Sitzungsvorlage 20/2016 zu TOP 1

Bezirksregierung Münster
Regionalplanungsbehörde
Geschäftsstelle des Regionalrates
Tel.: 0251/411-1755
Fax.:0251/411-1751
eMail:[email protected]
Sitzungsvorlage 20/2016
Niederschrift der Sitzung des Regionalrates Münster am 21.03.2016
Berichterstatter:
Regionalplaner Ralf Weidmann
Bearbeiter:
Leitender Regierungsdirektor Matthias Schmied
Tel.: 0251-411-1780
Regierungsbeschäftigte Inge Weber
Tel.: 0251-411-1755
Diese Vorlage ist Beratungsgrundlage zu
TOP
der Sitzung der Verkehrskommission am
TOP
der Sitzung der Strukturkommission am
TOP 1 der Sitzung des Regionalrates am 20.06.2016
Beschlussvorschlag
für die Verkehrskommission:
Zustimmung
Kenntnisnahme
für die Strukturkommission:
Zustimmung
Kenntnisnahme
für den Regionalrat:
Zustimmung
Kenntnisnahme
1
Niederschrift der Sitzung des Regionalrates Münster am 21.03.2016
Beginn: 09.30 Uhr
Ende: 12.20 Uhr
Anwesenheitsliste: s. Anlage 1
Der Vorsitzende eröffnete die Sitzung und begrüßte die Anwesenden, insbesondere
Herrn Dr. Schrameyer, Bürgermeister der Stadt Ibbenbüren, und Herrn Manteuffel,
Geschäftsführer der Schnittstelle Kohlekonversion.
Die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit wurden festgestellt.
Er gab bekannt, dass Herr Eiling, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer
Münster, in Kürze in Ruhestand gehen werde und bedankte sich auch im Namen des
Gremiums ganz herzlich für die gute und konstruktive Zusammenarbeit in den letzten
Jahren.
Der Regionalrat berief auf Vorschlag der Handwerkskammer Münster einstimmig
Herrn Dr. Thomas Ostendorf mit Wirkung vom 16.06.2016 zum Nachfolger von Herrn
Hermann Eiling als beratendes Mitglied in den Regionalrat sowie als Mitglied der
Verkehrskommission.
TOP 1:
Genehmigung der Niederschrift der Sitzung des Regionalrates
vom 14.12.2015
Sitzungsvorlage 1/2016
Der Regionalrat genehmigte die Niederschrift einstimmig.
TOP 2:
Regionale Strukturpolitik
Bericht über die aktuelle Unterbringung von Flüchtlingen und
Asylbewerbern
Anfrage der SPD-Fraktion im Regionalrat Münster zur Integration
von Geflüchteten im Münsterland
Sitzungsvorlage 16/2016
Bericht über die gemeinsame Sitzung der Regionalräte Arnsberg,
Detmold und Münster am 11.03.2016
Der Regierungspräsident erläuterte die derzeitige Lage der Unterbringung von
Flüchtlingen und Asylbewerbern. Aufgrund der z.Zt. geringen Anzahl von neu an-
2
kommenden Flüchtlingen und der größeren Registrierungskapazitäten konnten bereits weniger geeignete Notunterkünfte, wie z.B. Sporthallen, aufgegeben werden.
Das Land werde weiterhin ausreichende Kapazitäten vorhalten. Das Bundesamt für
Migration und Flüchtlinge werde seine Kapazitäten ausweiten und eine schnellere
Anerkennung in offenkundig anerkennungsfähigen Fällen ermöglichen und damit
auch Planungssicherheit schaffen. Vor dem Hintergrund einer gleichmäßigen Lastenverteilung auf die Kommunen wäre es hilfreich, die Residenzpflicht auch nach einer "Anerkennung als Flüchtling" vorübergehend fortbestehen zu lassen.
Die Regierungsvizepräsidentin gab in Form einer PowerPoint-Präsentation einen
Überblick über das Asylsystem 2016 und über das Datenaustauschverbesserungsgesetz bzw. dessen Umsetzung. Ferner informierte sie über die Errichtung einer
neuen Landeserstaufnahmeeinrichtung sowie über die Erstaufnahmeeinrichtungen in
den Regierungsbezirken, die Außenstellen/Ankunftszentren des BAMF, die Zentralen
Unterbringungseinrichtungen und über das Rückführungsmanagement.
*Folien der PPP s. Anlage 2
Weiterhin ging sie auf die Anfrage der SPD-Fraktion zur Integration von Geflüchteten
im Münsterland ein. Z.Zt. seien rd. 10.400 Kinder und Jugendliche im Schulsystem
im Regierungsbezirk Münster und davon 2/3 der Kinder aufgrund der Sprachbarrieren in sog. Vorbereitungsklassen untergebracht. Im Regierungsbezirk Münster seien
388 solcher Vorbereitungsklassen eingerichtet worden. Den größten Zuwachs von
Kindern und Jugendlichen gebe es vor allem in den Förderklassen der Berufskollegs.
Die Bezirksregierung habe in der Schulabteilung für die Planung in diesem Bereich
eine Koordinierungsgruppe eingerichtet. Außerdem sei in jedem Schulamt im Regierungsbezirk Münster eine Stelle für das Thema Integration zur Beratung der Schulen
und Schulträger bezüglich des Wechsels von der Vorbereitungs- in die Regelklassen
eingerichtet worden. Wichtig seien auch die kommunalen Integrationszentren, die
nahezu flächendeckend in den Kreisen des Regierungsbezirks Münster eingerichtet
oder in Planung seien.
Herr Bergmann machte deutlich, dass die Integration der Flüchtlinge eine große
Herausforderung für die Kommunen darstelle, die in allen betreffenden Bereichen mit
Unterstützung von Bund und Land organisiert und strukturell angegangen werden
müsse. Dieser Themenbereich sollte auch weiterhin vom Regionalrat begleitet werden.
Herr Sagel merkte an, dass die Stadt Münster weitere Unterbringungsplätze schaffe
und versuche, vor allem eine dezentrale Unterbringung zu gewährleisten. Er bat um
Auskunft, wie die Unterbringung in anderen Kommunen gehandhabt werde und was
mit "homogener Verteilung" gemeint sei. Weiterhin bat er um Informationen über die
Bearbeitungsdauer der Asylanträge sowie die Kriterien für die Verteilung auf die
Kommunen sowie die Dauer bis zur Einschulung.
Herr Schmal machte deutlich, dass auch der Sport einen sehr großen Integrationsbeitrag leisten könne. Es sei z.B. ein Projekt in Planung, Flüchtlinge zu Übungsleitern
auszubilden. Leider müsse sich der Kreissportbund vorab zertifizieren lassen und
3
dies sei mit Kosten in Höhe von 10.000 Euro verbunden. Nachfragen beim BAMF
und beim Land hätten ergeben, dass hier keine Ausnahmeregelung möglich sei. Er
werde sich weiter intensiv für eine Realisierung einsetzen.
Herr Schemmer machte deutlich, dass nach Überwindung der anfänglichen Schwierigkeiten jetzt u.a. die Fragen der dauerhaften Unterbringungsmöglichkeiten im Focus
stehen müssten. Hinsichtlich des erforderlichen Wohnungsbaus und der entsprechenden Flächenzuweisung auch im Bereich der Gewerbeflächen müsste man wieder zu einer Angebotsplanung kommen.
Herr Gerhardy schloss sich Herrn Schemmer in diesem Zusammenhang an und gab
zu bedenken, dass aufgrund des Zuzuges von Flüchtlingen ein flexiblerer Umgang
hinsichtlich der zur Verfügung stehenden Flächenkonten erforderlich werde.
Herr Gerweler sprach ein Projekt des RAG-Konzerns zur Integration nicht schulpflichtiger Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt mit leichten handwerklichen Tätigkeiten an
und bat um Auskunft, ob die Anzahl weiterer Projekte dieser Art bekannt seien.
Der Regierungspräsident ging auf die gestellten Fragen ein und berichtete, dass
eine Unterbringung in den Notunterkünften nur bis zur Registrierung und anschließenden, in Zuständigkeit der Bezirksregierung Arnsberg liegenden Verteilung auf die
Kommunen erfolge. Ein evtl. längeres Verbleiben könnte in Zusammenhang mit einer
erwarteten aufenthaltsbeendenden Maßnahme bestehen.
Das BAMF plane, künftig über unproblematische Asylanträge innerhalb einer Woche
zu entscheiden.
Er ging auf die von Herrn Gerweler angesprochenen Projekte zur Integration von
Flüchtlingen im Arbeitsmarkt ein und berichtete, dass viele dieser sehr begrüßenswerten Projekte u.a. auch von der Handwerkskammer initiiert worden seien.
Die Regierungsvizepräsidentin erläuterte, dass sich der Begriff "homogene Verteilung" auf eine gleichmäßige Verteilung der Flüchtlinge auf die Erstaufnahmeeinrichtungen im Land NRW beziehe.
Herr Eiling berichtete, dass sich im Moment noch relativ wenige geflüchtete Menschen in Programmen zur Erleichterung der Integration in den Arbeitsmarkt oder in
einer Ausbildung befänden. Dies müsse weiter ausgedehnt werden, da davon ausgegangen werde, dass jeder 3. oder 4. der ungefähr 35.000 in NRW bleibenden
Flüchtlinge in eine Ausbildung oder Beschäftigung gehen werde. Hier gelte es, in Zusammenarbeit mit allen Akteuren vor Ort Programme zur Integration zu entwickeln.
Herr Schulte-Uebbing berichtete, dass die Wirtschaft sehr an einer Beschäftigung
der Flüchtlinge interessiert sei, dies scheitere allerdings derzeit an der noch nicht
bestehenden Einstiegsqualifikation. Daher werde die IHK im April drei Infoveranstaltungen durchführen, um diese Thematik und das weitere Vorgehen gemeinsam mit
4
den Jobcentern, der Arbeitsagentur, dem Ausländeramt und Flüchtlingsinitiativen zu
besprechen.
Herr Weidmann berichtete, dass die Bezirksregierung mit den Städten und Gemeinden bezüglich der räumlichen Komponente der Integrationsarbeit in engem Kontakt
stehe. Dabei gehe es nicht nur um den Flächenbedarf, sondern auch darum, die
Möglichkeiten der Finanzierung und Unterstützung für eine Innenverdichtung in den
Städten und Gemeinden mit in den Blick zu nehmen. Mit dem Siedlungsflächenmonitoring biete sich ein gutes Instrument für eine entsprechende Steuerung im planerischen Bereich. Für das 3. Quartal 2016 sei eine Veranstaltung mit der Stadt Münster
und den umliegenden Gemeinden zur Abstimmung der Flächenbedarfe geplant.
Die Regierungsvizepräsidentin führte aus, dass die Schulpflicht für die Kinder mit
dem Zeitpunkt der Unterbringung in einer Kommune beginne. Viele Betreuungsverbände bieten aber auch Sprachkurse in den Erstaufnahmeeinrichtungen an, allerdings bestehe während dieser Zeit noch keine Schulpflicht.
Der Vorsitzende berichtete über die gemeinsame Sitzung der Regionalräte Arnsberg, Detmold und Münster am 11.03.2016 mit rund 170 Teilnehmern. Erfreulich sei,
dass wichtige Funktionsträger aus ganz Westfalen die Initiative der drei Regionalräte
unterstützt haben. Das Ziel der Veranstaltung, Westfalen als starke mittelstandsgeprägte Wachstumsregion zu präsentieren, sei erreicht worden. Es gebe eine verbindliche Erklärung der Landesregierung, Westfalen gleichrangig neben den Metropolregionen im LEP zu berücksichtigen. Damit sei eine gute Basis für die weitere Zusammenarbeit in Westfalen-Lippe gelegt worden.
Der Regionalrat nahm den mündlichen Bericht zur Kenntnis.
TOP 3:
Vortrag zum Sachstand Kohlekonversion Ibbenbüren
Herr Bürgermeister Dr. Schrameyer, Stadt Ibbenbüren
Herr Uwe Manteuffel, Schnittstelle Kohlekonversion
Herr Dr. Schrameyer und Herr Manteuffel stellten anhand von Folien* den Projektablauf und die bisherigen Ergebnisse des Kohlekonversionsprozesses in Ibbenbüren
vor, gaben einen Überblick über die unterschiedlichen Nachnutzungskonzepte für die
Konversionsflächen, den Bedarf an Alternativstandorten und stellten Entwicklungsszenarien vor.
*Folien der PPP s. Anlage 3
Der Vorsitzende bedankte sich für die Informationen. Er äußerte sich zuversichtlich,
dass die bestehende Herausforderung dank der frühzeitigen regionalen Zusammenarbeit unter Begleitung der Wirtschaftsförderung und Unterstützung durch die Bezirksregierung und des Regionalrates bewältigt werden könne.
5
Herr Dr. Schrameyer und Herr Manteuffel beantworteten Nachfragen von Herrn
Schemmer, Herrn Sagel, Herrn Fehr, Herr Bergmann, Herrn Eiling und Herrn
Schulte-Uebbing wie folgt:
Herr Dr. Schrameyer erklärte, die Stadt Ibbenbüren sei sich der Probleme, die eine
regionale Gewerbeflächenstrategie mit sich bringen könne, bewusst. Ein finanzieller
Ausgleich dafür, dass eine Gemeinde ggf. mehr Gewerbesteuern einnehme als andere, sei nicht ohne weiteres möglich. Positive Effekte erwarte er durch die Schaffung
und Sicherung von höherwertigen und möglichst besser bezahlten Arbeitsplätzen
und in Folge dessen durch höhere Einkommenssteuern, denn das Durchschnittseinkommen in Ibbenbüren liege bisher im Landesvergleich auf einem der hinteren Plätze in NRW.
Die verkehrliche Erreichbarkeit sei für die Entwicklung eines Gewerbestandortes von
großer Bedeutung. Der Lenkungskreis Bergbauflächenvereinbarung habe daher mit
dem Land intensive Gespräche über eine Erschließung der Straßeninfrastruktur geführt. Nach seiner Kenntnis habe z.B. die Stadt Dorsten aus Landesmitteln rund 27
Mio. € u.a. auch für Verkehrsprojekte erhalten. Vor diesem Hintergrund hoffe er, dass
auch für die Kohleregion Ibbenbüren eine Sonderförderung möglich sei, auch wenn
die Strukturprobleme nicht annähernd mit denen im Ruhrgebiet vergleichbar seien.
Weil die Stadt Ibbenbüren wegen der relativ guten Rahmenbedingungen zuvor aus
keinem Fördertopf bedacht werden konnte, sei bereits eine "Lex Ibbenbüren" für die
bisherige Förderung geschaffen worden.
Durch die Schließung des Bergwerks würden in der Region mittelfristig rd. 2.000 Arbeitsplätzen verloren gehen. Die Anzahl der Mitarbeiter, die nicht in die Anpassung
oder in die Altersrente gehen würden, sei relativ gering. Eine Nachnutzung der Konversionsflächen werde möglicherweise erst ab 2025 möglich sein. Daher müssten bis
dahin neue Arbeitsplätze auf Alternativstandorten geschaffen werden. Nach bisherigen Schätzungen könnten rund 1/3 der Arbeitsplätze im kaufmännischen Bereich
und 2/3 im gewerblichen Bereich entstehen.
Für die Nutzung von Windenergie gebe es auf den Halden hervorragende Bedingungen. Allerdings sei eine Ausweisung von Windenergiebereichen aufgrund der zersiedelten Struktur in Ibbenbüren schwierig. Die RAG werde die Haldenstandorte jetzt
einer erneuten Prüfung unterziehen.
Im Gewerbepark von Oeynhausen müssten zukünftig noch etwa 20 % - 30 % der
aktuellen Wassermengen abgepumpt werden.
Eine weitere Möglichkeit erneuerbare Energien zu nutzen sei, die Kohlenvergleichmäßigungshalle mit Photovoltaik zu belegen.
Herr Manteuffel erklärte, insbesondere die Flächen der Schachtanlage von Oeynhausen mit einer Gesamtfläche von ca. 22 ha seien teilweise für die Entwicklung von
Industrieflächen geeignet. Beim Nordschacht stünden wegen der vorhandenen
Streulagen weniger Flächen für eine Entwicklung zur Verfügung.
Hinsichtlich der Entwicklung der Bergwerksflächen, aber auch hinsichtlich des Erhalts
der Industriedenkmale, benötige die Stadt Ibbenbüren Unterstützung durch das
Land. Dabei sei zu berücksichtigen, dass die Flächen nicht in Konkurrenz zu anderen
6
Konversionsflächen stünden, sondern zu Flächen, die an anderer Stelle mit deutlich
anderen Kosten auf der grünen Wiese entwickelt werden müssten.
Für die Empfehlung von Herrn Schulte-Uebbing, sich bezüglich der Entwicklung interkommunaler Gewerbeflächen an die Stadt Osnabrück zu wenden, bedankte er
sich.
Herr Dr. Schrameyer berichtete über den intensiven Kontakt mit der RAG-Stiftung.
Wichtige Projekte der Stiftung seien u.a. die Wiedereröffnung des Bergbaumuseums
sowie eine Ausbildungsmaßnahme vor Ort für 25 Flüchtlinge. Erste Gespräche habe
es zu der Frage gegeben, ob die vorhandenen Industriegebäude in den Bestand der
Stiftung Industriekulturen übernommen werden könnten.
Auch zur RAG-Führung bestehe, u.a. auch zu dieser Frage, ein enger Kontakt.
Finanzielle Unterstützung erhoffe er sich für den Erhalt des regional bedeutsamen
Ausbildungszentrums, in dem jährlich noch 50 Auszubildende über den Bedarf ausgebildet würden. Die Absolventen hätten in aller Regel sehr gute Chancen, von den
umliegenden Handwerksbetrieben übernommen zu werden. Die Stadt überlege, ob
eine Nachfolgenutzung, etwa für die neu gegründeten Stadtwerke, möglich sei.
Der Regionalrat nahm die Informationen zur Kenntnis.
TOP 4:
Regionalplan Münsterland, Sachlicher Teilplan Energie
Bekanntmachung
Herr Weidmann berichtete, dass der Sachliche Teilplan Energie durch die Staatskanzlei im Gesetz- und Verordnungsblatt NRW bekannt gemacht und damit rechtskräftig geworden sei. In den nächsten Monaten werde sich zeigen, ob durch die im
neuen LEP formulierten Ziele und Grundsätze bei einzelnen Punkten noch Anpassungsbedarf bestehe.
Auf Nachfrage von Herrn Schemmer, wo der Anpassungsbedarf konkret bestehe,
führte Herr Weidmann aus, dass nach den Vorschriften des Sachlichen Teilplans
Energie z.B. die Möglichkeit bestehe, Biogasanlagen abgesetzt von Siedlungsflächen
zu errichten. Diese Möglichkeit sehe die aktuelle Formulierung des LEP-Entwurfs
nicht vor, so dass in diesem Punkt möglicherweise eine Anpassung erforderlich werde.
Der Regionalrat nahm den mündlichen Bericht zur Kenntnis.
7
TOP 5:
Städtebau "Unterrichtung und Beratung über raumbedeutsame
und strukturwirksame Belange zum Förderprogramm 2016"
Herr Bergmann machte deutlich, dass gerade auch die Förderung der kleineren und
mittleren Kommunen in den vergangenen Jahren zu einer deutlichen Steigerung der
Attraktivität und damit zur Stärkung der Region geführt habe.
Herr Weidmann erläuterte, dass der Fördersatz nach Abstimmung zwischen Finanzministerium, Staatskanzlei und Städtebauministerium jährlich festgelegt werde.
Der Regelfördersatz betrage 60 %, entsprechende Zu- oder Abschläge würden aufgrund der kommunalen Haushaltssituation sowie der Arbeitslosenzahlen errechnet.
Der Regionalrat stimmte dem Beschlussvorschlag der Sitzungsvorlage 2/2016 einstimmig zu.
TOP 6:
Jahresrückblick: Unterrichtung über die Förderung im Jahr 2015
auf dem Gebiet Städtebau
Der Regionalrat nahm die Sitzungsvorlage 3/2016 ohne Aussprache zur Kenntnis.
TOP 7:
Städtebau: Vorstellung des Sonderprogramms "Hilfen im Städtebau zur Integration von Flüchtlingen"
Herr Weidmann berichtete, dass Herr Minister Groschek das Programm am vergangenen Freitag verkündet habe. Die Bezirksregierung habe hier, abweichend vom
Städtebauförderprogramm, keinen Programmvorschlag erstellt, sondern nach ausführlicher Beratung im Vorfeld die Anträge der Kommunen entgegengenommen und
dem Ministerium zugeleitet. Eine Liste mit den erfolgreichen Projekten könne gerne
verteilt werden. Nach welchen Kriterien die Jury entschieden habe, werde derzeit
noch mit dem MBWSV abgestimmt. Eine Kernbotschaft in der Pressekonferenz des
Ministers lautete, dass insbesondere Begegnungsräume finanziert werden sollten.
Der Vorsitzende bat die Bezirksregierung, die Kriterien in Erfahrung zu bringen.
Der Regionalrat nahm die Sitzungsvorlage 4/2016 zur Kenntnis.
8
TOP 8:
Förderprogramm "Kommunaler Straßenbau", Rückblick 2015
Der Regionalrat nahm die Sitzungsvorlage 5/2016 ohne Aussprache zur Kenntnis.
TOP 9:
Förderprogramm "Kommunaler Straßenbau 2016"
Der Regionalrat stimmte dem Beschlussvorschlag der Sitzungsvorlage 6/2016 einstimmig zu.
TOP 10:
Förderprogramm "Nahmobilität", Rückblick 2015
Der Regionalrat nahm die Sitzungsvorlage 7/2016 ohne Aussprache zur Kenntnis.
TOP 11 :
Förderprogramm "Nahmobilität 2016"
Der Regionalrat stimmte dem Beschlussvorschlag der Sitzungsvorlage 8/2016 einstimmig zu.
TOP 12:
Zuwendungen für die Gefahrenermittlung und Sanierung von Altlasten sowie für weitere Maßnahmen des Bodenschutzes
- Rückblick auf 2015
Der Regionalrat nahm die Sitzungsvorlage 9/2016 ohne Aussprache zur Kenntnis.
TOP 13:
Förderung auf dem Gebiet des Naturschutzes und der Landschaftspflege,- Rückblick auf 2015
Herr Fehr lobt die sehr differenzierten und ausführlichen Informationen der Sitzungsvorlage.
Der Regionalrat nahm die Sitzungsvorlage 10/2016 zur Kenntnis.
9
TOP 14:
Jahresrückblick über die wasserwirtschaftlichen Förderprogramme im Gewässerausbau im Jahr 2015
Der Regionalrat nahm die Sitzungsvorlage 11/2016 ohne Aussprache zur Kenntnis.
TOP 15:
Verschiedenes
a) 2. Änderung des Regionalplans Münsterland auf dem Gebiet der
Stadt Hörstel - Darstellung von Nachfolgenutzungen des ehemaligen NATO Flugplatzes in Hörstel - Dreierwalde
- Bekanntmachungserlass -
Der Regionalrat nahm die Sitzungsvorlage 12/2016 ohne Aussprache zur Kenntnis.
b) 4. Änderung des Regionalplans Münsterland auf dem Gebiet der
Stadt Lengerich - Änderung eines Bereiches zur Sicherung und
zum Abbau Oberflächennaher Bodenschätze
- Bekanntmachungserlass Der Regionalrat nahm die Sitzungsvorlage 15/2016 zur Kenntnis.
Der Vorsitzende ging auf eine Eingabe "Bürgerbegehren Ahaus-Alstätte zur Verbesserung der Verkehrssicherheit entlang der L 560 zwischen B70 und B474 Graser
Landstraße" ein, die als Tischvorlage ausgelegt sei.
Herr König erläuterte, hier gehe es um die Verbesserung einer Radwegesituation an
der Landesstraße L560. Das Verkehrsdezernat habe dem Vorsitzenden ein Antwortschreiben zugeleitet mit dem Inhalt, dass für Vorhaben dieser Art zwei Fördermöglichkeiten zur Verfügung stehen. Hierbei handele es sich um das "Landesstraßenbauprogramm Radwegebau an bestehenden Landesstraßen" sowie das "Modellprojekt Bürgerradwege". Darüber hinaus habe sich die Bezirksregierung mit dem Landesbetrieb Straßen in Verbindung gesetzt und inhaltlich das Ziel der Bürgerinitiative
befürwortet.
Herr König ging auf die Neuaufstellung des Bundesverkehrswegeplans (BVWP) ein
und berichtete, dass die 6-wöchige Öffentlichkeitsbeteiligung mit dem heutigen Tage
begonnen habe. Der Referentenentwurf sei seitdem im Internet einzusehen und liege
bei der Bezirksregierung Münster aus. Die Verkehrsabteilung der Bezirksregierung
werde die Sitzungsvorlagen für eine Befassung des Regionalrates bis Donnerstag,
24.03., erstellen können, so dass nach Vorschlag des Vorsitzenden die Möglichkeit
10
bestehe, eine Sitzung der Verkehrskommission am Montag, 04.04., und eine Sitzung
des Regionalrates am Mittwoch, 06.04., durchzuführen.
Der Regionalrat beschloss einstimmig, zur Beschlussfassung zum Referentenentwurf
des Bundesverkehrswegeplans eine Sondersitzung der Verkehrskommission am
04.04.2016 um 14.00 Uhr und eine Sondersitzung des Regionalrates am 06.04.2016
um 13.30 Uhr durchzuführen.
Der Vorsitzende schloss die Sitzung um 12.20 Uhr.
Der Vorsitzende
Stellvertreter
Protokollführerin
Anwesenheitsliste
für die Sitzun des Reqionalrates Münster
am 21. März 2016
Beginn: 9.30 Uhr
Ende: l 3a k
Unterschrift
Stimmberechtigte Mitglieder
Abrechnung
Standard
Langehaneberg, Berthold
Weber, Stefan
K
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stkr I
LLaj/
Tanjsek, Gerti
Fehr, Helmut
X
Schulze Esking, Werner
Gutsche, Guido
Nospickel, Ansgar
Kösters, Karl
Schemmer MdL, Bernhard
Gerhardy, Martin
Rauen, Engelbert
Gerweler, Markus
von Olberg, Robert
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Ommen, Detlef
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Bergmann, Dietmar
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Unterschrift
Beratende Mitglieder
Abrechnung
Standard
gern. Formular
Schulte-Uebbing, Karl-Friedrich
Eiling, Hermann
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X
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Lammers, Marianne
Dr. Hülsdünker, Josef
Lange, Winfried
X
Hemsing, Andreas
Bösl, Ulrich
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Dr. Harengerd, Michael
Schmal, Ferdi
Hoeizel, Monika
Unterschrift
Teilnehmer mit beratender Befugnis
Abrechnung
Standard
Landschaftsverband Westfalen- /
Lippe
1
Dieter Gebhard
Oberbürgermeister Münster
Landrat Borken
Landrat Coesfeld
Landrat Steinfurt
Landrat Warendorf
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Unterschrift
Bezirksregierung Münster
Regierungspräsident
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Regierungsvizepräsidentin
Regionalplaner
Abteilungsdirektor 3
Abteilungsdirektor 2
Abteilungsdirektor 4
Abteilungsdirektorin 5
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_für die Region
Herzlich willkommen
in der Bezirksregierung Münster
Dorothee Feller
Münster, 21. März 2016
Asylsytem 2016
2015:
Vermeidung von Obdachlosigkeit
̶
2016:
̶
Schaffung eines Regelsystems zur Verteilung,
Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen sowie
Konsolidierung des aktuellen Notsystems
̶
Berücksichtigung der BAMF-Planungen
̶
Umsetzung des Datenaustauschverbesserungsgesetzes
2
Datenaustauschverbesserungsgesetz
Schaffung eines gemeinsamen Datenbestandes
Zugriffsrechte aller betroffenen Behörden
Ankunftsnachweis statt BüMA
dadurch u.a.
̶
Beschleunigung der Asylverfahren
̶
keine Mehrfachregistrierung
3
Umsetzung des
Datenaustauschverbesserungsgeseztzes
Einführung einer Personalisierungsinfrastrukturkomponente
(PIK)
PIK besteht u.a. aus Fingerabdruck und biometrisches
Lichtbild
Ausstattung in allen EAE
Ausstellung Ankunftsausweis
4
Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA)
Betrieb: 24 Stunden an 7 Tagen in der Woche
Standort: Bochum
Flüchtlinge müssen sich zunächst in der LEA melden
homogene Verteilung der Flüchtlinge in NRW
Durchführung der EASY-Verteilung
medizinisches Vorscreening
Fingerabdrucküberprüfung (Fast-ID)
EX-NRW-Flüchtlinge: vollständige erkennungsdienstliche
Behandlung plus Anlaufbescheinigung
5
Erstaufnahmeeinrichtungen (EAE)
In jedem Regierungsbezirk ein oder mehrere EAE
Registrierung
Ausstellung Ankunftsausweis
Gesundheitsmanagement
Zu- und Abführung zum BAMF
Transfers in die ZUE
6
Außenstelle/Ankunftszentren BAMF
In jedem Regierungsbezirk; möglichst kombiniert in der EAE
Ankunftszentren: beschleunigtes Asylverfahren:
Bei positiver Entscheidung Zustellung des Asylbescheides
innerhalb weniger Tage an die Flüchtlinge in den Kommunen
Außenstelle: Fälle mit größerem Prüfaufwand
7
Zentrale Unterbringungseinrichtungen
(ZUE)
Flüchtlinge können bis zu 6 Monate in einer Unterkunft
verbleiben
Aufenthaltsdauer unterschiedlich lang:
̶
Bei positiver Entscheidung nur wenige Tage
̶
Bei anderen Entscheidungen auch länger
8
Rückführungsmanagement
Kurze Entscheidungszeiten des BAMF hinsichtlich Flüchtlinge
aus sicheren Herkunftsländern
Gezielte Beratung freiwillige Rückkehr! (Steigerung um 100 %)
Monitoring der Duldungsfälle
Unterstützung bei der Passersatzpapierbeschaffung
Schaffung einer Zentralen Rückkehrkoordination bei der ZAB
Bielefeld:
̶
Bündelung und Koordinierung der Unterstützungsleistungen
̶
Zentraler Ansprechpartner für die Kommunen
9
Vielen Dank!
10
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