondern zu Flächen, die an anderer Stelle mit deutlich anderen Kosten auf der grünen Wiese entwickelt werden müssten. Für die Empfehlung von Herrn Schulte-Uebbing, sich bezüglich der Entwicklung interkommunaler Gewerbeflächen an die Stadt Osnabrück zu wenden, bedankte er sich. Herr Dr. Schrameyer berichtete über den intensiven Kontakt mit der RAG-Stiftung. Wichtige Projekte der Stiftung seien u.a. die Wiedereröffnung des Bergbaumuseums sowie eine Ausbildungsmaßnahme vor Ort für 25 Flüchtlinge. Erste Gespräche habe es zu der Frage gegeben, ob die vorhandenen Industriegebäude in den Bestand der Stiftung Industriekulturen übernommen werden könnten. Auch zur RAG-Führung bestehe, u.a. auch zu dieser Frage, ein enger Kontakt. Finanzielle Unterstützung erhoffe er sich für den Erhalt des regional bedeutsamen Ausbildungszentrums, in dem jährlich noch 50 Auszubildende über den Bedarf ausgebildet würden. Die Absolventen hätten in aller Regel sehr gute Chancen, von den umliegenden Handwerksbetrieben übernommen zu werden. Die Stadt überlege, ob eine Nachfolgenutzung, etwa für die neu gegründeten Stadtwerke, möglich sei. Der Regionalrat nahm die Informationen zur Kenntnis. TOP 4: Regionalplan Münsterland, Sachlicher Teilplan Energie Bekanntmachung Herr Weidmann berichtete, dass der Sachliche Teilplan Energie durch die Staatskanzlei im Gesetz- und Verordnungsblatt NRW bekannt gemacht und damit rechtskräftig geworden sei. In den nächsten Monaten werde sich zeigen, ob durch die im neuen LEP formulierten Ziele und Grundsätze bei einzelnen Punkten noch Anpassungsbedarf bestehe. Auf Nachfrage von Herrn Schemmer, wo der Anpassungsbedarf konkret bestehe, führte Herr Weidmann aus, dass nach den Vorschriften des Sachlichen Teilplans Energie z.B. die Möglichkeit bestehe, Biogasanlagen abgesetzt von Siedlungsflächen zu errichten. Diese Möglichkeit sehe die aktuelle Formulierung des LEP-Entwurfs nicht vor, so dass in diesem Punkt möglicherweise eine Anpassung erforderlich werde. Der Regionalrat nahm den mündlichen Bericht zur Kenntnis. 7 TOP 5: Städtebau "Unterrichtung und Beratung über raumbedeutsame und strukturwirksame Belange zum Förderprogramm 2016" Herr Bergmann machte deutlich, dass gerade auch die Förderung der kleineren und mittleren Kommunen in den vergangenen Jahren zu einer deutlichen Steigerung der Attraktivität und damit zur Stärkung der Region geführt habe. Herr Weidmann erläuterte, dass der Fördersatz nach Abstimmung zwischen Finanzministerium, Staatskanzlei und Städtebauministerium jährlich festgelegt werde. Der Regelfördersatz betrage 60 %, entsprechende Zu- oder Abschläge würden aufgrund der kommunalen Haushaltssituation sowie der Arbeitslosenzahlen errechnet. Der Regionalrat stimmte dem Beschlussvorschlag der Sitzungsvorlage 2/2016 einstimmig zu. TOP 6: Jahresrückblick: Unterrichtung über die Förderung im Jahr 2015 auf dem Gebiet Städtebau Der Regionalrat nahm die Sitzungsvorlage 3/2016 ohne Aussprache zur Kenntnis. TOP 7: Städtebau: Vorstellung des Sonderprogramms "Hilfen im Städtebau zur Integration von Flüchtlingen" Herr Weidmann berichtete, dass Herr Minister Groschek das Programm am vergangenen Freitag verkündet habe. Die Bezirksregierung habe hier, abweichend vom Städtebauförderprogramm, keinen Programmvorschlag erstellt, sondern nach ausführlicher Beratung im Vorfeld die Anträge der Kommunen entgegengenommen und dem Ministerium zugeleitet. Eine Liste mit den erfolgreichen Projekten könne gerne verteilt werden. Nach welchen Kriterien die Jury entschieden habe, werde derzeit noch mit dem MBWSV abgestimmt. Eine Kernbotschaft in der Pressekonferenz des Ministers lautete, dass insbesondere Begegnungsräume finanziert werden sollten. Der Vorsitzende bat die Bezirksregierung, die Kriterien in Erfahrung zu bringen. Der Regionalrat nahm die Sitzungsvorlage 4/2016 zur Kenntnis. 8 TOP 8: Förderprogramm "Kommunaler Straßenbau", Rückblick 2015 Der Regionalrat nahm die Sitzungsvorlage 5/2016 ohne Aussprache zur Kenntnis. TOP 9: Förderprogramm "Kommunaler Straßenbau 2016" Der Regionalrat stimmte dem Beschlussvorschlag der Sitzungsvorlage 6/2016 einstimmig zu. TOP 10: Förderprogramm "Nahmobilität", Rückblick 2015 Der Regionalrat nahm die Sitzungsvorlage 7/2016 ohne Aussprache zur Kenntnis. TOP 11 : Förderprogramm "Nahmobilität 2016" Der Regionalrat stimmte dem Beschlussvorschlag der Sitzungsvorlage 8/2016 einstimmig zu. TOP 12: Zuwendungen für die Gefahrenermittlung und Sanierung von Altlasten sowie für weitere Maßnahmen des Bodenschutzes - Rückblick auf 2015 Der Regionalrat nahm die Sitzungsvorlage 9/2016 ohne Aussprache zur Kenntnis. TOP 13: Förderung auf dem Gebiet des Naturschutzes und der Landschaftspflege,- Rückblick auf 2015 Herr Fehr lobt die sehr differenzierten und ausführlichen Informationen der Sitzungsvorlage. Der Regionalrat nahm die Sitzungsvorlage 10/2016 zur Kenntnis. 9 TOP 14: Jahresrückblick über die wasserwirtschaftlichen Förderprogramme im Gewässerausbau im Jahr 2015 Der Regionalrat nahm die Sitzungsvorlage 11/2016 ohne Aussprache zur Kenntnis. TOP 15: Verschiedenes a) 2. Änderung des Regionalplans Münsterland auf dem Gebiet der Stadt Hörstel - Darstellung von Nachfolgenutzungen des ehemaligen NATO Flugplatzes in Hörstel - Dreierwalde - Bekanntmachungserlass - Der Regionalrat nahm die Sitzungsvorlage 12/2016 ohne Aussprache zur Kenntnis. b) 4. Änderung des Regionalplans Münsterland auf dem Gebiet der Stadt Lengerich - Änderung eines Bereiches zur Sicherung und zum Abbau Oberflächennaher Bodenschätze - Bekanntmachungserlass Der Regionalrat nahm die Sitzungsvorlage 15/2016 zur Kenntnis. Der Vorsitzende ging auf eine Eingabe "Bürgerbegehren Ahaus-Alstätte zur Verbesserung der Verkehrssicherheit entlang der L 560 zwischen B70 und B474 Graser Landstraße" ein, die als Tischvorlage ausgelegt sei. Herr König erläuterte, hier gehe es um die Verbesserung einer Radwegesituation an der Landesstraße L560. Das Verkehrsdezernat habe dem Vorsitzenden ein Antwortschreiben zugeleitet mit dem Inhalt, dass für Vorhaben dieser Art zwei Fördermöglichkeiten zur Verfügung stehen. Hierbei handele es sich um das "Landesstraßenbauprogramm Radwegebau an bestehenden Landesstraßen" sowie das "Modellprojekt Bürgerradwege". Darüber hinaus habe sich die Bezirksregierung mit dem Landesbetrieb Straßen in Verbindung gesetzt und inhaltlich das Ziel der Bürgerinitiative befürwortet. Herr König ging auf die Neuaufstellung des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) ein und berichtete, dass die 6-wöchige Öffentlichkeitsbeteiligung mit dem heutigen Tage begonnen habe. Der Referentenentwurf sei seitdem im Internet einzusehen und liege bei der Bezirksregierung Münster aus. Die Verkehrsabteilung der Bezirksregierung werde die Sitzungsvorlagen für eine Befassung des Regionalrates bis Donnerstag, 24.03., erstellen können, so dass nach Vorschlag des Vorsitzenden die Möglichkeit 10 bestehe, eine Sitzung der Verkehrskommission am Montag, 04.04., und eine Sitzung des Regionalrates am Mittwoch, 06.04., durchzuführen. Der Regionalrat beschloss einstimmig, zur Beschlussfassung zum Referentenentwurf des Bundesverkehrswegeplans eine Sondersitzung der Verkehrskommission am 04.04.2016 um 14.00 Uhr und eine Sondersitzung des Regionalrates am 06.04.2016 um 13.30 Uhr durchzuführen. Der Vorsitzende schloss die Sitzung um 12.20 Uhr. Der Vorsitzende Stellvertreter Protokollführerin Anwesenheitsliste für die Sitzun des Reqionalrates Münster am 21. März 2016 Beginn: 9.30 Uhr Ende: l 3a k Unterschrift Stimmberechtigte Mitglieder Abrechnung Standard Langehaneberg, Berthold Weber, Stefan K ge . Formular stkr I LLaj/ Tanjsek, Gerti Fehr, Helmut X Schulze Esking, Werner Gutsche, Guido Nospickel, Ansgar Kösters, Karl Schemmer MdL, Bernhard Gerhardy, Martin Rauen, Engelbert Gerweler, Markus von Olberg, Robert ( Ommen, Detlef (I X U f r X - V* i / T xJÖÜUJXAxhl Tarner, Hedwig Bergmann, Dietmar Sage), Rüdiger 1 II / x X X f Unterschrift Beratende Mitglieder Abrechnung Standard gern. Formular Schulte-Uebbing, Karl-Friedrich Eiling, Hermann jWU\ X /(M- Lammers, Marianne Dr. Hülsdünker, Josef Lange, Winfried X Hemsing, Andreas Bösl, Ulrich ! Dr. Harengerd, Michael Schmal, Ferdi Hoeizel, Monika Unterschrift Teilnehmer mit beratender Befugnis Abrechnung Standard Landschaftsverband Westfalen- / Lippe 1 Dieter Gebhard Oberbürgermeister Münster Landrat Borken Landrat Coesfeld Landrat Steinfurt Landrat Warendorf \ ;/ V ll b s ge . For ular Unterschrift Bezirksregierung Münster Regierungspräsident l Regierungsvizepräsidentin Regionalplaner Abteilungsdirektor 3 Abteilungsdirektor 2 Abteilungsdirektor 4 Abteilungsdirektorin 5 ( < ? h+ ; _für die Region Herzlich willkommen in der Bezirksregierung Münster Dorothee Feller Münster, 21. März 2016 Asylsytem 2016 2015: Vermeidung von Obdachlosigkeit ̶ 2016: ̶ Schaffung eines Regelsystems zur Verteilung, Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen sowie Konsolidierung des aktuellen Notsystems ̶ Berücksichtigung der BAMF-Planungen ̶ Umsetzung des Datenaustauschverbesserungsgesetzes 2 Datenaustauschverbesserungsgesetz Schaffung eines gemeinsamen Datenbestandes Zugriffsrechte aller betroffenen Behörden Ankunftsnachweis statt BüMA dadurch u.a. ̶ Beschleunigung der Asylverfahren ̶ keine Mehrfachregistrierung 3 Umsetzung des Datenaustauschverbesserungsgeseztzes Einführung einer Personalisierungsinfrastrukturkomponente (PIK) PIK besteht u.a. aus Fingerabdruck und biometrisches Lichtbild Ausstattung in allen EAE Ausstellung Ankunftsausweis 4 Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) Betrieb: 24 Stunden an 7 Tagen in der Woche Standort: Bochum Flüchtlinge müssen sich zunächst in der LEA melden homogene Verteilung der Flüchtlinge in NRW Durchführung der EASY-Verteilung medizinisches Vorscreening Fingerabdrucküberprüfung (Fast-ID) EX-NRW-Flüchtlinge: vollständige erkennungsdienstliche Behandlung plus Anlaufbescheinigung 5 Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE) In jedem Regierungsbezirk ein oder mehrere EAE Registrierung Ausstellung Ankunftsausweis Gesundheitsmanagement Zu- und Abführung zum BAMF Transfers in die ZUE 6 Außenstelle/Ankunftszentren BAMF In jedem Regierungsbezirk; möglichst kombiniert in der EAE Ankunftszentren: beschleunigtes Asylverfahren: Bei positiver Entscheidung Zustellung des Asylbescheides innerhalb weniger Tage an die Flüchtlinge in den Kommunen Außenstelle: Fälle mit größerem Prüfaufwand 7 Zentrale Unterbringungseinrichtungen (ZUE) Flüchtlinge können bis zu 6 Monate in einer Unterkunft verbleiben Aufenthaltsdauer unterschiedlich lang: ̶ Bei positiver Entscheidung nur wenige Tage ̶ Bei anderen Entscheidungen auch länger 8 Rückführungsmanagement Kurze Entscheidungszeiten des BAMF hinsichtlich Flüchtlinge aus sicheren Herkunftsländern Gezielte Beratung freiwillige Rückkehr! (Steigerung um 100 %) Monitoring der Duldungsfälle Unterstützung bei der Passersatzpapierbeschaffung Schaffung einer Zentralen Rückkehrkoordination bei der ZAB Bielefeld: ̶ Bündelung und Koordinierung der Unterstützungsleistungen ̶ Zentraler Ansprechpartner für die Kommunen 9 Vielen Dank! 10 !"#! $ $ %%% & '(#)& """%*&%& &+&&,- '# %%% ./ & "0& )& )&1 %%% & !" !" "#$% & '" $"#$% ( "()( "% *"( "+," -" ./ & #!% # "(0(" 1 -" " 23("( "3( #"( 1 " 4 ( 1 " 15# % +-6/ ( (1$("( #* 7 # "(1 -23 -23 &"'( ")*( +%, ! )0) &4& "&# 5& && & 6&78) & 9:;< &-23 &++=;* 9#>9#? 9# @#) 7& & 7& & &#&) 9:;<>? -23> ? & &++=;A & "& @&&& -23 &&) & "&#)& &-& )& ' . $ 32" $" -" "( ( " -" "(-%# ( ( ')& /000 1(23",4(&13.3.2(,152(141(2(&+264(&(42/4(74,2821( & #& # "&"&) @&& 7 &&& &&) 0 & &&& &# + && )0 @#70 )& -("(9( " $ - ($"" (4"" ("(%# 0(# " ) (" $" 2 -((" $ 1 $: # $ "( )"$ " %3 ' ("(* $ " " ) (" $" "("( ) " )& ' ) (" $" !% "(9 "("( ) " ) (" $" (" #" " 0(#"( " ;(" ) " % :("(( < " ("(%# ""4"((*(" )& )& ! -& &!#A & & &&A/ && "7&& & % @& ')& )"&)%+% * &)% @&) &!1A &&"& & & )#&7 &&7% B&&&A&8A#&& )"& 0 9 #: @#7" & % &"0&0 & D# : % -" * " - =) (" " - )1 " * : ) " " " ( ) " " B #" : " ' $" );)) ) " " % : " ( > : : > A" ( " @ * " ; 9:- " : = * ? 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